Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichteten Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV (Nr. 61/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der Juni-Landtagssitzung.
Wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 8: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichteten Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 61/2011 und steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Dieser vorliegende Bericht und Antrag befasst sich mit der Neuregelung der Alters- und Hinterlassenenversicherung über die Ausrichtung des Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Absicherung der AHV. Kurz zusammengefasst befasst sich der vorliegende Bericht und Antrag mit Massnahmen, wie die Leistungsfähigkeit der AHV erhalten werden kann und wie die Sparmassnahmen mit verschiedenen Anpassungen umgesetzt werden können.
Ziel dieser Vorlage ist eine längerfristige finanzielle Sicherung der AHV. Eine der vorgeschlagenen Massnahmen ist, den Staatsbeitrag von heute 20% bezogen auf die Ausgaben neu ab 2015 auf CHF 50 Mio. festzulegen und dann pro Jahr um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Diese Massnahme, den Staatsbeitrag zu reduzieren, hat zwangsweise Auswirkung auf die Einnahmen, die nach Kompensierung ruft. Es wird nun vorgeschlagen, Mindereinnahmen wie folgt zu kompensieren - ich zitiere: - «Einführung von versicherungsmathematisch berechneten Kürzungssätzen bei Rentenvorbezug;
- Anpassung der Renten auf Grundlage des Preisindexes anstelle des Mischindexes;
- Anhebung der Beitragssätze für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende sowie entsprechende Senkung des Beitragssatzes bei der Familienausgleichskasse für dieselbe Zielgruppe».
Alles zusammen sicher sinnvolle Massnahmen, um den Sparwillen des Staates auch in der AHV zu manifestieren. Doch sind diese Massnahmen nicht für alle Teile der Bevölkerung gleich einschneidend. Der Teil der Bevölkerung, der einer schweren körperlichen Arbeit nachgeht und am Ende der Lohnskala anzutreffen ist und keine hochdotierte Pensionskasse hat, ist nun gezwungen, da die Abzüge per Rentenvorbezug doch erheblich angepasst werden, die letzten Arbeitsjahre des Erwerbslebens durchzubeissen, oder, wenn die Leistungsfähigkeit nicht mehr da ist, in die Arbeitslosigkeit oder IV abzuwandern. Aus meiner Sicht wird dies dann nur eine Verlagerung der Kosten bzw. ein Nullsummenspiel auf Kosten dieser Gruppierung.
Ich bitte deshalb die Regierung, hier noch einmal über die Bücher zu gehen und eine für diese untere Lohngruppe der zukünftigen AHV-Bezüger optimalere Lösung zu erarbeiten. Ich könnte mir zum Beispiel auch eine branchenspezifische Anpassung des Rentenvorbezuges vorstellen. Denn ich weiss aus eigener Erfahrung, es ist zum Beispiel für einen einfachen Bauarbeiter, der bereits einige körperliche Gebrechen hat, sehr schwierig, die letzten Jahre bis zu einer vollen AHV-Rente zu bestehen.
Eine weitere grosse Sparmassnahme ist die Festlegung des fixen Staatsbeitrages von CHF 50 Mio. ab 2015 und es wird aufgerechnet, wie viel dies an Kosten über die Jahre einsparen wird. Dieser Staatsbeitrag soll ab 2015 auf maximal CHF 50 Mio. festgelegt werden und dann anschliessend pro Jahr um CHF 2 Mio. erhöht werden. Hier müssen wir uns als Gesetzgeber im Klaren sein: Was ist uns wichtig? Für was sollen wir das Geld ausgeben? Wollen wir unserer sozialen Einstellung weiterhin die Stange halten oder sagen wir: CHF 50 Mio. darf uns die AHV kosten - mehr ist nicht mehr drin?
Zusammengefasst: Ich sehe durchaus ein, dass wir auch in der AHV-Sicherung Akzente setzen müssen und die verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen im vorliegenden Bericht und Antrag angehen sollten. Doch mir ist es ein Anliegen, dass wir die Personen am unteren Ende der Lohnskala, die nur eine kleine zweite Säule und keine dritte Säule in der Altersversorgung haben, nicht ganz vergessen. Denn gerade diese Personengruppe ist auf gute soziale Leistungen angewiesen. Ich bin für Eintreten. Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gleich auf das vorgehende Votum zu sprechen kommen. Ich denke, dass eine branchenspezifische Ausgestaltung der AHV nicht realisierbar ist, sondern das ist Aufgabe der 2. Säule, hier branchenspezifisch Rücksicht zu nehmen, wo entsprechend Belastungen oder eben körperliche Belastungen da sind. Also dagegen würde ich mich aussprechen. Das ist wirklich eine Aufgabe der 2. Säule.
Jetzt zum Thema: Der Bericht und Antrag befasst sich mit der Neuregelung des an die AHV ausgerichteten Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV.
Der Titel des Berichts lässt erahnen, dass durch Festlegung des Staatsbeitrages und die Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV vorerst die Probleme gelöst sein sollen. Gutachten aus dem Jahre 2005 und 2010 zeigen, dass die AHV ihren Verpflichtungen in den nächsten 20 Jahren ohne Sorge nachkommen kann. Der Gutachter aus dem Jahre 2005 empfahl aber trotzdem, rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts zu prüfen. In der Folge fand im 2006 eine Sitzung zwischen Regierung und AHV statt. Im 2007 wurde eine Steuerungsgruppe eingeführt, welche einen Expertenauftrag an das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen erteilte. Die Experten orteten sehr wohl Handlungsbedarf, allerdings keinen akuten. Dennoch verlange es politische Verantwortung, frühzeitig zu handeln, denn manche der möglichen Massnahmen würden einen sehr langen Wirkungshorizont haben.
Der AHV-Direktor meint zu dieser Vorlage: «Der Vorschlag ist konsensfähig, ein grosser Wurf ist es aber nicht. Die Regierung hat eine Chance zu grundlegenden Reformen vertan. Von der ursprünglichen Idee der Revision, die AHV so zu reformieren, dass die kommenden 30 bis 40 Jahre finanziell gesichert sind, ist nichts mehr übrig geblieben».
Und das ist genau die politische Krux, denn Weichenstellungen von heute wirken in der Regel erst in zwei bis drei Mandatsperioden. Ich komme dann später noch zur Ausnahme zurück. Und darum genügt diese Vorlage in keinster Weise. Auch wenn wir wohlweislich einen Schritt bzw. einen Meter in die richtige Richtung machen, so reicht dieser Meter für das 25 km lange Liechtenstein nicht. Ein Schritt in die richtige Richtung, in sechs Jahren von Regierung und Arbeitsgruppe erkannt, beobachtet und erarbeitet, ist ein klares Zeichen, diese Vorlage nicht zu behandeln und auf richtige Lösungen zu warten. Deshalb werde ich für Rückweisung dieser Vorlage plädieren.
Mit dem Hauptanliegen dieser Vorlage, den Staatshaushalt zu sanieren und den Jahresbeitrag auf CHF 50 Mio. und eine jährliche Erhöhung plus CHF 2 Mio. ab dem Jahre 2015 einzuführen, wird unsere Landeskasse gesichert und unsere AHV-Kasse verunsichert. Beides sind unsere Kassen und beide haben ihre Herausforderungen. Nur mit der Beitragsfixierung und der Gutheissung dieser Vorlage wird der politische Druck, nämlich die Thematik der Demografie endlich mal anzupacken, völlig heruntergefahren. Die Politik entzieht sich hier ihrer Verantwortung. Wir können in diesem Bericht und in den Medienberichten immer nur lesen, dass wir ausreichend versorgt sind und uns keine Sorgen machen müssen. Wir trauen uns nicht, die Tabu-Themen wie Weihnachtsgeld, Erhöhung des Rentenalters, Anpassung von Rentenbeiträgen, höhere Staatsbeiträge - und nicht geringere - zu diskutieren.
Und all diese Themen, wenn sie in irgendeiner Weise zu korrigieren wären, benötigen eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Jahren. Auf Seite 17 des Berichts und Antrags stellt die Regierung fest - ich zitiere: «Der Druck auf den AHV-Fonds wird aufgrund der neuen Situation im Zusammenhang mit den geplanten Einsparungen in Bezug auf den Staatsbeitrag massiv verschärft». Das habe nicht ich geschrieben, sondern die Regierung. «Massiv verschärft» schreibt die Regierung. Normalerweise ist die Selbsterkenntnis der beste Weg zur Besserung, jedoch nicht bei diesem Thema. Ein weiteres Zitat lautet wie folgt: «Die Gutachter attestieren dem Alterssicherungssystem jedoch auch in Liechtenstein mangelnde Nachhaltigkeit». Das ist wirklich nett ausgesprochen.
Das haben wir nun schon mal geklärt. Wir wissen, dass wir ein Problem haben, aber wir wissen nicht, wann wir es lösen. Wann will die Regierung diese Thematik diskutieren?
Gerade die Einsetzung eines Monitoring-Gremiums zeigt, dass das Hauptaugenmerk auf die Beobachtung des Problems anstatt auf die Bearbeitung des Problems gelegt wird. Man wolle beobachten, wie sich die vorgeschlagenen Massnahmen entwickeln. Ich habe vorhin erwähnt, dass wir Vorlaufzeiten von rund zehn Jahren benötigen. Wenn wir zuerst zehn Jahre beobachten, dann ein paar Jahre nach Lösungen suchen, die Vorlaufzeiten berücksichtigen, dann haben wir die erste Wirkung in 25 Jahren. Das heisst, dann können wir die Monitoring-Gruppe für die Jahre 2035 bis 2040 einsetzen und beobachten lassen, ob die Massnahmen Wirkung zeigen.
Die Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 20 Jahre zeigt auf, dass der Bestand an Kindern und Jugendlichen bis zum 19. Altersjahr um 100 Personen auf 8'200, die erwerbstätige Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren um 600 Personen und die Pensionisten um 5'300 auf 10'600 zunehmen werden. Ich möchte noch anfügen - und das habe ich hier jetzt nicht erwähnt -, dass eben die erwerbstätige Bevölkerung von 20 bis 64 Jahren um diese 600 Personen auf einen Bestand von 23'000 zunehmen wird. Die finanzielle Auswirkung auf die AHV, wo heute 16'000 Grenzgänger die Hälfte der Arbeitnehmer in Liechtenstein ausmachen, kann ich in der Gesamtbetrachtung nicht beurteilen, weil ich als Landtagsabgeordneter bekanntlich zu Regierungsgutachten keinen Zugang habe und somit das Gutachten der «Libera» nicht einsehen kann. Ich hoffe, dass die Medien diesbezüglich einmal eine Leserumfrage machen.
Ich möchte die Einwohner Liechtensteins und damit auch Sie fragen, - ob Sie in Zeiten des heutigen Wohlstandes in Kauf nehmen, die AHV-Reserven zu Lasten ihrer Enkel dermassen abzubauen;
- ob Sie in Zeiten des heutigen Wohlstandes in Kauf nehmen, dass ihre Enkel wesentlich mehr Beiträge zahlen müssen, weil die Zahl der Pensionisten sich in 20 Jahren verdoppelt;
- oder ob Sie bereit sind, ihren Nachkommen ein enkeltaugliches Liechtenstein zu hinterlassen und dazu ihren Beitrag leisten möchten.
In Anbetracht, dass der Seniorenbund gemäss Bericht und Antrag ausschliesslich die Besitzstandswahrung als bedeutend erachtet, bin ich gespannt, wie er diese Fragen beantworten wird. Ich werde den heutigen Jugendlichen und Kindern diese komfortable Ausgangslage der AHV nicht zum Nachteil für die Zukunft machen. Ich hoffe, dass wir hier nicht für die Begehrlichkeiten von heute, sondern für die Zukunftschancen der Enkel einstehen werden. Deshalb bitte ich Sie, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, die Vorlage zurückzuweisen und für eine enkeltaugliche Vorlage einzustehen. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete und guten Morgen an die vielen jungen Zuhörer, die das Thema einmal sehr stark betreffen wird und die hier im Zuschauerraum sitzen.
Bisher wurden jährlich 20% der AHV-Rentenzahlung durch den Staat finanziert. Im Jahr 2010 machte dieser Staatsbeitrag an die AHV CHF 52,6 Mio. aus. Mit dieser Vorlage soll der Staatsbeitrag ab dem Jahr 2015 abgeschafft und durch einen pauschalen Staatsbeitrag ersetzt werden, der mit einer Zahlung von CHF 50 Mio. beginnen und dann jährlich um CHF 2 Mio. erhöht werden soll. Der Staat wird dadurch im Jahr 2015 rund CHF 15 Mio. einsparen und die Einsparung steigt danach jährlich. Im Jahr 2020 werden es CHF 20 Mio. sein, die der Staat einspart, im Jahr 2025 schon CHF 30 Mio. Kumuliert spart der Staat gemäss Prognosemodell von 2015 bis 2035 CHF 631 Mio. ein, was im Durchschnitt über CHF 31 Mio. jährliche Einsparung bedeutet. So kann sich der Staatshaushalt auf Kosten der AHV-Sicherung sanieren.
Unser Land hat in Zeiten mit ausgeglichenem Staatshaushalt viel in die AHV investiert. Heute stellt sich die Situation schwieriger dar. Um die AHV-Renten zu sichern, schlägt die Regierung folgende Massnahmen vor: - Teilweise sollen die geringeren staatlichen Zuschüsse mit neuen Kürzungssätzen beim Rentenvorbezug kompensiert werden.
- Die Anpassung der Rentenbezüge soll neu nach dem Preisindex vorgenommen werden, was bedeutet, dass die Inflation nicht mehr berücksichtigt werden soll.
- Weiters sollen 0,2% der Beitragssätze der Arbeitgebenden neu von der Familienausgleichskasse in den AHV-Topf umgeleitet werden.
