Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts (Nr. 11/2011); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zu Traktandum 27 der heutigen Tagesordnung. Ich begrüsse erneut den Herrn Regierungschef, der uns hier beratend zur Seite stehen wird. Es geht um den Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 bis 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts.
Die Vorlage hat die Nr. 11/2011 und sie steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Im Juni 2010 haben wir beim Massnahmenpaket zur Sanierung des Staatshaushaltes die Regierung beauftragt, uns einen Lösungsvorschlag vorzulegen, mit welchem die Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Fähigkeiten der einzelnen Gemeinden mit Wirkung ab 2015 reduziert werden können. Diesem Auftrag kommt die Regierung nun nach Gesprächen mit der Vorsteherkonferenz und nach der Durchführung einer Vernehmlassung nach und legt uns ein Gesamtkonzept zur Erreichung des erforderlichen Sparpakets im Bereich der Finanzzuweisungen vor.
Wir haben das Thema der Dauer der Vernehmlassung und der Notwendigkeit der isolierten Festlegung des K-Faktors im Oktober und Dezember letzten Jahres hier diskutiert. Der gegenständliche Bericht und Antrag zeigt, dass die Gemeinden die Zeit der Vernehmlassung genutzt und aus ihrer jeweiligen Sicht fundierte und ausführliche Stellungnahmen dazu abgegeben haben. Nicht überraschend ist, dass die meisten Gemeinden Vorschläge unterbreitet haben, die Anpassungen so abzuändern, dass der Rückgang der Finanzzuweisungen jeweils für ihre Gemeinde weniger stark ausfällt. Wichtig ist für mich aber, dass alle Gemeinden in ihren Stellungnahmen das notwendige Verständnis für die Anpassung des Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden im Rahmen des Massnahmenpakets zur Sanierung des Staatshaushaltes zum Ausdruck bringen. Zudem bin ich froh, dass wir nun eben das Gesamtkonzept betreffend die Anpassung der Finanzzuweisungen vorliegen haben und darüber entscheiden können. Eine isolierte Festlegung des K-Faktors wäre nicht zielführend gewesen. Mit diesem Gesamtkonzept können wir nun den Gemeinden Planungssicherheit geben.
Ziel dieses Gesamtkonzeptes ist es, mit einer Änderung verschiedener Systemparameter einen möglichst einheitlichen Rückgang der Finanzzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden zu erreichen. Die Regierung schlägt uns deshalb die folgenden Anpassungen vor: - Reduktion des Faktors (k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfes für die Finanzausgleichsgemeinden auf neu 0.76.
- Streichung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer.
- Senkung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von heute 40% auf neu 35%.
- Begrenzung des Maximalanteils einer Gemeinde am Kapital- und Ertragssteueranteil bei 25% in Abweichung zu heute 40%.
- Reduktion der Zuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 für kleinere Gemeinde um jeweils 10%.
In Abweichung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage schlägt die Regierung vor, die Höhe des Faktors (k), mit welchem der Mindestfinanzbedarf für die Finanzausgleichsgemeinden bestimmt wird, für vier Jahre mit dem gleichen Faktor festzulegen. Dies nachdem in der Vernehmlassung noch eine Reduktion für die ersten beiden Jahre 2012 und 2013 auf 0.71 vorgeschlagen wurde.
Für mich ist das vorgeschlagene Gesamtkonzept zur Anpassung der erwähnten Systemparameter bei den Finanzzuweisungen ausgewogen, richtig und sinnvoll und ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Erwartungsgemäss liegt nun ein Bericht und Antrag vor, der nicht viel anders aussieht als jener vom Dezember 2010. Es hat sich lediglich etwas geändert, dass wir eine Frist jetzt von vier Jahren haben und nicht eine alternierende von zwei und zwei, also die den Wechsel vorziehen, was ich begrüsse, damit auch die Gemeinden eine Planungssicherheit zukünftig haben werden. Das finde ich soweit in Ordnung und auch gut. Auch der Wert von 0.76 ist meines Erachtens gut. Er könnte auch 0.78 oder 0.74 sein. Das ist ja nur eine Frage, wie viel man eigentlich einsparen möchte. Ob es noch CHF 2 Mio. mehr oder weniger sein könnten, dürften oder sollen, das kann sicherlich meine Erachtens nicht matchentscheidend sein. Für mich geht es in eine andere Richtung. Ich glaube, dass der Staat, wir hier im Hohen Hause, die Zeichen insofern erkannt haben, als dass wir unsere Aufgaben grundlegend neu überprüfen und überdenken müssen. Und das tun wir ja auch. Manchmal mit einem Zähneknirschen, manchmal mit Freude oder weniger Freude. Das Gleiche erwarte ich eigentlich auch jetzt von den Gemeinden. Das ist ein Appell meinerseits, weil ich auch in der Vernehmlassung gesehen habe, dass alle Gemeinden sehen, dass man etwas tun muss, dass sie einen Beitrag dazu leisten müssen. Ich weiss nur nicht, ob es bei allen Gemeinden angekommen ist, dass sie auch etwas tun. Hier sitzen auch zwei Vertreter der Gemeinden im Hohen Hause. Einer ist zwar heute nicht anwesend. Ich denke, Sie wissen auch von was ich spreche. Prozesse können auch in den Gemeinden neu überdacht und Strukturen neu überdacht werden. Das ist sicherlich auch eine Aufgabe, die gemacht werden muss. Man kann nicht nur einfach immer sagen, der Staat soll uns Geld geben, und wir sind einfach da und sagen, wir hätten gerne. Das kann so nicht angehen. Ich denke auch, man hat in der Vergangenheit schon das eine oder andere gemacht, indem man auch die Entflechtung von staatlichen und Gemeindeaufgaben gemacht hat, wo man gesagt hat: Das ist Staatsaufgabe und das ist Gemeindeaufgabe. Da gibt es sicherlich auch das eine oder andere, das vielleicht wieder überprüft werden müsste, wo man sagen muss, das ist vielleicht nicht so korrekt gelaufen, wie man es hätte gerne wollen. Aber auch da denke ich, gibt es sicher Potenzial, das in eine Richtung geht, wo man effizient und kostenbewusst etwas machen kann.
Das sind so meine allgmeinen Ausführungen. Ich begrüsse diese Vorlage soweit. Klar, wenn man jemandem etwas wegnimmt, hat man nicht nur Freunde, sondern man schafft sich vielleicht auch Feinde. Das mag sein. Deshalb auch meine zweite Äusserung bezogen auf das Gesetz in diesem Bericht, das wir hinten dann lesen können. Dazu hätte ich einfach Fragen und allenfalls Anregungen für die 2. Lesung. Es geht mir dabei um den Maximalanteil an der Kapital- und Ertragssteuer, der ja neu jetzt von 40% zurück auf 25% festgelegt werden soll. Hier meine konkrete Frage: Was würde es bedeuten, wenn wir hier jetzt bei 30% fixieren würden? Was würde das kostenmässig ausmachen? Und welche Gemeinden wären dadurch wieder betroffen, indem sie etwas bekommen würden?
