Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 26/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wie angekündigt, kommen wir nun zu Traktandum 27: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und die Abänderung weiterer Gesetze.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 26/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wir kommen nun zu einer sehr umfangreichen Vorlage, die auch sehr technisch ist. Es geht darum, vor allem die UCITS-IV-Richtlinie umzusetzen und weitere zwei Richtlinien. Es haben sich in den letzten Monaten zahlreiche Experten und Arbeitsgruppen der Regierung mit dieser Vorlage auseinander gesetzt und nun ist der Ball bei uns. Diese Vorlage war in der Vernehmlassung zusammen mit einem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Diese beiden Vorlagen wurden nach der Vernehmlassung auf Anregung der Verbände getrennt und ich finde das auch richtig so.
Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit einem Projekt zur Stärkung des Fondsplatzes. Ziel soll es auch sein, dieses Gesetzespaket auf den 1. August in Kraft zu setzen. Ich bin mir bewusst, dass das einen gewissen Zeitdruck auch für uns bedeutet. Diesen Zeitdruck haben wir uns auch in gewissem Sinne auch selbst auferlegt, als wir dieses schöne Buch im April von der Traktandenliste gestrichen haben. Es gibt einige Punkte, die vor allem zu Diskussionen geführt haben auch in den letzten Wochen mit den Verbandsvertretern und mit der FMA. Es geht vor allem um die Genehmigungsfiktion in Art. 10 und wie diese in der Praxis gehandhabt werden soll. Dann ist es wohl zentral, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes, wenn das der 1. August ist, was von den Verbänden sehr stark gefordert ist und was ich auch nachvollziehen kann, dass dann auch die Verordnung zu diesem Gesetz vorliegt, da doch sehr viele Bestimmungen im Gesetz auf die Verordnung verweisen und dort die Details geregelt werden sollen.
Für die Finanzmarktaufsicht als Aufsichtsorgan und Bewilligungsbehörde bedeutet dieses Gesetz eine Systemänderung, auch für die Finanzplatzakteure. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass das Bewilligungsverfahren rasch und effizient durchgeführt wird. Das ist im Sinne von uns allen. Trotz allem denke ich, haben wir auch das Anliegen, dass auch die Qualität stimmt, und dass die FMA hier guten Gewissens diese Bewilligung ausstellen kann.
Diskussionen werden auch die Übergangsbestimmungen geben und der Nachtrag, den wir von der Regierung erhalten haben zur Anpassung des FMA-Gesetzes bezüglich der Gebühren. Ich denke, dass es bezüglich der Gebühren sinnvoll ist, wenn die Arbeitsgruppe oder die betroffenen Verbände hier auf die 2. Lesung gemeinsam mit der Regierung noch ihre Anliegen einbringen, damit wir bei der 2. Lesung, die ja im Juni stattfinden soll, dann auch definitiv über die Gebühren im FMA-Gesetz entscheiden können. Soweit von mir aus die wesentlichen Punkte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich auch zu dieser Vorlage äussern. Ich kann mich eigentlich dem Votum der Abg. Hilti anschliessen. Mit der vorliegenden Vorlage soll eine Totalrevision des liechtensteinischen Fondsrechtes erfolgen und damit wird eine Harmonisierung des europäischen Fondsregimes angestrebt. Es gilt, eine Vielzahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen zu übernehmen, wodurch der Wettbewerb gefördert, Kosten gesenkt und ein Beitrag zur Sicherstellung der Stabilität des europäischen Finanzsystems geleistet werden soll. Insbesondere soll auch der Schutz der Anteilseigner und Anleger weiter gestärkt werden. Insgesamt soll ein transparenter, einheitlicher Markt für Wertpapierfonds mit einem einfachen Zugang für alle geschaffen werden. Ein Grossteil der gesetzlichen Bestimmungen entspricht den europäischen Vorgaben. Aufgrund des beinahe Zusammenbruchs des Finanzsystems ist dieser Bereich stark reguliert. Das Gesetzesvorhaben lässt in diesem Sinne wenig Spielraum für Sonderlösungen zu, doch wurde dieser Spielraum genutzt.
Die Vorlage wird von allen Fachverbänden begrüsst. Es hat umfangreiche Stellungnahmen gegeben und die Verbände haben soweit möglich ihr Know-how eingebracht. In einem derart komplexen Bereich begrüsse ich diese enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, ja ich erachte sie gar als ausserordentlich wichtig, und ich möchte daher allen Personen, die bei der Ausarbeitung dieser Vorlage mitgewirkt haben, meinen Dank aussprechen.
Die Vorlage ist äusserst wichtig und soll ein neues Standbein des liechtensteinischen Finanzplatzes werden. Ich bin überzeugt, dass dies mit den in der Vorlage verfolgten Ziele auch gelingen kann. Einerseits geht es um die Förderung der Anerkennung liechtensteinischer Fondsprodukte im Ausland und soll durch die Vereinheitlichung auch die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert werden. Die Kombination aus EWR-Konformität, Wiedererkennung nach Terminologie und Struktur, Flexibilität bei der Produktgestaltung durch das Vertragsprinzip bei ausgewogenem Anlegerschutz, einer mit allen notwendigen Befugnissen ausgestatteten Aufsicht und ergänzender Möglichkeit zur Nachregulierung auf dem Verordnungswege bildet ein Massnahmenpaket, mit welchem die Regierung innerhalb Europas zu den führenden Fondsplätzen aufschliessen möchte. Die Regierung verfolgt ein sehr ehrgeiziges Ziel und möchte dies insbesondere mit der deutlichen Reduzierung der Dauer der Erlangung einer Bewilligung erreichen. So soll unter dem Schlagwort «Time to market» ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil geschaffen werden. Bei guten und sorgfältig ausgearbeiteten Bewilligungsgesuchen, wobei auch mit Musterdokumenten gearbeitet werden kann, soll eine rasche Zulassung ermöglicht werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann gar eine Genehmigungsfiktion, mit andern Worten also eine Genehmigung des Fonds durch gesetzliche Vermutung, ohne dass eine formelle Bewilligung ausgestellt wird, erreicht werden. Eine solche Genehmigungsfiktion kennen wir schon aus anderen Bereichen.
