Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG), (Nr. 13/2011); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir kommen nun zu Traktandum 29: Bericht und Antrag der Regierung betreffend Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unvallversicherungsgesetz).
Dieser Bericht und Antrag trägt die Nr. 13/2011 und wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung, sofern das Eintreten unbestritten ist.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Elmar Kindle
Frau Vizepräsidentin, danke für das Wort. Um es vorwegzunehmen: Ich werde diese Vorlage unterstützen, weil ich das auch schon im Jahr 2003 getan habe, also vor acht Jahren. Vor acht Jahren war dies ein Thema im Zuge auch von Sparmassnahmen, die damals schon angedacht wurden. Nur war damals der Zeitpunkt offensichtlich nicht reif genug, um hier im Hohen Hause Mehrheiten generieren zu können. Die Problematik war damals die Gleiche wie sie heute ist. Nehmen Sie das bitte von der Vaterländischen Union zur Kenntnis. Ich weiss, dass keiner von den damaligen Abgeordneten heute mehr hier im Hohen Hause sitzt, ausser ein Regierungsrat, der damals Abgeordneter war, welcher damals im Protokoll - auf Seite 1'972 - abenteuerliche Aussagen gemacht hat. Ich erspare Ihnen, was er damals gesagt hat. Es wäre aber spannend zu wissen, wie er es heute sieht, weil er müsste 90% seiner damaligen Aussagen heute anders sehen und auch anders vertreten als er es damals im Landtag getan hat. So viel zur Kehrtwende des heutigen Regierungsrates Hugo Quaderer. Ich weiss, er hat jetzt einen anderen Hut auf, er muss jetzt auch anders agieren und reagieren. Das einfach eine Replik in die Vergangenheit.
Nun in die Zukunft: Wie ich schon ausgeführt habe, hat sich de facto inhaltlich nichts geändert. Der Bericht und Antrag ist genau gleich dick oder dünn wie damals. Auch da hat sich nichts geändert. Und ich bin überzeugt, dass das keine Staatsaufgabe ist, dass man hier einen Teil an die Nichbetriebsunfallversicherung den Arbeitnehmern zu zahlen hat und darum bin ich für Eintreten. Und glauben Sie mir, hätte man es damals schon gemacht, hätten wir CHF 80 Mio. mehr gehabt zum Ausgeben oder man kann es auch anders sagen, man hätte es gespart und man hätte es heute. Die Regierung schreibt auf Seite 14 im Bericht und Antrag - ich zitiere: «Um dem vom Landtag im Juni 2010 zugestimmten Sparpaket zu entsprechen» usw. Hier kommen wir zum ersten Mal zu einem Punkt, wo wir anderer Ansicht sind, Herr Regierungschef. Sie haben gesagt, wir hätte es zur Kenntnis genommen. Nein, wir haben zugestimmt - und das steht hier wieder geschrieben - ich jedoch nicht. Weiter heisst es dann auf Seite 14 - ich zitiere wieder: «sieht die Regierung jedoch keine Möglichkeit, das Inkrafttreten dieser Vorlage um ein Jahr auf 2013 zu verschieben, da dies rund CHF 13 Mio. Mehrausgaben entspräche, welche im Budget 2012 nochmals zu berücksichtigen wären». Das zeigt also doch ganz klar und eindeutig, hätte man es damals schon gemacht, hätte man - sage und schreibe - heute CHF 80 Mio. auf der hohen Kante. Ich bin für Eintreten und ich bin auch dafür, dass wir das jetzt tun. Danke. Abg. Pepo Frick
Danke. Im Jahre 2004 haben die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung die Abschaffung des NBU-Landesbeitrages mit 66% klar abgelehnt. Auch damals steckten wir in einer Wirtschaftskrise und die damalige Alleinregierung der FBP versuchte, diese Jahrzehnte währende soziale Errungenschaft ab-zuschaffen. Die damalige Oppositionspartei VU setzte alle Hebel in Gang, damit dieser Landesbeitrag nicht abgeschafft wurde. Heute vertritt die VU-geführte Koalitionsregierung die gegenteilige Position, für die die Betroffenen kaum Verständnis haben werden.