Das gleiche Ansinnen kommt für mich beim Einwohnerzuschlag zum Tragen, wo jetzt eine Kürzung vorgeschlagen wird von 10%. Meine Frage auch hier: Was ist, wenn wir hier 5% machen? Was würde das schlussendlich bedeuten? Das einfach zur Klärung bis zur 2. Lesung. Abg. Pepo Frick
Danke. Das 2008 revidierte Finanzausgleichsgesetz und das neue Steuergesetz stehen vor der ersten Bewährungsprobe. Diese fällt in eine Zeit, in welcher der Staat wegen eines grossen strukturellen Defizites erhöhte Sparanstrengungen machen muss. Deswegen schlägt die Regierung im Bericht und Antrag vor, sowohl im Finanzausgleichsgesetz als auch im Steuergesetz einzelne Systemparameter anzupassen. Die Regierung hat versucht, die Gemeinden in die Vernehmlassung mit einzubeziehen. Die Reaktionen der Gemeinden fallen sicher nicht ganz unerwartet kritisch aus. In der jeweiligen Argumentation kommt es zu einer Blockbildung mit den vier grossen Gemeinden Balzers, Triesen, Eschen und Mauren einerseits und den kleineren Gemeinden Triesenberg, Ruggell, Gamprin, Schellenberg und Planken andererseits. Auf ein gänzlich anderes Argumentarium greifen die Gemeinden Schaan und Vaduz zurück. Diese beiden Gemeinden sind die grössten Nettozahler bei dieser Sparaktion. Hart kritisiert wird von den Gemeinden das neue Steuergesetz, welches vom Landtag im letzten Jahr mit sehr grosser Mehrheit angenommen wurde. Die Gemeinde Balzers schreibt, dass die Auswirkungen noch nicht genau abzusehen seien, sie gehe jedoch davon aus, dass auf die Gemeinden wesentliche Ertragseinbussen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer zukommen werden. Sie weist auch darauf hin, dass sich Balzers dafür ausgesprochen habe, die Steuerreform der natürlichen Personen zu einem späteren Zeitpunkt zu überarbeiten und es keinen Sinn mache, in der aktuellen Wirtschaftslage Steuergeschenke zu machen. Leider wurde dieses Argumentarium der Gemeinde Balzers nicht beachtet. Dies war auch ein Grund dafür, dass ich das neue Steuergesetz in dieser Form abgelehnt habe. Ich habe mehrmals während den Diskussionen erklärt, dass diese besagten Steuergeschenke nur die Gut- und Bestverdienenden betreffen. Weiters stellt die Gemeinde Balzers fest, dass der Landtag entgegen dem Antrag der Regierung die Höhe der Mindestertragssteuer bei CHF 1'200 festgelegt habe, was für das Land mit Mindereinnahmen von CHF 15 Mio. verbunden sei.
Dann folgt eine harte Kritik am Landtag - Zitat: «Balzers beantragt aus diesem Grund eine Reduktion der Sparmassnahmen zulasten der Gemeinden in der gleichen Höhe und hofft damit auf eine ebenso wohlwollende Haltung des Landtags gegenüber den Gemeinden wie gegenüber dem Berufsstand der Treuhänder». Ich füge hier noch an, dass der Landtag auf Antrag der Regierung einer Aufhebung der Erbschaftssteuer ohne Not zugestimmt hat. Zusätzlich hat der Landtag auf Antrag der Regierung zugestimmt, dass in den nächsten zwei Jahren die Coupon-Steuer reduziert wird und damit CHF 56 Mio. weniger eingenommen werden.
Auch die Gemeinden Schaan und Mauren kritisieren hart die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes bzw. der Steuerreform. Sie befürchten, dass die Gemeinden erhebliche Einbussen der Vermögens- und Erwerbssteuer in Kauf nehmen müssten. Die Gemeinde Vaduz sieht einen strukturellen Denkfehler bei der Festlegung des Mindestfinanzbedarfs. Sie betont, dass nicht von einem notwendigen Aufwand zur Bewältigung der Aufgaben der Gemeinden ausgegangen werde. Damit bestehe aus Sicht einer Ausgleichsgemeinde faktisch kein Anreiz, ihre Ausgaben zu senken. Vaduz geht so weit zu erwähnen, dass seitens des Landes nie ernsthaft hinterfragt worden sei, ob es sich bei den Ausgaben bei den Gemeinden um wirklich zwingende Ausgaben im Sinne des Gemeindegesetzes handelt oder um Ausgaben, welche getätigt würden, weil schlichtweg genügend Mittel vorhanden seien. Das Zentrumsgebäude «Zuschg» in Schaanwald und die Sportanlage «Grossabünt» in Gamprin werden stellvertretend für die Legitimiät dieser Frage angeführt. Die genannten Umstände würden es den meisten Liechtensteiner Gemeinden ermöglichen, ihren Steuersatz tief zu halten, so die Gemeinde Vaduz.
Hier setzt auch die Grundkritik der Gemeinde Triesenberg an. In der Vernehmlassung beantragt dieser Gemeinderat in Bezug auf die Höhe des Gemeindesteuerzuschlags diesen für alle Gemeinden durch eine Änderung des Steuergesetzes zu vereinheitlichen. Dies habe ich selbst anlässlich der Diskussion des Finanzausgleichsgesetzes 2008 ebenfalls befürwortet. Gemäss Bericht und Antrag, Seite 23, verzichten alle Gemeinden zusammen durch Herabsetzung des Gemeindesteuerzuschlages auf insgesamt CHF 24,4 Mio. im Steuerjahr 2008. Diverse Gemeinden, welche vom Finanzausgleich profitieren, haben ihre Steuerzuschläge auf 150% erniedrigt. Lediglich die Gemeinden Eschen und Ruggell haben heute noch einen Steuerzuschlag von 200%. Interessanterweise hat die Gemeinde Triesenberg, welche diesen Vorschlag macht, den nach Steuergesetz tiefstmöglichen Gemeindesteuerzuschlag von 150%. Sie stellt aber gleichzeitig fest, dass bei einer Anzahl von 11 Gemeinden und einer Landesfläche von 160 Quadratkilometern nicht von einem echten Steuerwettbewerb gesprochen werden könne. Dies entspricht in etwa meiner Meinung.
Die Regierung hält fest, dass es genügend Argumente für einen einheitlichen Steuerzuschlag gebe, aber auch triftige dagegen. Sie stellt dann Folgendes klar: Die Regierung spricht sich keinesfalls für eine solche Systemumkehr aus, macht aber sehr wohl deutlich, dass es aus ihrer Sicht nicht sein darf, dass derart fundamentale Fragen in das vorliegende Projekt mit eingepackt werden. Dafür seien sie zu wichtig.
Wegen dieser hohen Wichtigkeit meine erste Frage an die Regierung: Gedenkt die Regierung eine Vernehmlassung zum Thema «Einheitlicher Gemeindesteuerzuschlag» durchzuführen?
Und meine nächste Frage: In der Debatte zum neuen Steuergesetz, welches ab dem 1.1.2011 gilt, stellt die Regierung fest, dass mit diversen Steuerausfällen gerechnet werden muss. Sie hat das damals auch mit Zahlen unterlegt. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt neue Schätzungen, wie hoch sich diese Steuerausfälle beziffern? Diese Frage betrifft im Besonderen die Gemeinden Schaan und Vaduz, welche diese Ausfälle gemäss Steuergesetz nicht dadurch kompensiert bekommen, dass sie im Finanzausgleichssystem beteiligt sind.
Einige Gemeinden tönen im Rahmen der Vernehmlassung an, dass sie das grundsätzliche Funktionieren des Grundsystems des im Jahre 2008 geschaffenen Finanzausgleichsgesetzes in Frage stellen. Die Regierung stellt meiner Meinung nach richtigerweise fest, dass dieses aktuelle Finanzzuweisungssystem gerade einmal das vierte Jahr im Einsatz ist und auch bereit ist, zu gegebener Zeit eine entsprechende Analyse vorzunehmen. Sie sieht den vorgeschlagenen Weg in diesem Bericht und Antrag, nämlich einzelne Systemparameter anzupassen, im Moment als einzigen gangbaren Weg. Ich teile in diesem Punkt die Meinung der Regierung, dass es zu früh wäre, dieses aktuelle System erneut auf den Kopf zu stellen, abgesehen davon, dass dies sehr zeitaufwändig wäre und wohl einige Jahre beanspruchen würde.
