Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes (Nr. 112/2010); [1. Lesung: 26. November 2010] Stellungnahme der Regierung (Nr. 18/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 18: Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 18/2011. Wir behandeln die Vorlage in 2. Lesung. Die 1. Lesung hat im November 2010 stattgefunden.
Ich schlage auch hier vor, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern das aus dem Plenum nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann nehmen wir die 2. Lesung per Artikelaufruf vor und ich bitte das Landtagssekretariat, mit der Lesung zu beginnen. § 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 33 Ziff. 8 und 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 33 Ziff. 8 und 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 48 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 48 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 50 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 50 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 52 Abs. 2 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 52 Abs. 2 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 52a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 52a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 53 Abs. 4 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 53 Abs. 4 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 58 Abs. 3 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 58 Abs. 3 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 64 Abs. 1 Ziff. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 90 Abs. 3 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 90 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 92 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 92 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Bei der dritten Zeile zwischen den Worten «Behinderung» und «wehrlos» steht ein Unterstrich und dieser müsste meines Erachtens gestrichen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das ist ein Tippfehler und wird so korrigiert.
Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit § 92 Abs. 1 inklusive dieser Korrektur einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 107 Abs. 1, 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 107 Abs. 1, 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 107a Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 107a Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 193 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 193 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 200 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 200 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 202 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 202 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 203 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 203 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 204 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 204 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 207 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 207 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 208 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 208 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 209 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 209 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 209a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 209a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 214 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 214 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 215 Sachüberschrift und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 215 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 215a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 215a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 218a Abs. 3, 4 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 218a Abs. 3, 4 und 6 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur noch eine kleine Frage stellen. In der 1. Lesung wurde beim Abs. 6 in Frage gestellt, ob pornografische Abbildungen unter einem schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Hintergrund nicht strafbar sind. Die Regierung schreibt auf der Seite 13 ihre Haltung diesbezüglich. Ich kann der Haltung der Regierung in Bezug auf die Wissenschaftlichkeit einiges abgewinnen, beim kulturellen Aspekt hingegen habe ich damit meine Probleme. Ich möchte die Regierung vielleicht noch einmal bitten, warum sollten pornografische Abbildungen im kulturellen Sinn schutzwürdig sein? Ich verstehe das nicht ganz. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach nochmals klarstellen und ich habe das auch in der 1. Lesung bereits gemacht: Mit dem Abs. 6, den der Abg. Hilti anspricht, wurde keine neue Bestimmung eingeführt. Also wir ändern inhaltlich überhaupt nichts. Die Änderung in Abs. 6 bezieht sich auf die Wortfolge im alten Gesetzestext «Gegenstände oder Vorführungen im Sinne dieses Artikels» verwendet wurde. Damals, im Jahr 2001, wurde ein Redaktionsfehler gemacht nehme ich heute an, und man spricht im Strafgesetzbuch nicht von Artikeln, sondern eben von Bestimmungen. Und weil wir jetzt hier eben gerade bereits eine Revision machen, haben wir diesen Redaktionsfehler behoben.
Der Schutzzweck der Norm ist also nach wie vor derselbe. Es wird also nach wie vor keine Strafbarkeit einsetzen, wenn man beispielsweise zu einer Fortbildungsveranstaltung für Strafrichter einen Film mit einschlägigem Inhalt zeigt, zum Beispiel kinderpornografische Darstellungen oder harte Pornografie.
