Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Nr. 57/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Bevor wir zu Traktandum 22 kommen, gebe ich Ihnen noch kurz den Fahrplan für heute Abend bekannt: Wir werden Traktandum 22 jetzt in Angriff nehmen, dann um zirka 19:00 Uhr eine kleine Stärkung zu uns nehmen und anschliessnd bis etwa 21:00 Uhr weitermachen. Ich hoffe, Sie sind mit meinem Vorschlag einverstanden.Dann kommen wir jetzt zu Traktandum 22: Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 57/2011. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.Wird das Wort gewünscht?Abg. Peter Büchel
Danke, Herr Präsident. Danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich finde es sehr gut, dass nun wieder Bewegung in die Schullandschaft kommt. Ich muss aber ehrlich gestehen, ich hätte mehr erwartet von dieser Vorlage als nur die Zementierung einer Sportschule nach genau dem Schulmodell, welches die SPES-Verhinderer nicht wollten. Ich bin der Überzeugung, wir schaffen hier für eine kleine Gruppierung von Schülern eine Schulform, die anderen Schülern, die zum Beispiel den Fussball nicht so gut treten können, verwehrt ist. Es gibt nicht nur Schüler, die gute Sportler sind, sondern es gibt zum Beispiel auch musisch oder technisch begabte Schülerinnen und Schüler usw. Aber alle anderen Schüler der Sekundarstufe I werden mit dieser Vorlage von diesem Schultyp Sportschule ausgeschlossen. Ich bin nur für ein Gesetz zu haben, das solidarisch allen Schülern und Schulen der Sekundarstufe I die gleiche Chance bietet und ich fordere die Regierung deshalb auf, noch einmal über die Bücher zu gehen und die Vorlage so anzupassen, dass diese Schulart vom Typ Sportschule, wie immer sie auch heissen mag, allen Schülern und Schülerinnen der Sekundarstufe I offen steht. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier solidarisch allen Schülern der Sekundarstufe I die gleiche Chance bieten müssen und deshalb nicht nur für die Entwicklung von Spitzenstars ein Gesetz zementieren dürfen. Ich möchte hier aber explizit festhalten, ich bin für das Schulmodell der Sportschule und gönne jedem Kind, nach diesem Modell unterrichtet zu werden, auch wenn es nicht zu den ausgewählten Spitzensportlern gehört. Alles andere ist nicht solidarisch und für mich nicht akzeptabel. Danke. Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Derzeit befinden sich hinsichtlich der notwendigen Weiterentwicklung der Sekundarstufe I bereits verschiedene Projekte und Massnahmen, welche ohne gesetzlichen Anpassungsbedarf möglich sind, in deren Umsetzung.
Es sind dies die Neugestaltung der 9. Schulstufen an den Ober- und Realschulen, welche unter anderem eine Standortbestimmung und somit vor allem den verstärkten Miteinbezug der Eltern beinhaltet und eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zulässt, welche bei der künftigen Unterrichtsausgestaltung für die anstehende Berufsausbildung von Vorteil sein wird. Des Weiteren befinden sich Mass-nahmen wie die Teilumsetzung des Schulleiterkonzepts, welche aus der Besoldungsreform resultiert, die Entwicklung und der Einsatz von Bildungsstandards sowie die Anpassung zur Stärkung des Französischunterrichts in der Realisierungsphase.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag, das Schulgesetz und weitere Gesetze anzupassen. Die angestrebten Hauptziele dieser Vorlage sind die Stärkung der Sekundarschulen, um die notwendige laufende Qualitätsentwicklung auf der Sekundarstufe I vollziehen zu können. Im Konkreten geht es um die rechtliche Einbindung der Sportschule, die vollständige Umsetzung des Schulleitungskonzepts, die Vereinheitlichung der Übertrittsverfahren zwischen den Sekundarstufen I und II, die Einführung einer Standortbestimmung und eines Standortgesprächs bereits auf der 8. Schulstufe, die Stärkung der Schulautonomie sowie die jährliche öffentliche Berichterstattungspflicht der Schulen.Ich begrüsse die geplante Einführung einer Standortbestimmung bereits auf der 8. Schulstufe an den Ober- und Realschulen. Das dazugehörende gemeinsame Standortgespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrpersonen mit der Möglichkeit der gemeinsamen Festlegung von individuellen Ziel-Fördermassnahmen im Hinblick auf die anstehende Berufswahlentscheidung erachte ich als sehr gutes und zweckmässiges Förderinstrument. Dennoch bitte ich die Regierung, das Schulamt sowie die Lehrpersonen darauf zu achten, die Schüler und deren Erziehungsberechtigte nicht zu überfordern und den Durchführungsaufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Um konstruktive und gewinnbringende Gespräche durchführen zu können, ist der laufenden Weiterbildung der Lehrpersonen eine grosse Bedeutung beizumessen.Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses Förderinstrument zum Aufzeigen der Schwächen und der Verbesserungspotenziale auch für die Schülerinnen und Schüler des Liechtensteinischen Gymnasiums mit Blick auf die Profil- oder zur Berufswahlvorbereitung Anwendung finden könnte. Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob der Einsatz eines solchen Förderinstruments sinnvollerweise auf die gesamte Sekundarstufe I ausgeweitet werden soll. Die auf Seite 39 ff. gemachten Ausführungen zur Schulleitung und Autonomie, mit der Absicht der weiteren Umsetzung des Schulleiterkonzepts, der Stärkung der Schulleitungen sowie der daraus resultierenden Aufgaben-, Kompetenzen- und Verantwortungsverlagerung von der Regierung hin zum Schulamt und vom Schulamt hin zu den Schulleitungen erscheinen mir sinnvoll, zeitgemäss und ausgewogen zu sein. In diesem Zusammenhang werden auf der Seite 39 weiter gehende Überlegungen in Richtung einer vollständigen Verselbstständigung der Schulen mit freier Schulwahl zur Finanzierung der Schulgelder mittels Bildungskonten sowie zur Gleichstellung von staatlichen und privaten Bildungsinstitutionen gemacht. Ich begrüsse hier das von der Regierung gewählte Vorgehen, solche Überlegungen im Grundsatz und im Detail zu prüfen, wie dies in der Bildungsstrategie 2020 mit dem Projekt «Bildungsfinanzierung und freie Schulwahl» bereits vorgesehen ist.
Als weiterer Schwerpunkt dieser Vorlage wird die rechtliche Verankerung der Sportschule, welche grundsätzlich unbestritten scheint, angeführt. Diese Realschule mit dem Profil «Sport» wird bereits seit einigen Jahren mit Schülerinnen und Schüler aller drei Schultypen in einer Klasse neben dem heutigen dreigliedrigen Schulsystem erfolgreich geführt. Aus der Vernehmlassung ging mehrheitlich hervor, dass das heutige dreigliedrige Schulsystem beibehalten und dessen Schulstruktur nicht mit einer vierten Schulart, den neuen Sekundarschulen, ergänzt werden soll. Das Vernehmlassungsergebnis ist in dieser Form sicherlich zu respektieren. Bei dieser Gelegenheit bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung zu prüfen und aufzuzeigen, ob in Analogie zur heutigen Realschule mit dem Profil «Sport» weitere solche Profilschulen mit einer geeigneten und möglichst offenen Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden können und sollen.
Ich denke hier beispielsweise an mögliche Profile wie beispielsweise Technik, Naturwissenschaft, Musik, Gestaltung oder Gesundheit, um nur einige genannt zu haben. Mit einer möglichst offenen Gesetzesformulierung könnten einerseits weitere Profile an den Realschulen eingerichtet und andererseits die Probleme hinsichtlich Chancengerechtigkeit, Selektionsdruck und Durchlässigkeit, wie sie unter anderem im Vernehmlassungsbericht auf den Seiten 16/17 angeführt sind, weitgehend gelöst werden. Des Weiteren könnte gerade mit einer solch offenen Gesetzesformulierung die laufend notwendige Schulentwicklung sichergestellt, rasch auf Veränderungen von Gesellschaft und Wirtschaft reagiert, die Gleichbehandlung der Schulen im Lande ermöglicht und somit der Wettbewerb dieser Schulen untereinander gefördert werden. Ich bin davon überzeugt, dass sich dies sehr positiv auf die Bildungsqualität und vor allem zugunsten unserer Jugend auswirken könnte.
Auf Seite 127 wird die Möglichkeit zur Zusammenlegung der Leitung der Berufsmaturitätsschule mit dem Gymnasium aufgrund ähnlicher Aufgabenstellungen und zur möglichen Nutzung von Synergien angeführt. Ich spreche mich gegen die Aufnahme einer solchen gesetzlichen Bestimmung aus. Das Liechtensteinische Gymnasium ist ein Langzeitgymnasium, welches 7 Jahre dauert. Diese Bildungseinrichtung hat ein ganz anderes Bildungsverständnis als eine berufsbegleitende Berufsmittelschule, welche vor allem im Erwachsenenbereich tätig ist. Dies zeigt unter anderem unser Bildungssystem deutlich auf, da die Kunden der Berufsmittelschule, vielleicht in Zukunft auch mit zusätzlichen Bildungsangeboten auf dem Mittelschulbereich, vorwiegend aus dem dualen Bildungsbereich stammen. Ich bin der Überzeugung, dass die Leitung der Berufsmittelschule aus Gründen von künftigen Entwicklungsmöglichkeiten und Innovationspotenzial nicht der Leitung des Langzeitgymnasiums unterstellt, sondern vielmehr wie bisher von einer eigenen Schulleitung autonom geführt werden und sich weiterhin an den laufenden Entwicklungen der Berufsbildung und vor allem der Wirtschaft orientieren sollte. Ich bin für Eintreten auf die gegenständliche Gesetzesvorlage. Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mein kurzes Votum bezieht sich im Wesentlichen auf die Standortbestimmung auf der 9. Schulstufe, auf den Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums, auf die Umsetzung des Schulleitungkonzeptes und auf die Grenzen der Autonomie von Schulen.
Gemäss Bericht und Antrag - Seite 33 - führen die Klassenlehrpersonen der Ober- und Realschulen im Frühjahr, jeweils in der 8. Schulstufe, mit allen Eltern ein Standortgespräch durch, in dessen Rahmen gemeinsam die individuellen Schwerpunkte für die 9. Schulstufe festgelegt werden. Diese Standortbestimmung ist für die Lehrpersonen sicher mit grossen Aufwand verbunden und für sie eine grosse Herausforderung. Ich gehe davon aus, dass den Klassenehrpersonen auch die nötigen Ressourcen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Gemäss Bericht ist jedoch nicht klar, ob die Klassenlehrpersonen des Liechtensteinischen Gymnasiums auf der 8. Schulstufe eine solche Standortbestimmung umsetzen. Denn auf Seite 38 wird ausgeführt, dass aus Sicht des Rektorates des Liechtensteinischen Gymnasiums für einen Grossteil ihrer Schülerinnen und Schüler eine umfassende Standortbestimmung und ein obligatorisches Standortbestimmungsgespräch mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern nicht notwendig sei. Aus meiner Sicht würde eine solche Standortbestimmung auch für die Schülerinnen und Schüler des Liechtensteinischen Gymnasiums Sinn machen. Denn ich nehme an, dass auch diese Schülerinnen und Schüler gerne ein umfassendes Bild über ihre Stärken und Schwächen hätten. Die Lehrperson würde über die vorgängigen standardisierten Tests Rückmeldungen zu ihrem Unterricht erhalten, die ihr ermöglichen, ihre Unterrichtstätigkeit zu reflektieren. Ich bitte die Regierung zu prüfen, ob diese Standortbestimmung und die damit verbundene Berufswahlvorbereitung auch auf das Untergymnasium ausgedehnt werden könnte.