Wenn ich den Argumentationen der Gemeinde Vaduz folgen wollte, müssten die Kürzungen für die Ausgleichsgemeinden noch erhöht werden. Wenn ich den Argumentationen der Ausgleichsgemeinden folgen würde, müsste bei der Gemeinde Vaduz noch mehr Geld eingespart werden. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag möchten wir den Gemeinden jährlich fast CHF 40 Mio. weniger zukommen lassen. Die Regierung hat eine Vernehmlassung lanciert. Die Stellungnahmen der Gemeinden fielen sehr heterogen aus. Ich denke, Sie haben diese Stellungnahmen gelesen und sind zum gleichen Schluss gekommen. Vielleicht haben die kürzlich stattgefunden Gemeindewahlen auch noch ihren Beitrag für diese Art und Weise der Stellungnahmen geleistet, dass einige Stellungnahmen so abgefasst wurden. Dies möchte ich aber nicht weiter kommentieren. Persönlich habe ich nichts anderes erwartet und habe ein gewisses Verständnis, dass jede Gemeinde versucht für sich Gründe aufzulisten, warum ihr weniger Geld genommen bzw. mehr Geld zugesprochen werden sollte.
Die Regierung schlägt auf den Seiten 57/58 des gegenständlichen Bericht und Antrags konkret fünf Massnahmen vor. - Festlegung des K-Faktors für die Periode 2012 bis 2015 bei 0.76, was einen Mindestfinanzbedarf von CHF 5'456 pro Kopf ausmacht.
- Reduktion des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von 40% auf 35%.
- Reduktion des Maximalanteils einer einzelnen Gemeinde an der Kapital- und Ertragssteuer von 40% auf 25%.
- Aufhebung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer.
- Reduktion der Einwohnerzuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 um 10%.
Für mich stellen diese Massnahmen massive, aber gerechtfertigte Eingriffe dar, welche alle Gemeinden treffen. Die Gesamtvorlage beurteile ich als sehr ausgewogen und ausgeglichen, mit deren Massnahmen meiner Meinung nach alle Gemeinden leben und vor allem planen können. Hierfür danke ich der Regierung. Es war schlussendlich auch richtig, den K-Faktor zusammen mit den Sanierungsmassnahmen auf heute zu traktandieren und in der heutigen Sitzung zu behandeln. Die Regierung schreibt im gegenständlichen Bericht, dass sie nach zwei Jahren eine Evaluation durchführen möchte, wie sich die heute zu beschliessenden Massnahmen auf die Gemeinden, wie die Staatsfinanzen, ausgewirkt haben. Ich möchte die Regierung bitten, kurz zu umreissen, wie und in welcher Form die Evaluation ablaufen wird und insbesondere wie und ob Rückmeldungen der Gemeinden einfliessen können. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Die Auswirkungen des vorliegenden Bericht und Antrages zeigt sehr treffend der Anhang 3 auf. In den Jahren 2008 und 2009 resultierte für alle Gemeinden des Landes in der Gesamtrechnung ein Überschuss von zirka CHF 66 Mio. Wenn diese Vorlage wie vorliegend beschlossen wird, so hätte in den Jahren 2008 und 2009 in der Gesamtrechnung ein kleines Minus resultiert, sprich die Gemeinden hätten effektiv CHF 66 Mio. weniger erhalten als bis jetzt. Was im Anhang 3 weiters auffällt, sind die immer noch sehr unterschiedlichen Konsequenzen für die Gemeinden. Während die Gemeinde Vaduz auch mit der vorgeschlagenen, erheblichen Reduktion einen Überschuss von knapp CHF 7 Mio. in den Jahren 2008 und 2009 gemacht hätte, hätte die Gemeinde Triesen im selben Zeitraum ein Minus von fast CHF 14 Mio. zu verkraften. Die Gemeinden Triesen, Triesenberg und Mauren haben mit der bestehenden Regelung ein Minus in der Gesamtrechnung von zirka CHF 11 Mio. gehabt und dieses Minus dieser drei Gemeinden wird sich mit der vorgeschlagenen Abänderung auf zirka CHF 21 Mio. erhöhen, also beinahe verdoppeln.
Eine erste Frage habe ich zu den Ausführungen auf Seite 53. Hier ist nachzulesen, dass der Argumentation der Gemeinde Triesenberg, dass der Sonderzuschlag für Steg-Malbun nicht alle Kosten decke, entgegenzuhalten sei, dass schon bei der Einführung des neuen Systems argumentiert wurde, dass die Gemeinde auch die Möglichkeit habe, die Nutzer des Naherholungsgebietes - vor allem die Liegenschaftsbesitzer - an der Finanzierung der Infrastrukturkosten zu beteiligen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wie denn die Gemeinde Triesenberg die Nutzer des Naherholungsgebietes, zum Beispiel die Liegenschaftsbesitzer, genau an der Finanzierung der Infrastrukturkosten beteiligen soll? An welche konkreten Arten von Abgaben hat hier die Regierung gedacht und wäre es aus Sicht der Regierung zulässig, zum Beispiel für das rheintalseitige Gemeindegebiet tiefere Umlagen für die Finanzierung der Infrastruktur zu verrechnen als für die Gebiete Steg und Malbun? Wären solche Vorgehensweisen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung überhaupt vereinbar?
Eine weitere Frage ergibt sich zu den folgenden Ausführungen auf Seite 55 - Zitat: «Andererseits könnten bei einem einheitlichen Steuerzuschlag von deutlich über 150% auch heute potente Steuerzahler in die Überlegung gedrängt werden, sich in der Region nach alternativen Wohnsitzen zu erkundigen, da schon eine 10%ige Zuschlagsdifferenz bei sehr vermögenden respektive Höchstverdienern einen relevanten Betrag ausmachen kann». Sind diese Ausführungen der Regierung dahingehend zu interpretieren, dass Gemeinden mit einem tiefen Steuerzuschlag durchaus einen Vorteil bei der Ansiedlung von sehr vermö-genden respektive Höchstverdienern haben oder wie sieht die Regierung diesen Wettbewerb um sehr vermögende respektive Höchstverdiener anhand des Steuerzuschlags?
Eine nächste Frage ergibt sich zu Aussagen auf Seite 57: Hier ist nachzulesen: Sollte sich dann in zwei Jahren zeigen, dass aufgrund der Steuerentwicklung nach wie vor Anpassungsbedarf besteht, wird die Regierung erneut an den Landtag gelangen und für die Jahre 2014 und 2015 eine ausserordentliche Anpassung des Faktors(k) für zwei Jahre beantragen. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wann genau spätestens will sie mit diesem Antrag für den Faktor(k) an den Landtag gelangen, sofern aufgrund der Steuerentwicklung ausserordentlicher Anpassungsbedarf für die Jahre 2014 und 2015 besteht und wann dieser Antrag durch den Landtag spätestens zu beschliessen wäre? Diese Frage stelle ich ganz bewusst, um nun für alle klar festzuhalten, wann der Antrag der Regierung spätestens gestellt werden muss und wann der Landtag spätestens über diesen Antrag entscheiden muss. Für mich war eigentlich immer klar, dass eine Antragstellung nur Sinn macht, wenn auch über diesen Antrag beschlossen wird. Aber anscheinend sind solche logischen Vorgehensweisen nicht immer für alle so offensichtlich und eindeutig erkennbar.
Eine weitere Frage ergibt sich zur Reduktion des Sanierungsziels für den Staatshaushalt. Wie die Regierung nach der Durchführung der Vernehmlassung zu diesem Bericht und der entsprechenden Beschlussfassung verkündet hat, belaufen sich die notwendigen Einsparungen nicht mehr auf CHF 160 Mio., sondern «nur noch» auf CHF 135 Mio. Gemäss Ausführungen der Regierung seien die Erträge bei einzelnen Steuerarten im Sommer 2009 für den Voranschlag 2010 aufgrund der damals sehr unsicheren Wirtschaftslage zu tief angesetzt worden. Aufgrund einer Analyse der grössten Abweichungen habe sich abgezeichnet, dass CHF 25 Mio. der gesamten Abweichung als nachhaltig angesehen werden können. Zu diesen Ausführungen möchte ich die Regierung fragen: Welche konkreten Steuerarten wurden im Sommer 2009 für den Voranschlag 2010 aufgrund der damals sehr unsicheren Wirtschaftslage zu tief angesetzt und welche Gemeinden werden in welchem Umfang von diesen Mehreinnahmen profitieren?
