ANPASSUNG VON VERFAHRENSGESETZEN AN EIN NEUES IPRG (NR. 140/1996): - ABÄNDERUNG DER ZIVILPROZESSORDNUNG (SCHEIDUNGSRECHT) 1. LESUNG - ABÄNDERUNG DER JURISDIKTIONSNORM UND AUFHEBUNG DES GESETZES BETR. DIE ABHANDLUNG DER VERLASSENSCHAFTEN VON AUSLÄNDERN (ERBRECHT), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 12: Bericht und Antrag der Regierung zur Anpassung von Verfahrensgesetzen an ein neues IPRG, nämlich: Abänderung der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm sowie Aufhebung des Gesetzes betreffend die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern, Bericht Nr. 140/1996. Dieser Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Die Diskussion wird nicht benützt.ABÄNDERUNG DER ZIVILPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit können wir mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Zivilprozessordnung beginnen.§ 532a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 532a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Zivilprozessordnung beendet und fahren fort mit der 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung der Jurisdiktionsnorm.
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER GERICHTSBARKEIT UND DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IN
BÜRGERLICHEN SACHEN (JURISDIKTIONSNORM)
§ 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 54 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort.
§ 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 55 steht zur Diskussion. Ich möchte die Regierung fragen, was diese Klammer bedeutet, weil, normalerweise macht man das in neuen Gesetzestexten, wenn da bisher etwas stand, was jetzt weggelassen wird, aber dort stand auch bisher nichts.
Regierungschef Mario Frick:
Das kann ich gern erklären. Es gab einmal einen Entwurf, in dem § 55 anders formuliert werden hätte sollen, also im Entstehungsstadium dieses Berichtes und Antrages. Das hat sich dann als Unsinn herausgestellt, und geblieben ist von diesem Unsinn die eckige Klammer; ein eckiger Unsinn also.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion ist beendet. Wir fahren weiter.§ 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56 steht zur Diskussion. Ich glaube, dass der Regierung hier ein Fehler unterlaufen ist. In dieser Fassung würde diese Bestimmung mit dem IPRG nicht übereinstimmen. Es muss heissen: «der mit letztem Wohnsitz im Ausland verstorben ist», weil es nur auf den Wohnsitz ankommt und nicht auf den Ort, wo jemand gestorben ist. Auch das «im Ausland verstorben» bezieht sich dann nicht auf den Todesort, sondern auf den Ort, wo er zuletzt gewohnt hat. Die Diskussion ist beendet. Wir können weiterfahren.
§ 56a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
§ 56b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Ich möchte die Regierung rein prophylaktisch anfragen, ob es nie irgendeine Abänderung oder Ergänzung dieses doch relativ alten Gesetzes gegeben hat. Ich weiss es jetzt selbst nicht. Damit es nicht dann heisst, es sei nur das ursprüngliche Gesetzblatt aufgehoben worden und spätere Landesgesetzblätter dazu nicht.Regierungschef Mario Frick:
Es hat in der Tat verschiedene Anpassungen und Abänderungen gegeben. Das Ausländerverlassenschaftsabhandlungsgesetz beinhaltet heute noch etwa 7 von ursprünglich 15 Artikeln. Ich war immer der Meinung, dass, wenn das Basisgesetz aufgehoben wird, der Rest mitfolgt, werde dies aber legistisch überprüfen lassen undallenfalls auf die 2./3. Lesung eine entsprechend ausführlichere Aufhebungsbestimmung vorschlagen. Ich danke für den Hinweis.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach würde es keine Rolle spielen, wenn die späteren Gesetzblätter nur Aufhebungen beinhalten. Aber wenn sie neue Artikel gebracht haben oder Artikel des ursprünglichen Gesetzes abgeändert haben, dann könnte es schon zumindest zweckmässig sein. Ausserdem ist meines Wissens der Rechtsdienst der Regierung sehr darauf erpicht, dass in solchen Bestimmungen alle Abänderungsgesetzblätter erwähnt werden, zumindest die, die im jetzigen Zeitpunkt noch aktuell sind.Regierungschef Mario Frick:
Also was mir erinnerlich ist, sind es lediglich Aufhebungen, aber das ist schnell abgeklärt, dass man das auf das nächste Mal hat.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion ist beendet. Wir fahren weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Abänderung der Jurisdiktionsnorm beendet.
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