Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung der AHV und IV und die Familienzulagen (Einführung eines Minimal- und Maximal-Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten) (Nr. 51/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 30: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung der AHV und IV und die Familienzulagen (Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 51/2011. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Unter Traktandum 30 wird uns der Bericht und Antrag Nr. 51/2011 vorgelegt. Dieser Bericht und Antrag befasst sich mit der Anpassung der Bandbreite der Verwaltungskosten bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung, IV und FAK-Anstalten. Es ist weiterhin vorgesehen, dass alle drei Anstalten eine gemeinsame Verwaltungskostenrechnung führen.
Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, wurde schon in der Vergangenheit über eine Anpassung für die Festsetzung der Verwaltungskostenbeiträge nachgedacht. Konkret geht es nun in dieser Vorlage darum, dass die Regierung den Verwaltungsbeitrag auf dem Verordnungsweg zukünftig in der Bandbreite bis maximal 5% festlegen kann, wenn die Verwaltungskosten der Reserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen. Das heisst auch, dass die Bandbreite nun von 4 auf neu 5% erhöht wird.
Damit wird die Regierung nun mehr Flexibilität haben, den Verwaltungskostenbeitragssatz bedarfsgerecht den tatsächlichen Gegebenheiten der Verwaltungskosten anzupassen. In den vergangenen zehn Jahren konnte die Verwaltungsrechnung jeweils mit einem Gewinn abschliessen. Doch im Jahr 2010 wurde der Verwaltungsaufwand negativ und für 2011 wird der Verwaltungsaufwand ebenfalls negativ veranschlagt. Das heisst, mit dem heutigen Verwaltungskostenbeitragssatz von 3,6% aus dem Jahr 2008 ist es nicht mehr möglich, die laufenden Verwaltungskosten zu decken.
Die Anpassung auf einen neuen maximalen Prozentsatz ist nur die eine Seite der Medaille. Was ich aber auf der anderen Seite auch erwarte, ist ein Kostenbewusstsein bei den Verwaltungskosten durch die AHV/IV/FAK-Anstalten. Ich fordere die Regierung deshalb auf, bevor ein neuer Satz bzw. ein erhöhter Satz per Verordnung festgelegt werden muss, auch über Einsparungspotenzial betreffend die Verwaltungskosten gemeinsam mit AHV, IV und FAK nachzudenken.
Was mich aber auch noch interessieren würde - ich habe es in den Materialien nicht gefunden und darf bekanntlich Protokolle der Finanzkommission nicht zitieren: Wie stark wird die Erhöhung der Verwaltungskosten um 1% eine einzelne Lohnsumme belasten? Ich bitte die Regierung, dies anhand einer Beispielrechnung auf die 2. Lesung noch auszuführen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Regierung schlägt vor, dass die gesetzliche Höhe des Verwaltungskostenbeitrages der AHV/IV/FAK-Anstalten von derzeit 4 auf 5% erhöht werden soll. Der tatsächliche Ansatz wird jeweils durch die Regierung per Verordnung festgelegt. Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung von öffentlichen Unternehmen und Institutionen ist es sinnvoll, hier den gesetzlichen Beitragssatz zu erhöhen und der Regierung den Anpassungsspielraum zu geben. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer die Vorlage gutheissen.
Ich beziehe mich noch auf Art. 45octies - Invalidenversicherungsgesetz. Hier steht, ich zitiere: «Höchstgrenze des Lohnzuschusses - Für die Bemessung des Lohnzuschusses wird als obere Grenze der Bruttojahreslohn berücksichtigt, den die betreffende Person ohne Invalidität erzielen würde. Es wird höchstens ein Bruttojahreslohn von CHF 126'000 berücksichtigt». Mich hat diesbezüglich verwundert, dass die Wirtschaftsverbände überhaupt keine Bemerkungen über die geplante Erhöhung des versicherbaren Bruttolohnes bei der Invalidenversicherung auf CHF 126'000 gemacht haben. Ich habe dann die Vernehmlassung im Internet gesucht und wollte nachlesen, welche Begründung dieser Erhöhung zugrundeliegt. Gemäss Seite 16 ist die Vorlage am 21.10.2008 in Vernehmlassung gegangen. Ich habe unter diesem Datum überhaupt keine Vernehmlassung finden können. Ich wollte diesbezüglich nachprüfen, ob diese Erhöhung um CHF 20'000 bei den Vernehmlassungsteilnehmern abgefragt wurde. Ich bitte die Regierung, mir diese Frage noch zu klären.
Die Begründung im Bericht und Antrag, dass im 2009 die Unfall- und Krankenversicherungsgelder angepasst wurden, stellt für mich keine argumentative Grundlage dar. Genauso könnte man dagegen argumentieren, dass der höchstversicherbare Lohn bei der betrieblichen Personalvorsorge zum Beispiel als Basis dienen könnte. Es geht hier darum, den Bedarf und die Notwendigkeit zu klären und nicht, eine blosse Anpassung vorzunehmen, welche mit einer Erhöhung um 20% doch beträchtlich ist. Deshalb bitte ich die Regierung zu erläutern, was eben diese Notwendigkeit bei der Invalidenversicherung ausmacht, um diese eben bedarfsgerecht erhöhen zu müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke für die positive Aufnahme dieses Berichtes und Antrages. Ich denke, diese Vorlage wird vor allem die Praktikabilität im Verwaltungsablauf merklich erhöhen. Deswegen ist sie von meiner Seite aus und ich denke auch von den AHV/IV/FAK-Anstalten aus durchaus positiv zu werten.