Was uns hier vorliegt ist keine grundlegende AHV-Revision. Für die zukünftige Generation wird damit nicht genügend vorgesorgt. In erster Linie werden die vorgeschlagenen Massnahmen der Sanierung des Staatshaushaltes dienen. In der Schweiz müssen alle Erwerbstätigen, auch wenn sie über 64 Jahre sind, AHV-Beiträge entrichten. Das wäre eine denkbare zusätzliche Massnahme und ein tragbarer Beitrag zur AHV-Sicherung. Die Schweiz überweist zudem einen 19,55%igen Staatsbeitrag und zusätzlich 0,83% der Mehrwertsteuer an die AHV. Ein solcher Mehrwertsteuerbeitrag wäre auch für Liechtenstein prüfenswert.
Ebenfalls könnte beim so genannten Weihnachtsgeld, faktisch eine 13. Rente, etwas eingespart werden. Das Weihnachtsgeld wurde zu einer Zeit eingeführt, als der Staatshaushalt sich in einem brillanten Zustand präsentierte und als der Kapitalstock der AHV hoch war.
Für den Werterhalt des AHV-Vermögens ist eine Indexierung des Staatsbeitrages sehr wichtig. Der Staatsbeitrag muss indexiert werden, das heisst, er muss mit einem Inflationsschutz ausgestattet sein, damit die Kaufkraft der AHV-Gelder bzw. der Renten erhalten bleibt.
Um bald einen umfassenden Reformvorschlag zu haben, sollte die Gültigkeit der neuen gesetzlichen Regelung auf das Jahr 2020 beschränkt werden. Ich fände es aber noch besser, wenn die Regierung noch einmal grundlegend über die Bücher ginge.
Es geht um die langfristige Sicherung der AHV und um einen möglichst grossen Ausgleich für den gekürzten Staatsbeitrag. In diesem Zusammenhang habe ich an die Regierung noch eine Frage: Wie viel Geld würde die AHV sparen, wenn die gekürzten Sätze für den Rentenvorbezug schon ab Jahrgang 1953, also zwei Jahre früher als vorgeschlagen, zur Anwendung gelangen würden? Dieser Jahrgang ist heuer 58 Jahre alt.
Ich unterstütze meinen Vorredner Manfred Batliner, nicht auf die Vorlage einzutreten.Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete und guten Morgen an die vielen jungen Leute hier im Saal, jene Generation, für die wir uns einsetzen sollten, was wir uns gerade bei diesem Traktandum auch vor Augen führen sollten.
Der Titel dieser Vorlage ist irreführend. Es geht um die Sanierung des Staatshaushaltes und nicht um die finanzielle Sicherung der AHV, wie man aus dem Titel schliessen könnte. Die AHV wird in erster Linie mit dem vorliegenden Bericht geschwächt. Der Druck auf den AHV-Fonds wird mit dieser Vorlage massiv verschärft. Er wird Mindereinnahmen verzeichnen und es sind weitreichende Massnahmen notwendig, um die AHV langfristig nachhaltig auf gesunde finanzielle Beine zu stellen. Auf die Sanierung des Staatshaushaltes möchte ich nur kurz eingehen. Ich habe im letzten Juni Ja dazu gesagt, dass die Regierung bei der AHV CHF 15 Mio. einsparen soll und den Staatsbeitrag von der Rentenentwicklung entkoppeln soll. Dazu stehe ich auch heute noch. Diese Vorlage berücksichtigt dies zwar, und dies ist für mich dann schon einer der wenigen positiven Punkte an diesem Bericht und Antrag. An dieser Stelle nur die Sanierung des Staatshaushaltes in den Mittelpunkt zu stellen und kein zu Ende gedachtes, schlüssiges Konzept für die AHV zugrunde zu legen, ist mir schlicht zu wenig. Ich habe im letzten Juni Ja dazu gesagt, hier zu sparen auf der Basis eines fundierten Konzeptes, welche auch der AHV langfristig hilft. Dies ist hier nicht der Fall.
Zu den Frühpensionierungen bzw. zum Rentenvorbezug: Die fatalen Entscheide zu diesem Thema liegen - und zwar nicht nur in Liechtenstein - schon über zehn Jahre zurück. Die Regierungen verschiedener Staaten haben sich damals für das Modell Rentenvorbezug entschieden im Wissen des demografischen Wandels. Bereits damals war klar, dass die Lebenserwartung steigt, also die Bevölkerung älter wird. Bereits damals war klar, dass eine immer grössere Anzahl an Rentenempfängern auf eine immer geringer werdende Anzahl an Beitragszahlern trifft, das heisst, mehr ältere Menschen und weniger Menschen im Berufsleben.
Die Einführung des Rentenvorbezugs war ein falscher politischer Entscheid, den man aus politischen Gründen und aufgrund von Forderungen der Besitzstandswahrung kaum mehr auszumerzen bringt. Die Formel ist einfach: Mehr Rentenbezüger mit mehr Rentenjahren bedeuten eine sehr starke Steigerung der Ausgaben der AHV. So simpel ist dies. Klar, Menschen die 40 Jahre arbeiteten, haben ihre Pensionsjahre zweifelsohne verdient. Es ist jedem zu gönnen und für mich absolut nachvollziehbar und richtig, dass die Möglichkeit des Rentenvorbezugs genutzt wird, wenn diese Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem wird dieses System sowohl der AHV als auch der Wirtschaft bzw. dem Arbeitsmarkt schaden. Die AHV kostet es viel Geld und der Wirtschaft werden durch die demografische Entwicklung in einigen Jahren - darüber gibt es übrigens etliche Studien - viele Arbeitskräfte fehlen.
Ich befürchte, dass die im Bericht und Antrag vorgeschlagene Anpassung der Kürzungssätze beim Rentenvorbezug nur marginale Auswirkungen haben wird. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber ob wirklich viele auf das frühere Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verzichten werden, bezweifle ich. Meiner Ansicht nach ist diese Anpassung mutlos im Wissen, dass in der ganzen westlichen Welt bereits laut über Pensionsaltererhöhungen nachgedacht wird.
Ich bin aber überzeugt, wir brauchen uns nicht über die Erhöhung des Pensionsalters zu unterhalten, solange das durchschnittliche Pensionsalter effektiv drei bis vier Jahre unter dem gesetzlichen Pensionsalter liegt. Nein, dann müssen wir zuerst um die Einhaltung des gesetzlichen Pensionsalters bekümmert sein. Dass dies politisch heikel ist, ist mir klar. Dies ist in unseren Nachbarstaaten auch festzustellen. Wollen wir aber die AHV nachhaltig sichern und hier auch die arbeitsmarktlichen Überlegungen mit einbeziehen, dann werden wir nicht umhinkommen, mittelfristig vom Rentenvorbezug abzusehen. Hier möchte ich den Direktor der AHV zitieren: «Die Wirklichkeit ist eben nicht konsensfähig». Dieser Satz scheint mir in diesem Zusammenhang treffend.
Auch nach den in diesem Bericht und Antrag geplanten Kürzungen sind Rentenvorbezüger um einiges bessergestellt als in der Schweiz und die Übergangsfrist ist so angesetzt, dass das Ganze erst ab 2020 zum Tragen kommen wird. Wir brauchen also neun Jahre, um diese minimale Korrektur der Rentenkürzung umzusetzen. Für mich ist das absolut nicht nachzuvollziehen.
Meine Damen und Herren, manchmal braucht es mutige Schritte, um Fehler der Vergangenheit auszumerzen. Diese erkenne ich hier in dieser Thematik leider nicht. Ich plädiere dafür, die Kürzungssätze sowie die Vorbezugsjahre dem schweizerischen Modell anzugleichen und sich konzeptionelle Gedanken zu machen, wie der Rentenvorbezug weniger attraktiv ausgestaltet und für die AHV und den Arbeitsmarkt mittelfristig positiv angelegt werden könnte. Oder können Sie es verantworten, dass die nächste Generation nicht auf eine gesicherte Altersrente zählen kann? Wer bezahlt schlussendlich die Rente Ihrer Enkelkinder, dieser jungen Leute in diesem Raum?
Zum Arbeitsmarkt bzw. zu den Unternehmen möchte ich auch noch ein paar Ausführungen machen: Es gibt viele Studien, die belegen, dass die Arbeitskraft, das Erfahrungswissen und auch das fachliche Know-how der älteren Arbeitskräfte für die Zukunft der europäischen Wirtschaftsstandorte zentral wichtig sein wird. Die demografische Entwicklung wird ein Umdenken in Politik und Wirtschaft erfordern. Junge Arbeitskräfte fehlen und die Menschen verbringen nahezu ein Drittel ihres Lebens in der Pension. Dass diese Rechnung auch für die Wirtschaft nicht aufgehen kann, scheint bei genauerem Darübernachdenken klar zu sein. Und dann haben wir auf der anderen Seite die latente Forderung der Wirtschaft nach ausländischen Fachkräften. Diese ist sicherlich zum Teil gerechtfertigt. Aber Unternehmen sollten meines Erachtens ausländische Arbeitskräfte nur dann fordern, wenn sie auch die Strukturen für ältere Arbeitskräfte intern geschaffen haben, das heisst, wenn auch andere Ressourcen wie ältere Arbeitskräfte oder auch Frauen optimal gefördert werden. Ich bin zudem davon überzeugt, kluge, vorausdenkende Arbeitgeber haben das Potenzial von älteren Arbeitskräften längst erkannt und fördern diese auch erfolgreich.
Frau Regierungsrätin Müssner, nur weil es hier sicherlich von Seiten des Arbeitsmarktes noch einiges zu tun gibt, finde ich Ihre Mutmassungen, dass ja eh nicht genug Arbeitsplätze zur Verfügung stehen würden, verfehlt und überholt. Muss den immer die Wirtschaft den Takt vorgeben? Ich erwarte von Exekutivpolitikern mutige Entscheidungen zugunsten nächster Generationen und für alle unsere Menschen. Das ist mit dieser Denkweise sicherlich nicht gegeben. Und dass viele fähige Arbeitskräfte bereits mit gut 60 aus dem Arbeitsleben ausscheiden, liegt in erster Linie am System und nicht an den Betrieben. Und dieses System kreieren wir Politiker.
Dann möchte ich noch ein paar Worte über die Lohn-Nebenkosten verlieren: Es ist in dieser Vorlage geplant, die Erhöhung des Arbeitgebersatzes bei der AHV durch eine Reduktion bei der FAK auszugleichen. Dies ist aus Sicht des Wirtschaftsstandortes positiv zu werten. Ich hege aber die Befürchtungen, dass es doch dann zu einem schleichenden Anstieg der Lohn-Nebenkosten kommen wird. Ich plädiere dafür, mit den Lohn-Nebenkosten auch in den nächsten Jahren mit Bedacht umzugehen. Diese sind ein eindeutiger Standortvorteil, den wir nicht aufgeben sollten, sofern keine Not besteht.
Zusammengefasst ist zu sagen, dass diese Vorlage zwar einen Beitrag zur Staatssanierung leistet, die Vorlage ist aber unausgewogen, zielt zwar in die richtige Richtung, geht aber dabei konzeptlos vor und ist in Bezug auf die AHV und den Arbeitsmarkt unvollständig und nicht nachhaltig. Aufgrund dieser Tatsachen bin ich ebenfalls für Rückweisung der Vorlage zur erneuten Überarbeitung. Der Regierung möchte ich mitgeben, mit dieser Sparübung wieder vor den Landtag zu treten, wenn Konzept und Massnahmenmix zu Ende gedacht sind, das heisst, für die AHV nachhaltig eine Lösung gefunden wurde.Abg. Doris Beck
Danke schön. Guten Morgen. Ganz kurz zu meinen beiden Vorrednern: Zum Abg. Rainer Gopp, ich gebe Ihnen vollkommen Recht, die Fehler bezüglich Frühpensionierungsmodelle, Rentenvorbezug, wurden vor 10 bis 15 Jahren wahrscheinlich schon gemacht und unter dem leiden wir heute. Und das war sicher nicht der Zeit vorausschauend gehandelt. Nichtsdestotrotz stehen wir heute vor dieser Situation, dass wir Schritte in die richtige Richtung machen müssen. Und damit komme ich auf das Votum des Abg. Manfred Batliner: Ich gebe Ihnen Recht. Was uns hier vorliegt ist der konsequente Schritt unseres Sanierungsprojekts oder -entscheids, den wir letztes Jahr getroffen haben. Es handelt sich nicht um eine Reform. So habe ich das auch nicht verstanden aus der Vorlage, sondern es geht um die Sanierung des Staatshaushaltes. Natürlich wünschen wir uns die Behandlung verschiedener heisser Themen im AHV-Bereich und teilweise wurden sie im Bericht und Antrag auch thematisiert, aber keiner konkreten Lösung zugeführt. Da gebe ich Ihnen Recht.
Das Thema für mich heute ist, nachdem ich hier mindestens zweimal oder dreimal das Wort «Zurückweisung» gehört habe, einfach ganz spontan: Für mich heisst es schon wieder warten, schon wieder zurückweisen. Ich meine, man kann jetzt sagen, ein Schritt, ein Kilometer von 25 Kilometern, egal, ob ein Meter oder ein Kilometer, es geht darum, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Und ich glaube, nur zurückweisen ist hier nicht der richtige Weg. Wenn Sie hier mehr Reformvorhaben drin haben wollen, dann wäre es jetzt eigentlich der Zeitpunkt, auch ganz konkrete Massnahmen mitzugeben. Wir haben es teilweise gehört vom Abg. Rainer Gopp, wirklich die Rentenanpassung, das Rentenalter zu erhöhen. Es ist auch das Wort «das AHV-Weihnachtsgeld zu streichen» gefallen, es ist das Thema höhere Beiträge gefallen. Aber ich glaube - wenn hier ganz konkret im grossen Stil hier propagiert wird, diese Vorlage zurückzuweisen - wenn wir wirklich einen Schritt in die richtige Richtung machen wollen, dann wollen wir ja die Vorlage nicht zurückweisen, sondern, wenn Sie die Vorlage zurückweisen wollen, dann möchten Sie gerne einen neuen Vorschlag innert nützlicher Frist bekommen. Weil ansonsten passiert das, was wir wahrscheinlich alle nicht wollen, dass das Thema nämlich dann zu lange wieder in den Schubladen verschwindet, wie es auch in den letzten Jahren keinen Schritt vorangegangen ist. Darum kann ich einem Zurückweisen eigentlich nichts abgewinnen.