Auf Seite 36 wird vorgeschlagen, dass für den Übertritt in die Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums ein Verfahren anzustreben ist, welches ganzheitliche Entscheidungsgrundlagen auf der Basis von gleichen Leistungsanforderungen und einen entsprechenden Entscheidungsprozess für einen Übertritt nach der Realschule wie auch nach der Unterstufe des Gymnasiums herstellt. In diesem Verfahren würde ein schulartenunabhängiger Vergleichstest eine wichtige Grundlage der Leistungseinschätzung liefern. Dieses Vorhaben würde ich begrüssen. Dieser Vergleichstest wird ja jetzt schon am Ende der siebten Schulstufe durchgeführt. Er ist folglich kein Mehraufwand, wenn er, wie im Bericht vorgeschlagen, von der siebten auf die achte Schulstufe verschoben wird, zumal gemäss Bericht und Antrag - Seiten 80 und 81 - vom Grossteil der Lehrer- und Elternschaft eine unabhängige, externe standardisierte Prüfung bzw. ein schulartenunabhängiger Vergleichstest gefordert wird.
Im Bericht wird auf Seite 18 ausgeführt, dass die Beurteilung des Lehrpersonals in Kooperation zwischen Schulleitung und Schulinspektorat eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualitätssicherung an den Schulen ist. Diese Kooperation wurde 2008 im Landtag beschlossen, gemäss Bericht sorgfältig vorbereitet und wird ab dem 1. Januar flächendeckend umgesetzt. Ich unterstütze diese Entwicklung, weil die Lehrpersonen ein Anrecht haben, dass ihr Unterricht auch künftig professionell beurteilt wird. Es macht auch Sinn, wenn in Zukunft die Verantwortung in einem so sensiblen Bereich wie die Beurteilung von Lehrpersonen mit lohnrelevanten Aspekten auf zwei Schultern verteilt wird. Das Vier-Augen-Prinzip bzw. eine Zweitbeurteilung kann für den Schulleiter schützenswert sein. Offensichtlich wird meine Sichtweise von den Vernehmlassungsteilnehmern allgemein begrüsst. So sehe ich das auf Seite 83 ganz unten.
Die Sportschule soll parallel zum gegebenen dreigliedrigen System gesetzlich verankert werden. Die im Vernehmlassungsbericht noch thematisierte «Neue Sekundarschule» ist aufgrund der Ergebnisse nicht mehr Bestandteil des Berichtes. Die liechtensteinischen Stimmbürgerinnen und –bürger haben sich für die Beibehaltung der Dreigliedrigkeit der Sekundarstufe I entschieden. Diese Volksentscheidung gilt es zu akzeptieren. Allerdings bitte ich die Regierung, die Möglichkeit zu prüfen, ob es nicht möglich ist, in Ruggell, sofern es die Schülerzahlen zulassen, eine Realschule mit erweiterten Aufgaben, wie es der Abg. Werner Kranz ausgeführt hat, zu führen. Eine solche Realschule könnte analog der Sportschule in Schaan eine Schule sein, die auch Oberschüler und Gymnasiasten in ihre Klassen aufnehmen kann. Als Unterländer Landtagsabgeordneter ist es mir ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler wie im Oberland kleinere und übersichtlichere Schulen besuchen dürfen.
Im Bericht und Antrag wurden die Bildungsfinanzierung sowie eine weiter gehende Verselbstständigung der Schulen (als Ebene 3) thematisiert. Insbesondere in der Pflichtschulzeit ist in allen europäischen Ländern Bildung die vornehmliche Aufgabe des Staates. Die staatliche Schule hat die Aufgabe, einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Integration ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu leisten. Durch ihr Wirken verbindet sie die Gesellschaft und verhindert deren Auseinanderdriften. Durch die Einführung der Bildungsgutscheine würde das Schulwesen durch die Marktkräfte reguliert werden. Daher frage ich mich, ob weiter gehende Autonomieentwicklungen mit einer vollständigen Verselbstständigung der Schulen mit freier Schulwahl und Finanzierung mittels Bildungskonten zielführend sind, denn diese Ansätze hätten meines Erachtens eine schleichende Privatisierung des öffentlichen Schulwesens zur Folge. Die öffentlichen Schulen sollen folglich auch in Zukunft als staatliche Betriebe geführt werden und ihre inhaltliche Autonomie soll vorsichtig ausgebaut werden. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Revision des Schulgesetzes werden dem Landtag einige wichtige bildungspolitische Themen der so genannten Ebene 2 vorgestellt, zu denen ich mich gerne äussere. Generell fällt auf, dass sich die Regierung sehr viel Spielraum einräumt. Rund ein Dutzend Mal heisst es im Gesetzestext, dass die Regierung das Nähere über Verordnung regelt. Was da und dort sinnvoll sein mag, ist andernorts zu hinterfragen, da der Gesetz-geber über die Auswirkungen zu wenig informiert ist. Dazu werde ich noch konkrete Ausführungen machen.
Massnahmen der Ebene 1 werde ich nicht weiter kommentieren, da diese ohne Gesetzesänderung durchgeführt werden können. Ich bitte die Regierung aber um eine Auskunft zum Thema Neugestaltung der 9. Schulstufe. Dieses an sich begrüssenswerte Projekt verschlingt in den vier Projektjahren gegen CHF 1 Mio. Schule wird schon jetzt auf aufwändige Art und Weise betrieben. Wodurch entstehen diese doch erheblichen Zusatzkosten?
Auf der Ebene 2 begrüsse ich insbesondere die gesetzliche Verankerung der Sportschule in der Art, wie sie die FBP schon vor zwei Jahren gefordert hat. Ich danke der Regierung, dass sie sich dieser Position angenähert hat. Ich erachte die Sportschule als eine erfolgreiche Massnahme, um die Anforderungen der schulischen Ausbildung und der leistungssportlichen Betätigung bewältigen zu können, ohne dass das eine oder andere vernachlässigt werden muss. Bei den vor kurzem zu Ende gegangenen Kleinstaatenspielen durften wir miterleben, dass wir mit der Sportschule gute Voraussetzungen geschaffen haben. Absolventinnen der Sportschule konnten eindrückliche Erfolge feiern und Liechtenstein konnte sich im Medaillenspiegel deutlich vom üblichen Gerangel rund um den letzten Platz verabschieden.
Die Massnahme der Implementierung der Sportschule trägt die Handschrift der Regierung und nicht diejenige einzelner Leserbriefschreiber. Dafür bedanke ich mich bei der Regierung. Die vom Abg. Kranz angesprochene Ausweitung des Modells Sportschule auf andere Bereiche trägt die FBP nicht mit. Die Abstimmung zu SPES I ist zu akzeptieren. Die neue Sekundarschule geniesst keinen Rückhalt.
Mit einer Kompetenzverlagerung hin zu den Schulen gedenkt die Regierung, die Schulautonomie zu stärken. Den einzelnen Schulen sollen mehr Freiheiten in der organisatorischen, pädagogischen und inhaltlichen Gestaltung zugestanden werden. Die Gesetzesvorlage überträgt die entsprechende Verantwortung den neu zu bestellenden Schulleitungen. Nun sind pädagogische und inhaltliche Gestaltung kaum ohne die verbindliche Mitarbeit des Lehrkörpers zu verwirklichen. Daher meine Frage: Wie gedenkt die Regierung die Pflicht und das Recht des Lehrpersonals zur Mitarbeit bei der Ausgestaltung der schulautonomen Massnahmen zu verankern?
Die besondere Stellung der Schulleitungen bedarf auch einer Anmerkung. Gemäss Kommentar auf Seite 137 soll der Schulleiter zukünftig eine vom Lehrerberuf unabhängige und eigenständige Führungsposition bekleiden. Dem gegenüber wird auf Seite 90 festgehalten, dass das Schulleitungskonzept davon ausgeht, dass Schulleitungen nach wie vor über eine Grundqualifikation als Lehrperson verfügen. Diese Unsicherheit hat in der Vernehmlassung zu negativen Reaktionen geführt. Man weiss um den Lehrermangel, man weiss um die verloren gegangene hohe gesellschaftliche Anerkennung des Lehrberufes, man weiss um die fehlenden Karrierechancen. Soll die beinahe einzige Karrierechance in diesem Beruf nun auch noch in Frage gestellt werden? Ich bitte die Regierung daher um eine klare Aussage: Sind Lehrerausbildung sowie Lehrerfahrung zukünftig Voraussetzungen für eine Anstellung als Schulleiter oder nicht?
Eine weitere Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Entlohnung der Schulleitungen. Im Bericht wird von approximativen Mehrkosten von CHF 100'000 gesprochen. Diese Zahl ist aber schwierig zu interpretieren und ist auch nicht verbindlich. Eine Arbeitsplatzbewertung soll später Klärung bringen. Nun weiss man ja von Arbeitsplatzbewertungen, dass diese gelegentlich ein gewünschtes Resultat erbringen. In der Vernehmlassung wird mehrfach vorgebracht - und das lässt auch auf eine organisierte Aktion schliessen -, dass alle Schulleitungen gleich entschädigt werden sollten. Die Regierungsvorlage geht aber vom Gegenteil aus, nämlich, dass Schulleiter etwas höher als die Lehrer auf der entsprechenden Schulstufe anzusiedeln sein werden. Das scheint mir auch der richtige Ansatz zu sein. Die Forderung nach gleichem Lohn ist unrealistisch, da eine Gleichstellung sich zwangsläufig am höchsten Schulleiterlohn orientieren müsste. Dies würde zu klarer Benachteiligung der Schulleitungen der oberen Stufen führen, da diese aufgrund ihres späteren Berufseinstiegs grosse Lohnrückstände aufzuholen haben. Vor allem aber würde es wesentlich mehr Geld als die prognostizierten CHF 100'000 verschlingen. Ich bitte die Regierung, dazu heute eine klärende Aussage zu machen und erwarte auf die 2. Lesung klare und verbindliche Zahlen, mit denen die sich aus der Neupositionierung der Schulleitungen ergebenden Mehrkosten genau ausgewiesen werden.
Unklarheiten ergeben sich auch bezüglich des Übertritts in die Oberstufe des Gymnasiums. Art. 57 Abs. 2 besagt, dass der Übertritt von der Realschule in die Oberstufe des Gymnasiums erfolgen kann, sofern der Schüler die dritte Stufe der Realschule erfolgreich abgeschlossen hat. Dieser Aussage könnte man entnehmen, dass jeder Realschüler, der die 3. Stufe bewältigt, auch mit Minimalnote 4.0 in das Gymnasium übertreten kann, sofern die Erfordernisse nach Art. 9 erfüllt sind. Diese Erfordernisse sind dem Hohen Landtag aber nicht bekannt. Art. 9 besagt in Abs. 3, dass die Regierung mit Verordnung nähere Bestimmungen über den Übertritt in einzelne Schularten erlässt. Ich möchte der Regierung mit Nachdruck beliebt machen, dass diese Verordnung dem Gesetzgeber bis zur 2. Lesung in ihren wesentlichen Zügen bekannt gemacht wird. Der Landtag darf sich in dieser Frage nicht in einer Grauzone bewegen.