Der vorliegende Bericht wurde von der Regierung am 15. Februar 2011 verabschiedet. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung weiters fragen: Inwiefern war ihr zum Zeitpunkt der Verabschiedung bewusst, dass das Reduktionsziel für die Sanierung des Staatshaushaltes um CHF 25 Mio. gekürzt werden kann, und welche Konsequenzen hat dies für die einzelnen Gemeinden?Abg. Manfred Batliner
Danke. Ich möchte dem Herrn Regierungschef noch ein neues Kriterium beliebt machen - insbesondere für die Zukunft -, und zwar einen Umweltzuschlag für Gemeinden. Wir haben über Copenhagen Accord diskutiert, über Nachhaltigkeit, die ganze Co2-Thematik. Und ich würde der Gemeinde Schellenberg und Triesenberg solch einen Zuschlag gönnen. Damit wäre aber wesentlich verbunden, dass sie eben keine kleinen oder mittelgrossen industriellen Fertigungsbetriebe in ihren Gemeinden ansiedeln dürfen. Ich denke, dass aufgrund der Topografie in diesen Gemeinden so etwas nicht geeignet ist und sie entsprechend auch einen Ausgleich benötigen würden. Wenn wir in Triesenberg betrachten, dass gerade die Gemeinde sich im letzten Jahr vehement bemüht hat, einen neuen Betrieb in Triesenberg - ich sage mal - oben zu halten und nicht in die Talschaft hinunter zügeln lassen wollte, da muss ich einfach sagen, dass man in Bezug auf die Nachhaltigkeit und nur auf die Frage der Steuern bezogen gehandelt hat, dass ich das sehr schlecht finde. Ich würde da begrüssen, wenn man im Bereich der Finanzzuweisungen solche Korrekturen zumindest mal beeinflussen könnte. Danke.Abg. Peter Lampert
Danke, Frau Vizepräsidentin. Die Regierung hat dem Landtag eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt. Das Ziel der Vorlage ist klar - der Staatshaushalt muss saniert werden. Ursprünglich war von einem Defizit von CHF 160 Mio. die Rede, wovon die Regierung in einem ersten Anlauf CHF 15 Mio. bei den Gemeinden einsparen wollte. Inzwischen wird das Defizit noch auf CHF 135 Mio. beziffert. Bei den Gemeinden sollen noch CHF 40 Mio. eingespart werden. Ich bin kein Finanzexperte, aber mir scheint es so, als ob es sich die Regierung leicht machen würde. Genau genommen wird nämlich nicht gespart, sondern der Staat gibt den Gemeinden weniger. In der Folge müssen dann die Gemeinden sparen, ausser sie haben ein gutes Polster in den wirtschaftlich guten Zeiten angelegt.
Wenn man die Zusammenfassung der Stellungnahmen aus den Gemeinden liest, erhält man den Eindruck, dass die Gemeinden nicht erfreut sind. Allerdings ist auch den Gemeinden klar, dass sie etwas zu den Sparmassnahmen des Staates beitragen müssen. Im Unterschied zu anderen Gemeinden wird die Gemeinde Vaduz beispielsweise über den K-Faktor nicht entlastet. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass die finanziellen Konsequenzen für Vaduz zumutbar und verkraftbar sind. Wenn man die Reserven der Gemeinde Vaduz betrachtet, so kann man dieser Ansicht sein. Aber es wird nicht berücksichtigt, dass Vaduz als Hauptort eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen hat, die andere Gemeinden nicht haben. In der Stellungnahme des Vaduzer Gemeinderates werden die Infrastrukturmassnahmen für viele sportliche und kulturelle Anlässe erwähnt, aber auch die Universität Liechtenstein oder das Zentrum als Veranstaltungsort des Staatsfeiertages. Die Gemeinde Vaduz bemängelt, dass diese Zentrumsleistungen nicht berücksichtigt worden seien. Ich möchte die Regierung ersuchen, bis zur 2. Lesung diese Aspekte zu überdenken und in einem abgeänderten Vorschlag zu berücksichtigen.
In diesem Sinn spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Herr Regierungschef, Sie sehen, die Wunschpalette geht sehr weit. Vielleicht können Sie den einen oder anderen Wunsch erfüllen, aber zuerst einmal Fragen beantworten. Vielen Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich sehe nebst der Wunschliste vor allem viel Gemeinsames. Mich freut, dass der Landtag unbestrittenermassen auf diese Vorlage eintreten wird, die Sanierungsstrategie der Regierung und die von Ihnen beschlossene Sanierungsstrategie vom letzten Juni-Landtag ebenfalls jetzt auch in die Umsetzung bringt. Das freut mich wirklich und ich danke Ihnen auch dafür. Mir ist klar, dass einzelne Voten und einzelne Fragen dazu auch gestellt werden müssen und auch gestellt werden sollen. Was uns wichtig ist, dass wir mit dieser Vorlage keinen Systemwechsel vollziehen. Ich glaube, das haben wir ausführlich dargelegt, warum man das nicht tun soll, auch wenn einzelne Gemeinden jetzt auch wieder verständlicherweise aus ihrer Sicht darauf pochen, dass man einzelne Faktoren und Systemparameter anpassen soll. Was wir machen, ist, im bestehenden System einzelne Anpassungen vorzunehmen und das mit der Zielsetzung, dass die Heterogenität der Gemeinden ausgewogen entsprechende Berücksichtigung findet. Ich glaube, dass uns das gelungen ist. In verschiedenen Gesprächen, auch mit den Gemeindevorstehern, attestieren sie dieser Vorlage auch ein sehr gutes Bild. Die Gemeindevorsteher wissen selbst auch, dass sie mit diesen Kürzungen keine schlaflosen Nächte haben werden, auch in Zukunft nicht. Ich denke, wenn die Gemeinden in diesem Lande insgesamt ein Polster von weit über CHF 500 Mio., CHF 600 Mio. an Reserve haben, dann ist es legitim, dass wir hier ebenfalls auch bei den Gemeinden einen Schritt vollziehen.
Ganz bewusst haben wir ausgeklammert, dass wir diese Reserven mit ins Kalkül ziehen. Ich glaube, das wäre eine Möglichkeit gewesen. Wir haben das aber auch im Bericht und Antrag ausgeführt, warum wir diesen Schritt nicht machen und nur pro futuro in die Zukunft diese Parameter anpassen wollen und nicht die heutigen Reservenlagen insofern berücksichtigen.
Ich möchte auch betonen, dass wir insofern froh sind, dass der Landtag den K-Faktor nicht im Dezember festgelegt hat. Das zeigt auch das Entgegenkommen jetzt in diesem definitiven Bericht und Antrag. Wir vollziehen ja die Festlegung des Schrittes des K-Faktors nur in einem Schritt, nämlich auf 0.76. Das hat sich eben dann auch gezeigt, weil die Einnahmenseite doch ein wenig besser ist und dass das Reduktionsziel deshalb auch angepasst werden kann und wir deshalb beschlossen haben, in diesem Punkt auch den Gemeinden entsprechend entgegenzukommen und das Reduktionsziel entsprechend auch anzupassen.
Im Bereich der einzelnen Parameteranpassungen wurden vom Abg. Elmar Kindle Vorschläge gemacht. Wir werden diese Berechnungen im Hinblick auf die 2. Lesung Ihnen darlegen, was es bedeutet, wenn man den Maximalanteil bei der Kapital- und Ertragssteuer auf 30% festlegen würde und bei der Finanzausgleichsstufe 2 - so habe ich Sie verstanden - nicht eine Kürzung von 10%, sondern nur 5% vorsehen würde. Ich sage es aber gleich auch schon, wir haben das ja auch ausgeführt, das ist natürlich dann wieder ein Ziehen des Seiles am einen oder am anderen Ende. Es werden dann wieder andere Interessen bei anderen Allianzen, wie heute das Stichwort auch gefallen ist, wieder aufgenommen werden und wir werden dementsprechend dann auch eine Bewertung dieser Vorschläge in der Stellungnahme vornehmen.