Ich hätte jetzt gerne, dass die Votanten, die ein Zurückweisen vorschlagen, dann mindestens ganz konkrete Vorschläge, die sie dann nachher bei einer neuen Vorlage auch tragen würden, in der Öffentlichkeit vertreten würden und diese konkreten Massnahmen dann auch der Regierung mitgeben. Weil ich glaube, da sind wir uns alle einig, es sind heisse Themen. Auf der anderen Seite wollen wir alle die AHV langfristig sanieren, aber dann müssen wir der Regierung mindestens so viel Rückhalt mitgeben, dass wir ihr ganz klar unsere Varianten und Vorschläge so konkret mitgeben und auch dann dazu die Message mitgeben: Wir werden dann, wenn diese Vorlage wieder kommt, auch dahinterstehen. Weil nur zurückweisen und die heissen Themen aufzuzählen, das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Dann hätte ich wirklich gerne, dass die Regierung auch ganz konkrete Massnahmen mitbekommt in Form von Anträgen, in Form von Ausformulierungen, dass sie wirklich sagen kann: Okay, wir haben einen klaren Auftrag der Mehrheit, wenn es zurückgewiesen wird in der Mehrheit, des Landtags, diese Themen zu bringen, und ich kann sicher sein, dass die Mehrheit dann vor der Bevölkerung und in der Kommunikation auch hinter diesen Massnahmen steht. Wenn das Ihr Anliegen ist, dann kann ich das nachvollziehen und dann ist das für mich auch eine andere Ausgangslage. Ansonsten sehe ich überhaupt keinen Grund, diesen ersten Schritt nicht zu gehen. Danke schön.
Abg. Elmar Kindle
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Mein Vorredner Rainer Gopp hat schon einiges ausgeführt. Ich kann einiges von ihm auch abgewinnen. Beginnen wir beim Titel. Der ist sicher irreführend und nicht korrekt, weil es geht hier lediglich nach meinem Dafürhalten um die Sanierung des Staatshaushaltes und erst in zweiter Linie in marginalen Schritten um eine Sicherung der AHV, aber in kleinsten Schritten. Für mich kommt eine Zurückweisung nicht in Frage, und zwar deshalb nicht, weil ich glaube und ich bin auch überzeugt, dass wir hier das politisch Machbare erreichen mit diesen kleinen Schritten, weil die grossen Schritte offenbar nicht möglich sind. Das war in der Vergangenheit nicht möglich und wird auch in Zukunft nicht möglich sein. Hier möchte ich jenen Votanten, die hier Vorschläge einbringen, auch einmal vorschlagen, dass sie auch Selbstinitiative ergreifen könnten, wenn es es zu wenig schnell geht, und auch selbst konkrete Vorschläge einbringen würden. Aber eben das ist das politisch Machbare oder eben das politisch nicht Machbare.
Bezüglich des Rentenvorbezugs und der Beitragsätze, das sind eben die kleinen Schritte, die hier gemacht werden, die sicher in die richtige Richtung gehen. Da habe ich es mit dem Abg. Rainer Gopp, dass man bezüglich Rentenvorbezug sicherlich nicht so lange zuwarten kann. Das kann man sicherlich auch schneller machen. Das könnte man bis zur 2. Lesung meines Erachtens sicherlich auch prüfen.
Dann zum Abg. Peter Büchel: Er hat ausgeführt, dass eine branchenspezifische Lösung gut wäre. Diese Ansicht ist sicherlich im Ansatz insofern richtig, als hier eine Diskrepanz besteht. Nur - und da habe ich es mit dem Abg. Manfred Batliner, das ist nicht Sache der AHV nach meinem Dafürhalten, sondern effektiv Sache der 2. Säule. Da müssen sich diese Arbeitnehmer diesbezüglich auch einmal vielleicht zur Wehr setzen und hier um bessere Bedingungen kämpfen, dass sie auch bessere Lösungen bekommen.
Das meine erste Wortmeldung und meine erste Einschätzung zu diesem Bericht. Ich bin für Eintreten.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es geht bei dieser Vorlage quasi nur um eine Konsolidierungsmassnahme des Staatshaushaltes. Natürlich hätte ich mir eine strukturelle Sanierung gewünscht, um die AHV langfristig auszurichten und nachhaltig für die künftigen Generationen auszugestalten. Mir verbleibt somit, mit Sorge zur Kenntnis zu nehmen, dass mit dieser Neuregelung grundsätzlich die Ausgaben der AHV immer noch höher als die Einnahmen sind. Dieser negative Trend kann mit dieser Vorlage nicht aufgehalten werden. Bei der langfristigen finanziellen Absicherung muss es zu einer Kehrtwende kommen. Somit wird die Regierung mittelfristig um eine grundlegende Revision der AHV nicht umher kommen.
Der Regierungschef hat betreffend die strukturelle Staatshaushaltsanierung Massnahmen angekündigt, auch in diesem Bereich, und den Mund ziemlich voll genommen, doch bleibt dies wieder einmal bei einer Ansage. Die Voten der Abgeordneten Manfred Batliner und Rainer Gopp kann ich in vielen Punkten nachvollziehen und inhaltlich unterstützen. Dennoch bin ich für Eintreten.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich glaube, wir vermischen hier zwei Themen. Ich komme auf den Juni-Beschluss letzten Jahres zurück und zitiere ganz kurz: «Der Hohe Landtag wolle die Regierung beauftragen, eine Gesetzesvorlage zur Reduktion des Landesbeitrags an die AHV um CHF 15 Mio. und zu dessen Entkopplung von der Rentenentwicklung mit Wirkung ab» - und höre - «2012 vorzulegen». Die darauf folgende Abstimmung hat ein Ergebnis gebracht, nämlich 24 Ja-Stimmen und mit einer einzigen Ausnahme - das ist ja alles öffentlich, das darf man zitieren - das war der Abg. Wendelin Lampert. Die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze, welche sich heute für Nichteintreten und zurückweisen ausspricht, war auch dabei. Ich möchte einfach anregen, dass die Leute, die hier nachher für Nichteintreten stimmen werden, sich bewusst sind, Sie haben diesen Auftrag gegeben. Die Regierung hat diesen Auftrag, wirklich diesen Auftrag, diese CHF 15 Mio. zu reduzieren, mit dem vorliegenden Bericht und Antrag erfüllt.
Das andere Thema und da bin ich auch hin- und hergerissen, mir fehlen auch die grossen Schritte, mir fehlen auch die grossen mutigen Massnahmen. Da kann ich mich vollumfänglich dem Abg. Elmar Kindle anschliessen. Aber wir haben der Regierung im Rahmen des Sanierungspakets den Auftrag gegeben und nun sollten wir zu unserem Auftrag und zu unserem Abstimmungsergebnis stehen. Ich hoffe, dass das dazumal nicht reine Lippenbekenntnisse waren, sonst hätten wir dann noch ein anderes Problem.
Sollte die Mehrheit des Landtages auf Eintreten votieren - da möchte ich auch noch Bezug nehmen auf eine Idee, die der Abg. Peter Büchel in den Raum geworfen hat mit dieser branchenspezifischen Berücksichtigung. Ich finde es eine nette Idee, um es schön auszudrücken, aber ich glaube nicht, dass sie praktikabel ist. Ich denke, man müsste Kriterien schaffen, die verändern sich wieder, und ich glaube nicht, dass das wirklich zielführend ist. Vielleicht gibt es Leute, die das machen können. Vielleicht kann man das prüfen. Persönlich glaube ich nicht an die Praktikabiliät. Ich bin auch überzeugt, dass wir mit dieser Vorlage einen Schritt in die richtige Richtung machen. Diesen Schritt müssen wir machen. Diesen Auftrag haben wir der Regierung erteilt und ich hoffe, dass wir zu unserem Wort stehen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Mein Vorredner hat es ausgeführt. Wir haben letzten Juni mit 24 Stimmen der Regierung den Auftrag gegeben, bei der AHV CHF 15 Mio. zu sparen - und dies im Zusammenhang mit dem beschlossenen Sparpaket. Aufgrund dessen stehe ich für diesen Teil hinter dieser Vorlage. Es ist aber richtig, wie auch einige Vorredner gesagt haben, es ist für mich falsch zu sagen, das ist zugleich auch ein Sanierungspaket für die AHV. Das ist es für mich auch nicht. Ich frage deshalb die Regierung, wie dort bezüglich Sanierungsmassnahmen bei der AHV der weitere Zeitrahmen ist und bis wann wir diesbezüglich mit einer umfassenden Vorlage rechnen können. Ich teile die Ansicht der Abg. Doris Beck nicht, dass es die Aufgabe des Landtags ist, hier konkrete Aufträge zu erteilen. Ich glaube auch nicht, dass das zielführend ist, weil wir ja die ganzen versicherungsmathematischen Gutachten etc. nicht erhalten. Das ist die Aufgabe der Regierung und der AHV, hier ein entsprechendes Sanierungspaket, wo es dann um die Sicherung der AHV geht, vorzuschlagen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Es geht um die Neuregelung der AHV sowie um die finanzielle Sicherung der AHV, zumindest so der Titel. Einige Votanten haben das schon ausgeführt: Der Auftrag des Landtags war die Sanierung des Staatshaushalts und nicht die langfristige Sicherung der AHV. Soweit gebe ich Ihnen Recht und sehe, um dies vorwegzunehmen, im Grundsatz den Auftrag auch als durchgeführt seitens der Regierung.
Nun aber zur Ausgangslage: Was hat sich geändert? Zum Ersten der Staatshaushalt. Wir haben diese Diskussion mehr als einmal geführt und ich war auch einer von denen, die gesagt haben: Okay, ich unterstütze Sparpakete. Ich habe aber in dieser Diskussion auch ausgeführt, dass ich mir vorbehalte, meine Meinung diesbezüglich zu ändern - und ich war da nicht alleine -, wenn der Inhalt, der vorgelegt wird oder die Rahmenbedingungen nicht passen, wenn sich diese ändern. Und genau das ist meines Erachtens der Fall. Ich kann mir heute kein Bild machen, wie unser Staatshaushalt wirklich aussieht. Wir sprechen hier von CHF 15 Mio. Unsere Prognosegenauigkeit ist im Hundert-Millionen-Bereich und das ist für mich doch eine Veränderung der Rahmenbedingung, die für mich signifikant ist, wenn es darum geht, den Staatshaushalt zu sanieren. Es ist allerdings auch festzustellen, dass doch einige der Meinung sind, dass die Sanierung der AHV im Generellen ein Handlungsfeld ist, das notwendig ist.
Ich denke, der Auftrag wurde von der Regierung soweit erfüllt. Für diese Arbeit danke ich. Ich denke, was zentral ist, kann man anhand der Vernehmlassungen nochmals kurz Revue passieren lassen. Auf Seite 44 des vorliegen Berichts sagt auch die AHV, sie möchte sichergestellt wissen, dass der konkrete Anlassfall der gegenständlichen Vorlage die Sanierung des Staatshaushaltes und nicht etwa die langfristige finanzielle Sicherung der AHV sei. Die Freie Liste geht in eine ähnliche Richtung. Die LIHK geht einen Schritt weiter. Ihr geht das Ganze auch nicht ganz so weit. Sie sagt, hier dürfe weder das Weihnachtsgeld noch die Rentenaltererhöhung aus der Diskussion ausgeklammert werden. Die Liechtensteiner Rechtsanwaltskammer führt aus, die Erhöhung des Rentenalters müsse da ebenfall in die Diskussion um die langfristige finanzielle Sicherung der AHV einbezogen werden. Und auch die Vaterländische Union führt eigentlich zusätzliche Massnahmenvorschläge auf, wie zum Beispiel Rentenvorbezug, und auch wie der Abg. Gopp schon vorgeschlagen hat, sich auch zu überlegen, ob die Variante, die in der Schweiz im Moment gültig ist, nicht in Betracht gezogen werden müsste.
Zusammengefasst kann man sagen, alle sind sich der Problematik der notwendigen AHV-Sanierung bewusst. Es ist auch so, dass schon einige konkrete Vorschläge in dieser Venehmlassung und diesem Hohen Landtag gemacht worden sind. Das bringt mich zum Punkt, wenn man eine kritische Betrachtung der Situation macht. Es gibt viele kritische Punkte im Gesamten, die hier im vorliegenden Bericht angesprochen werden und es ist meines Erachtens der falsche Weg, hier zu versuchen, diese vielen Punkte noch in diese Vorlage reinzupacken. Es geht um die Sanierung des Staatshaushalts versus die Sanierung der AHV und ich komme zum Schluss, dass wir die langfristige Sicherung der AHV stärker gewichten müssen. Bezüglich des Staatshaushalts kann ich auch hier ganz klar sagen, ich war für einige dieser Sparmassnahmen zu haben, habe diese auch unterstützt. Wir haben auch schon einige umgesetzt. Und ich denke, die meisten treffen vor allem den Mittelstand und die breite Bürgerschaft. Das ist so. Für mich ist es die Situation. Künftig werde ich keine weiteren Sparmassnahmen unterstützen, die aufgrund der Sanierung des Staatshaushalts den Mittelstand treffen werden. Ich will zuerst auf anderen Seiten auch noch ein paar Sparpakete hier diskutieren. Und vor allem möchte ich eine Grundlage sehen, die mir eine gewisse Sicherheit vermittelt, dass unser Staatshaushalt wirklich um minus CHF 135 Mio. aus den Bahnen ist. Das letzte Mal, als ich in Frage gestellt habe, ob die CHF 160 Mio. stimmen, hat man mir mitgeteilt, dass ich das einfach nicht ganz verstehe, es sei zu komplex für mich. Und jetzt stelle ich fest, dass die Regierung auch auf die CHF 135 Mio. gekommen ist, wie es im Finanzplan ausgeführt wurde.