Das Hauptargument gegen die Abschaffung ist heute wie damals dasselbe: Von der ersatzlosen Streichung der Subvention sind vor allem einkommensschwache Haushalte im besonderen Masse betroffen. Die mittleren und unteren Einkommenskategorien erleiden dadurch einen weiteren Kaufkraftverlust. Die Jahresteuerung wird 2011 auf wahrscheinliche 0,7% geschätzt, im letzten Jahr hat der Landtag die Prämien der Arbeitslosenversicherung auf Arbeitnehmerseite um 0,25 % angehoben. Ferner wurden die Krankenkassenprämien für 2011 um mehr als 5% erhöht, unter anderem durch die Senkung des Staatsbeitrages an die Krankenkassen. Der Solidaritätsbeitrag für Besserverdienende in der Arbeitslosenversicherung, welcher in der Schweiz besteht, wurde durch den Landtag massiv abgelehnt. Dies hätte dem Auseinanderdriften der Lohnschere entgegenwirken können. Dagegen hat der Landtag im neuen Steuergesetz der von der Regierung vorgeschlagenen Erhöhung der Mindestertragssteuer nicht zugestimmt, was einen jährlichen Steuerausfall von CHF 10 bis 20 Mio. pro Jahr bedeutet. Die soziale Schere geht weiter auseinander, die Umverteilung von unten nach oben geht ebenfalls weiter.
Gab es 2004 noch Stellungnahmen von der GWK, LIHK, Bankenverband, LANV und dem Personalverband der Landesangestellten gegen die Abschaffung dieses Staatsbeitrages, sind jetzt gerade noch der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband, die Post AG und die Gemeinde Mauren gegen den Vorschlag der Regierung. Ich bin gespannt, ob sich die Wirtschaftsverbände noch zu Wort melden werden.
Es scheint nur noch wenige zu stören, dass die mittleren und unteren Einkommen mit höheren Lohnnebenkosten konfrontiert sind und damit auch Kaufkraftverlust erleiden.
Gemäss Regierung handelt es sich bei ihrem Vorschlag um «die Abschaffung einer unnötigen pauschalen Vergünstigung». Auch bei schlechtem Kurzzeitgedächtnis haben dies die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor sieben Jahren völlig anders beurteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse für die unteren Einkommenskategorien haben sich seit damals sicher nicht gebessert, sondern durch diverse Mehrbelastungen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Drei Fragen möchte ich an die Regierung stellen:
- Wurde der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband, welcher vor einigen Jahren das Referendum durchgeführt hat, bei der Diskussion um die Abschaffung mit einbezogen?
- Wie wird der Beitragssatz für die obligatorische Unfallversicherung festgelegt? Wie viele Versicherungen sind bei den Verhandlungen beteiligt bzw. wie viele Unfallversicherungen sind in Liechtenstein zugelassen?
- Gibt es Überlegungen vonseiten der Regierung, die obligatorische Unfallversicherung über die Schweizerische Unfall- und Versicherungsanstalt (SUVA) abzudecken? Die SUVA ist für ihre Effizienz bekannt und anerkannt und zusätzlich nicht gewinnorientiert. Möglicherweise könnten die Prämien gesenkt und die Qualität gerade der Rehabilitation erhöht werden.
Ich bin gespannt, inwieweit in der liechtensteinischen Arbeitnehmerschaft Unmut aufkommen wird bei dieser Abschaffung einer langjährigen sozialen Errungenschaft. Danke.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Wie erwähnt, wurde dieser Vorschlag bereits in diesem Hause im Jahre 2003 diskutiert. Der FBP-Vorschlag wurde von der VU-Fraktion heftigst und mit einem Nichteintreten auf die Vorlage torpediert und anschliessend mittels Volksabstimmung abgelehnt. Somit freut es mich, dass die Regierung die damalige Vorlage aufnimmt und den Antrag auf Streichung des Landesbeitrages stellt.
