Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 – 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts (Nr. 11/2011); [1. Lesung: 17. März 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 30/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit kommen wir zu Traktandum 16: Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 bis 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts.
Wir haben das in 1. Lesung am 17. März 2011 behandelt, kommen nun zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 30/2011.
Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu. Damit können wir zur Lesung per Artikelaufruf schreiten. Bevor wir zum Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes kommen, möchte der Herr Regierungschef noch das Wort. Bitte schön.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nicht zum Prozedere äussern, sondern nur zum Vorgang. Ich glaube, man müsste zunächst den Mindestfinanzbedarf festlegen und dann die Lesung des Gesetzes vornehmen, wie der Vorschlag betreffend unsere Anträge auf Seite 12 der Stellungnahme ist. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können das gerne machen. Ich habe das allerdings bei der Verwaltung abklären lassen. Und da hat es geheissen, zuerst die 2. Lesung und dann über den Artikel k-Wert abstimmen. Aber ich kann das gerne so machen, wie Sie das wünschen.
Dann kommen wir somit zum Antrag der Regierung. Die Regierung beantragt - ich lese vor:
«der Hohe Landtag wolle- diese Stellungnahme zur Kenntnis nehmen,
- den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes für die Finanzausgleichsperiode 2012 bis 2015 mit 0.76 und damit einem Mindestfinanzbedarf pro Kopf von CHF 5'456 festlegen,
- die beiliegenden Gesetzesvorlagen in Behandlung ziehen».
Gibt es zu diesem Antrag Wortmeldungen? Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einen Antrag zu diesem Antrag der Regierung, und zwar konkret zu Punkt 2. Und dieser lautet wie folgt: Den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes für die Finanzausgleichsperiode 2012-2015 mit 0.78 und damit einem Mindestfinanzbedarf pro Kopf von CHF 5'600 festzulegen.
Diesen Antrag begründe ich wie folgt: Wie bereits im Eintretensvotum im Rahmen der 1. Lesung ausgeführt, sind gemäss Anhang 3 die Konsequenzen für die Gemeinden sehr unterschiedlich. Während die Gemeinde Vaduz auch mit der vorgeschlagenen erheblichen Reduktion einen Überschuss von knapp CHF 7 Mio. in den Jahren 2008 und 2009 gemacht hätte, hätte die Gemeinde Triesen im selben Zeitraum ein Minus von fast CHF 14 Mio. zu verkraften. Die Gemeinden Triesen, Triesenberg und Mauren haben mit der bestehenden Regelung ein Minus in der Gesamtrechnung von zirka CHF 11 Mio. gehabt und dieses Minus dieser drei Gemeinden wird sich mit der vorgeschlagenen Abänderung auf zirka CHF 21 Mio. erhöhen, also beinahe verdoppeln.
Wie wir der Stellungnahme der Regierung zu den Fragen zur 1. Lesung entnehmen können, wird sich diese Schere zwischen reichen und weniger reichen Gemeinden weiter öffnen, da sich vor allem die Kapital- und Ertragssteuern nachhaltig erholt haben und von dieser Erholung dürften primär wenige Gemeinden profitieren. Von meinem Antrag werden aber grundsätzlich genau die anderen Gemeinden profitieren und somit resultiert damit ein gewisser Ausgleich. Konkret handelt es sich bei diesem Antrag um eine Verschiebung zugunsten der neuen Finanzausgleichsgemeinden im Umfang von CHF 3,6 Mio. Diese CHF 3,6 Mio. zugunsten der neuen Finanzausgleichsgemeinden sind im Vergleich zu den Steuermehreinnahmen im Umfang von CHF 20 Mio. im Bereich der Kapital- und Ertragssteuern, welche anscheinend nachhaltig sind, eher ein bescheidener Beitrag.