Die Sanierung des Staatshaushalts ist für mich in dieser Vorlage die falsche Aufgabe. Zu den Ausführungen der Abg. Doris Beck bezüglich «schon wieder zurückweisen»: Bis jetzt haben wir noch gar nichts zurückgewiesen, zumindest nicht in der Zeit, wo ich hier drinsitze. Ich weiss nicht, wo das «schon wieder» herkommt. Sie fordert konkrete Massnahmen. Die ganzen Vernehmlassungen haben einige konkrete Massnahmen gebracht. Einige Votanten hier haben sich konkret geäussert zu unpopulären Möglichkeiten, um hier einen Schritt weiterzukommen. Ich sehe das als genügend. Ich weiss jetzt nicht, wieso wir ein fertiges Paket der Exekutive vorlegen müssen, damit sie uns das dann mit einer gewissen Sicherheit vorlegen kann, um auch sichergestellt zu haben, dass es auch im Interesse aller ist. Ich denke, das ist Aufgabe einer Exekutive, sofern sie den Auftrag auch kriegt. Meines Erachtens hat sie diesen Auftrag nicht so konkret gekriegt und das ist unsere Aufgabe. Ich denke, wenn man sich diesen Bericht betrachtet und sich die Voten anhört, dann ist es unbestritten, dass man der Meinung ist, dass eine Sanierung der langfristigen finanziellen Sicherung der AHV, dass dies ein konkretes und wichtiges Arbeitspaket ist, dessen sich die Regierung annehmen müsste. Ich glaube, dass der vorliegende Bericht hier diesem nicht nachkommt und ich sehe diesen kleinen Schritt nicht wirklich als zielführend. Ich würde hier eher beliebt machen, dass wir der Regierung den Auftrag geben, sich die Thematik AHV-Sanierung vorzunehmen. Aus meiner Sicht ist der Auftrag der Regierung, den wir ursprünglich bezüglich einer Sanierung gegeben haben, mit diesem Bericht erfüllt. Meines Erachtens haben sich die Rahmenbedingungen geändert und der Auftrag macht in dieser Form mit dieser Umsetzung meines Erachtens keinen Sinn. Ich unterstütze den Antrag auf Rückweisung mit dem Aufrag, sich der Thematik der Sanierung der AHV anzunehmen, wie es von vielen Vernehmlassungsteilnehmern eigentlich gefordert wird, wie es von einigen Votanten auch gefordert wird. Und ich denke, das sollte der Schwerpunkt der nächsten Schritte sein und nicht eine AHV-Systemanpassung aufgrund der Staatssanierung, wo die Mehrheit der Meinung ist, dass sie nur bedingt etwas bringt. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte an die Worte des Abg. Gerold Büchel anknüpfen und der Abg. Doris Beck eine Antwort geben: Sie hat konstatiert, dass hier in der Debatte keine konstruktiven Verbesserungsvorschläge gemacht worden wären. Ich möchte daran erinnern, dass ich der Regierung vier konkrete Vorschläge oder Überlegungen mitgegeben habe: Modell Schweiz mit Mehrwertsteueranteil, Kürzung Weihnachtsgeld, Indexieren des Staatsbeitrags und Rentenvorbezug früher als vorgeschlagen kürzen. Wie Sie finde ich es sehr wichtig, nicht nur zu kritisieren, sondern konstruktiv an einer nachhaltigen Sicherung der AHV mitzuwirken. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Dem Abg. Peter Hilti kann ich zusichern, dass ich zu meinem Wort stehen werde. Ich war vor einem Jahr gegen diese Sanierung und bin es auch heute noch. Wenn wir uns das Diagramm auf Seite 8 betrachten, so hat dies leider einen kleineren bzw. grösseren Makel. Hier könnte man fast meinen, die Situation sei nicht so tragisch, aber Sie wissen alle, seit dem Jahr 2003 können wir rein nur mit den Einnahmen der AHV die Ausgaben eben nicht mehr bezahlen. Die Differenz erwirtschaften wir über die Vermögensanlagen durch den AHV-Fonds. Entsprechend wäre dieses Diagramm so zu erstellen gewesen, dass man eben einen Zoom gehabt hätte aus den Jahren 2003 bis 2009. Aber auch diese Tatsache ist uns allen längstens bekannt. Diese war uns auch letztes Jahr bekannt und deshalb habe ich auch letztes Jahr bereits den Vorschlag der Regierung nicht unterstützt, den Staatshaushalt auf Kosten nächster Generationen zu sanieren. Da sind wir dann gerade auch bei der Generationenbilanz. Die hat zwei Hauptthemen. Ich wiederhole es gerne wieder einmal: Thema Nr. 1 ist das Gesundheitswesen, Thema Nr. 2 ist die Alterssicherung. Und dann nützt es auch reichlich wenig, wenn die Regierung schon wieder eine zweite Generationenbilanz erstellen lässt, wenn man nicht einmal die Erkenntisse und Ergebnisse der ersten in die aktuelle Politik einfliessen lässt. Das ist tragisch, aber wahr.
Eine Frage zur Seite 17: Dieser Satz wurde bereits vom Abg. Manfred Batliner zitiert und ich zitiere ihn jetzt auch nochmals und hätte dann gerne von der Regierung gewusst, ob dieser Satz so korrekt ist. Der Satz lautet wie folgt: «Der Druck auf den AHV-Fonds wird aufgrund der neuen Situation im Zusammenhang mit den geplanten Einsparungen in Bezug auf den Staatsbeitrag massiv verschärft». Da würde mich schon interessieren, ob dieser Satz korrekt ist, denn sollte dieser Satz korrekt sein - und von dem gehe ich jetzt einmal aus - dann müssen wir uns ja schon fragen, ob wir dieses Paket unterstützen können. Können wir den Druck auf den AHV-Fonds massiv verschärfen? Das bezweifle ich persönlich.
Die nächste Frage ergibt sich zu den Ausführungen auf Seite 33: Hier wird diese Arbeitsgruppe zitiert und dann die diversen Vorschläge dieser Arbeitsgruppe. Und der Punkt a, sprich der erste Vorschlag der Arbeitsgruppe, wäre gewesen: Anhebung der Beitragssätze der Versicherten und Arbeitgebenden. Die Regierung versucht dann auf den folgenden Seiten auch zu diesem Punkt ihre Sicht der Dinge darzustellen. Hier sind die Ausführungen im Punkt 4.2 relevant. Für mich ist dann aber die folgende Passage auf Seite 35 nicht schlüssig, wo man auf die Krankenkassenprämien verweist. Wenn wir uns dann das nächste Traktandum zu Gemüte führen, geht man ja davon aus, dass diese Krankenkassenprämien gleich bleiben. Mitunter werden sie sogar sinken, wenn wir uns die Reserven der Krankenkassen so betrachten. Entspre-chend verstehe ich diese Argumentation der Regierung nicht. Meine konkrete Frage lautet: Gehen Sie davon aus, dass die Krankenkassenprämien steigen werden? Denn das wäre eigentlich die logische Antwort, sofern Ihre Argumentation auf Seite 35 zutreffend ist.
Dann zu den Seiten 38/39: Hier geht es um diese «Ausgabenbremse» und dann ist auf Seite 39 ein Teilsatz nachzulesen, der wie folgt lautet: «der negative Trend des Verhältnisses des AHV-Fonds zu den Jahresausgaben kann jedoch langfristig nicht aufgehalten werden». Also man sagt: Ja gut, diese Ausgabenbremse machen wir nicht, denn es nützt ja sowieso nichts, wir laufen hier sowieso in den Hammer. Also diese Argumentation ist ja total unlogisch, um es relativ diplomatisch zu sagen. Wenn man schon sieht, es reicht nicht aus, dann kann man doch nicht sagen: Jetzt mache ich gerade gar nichts. Dann muss ich doch sagen: Nein, entweder mache ich zumindest das oder ich müsste im Prinzip noch mehr machen. Aber wie gesagt, das ist ja die Argumentation der Regierung.
Dann noch kurz zu den Seiten 40/41, dieses Monitoring-Gremium: Da halte ich es mit dem Abg. Manfred Batliner. Mir kommt das vor, als ob man zwei Feuerwehren bestellt zu einem Hausbrand und sagt: Wir sehen alle, dass es brennt, mitunter beginnt es noch zu regnen, aber wir werden jetzt nicht löschen. Die Probleme sind erkannt, aber man schaut einfach zu. Und so geht es schon lange bei dieser Thematik. Ich glaube, ich habe mich jedes Jahr beim Jahresbericht des AHV-Fonds zu dieser Einnahmen-/Ausgabenproblematik kundgetan und jetzt hat man doch tatsächlich noch den Vorschlag, hier weitere Zuschauer zu definieren. Wie gesagt, man schaut dem Brand zu, mitunter beginnt es noch zu regnen und der Brand wird gelöscht. Aber das kann ja nach meinem Dafürhalten keine Strategie sein.
Eine weitere Frage ergibt sich zur Seite 49: Hier führt der Seniorenbund aus, dass er wohlwollend feststelle, dass bei der geplanten Neuregelung keine Reduktion für bereits bestehende AHV-Rentenbezüger vorgesehen ist. Ich glaube, zu dieser Thematik hat sich auch bereits die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze gemeldet. Nach meinem Dafürhalten irrt hier der Seniorenbund, denn auch die bestehenden AHV-Renten werden eine Reallohn - sprich eine Realrentenkürzung erfahren, indem man eben diesen Index anpasst. Man zieht nicht mehr den Mischindex für die Rentenerhöhung heran, sondern einen anderen Index. Ich denke, diese Aussagen des Seniorenbundes sind nicht ganz zutreffend, aber die Regierung kann mich hier korrigieren, sofern ich hier einem Irrtum unterliege.
Dann noch zu den Voten, welche bis jetzt bereits erfolgt sind. Diese Problematik mit den Tieflohnbranchen, welche der Abg. Peter Büchel ins Feld geführt hat und dann auch von den Abgeordneten Manfred Batliner und Elmar Kindle ausgeführt wurde, sprich diese branchenspezifische Lösung. Da kommt dann das Gegenargument, das müsse die Branche selbst regeln. Da muss ich ehrlich und offen zugestehen: Ich befürchte, genau das Gegenteil passiert mit unserer 2. Säule. Tendenziell genau in den Tieflohnsegmenten regelt eben diese 2. Säule das Problem hinten und vorne nicht. Das ist ein riesiges Dilemma und die Arbeitnehmenden merken das leider erst, wenn sie in die Pension kommen - sprich dann können sie den Lebensstandard nicht beibehalten. Deshalb habe ich erhebliche Mühe mit dieser Lösung in der 2. Säule und wie gesagt, genau das Gegenteil passiert aktuell. Der Abg. Elmar Kindle hat dann auch noch gesagt, dann müssen sich diese Arbeitnehmenden zur Wehr setzen. Da kann ich ihn nur unterstützen. Was ich aber auch festhalten muss, die Politiker sollten sich auch ihrer Verantwortung stellen, gerade auch im Bereich der 2. Säule. Also wie gesagt, Ihr Vorschlag wäre mir eigentlich sympathisch, Herr Abg. Büchel. Ich befürchte auch, in der Praxis ist er nicht realisierbar, aber dass man das Problem über die 2. Säule abfedert, sehe ich hinten und vorne nicht, denn es passiert genau das Gegenteil. In den Tieflohnbereichen wird ein minimaler Standard gefahren in Sachen Pensionskasse und eher wird dann schon in anderen Lohnkategorien eine bessere Lösung präsentiert.
Dann zu den Vorschlägen der Abg. Doris Beck, der Landtag solle hier bitte Vorschläge präsentieren. Ich denke mir, da hat es der Abg. Manfred Batliner und auch die Abg. Diana Hilti treffend ausgeführt: Wie soll ein Landtag, welcher nicht über alle Gutachten verfügt, hier Vorschläge präsentieren? Das ist jetzt das Dilemma. Die Regierung will gewisse Sachen nicht herausrücken und dann muss die Regierung jetzt auch mit ihrem umfassenden Wissen, welches sie anscheinend hat - sprich anhand dieser vorliegenden Gutachten - Vorschläge präsentieren. Also da jetzt den Ball dem Landtag hinüber zu schieben, finde ich nicht die feine Art. Wie gesagt, wenn die Regierung uns schon nicht alle Unterlagen geben will, dann soll sie doch bitte auch die Verantwortung wahrnehmen und uns Vorschläge präsentieren, wie wir die langfristige Sicherung der AHV auch effektiv auf eine gesunde Basis stellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, das Traktandum hat einen grossen Titel: Die Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV. Dann habe ich eben eine andere Erwartungshaltung und die ist hier nicht erfüllt. Genau hier, wenn wir diese Lösungen brauchen und auch noch die Vorlaufzeiten beachten, wenn wir schauen, was für eine Lösung zur finanziellen Sicherung bisher jetzt hier im Vorschlag vorliegt, wie lange das gedauert hat. Sechs Jahre hat die Arbeitsgruppe gearbeitet. Mich würde auch noch interessieren: Wie oft hat sie getagt, um diese Lösung hier einzubringen? Die Abg. Beck hat auch gesagt, wir sollen bitte ganz konkret sagen, was wir denn wollen. Ich kann nur meine Vorredner dahingehend unterstützen: Sollen wir als Milizparlamentarier die Daten aus dem Internet nehmen? Sollen wir das am Samstagnachmittag aufarbeiten - oder wie sollen wir das erledigen? Dazu sind wir doch gar nicht in der Lage. Das ist, wie schon meine Vorredner gesagt haben, eine Sache der Exekutive. Auch hier sagt der Abg. Kindle, das Initiativrecht nutzen. Das hat schwer wiegende Konsequenzen. Ohne Datenmaterial und ohne Unterlagen können wir das gar nicht angehen. Wir können nur feststellen, dass wir hier wirklich ein massgebendes Problem oder eine massgebende Herausforderung haben, welche mit diesen Vorlaufzeiten, seien es 10 Jahre oder auch 25 Jahre, wie ich es eingeschätzt habe, dass wir das jetzt angehen müssen. Und diese Massnahmen zur finanziellen Sicherung werden weitreichende Konsequenzen haben. Eine CS-Studie hat ergeben, dass die Finanzkrise 2008 nur ein kleiner Brocken war, was die Thematik der Demografie anbelangt, sondern sie rechnet damit, dass in einigen Ländern das 15- bis 25-Fache an Kosten dieser Finanzkrise nur für die Demografie anfallen wird. Also da werden wir weitreichende Konsequenzen zu bearbeiten haben.