Ebenso verhält es sich mit Gegenständen, zum Beispiel mit einem Gemälde oder einer Vorführung, zum Beispiel einer Theateraufführung, die einen schutzwürdigen kulturellen Wert hat. Man könnte sich beispielsweise vorstellen, wenn wir zurück zu Ihrem Beispiel gehen, wenn ein Künstler das Massaker von Srebrenica auf einem Gemälde oder in einem Theaterstück darstellt und dort möglicherweise sexuelle Handlungen von serbischen Soldaten an Frauen oder Kindern gezeigt werden, dann ist das eben ein kultureller Wert im Rahmen eines Theaterstückes. Das ist nicht strafbar gemäss diesem § 218a Abs. 6. Und nochmals, ich habe nicht vertiefter ausgeführt in der Stellungnahme zur 1. Lesung, weil wir inhaltlich an diesem Artikel überhaupt nichts ändern, sondern weil wir bloss einen Redaktionsfehler korrigiert haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?Abg. Doris Beck
Jetzt möchte ich hier doch noch nachhaken: Also für mich macht eben der Einwand vom Abg. Peter Hilti durchaus Sinn. Für mich ist die Aussage, nur weil es vorher auch so war, das macht jetzt für mich die Sache nicht besser. Also nach wie vor finde ich das auch eine schwierige Geschichte. Ich sehe das im kulturellen Bereich gar nicht. Wissenschaftlich mag es Beispiele geben, aber beim kulturellen Bereich sehe ich das nicht. Aber ich weiss, wir sind in der 2. Lesung. Wir müssten jetzt einen konkreten Antrag stellen. Ich wollte hier nur noch einmal nachhaken. Also nur weil es vorher so war, heisst das für mich nicht, dass es heute auch noch richtig sein muss.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Bei dieser Bestimmung, beim § 218a, handelt es sich um pornografische Darstellungen erwachsener Personen. Und bei der nächsten Bestimmung, beim § 219, findet man die gleiche Bestimmung im Abs. 7. Hier findet sich ebenfalls - ich sage dem jetzt einmal - der Rechtfertigungsgrund des kulturellen und wissenschaftlichen Wertes. Ich habe bei erwachsenen Personen - wie gesagt - keine Mühe, aber bei der nächsten Bestimmung, beim § 219, tue ich mir dann furchtbar schwer mir vorzustellen, dass pornografische Darstellungen mit Minderjährigen einen kulturellen Wert haben. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank für das Wort. Ich werde mich kurz halten: Dann müssen wir die Ausstellungen prüfen, die irgendwann einmal in Liechtenstein gezeigt werden. Dann müssten wir mit unseren Künstlern sprechen, dass diese in diesem Rahmen keine Kunst mehr machen dürfen. Es ist internationaler Standard. Das machen auch unsere Nachbarländer so, wo wir auch unser Recht rezipieren, dass Künstler solche Sachen sehr kritisch beleuchten dürfen. Ich glaube, es ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe der Künstler, Ereignisse von grosser Tragweite und schwierige Aspekte zu beleuchten. Das sind gesellschaftspolitische Themen. Meines Erachtens darf man solche Diskussionen nicht unterdrücken und ich lege Ihnen deshalb warm ans Herz, diesen kulturellen Teil als so genannten Rechtfertigungsgrund auch so im Gesetz zu belassen. Und es entspricht auch der schweizerischen, der österreichischen und - wenn ich mich richtig erinnere - auch der deutschen Rechtstradition.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte der Regierungsrätin hier beipflichten und einfach darauf hinweisen: Es muss schutzwürdig sein und das Gewicht ist auf dieses Tatbestandselement zu legen. Also nicht jegliche Kunst oder irgendetwas fällt darunter, sondern es muss schutzwürdig sein, kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben. Und es ist nicht alles schutzwürdig. Und was schutzwürdig ist, muss man dann schlussendlich der Praxis eigentlich überlassen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja, darin sehe ich genau das Problem. Die Regierungsrätin Aurelia Frick hat von kritischen Darstellungen gesprochen. Das ist wirklich einleuchtend, dass solches stattfinden darf. Von kritisch steht hier nichts, es steht allerdings schutzwürdig. In den Ausführungen habe ich gelesen, dass es einfach dann auch dem Richter überlassen bleibt und dass die Richter heutzutage auch ohne spezielle Kenntnisse beurteilen können und werden, was da Kultur ist und was nicht. Das ist im Zusammenhang mit Minderjährigen für mich schon auch schwierig nachzuvollziehen. Wir geben hiermit den Richtern auch eine Aufgabe, die vielleicht nicht unbedingt zu ihren alltäglichen Entscheidungen gehört, also zu beurteilen, ob etwas Kunst ist oder ob etwas schutzwürdige Kunst ist oder ob etwas eher Pornografie ist. Ich würde dafür