Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz; PartG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze, (Nr. 139/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) sowie die Abänderung weiterer Gesetze.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 139/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Die gegenständliche Gesetzesvorlage hat in den letzten Wochen in den Landeszeitungen und vor allem in der Leserbriefspalte zu zum Teil heftigen Diskussionen geführt. Ich möchte auf diese Diskussionen nicht im Einzelnen eingehen, sondern aus meiner Sicht darlegen, weshalb für mich diese Vorlage im Grundsatz richtig ist und was für mich die wesentlichen Gründe dafür sind, dass ich diesem Gesetz positiv gegenüberstehe.
Was soll mit dieser Vorlage geregelt werden? Hauptinhalt der Vorlage ist die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Somit ist dieses neue Institut der eingetragenen Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Für die heterosexuellen Paare bleibt weiterhin das Institut Ehe vorbehalten und im Ehegesetz erfolgen keine Anpassungen. Damit soll auch klar ein Unterschied zwischen den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und den heterosexuellen Partnerschaften dokumentiert werden.
Mit einer eingetragenen Partnerschaft begründen die beiden Partner eine Lebensgemeinschaft, die auch gegenseitige Rechte und Pflichten mit sich bringt. So sind die beiden insbesondere verpflichtet, einander beizustehen, gemeinsam für den gemeinsamen Unterhalt zu sorgen und sich gegenseitig Auskunft über ihr Vermögen, ihre Schulden und ihr Einkommen zu geben.
Weitere Folgen der eingetragenen Partnerschaft sind, dass die Partner im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, beim Ausländer- und Einbürgerungsrecht und beim Steuerrecht gleich behandelt werden sollen wie ein heterosexuelles Ehepaar.
In den letzten Tagen war auch immer wieder die Meinung zu hören, dass man ja nicht grundsätzlich gegen die eingetragene Partnerschaft sei, aber überprüft werden soll, ob dafür die Anpassung von weiteren 52 Gesetzen erforderlich sei. Für mich braucht es diese Anpassungen und man muss sich auch vor Augen führen, dass nicht alle diese Gesetzesanpassungen Vorteile für die eingetragenen Partnerschaften sind, denn einige Anpassungen wie zum Beispiel diejenigen des Strafgesetzbuches, des Wohnbauförderungsgesetzes etc. würden dazu führen, wenn wir die nicht machen, dass die eingetragene Partnerschaft eben bessergestellt würde wie die Ehe.
Wichtig scheint mir noch hervorzuheben, dass es für homosexuelle Paare gemäss dieser Gesetzesvorlage nicht möglich sein soll, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Dies als einer der wesentlichen Unterschiede zu einem heterosexuellen Ehepaar.
Wenn man sich diesen wesentlichen Gesetzesinhalt betrachtet, könnte man sich die Frage stellen, weshalb und ob diese Anpassungen überhaupt notwendig sind. Für mich sieht eine Antwort auf diese Frage folgendermassen aus: - Wir können in Liechtenstein nicht die Augen davor verschliessen, dass auch bei uns homosexuelle Menschen leben und diese aus meiner Sicht berechtigterweise den Wunsch äussern, ihre Partnerschaft auch rechtlich abzusichern. Um dies tun zu können, müssen wir als Gesellschaft aber definieren, welchen Rahmen wir gesetzlich solchen Partnerschaften geben wollen. Dies können wir mit der vorliegenden Gesetzesvorlage tun.
- Wir sind meiner Meinung nach als Gesellschaft in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass wir vorhandene Diskriminierungen jeglicher Art abbauen, offene Diskussionen führen und Themen kein Tabu mehr sind. Solche Diskriminierungen und Tabus bestehen gerade beim Thema Homosexualität und wir können diese mit einem Gesetz, welches den Rahmen solcher Partnerschaften vorgibt, beseitigen oder zumindest minimieren. Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag muss immerhin davon ausgegangen werden, dass in Liechtenstein zwischen 700 und 1'700 homosexuelle Menschen leben. Wir alle hier werden solche Menschen in unserer Familie, Verwandtschaft oder in unserem Freundes- und Bekanntenkreis haben. Zudem dürfen wir nicht ausser Acht lassen, dass wir mit der Beseitigung von Diskriminierung von homosexuellen Menschen auch auf deren Angehörige, die die Homosexualität ihrer Kinder, Enkelkinder oder Geschwister zwar vollumfänglich akzeptieren, aber mit der mangelnden Akzeptanz der Gesellschaft konfrontiert sind, dass wir auf die einen Schritt zugehen.
Ich habe dann zu den einzelnen Artikeln, vor allem zur Vermögensaufteilung und dem Namensrecht, noch Fragen. Ich werde diese dann aber bei den entsprechenden Artikeln anbringen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. In der Schweiz ist am 1. Januar 2007 das Partnerschaftsgesetz in Kraft getreten, das gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, sich beim Zivilstandsamt als eingetragene Partnerinnen oder Partner registrieren zu lassen. Auf eben dieser Rezeptionsvorlage basiert das vorliegende Gesetz.
Im September 2007 reichte die Freie Liste eine Motion ein, welche verlangte, dass die Regierung eine Gesetzesvorlage betreffend die eingetragene Partnerschaft erarbeite und dem Landtag vorlege. Grundintention war die Beseitigung der rechtlichen Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren und die Schaffung der Möglichkeit, dass diese Paare ihre Beziehung rechtlich absichern können. Im Landtag führte diese Motion zu interessanten kontroversen Diskussionen. Das Thema Konkubinat kam zur Sprache, ebenso wie die Frage nach der Adoptionsberechtigung von homosexuellen Paaren. Einige Abgeordnete sahen das Ehemodell in Gefahr. Schlussendlich wurde aber mit klarer Mehrheit der Überweisung der Motion der Freien Liste zugestimmt.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat seit 1981 mehrere Empfehlungen zuhanden des Ministerkomitees des Europarates zum Thema der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der sexuellen Identität verabschiedet. 2007 wurde im Rahmen des Jahres der Chancengleichheit für alle hier in Liechtenstein eine Umfrage und ein Bericht über homosexuelle Menschen erarbeitet. Diese Umfrage ergab, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung eine der wichtigsten Diskriminierungsformen in Liechtenstein darstellt. Gemäss dieser Studie machen homosexuelle Menschen etwa 2 bis 5% der Bevölkerung aus. Interessant für Liechtenstein ist auch noch die Feststellung, dass ein Drittel der Bevölkerung zumindest einen homosexuellen Menschen im Bekanntenkreis hat. Auch in Liechtenstein hat sich die Haltung gegenüber der Homosexualität in der jüngeren Vergangenheit verändert. Die Verbesserung der Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Paare wird überwiegend bejaht. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung sprachen sich in Liechtenstein im Frühjahr 2009 über 78% der Landtagskandidatinnen und -kandidaten für die Schaffung einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare aus.
Das vorgeschlagene Partnerschaftsrecht trägt auch zum Abbau von Animositäten und Vorurteilen der Bevölkerung gegenüber der Geschlechtlichkeit bei. Homosexuell zu sein und Homosexualität eines Familienmitgliedes kann leichter akzeptiert werden, wenn der Staat diesen Personen ganz bewusst ein Rechtsinstitut zur Verfügung stellt. Schliesslich geht es auch um die Anerkennung von Leistungen, gegenseitiger Fürsorge und Vorsorge, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erbracht werden. Für das Zusammenleben in der Gesellschaft, für die gesellschaftliche Entwicklung sowie die persönliche Entwicklung ist es grundsätzlich erwünscht, dass Menschen verlässliche Beziehungen eingehen. Dementsprechend ist es nur folgerichtig, dass der Staat derartige Beziehungen als so genannte Verantwortungsgemeinschaften rechtlich anerkennt und ihnen einen rechtlich geschützten Rahmen zur Verfügung stellt.
Die Regierung hat erkannt, dass nach dem Vorbild verschiedener ausländischer Rechtsordnungen ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden muss. In diesem Partnerschaftsgesetz wird explizit klargestellt, dass sich dieses Gesetz nur an Paare wendet, die zur Heirat nicht zugelassen sind. Konkubinatspaare haben die pragmatische Möglichkeit, ihre Rechte im Rahmen einer Ehe vor dem Standesamt abzusichern. Mit diesem eigenständigen Lösungsansatz erleidet das Institut der Ehe keine Einbusse, was nicht genug betont werden kann. Thomas Geiser definierte 2007 in einem Kommentar zum Partnerschaftsgesetz in der Schweiz die eingetragene Partnerschaft folgendermassen: «Es ist eine umfassende monogame Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, die grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, Rechte und Pflichten sowohl im Innen- als auch im Aussenverhältnis beinhaltet und nur durch den Tod einer eingetragenen Partnerin oder eines Partners oder durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden kann». Eben diese Rechte und Pflichten werden im vorliegenden Gesetz deklariert und definiert.
Die Frage der Zulassung gleichgeschlechtlicher Paare zur Stiefkindadoption, zur Fremdadoption und zur Fortpflanzungsmedizin wird in den europäischen Staaten kontrovers diskutiert. So können zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare in Belgien, Dänemark, England, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und auch in Spanien sowohl fremde als auch Stiefkinder adoptieren. Verboten ist dagegen die Adoption durch registrierte Paare in unseren zwei Nachbarstaaten Schweiz und Österreich. Ein revidiertes europäisches Übereinkommen aus dem Jahr 2008 über die Adoption überlässt es dann auch dem Ermessen der einzelnen Staaten, ob es gleichgeschlechtlichen Paaren und Konkubinatspaaren die Adoptionsmöglichkeit einräumen will.
Auf gut drei Seiten des Bericht und Antrages versucht die Regierung, die gesellschaftspolitische Herausforderung einer Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zu bewerten. Viele Argumentationen fussen auf politischen Aussagen der letzten Jahre aus der Schweiz, die Quellenangaben sind jeweils aufgeführt. Rollenbilder von traditionellen Familien werden aufgeführt, entwicklungspsychologische Ansichten werden in den Raum gestellt. Ehrlicherweise darf ich auch folgenden Satz lesen - ich zitiere: «Zu beachten ist im Übrigen, dass wissenschaftlich fundierte Langzeitstudien, soweit überblickbar, fehlen». Angesichts dieser realpolitischen Gesellschaftssituation in Liechtenstein sieht die Regierungsvorlage vor, auf die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Paare zur Adoption und zu den fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zu verzichten.
Beim Namensrecht ist die Regierung der Ansicht, dass entsprechend dem Schweizer Vorbild eine einfache und transparente Lösung bei amtlichen Namen anzustreben ist. Sie schlägt vor, dass jede eingetragene Partnerin oder jeder Partner den bisherigen Namen behalten soll. Sie stellt interessanterweise fest, dass für die Eigenidentifikation einer Person der Name wichtig sei. In diesem Zusammenhang schlagen einige Vernehmlassungsteilnehmer vor, dass auch Ehegatten eine getrennte Namensführung ermöglicht werden sollte bzw. auch ermöglicht werden sollte, auf einen gemeinsamen Familiennamen zu verzichten. Die Regierung betont, dass diese Frage nicht an diese Partnerschaftsvorlage gekoppelt werden sollte, diese umfassende Thematik müsste auf jeden Fall in einer separaten Vorlage behandelt werden. Die Regierung bemerkt, dass die Meinungen über das Namensrecht von Ehegatten weit auseinander gehen. So sind beispielsweise in der Schweiz zwei Reformprojekte, die den Ehegatten eine getrennte Namensführung ermöglicht hätten, gescheitert. Hier wäre es wohl folgerichtig, dass dieses Thema zum Beispiel im Rahmen eines Postulates aufgenommen würde.
Zusammenfassend bin ich für ein vorbehaltloses Eintreten auf diese wohldurchdachte und den allgemeinen Menschenrechten entsprechende Regierungsvorlage. Nur einige Sätze zur öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen und Tagen: Mehrheitlich wird anerkannt, dass diese Diskriminierung abgeschafft und diese gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden sollten. Die meisten Argumente der Gegner eines solchen Gesetzes bestehen oft nur aus konfusen, psyeudokatholischen Gefühlswolken. Ein Leserbriefschreiber schrieb im Oktober wörtlich: «Es ist das Zerstörungsprogramm des Christentums». Im Namen des Erzbistums Vaduz hat uns Generalvikar Markus Walser bereits im Juli 2010 mit der Stellungnahme des Erzbistums zu diesem Partnerschaftsgesetz bedient. Dieser Text ist für mich als aufgeklärten Christen schwer verdaubar. Es wird von christlicher Nächstenliebe gesprochen. Genau diese christliche Nächstenliebe und eine Portion Toleranz vermisse ich aber in diesem hoch moralisierenden Text. Störend ist vor allem auch, dass die vom Erzbistum postulierte Krise der Ehe und Familie, die hohe Anzahl von Scheidungen und unter anderem auch die niedrige Geburtenrate mit dem Partnerschaftsgesetz in Verbindung gebracht werden. Das Erzbistum Vaduz findet dieses Gesetz «gewissermassen verfassungswidrig, weil dem obersten Ziel der Förderung des Gemeinwohls widersprochen werde». Von Minderheitenrechten hat das Erzbistum wohl noch nie etwas gehört. Ich bin dann gespannt, ob das Erzbistum unser Oberstes Verfassungsgericht anrufen wird.
Als Beilage wurden uns Abgeordneten ebenfalls im Juli 2010 die Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (162 aus dem Jahre 2003) vom Erzbistum mitgeschickt. Die Kongregation für die Glaubenslehre unter dem Vorsitz von Kardinal Josef Ratzinger gibt Tipps, wie sich katholische Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen homosexueller Lebensgemeinschaften verhalten sollen. Da wird wörtlich festgestellt - Zitat: «Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzentwurf der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaft vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äussern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung».
Solche Texte kommentiere ich aus dem Grund nicht, weil mir sonst wahrscheinlich Intoleranz solchen vorsintflutlichen Meinungen gegenüber vorgeworfen werden könnte. Gerade weil ich in einer christlichen Umgebung aufgewachsen und erzogen worden bin, distanziere ich mich als Person klar und deutlich von solchem katholischem Bodenpersonal, welches solche Meinungen auch in Liechtenstein vertritt.
Zum Schluss: Ich habe bei der Regierung beantragt, dass mir die vollständigen Unterlagen der verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmer elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde von der Regierung mit der Begründung abgelehnt, dass «es Praxis der Regierung sei, dass keine Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer verteilt werden». Sollte diese Tradition in dieser Weise bestehen, stellt dies eine klare Benachteiligung der Volksvertretung gegenüber der Exekutive dar. Ich gehe davon aus, dass es für dieses Vorgehen der Regierung keine gesetzlichen Grundlagen gibt. Wohl in jedem anderen Parlament würde eine solche Informationsverweigerung der Exekutive zur Absetzung des Traktandums führen. Ich erwarte aber zumindest, dass diese Praxis bei der Revision der Landtagsgeschäftsordnung aufgenommen und geändert wird. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich zu allererst dem Kollegen Pepo Frick für das wirklich mutige, couragierte Votum danken.
Bereits im Dezember 2001 hat der Landtag eine Initiative des Abg. Paul Vogt für ein Gesetz über die registrierte Partnerschaft behandelt. Kurz vor dieser Debatte war ich im Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit dem Thema befasst. Nachdem zu jener Zeit nur neun von damals 43 Mitgliedstaaten des Europarates eine gesetzliche Regelung zur eingetragenen Partnerschaft vorweisen konnten, schien es mir für unser Land nicht angebracht, vor der Schweiz oder Österreich, deren Gesetze bei uns ja meist als Rezeptionsvorlage dienen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Jedoch habe ich mich damals für die Überweisung der Initiative zur Bearbeitung an die Regierung ausgesprochen. Hatte die Parlamentarische Versammlung im Jahr 2001 das Ministerkomitee aufgefordert, einen Massnahmenkatalog zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung zu erarbeiten und weiss ich heute, dass das Ministerkomitee gerade im Frühjahr 2010 diese Arbeit beendet und ein, allerdings nicht verbindliches Instrument verabschiedet hat, so könnte man meinen, dass die Zeitspanne von neun bis 10 Jahren zwischen erstem Vorstoss und Erledigung offensichtlich dem europäischen Durchschnitt entspricht.
Im Jahr 2007, dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle, hat der Landtag endlich die Regierung beauftragt, ein alle Lebensbereiche umfassendes Gesetzesprojekt zum Thema «Gleichgeschlechtliche Partnerschaft» auszuarbeiten. Im Laufe der letzten Jahre entwickelte sich das, was die Regierung in ihrem Bericht und Antrag «Wertepluralismus» nennt, und mit diesem einher ging und geht auch die Akzeptanz von vermeintlich Andersartigem. In unserem täglichen Leben begegnen wir am Arbeitsplatz, in Vereinen, im Bekanntenkreis, in der Familie und Verwandtschaft homosexuellen Menschen und es käme wohl keinem von uns in den Sinn, diesen Mann oder diese Frau zu diskriminieren. Es scheint uns auch selbstverständlich, dass eine homosexuelle Frau sich zu ihrer Partnerin, dass ein homosexueller Mann sich zu seinem Partner bekennen soll, und wenn sie eine Liebesbeziehung haben, sie diese auch leben dürfen. Sie sollen in einer Partnerschaft mit Rechten und Pflichten leben, die nicht nur im Innenverhältnis vereinbart sind, sondern Rechte und Pflichten, die aufgrund klarer gesetzlicher Bestimmungen auch Aussenwirkung zeigen.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage, die ein neues Gesetz, nämlich das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare und - wie es bereits gesagt wurde - die Anpassung von 51 Gesetzen beinhaltet, ist es der Regierung gelungen, ein von einem Grossteil der Bevölkerung erwartetes Gesetzeswerk vorzulegen.
Eine der Zielsetzungen im Wahlprogramm 2009 der Fortschrittlichen Bürgerpartei lautet: «Wir setzen uns ein für die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, ohne jedoch die Möglichkeit der Adoption zu eröffnen». So freut es mich als Mandatsträgerin dieser Partei besonders, heute der Regierung für dieses fortschrittliche und für unser Land - möchte ich sagen - sogar mutige Gesetzeswerk zu danken.