Dieser Punkt wird quasi als das Herzstück des neuen Fondsrechts bezeichnet bzw. soll den wesentlichen Wettbewerbsvorteil generieren. Ich gestehe zu, dass dieser Ansatz bei mir auf einen ersten Blick grossen Anklang gefunden hat. Zwischenzeitlich wurden gerade in diesem Zusammenhang jedoch gewichtige Bedenken an mich herangetragen. So wird insbesondere seitens der FMA erwähnt, dass uns diese Bestimmung, so attraktiv sie auch erscheinen mag, in den Rücken fallen könnte. Gerade im internationalen Vergleich zeigt sich nämlich, dass in diesem sehr stark regulierten Bereich die Aufsicht bzw. Prüfung des Bewilligungsgesuchs sehr ernst genommen wird, da gerade zur Stärkung des Finanzsystems und Anlegerschutzes Missbräuchen durch eine starke Kontrolle ein Riegel geschoben werden soll. Nach Ansicht der FMA besteht offenbar die Gefahr, dass durch eine derartige Gesetzesfiktion der Vorwurf erhoben werden könnte, dass eine effektive Prüfung und Beaufsichtigung der Fonds nicht erfolgen kann und in diesem Sinne die FMA als eine nicht mehr gleichwertige Aufsichtsbehörde anerkannt würde. Tritt solches ein, würde ein enormer Reputationsschaden eintreten.
Ich kann letztendlich nicht beurteilen, ob dies tatsächlich so ist oder nicht bzw. ob hier in Zukunft aus dem Ausland Ungemach drohen könnte. Ich bitte die Regierung jedoch, mit der FMA und mit den involvierten Verbänden in diesem Punkt das Gespräch zu suchen und derartige Ermahnungen ernst zu nehmen, sodass dieser Fall nicht eintreten wird. Solches gilt es unbedingt zu verhindern. Ich weiss nicht, ob die Regierung hierzu rechtsvergleichende Untersuchungen vorgenommen hat und ob es diesbezüglich ähnliche Regelungen im Ausland gibt. Auf alle Fälle ersuche ich die Regierung, dies eingehend zu klären. Vielleicht haben hierzu zwischenzeitlich auch schon weitergehende Gespräche stattgefunden. Das weiss ich nicht.
Abgesehen von den übrigen Punkten, die seitens der involvierten Verbände an die Abgeordneten herangetragen wurden, wie zum Beispiel die Gebührenregelung, die Inkraftsetzung usw., habe ich nichts zu beanstanden. Bei der Gebührenhöhe stellt sich mir die Frage, ob diese nicht zu reduzieren bzw. eine vom Aufwand abhängige Spannbreite definiert werden könnte. Dies wäre ein wichtiges Signal und könnte einem Wettbewerbsnachteil entgegenwirken.
Die Umsetzung der Vorlage wird von der FMA einen Kraftakt abverlangen und eine zusätzliche Kontrolltätigkeit mit sich bringen, was mit anderen Worten nichts anderes als einen Mehraufwand in personeller Hinsicht nach sich ziehen wird. Ich bitte den Landtag, dies zur Kenntnis zu nehmen und bei kommenden Budgetdiskussionen auch entsprechend zu berücksichtigen.
Ich danke der Regierung für diese Vorlage und bin für Eintreten. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Meine beiden Vorredner, die Abg. Hilti und der Abg. Batliner, haben die Vorlage meines Erachtens bereits vollumfänglich umschrieben. Ich möchte einfach an dieser Stelle auch nochmals betonen, dass es hierbei grundsätzlich um eine Umsetzung einer Richtlinie geht. Jedoch ist es hier wirklich gelungen, im Zusammenspiel zwischen der Regierung, der Hochschule und den Verbänden eine für Liechtenstein spezifische Lösung zu finden, die meines Erachtens für den Fondsplatz einen Wettbewerbsvorteil verschaffen sollte.
Wie gesagt, habe ich in diese Vorlage grosse Hoffnung, dass diese den Fondsplatz stärkt und bin auch für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese sehr, sehr positive Aufnahme dieses Gesetzes. In der Tat lesen wir heute ein sehr umfangreiches, ein 200 Seiten umfassendes, komplexes Gesetzeswerk, welches auch für die Regierung von grosser Relevanz für den Finanzplatz ist. Wir glauben, dass dies eines der Gesetze ist - zusammen mit dem neuen Steuerrecht und Steuergesetz - das neue Marktchancen für den Finanzplatz eröffnen können sollte.
Was sind nun die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht? Ich möchte auf diese dann gerne kurz zurückkommen. Ich glaube, dass wir damit beweisen, dass wir an einer schnellen Umsetzung interessiert sind, dass wir insbesondere sehr, sehr schnell unterwegs sind, wenn man bedenkt, dass diese Richtlinie erst im November letzten Jahres in den EWR-Rechtsbestand aufgenommen wurde. Aber Zeit ist heute wirklich der entscheidende Faktor - gerade bei diesen Produkten. Nichtsdestotrotz sollte es nicht nur schnell und flexibel gehen, es muss auch ein Anlegerschutz und die Beständigkeit und Stabilität des Systems garantiert sein. Und ich glaube, dass wir hier einen sehr, sehr guten Vorschlag auf dem Tisch haben.