plädieren, dass wir das zumindest im Zusammenhang mit Minderjährigen die kulturellen Werte ausschliessen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Nur nochmals ganz kurz zum richterlichen Ermessen: Unsere Richter müssen über ein Spektrum, das wirklich sehr sehr weit ist, im Alltag befinden. Wir können von unseren Richtern nicht verlangen, dass sie Spezialwissen in einzelnen Sachen haben. In ganz vielen Gesetzesbestimmungen kommt das richterliche Ermessen zum Zug. Wir können dort nicht verlangen, dass diese Spezialwissen in diesen einzelnen Bereichen haben. Das ist ein Standardbegriff, den das Gesetz sehr häufig verwendet, ohne dass der Richter spezifisch auf diesem Gebiet ausgebildet ist. Also ich möchte hier wirklich nochmals warm ans Herz legen, das zu überdenken. Richter sind dazu befähigt, aufgrund von Literatur, von Stellungnahmen und von Materialien zu entscheiden, ob etwas unter einen Begriff fällt oder nicht. Das ist tägliche Arbeit unserer Richter. Das müssen die auch in anderen Bereichen machen. Also ich möchte wirklich warm ans Herz legen, das im Gesetzestext auch drinzulassen. Wir schränken da die Kultur in einem Bereich ein, wo ich einfach das Gefühl habe, dass das gesellschaftspolitisch nicht richtig ist. Und wie es der Abg. Batliner bereits gesagt hat, es ist nur schutzwürdiger kultureller Wert straffrei und nicht schutzwürdiger kultureller Wert ist zu bestrafen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem kein Antrag vorliegt, stimmen wir über § 218a Abs. 3, 4 und 6 ab wie er hier vorliegt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 219 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 219 (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Bezugnehmend auf die Debatte zur Bestimmung 218a werde ich hier zur Bestimmung des § 219 Abs. 7 den Antrag stellen, dass die Worte «kulturellen oder» gestrichen werden und die Bestimmung dann lautet: «Gegenstände oder Vorführungen im Sinne dieser Bestimmung sind nicht pornografisch, wenn sie einen schutzwürdigen wissenschaftlichen Wert haben». Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Diese Bestimmung haben wir in der 1. Lesung lange diskutiert und ich möchte der Regierung danken, dass sie auf den Begriff der Wirklichkeitsnähe verzichtet hat und den Anliegen des Landtages gefolgt ist. Dadurch wird ein klares Signal geschaffen, dass jegliches Herstellen und Besitzen oder Anbieten kinderpornografischer Darbietungen jeglicher Natur, also seien sie nun wirklichkeitsnah oder auch nur Comics und Zeichnungen, verboten ist und unter Strafe gestellt wird. Dadurch schaffen wir ein klares Signal. Ich denke, das dient auch der Prävention und das macht das Gesetz oder die Vorlage für mich eigentlich eine rundum runde Geschichte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich werde den Antrag des Abg. Vogt unterstützen. Ich möchte vielleicht noch ergänzen: Im Abs. 5 wird aufgelistet, was pornografische Darstellungen minderjähriger Personen sind. Da steht: Abbildungen oder bildliche Darstellungen einer sexuellen Handlung an einer minderjährigen Person oder mit einem Tier - ich habe jetzt abgekürzt - oder Abbildungen oder bildliche Darstellungen der Genitalien, die schlussendlich der sexuellen Erregung des Betrachters dienen, das hat für mich nichts mit Kunst zu tun. Und hier möchte ich den Schutz der Minderjährigen ins Zentrum stellen. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Wie gesagt, in der 1. Lesung habe ich mich stark gemacht, dass auch die Wissenschaft hier herausfällt. Hier hat mich die Argumentation der Regierung überzeugt. Aber mit Kunst und Kultur hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe das Votum des Abg. Hilti zur Kenntnis genommen. Ich möchte einfach nochmals erwähnen: Kinderpornografie ist ein gesellschaftspolitisch ausserordentlich heikles Thema. Und wenn wir den kulturellen Wert, die kulturelle Auseinandersetzung mit diesem Thema aus dem Gesetz herausstreichen, ist es unseren Künstlern, ist es den Kunstschaffenden nicht mehr möglich, sich mit einem äusserst sensiblen und ausserordentlich wichtigen kulturellen Thema und gesellschaftspolitischem Thema auseinander zu setzen. Und als Justizministerin stehe ich völlig dahinter, dass Minderjährige geschützt werden, dass Kinderpornografie im Land nicht stattfinden kann und das bestraft wird. Aber eine Auseinandersetzung mit einem heiklen Thema auf dem Niveau eines kulturellen Wertes muss meines Erachtens zulässig sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Thomas Vogt. Er beantragt, in § 219 (neu) Abs. 7 die Wörter «kulturellen oder» zu streichen. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag des Abg. Vogt zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