Bei den schon im Vorfeld öffentlich stark kontrovers diskutierten Themen wie zum Beispiel Unterhalts- und Güterrecht, Trennungsfrist, Namensrecht, werde ich meine Fragen an die Regierung richten bzw. meine persönliche Einstellung dazu bei der Lesung der einschlägigen Artikel vortragen. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Gesetz, wenn es dann im neuen Jahr in Kraft treten kann, ein wesentlicher Beitrag für die Beseitigung jeglicher Diskriminierung in unserer Gesellschaft geschaffen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ringsum in Europa wurde in den letzten Jahren gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit verschafft, eine staatlich abgesicherte Partnerschaft einzugehen. Auch in unserem Land sind seit Jahren entsprechende Bestrebungen im Gange. Aufgrund einer Motion der Freien Liste aus dem Jahr 2007 liegt dem Landtag nun ein Gesetzesentwurf vor, der in Zukunft gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen soll, ihre Partnerschaft als eine Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen.
Man kann der Regierung zustimmen, dass damit ein Beitrag zur Überwindung von gesellschaftlicher Diskriminierung der Homosexualität geleistet wird. Auf der anderen Seite aber muss man auch die Vorbehalte beachten, die vor allem aus kirchlichen Kreisen formuliert werden. Wichtig erscheint mir deshalb, dass die eingetragene Partnerschaft nicht als Konkurrenz zur Ehe gesehen wird. Die Partnerschaft grenzt sich in wesentlichen Teilen von der Institution der Ehe ab, was ich grundsätzlich richtig finde. Dennoch ist diese Art Partnerschaft nicht einfach ein formeller Akt, sondern die Eintragung begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.
Die Regierungsvorlage lehnt sich an entsprechende Gesetze in den Nachbarstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland an. Ich finde es richtig, dass wir abgewartet haben, was unsere Nachbarn in dieser Frage machen. Als die erste diesbezügliche Initiative im Jahr 2001 im Landtag eingereicht und 2003 diskutiert wurde, kannten auch unsere Nachbarstaaten die eingetragene Partnerschaft noch nicht. In einem Bericht an den Landtag führte die Regierung im Jahr 2003 aus, vorerst zu verzichten und die gesetzliche Entwicklung in anderen Ländern abzuwarten. Das ist in der Zwischenzeit geschehen, sodass wir auf die Erfahrung anderer Länder zurückgreifen können.
Ich möchte nicht auf Einzelheiten der Vorlage eingehen, weil die Vorlage nach meiner Meinung die gesellschaftliche Entwicklung aufnimmt und die Gesetze in den Nachbarstaaten berücksichtigt. Ich habe aber ein paar Fragen, die ich gerne an die Regierung stellen möchte: - Die Adoption von Kindern ist einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht gestattet. Ebenso sind fortpflanzungsmedizinische Verfahren nicht zulässig. Diese Einschränkung finde ich richtig. Aber das schliesst nicht aus, dass in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft von Frauen eine oder gar beide der Partnerinnen schwanger werden können. Meine Frage: Gibt es in diesem Fall eine oder zwei Alleinerziehende in einer eingetragenen Partnerschaft?
- Laut Gesetzesvorlage haben eingetragene Partnerinnen und Partner einander Beistand zu leisten. Meine Frage dazu: Wie weit geht dieser Beistand für allfällige Kinder der anderen Partnerin oder des anderen Partners?
- Können Frauen oder Männer mit Kindern, die aus einer früheren Beziehung stammen, ohne weitere Bedingung eine Partnerschaft eingehen?
- In einer liechtensteinischen Zeitung wurde vor Kurzem ein weibliches gleichgeschlechtliches Paar vorgestellt. Eine der Partnerinnen hat ein Kind. Meine Frage: Wer hätte das Sorgerecht, wenn diese Mutter durch Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage wäre, für dieses Kind zu sorgen?
Ich bin mir bewusst, dass meine Fragen in gewisser Weise Detailfragen sind, die mit der Absicht der Vorlage, Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu vermeiden, nicht viel zu tun haben. Aber ich denke, solche Fragen sollte man sich bei der Schaffung des Gesetzes doch überlegen und danke der Regierung für die Antworten. In diesem Sinne spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren. Gemäss Bericht und Antrag der Regierung werden in Liechtenstein gleichgeschlechtliche Paare in der heute geltenden Rechtsprechung grundsätzlich gleich behandelt wie heterosexuelle Paare, die in Lebensgemeinschaften leben. Sie haben dieselben vertraglichen Möglichkeiten wie Heterosexuelle und es gelten bezüglich ihrer Beziehung auch dieselben von der Gerichtspraxis entwickelten Regeln wie für heterosexuelle Konkubinatspartner. Es stellt sich daher die Frage, weshalb es ein Partnerschaftsgesetz überhaupt braucht.
Grundsätzlich erachte ich es als positiv, wenn zwei Menschen sich entschliessen, auf Dauer füreinander zu sorgen und sich entscheiden, aus ihrer losen Beziehung eine verbindliche Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung zu machen. Dass sie diesen Entschluss und ihr Zusammengehörigkeitsgefühl auch offiziell nach aussen dokumentieren und ihrer Gemeinschaft einen gesetzlich geregelten Rahmen geben wollen, ist für mich verständlich.
So haben denn an die 20 europäischen Staaten die Partnerschaft von Homosexuellen auf die eine oder andere Art gesetzlich geregelt, und in anderen Ländern gibt es punktuelle Regelungen für Gleichgeschlechtliche. So gilt zum Beispiel in Kroatien, das kein Partnerschaftsgesetz hat, dennoch die Regelung, dass dann gegenseitige Unterhalts- und Unterstützungsansprüche entstehen, wenn eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft seit drei Jahren besteht.
Im Sinne von gegenseitiger Verantwortung und Verpflichtung zu gegenseitigem Beistand ist ein verbindliches Partnerschaftsgesetz auch mit entsprechenden Rechten auszustatten. Diese werden besonders im Ausländer- und Einbürgerungsrecht ihre Wirkung im Alltag entfalten. Aber auch in einer grossen Anzahl von anderen Gesetzen wird eine Gleichstellung hergestellt. Ich begrüsse und befürworte generell diese Erleichterungen. Homosexuell veranlagten Menschen soll es ermöglicht werden, den Alltag in einer Lebensgemeinschaft ohne Hürden zu leben. Die sexuelle Ausrichtung, welche einem Menschen von Natur aus mitgegeben wurde, darf nicht zu Diskriminierungen führen. Das Partnerschaftsgesetz soll also meines Erachtens nicht den Wert oder Unwert dieser Lebensform dokumentieren, sondern vielmehr eine faire Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren garantieren. Im Gegensatz dazu stellt die Familienbildung von heterosexuellen Paaren für die staatliche Gemeinschaft einen anerkannten Wert dar. Sie sichert den Fortbestand der Gesellschaft.
Wenn nun bei der Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes für Homosexuelle das Ehegesetz herangezogen wird, um Diskriminierungen mittels Gleichstellung mit der Ehe zu beseitigen, so liegt die Krux vermutlich darin, zu unterscheiden, welche Interessen dem Ehegesetz zugrunde liegen. Das Interesse der staatlichen Gemeinschaft besteht in der Sicherung des Fortbestandes. So sind die Regelungen im Ehegesetz wohl primär dazu geeignet, den Ehepaaren bestmögliche Grundlagen, Erleichterungen und Schutz zu verschaffen, um ihre Kinder grosszuziehen. Alle Erleichterungen und Vorteile, welchen dieser Gedanke der Fortpflanzung zugrunde liegt, sind für ein Partnerschaftsgesetz folglich irrelevant. Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit heterosexuellen Paaren soll dort erfolgen, wo es direkt und auch indirekt ausschliesslich um die Paarbeziehung geht.
Gemäss Urteil des EGMR vom 24. Juni 2010 steht, wie die Regierung selbst bemerkt, einem Staat bei der Schaffung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare ein gewisser Ermessensspielraum zu. Der Staat ist nicht verpflichtet, alles genau gleich wie bei Ehegatten zu regeln. Ich ersuche die Regierung, die Unterschiede besser herauszuarbeiten.
Ich gehe mit der Regierung einig, dass der Staat gleichgeschlechtliche Beziehungen als «Verantwortungsgemeinschaften» rechtlich anerkennen soll. Ebenso begrüsse und unterstütze ich auch die Haltung und das Ziel der Regierung, das mit dem Statement auf Seite 23 zum Ausdruck kommt - ich zitiere: «Das neue Rechtsinstitut soll inhaltlich dort, wo dies sachlich richtig erscheint, einer Ehe entsprechen, aber auch Raum für Differenzierungen und angemessene Vereinfachungen lassen. Denn zwei Personen gleichen Geschlechts können naturgemäss keinen Beitrag zur Sicherung der Generationenfolge leisten».
Das erste Ziel der Regierung kann mit der Vorlage erreicht werden, nämlich Ungleichbehandlungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beseitigen. Der zweite Teil der Zielvorgabe, klare Unterschiede zur Ehe herzustellen, ist meines Erachtens nicht gelungen, im Gegenteil. Mit Ausnahme des Adoptionsverbots gibt es mit dem vorliegenden Partnerschaftsgesetz faktisch keine nennenswerten Unterschiede zur Ehe. Beim Lesen des Berichts entsteht der Eindruck, dass von den Verfassern versucht wurde, irgendwelche Unterschiede zur Ehe zu konstruieren, die jedoch faktisch bedeutungslos sind.
Auf Seite 38 werden die vermeintlichen Unterschiede zur Ehe aufgeführt. Jedoch sind die Unterschiede in Bezug auf Verlöbnis und JA-Wort irrelevant, fortpflanzungsmedizinische Verbote und Namensregelungen kommen nicht zum Tragen, da sie jederzeit problemlos und mit Leichtigkeit umgangen werden können. Im Gesetzesvorschlag zum Namenrecht gibt die Regierung sogar den Weg zur Umgehung selbst vor. Was übrigens, so gesehen, eine Diskriminierung von Eheleuten darstellt, weil diese die offiziell abgesegneten Umgehungsmöglichkeiten nicht haben.
Was bleibt ist einzig das Adoptionsverbot. Das Verbot für gleichgeschlechtliche Paare, ein Kind zu adoptieren, ist ein wesentlicher Unterschied zur Regelung in der ehelichen Gemeinschaft. Obwohl ich der Meinung bin, dass auch gleichgeschlechtliche Partner gute und fürsorgliche Eltern sein könnten, begrüsse ich das Adoptionsverbot und unterstütze die Regierung in ihrer diesbezüglichen Haltung. Ich gehe dabei nicht von der Position und den Fähigkeiten der gleichgeschlechtlichen Partner aus, sondern vom Standpunkt des Kindes. Es ist fraglich, ob es für das Wohl eines Kindes besser wäre, ihm anstelle von Vater und Mutter zwei Mütter oder zwei Väter zu geben.
Erstaunlich finde ich den Vorschlag für die beiden in der Vorlage letztgenannten Unterscheidungen zur Ehe auf Seite 38, nämlich: Kein Vermögensausgleich bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft sowie kürzere Trennungsfrist bei gerichtlicher Auflösung der Partnerschaft.
Besonders der Vorschlag des fehlenden Vermögensausgleichs als Unterschied zur Ehe läuft meines Erachtens dem Gedanken der gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft eher zuwider. Was spricht denn dagegen, dass gleichgeschlechtliche Partner von Gesetzes wegen einen Vermögensausgleich schaffen sollen? Wer eine Partnerschaft eingeht, sollte meines Erachtens bereit sein, umfassend Verantwortung zu tragen. Das kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die sozialen Unterschiede zwischen den Partnern sehr gross sind. Es scheint mir grundsätzlich nicht richtig zu sein, wenn im Partnerschaftsgesetz auf Pflichten der Partner verzichtet wird mit dem sinngemässen Hinweis, dass damit ein Unterschied zur Ehe hergestellt wird.
Auf Seite 24 heisst es: «Die gegenständliche Vorlage geht vom Bild zweier erwachsener Personen aus, die miteinander einen Haushalt führen und gemeinsam ihr Leben gestalten wollen. Die beiden Partnerinnen oder Partner werden in der Regel durch die eingetragene Partnerschaft nicht oder nur unbedeutend in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, sodass beide erwerbstätig sein können».
Demzufolge vertritt die Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Auffassung, dass keine Hinterlassenenansprüche entstehen sollten, wenn kein Versorgerschaden entstanden ist. Diese Argumentation scheint mir schon eher folgerichtig als der Verzicht auf die gegenseitige Solidarität innerhalb der Partnerschaft.
Die gegenständliche Vorlage weist Änderungen in 53 Gesetzen auf. Ich bin der Meinung, dass mit der Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes bestehende Diskriminierungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften beseitigt werden sollen. Hingegen sollen beim Partnerschaftsgesetz klare Unterschiede zur Ehe bestehen. Die gesetzlichen Regelungen sollen im Hinblick darauf erfolgen, dass die Ehe die Grundlage und den Rahmen dafür bildet, die Generationenfolge zu sichern, zu fördern und zu schützen. Die Unterschiede im Partnerschaftsgesetz zur Ehe sollen sich in den Bereichen ergeben, wo sie auch im realen Leben vorhanden sind, nämlich in allen Bereichen, die grundsätzlich auf Familieninteressen beruhen. Überall dort hingegen, wo es um rein partnerschaftliche Belange, um Gemeinschaft und Solidarität zwischen zwei Erwachsenen geht und nicht um die Sicherung von Familieninteressen, dort soll eine gesetzliche Gleichbehandlung stattfinden. Solche Unterschiede und klare Abgrenzungen auszuarbeiten und aufzuzeigen ist der Auftrag an die Regierung, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Das ist zugegebenermassen ein schwieriger Auftrag, wenn am Schluss die ganze Gesetzesflut abgerundet und in sich noch stimmig sein soll.
Dass diese Aufgabe für die Vorlage von der Regierung nicht wirklich bewältigt wurde und dass sie einige Mühe hatte, mit ihrem selbstgesteckten Ziel zurechtzukommen, das bescheinigt der Regierungsbericht gleich selbst. Auf Seite 25 argumentiert die Regierung zwar in anderem Zusammenhang, aber dennoch klar mit folgendem Wortlaut: «Die Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft sind viel zu nahe beim Eherecht, als dass sie eine echte Alternative zur Ehe darstellen würde».
Ich begrüsse die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare. Ich lade die Regierung jedoch ein, die Vorlage nochmals zu überarbeiten und bis zur nächsten Lesung tatsächliche und relevante Unterschiede zur Ehe und Familie auszuarbeiten und die Gleichstellung im Partnerschaftsgesetz dort vorzuschlagen, wo allein die Paarbeziehung betroffen ist. Ich bin für Eintreten. Danke. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen, aber auch ein herzliches Willkommen allen Personen auf der zahlreich gefüllten Zuhörertribüne. Es freut mich, dass die Arbeit des Landtags auf Gegenliebe stösst.
Ich kann mich im Grundsatz allen Voten meiner Vorredner anschliessen. Ich möchte es kurz machen: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage ohne Wenn und Aber, möchte aber meine Wortmeldung auf einen Bereich speziell fokussieren, nämlich auf die Abgrenzung, die Unterschiede Ehe - eingetragene Partnerschaft, wie das meine direkte Vorrednerin, die Abg. Marlies Amann-Marxer, auch gemacht hat.
Wenn man diesen Bericht, der sehr umfassend und gut gelungen ist, studiert und versucht, Unterschiede festzumachen, wo eben diese Abgrenzung zur Ehe passiert, dann findet man auf den Seiten 37/38 einige Punkte aufgelistet. Meiner Meinung nach hat die Regierung versucht, bei der Erstellung des Berichts genau diese Sachen herauszuarbeiten. Für mich sind sie auch wenig griffig. Ich muss das ganz offen eingestehen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass es deutlicher herauskommt.
Vielleicht müssen wir aber das Rad der Zeit ein bisschen zurückdrehen. Im September 2007 wurde eine Motion der Freien Liste eingereicht mit folgendem Wortlaut - ich zitiere: «Die Regierung wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage betreffend die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare zu erarbeiten und diese dem Landtag vorzulegen. Die Gesetzesvorlage soll die rechtlichen Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigen und für sie die Möglichkeit schaffen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern». Diesem Auftrag ist die Regierung zu 100% gerecht geworden. Der damalige Landtag hat dann im Oktober, genau am 24.10.2007, grossmehrheitlich mit 19 Ja-Stimmen der Motion zugestimmt. Und heute haben wir ein Werk vorliegen, welches eben genau diese rechtliche Diskriminierung aus der Welt schaffen möchte. Ich habe zwei Wochen lang versucht, Bereiche zu finden, wo deutlich zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft unterschieden werden kann. Ich muss es eingestehen, ich bin nicht fündig geworden. Wenn die Regierung auf die 2. Lesung hin nochmals versucht, noch einmal ohne Diskriminierung - ich möchte wirklich, dass da keine Diskriminierung mehr besteht - ohne Diskriminierung deutlichere Unterschiede herauszuarbeiten. Damit wäre ich sehr glücklich.
Ich habe, bevor ich zu zwei konkreten Fragen an die Regierung komme, noch eine kleine Replik an den Abg. Pepo Frick. Er hat bemängelt, dass die Stellungnahmen der Vernehmlassungen nicht 1:1 von der Regierung an ihn geschickt wurden. Da gäbe es eine einfache Variante. Ich denke, es ist im Interesse aller Vernehmlassungsteilnehmer, dass ihr Wortlaut, ihre Anregungen, auch das Parlament kriegt. Da kann man die sicherlich beziehen und die werden sie einem auch zustellen. Das nur als kleine Replik.
Dann zu meinen Fragen: - Welche Erfahrungen haben die umliegenden Staaten oder andere Staaten, welche eben so eine eingetragene Partnerschaft bereits ermöglicht haben, mit dem Adoptionsverbot gemacht? Bestimmte Aussagen werden hier schon gemacht. Ich wäre froh, wenn man auf die 2. Lesung vielleicht noch einmal deutlicher sagen könnte, was die gemachten Erfahrungen sind.
- Dann die zweite Anregung, vielleicht auch auf die 2. Lesung zum Abklären: Welche Erfahrungen - vor allem in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit - hat man gemacht oder sieht man beim Verbot von fortpflanzungsmedizischen Methoden? Ich bin mir da nicht so sicher, ob das schlussendlich dann wirklich in Ordnung ist. Aber ich wäre froh, wenn man das abklären könnte. Danke.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte vorausschicken, ich gestehe grundsätzlich jedem Mitmenschen seine eigene geschlechtliche Orientierung zu. Jede Frau und jeder Mann muss selbst herausfinden, mit welcher geschlechtlichen Orientierung er oder sie durch das Leben gehen möchte. Ich denke, auch die Zeit muss vorbei sein, in der Menschen nach ihrer geschlechtlichen Orientierung beurteilt und verurteilt werden.
