Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 8/2011); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 8/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Frau Vizepräsidentin. Damen und Herren Abgeordnete. Diese Vorlage nehme ich wohlwollend zur Kenntnis respektive begrüsse sie auch ausdrücklich. Ich möchte aber doch noch zwei, drei kritische Bemerkungen anbringen, die mich hier schon arg verwundern.
Zum einen verwundert mich, dass ich als Prämienzahler bei einer Kasse bin, die ihrer Aufgabe oder ihrer Pflicht schlicht und einfach, so wie ich das hier lese, in der Vergangenheit nicht nachgekommen ist. Ich muss sagen, darüber bin ich schon ein wenig erstaunt. Das ist zu lesen auf Seite 7 dieses Berichts, wo dann so quasi steht, man hätte wohl geprüft, aber man hat doch nicht geprüft. Stichprobenartig usw. usf. Und da bin ich schon richtig erstaunt über die Kassen. Das muss ich Ihnen sagen. Ich bin auch erstaunt darüber, dass das Wort «Eigenverantwortung» wieder einmal nicht im Zentrum steht, sondern dass es irgendwo hinten ansteht. Und das sind Dinge, die mich arg betreffen. Und dass man solche Gesetze machen muss, damit Menschen, die in einem System arbeiten, ihrer Pflicht und ihrer Aufgabe nachkommen, das ist schon äusserst bedenklich. Das muss ich Ihnen hier sagen. Dass es auch die berühmten schwarzen Schafe gibt, die man immer hier in diesem Raume zitiert, das ist offensichtlich so. Ich möchte aber auch sagen, dass nicht alle zu den schwarzen Schafen zählen. Das muss man auch sagen. Und darum bin ich froh, dass diese Vorlage jetzt kommt. Ein weiterer Schritt in eine Richtung, die den Kassen die Aufgabe gibt und auch auferlegt, zu kontrollieren. Und das finde ich jetzt einzig und allein richtig. Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte mich auch kurz äussern zu dieser Vorlage, deren Ziel es ist, den bereits bestehenden Auftrag der Krankenkassen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zu verstärken, indem sie verpflichtet werden, nicht nur die Prüfungen vorzunehmen, sondern diese auch zu dokumentieren. Damit soll diese Prüfung Bestandteil der Revisionsprüfungen der Kassen werden und analog zum Sorgfaltspflichtgesetz der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Die Aufsicht über die Krankenkassen führt das Amt für Gesundheit.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung ist einem allenfalls vorgesehenen WZW-Verfahren einzelner Leistungserbringer vorgelagert. Neu soll als Prüfgegenstand nicht die Rechnung der Leistungserbringer herangezogen werden, sondern ihr Leistungsverhalten. Dabei ist jedoch ein Eingriff in die persönliche Therapie-Entscheidung der Leistungserbringer unbedingt zu vermeiden. Auch darf diese Massnahme letztendlich nicht zur Rationierung von medizinischen Behandlungsmöglichkeiten führen, womit der hohe Qualitätsstandard der Gesundheitsversorgung, wie er im Gesundheitsgesetz Art. 1 gefordert wird, und die individuell auf jeden einzelnen Patienten abgestimmte Behandlung nicht mehr gewährleistet wäre.
Bei diesen immer patientenbezogenen Prüfungen, die durch die jeweiligen Krankenkassen selbst durchgeführt, dokumentiert und so in die Revision integriert werden, ist unbedingt auf die Gewährleistung des Datenschutzes zu achten.
Auf diese Weise erhält die Rechnungskontrolle eine Erweiterung ihrer bisherigen Dimension, wodurch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verstärkt wird. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung kann bei Bedarf durch die Ärztekammer fachlich unterstützt werden. Inwieweit die in Abs. 2d des Art. 19 geforderte halbjährliche schriftliche Information über den Stand aller laufenden und in Vorbereitung befindlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch den Kassenverband sinnvoll oder notwendig ist, wäre noch zu diskutieren.
Ich begrüsse diese Vorlage ausdrücklich, die einen Schritt hin zur allseits geforderten Transparenz im Gesundheitswesen darstellt. Zudem ist diese Massnahme nach meiner Einschätzung mit einem vergleichsweise überschaubaren Aufwand umsetzbar und benötigt auch keine allzu lange Vorlaufzeit. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Meine Ausführungen dauern ein wenig länger. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes KVG sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Prüfungstätigkeit bezüglich Wirtschaftlichkeit der Behandlung zu dokumentieren. Die Prüfung dieser Dokumentation und somit die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Auftrages gemäss Art. 19 KVG soll Inhalt des Revisionsberichtes zuhanden der Aufsicht werden. Die Vernehmlassung wurde noch in der letzten Legislaturperiode durchgeführt und endete am 30. November 2008, also vor über zwei Jahren bzw. 27 Monaten. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wieso die Erarbeitung dieses 19-seitigen Berichts mehr als zwei Jahre gedauert hat, zumal der Vernehmlassungsbericht bereits 12 Seiten umfasste.
Diese Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes ist gut gemeint, nur wird leider wieder einmal das Hintere vor dem Vorderen gemacht und deshalb dürfte die beabsichtigte Wirkung nicht erzielt werden. Auch diese Abänderung krankt, wie so vieles im Gesundheitswesen, an der mangelnden Transparenz und vor allem an der nicht vorhandenen, vergleichbaren Transparenz des Arzttarifs. Und auch hier scheinen die Prämienzahler nun für etwas Busse zu tun bzw. bezahlen zu müssen, welches ihnen die Politik eingebrockt hat. Aber in einer Demokratie sind die Prämienzahler ja selbst für die Politik, zumindest für vier Jahre, verantwortlich und wer Verantwortung trägt, hat eben auch Pflichten und diese Pflichten bestehen darin, monatlich eine stetig steigende Prämie zu bezahlen. Dem könnte man auch Verursacherprinzip sagen, also durchaus etwas Begrüssenswertes und Faires. Und wenn ich gerade dabei bin, möchte ich wieder einmal festhalten, dass ein Tarif, welcher zwar mehr Transparenz bringt - sofern er dann vom VGH auch bestätigt wird - dieses Mehr an Transparenz aber nicht vergleichbar ist, in einem Rechtsstaat keine Sanktionen gegenüber schwarzen Schafen zulassen wird. Wenn ich mich nicht irre, so lautet doch ein Grundsatz in einem Rechtsstaat, dass im Zweifelsfalle der Beschuldigte freizusprechen ist. Ohne vergleichbare Transparenz wird kein Richter diese Verantwortung übernehmen können und damit die Fehler der Politik beheben. Die Damen und Herren Tarmed-Verhinderer auf politischer Bühne sind verantwortlich für die nicht vorhandene, vergleichbare Transparenz und somit für die Nicht-Sanktionierung der schwarzen Schafe und der Prämienzahler darf es nun monatlich bezahlen. Und was in der Zwischenzeit auch einer Mehrheit bewusst sein sollte, dass mit Institutionen bzw. Personen, welche beim Verwaltungsgerichtshof, der Staatsanwaltschaft und dem Staatsgerichtshof vorstellig werden, die Sanktionierung von schwaren Schafen nicht ganz trivial werden dürfte bzw. mit diesen Damen und Herren ist nicht gut Kirschen essen. Vor allem nicht, wenn man über keine vergleichbare Transparenz verfügt und somit in jedem Verfahren vor einem Richter unterliegen wird bzw. viele Machenschaften gar nicht aufgedeckt werden, da keine vergleichbare Transparenz vorhanden ist.
Werte Frau Gesundheitsministerin, mir kommt es vor, als ob Sie zu den Krankenkassen sagen würden, sie sollen ein Bild aufhängen. Das Bild und der Nagel ist vorhanden, nur leider fehlt der Hammer. Oder man könnte auch sagen: Wie soll man ohne Finger eine Faust machen? Führen Sie endlich die vergleichbare Transparenz bzw. den Tarmed ein, damit die Krankenkassen Finger bekommen und auch eine Faust machen können. Dies ist längst überfällig und andere Vorgehensweisen werden dem Prämienzahler über kurz oder lang nicht erklärbar sein bzw. diese teuer zu stehen kommen.
Die Regierung schreibt selbst im Bericht «Ausgangslage», dass davon ausgegangen wird, dass die Rechnungskontrolle der Krankenkassen im Einzelfall gut funktioniert. So scheine es doch noch an strukturierten und regelmässigen Auffälligkeitsprüfungen und Zufälligkeitsprüfungen, Stichproben, der von den Leistungserbringern in Rechnung gestellten Leistungen, Leistungsverhalten sowie an patientenbezogenen Prüfungen oder statistischen Vergleichen zu fehlen. Hierzu möchte ich von der Regierung schon noch wissen, wie denn die Krankenkassen strukturierte und regelmässige Auffälligkeitsprüfungen und Zufälligkeitsprüfungen der von den Leistungserbringern in Rechnung gestellten Leistungen bei der Rechnungskontrolle überprüfen sollen, wenn es an statistischen Vergleichen fehlt, da wir in Liechtenstein keine vergleichbare Transparenz haben. In der Schweiz braucht es übrigens mindestens fünf vergleichbare Leistungserbringer, um eine Behauptung beweisen zu können bzw. einen fehlbaren Leistungserbringer zu sanktionieren. Wir haben diese Möglichkeit bzw. Vergleichbarkeit eben nicht, da wir keinen vergleichbaren Tarif haben. Dann dürfen wir aber von unseren Krankenkassen auch nicht erwarten, dass sie Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfungen durchführen können. An diesem Zustand sind aber nach meinem Dafürhalten nicht die Krankenkassen schuld, sondern die Politik. Auch der ganze Prozess scheint mir nicht effizient und zu langwierig zu sein. Im Grundsatz geht man davon aus, dass die Krankenkassen die Rechnungen kontrollieren. Aber wie bereits lang und breit ausgeführt, ist eine statistische Kontrolle durch die Krankenkassen ohne vergleichbare Transparenz gar nicht möglich.
Dann soll eine Revisionsgesellschaft im nächsten Jahr die Krankenkassen überprüfen, ob diese dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen sind. Welche Missstände soll denn diese Revisionsgesellschaft bei den Krankenkassen aufdecken, wenn die Krankenkassen gar keine Unregelmässigkeiten in den Rechnungen feststellen können, da ihnen die Politik die vergleichbare Transparenz verweigert hat?
Weder die Krankenkassen noch die Revisionsgesellschaften können aufgrund der Strukturen bzw. der nicht vergleichbaren Transparenz Mängel entdecken, ausser es handelt sich um massive Vorkommnisse. Sollte eine Revisionsgesellschaft dann trotzdem einmal etwas entdecken, dann wäre ein allfälliges Wirtschaftlichkeitsverfahren nachgelagert. Dieser ganze Prozess ist aufgrund der nicht vergleichbaren Transparenz inexistent und dauert auch noch zu lange. Primär scheitert der Prozess aber am nicht vergleichbaren Tarif, und dies sowohl auf Seiten der Krankenkassen als auch auf Seiten der Revisionsgesellschaften, wobei diese nicht verantwortlich für diesen Prozess sind.
Die Feststellung der Regierung auf Seite 13, wonach die Wirtschaftlichkeit selbstverständlich nicht ohne Ansehen der erbrachten Leistungen geprüft werden könne, dürfte unbestritten sein. Nur liegt das Problem nicht im Ansehen der Rechnungen, sondern den nicht vorhandenen Instrumenten, um eine Unregelmässigkeit auf diesen Rechnungen zu erkennen. Man muss die Rechnungen eben nicht nur ansehen, sondern auch überprüfen. Und überprüfen kann man diese nur, wenn man eine vergleichbare Transparenz hat.
Weiters führt die Regierung auf Seite 13 aus, dass für Leistungen, die über dieses Mass hinausgehen, die Vergütung verweigert werden kann und zu Unrecht bezahlte Vergütungen können zurückgefordert werden. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Welche Summen wurden zurückgefordert und auch zurückbezahlt und um wie viele Fälle hat es sich hierbei in der Vergangenheit gehandelt?
Im Weiteren ist es nach Ansicht der Regierung notwendig, das Leistungsverhalten zu überprüfen. Auch hierzu möchte ich die Regierung fragen: Anhand welcher Parameter soll die Notwendigkeit des Leistungsverhaltens überprüft bzw. wie soll ohne vergleichbare Transparenz das Leistungsverhalten kontrolliert werden?
Eine weitere Frage ergibt sich zu den folgenden Ausführungen auf Seite 12: «Einerseits waren die Ablehnungen hauptsächlich dadurch begründet, dass einige Vernehmlassungsteilnehmer davon ausgegangen waren, dass in Zukunft das Amt für Gesundheit selbst mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung beauftragt werden sollte. Dies war jedoch nicht vorgeschlagen worden und konnte in direkten Gesprächen geklärt werden». Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wer soll denn die Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen, wenn nicht das Amt für Gesundheit? Ist es etwa so, dass der Krankenkassenverband zusammen mit der Ärztekammer die Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen soll? Und wenn dem so ist, glaubt die Regierung an eine neutrale Position der Ärztekammer im Rahmen dieser Wirtschaftlichkeitsprüfungen? Wird hier nicht der Bock zum Gärtner gemacht und dies auf dem Buckel der Prämienzahler? Wieso werden nicht neutrale Personen, zum Beispiel ausländische Spezialisten, für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen beigezogen?
In diesem Zusammenhang sind auch die Ausführungen zu den personellen und finanziellen Auswirkungen symptomatisch. Zuerst stellt die Regierung fest, «sowohl bei den Kassen als auch auf Seiten der Aufsicht (Amt für Gesundheit) kann es zu Mehraufwand (zusätzlichen Aufsichtsaufgaben) kommen, womit Ausgaben des Landes verbunden sein könnten. Trotzdem sind jedoch keine personellen und keine namhaften finanziellen, organisatorischen und räumlichen Anpassungen notwendig, um die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umzusetzen». Will die Regierung mit diesen Zeilen dem Landtag sagen, dass es keine Missstände bzw. schwarze Schafe im System gibt und deshalb der Kontrollaufwand gering ist, oder sagt die Regierung, es wird nur marginal kontrolliert und deshalb gibt es keine namhaften, finanziellen Auswirkungen?
Um es gleich vorwegzunehmen: Beide Antworten wären nicht befriedigend, aber eine logische Konsequenz der nicht vergleichbaren Transparenz. Nur eines dürfte auch klar sein: Ohne personelle bzw. finanzielle Mehraufwendungen wird es weiterhin nur marginale Kontrollen geben und dies wirkt sich leider auch negativ in Sachen Prävention aus. Summa summarum wäre es viel sinnvoller, wenn wir zuerst einen vergleichbaren und transparenten Arzttarif einführen würden und uns nicht der Illusion hingeben, dass mit den nicht vorhandenen Kontrollmöglichkeiten effektiv eine Kontrolle stattfinden kann. Der vorliegenden Gesetzesänderung werde ich in dieser Form meine Zustimmung nicht erteilen. Die restlichen Fragen werde ich dann im Verlauf der Debatte einbringen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Die Gesetzesvorlage folgt aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Dabei wird auf die Stärkung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit der Behandlung gesetzt. Wir haben die Thematik auch an der letzten GPK-Sitzung behandelt. Dabei haben wir diskutiert, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor Ort bei den Krankenkassen mit temporären Ressourcen oder durch Vergabe an Prüfgesellschafter unter Leitung des Amtes erfolgen könnten. Zusätzlich haben wir auch die Organisationsstruktur diskutiert. Gemäss heutigem Gesetz überprüft der Kassenverband, gestützt darauf, ob die Leistungserbringer den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Behandlungen beachtet haben oder ob die Voraussetzungen für eine Rückforderung erfüllt sind. Bislang war ich der Meinung, dass selbst die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit der Behandlungen prüfen. Im bestehenden Gesetz wie auch in der Vorlage finde ich dies nicht bestätigt. Ist es richtig, dass nur der Kassenverband Wirtschaftlichkeitsprüfungen vornimmt und die Krankenkasse nur die Funktion der Verrechnungsstelle einnimmt?
Im Rahmen der GPK haben wir einige Fragen gestellt, welche wir nun hier auch öffentlich klären können: - Welche Kontrollsysteme setzen die Krankenkassen in Bezug auf Leistungserbringer ein?
- Was für Prüfsysteme liegen dem Krankenkassenverband bei WZW-Verfahren zugrunde?
- Auf welchem Weg werden Problemfälle aufgedeckt?
- Werden bei WZW-Verfahren der Aufsichtsbehörde Meldung erstattet?
- Erfolgt dies unaufgefordert?
Besten Dank für die Beantwortung. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte meinem Vorredner Manfred Batliner durchaus zustimmen. In der GPK haben wir diese Problematik schon aufgeworfen.
Nun, gemäss diesem Bericht und Antrag Nr. 8/2011 wird das Krankenversicherungsgesetz nun angepasst. Mit dieser Anpassung soll versucht werden, die Wirtschaftlichkeit der Behandlung über die Krankenkassen zu prüfen und dies zu dokumentieren. Dass eine Dokumentierung die Wirtschaftlichkeitsprüfung laut der Vorlage in der Form noch nicht geschehen ist, möchte ich nicht kommentieren. Ich frage mich nur, wie in der Vergangenheit geprüft wurde und wie in der Vergangenheit überhaupt Wirtschaftlichkeitsverfahren eingeleitet wurden, wenn hier nicht gesetzeskonform dokumentiert wurde.
Ich denke, mit dieser Vorlage wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Doch ich stelle mir schon die Frage: Reicht dieser Schritt für eine offensive Überwachung des Krankenversicherungssystems? Laut Art. 19 Abs. 2d wird der Regierung nun durch den Kassenverband halbjährlich ein umfassender Stand aller Wirtschaftlichkeitsprüfungen präsentiert. Und dann, was passiert dann mit diesem Bericht? Werden dann auch Massnahmen bei fehlbarem Verhalten der Leistungserbringer erfolgen?