Was sind nun die Vorteile aus unserer Sicht? Mit der OGAW-Richtlinie werden die Fonds im europäischen Kontext weitgehend harmonisiert und ich glaube, dass das ein sehr grosser Vorteil für Liechtenstein ist, dass das vor allem ein sehr grosser Vorteil deshalb ist, weil wir damit den Zugang zum europäischen Markt haben, weil damit auch der Wettbewerb gefördert wird und das schlussendlich zur Kostensenkung beitragen wird und dass der damit angefachte Wettbewerb eine Chance für Liechtenstein ist. Eine Chance für den Fondsplatz, der bereits in den letzten Jahren sehr stark gewachsen ist. Der Europapass wird es für die Anbieter, vor allem auch für die Verwaltungsgesellschaften erlauben, ihre Produkte von Liechtenstein aus im ganzen EU-Raum anzubieten. Das ist für liechtensteinische Verhältnisse ein riesiger Markt, zu dem wir eben mit dieser neuen Richtlinie jetzt den Zugang gefunden haben und der auch massiv vereinfacht wird.
Wie gesagt, und das wurde auch von den Vorrednern hier dokumentiert, das Gesetz dient gleichzeitig auch einem verstärkten Anlegerschutz. Das ist insbesondere im Nachgang der verschiedenen Krisen, Finanzkrisen seit den Jahren 2007/2008 ganz entscheidend. Wichtige Prinzipien werden verankert. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ist sicherlich ein entscheidendes Plus, das in diesem Gesetz zum Vorschein kommt. Dieses stützt sich dann aber auch ab auf dem Aufsichtsprinzip und dem Verordnungsprinzip. Das Aufsichtsprinzip besagt nichts anderes, als dass die wichtigsten konstituierenden Dokumente durch die FMA eben genehmigt werden müssen und das Verordnungsprinzip - das hat der Abg. Christian Batliner anschaulich dokumentiert -, dass wir damit über Verordnungen eben flexibel auf die Anpassungen der Regulierungen und die Marktverhältnisse reagieren können.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind sicherlich die kurzen Bearbeitungsfristen und die Genehmigungsfiktionen. Da gilt es, eine Interessenabwägung vorzunehmen, und zwar sehr seriös und sehr verantwortungsvoll. Da bin ich bei Ihnen, Herr Abg. Christian Batliner. Das war auch ein grosser Diskussionspunkt anlässlich der Veranstaltung mit den Abgeordneten letzte Woche. Das wurde dort auch thematisiert. Der Aufsichtsratspräsident Michael Lauber war bei dieser Veranstaltung auch anwesend. Er hat gesagt, die FMA sieht die Notwendigkeit einer Genehmigungsfiktion, bittet aber insbesondere bei den Übergangsfristen, dass sie sich auch auf dieses neue System einstellen können. Auch da muss ein vernünftiges Mass gefunden werden von den Marktinteressen, die lieber eine ganz, ganz kurze Übergangsfrist hätten und der Einstellungsfrist, damit die FMA sich auch an diese neue Situation und diese Umsetzung gewöhnen kann. Ich kann Ihnen vermelden, dass die Experten letzte Woche im Nachgang zu dieser Sitzung wiederum mehrmals zusammengesessen sind und mittlerweile für diese Punkte, die hier jetzt auch aufgeworfen wurden, bereits eine Lösung präsentieren können, insbesondere mit Bezug auf die Gebühren - diese wurden nochmals angesehen - und auch mit Bezug auf die Übergangsbestimmung. Wir werden also schnell hier im Rahmen der Stellungnahme dem Landtag auf die 2. Lesung eine einvernehmliche Lösung des Marktes mit der FMA präsentieren können.
In diesem Sinne möchte ich auch abschliessen und bin froh, dass wir diese Chance für den Markt nutzen können, ein attraktives Handlungsumfeld schaffen können. Ich möchte mich vor allem auch für die grosse Arbeit des Marktes, der Marktteilnehmer, der Verbände und der Experten bedanken. Diese haben hier wirklich Grossartiges in den letzten paar Monaten geleistet.