Das nun vorliegende Partnerschaftsgesesetz hat durchaus gute Ansätze, wie der Gesetzgeber zukünftig mit der Realität einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft umgehen möchte. Was mir aber in dieser Vorlage fehlt und was Vorredner bereits schon angesprochen haben, ist eine gewisse Distanzierung zur Ehe. Es gibt wohl einzelne Punkte, die eine gewisse Unterschiedlichkeit erkennen lassen, wie zum Beispiel das Verbot der Adoption. Mir sind aber die aufgeführten Abgrenzungen zum Institut der Ehe noch zu wenig ausgeprägt.
Auf Seite 25 in der Erklärung des Bericht und Antrages heisst es ja auch - ich zitiere: «Die Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft sind viel zu nahe beim Eherecht, als dass sie eine echte Alternative zur Ehe darstellen würden». Die unter Punkt 3.11 in der Vorlage aufgelisteten Unterschiede zur Ehe sind für mich Makulatur bzw. einige Unterschiede sehe ich gar als eine Besserstellung der eingetragenen Partnerschaft gegenüber der Ehe an, wie zum Beispiel, dass kein gesamer Name gefordert wird. Für mich muss auf die 2. Lesung der Abstand zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und der Ehe noch ausgebaut werden, wie von verschiedenen Vorrednern schon bemerkt.
Was mich auch stört: Wir erstellen ein Gesetz für einen sehr kleinen Teil unserer Gesellschaft und müssen leider dazu noch 50 weitere Gesetze ändern, um dieses Partnerschaftsgesetz in alle Gesetze zu integrieren. Ich stelle die Frage an die Regierung: Ging das nicht einfacher?
Wenn wir aber schon ein Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare erstellen wollen, stelle ich mir auch die Frage: Warum nur ein Gesetz über eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare? Auf Seite 25 unter Punkt 3.2 gibt es auch einen Versuch einer Erklärung, warum die eingetragene Partnerschaft bei heterosexuellen Paaren nicht gehen sollte - ich zitiere: «Zudem wären verschiedengeschlechtliche Paare wieder privilegiert, weil sie zwischen zwei Rechtsinstituten, der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft, wählen könnten, während gleichgeschlechtlichen Paaren nur die eingetragene Partnerschaft zur Verfügung steht». Dieser zitierte Satz ist für mich nicht schlüssig. Für mich sollen gerade die verschiedengeschlechtlichen Paare privilegiert sein, da gerade diese Paare den Fortbestand unserer Gesellschaft sichern können.
Wenn wir schon den Schritt wagen und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft einführen wollen, dann sollten wir auch erkennen, dass es andere Formen des Zusammenlebens für verschiedengeschlechtliche Paare gibt als das Institut der Ehe. Wie gesagt, für mich ist das Gesetz wohl wichtig für die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, aber ich vermisse, wie schon erwähnt, eine klare Differenzierung zum Institut der Ehe. Was mich aber in diesem Zusammenhang doch überrascht hat, ist das Formular der liechtensteinischen Volkszählung 2010. Dieses Formular ist schneller als unser Bericht und Antrag. Da wird unter anderem unter Punkt 3 gefragt: Welches ist Ihre Stellung im Haushalt? Als Antwort gibt es dann unter 3: «Partner in einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare». Meine Frage: Wurde hier bewusst einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen oder wie muss ich diese Antwort auf dem Formular der Volkszählung 2010 verstehen? Ich bin für Eintreten. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Die Gleichstellung, der Respekt und die Chancengleichheit gegenüber allen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, gegenüber allen Menschen, die in Liechtenstein ihre Heimat gefunden haben, stehen an oberster Stelle meines politischen Denkens. Es ist aber auch eine wichtige Aufgabe des Landtags, Diskriminierungen aufzuheben.
Tatsache ist, dass es in Liechtenstein eine Gruppe von Menschen gibt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in verschiedenen Bereichen diskriminiert werden. Das Ziel des zur Behandlung vorliegenden Partnerschaftsgesetzes ist es, diese rechtlichen Diskriminierungen zu beseitigen und gleiche Chancen für alle zu schaffen. Wenn es dem Hohen Landtag ernst ist, Diskriminierungen zu beseitigen, bedeutet dies in Konsequenz auch die diesbezügliche Abänderung aller anderen betroffenen Gesetze.
Wenn wir davon ausgehen, dass laut aktuellen Studien zirka 5% der Bevölkerung homosexuell sind, können wir ebenfalls annehmen, dass statistisch für 1'795 Personen in Liechtenstein dieses Gesetz von essenzieller Bedeutung ist. Die Einführung eines Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein bedeutet nicht nur die Gleichstellung und somit die Aufhebung von Diskriminierungen gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren, wir zeigen damit auch unserer Gesellschaft, dass Liechtenstein ein tolerantes Land ist, in welchem alle Menschen mit Respekt behandelt und akzeptiert werden.
Von den Gegnern des Partnerschaftsgesetzes wurde im Vorfeld mehrmals auf die Zusatzkosten für den Steuerzahler hingewiesen. Es wurden hier nicht belegte und haltlose Zahlen in Millionenhöhe genannt. In der vorliegenden Gesetzesvorlage ist klar vorgesehen, dass gleichgeschlechtliche Paare, die sich eintragen lassen, sowohl Rechte wie auch Pflichten haben werden. Die Rechte sind bekannt: Besuchsrecht, Erbrecht, Witwenrente, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Die Pflichten sind ebenfalls klar definiert. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Beistandspflicht und die Unterhaltspflicht, um die Auskunftspflicht über Einkommen, Vermögen und Schulden, Pflichten, die im Falle einer Trennung des Paares den Staat wiederum entlasten. Wie wir in den Erläuterungen des Bericht und Antrages lesen, werden sich voraussichtlich pro Jahr weniger als zehn Paare eintragen lassen. Diese Zahl wurde anhand der Erfahrungen im benachbarten Ausland eruiert. Also diese geschätzte Zahl von weniger als zehn Paaren orientiert sich an den Nachbarländern. Es handelt sich also nicht um Tausende von Menschen, denen wir «Rechte und Vorteile» einräumen und damit sicher auch nicht um Millionen von Franken, die den Staat belasten werden.
Ein Partnerschaftsgesetz gefährde die Ehe und Familie, sei eine Konkurrenz zur Ehe, wird auch ins Feld geführt. Aus dem Gesetzesvorschlag geht klar hervor, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist. Dies ist ein klarer Unterschied zur Ehe. Die Institution Ehe bleibt somit geschützt. Eine eingetragene Partnerschaft gemäss Gesetzesvorlage ist keine Konkurrenz zur Ehe, denn es ist keine Adoption von Kindern möglich, keine Reproduktionsmedizin zulässig und auch ein Vermögensausgleich bei Trennung ist nicht vorgesehen. Und wenn die Regierung bis zur 2. Lesung hierzu noch detailliertere Angaben machen kann, schafft dies noch mehr Klarheit. Es geht darum, Ungerechtigkeiten im liechtensteinischen Recht abzuschaffen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen, sich rechtlich abzusichern, wie es heterosexuelle Paare auch können.
Der Europarat hat schon im Jahre 2000 seine 41 Mitgliedstaaten mit grosser Mehrheit aufgefordert, die Diskriminierungen von homosexuellen Menschen in ihren Ländern aufzuheben und in weiterer Folge gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften durch das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft rechtlich anzuerkennen. Belgien, Deutschland, Portugal, Finnland, Kroation, Luxemburg, Grossbritannien, Andorra, Slowenien, Tschechien, die Schweiz, Italien, Ungarn, Österreich und Irland sind nicht nur dem Aufruf des Europarates, sondern auch der Europäischen Union und international anerkannten Organisationen wie Amnesty International gefolgt und haben in ihren Ländern eine eingetragene Partnerschaft verabschiedet. Dänemark, Norwegen, Schweden, Grönland, Island, Ungarn, die Niederlande, Spanien und Frankreich haben dies schon vor dem Jahr 2000 gemacht.
Als Delegierte Liechtensteins im Europarat, aber auch ganz persönlich als Befürworterin von Toleranz und Chancengleichheit, denke ich, dass es endlich an der Zeit ist, mehr als zehn Jahre nach dem Aufruf des Europarates, eine echte Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Liechtenstein einzuführen. Ich stehe dafür ein, dieses Gesetz zu verabschieden und eine eingetragene Partnerschaft auch in unserem Land einzuführen und gebe der Hoffnung Ausdruck, dass die gegenständliche Gesetzesvorlage eine mehrheitliche Zustimmung findet. Damit verbunden ist auch die Überzeugung, dass die Schaffung dieses Partnerschaftsgesetzes mithilft, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, damit die gesellschaftliche Tabuisierung und Diskriminierung von homosexuell veranlagten Menschen weniger wird.
Die Regierung hat im Jahre 2007 vom Landtag den Auftrag erhalten, ein Partnerschaftsgesetz auszuarbeiten und dem Landtag zur Behandlung und Verabschiedung vorzulegen. Ich danke der Regierung, dass sie mit dem vorliegenden Bericht und Antrag eine ausgewogene und - wie schon die Landtags-Vizepräsidentin gesagt hat - für Liechtenstein doch mutige Gesetzesvorlage geschaffen hat, die allen Menschen Respekt entgegenbringt und Diskriminierungen aufhebt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der stellv. Abg. Helmuth Büchel hat sich zu Wort gemeldet. Ich muss mich entschuldigen, ich habe es bei der Begrüssung heute Morgen unterlassen, zu Ihrer Information und zuhanden des Protokolls darauf hinzuweisen, dass der Abg. Christian Batliner heute durch den stellv. Abg. Helmuth Büchel vertreten wird. Ich heisse Sie speziell willkommen und gebe Ihnen das Wort.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke, Herr Präsident, für den Willkommensgruss. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nach dem Vorbild der Schweiz soll ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden, in dem die Begründung, die Wirkung und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft für die Betroffenen transparent und möglichst einfach geregelt werden. Homosexuell sein und homosexuelle Familienmitglieder in der Familie zu haben kann wahrscheinlich leichter akzeptiert werden, wenn der Staat diesen Personen ein Rechtsinstitut zur Verfügung stellt. Das Institut der Ehe erleidet durch diese Vorlage aus meiner Sicht keine Einbusse. Die konsequente Zielverfolgung erfordert allerdings die Anpassung verschiedener öffentlicher Rechte. Aus meiner Beurteilung ist die Gesetzesvorlage so flexibel ausgestattet, dass sie Abweichungen und klare Abgrenzungen von der Ehe zulässt.
Gestatten Sie mir noch einige persönliche Gedanken. Wie Sie alle in den letzten Wochen aus Leserbriefen in den Landeszeitungen entnehmen konnten, gibt es zu diesem Partnerschaftsgesetz widersprüchliche Aussagen und Meinungen. So weit kann ich ja unterschiedliche Meinungen aus der Sicht der freien Meinungsbildung noch nachvollziehen. Wenn aber gleichgeschlechtlichen Paaren vorgeworfen wird, dass sie für die Allgemeinheit nicht von Nutzen sind, so hört mein Verständnis auf. Schwule und Lesben sind Menschen wie du und ich. Sie sind Teile unserer Gesellschaft und dürfen nicht als Menschen zweiter Güteklasse behandelt werden. Solche Partnerschaften dürfen in der heutigen Zeit nicht mehr diskriminiert werden, denn es muss jeder Person in diesem Land das Recht zugestanden werden, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten, selbstverständlich unter Beachtung der Rechtsvorschriften. Mit dieser Gesetzesvorlage geben wir gleichgeschlechtlichen Paaren den Rechtsrahmen, welche ihnen längerfristig eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung wegnehmen wird. Ich danke der Regierung für diesen umfassenden Bericht und plädiere klar und eindeutig für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Danke. Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordente, guten Morgen. Ich werde mich kurz fassen: Ich glaube, das Wesentliche wurde gesagt. Ich möchte einfach klarstellen: Die Regierung hat dem Auftrag einer Motion aus dem Jahre 2007 Folge geleistet. Und diese Gesetzesvorlage soll die rechtlichen Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigen. Ich glaube, es ist ihr mit dieser Vorlage gelungen und, um es vorwegzunehmen, ich werde für Einterten sein. Ein paar Aussagen haben mich zwar nicht gestört, aber haben mich doch ein bisschen animiert, ein Votum zu halten. Vor allem wusste ich nicht, dass der Heilige Stuhl uns Parlamentariern den Auftrag gibt - wenn wir zu dieser Vorlage negativ eingestellt sind, sind wir entweder schlechte Parlamentarier oder wir sind schlechte Katholiken. Zu den bisherigen Voten muss ich sagen: Sind wir schlechte Parlamentarier - oder sind wir schlechte Katholiken? Das überlasse ich jetzt der heiligen Kirche.
Wenn man bedenkt, dass mit dieser Vorlage die Fundamente der römisch-katholischen Kirche ins Wanken kommen, wenn man bedenkt, dass mit dieser Vorlage an der Institution Ehe gerüttelt wird oder wie es einige gesagt haben, es wird fast eine Konkurrenz aufgebaut, also das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Das muss einfach nochmals gesagt sein: Die Institution Ehe ist sehr wichtig, aber wenn man bedenkt, dass 60% der Ehen in Liechtenstein innert kürzester Zeit in einer Scheidung enden, dann, meine Damen und Herren, dann muss man die Institution Ehe wahrscheinlich auch nochmals überdenken.
Ich werde mich ganz einfach an den obersten Souverän wenden, an das Volk. Ich glaube, die Demokratie wird diese Vorlage entscheiden müssen und ich werde der Überweisung nicht im Wege stehen. Anlässlich der 2. Lesung dieser Vorlage werde ich den Vorschlag einbringen, diese Vorlage zur Volksabstimmung zu bringen. Und dann soll das Volk darüber entscheiden. Das ist meine Meinung. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich bin auch erstaunt und vor allem erfreut, dass der Landtag doch seine christliche Nächstenliebe hier in diesem Hohen Hause nun dokumentiert hat, da ja, zumindest bis jetzt, niemand gesagt hat, er sei gegen diese Vorlage. Das ist doch ein christliches Zeichen, welches es zu loben gilt.
Ich habe auch kein Votum vorbereitet wie der Abg. Harry Quaderer, aber einige Aussagen möchte ich doch noch gerne hinterfragen bzw. ein wenig präzisiert haben. Unter anderem ist die Aussage gefallen, man solle die Unterschiede zur Ehe besser ausarbeiten. Hier würde mich dann doch interessieren: Wo genau sollen diese Unterschiede zementiert werden? Wo soll diese Ungleichbehandlung im Rahmen dieser Gesetzeserarbeitung stattfinden? Das wäre doch interessant. Ich denke, für die 2. Lesung müsste die Regierung von denjenigen Damen und Herren schon wissen, die hier solche Forderungen in den Raum stellen, wo sie eine explizite - ich sage es jetzt halt - Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren wünschen. Das wäre sehr interessant.
Dann wurde der Punkt aufgegriffen - und der war auch bereits in den Zeitungen nachzulesen -, dass gleichgeschlechtliche Paare keinen Beitrag zur Volkswohlfahrt leisten würden und hier kommt dann das Thema Kinder immer wieder in Betracht. Und da muss ich jetzt sagen, da sind wir doch nicht ganz ehrlich. Auf der einen Seite sagen wir, Adoption soll nicht zulässig sein, da verbieten wir im Prinzip diese Kinder, und auf der anderen Seite sagt man: Genau darum leistet ihr weniger zur Volkswohlfahrt. Diese Debatte ist einfach irgendwo nicht zielführend. Dann müsste man sagen: Wir lassen das eine oder das andere zu. Nach meinem Dafürhalten sehe ich den Vorschlag der Regierung als zielführend, diese Adoption nicht zuzulassen, aber ich finde es dann einfach nicht fair, wenn man auf der anderen Seite den Schwulen und Lesben vorhält: Ihr habt ja keine Kinder. Der Gesetzgeber wird es ja ziemlich sicher verbieten, also können wir den gleichgeschlechtlichen Paaren daraus auch keinen Vorwurf machen.
Dann wurde der Punkt Namensrecht aufgegriffen: Es hat auch entsprechende Schreiben gegeben. Und hier denke ich mir auch, auf der einen Seite verstehe ich natürlich gerade die Frauen, die sagen: Wir hätten hier gerne eine Gleichstellung mit diesen gleichgeschlechtlichen Paaren. Persönlich muss ich Ihnen zugestehen: Ich verstehe diese Argumentation gerade aus Sicht der Frauen, muss Ihnen aber auch zugestehen, ich befürchte, diese Vorlage würden wir mit diesem Zusatzpunkt überladen. Es hat ja dann jeder im Rahmen der 2. Lesung die Chance, diese konkreten Änderungsanträge einzubringen und dann werden wir sehen, ob wir eine Mehrheit finden. Der Abg. Harry Quaderer hat gerade auch ausgeführt, es wird mitunter ziemlich sicher zu einer Volksabstimmung kommen. Ich befürchte, gerade mit dieser Namensrechtdebatte werden wir diese Vorlage überladen.
Der nächste Punkt ist der Vermögensausgleich, welcher dann im Rahmen einer Scheidung bei den gleichgeschlechtlichen Paaren nicht stattfinden soll. Hier teile ich die Ansicht diverser Votanten, dass ich den Vorschlag der Regierung auch nicht gut finde. Ich möchte aber einfach darauf hinweisen - und wir haben ja alle den Bericht gelesen -, gerade der Verein für Schwule und Lesben Liechtenstein und Rheintal fordert eben genau im Vernehmlassungsbericht, dass man gemäss der Stellungnahme diesen Vermögensausgleich zulässt. Also das ist nicht etwas, welches die Schwulen und Lesben nicht möchten, sondern sie möchten es genau. Und so fair müsste man schon sein und sagen: Die Schwulen und Lesben möchten, dass man diesen Vermögensausgleich zulässt. Jetzt geht es einfach darum, wird die Sicht der Regierung gestützt oder sagt der Landtag: Nein, wir gehen genau auf diese Stellungnahme des Vereins für Schwule und Lesben ein und unterstützen ihr Anliegen und machen hier eine parallele Stellung zum Ehegesetz. Ich denke mir, das ist sehr wichtig. Es hat für mich fast im Rahmen der Debatte den Anschein gemacht, dass man sagen möchte: Das wird ja von diesen Schwulen und Lesben eben nicht unterstützt und das ist eben nicht Fakt. Fakt ist, im Rahmen der Stellungnahme hat dieser Verein darauf hingewiesen, dass man das wünscht.