Ich möchte der Regierung mitgeben, dass hier im Landtag auch informiert werden sollte, inwieweit die Dokumentierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die daraus zu erfolgenden Massnahmen bei fehlbarem Verhalten von Leistungserbringern auch Früchte tragen und inwieweit diese einen Einfluss auf die gesamten Gesundheitskosten haben werden. Ich bin ebenfalls für Eintreten. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich hätte eigentlich auch ein längeres Votum, aber ich werde darauf verzichten, weil ich glaube, das Wichtige heute wird sein, dass uns die Gesundheitsministerin ein paar Fragen ausführlich beantworten kann. Wenn ich zum Ablauf dieser Vorlage komme, macht das mich ein bisschen stutzig. Sie ist längst überfällig. Wenn man bedenkt, dass im Rahmen der Gesundheitsreform 2000, also vor elf Jahren, von einem Wirtschaftlichkeitsprinzip gesprochen wurde und dann schliesslich im Jahr 2008 wurde festgestellt, dass jetzt die meisten Leistungserbringer endlich einmal elektronisch Abrechnungen machen können. Das ist ja schon sehr erstaunlich. Ich glaube, die Elektronik ist bei den Leistungserbringern nicht so schnell angekommen wie es anderswo zu sein scheint. Ich frage mich: Warum? Hat das etwas mit Transparenz zu tun, hat das etwas mit Vergleichbarkeit zu tun? Möglicherweise.
Dann im Jahr 2008 ist diese Vorlage irgendwo in einer Schublade verschwunden und jetzt ist sie in einer leicht veränderten Form abgestaubt worden und wird uns vorgelegt. Die Vernehmlassungsteilnehmer aus dem Jahre 2008 wurden nicht wieder gefragt. Wenn ich mir die Debatten und die Kleinen Anfragen, die wir in dieser Legislaturperiode zum Gesundheitswesen gehalten haben, anschaue, dann bin ich doch sehr überrascht, dass man hier nicht grundlegend nochmals über die Bücher gegangen ist.
Kurzum, ich muss feststellen, dass die sehr - das muss auch einmal ganz klar gesagt werden, es hat wenige schwarze Schafe, aber es hat sie - und man muss jetzt einfach zur Kenntnis nehmen, dass diese schwarzen Schäfchen immer noch auf dieser grünen Wiese sind und sich den Magen mit Steuergeldern vollhauen. Anders kann ich das nicht ausdrücken. Und die Fragen, die der Abg. Wendelin Lampert gestellt hat, wie viele Fälle geprüft wurden, wie viel Geld zurückerstattet wurde, also ich kann ihm sagen wahrscheinlich null, aber vielleicht gibt es noch eine Zahl, die unter null ist. Das kann uns die Gesundheitsministerin ja bestätigen. Also meiner Ansicht nach ist diese Vorlage, wenn ich das jetzt noch unter dem Aspekt betrachte, dass die Krankenkassen - das muss man sich auch mal vor Augen führen und ich hoffe, es horchen ein paar Leute zu - wenn die Krankenkassen zusammen mit der Ärztekammer eine Beschwerde gegen einen Regierungsbeschluss zum Teuerungausgleich führen, also die Krankenkassen beschweren sich, dass man den lieben Doktoren zu wenig Geld überweist, also ich weiss nicht, ich bin da irgendwo im falschen Film. Vielleicht kann uns das die Gesunheitsministerin auch erklären. In Anbetracht all dieser Tatsachen ist diese Vorlage wohl ein sehr zahnloser Tiger. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ja, der Schritt in die richtige Richtung war mein erster Eindruck. Beim genaueren Studium haben sich mir nur Fragen gestellt, wenn ich an die Debatten aus dem Jahr 2010 denke, die wir über die WZW-Verfahren geführt haben und was dazu ausgeführt wurde. Im letzten Jahr haben Sie uns immer wieder versichert, Frau Gesundheitsministerin, dass diese WZW-Verfahren existieren - in welcher Form auch immer. Ich konnte es damals schon nicht an irgendwas festmachen. Aber entweder hat jetzt, wenn ich dieses Dossier hier lese, etwas nicht stattgefunden oder es war anders als effektiv diskutiert wurde in diesem Haus. Auf jeden Fall ist es für mich kein Wunder, dass keine schwarzen Schafe, auch wenn es nur wenige davon gibt, da bin ich auch überzeugt, aufgedeckt werden können, wenn nur eine unwesentliche Anzahl von Kontrollen, wenn überhaupt, durchgeführt wurden. Nun wird geschrieben, es soll eine verstärkte Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassen geben, vorgelagert auf die WZW-Verfahren. Ich frage mich hier: Was ändert sich nun? Was ändert sich effektiv? Wie ist der Prozess nun gestaltet in diesem ganzen Prüfverfahren im Unterschied zu vorher? Wurde uns bisher etwas verkauft in diesem Hause, was überhaupt nicht stattgefunden hat? Wenn ich hier falsch liege, wie hat es bisher stattgefunden?
Bisher gab es eine Rechnungskontrolle durch die Kassen. Dabei ist klarerweise nur feststellbar, was offensichtlich falsch ist. Da kann man den Kassen wahrscheinlich keinen Vorwurf machen. Aber was ist bei solchen Kontrollen der Nutzen, wenn Stichproben und Auffälligkeitsprüfungen fehlen, wenn keine patientenbezogenen Prüfungen oder statistische Vergleiche vorliegen?
Es soll nun eine Dokumentationspflicht durch die Kassen geben. Warum sind hier die Kassen und der Kassenverband zuständig? Welche Rolle hat hier das Amt für Gesundheit? Das war für mich nicht klar. Vielleicht habe ich es auch nicht verstanden, aber Sie können mir das sicher ausführen. Ich fragte mich in diesem Zusammenhang: Wer ist nun für was zuständig und gibt es auch Rückgriffsmöglichkeiten auf die Kassen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen? Hier muss ich allerdings dem Abg. Wendelin Lampert beipflichten: Wie soll bei den Revisionen etwas entdeckt werden, wenn die Krankenkassen nicht die Mittel und Instrumente haben, hier wirklich etwas fundiert aufdecken zu können? Das ist vermutlich dann nicht deren Schuld. Und die nächste Frage: Was passiert mit den Revisionsdokumentationen? Was sind die nächsten Schritte, wenn Auffälligkeiten festzustellen sind? Wie werden die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen? Gibt es weitreichendere Konsequenzen oder einfach Rückerstattung des unter Umständen falsch Abgerechneten? All diese Fragen sind mir heute noch nicht klar. Sie waren mir letztes Jahr bei den Diskussionen beim WZW-Verfahren schon nicht klar, aber vielleicht können Sie hier Licht ins Dunkel bringen. Also ich zitiere hier den Satz von der Abg. Gisela Biedermann, den ich gut gefunden habe: «Schritt hin zur Transparenz». Und hier friert es mich, wenn ich diesen Satz ausspreche. Das bedeutet für mich, dass festzustellen ist, dass momentan keine Transparenz im System gegeben ist, wenn wir jetzt einen ersten Schritt hin zu einer solchen Transparenz machen. Ich frage Sie: Also doch keine Transparenz durch den selbstgestrickten Tarif und die WZW-Verfahren? Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Mir ging es ähnlich wie dem Abg. Rainer Gopp. Ich habe mich auch gefreut, als ich den Titel der Vorlage gesehen habe und gedacht: Okay jetzt bekommen wir endlich das WZW-Verfahren in den Griff, nachdem wir letztes Jahr bei den diversen Gesundheitsdebatten gerade auch beim Gesundheitsbericht im Mai hier ausführliche Diskussionen hatten und immer wieder die Forderung gekommen ist: Das Verfahren muss gestrafft werden und es muss sichergestellt werden, dass diese WZW-Verfahren endlich greifen. Ich habe auch ähnliche Schlussfolgerungen gezogen wie einige, die es schon geäussert haben. Erschreckend ist für mich eigentlich feststellen zu müssen, dass bis jetzt offenbar keine solche Prüfungen stattgefunden haben. Vielleicht kann die Frau Gesundheitsministerin diesen Eindruck revidieren.
Dann stelle ich mir auch die Frage, die auch die Datenschutzstelle offenbar im Rahmen der Vernehmlassung aufgeführt hat, was denn der Begriff «Leistungsverhalten» überhaupt alles umfasst und was das viel mehr ist als der jetzige Begriff «Rechnung». Hier finde ich keine Erläuterungen im Bericht und Antrag und ich hätte dazu gerne eine Erklärung.
Dann stellt sich mir die zentrale Frage im Zusammenhang mit dem Arzttarif. In den Diskussionen im letzten Jahr wurde immer damit argumentiert, dass ein Grund für den revidierten Arzttarif eben auch ist, dass diese WZW-Verfahren endlich funktionieren. Wie ist das jetzt, nachdem wir alle aus den Medien wissen, dass der Arzttarif offenbar vom Verwaltungsgerichtshof überprüft werden soll? Vielleicht kann uns die Frau Gesundheitsministerin auch dazu sagen, wie sie diesen Konnex sieht und vor allem wie sie den Zeitplan sieht.
Weiters stelle ich mir schon die Frage, ob die Regierung Überlegungen dazu gemacht hat, eben nicht nur, wie es jetzt vorgesehen ist, an erste Stelle die Dokumentationspflicht und offenbar den Umfang der Überprüfung über dieses Leistungsverhalten neu zu regeln und eben ob Gedanken dazu gemacht wurden, dass auch das WZW-Verfahren eben funktioniert. Das sind wieder die alten bekannten Fragen. Ich stelle mir einfach die Frage: Wie läuft das ab, wenn wirklich festgestellt wurde, dass eine Leistung zu Unrecht bezogen wurde? Wie funktioniert die Rückforderung? Wird die in der Praxis dann auch funktionieren und wurde überprüft, ob es dann immer noch sinnvoll ist, dass dafür dann in erster Instanz gemäss KVG ein Schiedsgericht zuständig ist? Und welche Voraussetzungen müssten dort im Verfahrensablauf gemacht werden, damit ein solches WZW-Verfahren bis zum Schluss schnell, rasch und vor allem mit dem Ziel, dass die Rückforderung auch tatsächlich erfolgt, angepasst werden müsste? Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Frau Vizepräsidentin. Ich möchte nochmals zum Ausdruck bringen, dass ich jegliche Massnahme begrüsse, die in eine Richtung geht, die zu einer Sensibilisierung, zu einem Beitrag führt, dass Rechnungen, die die Leistungserbringer erstellen, auch geprüft werden können. Und da gibt es für mich kein Wenn und Aber. Ich bin auch erstaunt über das Verhalten der Krankenkassen bzw. der Kooperation mit den Ärzten. Ich erwarte mir als Prämienzahler und als Kunde von diesen Kassen auch ein anderes Verhalten. Darüber bin ich schon recht erstaunt. Das finde ich schon recht eigenartig. Wissen wir doch alle, dass die Ärzte - ich sage es einmal salopp - Staatsangestellte sind und die Kassen ebenfalls. Und wenn man das so pragmatisch in den Raum wirft, weiss ich genau, dass man Kritik erntet. Aber Fakt ist, dass es so einfach ist. Ganz einfach. Da muss man gar nicht gross darüber diskutieren. Und dass dann der, der bezahlt, sich einmal versucht zu äussern, das ist, glaube ich, auch selbstverständlich, haben wir diesbezüglich hier doch auch die Verantwortung zu tragen.
Ich bin erstaunt - ich kann es nur nochmals sagen -, wenn ich auf Seite 7 lese: «Auch wenn davon ausgegangen wird, dass die Rechnungskontrolle der Kassen im einzelnen Behandlungsfall gut funktioniert, so scheint es doch noch an strukturierten und regelmässigen Auffälligkeitsprüfungen und Zufälligkeitsprü-fungen (Stichproben) der von den Leistungserbringern in Rechnung gestellten Leistungen (Leistungsverhalten) sowie an patientenbezogenen Prüfungen oder statistischen Vergleichen zu fehlen». Das finde ich schon recht eigenartig. Ich bin immer davon ausgegangen und das muss ich Ihnen auch so sagen, dass das ein Auftrag der Kasse wäre und auch ist, dies zu tun, ohne hier noch weitere Präzisierungen vorzunehmen. Und darüber bin ich einfach schockiert und das muss ich hier einfach in aller Deutlichkeit sagen. Ich kann es weitertreiben - Seite 13 steht geschrieben - ich zitiere: «Der neu eingeführte Begriff der Kontrolle des Leistungsverhaltens (bisher nur: Rechnungen)» - das muss man ja auch noch präzisieren, damit man auch weiss, von was man spricht, so etwas ist ja auch ein Hohn - «stellt lediglich eine Präzisierung und keine Ausweitung des heutigen Rechts dar. Im Art. 19 geht es um die Wirtschaftlichkeit der Behandlung. Eine Wirtschaftlichkeit kann selbstverständlich nicht ohne Ansehen der erbrachten Leistungen geprüft werden». Ja, wie will man es dann sonst machen? Und ich nehme einmal an, dass die Leistungserbringer, die Ärzte, die Rechnungen den Kassen schicken und diese ohne Wenn und Aber zu prüfen haben. Aber offenbar wird das nicht gemacht. Und jetzt komme ich zu einem zentralen Punkt für mich: Es wird immer von Transparenz, von Vergleichsmöglichkeiten, gesprochen. Das ist alles okay und gut. Das ist ein Beitrag, damit man das vielleicht besser machen kann. Aber eine Rechnung zu prüfen - wenn ich Menschenverstand und Wille habe, kann ich das auch ohne Vergleichbarkeit mit der Schweiz oder Österreich tun. Ich sehe doch in einer Rechnung, was hier gemacht wird. Oder wenn ich das nicht mehr sehe, ich meine, dann habe ich grössere Probleme. Ich von mir aus kann nur nochmals sagen: Ich begrüsse jeden Schritt, der in die richtige Richtung geht.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ein Punkt, den ich noch gerne anbringen möchte: Auf Seite 15 wird von personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen gesprochen. Und da steht geschrieben: «Sowohl bei den Kassen als auch auf Seiten der Aufsicht (Amt für Gesundheit) kann es zu Mehraufwand (zusätzlichen Aufsichtsaufgaben) kommen, womit Ausgaben des Landes verbunden sein könnten». Diese Formulierung ist schon sehr optimistisch. Das «Können» das könnte man ersetzen durch «werden», es wird so sein. Und «verbunden sein könnten»: Da gibt es nicht ein sein könnte. Die Kosten werden da sein, ganz einfach. Diese WZW-Verfahren werden Gelder Kosten. Nur, ob jemals ein Franken retour fliesst, das bezweifle ich, weil die Vergangenheit hat mich das so gelehrt. Und ich möchte da einfach nochmals vor Augen führen: Wenn wir immer von Kostensenkungen, Kostenbekämpfungen, Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen sprechen, dann muss ich aus dieser Vorlage herausnehmen: Nein, der Prämienzahler und der Steuerzahler wird wieder ein bisschen mehr bezahlen müssen. Nicht mehr und nicht weniger. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich beziehe mich auf die Äusserungen des Abg. Elmar Kindle, der die mangelnde Prüfung beklagt. Im Krankenversicherungsgesetz vom 15. September 1999 ist eindeutig gesetzlich geregelt die Aufsicht, die Überprüfung etc. durch das Amt für Volkswirtschaft, welches Aufsichtsbehörde über die Kassen und den Verband ist. Ich kann aus meiner beruflichen Tätigkeit sagen, dass speziell unter den Leistungserbringern durch die Ärztekammer - es gibt ja noch 15 oder 20 andere Leistungserbringer, die hier darunter fallen -, dass also vonseiten der Ärztekammer immer wieder angemahnt wurde, die Kontrolle zunächst durch die Kassen und durch die nachgeordnete Behörde, die einfach nicht oder nur unzureichend erfolgt ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Also eine gesetzliche Regelung ist vorhanden. Es wurde von uns, von meinem Berufszweig, eingeklagt und auch gefordert. Wenn das nicht getan wird - bitte.Abg. Pepo Frick
Danke schön. Ich unterstütze die Abänderung des KVGs ausdrücklich. Für mich ist das ein kleinster Schritt in die richtige Richtung. Einige Bemerkungen dazu: Ich gehöre auch zu dieser angegriffenen Gruppe der Ärztinnen und Ärzte, die oft pauschal als schwarze Schafe dargestellt werden. Ich weiss, dass in der Schweiz seit Jahrzehnten kontrolliert wird und schwarze Schafe sanktioniert werden - und das lange vor der Einführung des Tarmeds. In unserer Nachbarschaft gibt es Instrumente, unrechtmässig bezogene Leistungsabgeltungen zurückzufordern bzw. die Leistungserbringer werden zur Kasse gebeten. Und das regelmässig und dauernd.
Wie sind diese Kontrollmechanismen bzw. Instrumente in Liechtenstein geregelt? Diese Frage wurde bereits von verschiedenen Abgeordneten gestellt und ich hoffe, wir bekommen hier eine Antwort. Kann ich als potenzielles schwarzes Schaf in der Öffentlichkeit Folgendes behaupten: Es gibt ein konkretes Kontrollsystem in Liechtenstein durch die Krankenkassen oder den Krankenkassenverband, welches Leistungserbringer beaufsichtigt, kontrolliert und gegebenenfalls auch sanktioniert. Wenn ich dies behaupten könnte, wäre ich endlich entlastet und sozusagen vom potenziellen schwarzen Schaf zu einem weissen Schaf mutiert. Das ist eigentlich die Grundfrage von mir. Ich bin mir nämlich im Moment nicht sicher, auch aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung mit den Krankenkassen, ob ich nicht lüge, wenn ich so etwas behaupte. Ganz konkret: Kann mir die Regierung bestätigen, ob ich als Leistungserbringer aufgrund der durchgeführten Kontrollen - nach dieser Debatte müsste ich sagen wahrscheinlich aufgrund der nicht durchgeführten Kontrollen - ein weisses Schaf bin? Das möchte ich langsam auch bestätigt bekommen. Ich habe im Herbst 2010 auch nachgefragt: Gibt es Fälle, die nachverfolgt wurden? Wie viele Fälle gibt es, die zurückzahlen mussten? Ich bekam keine Antwort. Das ist offensichtlich im Bereich des Geheimen. Also nochmals: Ich habe langsam auch genug, als schwarzes Schaf bezeichnet zu werden und ich kann nur nicht in der Öffentlichkeit behaupten, es sei anders. Weil offensichtlich - das lese ich auch aus diesem Bericht und Antrag - offensichtlich gibt es keine Kontrollen, es gibt keine Kontrollmechanismen, die in Liechtenstein installiert sind im Gegensatz - ich nehme jetzt als Beispiel - im Gegensatz zur Schweiz. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, ich verstehe den Abg. Pepo Frick, dass er sich hier konkret irgendwo in einem Dunstkreis sieht, der nicht transparent ist. Das wäre eben auch der Vorteil, wenn wir effektiv Verfahren hätten, die diesen Graubereich auflösen würden. Dann wäre für alle Beteiligten im Prinzip ein klarer Prozess erkennbar, sprich die weissen Schafe wüssten, dass sie weiss sind, und die schwarzen Schafe wüssten ebenfalls, dass sie schwarz sind. Das wäre eben auch ein Schutz für die Rechtschaffenden.