Hierzu nur eine kleine Anekdote aus den Jahren 2004 und 2005: Als ich im Jahr 2004 den Antrag stellte, den Anteil der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer von damals 50% auf 47% - jetzt sind wir nota bene bereits bei 35% angelangt - zu reduzieren, erhielt dieser Vorschlag sieben Stimmen. Im Jahr 2005 versuchte ich es dann noch einmal, und zwar den Anteil von 50 auf 45% zu reduzieren. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. In den letzten sechs Jahren ist es der letzten Regierung dann gelungen, den Anteil der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer von damals 50% auf 40 zu reduzieren und nun möchte die Regierung den Anteil der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer auf 35% reduzieren. Rückblickend betrachtet ist es doch erstaunlich, wie sich die Ansichten über die Verteilung der Kapital- und Ertragssteuern innerhalb weniger Jahre geändert haben. Auch hier muss man leider feststellen: Besser spät als gar nicht. Der Prozess in der Politik scheint ein wenig träge abzulaufen.
So, nun sind wir eigentlich wieder im Jahr 2004 angelangt. Entweder wir kürzen den Finanzausgleichsgemeinden via den Faktor k den Finanzausgleich und nehmen damit rückläufige Investitionen und einen höheren Gemeindesteuerzuschlag in Kauf und belasten somit die Bürgerinnen und Bürger dieser neuen Gemeinden, oder wir kürzen den Finanzausgleich via den Faktor k nicht ganz so stark. Nach meiner Ansicht kann es einfach nicht sein, dass wenige Gemeinden weiterhin ihre bereits grossen Reserven zusätzlich erhöhen können und dies bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% und andere Gemeinden nun zum Beispiel die Investitionen bei Wasser- und Abwasserleitungen zurückfahren müssen und gleichzeitig auch noch den Gemeindesteuerzuschlag für alle Bürgerinnen und Bürger erhöhen.
Wenn dies eine Mehrheit im Landtag - wie bereits in den Jahren 2004 und 2005 - aber anders sieht, so werden die Bürgerinnen und Bürger leider den Preis für diesen demokratischen Entscheid bezahlen müssen. In diesem Sinne empfehle ich, das Resümee aus der Geschichte zu ziehen und den Faktor k bei 0.78 festzulegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag der Regierung unterstützen, den Faktor k festzulegen, wie es die Regierung beantragt hat. Ich habe bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass ich das Paket, so wie es die Regierung vorgelegt hat, für ausgewogen halte. Ich muss ehrlich sagen, ich hätte mir auch gewünscht, wenn der Abg. Lampert einen solchen Antrag vielleicht in der 1. Lesung einmal deponiert hätte, damit die Regierung auch die Gelegenheit gehabt hätte, uns die Zahlen dazu aufzubereiten und wir vor allem auch alle diese Zahlen vor uns hätten und Gelegenheit gehabt hätten, diese auch zu studieren.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmen und möchte dazu kurz wie folgt Stellung nehmen: Ich komme aus der Gemeinde Balzers, einer Gemeinde, die auf den Finanzausgleich sehr angewiesen ist. Bei der Behandlung des Budgets und des Finanzplanes im Gemeinderat im November 2010 hat der Gemeinderat auf die finanzielle Situation entsprechend Rücksicht genommen, hat auch entsprechende Sparmassnahmen eingeleitet. Die Berechnung des k-Faktors von 0.76 beruht auf einem Fehlbetrag von zirka CHF 150 Mio. auf Landesseite. In der Zwischenzeit haben wir ja gehört, dass dieser Gott sei Dank etwas nach unten korrigiert werden konnte auf zirka CHF 135 Mio. Deshalb sehe ich es als gerechtfertigt, wenn man den k-Faktor bei 0.78 festlegen würde. Und ich hoffe auch, dass der Landtagspräsident und Gemeindevorsteher von Balzers diesen Antrag unterstützen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gerade im Anschluss an das Votum des Abg. Helmuth Büchel bedaure ich es eigentlich auch, dass der Gemeindevorsteher von Eschen nicht hier ist. Aber alles kann man halt nicht haben im Leben.