Dann wurde von mehreren Abgeordneten ausgeführt: Diese 53 Gesetze sind dann doch ein wenig zu viel des Guten. Dann würde mich halt auch die Frage interessieren: Welche Gesetze sollen wir denn weglassen? Das wäre schon noch interessant. Und ein ganz zentraler Punkt scheint mir: Wenn man schon sagt, man soll hier eine gewisse Differenzierung zwischen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und der Ehe betreiben, dann frage ich mich: Was machen Sie mit Heteropaaren, welche keine Kinder haben? Gilt für diese Paare die gleiche Ungleichbehandlung oder Diskriminierung? Sagen wir dann auch: Liebes Heteropaar, du hast keine Kinder, mitunter kannst du keine Kinder bekommen, mitunter willst du aber auch keine Kinder. In diesem Fall könnte man dann die Volkswohlfahrt in die Diskussion einbringen, wenn man sie schon bei den gleichgeschlechtlichen Paaren einbringt. Dann frage ich mich schon: Machen wir bei den Heteropaaren auch diesen Unterschied, dass wir sagen: Liebes Heteropaar, ohne Kinder werden wir auch einige dieser 53 Gesetze nicht mehr zulassen - sprich diese Vor- und Nachteile bei den Rechten und Pflichten. Es wäre sehr interessant zu hören, was man zu den Heteropaaren sagt, welche keine Kinder haben.
Ich denke, es ist auch naheliegend, dieses Gesetz tangiert einen sehr weiten Lebensbereich. Entsprechend braucht es eben auch 53 Gesetze, da sehr viele Bereiche tangiert sind. Insofern denke ich mir, hat die Regierung hier eine gute Arbeit geleistet. Sie hat wirklich versucht, die verschiedenen Lebensbereiche zu regeln und ich stehe der Vorlage positiv gegenüber.
Zu den Zusatzkosten: Hier hat die Abg. Doris Frommelt schon einige interessante Ausführungen gemacht. Ich denke mir auch, es wird immer nur auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen. Es kann aber auch zu zusätzlichen Einnahmen führen. Stellen wir uns vor: Eine lesbische oder schwule Person im Inland hat einen ausländischen Partner. Der wird zukünftig mitunter hier im Land leben. Entsprechend wird er auch hier im Land Steuern abliefern. Man darf nicht nur immer diese zusätzlichen Kosten sehen, man muss auch die Einnahmen sehen. Ich bin auch überzeugt, dass auch Schwule und Lesben einen erheblichen Beitrag zur Volkswohlfahrt leisten.Abg. Pepo Frick
Ich bin nicht überrascht, dass diese Vorlage die grosse Zustimmung erhält. Dafür bin ich dankbar. Ich habe eine Frage - und da schliesse ich mich an das Votum des Abg. Wendelin Lampert an: Die drei Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Peter Hilti und Peter Büchel haben in ihren Voten zwar dem Partnerschaftsgesetz zugestimmt, möchten aber auf die 2. Lesung eine klarere Abgrenzung zur Ehe haben. Ich denke, die Regierung hat versucht, in der Einleitung zu klären, was möglich und nicht möglich ist. Und ich provoziere einmal: Eine Frau ist entweder schwanger oder nicht schwanger. Ich glaube, dass in diesem Gesetz alles, was notwendig ist, auch aufgeführt ist. Und jetzt möchte ich die drei Abgeordneten schon fragen, auch vielleicht im Hinblick auf die 2. Lesung, damit die Regierung auch weiss, wo sie dann forschen darf: Welche Gesetze von diesen 53 sind zum Beispiel nicht nötig? Oder welchen wichtigen Teil dieser Vorlage soll, darf, muss die Regierung weglassen, damit die Differenzierung klarer herauskommt? Ich habe dieses Thema auch für mich durchgedacht und habe keines gefunden. Vielleicht könnten diese drei erwähnten Abgeordneten der Regierung weiterhelfen, damit sie weiss, wo sie eventuell Teile des Gesetzes abschneiden muss. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich bin erstaunt und erfreut zu sehen und zu hören, dass es diverse Abgeordnete gibt, die sich so ins Zeug legen, um der Regierung zu helfen. Die Regierung wird sehr wohl ihren Standpunkt alleine vertreten können. Davon bin ich überzeugt.
Und nun zu einigen Voten: Der Abg. Wendelin Lampert - ich fühle mich durch sein Votum angesprochen - spricht von Vorwürfen oder Diskriminierung und ich bitte hier ein bisschen zu differenzieren. Es ist mir sehr wohl beim Studium des Berichts aufgefallen, dass der Verein «FLay» sich dafür ausgesprochen hat, dass eine Vermögensaufteilung im Trennungsfall stattfindet. Ich habe das sehr positiv bewertet im Sinne der Solidarität zwischen Partnern. Ich habe das in keinster Weise so dargestellt, als ob dieser Verein in seiner Stellungnahme gegen die Vermögensaufteilung sich ausgesprochen hätte. Nein, ich habe mich an die Regierung gerichtet und habe mich erstaunt gezeigt, dass sie die nicht stattfindende Vermögensaufteilung als einen Unterschied zur Ehe darstellt und das als positiv sieht. Das hat mich erstaunt. Der Verein «FLay» hingegen hat eine Haltung eingenommen, die ich begrüssenswert finde, der der Solidaritätsgedanke zugrunde liegt.
Es ist nicht mein Wunsch, durch eine Unterscheidung zur Ehe die homosexuellen und lesbischen Paare zu diskriminieren. Mein Wunsch ist es, überall dort, wo das Eherecht dem Familiengedanken zugrunde liegt, dort die Ehepaare zu bevorteilen. Wenn das nun durch Förderungen geschieht, durch Vorteile, durch Schutz irgendwelcher Art, so ist es der Regierung überlassen, auf welche Weise das erfolgen soll. Ich denke, dass durch die Familiengründung ein wesentlicher Beitrag für die Gesellschaft geleistet wird und das soll auch in der Gesetzeslage zum Ausdruck kommen. Es findet keine Diskriminierung statt, wenn gleichgeschlechtliche Paare, die keine Familie gründen und gründen können, nur dort Gleichstellung zur Ehe erfahren, wo es eben auf der Paarbeziehung und nicht auf der Familienkonstellation beruht. Darin sehe ich keine Diskriminierung.
Es ist ganz sicher schwierig, bei dieser grossen Gesetzesvorlage mit 53 Gesetzen, die geändert werden müssen, punktuell etwas herauszugreifen. Ich möchte das nicht machen, ich kann das auch nicht machen, denn diese Gesetzesvorlage ist ein abgerundetes Werk. Und wenn ich nun einzelne Gesetze herausgreife, besonders dort, wo es um Versicherungspflichten oder Rechte geht, dann wird die Sache heikel. Denn man kann nicht auf der einen Seite etwas ändern und auf der anderen Seite nicht. Die Ausgewogenheit wird dann nicht mehr da sein. Ich erachte es auch nicht als meine Aufgabe, sondern es ist die Aufgabe der Regierung. Was ich als Aufgabe des Landtags sehe, das ist eine Zielvorgabe zu machen - und das ist ganz klar aus meinem Votum herausgegangen. Ich denke, auch aus dem Votum des Abg. Peter Hilti und des Abg. Peter Büchel. Es ist das Ziel, die Unterschiede in der Ehegesetzgebung und in der Partnerschaftsgesetzgebung herauszuarbeiten, welche auf Familienkonstellationen beruhen. Und wie die Regierung diese Aufgabe löst, ist ihr überlassen. Ich habe auch in meinem Votum gesagt, dass ich diese Aufgabe als schwierig erachte. Die Regierung hat aber auch Zeit, das bis zur nächsten Lesung noch einmal zu überarbeiten.
Dann ein Wort noch zum Votum des Abg. Harry Quaderer: Es ist zwar nur ein Nebenschauplatz, aber es ärgert mich immer wieder, wenn ich höre, dass 60% der Ehen in Liechtenstein geschieden werden. Ich weiss, dass Sie diese Zahlen aus Statistiken herauslesen. Das kann man immer wieder lesen. Das erweckt aber den Anschein, dass 60% aller bestehenden und bisher in Liechtenstein geschlossenen Ehen geschieden werden, also mehr als die Hälfte. Diese statistischen Zahlen sagen aber nicht mehr und nicht weniger, als dass 60% der in einem Jahr geschlossenen Ehen wieder geschieden werden. Man muss aber, wenn man ein allgemeines Bild erhalten will, sämtliche in Liechtenstein bestehenden Ehen, die ein bis fünfzig oder sechzig Jahre bestehen, dazu heranziehen. Und dann würde ich mal sagen, es sind nicht die Hälfte aller Leute in diesem Land geschieden. Wenn ich nun auf diese Zahlen eingegangen bin, will ich damit keine Wertung vornehmen von geschiedenen Ehen oder nicht. Aber diese statistischen Zahlen entsprechen einfach nicht der Wirklichkeit. Wenn man sie so ohne Kommentar wiedergibt, dann gibt es kein echtes Bild der Wirklichkeit. Was der Abg. Quaderer aber sagen wollte, habe ich schon verstanden, dass nämlich eine Ehe auch nicht die Garantie für lebenslanges Glück ist. Und da stimme ich mit ihm überein.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Dann bin ich ja froh, wenn Sie mit mir übereinstimmen, Frau Abg. Amann. Ich habe vorhin in der Hitze des Gefechts noch etwas vergessen. Es liegt ja nicht an mir, Leserbriefe im Landtag zu kommentieren, aber ich kann mir das jetzt heute nicht verkneifen. In der gestrigen Zeitung waren zu diesem Gesetz zwei Leserbriefe. Der eine mit der Überschrift «Die Heilige Familie gibt es nicht» - ja, die gibt es wirklich nicht - und die andere Überschrift: «Mit gutem Gewissen entscheiden und verantworten». Und in diesem Leserbrief wird tatsächlich geschrieben: «Der Schellenberg lehnt diese Gesetzesvorlage ab». Und es wird ja sogar noch suggeriert, dass wir hier die Gemeinde Schellenberg diskriminieren. Also das hat mich jetzt schon sehr erstaunt. Und vor allem im Votum der Abg. Renate Wohlwend, welche vom Schellenberg ist und dort wohnt, ist das nicht so zum Ausdruck gekommen. Beim Votum des Abg. Peter Büchel war ich nicht ganz sicher. Ich habe langsam aber sicher das Gefühl, hier werden gewisse Entscheidungen und Gefühle hinter dem Institut Ehe versteckt. Und wenn ich dann höre, da müssen 50 Gesetze abgeändert werden, dann ist das für mich nichts anderes als eine Ausrede. Und das kann ich nicht mehr nachvollziehen. Entweder sind wir für Eintreten und stehen zu dieser Vor-lage - denn es ist nicht eine Vorlage zum Ehegesetz, meine Damen und Herren. Die Vorlage hat einen anderen Titel. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich wurde auch angesprochen vom Abg. Wendelin Lampert und vom Abg. Pepo Frick. Mir geht es gleich wie Ihnen, Herr Abg. Frick. Auch ich habe mir Gedanken gemacht: Welche Gesetze sind denn wirklich notwendig? Ich habe auch keines gefunden, was ich weglassen möchte, weil der Auftrag war ganz klar: Wir entfernen Diskriminierung. Das ist mir bewusst. Nun habe ich mir wirklich die Mühe gemacht, zwei Wochen lang zu suchen, zu durchforsten und hin und her, ich bin nicht fündig geworden. Und deshalb noch einmal mein Anliegen: Ich würde gerne der Regierung helfen und eine Zielvorgabe machen. Wenn die Regierung aber auf die 2. Lesung hin zum Schluss kommt, nein, wir können wirklich nichts machen, dann stehe ich dahinter. Das ist nicht das Thema. Ich möchte doch nicht Kritik an irgendetwas üben. Ich lobe die Vorlage so wie sie daliegt. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass vielleicht der ein oder andere Punkt mehr als Unterschied herausgehoben werden könnte. Aber ich war nicht erfolgreich. Vielleicht ist die Regierung erfolgreich. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Herr Abg. Quaderer, ich habe den Vernehmlassungsbericht der Gemeinde Schellenberg auch bekommen. Die Gemeinde Schellenberg ist dazumal zum Schluss gekommen, dass wohl eine Entdiskriminierung und Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Paaren notwendig ist, aber eben gesamthaft hat sie im Prinzip eine ablehnende Haltung eingenommen. Das zu dem. Was die Gemeinde Schellenberg in ihrer Gemeindeversammlung zu den einzelnen Vernehmlassungsberichten bestimmt oder weitergibt, kann ich weder beeinflussen noch werde ich mich im Prinzip daran halten.
Dann zum Zweiten: Ich will der Regierung ja nicht vorschreiben, wie sie eine Differenzierung in das Gesetz einarbeiten möchte. Ich denke, die Regierung hat ihre Spezialisten, ihre rechtlichen Berater. Ich habe die nicht. Ich habe nur festgestellt, es sind sehr viele zusätzliche Gesetze, die angepasst werden müssen. Und meine Frage war einfach: Geht das nicht einfacher? Muss man wirklich alle die Gesetze überarbeiten? Muss man wirklich über alle Gesetze oder kann man hier eine andere Lösung finden? Grundsätzlich bin ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage, aber eben wie gesagt, ich wünsche mir einen grösseren Abstand zum Institut Ehe. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade beim Votum des Abg. Peter Büchel anknüpfen. Er möchte die Regierung auffordern, hier einen grösseren Abstand zum Institut Ehe einzuführen. Auch die Abg. Marlies Amann-Marxer hat davon gesprochen. Sie redet davon, der Landtag müsse der Regierung eine Zielvorgabe geben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Ihre Gedanken auch dahin, dass allenfalls Anpassungen im Ehegesetz möglich wären, um das Institut Ehe zu stärken. Das Ehegesetz ist jetzt aber nicht Gegenstand dieser Vorlage. Auch der Abg. Peter Hilti möchte hier die Regierung beauftragen. Er will dann aber der Regierung wieder keine Zielvorgabe geben. Ich teile da die Meinung des Abg. Wendelin Lampert. Entweder geben wir der Regierung eine Zielvorgabe und sagen, welche Gesetze wollen wir nicht oder welche soll sie nochmals anschauen. So einen allgemeinen Auftrag sehe ich als schwierig an. Und ich habe schon in meinem Eintretensvotum gesagt: Für mich machen diese 52 Gesetzesanpassungen Sinn. Es betrifft halt eine Sozialversicherung, es betrifft das Erbrecht, es betrifft das Strafgesetzbuch etc. Ich wüsste kein Gesetz, das man dort herausnehmen kann und möchte auch die Abgeordneten bitten, dass, wenn sie so ein Gesetz haben, dass sie nicht möchten, dass man das hier heute kundtut, damit die Regierung eine Vorgabe hat und wir auch hier gemeinsam diskutieren können, wie jetzt diese Zielvorgabe an die Regierung ist.
Dann stand schon das Wort «Referendum» im Raum. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe es im jetzigen Moment nicht, dass der Landtag diese Vorlage einem fakultativen Referendum von sich aus unterstellt. Ich denke, wir hatten in diesem Haus dieses und letztes Jahr schon weit grössere und kompliziertere Vorlagen wie das Steuergesetz etc. und ich sehe es momentan nicht, dass der Landtag von sich aus diesen Weg geht und diese Vorlage einem fakultativen Referendum unterstellt. Es gibt für mich dafür auch keine Notwendigkeit.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin auch froh und dankbar für die zustimmenden Voten, dies auch als Maurer in Schellenberg. Also ich habe da als Schellenberger auch eine zustimmende Haltung. Der Abg. Harry Quaderer hat sich auf gestrige Leserbriefe berufen. Wenn ich heute ein Votum gehalten hätte, hätte ich es im Sinne von Marco Büchel gemacht, der heute im «Volksblatt» einen diesbezüglichen Kommentar schreibt. Ich muss in dem Sinn das nicht halten. Sie können das bei Gelegenheit vielleicht einmal lesen. Das ist auch meine Haltung und wäre inhaltlich mein Votum gewesen.
Mein Grund zur Wortmeldung ist die Volksabstimmung, die der Abg. Harry Quaderer aufgebracht hat. Ich habe dazu dieselbe Meinung wie die Abg. Diana Hilti und möchte bekräftigen, dass wir jetzt einmal die 1. und 2. Lesung vornehmen. Ich bin auch der Auffassung, dass es das demokratische Recht des Referendums gibt und dass wir als Landtag so viel Selbstwertgefühl haben, um zu entscheiden und die Institution Landtag auch in dem Sinn stärken, dass wir eine Entscheidung treffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. In der nun schon eineinhalb Stunden dauernden Eintretensdebatte wurde schon vieles gesagt. Ich verzichte daher auf Wiederholungen und beschränke mich auf zwei Anmerkungen.
Zur ersten Anmerkung: Die Diskriminierung von Ehepaaren bei der Wahl des Namens bzw. bei der Möglichkeit der Beibehaltung des Namens erscheint mir als sehr problematisch. Ich bitte die Regierung im Hinblick auf die 2. Lesung diesbezüglich Gleichstellungsmöglichkeiten für Ehepaare aufzuzeigen. Es wäre wirklich schade, wenn diese Ungleichstellung zum Stolperstein für diese Vorlage würde.
Dann die zweite Anmerkung: Die Vorlaufzeit für diese Gesetzesvorlage erscheint mir als sehr lange. Der Motion der Freien Liste vom September 2007 wurde im Oktober 2007 vom Landtag zugestimmt. Auch die Petition von Amnesty International Liechtenstein wurde schon im September 2007 entgegengenommen. Ich wäre der Regierung also dankbar, wenn sie ein paar Ausführungen über die Entstehungsgeschichte dieser Vorlage machen könnte. Ich bin mir bewusst, Frau Regierungsrätin, dass Sie dem Ressort Justiz erst seit gut eineinhalb Jahren vorstehen, doch gehe ich davon aus, dass auch Ihr Vorgänger in diesem Ressort, Regierungschef Klaus Tschütscher, in dieser Frage nicht untätig war. Ich bitte Sie also um eine Erklärung, warum wir erst mehr als drei Jahre später mit einer Gesetzesvorlage konfrontiert werden.
