Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit (Nr. 33/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 28: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 33/2011. Er steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem neuen Konsumkreditgesetz wird die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Die Richtlinie zielt auf einen verbesserten Schutz der Konsumenten bei der Kreditwerbung und Kreditvergabe.
Durch mehr Transparenz soll den Konsumenten das Vergleichen von Kreditangeboten länderübergreifend erleichtert werden. Zinssätze und insbesondere die Kostenstrukturen müssen klar aufgezeigt werden, damit Konsumkredite, zum Beispiel für einen Autokauf, grenzüberschreitend verglichen werden können. Die EU strebt eine Vollharmonisierung in den Mitgliedstaaten an und erhofft sich durch den grenzüberschreitenden Wettbewerb auch günstigere Zinssätze in einem Verbraucherkreditmarkt von EUR 800 Mio. Ausgenommen sind Hypothekarkredite, Kredite über CHF 120'000 und andere spezielle Bankkredite. Der Fokus liegt bei dieser Richtlinie auf dem klassischen Konsumkredit. Nationale Vorschriften müssen aufgehoben oder angepasst werden.
Die Umsetzungsfrist (11. Juni 2010) wurde von Liechtenstein nicht eingehalten, weil vorerst die österreichische Gesetzesvorlage abgewartet wurde, um darauf abzustellen. In der Vernehmlassung äusserten sich massgebende Vernehmlassungsteilnehmer, neben dem Lob für mehr Transparenz, jedoch auch kritisch zur Vorlage, namentlich der Bankenverband, die LIHK und die FMA. Sie monierten die komplizierte Abfassung der Vorlage, vor allem aber die grosse Abweichung von der Richtlinie. Sie kamen zum Schluss, dass als Folge davon in Liechtenstein beinahe jeder Kredit als Konsumkredit zu werten sei.
Daraufhin hat die Regierung sich gemäss Bericht entschlossen, die Vorlage komplett neu zu erarbeiten, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Liechtensteinischen Bankenverband, der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer und der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Sämtliche Bestimmungen, sowohl formal als auch materiell, wurden demnach neu verankert. Die Bestimmungen der Richtlinie wurden in einer Minimalumsetzung übernommen.
Ich begrüsse dieses Vorgehen der Regierung. Der Umweg über die österreichische Gesetzgebung hat sich allerdings als Leerlauf erwiesen und die Zusammenarbeit mit den betroffenen und interessierten Kreisen im Inland von Anfang an wäre in diesem Fall offenbar effizienter gewesen und hätte obendrein keinen Mahnfinger aus Brüssel in Kauf genommen. Die Übernahme der EU-Richtlinie betrachte ich als insofern von Bedeutung, dass dem Konsumenten eine grössere Transparenz und Überschaubarkeit bei Kreditangeboten ermöglicht wird. Durch ein einheitliches Formular wird es zukünftig einfacher sein, verschiedene Angebote europaweit miteinander zu vergleichen.
Als Mikrostaat im europäischen Verbund müssen wir aber bei der Umsetzung jeder einzelnen Richtlinie die Sinnhaftigkeit und Verhältnismässigkeit für unser Land beachten. Wir sollten unsere Handlungsfreiheit und unsere Möglichkeiten als Dienstleister wie auch als Konsumenten ja nicht durch übereifrige Europäi-sierung einschränken und uns damit selbst behindern. EU-Richtlinien gehen zumeist von anderen Grössenverhältnissen aus, als sie in unserem Land vorliegen.
Für Konsumenten in Liechtenstein dürfte die Erweiterung des Konsumkreditmarktes meines Erachtens eher geringe Bedeutung haben. Wie die Regierung in ihrem Bericht, so gehe auch ich davon aus, dass nämlich die meisten Konsumenten ihre Kredite weiterhin bei Banken im eigenen Land oder in der nahen Region aufnehmen. Das Vertrauen der Konsumenten beruht auch in Geldgeschäften weitgehend auf persönlichen Nahverhältnissen, «wo ma mi kennt» sozusagen. Das gilt nicht nur für Fleischprodukte.
Eine gewisse Bedeutung könnte die Richtlinie allerdings bei Käufen übers Internet und im Internet-Banking erlangen. Die bessere Überschaubarkeit, die mit der Umsetzung der Richtlinie geschaffen wird, betrachte ich damit als erwünschte, vorgeschriebene Serviceleistung für den Kunden. Die Umsetzung der Richtlinie mit einem einheitlichen Formular, mit einheitlicher Angabe von Informationen, schafft Transparenz auf dem hart umkämpften Kreditmarkt und schützt jedenfalls die Konsumenten europaweit vor unseriösen Kreditangeboten.
