Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den „Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil“ sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 34/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum 3. Tag der Mai-Landtagssitzung 2011. Ich habe für heute, Freitag, folgende Absenzen zu melden: Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stv. Abg. Helmuth Büchel vertreten, der Abg. Günther Kranz wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri vertreten und der Abg. Rainer Gopp wird durch den stv. Abg. Hubert Lampert vertreten.
Wir fahren mit der Mai-Traktandenliste fort und kommen zu Traktandum 26: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil» sowie die Abänderung weiterer Gesetze.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 34/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag das Gesetz über den «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil». Mit dieser Vorlage soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, die Liechtenstein Bus Anstalt aus der Landesverwaltung auszugliedern und in eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil» umzuwandeln. Das angestrebte Hautpziel dieser organisatorischen Massnahme ist eine mögliche klare Aufgabenzuteilung und entspricht somit auch den Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung von öffentlichen Unternehmungen.
Die Regierung soll sich inskünftig mit strategischen und der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil mit operativen Aufgaben, also mit der Verkehrsleistung im öffentlichen Verkehr beschäftigen. Konkret bedeutet dies, dass die Regierung in Zukunft für die Festlegung und Änderung der Eignerstrategie und die Definition des Leistungsauftrags sowie das Controlling, jedoch nicht mehr für die Festlegung der Tarife im öffentlichen Verkehr, zuständig sein wird. Die Aufgaben des Verkehrsbetriebs sind die Erbringung und Sicherstellung des öffentlichen Personenverkehrs, das Festlegen der Fahrtarife, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die mögliche Beteiligung an Verkehrsverbünden, um nur einige genannt zu haben. Der Landtag wird dann noch die Geschäfte, wie die Genehmigung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs bei der Behandlung des Verkehrsdiensteberichts jeweils Mitte April des Jahres in Form eines Globalkredits sowie die Kenntnisnahme des Jahresberichts zu erledigen haben.
Im Grundsatz bedeutet diese organisatorische Änderung nichts Neues, da die angestrebte Organisationsform im Jahre 1999 schon einmal gelebte Praxis war. Kostenmässig wird im Bereich des Verwaltungsaufwands sowie für zusätzliche Aufwendungen für den Verwaltungsrat mit bestimmten jährlichen Mehrkosten zu rechnen sein. Der Landtag hat jedoch die Steuermöglichkeit, diese jährlichen Mehrkosten durch die Sprechung des Globalkredits kostenneutral auszugestalten. In diesem Zusammenhang erwähnt die Regierung auf Seite 24 das Projekt zur Sanierung des Staatshaushalts. Durch die geplante Organisationsänderung werde der Stellenplan reduziert. Daraus resultiere eine Verminderung des Personalaufwands und somit könne die Laufende Rechnung des öffentlichen Verkehrs reduziert werden. Dies mag wohl aus der Optik der Regierung stimmen, jedoch ist es doch ganz einfach gesagt so, dass dieser heutige Kostenblock neu hin zum jährlichen vom Landtag zu sprechenden und steuerbaren Globalkredit der ungedeckten Kosten im öffentlichen Verkehr verschoben wird.
Sofern ich die Rechtsvorlage richtig verstanden habe, sind weder ein Marken- noch ein Logowechsel von Bedarf. Vielleicht kann die Regierung zum geplanten Namenswechsel, zu den voraussichtlichen Projektkosten und ob beim Tiefbauamt durch den Wegfall der Aufgaben der Verkehrsbeauftragten eine zusätzliche Reduzierung der Stellenprozente möglich sein wird, noch ein paar Ausführungen machen. Ich bin für Eintreten auf die gegenständliche Vorlage. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die vorliegende Gesetzesvorlage befasst sich mit der Ausgliederung der Liechtenstein Bus Anstalt LBA aus der Verwaltung in eine selbstständige öffentliche Körperschaft.
Im Grundsatz soll die LBA somit in einen Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil überführt werden. Es besteht mit diesem Schritt die Absicht, dass neben der Planung, Organisation und Vermarktung des Linienbusnetzes weitere Verkehrsdienste im Sinne eines Gesamtangebotes - wie im Bericht und Antrag in der Begründung ausgeführt wird - an öffentlicher Mobilität angeboten werden.