Melden möchte ich mich primär wegen dieser Rechnungskontrolle. Wir müssen uns diesen Prozess einfach einmal vor Augen halten. Jemand sitzt in der Krankenkasse, bekommt diese Rechnung und sollte diese kontrollieren. Er war ja bei der Behandlung in der Arztpraxis nicht dabei. So trivial ist die ganze Sache eben schon nicht und deshalb braucht es vergleichbare Statistiken mit dem Ausland nach meinem Dafürhalten. Wie gesagt, diese Rechnungskontrolle wäre durchaus möglich, wenn die Person, die in der Krankenkasse sitzt, auch im Behandlungszimmer anwesend wäre. Das wissen wir aber alle, das ist nicht der Fall, also brauchen die Krankenkassen andere Instrumente und da sind wir nach meinem Dafürhalten eben wieder bei dieser vergleichbaren Transparenz. Und der neue Arzttarif, soviel ich informiert bin, hätte auch den Vorteil, dass zum Beispiel Zeiten hinterlegt sind, wie es übrigens auch beim Tarmed ist, und anhand dieser Zeiten könnten dann doch gewisse Grössenordnungen abgeschätzt werden. Und wie gesagt, man darf sich einfach nicht der Illusion hingeben, dass man in einer Krankenkasse als Mitarbeiter diese Rechnungen kontrollieren kann, wenn man keine Instrumente hat. Sonst müsste man einen siebten Sinn haben, man müsste in der Arztpraxis anwesend gewesen sein, um effektiv beurteilen zu können: Entspricht die Rechnung den erbrachten Leistungen? Und deshalb brauchen wir eben diese vergleichbare Transparenz. Und nur die Transparenz, wie es sich jetzt abzeichnet mit dem neuen Arzttarif, das wird nicht reichen. Da sind wir in einem Rechtsstaat. Der Richter wird sagen: Wo sind die fünf Fälle? In der Schweiz braucht es fünf vergleichbare Fälle, sonst kann man kein schwarzes Schaf sanktionieren. Und deshalb befürchte ich eben auch, wir haben in der Vergangenheit null sanktioniert, wir werden auch in Zukunft null sanktionieren. Dieser ganze Umstand ist einfach tragisch. Und jetzt die Schuld auf die Krankenkassen und auf die Revisionsgesellschaften abzuschieben, das ist einfach auch nicht gerade die feine Art. Wie gesagt, dann müssten wir als verantwortliche Politiker nun diesen Institutionen auch die entsprechenden Instrumente in die Hand geben - und das ist in Gottes Namen eine vergleichbare Transparenz. Es tut mir einfach leid, es sind einfach die Sünden der Vergangenheit, die nun gewisse Damen und Herren einholen. Im Prinzip ist das nicht mehr als recht.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Frau Vizepräsidentin. Die Abg. Gisela Biedermann hat ausgeführt, dass die Ärztekammer Kontrollen wollte und nach wie vor will, Sie aber offensichtlich kein Gehör gefunden hat. Das ist eben genau der Punkt, der mich an der ganzen Geschichte stört. Und das ist eben auch der Punkt, warum ich hier sage: Es sind eben nicht nur die Leistungserbringer, es sind auch die Kassen, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Und da stelle ich mich auch vor die Ärzte hin. Ich behaupte, dass es mehr andere gibt als solche, die offensichtlich auch aktenkundig und auch bekannt sind. Nur kann man diese paar nicht sanktionieren, weil offenbar das Instrument dazu fehlt. Und da sind wir an einem Punkt, wo wir ein Dilemma haben und wir wissen, was zu tun ist. Und das ist das, wo ich hier ja meinen Mahnfinger aufhalte gegenüber den Kassen.
Der Abg. Wendelin Lampert hat ausgeführt, dass derjenige, der die Rechnung kontrolliert, ja nicht in der Behandlung sitzt und somit auch die Kontrolle schwer fällt respektive er sie nicht machen kann, weil er keine Vergleichbarkeit hat. Ich gebe ihm schon Recht, wenn er sagt, die Vergleichbarkeit und Transparenz muss gegeben sein. Das habe ich auch nie in Abrede gestellt. Das ist sicherlich ein Instrument, das sehr wichtig ist. Aber ich habe auch noch einen anderen Ansatz: Es gibt auch das Wort «Eigenverantwortung» und auch Verantwortung gegenüber dem Patienten oder als Kunde. Ich bin ein Kunde der Versicherung. Ich hatte noch nie ein Telefonat bezüglich meinem Arztbesuch, noch gar nie. Ich hatte noch nie ein Telefonat, wo es geheissen hat: Waren Sie an diesem Tag da und da und was hat er gemacht? Das wäre auch eine Aufgabe der Kasse. Nur, das wäre natürlich umständlich. Dann müssten man noch etwas leisten für das Geld, das sie bekommen. Und das ist natürlich auch etwas, was unangenehm ist. Also immer nur abschieben, immer anderen die Verantwortung zuschieben, das geht natürlich auch nicht. Ich glaube, dass jeder Schritt - ich sage es nochmals - in eine Richtung geht und das ist auch einer, der Licht ins Dunkel bringt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ja, Herr Abg. Lampert, ich bin einmal mehr mit Ihnen völlig einig. Wir büssen für die Sünden der Vergangenheit, indem nämlich die Fortschrittliche Bürgerpartei mit hohem Bogen das Hausarztmodell verabschiedet oder verworfen hat. In diesem Modell, in diesem Hausarztsystem, haben wir eine hervorragende Kontrolle gehabt. Wir haben eine ausgezeichnete Vergleichbarkeit gehabt. Es waren absolut klar erkennbar die so genannten schwarzen Schafe, von denen immer wieder gesprochen wird. Ich persönlich brauche keine Kontrolle, ich weiss, dass ich ein weisses Schäfchen bin. Da geht es mir nicht so schlecht wie meinem Kollegen Pepo Frick. Aber das möchte ich wirklich noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen: Es war für die beteiligten Leistungserbringer ein sehr, sehr grosser Aufwand und mit sehr viel Herzblut in die Wege geleitetes und aufgestelltes Hausarztsystem, welches genau diese Kriterien erfüllte, die hier allenthalben verlangt werden - also die Sünden der Vergangenheit.Abg. Rainer Gopp
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, Frau Abg. Biedermann, Sie haben gesagt, die Ärztekammer hat einige Male die Kassen aufgefordert, diese Prüfungen zu machen. Das kann man gut machen, wenn eben, wie gesagt, die Instrumente fehlen, um diese Prüfungen wirklich nachhaltig durchführen zu können. Ihre Berufsgilde war auch mit dafür verantwortlich, dass diese vergleichbaren Instrumente in den Tarifen eben nicht vorhanden sind, damit die fünf oder zehn oder wie viel vergleichbare Fälle es dann effektiv auch braucht, um jemand zu sanktionieren, überhaupt ermittelt werden können. Also man kann schon sagen, man hat dazu aufgefordert und hat den Mahnfinger erhoben, man solle das tun, wenn die Mittel nicht zur Verfügung stehen. Ich gebe dem Abg. Kindle Recht. Sicherlich wäre hier mit ein wenig Kreativität und Eigeninitiative vonseiten der Kassen auch noch einiges machbar. Also da bin ich schon einig. Da pflichte ich dem Abg. Lampert bei. Wahrscheinlich ist doch nicht so trivial, wenn ich eine Rechnung kontrollieren sollte, dann stelle ich das fest, was offensichtlich nicht sein kann, wenn ich als Sachbearbeiter eine solche Rechnung interpretieren muss. Ich glaube nicht, dass jemand in der Kasse wirklich fundiert nachvollziehen kann, wenn Sie als Ärztin einen sehr komplexen Fall hatten und dort noch festzustellen ist, was jetzt aufgrund der Rechnung nicht richtig gelaufen sein soll. Also da braucht es mehr und da bin ich dann gespannt auf die Ausführungen der Frau Gesundheitsministerin, welche Kontrollmechanismen es wirklich gibt und welche geplant sind. Und ich hätte da dann ganz gerne den ganzen Prozess mal aufgelistet: Wo beginnt eine solche Kontrolle? Welche Kontrolle kommt nach welcher? Was soll das Ergebnis sein und wie wird das Ergebnis sanktioniert oder eben für gut befunden? Das bin ich gespannt. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Ich gebe das Wort nochmals an den Abg. Wendelin Lampert. Anschliessend an die Frau Abg. Gisela Biedermann.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ja, Frau Biedermann, wir sind uns einig. Wir verstehen einander mitunter aber nicht bis in die letzte Konsequenz. Mit Ihrem Votum provozieren Sie jetzt natürlich, dass ich die Damen und Herren Tarmed-Verhinderer einmal beim Namen nenne. Das wollen Sie anscheinend so. Das kann ich Ihnen durchaus auch bringen. Aber zuerst bleiben wir einmal beim Hausarztsystem. Sie waren ja damals noch nicht im Landtag. Ich hatte das Vergnügen, bei dieser Debatte dabei zu sein. Ich kann Ihnen einfach sagen: Das Hausarztsystem hatte leider nicht die Konsequenzen, die wir uns erhofft haben - sprich wir hatten enorme Kostensteigerungen. Sie werden mir nun sagen, man hätte eben mehr Zeit geben sollen und darauf gebe ich Ihnen jetzt gerade auch schon die Antwort: Gemäss dem aktuellen KVG wäre die Einführung eines Hausarztsystems jederzeit möglich. Wenn die Ärztekammer und der Liechtensteinische Krankenkassenverband so überzeugt wären von einem Hausarztsystem, wieso führen sie es dann nicht ein? Das wäre eine interessante Aussage, die mich schon interessieren würde.
Wie gesagt, die Sünden der Vergangenheit sind nach meinem Dafürhalten nicht die Abschaffung des Hausarztsystems, sondern die Verhinderung des schweizerischen Tarifsystems Tarmed. Und hier hat sich die Ärztekammer redlich darum bemüht, aber auch die Vaterländische Union hat hier keinen Aufwand gescheut, dies zumindest medial und auch mit entsprechenden Aussagen zu verhindern. Ironie des Schicksals ist jetzt natürlich, dass die Frau Gesundheitsministerin diese Suppe auslöffeln muss. Darum beneide ich sie effektiv nicht. Das kann ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Und wenn Sie sich einmal die Beantwortung der Kleinen Anfrage von meiner Seite zu Gemüte führen würden, dann würden Sie eben feststellen, im Liechtensteinischen Landesspital rechnen wir mit Tarmed ab - da sind wir unter den schweizerischen Steigerungsraten -, aber bei den ärztlichen Leistungen ohne Tarmed, da sind wir über den schweizerischen Steigerungsraten. Also man sieht schon, anscheinend, zumindest in unserem Landesspital, wirkt es bereits, was man leider auf Seite der ambulanten Leistung der Ärzte nicht sehen kann.
Um es auch ehrlich und offen zu gestehen: Die Ärztekammer verstehe ich übrigens noch, dass sie sich für ihre Pfründe wehren. Dafür habe ich Verständnis. Ich verstehe einfach die Politiker nicht, die diese Sachen auf dem Buckel der Prämienzahler austragen. Das finde ich äusserst schade und deshalb bleibe ich an diesem Thema auch relativ konstant dran und werde entsprechende Kleine Anfragen stellen, so lange ich zumindest noch in diesem Hohen Hause bin.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Elmar Kindle betreffend diese Rechnungskontrolle: Ja, man kann sich natürlich das Leben auch schwer machen. Man kann natürlich sagen: Okay wir haben leider keine vergleichbare Transparenz, dann müssen jetzt alle Angestellten der Krankenkassen regelmässig ihren Rechnungsstellenden nachjagen, sie müssen diesen nachtelefonieren, einen riesigen Aufwand betreiben. Wie gesagt, man sollte das Rad nicht neu erfinden, wenn es bereits erfunden ist. Man sollte auch nicht die Illusion haben, dass man für 36'000 Bürgerinnen und Bürger einen eigenen Tarif definiert, welcher enorme Folgekosten haben wird, da man ja diesen weiterentwickeln muss. Gerade das Gesundheitswesen ist ja kein statisches System, es ist sehr dynamisch, sprich es wird sich weiterentwickeln. Und da könnten wir eben von entsprechenden Tarifen in der Schweiz sicherlich profitieren. Das finde ich sehr schade. Deshalb, wie gesagt, ich habe es ja der Frau Gesundheitsministerin bereits im Eintretensvotum gesagt, ich würde für eine vergleichbare Transparenz sorgen, dann hätten wir im Prinzip den Grundstock auch für diese Revision. Denn diese Revision, wie sie hier vorliegend ist, wird, so befürchte ich, leider keine Früchte tragen. Und das ist sehr schade, denn das werden die Prämienzahler bezahlen müssen, und zwar monatlich. Und wie gesagt, die Sünden der Vergangenheit sind natürlich nach meinem Dafürhalten die Verhinderung des Tarmed-Systems und das, wie gesagt, lässt sich auch anhand der Beantwortung von Kleinen Anfragen im Prinzip nachlesen. Das Landesspital lässt grüssen. Hier haben wir immerhin die Steigerungsraten der Schweiz nicht erreicht, was man bei den ambulanten Arztleistungen leider nicht feststellen kann. Da haben wir genau den umgekehrten Effekt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte auf die doch fast persönlichen Angriffe, «indem ich als Politikerin auf dem Buckel der Prämienzahler etwas austrage», nicht näher eingehen. Ich möchte hingegen etwas dazu sagen, wie nun eine Leistung, die in einer Praxis erbracht wird, gleich welcher Natur diese Praxis ist, überprüfbar ist. Selbstverständlich können Sie verlangen, dass sich eine Person dazusetzt. Aber fragen Sie mal die Patienten, wie sie es finden würden, wenn eine Kontrollperson mit im Sprechzimmer sitzt. Darum kann es also sicher nicht gehen, sondern es hat auch etwas mit der Verantwortung, die zwischen Patienten und Leistungserbringern spielen muss, zu tun. Wenn Leistungen gefragt oder verlangt werden, dann werden die entsprechend den Anforderungen erbracht, und in irgendeiner Form muss das überprüfbar sein. Selbstverständlich kann eine kaufmännische Angestellte bei einer Krankenkasse nicht beurteilen: Ist diese Röntgenaufnahme oder jene Physiotherapie bei diesem oder jenem Krankheitsbild zielführend, korrekt oder richtig? In dieser Form lässt sich einfach nichts instrumentalisieren oder auch nichts in irgendwelche Regeln hineinpressen. Das ist nicht möglich. Es ist jeder einzelne Fall für sich zu betrachten und auch zu behandeln. Irgendwo spüre ich einfach, dass null Vertrauen mehr da ist in das, was im Gesundheitssektor an Leistungen erbracht wird. Und wenn wir das nicht mehr haben, können wir gleich ganz aufhören. Das zu diesem Thema.
