Bericht und Antrag der Regierung betreffend das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juli 1958 (Nr. 47/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 25: Bericht und Antrag der Regierung betrefffend das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juli 1958.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 47/2011 und steht zur Diskussion. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im liechtensteinischen Rechtsleben kommt es immer wieder zu Schiedsverfahren. Insbesondere im Stiftungsrecht, wo Stiftungsstatuten oftmals vorsehen, dass Streitigkeiten zwischen Stiftungsbeteiligten vor einem Schiedsgericht zu verhandeln sind. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei einem Schiedsgericht um ein privates Gericht, das von den Streitparteien eingerichtet wird und dessen Urteil die Parteien auch anerkennen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür gibt es eigentlich schon seit rund 80 Jahren und wir haben diese im letzten Jahr umfassend revidiert, um Liechtenstein zu einem attraktiven Standort für Schiedsgerichte zu etablieren.
Zu einem attraktiven Standort gehört es aber auch, dass die Entscheidungen solcher Schiedsgerichte im Ausland anerkannt und vollstreckt werden können. Zum heutigen Zeitpunkt können inländische Schiedsurteile nur im Inland und gestützt auf die bestehenden Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen auch in der Schweiz und in Österreich vollstreckt werden. Wenn nun also ein Urteil eines liechtensteinischen Schiedsgerichtes zum Beispiel in den USA gegen eine Verfahrenspartei durchgesetzt werden können soll, ist es ausserordentlich wichtig, dass die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung und Vollstreckung eines solchen Urteils gegeben sind.
Zur Etablierung eines modernen Schiedsortes nützt uns das beste Schiedsrecht nichts, wenn die entsprechenden Urteile in der Folge nicht durchgesetzt werden können. Genau diesem Zweck dient nun der Beitritt zum New Yorker Übereinkommen, welchem derzeit 144 Vertragsstaaten angehören. Die Ratifizierung dieses Übereinkommens ist in diesem Sinne ein logischer Schritt nach der Revision des Schiedsrechts im letzten Jahr.
Das Übereinkommen selber wirft meines Erachtens keine grossen Fragen auf. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass Schiedsverfahren, die heute schon im Inland durchgeführt werden, künftig im Ausland durchgeführt werden, zumal in der Praxis die Grundlage für die Errichtung eines solchen Schiedsgerichtes regelmässig in statutarischen Bestimmungen von inländischen Gesellschaften oder Trusts gegeben ist. Diese sehen regelmässig vor, dass sich der Sitz des Schiedsgerichtes im Inland zu befinden hat.
Konsequent ist meines Erachtens, dass die Regierung zu Art. 1 Abs. 3 einen Vorbehalt dahingehend anbringt, dass das Übereinkommen nur auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche Anwendung findet, die im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind. Dadurch wird das Prinzip der Gegenseitigkeit verankert und klargestellt, dass nur Schiedsurteile aus Staaten vollstreckt werden, die auch liechtensteinische Schiedsurteile anerkennen und vollstrecken.
Weiteres ist es auch konsequent, dass die Regierung den zweiten Vorbehalt gemäss Art. 1 Abs. 3 nicht anbringt, zumal das neue liechtensteinische Schiedsrecht keine Beschränkung der Schiedsgerichtsbarkeit auf Handelssachen kennt, sondern jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein kann.
Alles in allem ist die Ratifikation dieses Übereinkommens zu begrüssen und ich empfehle, den Anträgen der Regierung die Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Christian Batliner hat das Wesentliche gesagt. Es geht wirklich darum, dass wir in Konsequenz der Verabschiedung der Totalrevision des schiedsgerichtlichen Verfahrens in der ZPO, was wir letzten Mai-Landtag gemacht haben und auf den 1. November letzten Jahres in Kraft getreten ist, nun in Konsequenz auch ein Abkommen gegenüberstellen. Das machen wir mit der gegenständlichen Vorlage. Ich bin froh, dass diese Vorlage nun im Landtag ist und wir darüber befinden können.
Es geht darum, dem Schiedsplatz Liechtenstein eine Entwicklungschance zu geben. Ich denke, die Voraussetzungen sind gut. Wir haben eine Rechtsordnung, die einerseits aufgrund der Rezeptionsgrundlagen in die Schweiz und nach Österreich gute Möglichkeiten dazu gibt und auch die geografische Lage Liechtensteins ist als Schiedsort gut. Ich begrüsse auch, dass die Regierung den Vorbehalt angebracht hat wegen der Gegenseitigkeit und bin für die Zustimmung zu diesem Abkommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Auch aus dem Plenum wird das Wort nicht mehr gewünscht. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Ich bitte Sie, den Antrag zu verlesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsprüche vom 10. Juni 1958 genehmigt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 abgeschlossen.-ooOoo-