Unklar ist die Gesetzesvorgabe, wonach das Schulamt sicherzustellen hat, dass die Anforderungen für alle in die Oberstufe des Gymnasiums übertretenden Schüler gleich hoch sind. In den Erläuterungen auf Seite 38 ist festgehalten, dass am Gymnasium letztlich die normale Promotion, das heisst Note 4.0, am Ende des Schuljahres über den Übertritt von der 3. Klasse in die Oberstufe entscheidet. Ich sehe in dieser Aussage einen Widerspruch zum vorerwähnten Gesetzestext. Ich bitte auch hier die Regierung um Auskunft, wie verbindlich die Aussage ist, dass am Gymnasium die normale Promotion über den Übertritt in die Oberstufe entscheiden wird.
Es gibt auch Grundsätzliches zum geplanten neuen Übertrittsverfahren festzuhalten: Fürs Erste ist es verwirrend, dass das geplante Übertrittsverfahren in der 8. Schulstufe für die Oberschule nicht gilt. Das festigt den Ruf der Oberschule als Restschule. Die leistungsmässigen Überschneidungen zwischen Oberschule und Realschule sind ebenso gegeben wie diejenigen zwischen Realschule und Gymnasium. Das ist belegt. Es ist also nicht einleuchtend, wieso eine sehr grosse Anzahl Schüler nach der 8. Schulstufe von der Realschule ins Gymnasium wechseln soll, aber kein einziger Schüler von der Oberschule in die Realschule. Das ist doch höchst seltsam. Ich bitte die Regierung um Auskunft, wie sie diese Ungleichbehandlung rechtfertigt.
Ein Ziel eines neuen Übertrittsverfahrens in die Oberstufe des Gymnasiums ist es, noch mehr Schüler ins Gymnasium zu bringen. So steht es im Bericht. Ich wage die Prognose, dass dieses sicher aufwändige Verfahren dieses Ziel nicht erreichen wird. Leicht könnte das Gegenteil der Fall sein. Das gegenwärtige Verfahren ist weit erfolgreicher als die meisten Leute dies vermuten. So werden zum Beispiel am Ende dieses Schuljahres 41 Schülerinnen und Schüler von der Realschule in das Gymnasium wechseln. In den letzten Jahren waren die Übertrittszahlen vergleichbar hoch. Das heisst, dass im Laufe der Realschulzeit, über vier Jahre verteilt, rund 20% der Realschüler ins Gymnasium übertreten. Ich denke, dass dieser Fakt den wenigsten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten bewusst ist - 20%. Niemand sollte also behaupten, dass das heutige Übertrittssystem nach der 5. Klasse der Primarschule eine definitive Laufbahnentscheidung darstellt. Glaubt die Regierung, dass sich die hohe Übertrittsquote mit einem neuen Verfahren halten oder gar erhöhen lässt? Man darf sich auch die Frage stellen, ob eine Erhöhung im Hinblick auf einen erwünschten und möglichen Studienerfolg überhaupt sinnvoll wäre.
Es wird auf Seite 37 des Berichts als Vorteil gepriesen, dass die hohe Übertrittsquote nach der 5. Klasse Primarschule in das Gymnasium zugunsten eines Übertritts nach der Realschule gesenkt werden könne. Dazu auch eine ganz konkrete Frage mit der Bitte um eine klare Antwort: Wird die Regierung beim Übertrittsverfahren in der 5. Klasse die Zulassungsquote an das Gymnasium senken? Diese liegt heute bei 22%. Ich sehe die Notwendigkeit einer Kürzung keineswegs. Eines kann jedenfalls festgehalten werden: Eine Kürzung der Quote um zum Beispiel 5% würde auf jeden Fall jede Übertrittsmassnahme von der Unterstufe in die Oberstufe des Gymnasiums überflüssg machen. Beim heute gültigen System ist bei mindestens 80% der Unterstufenschüler des Gymnasiums vollkommen klar, dass sie die gymnasiale Laufbahn auf der Oberstufe fortsetzen wollen und dass sie das intellektuelle Rüstzeug haben, um dies erfolgreich zu tun.
Noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Bildungscontrolling: Wenige Vernehmlassungsteilnehmer haben sich dazu geäussert. Die wenigen allerdings eher kritisch. Es ist zwar durchaus verständlich, dass die Wirtschaftskammer der Ansicht ist, dass das Bildungscontrolling einen sehr grossen Stellenwert bekommen müsse. Doch muss man sich auch fragen, ob die Schule ihren Bildungsauftrag in erster Linie auf die Bedürfnisse der Abnehmerinstitutionen abzustellen hat und andere Bildungsideale in den Hintergrund treten müssen. Die klassische Idee von Bildung ist doch darauf ausgerichtet, die Persönlichkeit zu entwickeln, sodass das Individuum seine Begabungen entfalten, sein Denken orientieren und sein moralisches Bewusstsein stärken kann. Das schliesst nicht aus, dass in der Schule auch Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Dies aber eingebunden in einen allgemeinen Bildungsauftrag, der erst beim Eintritt in die Berufsbildung auf spezifische Kompetenzen verengt wird. Bildungsstandards betreffen ausschliesslich den Output von Schule. Steuern lässt sich das System Schule allerdings nur durch Input. Es wäre also weit verfehlt, Bildungsstandards zum Mass aller Dinge zu erheben und die Qualität von Schulen und Lehrpersonen ausschliesslich am Output zu messen.
Ich befürworte Eintreten auf die Vorlage. Zu spezifischen Themen werde ich mich im Rahmen der Lesung wieder melden. Vorerst bitte ich die Regierung um eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Stellungnahmen zur vorliegenden Schulgesetzrevision spannen sich von Zustimmung bis Ablehnung in wichtigen Teilen. Ein jeder ist Experte in Schulfragen, denn jeder ist betroffen: Als ehemaliger oder heutiger Schüler, als Lehrer, als Eltern- oder Grosselternteil eines Schulkindes, als Ausbildner etc. So unterschiedlich die Zugänge zur Schule sind, so unterschiedlich sind auch die Meinungen, was zu ändern sei.
Ein schwieriges Themenfeld für die Regierung, besonders nach der abgelehnten Schulreform. Der unvoreingenommene Zugang zum Thema Schulentwicklung scheint mir immer noch nicht möglich. So hat denn die Regierung zwar die gesetzliche Verankerung der Sportschule vorgeschlagen, welche sowohl Oberschul- und Realschulausbildung wie auch gymnasialen Ausbildung anbietet, gleichzeitig aber resigniert die Regierung vor dem geballten Widerstand der Vernehmlassungsteilnehmer gegen eine so genannte «Neue Sekundarschule» - sprich Modell Sportschule mit anderem Schwerpunkt. Die Regierung erklärt ihre ursprüngliche Absicht auf Seite 16 des Berichts folgendermassen: «Zusammen mit der gesetzlichen Verankerung der Sportschule sollte es auch weiteren Schulen ermöglicht werden, nach den Prinzipien der Sportschule zu funktionieren». Und weiter heisst es: «In allen Gesprächen und Diskussionsrunden habe sich eindeutig gezeigt, dass keine spezielle Regelung nur für die Sportschule geschaffen werden solle». Auf Seite 25 folgt dann die resignierte Feststellung: «Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung wird nun aber auf die Einführung der «Neuen Sekundarschule» verzichtet».
Ein Schulversuch mit einer weiteren Schwerpunktschule ist nicht Thema. Ich verstehe die Resignation der Regierung angesichts des bisherigen Verlaufs einer Schulreform. Dennoch möchte ich dieses Thema hier nochmal aufgreifen, denn ich denke, dass wir uns eine Chance vergeben, wenn wir neben dem Sport nicht Hand bieten für die Möglichkeiten, einen weiteren Schwerpunkt zu setzen. Zumindest bei der Liechtensteinischen Musikschule stösst das Konzept auf Interesse, wie aus ihrer Stellungnahme her-vorgeht - ich zitiere: «Für die Musikschule wäre eine Kooperation mit Schulen bei einem Schwerpunkt Musik denkbar», heisst es auf Seite 70. Ich finde es schade, dass bei der grossen Anzahl von musikbegeisterten Jugendlichen in unserem Land, die in vielen Jugendmusikvereinen und Jugendchören aus- und weitergebildet werden, eine Möglichkeit, analog zur Sportschule, von vornherein ausgeschlossen wird, umso mehr als die Musikschule eine solche Kooperation mit einer Sekundarschule sich durchaus vorstellen könnte.
Mit beiden Schwerpunkten kann ein Beitrag an die Gesellschaft geleistet werden und beide Bereiche könnten auch berufliche Ausrichtung und Perspektiven bieten. Zur Klarstellung: Ich plädiere hier nicht für die Eröffnung einer Sekundarschule mit Schwerpunkt Musik, jede andere Ausrichtung wäre gleichermassen denkbar. Ich möchte den Schwerpunkt Musik lediglich beispielhaft anführen, um zu veranschaulichen, welche möglichen Entwicklungen wir dabei sind zu verhindern.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass jeder der 25 Abgeordneten hier der Meinung ist, dass - mit Ausnahme des Sports – jeder andere Ausbildungs-Schwerpunkt vermieden werden sollte. Wir sollten unsere Möglichkeiten nicht unnötig einschränken. Eine Schule mit Schwerpunkt Musik zum Beispiel, welche - analog zur Sportschule - entsprechend Übungs- und Ausbildungs-Freiräume anbieten würde, sollte möglich sein, wenn der Bedarf vorhanden ist. Welchen Namen sie dann tragen würde, ist nicht relevant. Das Angebot wäre - wie bei der Sportschule - freiwillig und könnte sich an Schüler mit entsprechenden aussergewöhnlichen Begabungen richten. Ich möchte die Regierung anregen, sich bis zur 2. Lesung noch einmal ansatzweise mit der ursprünglichen Idee auseinander zu setzen und eventuell auch mit interessierten Kreisen den Dialog zu suchen, um Entwicklungen analog der Sportschule zu ermöglichen.
Nach der Volksabstimmung bleibt die grosse umfassende Schulreform aus. Dennoch findet Schulentwicklung statt, wie die Regierung ausführt. Und auch ohne grosse Schulreform wird es sichtbare und spürbare Veränderungen im Schulbetrieb geben. Alle Betroffenen werden sie unmittelbar erfahren. Durch den Umbau der Schulleitungen und die Stärkung der Schulautonomie wird in einigen Jahren jede Schule in unserem Land ihr eigenes Gesicht haben. Da jede Schule bestrebt sein wird, ein gutes Image zu generieren, wird sich dies auf die Qualität positiv auswirken. Die Folge könnte eine grössere Identifizierung von Lehrern, Schülern und Eltern mit «ihrer» eigenen Schule sein, was durch die verstärkte Mitwirkung und Mitsprache von Eltern und Schülern zusätzlich noch gefördert wird. Eine tiefere Identifizierung aller Beteiligten mit ihrer Schule wird sich letztlich auch auf das Schulhausklima und den Umgang miteinander auswirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie nicht auch, wenn sich die grössere Schulautonomie und der Umbau der Schulleitungen positiv auswirkt, wie ich es erwarte, dann müsste auch die Zahl der Sozialarbeiter an den Sekundarschulen künftig nicht erhöht werden, sondern könnte sogar noch auf Primarstufen ausgedehnt werden, was deren Wunsch entspricht und durchaus sinnvoll wäre. Ich begrüsse die Professionalisierung der Schulleitungen, so wie sie im Bericht der Regierung vorgeschlagen werden. In den Ausführungen zu Art. 92 heisst es im Bericht: «Neu soll der Schulleiter eine vom Lehrerberuf unabhängige und eigenständige Führungsposition bekleiden» und dass Kandidaten mit Führungs- und Sozialkompetenzen zum Zuge kommen. Ich finde es richtig, dass die Regierung vom Grundsatz abrückt, der Schulleiter solle ein Gleicher unter Gleichen sein und vom Lehrerteam vorgeschlagen werden. Die Idee, vom gewohnten System abzurücken, mag in der Bildungswelt zwar neu sein, doch so manche Strukturen auf Gemeinde- und Landesebene, die vor langer Zeit einmal eingeführt und damals richtig waren, sind heute überholt. Allerdings sollte bei einer Schulleiterposition die Nähe zur Pädagogik gegeben sein.