Verursacherprinzip und Eigenverantwortung sollten Einkehr finden, in der Hoffnung, dass dieses Mal kein Referendum ergriffen wird. Die NBU war bei Gründung im Jahre 1932 ein Sozialinstitut. Es gab weder AHV noch ALV. Heute trägt sie die Funktion als Versicherung und ist vom Verursacher für die Folgen von Freizeitunfällen zu bezahlen. Und wenn einige Vernehmlassungsteilnehmer wie Staatsbetriebe und Gemeinde mit der wirtschaftlichen Unsicherheit in diesen Jahren argumentieren, dann möchte ich dies einfach dahingehend vergleichen mit der Unsicherheit im Jahre 1932, welche Stabilität man da benötigte mit einer Nichtbetriebsunfallversicherung und wie man sie heute benötigt. Das ist so komplett anders, dass diese Argumentation der Unsicherheit einfach nicht mehr sticht. Und wenn man das trotzdem noch als Problem darstellen möchte, dann werden wir doch das Jammern auf höchstem Niveau hier erkennen können.
Auf die Frage, ob die Wirtschaftsverbände sich noch melden möchten: Ich gehe davon aus, dass die Wirtschaftsverbände keine Reaktion mehr zeigen werden. Im 2003 haben sie einfach das Argument herbeigeführt, dass der Staat ausreichend mit Kapital versorgt war und hier diesen Beitrag einfach aus Gewohnheitsrecht weiterführen sollte. Heute haben die Wirtschaftsverbände die Erkenntnis, dass der Staat wirklich sparen muss und werden deshalb auch keine entsprechende Reaktion zeigen. Danke.Abg. Peter Lampert
Frau Vizepräsidentin, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Antrag, den NBU-Staatsbeitrag zu streichen. Blicken wir ein paar Jahre zurück: Im Jahre 2003 hat die damalige Regierung den Antrag gestellt, die NBU-Prämie aufzuheben. Die FBP-Fraktion hat damals für die Abschaffung gestimmt. Die anderen Abgeordneten waren dagegen. Bei der Volksabstimmung 2004 wurde die NBU-Abschaffung deutlich verworfen, wobei anzunehmen ist, dass wohl nicht nur die LANV-Mitglieder dagegen gestimmt haben, sondern auch jene Kreise, die im Landtag gegen diese Sparmassnahme der damaligen Regierung waren.
Im vorliegenden Bericht führt die Regierung ein paar Argumente auf, die damals für die Beibehaltung des NBU-Landesbeitrags vorgebracht wurden. Zum Beispiel: Einkommensschwache Haushalte würden im besonderen Masse betroffen. Pauschale Kürzungen im Sozialbereich würden grundsätzlich abgelehnt. Die soziale Errungenschaft aus dem Jahre 1932 dürfe nicht ausgerechnet in Zeiten wirtschaftlicher Flaute geopfert werden. Somit drei Beispiele aus dem Regierungsbericht. Ich möchte nun die Frage in den Raum stellen: Stimmen diese Argumente jetzt nicht mehr?
Das Volk hat 2004 eine klare Absage erteilt. Ich habe damals im Landtag dafür gestimmt, weil mich die Argumente der Regierung überzeugt haben. Meine persönliche Haltung hat sich in der Zwischenzeit nicht verändert, aber dennoch bin ich jetzt gegen diese Vorlage, und zwar deshalb, weil das Volk mit grosser Mehrheit von 66% gegen die Abschaffung gestimmt hat. Nach meiner Meinung dürfen wir uns nicht nach so kurzer Zeit und ohne, dass sich die Umstände sehr stark verändert haben, über einen klaren Volksentscheid hinwegsetzen. Ich spreche mich gegen Eintreten auf die Vorlage aus.Abg. Diana Hilti
Danke, Frau Vizepräsidentin. Das ist einer der Punkte, womit wir mit dem Massnahmenpaket zur Sanierung des Staatshaushaltes die Regierung beauftragt haben, hier uns eine Vorlage vorzulegen, um in diesem Bereich zu sparen. Ich habe damals diesem Auftrag zugestimmt und werde selbstverständlich auch dieser Vorlage zustimmen.