Ich spreche der Regierung hiermit meine Befriedigung aus über das praxisorientierte Vorgehen und die Fokussierung auf den Mindeststandard bei der Umsetzung der Richtlinie und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.
Eine kritische Frage sei mir im Anhang dazu noch erlaubt. Im Tätigkeitsbericht der unabhängigen Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein wird auf die Risiken und Nachteile hingewiesen, die sich für den Konsumenten ergeben können, wenn seine Daten in Bezug auf seine Kreditwürdigkeit geprüft werden. Auf Seite 21 des Berichts der Datenschutzstelle weist sie vor allem auf die Gefahr hin, dass mit völlig veralteten Daten gearbeitet werden könnte und somit dem Konsumenten Nachteile entstehen könnten, indem es ihm verunmöglicht wird, zum Beispiel Konten zu eröffnen, neue Kredite zu erhalten, Telefonverträge abzuschliessen oder im Versandhandel auf Rechnung zu bestellen. Es war für mich allerdings nicht klar ersichtlich, ob sich die Bedenken ausschliesslich auf die Vernehmlassungsvorlage beziehen oder auch auf den heute vorliegenden Bericht und Antrag. Ich bitte deshalb die Regierung hierzu um Ausführungen, wie die Interessen des Konsumenten geschützt werden können. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Votum der Abg. Marlies Amann-Marxer vollumfänglich anschliessen. Ich möchte mich auch zum Gesetz selber nicht äussern und möchte auch den Punkt bezüglich der Datenschutzstelle kurz aufgreifen. Das ist mir auch aufgefallen im Datenschutzbericht, dass die Vorlage unter «Mitarbeit bei der Gesetzgebung» prominent an erster Stelle auf zwei Seiten aufgeführt wird. Ich habe dann den Datenschutzbeauftragten kontaktiert und habe den Vernehmlassungsbericht angefordert und erhalten. Das ist ein achtseitiger Bericht. Aus Sicht des Datenschutzes werden vor allem Artikel 8 und 9 als problematisch eingestuft und da sind viele Anregungen enthalten. Ich bin etwas erstaunt, dass das im Bericht und Antrag nicht aufgeführt wird oder dass sich die Regierung mit diesen Argumenten nicht auseinander setzt. Ich weiss nicht, ist das ein Versehen, ist da etwas untergegangen? Aber wir hatten letztes Jahr in der GPK eine ähnliche Feststellung gemacht und das kann auch im Bericht des Amtes für Soziale Dienste aus dem Jahr 2009 nachgelesen werden. Damals betraf es allerdings eine Amtsstelle, die auch einen umfassenden Bericht abgegeben hat und die sich dann beklagt hat, dass das nicht Eingang in die parlamentarische Debatte gefunden hat. Das war aber nicht Ihr Ressort. Das möchte ich der Klarheit halber auch sagen.
Für mich stellt sich die Frage: Wie geht die Regierung bei der Vernehmlassung vor? Gibt es da interne Richtlinien? Gibt es da eine Gewichtung der Argumente und wird da zwischen regierungsinternen und -externen Stellen zum Beispiel unterschieden? Die Datenschutzstelle ist ja dem Landtag zugeordnet und da hätte ich schon erwartet, dass man sich damit auseinander setzt. Ich bitte die Regierung ausdrücklich, sich mit dem Vernehmlassungsbericht der Datenschutzstelle auf die 2. Lesung hin auseinander zu setzen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke auch, dass Eintreten auf die Gesetzesvorlage grundsätzlich unbestritten ist.
Nun zum Thema Vernehmlassungen: Das haben wir in diesem Hohen Hause in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert. Diesbezüglich kann ich ausführen, dass die Regierung selbstverständlich eine Unterscheidung macht, wie mit Vernehmlassungseingaben umgegangen wird. Im Normalfall werden die Vernehmlassungsergebnisse, die von externen Teilnehmern eingereicht werden, in der Vorlage auch aufgeführt, und wenn es dann zu Änderungen kommen sollte, entsprechend auch begründet, warum man jetzt hier diesem Vernehmlassungsteilnehmer folgt oder warum man hier dem Vernehmlassungsteilnehmer eben nicht folgt. Das ist der Grundsatz. Interne Vernehmlassungsergebnisse werden wir nicht darstellen, weil die Amtsstellen sind der Regierung zugeordnet und die Regierung ist dem Landtag rechenschaftspflichtig. Und wir haben uns auf den Grundsatz verständigt, dass Wissen der Amtsstellen Wissen der Regierung ist. Es kann nicht sein, dass wir hier in diesem Hohen Hause debattieren, was jede Amtsstelle zu einem Vernehmlassungsbericht sagt. Es ist schlussendlich ein Vernehmlassungsbericht der Regierung. Es ist schlussendlich ein Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag und in diesem soll das Wissen der Landesverwaltung einfliessen. Das zu den Grundsätzen.