Die Umstellung bei den Schulleitungen mit Kompetenzverlagerungen vom Schulamt zu den Schulleitungen und die Ausdehnung der Schulautonomie brauchen ihre Zeit. In einigen Jahren werden die Auswirkungen sichtbar und spürbar. Wenn wir die Gesetzesvorlage annehmen, wagen wir eine grosse Neuerung im Schulbetrieb. Sie wurde jedoch seit Jahren vorbereitet und wird schrittweise erfolgen. Und sie wird breit getragen. Ich bin sehr zuversichtlich und begrüsse die Dezentralisierung im Schulwesen sowie die grös-sere Autonomie der Schulen. Als eines der Details, die neu in die Kompetenz der Schule fallen, möchte ich die Festlegung der Klassengrössen erwähnen. Die Organisationsformen werden zukünftig variabel und flexibel auf die wechselnden Bedürfnisse der Schülerschaft angepasst werden können, wobei sowohl Schülerzahl wie Zusammensetzung der Schülerschaft an der einzelnen Schule einen Einfluss haben werden. Dies ist eine sehr sinnvolle Regelung, die schon längst überfällig war.
Zum Bildungscontrolling: Die grössere Selbstständigkeit der Schulen darf nicht zu einem unterschiedlichen Bildungsniveau im Land führen. Deshalb ist es unerlässlich, die Lernziele klar festzulegen und einheitliche Qualitäts- und Leistungsstandards zu bestimmen. Hier liegen die übergeordneten Aufgaben des Schulamtes. Das Bildungscontrolling bildet denn auch einen weiteren Schwerpunkt der im Bericht und Antrag erwähnten zweiten Ebene, der Gesetzesebene. Mit den Instrumenten des Bildungscontrollings kann sowohl der Wissensstand der Schüler festgestellt werden, als auch Quervergleiche zu anderen Klassen, Schulen und sogar Ländern gezogen werden. Sowohl die Schülerförderung als auch die Weiterentwicklung des Schulwesens können daraus abgeleitet werden. Ich unterstütze die Aussage der Regierung auf Seite 45, wo es heisst: Durch die Definition eines Qualitätsrahmens auf Landesebene soll die Gleichwertigkeit des Bildungsangebots gewährleistet bleiben.
Zu Standortbestimmung und Übertritten: Ich begrüsse die Neuerung zur Standortbestimmung auf der Sekundarstufe. Die frühzeitige Standortbestimmung im Frühjahr der 8. Schulstufe unter Einbezug der Eltern wird den Stress von Eltern und Schülern reduzieren in Bezug auf den weiteren Schul- oder Ausbildungsweg. Es ist zu hoffen, dass durch die Umgestaltung der 9. Schulstufe die Übergänge für die einzelnen Schüler und Schülerinnen ebenfalls optimiert werden können. Die Kosten allerdings finde ich eher hoch.
Ich begrüsse auch Schulübertrittsregelungen, welche dieselben Anforderungen an alle Schüler und Schülerinnen stellen. Ein solches Verfahren, welches gleiche Leistungsanforderungen stellt und einen schulartenunabhängigen Vergleichstest umfasst, scheint mir eine ausgewogene Lösung zu sein. Der Einbezug von allen weiterführenden Schulen, auch der privaten Maturitätsschule, ermöglicht für alle Schüler des Landes einen chancengleichen Zugang - unabhängig von der Schulart. Wie die Ausgestaltung genau auszusehen hat, wird gemäss Bericht und Antrag auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 sowie auf Art. 57 Abs. 2, der sich auf das Übertrittsverfahren bezieht, weist das Gymnasium auf die Promotionsbestimmungen hin sowie darauf, dass bei vielen Schülerinnen und Schülern ein obligatorisches Standortgespräch vor dem Übertritt einen unnötigen Aufwand kreiere, da für viel der Weg ohnehin klar sei. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob schon Grundzüge einer Verordnung vorliegen, welche aufzeigen, wie ein Prozess aussehen könnte, der grundsätzlich dieselben Anforderungen für alle Schularten garantiert, ohne aber unnötige Aufwände zu verursachen.
Als letztes grosses Thema der Schulgesetzrevision möchte ich meine Zufriedenheit ausdrücken über die Verankerung der Schüler- und Elternmitwirkung. Es ist sehr sinnvoll und dient den Schülern als auch der Schulentwicklung, wenn die Schulbehörden regelmässig den Austausch mit Elternvereinen, Schülervertretung, Verbänden der Lehrerschaft und der Wirtschaft pflegen. Schulentwicklung soll nicht allein auf den Schreibtischen des Schulamts entstehen, sondern im ständigen Dialog mit den betroffenen Gruppen. Von theoretischen Ideen ausgehend soll Schulentwicklung das praktische Leben und konkrete Bedürfnisse der Gesellschaft miteinbeziehen. Das ist nur im ständigen Austausch möglich.
Meine Ausführungen und Überlegungen beziehen sich auf die Stossrichtung der wichtigsten Änderungen dieser Gesetzesrevision. Sie finden im Grossen und Ganzen meine Zustimmung. Zu Detailfragen wird die Artikellesung Gelegenheit geben.
Wenn die vorliegenden Vorschläge des Berichts und Antrags auch nur eine Revision und keine Reform sind, so vermögen sie doch entscheidende Veränderungen zu begründen und im Schulwesen zeitgemässe Entwicklungen einzuleiten.
Mit der Fortführung auf der so genannten Ebene 3 kann die begonnene Schulentwicklung dazugewinnen, vorausgesetzt, es findet auch dort ein Prozess mit ständigem Dialog statt, damit wir ein realitätsbezogenes Schulsystem entwickeln, das auch auf breite Akzeptanz stösst. Ich danke der Regierung und allen Beteiligten für die Erarbeitung der Vorlage und wünsche allen Lehrpersonen, dass sie ihre Motivation und ihr Engagement behalten. Danke. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Nach einigen allgemeinen Ausführungen möchte ich zur Sportschule, zur Umgestaltung des 9. Schuljahres und zur Schulleitung und Schulautonomie etwas sagen und dann später auch konkrete Änderungsvorschläge einbringen.
Nach der knapp gescheiterten SPES-I-Abstimmung war die Freie Liste in den sehr harzig weiter gehenden Reformbestrebungen nicht mehr am Verhandlungstisch der Parteien einbezogen. Die Freie Liste hat das akzeptiert, hat sich aber aktiv an der Vernehmlassung zur jetzt für den Landtag vorliegenden Schulgesetzesrevision beteiligt.
Es muss festgestellt werden, dass es eine sehr kleine Reform ist. FBP und VU haben in Fragen der Schulentwicklung sehr unterschiedliche Standpunkte. Das Ressort Bildung der Regierung hat mit dem vorliegenden Bericht und Antrag umstrittene Details wie die neuen Sekundarschulen, die im Vernehmlassungsbericht noch angestrebt wurden, wieder herausstreichen müssen. Schade, es wäre mutig und auch sachgerecht gewesen, die neuen Sekundarschulen dem Landtag vorzulegen. Hier wurde meines Erachtens eine Chance verpasst.
Auf Seite 9 des Bericht und Antrags steht, dass mit dieser Gesetzesrevision Problemfelder in unserem Schulsystem entschärft werden sollen. Es bleibt aber auch mit diesem Bericht und Antrag eine Tatsache, dass eines der grössten Probleme, nämlich das dreigliedrige System, weiterhin bestehen bleibt, ja sogar die Bücher zum Thema «integrative Sekundarschule» endgültig geschlossen werden sollen, will man doch nicht einmal mehr einen Schulversuch Richtung Zusammengehen der Sekundarstufe, der Sekundarschulen, zulassen. Die Idee der neuen Sekundarschule wurde fallen gelassen. Von der Errichtung der neuen Sekundarschule wird abgesehen, heisst es. Grund: Fehlende Akzeptanz.
Die grössten Kritiker gegen SPES I setzten sich erneut durch. Es bleibt eine Tatsache, dass drei weitgehend unabhängig voneinander agierende Schularten bestehen, dass die frühe Selektion und der Selektionsdruck weiterhin Realität sind, dass die Oberschule weiterhin ins Abseits gedrängt wird und dass die vorgeschlagenen Änderungen kosmetisch bleiben und an der rundum bekannten und seit Jahren andauernden negativen Entwicklung nichts ändern werden.
Auf Seite 22 wird denn auch nüchtern resümiert: «Mit pädagogischen Massnahmen allein kann das Problem nicht gelöst werden». Und auf Seite 21 steht unmissverständlich: «Die Abgänger der Oberschule haben auf dem Arbeitsmarkt die schlechtesten Bedingungen und Schulen mit überwiegend leistungsschwachen und sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern führen zu schwierigen Lernbedingungen».
Die Probleme der Oberschule hängen untrennbar mit den anderen Schularten zusammen. Sie sind also auf das aktuelle Schulsystem als Ganzes zurückzuführen. Exakter kann man den Handlungsbedarf eigentlich nicht formulieren.
Es bleibt auch eine Tatsache, dass mit dem SPES-Nein eine nicht zu unterschätzende Negativspirale eingesetzt hat, was die Motivation der Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule, der Ober- und Realschulen betrifft. Viele, die bereit waren, sich zu engagieren und zu investieren, ziehen sich zurück. Substanzielle Schulentwicklung ist damit auf Jahre hinaus erschwert.
Dabei fordern die im Anhang aufgeführten Ergebnisse der ISOPUBLIC-Studie geradezu eine Veränderung. Die Studie hält fest, dass 51% der Eltern für SPES I stimmten und nur 41% dagegen waren, dass die Wähler der FBP die Vorlage mehrheitlich ablehnten, dass die Medienberichterstattung verunsicherte und dass ein Drittel der Stimmbürger/Innen dem Thema fernstand, was dazu führte, bei der Abstimmung sicherheitshalber gegen eine Änderung zu votieren. Das alles zeigt die politische Dimension des negativen Ergebnisses bzw. Scheiterns von SPES I auf.
Zur Sportschule: Die Sportschule ist eine integrative Sekundarstufe. Das heisst, in die Sportschule werden aus dem ganzen Leistungsspektrum Schüler aufgenommen, egal, ob sie am Ende der Primarschule, der Ober- oder Realschule oder dem Gymnasium zugeteilt wurden. Die Sportschule stösst auf breite Zustimmung, erfreut sich steigender Beliebtheit und ist damit die erfolgreiche Umsetzung von SPES I. Es verwundert also nicht, wenn die Verankerung der Sportschule gefordert wird. Zu denken gibt, dass auch die SPES-Gegner das Sportschul-Modell loben. Ist es doch genau jenes Modell, das man vehement bekämpfte und weiterhin bekämpft. Wie steht es mit der berechtigten Forderung der Chancengleichheit für die restlichen Schülerinnen und Schüler, mit den Kindern, die zwar nicht sportlich begabt sind, vielleicht aber anderswo eine besondere Stärke haben? Müsste eine öffentliche Schule nicht dafür eintreten und sorgen, dass für alle gleich lange Spiesse gelten? Doch das genau will man mit dem vorliegenden Vorschlag nun nicht. War ursprünglich geplant - ich zitiere - «keine spezielle Regelung nur für die Sportschule zu schaffen, allgemeine Bestimmungen zu erlassen, die es auch anderen Schulen ermöglichen würden, parallel zum bestehenden, dreigliedrigen System eine Schule zu entwickeln, die sich an ähnlichen Rahmenbedingungen orientiert, will man jetzt aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung aber auf die Einführung der neuen Sekundarschule verzichten und die Sportschule eigenständig im Schulgesetz verankern».
