Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG); (Nr. 10/2011); 1. und 2. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zu Traktandum 26 der heutigen Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 10/2011.
Dazu begrüsse ich seitens der Regierung Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer, der im Falle von Fragen zur Verfügung steht.
Das Wort gebe ich an den Abg. Gebhard Negele.Abg. Gebhard Negele
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Werte Damen und Herren. Die umfangmässig bescheidene Vorlage zum Bürgerrechtsgesetz löst ein Restproblem, welches im Zusammenhang mit der Aufhebung von Art. 19 betreffend den stillschweigenden Verzicht auf das Landesbürgerrecht zum Vorschein trat. Ich bin sehr froh, dass die Regierung mittels einer Erweiterung der Übergangsbestimmung sich dieser Sache, welche anlässlich der Sitzung im November 2009 bereits im Landtag andiskutiert wurde, annahm. Es geht darum, dass für jene Personen bzw. deren direkte Nachkommen, welche wegen des damaligen Art. 19 keinen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Liechtensteins hatten, die Möglichkeit hierzu während einer Übergangsfrist von fünf Jahren ermöglicht wird und damit dem Grundsatz der Familieneinheit Rechnung getragen wird. Die Regierung hat die nötigen rechtlichen Abklärungen gemacht und in dieser heiklen Angelegenheit eine für mich nachvollziehbare, schlanke Lösung mittels eines neuen Absatzes in der Übergangsbestimmung ausgearbeitet.
Was im September-Landtag 2007 mittels einer Motion seitens der VU anzustossen versucht wurde, kann heute nach rund dreieinhalb Jahren definitiv zu aller Zufriedenheit abgeschlossen werden. Ich erinnere daran, dass die Schlussabstimmung vom 20. November 2009 mit 23 Ja-Stimmen bei 24 Anwesenden vonstatten ging. Dies auch im Bewusstsein, dass noch ein Restproblem vorhanden sein könnte. Jetzt haben wir einen abgestützten Vorschlag der Regierung zur Behebung dieses Problems vorliegend. Dies ermutigt mich, bereits heute eine abschliessende Behandlung des Traktandums 26 zu beantragen, was ich hiermit mache, vorausgesetzt, dass diese Vorlage nicht grundlegend in Zweifel gezogen wird, was ich natürlich nicht hoffe.
Gerne möchte ich von der Regierung noch folgende zwei Fragen beantwortet haben: - Von wie vielen Fällen dieser Ungleichbehandlungen innerhalb von Familien hat die Regierung bis heute Kenntnis?
- In den Übergangsbestimmungen ist jeweils von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Rede. Hier stellt sich für mich die Frage: Gilt diese Frist nur für den neuen Absatz oder beginnt diese Frist auch für den bereits bestehenden Absatz neu zu laufen?
Vielen Dank. Abg. Albert Frick
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich habe anlässlich der Landtagssitzung vom 20. November 2009 auf die im vorliegenden Bericht und Antrag dargestellte Problematik hingewiesen und auch einen Ergänzungsantrag eingebracht. Dabei habe ich die kaum nachvollziehbare Ungleichbehandlung bei der Erlangung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft innerhalb einzelner Familien aufgezeigt. Zu meiner Überraschung und - ich gebe es auch gerne zu - zu meinem Unverständnis sah ich mich damals aber einer stattlichen Abwehrfront, bestehend aus 14 Abgeordneten, darunter auch der Abg. Negele, und der Regierung ausgesetzt und fand mit meinem Antrag auch keine Mehrheit. Die Regierung stützte ihre Argumentation damals ausschliesslich auf das Abstammungsprinzip, ohne das ebenso zu beachtende Grundprinzip der Familieneinheit in die Überlegungen mit einzubeziehen. Ebenso wurden Rechtsgleichheitsaspekte ausgeklammert. Knapp eineinhalb Jahre später stelle ich nun erfreut fest, dass in der Zwischenzeit ein Umdenken stattgefunden hat und die Regierung nun auch bereit ist, diese Ungerechtigkeit bzw. Ungleichbehandlung aus der Welt zu schaffen.
Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass unter dieser Voraussetzung dieses Mal auch der Abwehrreflex der Abgeordneten ausbleiben wird. Der Antrag kommt ja nicht mehr aus der FBP-Ecke. Das Anliegen war damals und ist heute mehr als berechtigt. Ich befürworte daher gerne Eintreten auf diese Vorlage und kann mich dem Anliegen des Vorredners ebenfalls anschliessen, dem Anliegen auf abschliessende Behandlung im heutigen Landtag. Danke.Abg. Peter Lampert
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Handhabung des Bürgerrechts hat in der Vergangenheit zu kontroversen Diskussionen geführt. Die Regierung glaubt nun, mit der vorliegenden Gesetzesänderung einen Schlussstrich ziehen zu können. Ich habe meine Zweifel, ob das gelingen wird. Vorgeschlagen wird eine fünfjährige Frist für die Antragstellung. Man kann sich fragen: Warum gerade fünf Jahre und warum nicht sieben oder zehn Jahre? Man kann sich auch fragen, ob es diese Fristsetzung überhaupt braucht. Warum nicht offen lassen ohne zeitliche Beschränkung? Ich habe vorhin gesagt, dass ich meine Zweifel habe. Deshalb möchte ich die Regierung anfragen, ob sie Abklärungen getroffen hat, ob eine solche Frist vor dem Verfassungsgericht standhalten würde. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich empfehlen, die Frist zumindest auf mindestens zehn Jahre zu erstrecken.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Wenn das Wort im Plenum nicht weiter gewünscht wird, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke den Votanten für die positive Aufnahme dieses Berichts und Antrags. Ich kann nicht für den Landtag sprechen, aber ich kann für die Regierung sprechen und im November 2009 war das kein parteipolitischer Reflex meinerseits, sondern ich habe das im November 2009 bereits gesagt. Es wäre gut gewesen, wenn Sie, Herr Abg. Frick, damals den Antrag der Regierung vielleicht einen Tag vorher zur Prüfung unterbreitet hätten. Ich bin sicher, dass wir dann auch darauf eingestiegen wären. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Ihr Antrag im Jahre 2009 zwar in die richtige Richtung gezielt hat, aber er wäre legistisch nicht korrekt gewesen. Sie können aber für sich reklamieren, dass Sie der Vater dieser Gesetzesabänderung sind und Sie haben uns auch ermuntert, diese Gesetzesmaterie nochmals aufzunehmen und das auch nochmals rechtlich zu überprüfen. Und insofern dürfen Sie das auf Ihre Fahne schreiben.