Gerade anknüpfend an die Worte des Abg. Peter Lampert: Ich glaube schon, dass sich seit der Volksabstimmung die Voraussetzungen geändert haben. Ich gebe Ihnen Recht, wahrscheinlich wenig auf Seite der Versicherten, aber sehr wohl auf Seiten des Staates. Im Jahr 2004 waren die Staatsfinanzen in einem ganz anderen Blickwinkel als sie heute sind. Heute müssen wir sparen. Aus meiner persönlichen Sicht muss ich sagen, ich finde es richtig, dass wir im Bereich der NBU sparen. Die Ausführungen auf Seite 8 in diesem Bericht und Antrag zeigen auch, dass die Schweiz diese Transferleistung bereits im Jahr 1967 abgeschafft hat. Klar ist auch, dass wir mit dieser NBU-Subventionierung nach dem Giesskannensystem vorgehen und keine Rücksicht auf unterschiedliche Einkommenssituationen nehmen. Da hatten wir in den letzten Jahren auch andere Vorschläge, die nach diesem Giesskannenprinzip vorgehen wollten. Ich rufe Ihnen da nur das Familiengeld in Erinnerung.
Dann ist für mich einfach wirklich der zentrale Punkt, die NBU versichert Freizeitrisiken und für mich ist es keine Aufgabe des Staates, hier für Freizeitrisiken einen Beitrag zu leisten. Das ist für mich Aufgabe der Versicherten. Ich bin deshalb, wie gesagt, dafür, dass wir auf die Vorlage eintreten und das entsprechende Sparpaket durchziehen. Ich glaube auch nicht, dass wir hier sehr grossen Widerstand seitens der Wirtschaftsverbände zu erwarten haben. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich den Worten meiner direkten Vorrednerin, Frau Diana Hilti, zu hundert Prozent anschliessen. Ich möchte auch noch eine kleine Replik an den Abg. Peter Lampert geben: Meiner Meinung nach haben sich die Umstände seit 2004 massiv geändert. Meine Kollegin hat es gerade vorher gesagt: Nicht für die Versicherten. Da gebe ich ihr Recht, da gebe ich auch Ihnen Recht, wenn sie diese meinen. Ich kann mich nicht erinnern, dass im Jahre 2004 irgendjemand in Liechtenstein an Sparen gedacht und schon gar nicht ausgesprochen hat. Ich habe das nicht wahrgenommen.
Dann auch noch eine kleine Replik an den Abg. Elmar Kindle: Sie haben den heutigen Regierungsrat Hugo Quaderer zitiert. Ich masse mir nicht an, für ihn hier zu argumentieren oder ihn zu verteidigen. Ich möchte auch die damalige Vaterländische Union, die Fraktion, nicht in Schutz nehmen. Es muss immer jeder selber wissen, wofür er argumentiert, wofür er votiert und wofür er sich einsetzt. Ich persönlich werde diesem Bericht und Antrag meine Zustimmung aus folgenden Gründen erteilen: Für mich ist es auch eine Freizeitbeschäftigung, die wir hier unterstützen und ein Risiko, das wir hier unterstützen. Und das ist meiner Meinung nach nicht zentrale Aufgabe des Staates. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Jetzt muss ich schon noch zwei Sachen in diesem Raume klarstellen: Zum einen zur Abg. Diana Hilti und zum Abg. Peter Hilti. Wenn Sie so tun, als ob damals niemand vom Sparen gesprochen hätte, ist es das natürlich bei weitem nicht wahr. Das ist einfach erstunken und erlogen. Das muss ich Ihnen so deutsch und deutlich entgegnen. Damals hatte man ein Budgetloch von CHF 54 Mio. und es lag an der damaligen Regierung, auf Druck der Vaterländischen Union hier Sparmassnahmen aufzuzeigen und, und, und. Hat man etwas gefragt, hat es geheissen, das seien Einzelmassnahmen, das würde nicht gehen. Dann kam der soziale Abbau. Also ich könnte Ihnen hier Sachen vorlesen, Sie können es selbst nachlesen. Da ist es wirklich abenteuerlich. Und dass das alles nicht mehr gelten soll heute, das wundert mich schon. Aber ich muss es nochmals sagen: Sie waren damals nicht in diesem Hohen Hause, Sie haben heute, so wie es aussieht, einen anderen Blickwinkel, eine andere Sicht. Und das finde ich auch gut so. Das muss ich Ihnen so sagen. Und die Aussage, dass damals niemand an das Sparen gedacht hat, das ist einfach nicht wahr. Der politische Wille war von Ihrer Seite einfach nicht gegeben. So einfach ist das.