Eine grosse Entschuldigung möchte ich noch anbringen: In der Hitze des schnellen Gefechtes der Ausarbeitung dieses Gesetzes hat es doch einige Tippfehler drin, für die ich mich hinsichtlich der Lesbarkeit dieser Vorlage doch entschuldigen möchte. Ich werde das dann bei einzelnen Artikeln auch anbringen, wo wir noch entsprechende korrigierende Eingriffe vornehmen werden müssen. Aber diese Fehler sind nicht inhaltlicher Natur, sondern eher Orthografie- und Tippfehler.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für den Hinweis. Wir werden besonders Acht geben. Herzlichen Dank auch für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte mich dem Dank des Regierungschefs an die Marktteilnehmer anschliessen. Ich denke, was hier gelungen ist, ist ein sehr zukunftsfähiges Gesetz, ein modernes Gesetz. Und wenn man sich wirklich die Zeit, in der dieses Gesetz entstanden ist, noch einmal vor Augen führt - im November wurde die Richtlinie verabschiedet und jetzt haben wir ein über 200 Seiten starkes Gesetz mit Erläuterungen, bei dem wirklich alle Marktteilnehmer über die Verbände involviert waren, und wenn ich die Stellungnahmen lese, dann wird das wirklich begrüsst. Und die zwei, drei Punkte, die jetzt noch zu klären sind, da bin ich sehr zuversichtlich, dass das auch geschafft wird. Ein wirklich grosses Dankeschön an diese Leute, die hier gearbeitet haben, und natürlich auch an die Regierung, die das in dieser Zeit geschafft hat. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung der Regierungsvorlage beginnen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Ziff. 13 auf der Seite 159. Hier ist nachzulesen «qualifizierte Beteiligung: eine direkte oder indirekte Beteiligung an einer Verwaltungsgesellschaft, die mindestens 10% des Kapitals oder der Stimmrechte entspricht oder die es ermöglicht, massgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft, an der die Beteiligung gehalten wird, zu nehmen: Für die Feststellung der Stimmrechte sind die Art. 25, 26, 27 und 31 des Offenlegungsgesetzes anzuwenden». Dieser Begriff «massgeblicher Einfluss», kann hierzu die Regierung Ausführungen machen, in welcher Position dieser «massgebliche Einfluss» gegeben ist und wo er eben nicht gegeben ist?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist ganz bewusst ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich aus der Praxis weiterentwickeln wird. Im Übrigen ergibt sich diese Definition direkt aus der Richtlinie. Da ergibt sich eigentlich überhaupt kein Spielraum in der Umsetzung, aber man kann sicherlich an Aktionärbindungsverträge und solche Dinge denken, die einen Einfluss hier garantieren.
Ich habe auch gedrückt, ich möchte nämlich noch drei redaktionelle Bemerkungen machen: In Abs. 1 Ziff. 10 müsste es statt vertreiben «vertrieben» heissen. Dann in der Ziff. 22 fehlt ein Anführungszeichen nach dem Begriff «OGAW» und in Ziff. 27 müsste es korrekterweise statt «die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde» «die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde» heissen. Wir werden das dann in der Stellungnahme einfach unterstrichen darstellen, aber ich werde das bei jeder Bestimmung jetzt sagen, wo es noch so eine kleine redaktionelle Anpassung gibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 8 auf Seite 167. Hier wird ausgeführt: «Der Investmentfonds ist nach Zulassung in das Öffentlichkeitsregister einzutragen, die Eintragung ist jedoch keine Bedingung für die Entstehung des Investmentfonds und die Genehmigung des Fondsvertrages durch die FMA. Das Nähere zum Eintragungsverfahren regelt die Regierung mit Verordnung». Ich frage mich hier für die Praxis: Kann dieser Investmentfonds aber operativ tätig werden, obwohl er mitunter im Öffentlichkeitsregister nicht eingetragen wurde? Ich habe mit diesem zweiten Teilsatz einfach Mühe, dass die Eintragung jedoch keine Bedingung für die Entstehung des Investmentfonds ist.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage zum Zusammenhang von Abs. 8 und Abs. 7. In Abs. 7 heisst es, dass der Fondsvertrag und jede seiner Änderungen zur Wirksamkeit der Genehmigung der FMA bedarf. Und dann anknüpfend an die Frage des Abg. Wendlin Lampert: Ist die Genehmigung keine Voraussetzugn für die Zulassung? Zudem stellt sich mir zu Abs. 7 auch die Frage, wie das gehandhabt werden soll mit den Musterfondsverträgen. Das spielt dann auch für das ganze Zulassungsverfahren eine Rolle. Werden die von der FMA publiziert und genehmigt oder gibt die der Fondsverband heraus? Wie ist da der Prozess und die Absprachen zwischen der FMA und den Verbänden?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für diese Fragen. Zunächst zu Abs. 8: Das sehen Sie aus den Erläuterungen auf Seite 50, dass dies einem Bedürfnis des Marktes entspricht. Wir könnten auf diese Eintragung im Öffentlichkeitsregister auch verzichten, weil das keine konstituierende und konstitutive Bedeutung hat. Der Markt hat aber trotzdem aus Gesichtspunkten der Transparenz gewünscht, dass das weiterhin so erfolgt und das ist natürlich auch in unserem Interesse, dass das so erfolgt. Es ist im Übrigen schon heutige Rechtslage. Da ändern wir überhaupt nichts.
Bei den Musterfondsverträgen ist es in der Tat so, dass die die FMA macht, aber selbstverständlich wird das in Abstimmung mit dem Markt erfolgen. Die FMA hat meines Wissens - ich weiss nicht, ob das auch am letzten Mittwoch der Fall war oder ob das vorne bei den Erläuterungen steht - gesagt, dass sie da auch auf die Kompetenz und die Expertise aus dem Markt angewiesen ist. Ich glaube, das ist gut, wenn das dann so Hand in Hand läuft.