Ich denke, die Wirtschaft hat es ausgeführt und der Abg. Gerold Büchel hat es erwähnt, LIHK, Rechtsanwaltskammer, dass diese AHV-Diskussion geführt werden muss. Der Abg. Gopp hat auch vorgeschlagen, dass auch Arbeitsplätze für die Gruppe 60 Plus - wie auch für Frauen -, dass hier eine Förderung gemacht werden muss. Ich denke, dass hier Vorschläge mit der Wirtschaft erarbeitet werden müssen, weil die müssen auch die entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Und die ganze Grenzgänger-Thematik könnte man damit auch ein wenig entschärfen, aber es ist wichtig, dass diese Gruppe 60 Plus dann hier in Liechtenstein auch gefördert, eingesetzt und genutzt wird und nicht dann durch Grenzgänger ersetzt wird. Und darum ist es wichtig, diese Vorlaufzeiten zu beachten und heute Lösungen zu erarbeiten, dass wir ein zukunftsfähiges Liechtenstein auch unseren Jungen dann übergeben können. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Genau, wir müssen heute an diesen Lösungen arbeiten. Wir können nicht bei jeder kleinsten Revision - und ich attestiere jetzt dieser Vorlage mit der Kürzung des Rentenvorbezugs als Beispiel genannt eine Kleinstrevision - wir können uns hier nicht jedes Mal auf Vorlaufzeiten von 9 bis 15 Jahren irgendwo einpendeln. Dann sind wir im Jahr 2100 und haben viele marginale Revisionen gemacht und unsere AHV ist bis dann pleite. Irgendwo kann ich das nicht nachvollziehen, dass wir jetzt hier sagen: Jetzt machen wir mal einen kleinsten Schritt und in fünf Jahren machen wir den nächsten Schritt und haben jedes Mal Vorlaufzeiten von 10 Jahren. Das ist in dem Fall explizit so geschrieben «9 Jahre Vorlaufzeit».
Der Abg. Lampert und der Abg. Batliner haben diesen schönen Satz zitiert. Den habe ich auch dick markiert. Und ich glaube, Herr Lampert, dieser Satz ist leider korrekt, der Druck wird massiv verschärft. Man versucht, hier Schritte zu setzen, wie der so genannte «Tropfen auf den heissen Stein» der ziemlich schnell wieder verdampfen wird. Das befürchte ich leider.
Und Frau Abg. Beck, ich habe nicht nur Ideen formuliert, ich habe auch nicht nur Kritik geübt. Ich habe meine Bedingungen und sehr konkrete Vorschläge gebracht. Ich werde dies jetzt nicht wiederholen. Ich kann diese nicht konkreter formulieren und ich werde hier nicht als Abgeordneter die Arbeit der Regierung übernehmen. Das ist in Gottes Namen deren Arbeit.
Und Herr Abg. Kindle, ich kann Ihre Ausführungen hier schon unterstützen, aber ich finde, es braucht mutige Exekutivpolitiker, die erkennen, wo die nötigen Schritte sind. Und die demografische Entwicklung ist schon weit über ein Jahrzehnt sehr genau bekannt. Man kennt die statistischen Zahlen schon lange. Man weiss, was auf einen zukommt und dann erwarte ich diese mutigen Revisionen eben von der Regierung und dann kann es nicht sein, dass wir Inititativen einreichen müssen zu diesen Themen. Die jetzigen politischen Schritte sind sehr, sehr marginal und ich bezweifle, dass hier ein grosser Effekt für die AHV erzielt werden kann. Wir leben nach wie vor in einem Wohlstandsstaat. Diese Kürzungen sind dermassen marginal, dass ich einfach nicht daran glaube, dass hier jene, die wirklich in Frühpension gehen wollen, durch diese marginale Reduktion davon abgehalten werden. Das glaube ich nicht. Vielleicht muss ich mich vom Gegenteil überzeugen lassen die nächsten paar Jahre, aber ich glaube das nicht.
Und Herr Abg. Peter Hilti, ich habe den Auftrag gegeben - er ist zwar jetzt gerade nicht hier -, aber es kann nicht sein, dass wir einige Millionen von einem «Kässeli» ins andere umschichten und dort, wo wir es herausnehmen, ein grosses Loch hinterlassen. Und genau das tun wir hier. Es war also kein Lippenbekenntnis im letzten Juni, aber wenn in einer Projektgruppe oder der Herr Hilti als Schulleiter einem Mitarbeiter einen Auftrag gibt, um eine gute Lösung zu finden und dann bekommt man eine konzeptlose Forderung präsentiert, wobei man an einem anderen Ort ein grösseres Problem schafft - das ist in dieser Vorlage leider so - wenn man an einem andere Ort ein grösseres Problem schafft, dann wird man das wohl kaum gutheissen. Und so ist das und darum war es, Herr Abg. Hilti, kein Lippenbekenntnis im letzten Juni.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Noch eine kurze Replik an die Abgeordneten Diana Hilti und Peter Hilti: Sie führen immer wieder aus, dass wir im letzten Jahr das Sparpaket der Regierung mit 24 Stimmen gutgeheissen haben. Das ist richtig. Sie blenden aber immer wieder aus, dass auch Nebentöne dabei waren mit Bemerkungen und Einschränkungen. Es ist also nicht so, dass das ein Blankoscheck ist. Ich habe für mich damals in Anspruch genommen, dass ich gesagt habe, es ist nichts in Stein gemeisselt, es ist ein rollender Prozess, der auch den laufenden Gegebenheiten angepasst werden muss. Und so ist es auch heute und wird es auch in Zukunft so sein. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Dann zur Seite 17, der besagte Satz, der jetzt schon einige Male aufgeführt wurde, wegen dem Druck auf die AHV: Hier kann man auch eine andere Sicht haben, nämlich die Sicht, dass wir hier wirklich Druck erzeugen. Das heisst, dass die Verantwortlichen agieren, reagieren müssen, dass die politisch Verantwortlichen hier agieren müssen. Und sind wir doch einmal ehrlich, da hat der Abg. Rainer Gopp schon auch Recht: Ich meine, wir nehmen etwas aus einem «Kässeli» heraus und tun es ins andere hinein. Wer ist das denn überhaupt? Das ist ja der Staat. Und wer ist der Staat? Das sind wir Bürger, das sind die Unternehmungen. Und sind Sie doch ganz ehrlich: Schlussendlich geht es um Beiträge, die bezahlt werden müssen, sowohl auf der einen wie auch auf der anderen Seite. Und hier müssen wir auch nicht mehr weiter Arbeitsgruppen einsetzen. Hier müssen wir politsche Lösungen anstreben und Entscheide treffen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das braucht politischen Mut und das wird in den nächsten paar Jahren gefragt sein, unabhängig davon, ob es dem Staat gut oder nicht gut geht, ob es der AHV gut oder nicht gut geht. Diese Probleme sind uns allen hier bekannt.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte das Stichwort des Abg. Elmar Kindle aufgreifen: «politischer Mut». Das ist genau das Thema, was ich vorhin mit diesen konkreten Massnahmen meinte. Ich habe nicht erwartet, dass Sie aus dem Internet irgendwelche Lösungen erarbeiten oder der Sarkasmus und Frust, den ich vom Abg. Wendelin Lampert immer wieder bezüglich der Zur-Verfügung-Stellung von Gutachten seitens der Regierung höre, das wird in meinen Augen jetzt in dem Moment sehr überstrapaziert. Es geht mir darum, diesen politischen Mut, zu dem zu stehen, was hier jetzt an Massnahmen gefallen ist. Ich möchte hier das erste Votum des Abg. Elmar Kindle aufgreifen, wo er sagte: Wir, die Abgeordneten, haben ja die Möglichkeit, die Initiative selber zu ergreifen. Und ich möchte Ihnen jetzt nur sagen: Im Prinzip ist es den Abgeordneten unbenommen, ein Postulat einzureichen, die Ausarbeitung eines Reformpaketes AHV zu fordern und auch bestimmte Massnahmen mitzugeben, welche im Grundsatz - nicht die Detailanalyse, das ist Arbeit der Regierung - getragen würde.
Ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel: Beispiel 13. AHV - Weihnachtsgeld. Ich meine, während der Vernehmlassungsphase, ich habe das jetzt hier ein paar Mal gehört, quasi wie toll, als eine Massnahme habe ich das von verschiedenen Seiten gehört. Während der Vernehmlassungsphase war es das Hauptthema der FBP im Vernehmlassungsbericht zu sagen: Die FBP greift diese 13. AHV nicht an. Es wurden verschiedene Stellungnahmen - eine ist mir bekannt von der Gemeinde Schellenberg - zitiert in der Zeitung «das kommt überhaupt nicht in Frage». Das meine ich mit mitgeben der Regierung, hinter was man stehen will. Ich möchte auch eine AHV-Reform, aber dann eine, wo sich der Einsatz der Regierung zur Ausarbeitung von verschiedenen Themen lohnt, wo wir bereit sind, diese Konsequenzen dann auch zu tragen und auch durchzusetzen. Ansonsten nützt das nichts. Und das war meine Meinung. Wir können nicht einfach Themen in den Raum werfen, die wir alle kennen, aber im Prinzip schon während der Vernehmlassungsphase standen wir nicht dahinter. Um das geht es mir.