Es wurde noch einmal angesprochen, inwiefern die Ärztekammer vielleicht ganz milde Anfragen an die Krankenkassen gestellt habe zur Leistungsüberprüfung: In welcher Form und wie oft und wie intensiv und wie hartnäckig das erfolgt ist in den letzten elf Jahren, dazu kann ich Ihnen wirklich nichts sagen. Es ist jedenfalls erfolgt und das als Information wollte ich hier zur Kenntnis bringen. Und im Übrigen muss ich noch einmal sagen: Bei allem Verständnis und bei allem berechtigten Zurückschauen, um nun die Vergangenheit auch die Gegenwart und Zukunft mit einzubeziehen, sollten wir uns jetzt eigentlich dem zuwenden, was hier vor uns liegt, nämlich einem wirklich kleinen, aber doch klaren Schritt, um das, was bereits im Gesetz verankert ist, nochmals zu bekräftigen und in einer intensivierten und konkreteren Form umzusetzen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Dass null Vertrauen in die Leistungserbringer in Liechtenstein vorhanden ist, also das war jetzt schon sehr polemisch, Frau Kollegin Biedermann. Ich glaube, es ist sehr viel Vertrauen vorhanden, und vor allem möchte ich noch kurz auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen. Der Tarmed ist jetzt ein Punkt, an dem er schon sehr viel aufhängt in Sachen Transparenz. Ich würde Tarmed nicht so überbewerten. Aber eine andere Tatsache, die auch noch ins Spiel gebracht werden muss: Die Hausärzte sind nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein eine aussterbende Rasse. Und da müssen wir uns auch fragen, warum das so ist. Und eine weitere Frage, die wir uns stellen müssen: Wir haben in unserem kleinen Ländchen eine Ärztedichte, die man nirgendwo auf der ganzen Welt findet. Das können Sie mir glauben. Und da müssen wir uns auch fragen: Warum ist das so? Jetzt kann man sagen: Das ist durch den EWR. Möglicherweise, aber fragen wir uns: Warum kommen so viele Ärzte in unser Land? Warum kommen Spezialisten in unser Land? Weil wir so niedrige Tarife haben, weil sie so wenig verdienen oder weil es zu wenig Patienten hat? Nein, das glaube ich wirklich nicht. Das müssen wir uns auch einmal fragen. Ich glaube, in einer Kleinen Anfrage wurden Fragen gestellt: Wie ist das Vergabeverfahren mit Kassenverträgen? Wer bekommt einen Kassenvertrag? Das müsste man auch einmal klar analysieren und da freue ich mich jetzt schon auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage. Wenn wir es schon von Ärzten haben, fragen wir uns doch: Warum kommt ein Wirbelsäulenchirurg, warum heuert man einen Wirbelsäulenchirurgen an, im Spital Vaduz zu operieren, welcher im Landesspital Feldkirch aufgrund seines Alters ausgemustert wurde? Diese Person ist ganz sicherlich eine Kapazität. Da müssen wir uns fragen: Wo ist hier die Logik in diesem Spiel? Und dann müssen wir uns fragen: Warum sind die Krankenkassenprämien dort, wo sie sind? Und dann müssen wir uns fragen: Warum bekommen wir die Gesundheitskosten nicht in den Griff? Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Es geht mir auch darum, in die Zukunft zu schauen. Das Verfahren eben in Zukunft so zu machen, dass wir alle gut damit leben können und dass es funktioniert. Aber ich glaube, wir können diesen Schritt in die Zukunft nicht machen, wenn wir die Probleme, die sich jetzt und in der Vergangenheit eben ergeben haben, nicht klar auf dem Tisch haben. Wir müssen eine Analyse auf dem Tisch haben: Welche Probleme gibt es jetzt? Was funktioniert nicht? - und dann kann man die Problemlösung angehen. Und da hat mich die Abg. Biedermann auf eine Idee gebracht. Sie hat ausgeführt, dass es für die Krankenkassen aufgrund des Personals etc. und aufgrund der Sichtweise, dass diese die Rechnungen oder neu das Leistungsverhalten zu überprüfen haben, sehr schwierig ist, das zu machen. Und deshalb meine Frage an die Gesundheitsministerin: Wie stellen die Krankenkassen bzw. der Krankenkassenverband aus personeller und organisatorischer Sicht sicher, dass diese Verfahren dann auch gemacht werden können?Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Nochmals an den Abg. Wendelin Lampert. Aus meiner Sicht scheinen die Argumente unter den Abgeordneten bald ausgetauscht und ich bitte Sie, Herr Abg. Lampert, sich nicht zu wiederholen, sondern neue Argumente vorzubringen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Der Blick in die Zukunft ist gut, aber man darf die Vergangenheit einfach nicht vergessen. Und wenn die Vergangenheit extreme Mängel hat, dann wird es in Zukunft nicht gehen. Die Revisionsgesellschaften der Krankenkassen können nur etwas kontrollieren, wenn sie die Instrumente hätten. Wenn sie keine haben, dann geht es nicht. Und wenn die Abg. Biedermann im Prinzip sagt, ja ich hätte gesagt, es wäre eine Möglichkeit, dass man das Krankenkassenpersonal in den Praxen der Ärzte positioniert und dort die Behandlung überwachen lässt, das war nicht meine Idee. Ich wollte nur den Prozess erklären. Nur die Rechnung nützt nichts. Wie soll denn die Person in der Krankenkasse, wenn sie diese Rechnung liest, diese Leistung überprüfen können? Das ist ja nicht transparent. Dann gibt es eben die Option, dass diese Person im Behandlungszimmer sitzen würde. Das ist natürlich illusorisch. Das ist nicht meine Intention. Dann braucht es aber das Instrument in der Krankenkasse, damit man diese Rechnung kontrollieren kann. Und da lässt es sich schon nicht aus der Welt diskutieren, ohne vergleichbare Transparenz sind genau diese statistischen Vergleiche nicht möglich. Und da sind wir wieder beim glorreichen Tarif.
Und um betreffend dieses Tarifs gerade auch noch auf die Äusserungen des Abg. Harry Quaderer zurückkommend betreffend die Bezahlung der Spezialisten und der Hausärzte: Das ist genau das Problem in der Schweiz, dass diejenigen, die Hausärzte eben weniger verdienen mit dem Tarif, und deshalb findet jetzt der Kampf statt: Soll man die Hausärzte auf das Niveau der Spezialisten hinaufheben oder werden die Spezialisten reduziert auf das Niveau der Hausärzte? Die Schweiz kann diese Diskussionen führen. Sie kann sie nicht nur führen, sie kann dann eben auch Konsequenzen ableiten. Sie hat eben Transparenz. Bei uns dürften solche Massnahmen äusserst schwierig sein. Wenn man nämlich nicht weiss, wo das Ziel ist, dann wird man das Ziel auch nicht finden. Man sagt schon so oft, der Weg ist das Ziel. Aber wie gesagt, wenn man das Ziel nicht kennt, dann ist es einfach schwierig. Dann irrt man irgendwo in einem Labyrinth herum.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte nur noch zwei Kommentare zum Votum des Abg. Harry Quaderer abgeben: Also ohne jetzt kommentieren zu wollen, ob es sinnvoll oder gut ist, welche Kollegen oder Kolleginnen hier arbeiten: Von einem ausgewiesenen Fachmann mit einer sehr grossen und sehr guten Erfahrung als ausgemustert zu sprechen, halte ich doch schon für etwas sehr despektierlich. Wir alle kennen die Diskussion aus der Industrie, wo wieder neu diskutiert wird, wie wertvoll es ist oder sein kann, wenn Betriebe ältere Arbeitnehmer mit sehr viel Erfahrung wieder integrieren oder länger beschäftigen als das Pensionsalter dies vorsieht. Also das nur zu dem Thema Lebensalter eines Leistungserbringers, wo auch immer oder unter welchen Bedingungen auch immer er tätig wird. Das ist der eine Punkt, den ich kommentieren möchte.
Und der zweite Punkt geht in eine weitere Richtung: Warum gibt es denn auch in anderen Bereichen so viele Firmen oder Industriebetriebe oder Leute, die Interesse haben, sich hier niederzulassen? Der Gesundheitsbereich oder die ärztliche Tätigkeit sind eben Berufe, die attraktiv sind in einem Land auszuüben, in dem es einen hohen oder guten Lebensstandard und gute Verdienstmöglichkeiten gibt. Jeder Angestellte oder jede Verkäuferin in einem Laden verdient hier um etliches mehr als im umliegenden Ausland. Warum sind wir auch als Arbeitsland für Grenzgänger so interessant? Also die Berufe des Gesundheitswesens bitte ich doch, auch wenn der Staat einen Beitrag an die obligatorische Krankenversicherung zahlt, genau so zu behandeln wie andere Berufe, die hier gerne ausgeübt werden.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Der Abg. Harry Quaderer muss natürlich noch kontern.Abg. Harry Quaderer
Ja also ich werde mich ganz, ganz kurz halten: Wenn ich mich despektierlich gegenüber diesem Berufskollegen der Abg. Biedermann geäussert hätte, dann entschuldige ich mich sehr, aber die Tatsache ist, dass dieser Kollege in Feldkirch nach dem Alter von 60 Jahren nicht mehr operieren darf. Und das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, nicht mehr und nicht weniger.
Und zum zweiten Punkt, den Sie angeschnitten haben: Da kann ich Ihnen vielleicht nur zwei Stichpunkte geben: Warum gibt es so viele Ärzte bei uns? Vielleicht sind das die Tarife, vielleicht sind das auch die Staatsbeiträge, vielleicht sind das die Kassenverträge. Vielleicht - ich weiss es nicht. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Die Diskussion scheint nun erschöpft. Die Frau Regierungsrätin Müssner hat eine Vielzahl von Kommentaren und Fragen erhalten und ich gebe gerne Ihnen das Wort, um soweit möglich Stellung zu nehmen und zu beantworten. Danke schön.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Es ist eine Vielzahl von Fragen jetzt gestellt worden, die sich zum Teil auf sehr ähnliche Inhalte beziehen und ich möchte vielleicht verschiedene Inhalte im Block beantworten und bitte dann diejenigen, die ihre Frage dann nicht beantwortet sehen, diese vielleicht nochmals zu stellen, sollten sie nicht beantwortet worden sein.
Das Hauptdiskussionsthema schien mir zu sein die Kontrolltätigkeit der Kassen bzw. des Kassenverbandes. Ich glaube, man muss einmal klarstellen, was die Kassen tun können. Die Kassen können diese Rechnungen, die Leistungen, die Einzelrechnungen kontrollieren, wie sie eingehen. Was die Kassen nicht können, die einzelnen Leistungserbringer als solche überprüfen, weil die eine Kasse ja nur diese Rechnungen bekommt von Patienten, die bei ihnen versichert sind. Wenn ein Leistungserbringer natürlich auch Patienten hat, die bei anderen Krankenkassen versichert sind, verursacht er dort ja auch Zahlungen bzw. die Leistungen, die er bringt an seinen Patienten, verursachen Kosten. Der Kassenverband muss also als nächste Stelle eine Gesamtaufnahme sozusagen sämtlicher Leistungen eines Leistungserbringers aufzeigen. Ich denke, dieses Stufenprinzip muss man sich mal vorstellen und damit wären wahrscheinlich auch einige Fragen des Abg. Wendelin Lampert oder Anmerkungen zu klären. Die einzelne Krankenkassa kann nicht solche Wirtschaftlichkeitsverfahren als solche eben initiieren, weil sie ja nicht das gesamte Spektrum eines Leistungserbringers vor sich liegen hat, weil er mit ziemlicher Sicherheit Patienten anderer Kassen auch noch behandelt hat.
Deswegen liegt diese weitere Prüfungstätigkeit dann eben beim Kassenverband. Und dazu ist es, wenn man jetzt in diesem Kontrollverfahren weitergeht, ganz klar so, dass in der Schweiz - das wurde jetzt öfters angemerkt, gerade vom Abg. Wendelin Lampert, immer wieder diese fünf notwendigen Vergleiche mit Leistungserbringern - in dieser Stufe das noch gar nicht notwendig ist. Wir sind dank unserer Kleinheit eben in der Lage, diese Anzahl an ambulanten Leistungserbringern, sprich in diesem Falle jetzt Ärzten, da kann man bei uns beinahe schon so verfahren, dass man beinahe jeden einzelnen überprüfen könnte, wenn man das wollte. In der Schweiz ist das aber natürlich nicht möglich - ich weiss nicht, wie viele Ärzte oder Leistungserbringer es dort hat, aber sagen wir einmal eine Zahl von 50'000 Leistungserbringern - dann kann ich das nicht mehr mit einem persönlichen Auswahlverfahren mit Listen, die ich vor mir liegen habe. Und Sie kennen ja diese Liste der anonymisierten Umsätze unserer Leistungserbringer. Das ist eine kleine Zahl. In der Schweiz ist das schlichtweg nicht möglich. Deswegen bedient man sich dort eines statistischen Screening-Verfahrens, um überhaupt einfach Ausreisser auf diese Weise herauszufinden. Das ist eine statistische Methode nach der ANOVA-Methode, also Analysis of Variance, und bedeutet eigentlich einen reinen Kostenvergleich. Es sind dann verschiedene Zwischenschritte eingeschaltet. Aber grundsätzlich ist es so, dass genau dieses Verfahren gerade derzeit wieder sehr umschritten ist und zwei Gutachten des Vereins Ethik und Medizin der Schweiz auch darauf hinweisen, dass dieses Verfahren, das vom Kassenverband in der Schweiz, also von der Santé Suisse verwendet wird, dann schlussendlich eigentlich nicht zielführend ist, weil man mit diesem reinen Kostenvergleich Ausreisser positiver Art und auch negativer Art eben nicht entdeckt. Also entweder fallen solche unter das Raster, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, welche dann in einem aufwändigen Verfahren beweisen müssen, dass sie eben eine Patientenkohorte haben, die eben überdurchschnittlich viele ältere und multimorbide Patienten haben usw. Auf der anderen Seite werden auch solche dann unter Umständen nicht entdeckt, die wirklich - der Fachausdruck oder der lapidare Ausdruck - einer Überarztung frönen, also mehr Leistungen dann vollziehen als wirklich unbedingt notwendig sind. Also mit diesem Verfahren ist das nicht gedeckt. Und wenn man dann noch anschaut, wie diese fehlbaren Leistungserbringer, die dann eben zu Rückzahlungen an die Krankenversicherer verpflichtet werden - wie das auch in unserem Gesetz so vorgeschrieben ist - die werden notfalls auch gerichtlich dazu gebracht. Und nach meinen Informationen ist es so, dass dies pro Jahr zwischen CHF 3 Mio. bis CHF 4 Mio. ausmacht, die über dieses Verfahren entdeckt werden. In der Schweiz ist natürlich das Volumen wesentlich höher und dann kann man vielleicht daraus ersehen, dass auf diese Weise nicht sehr viel zurückgewonnen werden kann. Allerdings - und das möchte ich gerne betonen - ich denke schon, dass die präventive Wirkung dieses Wirtschaftlichkeitsverfahrens dann doch um ein Mehrfaches höher sein dürfte. Ich glaube, das darf man dann nicht ausser Acht lassen.
Zu unserem Verfahren in Liechtenstein möchte ich auch noch ausführen, wenn, wie heute jetzt öfters moniert wurde, dass die Kassen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Sie sich dann auf die Ausführungen in unserem Bericht und Antrag berufen: Es steht nicht dort, dass die Kassen und der Kassenverband dieser Pflicht überhaupt nicht nachgekommen sind. Es steht dort, dass eben unter Umständen strukturierte und regelmässige Auffälligkeitsprüfungen fehlen. Also ich meine, es geht darum, wir möchten strukturierte und nachvollziehbare und definierte Prozesse haben - und die fehlen. Ich nenne das jetzt einmal Wirtschaftlichkeitsprüfungen und nicht schon Verfahren, weil das muss man auch unterscheiden: Es gibt zuerst eine Überprüfung, ob eine Behandlung, ob ein Leistungserbringer als solches insgesamt die Leistungen wirtschaftlich erbracht hat, und wenn dem so ist, dann ist das Gott sei Dank so, und wenn Auffälligkeiten dann entstehen und Verdachtsmomente aufkommen, dann wird dieser Leistungserbringer dann natürlich grundsätzlich untersucht werden. Und dann wird - das ist im bisherigen Verfahren und das ist nicht Materie dieses Gesetzes, sondern eines Ablaufes - so überprüft, dass über einen bestimmten Zeitraum zurück alle seine Rechnungen und sämtliche Rechnungen und Leistungen überprüft werden. Und dann wird versucht, mit einem anderen Kollektiv Abgleiche vorzunehmen. Und das ist bei uns leichter möglich als in der Schweiz, weil man natürlich die einzelnen Leistungserbringer bei uns dann auch kennt und schlussendlich auch nicht ganz so viele Rechnungen von verschiedenen Kassen beizubringen sind.
Aus diesem Verfahren wird natürlich das Gespräch mit dem Leistungserbringer gesucht. Und wenn für die Kasse sich das bestätigt, wird es eine Rückforderung geben. Und dann gibt es die Möglichkeit, dass natürlich dieser Leistungserbringer auch die Möglichkeit hat, sich dazu zu äussern und auch den Gegenbeweis zu bringen, was er natürlich auch tun wird. Und wenn in diesem Verfahren also der Kassenverband mit dem Leistungserbringer keine Einigung erzielt, dann kommt der nächste Schritt. Ich meine, dann ist es ein Zivilverfahren. Das ist auch in diesem Gesetz so abgebildet. Wenn Sie weiterlesen, dann gibt es ein Schiedsverfahren und das ist weiter hinter im Gesetz - das möchte ich Ihnen jetzt aber nicht vorlesen - so vorgesehen. Dann gibt es ein Schiedsverfahren und schliesslich, wenn man auch da nicht zum Schluss kommt, dann wird das Obergericht mit dieser Tatsache betraut. Wenn ich mich richtig erinnere, ist es dann das Obergericht. Das ist also diese Schiene.
Ich denke, es ist aber jedenfalls so, dass man den Einzelfall dann prüfen muss und das ist auch in der Schweiz so. Man kann sich nicht auf einen statistischen Vergleich verlassen. Wenn es dann zu einem solchen wirklichen Verfahren kommt, dann ist der einzelne Leistungserbringer zu sehen und nicht ein Vergleich mit anderen Leistungserbringern als alleinige Bemessungsgrundlage zu sehen. Das ist auch in der Schweiz so. Wenn Sie ein Gerichtsverfahren anhängig haben, dann muss der Einzelfall geprüft werden. Und da werden Sie auch in der Schweiz nicht darum herumkommen. Schliesslich - und das wurde heute auch schon erwähnt - sind wir ein Rechtsstaat und da hat dann auch der Leistungserbringer eben seine Möglichkeiten. Ich glaube, an dem Prinzip wollen wir auch nicht rütteln.
Es ist so, dass unter Umständen das Verfahren an sich relativ langwierig ist, wenn verlangt wird zum jetzigen Stand, dass man die Rechnungen zum Beispiel über ein ganzes Jahr kontrollieren muss. Das können Sie sich vorstellen, dass das natürlich einen ziemlichen Aufwand bedeutet und das möglicherweise verkürzt werden könnte. Aber ich denke, das sind dann reine Fragen, die in diesen Verfahrensschritten ausserhalb dieser Gesetzgebung dann erledigt werden könnten respektive über Verordnungen. In diesem Bericht und Antrag wird ja über Verordnungskompetenzen diskutiert, wo dies dann auch geregelt werden wird. Es geht aber schlussendlich darum, dass es nicht sein kann, dass die Regierung bzw. die Aufsichtsbehörde, nämlich das Amt für Gesundheit, die Holschuld hat und Berichte anfordern muss, sondern es muss unserer Ansicht nach umgekehrt sein, dass wir regelmässig über diese Verfahren bzw. die Vorstufe dazu informiert werden. Solche Überprüfungen sind gemacht worden, das kann ich Ihnen bestätigen. Ich kann Ihnen das aber nicht aufs Jahr 2000 zurück bestätigen. Wie Sie wissen, bin ich seit 2009 hier im Amt und ich kann nur über diesen Zeitraum sprechen. Ich denke, diese werden gemacht. Von unserer Seite wird gewünscht, dass diese eben regelmässig nach einem bestimmten Schema, nach einem bestimmten Prozess gemacht werden, der für uns auch nachvollziehbar ist. Darum geht es.