Dann auch hier eine redaktionelle Bemerkung: Abs. 7 wird auch durch einen Punkt abgeschlossen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Aber was bedeutet dies nun in diesem Abs. 8 für die operative Aufnahme der Tätigkeit? Kann es sein, dass dieser Investmentfonds eben nicht eingetragen ist und trotzdem operativ tätig sein kann? Denn in Satz eins steht dann wieder: «Der Investmentfonds ist nach Zulassung in das Öffentlichkeitsregister einzutragen». Dann müsste ich wieder sagen: Erst wenn er die Zulassung erhalten hat, kann man ihn in das Register eintragen. Aber wie gesagt, mit dem zweiten Teilsatz habe ich einfach Mühe. Was bedeutet das für die operative Tätigkeit? Kann dieser Investmentfonds auch ohne Eintragung im Prinzip operativ tätig werden?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist so. Wir werden nachher Art. 8 lesen. Dort heisst es von der Zulassungspflicht und vom Zulassungsumfang: «Ein OGAW mit Sitz in Liechtenstein bedarf zu Ausübung seiner Geschäftstätigkeit einer Zulassung durch die FMA». Und mit dieser Zulassung darf er auch tätig werden. Er muss sich dann aber eintragen und wenn er das nicht tut, hat es natürlich Rechtsfolgen, aber nicht mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit, sondern eben andere, weil diese Eintragung keine konstitutive Wirkung hat. Das ist vergleichbar mit einem Verein. Wenn wir heute drei Leute hier finden, die einen Verein gründen wollen, dann sind wir auch konstituiert. Wir können uns dann eintragen lassen, aber es hat keine konstitutive Wirkung im Öffentlichkeitsregister. Wir könnten dann unsere Vereinstätigkeit unmittelbar und sofort aufnehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 5, Seite 170, der letzte Satz. Der lautet wie folgt: «Die Verwaltung der Investmentgesellschaft ist dem Interesse der Anleger verpflichtet». Bezieht sich dieser Satz nur auf die Interessen der Anleger, sprich ist die Verwaltung nur den Interessen der Anleger verpflichtet oder wie ist dieser Satz zu interpretieren?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, ich glaube, das ist vor allem eine Verpflichtung der Verwaltung selbst, dass sie nicht für ihre eigenen Interessen handelt und selbstverständlich im Interesse der Anleger handeln muss. An und für sich eine Selbstverständlichkeit, die hier noch einmal dokumentiert wird.
Ich möchte auch hier wiederum die Chance nutzen, drei kurze Punkte anzusprechen. Wir hätten gerne im Abs. 6, den dritten Satz dann umgestellt. Keine inhaltliche Änderung. Ich sage es einfach, weil wir das dann in der Stellungnahme einfach unterstreichen werden. Der dritte Satz würde dann neu lauten: «Soweit die Satzung und die Regierung mit Verordnung nichts anderes bestimmen, finden zur Bestellung und Zusammenarbeit der Gesellschaftsorgane die Bestimmungen dieses Gesetzes, des PGR und des SEG Anwendung; bei einer zweigliedrigen Organstruktur finden ausschliesslich die Bestimmungen des SEG sinngemäss Anwendung».
Dann im Abs. 7 heisst es «Eigenvermögen». Da möchten wir aus Gründen der Kontinuität den Begriff «eigenes Vermögen» dann schreiben. Und in Abs. 8 sollte es statt «aufgebracht» «gehalten werden» heissen. Also auch hier einfach diese redaktionellen Anpassungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine kleine Stärkung bis 19:30 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:55 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir setzen unsere Beratungen fort.
Der Abg. Christian Batliner wünscht das Wort.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Es ist wieder spät. Wir haben eine dicke Vorlage vor uns und wir hätten noch rund 200 Seiten zu lesen. Ich komme wieder mit einem Anliegen und hoffe, dass ich da offene Türen einrenne. Ich möchte wieder beliebt machen, dass wir Artikelaufruf machen. Ich bin mir bewusst, es ist eine sehr wichtige Vorlage. Die Vorlage wurde auch entsprechend gewürdigt bei den Eintretensvoten. Aber es wurde auch gesagt, dass wir uns in einem sehr stark regulierten Bereich befinden, dass es wenig Spielraum gibt, dass es hauptsächlich auch um die Übernahme von europäischen Richtlinien geht. Ich gehe nicht davon aus, dass es allzu viele Fragen gibt. Vor allem die zentralen Punkte, die aufgeworfen wurden, die Übergangsbestimmungen und die Gebühren, da hat der Herr Regierungschef schon gesagt, dass er da mit einem Vorschlag auf die 2. Lesung auf uns zukommen wird und dass er da in Gesprächen mit den Verbänden ist. Ich weiss, wir haben eine Geschäftsordnung usw., aber wir haben es in der Vergangenheit schon mehrfach bei grossen Vorlagen gemacht, dass wir Artikelaufruf gemacht haben. Und ich stelle in diesem Sinne Antrag, dass wir auch bei dieser Vorlage, auch wenn es eine sehr wichtige Vorlage ist, dass wir Artikelaufruf machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich werde Ihren Antrag gleich zur Abstimmung bringen.
Der Abg. Christian Batliner beantragt, die noch ausstehenden Gesetze und Artikel per Artikelaufruf zu lesen. Ich erinnere an die Geschäftsordnung, die das an sich nicht vorsieht. Aber wir haben das schon gemacht.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann dieses Anliegen verstehen und unterstütze es auch. Wie gesagt - und das hat der Abg. Christian Batliner auch schon treffend ausgeführt - es ist eine enorm wichtige Vorlage für Liechtenstein. Es ist hoch reguliert. Der Spielraum ist wahnsinnig klein. Aber Artikelaufruf heisst ja nicht, dass man nicht diskutieren darf. Also das ist durchaus möglich. Und ich denke, man kann auch jeden Artikel verlesen lassen, wenn man das wünscht. Aber in dem Sinne unterstütze ich diesen Antrag explizit und bin mir auch der Tragweite bewusst in Zusammenhang mit der Geschäftsordnung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nur dazu äussern, falls dieser Antrag eine Mehrheit finden sollte, dass ich dort, wo es redaktionelle Anpassungen gibt, dann halt einfach drücken und diese Bemerkungen anbringen werde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zum Antrag. Der Antrag lautet, die nun noch ausstehenden Gesetze und Artikel per Artikelaufruf zu lesen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag stattgegeben und wir werden die nun folgenden Gesetze per Artikelaufruf lesen.