Der Abg. Pepo Frick hat nochmal zurückgeblendet auf die Verabschiedung des Steuergesetzes. Er hat auch aufgelistet, wo man entsprechende kurzfristige Steuerausfälle in Kauf nimmt, wobei die Coupon-Steuer ja momentan eher eine Steuer ist, die uns Mehreinnahmen bescheren wird, aber nicht nachhaltig, natürlich nur in dieser Übergangsphase. Er hat auch ausgeführt, dass die Gemeinde Vaduz strukturelle Mängel im Finanzausgleichsystem sieht und das gibt mir auch Anlass, an die Diskussion mit der Vorsteherkonferenz hier zu erinnern. Wir haben mit der Vorsteherkonferenz verschiedene Themen angesprochen. Dort wurde von den Gemeinden unter anderem auch die Frage des einheitlichen Gemeindesteuerzuschlags diskutiert. Interessant ist, dass diese Thematik genau von Gemeinden vorgeschlagen wird, die heute einen sehr tiefen oder den tiefsten Gemeindesteuerzuschlag verabschiedet haben und diese Gemeinden ja in ihren Stellungnahmen sogar noch eine Erhöhung der Finanzausgleichmittel reklamiert haben. In diesem Punkt kann ich dem Votum des Abg. Peter Hilti schon einiges abgewinnen. Ich glaube, wenn die Vernehmlassung jetzt stattfinden würde, würde das da und dort wahrscheinlich ein bisschen auch entspannter geschrieben. Und ich glaube, in dieser Hinsicht habe ich auch Ihre Voten gehört, dass man das auch in diesem Lichte sehen muss.
Sie haben dann die Frage gestellt, Herr Abg. Pepo Frick: Werden wir dazu eine Vernehmlassung starten? Das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Wir werden eine Diskussion mit der Vorsteherkonferenz führen. Meines Erachtens muss dieser Anstoss aber von den Gemeinden selbst kommen, weil wir da unmittelbar in die Gemeindeautonomie eingreifen und in die Steuerhoheit der Gemeinde. Wir haben im letzten Herbst ein Steuergesetz verabschiedet, das diese Steuerhoheit noch einmal bestätigt hat und damit auch den Gemeindesteuerzuschlag, diesen Range von 150% bis 250%, und meines Erachtens muss diese Diskussion aus der Vorsteherkonferenz heraus erwachsen. Wie beispielsweise auch die Frage, was bei uns im Lande bislang noch nie in dieser Tiefe geprüft worden ist, ist die Frage eines horizontalen Finanzausgleichs, eines Finanzausgleichs unter den Gemeinden, nicht eines vertikalen seitens des Landes an die Gemeinden. Ich glaube, auch diese Frage würde sich lohnen anzusehen, hat aber mit Systemfragen zu tun und wird sicherlich ein Prozess sein, der lange, lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich glaube, das wäre sicherlich auch dann ein Ringen um den Wettbewerb in diesem Lande, wenn andere Gemeinden bessere Standortvorteile haben wie andere, dass sich die Gemeinden untereinander hier ebenfalls ein System überlegen könnten.
Sie haben dann nach den Steuerausfällen gefragt, ob es da neue Schätzungen gibt: Nein, die gibt es nicht. Das Gesetz ist eben erst in Kraft getreten. Wir haben auch keine neuen Erkenntnisse. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass das neue Steuergesetz mit Bezug auf die Unternehmenssteuer meines Erachtens sehr gut angenommen wird. Ich persönlich hatte auch verschiedene Anfragen von ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz nach Liechtenstein verlegen wollen und da mitunter eben dann neue Steuereinnahmen generiert werden könnten. Das betrifft jetzt genau solche Gemeinden, die eben nicht Vaduz oder Schaan heissen, sondern anderswo angesiedelt sind. Und das überlegen sich auch einige Unternehmen in diesem Lande.
Der Abg. Peter Hilti und auch der Abg. Wendelin Lampert haben sich nach dem Evaluationsbericht erkundigt. Wir werden diesen im Rahmen der Finanzplanung mitliefern. Das wird dann die Finanzplanung - im Herbst 2012 sein, wenn ich das jetzt richtig sehe -, dass wir dann einen solchen Evaluationsbericht vorlegen - oder 13, wenn wir die Vierjahresperiode ansehen, glaube ich, müsste es dann 13 sein - um diesen Evaluationsbericht vorzulegen und dann entsprechende Massnahmen ebenfalls allenfalls vorzuschlagen. Wir werden dann den K-Faktor nicht per Landtagsbeschluss festlegen können, Herr Abg. Wendelin Lampert, sondern wir werden dann eine Übergangsbestimmung im Finanzausgleichsgesetz schaffen müssen. Das heisst, wir müssten eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vornehmen, wenn wir von der Vierjahresperiode abweichen wollten. Wir haben hier jetzt vorgeschlagen, dass wir auf vier Jahre festlegen und falls sich wider Erwarten der Staatshaushalt des Landes - man weiss nicht, was für Krisen noch auf uns hereinbrechen - schlechter entwickeln würde, dann müssten wir einen gesetzgeberischen Prozess in die Wege leiten.
Die Frage zur Gemeinde Triesenberg: Ich glaube, wir leisten der Gemeinde Triesenberg gerne Hilfe, wenn es darum geht Lösungen zu suchen, wie sie allenfalls Nutzer und Benutzer an den Infrastrukturkosten oder anderen Kosten im Naherholungsgebiet zur Kasse bitten können. Aber ich glaube, es liegt nicht an uns, hier entsprechende Vorschläge zu machen. Ich glaube, das würde auch nicht goutiert, aber wir sind gerne bereit, hier entsprechende Hilfeleistung zu geben, wenn das seitens der Gemeinde Triesenberg entsprechend gewünscht wird.
Dann haben Sie auch auf die Seite 55 verwiesen zum Gemeindesteuerzuschlag. Die Frage des einheitlichen Zuschlages von 200%: Dazu haben wir Ausführungen gemacht. Sie haben dann auch die Frage gestellt, ob die Regierung es so sieht, dass die unterschiedlichen Zuschläge einen Wettbewerb auslösen, ob sich Leute dafür entscheiden: Das ist sicherlich auch ein Faktor. Ich glaube, jeder rechnet auch im Privaten die Steuern als Kosten. Es spielen dann aber sicherlich auch andere Argumente eine Rolle wie die Lage, wo man eben wohnt oder wo man seinen Wohnsitz nimmt.
Dann zur Frage der Anpassung des Sanierungsziels: Dazu habe ich ja einiges gesagt. Es gibt eine kleine Anpassung im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer, im Bereich der Mehrwertsteuer und auch im Bereich der Kapital- und Ertragssteuer. Dort sind es vor allem die vielen Zulieferbetriebe, bei denen wir davon ausgegangen sind, dass die Steuereinnahmen im grösseren Ausmasse einbrechen werden, was wir jedoch nicht in diesem Ausmasse gesehen haben. Deshalb haben wir die Steuereinnahmen im Umfang von etwa 25% als nachhaltig bezeichnet und deshalb das Sanierungsziel anpassen können, was uns wiederum in dieser Erkenntnis, die wir gehabt haben, dazu veranlasst hat, den K-Faktor eben nicht in zwei Schritten vorzuschlagen, anzupassen, sondern dieses Entgegenkommen den Gemeinden zu zeigen und auf 0.76 nur vorerst entsprechend einzusteigen.
Dann zu den Anregungen des Abg. Manfred Batliner: Die nehmen wir auf und können sie dann auch nochmals entsprechend würdigen. Sicher nicht im Rahmen dieser Vorlage, aber sicherlich für die Weiterentwicklungen werden diese dann auch entsprechend weiter tragen können.