Und dann möchte ich noch auf einen anderen Aspekt zurückkommen, der eben auch mit der Möglichkeit zur Kontrolle zu tun hat. Ich glaube, der Abg. Elmar Kindle hat es sehr treffend ausgeführt und auch der Abg. Pepo Frick hat darauf Bezug genommen. Die Kassen in der Schweiz haben das auch schon durchgeführt bevor das KVG eingeführt wurde. Der Abg. Elmar Kindle hat gesagt, man könnte auch mal rückfragen. Ich denke, genau das sind einzelne Überprüfungsmöglichkeiten. Und wenn man von Stichproben redet, denke ich, sind das solche Möglichkeiten, dass man einfach einen Ablauf festlegt. Den wird es geben. Der ist für mich jetzt nicht ersichtlich, aber ich möchte das eben für mich so haben. Und das geht Ihnen, nehme ich an, genauso. Ich möchte wissen: Wie viele Stichproben werden pro Jahr erhoben? Was ist dabei herausgekommen? Schlicht darum geht es. Und ich glaube, auf dieser Grundlage kann man Überprüfungen vornehmen. Ich denke, dann sind auch die Leistungserbringer gefragt, wenn herauskommt, es wurde nichts Auffälliges oder es wurde eben etwas Auffälliges festgestellt, es wurde bis dahin zurückverfolgt und man hat diese oder jene Auffälligkeit dann auch dokumentiert, und zum Schluss hat man auch Geld zurückbekommen. Ich meine, Sie müssen sich schon im Klaren sein: Geld zurückfordern kann man dann, wenn man Beweise wirklich vorliegen hat und dann muss man den Einzelfall natürlich prüfen. Ohne das wird es nicht gehen. Sie können nicht über ein Screening-Verfahren irgendwelche Leistungserbringer aussondern, die nach irgendwelchen Kriterien 0,2% über irgendeiner definitiven Grenze liegen und dann Geld zurückfordern. Sondern Sie müssen dann den nächsten Schritt tun und wirklich diese ganzen Rechnungen und über ein ganzes Jahr, wie es jetzt geregelt ist, kontrollieren und die entsprechenden Vergleiche durchführen. Dann kann man diese Rückforderungen stellen.
Und ich kann Ihnen mitteilen, dass ein Verfahren jetzt nach vielen Mühen läuft und das hat zu einem Teil mit dem noch jetzigen Tarif zu tun, weil es eben schwierig war, auf der Grundlage dieses Tarifs wirklich verwertbare Beweise für ein solches Verfahren zu finden. Ich denke, wir sind jetzt vor diesem Schritt, die Rückforderung ist erfolgt und wir stehen jetzt vor dem Schiedsverfahren. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt auch nicht mitteilen.
Ich denke auch, dass wir mit dem neuen Tarif - und ich hoffe, dass der doch in absehbarer Zeit in Kraft treten kann - eine bessere Handhabe haben werden. Es ist klar definiert, was unter welcher Position abgerechnet werden kann. Es sind klare Zeiten definiert und vor allem ist alles elektronisch abrufbar, was natürlich die Kontrolle für die Kassen wesentlich erleichtert. Ich bin nicht der Meinung wie der Abg. Wendelin Lampert, dass das alles nur dann geht, wenn wir den Tarmed haben, ganz im Gegenteil. Der Tarmed ist an und für sich nichts anderes als eine Methode, ein Tarifinstrument, und sonst nichts. Und wir haben ja auch gerade in letzter Zeit gehört, dass der Schweiz momentan sehr daran gelegen ist, dieses Instrument zu revidieren, weil verschiedene Grundlagen schon lange nicht mehr stimmen.
Ich denke, unser neuer Tarif ist wesentlich zeitgemässer. Was hier auch unterschwellig aufgekommen ist, dass unser Tarif in Liechtenstein, der jetzige und auch der neue Tarif, dass der wesentlich höher sein soll als der Tarmed. Diesen Beweis hat mir noch niemand liefern können. Es ist schwierig, dann einen direkten Vergleich zu finden, weil natürlich verschiedene Positionen anders bewertet werden. Aber wir haben das mehrfach versucht mit verschiedenen Positionen. Es ist so, dass es im Tarmed Positionen gibt, die im Tarmed durchaus günstiger sind im Vergleich zum jetzigen Tarif, aber auch umgekehrt. Also wenn, dann müsste man alle Positionen durchrechnen und auch das ganze Mengengerüst dazu kennen. Ich denke, dass dieser Nachweis, dass unser Tarif per se einfach höher ist, diesen Beweis führen zu wollen, dürfte ein schwieriges Unterfangen sein und würde meines Erachtens auch nicht zum Ziel führen. Ich denke, es würde ein ungefähr ausgeglichenes Verhältnis zustande kommen. Der andere Aspekt ist natürlich der und da geht es dann um die Kosten im ambulanten Bereich, die sind vergleichsweise hoch. Das ist richtig und es ist hier auch das Wort der Ärztedichte bereits gefallen. Es hat mit der Ärztedichte zu tun und auch, wenn Sie das jetzt vielleicht als Nebensache abtun wollen, Herr Abg. Harry Quaderer, es hat ursächlich mit unserem EWR-Beitritt zu tun, dass wir so eine hohe Ärztedichte haben. Ich glaube, das kann man auch nicht wegdiskutieren, weil eben mit diesem Beitritt zum EWR kann sich bei uns jeder, wenn er denn die fachlichen Voraussetzungen mitbringt, hier niederlassen und diesen Beruf auch ausüben.
Ich meine, diese Themen sind heute auch angesprochen worden: Hausarztmodell usw. Wie wir wissen, wurde es dann wieder abgeschafft. Und weil das Hausarztmodell eben auch die Möglichkeit geboten hätte, da ein gewisses Regulativ darzustellen, wurde dann ja zunächst einmal ein Ärztestopp nach dieser Abschaffung verfügt. Und weil das natürlich nicht über Jahre so aufrechterhalten werden kann und wir schliesslich und endlich auch unseren liechtensteinischen Medizinstudenten, die dann irgendwann mal diesen Beruf ergreifen wollen, und zwar hier bei uns im Land, die Möglichkeiten nicht verbauen können, hat man diesen Ärztestopp dann nach einem Jahr im Prinzip auch wieder aufgegeben und diese Bedarfsplanung eingeführt. Und das ist unser einziges Instrument, diesen Zuzug einigermassen im Griff zu behalten. Ich meine, das muss man einmal sehen. Das ist eine EWR-rechtliche Seite. Und wenn wir das dann abschaffen wollen, dann haben wir den freien Markt. Das ist dann eine politische Frage, aber für uns momentan ist die Bedarfsplanung das einzige Instrument. Das bedeutet, dass nur solche Ärzte, die in der Bedarfsplanung sind, einen OKP-Vertrag bekommen und dann auch über diese Versicherung abrechnen können, dass man dann zur gleichen Zeit natürlich eine gesetzliche Anpassung gemacht hat, dass dann für alle Leistungserbringer ausserhalb dieser Bedarfsplanung die OKP aber 50% der Kosten übernimmt und schlussendlich dann mit einer relativ günstigen Zusatzversicherung, diesen CHF 40, die freie Arztwahl dann eigentlich ausserhalb dieser Bedarfsplanung eigentlich für beinahe jeden erschwinglich ist. Und ich glaube, das sind die Elemente, die dann schlussendlich zu einer hohen Ärztedichte auch geführt haben. Ich glaube, das muss man einfach auch einmal im Kontext so sehen und so darstellen.
Ich bin durchaus mit der Abg. Gisela Biedermann einig, dass die ganze Kontrolltätigkeit nicht zu einer Rationierung führen soll. Ich denke, der Patient muss die Leistung, die er braucht, auch weiterhin bekommen können. Nur der Grat ist natürlich immer relativ schmal und verlangt von uns und von der Politik, den Leistungserbringern - und ich denke auch den Patienten oder eben denen, die diese Leistung beziehen -, dass sie an diesem System auch aktiv mitarbeiten. Ich komme nochmals auf das Wort «Eigenverantwortung» zurück: Ich glaube, in diesem Punkt möchte ich dem Abg. Elmar Kindle durchaus zustimmen. Im Gegenteil, ich glaube, das ist das Prinzip, das nicht nur für das Gesundheitssystem, sondern auch für andere Systeme ausschlaggebend ist. Die Eigenverantwortung, die jeder von uns hat, ob Patient oder Leistungserbringer oder in anderen Sozialsystemen oder auch anderen Systemen, dass er diese Eigenverantwortung wahrnehmen muss. Ohne das, glaube ich, geht es in keiner Gesellschaft.
Sie haben auch noch angesprochen, ob diese halbjährlichen Informationen, ob das sinnvoll oder vielleicht zu viel ist. Ich denke, das war auch ein Einwand des Kassenverbandes und ein Mitglied des Landtags hat das auch noch bemängelt, dass wir mit diesem Bericht und Antrag das nicht mehr mit den Vernehmlassungsteilnehmern besprochen haben. Es ist richtig, aber wir haben natürlich uns mit dem Kassenverband in diesem Punkt beraten und ihm auch Gehör geschenkt. Wenn wir nicht allen Anregungen nachgekommen sind, ist das sicher auch zu verstehen. Man kann also sagen, dass gerade der Kassenverband diese halbjährliche Information auch etwas in Frage stellt. Wir sind der Meinung, für uns wäre es zweckmässig, dass man rechtzeitig auch noch lenken könnte, aber an mir soll das nicht scheitern. Aber ich denke, mindestens einmal jährlich möchte ich diese Informationen dann schon haben. Unter dem möchte ich es dann auch nicht tun.
Es war dann noch die Frage des Abg. Harry Quaderer und auch noch von einigen anderen Abgeordneten zum Wirtschaftlichkeitsverfahren: Ja, im Jahre 2000, also vor 11 Jahren, eingeführt. Wie gesagt, dazu kann ich Ihnen nichts ausführen. Er hat bemängelt, dass man erst im Jahr 2008 elektronische Abrechnungen quasi flächendeckend gehabt hat. Ich glaube, 2000 war die Situation natürlich für die Kassen auch noch etwas schwieriger. Ohne elektronische Abrechnung ist der Prozess noch viel aufwändiger als mit elektronischer Abrechnung. Aber man darf vielleicht auch auf die Schweiz verweisen. Ich glaube, wir waren in dieser Frage sicher im Gleichschritt mit der Schweiz. Die Schweiz hatte ja auch nicht im Jahre 2000 eine flächendeckende, elektronische Abrechnung. Aber ich denke, wir sind 2008 schon sehr weit fortgeschritten gewesen und das erleichtert uns jetzt eben diese Aufgabe enorm.
Sie haben gesehen, dass es noch von meinem Vorgänger initiiert worden ist, auch noch mit anderen Fragen zusammen. Beim Regierungswechsel ist es eben so, dass dann einmal eine Sichtung vorgenommen wird. Wir hatten dann zunächst mal insgesamt die Kostenfrage zu überdenken. Es hat dann dazu geführt, dass von meinem Ressort bereits im Dezember 2009 ein Vernehmlassungsbericht an die Regierung gelangt ist, um die OKP-Kosten als solche im Zusammenhang mit den Prämien und den Prämien- und den Kostensteigerungen zu sehen, und dass ein Vorschlag vorgelegt wurde. Die Regierung hat sich damals aber im Lichte der Diskussion über die Sanierung zum Staatshaushalt dazu entschlossen, dieses Thema dann im Gesamtkontext anzugehen. Und deswegen ist diese Vernehmlassung nicht weiter verfolgt worden. Ich kann Ihnen aber jetzt auch ausführen - das war im Übrigen auch Gegenstand einer Kleinen Anfrage - wie es dann seit dem Gesundheitsbericht weitergegangen ist. Es wird Ihnen heute oder spätestens morgen dort beantwortet werden. Es ist so, dass wir der Regierung zu dieser Frage einen grösseren Vernehmlassungsentwurf im Dezember 2010 vorgelegt haben und dann in der ersten Regierungssitzung nach den Weihnachtsferien diesen auch behandelt haben. Es wurden inzwischen verschiedene Fragen der Regierung dort neu aufgenommen und erörtert und wir sind eigentlich bereit gewesen, diesen jetzt auch zu lancieren. Wie Sie wissen, ist inzwischen das Sparziel auch reduziert worden und wir sind dabei, diese Zahlen jetzt noch anzupassen und Sie können anfangs des zweiten Quartals 2011 mit diesem Vernehmlassungsbericht dann auch rechnen. Uns hat das aber bewogen, diese Frage, die wir heute diskutieren, nämlich diese Aufsichtsfrage über die Krankenkassen bzw. den Krankenkassenverband, nicht in dieses Paket einzubringen, weil wir diese Bestimmungen möglichst früh in Kraft treten lassen wollen. Weil es ist natürlich ein Zeitfaktor. Wenn wir das erst jetzt nochmals in eine Vernehmlassung bringen, dann werden wahrscheinlich frühestens auf Ende Jahr oder anfangs nächstes Jahr diese Bestimmungen in Kraft treten können. Nachdem wir uns dann gefragt haben, ob es sinnvoll ist, eben vielleicht aus Fragen der Ökonomie nur eine Vorlage zum KVG oder zu Gesetzesveränderungen zu bringen oder das eben jetzt vorzuziehen, weil die Vernehmlassung ja als solche bereits stattgefunden hat, haben wir uns für diesen Weg entschieden. Da ist dazu zu sagen.
Ich glaube, zu den verschiedenen Fragen, ob die Rechnungskontrollen nach Auffassung einiger Landtagsabgeordneter nicht stattgefunden habe, habe ich bereits Stellung genommen. Diese Kontrollen haben natürlich stattgefunden, also Rechnungskontrollen und dann eben auch Wirtschaftlichkeitskontrollen der Kassen. Was uns eben fehlt, ist ein strukturiertes Vorgehen. Ich stelle es mir so vor, dass man definiert, wie viele Zufälligkeitsprüfungen pro Jahr gemacht werden sollen und dieses in einem Rahmen festlegt. Das gibt es so nicht oder es ist für uns so nicht ersichtlich. Das ist damit gemeint.
Es wurde hier auch angesprochen, in der GPK und in dieser angesprochenen Sitzung, als es um diese Prüfung des Amtes für Gesundheit ging, war das ein Thema. Ich glaube, wir haben es auch dort ausgeführt, dass wir diesen Weg gehen wollen. Und das sind jetzt die gesetzlichen Bestimmungen, die wir hier klar definiert haben wollen, die uns dann auch die Möglichkeit geben, die anschliessenden Verfahren und Prozesse, die nachfolgend sind, klar zu definieren. Ich glaube, das habe ich jedenfalls aus der Diskussion der GPK so verstanden.
Ich denke, zum Thema Tarmed habe ich bereits Stellung genommen, Herr Abg. Wendelin Lampert. Dieser Tarif ist nicht unbedingt notwendig, um eine Vergleichbarkeit in Ihrem Sinne herzustellen. Für uns ist wichtig, dass wir unsere Ausreisser sozusagen quasi auf zwei, drei Listen sehen und das durchaus so vollziehen können. Wie gesagt, wir sind nicht in der Schweiz, wo wir zuerst ein Screening-Verfahren vorschalten müssen, ein statistisches Verfahren, das momentan wieder gross in Diskussion steht. Ich denke, diese Prüfungen sind bei uns wirklich auf der Basis von Eigenverantwortung so durchzuführen. Und wenn dem nicht so wäre, dann wären auch solche Kontrollen vor dem Tarmed in der Schweiz, weil der Tarmed wurde ja bekanntlich erst nach Einführung des KVG in der Schweiz eingeführt, möglich gewesen. Es hängt also nicht an einem Tarifsystem, sondern am Willen, das so durchzuführen. Das ist meine Antwort auf diese Aussage.
Dann zur Frage, ob dann das Amt für Gesundheit respektive ob der Kassenverband zuständig sein soll, denke ich, dass es der Kassenverband sein muss. Wenn man das nämlich wirklich dem Amt für Gesundheit aufbürden müsste, dann müssten ja die ganzen Rechnungen beim Amt für Gesundheit kontrolliert werden und das hätte dann zweifellos Auswirkungen auf personelle, finanzielle und auch organisatorische Fragen. Das ist keine Frage, das kann man in der jetzigen Besetzung des Amtes für Gesundheit so nicht durchführen. Ich denke, gerade im Lichte der Sanierung des Staatshaushaltes ist es auch nicht erwünscht, dass wir solche Aufgaben an uns ziehen. Und wenn man sagt, ob man Experten beiziehen sollte, denke ich, die muss man ganz sicher beiziehen, und zwar dann, wenn man wirklich in einem Wirtschaftlichkeitsverfahren steckt. Ich glaube, das wird von den Kassen bzw. vom Kassenverband auch so gemacht, weil ohne das wird es nicht gehen. Das, denke ich, muss man dem Kassenverband vielleicht nicht einmal auftragen, das macht er von sich aus. Aber wenn man das will, kann man das durchaus tun. Ich denke, da ist es dann wirklich sinnvoll, wenn man auf das Wissen und auch auf die Unabhängigkeit von externen Experten zurückgreifen kann. Ich glaube, das ist im Übrigen auch in diesem angesprochenen Verfahren, das jetzt vor dem Schiedsgericht steht, auch so gemacht worden. Ich denke, das machen wir auch auf anderen Gebieten bei uns im Staat so und das wird sich auch da bewähren.
Ich denke, ich habe jetzt die grundsätzlichen Fragen dazu beantwortet. Wie gesagt, wenn jemand seine Frage noch nicht beantwortet gesehen haben sollte, dann bitte ich Sie, diese Frage nochmal zu stellen. Ich werde, soweit mir das möglich ist, zu diesem Zeitpunkt dann auch gerne Antwort geben. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, der Herr Landtagspräsident lässt mir freie Hand und ich würde Ihnen daher gerne beliebt machen, dass wir der Frau Regierungsrätin die Möglichkeit geben, in einer ersten Runde vertiefende oder zusätzliche Fragen zu stellen, die sie aufnimmt und wir nach dieser Fragerunde die Sitzung unterbrechen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ja, einige Zusatzfragen haben sich ergeben: Die erste Frage bezieht sich auf die Vernehmlassungsvorlage betreffend diesen Bericht und Antrag, welche am 30. November 2008 endete. Sie haben dann Ausführungen gemacht. Aber gerade im Zusammenhang mit den Kosten im Gesundheitswesen verstehe ich eben nicht, dass man diese Vorlage nicht schon längst in den Landtag gebracht hat. Also diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, denn gerade auch im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes ist ja gerade auch der OKP-Beitrag nicht ganz vernachlässigbar und entsprechend wäre diese Vorlage doch vorzuziehen gewesen. Da frage ich mich schon: Wieso ist diese Vorlage auch nach dem Regierungswechsel so lange in der Schublade geblieben? Wie gesagt, das Argument betreffend die Staatshaushaltsanierung kann ich nicht erkennen.
