Abänderung des Steuergesetzes (Art. 18 Abs. 6, Art. 158 Abs. 6 bis 8), (Nr. 12/2011); 1. und 2. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, Mitglieder des Sekretariats, Mitglieder der Regierung. Wir kommen zum Endspurt des heutigen Tages, so hoffe ich zumindest, indem wir noch zwei Traktandenpunkte - Traktandum 28 und 29 - zu behandeln haben, bevor wir dann die Regierung um Beantwortung der Kleinen Anfragen bitten werden.
Wir kommen also zu Traktandum 28 und behandeln Bericht und Antrag Nr. 12/2011 der Regierung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes, und zwar geht es um Art. 18 Abs. 6 und um Art. 158 Abs. 6 bis 8. Ich sehe, dass die Abg. Diana Hilti bereits um das Wort gebeten hat.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Wir haben in unserer Sitzung vom September letzten Jahres das neue Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern verabschiedet. Dieses Gesetz ist im November publiziert worden und auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Wir haben in diesem Steuergesetz in Art. 160 Abs. 3 vorgesehen, dass die Bestimmungen über die Privatvermögensstrukturen nach Art. 64 des Steuergesetzes dann in Kraft treten, sobald sie von der EFTA-Überwachungsbehörde ESA als mit den staatlichen Beihilferegelungen nach Art. 61 des EWR-Abkommens als konform qualifiziert wurden. Die ESA hat nun am 15. Februar 2011 mit ihrer Entscheidung klargemacht, dass die Regelungen über die PVS mit den Regelungen über die staatlichen Beihilfen nach Art. 61 des EWR-Abkommens konform sind und die Regelungen über die PVS bestätigt. Die ESA hat jedoch auch festgehalten, dass die vorgesehene Übergangsfrist, welche wir mit fünf Jahren festgelegt haben, auf drei Jahre verkürzt werden sollte. Die Regierung schlägt uns nun mit diesem Bericht und Antrag diese Anpassung dieser Übergangsfrist vor.
Ebenfalls schlägt die Regierung mit diesem Bericht und Antrag eine Abänderung des Tarifes über die Besteuerung von Kapitalleistungen vor, da der geltende Tarif gemäss Art. 18 Abs. 6 des Steuergesetzes massive Tarifsprünge aufweist und deshalb zu unbefriedigenden Ergebnissen führt.
Hauptpunkt dieser Vorlage ist die Anpassung der Übergangsfrist für die PVS und ich bin froh, dass wir diesen Entscheid der ESA so rasch erhalten haben, damit nun die Finanzintermediäre und Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein eine klare Rechtssicherheit haben. Ich denke, wir können mit dieser dreijährigen Übergangsfrist sehr gut leben. Sie gibt allen ausreichend Zeit, das neue Steuergesetz und die darin vorgesehenen attraktiven Lösungen zu nutzen und hier neue Wege zu gehen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Frau Vorsitzende. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich äussere mich auch kurz zur Vorlage und sage im Inhalt eigentlich das Gleiche wie meine Vorrednerin. Die Vorlage beschäftigt sich ja bekanntlich im Zusammenhang mit dem positiven Entscheid der EFTA-Überwachungsbehörde, mit welchem die Bestimmungen über den PVS-Status gemäss Steuergesetz Art. 64 als mit den staatlichen Beihilferegelungen des EWR-Abkommens als konform qualifiziert werden. Das ist sehr er-freulich und zu begrüssen. Weiter, wie erwähnt, fordert die ESA, dass die Übergangsfristen gemäss Steuergesetz Art. 158 Abs. 6, 7 und 8 von fünf auf drei Jahre zu verkürzen sind. Dies führt folglich in der Praxis zu einem erhöhten Umsetzungsdruck, wobei die verkürzte Frist auch meiner Ansicht nach als akzeptabel und umsetzbar zu betrachten ist, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine längere Frist die Anerkennung des PVS-Status verunmöglichen würde.