Wie kann man beim Studieren der Stellungnahmen zu diesem Ergebnis kommen? Diese Verankerung verstösst bei aller Sympathie und bei allem Respekt für die Sportschule meines Erachtens gegen das Prinzip der Gleichbehandlung. Dessen sollten wir uns bewusst sein. Hier werden einer Gruppe Vorteile eingeräumt und damit eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Grossteil der Schülerinnen und Schüler geschaffen. Und wenn man zusätzlich noch vorsieht, dass sogar bezirksfremde Schülerinnen und Schüler in Zukunft in die Sportschule aufgenommen werden können, dann werden die Ungerechtigkeiten gegenüber den einheimischen Kindern noch grösser. Wenn die Politik nicht fähig ist, allen Schülerinnen und Schülern bezüglich Schulsystem die gleichen Rechte zu gewähren, dann müssen sich die Gerichte damit befassen.
Zur Umgestaltung des 9. Schuljahres: Grundsätzlich fällt beim Lesen des Berichts auf, dass häufig die Formulierung «muss noch optimiert werden» verwendet wird. Ein bisschen mehr Öffentlichkeitsarbeit der Oberschule, Standortbestimmungen und Standortgespräche mit den Eltern, die das Gymnasium bereits für nicht notwendig und als unnötigen Aufwand ablehnen, theoretische Möglichkeiten für Oberschülerinnen und Oberschüler, einen Realschulabschluss zu erlangen, ein bisschen mehr Schulhausautonomie und stufenunabhängige Vergleichstests werden bei allem Optimismus nicht den gewünschten Effekt haben. Das Ziel, die Realschule als Zubringer zur gymnasialen Oberstufe für Schüler und Eltern attraktiv zu machen und damit die grosse Übertrittsquote ins Gymnasium zu senken, bleibt wohl ein Wunschtraum. Solange die Möglichkeit Gymnasium am Ende der Primarschule winkt, bleibt sie der Königsweg. Und wer es nicht schafft, wird weiter sein Glück in offenen Bildungssystemen im Ausland oder in der Formatio suchen.
Durchlässigkeit und Optimierung, ich weiss nicht, ob die Eltern uns das glauben. Die Erfahrung zeigt, dass die Schularten eigene Anforderungswirklichkeiten schaffen, die die Übertrittschancen zuungunsten der Schülerinnen und Schüler beeinflussen. Und noch einmal die Kernaussage des Berichts: Die Probleme der Oberschule hängen untrennbar mit den anderen Schularten zusammen. Sie sind also auf das aktuelle Schulsystem als Ganzes zurückzuführen.
Zur Schulleitung und Autonomie: Die Freie Liste hat zur Schulleitung und Schulautonomie bereits in der Vernehmlassung auf die Bedeutung des Lehrerteams und auf die Notwendigkeit demokratischer Entscheidungsprozesse und -findung hingewiesen. Davon findet sich leider nichts im Gesetzesvorschlag zur Neuausrichtung der Schulleitung. Schulen und Schulentwicklung bauen heute auf horizontaler Führung und demokratischen Entscheidungsprozessen auf. Es sind die Lehrpersonen vor Ort, die gemeinsam mit der Schulleitung eine Schulhauskultur schaffen. Es braucht Strukturen, wo sich Lehrpersonen einbringen, gemeinsame Ziele und Wertvorstellungen formulieren und erreichen können. Teamarbeit bedeutet Mitverantwortung, Mitentscheidung, Mitbeteiligung. Erreicht werden kann dies nur mit einem kollegialen Führungsstil. Kollegiale Schulleitungen sind effizient und verstehen sich als Team. Dieser Aspekt müsste bei der Auswahl ein Hauptkriterium sein und auch die Ausbildung müsste hier einen Schwerpunkt setzen. Wer mehr Autonomie der Schulen fordert, muss sich dieser Tatsache und Notwendigkeit bewusst sein. Im Bericht heisst es zu diesem Thema: «Jede Schulleitung ist Teil der jeweiligen lokalen Schulkultur. Die Entwicklung der Eigenständigkeit der Schule vor Ort ist ein ganzheitlicher Prozess mit allen Akteuren, die an der Schule beteiligt sind». Auf Seite 26 findet sich dieses Zitat. Diese Feststellung im Bericht würde sich gut als Präambel zu den Aufgaben der Schulleitung eignen.
Im vorgeschlagenen Gesetzestext fehlt die Grundlage der Schulleitertätigkeit, nämlich eine ausdrückliche Erwähnung eines Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts der Lehrerkonferenz. Die vorgeschlagenen Formulierungen sind stark hierarchisch ausgerichtet. Es fehlt eine Verbindung von Team und Schulleitung.
In der Vernehmlassung brachte die Freie Liste das wichtige Ziel, für alle Schüler vor dem Übertritt an das Obergymnasium einen einheitlichen Massstab anzulegen, wieder in die Diskussion ein. Trotz der Ausführung der Regierung zum Übertrittsprozess mit gleichen Leistungsanforderungen auf den Seiten 34 bis 37 tappe ich persönlich wie der Abg. Albert Frick noch etwas im Dunkeln über die Ausgestaltung des erwähnten Verfahrens, das einer Übertrittsprüfung vorgezogen werden soll. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Bevor wir eine Pause machen, gebe ich noch dem Abg. Peter Hilti das Wort.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Die geführten Voten veranlassen mich, von meinem vorbereiteten Votum abzusehen. Ich habe ein wenig gelitten bei vielen Aussagen. Ich ziehe es vor, Stellung dazu zu beziehen, weil ich ja auch von meinem Beruf eigentlich reden darf.
Die aktuelle, gegenständliche Vorlage: Was sind die Schwerpunkte? Die gesetzliche Verankerung der Sportschule. Ich denke, da wird man grossmehrheitlich dafür sein. Das ist auch notwendig. Die hat sich bewährt. Ich habe jetzt von der Frau Abg. Helen Konzett Bargetze zwar gehört, dass sie angeblich dagegen ist, weil es unsozial oder unfair ist. Ich habe es so interpretiert.
Dann soll eine Standortbestimmung eingeführt werden. Auf der Real- und Oberschulstufe wurde diese Standortbestimmung dieses Jahr das erste Mal durchgeführt. Ich kann es vorwegnehmen: Die Lehrpersonen haben sich anfänglich sicher nicht über den Aufwand gefreut, das ist sonnenklar. Man darf da in etwa pro Schüler mit einer Stunde Gespräch rechnen. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit noch nicht eingerechnet. Mittlerweile, nachdem wir diese Gespräche aber das erste Mal durchgeführt haben, sind wir von der Sinnhaftigkeit mehr als überzeugt. Ich denke auch, und da mache ich jetzt den Bogen gleich zu einer Aussage, die, glaube ich, zweimal aufgenommen wurde und auch im Bericht und Antrag steht, einmal vom Abg. Günther Kranz, einmal vom Abg. Albert Frick, wo sie den Rektor des Gymnasiums zitieren, dass eben so eine Standortbestimmung nicht notwendig sei am Gymnasium. Ich frage mich: Aus welcher Sicht ist das gesehen? Das kann nur die Lehrersicht sein. Wenn Sie unsere Lehrer gefragt hätten - wenn ich uns sage meine ich die Realschule Vaduz - dann hätten die wahrscheinlich ähnliche Aussagen gemacht. Aber wie gesagt: Um was geht es eigentlich da? Es geht darum, dass man sich eine Stunde Zeit nimmt in diesen ersten drei Schuljahren und intensiv vorbereitet in ein Gespräch einlässt, um die Zukunft des Kindes zu besprechen, zu planen und eine Zielvereinbarung zu treffen. Und ich denke, diese Stunde hat es in sich und die hat sehr viel Wert. Und die bringt sehr viel. Deshalb kann ich das eigentlich nur als Wertung aus Sicht der Lehrer, die sich noch nicht so intensiv damit beschäftigt haben, werten.
Dann noch eine kleine Bemerkung dazu: Ich bin überzeugt, es gab - ich kann die Jahreszahl nicht mehr genau sagen, aber ich würde jetzt einfach mal sagen 2004 oder 2005 - im selben Schuljahr sind am Liechtensteinischen Gymnasium aus der 4. Klasse 18 Jugendliche ausgetreten und im selben Schuljahr sind auf der 5. Stufe 17 Jugendliche ausgetreten. Ich bin überzeugt, dass bei diesen Jugendlichen, wenn sie so ein Standortgespräch gehabt und eine intensive Beratung und sich auseinander gesetzt hätten, was könnte da noch ein Weg für mich sein, dass das nicht passiert wäre. Aber das nur ein Beispiel. Ich könnte weitere Beispiele bringen.
Dann komme ich zu einem nächsten Schwerpunkt: Wie gesagt, ich spreche mich sehr für diese Standortbestimmung aus. Es ist ein zeitlicher Aufwand. Das ist mir bewusst. Da müsste man sich allenfalls Überlegungen anstellen, wie man da auch mit einer bestimmten Entlastung für die Klassenlehrperson umgehen könnte. Ich kann es für unsere Schule sagen: Wir machen das mit Lektionen, die im Schulhauskontingent sind, die sonst für Sammlungen verwendet wurden. Aber das ist unsere interne Verteilung.
Dann soll als Folge aus diesen Standortbestimmungen ein einheitlicher Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums folgen. Das soll eben genau vorbereitend auf das wirken. An diesem Gespräch sollen Themen aufgegriffen werden: Wie stehe ich in einem Vergleich, auch über Schularten hinweg? Und da brauche ich im Vorfeld ein standardisiertes Instrument. Sonst kann ich die Übung wirklich sein lassen. Wenn ich mich vor Vergleichen scheue, und den Eindruck habe ich zum Teil ein bisschen von gewissen Herrschaften - ich meine nicht die Anwesenden hier -, dass man sich vor Vergleichen scheut. Und das stimmt mich dann schon nachdenklich, dass man wirklich Angst vor Vergleichen hat. Sind wir offen, zeigen wir unsere Leistungen, damit meine ich alle Schularten, damit meine ich auch eine Formatio, die übrigens auch betroffen ist von diesem Standardverfahren, von diesem einheitlichen Übertritt. Das ist ja auch ein Problem. Die Formatio hat seit kurzem ein Oberstufengymnasium. Dort gibt es weder ein Input- noch ein Output-Controlling. Das ist ein grosses Problem. Eigentlich sollte das Liechtensteinische Gymnasium froh sein, dass man so eine einheitliche Übertrittsempfehlung macht. Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis ein pfiffiger Elternteil herausfindet: Warum muss denn mein Kind am Gymnasium überhaupt einen Input, einen Level, überschreiten? Auf diesen Rechtsstreit möchte ich mich nicht einlassen müssen.