Lassen Sie mich abschliessend auch festhalten, dass ich der Vorlage insgesamt sehr positiv gegenüberstehe. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur zwei/drei kurze Repliken machen. Zuerst zur Abg. Amann-Marxer: Ich habe leider kein anderes Wort gefunden, aber ich finde es etwas «scheinheilig» ehrlich gesagt. Wenn man möglichst scharfe Pflichten fordert für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, bei den Rechten möchte man aber eine möglichst grosse Abgrenzung zur Ehe. Also das kann ich nicht nachvollziehen. Da sind wir wieder bei einer Diskriminierung und das geht für mich nicht auf. Ich setze mich im Gegenteil für möglichst gleiche Rechte und Pflichten für Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft ein, mit Ausnahme des Adoptionsrechts, das ja auch explizit ausgeschlossen ist.
Dann möchte ich noch das vorhergehende Votum des Abg. Albert Frick unterstützen, die Regierung aufzufordern, das Namensrecht zu prüfen hinsichtlich der gleichen Auslegung wie bei der Ehe, ob das möglich ist oder nicht.
Dann zum Abg. Peter Büchel und auch zur Abg. Amann-Marxer: Der Bericht und Antrag macht auf den Seiten 37/38 meiner Meinung nach doch Abgrenzungen zur Ehe, welche Punkte bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht sein sollen. Sie müssten jetzt vielleicht der Regierung wirklich sagen - und da unterstütze ich den Abg. Pepo Frick - wo Sie denn mehr Abgrenzung wollen. Ich wiederhole mich hier, ich sehe da überhaupt keinen Handlungsbedarf, im Gegenteil.
Dann hat der Abg. Büchel gesagt, dass ihm 52 Gesetze doch ein wenig zu viel sind. «Das geht doch auch einfacher» waren Ihre Worte. Ein Gesetzeswerk - und da wiederhole ich jetzt die Ausführungen der Abg. Amann-Marxer - soll ein abgerundetes Werk sein. Sie können doch nicht einfach irgendein Gesetz herauspicken, das dann mit den anderen Gesetzen nicht mehr kongruent geht. Und sonst müssen Sie nach meiner Meinung sagen, welches Gesetz Sie nicht angepasst möchten.
Und dann hat mich als verheirateter Mann ohne Kinder die Aussage der Volkswohlfahrt, das auf das Haben von Kindern oder nicht zu begrenzen, das hat mich ein bisschen erschreckt - muss ich Ihnen ehrlich sagen. Dann würde ich jetzt gern von Ihnen, Frau Amann-Marxer wissen, wie in diesen Gesetzen mit diesen Eheleuten umzugehen ist, wenn die ja keinen Beitrag zur Volkswohlfahrt leisten, wenn sie keine Kinder haben. Dazu hätte ich gerne von Ihnen eine präzise Aussage. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nicht mehr sehr viel Neues dieser Diskussion hinzufügen, aber ich denke, es geht mir persönlich darum, den Voten der Abgeordneten Peter Hilti, Marlies Amann-Marxer und Peter Büchel vielleicht noch einen weiteren Aspekt hinzuzufügen. Es wurde jeweils davon gesprochen, die Unterschiede herauszuarbeiten. Sie haben die Regierung gebeten, Unterschiede herauszuarbeiten. Ich glaube nicht, dass wir unser Augenmerk darauf legen sollen, welche Unterschiede es gibt oder wo man neue Unterschiede möglicherweise finden könnte, sondern ich bin ganz selbstverständlich uneingeschränkt dafür, diese bisher bestehende Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren nicht fortbestehen zu lassen. Hingegen sollte es einfach unser Anliegen sein, vielleicht andere Wege oder andere Bereiche zu finden, in denen wir das Institut Ehe und Familie besser unterstützen oder noch weiter fördern.
Jeder Staat setzt für sich Werte als Grundlage seines Staatswesens und als Grundlage auch seiner Gesetzgebung als Massstab. Und im Fürstentum Liechtenstein ist nun mal die Ehe und die Familie Grundlage des Staates, und in mehreren Verfassungsartikeln kommt das auch zum Ausdruck. Mir ist jetzt hier auf die Schnelle nur der Art. 15 im Zusammenhang mit den Staatsaufgaben aufgefallen, wo es heisst: «Der Staat wendet seine besondere Sorgfalt dem Erziehungs- und Bildungswesen zu. Dieses ist so einzurichten und zu verwalten, dass aus dem Zusammenwirken von Familie, Schule und Kirche der heranwachsenden Jugend eine religiös-sittliche Bildung, vaterländische Gesinnung und künftige berufliche Tüchtigkeit zu eigen wird». Ich denke, am Wunsch, die Ehe und damit die Familie sehr gut und stabil im Staat zu verankern, ihnen wo nur möglich Hilfestellung und Unterstützung zukommen zu lassen, wird sicher nicht gerüttelt werden. Hingegen denke ich, dass es schwierig ist, so wesentliche Unterschiede ausser dem schon vielfach angesprochenen Adoptionsrecht hier herauszufinden. Dafür aber sollten die Regierung und der Landtag sich überlegen, wo wir Massnahmen ergreifen können, die nun nicht im Rahmen dieser Gesetzesdiskussion greifen können, sondern wo wir in anderen Bereichen Massnahmen setzen können, um das von uns favorisierte, das heisst, ich spreche von mir, Institut Ehe und Familie besserzustellen, weiter zu stärken und dann in diesen Bereichen unsere Bevorzugung dieses Instituts zum Ausdruck zu bringen. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Für mich ist Eintreten unbestritten. Ich finde die Vorlage gut und ausgegreift und für mein Dafürhalten auch ausgewogen. Ich stelle mir hier die Frage: Wo in diesem Gesetz können Sie eine Differenzierung feststellen? Das ist für mich noch nicht ganz so schlüssig, aber ich respektiere auch andere Meinungen in diesem Hohen Hause. Es soll und muss so sein. Alles andere wäre komisch, wenn 25 Leute hier sitzen würden und alle hätten die gleiche Meinung, die gleichen Ideen und Philosophien.
Ich bin froh, dass die Regierung eine Vorlage vorgelegt hat mit allen Gesetzen, die angepasst werden müssen. Ich hoffe, dass alle Gesetze gefunden worden sind und dass nicht noch eines vergessen gegangen ist, weil sonst müssen wir dann in ein, zwei Jahren noch das eine oder andere Gesetz anpassen. Und dazu ist meine Frage, dass man das bis zur 2. Lesung allenfalls nochmals klärt, ob es doch noch irgendetwas gibt, das nicht abgedeckt ist. Ich sehe das völlig anders und ich bin auch froh, dass das so ist. Weil ich meine, sonst wären wir ja völlig inkonsequent, einfach ein Gesetz zu machen, ohne alle anderen Bereiche abzudecken. Damit hätte ich dann schon meine grosse Mühe.
Und dann noch - das hat auch der Abg. Harry Quaderer ausgeführt - wir sprechen hier von einem Partnerschaftsgesetz und nicht von einem Ehegesetz. Das müssen Sie einfach auch hier zur Kenntnis nehmen. Das sind zwei Paar Schuhe, die wir hier besprechen. Und wenn Sie, Frau Abg. Gisela Biedermann, sagen, man müsse die Institution Ehe stärken - ja ich meine: Soll das die Politik stärken? Sollen wir hier als Parlamentarier die Ehe stärken? Ich frage, wie weit kommen wir eigentlich hier? Für mich gibt es auch ein Zauberwort. Das ist das Wort «Eigenverantwortung». Ich meine, wenn die Menschen, die Gesellschaft so krank ist - und ich sage es jetzt mal bewusst -, dass sie nicht mehr in der Lage ist, das zu leben, ja sollen wir hier im Parlament das für diese regeln? Entschuldigung, meine Damen und Herren, da hört es für mich definitiv auf. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Diskussion bewegt sich jetzt ein wenig in eine andere Richtung. Ich befürworte das aber. Wir reden jetzt nicht nur von Partnerschaft, sondern auch von Familienförderung. Ich bin ziemlich enttäuscht, wenn der Abg. Gopp in seinem Statement feststellt, dass ich scheinheilig argumentiere. Ich finde das unfair von Ihnen. Ich hatte ein ziemlich langes Votum und ich habe versucht herauszustellen, was meine Haltung gegenüber dem Partnerschaftsgesetz ist. Ich bin ohne Wenn und Aber für eine Aufhebung von Diskriminierungen und für eine Zementierung für Partnerschaften, wo sie die Paarbeziehung betreffen. Das habe ich klipp und klar gesagt. Ich habe auch von Rechten und Pflichten gesprochen, nicht nur von Pflichten.
Wie der Verein «FLay» habe ich die Vermögensaufteilung befürwortet. Wenn Sie darin eine Pflicht sehen, dann ist das einseitig. Ich denke, das es auch ein Recht ist, nämlich das Recht des minderbemittelten Partners, der in Gemeinschaft gelebt hat mit dem Bessergestellten, eine solidarische Haltung an den Tag zu legen. Ich habe ausdrücklich von Rechten und Pflichten gesprochen. Wenn ich nun eine Unterscheidung zur Ehe haben möchte, dann betrifft das die Förderung und den Schutz der Familie. Es geht mir hier nicht um zwei erwachsene Menschen in erster Linie, um ihre Paarbeziehung, sondern um die Ehe als Grundlage für die Familienbildung. Und ich möchte der Abg. Gisela Biedermann beipflichten, wenn sie sagt, man solle das stärken. Stärken meine ich nicht in dem Sinn, dass wir die Beziehung zwischen zwei Leuten versuchen zu verbessern, wie das vielleicht hier und dort so aufgefasst wurde. Unter Familie stärken und Ehe stärken verstehe ich die Förderung, den Schutz, die Vorteile, die Leute haben sollen, welche Kinder grossziehen. Und wenn Sie jetzt sagen: Was machen wir mit Ehepaaren, die keine Kinder haben? Diese Frage ist berechtigt. Nun, ich denke nicht, dass der Staat den Leuten vorschreiben kann, ob sie Kinder haben oder nicht. Es gibt auch Ehepaare, die Kinder wollen und keine haben. Es gibt solche, die keine wollen und keine haben. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, hier einzugreifen oder hier einen Meinungsumschwung herbeizuführen. Es ist aber Aufgabe des Staates, einen Rahmen zu schaffen, um das zu ermöglichen und das ist im Institut Ehe der Fall. Und deshalb möchte ich dieser meinen Vorzug geben, denn es ist ein vitales Interesse des Staates, seinen Fortbestand zu sichern. Und ich wiederhole noch einmal: Ich werde keine einzelnen Gesetze nennen, wo wir hier im Gegensatz zur Partnerschaft die Ehe stärken können, sondern ich möchte das der Regierung als Auftrag mitgeben. Und wenn sie die Unterschiede darin sieht, dass die Familienbildung gefördert werden kann durch Änderung des Ehegesetzes, dann würde ich eine solche Vorlage im Sinne der Familienförderung sehr begrüssen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte beliebt machen, beim Thema zu bleiben, dass wir grundsätzlich die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare behandeln und nicht auf andere Themen abschweifen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann Ihr Votum unterstützen, Herr Landtagspräsident. Auch für mich ist Eintreten unbestritten. Es geht hier um eine eingetragene Partnerschaft. Es wurde auch mehrfach ausgeführt: Die Abgrenzung zur Ehe ist für einige Abgeordneten sehr wichtig. Ich möchte einfach ausführen: Die Ehe adressiert einen unterschiedlichen Personenkreis. Die Ehe ist für die gleichgeschlechtlichen Paare gar nicht zugänglich, das soll sie auch nicht sein. Wir schaffen hier nur ein Regelwerk, das einem Personenkreis einen rechtlichen Rahmen bietet. Einem Personenkreis, der heute noch keinen rechtlichen Rahmen zur Verfügung hat. Die Diskussion allerdings zeigt, dass die Ehe oder auch die Familie doch auch einiges an Weiterentwicklungsbedarf hat - und das auf verschiedenen Ebenen. Das hat mit diesem Thema an sich für mich wenig zu tun. Ich denke aber doch, dass es wichtig ist, diesen Punkt kurz zu diskutieren. Ich würde das einfach auch als Gedankenanstoss der Regierung gerne mitgeben, um sich diesbezüglich auch Gedanken zu machen.
Es wird von der Stärkung der Familie gesprochen. Dies kann man auf gesetzlicher oder politischer Ebene sehen. Das Stichwort «Familienpolitik» wäre für mich eine Vorlage oder ein Thema, das mit diesem Namen «Familie und Ehe» gerne diskutiert werden kann. Sicherlich in diesem Zuge auch das Thema Namensrecht.
Auf gesellschaftlicher Ebene habe ich es auch mit dem Abg. Elmar Kindle. Man muss sich in diesem Zug auch fragen: Wo beginnt die Eigenverantwortung und wo endet die Verantwortung des Staates? Und wenn hier immer davon gesprochen wird, was die Vorteile einer Ehe sind, würde ich schon sagen, es wird ein wenig auf die Anzahl reduziert. Aber dass die Ehe oder die Familie vor allem auch durch Kinder besteht, ist für mich ein riesiger Vorteil. Wenn ich mir rein gesellschaftlich denke, was die Kinder, die, wenn Leute ins höhere Alter kommen, einen grossen Anteil ihrer Betreuung, ihrer sozialen Umgebung darstellen, was bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht der Fall ist, denke ich, ist das ein riesiger Vorteil. Da brauche ich nicht zehn Punkte. Da reicht mir einer.
Betreffend die Probleme der Familie wurden die Scheidungsrate und deren Konsequenzen angesprochen. Ich denke, das ist genau der Punkt. Die Familie von heute sieht nicht mehr ganz so aus wie die Familie von gestern. Das ist eine gesellschaftliche Entwicklung. Die Petition von gestern zeigt eine weitere Konsequenz der Familie, der Ehe und deren Probleme. Die Scheidungsrate als ein Indikator. Das gemeinsame Sorgerecht als ein Wunsch von weiteren eventuellen Diskriminierungen und ich appelliere bei diesem Punkt an die Regierung, diesen Punkt vielleicht auch in einer anderen Vorlage aufzunehmen. Meines Erachtens ist es nicht das Partnerschaftsgesetz, sondern die Frage der Familie und der Ehe. Ich denke, auch in diesem Bereich gibt es sicherlich Handlungsbedarf. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Wir diskutieren hier nicht ehe- und familienpolitische Fragen, sondern ein Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Ich bitte, einfach - soweit als möglich - beim Thema zu bleiben. Es ist mir klar, dass gewisse Berührungspunkte vorhanden sind, aber die Regierung hat Ihre Anregungen sicher mitgenommen. Die Frau Regierungsrätin nickt mit dem Kopf.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Ihr Anliegen unterstützen. Es geht jetzt wirklich nicht darum, dass wir hier eine Debatte über das Ehegesetz führen. Für mich gibt es auch in dem Sinn keine Parallelität. Wir haben das Ehegesetz und jetzt geht es um das Gesetz der eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare. Das sind für mich wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir jetzt diese Themen nicht vermischen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin da anderer Meinung, denn die vielfach gelesenen Leserbriefe, auch wenn es zahlenmässig nicht allzu viele unterschiedliche Personen sind, die da geschrieben haben, geben doch ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung wieder. Und wenn hier im Landtag das Partnerschaftsgesetz diskutiert wird, ist es unausweichlich, auch die Frage der Bedeutung von Ehe und Familie neben diesem Partnerschaftsgesetz anzusprechen. Ich bin dem Abg. Gerold Büchel ausdrücklich dankbar für sein Votum. Ich möchte dem hier noch nachdoppeln. Denn der Landtag setzt sich zusammen aus Personen, die aus der Bevölkerung gewählt worden sind. Und ich weiss, wenn ich hier sitze, erwarten die Personen, die wollten, dass ich hier sitze, dass ich diese Meinung hier einbringe und so vertrete. Ich habe in den letzten zwei Wochen - der Abg. Hilti hat auch von zwei Wochen Arbeit mit der Vorlage gesprochen - ich habe mich in den letzten zwei Wochen ebenfalls ganz intensiv mit dieser Vorlage befasst und mit Personen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen darüber gesprochen. Und nachdem dieses Thema immer wieder angesprochen wurde, halte ich es für meine Pflicht, das hier auch zu thematisieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich kann das vollkommen nachvollziehen, möchte aber aus der Geschäftsordnung noch kurz zitieren - Art. 22: «Entfernt sich ein Redner zu weit von dem in Beratung stehenden Gegenstand, so ermahnt ihn der Präsident, bei der Sache zu bleiben». Es ist aus meiner Sicht einfach ein anderes Thema. Ich ermahne da niemanden. Wir sind ja eine Runde hier, die die Geschäftsordnung kennt und möchte das aber einfach noch einmal erwähnt haben.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin jetzt froh, dass Sie das zum dritten Mal erwähnt haben, weil sonst hätte ich es auch noch mal erwähnt. Und zur Abg. Biedermann kann ich nur sagen: Ich bin jetzt nochmals anderer Meinung als Sie. Wenn Sie sagen, dass die Leserbriefe, die in unseren Zeitungen in den letzten paar Wochen erschienen sind, ein Meinungsbild oder ein Stimmungsbild unseres Volkes darstellen, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht am Freitag. Weil die Leserbriefe entsprachen zu 90% einer Homophobie sondergleichen. Und wie der Abg. Johannes Kaiser heute schon gesagt hat, kann ich den Kommentar unseres Ski-Idols Marco Büchel voll unterstützen. In diesen Leserbriefen kam eine Menschenverachtung zum Ausdruck, die ihresgleichen sucht. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin jetzt doch ein wenig erstaunt, dass Sie hier auf die Zeitkomponente Druck ausüben. Gestern haben Sie noch gesagt, wir hätten genügend Zeit, wir können hier ausführliche Diskussionen führen. Das ist eine sehr wichtige Vorlage und es hat halt doch gewisse Schnittstellen zum Ehegesetz, vor allem, weil die ganze Zeit dieses Institut Ehe mit dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaft verglichen wird. Und da komme ich gerade zum Punkt. Die Abg. Marlies Amann-Marxer fordert eine Bevorteilung der Ehepaare. Ich stelle jetzt die umgekehrte Frage und da werden Sie mir jetzt dankbar sein: Wo will sie dann die Ungleichbehandlung, die Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Paare? Denn wer auf der einen Seite die Bevorteilung fordert, der sagt ja indirekt auch: Ich will eine Differenz, ich will weniger Rechte für diese gleichgeschlechtlichen Paare. Und das würde mich jetzt schon interessieren, wo hier der tiefere Sinn sein soll, konkret: Wo sind diese Unterschiede? Wo werden vom Parlament diese Unterschiede in diesen 52 Gesetzen gefordert? Das müsste doch die Regierung wissen. Die Abg. Diana Hilti hat es ja auf den Punkt gebracht: Wenn wir schon solche Forderungen in den Raum stellen, müssen wir auch sagen: Wo ist das Ziel für die Regierung? Dann soll man doch bitte sagen in diesen 52 Vorlagen, wo hätte man gerne eine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Paare. Ich sage es jetzt halt immer so, damit ich das Wort Ehe nicht dauernd in den Mund nehmen muss. Das wäre jetzt schon interessant, gerade auch für die Ausarbeitung der Stellungnahme für die 2. Lesung.