Zum Abg. Peter Büchel, der das Kostenbewusstsein bei den AHV/IV/FAK-Anstalten anmahnt: In meiner Wahrnehmung ist das Kostenbewusstsein dort durchaus gegeben. Wir haben in den letzten Jahren, bedingt durch den Aufwand in der IT, einen starken Aufwand in diesem Bereich. Aber man muss natürlich auch bedenken, dass gerade bei der AHV bei diesen Beitragsleistungen eine grosse Volumenzunahme stattgefunden hat und noch immer stattfindet und man mit IT-Lösungen selbstverständlich den Personalaufwand auch entsprechend optimiert anpassen kann. Wenn man keine IT-Lösungen sucht, die diesen doch sehr aufwändigen Bereich abdecken und garantieren, dass Renten und Ansprüche zeitgerecht und korrekt abgewickelt werden, dann denke ich, dass man diesen Aufwand auch durchaus rechtfertigen kann. Aber Ihr Hinweis ist sicher richtig, das ist ein kontinuierlicher Prozess, der nicht abgeschlossen ist. Ich denke, dessen sind sich die Regierung und dann sicher auch die AHV/IV/FAK-Anstalten bewusst.
Ihre zweite Bemerkung werden wir für die 2. Lesung nachreichen.
Zum Abg. Manfred Batliner, zu diesem Art. 45octies: Es ist mir momentan auch nicht präsent, ob wir die Wirtschaftsverbände anschliessend nochmals befragt haben. Aber wir werden das für Sie für die 2. Lesung abklären. Sie bemerken dann dazu, dass diese Erhöhung auf die CHF 126'000 für Sie nicht logisch begründbar ist. Aber ich denke, es ist in diesem Bereich, aber auch in anderen Bereichen durchaus üblich, dass solche Lösungen gewählt werden. Wir können Ihnen für die 2. Lesung vielleicht andere Beispiele und die Argumentation dazu nachliefern. Ich denke, es ist wichtig zu sehen, dass wir hier nur von den Verwaltungsausgaben sprechen, die eben die Kernaufgaben der AHV/IV/FAK-Anstalten betreffen und dass alle diese Aufgaben, die wir in den letzten Jahren diesen Anstalten zugewiesen haben, eben über separate Vergütungsmechanismen abgeklärt werden. Das haben wir Ihnen im Bericht und Antrag auch so ausgeführt. Ich danke Ihnen für die diesbezüglichen Stellungnahmen in diesem Landtag. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe noch zwei/drei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Seite 13: Hier wird auf die Schweiz verwiesen und dann wird argumentiert, wieso es eben unterschiedliche Zustände zwischen Schweiz und Liechtenstein gibt, die auch eine unterschiedliche Höhe der Verwaltungssätze begründen. Kann die Regierung mitunter Ausführungen machen, wie hoch der aktuelle Satz in der Schweiz ist? Das wäre die erste Frage.
Dann hat der Abg. Peter Büchel bereits auf das Finanzkommissionsprotokoll verwiesen. Ich darf ja auch nicht daraus zitieren. Deshalb würde mich schon auch interessieren: Was sind die gesamthaft finanziellen Konsequenzen, wenn effektiv an diese 5%-Grenze herangegangen würde mit dieser Verordnungskompetenz der Regierung? Wenn dies auf die 2. Lesung abgeklärt werden könnte, also einfach eine Zahl. Welchen Betrag macht das effektiv aus?
Die dritte Frage geht in die gleiche Richtung wie beim Abg. Manfred Batliner. Auch hier frage ich mich: Was bedeutet das über die gesamte Lohnsumme, wenn jetzt nun hier diese Erhöhung auf CHF 126'000 stattfindet? Welche Konsequenzen hat dies auf die gesamthaft abgerechnete Lohnsumme? Wenn auch diese Zahl noch eruiert werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert. Ich möchte mit seiner letzten Frage beginnen: Ich denke, wir haben Ihnen das im Protokoll der Finanzkommission auch ausgeführt, allerdings nicht zahlenmässig, weil es grundsätzlich eben so ist, dass eben die vorgesehene Limite auch in der Vergangenheit nie erreicht worden ist und damit eben für den IV-Fonds somit keine finanziellen Konsequenzen jetzt zu erwarten sind. Wenn man also eine Spekulation über eine Lohnsumme dann abgeben müsste, kann man das sicher nachreichen. Aber grundsätzlich gilt: Wenn in der Vergangenheit das nicht erreicht worden ist, gehen die Anstalten nicht davon aus, dass es in absehbarer Zukunft so sein wird. Das ist dazu zu sagen.