Eine weitere Frage ist diese Wirtschaftlichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer. Sie sagen, man kann Experten beiziehen. Jetzt frage ich Sie einfach: Welche Experten? Die Ärztekammer, das sind auch Experten nach meinem Dafürhalten. Ich frage mich einfach: Sind diese neutral in diesen Verfahren? Und deshalb - und da kommen wir dann auch beim entsprechenden Artikel dazu: Müsste hier nicht explizit erwähnt werden, dass es eben unabhängige ausländische Experten sind, die hier keine Befangenheit haben in diesem ganzen Verfahren?
Dann sind von Ihrer Seite interessante Aussagen gekommen. Sie haben gesagt, die einzelne Krankenkasse kann die Rechnungskontrolle gar nicht durchführen. Da habe ich schon ein wenig Bauchschmerzen. Das muss ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Mir ist durchaus auch bewusst, dass eben der Leistungserbringer bei verschiedenen Kassen abrechnet, aber die Krankenkasse müsste doch die einzelne Rechnung auch kontrollieren können. Und Sie sagen: Nein, das geht nicht. Da habe ich schon Mühe. Das muss ich Ihnen gerade zugestehen. Ich denke mir auch - leider ist der Abg. Kindle jetzt nicht hier -, aber hier drinnen ging man natürlich davon aus, dass man eben die einzelne Rechnung kontrollieren kann. Und Sie sagen jetzt: Nein, das kann nur der LKV, der Liechtensteinische Krankenkassenverband. Aber auch dem mangelt es eben an Transparenz. Es ist im Prinzip hin wie her. Es kommt nicht darauf an, ob es die Kasse nicht kann oder der Krankenkassenverband. Es ist bei beiden vonnöten, dass sie über entsprechende Transparenz verfügen. Und da frage ich Sie jetzt gerade, wenn Sie sagen, nur der LKV kann das: Können Sie mir sagen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LKV beschäftigt sind? Mir sind da nur sehr wenige bekannt, um es gleich vorwegzunehmen. Da würde mich dann einmal interessieren, wie dieser LKV mit diesem Personalbestand diese Rechnungskontrollen durchführen sollte. Das dürfte ein wenig schwierig werden.
Dann sagen Sie: Ja, bei uns ist die Kontrolle jetzt schon möglich, wir brauchen keinen Tarif. Dann bin ich einfach erstaunt, dass man bis jetzt keine Sanktionen durchgeführt hat. Sie haben dann auch weiter hinten ausgeführt: Jawohl, es wurden zwar Rückforderungen gestellt. Da würde mich gerade interessieren: Welche Summe an Rückforderungen wurde gestellt? Jetzt befinden sie sich in einem Schiedsverfahren. Anscheinend wurde 0,0 Franken zurückbezahlt. Also das System funktioniert super. Also da muss ich schon sagen: Nein, es funktioniert hinten und vorne nicht oder es wird nicht gelebt, es funktioniert nicht. Wenn es funktionieren würde, dann hätten wir entsprechende Sanktionen durchgezogen. Diese Sache lässt sich nicht schönreden. Das muss ich Ihnen schon gerade hier deutsch und deutlich sagen.
Dann sagen Sie, ich soll nicht immer mit diesen fünf Fällen kommen. Sie haben einmal einen Bericht verfasst zuhanden des Landtags mit zirka 400 Seiten, und wenn mich nicht alles täuscht, werden auf Seite 227 diese fünf Fälle erwähnt. Das ist die Aussage der Regierung. Und Sie sagen dann berechtigt, ja in dieser Vorphase braucht man diese fünf Fälle noch nicht, die braucht man dann im Prinzip erst vor dem Richter. Persönlich muss ich Ihnen auch sagen, da habe ich schon gerne eine gewisse Sicherheit bereits in der ersten Phase dieser Abklärungen. Da sind diese fünf Fälle sicher kein Luxus. Und wenn man eben die statistischen Vergleiche hätte, dann ist es auch nicht so schwierig. Sie kommen dann ja auch zur Einsicht, ja die Elektronik kann viel erleichtern - wie wahr, wie wahr! Die Elektronik ist ein wunderbares Hilfsmittel, gerade um solche statistischen Abgleiche zu machen. Dann braucht man eben diese Elektronik und das Land sollte nicht das Rad neu erfinden, indem man jetzt sagt: Die Krankenkassen sollen bitte den Leistungserbringern nachtelefonieren, ob sie diese Leistung auch effektiv erbracht haben. Und da erkenne ich eben auch einen gewissen Widerspruch. Auf der einen Seite sagen Sie: Die einzelne Kasse kann die Rechnung nicht kontrollieren. Und dann sagen Sie aber: Der Herr Kindle hat gesagt, sie sollen doch bitte den Leistungserbringern telefonieren, was hier effektiv erbracht wurde. Wenn die einzelne Kasse diese Leistung nicht kontrollieren kann, dann muss sie diese Ärzte auch gar nicht anrufen. Dann hätte sich diese Debatte nämlich erübrigt. Dann muss das der LKV machen, der über die gesamten Rechnungen verfügt. Aber wie gesagt, ich befürchte, der LKV hat nicht das nötige Personal. Aber ich bin gespannt, was Sie hier uns dann berichten werden.
Im Weiteren haben Sie dann ausgeführt, in der Schweiz würden auch die Falschen verdächtigt. Das mag sehr wohl sein und das finde ich auch nicht gut. Aber sorry, bei uns wird fast niemand verdächtigt und das ist leider auch nicht im Sinne des Prämienzahlers und das wirkt eben auch nicht präventiv. Davon bin ich überzeugt.
Im Weiteren führten Sie dann aus, in der Schweiz sind es nur 3% bis 4%. Bei uns wären 3% bis 4% von CHF 30 Mio. immerhin CHF 1 Mio. Mir ist schon klar, CHF 1 Mio. mag nicht sehr viel sein. Nach meinem Dafürhalten ist das doch einiges. Und zum Glück haben Sie dann aber auch noch gesagt: Ja, es wirkt natürlich präventiv - wie wahr, wie wahr! Da kann ich Sie nur unterstützen. Die 3% bis 4% sind die effektiven Rückforderungen. Was eben nicht zurückgefordert werden musste, weil dieses System eben präventiv wirkt, das lässt sich leider nicht beziffern. Aber wie gesagt, die Prävention ist sicher ein Faktor, der nicht vernachlässigbar sein dürfte.
Im Weiteren haben Sie dann auch noch ausgeführt, in Liechtenstein bräuchten wir dieses System einfach nicht, da das Kollektiv leichter abgleichbar sei, da es bei uns ein überschaubarer Rahmen sei. Dann muss ich Ihnen auch wieder sagen: Wenn der Rahmen so überschaubar wäre, wieso haben dann keine Sanktionen stattgefunden? Das ist einfach nicht wahr, das tut mir leid. Wenn unser System so perfekt wäre, dann frage ich mich effektiv: Wo sind die Sanktionen? Und da komme ich noch einmal auf den Punkt zurück: Rückforderungen wurden bis jetzt gestellt, da würde mich der Betrag interessieren. Sie haben ausgeführt, in einem Fall wurden Rückforderungen gestellt. Welche Summe wurde gefordert? Zurückbezahlt wurde nach Ihren Ausführungen bis jetzt noch nichts, da wir uns aktuell in einem Schiedsverfahren befinden. Und da leben wir ja zum Glück in einem Rechtsstaat. Wenn man eben seine Behauptungen nicht beweisen kann, dann gibt es auch keine Rückforderung. Das ist ja wunderbar, nur für den Prämienzahler kostet das leider etwelche Prämien-Franken.
Dann komme ich nochmals auf den Punkt zu sprechen betreffend diese Rückfragen bei den Krankenkassen: Sie sagen, die Krankenkasse kann im Prinzip die einzelne Rechnung gar nicht kontrollieren. Dann bringt es eben auch nichts, wenn diese Krankenkasse den Arzt anruft und die Leistungserbringung hinterfragt. Mit diesen Ausführungen habe ich Mühe und da erkenne ich auch einen gewissen Widerspruch in der ganzen Argumentation.
Im Weiteren haben Sie dann ausgeführt, der Tarmed würde überarbeitet in der Schweiz. Das stimmt. Ich habe es ja bereits auch in der Eintretensdebatte erwähnt. Es ist genau so in der Schweiz: Die Schweiz will den Ausgleich zwischen Hausärzten und Experten machen. Da bin ich dann einmal gespannt, zu welchem Schluss die Schweiz diesbezüglich kommt. Ich denke mir, unser Tarif ist aktuell neu, aber wie gesagt, auch dieser wird überarbeitet werden müssen. Da dürften wir uns einig sein. Mitunter kann man ein, zwei Jahre zuwarten, aber dann wird die ganze Sache, da sie eben dynamisch ist, überarbeitet werden müssen. Ich weiss einfach nicht, ob es zielführend ist, für 36'000 potenzielle Patienten einen eigenen Tarif zu entwickeln, der nach meinem Dafürhalten zwar mehr an Transparenz bringt, aber eine nicht vergleichbare Transparenz. Das finde ich sehr schade.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Herr Abg. Wendelin Lampert, ich erlaube mir, Sie kurz zu unterbrechen. Falls Sie noch sehr viele Fragen haben, würde ich Sie bitten, diese Fragen nach der Mittagszeit zu stellen. Sind Sie damit einverstanden?
Gut, dann noch zwei kurze Fragen.Abg. Wendelin Lampert
Nur noch zwei kurze Punkte: Der eine nochmals zurückkommend auf Tarmed. Dieser sei nicht unbedingt nötig, entnehme ich Ihren Ausführungen. Dann erbringen Sie bitte den Gegenbeweis, dass Sie mit unserem Tarif dann auch effektive Sanktionen durchführen können. Bis jetzt war es nicht möglich. Zukünftig bin ich einmal gespannt, was diese Schiedsverfahren bringen werden. Wie gesagt, in einem Rechtsstaat muss man Behauptungen beweisen können. Das waren übrigens auch Ihre Worte. Die sollten Sie sich mitunter zu Herzen nehmen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich werde es kurz machen: Mein Magen knurrt und wie schon einmal ein ehemaliger Landtagskollege gesagt hat, mit einem Schnitzel im Bauch denkt es sich vielleicht ein bisschen besser. Ich möchte schnell zurückkommen auf diese CHF 3 bis 4 Mio., die durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen entdeckt werden. Da habe ich nicht verstanden, ob das in der Schweiz oder in Liechtenstein ist. Das möchte ich noch präzisiert haben. Und die Frau Gesundheitsministerin hat ganz zu Anfang ihres Votums gesagt: Dank unserer Kleinheit sind wir in der Lage, jeden zu prüfen. Dann sage ich: Dann machen wir das doch. Das scheint nicht der Fall zu sein. Und zum Tarifsystem wurde angemerkt: Durch das alte System, das wir haben, war es schwieriger, Kontrollen durchzuführen. Und jetzt haben wir ein neues Tarifsystem. Ich nehme jetzt einmal an, das ist das System, das von der Regierung verabschiedet wurde mit dem Teuerungsausgleich - oder sehe ich das falsch? Und wenn das wirklich so ist, dann frage ich mich: Warum wurde dieser Teuerungsausgleich und dieser Tarif von der Regierung verabschiedet, und nach der Verabschiedung wird dann noch eine Studie gemacht, die dann feststellt, dass das rechtswidrig ist. Und jetzt wird durch die Krankenkassen und die Ärztekammer Beschwerde geführt. Das verstehe ich also hinten und vorne nicht. Aber ich werde es jetzt hier bei dem belassen. Ich habe nach dem Mittag noch ein paar Sachen, die ich anbringen möchte. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Vielen Dank für Ihre kollegiale Rücksichtnahme.Abg. Pepo Frick
Ich habe drei konkrete Fragen. Eine Frage habe ich schon gestellt, aber vielleicht war sie unklar: Kann die Regierung als Aufsichtsorgan des Krankenkassenwesens mit den bestehenden Instrumentarien feststellen, ob ich als Leistungserbringer aufgrund der durchgeführten Kontrollen ein weisses oder ein schwarzes Schaf bin? Konkret: Ist dieser Kontrollprozess in Liechtenstein installiert? Als Politiker würde ich fragen: Wird genügend kontrolliert und wie ist die Qualitiät der Kontrollen?
Zweite Frage: Ich glaube, dass die Krankenkassen - auch nachdem, was Sie geschildert haben - ihren Job nicht vollumfänglich gemacht haben und machen. Deswegen die ganz konkrete Frage: Haben die Krankenkassen bzw. der Krankenkassenverband ihre Verantwortung gemäss dem bestehenden KVG wahrgenommen?
Die dritte Frage: Sie haben das Amt für Gesundheit ins Spiel gebracht. Wo ist die Verantwortung des Amtes für Gesundheit? Sie haben von einer Holschuld des Amtes für Gesundheit gegenüber den Krankenkassen gesprochen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich mache es auch kurz, ich habe vier Fragen: Ich hatte gebeten, genauer auszuführen, was der Unterschied zwischen der Kontrolle der Rechnung, wie es bisher erfolgte, und der Kontrolle des Leistungsverhaltens ist.
Dann möchte ich ebenfalls die Frage aufgreifen, die der Abg. Wendelin Lampert gestellt hat. Wie stellt der Krankenkassenverband in personeller Hinsicht sicher, dass künftig diese Kontrollen auch durchgeführt werden können?
Dann habe ich eine Frage zum Verfahren an sich: Es ist ja so, dass es anschliessend ein Schiedsverfahren gibt und ein Urteil eines solchen Schiedsgerichtes kann dann beim Obergericht angefochten werden. Wurde der Prozess dieses Verfahrens ebenfalls hinterfragt? Und wenn ja, weshalb ist man zum Schluss gekommen, dieses Schiedsverfahren beizubehalten?
Und dann die vierte Frage: Sie haben ausgeführt, dass man, um eine Rückforderung wirklich beziffern zu können, den Einzelfall konkret überprüfen müsse, damit man konkrete Beweise hat. Dann haben Sie auch ausgeführt, dass man dafür den Beizug von Experten braucht, die unabhängig sind und das entsprechende Wissen haben. Ich stelle mir einfach die Frage: Für mich tönt das so, dass das relativ ein kostenintensiver Prozess ist, bis die Daten aufbearbeitet sind, und ich frage mich dann, wer bezahlt die Kosten in den folgenden Fällen: 1. Wenn am Schluss dieser Einzelfallprüfung eben klar ist, wir haben keine Beweise, gehen diese Kosten dann zulasten des Krankenkassenverbandes oder der einzelnen Krankenkassen? Und wie sieht es aus, wenn es zu einer Rückforderung kommt und der Prozess sich über Jahre hinzieht? Wer bezahlt dann diese Expertenkosten?Abg. Manfred Batliner
Ich entschuldige mich jetzt schon, dass ich keine Frage stelle. Ein kurzes Zitat, 30 Sekunden: Gesetz über die Krankenversicherung, Art. 20, Vertrauensärzte:
«Abs. 1: Die Kassen haben Vertrauensärzte insbesondere zur Kontrolle der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung zu bestellen.
Abs. 2: Leistungserbringer haben den Vertrauensärzten die notwendigen Angaben zu machen.
Abs. 3: Die Vertrauensärzte geben den zuständigen Verwaltungsstellen der Kassen diejenigen Angaben weiter, die insbesondere für die Festsetzung der Leistungen oder Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlung notwendig sind».
Es geht noch ein bisschen weiter.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich danke für dieses Zitat. Das hilft sicherlich auch in unserer Debatte weiter, die wir am Nachmittag fortsetzen.
Ich danke allen. Ich danke vor allem den Herren von der Technik, die ja schon vor uns Einsitz genommen hatten, für die Geduld, auf die Mittagszeit zu warten.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 15:00 Uhr und wünsche allen eine schöne Mittagszeit. Mittagspause (von 13:15 bis 15:00 Uhr)
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Schönen guten Nachmittag, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Ich begrüsse Sie zum zweiten Teil unserer heutigen Sitzung und begrüsse speziell die stv. Abg. Frau Marion Kindle-Kühnis, die für den Abg. Jürgen Beck Einsitz nimmt, sowie den stv. Abg. Leander Schädler, der für den erkrankten Herrn Landtagspräsidenten Arthur Brunhart Einsitz nimmt. Willkommen Frau Regierungsrätin, Sie konnten die Mittagszeit vielleicht weniger geniessen wie wir, weil Sie wieder mit Fragen bombadiert waren. Darf ich Ihnen das Wort geben, dass Sie die vor der Mittagspause gestellten Fragen beantworten. Danke schön.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte zunächst auf den Abg. Wendelin Lampert eingehen: Er führt aus, dass ich gesagt hätte, dass die Krankenkassen die Rechnungen nicht kontrollieren könnten. Ich glaube, da liegt Ihrerseits ein grosses Missverständnis vor. Es ist klarerweise Sache eben gerade der Krankenkassen, diese Einzelrechnungen zu prüfen. Ich habe gesagt, dass die einzelne Krankenkasse nicht die Wirtschaftlichkeitsprüfung als solche dann im Gesamten durchführen kann für einen einzelnen Leistungserbringer, weil der einzelnen Kasse ja nicht alle Leistungsbelege von anderen Kasse zur Verfügung stehen. Deswegen ist diese Stufe des Verfahrens ganz klar beim LKV angesiedelt. Das nochmals zur Klarstellung. Ich glaube, aus dieser Klarstellung erübrigen sich dann verschiedene Anmerkungen Ihrerseits.