Wir kommen zu II. Zulassung von OGAW.
Ich bitte, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier eine Frage zu Abs. 2 Bst. b: Hier wird über die ausreichende Erfahrung gesprochen. Kann die Regierung diesen Begriff quantifizieren oder handelt es sich hierbei auch wieder um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der dann im Rahmen der Rechtsprechung mitunter definiert wird?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Aber zum Bereich der ausreichenden Erfahrung gibt es auch schon entsprechende Praxis in anderen Gesetzen, die dann hier auch herangezogen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. In Art. 10 Abs. 6 ist eben diese Genehmigungsfiktion, die wir in den Eintretensvoten angesprochen haben, geregelt. Ich möchte einfach nochmals anregen, dass die Regierung gemeinsam mit der FMA und den Verbänden die Tagesfristen und auch den Zusammenhang mit Art. 149 mit der Übergangsfrist nochmals detailliert anschaut, dass diese Genehmigungsfiktion eben so ist, dass die FMA auch mit gutem Gewissen ihre Aufsichts- und Bewilligungsfunktion gemäss dem Gesetz wahrnehmen kann. Das ist im Interesse des Finanzplatzes.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Schlusssatz von Abs. 7. Hier ist nachzulesen: «Für die Erteilung einer beschwerdefähigen Begründung kann die FMA zusätzliche Gebühren erheben». Ist das in der Gebührenordnung der FMA definiert - oder ist hier die FMA frei in der Ausgestaltung dieser zusätzlichen Gebühren?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne gerade bei der letzten Frage: Nein, sie ist dabei nicht frei. Das ist dann in der Gebührenverordnung geregelt. Es müsste dort auch heissen: «Für den Erlass einer beschwerdefähigen Begründung» und nicht «für die Erteilung einer beschwerdefähigen». Es müsste übrigens «Verfügung» und nicht «Begründung» heissen. Damit habe ich dieses redaktionelle Versehen gerade auch noch korrigiert.
Dann das Anliegen der Abg. Diana Hilti: Das habe ich gesagt, das werden wir aufnehmen und prüfen.
Dann in Abs. 4 und 5: Da sollte man die Zahlen ausschreiben, wie das üblich ist in der Legistik und noch eine Ergänzung machen in beiden Fällen: «Die FMA hat innerhalb von zehn Tagen im Falle der Erstzulassung» würden wir dort dann noch zur Präzisierung ergänzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann noch zu Art. 10 Abs. 5: Da sollte «höchstens» stehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Keine weiteren Wortmeldungen mehr?
Dann lesen wir weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier werden wir dann zur 2. Lesung noch einen neuen Abs. 1 einfügen, wo es auch um die Änderung der konstituierenden Dokumente geht, wo wir auch eine Referenz auf bestehende Bestimmungen machen werden.
In Ergänzung dazu muss dann Art. 143 noch angepasst werden. Das werde ich dann dort nicht nochmals extra erwähnen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ein Hinweis: In Abs. 2 Bst. c müsste nach «Voraussetzungen» kein Komma, sondern ein Strichpunkt sein, weil das eine Aufzählung ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier, wie es der Abg. Thomas Vogt vorher bemerkt hat, in Abs. 5 «höchstens». Ein «s» fehlt da.
In Abs. 6 würden wir auch hier wieder «für den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung» und nicht «Begründung» schreiben. Das muss korrigiert werden.
Und auch in Abs. 7 müsste es redaktionell «anderen» heissen. Da fehlt ein «e».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier hat mich die Legistik nochmals auf zwei/drei Punkte aufmerksam gemacht. Am Anfang müsste es wohl «die Kapitalausstattung» heissen.
In Bst. a sollte man die Millionen ausschreiben.
Dann statt «im Vorjahr» sollte es besser «des Vorjahres» in Abs. 2 heissen.
In Abs. 5 müsste es statt «können» «kann»heissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier müssten wir noch materiell etwas ergänzen, und zwar in Abs. 1 Bst. e: Nach dem Wort «Dokumente» müsste eingefügt werden: «unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Anleger handeln». Dann ist die Richtlinie komplett und vollständig umgesetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 3: Da müsste nach «jährlich» ein Komma eingefügt werden. Dann ist der Satz, glaube ich, richtig in deutscher Sprache verfasst.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das ist richtig. Weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 Bst. a würden wir gerne ergänzen: «die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr erfüllt sind» und jetzt kommt es «und eine Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes binnen angemessener Frist nicht zu erwarten ist». Ich glaube, das sollte man den Unternehmen dann zugestehen. Und dementsprechend müsste dann auch Bst. d noch angepasst werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Mir stellt sich die Frage zu Abs. 2, wo es heisst, dass das Öffentlichkeitsregisteramt auf Vorschlag der FMA den jeweiligen Liquidator bestellt. Gemäss sonstiger Praxis bei den anderen Gesellschaften ist das auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer. Das ist zwar nur Praxis, steht nicht so im Gesetz. Ich stelle mir einfach die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich das Vorschlagsrecht für den Liquidator hat. Vielleicht ist das auch zwingend in den Richtlinien vorgesehen. Ich habe das nicht näher überprüft und mir einfach diese Frage gestellt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, diese Frage ist wirklich überprüfenswert und das werden im Hinblick auf die 2. Lesung auch tun.