Die weitere vorgeschlagene Änderung bezüglich der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Pensionsversicherungen, die zu einer Tarifglättung und somit hin zu einer grösseren Gleichbehandlung in diesem Bereich führt, ist auch zu begrüssen. Einzig rege ich in diesem Zusammenhang an, diese Änderung nicht bloss wie in der Vorlage vorgesehen, in Art. 18 Abs. 6 mit dem Satz - Zitat: «Auf diese Kapitalleistungen ist der Durchschnittssteuersatz heranzuziehen, der sich durch die Anwendung des Tarifs nach Art. 19» usw. «ergibt», festzuhalten, sondern diesen Sondertarif explizit in Art. 19 aufzunehmen, dies um die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes weiter zu fördern. Ich bitte um diesbezügliche Ausführungen auf die 2. Lesung und empfehle Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Herr Regierungschef, Sie wollen uns gerne etwas dazu sagen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte auch meiner Freude Ausdruck verleihen, dass die ESA dem vom Landtag beschlossenen Steuergesetz, insbesondere im Bereich der Privatvermögensstrukturen, den Persilschein ausgestellt hat, dass wir damit europarechtskonform unterwegs sind, was wir auch geglaubt haben zu sein. Bis zu diesem Entscheid konnte man aber keine endgültige Sicherheit haben. Ich glaube, dass wir wirklich sehr gut leben können mit der verkürzten Frist dann auch von fünf auf drei Jahre. Ich denke auch, dass wir gewusst haben, dass wir mit fünf Jahren sicherlich ein äusserstes Limitieren mit dem Landtag auch diskutiert haben und dass wir mit dieser zeitlichen Begrenzung eben ein gutes Auslangen finden werden.
Nachdem der Abg. Hubert Lampert eine Anregung gemacht hat im Hinblick auf eine legistische Anpassung möchte ich trotzdem hypothetisch das noch anführen. Ich wollte eigentlich Sie bitten, wenn das völlig unbestritten ist, heute eine abschliessende Beratung durchzuführen, um auch ein klares Signal nach aussen zu geben. Wenn Sie damit leben könnten, dass wir bei einer allfälligen nächsten Revision Ihr Anliegen berücksichtigen könnten, wäre mir auch sehr recht getan, wenn der Landtag dem folgen könnte.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. Wollen Sie dazu noch kommentieren, Herr Abg. Hubert Lampert?Stv. Abg. Hubert Lampert
Ja, ich kann mit dem sicher leben. Ich finde mich im Gesetz auch sonst zurecht. Ich denke, wenn man das aufnehmen würde, es wäre einfach anwenderfreundlicher, wenn dieser Sondertarif gesondert im Detail aufgeführt würde. Aber das hat sicher keine so grosse Bedeutung, als dass wir die Dringlichkeit nachschieben müssten. Ich bin mit Ihrem Vorschlag einverstanden.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke schön. In einer so grossen Runde von Zeugen mit je zwei Ohren wird der Herr Regierungschef nicht anders können, als tatsächlich bei einer kommenden Steuergesetznovelle auch diesen Wunsch zu berücksichtigen.
Eintreten ist unbestritten. Ich bitte Herrn Jehle, mit der Lesung zu beginnen. Art. 18 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 18 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 158 Abs. 6 bis 8 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 158 Abs. 6 bis 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Somit ist die 1. Lesung abgeschlossen. Die Regierung, vertreten durch den Herrn Regierungschef, macht beliebt, dieses Gesetz in 2. Lesung und abschliessend zu behandeln. Ich gebe dies zur Abstimmung und bitte Sie, nunmehr abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte Ja stimmen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
21 Stimmen bei 23 Anwesenden. Das ist grünes Licht für eine 2. Lesung.
Ich bitte Sie, den Text gesamthaft zu lesen. Art. 18 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 18 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 158 Abs. 6 bis 8 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 158 Abs. 6 bis 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dieser Gesetzesänderung zum Steuergesetz seine Zustimmung erteilt, wie soeben gelesen, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt.
Freuen Sie sich, Herr Regierungschef?
Regierungschef Klaus Tschütscher
Frau Landtagsvizepräsidentin, wenn ich jedes Mal meiner Freude Ausdruck verleihe, wenn ich Freude mit dem Landtag habe, dann sehen Sie mich nur noch strahlend in den nächsten Wochen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Gut, danke schön. Damit haben wir Traktandum 28 erledigt. -ooOoo-