Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz; PATVG), (Nr. 130/2010); [1. Lesung: 15. Dezember 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 21/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 13: Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz).
Die Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung trägt die Nr. 21/2011. Wir behandeln diese Vorlage also in 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern von Ihnen das nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Wir kommen zu einer ersten Vorlage, zum Patientenverfügungsgesetz. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe nur noch eine Verständnisfrage: Zu diesem Artikel ist im Kommentar auf Seite 15 als Vergleich zur Fristdauer oder zum Verfahren mit der Frist die Liste über die eingetragenen Mediatoren erwähnt. Ich möchte fragen: Was ist das für eine Liste bzw. wie ist dort der Zeitrahmen gewählt?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wir haben die Liste der Mediatoren in diesen Erläuterungen erwähnt, weil bei der Liste der Mediatoren ebenfalls keine automatische Erinnerung erfolgt, wenn die Frist abgelaufen ist. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange die Mediatoren eingetragen sind und wann eine Erneuerung erforderlich ist. Das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Soweit ich das in Erinnerung habe, gibt es bei den Mediatoren auf der eingetragenen Liste eine Frist von fünf Jahren. Und nach fünf Jahren müssen sie gewisse Fortbildungsnachweise erbringen, damit die Eintragung erneuert wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur noch einmal nachfragen: Wenn jetzt keine Eintragung in eine Liste erfolgt bzw. die Verbindlichkeit nicht in Erfahrung gebracht werden kann in einem Ernstfall, dann ist sie einfach nicht vorhanden. Das heisst, die dann betreuenden oder verantwortlichen Personen verfahren nach ihrem besten Wissen und Gewissen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Das ist genau richtig. Also wenn eine beachtliche Patientenverfügung nicht zu finden ist, wenn man nicht weiss, dass es eine gibt, dann verfahren die Angehörigen so, wie sie denken, dass es richtig ist und so wie es ohne dieses Gesetz auch eben stattfinden würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 9 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe zu Art. 14 Abs. 3 einen Zusatz. Und zwar ist es so, dass Art. 21 Abs. 1 vom Datenschutzgesetz vorsieht, dass Behörden Personendaten nur dann bearbeiten dürfen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Unter diesen Daten sind religiöse und weltanschauliche Daten zu subsumieren und diese dürfen eben nur dann bearbeitet werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Somit ist es erforderlich, im Patientenverfügungsgesetz zu normieren, dass das Landgericht sämtliche für die Patientenverfügung notwendigen Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten über die Gesundheit sowie religiöse und weltanschauliche Ansichten bearbeiten und in einem Abrufverfahren zugänglich machen kann. Das heisst für den vorliegenden Abs. 3, dass der jetzt bestehende Satz so belassen wird und dass es einen Zusatz gibt und der heisst: «In diesem kann das Landgericht sämtliche für die Patientenverfügung notwendigen Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten über die Gesundheit sowie religiöse und weltanschauliche Ansichten bearbeiten und diese den berechtigten und verpflichteten Personen in einem Abrufverfahren zugänglich machen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich würde es wünschenswert finden, wenn wir dies in schriftlicher Form vor uns liegen hätten, weil es sonst - für mich zumindest - relativ schwer ist, über diese Bestimmung jetzt abzustimmen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe mir gerade beim Vorlesen die Frage gestellt, ob wir beim Verzeichnis über die Vorsorgevollmachten im Rahmen des Sachwalterrechtes, das ja in Kraft ist und wir letzten März verabschiedet haben, ob es da auch so einen Zusatz braucht oder ob wir da den auch so beschlossen haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich weiss das nicht auswendig. Ich werde das sehr gerne prüfen und mitnehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für fünf Minuten, bis die Textvorlage kopiert und im Plenum verteilt ist. Die Sitzung ist unterbrochen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir fahren mit den Beratungen fort: Sie haben unterdessen den Textvorschlag der Frau Regierungsrätin Frick in schriftlicher Form vorliegend.
Ich frage Sie: Gibt es zu Art. 14 oder zu dieser Ergänzung Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 14 abstimmen: Abs. 3 des Art. 14 würde dann heissen: «Das Landgericht führt ein jederzeit abrufbares zentrales Patientenverfügungsregister. In diesem kann das Landgericht sämtliche für die Patientenverfügung notwendigen Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten über die Gesundheit sowie religiöse und weltanschauliche Ansichten bearbeiten und diese den berechtigten und verpflichteten Personen in einem Abrufverfahren zugänglich machen».
Wer mit dem Art. 14 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. In der Stellungnahme wurde das Inkrafttretensdatum auf den 1. November festgelegt. Nachdem nunmehr bereits zwei Sitzungen mit dem Landtag hinsichtlich der Einführung des Patientenverfügungsregisters abgehalten wurden und sich diverse rechtliche, organisatorische und datenschutzrechtliche Fragen stellen, hat das Landgericht vorgeschlagen, dass das Inkrafttretensdatum auf den 1. Januar 2012 festzulegen sei. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Geschäftsverteilung beim Landgericht am 1. Januar 2012 wieder neu festgelegt wird. Ich bitte das also entgegenzunehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 18 ab mit dem veränderten Ablauf der Referendumsfrist am 1. Januar 2012 in Kraft.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Patientenverfügungsgesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über das internationale privatrecht
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Regierungsvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht.
Ich bitte, mit dem Artikelaufruf zu beginnen. Art. 16 Sachüberschrift und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einhellige Zustimmung des Landtages mit 19 Stimmen. Damit haben wir das Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gerichtsgebührengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes.
Ich bitte, mit dem Artikelaufruf zu beginnen. Art. 42 Bst. q und r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Bst. q und r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag die Zustimmung mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden einhellig gegeben und damit auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:30 Uhr).
-ooOoo-