Dann eine kurze Anmerkung, wie ich das bei einem vorhergehenden Artikel schon gemacht habe. In den Absätzen 3 und 4 statt «Eigenvermögen» «eigenes Vermögen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich eine ähnliche Anregung. Ich habe ein wenig Mühe damit, dass die FMA Sachwalter bestellt. Wir haben ein Sachwaltergesetz verabschiedet letztes Jahr, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Diese Kompetenz ist eigentlich im Normalfall ausschliesslich beim Gericht. Und für mich würde es Sinn machen, das hier auch zu machen. Für mich gibt es auch keinen besonderen Grund, weshalb das hier bei der FMA sein soll. Ich kann mir auch vorstellen, dass es für die FMA relativ schwierig ist. Es stellt sich dann auch die Frage vom Rechtsweg, weil die Entscheidungen der FMA würden dann über die FMA-Beschwerdekommission an den VGH gelangen. Alle anderen Sachwalterfragen werden beim Gericht über das Obergericht an den Obersten Gerichtshof abgehandelt. Ich weiss auch nicht, ob man diese Zweigleisigkeit wirklich will. Ich bitte, das vielleicht nochmals zu überprüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden uns das ansehen. Wir sind uns aber einig, dass der Sachwalter, der hier gemeint ist, nicht der Sachwalter gemäss Sachwaltergesetz ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, lesen wir weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier auch wieder dieselbe Bemerkung: Statt «Eigenvermögen» «eigenes Vermögen» in Abs. 1.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 5 ist das Wörtchen «über» zu viel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier müsste man materiell nebst dem Art. 351h auch den Art. 352 PGR erwähnen in Abs. 1 beim Einleitungssatz.
Und in Abs. 3 müsste der Verweis richtigerweise nicht auf Art. 351h lauten, sondern auf Art. 958 Ziff. 2 PGR.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Wenn nicht, lesen wir weiter.Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier drei redaktionelle Bemerkungen. In Bst. b) nach «VIII» und nach dem Grossbuchstaben «A» jeweils ein Punkt.
Dann in Bst. d) nach Art. 78 anstatt einem Komma einen Strichpunkt.
Und bei Bst. e) «Wesentlichen» schreibt man klein und nicht gross. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Hinweise. Weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter.Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 2 kommt das Wörtchen «darauf» zweimal vor. Einmal sollte es gestrichen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 Satz 2 kommt das Wörtchen «sein» zweimal vor. Das streichen wir einmal.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir lesen weiter. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 2 müssen wir noch eine Ergänzung inhaltlicher Natur machen. Nach dem Wörtchen «des angebotenen Anlageprodukts» sollte noch hinein «ohne Heranziehung zusätzlicher Dokumente». Dann ist es vollständig umgesetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann lesen wir weiter.Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier ist ein Tippfehler zu korrigieren in Abs. 1. Es müsste statt die «Anteilrücknahme» die «Anteilsrücknahme» heissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2. Hier ist nachzulesen: «Sofern es zum Schutz der Anleger und des öffentlichen Interesses geboten ist, kann die Regierung mit Verordnung regeln, wie die Art, Höhe und Berechnung der Vergütung und Kosten darzustellen und bekannt zu machen sind». Die Regierung geht anscheinend davon aus, dass es diese Verordnungsbestimmung dann in letzter Konsequenz nicht unbedingt braucht. Es ist ja als Kann-Formulierung hier nachzulesen. Ich frage mich schon, ob hier die Regierung nicht konkret diese Verordnung erlassen müsste, als Erstes zum Schutz der Anleger und als Zweites auch im Sinne des öffentlichen Interesses. Wie sieht dies die Regierung?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Regierung sieht das so, dass ich das im Hinblick auf die 2. Lesung abklären werde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann lesen wir weiter. Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 Bst. c müsste nur auf die Jahresberichte und nicht auf die Halbjahresberichte referenziert werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir lesen weiter. Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier müssten wir noch eine materielle Ergänzung vornehmen in Abs. 1 Bst. a. Hier müsste man den Zusatz «und ordnungsgemäss zu behandeln sein» noch einfügen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 101 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 101 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 102 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 102 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 103 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 103 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 4 müssten wir noch den Fall der Säumnisbeschwerde aufnehmen und materiell mit dem folgenden Satz ergänzen: «Im Fall der Untätigkeit gilt Art. 141 Abs. 2 und 3 entsprechend».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3 Bst. a: Hier wird gefordert, dass Einzelheiten zu Entschädigungssystemen, die den Schutz der Anleger sicherstellen sollen, gewährleistet werden. Kann die Regierung Beispiele nennen, was Einzelheiten zu diesen Entschädigungssystemen für die Praxis wären?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, im Interesse der Materialien werden wir das in der Stellungnahme ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 104 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 104 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 105 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 105 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 107 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 107 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 108 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 108 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 109 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 109 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 110 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 110 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier haben uns die Experten empfohlen, in Abs. 3 noch einen neuen Buchstaben «n» aufzunehmen, der gegebenenfalls den Inhalt hätte «zum Inhalt des Verzeichnisses der Anteilsinhaber». Der Bst. n würde dann zu Bst. o und der bestehende Bst. m zu Bst. p. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann lesen wir weiter.
Art. 111 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 111 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 112 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 112 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 113 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 113 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 114 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 114 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 115 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 115 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 116 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 116 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 117 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 117 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 118 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 118 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 119 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 119 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 120 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 120 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 2 müsste nach «FMA» ein Komma stehen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 121 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 121 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 122 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 122 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 123 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 123 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 124 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 124 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 125 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 126 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In Abs. 1 fehlt beim «Wirtschafsprüfer» das «t».
Dann in Abs. 4 ist auch ein Tippfehler: statt «sieht» müsste es «steht» heissen.