Vielleicht zur Klarstellung diese Fragen zum Ablaufschema in der Wirtschaftlichkeitsprüfung als solche: Es ist klar, dass zuerst - und das wie in der Schweiz - zuerst die einzelne Krankenkasse die Rechnungen zu überprüfen hat und erst dann kommt bei uns der Kassenverband ins Spiel, wo eben alle Leistungen, die ein Arzt verursacht hat oder die bei ihm erbracht worden sind, dann erfasst werden. Und dann gibt es diese Wirtschaftlichkeitsprüfung an sich. Es gibt verschiedene Phasen. In der Schweiz ist es dann eben die Ermittlung statistisch auffälliger Ärzte mit dem besagten statistischen Verfahren und dieses wiederum, wenn man zugrunde legt, dass ungefähr 18'000 bis 20'000 Ärzte in der Schweiz heutzutage tätig sind, dann braucht man natürlich eher ein statistisches Verfahren. In Liechtenstein haben wir rund 100 Ärzte. Deswegen brauchen wir ein solches Verfahren nicht, um auffällige Ärzte zu identifizieren. Dann läuft es weiter ab und das ist identisch wie in Liechtenstein. Es gibt dort einen Informationsbrief und eine Einladung zur Stellungnahme. Das läuft bei uns sicher so ab. In einer nächsten Phase wird das Gespräch mit dem betroffenen Arzt bzw. Leistungserbringer dann geführt und in einer weiteren Phase wird man dann auch gewisse - nennen wir es einmal Zielvereinbarungen - miteinander treffen bzw. überprüfen, möglicherweise, wenn sich diese Auffälligkeit und der Verdacht bestätigt hat, Vergleiche ziehen bzw. in der Schweiz dann eine paritätische Kommission. Das ist eine Phase fünf. Bei uns gibt es dann eben dieses aussergerichtliche Schiedsverfahren mit der Möglichkeit, das dann weiterzuziehen an den Obersten Gerichtshof mit der Möglichkeit, nochmals Revision beim Obersten Gerichtshof einzulegen. In der Schweiz wird dann ebenfalls in der Phase sechs der Rechtsweg eingeschlagen. Also die Verfahren an sich sind an und für sich sehr ähnlich.
Vielleicht muss man auch noch mal einen Vergleich ziehen, weil die Aussagen jetzt dahin gegangen sind, dass unser System nicht funktioniert. Vielleicht muss man sich einmal die Grössenordnungen anschauen, mit denen wir es überhaupt zu tun haben. Ich habe vorhin erwähnt, dass es in der Schweiz zurzeit rund 20'000 Ärzte hat. Ich habe jetzt die Zahlen für die Schweiz für 2006, es sind rund 18'000 Ärzte genannt. Von diesen 18'000 Ärzten sind dann mit dieser statistischen Methode rund 2'600 als statistisch auffällig sozusagen ausgeschieden worden. Das sind 15%. Massnahmen, die man dann in diesem Ablaufschema getroffen hat, wie Aufklärungen, Informationen usw., wurden dann noch bei rund 600 Ärzten, also bei ungefähr 3%, gemacht. Gespräche wurden mit 0,6%, also mit rund 110 Personen geführt, und weitere Schritte, also Vergleiche, paritätische Kommissionen bis zu Gerichtsverfahren wurden dann noch bei 130 Leistungserbringern vollzogen. Das sind 0,7% von diesen 18'000 Ärzten. Und wenn man das jetzt mal grössenordnungsmässig und linear auf Liechtenstein umlegt mit 100 Ärzten, dann kann man davon ausgehen, dass, wenn dann 15% auffällig wären und die kann man ja praktisch händisch aussortieren, wären das 15 Ärzte. Wenn man davon ausgeht, dass man Aufklärungen und Informationen mit dem gleichen Prozentsatz wie in der Schweiz führt, wären das drei Ärzte. Gespräche würde man dann noch mit einem 0,6 Arzt, also mit einem Arzt, führen. Und einen Vergleich würde man auch mit 0,7%, also einem Arzt, dann möglicherweise machen oder ein Gerichtsverfahren durchziehen. Das sind so ungefähr die Grössenordnungen. Also wir haben es nicht jährlich mit 100 Verfahren zu tun, sondern ich denke, es sind relativ wenige, was vielleicht dann Ihrerseits auch den personellen Aufwand vielleicht ein bisschen korrigieren dürfte.
Wenn man jetzt noch auf die Zahlen eingeht: Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie haben 3% bis 4% verstanden. Es sind aber je nachdem, welche Jahre man hernimmt in der Schweiz, wird eben von rund 2'600 statistisch auffälligen Ärzten und dann heruntergebrochen auf die 130 Fälle, die man dann weiterverfolgt hat, sind es rund CHF 3 bis 4 Mio., die man in der Schweiz zurückgefordert hat. Das heisst, wenn wir es auf unsere Grössenordnungen umlegen, wären das im Prinzip dann bei 0,6% der Fälle, also einem Arzt oder meinetwegen sind das ungefähr CHF 20'000 bis 30'000, die man rein linear heruntergebrochen analog zur Schweiz rückgefordert hätte. Also das ist alles eine Rechnung, aber ich wollte Ihnen das nur einmal aufzeigen, mit welchen Grössenordnungen wir es hier zu tun haben. Es ist natürlich klar, dass wenn man - und das ist auch ein Ausfluss unserer Kleinheit -, dass man mit rein statistischen Methoden nicht unbedingt immer operieren kann. Das haben wir ja auch gerade bei den Kostenvergleichen auch schon öfters angeführt. Es ist natürlich so: Wenn einer dieser Leistungserbringer wirklich sehr auffällig wird, wird es diesen Rahmen natürlich sprengen. Aber ich denke, das müsste man zur Klarstellung auch einmal kurz anführen und Ihnen einmal aufzuzeigen, von welchen Grössenordnungen wir überhaupt sprechen.
Ich denke, wir haben das WZW-Verfahren als solches näher in diesem Bericht im letzten Jahr beschrieben und ich glaube, es ist auch dort relativ klar dargestellt, wie das Verfahren im Grunde abzulaufen hat und welche Massnahmen seitens des LKV auch getroffen worden sind, also bevor man ein Wirtschaftlichkeitsverfahren als solches anstrengt, nämlich eben die Wirtschaftlichkeitsprüfung an sich. Herr Abg. Wendelin Lampert, auf Seite 227 ist zu lesen - ich zitiere: «Ferner werden seitens des LKV seit rund zwei Jahren regelmässig Arztpraxen aufgesucht und nach einem standardisierten Fragebogen überprüft und Auffälligkeiten gezielt erörtert» usw. Sie können das selber nachlesen. Es ist mit anderen Wort so: Es wird tatsächlich dieses Verfahren auch gelebt. Wenn natürlich wir jetzt nicht jedes Jahr mit abgeschlossenen und abgerechneten Fällen zu tun haben, dann liegt es eben daran, dass tatsächlich nicht alle dieser 100 Leistungserbringer auch alle schwarze Schafe sind. Das ist jetzt mal meine bescheidene Schlussfolgerung. Das von meiner Seite.
Der Abg. Manfred Batliner hat dann noch das Thema der Vertrauensärzte angesprochen. Das ist ein sehr berechtigter Einwand, aber man muss dazu sagen: Ich glaube, das ist auch auf Stufe der Krankenkasse noch und nicht unbedingt des Kassenverbandes und es geht dort hauptsächlich darum, ob Leistungen, die der Patient erhalten hat oder erhalten soll, auch im Leistungskatalog, der über die OKP auch vergütet wird, abgebildet sind oder nicht. Das sind dann hauptsächlich die Streitfragen, die dort entstehen. Ich glaube, das ist noch eine etwas andere Schiene, die verfolgt wird. Aber natürlich ist das auch im Gesamtkomplex Wirtschaftlichkeit zu sehen, weil natürlich die obligatorische Krankenversicherung, die Grundversicherung, in dieser Versicherung auch nur diese im Leistungskatalog aufgezählten Leistungen vergütet werden. Wenn andere Leistungen ausserhalb vergütet werden, dann müsste man das gegebenenfalls über Zusatzversicherungen abgedeckt haben. Das sind dann, glaube ich, die hauptsächlichen Arbeitsgebiete dieser Vertrauensärzte. Das einmal von meiner Seite klargestellt.
Ich glaube, die weiteren Verfahren und Prozesse, wie sie dann abzulaufen haben, werden diesem Schema folgen und es sind dann einfach noch Details zu klären. Aber dafür wäre eben eine explizite, gute gesetzliche Grundlage sicher vonnöten, auf alle Fälle nicht hinderlich. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke Frau Regierungsrätin.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Zu diesen statistischen Vergleichen zur Schweiz: Das hat mich jetzt schon ganz gewaltig gestört. Wenn wir das jetzt auf unsere Ärzteschaft herunterbrechen, dann sprechen wir eigentlich noch von CHF 20'000. Dann frage ich mich: Der Staat steckt über CHF 100 Mio. in das Gesundheitswesen und jetzt diskutieren wir über CHF 20'000 WZW-Verfahren. Das ist doch absolut lächerlich. Das können Sie angeben wem Sie wollen, aber mir nicht.
Und der zweite Punkt, den ich noch gerne gemacht hätte: Erklären Sie uns bitte das mit dem alten Tarif und neuen Tarif und die Rechtswidrigkeit des neuen Tarifs. Das habe ich heute schon zweimal gefragt. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Mich hat dasselbe gewundert. Sie sagen auf der anderen Seite statistische Vergleiche sind für uns nicht grössenverträglich und gleichzeitig machen Sie einen statistischen Vergleich, wo Sie die Zahlen der Schweiz auf uns herunterbrechen. Also dieser Vergleich hinkt mehr als nur. Ich glaube auch nicht, dass es hier mit CHF 20'000 oder 30'000 getan ist. Solche Vergleiche bringen dann auch nichts.
Sie haben bei den Kontrollen von einem Schema gesprochen. Sie haben dann auch Punkte aufgezählt. Wenn ich schnell genug mitgeschrieben habe, bin ich auf acht Phasen gekommen. Am Schluss haben Sie dann zwar noch gesagt, dass es noch weitere gäbe. Es wäre jetzt in diesem Fall sehr hilfreich gewesen, wenn wir in diesem Bericht und Antrag dieses Kontrollschema grafisch dargestellt bekommen hätten, dann könnte ich mir etwas darunter vorstellen. Ich tu mir jetzt ehrlich gesagt sehr schwer, mir etwas unter diesem Schema der Kontrollinstanzen vorzustellen. Und vor allem, was nun wo genau kontrolliert wird, habe ich bis jetzt nicht kapiert. Aber vielleicht können Sie das gelegentlich nachreichen.
Dann möchte ich noch auf zwei Punkte eingehen, die Sie uns am Morgen noch mitgeteilt haben. Sie haben dem Abg. Quaderer geantwortet, dass Sie einen Grund für die Ärztedichte vor allem in der 50%igen Vergütung bei der OKP plus bei der sehr günstigen Zusatzversicherung sehen. Wenn das Ihre Meinung ist, dann müssten Sie ja eigentlich hier auch auf die Kostenbremse stehen. Vielleicht können Sie dazu nochmals etwas sagen. Wenn das die Dichte ausmacht, dann ist auch das ein grosser Kostenverursacher und dann müsste man doch dagegen etwas tun. Oder sehen Sie das anders?
Dann noch zu Ihrer Aussage, man könne nicht mit der Schweiz vergleichen. Sie haben gesagt, bei uns könnte gut jeder Arzt geprüft werden. Wenn das so ist, dann müsste es doch erst sehr einfach möglich sein, genügend Kontrollen durchzuführen, damit der Abgeordnete und Arzt Pepo Frick sich mit gutem Gewissen als weisses Schaf sehen könnte. Dann dürfte das nicht so schwer sein. Also das habe ich noch nicht ganz verstanden, wie Sie das gemeint haben, dass der Vergleich mit der Schweiz da nicht vollzogen werden kann, dass man eigentlich doch bei uns relativ einfach jeden überprüfen könnte und gleichzeitig wissen wir, dass eigentlich fast gar nichts geprüft wird. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Besten Dank der Frau Gesundheitsministerin für ihre Ausführungen. Ich komme auf die erste Frage meines Eintretensvotums zurück betreffend das relativ späte Einbringen dieser Vorlage in den Landtag: Wie gesagt, die Vernehmlassungsfrist ist am 30. November 2008 abgelaufen. Ich frage mich einfach: Wieso ist die Erarbeitung dieses Berichts und Antrags so lange gegangen? Ich denke mir, es ist relativ eine klare Sache. Wieso wurde das nicht schon längst eingebracht? Und wie gesagt, die Sanierung des Staatshaushaltes kann ich nicht gelten lassen, da genau diese Vorlage unter anderem auch einen positiven Effekt auf die Sanierung des Staatshaushaltes gehabt hätte.
Dann zur Rechnungskontrolle bei der Krankenkasse: Da bin ich Ihnen dankbar, Frau Gesundheitsministerin, dass Sie das jetzt nochmals präzisiert haben, dass eine Rechnungskontrolle sehr wohl möglich sei, aber diese Wirtschaftlichkeitsverfahren über den einzelnen Arzt nur beim LKV möglich sind. Ich denke mir, damit kann ich gut leben und bin Ihnen auch dankbar, dass Sie das jetzt noch präzisiert haben. Denn es wäre doch fatal gewesen, wenn die Krankenkassen die einzelnen Rechnungen nicht kontrollieren hätten können.
Dann zur Aussage, dass es bei uns im Land dann in etwa, wenn man es linear herabrechnet, auch diese CHF 20'000 bis 30'000 ausmachen würde. Also diese Aussage lasse ich so im Raum stehen. Für mich persönlich kann ich sie natürlich nicht akzeptieren. Da sehe ich es gleich wie der Abg. Harry Quaderer. Ich gehe da von anderen Zahlen aus, aber wie gesagt, in einem Rechtsstaat werden wir unsere Vermutungen beweisen müssen, ansonsten wird der Richter hier keine Sanktionen vollziehen. Und das haben Sie am Vormittag ja auch bereits gesagt: Das eine sind die effektiven Sanktionen, das andere ist aber die präventive Wirkung einer Transparenz in diesem ganzen Verfahren. Und gerade diese präventive Wirkung ist nach meiner Ansicht nicht vernachlässigbar. Die hat einen erheblichen Einfluss auf die ganze Konstellation.
Und dann eine Frage, die noch offen ist, und zwar betreffend diese Rückforderungen: Sie haben am Vormittag ausgeführt, es sei ein Fall und hier wurden auch Rückforderungen gestellt. Können Sie uns die Summe nennen der Höhe diese Rückforderung? Das würde mich schon noch interessieren. Denn Sie haben dann ja auch gesagt: Gezahlt wurde anscheinend noch nichts, da aktuell ein Schiedsverfahren am laufen ist und der Ausgang des Schiedsverfahrens ist noch offen. Aber mich würde jetzt wenigstens einmal interessieren: Welche Summe wurde dann immerhin gefordert? Bewegen wir uns hier genau in dem Rahmen von CHF 20'000 bis 30'000? Viel weniger, viel mehr? Das wäre schon von Interesse.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte ausdrücklich einmal Regierungsrätin Renate Müssner loben, dass sie sich über den Mittag vermutlich die Zeit genommen hat, um hier einmal diese Relationen bekannt zu geben. Sie können mit dieser Statistik einverstanden sein oder nicht. Es ist einfach so. Was ich eigentich sagen will - die Zahlen, wenn man die statistischen Angaben noch um 100% oder von mir aus auch 200% korrigiert, um die Kleinheit unserers Landes darzustellen, dann bleibt mir einfach die Feststellung, dass hier, was wir hier heute da besprechen, nicht die wirklichen Probleme im Gesundheitssystem darstellen. Das möchte ich einfach einmal festhalten. Darum diese Kritik, dass jetzt die Frau Regierungsrätin einmal sich erlaubt hat, diese Relationen zu zeigen, finde ich nicht gerechtfertigt. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich hatte vor der Mittagspause zahlreiche Fragen gestellt bezüglich dem Ablauf des Verfahrens, und vor allem auch die Frage, wie das mit den Expertenkosten funktioniert und wer diese zu tragen hat. Ich mache jetzt einen Vorschlag: Ich schlage vor, dass die Frau Regierungsrätin uns diese Detailfragen auf die 2. Lesung ausführlich beantwortet, und vor allem uns auch in einer Grafik mit Erklärungen erläutert, wie dieses WZW-Verfahren abläuft und wer wo was prüft.Abg. Pepo Frick
Ich hatte auch zwei Fragen, und zwar habe ich die erste Frage folgendermassen gestellt: Haben die Krankenkassen oder der Krankenkassenverband ihre Verantwortung gemäss bestehendem KVG in den letzten Jahren wahrgenommen? Das war die erste Frage.
Und die zweite Frage, das haben Sie ins Spiel gebracht, nämlich Sie haben die Funktion des Amtes für Gesundheit erwähnt. Und da habe ich diese Frage gestellt: Wo ist die Verantwortung des Amtes für Gesundheit? Sie haben nämlich von einer Holschuld des Amtes für Gesundheit gegenüber den Krankenkassen gesprochen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Frau Regierungsrätin, wollen Sie noch eine der Fragen beantworten?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte mit den Fragen des Abg. Pepo Frick beginnen: Ich denke, ich habe Ihnen die Passage aus dem Bericht vorgelesen. Die letzten Jahre, die ich überblicken kann, haben sowohl die Krankenkassen wie auch der Krankenkassenverband ihre Aufgaben sehr wohl wahrgenommen.