Dann bin ich der Abg. Marlies Amann-Marxer dankbar, dass sie jetzt auch sagt: Jawohl, dieser Vermögensausgleich, das stehe natürlich hier so drin, dass der Verein «FLay» das natürlich gefordert habe. Leider ist das in Ihrem ersten Votum einfach für mich zu wenig herausgekommen. Sie haben die Regierung im Prinzip kritisiert. Das sehe ich gleich wie Sie. Hier soll eine Gleichstellung stattfinden. Aber man sollte einfach so fair sein und sagen: «FLay» hat das im Rahmen der Vernehmlassung ja gefordert. Und wenn er das schon fordert, dann muss man auch so fair sein und das jetzt hier drinnen sagen. Jetzt haben wir es ja alle gesagt, jetzt wissen es auch alle ausserhalb dieses Hohen Hauses, die uns zu Hause zuhören, dass hier explizit gerade dieser Verein, der hier doch eine zentrale Funktion übernimmt in dieser ganzen Thematik, explizit auch diese Gleichstellung - sprich diesen Vermögensausgleich - fordert.
Dann betreffend die christlichen Werte: Wir werden mitunter die Beichte ablegen müssen, Herr Abg. Quaderer, damit wir hier unserer Sünden entledigt werden. Wie gesagt, ich habe es ja im ersten Votum auch schon gesagt, im Prinzip versuche ich nur das Gebot der Nächstenliebe hier zu praktizieren, aber anscheinend stösst das nicht bei allen auf Gegenliebe.
Und dem Abg. Rainer Gopp muss ich schon auch zugestehen: Ich finde es schon auch ein wenig scheinheilig. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck, aber sagen Sie doch einfach bitte: Wo wollen Sie hier sagen, wir hätten gerne diese Differenzierung? Wo wollen Sie diese Unterschiede? Wo wollen Sie die Ungleichbehandlung, die Diskriminierung, der gleichgeschlechtlichen Paare? Das muss man der Regierung mit auf den Weg geben. Wenn wir das nicht machen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir zur 2. Lesung keine genauen Antworten erhalten werden. Und wir merken es ja, der Abg. Peter Hilti sagt es auch. Er hat lange gesucht und hat nichts gefunden. Es ist ja löblich, dass er lange gesucht hat. Aber wie gesagt, er hat leider auch nichts gefunden und ich denke mir, der Frau Regierungsrätin ist es genau gleich ergangen. Und man müsste eben schon sagen, wenn man schon gesucht hat: Nach was hat man dann gesucht? Wo wollte man diese Differenzen? Wo wollte man diese Ungleichbehandlung? Das ist doch die Gretchenfrage. Sie müssen doch einfach sagen, wo Sie einen Unterschied wollen. Dann kann mitunter dieser Unterschied auch herausgearbeitet werden.
Und dann komme ich zum letzten Punkt, das sind die Heteropaare ohne Kinder. Wenn wir bei diesen gleichgeschlechtlichen Paaren nun diese Diskriminierung zementieren wollen, dann frage ich mich: Was machen wir mit den Heteropaaren ohne Kinder? Sagen wir bei denen auch: Es tut uns leid, ihr bringt relativ wenig für diese Volkswohlfahrt, ihr habt leider keine Kinder. Mitunter können sie eben keine Kinder bekommen und dann werden sie im Prinzip auch diskriminiert. Das wäre schon auch noch ein zentraler Punkt, dass man das so klarstellen würde. Ja, Sie können jetzt den Kopf schütteln, Frau Amann-Marxer, aber im Endeffekt werden Sie auch zugestehen müssen, diese Heteropaare ohne Kinder machen nach Ihrer Ansicht relativ wenig für unsere Volkswohlfahrt. Und da muss man jetzt auch sagen: Jawohl, ihr werdet auch diskriminiert, ihr werdet auch ungleich behandelt, da ihr leider keine Kinder habt. Und das wäre auch ein zentraler Punkt, den die Regierung natürlich wissen müsste, wo diese Differenzen sind und: Findet dann auch eine Diskriminierung dieser Hetereopaare ohne Kinder statt?, was ich persönlich natürlich auch nicht unterstützen würde. Ich denke, auch Heteropaare ohne Kinder tragen einen erheblichen Teil zu unserer Volkswohlfahrt bei. Auch sie erbringen eine erhebliche Leistung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich habe nicht das Wort Zeit erwähnt, sondern ich habe darum gebeten, beim Thema zu bleiben. Das ist ein Unterschied.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich bin schon erstaunt. Ich bin erstaunt darüber, was Sie mir alles unterstellen und sonst sind Sie doch auch nicht so begriffstutzig. Haben Sie mich nicht verstanden oder wollen Sie mich nicht verstehen? Das frage ich Sie jetzt. Wenn Sie dann auf den kinderlosen Paaren herumreiten, so ist es unfair. Ich habe gesagt, das Ehegesetz stellt eine Grundlage und einen Rahmen für die Familienbildung dar. Ob nun die Eheleute das ausnutzen oder nicht, ob sie das ausnutzen wollen oder können oder nicht, das steht nicht zur Debatte. Das ist ihnen überlassen und sie werden auch nicht diskriminiert deswegen, wenn sie keine Kinder haben können oder keine haben wollen. Was ich wünsche ist eine Grundlage, ein Rahmen, und in diesem Sinne eine Bevorzugung der Ehepaare, damit die Familienbildung stattfinden kann. Ich rede nicht von Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren wie Sie das tun. Ich rede von Gleichstellung und die Gleichstellung soll überall dort stattfinden, wo sie der Paarbeziehung dient und wo ihr die Paarbeziehung zugrunde liegt. Ich denke, das habe ich schon zwei- oder dreimal gesagt und es nützt auch nichts, wenn ich es wiederhole. Sie werden es nicht verstehen, weil Sie es nicht verstehen wollen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch erstaunt, dass gewisse Damen und Herren sich von den Leserbriefspalten in den letzten Wochen so beeindrucken lassen. Für mich widerspiegeln diese Leserbriefe in den letzten Wochen überhaupt nicht das Meinungs- und Stimmungsbild der Bevölkerung. Sie können diese Leserbriefschreiber, die sich vehement gegen dieses Gesetz gewehrt haben, auch praktisch an einer Hand abzählen. Und ich glaube nicht, dass wir deshalb dieser Leserbriefspalte so ein grosses Gewicht einräumen sollen.
Zum Thema Ehe oder eingetragene Partnerschaft nochmals: Das sind für mich zwei verschiedene Paar Schuhe. Und ganz ehrlich gesagt müssen wir uns dann irgendwann nicht die Frage stellen, Ehe/eingetragene Partnerschaft, sondern vielleicht müssen wir uns in diesem Raum dann die Frage stellen: Wie gehen wir mit Konkubinatspaaren um, die Kinder haben? Was geben wir denen für einen rechtlichen Rahmen, um gewisse Dinge zu regeln? Aber jetzt geht es um die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare - und um nichts anderes. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube und darüber freue ich mich, dass wir uns einig sind, dass es nicht eine Frage war, ob wir ein solches Gesetz brauchen in Liechtenstein, sondern es war vielmehr die Frage, wann es kommen wird und ich bin sehr glücklich, dass ich mit dem vorliegenden Gesetz ein meines Erachtens sehr ausgewogenes Gesetz Ihnen vorlegen konnte.
Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es in erster Linie darum, einen sehr wichtigen Schritt zur Überwindung der gesellschaftlichen Tabuisierung und Diskriminierung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare zu setzen. Nach dem heutigen Recht - und auch da denke ich, sind wir uns einig - gibt es diverse Ungleichheiten in Bezug auf gleichgeschlechtliche Personen und diese sollen nun beseitigt werden. Ich bringe Ihnen zwei, drei Beispiele, die meines Erachtens sehr einleuchtend sind. Beispielsweise denke ich persönlich, dass es nicht richtig ist, wenn ein Partner im Spital liegt und man diesen Partner nicht besuchen kann, weil man eben rechtlich dazu keine Möglichkeit hat und dieser in einem schwereren gesundheitlichen Zustand ist. Oder ein anderes Beispiel, das meines Erachtens sehr einleuchtend ist, ist beispielsweise, dass das Zeugnisverweigerungsrecht in einem gerichtlichen Verfahren, das den eigenen Partner betrifft, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für diese Paare heute nicht gilt.
Dann gibt es auch noch ein weiteres Beispiel: Beispielsweise ein verhandlungsleitendes Organ einer Behörde kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. Also wir haben verschiedene Bereiche, die wir durch das Partnerschaftsgesetz auch tangieren und bei denen es heute sehr offensichtliche Diskriminierungen gibt.
Es wurde einige Male von Ihnen auch gesagt, in den wesentlichen Bereichen sollen die gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepaaren gleichgestellt werden. Es geht dabei - und das ist mir ein wichtiges Anliegen - nicht nur um die Rechte, die die gleichgeschlechtlichen Paare übernehmen, sondern es geht auch um Pflichten, die die gleichgeschlechtlichen Paare übernehmen, wenn sie sich eintragen lassen. Einige Beispiele dazu werde ich Ihnen nachher noch nennen.
Gleich wie unsere Schweizer Nachbarn haben wir uns dafür entschieden, ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, also nicht die einzelnen Regelungen in unsere bestehende Gesetzesordnung hineinzupassen. Ich bin der Überzeugung, dass wir damit eine sehr transparente und breit abgestimmte Lösung gefunden haben.
Ich wurde gefragt, wie es mit der Vorgeschichte ausgesehen hat. Es gab eine Motion der Freien Liste und eine Petition von Amnesty International. Diese wurde im Landtag im Jahr 2007 schlussendlich dann an die Regierung überwiesen. Es wurde damals gefordert - und das hat der Abg. Hilti bereits auch schon ausgeführt -, dass die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigt wird und das für sie die Möglichkeit geschaffen wird, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Als zuständige Justizministerin habe ich dann im Frühjahr 2009 diese Pendenz übernommen. Es war mir ein Anliegen, die Pendenzen, die mir der Landtag gibt, voranzutreiben. Ich habe es an die Hand genommen im Bewusstsein, dass ein solches Gesetz nicht überall auf Gegenliebe stösst, aber ich bin der Überzeugung, mit der vorliegenden Vorlage eine sehr ausgewogene Lösung und Variante gefunden zu haben.
In den letzten Wochen und Monaten hat es kontroverse Diskussionen, vor allem in den Zeitungen, gegeben. Teilweise waren diese leider auch inhaltlich falsch. Ich möchte insbesondere klarstellen, dass es zu keinem Zeitpunkt vorgesehen war, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption freigestellt wird oder dass für diese Menschen die fortpflanzungsmedizinischen Massnahmen möglich sein sollten. Im Hinblick auf diesen Punkt vertrete ich nach wie vor die Absicht, dass eingetragene Partner - und da lehnen wir uns an Österreich und auch an die Schweiz an - weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Massnahmen zugelassen werden sollten. Zusammenfassend ist es mir ein Anliegen, dass hier Klarheit besteht, dass eingetragene Partner sowohl Rechte wie aber auch Pflichten übernehmen. Es geht um die Beseitigung von Diskriminierung und es geht auch darum, den gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit zur Eintragung zu geben.
Dann wurde die Frage gestellt, wie es mit allein erziehenden Personen in einer Partnerschaft ist, wie es dort genau mit der Adoption aussieht. Ich habe bereits ausgeführt, dass die Adoption nicht möglich ist. Auch schon im bestehenden Gesetz ist eine Adoption für allein erziehende Menschen nicht möglich. Das ist in Liechtenstein im Moment bei uns noch geltendes Recht. Wenn ein Partner aus einer früheren Ehe ein Kind mit in diese Partnerschaft einbringt, bleibt dieser Ehegatte oder dieser Partner selbstverständlich Vater/Mutter von diesem Kind und der Partner in der eingetragenen Partnerschaft übernimmt dann sozusagen eine ähnliche Rolle wie ein Stiefvater oder eine Stiefmutter. Und auch da und das ist mir wichtig, das zu betonen, da übernimmt diese eingetragene Person auch Rechte wie aber auch Pflichten. Dazu komme ich später noch und vor allem auch, wenn wir das Gesetz anschauen. Ein gutes Beispiel dafür ist meines Erachtens, dass beispielsweise, wenn ein eingetragener Partner ein Kind mit in eine eingetragene Partnerschaft bringt, dass er dann keinen Anspruch mehr auf Alleinerziehendengeld hat. Dieser Anspruch fällt also weg. Er hat auch Pflichten oder er bekommt in gewissen Bereichen dann auch eben weniger Unterstützungsleistungen vom Staat, gleich wie es auch zukünftig bei der gelebten Partnerschaft oder faktischen Lebensgemeinschaft sein wird.
Dann wurde ich gefragt, wie weit die Beistandspflicht des Partners geht. Ich nehme an, wiederum war die Frage in Bezug auf die Kinder. Wir haben Beistandspflichten ganz im Allgemeinen. Also die eingetragenen Partner sind sich einander auskunftspflichtig, sie sind einander beistandspflichtig. Es kann also nicht ein Partner Unterstützungsleistungen vom Staat beantragen mit der Begründung, er hätte zu wenig Einkommen, um sich selber zu unterhalten, sondern da hat der eingetragene Partner eine finanzielle Unterstützungspflicht, ähnlich, wie es auch die Ehegatten in der Ehe haben. Man hat Auskunftspflichten, man hat Auskunftspflichten über die Wohnung, man kann nur gemeinsam über die Wohnung, wo die Gemeinschaft lebt, entscheiden etc.
Die Frage mit Partnern mit Kinder aus früheren Beziehungen habe ich ausgeführt. Dann wurde ich noch gefragt, wer das Sorgerecht hat, wenn ein Kind in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Beispielsweise ein Kind, das ein Ehegatte bereits mitgebracht hat aus einer früheren Ehe, wie das beim Todesfall ist. Hier stellen wir uns auf das Kindeswohl ab. Das ist schlussendlich ein Entscheid auch der Gerichte, wer schlussendlich die Sorgepflicht für das Kind hat. Und das Wichtigste und das ist auch im Ehegesetz so, wenn die Eltern sterben, das Kindeswohl ist der Punkt, der an oberster Stelle steht und das wird auch bei den eingetragenen Partnern sein, dass das Kindeswohl den Ausschlag geben wird, wie die Gerichte entscheiden werden, wer das Sorgerecht in Zukunft übernehmen wird. Aber wichtig ist, das Sorgerecht, gerade beim Todesfall, wird nicht im vorliegenden Gesetz geregelt, sondern das ist eine Sache, wo es um das Kindesrecht geht.
Dann wurde in der heutigen Diskussion vielfältig die Meinung vertreten, dass der Unterschied zur Ehe besser herausgearbeitet werden sollte. Ich glaube, dass uns die Diskussion rund um die Frage der Diskriminierung/Bevorzugung der Ehe einfach nicht weiterbringen wird. Ich habe vom Landtag den Auftrag bekommen, die Diskriminierung zu beseitigen und eine Möglichkeit zu schaffen, die eingetragene Partnerschaft rechtlich abzusichern. Wenn ich diesen Auftrag ausführe, komme ich nicht umhin, ein Institut zu schaffen, das umfassend die Diskriminierung aufhebt. Und das sind im vorliegenden Fall die 53 Ge-setze. Diesbezüglich ein Wort zum Abg. Kindle: Ich hoffe, dass wir alle Gesetze gefunden haben. Es ist eine Nadelarbeit, die Gesetze wirklich zu finden und es ist mir ein Anliegen, das sorgfältig gemacht zu haben. Ich hoffe wirklich, dass wir alle Gesetze gefunden haben. Aber schlussendlich, wenn wir darüber diskutieren möchten, wo wir den Unterschied grösser machen können, sage ich Ihnen heute ehrlich: Das ist eine Aufgabe, die ich nicht werde erfüllen können, auch nicht auf die 2. Lesung. Da bin ich heute sehr ehrlich. Wenn wir sagen, wir möchten die Diskriminierung aufheben, dann müssen diese 53 Gesetze angepasst werden. Wenn wir sagen, wir möchten das Zeugnisverweigerungsrecht eines eingetragenen Partners nicht mehr haben, dann müssen Sie mir den Auftrag geben. Aber dann haben wir meines Erachtens eine Diskriminierung, hinter der ich auf jeden Fall nicht stehen kann. Oder wenn wir sagen, die Pensionskasse soll bei Auflösung der Partnerschaft nicht geteilt werden, dann geben Sie mir den Auftrag, aber das ist ganz bestimmt auch eine Diskriminierung. Und ich denke, so können wir jedes einzelne Gesetz durchgehen, auch die ganz heiklen Gesetze, wie beispielsweise das Bürgerrecht. Das ist mir bewusst, dass das heikle Sachen sind bei uns im Land, aber da kommen wir mit Art. 14 EMRK in Konflikt. Da haben wir sonst Probleme. Auch das ist nicht möglich. Und ich bin der Überzeugung, dass sämtliche Gesetze angepasst werden müssen. Sie können mich mit dem Auftrag zurückschicken, alle 53 Gesetze nochmals anzuschauen. Aber ich werde den Auftrag nicht erfüllen können, weil es ist notwendig, sämtliche Gesetze anzupassen, wenn wir diese Diskriminierung auflösen möchten.
