Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Teilrevision des Heimatschriftengesetzes (HSCHG) (Nr. 19/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Teilrevision des Heimatschriftengesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 19/2001 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag wird eine Teilrevision des Heimatschriftengesetzes vorgeschlagen. Diese Teilrevision ist aufgrund des Beitritts Liechtensteins zu Schengen notwendig. Mit dieser Teilrevision wird die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von biometrischen Reisepässen inklusive Fingerabdrücken nach den Vorgaben der Internationalen Luftfahrtsbehörde und der Europäischen Union geregelt. Der heute in Verwendung stehende Reisepass enthält bereits eine maschinenlesbare Zone und biometrische Daten auf einem elektronischen Datenträger. Diese biometrischen Daten sollen nun um den Fingerabdruck, welcher ein notwendiges Schengen-Kriterium darstellt, ergänzt werden.
Auf der Identitätskarte soll neben weiteren Sicherheitsmerkmalen und der deutlichen Kennzeichnung der Identitätskarte mit dem Landeswappen auch ein elektronischer Datenträger Aufnahme finden, um dem Bürger die elektronische Signatur im öffentlichen und privaten Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Die Bestimmungen des Heimatschriftengesetzes werden deshalb um die Aufnahme eines elektronischen Datenträgers ergänzt.
Es stellt sich nun die Frage, ob die bisherigen alten Pässe und Identitätskarten umgehend nach Inkrafttreten dieser Vorlage umgetauscht und durch die neuen Reisepässe bzw. Identitätskarten ersetzt werden müssen.
Nein, dem ist nicht so, die Vorlage enthält eine Übergangsbestimmung. Pässe und Identitätskarten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
Diese Revision ist aufgrund des Beitritts Liechtensteins zu Schengen notwendig und ich bin für Eintreten.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Abg. Thomas Vogt hat eine mustergültige Zusammenfassung gemacht. Ich schliesse mich dieser an und bin ebenfalls für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das sind kurz und bündige Voten, in denen das Wesentliche gesagt ist.
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese Würdigung des Bericht und Antrags. Ich möchte an dieser Stelle nur auch nochmals betonen, dass es so ist, wie es der Abg. Thomas Vogt gesagt hat. Die bereits gültigen Pässe und Identitätskarten müssen nicht von einem Tag auf den anderen ersetzt werden, sondern die bleiben gültig, solange das Gültigkeitsdatum des Passes oder der Identitätskarte noch nicht abgelaufen ist. Ich denke, das ist eine wichtige Information auch für die Bevölkerung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur Lesung der Vorlage.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Sachüberschrift vor Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. h, Abs. 2 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. h, Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Ich habe hier eine Verständnisfrage. In Abs. 1 lit. a heisst es: «ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke des Inhabers». Was muss ich unter Fingerabdrücke verstehen? Es ist die Mehrzahl. Sind das mehrere Finger von einer Hand - oder wie sieht das in der Praxis aus? Spielt das eine Rolle, ob es die linke oder rechte Hand ist? Das würde mich persönlich interessieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das werden die Fingerabdrücke von einer Hand sein. Und es muss hier Mehrzahl heissen, damit die Identifikation auch ausreichend vorgenommen werden kann. Aber ob jetzt das die linke oder die rechte Hand ist, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber das werden wir in einer allfälligen Stellungnahme für die 2. Lesung noch ausführen, damit wir hier ganz präzise sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 19 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke schön für das Wort. In Art. 19 wird ja die Gültigkeitsdauer festgelegt bzw. dass dies drei Jahre bei Personen unter 15 Jahren sein soll, was ja schon im Gesetz drin ist. Ich möchte hier beliebt machen, ob hier nicht einmal überprüft werden könnte - wie es auch die Gemeinde Triesenberg vorgeschlagen hat -, dass hier auf fünf Jahre gegangen wird. Das Gleiche auch bei der Identitätskarte. Weil gerade die neuen Pässe werden auch kostenmässig - nehme ich an - teurer als die alten Pässe werden. Und für eine Familie ist es doch ein recht grosser