Es ist auch nicht das Ziel, viele neue Jugendliche in die gymnasiale Oberstufe zu bringen. Das ist der falsche Ansatz. Wir haben heute eine Quote, wir haben - und das ist meine vollste Überzeugung - ich habe Ihnen vorher Zahlen genannt, das sind nicht Extremausreisser, sondern es ist Fakt, und das wird auch das Liechtensteinische Gymnasium bestätigen, dass sie Probleme haben zum Teil mit Jugendlichen, die in der Maschinerie drinsitzen und eigentlich nicht für eine akademische Ausbildung geeignet sind. Was machen die dann? Das ist ja auch ein Thema. Und genau aus diesem Grund ist so ein einheitlicher Übertritt etwas Wichtiges und auch eine grosse Chance.
Dann ein weiterer Schwerpunkt, Schulleitung und Autonomie wurde, glaube ich, von allen Votanten angesprochen. Wenn ich auf einzelne Voten eingehen darf: Der Abg. Werner Kranz hat gesagt, dass das vorgeschlagene Modell, die Kompetenzverteilung zwischen Schulleitung und Schulamt, zeitgemäss und eine angepasste Konzeptionierung ist; ich kann das nicht ganz so stehen lassen. Ich bin in dieser Position. Ich bin nicht zufrieden mit den Kompetenzen, so wie sie im Moment verteilt sind. Ich fühle mich häufig als Formularausfüller, als Briefschreiber für irgendeine weitere Behördenstelle und nicht als Schulleiter. Art. 91 Abs. 1, ich zitiere: «Die Schulleitung ist für die administrative, personelle, finanzielle und pädagogische Führung verantwortlich». Ja sagen Sie mir, wie will ich das machen, wenn ich mit den Lehrpersonen nicht über das Kerngeschäft - und das ist hoffentlich der Unterricht - reden kann? Ich darf seit einem Jahr Mitarbeitergespräche führen mit allen Lehrpersonen und ich muss mich auf Eltern- und Teamarbeit beschränken. Das sind auch wichtige Dinge, aber das ist nicht das Kerngeschäft. Das Kerngeschäft ist der Unterricht. Und Fakt ist auch: Wo gehen Beschwerden von Eltern, von Jugendlichen, von Abnehmern hin? Die landen bei der Schulleitung auf dem Tisch und streng genommen kann ich bzw. die Schulleitung nichts dazu sagen. Und dieses System - und da habe ich eine grosse Hoffnung, dass die heutige Debatte und diese Gesetzesvorlage hier eine bessere Verteilung dieser Kompetenzen, dieser Aufgabenentflechtung zwischen Schulamt und Schule bzw. Schulleitung vornehmen kann. Das heutige Modell ist ein erster Schritt. Das ist noch nicht fertig. Das ist unbefriedigend aus meiner Sicht.
Dann wurde gesagt, auch vom Abg. Günther Kranz, die Beurteilung ist auf zwei Personen verteilt. Die Beurteilung der Lehrpersonen, die neu auch lohnrelevant ist. Darüber bin ich auch froh. Mir geht es nicht darum, dass die Schulleitung allmächtig wird und Einzelentscheide treffen kann. Aber ich glaube, ich kann auch für eine bestimmte Menge Personen, die in den Schulen tätig sind, sprechen. Wir möchten mit den Lehrpersonen über das Kerngeschäft, über den Alltag, reden können. Ich möchte mit Lehrpersonen Ziele vereinbaren, die sie auch beschäftigen und das sind hoffentlich endlich wieder einmal Unterrichtsthemen. Alles andere sind Nebenschauplätze. Und Qualität muss im Unterricht passieren und nicht, ob ich vier oder fünf Elterngespräche pro Monat mache. Das ist eine Nebensache.
Dann wurde vom Abg. Albert Frick gesagt, dass der einheitliche Übertritt für die Oberschüler nicht gilt. Ich lese das anders. Für mich ist das ein einheitliches Verfahren, das für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe auf der 8. Schulstufe gilt. Alle durchlaufen dieses Verfahren. Und dann sagt er weiter, das Ziel wäre, dass noch mehr Schüler ins Gymnasium gehen. Überhaupt nicht. Und dann führt er die 20% der Schülerinnen und Schüler, welche von der Realschule ins Gymnasium wechseln, auf. Ja, das ist richtig, das ist eine stolze Zahl. Das beweist mir aber auch, dass die Realschulen eine hervorragende Arbeit leisten.
Und damit bin ich beim nächsten Thema. Warum einheitlicher Übertritt? Weil die Realschülerinnen und Realschüler eine unterschiedliche Hürde meistern müssen. Und das ist die heutige Ungerechtigkeit. Und diese könnten wir auch beseitigen mit diesem einheitlichen Übertritt, mit diesem standardisierten Verfahren, das nicht nur aus einer standardisierten Prüfung besteht, sondern dazu kommen verschiedene Faktoren, die einfliessen.
Dann wurde auch gesagt - und jetzt komme ich zur Abg. Helen Konzett Bargetze - in ihrem Votum ist mir aufgefallen das Wort «SPES» «SPES» «SPES». Entschuldigen Sie, wenn ich das so direkt sage: SPES ist tot. Wir hatten eine Volksabstimmung im März 2009. Das war ein knapper Entscheid, aber ein demokratischer Entscheid, der ganz klar gesagt hat: Die heutige Dreigliedrigkeit soll weiterhin Bestand haben. Und in der Frage «wie viel Schularten, wie viel Gliedrigkeit?» muss endlich Ruhe in den Schulen einkehren.
Und damit bin ich schon beim Abg. Peter Büchel. Es hat mir weh getan, Herr Abg. Peter Büchel, und ich hoffe inständig, dass das nicht viele Lehrpersonen gehört haben, ich zitiere: «Ich bin froh, dass endlich wieder Bewegung in die Schule kommt». Kommen Sie bitte zu uns an die Schule. Gehen Sie irgendwo sonst an die Schule. Es werden alle sagen: Bitte nehmt das Tempo endlich raus. Wir möchten uns wieder vermehrt auf unser Kerngeschäft - und das ist das Unterrichten der Jugendlichen - konzentrieren und nicht rundherum Fragen beantworten und Formulare ausfüllen. Schauen Sie sich bitte einmal eine Schule an. Ich bin überzeugt, das werden Sie hören.
Dann: Was ist noch ein Schwerpunkt? Ein Schwerpunkt in der Vernehmlassung war - und der ist meiner Meinung nach zu Recht herausgefallen - und das ist das Thema der neuen Sekundarschule. Die Stellungnahmen waren klar, eindeutig. Wir haben einen Volksentscheid. Ich glaube, daran müssen wir nicht rütteln. Und wenn hier Argumente ins Feld geführt werden, dass man jetzt Schulentwicklung verhindert oder kritisiert, dass es keine zweite Möglichkeit analog zur Sportschule gibt, die gesetzlich verankert werden soll, dann stimmt das so nicht. Wie ist die Sportschule entstanden? Auf der Grundlage des Schulversuchs-artikels. Und den gibt es noch. Es ist alles möglich. Aber lassen Sie den Schulen endlich die Gewissheit, dass an dieser Strukturfrage jetzt nicht mehr herumgeschraubt wird. Wir haben ein Ergebnis und das gilt es zu akzeptieren. Aber innerhalb von diesen drei Schularten sehe ich durchaus viele Möglichkeiten, die zu verfolgen sind.
Ein Wort, das glaube ich, in den letzten drei Jahren sehr viel in den Mund genommen wurde, ist die Autonomie. Ich denke, an erster Stelle sollte man einmal prüfen, was überhaupt das Verständnis von Autonomie ist. Ich habe auch Aussagen gehört, dass der Autonomie Grenzen gesetzt sein müssen. Das ist natürlich so, da sehe ich vor allem Lehrpläne, da sehe ich vor allem Rahmenbedingungen. Aber ich bin Verfechter von einem möglichst grossen Spielraum innerhalb dieser Grenzen - und diese Grenzen aber für alle gleich. Und dann komme ich halt noch einmal zu diesem einheitlichen Übertritt. Und da würde ich mich wirklich sehr freuen, wenn das dann im Bericht bleibt und eine grosse Mehrheit finden würde.
Zum Schluss noch zum Art. 77 Abs. 2: Der ist neu dazugekommen. Der war in der Vernehmlassung noch nicht drin. Da geht es in erster Linie darum, dass Schüler der 4. Schulstufe Oberschule berechtigt sind, nach Beendigung der Schulpflicht die 4. Schulstufe der Realschule zu besuchen, parallel dazu im dritten Absatz Schüler der 4. Schulstufe Gymnasium das Recht haben, also nach Beendigung der Schulpflicht, die 4. Schulstufe der Realschule zu besuchen. Der Hintergrund ist mir bewusst. Man möchte eine Tür schaffen, dass Oberschüler/Oberschülerinnen zu einem Realschulabschluss kommen. Lassen Sie mich eines sagen: Es gibt keinen Realschulabschluss. Was ist der Realschulabschluss? Der Realschulabschluss ist das Ende von einer vierjährigen Schulzeit. Es gibt kein spezielles Zeugnis. Doch, im Titel steht Realschulzeugnis. Ich weiss, dass häufig gesagt wird: Mit einem Realschulzeugnis hast du mehr Chancen. Persönlich glaube ich nicht an den Erfolg dieses Artikels, und zwar aus verschiedenen Gründen. Wer wird die Zielgruppe sein, wenn wir jetzt aus Sicht der Oberschüler/Oberschülerinnen das anschauen? Zielgruppe werden solche Jugendliche sein, die keine Lehrstelle gefunden haben. Für Leute, die eine Lehrstelle gefunden haben, ist es hinfällig, noch einmal ein Jahr in die Schule zu gehen, damit ich ein Realschulzeugnis oder ein Zeugnis mit dem Titel «Realschule» bekomme. Ich denke, das ist klar.
Hier verweise ich auch auf die Möglichkeit des 10. Schuljahres, das ein sehr gutes Angebot ist. Meiner Meinung nach viel geeigneter, auch aus sozialen, pädagogischen Überlegungen. Wenn das greifen würde und ich nehme jetzt einfach einmal an, wir haben eine Klasse, die drei Jahre zusammen ist, durch Dick und Dünn geht in der Realschule, Berufswahlvorbereitung betreibt, Standortgespräche, miteinander Zielvereinbarung macht und dann kommen fünf/sechs für die 4. Schulstufe dazu, zwei Wochen später müssen Bewerbungen geschrieben werden. Ich glaube nicht an diesen Erfolg. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich möchte die Regierung bitten, diesen Art. 77 Abs. 2 und 3 nochmals ganz kritisch zu hinterfragen. Und wenn da nicht wirklich Ergebnisse kommen, dass es das wirklich braucht, werde ich sonst in der 2. Lesung die Streichung beantragen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:50 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:15 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir stehen nach wie vor in der Eintretensdebatte von Traktandum 22: Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes.
Ich gebe das Wort dem Abg. Gerold Büchel.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Diese Unterbrechung hat sicherlich etwas Positives. Es wurde einiges gesagt und ich konnte mir sicherlich nicht alles notieren. Aber ich denke, ich möchte doch auf einige Punkte, die meine Vorredner ausgeführt haben, eingehen. Einführend hatte ich zumindest den Eindruck, hat man ein sehr negatives Bild von unserem bestehenden Schulsystem und ich verstehe das nicht ganz. Ich kann diese Ansicht auch nicht teilen. Also ich glaube, wir jammern schon auf hohem Niveau. Klar kann man unser Schulsystem sicherlich verbessern, es hat einen Haufen Verbesserungspotenzial. Ich glaube aber, dass das System so schlecht denn nicht ist und vor allem, dass unsere Lehrer und die, die mit unserem Schulsystem beauftragt sind, nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Auch hatte ich den Eindruck bei gewissen Votanten, dass, wenn ich nicht den so genannten «Königsweg» gehe, ich künftig fast chancenlos bin. Ich frage mich an dieser Stelle schon, wie ich überhaupt meinen Lebensunterhalt verdienen kann als einer derjenigen, der nicht den so genannten «Königsweg» geschritten ist, als Absolvent einer Realschule.