Also, dass die Regierung wenn und denn schon einen klaren Auftrag bekommt. Und das, was jetzt vor uns liegt, ist der Auftrag, um den Staatshaushalt zu sanieren, die CHF 15 Mio., die hier zu sparen sind. Und da kann man jetzt dafür oder dagegen sein aus gewissen Gründen. Man will sanieren oder man will nicht, aber ich möchte beliebt machen, dass, wenn es um das effektive Reformpaket AHV geht, dass man dann auch konkret sagt, zu was man am Schluss stehen wird und was dann politisch auch getragen wird. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung fragen: Welche Artikel sind heute wirklich dringlich? Ich sehe einfach, dass die meisten Artikel erst in etwa vier Jahren Wirkung zeigen. Und darum denke ich, dass eine Neuüberarbeitung möglich ist und dass wir, bevor überhaupt hier eine Wirkung kommt in vier Jahren, wir dieses Thema nochmals behandeln können. Ich bitte die Regierung, diesbezüglich Stellung zu nehmen. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte meine vorherigen Voten auch so verstanden wissen, dass die Freie Liste die Regierung und die Arbeits- oder Steuerungsgruppe ermutigen möchte, einen weiter reichenden Vorschlag zu einer wirklich nachhaltigen Sicherung der AHV vorzulegen. Genau deshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Frau Abg. Beck, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind auch Sie dafür, dass man eine Sanierung der AHV angeht. Es würde auch Ihnen in dem Fall durchaus möglich sein, ein Postulat zu formulieren und das vorzubringen. Also das steht Ihnen frei. Ich denke, die Debatte hier reicht, um der Regierung den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ich glaube, im Lichte dieser Debatte weiss die Regierung schon, in welche Richtung sie gehen könnte. Auch bezüglich inwieweit da ein Auftrag des Landtags sein muss oder nicht. Ich möchte daran erinnern, dass vor allem im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes von der Regierung das Sparziel von CHF 160 Mio., das von diesem Landtag genehmigt wurde, ohne irgendwelches Zutun des Landtags geändert wurde, und zwar um ein Mehrfaches gegenüber diesen CHF 15 Mio., die wir hier diskutieren. Das heisst, die Regierung ist durchaus in der Lage, gewisse Ziele auch ohne Landtag anzupassen, wie der Abg. Kindle ausgeführt hat, in einem rollenden Verfahren. Und ich verstehe jetzt nicht, wieso man jetzt in diesem Punkt wieder genauste Vorgaben des Landtags braucht. Ich denke, die wurden in dieser Debatte mehr als nur ausgeführt. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich melde mich auch nochmal ganz kurz: Ich bin froh, dass wir angeblich alle zu unserem Wort stehen, das wir letztes Jahr im Juni abgegeben haben, dass wir CHF 15 Mio. sparen möchten mit Wirkung 1.1.2012, da bin ich wirklich glücklich und bin dann gespannt, wie diese Nicht-Eintretens-Abstimmung ausgeht. Weil ich muss das dann leider so interpretieren, dass diese Leute doch nicht so gewillt sind. Aber lassen wir das. Ich glaube, es ist auch hier jetzt mehrmals die Aussage gefallen, man muss ganz konkrete Massnahmen jetzt vorschlagen. Ich fühle mich in der Tat nicht in der Lage, solche Massnahmen zu sprechen. Ich bin kein AHV-Spezialist, ich bin gelernter Lehrer und Milizparlamentarier. Also ich masse mir das nicht an, dass ich hier die Weisheit mit Löffeln gegessen habe und hier alle Systeme kenne. Also da habe ich ein bisschen ein anderes Verständnis. Aber ich denke, wenn man weiss, in welche Richtung man gehen möchte, dann kann man das durchaus mitgeben. Das wäre auch bereits auf eine 2. Lesung schon denkbar, dass man solche Anregungen macht und Abklärungen treffen kann, wenn wir dann zur Lesung kommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Ansprechpartner der Landtages ist immer die Regierung und die Regierung ist natürlich das Gremium, das sich um die konkreten Vorschläge zuhanden des Landtags kümmern muss.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Hilti, leider waren Sie nicht im Plenum, als ich Ihnen die Replik gab auf Ihre Aussage, sonst hätten Sie gehört, was ich dazu gesagt habe. Ich bringe Ihnen das Beispiel nochmals: Wenn Sie als Schulleiter ein Projekt haben in Ihrer Schule und ein Lehrer präsentiert Ihnen das Ergebnis, stellt konzeptlose Forderungen und schafft mit dieser Forderung an einem anderen Ort eine Minderstellung, dann werden Sie wohl dieses Konzept oder dieses Projekt nicht absegnen als sein Chef. Und genau so ist es hier. Dies ist konzeptlos, schafft bei der AHV eine schlechtere Situation als zuvor und deshalb kann ich diesem konzeptlosen Bericht und Antrag nicht zustimmen. Das ist der Grund. Und das hat nichts damit zu tun, ob ich zu meinem Wort vom letzten Juni stehe. Ich habe es da mit dem Abg. Kindle: Wir haben damals ganz klar zum Ausdruck gebracht: Es ist kein Persilschein, dieser Einsparung bei der AHV zuzustimmen. Es muss ein nachhaltiges Konzept dahinter sein und das ist es jetzt einfach nicht. Und deshalb werde ich das zurückweisen. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich höre jetzt verschiedentlich, wir haben die Regierung beauftragt, den Staatshaushalt zu sanieren, unter anderem mit Massnahmen bezüglich der AHV. Ich glaube, wir sollten die Dinge wirklich einmal so betrachten, wie sie wirklich sind. Wir haben die Regierung zwar beauftragt, aber die Regierung hat sich diesen Auftrag geholt. Sie hatte nicht wirklich den Mut, vor das Volk zu treten, vor uns mit einem Sparmassnahmenpaket zu treten. Sie hat uns aufgefordert, wir mögen sie damit beauftragen, Sparmassnahmen durchzuziehen. Diesem Auftrag oder dieser Forderung sind wir gefolgt, aber effektiv waren es Vorgaben der Regierung, die wir hier beschlossen haben. Die Regierung hat sich nun also effektiv an ihre eigenen Vorgaben zu halten. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, denke ich, müssen wir nicht unbedingt jetzt konkrete Vorschläge machen. Das hat der Herr Landtagspräsident sehr richtig ausgeführt. Wenn es den Vorgaben der Regierung entspricht, dass sie den Staatshaushalt sanieren will, indem sie der AHV Geld entzieht und in die Staatskasse überführt, dem haben wir zugestimmt und dieser Auftrag ist jetzt erfüllt, nicht aber unbedingt, und das geht aus dem Titel eben auch hervor, «die Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV». Ich glaube, diesen Vorgaben wird die Regierung jetzt einfach nicht gerecht. Ich denke mir, es wäre durchaus gerechtfertigt, dass sich die Regierung diesbezüglich nochmals konkreter Gedanken macht und mit ganz konkreten Vorstellungen an den Landtag herantritt. Danke.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Keine Angst, ich beginne kein Ping-Pong-Spiel, das ist sicher nicht meine Absicht. Aber ich bin froh um die Anregung des Abg. Rainer Gopp, der ja auch im Betriebsmanagement sich auskennt und dort auch, glaube ich, Beratungsfunktionen übernimmt. Ich habe schon mitgehört. Man kann auch draussen mithören, wenn man nicht im Plenarsaal ist. Ihre Aussage, was ich als Schulleiter mache, wenn eine Lehrperson einen Auftrag konzeptlos zurückbringt. Sind wir doch ehrlich, ein Auftrag und ein Hauptauftrag ist erfüllt: CHF 15 Mio. einzusparen. Der ist erfüllt. Was nicht befriedigend ist, und ich glaube, da sind wir uns auch mehr oder weniger einig, dass die nachhaltigen Massnahmen grösstenteils fehlen. Da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Und wenn Sie mich fragen, was ich damit mache: Ich schmeisse nicht alles über den Haufen im Schulalltag, sondern ich sage: «Herzlichen Dank für den ersten Schritt. Wir sind auf Kurs. Und jetzt machst du aber bitte den nächsten Schritt». Und das würde ich mir auch hier drin wünschen.
Und dann eine kleine Replik noch an den Abg. Albert Frick: Wenn Sie sagen, dass die Regierung nicht den Mut hatte, vors Volk zu treten, ich denke, die Regierung hat Mut bewiesen. Und wenn Sie das so interpretieren, dass die Regierung quasi als Motionär auftritt, dieses Wort ist ja letztes Jahr auch sehr prominent in den Tageszeitungen publiziert worden, vor allem in Ihrer Tageszeitung, dann frage ich mich schon, warum Sie überhaupt zugestimmt haben letztes Jahr. Aber lassen wir das jetzt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube auch, dass die Argumente soweit ausgetauscht sind. Ich gebe noch dem Abg. Manfred Batliner kurz das Wort und möchte dann der Regierung Gelegenheit geben, auf die Fragen zu antworten.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich sehe eben nicht, dass hier CHF 15 Mio. gespart wurden. Kasse 1 hat diese CHF 15 Mio., die sie nicht ausgeben will, und der Kasse 2 fehlen die CHF 15 Mio. Und das ist gleich Null. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich der Frau Regierungsrätin Renate Müssner das Wort.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich möchte einige ganz kurze, grundsätzlichen Ausführungen zur Ausgangslage der AHV machen, wie sie sich eben dargestellt hat bei Einsetzen dieser schon angesprochenen Arbeitsgruppe bis heute. Wie Sie schon ausgeführt haben, hat ein versicherungstechnisches Gutachten aus dem Jahr 2005 eine Prognose aufgezeigt, dass nämlich das Verhältnis AHV-Fonds zu Jahresausgaben rapide abnimmt und sich dann bis ins Jahr 2025 auf nurmehr 2,6 Jahresausgaben verringert. Ein weiteres Expertengutachten der Universität St. Gallen aus dem Jahre 2006, das die Regierung in Auftrag gegeben hat, zeigt dann zwar eine wesentlich positivere Prognose. Es ist aber richtig bemerkt worden hier in Plenum, dass seit 2003 die Beitragsleistungen der AHV-Pflichtigen die Ausgaben nicht mehr decken. Deswegen wurde diese Arbeitsgruppe installiert, um Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV zu erarbeiten.
Also ein periodisch erstelltes, weiteres versicherungstechnisches Gutachten aus dem Jahr 2009 zeigt dann ebenfalls eine wesentlich positivere Entwicklung als jenes aus dem Jahr 2005. Die Gründe sind, dass etwas weniger konservative Berechnungsparameter verwendet wurden, aber vor allem eben ein sehr verfeinertes Berechnungsmodell, das dann auch erstmals die konkreten Bestandsdaten der AHV berücksichtigt hat. Und wie Sie aus dem Bericht und Antrag auf Seite 32 und dann in einer vergrösserten Ausgabe Seite 93 ersehen, würden nach dieser Prognose im Jahr 2025 noch rund 9,4 Jahresausgaben zur Verfügung stehen. Also Sie sehen, diese untere rote Linie, das ist diese Ausgangslage der AHV, die sie heute bei heutigem Staatsbeitrag haben. Wenn wir den Staatsbeitrag eben nicht abändern und keine Massnahmen setzen, dann haben Sie diese Entwicklung.
Sie haben auch richtig bemerkt, dass inzwischen die Notwendigkeit dazu gekommen ist, den Staatshaushalt zu sanieren. Wie gesagt, wurde die heutige Regelung des Staatsbeitrages in Frage gestellt und die Regierung hat diesen Vorschlag getätigt zu fixieren, auf CHF 50 Mio. einzufrieren plus Indexierung. Das war der Vorschlag aus der Vernehmlassung. Dieser wurde inzwischen abgeändert, dass eben zusätzlich jährlich CHF 2 Mio. dazukommen. Wenn wir das dann sehen und die dicke, grüne Linie auf der Grafik Seite 32 sehen, denke ich nicht, dass man daraus jetzt ersehen kann, dass wir eben mit dieser Festsetzung des Staatsbeitrages die Ausgangslage der AHV verschlechtert haben. Das wurde von Ihnen im Plenum so angeführt. Das kann man tatsächlich nicht ersehen. Wir haben mit den Massnahmen dieses Loch gestopft und wir haben auch eine etwas verbesserte Ausgangslage geschaffen. Ich denke, das darf man hier sagen. Diesen Vorwurf kann man nicht aufrechterhalten.
Auf die vorgeschlagenen Massnahmen sind Sie eingegangen. Wenn Sie nun bemängeln, dass wir keine vollständige Sanierung des Problems anbieten, ist das in einer Hinsicht richtig. Man müsste dann aber definieren, was Sie als wirklich nachhaltige Sanierung ansehen. Wenn wir das auf diese Grafik beziehen, weil man kann sich das vielleicht visuell besser vorstellen, dann müsste das heissen, dass diese Kurve eine Gerade sein sollte, also nicht diesen Knick nach unten aufweisen darf, sondern eine Gerade. Dann müssten Sie definieren: Wie hoch soll dieses Verhältnis AHV-Fonds zu Jahresausgaben sein? Sollen es zehn Jahresausgaben sein? Müssen es 14 Jahresausgaben sein? Reichen 8 Jahresausgaben? Das wären die Parameter, die festzulegen wären. Und je nach Grösse dieser Parameter, Höhe dieses Verhältnisses, wären dann ganz andere Massnahmen notwendig. Grundsätzlich ist aber klar: Wenn es eine Gerade darstellen soll, heisst das mit anderen Worten, es wäre dann eben ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen, und zwar der Einnahmen der Beitragspflichtigen und Ausgaben, also Rentenauszahlungen, erreicht. Dann geht das nicht durch weitere Beitragssatzerhöhungen. Man könnte natürlich auch argumentieren, Beitragssätze könnte man in der Höhe der Schweizer Beitragssätze festsetzen, die ja bekanntlicherweise bei 8,4% liegen. Das kann man mit diesen Massnahmen, auch wenn man sie auf 8,4% anhebt, denke ich, nicht erreichen. Aber das könnten wir Ihnen für eine 2. Lesung auch durchaus näher ausführen und exakte Berechnungen durchführen.
Grundsätzlich lässt sich das Problem tatsächlich nur lösen, indem Sie das Rentenalter anheben. Und das Rentenalter reicht aber nicht aus, wenn Sie es nur um ein oder zwei Jahre anheben, um dieses grundsätzliche Problem zu lösen. Also ich möchte jetzt eine Grobschätzung wagen und das dann gerne überprüfen lassen von einem weiteren Gutachten. Aber ich denke, unter vier Jahren werden wir nicht davonkommen - sage ich jetzt einmal salopp. Das würde bedeuten, dass wir ein Rentenalter von etwa 68 Jahren festlegen müssten. Dann wäre dieses eine Gerade. Das ist so. Und wenn Sie den Mut dann haben, dann kann man das auch ganz einfach in einen Gesetzesartikel kleiden. Wie dann das andere Problem zu lösen ist, ob man diese Leute dann auch wirklich in Arbeit hat respektive ob sie zur Lohnsumme dann beitragen können, das ist dann das andere Problem. Das kann diese Vorlage tatsächlich nicht lösen. Ich denke, so einen Vorschlag müssten Sie berücksichtigen und diesen könnten wir sicher anbieten. Andere Massnahmen mit Änderungen dieser Kürzungssätze verschieben das Problem auch nur um einige Jahre nach hinten. Das ist keine generelle Lösung dieses Problems, wie Sie es jetzt andenken wollen. Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Die Regierung kann Ihnen diesen Vorschlag bis zur 2. Lesung machen. Sie müssen ihm dann eben nur folgen. Ich denke, das sind die Ausführungen dazu, die ich machen kann. Das sind ganz generelle Aussagen. Um die kommt man nicht herum.
Sie können das Problem nicht dadurch lösen, indem Sie die 13. AHV abschaffen. Sie werden immer diese Kurve nach unten vorweisen. Das Problem verschiebt sich um einige Jahre. Man kann es nicht lösen, indem man einfach nur Beitragssätze erhöht. Es ist auch schon angesprochen worden, dass das mindestens von der Wirtschaftsseite her nicht goutiert würde - sage ich jetzt einmal. Man kann das Problem tatsächlich auch nicht lösen, indem man die Kürzungssätze grundsätzlich ändert. Man kann das vielleicht verbessern, aber das Problem wird einfach ein bisschen weiter nach hinten verschoben. Wir können das grundsätzliche Problem nur lösen, indem wir eben das Rentenalter hinaufsetzen, und zwar massiv hinaufsetzen, und dann auch diese Leute tatsächlich in Arbeit haben und sie zur Lohnsumme beitragen. Wenn dem nicht so ist, dann wird der Staat auf andere Weise belastet, weil man natürlich dann die Arbeitslosenversicherung, die IV, die Ergänzungsleistungen und die wirtschaftliche Sozialhilfe für gewisse Personen dann als Einzuspringende in die Pflicht zu nehmen hat. Wie gesagt, sind das meine Ausführungen dazu ganz grundsätzlicher Natur.