Ich bin gefragt worden, wie viele Fälle es bis heute gibt. Uns sind drei konkrete Fälle bekannt. Wir wissen aber nicht und das war auch eine gewisse Argumentation vor eineinhalb Jahren, wie viele Fälle noch kommen werden. Das kann ich jetzt auch nicht beantworten, weil wir das schlicht und einfach nicht überprüfen können.
Bei den Übergangsbestimmungen ist es so: Die bisherige Übergangsbestimmung wird automatisch zum Abs. 1 und die neue Übergangsbestimmung ist dieser Abs. 2, wie er in der Regierungsvorlage vorgeschlagen ist. Der Abs. 1 hat eine Fünf-Jahres-Frist. Die hat mit Inkrafttreten des Gesetzes aus dem Jahre 2009 zu laufen begonnen und hier wird nun eine neue Frist gestartet, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestartet wird. Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die Unzulänglichkeit entschuldigen, dass wir hier kein Kapitel aufgeführt haben betreffend Verfassungsmässigkeit und personelle und finanzielle, organisatorische Konsequenzen. Ich kann aber für das Protokoll festhalten, dass diese Gesetzesvorlage keine finanziellen, keine personellen und keine organisatorischen Konsequenzen haben wird. Was wir aber eben auch verabsäumt haben, ist die Verfassungsmässigkeit hier abzuhandeln. Und da komme ich zur Frage des Abg. Peter Lampert. Wir haben ja schon bereits bei der Vorlage vor eineinhalb Jahren eine Übergangsfrist gesetzt von fünf Jahren und wir haben das dort abgeklärt, dass diese Fünf-Jahres-Frist durchaus verfassungsmässig ist und es keine verfassungsmässigen Bedenken gibt. Es ist übrigens auch in anderen Gesetzen durchaus üblich, dass man solche Übergangsbestimmungen festlegt und diese Übergangsbestimmungen sind ja zum Wohle der Leute. Also die profitieren ja davon und deshalb ist es verfassungsmässig unbedenklich.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat.Abg. Peter Lampert
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich habe noch eine Frage gestellt, ob man die Fristensetzung überhaupt braucht. Ob man es nicht offen lassen kann - ohne zeitliche Beschränkung.Abg. Albert Frick
Danke. Ich danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat. Es überrascht mich einigermassen, dass die legistische Überprüfung des von mir vorgebrachten Antrags Mängel erbracht haben soll, da ich diesen Antrag mit einem doch sehr renommierten Juristen abgestimmt habe. Aber wie auch immer, das soll uns jetzt nicht weiter beschäftigen. Wichtig ist, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Darf ich Ihnen, Herr Regierungsrat, nochmals das Wort geben, um die Frage des Abg. Lampert zu beantworten.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ja, es braucht diese Frist, weil wir das legistisch eben genau so ausgestalten möchten, dass es jetzt ein gewisses Fenster geben soll während dieser Zeit eben diese Leute Antrag stellen können, dass man das nicht komplett öffnet, sondern dass man diese «Altlasten» innerhalb einer Frist von fünf Jahren auch bereinigen kann. Und die Leute, die wirklich interessiert sind, die verfolgen das auch und die haben in fünf Jahren wirklich genügend Zeit, das nun mittels Antragstellung auch wieder zu beheben.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Ich habe den Antrag des Abg. Gebhard Negele gehört und auch schon die Unterstützung seitens des Abg. Albert Frick. Wir machen das so, dass ich zuerst Herrn Jehle bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen, und anschliessend über den Antrag des Abg. Negele abstimmen lasse. Ziff. II Abs. 2 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich denke, die Diskussion erübrigt sich.
Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht. Damit haben wir die 1. Lesung abgeschlossen und ich komme nun zum Antrag des Abg. Gebhard Negele. Er wünscht, dass wir heute diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und Schlussabstimmung behandeln.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte mit Ja stimmen.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Einhellige Zustimmung bei 23 Anwesenden.
Wegen der Kürze des Textes bitte ich Sie, den vollen Text zu lesen.Ziff. II Abs. 2 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wer mit Ziff II. Abs. 2 einverstanden ist, möge das bitte durch Abstimmung zeigen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Bevor wir II. lesen, darf ich den Herrn Regierungsrat fragen, ob er sich Gedanken zum Inkrafttreten gemacht hat.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Vizepräsidentin, für das Mitdenken. Ja, die Regierung hat sich Gedanken gemacht und schlägt hier vor, den 1. Juni 2011 einzusetzen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Würden Sie das bitte verlesen. II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wer mit II. einverstanden ist, möge das bitte anzeigen.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wer mit dem Gesetz, wie soeben verlesen, einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 26 erledigt.-ooOoo-