Interkantonale Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (VICLAS-Konkordat) sowie die Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung der Vereinbarung (Nr. 23/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 23: Interkantonale Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat) sowie die Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung der Vereinbarung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 23/2011 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Vorlage handelt von der Zusammenarbeit Schweiz/Liechtenstein im polizeilichen Informationssystem. Wie die Regierung im Bericht und Antrag bekannt gibt, wurde als Weiterentwicklung des in den 1980er Jahren in der Schweiz eingerichteten Ermittlungssystems SOKO REBECCA im Jahre 2003 im Bereich Recherche, Auswertung und Analyse von serieller Gewalt- und Sexualkriminalität das so genannte «Violent Crime Linkage Analysis System ViCLAS» in einem Versuchsbetrieb eingeführt. Unsere Landespolizei als assoziiertes Mitglied des Ostschweizer Polizeikonkordats wurde eingeladen, sich an diesem Informationssystem zu beteiligen und nun einige Jahre nach Anlaufen dieses Systems hat sich herausgestellt, dass die Idee doch sehr erfolgreich realisiert werden kann. Die Regierung berichtet, dass im Rahmen des Versuchsbetriebs die Landespolizei in den vergangenen acht Jahren, seit sie hier Mitglied ist, 23 Fälle für die Aufnahme in dieses ViCLAS-System gemeldet hat. Interessant ist, dass der grösste Anteil der gemeldeten Fälle verdächtiges Ansprechen von Kindern und Jugendlichen betrifft, wenn aufgrund der Gesamtumstände von einem Gewalt- und Sexualdelikt auszugehen sei.
Wie wir weiter in diesem Bericht und Antrag der Regierung erfahren, hatte die Schweiz keine Rechtsgrundlage für den interkantonalen Betrieb dieses Systems. Um vor allem der Erfassung und Weitergabe von heiklen, schützenswerten Daten einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurde 2009 eine interkantonale Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten abgeschlossen. Diese Vereinbarung, genannt ViCLAS-Konkordat, sieht in Art. 19 den Beitritt unseres Landes vor.
Persönlich erachte ich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen als sinnvoll und erteile demnach meine Zustimmung zum ViCLAS-Konkordat.
Damit dieses in Liechtentein auch durchgeführt werden kann, benötigen wir sozusagen eine Übersetzung. Das heisst, die Erklärung von schweizerischen Begriffsbestimmungen und die Regelung des Verhältnisses zwischen Landespolizei und der in der Schweiz dafür zuständigen Zentralstelle in Bern. Dazu dient ein in vier Artikeln formuliertes Gesetz, für dessen Behandlung ich mich ebenso ausspreche.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Liechtenstein und die Schweiz pflegen seit langem traditionsgemäss eine enge Partnerschaft und Beziehung im Bereich der Polizei. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt insbesondere bei der Nutzung bestimmter schweizerischer Datenbanken, insbesondere bei der Fahndung, sowie erkennungsdienstlicher Daten, Datenbank der Fingerabdrücke und DNA-Profildatenbank. Diese Zusammenarbeit stützt sich vor allem auf den Polizeikooperationsvertrag aus dem Jahre 1999 und einem Vertrag aus dem Jahre 2005.
Seit 2003 nimmt die Liechtensteinische Landespolizei in einem Versuchsbetrieb des in Kanada entwickelten «Violent Crime Linkage Analysis System ViCLAS» oder wahrscheinlich neudeutsch ViCLAS teil. ViCLAS ist eine von der Kantonspolizei Bern betriebene Datenbank, welche der Recherche, Auswertung und Analyse von serieller Gewalt- und Sexualkriminalität dient. Das Ziel von ViClAS ist es in erster Linie, neue Ermittlungsansätze zu liefern oder bestimmte Muster in Tathergängen zu erkennen. Da es sich bei ViCLAS um besonders schützenswerte Daten, wie zum Beispiel Angaben über Opfer und deren Lebenssituation oder Angaben über die Täter/Opfer-Beziehung handelt, gilt dem Grundsatz des Datenschutzes ein besonderes Augenmerk.
Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten befasste sich in den Jahren 2004 und 2005 intensiv mit ViCLAS und kam zum Schluss, dass es für den Austausch und die Speicherung solch sensibler Daten einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Mit Art. 6 des Konkordats wurde diese gesetzliche Grundlage geschaffen. In ViCLAS sollen folgende Straftatbestände erfasst werden, wobei die folgende Aufzählung nicht als abschliessend bewertet werden darf. - Tötungsdelikte inklusive Versuche;
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung inklusive Versuche;
- Vermisstenfälle, wenn die Gesamtumstände auf ein Verbrechen hindeuten;
- verdächtiges Ansprechen von Kindern und Jugendlichen, wenn aufgrund der Gesamtumstände von einem Gewalt- oder Sexulamotiv auszugehen ist.
Dies nur einige exemplarische Straftatbestände, welche in ViCLAS erfasst werden, um die Tragweite der schützenswerten Daten zu verdeutlichen.
In Liechtenstein ist für die Erfassung bzw. Weiterleitung der Daten die Landespolizei zuständig, welche in dieser Frage der Kantonspolizei St. Gallen die Daten meldet. Damit das ViCLAS-Konkordat in Liechtenstein korrekt umgesetzt werden kann, bedarf es einerseits der Definierung von Begriffen, welche im Konkordat verwendet werden, andererseits müssen die zuständigen Behörden bezeichnet werden. Weil diese Bestimmungen weder im Gesetz über die Landespolizei noch in der Strafprozessordnung korrekt untergebracht werden können, schlägt die Regierung die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Durchführung der Vereinbarung vor. Das entsprechende Gesetz werden wir bei positiver Aufnahme des Konkordats durch den Landtag direkt im Anschluss lesen.
Die jährlichen Kosten von rund CHF 8'600 sind meiner Meinung nach durchaus vertretbar. Ich werde dem Konkordat meine Zustimmung erteilen und bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen lassen. Ich bitte, den Antrag der Regierung vorzulesen.Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wenn Sie damit einverstanden sind, mögen Sie bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Nachdem Eintreten unbestritten bzw. bewilligt ist, können wir mit der 1. Lesung des Gesetzes beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Die Eintretensvoten waren, glaube ich, unbestritten. Es gab keine einzige Frage, keine einzige Wortmeldung. Wenn aus Sicht der Regierung nichts dagegen spricht, beantrage ich jetzt 2./3. Lesung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Der Abg. Peter Hilti beantragt, nach dieser stattgefundenen 1. Lesung direkt die 2./3. Lesung durchzuführen: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden diesem Antrag zugestimmt.
Wir kommen somit zur 2. Lesung des soeben in der 1. Lesung behandelten Gesetzes. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Somit kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestütze Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt, dem Konkordat die entsprechende Zustimmunge gegeben und die Vorlage abschliessend behandelt.
Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-