11 Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit ist dem Antrag nicht stattgegeben.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir über § 219 (neu) in der vorliegenden Form abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 220 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 220 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Frau Regierungsrätin Frick, ich gebe Ihnen das Wort. Ich weiss schon, was Sie sagen wollen.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es ist eben III. und nicht II. Das haben Sie wahrscheinlich erwartet. Und dann heisst der letzte Satz richtigerweise wie folgt: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juni 2011 in Kraft, andernfalls am Tag der Kundmachung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann haben wir das so aufgenommen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer mit III. in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
§ 251 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 251 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor § 345 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 345 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 345 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 345 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 347 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 347 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 349 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 349 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 351 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 351 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über das strafregister und die tilgung gerichtlicher verurteilungen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 11a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 2 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 2 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe gerade mit Schrecken festgestellt, dass hier immer noch die Punkte in der Vorlage drin sind und es müsste meines Erachtens sowohl bei der Vorlage Seite 39, jetzt vorliegend bei Seite 43 und dann auch bei Seite 46 das Datum von heute drinstehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann mache ich einen Rückkommensantrag.Regierungsrätin Aurelia Frick
Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich stelle den Antrag, noch einmal auf die Vorlage «Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches» zurückzukommen und dann II. Inkrafttreten noch einmal zu behandeln. Wer mit diesem Rückkommensantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir rufen jetzt noch einmal II. Inkrafttreten auf: Das würde dann wie heissen? Ich bitte Sie um die Formulierung.Regierungsrätin Aurelia Frick
Es muss wie folgt heissen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Abänderung der Strafgesetzbuches vom 16. März 2011 in Kraft».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich darüber abstimmen: Wer mit II. Inkrafttreten in der soeben gehörten Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Dann nehme ich noch einmal die Schlussabstimmung vor: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches mit der Änderung in II. Inkrafttreten die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zurück zur Vorlage Abänderung des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen, zu II. Inkrafttreten, wo es dann ebenfalls heissen würde: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Abänderung des Strafgesetzbuches vom 16. März 2011 in Kraft».
Dann lasse ich darüber abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und haben diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des strafvollzugsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 154 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 154 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Hier würde es dann ebenfalls heissen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Abänderung des Strafgesetzbuches vom 16. März 2011 in Kraft».
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit II. Inkrafttreten einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 erledigt.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine kleine Stärkung bis 19:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:50 Uhr)
-ooOoo-