Dann zu den Ausführungen des Abg. Peter Lampert: Ich verzichte darauf darzulegen, was die Regierung Unpopuläres in den letzten Monaten schon alles gemacht hat. Da haben wir ja auch schon Kleine Anfragen dazu gehabt, und zwar von ganz kleinen Sparmassnahmen bis zu grösseren. Wir haben insgesamt mittlerweile durch Beschlüsse CHF 13 Mio. nachhaltig im Budget einsparen können. Wir haben zusammen mit dieser Vorlage und mit derjenigen, die Sie beim übernächsten Traktandum behandeln werden, mit der NBU und weiteren, der AHV, der Stabilisierung auf dem Staatsbeitrag bei CHF 50 Mio. für die kommenden Jahre noch einmal CHF 60 Mio. initiiert und beschlossen und wir haben an der Klausurtagung am 1. März sämtliche Subventionen und Transferleistungen uns in der Regierung angesehen und noch einmal CHF 20 Mio. beschlossen. Diese werden wir budgetär im Herbst umsetzen können und anders auf die Wege bringen können. Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel nennen aus meinem Zuständigkeitsbereich: Ich werde bei der Wohnbauförderung noch einmal eine Abänderung beantragen. Keine Angst, nicht mehr das, was Sie abgelehnt haben. Ich greife die Kindersubventionen nicht mehr an. Aber es gibt andere Bereiche, die wir dort durchaus noch an Sparpotenzial sehen können. So haben wir weit über 150 Positionen an dieser Klausurtagung verabschieden können, die wir ebenfalls ansehen. Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass wir auf dem Buckel der Gemeinden sparen, aber schlussendlich muss man ja auch sagen, dass wir zusammen, Regierung und Landtag, über öffentliche Gelder des Landes sprechen und diese Zuteilung an die Gemeinden ist auch etwas, über das wir hier zusammen befinden müssen. Wir nehmen ihnen deshalb eigentlich nicht etwas weg, sondern wir teilen einfach weniger zu. Ich glaube, man muss die Optik einfach ein bisschen anders sehen. Schlussendlich handeln wir hier alle ja im Landesinteresse.
Dann zur Gemeinde Vaduz: Ich glaube, man muss hier dann aber auch die Zeitreihe ein bisschen ansehen. Lange, lange Zeit war es so, dass bei der Kapital- und Ertragssteuer die Steuerteilung mit 50% im Gesetz drin war. Da hat die Gemeinde Vaduz erheblich profitiert, sonst hätten sie heute nicht diese Reserven von CHF 370 Mio. Man könnte auch sagen, dass die Gemeinde Vaduz über gewisse Jahre, Jahrzehnte, eine gewisse Monopolrente eingefahren hat und heute davon auch profitiert. Das ist auch zu Recht so. Ich glaube, die Zentrumsleistungen hängen damit zusammen, wenn man Hauptort ist, dann ist man Hauptort und hat auch ein paar Leistungen dafür zu erbringen. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich, da treffen Sie mein Mitleid nicht tief ins Herz hinein.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Es folgt noch eine Bemerkung und/oder Frage des Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin, für das Wort. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Es wurde schon mehrheitlich ein wenig angeschnitten, ich möchte aber trotzdem nochmals auf einen generellen Punkt zurückkommen: Eintreten unbestritten. Dass man Sparen muss, da sind sich alle einig. In welcher Form ist für mich nicht immer so klar wie ich es gerne hätte. Es wurde schon von der Abg. Diana Hilti und auch vom Abg. Wendelin Lampert ein wenig darauf hingewiesen, dieser Bericht und Antrag, der hier vorliegt, basiert eigentlich auf einem Teil der Umsetzung eines Massnahmenkatalogs, den wir im Juni letzten Jahres hier verabschiedet haben, ein Massnahmenpaket das vorsieht, CHF 160 Mio. einzusparen. Nun konnten wir aus den Medien erfahren, dass dieses Massnahmenpaket von der Regierung angepasst wurde. Ich habe auch nochmals die Protokolle dieser Juni-Sitzung durchgelesen und es wurde darauf bestanden, zuerst in einem November-Landtag, wo die Regierung vom Landtag den Auftrag erbeten hat, innerhalb von fünf Jahren die Eckwerte des Finanzleitbildes wieder einzuhalten. So weit so gut. Es ging dann aber einen Schritt weiter, dass die Regierung den Auftrag vom Landtag braucht, CHF 160 Mio. einzusparen. Der Juni-Landtag hat das konkrete Massnahmenpaket verabschiedet. Wieder war es zentral, dass der Landtag hier der Regierung einen Auftrag erteilt. Und nun bin ich ein wenig erstaunt, jetzt wird dieser Auftrag, der vom Landtag der Regierung erteilt wurde auf Erbitten und auf Antrag der Regierung, in verschiedensten Formen genehmigt. Und jetzt kann man in den Medien lesen, dass dieses Massnahmenpaket angepasst wurde. Ich möchte hier die Regierung fragen, wieso es jetzt in diesem Punkt keinen Auftrag des Landtags benötigt. Warum kann jetzt dieses Massnahmenpaket, das vom Landtag in Auftrag gegeben wurde, auf Bitte der Regierung angepasst werden? Meines Erachtens haben wir dies hier nicht gemacht. Ich bringe diesen Punkt hier, weil diese Anpassung des Finanzzuweisungssystems einen Teil der Umsetzung dieses Massnahmenpakets bedeutet. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Drei Zusatzfragen: Die erste Frage bezieht sich auf diese Finanzierung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun. Sie sagen, Sie seien der Gemeinde Triesenberg gerne behilflich, aber jetzt möchten Sie nicht gerade konkrete Vorschläge machen. Dafür habe ich Verständnis. Aber eine Zusatzfrage in diesem Bereich: Wäre nach Ihrem Dafürhalten die Vorgehensweise zulässig, dass man sagt: Rheintalseitiges Gebiet und Steg/Malbun haben unterschiedliche Zuschläge für die einzelnen Liegenschaftsbesitzer? Wäre zumindest diese Ungleichbehandlung nach Ihrer Ansicht eine Vorgehensweise, die rechtlich zulässig wäre? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage bezieht sich auf diesen K-Faktor, welcher mitunter für die Jahre 2014/2015 abgeändert werden muss, je nachdem wie sich der Staatshaushalt entwickelt. Sie sagen dann, dann müssten wir das entsprechende Gesetz abändern. Mir geht es einfach um den Zeitpunkt. Wann beabsichtigt die Regierung nach der Debatte des letzten Jahres, diesen K-Faktor, sollte er dann geändert werden müssen, für die Jahre 2014/2015 zu beantragen? Konkret, ist das Ende 2012 oder wann wäre das? Mir geht es konkret um diese Zweijahresfrist, die wir ja letztes Jahr doch einige Male diskutiert haben. Und ich habe es ja auch gesagt in meinem Eintretensvotum, ich gehe natürlich davon aus, wenn die Regierung den Antrag stellt, dass der Landtag dann auch diesem Antrag zustimmen oder ihn verneinen muss. Denn nur eine Antragstellung von Seiten der Regierung macht ja wenig Sinn, wenn dann der Landtag im Endeffekt nicht darüber entscheidet.