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte nur auch kundtun, dass ich dieser Vorlage zustimmen werde. Ich habe bereits im Juni letzten Jahres im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushaltes ein entsprechendes Votum abgeben. Vor allem ist für mich massgebend, dass die damals historisch erforderlichen Hilfsmassnahmen, die zur Einführung der NBU-Beiträge insbesondere bei unserem Nachbarland Schweiz geführt haben, heute nicht mehr vorhanden sind und das - ich sage jetzt doch - Giesskannenprinzip, dem auch die NBU-Beiträge in ihrer Ausrichtung unterstehen, nicht wirklich dazu beiträgt, sozial Schwächere ausdrücklich zu unterstützen. Es führt vielmehr im Gegenteil auch dazu, dass höhere Löhne entsprechend auch durch höhere Beiträge sozusagen noch subventioniert würden oder werden, wenn man das einmal weiter durchdenken möchte. Ich bin eindeutig dafür, den NBU-Beitrag nicht mehr staatlicherseits auszurichten.Abg. Peter Lampert
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich kann und möchte nur die Worte des Abg. Elmar Kindle unterstützen und kann das bestätigen. Im 2002 hat man schon gesehen, dass man sparen muss. Nicht erst heute. Das wissen Sie doch, auch wenn Sie nicht hier gewesen sind. Und darum hat die damalige Regierung geschaut, wo man sparen kann. Und das war ein Punkt, die NBU abschaffen. Aber wie gesagt, Sie können hier Sachen lesen, ich habe Ihnen Bettlektüre, wo Ihnen die Haare zu Berge stehen und Sie schlafen also erst spät in der Nacht wieder ein, wenn Sie das gelesen haben, was Sie heute meinen und sagen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Abg. Lampert. Ich möchte nicht, dass mir die Haare zu Berge stehen und ich noch weitere schlaflose Nächte habe. Ich kann Ihnen einfach sagen, aus meiner persönlichen Sicht hat sich der Blickwinkel seit dem Jahr 2004 überhaupt nicht geändert. Ich habe damals an der Urne für die Abschaffung gestimmt und werde jetzt auch so bei meiner Meinung bleiben.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Herr Regierungschef, Sie haben um das Wort gebeten.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte auf zwei Punkte eingehen. Zunächst zur Frage, was wir heute eigentlich diskutieren und dabei insbesondere auf den Abg. Pepo Frick eingehen: Er nähert sich der Frage ausschliesslich von der Finanzierung. Ich glaube, über die Finanzierung muss man erst dann nachdenken, wenn man eine Staatsaufgabe zu finanzieren hat und hier handelt es sich unbestrittenermassen um keine Staatsaufgabe. Eine Freizeitversicherung für die Bevölkerung zu organisieren und auch noch mitzufinanzieren ist keine Staatsaufgabe. Deshalb ist das für mich auch keine soziale Aufgabe. Deshalb kann es für mich auch keine Sozialleistung mehr sein, und deshalb stellt sich die Frage der Solidarität, hohe/tiefe Einkommen in dieser Frage überhaupt nicht. Und da halte ich es mit dem Abg. Manfred Batliner, da muss man nicht mehr über Solidarität nachdenken, sondern es ist schlicht und einfach keine Staatsaufgabe, eine Freizeitversicherung zu finanzieren und auch zu organisieren. In dem Sinne, glaube ich, hat sich eben doch etwas noch einmal akzentuiert gegenüber dem Jahre 2002. Diese Argumente hatten damals schon die Berechtigung, und zwar unbestrittenermassen. Ich glaube, was jetzt noch akzentuierter ist, dass wir aufgefordert sind, jede Aufgabe noch einmal genau anzusehen, ob es effektiv eine Staatsaufgabe ist. Und deshalb sind wir zur klaren Ansicht gekommen, dass wir Ihnen dieses noch einmal trotz Volksentscheid hier vorlegen.