Dann wurde das Thema angesprochen, den Vermögensausgleich bei der eingetragenen Partnerschaft vorzusehen. Hier ist mir wichtig, dass das Verständnis besteht, wie es im Ehegesetz geregelt ist und wie sie in der eingetragenen Partnerschaft von mir nun im Gesetz vorgesehen wurde. Im Ehegesetz wird heute vorgesehen, wenn die Ehegatten sich scheiden lassen, hat man grundsätzlich den Güterstand der Gütertrennung. Das ist der gesetzlich vorgesehene Güterstand im liechtensteinischen Ehegesetz. Das ist der ordentliche Güterstand. Wenn sich Ehegatten scheiden lassen, dann findet nach liechtensteinischem Recht von Gesetzes wegen ein Vermögensausgleich statt. Das hat übrigens auch nichts mit der Errungenschaftsbeteiligung zu tun, die immer wieder fälschlicherweise auch in den Vernehmlassungen, in den Diskussionen erwähnt wird. Die Errungeschaftsbeteiligung ist ein Institut, das nur das Schweizer Recht kennt, das wir in Liechtenstein nicht kennen und auch nicht irgendwie in die Partnerschaft hineinfliessen lassen können wollen oder möchten. Also wir reden nur von diesem Vermögensausgleich in Liechtenstein. Der ist bei den Ehegatten bei Scheidung von Gesetzes wegen vorgesehen. Ich habe vorgeschlagen, dass der Vermögensausgleich bei der eingetragenen Partnerschaft nicht von Gesetzes wegen vorgesehen ist, sondern dass es den eingetragenen Partnern frei stehen soll, so etwas zu vereinbaren. Die eingetragenen Partner können also vereinbaren, dass sie einen Vermögensausgleich wollen, wenn die Partnerschaft getrennt werden sollte. Sie können das aber weglassen und dann findet kein Vermögensausgleich statt. Ich bin der Überzeugung, damit eine sehr konsequente Lösung Ihnen vorzuschlagen. Ich glaube, man überstrapaziert auch die Solidarität in einer Gemeinschaft, wenn man sagt: Von Gesetzes wegen findet dieser Vermögensausgleich statt. Der Vermögensausgleich bei der Scheidung findet statt, weil man auf das klassische Institut mit einer erziehenden Person abstellt, die ihre Eigenerwerbstätigkeit in vielen Fällen einstellt, um Minderjährige oder um Kinder zu Hause zu betreuen und ein Ehegatte, der der Erwerbstätigkeit nachgeht, der also das Geld nach Hause bringt. Der Vermögensausgleich wurde geschaffen, um diese Ungleichheit zu beseitigen. Weil wir in der eingetragenen Partnerschaft aber keine gemeinsamen Kinder haben, ist dieser Ausgleich nicht notwendig. Beide Partner können nach wie vor dem eigenen Vermögenserwerb nachgehen. Und hier zu sagen, man muss jetzt einen Vermögensausgleich gezwungenermassen haben, sehe ich persönlich nicht ein. Aber das ist sicher ein Punkt, den man machen kann. Ich bin der Überzeugung, eine konsequente Linie zu fahren, wenn ich in all den Punkten sage, die im Ehegesetz auf die Kinder abstellen, auf das Institut Familie mit Kindern abstellen und dort Sonderlösungen geschaffen wurden, diese in der eingetragenen Partnerschaft nicht anzuwenden. Das ist das Beispiel mit dem Namen und mit dem Vermögensausgleich, die die wichtigsten Beispiele sind.
Dann wurde der Punkt der Trennungsfrist erwähnt. Auch hier ist das ein Punkt, bei dem ich mich für ein Jahr entschieden habe und nicht für drei Jahre, wie das im Ehegesetz vorgesehen ist. Ich verstehe die Diskussion hier drin, aber auch hier habe ich die ganz klare Argumentationslinie verfolgt. Die Trennungsfrist von drei Jahren ist vorgesehen im Ehegesetz, weil man eben sagt, wenn die Ehegatten sich nicht einig sind, nur in diesen Fällen findet ja diese dreijährige Trennungsfrist statt, damit danach eine Klage gemacht werden kann, und diese dreijährige Trennungsfrist wird vorgesehen vom Gesetzgeber, damit, wenn die Partner sich nicht einig sind, ob sie sich scheiden lassen wollen oder nicht, dass man dann genügend Zeit hat, um sich reiflich zu überlegen, ob man das Institut Familie mit dem Hinblick auf Kinder - das Instiut der Ehe mit Familie soll ja geschützt werden - dieses zu schützen und dass man drei Jahre Überlegungszeit hat, ob man das wirklich auflösen möchte/die Ehe zu scheiden. Und da wir in der eingetragenen Partnerschaft ja eben keine gemeinsamen Kinder haben, ist diese Gemeinschaft meines Erachtens nicht derart schützenswert, wie es eine Familie mit Kindern ist. Deshalb habe ich es persönlich als richtig erachtet, zu sagen, wenn zwei Partner sagen, wir möchten uns voneinander trennen, diese eingetragene Partnerschaft bereits nach einem Jahr auflösen zu lassen. Aber auch das ist mir bewusst, da kann man so und anderer Meinung sein.
Dann wurde mir die Frage gestellt, wie die Erfahrungen der Staaten sind in Europa, die ebenfalls ein Adoptionsverbot vorsehen, so wie wir das jetzt auch in dieser Vorlage bei uns in Liechtenstein haben: Ich habe mich am letzten quadrilateralen Justizministertreffen mit meinen Kolleginnen - alles Justizministerinnen - zum damaligen Zeitpunkt darüber unterhalten, wie die eingetragene Partnerschaft in den anderen umliegenden Ländern geregelt ist. Wir haben überall sehr ähnliche Regelungen und vor allem meine österreichische Kollegin und meine schweizerische Kollegin haben mit ihren beiden, relativ noch jungen Gesetzen mit diesem Adoptionsverbot, das in diesen beiden Staaten ebenfalls vorgesehen ist, bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch die politische Diskussion ist in diesen beiden Staaten im Moment ruhig. Die Staaten sind froh, offenbar auch die Bevölkerung ist froh, dass dieses Gesetz jetzt geschaffen wurde, aber eine neu entfachte Diskussion, dass jetzt die Adoption zugelassen sein müsste, hat weder in Österreich noch in der Schweiz stattgefunden.
Dann wurde noch der Punkt aufgeworfen, wie die Erfahrungen in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit sind, vor allem in Bezug auf die Fortpflanzungsmedizin. Einen ersten Punkt habe ich dort bereits ausgeführt. Bereits heute können in Liechtenstein alleinstehende Personen keinen Gebrauch von fortpflanzungsmedizinischen Methoden machen, um so an ein Kind zu kommen. Also auch heute bereits im liechtensteinischen Gesetz braucht es dazu Ehepartner, die bereits zusammen sind. Ich sehe hier keinen kritischen verfassungsmässigen Punkt, werde aber sicherlich auf die 2. Lesung zu diesem Punkt noch Ausführungen machen.
Dann wurde noch das Formular der Volkszählung erwähnt, dass dort die eingetragene Partnerschaft bereits aufgeführt ist. Es wurde natürlich nicht irgendwelchen gesetzlichen Regelungen vorgegriffen. Wir haben ja bereits heute in Liechtenstein die Möglichkeit, dass Partner, die sich im Ausland, in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich eingetragen haben, dass diese in Liechtenstein wohnen können. Also es können auch Liechtensteiner sein, die sich zusammen mit einem Schweizer oder mit einer Schweizerin in Österreich, Deutschland oder Schweiz oder sonst irgendwo eingetragen haben und dieser Zivilstand gilt natürlich bereits heute in Liechtenstein für diese Partner, die sich im Ausland eintragen haben lassen. Und ich denke, dass sich dieses Kästchen mit der eingetragenen Partnerschaft auf diese Menschen bezieht, die sich im Ausland eintragen haben lassen und die bei uns in Liechtenstein leben.
Dann wurde verschiedentlich auch der Punkt der zusätzlichen Kosten ausgeführt. Es gibt eben auch - und das ist mir wichtig zu erwähnen - auch Punkte, in denen die eingetragenen Partner auch weniger bekommen. Das Beispiel mit dem Alleinerziehendengeld, wenn jemand in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, das habe ich bereits erwähnt. Es gibt noch mehrere dieser Fälle, in denen die Partner eben auch diese Pflichten eingehen und etwas weniger bekommen.
Dann hat der Abg. Frick eine Frage gestellt, und zwar die Frage der Gleichstellung von Ehepaaren. Ich bitte Sie, mir diese Frage nochmals zu stellen. Ich habe diese Frage nicht ganz verstanden. Die Entwicklungsgeschichte war die zweite Frage von Ihnen. Die habe ich bereits beantwortet.
Dann kommen wir noch zu einem weiteren Thema, zum Namensrecht, das auch von verschiedenen Abgeordenten angesprochen wurde, allen voran auch vom Abg. Rainer Gopp. Es wurde in der Vernehmlassung verschiedentlich aufgegriffen, dass das Namensrechts geändert werden sollte, vor allem im Rahmen des Ehegesetzes geändert werden sollte, und zwar so, dass auch Ehegatten den angestammten Namen beibehalten können, was heute ja nicht der Fall ist. Man kann zwar den Namen vor- oder nachstellen und mit einem Bindestrich schlussendlich verbinden, aber es ist nicht möglich, den angestammten Namen als alleinstehenden Namen in unserem Ehegesetz heute zu behalten.
Für die eingetragene Partnerschaft habe ich mich dazu entschieden, dass jeder eingetragene Partner seinen angestammten Namen behalten kann. Meines Erachtens kann man nicht einfach nur so pauschal sagen, es sei ein Vorteil, wenn man den Namen behalten kann. Für einige Menschen ist das Behalten des Namens ein Vorteil, für andere Menschen ist ein gemeinsamer Name, ein so genannter Familienname, aber auch ein Ausdruck der Verbundenheit. Ich glaube, hier kann man so oder eben anderer Meinung sein. Es ist also Ansichtssache, ob das ein Vorteil oder ein Nachteil ist. Meinem Entscheid, warum ich das so vorgeschlagen habe, dass es keinen gemeinsamen Namen gibt, liegt wiederum die Überlegung zugrunde, dass es in der eingetragenen Lebenspartnerschaft keine gemeinsamen Kinder gibt und im Sinne des Familienschutzes eben auch kein gemeinsamer Familienname notwendig ist, weil es ja eben auch keine Nachkommen gibt und vor allem für die Nachkommen ist ja dieser gemeinsame Familienname sehr wichtig. Zudem ist bei den eingetragenen Partnerschaften, wenn man die Statistiken im Ausland anschaut, vor allem auch das Alter wesentlich höher als bei gemischt geschlechtlichen Ehen, also bei der Ehe, und es trifft also insbesondere Menschen im fortgeschrittenen Alter, die ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten. Ich denke, vor allem wenn man etwas älter ist, ist es auch umso schwieriger, den eigenen Namen zu wechseln. Ich glaube, wenn wir über das Namensrecht diskutieren, ist es richtig, in diesem Gesetz eine moderne Variante vorzuschlagen. Es wäre dann vielleicht vielmehr angesagt, im Ehegesetz die bestehende Variante des Namensrechtes zu überdenken, so wie es auch heute von verschiedenen Abgeordneten und auch in den Vernehmlassungen gefordert wurde. Ich hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Herr Abg. Frick, können Sie diese Frage bitte noch einmal wiederholen?
Abg. Albert Frick
Es ging um diese Namensfrage, die Sie dann gleich in der Folge erwähnt haben. Vielleicht habe ich das zu wenig deutlich ausgedrückt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten ist, kommen zur 1. Lesung. Wir beginnen mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Frau Regierungsrätin, es ist so, dass es «Personenstand» heisst im Gesetzeswortlaut. Ist das nicht der Zivilstand?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung wird das prüfen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke. Ich habe eine Frage zur schriftlichen Durchführung dieses Vorverfahrens. Wie läuft das in der Praxis ab? Gemäss Ehegesetz ist es so, dass die Unterschriften auf einer solchen Erklärung amtlich beglaubigt sein müssen. Soll das für die eingetragenen Partnerschaften auch so erfolgen oder geht das mit einfacher Unterschrift oder geht das einfach per Postweg hin und her?Regierungsrätin Aurelia Frick
Das ist ein Punkt, den ich auf die 2. Lesung ausführen werde. Ich denke, dass es sinnvoll ist, das gleich zu machen wie bei der Anmeldung bei Ehegatten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. In Abs. 2 wird geregelt, dass keine gegenseitige Haftung für Schulden vorhanden sein soll. Ich stelle mir auch aufgrund der Tatsache, dass nachher in Art. 22 keine Aufteilung des Vermögenszuwachses bei der Trennung stattfindet, die Frage, ob die Auskunftspflicht, wie sie in Art. 16 geregelt ist, die sehr umfassend ist, ob es die dann tatsächlich auch braucht, weil jeder ja sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden hat und keine gegenseitige Haftung grundsätzlich vorhanden ist und auch keine Vermögensaufteilung. Vielleicht kann die Regierung einfach auf die 2. Lesung das Zusammenspiel von Art. 16, 20 und 22 nochmals aufzeigen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die Auskunftspflicht wurde vor allen normiert, weil ich der Auffassung war, wenn für den Unterhalt gemeinsam gesorgt wird und auch diese gegenseitige Beistands- und Unterhaltspflicht ähnlich wie im Ehegesetz besteht, dass diese dann notwendig ist. Aber ich mache sehr gerne zum Zusammenspiel von Art. 16, 20 und 22 auf die nächste Lesung Ausführungen und prüfe, ob das allenfalls etwas eingeschränkter auch möglich wäre.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wir lesen weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Die Frau Regierungsrätin hat schon viele Argumente gebracht, warum das hier so steht und nicht dem Wunsch der Vereinigung von Schwulen und Lesben entsprochen werden konnte. Vielleicht könnte die Regierung doch bis zur 2. Lesung nochmals Ausführungen dieser Argumente vorbringen und/oder sogar dem Wunsch dieser Vereinigung entsprechend auf deren Anliegen eingehen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich hätte hier gerne nochmals eine Überprüfung. Für mich könnte es durchaus auch Sinn machen, diese Aufteilung des Vermögenszuwachses festzusetzen, dass das erfolgen muss und allenfalls die Ausnahme so zu gestalten, dass die Partner davon abweichend Regelungen treffen können. Ich sehe auch keinen wirklich zwingenden Grund, weshalb bei einer Trennung einer eingetragenen Partnerschaft, bei der es wirklich vielleicht zwei Partner gibt, die unterschiedliche Vermögens- und Einkommenssituationen haben, nicht auch zur Absicherung des schlechter gestellten Partners eine Aufteilung des Vermögenszuwachses erfolgen soll.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich glaube, dass dieser Art. 22 meines Erachtens richtig ist. Die Ausführungen, die die Regierungsrätin Frick gemacht hat, haben mich eigentlich überzeugt. Weil es ist bewusst so gemacht, dass man den Unterschied zwischen der Ehe und dieser Partnerschaft auch explizit lebt und sieht. Und in diesem Art. 22 kommt man eben diesem nach. Ansonsten kann man argumentieren: Es ist der Ehe gleichgestellt. Ich denke, man muss sich schon überlegen, ob man jetzt eher eine Gleichstellung wirklich dann möchte beim Vermögenszuwachs oder eben nicht. Und ich denke, dass diese Variante hier meines Erachtens dem entspricht, was die Regierung eigentlich will. Das ist auch meine Überzeugung und auch meine Haltung.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Ausführungen der Abg. Diana Hilti anschliessen. Ich verweise dabei auch auf mein Votum und denke, diesem Antrag liegt der Solidaritäts- und Partnerschaftsgedanke zugrunde. Und ganz ausdrücklich weise ich nochmals darauf hin - ich habe das nicht unterschlagen, Herr Abg. Wendelin Lampert, sondern ich habe das zur Kenntnis genommen - ich weise darauf hin, dass das auch der Stellungnahme des Vereins «FLay» entspricht. Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Einige Argumente der Regierung haben mich überzeugt. Allerdings passt das Argument, dass man den Vermögensausgleich bei Scheidung von Ehen auch mit dem Hintergedanken, dass eine Person oder ein Partner aus dieser Ehe daheim geblieben wäre, um Haushalt und die Obsorge für die Kinder zu erledigen, das passt überhaupt nicht, sondern dann schliesst sich der Kreis bei der etwas vom Thema Partnerschaftsgesetz abweichenden Diskussion, die wir hatten, zu sagen: Wo sind die Unterschiede? Und gerade dieses Argument der Regierung, man hätte den Vermögensausgleich bei Scheidung einer Ehe, weil ein Partner daheim war, um für Haushalt und Kinder zu sorgen, passt überhaupt nicht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst kurz zur Abg. Marlies Amann-Marxer: Ich habe einfach diesen expliziten Bezug in Ihrem ersten Votum vermisst. Nach längerer Diskussion und nachdem ich dann darauf hingewiesen habe, haben Sie es dann auch so gesagt, dass das in diesem Bericht stehen würde. Ich gebe Ihnen schon Recht, das ist primär einmal die Vorlage der Regierung. Mir ging es einfach darum, dass der Verein «FLay» das explizit gefordert hat im Rahmen der Vernehmlassung und ich möchte diese Stellungnahme des Vereins «FLay» unterstützt wissen, sprich - ich kann mir gut vorstellen, dass wir im Rahmen der 2. Lesung hier den Vermögensausgleich eben auch vorsehen. Ich denke mir, mit dieser Stellungnahme zeigt auch der Verein «FLay» durchaus eine Solidarität, indem eben besser und schlechter verdienende Partner irgendwo eine gewisse Solidarität zeigen, auch wenn es dann nach diversen Jahren zu einer Trennung kommt. Ich denke mir, auch damit beweist eben genau der Verein, dass er hier durchaus einen solidarischen Gedanken mit einbringt. Ich möchte die Regierung bitten, dies auf die 2. Lesung zu ändern. Aber im Endeffekt muss die Regierung natürlich selbst wissen, was sie hier für Argumente ins Feld führt. Aber die Debatte im Landtag zeigt mir doch ein wenig, dass der Landtag durchaus bereit ist, hier gerade im Bereich des Vermögensausgleichs dem Verein «FLay» entgegenzukommen. Und wie gesagt, ich persönlich unterstütze das auch konkret.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Ich habe eine sehr konsequente Linie verfolgt und habe gesagt: Überall dort, wo das Ehegesetz auf das Institut Familie mit Kindern abstellt und dort Eckpfeiler einschlägt, um den Ehegatten, der sich eher um die Familie kümmert etc., zu schützen, überall in diesen Bereichen, wo es eben um die Familie mit Kindern geht, dort habe ich mir konsequent Abweichungen erlaubt. Es ist gut möglich, den Vermögensausgleich, so wie es auch von «FLay» gefordert wird, vorzusehen. Was mir wichtig ist, ist das Verständnis. So, wie die Vorlage heute vorliegt, kann der Vermögensausgleich vereinbart werden. Er findet nur nicht von Gesetzes wegen statt. Das fand ich persönlich eine sehr konsequente Variante. Wenn aber der Landtag da etwas anderes wünscht, ist das natürlich machbar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Hier habe ich eine Bitte: Beim Art. 24 geht es eigentlich um die Rechtsstellung der Stiefeltern und im Abs. 1 steht zum Beispiel «in angemessener Weise» und in Abs. 2 steht dann zum Beispiel «Erfordern es die Umstände». Das sind relativ vage Begriffe. Ich wäre froh, wenn man auf die 2. Lesung Beispiele formulieren könnte, weil ich denke, dass das sehr wichtig ist. Das wurde in der Diskussion auch erwähnt, dass es heute viele Scheidungen gibt. Und es gibt heute viele «Mosaikeltern» sozusagen und ich denke, das wäre noch gut, wenn das ausgeführt werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Grundprinzip muss es meines Erachtens sein, dass der Stiefelternteil im Verhältnis zum Stiefkind in der eingetragenen Partnerschaft nicht schlechter- aber eben auch nicht bessergestellt sein darf als in der Ehe. Wir lehnen uns also sehr nah an den Zustand im Ehegesetz an. Ich werde aber gerne versuchen, einige Beispiele zu finden und diese für die 2. Lesung in der Stellungnahme zu erörtern, damit hier sicher Klarheit besteht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe in meinem Votum gesagt, dass ich zu diesen Aussagen stehe. Es geht hier um fortpflanzungsmedizinische Verfahren. Hier stellen sich viele ethische Fragen ganz allgemein und die Regierung schreibt auf Seite 74 Folgendes: «Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im zuständigen Ressort eine umfassende rechtliche Ordnung der Fortpflanzungsmedizin geplant ist». Kann mir die Regierung andeuten, wann eine Vernehmlassung in diesem Bereich, den ich persönlich als sehr wichtig erachte, erwartet werden kann? Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank für das Wort. Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, wann wir mit einer Vernehmlassung rechnen können. Wir haben einfach im Zuge der Erarbeitung dieses Gesetzes diesen doch sehr sensitiven Punkt eingehend beleuchtet. Schlussendlich sind wir auch zur Auffassung gekommen, dass hier in Liechtenstein nicht allzu umfassende und vielleicht auch nicht allzu aktuelle Regelungen bestehen und haben das einmal auf eine Pendenzenliste genommen. Aber ich kann Ihnen beim besten Willen einen Zeitplan zum heutigen Zeitpunkt nicht vorlegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Auskünfte. Wir lesen weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine kleine Bemerkung: Man hat in diesem Gesetz beschlossen, immer den männlichen und den weiblichen Teil zu erwähnen - Partner/Partnerin. Da muss man aber konsequent sein. Und zwar heisst es im Abs. 2: «Hat der Eigentümer die gemeinsame Wohnung». Dann muss es wirklich auch heissen «Hat der Eigentümer oder die Eigentümerin». Das muss eingefügt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung wird das prüfen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke. Ich habe die Frage, weshalb wir Abs. 4 brauchen, wo wir jetzt wieder auf die Aufteilung des Vermögenszuwachses nach dem Scheidungsrecht der Ehe verweisen, weil die Vermögensaufteilung haben wir ja grundsätzlich nicht. Ist das für jene Fälle, die trotzdem etwas anderes vereinbaren? Greift das dann oder greift das explizit nur, wenn es um die Wohnung geht?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es geht um jene Fälle, in denen es um die gemeinsame Wohnung geht, die während der Ehedauer die beiden eingetragenen Partner bewohnt haben. Und um dort für Grenzfälle Lösungen zu finden, werden dort die Bestimmungen des Scheidungsrechts ergänzend herangezogen, um dort eine Lösung zu finden. Ich mache gerne ergänzende Erläuterungen für die 2. Lesung zu diesem Themenbereich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich denke, dass Art. 31 auch im Zusammenhang mit diesen vermögensrechtlichen Folgen der Trennung zu überprüfen sein wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich verstehe die Frage, weil wir sagen: Wenn eine Vermögensaufteilung nicht stattfindet, arbeitet ja jeder Partner grundsätzlich weiter. Aber im Zuge der Übernahme von Rechten und Pflichten und dass einer der beiden Partner halt eben zu wenig oder gar kein Einkommen findet, weil die eingetragenen Partner eine Lösung gefunden haben innerhalb der Partnerschaft, in der beispielsweise jemand auf einen eigenen Erwerb verzichtet und diese sich dann trennen, findet man für diese Sondervarianten mit dieser Variante eine Lösung. Wenn wir den Vermögensausgleich anpassen, werden wir sicher den Art. 31 nochmals auf Kongruenz hin überprüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare durchgeführt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 5 Abs. 3 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 3 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine grundsätzliche Frage: Auf den folgenden 150 Seiten geht es vor allem um begriffliche Erklärungen, Ergänzungen, die eingetragene Partnerschaft. Ich möchte einfach in die Runde werfen: Lesen wir das jetzt alles durch - es sind immer dieselben Begriffe, die wir ergänzen - oder ist allenfalls ein Artikelaufruf denkbar? Ich stelle das einfach zur Diskussion.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Im Moment haben wir diese Möglichkeit von Gesetzes- und Artikelaufruf in der Kommission für die Reform der Geschäftsordnung vorgesehen und hier wird es dann auch vorgeschlagen. Aber in der jetzt gültigen Geschäftsordnung ist das an sich nicht möglich. Wir haben das zwar ausnahmsweise schon einmal gemacht, aber wie Sie sagen, Sie stellen ja keinen Antrag. Ich stelle das hier zur Diskussion. Ich kann den Grund, den Sie anführen, durchaus nachvollziehen, aber man muss sich solche Praxisänderungen doch gut überlegen.Abg. Pepo Frick