Es wurde angesprochen, dass man natürlich dann auch noch den Staatsbeitrag selbst ändern könnte, dass man den indexieren könnte zum Beispiel. Das wäre für mich auch eine Massnahme. Ich denke nur, auch dies löst dieses grundsätzliche Problem nicht wirklich. Wenn man den Staatsbeitrag grundsätzlich wieder auf ein höheres Niveau heben wollte und an irgendwelche Ausgaben koppeln oder andere Faktoren, dann sind wir in der Problematik, die Sie in dieser roten Kurve sehen. Weil jetzt mit einem 20%igen Beitrag an die Ausgaben plus die LSVA-Abgabe sehen wir, dass dieses Problem eben nicht gelöst wird. Grundsätzlich geht es nur über die Rentenaltererhöhung. Da lässt sich nichts daran herumdeuteln. Wenn Sie dazu bereit sind und dann die Wirtschaft auch die Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, kann man dem auch folgen.
Es wurde dann das Zitat auf Seite 17 mit «massiv verschärft» erwähnt. Und ich glaube, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, der Abg. Elmar Kindle hat es sehr richtig ausgedrückt: Es ist ein massiver Druck auf die AHV. Und wir erzeugen eben diesen Druck, indem wir den Staatsbeitrag so festsetzen. Was ich eben auch noch Ihnen ausführen wollte, ist, dass dieses Monitoring-Gremium natürlich nicht einfach eine Beobachter-Funktion wahrnimmt und zuschaut, wie es brennt. Weil ich denke man darf schon sagen, so brennend ist die Situation tatsächlich noch nicht. Wir haben immerhin jetzt etwas über 10 Jahresausgaben. Und wenn man die Situation in anderen Ländern anschaut, dann stehen wir vergleichsweise gut da. Für unsere Begriffe selbstverständlich ist das ein anderes Thema.
Dieses Monitoring-Gremium hat auch nicht Aufgabe, neue Massnahmen zu definieren, weil diese sind klar. Es gibt nicht sehr viele Massnahmen. Es gibt Lösungen, Beitragssätze zu erhöhen. Es gibt die Lösung, das Rentenalter zu erhöhen. Und dann gibt es noch zwei/drei kleinere technische Anpassungen wie die mittlere Zielrente zu erhöhen, die aber das Grundsatzproblem nicht löst. Und das hat sich dann auch. Dieses Gremium hätte eigentlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung, diese Faktoren, diese Rahmenbedingungen stetig zu verfolgen und dann festzusetzen: Ab wann ist es dringend notwendig, eine dieser Massnahmen wirklich umzusetzen? Für kurzfristig notwendige Massnahmen sind natürlich Beitragssatzerhöhungen gefragt. Und mit längerem Wirkungshorizont ist diese Rentenaltererhöhung eine Massnahme. Möglicherweise müsste man dann auch in Erwägung ziehen, dass man den Staatsbeitrag in einer anderen Form abändert. Das würde sich dann eben nach der Finanzlage des Staates zu richten haben. Das ist die Aufgabe dieses Monitoring-Gremiums.
Es ist dann noch die Frage betreffend den Seniorenbund aufgetaucht: Ich denke, wir haben Ihnen ausgeführt, was der Seniorenbund in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung ausgesagt hat - nicht mehr und nicht weniger. Wir versuchen, Ihnen das so 1:1 hinüberzubringen. Und der Seniorenbund ist eben dieser Meinung. Und Sie haben Recht, dass man natürlich, wenn man nicht mehr den Mischindex anwendet, sondern nur noch den Preisindex, dass dann längerfristig gesehen die Kurve bezüglich Rentenanpassungen nicht mehr so verläuft, sondern etwas flacher und schlussendlich etwas weniger Renten resultieren. Ich denke, das ist klar. Da haben Sie Recht. Aber wir haben Ihnen die Stellungnahme des Seniorenbundes 1:1 hier übertragen.
Wenn wir davon ausgehen, dass das Ziel war, CHF 15 Mio. im Staatshaushalt einzusparen, dann stimmt das natürlich für das Jahr 2015, wenn man sich die Prognosen anschaut. Mit dieser Lösung der Fixierung des Staatsbeitrages ergibt sich für den Staat natürlich jährlich eine höhere Ersparnis. Allerdings ist es dann schwierig, auf einen längeren Zeithorizont hinaus die Ausgaben der AHV, die Entwicklung des AHV-Fonds, mit dem Staatshaushalt zu korrellieren, weil die Finanzierung des Staatshaushaltes ja immer nur für fünf Jahre im Voraus prognostiziert wird. Für die AHV haben wir einen längeren Horizont. Das sehen Sie aus den Kurven und Tabellen. Ich habe keine Daten, die über das nächste 5-Jahres-Ziel für den Staatshaushalt hinauszielen. Deswegen ist es relativ schwierig, hier das in einer Aussage zu korrellieren. Ohne Daten geht das schlecht. Aber wie Sie wissen, sind das eben Prognosen. Und je länger der Zeithorizont hinausgeschoben wird, desto unsicherer werden diese Prognosen. Sie gehen über in einen Trend, wie wir gerade eben auch bei der AHV sehen. Und aus diesen Erfahrungen mit diesen Gutachten können sich innerhalb weniger Jahre die Rahmenbedingungen auch ändern. Wir haben auch gesehen, dass sich der Fonds aufgrund des Einbruchs im Jahr 2008 ziemlich massiv verschlechtert hat, er hat sich dann aber innerhalb eines Jahres auch wieder relativ erholt. Das ist dann abhängig vom Ergebnis der Anlagen der AHV und die ändern sich natürlich jährlich.
Wir haben also einen sehr langen Zeithorizont und es ist notwendig, dass man das kontinuierlich betrachtet und begleitet und rechtzeitig die Massnahmen setzt. Und wie gesagt, die Massnahmen müssen nicht neu definiert werden. Die liegen auf dem Tisch und müssen dann umgesetzt werden, wenn die Notwendigkeit dazu gegeben ist. Die Regierung ist der Meinung, dass es derzeit keine akute Lage gibt. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen einfach auch sagen, dass diese Vorwürfe, dass das Ganze konzeptlos sei, dass ich diese Meinung nicht teilen kann. Vor allem kann ich nicht die Meinung teilen, dass diese Vorlage für die AHV eine schlechtere Ausgangslage als zuvor schafft. Das widerlegt ganz klar gerade die Grafik auf Seite 32, wie ich Ihnen das eingangs ausgeführt habe.
Dann zur Anregung, bis wann ein Massnahmenpaket für eine wirkliche Sanierung kommen könnte. Ich glaube, ich habe Ihnen das skizziert. Es geht dann darum, das Rentenalter zu erhöhen. Und das kann man im Grunde jederzeit nachreichen oder auch in einer 2. Lesung in einen Gesetzesschlag einkleiden. Wie gesagt, ist damit dann aber noch nicht garantiert, dass wir das Problem dann auch wirklich beseitigt haben, weil dann auch die Wirtschaftsseite auch noch mitspielen und die Bedingungen dafür schaffen muss.
Das wären zunächst meine Ausführungen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Sie sagen, das Rentenalter zu erhöhen ist die einzige mögliche Massnahme. Dann frage ich Sie: Wo liegt das Rentenalter heute? Es liegt nicht bei 64. Das stimmt nicht. Es liegt heute bei gut 61 Jahren. Wir würden einiges gewinnen, wenn wir uns über den Rentenvorbezug unterhalten würden. Und ich rede nicht von kosmetischen Korrekturen, wie sie hier angebracht sind bei den Kürzungen zum Vorbezug. Wir brauchen vorderhand meiner Meinung nach keine effektive Rentenaltererhöhung. Wir müssen nur das Rentenalter einhalten. Dann haben wir schon einiges gewonnen. Dass es schlussendlich mit der demografischen Entwicklung eine Rentenaltererhöhung brauchen wird in einigen Jahren, da wird kein europäisches Land drumherum kommen. Das ist auch Fakt. Und ich frage Sie auch: Warum müssen wir, im Wissen der Zukunft des AHV-Fonds und des Arbeitsmarktes, um einiges attraktivere Konditionen anbieten als dies die Schweiz tut? Wir haben vier Vorbezugsjahre, die Schweiz hat zwei. Wir haben - auch mit diesen Korrekturen - um einiges attraktivere Kürzungssätze. Das frage ich Sie.
Und dann haben Sie gesagt, es gibt keine neuen Massnahmen zu definieren. Das habe ich nicht richtig verstanden. Können Sie bitte nochmals kurz ausführen, was dann dieses Monitoring-Gremium genau macht. Das habe ich nicht verstanden.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe die Frage gestellt, bis wann uns die Regierung wirklich ein Sanierungspaket für die AHV vorlegt. So wie ich die Ausführungen der Frau Regierungsrätin verstehe, ist das gar nicht geplant, weil der grosse Teil der Massnahmen von Vornherein ausgeschlossen wird. Vielleicht können Sie zu diesem Prozess nochmals Ausführungen machen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Zu diesem Satz auf Seite 17, dass der Druck auf den AHV-Fonds sich eben massiv verschärfe: Sie versuchen jetzt hier, diesen Satz zu interpretieren und verweisen auf das Diagramm im Anhang. Das sehe ich ähnlich wie Sie. Aber dann verstehe ich eben umso weniger den Satz auf Seite 17. Deshalb habe ich nochmals gefragt: Entspricht der Satz auf Seite 17 effektiv den Tatsachen? Denn ich halte es im Prinzip mit Ihnen. Wenn ich mir das Diagramm auf Seite 93 betrachte, die rote Linie und dann die diversen grünen Linien darüber, dann ergibt für mich eben der Satz auf Seite 17 keine Logik. Und dazu möchte ich Sie schon nochmals bitten, Ihre Position klarzustellen.
Eine Frage - ich glaube, die haben Sie noch nicht beantwortet, nämlich den Zusammenhang mit den erhöhten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen und dann diese Krankenkassenprämien auf Seite 35. Gehen Sie davon aus, dass sich die Krankenkassenprämien auf das nächste Jahr erhöhen oder wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
Und die letzte Zusatzfrage betrifft diese Stellungnahme des Seniorenbundes auf Seite 49: Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiere, sagen Sie auch: Ja, hier täuscht sich der Seniorenbund, denn diese Neuregelung entspricht keiner Besitzstandswahrung. Das wird eben sehr wohl zu einer Realrentenkürzung führen, da die verschiedenen Indexe, die wir nun anwenden - sprich nicht mehr dieser Mischindex - dann im Endeffekt einen reduzierten Teuerungsausgleich geben. Also ich denke mir, hier haben Sie auch ausgeführt, der Seniorenbund täuscht sich hier, denn diese Neuregelung wird im Prinzip sehr wohl zu einer Reduktion führen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin für die Ausführungen. Ich attestiere Ihnen, dass Sie hier eine etwas verbesserte Vorlage vorgelegt haben. Aber es ist eben nur ein Meter in die richtige Richtung auf dem Weg von 25 km. Das ist einfach das Verhältnis, das hier nicht passt. Und ich suche auch keine kurzfristige Lösung, dass wir jetzt den Beitragssatz heute um einiges erhöhen, dass Sie das auf die 2. Lesung korrigieren, sondern ich suche eine langfristige Lösung. Und wenn Sie sagen, das Rentenalter müsste um vier Jahre angehoben werden, dann hätten wir gerne die Berechnungen dazu. Dann ist auch die Frage: Zu welchem Zeitpunkt müsste man das einsetzen? Es spielt auch keine Rolle, das heisst, es ist klar, dass die Kurve nach unten zeigt. Aber wenn wir heute jetzt die Diskussion nicht geführt hätten, dann wäre für mich jetzt die Frage: Hätten wir dann alle einfach zugeschaut die nächsten Jahre? Hätten wir etwas unternommen? Wäre irgendwann irgendwo irgendjemand aktiv geworden? Somit hätten wir eigentlich das Problem einfach verschoben und hätten das in die nächste Mandatsperiode oder in die übernächste Mandatsperiode geschoben.
Ich denke, dass wir heute Lösungen suchen müssen, welche in 10, 15 und 20 Jahren wirken, dass wir uns vorbereiten können. Sie haben auch richtig gesagt, die Wirtschaft muss eingebunden werden, sie muss auch verpflichtet werden, dass die Arbeitskräfte eben 60+ auch eingesetzt werden. Hier müssen alle miteinander an dieser Thematik arbeiten und das braucht einen Umbau von 10/15 Jahren. Da bin ich einverstanden. Aber die Initiative dazu und die Thematisierung dieser Probleme, das müssen wir heute tun. Und wir müssen heute aufzeigen, wann dann die Kurve total abbricht. Ich habe nicht gefordert, dass die Kurve heute wieder geradeaus gehen muss oder nächstes Jahr. Mir ist schon bewusst, dass hier die Neigung nach unten gehen wird. Aber wir dürfen einfach nicht zuschauen, sondern wir müssen sehen, was wir in 10/15 Jahren heute für Lösungen suchen müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Manfred Batliner: Ich glaube, ich habe es versucht auszuführen. Diese Massnahmen sind bekannt, welche anzuwenden sind. Ich gehe mit Ihnen auch einig, dass man nicht unbedingt eine ganz gerade Kurve haben müsste. Aber man muss in diese Nähe kommen, sonst ist das Grundsatzproblem eben nicht gelöst. Und das geht eben nur mit einer Rentenaltererhöhung und das reguläre Rentenalter ist eben bei 64. Das Fakt ist etwas tiefer. Da gebe Ihnen Recht, Herr Abg. Rainer Gopp, das liegt jetzt, glaube ich, bei ungefähr bei 61,5 Jahren. Man müsste dann, wenn Sie diesen Vorbezug nicht mehr ermöglichen wollten, dann müsste man den gänzlich abschaffen oder man könnte ihn auch um zwei Jahre nach hinten schieben. Man könnte diese Problemlösung dann in kleinen Portionen eben auch nach hinten verschieben. Das ist alles möglich. Das wird aber eben nicht diesen grossen Shift dieser Kurven in Richtung einer Geraden ausmachen. Das ist ein weiterer kleiner Schritt. Wenn Sie so etwas andenken, dann können Sie das auch für eine 2. Lesung in Auftrag geben. Das ist im Prinzip auch keine grössere Problematik. Man kann diese und weitere Berechnungen dazu auch anstellen. Wie gesagt, das sehe ich überhaupt nicht als Hinderungsgrund, nicht einzutreten auf diese Vorlage. Im Gegenteil, Sie werden einfach eine gewisse weitere, zeitliche Verzögerung in dem Sinne einführen, dass wir nochmals eine 1. Lesung halten müssen mit weiteren Vorschlägen, die wir jetzt zusätzlich noch einbringen. Das ist der Punkt, den ich anbringen kann.