Ich möchte dann dem Abg. Peter Lampert auch noch etwas entgegnen. Er sagt, es hat sich für ihn nichts geändert, trotzdem möchte er den Volksentscheid respektieren. Ich möchte ihn dann fragen, was sich für ihn in den letzten Monaten persönlich geändert hat. Er hat nämlich letztes Jahr im Juni bei der Namensabstimmung dafür plädiert, dass das abgeschafft wird und dieser Antrag mitgetragen wird. Es waren damals 23 Stimmen bei 25 Anwesenden und auch Sie unter anderem, die diesem Antrag zugestimmt haben. Es war nur der Abg. Wendelin Lampert, der dagegen war, und die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze. In diesem Sinne darf ich auch zurückgeben, was Sie bewogen hat, in acht Monaten Ihre Meinung zu ändern. Für mich hat sich in diesen acht Monaten jetzt wirklich nichts mehr geändert. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Herr Abg. Peter Lampert, wollen Sie dazu Stellung nehmen?Abg. Peter Lampert
Ich weiss nicht, will der Herr Regierungschef eine Antwort von mir?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich brauche keine.Abg. Peter Lampert
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Dann gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich möchte nur noch den Worten des Herrn Regierungschefs anfügen und die eine Frage des Abg. Pepo Frick beantworten. Nämlich seine erste Frage, ob der Arbeitnehmerverband begrüsst wurde zur Diskussion. Ich kann Ihnen sagen: Wie üblich hat eine Vernehmlassung stattgefunden und auch der Arbeitnehmerverband hat sich daran beteiligt, obwohl seine Stellungnahme weit nach Ablauf der Frist eingereicht wurde. Wir haben diese selbstverständlich berücksichtigt. Ihre beiden anderen Fragen, wie der Beitragssatz festgelegt wird und wie viele Unfallversicherungen im Fürstentum Liechtenstein zugelassen sind, werden wir Ihnen sicher zur 2. Lesung ausführlich beantworten. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Vizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren, guten Abend. Ich möchte auch noch eine Frage an den Abg. Elmar Kindle richten: Kennen Sie das Abstimmungsverhalten in der Regierung zu diesem Geschäft? Und wenn ja, wie können Sie das kennen?Abg. Elmar Kindle
Danke, Frau Vizepräsidentin. Nein, das kenne ich natürlich selbstverständlich nicht. Ich weiss es auch nicht. Ich möchte nur damit zum Ausdruck bringen, die Regierung hat in diesem Hohen Hause gesagt, sie steht hinter diesem Paket. Und da gehe ich davon aus, die Regierung in globo - und Sie sind Mitglied dieser Regierung. So einfach ist das Spiel.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich möchte das abschliessen mit der Bemerkung, dass Sie sich das Spiel sehr einfach machen, Herr Abg. Kindle.Abg. Elmar Kindle
Ja, dann eröffne ich dieses Spiel: Wie stehen Sie zu dieser Vorlage als Regierungsrat? Haben Sie Ihre Meinung von damals geändert oder stehen Sie zur damaligen Meinung? Wobei, das ist ja lächerlich, was wir jetzt betreiben, oder?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ich denke, der Abg. Elmar Kindle ist der lebende Beweis für die Gutgläubigkeit. Er glaubt an das Gute, um es vielleicht noch präziser zu sagen. Ich denke, die Ausführungen des Regierungsrates Quaderer sollten allen zu denken geben. Aber mitunter braucht es noch weitere solche Eskapaden.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich erlaube mir, eine Bemerkung zu machen, weil ich mich an das Wort eines von mir sehr hoch geschätzten Kollegen in diesem Hohen Hause erinnere, der gesagt hat: Was kümmert mich mein oder das Geschwätz von gestern.