Zum Votum der Abg. Diana Hilti: Da ist vielleicht eben auch der Blick in die Geschichte interessant. 2004, als ich den Antrag stellte, eben auch diesen Anteil der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer zu reduzieren, habe ich den Aufwand gemacht, habe das alles berechnet, habe allen Abgeordneten diese Diagramme und Tabellen zugestellt. Dann wurde mir vorgehalten, Herr Lampert, Sie spielen hier die Gemeinden gegeneinander aus. Dann habe ich es im Jahr 2005 anders versucht, ohne die entsprechenden Dokumente. Dann wurden genau die Argumente ins Feld geführt, welche Sie jetzt auch ins Feld führen, man sollte hier doch die Zahlen benennen. Deshalb habe ich dieses Mal auch wieder sein lassen. Ich habe natürlich die Tabelle hier. Ich könnte Ihnen genau sagen, was es auf die einzelne Gemeinde ausmacht. Ich habe einfach im Votum gesagt, in etwa sind es CHF 3,6 Mio., die hier zugunsten der neun Finanzausgleichsgemeinden verschoben werden. Aber eben, wie gesagt, ich habe das Resümee aus der Geschichte gezogen: Als ich genügend Dokumente lieferte, war es ein Ausspielen der Gemeinden, und wenn ich nichts liefere, dann sagt man, man hätte hier doch wenigstens etwelche Daten und Zahlen liefern können. Und deshalb habe ich mir dieses Mal jetzt nun gedacht: Ich bringe keine Details. Wie gesagt, die Gesamtzahl ist bekannt und jetzt ist einfach die Frage: Was machen wir? Im Eintretensvotum zur 1. Lesung versuchte ich ja bereits anhand des Anhangs 3 aufzuzeigen, dass eben für mich die Vorlage doch nicht so ausgewogen ist. Wenn eine Gemeinde immer noch erhebliche Überschüsse erzielt und eine andere macht CHF 14 Mio. Miese, dann ist das für mich zu wenig ausgewogen. Im Eintretensvotum wollte ich es zumindest hinüberbringen. Aber wie gesagt, ich verstehe Ihre Argumentation schon auch, dass Sie sagen, Sie hätten gerne mehr Informationen gehabt. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert, ich habe nicht von Ihnen verlangt, dass Sie die Zahlen liefern. Ich hätte mir einfach gewünscht, dass Sie diesen Faktor k mit 0.78 mal in der 1. Lesung gebracht hätten, dann hätte die Regierung und insbesondere die Stabsstelle Finanzen die Gelegenheit auch sicherlich genützt, diese Zahlen in der Stellungnahme aufzuzeigen. Ich glaube, wir sind nun an einem Punkt angelangt, wo wir darauf achten müssen: Vertreten wir die Landes- oder die Gemeindeinteressen? Wir kommen alle aus einer Gemeinde. Ich habe auch in der 1. Lesung ausgeführt, dass es für mich eben wichtig ist, dass alle Gemeinden signalisiert haben, dass sie für dieses Projekt im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes Verständnis aufbringen. Ich glaube, das ist der wichtige Punkt. Wenn wir jetzt beginnen, uns zu verzetteln und jeder die Interessen seiner Gemeinde vertritt, dann bezweifle ich, dass wir hier eine Lösung finden. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte ein paar Ausführungen dazu machen und Sie gleichzeitig bitten, diesem Antrag auf keinem Fall zuzustimmen. Ja, ich hätte mir auch vom Abg. Wendelin Lampert gewünscht, dass er uns das gegeben hätte. Vielleicht hätte es auch diese Woche noch genügt. Er ist ja immer für Transparenz. Hier kommt jetzt ein Antrag, der doch finanzielle Konsequenzen hat und nicht nur einfach mit diesen CHF 3,6 Mio. beziffert werden kann, sondern die Profiteure seines Antrages werden die mittleren Gemeinden sein, und zwar zulasten der kleineren Gemeinden. Und von den grossen Gemeinden muss ich gar nicht reden, auf die hat es ja gar keinen Einfluss. Ich erinnere da vor allem an das Votum des Abg. Peter Lampert in der 1. Lesung. Er war damals schon der Meinung, dass es zu viel Lasten für die Gemeinde Vaduz sind. Mit diesem Antrag würde das ganze System einfach noch verzerrt werden. Ich sage das auch deshalb, weil wir wirklich nach einem ausgewogenen Verhältnis innerhalb der ganzen Lastenteilung dieser CHF 135 Mio. gesucht haben und ich sage Ihnen auch, wie wir die Gemeinden in diesem Prozess bereits seit Lancierung der Diskussion im letzten Jahr entlastet haben, insbesondere die Finanzausgleichsgemeinden. Wir haben auch ein ausgewogenes System innerhalb der Gemeinden gesucht. Und ich kann Ihnen eines sagen: Die Gespräche, die ich heute führe mit den Gemeindevorstehern, diese Vorlage, wie sie heute die Regierung akzeptiert, die wird als solidarische Vorlage unter den Gemeinden betrachtet, auch wenn manche natürlich lieber aus eigenem Blickwinkel etwas anderes noch gehabt hätten. Ich bitte deshalb, diese Ausgewogenheit nicht zu durchbrechen.