Nun gut. Beginnen möchte ich bei der Debatte unter dem Stichwort «SPES». Ich dachte allerdings, dass SPES heute kein Bestand der Debatte mehr sein sollte, aber ich kann das nicht einfach so im Raum stehen lassen. So hat der Abg. Peter Büchel das Stichwort «SPES-Verhinderer» gebracht und die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze auch das Thema «SPES-Gegner setzen sich durch» und die politische Kraft der FBP hat hier etwas Grandioses verhindert. Ich denke, da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber auch die SPES-Vorlage wäre nicht die Lösung aller Probleme gewesen. Und man kann da unterschiedlicher Meinung sein, ob das viel besser gewesen wäre oder nicht. Aber ich denke, man muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine Volksabstimmung gegeben hat, die vielleicht knapp, aber doch klar war, und ich denke auch, dass das von den meisten so interpretiert wurde, dass es ein klares Bekenntnis zum dreigliedrigen Schulsystem war. Und dann davon zu sprechen, dass es nur einen Haufen Probleme hat, das ging mir dann ein wenig zu weit. Es ist der Volkswille. Und ein zentraler Punkt in dieser Diskussion ist für mich auch der Vernehmlassungsbericht, der vorgelegen war bezüglich vor allem auch der neuen Sekundarschule. Die neue Sekundarschule, der Vernehmlassungsbericht, wie er im letzten Jahr noch zur Debatte stand oder in der Vernehmlassung war, hat einen Aspekt der SPES-Vorlage nach wie vor beinhaltet in der Form dieser neuen Sekundarschule. Andere Punkte wurden herausgenommen, weil man gedacht hatte, das war der einzig kritische Punkt.
Nun, die Vernehmlassung hat allerdings gezeigt, dass auch da kritische Punkte gesehen werden und die FBP ist relativ früh hingegangen, nämlich ziemlich genau beim Vernehmlassungsschluss oder eine Woche danach und hat sich sehr kritisch dazu geäussert, dass sie doch einen Haufen Gefahren oder Probleme diesbezüglich sieht. Wir haben dann auch entsprechende Kritik vor allem auch vom VU-Präsidium geerntet, wieder gegen alles zu sein und wir sollen doch mal konstruktive Vorschläge machen. Nur, was dann erstaunlicherweise doch zu sehen war und in diesem Bericht war das auch als unerwartet dargestellt, wir waren nicht die Einzigen als FBP, die kritisch waren bezüglich der neuen Sekundarschule. Und ich glaube, man darf sagen, es gab Vernehmlassungsteilnehmer, die nicht mit der FBP in dem Sinn zu tun haben, die sich auf einmal auch sehr kritisch geäussert haben.
Nun gut, ich denke, man muss das zur Kenntnis nehmen und man muss damit bestmöglich umgehen. Und ich glaube, die Regierung hat versucht, aus der Situation aus ihrer Sicht das möglichst Beste zu machen und ich schätze dies in dem Punkt. Ich glaube, es bringt jetzt nicht viel, auch wenn man das befürwortet hätte, dem nachzutrauern, was nicht mehrheitsfähig war - aus welchen Gründen auch immer.
Dann zum Punkt Vernehmlassung - es wurde auch ganz klar im Titel wiedergegeben: Wir sprechen nicht mehr von einer Reform, sondern wir sprechen von einer Revision, von der Umsetzung des Volkswillens oder darüber, was man vielleicht noch als mehrheitsfähig sieht, noch umzusetzen; und auch nach meiner Einschätzung. Auch ich denke, es gibt vielleicht Punkte, die man auch noch machen könnte. Ich glaube einfach auch nicht daran, dass zum heutigen Zeitpunkt viel mehr geht, weil es doch auch eine verfahrene Sache ist. Das kann man jetzt mögen oder nicht, aber ich denke, die Realität sieht einfach vorerst einmal so aus.
Bezüglich dem Votum das Abg. Werner Kranz und dessen Bitte, möglichst eine offene Formulierung zu lassen bei der Gesetzgebung, um möglichst viele Profile und Spielraum zuzulassen, ich möchte dies ein wenig kritisch beleuchten. Genau das ist einer der Streitpunkte, der jedes Mal, wenn diese Diskussion geführt wird, wieder hochkommt. Sobald diese Diskussion beginnt, wird auch gerne dann nachgefragt: Was genau soll jetzt dieses Profil und wie sieht es aus? Und ich verstehe den Wunsch, ich sage, der Regierung und auch des Amtes, hier Spielraum zu haben, aber ich denke, man sollte auch in Betracht ziehen, dass dieser Spielraum auf den Seiten, die es kritisch sehen, einfach auch gewisse Ängste schürt. Ängste, dass es wieder in eine Richtung geht, wo sie nicht dahinter stehen können. Ich glaube, man muss einfach auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kritiker dieser Bildungsdebatte auch relativ zahlreich sind, und zwar zahlreicher als die Befürworter es waren.
Nun die kritische Betrachtung vom Generellen bezüglich der Vorlage: In der Vorlage sind die Schritte kleiner geworden. Ich denke, das ist vernünftig zur heutigen Situation und ich möchte die vorherigen Votanten warnen, zu viel systemische Weiterentwicklung zu fordern und das noch und das noch und das noch. Ich glaube, es ist der falsche Zeitpunkt, um zu viel systemische Änderungen einzufordern für das perfekte System. Ich glaube, dass man mit dem heutigen System sehr gut bilden und ausbilden kann und ich würde davor warnen, zu viel Aktionismus einzufordern. Ich glaube, unser System braucht eine Verschnaufpause, Stabilität, und ich glaube auch, dass die Leute, die in unserem System arbeiten, auch ein wenig Ruhe und Zeit brauchen. Es wurde auch von einer Verdrossenheit, von einer Negativspirale gesprochen. Ich glaube nicht, dass wir diese anhalten oder reduzieren können, indem wir systemische Änderungen in einen schnellen Rhythmus bringen. Ich glaube, der Abg. Peter Hilti hat das auch angeführt. Ich glaube, es bewegt sich eh schon relativ viel in diesem System. Man versucht im bestehenden System möglichst viel zu optimieren und das ist genug der Dinge zum heutigen Zeitpunkt. Hier jetzt systematische, grundsätzliche Weiterentwicklung zu fordern, ist meines Erachtens zum heutigen Zeitpunkt der falsche Weg.
Es geht um Stabilität in unserem Bildungssystem. Ich glaube, das ist zurzeit wertvoller wie systemische Grundsatzreformen.
Der Abg. Albert Frick hat ausgeführt, dass es sehr viele Sachen gibt, die auf Verordnungsebene gelöst werden. Ich sehe das auch so. Ich verstehe da die Regierung und auch das Amt, dass man hier möglichst Spielraum lassen will, um sich weiterzuentwickeln. Ich sehe es aber auch kritisch, wie ich auch schon ausgeführt habe. Es schürt auch Ängste und ich denke, wir brauchen auf der Verordnungsebene oder auch im Gesetzesrahmen klare Ausführungen, was man will. Eine generelle Formulierung, um möglichst viel Entwicklung zuzulassen, verstehe ich. Wenn man sagt: Okay, wir wollen hier sehr aktiv sein. Aber ich denke, das ist das Falsche zum heutigen Zeitpunkt. Ich glaube, es hat diesbezüglich zu viele Ängste, was das alles bedeuten könnte. Ich appelliere wirklich für eine gewisse Stabilität in unserem Bildungssystem. Und es ist nicht so, dass in unserem Bildungssystem unser Nachwuchs schlecht ausgebildet wird. Dagegen verwehre ich mich.
Dann ein weiteres Stichwort, das Bildungscontrolling: Auch hier verstehe ich den Wunsch um eine gewisse Standardisierung, Vergleichbarkeit, das kann ich zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Nur ich denke, es geht nicht um eine Bildungsstandardisierung, sondern um eine standardisierte Leistungsüberprüfung. Und diesen Punkt sehe ich vor allem als zusätzliches Hilfsmittel für die Lehrer, um ihre Beurteilung zu bekräftigen oder auch in Frage zu stellen, aber ich sehe das auf keinen Fall als automatisierte Einschätzung, wo ein Schüler steht. Ich möchte davor warnen, nur auf ein solches System abzustützen. Es soll wirklich nur ein ergänzendes Element sein. Ich weiss, es gibt Leute, die sagen, diese Standardisie-rung usw., damit kann man auch umgehen. Man kann sich speziell darauf vorbereiten. Ich denke aber, es ist ein gutes Werkzeug, als Zusatzwerkzeug, um die Lehrer zu unterstützen und als solches soll es gesehen werden und nicht als mehr. Also ich möchte davor warnen, dass man dann solche Ergebnisse nimmt, um zu sagen: Okay, die sind ja praktisch identisch. Ich glaube, der Lehrer und der Lehrer zusammen mit den Schülern und den Eltern kann eine vernünftige Beurteilung anhand einer standardisierten Leistungsüberprüfung machen und seine Einschätzung auch untermauern. Weiter sehe ich das Tool zur heutigen Zeit nicht.
Dann dieses Thema Gymnasium - Unterstufe/Oberstufe: Das erinnert mich ein wenig an die Thematik, wenn es ums Sparen geht. Jeder weiss, dass man sparen soll und jeder zerrt am Gürtel des anderen. Man ist überzeugt von dem, was man selber tut und fokussiert sich immer darauf, was alle anderen nicht richtig tun. Ich weiss nicht, wieso wir immer diese Debatte darüber führen: Ist das jetzt fair und Gleichbehandlung Gymnasium und Unterstufe und sollte da nicht die Prüfung sein? Ich glaube, dass das Gymnasium an sich seinen Job auch macht. Sie sind auch bestrebt, sich weiterzuentwickeln. Ob es jetzt eine Prüfung hat von der Unterstufe zur Oberstufe, ich denke, sie haben ihren Weg, wie sie das machen. Ich weiss jetzt nicht, wie wichtig das jetzt unbedingt für die anderen Schulen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Realschule eine bessere Leistung im Unterricht hinkriegt, nur weil das Unterstufengymnasium nach dem vierten Jahr eine standardisierte Prüfung macht. Aber dass es immer darum geht: Wieso sind jetzt die Schüler im Gymnasium und sollten da nicht einige runter? Ich weiss nicht, ob das unser Bildungssystem weiterbringt. Ich denke, jeder und jede Schulstufe sollte sich darauf konzentrieren, den Job so gut wie möglich zu machen. Das heisst, die Realschule hat ganz klar ein Ziel: Die Schüler so gut wie möglich zu bilden. Die Oberschule hat ein klares Ziel: Ihre Schüler so gut wie möglich zu bilden. Und das Gymnasium hat dasselbe Ziel. Und darüber ewig zu debattieren, was die anderen falsch machen, ich glaube, das ist nicht zielführend. Man kann da sicher Anpassungen machen, aber das in den Fokus zu stellen ist meines Erachtens das Falsche.
