Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Peru vom 24. Juni 2010 / 14. Juli 2010 (Nr. 1/2011)
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zu Traktandum 21: Bericht und Antrag der Regierung betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Peru vom 24. Juni 2010/14. Juli 2010.
Dieser Bericht und Antrag trägt die Nr. 1/2011 und steht zur Diskussion.
Ich sehe Kollegin Amann-Marxer und gebe Ihnen das Wort. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Frau Vizepräsidentin. Es ist zu begrüssen, dass durch den Abschluss von Freihandelsabkommen den hiesigen Unternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den ausländischen Märkten verschafft werden kann, welcher mindestens gleichwertig ist wie jener der Konkurrenten in der EU, den USA oder Japans.
Gemäss Bericht und Antrag beliefen sich die Einfuhren aus Peru in das Zollgebiet Schweiz-Liechtenstein vor zwei Jahren auf CHF 41 Mio. und bestanden grösstenteils aus Landwirtschaftserzeugnissen, vor allem aus Kaffee, Bananen und Gemüse wie Spargeln oder Artischocken. Die Exporte hingegen beliefen sich auf CHF 95 Mio. und konzentrierten sich vorwiegend auf Chemikalien und Maschinen.
Für Liechtenstein mit seiner exportorientierten Industrie ist die Marktöffnung ein zentrales Element für den Absatz der Produkte. Der Wegfall peruanischer Einfuhrzölle wird die liechtensteinischen Exporte dorthin begünstigen.
Ich begrüsse jedoch auch das gleichzeitige Anbringen von Vorbehalten bei den Abkommen in den Bereichen, die für unser Land als sensibel gelten. Sie betreffen unter anderem die Errichtung von Geschäftsniederlassungen, Nationalitäts- und Wohnsitzvorbehalte im Gesellschaftsrecht, Gewerbe- und Grundverkehrsrecht.
Im Anhang III des Abkommens finden sich die Einzelheiten samt Ziel und Begründung der Massnahmen. Es wird vor allem auf die spezielle geografische Situation unseres Landes, auf die beschränkten Ressourcen und die spezielle Arbeitsmarktsituation sowie die Bodenknappheit hingewiesen.
Die Vorbehalte Perus betreffen vor allem die Kleinfischerei, Beschäftigungsvorbehalte und das Kunsthandwerk.
Besonders im Rahmen von Handelsabkommen mit Staaten in Übersee stellt sich den europäischen Staaten auch immer wieder die Frage nach der Menschenrechtslage in den Partnerländern.
Die Regierung weist in ihren Ausführungen darauf hin, dass Peru sich während der Amtszeit im Menschenrechtsrat von 2006 bis 2008 verpflichtet hat, die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat sowie die tatsächliche Verwirklichung der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten fortzuführen. Anlässlich der Menschenrechtsprüfung der UNO von 2008, der Peru sich freiwillig unterzogen hat, haben die Prüferstaaten dem Land dann auch eine relativ positive Beurteilung gemacht. Soziale Konflikte ergeben sich aus den grossen ökonomischen Gefällen der einzelnen Regionen des Landes.
Wenn auch die Menschenrechtslage nicht in allen Ländern sofort ins Reine kommt, so vermögen wirtschaftliche Kontakte doch immerhin zu Anstrengungen zu animieren, die Menschenrechtslage zu verbes-sern. Es ist auch zu hoffen, dass die Öffnung der Märkte und der freie Handel sowie die verstärkte technische Zusammenarbeit auch dazu beitragen können, das ökonomische Ungleichgewicht in den Partnerländern zu modifizieren.
Ich erteile dem Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Republik Peru und der gegebenenfalls vorläufigen Anwendung des Abkommens meine Zustimmung. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Vielen Dank.Abg. Albert Frick
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Warum gerade ein Freihandelsabkommen mit Peru? Diese Frage dürfte sich die eine oder der andere Abgeordnete angesichts dieses Traktandums gestellt haben. Nun, Peru ist ein Wachstumsmarkt. In den letzten fünf Jahren hat Peru seine beste Wirtschaftsleistung seit den 1960er Jahren sowie das schnellste Wachstum Lateinamerikas verzeichnet. Heute ist Peru die siebtgrösste Volkswirtschaft Lateinamerikas. Seine Wirtschaft beruht auf der Förderung, der Verarbeitung und der Ausfuhr von Natur-, Agrar- und Meeresressourcen. Das Land verfügt über bedeutende Mengen an vielfältigen Bodenschätzen wie Silber - diesbezüglich ist das Land gar der zweitgrösste Produzent der Welt - oder Blei, Zinn, Kupfer, Gold, Zink, Erdöl und Erdgas. Aufgrund des Anstiegs der Weltpreise für Rohstoffe ist der Anteil der Exporte von Bergbauprodukten und von Brennstoffen in wenigen Jahren von 55% auf 72% gestiegen. Dies brachte dem Land zum Beispiel in den Jahren 2007 und 2008 ein reales Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 8,9 bzw. 9,8%.
Dank dieses soliden Wachstums konnte die Staatsverschuldung in kurzer Zeit von 47% auf 24% des BIP gesenkt werden. Die Armut konnte merklich gesenkt werden. Die Unterbeschäftigung bleibt dennoch gross. Generell verfolgt Peru eine stark auf Öffnung ausgerichtete Wirtschaftspolitik und beabsichtigt, seine Integration in den internationalen Handel stark zu beschleunigen.
Das Abkommen mit Peru erweitert das Netz von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten. Es ist Teil der von den EFTA-Staaten verfolgten geografischen Ausweitung der Freihandelspolitik. Gegenwärtig verfügen die EFTA-Staaten über 16 Freihandelsabkommen ausserhalb der Europäischen Union und stehen mit zehn weiteren Staaten in Verhandlungen.
Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen zielen die EFTA-Staaten und somit auch Liechtenstein darauf ab, ihren Unternehmen einen Zugang zu ausländischen Märkten zu verschaffen, der demjenigen ihrer wichtigsten Konkurrenten gleichwertig ist.
Das von Liechtenstein am 24. Juni 2010 unterzeichnete Abkommen mit Peru umfasst den Handel mit Industriegütern und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, die Investitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die technische Zusammenarbeit. Der Dienstleistungshandel ist Gegenstand einer spezifischen Verhandlungsklausel.
Peru gehört zu den zehn wichtigsten Handelspartnern der Zollunion Schweiz-Liechtenstein in Lateinamerika. Um das einwandfreie Funktionieren des vorliegenden Freihandelsabkommen sicherzustellen, wird ein gemischter Ausschuss eingesetzt. Dadurch entstehen der Liechtensteinischen Mission in Genf in mehrjährigem Abstand Reiseauslagen. Personelle Konsequenzen bzw. räumliche oder organisatorische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Ich bedanke mich bei allen für die Ausarbeitung des vorliegenden Abkommens verantwortlichen Stellen und empfehle dem Hohen Landtag, den Regierungsantrag zu genehmigen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich danke Ihnen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Verlesung des Antrags.
Ich bitte das Sekretariat, den Antrag zu lesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt:
«Der Hohe Landtag wolle- dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Peru vom 24. Juni/14. Juli 2010 (gemäss Beilage 1) und
- der gegebenenfalls vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens
die Zustimmung erteilen». Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, möge das bitte durch Zustimmungszeichen bekannt geben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Einhellige Zustimmung bei 19 Anwesenden. Danke schön. -ooOoo-