Der Fokus geht auf die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen - sprich Corporate Governance. Im Lichte der parlamentarischen Vorstösse und Diskussionen im gestrigen Landtag rund um die Thematik «Corporate Governance» ist die Zielsetzung dieser Gesetzesvorlage wohl richtig, denn mit der Verselbstständigung und Anpassung der Rechtsform entspricht der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil inskünftig den Vorgaben des Corporate-Governance-Gesetzes, das heisst, den Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen. Entscheidend ist für mich bei der Implementierung dieser Gesetzesvorlage, dass der Zweck dieser neuen Strategie klar definiert wird.
Beim zweiten Punkt geht es um die Ausführungen im Bericht und Antrag im Kontext mit der Konsolidierung des Staatshaushaltes, wie es der Abg. Werner Kranz bereits ausgeführt hat. Im Bericht und Antrag heisst es, dass mit diesem Vorhaben ein Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes geliefert werde. Dies ist nur bedingt richtig bzw. entspricht nur bedingt dem effektiven Sachverhalt, da de facto kein Personal eingespart wird, sondern lediglich verlagert wird. Die Kosten für das Personal werden mit dieser Konstellation mittels Staatsbeitrag abzudecken sein. Da die LBA das einzige Unternehmen ist, das nicht der Corporate-Governance-Gesetzgebung unterliegt, bin ich für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke den beiden Votanten, welche sich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ausgesprochen haben. Wie Sie im entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung sehen und wie jetzt auch erwähnt worden ist, ist das Ziel dieser Vorlage eine Ausgliederung der heutigen LBA in eine Anstalt öffentlichen Rechts, und zwar in eine selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Wir vollziehen damit einen zweiten Schritt, welchen wir im Mobilitätskonzept im Jahre 2008 hinterlegt haben. Wir haben Ihnen dazumal eine zweistufige Vorgangsweise vorgeschlagen. Den ersten Teil, die Neustrukturierung der Finanzflüsse im Land, haben wir bereits im Jahre 2009 hier in diesem Hohen Hause erledigt. Wir haben dazumal eine Totalrevision des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführt und wir haben dann auch angekündigt, dass wir in einem zweiten Schritt diese Verselbstständigung der heutigen LBA prüfen werden. Darum legen wir Ihnen das heute zur politischen Diskussion und zur Entscheidfindung vor.
Es sind ganz konkret zwei Themen angesprochen worden. Das erste Thema, die Konsolidierung des Staatshaushaltes und die Optik der Landesrechnung. Ich stimme mit den beiden Votanten überein, und wir haben das bereits auch anlässlich der Sitzung mit der Finanzkommission diskutiert, dass es natürlich eine sehr enge Sichtweise ist. Aus Sicht des Landes oder der Landesrechnung kann man argumentieren, dass dieser Kostenblock verschoben wird zur LBA. Aus Sicht einer Gesamtoptik sind diese Kosten dann selbstverständlich immer noch da. Der Landtag hat hier aber klare Steuerungsinstrumente. Er kann den Landesbeitrag, wie das der Abg. Werner Kranz gesagt hat, jährlich im April festlegen und kann so der neuen Organisation auch entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen mit auf den Weg geben. Wir haben gestern anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichts der LBA ja auch diskutiert, welche Möglichkeiten bestehen, den Eigenfinanzierungsgrad zu erhöhen. Das sind natürlich Tariferhöhungen. Das ist aber nicht geplant. Ich habe das in der Vergangenheit mehrfach gesehen. Es geht vielmehr darum, künftig die Effizienz innerhalb der Organisation zu steigern und sich zusätzliche Ertragsquellen zu erschliessen, sei dies in Form von zusätzlicher Werbung, Werbeflächen, die Dritten zur Verfügung gestellt werden und anderes.
Zum Thema Marken- und Logowechsel: Diesbezüglich kann ich Ihnen heute noch keine Ausführungen machen. Wir haben uns hier noch keine Gedanken gemacht, weil wir zuerst abwarten wollten, wie der Landtag dieser Vorlage gegenüber steht. Wenn die 1. Lesung durchgeführt wird, dann werden wir sicher das Organisationsprojekt starten, welches notwendig ist, um die LBA in die neue Rechtsform zu überführen. Dort gehören natürlich auch Fragen abgeklärt wie: Machen wir mit der bestehenden Marke weiter oder brauchen wir einen Logowechsel? Das können wir, sofern das gewünscht wird, dann im Laufe des Jahres noch abklären und Ihnen auch zur Kenntnis bringen.