Die Frage zum Amt für Gesundheit: Ja, es ist explizit so, dass das Amt für Gesundheit die Aufsicht über die Krankenkassen hat. Wenn wir aber über diese Fragen, und auch die Regierung im Übrigen, Auskunft haben wollen, dann fragen wir zurzeit bei den Krankenkassen bzw. beim Kassenverband nach oder das wird in einem regelmässigen Gespräch thematisiert. Aber meiner Vorstellung nach sollte das eben in einem Verfahren so geregelt sein. Wir haben das vorgesehen halbjährlich oder je nachdem, wie es dann von Ihrer Seite aus beurteilt wird, aber dass mindestens jährlich einfach an das Amt bzw. dann auch die Regierung diese Ausführungen kommen und im Bereich des Revisionsberichtes dann auch dargelegt werden. Ich denke, das gibt eben eine gute Kontrolle, ob dieser Kontrolltätigkeit nachgegangen wird und gibt dann vielleicht auch die Antworten auf die Fragen, die Sie vorher auch noch gestellt haben, Herr Abg. Pepo Frick, dass man vielleicht dann wirklich statistisch - wenn wir dann eben genügend Daten über mehrere Jahre haben, wie viele «auffällige Personen» wir unter den Leistungserbringern haben - dann vielleicht verschiedene Vorurteile auch ausräumen können. Ich glaube, das hätte entschieden auch einen Vorteil in dieser Hinsicht.
Dann zur Abg. Diana Hilti: Ich kann diese Detailfragen gerne für die 2. Lesung auch grafisch aufbereiten lassen. Es empfiehlt sich wahrscheinlich sogar.
Zum Abg. Wendelin Lampert möchte ich einfach nochmals sagen: Ich glaube, für das relativ späte Einreichen habe ich bereits ausgeführt, dass der ursprüngliche Vernehmlassungsbericht noch in der Vorgängerregierung erarbeitet worden ist und ich denke, es ist auch anderen gesetzlichen Vorlagen so ergangen. Durch den Regierungswechsel ergibt sich natürlich zeitlich gesehen dann eine Verzögerung. Grundsätzlich war die Meinung des Ressorts diese, dass man nicht jede KVG-Änderung einzeln bringen sollte. Wir sind, wie Sie sehen, jetzt von dieser Meinung abgewichen, weil geplant war, solche Änderungen unter Umständen in eine erste Vernehmlassung zu einem anderen Thema mit einzuschliessen. Bekanntlich sind wir eine Kollegialregierung und so ein Vernehmlassungsbericht muss dann von der Kollegialregierung als solche verabschiedet werden. Es wurde dann in der Regierung beschlossen, dass wir das in einen Gesamtkontext zu stellen haben, wie die Sanierung des Staatshaushaltes. Und es sind Ihnen dann ja auch die Zahlen bekannt. Damals waren noch CHF 23 Mio. im KVG einzusparen und die Massnahmen haben sich natürlich nach diesen Zahlen zu richten. Das ist der Grund dafür und kein anderer.
Dann zu den Aussagen, die Sie jetzt bemängeln und auch der Abg. Harry Quaderer: Ja, ich habe einen linearen Vergleich gezogen und habe auch angefügt, dass es bei uns unter Umständen nicht statthaft ist, weil gerade solche Verfahren normalerweise dann vielleicht eher mehrere Jahre betreffen und dass man dann eine Summe hat. Und zu Ihrer Frage in diesem laufenden Verfahren, um welche Summen es sich hier handelt, kann und will ich keine Auskunft geben, weil es eben ein laufendes Verfahren ist. Ich denke, wenn das abgeschlossen ist, kann man das sicher im Rahmen einer Ihrer Kommissionen dann besprechen. Damit habe ich dann auch keine Mühe.
Wo ich mit Ihnen sehr einverstanden bin, ist, dass solche Massnahmen sicher eine präventive Wirkung haben. Ich hoffe das zumindest und ich bin eigentlich auch sehr überzeugt. Ich glaube nur nicht, dass man jetzt wirklich jedes Mal und jedes Jahr alle hundert Ärzte, in diesem Fall Leistungserbringer oder eben auch andere Leistungserbringer, prüfen sollte. Ich denke, prüfen soll man diejenigen, die auffällig sind. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung. Ich glaube, man muss nicht Leute prüfen, die korrekt abrechnen und die auch in keiner Weise auffällig sind, nur dass geprüft ist. Ich denke, damit hat sich dann der Aufwand auch noch erübrigt.
Und zur Frage, wer diese Kosten dann übernimmt: Das ist klar, das ist auf der einen Seite, wenn es die Kasse macht die Kasse, und im anderen Fall ist es der Kassenverband. Das steht für mich auch ausser Frage und das ist so. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte noch eine Ergänzung anbringen, die vielleicht das Verständnis noch etwas erleichtert: Ich habe die Vorlage und die einzelnen Ausführungen betreffend Holschuld oder Bringschuld im Zusammenhang mit der Frage vom Abg. Pepo Frick so gedeutet, dass ja gerade diese Vorlage dazu dienen soll die Kassen zu verpflichten, in fixen Abständen, nämlich jährlich, ihre Statistiken dem Kassenverband zu übermitteln, welcher seinerseits, wie auf Seite 14 oben zu lesen ist, vom Amt für Gesundheit im Rahmen der Revision oder über die Revisionsberichte geprüft wird. Das heisst also, es ist nicht so, dass das Amt für Gesundheit sich die Informationen holen muss, sondern die Kassen respektive der Kassenverband sind verpflichtet, ihre Informationen zu sammeln und an die entsprechende Kontrollstelle weiterzugeben. Das nur zum Begriff «Hol- oder Bringverhalten».Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Nur um nochmals auf diesen statistischen Ausfluss, der grosses Lob geernet hat, zurückzukommen: Ich mag mich mehrere Male erinnern, da wurden Zahlen verglichen mit dem Kanton St. Gallen, mit dem Kanton Genf, mit dem Kanton Basel und dann hat es immer geheissen: Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Und so war es heute auch. Ich hoffe also nicht, dass Sie die ganze Mittagspause mit diesen Statistiken verbracht haben, weil die sind für uns in diesem Moment nicht hilfreich.
Was ich sagen wollte, meine Frage, ich weiss nicht, soll ich sie noch einmal stellen. Mir wird es langsam zu blöd, aber ich werde sie jetzt nicht mehr stellen. Wenn Sie keine Lust haben, sie zu beantworten, dann nehme ich das so zur Kenntnis. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Lieber Kollege Quaderer, ich glaube nicht, dass die Frau Regierungsrätin keine Lust hat sie zu beantworten, sondern das wird untergegangen sein. Aber ich verstehe auch so, dass die Fragen/Antworten jetzt weitestgehend oder soweit wir dazu in der Lage waren, beantwortet worden sind und alles andere sich vielleicht im Rahmen der Lesung oder sonst bis zur 2. Lesung aufbereiten lässt. Ich bin auch dankbar für die Anre-gung, die die Frau Regierungsrätin ja bereits angenommen hat, eine grafische Aufbereitung dieser Verfahrensabläufe bis zur 2. Lesung darzubieten. Das wird uns vielleicht dann das Verständnis erleichtern.Abg. Harry Quaderer
Frau Landtagsvizepräsidentin, Sie müssen sich nicht rechtfertigen für die Nichtbeantwortung der Gesundheitsministerin. Die Frage, die ich gestellt habe, hatte nichts mit den Statistiken zu tun. Die hatte etwas zu tun mit dem alten und neuen Tarif. Die hatte etwas zu tun mit der Rechtswidrigkeit. Und das habe ich jetzt schon zwei- oder dreimal gefragt und ich habe diesbezüglich sogar einen Leserbrief in der Zeitung geschrieben, aber vielleicht wurde der ja auch nicht gelesen. Aber das kann ich gut verstehen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich erkenne aus der Mimik der Frau Regierungsrätin, dass sie nochmals das Wort will, um Ihnen doch eine Antwort zu geben.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Es ist in der Tat so, Herr Abg. Harry Quaderer, ich lese nicht jeden Leserbrief. Aber Sie haben Ihre Frage gestellt. Der Tarif hat mit der vorliegenden Gesetzesvorlage direkt nichts zu tun, aber natürlich indirekt. Wirtschaftlichkeitsfragen sind natürlich auch von einem Tarif abhängig und klarerweise haben wir den Tarif nicht deshalb revidiert, weil sonst kein Arbeitsanfall gewesen wäre, sondern weil man natürlich einen modernen und verbesserten Tarif haben wollte. Ich denke, das haben wir auch mit den bisher revidierten Kapiteln auch erreicht. Es geht im bestehenden Fall nicht um den Tarif oder das Tarifwerk oder die Struktur an sich, sondern schlicht um die Frage eines Teuerungsausgleiches. Und dann gibt es einen Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien. Und diese Vertragsparteien sind die Ärztekammer und der Kassenverband. Und die haben einen Vertrag in dieser Hinsicht miteinander geschlossen und die Regierung hat einen solchen Vertrag zu genehmigen. Und es gibt jetzt natürlich in einem Punkt, ob man einen Vertrag teilweise genehmigen kann oder als Ganzes, zwei Auffassungen im Hinblick auch auf das Krankenversicherungsgesetz. Das hat mit Rechtswidrigkeit an und für sich gar nichts zu tun. Es gibt zwei verschiedene Rechtsmeinungen und in einem demokratischen Staat sucht man sich dann einen Dritten und in diesem Falle ist es dann, nehme ich an, der VGH, wenn sich die Parteien dazu entschliessen sollten und lässt diese Frage klären. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Die Diskussion scheint im Rahmen der Eintretensdebatte erschöpft und ich bitte daher, mit der Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 4 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4a Abs. 2 Bst. e wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 4a Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1 und 2a bis 2d wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 19 Abs.1 und 2a bis 2d steht zur Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ich habe zu diesem Art. 19 Fragen, und zwar zum Abs. 1, Abs. 2a und 2b. Die erste Frage zum Abs. 1, hier heisst es im Schlusssatz: «Die Regierung regelt das Nähere über die Prüfungs- und Dokumentationspflicht mit Verordnung». Kann die Regierung bereits Ausführungen machen, an was sie hier explizit denkt, an welche näheren Ausführungen betreffend diese Prüfungs- und Dokumentationspflicht, oder kann die Regierung zumindest bis zur 2. Lesung hier weitere Details bekannt geben?
Die zweite Frage bezieht sich auf den Abs. 2a, den zweitletzten Satz. Dieser lautet wie folgt: «Er achtet dabei auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit mit entsprechenden Statistiken im Ausland». Jetzt haben wir vorhin gerade die Aussage des Abg. Harry Quaderer gehört betreffend den Vergleich mit Äpfeln und Birnen. Diesen Vergleich habe ich auch schon mehrmals gehört. Hier würde mich schon noch interessieren, wie dieser Satz in der Praxis umgesetzt werden soll bei der aktuellen Tarifstruktur, also auch beim neuen Tarif. Wie soll mit dieser Struktur die Vergleichbarkeit mit entsprechenden Statistiken im Ausland gewährleistet werden? Da wäre ich der Regierung auch noch dankbar zu hören, wie sie gedenkt, diesen Satz in die Realität umzusetzen.
Die nächsten zwei Fragen beziehen sich auf den Abs. 2b: Hier ist einmal der Begriff «Bestehen diesbezüglich Zweifel». Dieses Wort «Zweifel», da wäre ich schon auch dankbar, wenn man das ein wenig quantifizieren könnte, denn «Zweifel» sind doch recht dynamisch. Diese kann man sehr breit auslegen. Und wenn wir hier keine Materialien haben, was unter «Zweifel» zu verstehen ist, dann habe ich grosse Angst um die Prämienzahler.
Die nächste Frage - und das habe ich bereits im Eintretensvotum angesprochen - ist der Schlusssatz dieses Abs. 2b: «Der Kassenverband wird dabei bei Bedarf von der Ärztekammer fachlich unterstützt». Hier frage ich mich einfach effektiv, ob diese Unterstützung nicht von anderen, neutralen, unabhängigen Experten erfolgen müsste. Irgendwo hat für mich in diesem Verfahren die Ärztekammer doch eine Position. Ich habe auch Verständnis für diese Position, aber im Sinne der Neutralität und der Unabhängigkeit verstehe ich hier schon nicht ganz, dass man hier die Ärztekammer in den Prozess einbinden will. Es steht selbstverständlich nach Bedarf, aber «nach Bedarf» müsste es nach meinem Dafürhalten eben heissen von unabhängigen Experten. Und wie gesagt, für mich ist die Ärztekammer in einem solchen Verfahren nicht unabhängig.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich habe vier Fragen. Zunächst bitte ich auf die 2. Lesung Ausführungen zu machen unter Abs. 1, was jetzt unter diesem Leistungsverhalten zu verstehen ist.
Zweitens habe ich zwei Fragen zu Abs. 2b: Zunächst die Frage: Weshalb wird dort wieder nur auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen Bezug genommen und eben nicht auf das Leistungsverhalten wie in Abs. 1? Dann stellt sich mir ebenfalls die Frage wie der Abg. Wendelin Lampert schon ausgeführt hat, ob es wirklich zielführend ist, hier quasi als Experten die Ärztekammer beizuziehen. Sie haben vorher auch ausgeführt, dass das Ziel ist, dass das unabhängige Experten mit Fachwissen sind. Ich bitte, das einfach nochmals zu überprüfen, ob das wirklich so zielführend ist.
Dann stellt sich mir die Frage zum Verfahren nach Abs. 2c in Verbindung mit Abs. 4, der ja bestehen bleibt. Dort habe ich zwei Fragen: Zunächst ist für mich nicht klar, wenn es zu einer solchen Rückforderung kommt, wer die Partei ist, die zurückfordert. Denn gemäss diesem Verfahren prüft der Krankenkassenverband, und wenn der zum Schluss kommt, es muss rückgefordert werden, dann stellt sich für mich die Frage: Ist das der Krankenkassenverband oder sind das die einzelnen Krankenkassen, die ja die Leistungen bezahlt haben? Das müsste auch noch klargestellt werden. Und dann bitte ich nochmals um Überprüfung, ob das Verfahren gemäss Abs. 4, dass zunächst ein aussergerichtliches Schiedsverfahren und dann die Anrufung des Schiedsgerichtes nach Art. 28 KVG vorsieht, wirklich effizient und zielführend ist, dass das schlussendlich auch möglichst rasch zu einer Lösung kommt. Denn ich denke, es ist ja auch im Interesse des entsprechenden Leistungserbringers, dass ein solches Verfahren nicht ewig dauert. Wenn allenfalls ein Vorwurf im Raum steht, der nicht berechtigt ist, hätte ich als Leistungserbringer auch das Ziel, dass ein Verfahren relativ rasch zu einem Ende kommt und ich von diesem Vorwurf wieder befreit wäre. Und als Krankenkasse hätte ich den Anspruch, dass, wenn ich einen Rückforderungsanspruch tatsächlich habe, dass sich das Verfahren nicht über Jahr hinzieht. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte den Punkt 2b, die Anregung, die jetzt vom Abg. Wendelin Lampert und auch von der Abg. Diana Hilti gemacht wurden, sehr unterstützen. Es kann nicht sein, dass der Kassenverband, der die Leistungserbringer prüft, wenn es dann irgendeine Diskrepanz geben sollte, dann von denselben Leistungserbringern bzw. von der Ärztekammer dann um Rat nachgefragt wird. Das ist für mich nicht statthaft. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Frau Regierungsrätin, wollen Sie dazu Stellung nehmen? Dann gebe ich Ihnen gerne das Wort.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich denke, zur Aussage, «Die Regierung regelt das Nähere über die Prüfungs- und Dokumentationspflicht mit Verordnung» kann ich Ihnen jetzt nicht im Detail Auskunft geben. Wir haben vorher ausgeführt, dass wir uns da im Grossen und Ganzen analog zum Sorgfaltspflichtgesetz halten möchten, aber wir können bis zur 2. Lesung sicher die grundsätzliche Ausrichtung Ihnen bekannt geben.
Herr Abg. Wendelin Lampert, wenn Sie mit dem Hinweis in Art. 2a, die möglichst hohe Vergleichbarkeit in der Statistik ansprechen, ich denke, das ist klar. Wenn Sie zum Beispiel, das auch von Ihnen gerade in diesem Rahmen immer wieder zitierte Kostenmonitoring des BAG ansprechen, ich glaube, wir bemühen uns, eben diese Fälle so darzustellen oder die Sektoren so festzulegen, dass sie mit dieser Statistik übereinstimmen, damit man auch dort einen Vergleich ziehen kann. Das ist darunter hauptsächlich auch gemeint. Ich glaube, es steht ausser Frage, dass man einen direkten Vergleich nie wird ziehen können, weil wir ja in Liechtenstein und in der Schweiz ganz verschiedene Kostenbeteilungsmodelle und Versicherungsmodelle dann auch haben und die Verteilung ist sehr unterschiedlich und das auch kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Da stösst man dann an die Grenzen. Also hundertprozentig wird das nie gehen. Das vorerst zu diesem Punkt.
Zum «diesbezüglich Zweifel» können wir Ihnen für die 2. Lesung sicher einige Beispiele geben, wie das zu verstehen ist.
Dann die Frage, die dann auch von anderen Abgeordneten zu Abs. 2b noch gekommen ist, wo es heisst: «Der Kassenverband wird dabei bei Bedarf von der Ärztekammer fachlich unterstützt». Diese Anregung kam, wie Sie sicher gelesen haben, von der Datenschutzstelle, weil natürlich die Ärztekammer Standeskommission der Ärzte ist und jeder bei uns tätige Arzt hat Mitglied dieser Standesorganisation zu sein. Im Übrigen kann ich Sie darauf hinweisen, dass gerade aktuell in der Schweiz jetzt auch diskutiert wird, ob im entsprechenden Artikel des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes die Ärzte dort als Standesorganisation auch vertreten sein sollte. Es geht ja dort nicht darum, dass die Ärztekammer eine Expertenmeinung als solche einzubringen hat. Aber dass sie als Standesvertretung mit eigenen Sanktionen da auch vertreten sein sollte, steht für mich eigentlich ausser Frage. Der andere Fall ist dann dieser, wenn es dann tatsächlich in diesem Prozess um Rückforderungen geht, also wenn in diesem Stadium das dann ein recht fortgeschrittenes Stadium ist, dann bin ich Ihrer Meinung. Ich glaube, das macht der Kassenverband unaufgefordert von sich aus schon so, dass dann unabhängige andere Experten, nämlich Versicherungsexperten zu Worte kommen. Ich glaube, das steht ausser Frage. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Wenn das Wort nicht weiter gewünscht wird, können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt und das ist so zur Kenntnis genommen.
Wir haben nun das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in 1. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 25 erledigt.
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