Und in Abs. 1 nach dem Wort «EWR» müsste man das Komma streichen, damit das richtig ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 127 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 127 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 128 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 129 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 129 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ganz am Schluss bei Abs. 8 eine Korrektur: statt «handelte» müsste es «handelt» heissen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 130 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 130 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Schlusssatz von Abs. 2. Hier wird ausgeführt: «Mündliche Aussagen begründen keinen Vertrauensschutz». Ich interpretiere diesen Satz dahingehend, dass der Markt gezwungen sein wird, schriftliche Auskünfte vonseiten der FMA zu erhalten, sofern er diesen Vertrauensschutz geltend machen will. Sieht das die Regierung identisch?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, das ist der Umkehrschluss aus diesem Satz. Ich möchte dann gerade die Chance nutzen, hier auch noch zwei Korrekturen anzubringen. In der Sachüberschrift müsste man «Verbindliche» klein schreiben und in Abs. 3 müsste vor dem Wort «veröffentlichen» noch «genehmigen und veröffentlichen» eingefügt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 131 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 132 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 132 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 133 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 133 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 134 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 134 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 135 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 135 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 136 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 136 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 137 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 137 steht zur Diskussion.
Müsste es hier nicht «Mitgliedstaaten» bei der Überschrift heissen? Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 138 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 138 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 139 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 139 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 140 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 140 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier schlägt uns die Legistik eine Neuformulierung ohne inhaltliche Änderung vor, die man dann auch sprachlich besser versteht. Ich lese diese Neuformulierung gerne vor: «Die FMA kann mit zuständigen Behörden von Drittstaaten Informationen austauschen, sofern die Informationsweitergabe zum Schutz der Anleger und des öffentlichen Interesses notwendig ist. Art. 138 und 139 finden sinngemäss Anwendung». Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 141 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 141 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 142 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 142 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 143 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 143 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 144 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 144 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 145 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 145 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 146 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 146 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 147 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 147 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 148 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 148 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 149 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 149 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist diejenige Bestimmung, die bereits in den Eingangsvoten auch erwähnt worden ist. Hier liegt mittlerweile eine gemeinsame Lösung des Marktes mit der FMA vor. Wir werden diese dann im Hinblick auf die 2. Lesung einbauen und dazu Erläuterungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 150 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 150 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Ich habe nur eine Anregung. Es wurde auch an dieser Informationsveranstaltung mit den Verbänden diskutiert, dass das Inkrafttreten 1. August eben zentral ist. Ich möchte eine Anregung an das Landtagsbüro machen, dann die 2. Lesung im Juni vielleicht gleich als erstes Traktandum zu traktandieren, damit diese Frist mit der Kundmachung und Referendumsfrist eingehalten werden kann. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Damit haben wir das Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in 1. Lesung beraten.
Wir kommen zum Anhang: Ich bitte Sie, den Anhang aufzurufen. Anhang I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch den Anhang gelesen und diese Vorlage in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Abs. 1 bis 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 und 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 und 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 Abs. 1 und 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 bis 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 bis 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 und 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 und 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 und 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 und 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 Abs. 2 Bst. a, Abs. 2a bis 2c und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 Abs. 2 Bst. a, Abs. 2a bis 2c und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 103 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 103 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 261 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 261 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 299 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 299 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 312a Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 312a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 352a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 352a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 361 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 361 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zum Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 26a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 14 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GeSetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur siebten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. g Ziff. 1, Bst. p und q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. g Ziff. 1, Bst. p und q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz Über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 2 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. e, g und i Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. e, g und i Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Ziff. I. Unterziff. 2. Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 1 Ziff. I. Unterziff. 2. Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GEsetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 3 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Vor der Lesung gebe ich dem Herrn Regierungschef das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben Ihnen hier mit Schreiben vom 10. Mai eine geänderte Vorlage zugeliefert. Ich würde bitten, aus dieser Vorlage zu lesen. Wie gesagt, wurden auch die Gebühren, die in dieser Vorlage enthalten sind, schon diskutiert und wir werden die geänderten Beträge Ihnen dann im Hinblick auf die 2. Lesung vorlegen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir diese neue Fassung. Art. 5 Abs. 1 Bst. h und z wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. h und z steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a Abs. 6 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a Abs. 6 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Ziff. 2 Einleitungssatz, Bst. c und e sowie Ziff. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Ziff. 2 Einleitungssatz, Bst. c und e sowie Ziff. 2a steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich finde es gut, dass dieser Teil nochmals mit den Verbänden und mit der FMA überprüft wird. Ich möchte nur beliebt machen, dass wir beim bisherigen System, das wir jetzt nunmehr im FMA-Gesetz haben mit diesen bestimmten Beträgen, hier auch bleiben und jetzt nicht im Fondsbereich hier vom übrigen Gesetzessystem, das wir aufgrund der Aufhebung der Verordnung durch den Staatsgerichtshof nunmehr im letzten Dezember eingeführt haben, dass wir auch in diesem Bereich dort dabei bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich kann es kurz machen: Wir haben keine Absicht, vom System abzuweichen und wir haben eine Vorgabe des Staatsgerichtshofes. Die haben wir umzusetzen. Es ist zwar nicht angenehm, jeden Frankenbetrag im Gesetz zu haben, aber das ist die Vorgabe und daran werden wir uns halten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 3 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 14. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 4 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 3 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 2 Bst. l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Ziff. I Unterziff. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Ziff. I Unterziff. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur letzten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 44 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 27 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Freitag, 9:00 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen (um 20:45 Uhr).
-ooOoo-