Zur Frage, wie hoch die Verwaltungskosten in der Schweiz tatsächlich sind, haben wir Ihnen auch im Finanzkommissionsprotokoll und dann auch in diesen Ausführungen im Bericht und Antrag ausgeführt, dass es nicht einen definierten Betrag gibt. Weil verschiedene Beträge in verschiedenen Kantonen so ausgeprägt sind, sind auch die Kriterien oder die Inhalte, die über Verwaltungskostenzuschläge abgedeckt sind, auch andere. Deswegen gibt es auch keine direkte Vergleichbarkeit.
Ich denke, Ihre zweite Frage kann man auch prüfen, wie das für die 2. Lesung darzustellen ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir zur Lesung der Regierungsvorlagen schreiten.
Wir beginnen mit dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Überschrift vor Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Hier wird definiert, ab wann diese Verwaltungskosten angepasst werden müssen. Einmal ist dieser Ein-Drittel- und dann der Zwei-Drittel-Bereich die entsprechende Bestimmung. Kann die Regierung noch Ausführungen machen, wie man zu diesem ein Drittel/zwei Drittel gekommen ist? Wieso nicht 20:40%? Wieso jetzt hier 33% und 66%? Wie ist man zu dieser Definition zwei Drittel/ein Drittel gekommen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, ich habe Ihnen jetzt nicht auf Anhieb eine Erklärung, die mir von den AHV/IV/FAK-Anstalten so geliefert worden ist. Aber aus den Ausführungen, die hier gemacht worden sind und aus den Zahlen, ist glaube ich ersichtlich, dass man eben mit den bisherigen Daten, die man hat, empirisch gesehen hat, dass man eben mit diesen Grenzwerten wahrscheinlich so eine praktikable Lösung gefunden hat, dass man einen vernünftigen Rahmen hat, den man nicht ständig anpassen muss und auch verwaltungstechnisch einen vernünftigen Aufwand haben wird. Ich denke, das ist die Erklärung dafür, dass man empirisch gesehen hat, dass man mit diesen Grenzen gut durchkommt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch noch eine Frage zu Abs. 3: Wann wird festgestellt, dass es eben nicht deckend ist? Es heisst, deckend in einem Geschäftsjahr. Ist das auf Ende des Geschäftsjahres dann im Frühling, wenn der Geschäftsbericht vorliegt, oder wann soll die Regierung hier entscheiden?Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, es ist so vorgesehen: Man hat das Geschäftsjahr abgewickelt und kennt die Zahlen, dass man prospektiv sieht, wohin die Tendenz geht und dass man rechtzeitig reagieren kann. Ich denke, man wartet nicht ab, bis es wirklich unter die Grenze gesunken ist, sondern dass man die Tendenzen dann absieht und feststellt. Man hat die Entwicklungen der vorhergehenden Jahre und kennt dann auch die Prognosen für das nächste Jahr und wird dann aufgrund dieser Sachlage entscheiden, ob eine Anpassung für das kommende Jahr bereits vorzusehen ist oder möglicherweise noch zugewartet werden kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich interpretiere den Schlusssatz von Abs. 3 schon dahingehend, dass man eben wartet, bis die Reserven weniger als ein Drittel sind, und wenn man das dann im Frühjahr feststellt, wenn zum Beispiel dann der Jahresbericht publiziert wird, dass dann entsprechende Handlungen ausgelöst werden auf Seiten der Regierung - sprich die Regierung wird ihre Verordnungskompetenz nützen und diesen Verwaltungskostenbeitrag prozentual entsprechend erhöhen. Also ich weiss nicht, ob das die Regierung anders sieht. Aber anhand dieses Schlusssatzes denke ich mir - hier steht es ja: Betragen die Reserven weniger als ein Drittel, dann wird die Regierung nach meinem Dafürhalten eingreifen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das sehe ich eigentlich auch so.
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, das ist im Prinzip richtig so. Aber wenn man natürlich aus den Gründen, die ich vorher angeführt habe, schon sehen kann, dass es dann im kommenden Jahr aus budgetären Gründen nicht reichen wird, wird man wahrscheinlich darüber nachdenken müssen. Aber ich werde das für die 2. Lesung abklären und genau definieren. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Ich finde es löblich, was Sie jetzt gesagt haben, dass man dann mitunter schon früher reagiert. Das finde ich immer sehr gut, wenn man den Blick in die Zukunft richtet. Aber anhand dieser Bestimmungen eben - und da komme ich auch auf meine erste Frage zurück, dieser eine Drittel - wenn Sie früher reagieren möchten, dann müssten Sie mitunter diesen einen Drittel eben höher ansetzen, damit man früher bereits entsprechende Massnahmen einleiten könnte. Aber ich denke mir auch, mitunter können Sie das noch bis zur 2. Lesung präzisieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45octies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45octies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FAMILIENZULAGENGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur dritten und letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 30 abgeschlossen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gleichzeitig haben wir sämtliche Traktanden der Mai-Landtagssitzung 2011 bearbeitet. -ooOoo-