Dann bezüglich der Stellen im Tiefbauamt: Im Bericht ist ausgeführt, dass es zu einer Stellenverlagerung kommen wird. Im Moment ist kein weiterer Stellenabbau im Tiefbauamt geplant. Es ist geplant, dass eine bestehende Stelle im Umfang von 20 bis 30% sich dann mit der Kontrolle des Leistungsauftrages, welchen die Regierung dann mit der neuen Organisation abschliessen wird, beschäftigen wird. Aber wir werden sicher - und das ist dann die positive Meldung - sicher keine neue Stellen schaffen, um ein entsprechendes Monitoring für diese Organisation aufzuziehen. Also hier werden wir den Status quo halten und sicher keine neuen Stellen schaffen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur Lesung der Regierungsvorlagen und beginnen mit dem Gesetz über den «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil».
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Verständnisgfrage zum Abs. 1: Hier wird ausgeführt, dass es sich um den öffentlichen Personenverkehr handelt. Ich gehe davon aus, dass es sich um den öffentlichen Personenverkehr in Liechtenstein und nur in Liechtenstein handelt sowie um die Anbindung im grenznahen Ausland.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann den Abg. Gerold Büchel bestätigen. Selbstverständlich geht es um den öffentlichen Verkehr in Liechtenstein. Diese Formulierung war in den letzten zehn Jahren immer so, und die ist unverändert und es wird auch künftig so sein, dass wir selbstverständlich den öffentlichen Verkehr hier in Liechtenstein im Fokus haben und nicht irgendwelche ausländischen öffentlichen Verkehre abwickeln wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Dort wird angeführt, dass der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil Grundstücke erwerben kann. Dazu würde mich interessieren: Gibt es Beispiele, für welchen Zweck der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil Grundstücke erwerben und veräussern kann?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist nicht geplant, dass die LBA bzw. die neue Organisation LIECHTENSTEINmobil Grundstücke erwirbt oder veräussert. Es könnte theoretisch aber irgendwann einmal der Fall auftreten, dass zum Beispiel zu Garagierungszwecken irgendetwas im Inland erworben werden müsste und dass dies dann dem künftigen Betreiber in Form eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt werden müsste. Das wäre denkbar, ist aber heute nicht geplant. Diese Formulierung entspricht einer Standardformulierung, welche wir bei anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmungen auch im Gesetz entsprechend hinterlegt haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage: Sind unter Infrastruktur auch die Bushaltestellen bzw. die Infrastruktur in den Bushaltestellen gemeint? Danke.Abg. Werner Kranz
Ich habe eine Frage zu Abs. 1: Darin wird angeführt «für die Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Strasse». Jetzt frage ich mich: Müsste es hier nicht nur heissen «zur Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs»? Ich gehe davon aus, dass hier nicht nur die Strasse, sondern auch die Schiene mit einbezogen sein müsste. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Art. 8, Investitionen, referenziert ja auf Art. 6 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes. Ich kann Ihnen den Abs. 1 von Art. 6, Personenbeförderungsgesetz, zitieren: «Das Land finanziert die Errichtung und den Unterhalt der für die Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Strasse notwendigen öffentlichen Infrastruktur, insbesondere Busspuren, Haltebuchten, Haltestellen, Wendemöglichkeiten, Wartekabinen, Fahrradunterstände und Ampelanlagen». Und darum macht diese Einschränkung hier «Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs» schon Sinn, weil wir diese beiden Gesetze in sehr enger Abstimmung und Referenz haben. Das Thema der Schiene ist auch im Personenbeförderungsgesetz geregelt, und zwar im gleichen Absatz. Dort finden Sie in Art. 6, Infrastruktur, Abs. 3 - ich zitiere: «Das Land kann sich durch finanzielle Beiträge an Infrastrukturprojekten Dritter beteiligen». Dort finden Sie dann wieder die Referenz zur möglichen S-Bahn oder zur Schiene.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil in 1. Lesung beraten.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir das Gesetz über den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil in 1. Lesung beragten.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur dritten und letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes in 1. Lesung beraten.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nur eine formale Anmerkung: Nachdem keine weiteren Fragen aufgetreten sind zu dieser Vorlage, werden wir Ihnen keine Stellungnahme zu diesem Bericht übermitteln. Ich bitte Sie deshalb, die Unterlagen nicht wegzuwerfen, damit wir dann die 2. Lesung auf Basis dieser Unterlagen durchführen können. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher sinnvoll. Danke für den Hinweis.
Damit haben wir Traktandum 26 abgeschlossen.-ooOoo-