Die letzte Frage bezieht sich auf die Reduktion des Sanierungsziels des Staatshaushaltes. Sie haben jetzt erwähnt: Jawohl, es hat da verschiedene Steuerarten gegeben, die anscheinend zu tief eingeschätzt wurden, unter anderem die Kapital- und Ertragssteuer. Können Sie diese Steuerarten bereits quantifizieren? Die Regierung führt ja aus: Es sind CHF 25 Mio. nachhaltig an zusätzlichen Steuereinnahmen. Und es wäre doch noch von Interesse zu wissen, wie sich diese CHF 25 Mio. in etwa ergeben - sprich was ist die Grössenordnung der verschiedenen Steuerarten?Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Der Abg. Elmar Kindle hat noch Fragen. Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich habe noch eine kurze Bemerkung betreffend den K-Faktor: Es wurde jetzt schon zweimal geäussert, dass man diesen je nach Situation in zwei Jahren wieder ändern könne und dann müsste man wieder den Prozess neu lancieren. Also ich würde davor schon warnen, weil ich meine, es kann ja auch dann in die andere Richtung gehen, dass es dann halt zu Ungunsten des Landes geht oder zu Gunsten der Gemeinden oder umgekehrt eben auch. Es hat dann schon beide Seiten, die dann da zum Ziehen kommen. Und die letzten vier Jahre haben wir das auch nicht gemacht, dass man einfach, wenn es gut ging, hat man einfach entsprechend angepasst. Also ich würde hier schon bei einem System bleiben so wie wir es auch damals festgelegt haben und würde davon Abstand nehmen dann einfach mal so oder so. Weil dann hat man schlussendlich wirklich keine Planungssicherheit mehr.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Dazu muss jetzt der Abg. Peter Hilti noch etwas sagen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte KollegInnen. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abg. Elmar Kindle, wir sollten nicht in zwei Jahren dann wieder anders entscheiden. Die Regierung schlägt ganz konkret als erste Massnahme vor die Festlegung des K-Faktors für die Periode 2012 bis 2015 bei 0,76. Das ist diese 4-Jahres-Frist. Ich finde es absolut legitim und sehr sinnvoll, dass die Regierung sagt, wir werden das aber in zwei Jahren genau unter die Lupe nehmen, ob das wirklich sinnvoll angesetzt wurde. Weil es sind viele Variablen in diesem Spiel. Und ich denke, das ist nur sinnvoll und legitim, wenn man das sauber evaluiert und dann nochmal prüft. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Noch ein Kommentar von der Abg. Diana Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich finde das Vorgehen der Regierung, hier nach zwei Jahren zu evaluieren, ob allenfalls ein tieferer Satz beim K-Faktor dennoch aufgrund von eingetretenen Veränderungen, die wir heute nicht wissen, notwendig ist, sinnvoll und begrüsse dies.
Dann noch etwas zum Thema Reduktion der Sparziele: Ich glaube, wir haben die Diskussion auch schon im November im Zusammenhang mit der Finanzplanung geführt. Dazu waren die Diskussionen relativ ausführlich. Es war uns allen immer klar, dass das eine rollende Planung ist und hier immer wieder die neuesten Daten, die in die Finanzplanung einfliessen, hier berücksichtigt werden müssen. Und das hat die Regierung damit nun getan.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Geschätzte Abg. Hilti, da habe ich ein anderes Verständnis. Und wenn man sich die Protokolle ansieht, wurde das auch anders formuliert. Nur um ein Beispiel zu nennen: Als es um die CHF 8 Mio. ging bezüglich dem Budget für die Ärmsten der Armen wurde auch noch ausgeführt, dass, wenn wir diesen Punkt 7 streichen, dann müssen wir dies bei Punkt 8 bei den Gemeinden höher anlegen - sprich CHF 8 Mio. mehr reinholen. Man hat also ziemlich ins Detail klar argumentiert, dass das genau so sein muss, sonst kann man diese ganze Sparübung einfach nicht erreichen. Und was vor allem auch immer wieder genannt wurde ist das Wort «Planungssicherheit». Alle diese Organisationen brauchen eine gewisse Sicherheit. Und wenn Sie jetzt mit dem Schlagwort «rollende Anpassung» kommen, dann frage ich mich dann schon, ob sich das nicht mit der Planungssicherheit ein wenig beisst. Kann das heissen, dass wir in einem Jahr wieder diese ganzen Zielwerte, die hier eigentlich fixiert wurden, wieder anpassen? Also ich habe das schon so verstanden, dass die eine gewisse Verbindlichkeit haben. Dass man die wieder diskutieren kann, damit bin ich einverstanden, darüber kann man sich auch unterhalten. Was mich ein wenig mehr erstaunt ist, dass es bei den ersten zwei Debatten im Landtag zentral war, dass der Landtag den Auftrag erteilt. Wenn es aber um die Lockerung derselben geht - sprich wieder mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden sollen wie wir eigentlich schon beschlossen haben, dann braucht es den Entscheid des Landtags nicht. Und ich habe hier nur eine Frage an die Regierung gestellt: Wie ist denn hier das Rollenverständnis? Ist die Finanzhoheit und die Entscheidung der Finanzen eine Sache des Landtags oder ist da der Landtag nicht gefragt? Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Die Abg. Diana Hilti antwortet geradeweg.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich habe es in der Vergangenheit immer richtig gefunden und finde es auch heute noch richtig, dass der Landtag hier diese Aufträge erteilt hat. Es war uns immer allen klar, die Regierung kann dieses Sparpaket nicht alleine machen. Es braucht die Unterstützung des Landtags und es braucht auch das Commitment des Landtags, entsprechende erforderliche Gesetzesanpassungen, jetzt eben gerade auch das mit den Finanzzuweisungen, dann auch umzusetzen. Wenn Sie die Medienberichte gelesen haben zu dieser Reduktion der Sparziele, dann wird da auch ersichtlich, die Regierung hat CHF 25 Mio. angepasst. Das sind aber CHF 25 Mio., von denen die Regierung ausgeht, dass die nachhaltig sind. Also die Regierung sagt nicht und nächstes Jahr sind die wieder weg, sondern das sind CHF 25 Mio., von denen man ausgeht, die bleiben nachhaltig. Und dann wird auch klar, dass die Regierung dann eine lineare Anpassung eben bei den entsprechenden Bereichen, wie wir sie beschlossen haben, wo die Kürzungen erfolgen sollen, eben einfach linear um 16% nach unten angepasst hat.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Schauen Sie, meine Damen und Herren, wir sind in der Realität der politischen Wirklichkeit angelangt. Ich habe damals ausgeführt: Das Ziel der Regierung, CHF 160 Mio. einzusparen, das ist ein Ziel. Es können auch CHF 20 Mio. mehr oder CHF 20 Mio. weniger sein, je nach Ausgangslage, Auslegungsordnung und nach Zielerreichung der einzelnen Projekte, die angestrebt werden. Und da stehen wir heute. Und wenn die Jahresrechnung noch besser ausgefallen wäre, als sie vielleicht ausfallen würde, dann hätten wir hier vielleicht jetzt ein Paket von CHF 30 Mio. Ich weiss es nicht. Und so ehrlich muss man einfach zueinander sein. Das war das, was ich damals gesagt habe: Es ist nichts in Stein gemeisselt. Und da machen Sie schon ein wenig eine Umkehr, weil Ihre Haltung war klar: Wir müssen CHF 160 Mio. einsparen, und zwar da und da und da, und da geht nichts darüber hinweg. Und das ist die Kritik, die der Abg. Büchel wohl an Sie anbringt. Wobei mein Verständnis war das nie, weil so viel Realist bin ich natürlich, dass ich das nicht geglaubt habe und auch heute nicht glaube. Aber, und dazu stehe ich auch, ich werde meine Verantwortung wahrnehmen und in danach Bereichen auch Entscheide mittragen. Und das tue ich heute zum Beispiel.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Herr Regierungschef, darf ich Ihnen das Wort geben?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte zu diesem Thema auch noch etwas Kurzes sagen: Wir haben im letzten Jahr bzw. eigentlich schon im Vorjahr bei der Finanzplanung gesagt, dass es CHF 160 Mio. sind aufgrund der damaligen Berechnungen. Wir haben dann im Juni-Landtag ja entsprechende Anträge gestellt, weil wir seriöserweise damals davon ausgehen mussten, dass es CHF 160 Mio. sind, die wir bis ins Jahr 2015 aus unserem Staatshaushalt eliminieren müssen, um wieder einen nachhaltig finanzierten Staatshaushalt zu haben. Wir haben deshalb auf dieser Basis damals auch Sie gebeten, uns zu unterstützen, damit wir Ihnen solche Pakete, wie wir sie heute vorlegen, vorlegen können und nicht die Grundsatzdebatte noch einmal führen können oder müssen. Wir haben Ihnen damals auch klar dargelegt, wie wir diese CHF 160 Mio. in einer politischen Bewertung aufgegliedert haben in der Regierung: CHF 80 Mio. bei den Beiträgen, CHF 50 Mio. bei den Gemeinden, CHF 15 Mio. beim Personalaufwand und CHF 15 Mio. beim Sachaufwand.