Nun zur spezifischen Thematik der Datenschutzstelle: Das ist in der Tat eine unabhängige Stelle. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ich kann mir das nur so erklären: Wir haben ja nach der Vernehmlassungsvorlage diese Vorlage noch einmal komplett überarbeitet, und zwar in Zusammenarbeit mit den relevanten Verbänden. Ich gehe auch davon aus, dass die Ergebnisse bzw. die Argumente der Datenschutzstelle auch entsprechend bewertet worden sind und sofern diese hier keinen Eingang in die Vorlage gefunden haben, wird man sich das auch überlegt haben. Allerdings muss ich zugestehen, dass es jetzt aus Sicht der Regierung nicht gut ist, wenn das hier nicht separat aufgeführt worden ist. Und das Anliegen, den Bericht des Datenschutzbeauftragten noch einmal auf die 2. Lesung aufzunehmen, das kann ich Ihnen heute schon zusagen. Wenn das gewünscht wird, werden wir das machen. Damit habe ich absolut kein Problem. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die Arbeitsgruppe, die das im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, das schon geprüft hat. Aber wir werden im Hinblick auf die 2. Lesung darlegen, welche Argumente aus Sicht des Datenschützers berücksichtigt worden sind und welche nicht. Ich denke, damit haben wir diesen Punkt erledigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Jetzt bin ich schon ein bisschen hellhörig geworden. Das Thema ist mir nämlich auch aufgefallen. Wenn hier auf die 2. Lesung, wie Sie richtig sagen, Punkte aufgeführt werden, was diskutiert wurde und auch was allenfalls von der Datenschutzstelle, die eine unabhängige Stelle ist und die meiner Meinung nach bei jedem Gesetz eine wichtige Funktion hat, eingebracht wurde, wäre ich froh, wenn man auch die Be-gründung hinschreibt, warum die Argumente der Datenschutzstelle nicht eingeflossen sind. Ich denke, das wäre sehr interessant und nicht nur was allenfalls Argumente für die Sicht der Arbeitsgruppe waren. Ich würde beliebt machen, dass da wirklich auch stichhaltige Gründe aufgelistet werden, warum man sich für einen anderen Weg entschieden hat. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin gleicher Meinung wie der Abg. Peter Hilti. Ich bin davon ausgegangen, dass die Regierung das sowieso machen würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke. Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer, danke für Ihre Ausführungen. Ich gehe davon aus, wir haben das gleiche Verständnis. Die Datenschutzstelle ist eine externe Stelle und da werden sämtliche Argumente bei sämtlichen Gesetzen - ob pro oder kontra - aufgeführt, auch wenn die Regierung dem nicht folgt und das ergänzt. Und ich verstehe das so, dass das eher ein Versehen bei der Arbeitsgruppe ist. Aber das wird man jetzt klären und auf die 2. Lesung aufarbeiten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Davon gehe ich ebenfalls aus.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir die 1. Lesung der Regierungsvorlagen vornehmen. Wir kommen zum Konsumkreditgesetz. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
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Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir kommen nun zu den Anhängen 1, 2 und 3. Ich schlage Ihnen vor, diese einfach aufzurufen und wenn Sie entsprechende Wortmeldungen haben, dann können Sie sich melden.
Zum Anhang 1: Dieser entspricht dem Anhang 1 der Richtlinie ohne inhaltliche Änderungen.
Zum Anhang 2: Dieser Anhang enthält das Formular «Standardinformationen für Konsumkredite». Er entspricht dem Anhang 2 der Richtlinie. Anhang 2 legt lediglich die Inhalte des Formulars fest.
Anhang 3: Dieser enthält ein spezielles Formular für Überziehungskredite und bei Umschuldungen. Er entspricht dem Anhang 3 der Richtlinie.
Ich denke, wir können auf die Lesung in diesem Sinne verzichten, ausser es gibt aus dem Plenum einen anderen Wunsch.
Das ist nicht der Fall. Dann rufen wir die Anhänge entsprechend auf.Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 3 steht zur Diskussion.
Der Titel wird hier noch fett geschrieben.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, haben wir das Konsumkreditgesetz in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur zweiten Regierungsvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 18 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 28 abgeschlossen.
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