Ich unterstütze explizit das Anliegen des Abg. Peter Hilti und stelle damit den Antrag auf Artikelaufruf. Danke.Abg. Jürgen Beck
Herr Präsident, Sie haben uns aufgefordert, eine Meinung dazu abzugeben. Sie kennen meine Meinung. Ich habe diese in der besonderen Landtagskommission schon kundgetan. Ich sehe ein artikelweises Aufrufen in einer 1. Lesung als Herabwürdigung der Arbeit des Landtags und kann ein solches Anliegen nicht unterstützen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe gestern schon gesagt, dass wir uns an die selbst erlassenen Gesetze halten sollten und ich bin auch heute der Meinung und Sie bringen es auf den Punkt. Aktuell haben wir noch eine Geschäftsordnung und wir sollten uns daran halten. Und ich möchte auch den Abg. Jürgen Beck unterstützen. Ich denke auch, gerade für die Zuhörer ist es doch noch interessant, was wir hier so debattieren und was wir beschliessen. Und es haben eben nicht alle zu Hause diesen 300-seitigen Bericht gerade auf den Knien.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir haben den Artikelaufruf in der 1. Lesung nicht legitimiert und in Bezug auf diese sehr wichtigen Gesetze finde ich es angebracht, wenn wir diese heute lesen, weil sie doch einen besonderen Stellenwert haben.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin eigentlich auch dafür, dass wir die Gesetze lesen. Ich erhoffe mir auch beim einen oder anderen Gesetz noch eine Diskussion. Ich glaube, wir haben auch nicht den Zeitdruck, den wir im August hatten, als wir bei 1. Lesungen umgestellt haben, einen Teil mit Artikelaufruf zu machen, weil wir sonst das Pensum nicht geschafft hätten. Diesen Zeitdruck haben wir heute nicht. Ich denke, deshalb können wir es machen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich kann das Anliegen des Abg. Peter Hilti verstehen, wenn es sich dabei hauptsächlich um formale Änderungen handelt. Dennoch bin ich für das Lesen. Weil es sich hier um eine 1. Lesung handelt, bin ich prinzipiell für das Lesen. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich fühle mich auch angesprochen als Mitglied der Reformkommission. Wir haben das ja in der Reformkommission diskutiert und wir werden das dann sicher auch vorschlagen. Aber in diesem konkreten Fall bin ich auch für das Lesen, und zwar aufgrund der Eintretensvoten. Die Eintretensvoten haben doch gezeigt, dass es unter Umständen bei den einzelnen Gesetzen noch Rückmeldungen geben wird. Und darum bin ich für das Lesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
So habe ich die Eintretensdebatte eigentlich auch verstanden.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann die vorgängigen Voten ebenfalls unterstützen und möchte noch nachdoppeln: Ich finde vor allem bei diesem Gesetz, bei diesen Vorlagen, ist es wertvoll, wenn wir den ganzen Text lesen, denn es gibt doch sehr viele Menschen in der Bevölkerung, die sich dafür interessieren. Und die da und dort vorhandenen Ängste bezüglich der Gesetzesvorlage könnten vielleicht auch abgebaut werden, wenn die Menschen den genauen Hintergrund kennen, wenn sie zuhören.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Das war genau der Grund, warum ich es so vorsichtig formuliert habe, weil doch dieses Gefühl hier vorherrscht. Ich möchte ganz kurz entgegnen: Artikelaufruf schliesst eine Diskussion überhaupt nicht aus. Man kann trotzdem diskutieren. Aber die Mehrheit wird entscheiden. Ich auf jeden Fall werde den Antrag des Abg. Pepo Frick unterstützen. Wenn das eine Mehrheit nicht für gut befindet, dann lesen wir. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das stimmt schon, aber ein Artikelaufruf ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Genau den Grund hat das, aber es ist schon nicht das Gleiche. Wir sind uns das noch nicht gewohnt - das musste ich auch bei einer Vorlage vor etwa zwei Monaten feststellen - man bereitet sich anders auf einzelne Artikel vor, wenn nicht gelesen wird. Die Mehrheit wird entscheiden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Frick, halten Sie Ihren Antrag aufrecht?
Der Abg. Frick stellt den Antrag, die folgenden Gesetze per Artikelaufruf zu behandeln.
Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 4 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben und wir werden die 1. Lesung in gewohnter Weise durchführen.
Gibt es zu Art. 5 Abs. 3 und 5 Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes.
Art. 16 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bürgergenossenschaften
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Bürgergenossenschaften.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 3 Abs. 2 Bst. c und d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 2 Bst. c und d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bürgergenossenschaften in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes.§ 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 3 Bst. b Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 3 Bst. b Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 4b Abs. 2 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 4b Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 5 Sachüberschrift und Abs. 8 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 5 Sachüberschrift und Abs. 8 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 6 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 6 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 7 Bst. a und e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 7 Bst. a und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 17 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 17 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 20a Sachüberschrift und Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 20a Sachüberschrift und Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes. Art. 32 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Ausländergesetzes durchgeführt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 47a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Flüchtlingsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Flüchtlingsgesetzes. Art. 9a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Flüchtlingsgesetzes durchgeführt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes.Art. 5 Abs. 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 6 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.Art. 56 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes. Art. 6 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes durchgeführt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes.Art. 26 Abs. 4b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 4b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten.Art. 11 Ziff. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Ziff. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes. Art. 3a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35a Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35a Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.§ 41 Abs. 1 und Abs. 2 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 41 Abs. 1 und Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 583 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 583 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 594 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 594 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 595 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 595 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 602 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 700 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 700 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschriften vor § 730 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschriften vor § 730 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 730 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 730 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor § 757 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 757 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 757 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 757 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 758 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 758 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 759 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 759 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 762 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 762 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 765 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 765 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 769 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 769 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 781 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 781 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 783 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 783 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 785 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 785 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 789 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 789 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 796 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 796 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 803 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 803 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1173a Art. 58 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1173a Art. 58 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1173a Art. 62 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1173a Art. 62 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1248 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1248 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1249 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1249 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1250 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1250 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1251 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1251 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1252 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1252 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1253 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1253 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1254 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1254 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1458 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1458 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 1495 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1495 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in 1. Lesung beraten.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:50 bis 14:30 Uhr)
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir stehen nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 19 und kommen nun zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Ehegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 72 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes.Art. 3 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes.Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Versicherungsvertragsgesetzes durchgeführt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage bezüglich der im Ausland geschlossenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare. Und zwar geht es mir um die Frage, was alles im Register eingetragen wird, und zwar ganz speziell, wie der Fall ist, wenn solche Partner im Ausland gelebt haben, die Partnerschaft bisher im Ausland eingetragen war und es gemäss ausländischem Recht eben auch möglich ist, dass diese Partner Kinder adoptieren können. Wenn diese Partner nun ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt registrieren, ob dann die Adoptionskinder, die sie faktisch haben, beim Zivilstandsamt eingetragen werden oder nicht. Vielleicht kann die Regierung dies auf die 2. Lesung abklären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung hat das so übernommen und wird das abklären.
Dann können wir weiterlesen. Art. 98 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zur grundsätzlichen Bezeichnung des Zivilstandes. Hier gibt es die zwei Formulierungen «in eingetragener Partnerschaft lebend» und «in aufgelöster Partnerschaft lebend». Ich finde die Bezeichnung «in aufgelöster Partnerschaft lebend» vor allem mit dem Zusatz «lebend» ein wenig verwirrend, weil die Partnerschaft ist ja aufgelöst. Deshalb die Frage: Wie ist die genaue Bezeichnung dieser Zivilstände? Das heisst «in eingetragener Partnerschaft» und wie ist die Bezeichnung, wenn diese Partnerschaft aufgelöst ist?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wir können das gerne noch einmal prüfen und schauen, ob es alternative Lösungen gibt. Wenn ich das richtig im Kopf habe, haben wir uns da sehr nahe an die Schweizer Vorlage gehalten und das so übernommen, wie es die Schweiz auch praktiziert. Wir können aber gerne auf die 2. Lesung prüfen, ob es eine bessere Bezeichnung dafür gibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 104a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 104a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 175 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 175 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 221 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 221 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 250a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 250a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 546 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 546 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 802 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 802 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 812 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 812 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 35 Abs. 5, 6 und 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 35 Abs. 5, 6 und 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 97 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 97 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 106 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 106 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 107 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 107 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 136 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 136 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 138 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 138 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 140 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 140 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung. § 57 Abs. 2 Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57 Abs. 2 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 321 Abs. 1 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 321 Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 322 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 322 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor § 516 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor § 516 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 516a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 516a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 593a Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 593a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm.Überschrift vor § 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 51 Abs. 4 (neu) und 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 51 Abs. 4 (neu) und 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor § 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter. § 5 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 5 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 8 Abs. 2 Ziff. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 8 Abs. 2 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes.Art. 1 Abs. 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung. Art. 170 Bst. l wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 170 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 277 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 277 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 277a Abs. 3 Ziff. 1 Bst. a und c, Ziff. 2 Bst. a und b und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 277a Abs. 3 Ziff. 1 Bst. a und c, Ziff. 2 Bst. a und b und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Entschädigung für Dienstleistungen Mündiger und die Anschlusszwangsvollstreckung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Entschädigung für Dienstleistungen Mündiger und die Anschlusszwangsvollstreckung. Art. 3 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Entschädigung für Dienstleistungen Mündiger und die Anschlusszwangsvollstreckung durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung der Rechtssicherungs-Ordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Rechtssicherungs-Ordnung.Art. 81 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 116 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 116 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Rechtssicherungs-Ordnung in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht. Überschrift vor Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21d (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21d (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21e (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21e (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung des StrafgesetzBuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.§ 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 88 Abs. 2 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 88 Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 107 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 107 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 117 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 117 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 136 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 136 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 141 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 141 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 150 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 150 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 166 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 166 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor § 192 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 192 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 192 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 192 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 193 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 193 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 202 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 202 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 290 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 290 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. § 107 Abs. 1 Ziff. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 107 Abs. 1 Ziff. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 218 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 218 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 222 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 222 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 262 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 262 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Opferhilfegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zum Gesetz über die Abänderung des Opferhilfegesetzes.Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Opferhilfegesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes.Art. 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 Sachüberschrift und Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 125 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes.Art. 8a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Archivgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zum Gesetz über die Abänderung des Archivgesetzes.Art. 19 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Archivgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.Art. 8 Sachüberschrift und Abs. 1 sowie Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Sachüberschrift und Abs. 1 sowie Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes.Art. 59 Abs. 3 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 3 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 Abs. 4 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 Abs. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzs durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung des Arbeitsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Arbeitsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Arbeitsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.Art. 38 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54bis (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung.Art. 53 Abs. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliedenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Art. 1 Abs. 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung durchgeführt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.Art. 2b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.Art. 24b Abs. 1, 2 und 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24b Abs. 1, 2 und 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes.Art. 3a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage. Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.Art. 34 Abs. 2 Bst. a und b Einleitungssatz sowie Abs. 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Abs. 2 Bst. a und b Einleitungssatz sowie Abs. 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung. Art. 27 Abs. 3 Bst. e und Bst. f Unterbst. bb sowie Abs. 5 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 3 Bst. e und Bst. f Unterbst. bb sowie Abs. 5 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe hierzu eine Frage am Rande: Betrifft das schon das neue Arbeitslosengesetz oder ist das noch die alte Version? Ich bin mir da nicht ganz sicher. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an die Frau Regierungsrätin Aurelia Frick. Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es wird das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz zur Anwendung kommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des WohnbaufÖrderungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes.Art. 3 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.Art. 5 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien durchgeführt.
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Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.Art. 6 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des KOnsumentenschutzgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes.Art. 31 Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Sachüberschrift, Abs. 1 und Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes.Art. 23 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 19 abgeschlossen.
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