Wir haben dann, sowohl damals als auch bei der Finanzplanung im Herbst, im November konkret, ausgeführt, dass diese Grösse natürlich eine Grösse ist, die angepasst werden kann. Die hätte auch höher sein können. Gott sei Dank ist sie jetzt niedriger geworden und wir haben aus unserer Sicht eine seriöse Anpassung vornehmen können. Wie haben wir diese CHF 25 Mio. dann runtergebrochen? Wir sind genau dem gefolgt, was wir Ihnen vorgeschlagen haben und was wir auch im Sinn und Geist einer politischen Willensbildung beschlossen haben. Wir haben diese CHF 80 Mio., 50 Mio., 15 Mio. und noch einmal 15 Mio. linear runtergebrochen anhand dieses Einsparungszieles von CHF 25 Mio. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn wir einseitig gesagt hätten: Wir sparen jetzt diese 25 Mio. nur noch bei den Gemeinden und geben sie dort weiter. Das haben wir nicht gemacht. Wir haben gesagt, es gab eine politische Willensbildung und wir bleiben bei der und wir brechen das linear dann so runter. Das widerspiegelt sich jetzt auch in dieser Vorlage. Mit dieser Vorlage werden wir rund CHF 30 Mio. einsparen. Systembedingt kommen zusätzliche CHF 10 Mio. dazu, die aus dem System heraus schon eingespart werden können. Diese Diskussion haben wir auch einmal geführt und deshalb glaube ich, dass wir diesen Auftrag entsprechend jetzt auch erfüllt haben.
Dann zu den drei Einzelfragen des Abg. Wendelin Lampert: Ich glaube nicht, dass Sie seriöserweise von mir heute eine rechtliche Auskunft dazu wollen, ob links oder rechts des Baches in Malbun - ich kenne mich da auch zu wenig aus, bin auch kein Malbunexperte - unterschiedliche Umlagen eingehoben werden können. Ich glaube, dazu müssen wir dann schon die entsprechenden rechtlichen Abklärungen machen. Schlussendlich spreche ich heute, so glaube ich, eher als Politiker denn als Rechtsexperte.
Dann zur Frage des Berichtes: Wir legen jetzt den K-Faktor für die Periode 2012 bis 2014 vor. Wir haben gesagt, wir wollen die Anpassung nur jetzt einen Schritt vollziehen. Wir müssten also im Jahr 2013 auf Sie zukommen, wenn wir eine Anpassung für 2014 oder 2015 machen müssten und das sehr frühzeitig, damit dann auch die entsprechende Sicherheit für die Gemeinden gegeben ist. Ich kann mich jetzt heute nicht auf Monate festlegen, aber das können wir dann vielleicht ganz konkret in der Stellungnahme zur 2. Lesung so fixieren.
Dann zur Reduktion des Sanierungszieles: Bei den Steuereinnahmen, woher generieren wir diese nachhaltigen Mehreinnahmen auf der steuerlichen Seite? Es ist ein kleiner Teil bei der Vermögens- und Erwerbssteuer dabei, es ist vor allem auch ein Teil bei der Mehrwertsteuer und ein grösserer Brocken, zirka CHF 15 bis 18 Mio., bei der Kapital- und Ertragssteuer, die hier eingeschenkt hat. Wie gesagt, ich kann Ihnen auch sagen, wie wir jedesmal seitens der Steuerverwaltung, seitens der Stabsstelle die Budgetierung vornehmen. Es gibt bei uns gewisse A-Positionen. Das sind ganz wenige Betriebe in unserem Land, die zirka 80 bis 85% der Steuereinnahmen ausmachen. Da lag unsere Budgetierung ziemlich genau. Und auch die Prognose bei den restlichen 3'400 steuerpflichtigen Unternehmen, die notgedrungen schwieriger zu prognostizieren sind, da lagen wir daneben, weil wir gedacht haben, dass aufgrund der Wirtschaftskrise und allen Verlautbarungen auch der Verbände, dass vor allem es diejenigen Unternehmen am Schluss trifft, die in der Wertschöpfungskette ganz hinten sind - Zulieferbetriebe und so. Das hat sich aber Gott sei Dank bei uns nicht bewahrheitet, was sich ja auch auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Und dazu können wir auch stehen, dass dort diese Fehleinschätzung eingetroffen ist.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Regierungschef. Zu Wort meldet sich nochmals der Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Nur um es zu wiederholen, damit ich das auch richtig verstanden habe: Das heisst konkret, dass der im Juni vom Landtag verabschiedete Massnahmenkatalog jetzt von der Regierung neu angepasst wurde auf diese neu CHF 135 Mio. und es für diese Änderung vom Landtag keine weiteren Entscheidungen benötigt. Das kann man so verstehen?Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ist das so richtig verstanden?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, Sie haben damals das Sanierungsziel von CHF 160 Mio. zur Kenntnis genommen. Aus damaliger Sicht war es auch richtig. Und heute nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir dieses korrigieren müssen aus operativer Sicht auf CHF 135 Mio. Vielleicht müssen wir im Herbst schon wieder anpassen. Wenn die Verhältnisse in Japan eine nächste Krise auslösen, kann es mitunter weitergehen. Ich glaube, das kann man heute einfach nicht auf die nächsten fünf Jahre festlegen. Ich glaube, kein Unternehmen kann das tun. Und auch ich als Finanzminister kann das für diesen Staatshaushalt nicht tun. Wir haben immer gesagt, dass das eine fluktuierende Grösse ist, die wir anhand der uns vorliegenden Berechnungen Ihnen immer wieder auch neu vorlegen werden.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Ich gebe nochmals das Wort an den Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank. Entschuldigen Sie meine Spitzfindigkeit. Ich werde es nachher auch damit belassen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir bei diesem Massnahmenkatalog nicht nur zur Kenntnis genommen haben, sondern sieben Anträge separiert behandelt und auch genehmigt haben. Aber das ist ein Detail. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Dann bin ich für einmal auch spitzfindig, Frau Landtagsvizepräsidentin. Sie haben uns Aufträge erteilt. Sie haben nichts beschlossen. Sie haben weder gesagt, wir sparen bei den Gemeinden CHF 50 Mio., sondern Sie haben uns den Auftrag erteilt, ein Paket für CHF 50 Mio. vorzulegen aufgrund des Sanierungsziels von CHF 160 Mio., das wir Ihnen damals zur Kenntnis gebracht haben. Ich glaube, wenn wir in dieser Art und Weise Sparmassnahmen vorwärtsbringen wollen, dann sind wir ziemlich ineffizient und schaffen das nicht bis 2015, wenn wir jedesmal, wenn wir eine Anpassung vornehmen müssen, hier zum Landtag kommen. Sie können ja sowieso beschliessen was Sie wollen. Wenn Sie weiterhin auf den CHF 50 Mio. beharren, sage ich als Finanzminister auf jeden Fall nicht Nein. Dann geben Sie mir den Auftrag. Dann machen wir das im Hinblick auf die 2. Lesung noch so gerne. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke auch. Dieser Bericht und Antrag beinhaltet zwei Gesetze bzw. Gesetzesänderungen. Ich darf vorschlagen, dass wir diese Gesetze nun in 1. Lesung behandeln und anschliessend eine kurze Pause machen, um danach das Ende unserer Sitzung durchzuarbeiten.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 7 Abs. 3 Bst. a und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Gibt es Wortmeldungen zu Art. 7 Abs. 3 Bst. a und Abs. 4?
Das ist nicht der Fall. So lesen wir bitte weiter.
II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Es gibt keine Wortmeldungen und wir haben II. zur Kenntnis genommen.
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen zur 2. Gesetzesvorlage dieses Berichts und Antrags, nämlich zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 73 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen bitte weiter. Art. 74 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Gibt es Wortmeldungen zu Art. 74 Abs. 1 und 2?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir bitte die Inkrafttretensbestimmung.II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. ist zur Kenntnis genommen. Danke.
Wir haben auch diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt und haben damit Traktandum 27 erledigt.
Ich denke, dass wir für eine Viertelstunde, das heisst, bis 17:35 Uhr, eine Pause machen. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:20 Uhr).
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