Und da sich der Abg. Peter Lampert gegen diese Vorlage ausgedrückt hatte und ich nun noch zu wenig Erfahrung in dieser Ehre, hier vorne zu sitzen, habe, würde ich der Ordnung halber darüber abstimmen, ob wir auf diese Gesetzesvorlage eintreten. Immerhin hat sich ein Abgeordneter expressis verbis dagegen geäussert.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte zu diesem letzten Pingpong noch etwas sagen: Ich glaube, wir sollten uns schon an die Spielregeln halten. Ich kann mich noch gut als Zuhörer an eine Debatte erinnern, die dieses Land geprägt hat. Es war die Verfassungsdiskussion. Damals hat auch ein Abgeordneter gefragt, wie die einzelnen Regierungsräte der damaligen Alleinregierung abgestimmt hätten in der Regierung und es kam eine zu Recht heftige Reaktion des damaligen Landtagspräsidenten Klaus Wanger. Und ich glaube, eine Klarstellung seitens der Landtagsvizepräsidentin wäre heute auch hier angesagt. Ich glaube, wir sollten uns an die Verfassung halten. Noch steht Kollegialregierung drin. Wie auch immer abgestimmt wird, wie werden die Ergebnisse dieses Abstimmungsverhaltens, das geheim ist, gemeinsam nach aussen tragen. Das ist nicht nur die Meinung, das ist die geltende Rechtsordnung. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Gut, um nicht nur die Regierung zu diesem Thema sprechen zu lassen, würde ich sinngemäss dasselbe sagen, was der Regierungschef soeben gemeint hat, nämlich derartige Fragen und Lockversuche zu unterlassen. Ich würde sagen, wir machen jetzt einen Haken darunter und gehen zurück zur Tagesordnung.
Ich gebe noch dem Herrn Regierungsrat Quaderer das Wort.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich möchte abschliessen mit einem Bonmont: Der Abgeordnete, der damals gefragt hat, das war ich in meiner Funktion als Abgeordneter.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Wir stimmen jetzt darüber ab, ob Eintreten gewünscht ist. Ich bitte Sie, wenn Sie für Eintreten sind, dies nun zu erkennen zu geben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich erscheine zwar nicht auf der Liste, aber ich bin auch für Eintreten. 21 Ja bei 25 Anwesenden. Somit können wir mit der Lesung beginnen. Art. 79 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Art. 79 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich habe mich gefragt, ob es nicht sinnvoll wäre, im Art. 79 Abs. 3 anstatt «Er zieht den Anteil des Arbeitnehmers» zu sagen «Er zieht den entsprechenden Beitrag des Arbeitnehmers vom Lohn ab». Nachdem ja nun der gesamte Betrag zulasten des Arbeitnehmers geht, kann man hier vielleicht nicht mehr von einem Anteil des Arbeitnehmers sprechen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Darf ich Sie von hier aus aufklären, dass es ja einem Arbeitgeber auch freisteht, Anteil zu leisten und deswegen ist der Text so gewählt. Ich meine, hier der Regierung nicht ins Wort fallen zu wollen. Aber das ist so.
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben damit diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Frau Vorsitzende, für das Wort. Ich möchte nur kurz noch einmal auf das Votum der Frau Abg. Biedermann kurz eingehen. Zur Klärung: Die obligatorische Unfallversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die Betriebsunfall- und die Nichtbetriebsunfallversicherung. Aus diesem Grund gibt es einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil. Und deshalb ist die Formulierung so gewählt.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke für diese Klärung. Damit haben wir die Traktanden der März-Landtagssitzung abgearbeitet. -ooOoo-