Dann zur Abg. Diana Hilti: Ich denke, ich habe es Ihnen gesagt, die Sanierungsmassnahme in Ihrem Sinne eben zu einer grundsätzlichen und endgültigen Lösung der Problematik liegt darin, dieses Rentenalter, wie auch immer, massiv anzuheben. Wie gesagt, braucht man für das im Prinzip kein neues Paket und sonst gibt es ein kleines Paket. Da sehe ich kein Problem.
Und noch die Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ich glaube, das Zitat auf Seite 17 habe ich Ihnen jetzt ausgeführt. Ich denke, wenn man davon ausgeht, dass man diese grundlegende Problematik der Demografie beheben will, dann haben wir das Problem verschärft für die AHV. Wenn man sagt, wir sind damit zufrieden, dass wir das einfach jetzt noch ein Stück weiter verbessern, dann gebe ich Ihnen auch Recht. Dann können wir auch so weiterfahren, ohne dass wir jetzt wirklich an den Grundfesten der AHV rütteln. Das kommt darauf an, was Sie wirklich wollen. Wollen Sie das Grundproblem ein für allemal erledigt haben, dann ist diese Massnahme der Rentenaltererhöhung auf ein bestimmtes Niveau ab einem bestimmten Zeitpunkt notwendig. Ganz schlicht und einfach.
Dann zur Geschichte mit den Krankenkassenprämien: Sie wissen und haben es auch angesprochen, es gibt jetzt einen Vernehmlassungsbericht zur KVG-Revision. Dort wird eben vorgeschlagen, dass wir versuchen, die Reduzierung des Staatsbeitrages primär nicht in Form von Prämienerhöhungen, sondern in Form von Kostenbeteiligungen aufzufangen. Aber Sie werden verstehen, wir haben diese Vorlage zur AHV erarbeitet und das ist eine Vernehmlassung. Und wir wissen ja nicht, was das Ergebnis dieser Stellungnahmen der Vernehmlassung sein wird. Und wir wissen auch noch nicht, was der Landtag dann entscheiden wird, ob es dann wirklich so ist. Also wir gehen von der jetzigen Lage aus und dann müsste es zu einer Erhöhung der Krankenkassenprämien kommen. Und wenn Sie jetzt natürlich die jetzige Lage und die Reserven der Krankenkassen ansprechen und daraus dann eine Prämienverbilligung einfordern, dann glaube ich, müssten Sie das beim nächsten Traktandum tun. Das ist hier eben auch noch nicht relevant.
Das sind meine Ausführungen dazu. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Meine kleine Zusatzfrage wegen dem Monitoring-Team wäre noch offen. Sie haben in den ersten Ausführungen kundgetan, dass es keine neuen Massnahmen zu definieren gibt. Und ich habe eben aufgrund Ihrer Ausführungen nicht ganz verstanden, was diese Monitoring-Gruppe genau für Aufgaben hat.
Wir liegen da ein bisschen auseinander und darum komme ich jetzt Ihrer Aufforderung auch nach. Also ich möchte Ihnen den Auftrag mitgeben, alle diese Berechnungen zu liefern in einer neuen Vorlage, weil ich werde von meiner Rückweisung nicht abweichen; wenn es doch zu einer 1. Lesung kommt, dann auf die 2. Lesung. Ich möchte unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung von der Regierung wissen, wie diese Berechnungsszenarien ausschauen mit ordentlichem Rentenalter anstatt Rentenvorbezug und auch Ihre Variante mit der Rentenaltererhöhung. Ich mache das nicht an Fristen fest, weil die demo-grafische Entwicklung gibt diese Not schon vor, wann wir welche Szenarien einführen müssten, damit die Sache dann eben noch aufgeht. Also das ist dann Ihre Geschichte, wie Sie das ausstatten. Aber ich hätte von Ihnen gerne sehr ausführliche, professionelle Berechnungen zu diesem Thema, damit sich auch der Landtag - wir sind in diesem Thema ja Laien - hier ein Bild machen kann, wie die Zukunft hier ausschaut.
Und da möchte ich an das Votum des Abg. Manfred Batliner anknüpfen. Ich möchte der Regierung auch mitgeben, dass wir heute, aufgrund der demografischen Entwicklung damit beginnen müssen, etwas zu tun, sei es beim AHV-Fonds oder auch beim Arbeitsmarkt. In 15 Jahren sind gerade beim Arbeitsmarkt die Szenarien, die man heute auf dann prognostiziert, gelinde gesagt nicht gut. Und darum müssen wir heute beginnen. Und das wäre ein zweiter, nicht gerade Auftrag, aber etwas, was ich der Regierung mitgeben möchte. Ob das eine Arbeitsgruppe ist, was auch immer, das liegt an Ihnen, mit der Wirtschaft hier Zukunftsmodelle zu kreieren, die die demografische Entwicklung berücksichtigt und hier zu erarbeiten, was in Zukunft nötig sein wird. Und da sollen bitte auch Themen wie Personenfreizügigkeit und solche Sachen berücksichtigt werden, weil die sind relevant für dieses Thema. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Noch einmal zurückkommend auf diese Seite 49, die Stellungnahme des Seniorenbundes. Einfach, um das hier noch einmal explizit festzuhalten: Sie teilen also auch die Meinung, dass sich der Seniorenbund hier täuscht, wenn er meint, dieser Vorschlag beinhalte keine effektive Reduktion der bestehenden AHV-Renten. Denn Tatsache ist, mit diesen Indexanpassungen wird es zu einer Realrentenkürzung kommen. Sehen Sie das gleich oder haben Sie hier mitunter eine andere Sicht der Dinge?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Votum des Abg. Gopp unterstützen betreffend Rückweisung und wenn es ein Eintreten gibt, dass eben auch die Details dazu geliefert werden. Ich möchte aber natürlich schon, wenn diese ganzen Details geliefert werden und Berechnungen zu Rentenaltererhöhung usw., wenn diese Zahlen geliefert werden, dann muss ich wissen, was alle Betroffenen dazu sagen. Also ich brauche eine Vernehmlassung dazu. Ich will wissen, ob die Wirtschaft bereit ist, da mitzumachen. Ich will wissen, ob ein Seniorenbund bereit ist, für ein enkeltaugliches Liechtenstein einzustehen. Das muss ich eben als Grundlage dann auch haben. Und darum denke ich, dass Eintreten eben nicht sinnvoll ist, sondern dass wir diese Debatte - ich sage einmal - in einem Jahr führen werden.
Dann der zweite Punkt. Auf Seite 6 steht: Zuständiges Ressort ist Ressort Soziales und nur betroffenes Ressort ist das Ressort Finanzen. Ich muss schon sagen, ich vermisse hier den Regierungschef, weil ich jetzt nicht weiss: Ist das eine Sanierungsdebatte oder ist das eine AHV-Debatte? Auf jeden Fall denke ich, dass die AHV-Debatte dahingehend als wichtiger und grundlegender eingeschätzt wird. Sonst wären hier auf Seite 6 die Zutändigkeiten anders gewichtet, anders gelagert oder eventuell auch gleichgelagert, nämlich zuständiges Ressort Soziales und Ressort Finanzen. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich danke der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Und hiermit möchte ich noch einmal betonen und die Regierung beauftragen, dass sie die heute besprochenen Vorschläge mitnimmt und uns ausführlich Vorschläge bringt, wenn wir die Vorlage das nächste Mal behandeln. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wenn wir bei den Abklärungen sind, die wir gerne hätten, dann hätte ich auch noch ein Anliegen. Das Thema 13. Rente, Weihnachtsgeld, ist auch immer so ein Tabu-Thema. Ich hätte gerne von der Regierung auf die 2. Lesung Abklärungen dazu, wie sich das Verhältnis der AHV-Bezüger zusammensetzt betreffend jene Personen, die auch Pensionskassenrenten erhalten. Es geht mir darum, dass immer wieder argumentiert wird, dass die 13. Rente nicht abgeschafft werden kann, weil diese eigentlich dann analog über die Ergänzungsleistungen abgefangen werden müsste, da viele auf diese 13. AHV-Rente angewiesen sind. Ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, die wirklich diese 13. AHV-Rente benötigen. Ich glaube aber auch, dass es in Zukunft aufgrund eben auch der Altersstruktur oder der neuen AHV-Bezüger immer mehr Menschen gibt, die eben auch eine Rente der Pensionskasse und weitere Absicherungen haben und allenfalls auf diese 13. AHV-Rente nicht wirklich angewiesen sind. Vielleicht kann die Regierung dazu Zahlen ausführen, wie dieses Verhältnis ist und welche Begleitmassnahmen hierfür erforderlich wären, wenn man eine solche Abschaffung ins Auge fassen würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Abg. Diana Hilti: Wir können das gerne versuchen. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass die AHV diese Daten nicht hat. Diese müsste man dann über die Steuerkasse beziehen. Und ich denke, das müsste man dann gegebenenfalls bei den Gemeindesteuerbehörden einsehen, weil auf Landesebene diese Daten nicht vorliegen. Vermutlich wird es so sein, dass man dann zwei/drei Gemeinden auswerten kann und eine Extrapolation vornehmen muss, weil diese Daten sonst innert nützlicher Frist nicht zu beschaffen sind. Das als kleine Vorwarnung. Aber wir werden das gerne abklären.
Ja, Herr Abg. Wendelin Lampert, ich möchte mich jetzt nicht noch einmal zur Stellungnahme zur Vernehmlassung des Seniorenbundes auslassen. Ich habe es Ihnen erklärt, wie es lief. Ich glaube, das braucht jetzt nicht noch eine zweite gleiche Wortmeldung meinerseits.
Zum Abg. Rainer Gopp, was dieses Monitoring-Gremium soll: Ich habe Ihnen ausgeführt, die möglichen Massnahmen sind ja klar. Da sind auch die Auswirkungen auf andere Partner im System abgeklärt und das ist nicht Aufgabe dieses Monitoring-Gremiums. Das Monitoring-Gremium hat die Aufgabe, diese Rahmenbedingungen, die durch die wirtschaftliche Entwicklung zustande kommen, wie der Fonds sich entwickelt, wie die Wirtschaftslage insgesamt sich entwickelt, das sehr kurzfristig zu überschauen und dann diese Prognosen auch an die Realität anzupassen und aufgrund dieser Lage dann zu entscheiden, wann welche Massnahme eben einzusetzen wäre, ob zusätzliche aus diesem Fonds noch notwendig wären oder ob eben dann möglicherweise doch der Staat einspringen müsste. Das ist die Aufgabe dieses Monitoring-Gremiums. Wenn sich die Anlagen der AHV von einem Jahr zum andern verschlechtern, weil sich eben die Wirtschaftslage grundsätzlich geändert hat, dann hat das natürlich Auswirkungen. Man muss dann sehen: Können sich die erholen, und zwar nachhaltig erholen, oder ist absehbar, dass sich das nicht mehr einpendelt? Ich denke, wir können alle nicht wirklich in die Zukunft schauen, deswegen ist ein Monitoring ganz nahe am Zeitgeschehen eben notwendig, um mit den Massnahmen auch rechtzeitig dazustehen. Das ist die Aufgabe dieses Gremiums.
Das sind meine Ausführungen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Frage. Wer nichts sagt, sagt auch etwas. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie es gleich sehen wie ich. Der Seniorenbund täuscht sich hier anscheinend leider, denn es handelt sich effektiv um eine Realrentenkürzung. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung, da Eintreten ja nicht unbestritten ist. Den Bericht gemäss Antrag haben wir zur Kenntnis genommen. Dann lasse ich über Eintreten abstimmen: Wer für Eintreten auf die Vorlage und die 1. Lesung ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden Eintreten beschlossen.
Wir kommen somit zur 1. Lesung der drei Regierungsvorlagen und beginnen mit dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 25bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier hätte ich einen Vorschlag, der den Abs. 1 betrifft. Ich möchte nämlich, dass dieser Staatsbeitrag indexiert wird. Also müsste der Text heissen: «CHF 50 Mio. indexiert». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich hätte den Wunsch, dass wir auf die 2. Lesung eine Gesetzesformulierung geliefert kriegen, wonach dieser Vorschlag nur Gültigkeit für die Jahre 2015 bis 2017 hat und danach wieder die alte Regelung in Kraft tritt. Das heisst natürlich automatisch, dass wir dann eben auch den politischen Druck aufrechterhalten und in dieser Thematik Demografie auch am Ball bleiben und uns den Druck damit setzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung dazu das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. Art. 63quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63quinquies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 Abs. 3bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 3bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Wir haben es vorher in der Debatte schon angetönt. Ich habe dazu eine Frage gestellt, die sich darauf bezieht, dass der Jahrgang 1953, also zwei Jahre früher als vorgeschlagen, mit einbezogen werden könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das kann ich selbstverständlich in der Summe nicht so aus dem Stand heraus beziffern. Das muss man mit allen Faktoren neu berechnen und kann für die 2. Lesung gerne berechnet werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Überschrift vor Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 77bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 77bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. § 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. § 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. § 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. § 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des schwerverkehrsabgabegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 2. Regierungsvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des familienzulagengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur dritten und letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 29 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-