Wo stehen wir? Wir haben ursprünglich ein Grundlagenpapier mit den Gemeinden diskutiert, wo wir einen k-Faktor von 0.70 festlegen wollten. Das hätte noch CHF 54 Mio. unter dem Titel der Finanzzuweisung, unter diesem Titel ergeben. Wir sind dann in der Vernehmlassung dahingehend gegangen, dass wir auf 0.71 gegangen sind. Das hat schon eine Entlastung von rund CHf 1,82 Mio. gebracht, also CHF 56 Mio., CHF 2 Mio. mehr. Dann haben wir aufgrund der Eingaben und aufgrund des geänderten besseren Bildes in den Einnahmen dem Landtag anlässlich der 1. Lesung vorgeschlagen, nicht den ganzen Prozess auf 0.71 festzulegen, nicht die zwei Schritte zu vollziehen, sondern dies auf 0.76 zu belassen, das sind 5 x CHF 1,9 Mio. Das sind die CHF 10 Mio. Entlastung, die wir den Finanzausgleichsgemeinden bereits gegeben haben. Und die weitere Entlastung zugunsten nochmals derselben Gemeindegruppen, ich glaube, das ist einfach unverantwortlich und ich halte das dann für sehr schwierig, wollten wir in diesem System in Zukunft noch einmal etwas ändern. Wenn wir heute den k-Faktor auf 0.76 festlegen, verfügen wir damit über Mittel von CHF 65 Mio., die wir den Finanzausgleichsgemeinden zuweisen können. Gegenüber der ursprünglichen Absicht CHF 54 Mio. ist das schon ein Entgegenkommen von CHF 11 Mio.
Sie haben die CHF 20 Mio. Mehreinnahmen angesprochen. Da gibt es genau solche Gemeinden, die eben profitiert haben und das sind nicht die Gemeinden Schaan und Vaduz, sondern das sind eben die Gemeinden, die Sie auch angesprochen haben, nämlich Triesen und Gamprin, die Mehreinnahmen aufgrund der Unternehmen in ihrer Gemeindehoheit eingenommen haben. Und diese wollen Sie nun zulasten der kleinen Gemeinden noch einmal profitieren lassen. Ich habe es anlässlich der 1. Lesung schon gesagt: Ein Ziehen am einen Ende des Stricks wird die Solidarität dieser Vorlage aufbrechen und ich weiss nicht, wie dann die Diskussion weiterverlaufen wird. Sie müssen mir auch sagen, die Regierung hat gegenüber dem ursprünglichen Paket CHF 10 Mio. Entlastung geboten. Sie wollen weitere CHF 3,6 Mio. Entlastung bieten. Wo sollen wir diese bei den CHF 135 Mio. holen? Diese Frage muss ich Ihnen einfach heute stellen. Ich glaube, es ist ganz einfach, hier Anträge in eine Richtung zu stellen und das halte ich nicht für zielgerichtet. Ich hätte mir eben noch einmal gewünscht, dass man das vorher eingebracht hätte. Verlierer, wenn dieser Antrag durchkommt, sind sicherlich die Gemeinden Vaduz und Schaan, und vor allem die kleinen Gemeinden, weil sie von diesem Antrag unterproportional gegenüber den mittleren Gemeinden profitieren werden. Auswirken wird sich das auf die mittleren Gemeinden. Auch die von Ihnen wahrscheinlich im Auge anvisierte Gemeinde Triesenberg wird nicht im selben Umfang profitieren wie andere Gemeinden. Und jetzt eine Diskussion, jetzt Zahlen hin und herzuschieben, die Ihre Berechnungen sind und allenfalls keine Berechnungen, die meine sind, das halte ich für eine ziemlich unseriöse Debatte, wenn Sie die jetzt wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Die Debatte müssen wir nicht führen. Mir geht es nur darum, Sie haben mir konkret die Frage gestellt: Woher soll denn dieses Geld kommen? Wie gesagt, da kommen wir wieder zur Geschichte. Bereits im