Betrag, wenn dann mehrere Pässe bei Kindern wieder neu beschafft werden müssten. Vielleicht könnte man das auf die 2. Lesung abklären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben das ja auch bereits im Rahmen der Vernehmlassung aufgrund der Eingabe der Gemeinde Triesenberg geprüft. Und wir haben auch im Bericht und Antrag ausgeführt, dass es eben gewisse äusserliche Merkmale gibt, die wachstumsbedingt sind, und deshalb die Regierung an dieser 3-Jahres-Frist der Gültigkeitsdauer auch festhalten möchte. Ich kann Ihnen auch ausführen, dass gemäss heutiger Gebührenordnung ein Pass für eine Person unter 15 Jahren CHF 50 kostet. Und der Pass für die Erwachsenen - also in diesem Falle sind die Erwachsenen die über 15-Jährigen - kostet heute CHF 130. Es ist vorgesehen, wenn dann dieses neue biometrische Merkmal auch im Pass enthalten ist, die Gebühren ein wenig anzupassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Erklärung. Kann man «ein wenig» noch ein bisschen präzisieren? Sind das dann CHF 20, CHF 30, CHF 50?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke für das Wort. Das müssen wir im Gesamtzusammenhang sehen, wie wir die Gebühren insgesamt anpassen. Wir möchten hier in eine Richtung gehen, die kostendeckend ist. Aber kostendeckend werden wir das nie machen können, weil wir einfach viel zu geringe Stückzahlen haben. Ich glaube, da müssten wir mehrere Hundert Franken für einen Pass verlangen. Und das werden wir sicherlich nicht machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 20 Abs. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Bst.abis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Bst.abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Sachüberschrift, Abs. 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Sachüberschrift, Abs. 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Auch hier eine Verständnisfrage: In Abs. 4 geht es um die Verwendung einer elektronischen Signatur im privaten und öffentlichen Rechtsverkehr. Eine Identitätskarte ist somit für die elektronische Signatur geeignet. Meine Frage: Heisst das somit ganz klar, ein Reisepass ist für eine solche elektronische Signatur nicht geeignet? Es ist unmöglich, so etwas zu verwenden. Ein Bürger muss neben dem Reisepass, wenn er das als elektronische Signatur verwenden will, eine Identitätskarte lösen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist so. Diese Maschinen können nur solche Karten in Kreditkartenformat annehmen. Das heisst, einen Reisepass könnte man gar nicht für diesen Zweck ausrüsten, weil es die Geräte nicht gibt. Heute gibt es diesen elektronischen Chip teilweise schon bei den Ausländerbewilligungen und dort ist es schon in Funktion. Man darf aber auch sagen, dass diese Dienstleistung bis jetzt relativ wenig angenommen wurde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 30 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 Bst. a und 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 1 Bst. a und 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 33b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 33b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich komme zuerst noch zurück zur Sachüberschrift vor Art. 33b - Identitätsprüfung. Ich glaube, der Abg. Helmuth Büchel möchte noch etwas anfügen.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Ich habe etwas zu früh gedrückt. Es geht um den Art. 33b wegen dieser Prüfungen. Da heisst es ja unter anderem im letzten Satz: «Die erhobenen Daten sind unverzüglich nach Beendigung der Prüfung der Echtheit des Passes oder der Identität des Inhabers zu löschen». Wie habe ich die Sicherheit, dass diese Daten wirklich gelöscht werden? Wie funktioniert das in der Praxis? Also wie kann die überprüfte Person hier die Sicherheit haben, dass das dann wirklich auch alles gelöscht ist? Kann mir die Regierung dazu mindestens auf die 2. Lesung Ausführungen machen? Da wäre ich sehr froh.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Da ich das noch nie selbst gemacht habe, müssen wir das abklären lassen auf die 2. Lesung. Wir werden das gerne schriftlich in der Stellungnahme ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es zu Art. 33b keine Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen. Art. 33c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 2 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 2 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 19 erledigt.-ooOoo-