Jahr 2004 wollte ich die Kapital- und Ertagssteuern anders verteilen. Im Jahr 2005 wieder. Diesen Antrag werde ich heute sicher nicht nochmals stellen. Da muss ich sagen, diese Verantwortung trägt dann eine andere Mehrheit. Aber man sieht es ja genau, auch damals hat der entsprechende Regierungschef argumentiert, man könne das nicht. In den nächsten Jahren ging es dann eben doch. Und das ist eben schon dieses zentrale Rädchen, an dem man drehen sollte in diesem Land. Es ist einfach schade, wenn es etwa sechs Jahre dauert, bis man dann eine Mehrheit findet. Aber ich kann gut damit leben, wenn Sie das anders sehen. Ich verstehe Sie auch. Aber wie gesagt, ich habe in der Vergangenheit den Beweis erbracht, dass ich durchaus bereit war, mit konkreten Anträgen an diesem Rädchen eben zu drehen, damit es eine gewisse Umverteilung gibt. Aber wenn das eine Mehrheit anders sieht, damit kann ich gut leben. Ich bin dann gespannt, wenn die ersten Gemeindesteuersätze erhöht werden, was dann die Bevölkerung dazu sagt. Das wird sich dann weisen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Ich wurde noch persönlich vom Kollegen Büchel angesprochen: Ich habe den notwendigen Sparkurs der Regierung von Anfang an unterstützt, weil ich überzeugt bin, dass das notwendig ist. Ein gesunder Staat bedingt auch mehr Mittel für die Gemeinden. Ich habe auch im Vorfeld der Gemeindewahlen immer wieder mich öffentlich dahingehend geäussert, dass ich das auch weiterhin tun werde. Es gilt in diesem Fall kurz und bündig: ein Mann ein Wort.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, komme ich zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert. Er beantragt, den Faktor k zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes für die Finanzausgleichsperiode 2012 bis 2015 mit 0.78 und damit einem Mindestfinanzbedarf pro Kopf von CHF 5'600 festzulegen. Habe ich das richtig formuliert?
Okay, dann stimmen wir darüber ab: Wer dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 3 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zum Antrag der Regierung. Ich glaube, ich brauche ihn nicht mehr vorzulesen. Es geht einfach um den k-Faktor 0.76 und einem Mindestfinanzbedarf pro Kopf von CHF 5'456, wie er im Antrag der Regierung festgeschrieben ist. Wer dem Antrag der Regierung Folge leisten möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag der Regierung mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir können somit zur 2. Lesung der betreffenden Regierungsvorlagen schreiten.
Wir kommen zuerst zum Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 7 Abs. 3 Bst. a und Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 3 Bst. a und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag der Vorlage mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt.
Damit haben wir Traktandum 16 abgeschlossen, aber ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie können sich vorstellen, dass ich heute sehr zufrieden bin. Ich möchte mich ganz ausdrücklich beim Landtag bedanken, dass er dieses kräftige Zeichen gesetzt hat. Das soll der Regierung Ansporn sein, weitere Vorlagen dem Landtag in Kürze zu präsentieren, dass wir mit der Sanierung auf dem richtigen Weg sind. Und dafür nochmals ein kräftiges Dankeschön. -ooOoo-