Dann zum Thema, ob alle Gymnasiasten wirklich in die Oberstufe gehören: Das kann man ruhig in Frage stellen. Ich denke, das Thema ist klar. Wenn jemand im Gymnasium ist und er bringt die Leistung nicht, dann wiederholt er. Dann nimmt man ihn nicht runter. Und ich würde mal wissen wollen, wer dann sagt: Okay, dieses Jahr hast du aufgrund der Noten nicht bestanden, du musst in ein anderes Schulsystem. Ich glaube, das wäre noch eine kleine Herausforderung. Im Gymnasium wird wiederholt. Bei der Realschule oder bei der Oberschule, wenn jemand den Notenschnitt hat, dann kann er in ein anderes Schulsystem wechseln. Er hat jederzeit jedes Jahr die Möglichkeit, anhand seiner Leistung zu wechseln. Und diese Diskussion bezüglich Durchlässigkeit würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt auch noch ein wenig challengen. Jedes Jahr, wenn die Leistung in dem entsprechenden Schulsystem erfüllt wird, kann der Schüler das System wechseln. Der Abg. Frick hat auch eine Zahl genannt. Es wird auch gewechselt. Was die Krux ist: Es wird normalerweise nur in eine Richtung gewechselt und selten in die zweite Richtung. Ich weiss jetzt nicht, ob das so wichtig ist, dass die Leute wieder runterwechseln. Ich verstehe die Grundmotivation da nicht.
Dann kommt dann immer das Argument bezüglich Chancengleichheit. Nun gut, perfekte Chancengleichheit ist ein hohes Ziel und manchmal hat vielleicht der eine es ein wenig schwerer zu einem gewissen Zeitpunkt, aber ich glaube, die Chancen haben alle. Vielleicht nicht zu jedem Zeitpunkt, aber der Weg in unserem Bildungssystem, vor allem über das duale Bildungssystem, ist durchaus vorhanden. Vielleicht ist es so, dass jemand, der im Gymnasium ist, es ein wenig einfacher hat. Die Chance, dass er da wieder rausfällt, ist vielleicht geringer, entsprechend hat er einen leichten Vorteil. Aber ob das jetzt wirklich der Grund ist, dass wir ein dramatisches Schulsystem haben, ich glaube, das wäre zu weit gefasst. Und nochmals: Diese Transparenz, wenn jemand die Leistung bringt, dann kann er wechseln. Und so viel ich weiss, ist die Beurteilung der Lehrer bis dato relativ gut. Also Leute, die von der Realschule ins Gymnasium kommen, die packen das auch. Die fallen da nicht raus. Leute, die normalerweise heute gemäss Beurteilung eingeteilt werden und auch wechseln können, die schaffen das. Dann noch zu sehen, okay, sind es wirklich alle, die das schaffen? Irgendwo muss man immer eine Grenze ziehen. Ich denke, ganz so schlimm, wie man das manchmal an die Wand malt, sehe ich das nicht.
Dann das Stichwort «Autonomie»: Nur als ein Stichwort die zweifache Beurteilung bezüglich Schulamt bzw. von Seiten des Schulamtes, aber auch der Schulleiter. Ich sehe das sehr positiv, ich kann das nachvollziehen. In der Privatwirtschaft ist das übrigens auch nicht anders. Da habe ich eine Personalabteilung, die auch eine gewisse Beurteilung durchführt. Da habe ich den Fachvorgesetzten, der eine Beurteilung macht. Das ist für mich etwas, was nicht neu ist und ich sehe das positiv. Ich sehe da auch vom Thema her eher eine Zusammenarbeit, eine Kooperation, und nicht irgendwie eine Konkurrenz. Ich denke, das ist eine gute Zusammenarbeit. Das kann auch befruchtend wirken. Ich glaube, die Schritte, die hier ausgeführt sind bezüglich Autonomie sind für mich in Ordnung. Ich teile allerdings auch die Ansicht des Abg. Peter Hilti. Manchmal muss man schon noch definieren, was man unter Autonomie versteht. Und dazu gibt es verschiedenste Ansichten.
Dann war ein Stichwort «Standort Ruggell» des Abg. Günther Kranz: Ich denke hier einfach, das vielleicht zu rechtfertigen, indem man sagt: Es gibt da eine Realschule à la Sportschule, was auch immer. Das kann vielleicht ein Weg sein, wenn das wirklich vernünftig ist. Ich denke einfach - und das haben wir auch schon gefordert und ich glaube immer noch daran - wir sollten unser bestehendes Angebot auch einmal betrachten und vor allem auch Sachen, die vor grösseren Sanierungen stehen und vielleicht auch manchmal die kritische Frage stellen: Ist vielleicht einmal anstatt einer Renovation auch ein solcher Bau zu rechtfertigen, sofern das Schulsystem das auch zulässt? Da unbedingt eine neue Schule zu gründen ist für mich jetzt nicht unbedingt ein Muss. Es gibt vielleicht auch noch andere Wege. Ich glaube, wir müssen in diesem Zuge die ganzen Anforderungen bezüglich Räumlichkeiten und Ist-Stand der verschiedenen Standorte einfach auch mal in diesem Lichte betrachten.
Dann, um hier nochmals den Bogen zu spannen. Ich denke, wir haben ein gutes Schulsystem. Ich glaube auch, dass es viel Verbesserungspotenzial hat. Also ich will nicht sagen, dass wir ein perfektes haben, aber ich wehre mich dagegen, dass wir sagen - also der Eindruck ist für mich wirklich rübergekommen - also wir sind irgendwo bei den Hinterletzten. Ich glaube, wir können stolz sein auf unser Schulsystem. Wir können uns auch mit systemisch anderen Schulsystemen gut messen. Ich sehe diese SPES-Ablehnung nicht als verpasste Chance, sondern ich sehe unser Schulsystem als Chance. Ich glaube, es wird Zeit, dass wir in unserem Bildungssystem wieder beginnen, ein wenig positiver zu denken und uns nicht darauf zu konzentrieren, was man noch schlechtreden könnte oder was man bei den anderen vielleicht noch anders machen müsste, weil alles ja so unfair ist. Ich habe dieses Bild nicht in dieser starken Ausprägung. Ich glaube, wir müssen den internationalen Vergleich nicht scheuen. Auch PISA-Resultate kann man in Frage stellen, aber schlecht sind sie nicht. Und ich glaube auch, die Erfolgschancen von Leuten, die in unserem Schulsystem in die Arbeitswelt entlassen werden, sind gut. Was man sich allerdings auch anhören muss, sind die Unternehmen, die Leute aus unserem Schulsystem in Empfang nehmen. Da hört man manchmal auch Worte wie «wenn die in die Berufsschule kommen, dann ist es für die wie auf einen Schnellzug aufzuspringen». Ich denke, der Druck und dieser Selektionsdruck und der Druck für Leistung, der kommt irgendwann. Ich glaube, davor können wir unsere Jugend nicht schützen. Ich denke, unsere Aufgabe in jedem Schulsystem ist die bestmögliche Vorbereitung für das, was danach kommt. Ob das jetzt ein Studium oder eine Berufsausbildung oder der zweite Bildungsweg ist, das ist ein anderes Thema.
Dann einen Dank an die Regierung für die Verankerung der Sportschule. Das war uns auch ein Anliegen. Mit diesem Schritt schafft man das. Man hat vielleicht für die, die gerne etwas anderes gehabt hätten, einiges nicht realisieren können. Ich glaube aber, dass dieser Vorschlag hier mehrheitsfähig ist und dass drin ist, was Unterstützung findet. Und das, was nicht drin ist, hätte nur die Gefahr in sich, dass es nicht mehrheitsfähig ist. Es war hier auch die Aussage - ich glaube, es war die Abg. Helen Konzett Bargetze -, dass sie das schade findet und eigentlich auch wünscht, dass die neue Sekundarschule auch in den Landtag gekommen wäre. Meiner Einschätzung nach wäre das zum heutigen Zeitpunkt einfach nicht mehrheitsfähig. Und ich glaube, da kann man der Regierung einen Dank sagen. Sie hat die Einschätzung vorgenommen und ist sich einfach der politischen Realität und auch der Volksrealität bewusst, dass zum heutigen Zeitpunkt das einfach kein Thema ist und dass viele Leute das auch kritisch sehen. Dieses ewige «es war eine knappe Entscheidung», aber es sind gerade nochmal so viele und einige mehr, die das einfach nicht gesehen haben. Ich glaube, das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Zum letzten Punkt: Das ist für mich ein Punkt bezüglich der Frage. Ich denke, die grosse Stärke unseres Bildungssystems ist der duale Bildungsweg. Ich höre hier immer wieder: Es sollen noch mehr ins Gymnasium. Ich frage mich manchmal, ob es nicht ein paar weniger sein müssten. Man unterschätzt ein wenig, wenn wir darüber sprechen, was unsere Maturitätsquote ist. Man unterschätzt meines Erachtens komplett den zweiten Bildungsweg. Ich möchte die Frage an die Regierung stellen: Wie sieht denn die Quote bei uns in Liechtenstein aus bezüglich den Leuten, die einen akademischen Grad haben? Jetzt nicht eine Maturität im klassischen Sinn, sondern über den zweiten Bildungsweg eine Matura erlangen und folgend eine akademische Ausbildung besuchen und sogar abschliessen. Ich bin überzeugt davon, da müssen wir auch den internationalen Wettbewerb nicht scheuen. Klar gibt es Länder, die 80% haben. Dazu gibt es aber auch andere «side effects», die auch nicht gerade förderlich sind.
Ich glaube, dass vielleicht die Durchlässigkeit oder die Chance einen frühen Zeitpunkt vielleicht nicht immer so ist wie in anderen Ländern. Aber am Ende des Tages glaube ich, dass bei uns jeder, der kann und will, auch in der Lage ist, eine akademische Ausbildung zu machen. Ich glaube aber auch, dass dieser Weg nicht einfach ist, aber am Ende des Tages ist es auch ein wenig Arbeit. Und ich glaube, das kann man unserer Gesellschaft nicht nehmen. Wir sind eine Leistungsgesellschaft und da gehört die Arbeit mit dazu.
Für mich ist es klar, im Zuge der Thematik Durchlässigkeit - das war dieses Stichwort 20%, es ist alles ausgerichtet, man muss über das Gymnasium eine akademische Ausbildung machen. Ich glaube, wir sollten uns einmal unserer Stärken auch bewusst sein - und das ist einfach dieser zweite Bildungsweg. Ich würde gerne eine Zahl erfahren, was wir heute eigentlich über alle unsere Wege und Kanäle, die zur Verfügung stehen, um zu einer akademischen Ausbildung zu kommen, wie viele das in Prozenten sind. Ich bin überzeugt, das ist eine hohe Zahl. Das sind nicht 20% oder 23%. Ich glaube auch, wenn über ein Gymnasium 15% kommen, dann kommen die 7, die es jetzt nicht über das Gymnasium gemacht haben, die werden den zweiten Bildungsweg nutzen. Wenn die wollen, dann werden die das tun und ich glaube, unser System stellt diese Möglichkeiten zur Verfügung. Ich glaube, unser System bietet viel mehr Chancen als viele andere Systeme, nur nicht zum selben Zeitpunkt. Und ist es denn wirklich so wichtig, dass alle mit 18 oder alle mit 20 genau das haben? Es ist doch egal, heute sowieso, dass jemand vielleicht mit 22 oder mit 24 einen guten zweiten Bildungweg machen kann und die Karriere genau gleich beschreiten kann. Ich sehe das als Stärke und ich wehre mich dagegen, unser System, wie es funktioniert, hier immer so schlecht darzustellen. Klar gibt es andere Wege. Ich glaube aber, gewisse Wege sind jetzt einfach nicht mehr zu begehen für eine doch absehbare Zeit und ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns auf unsere Stärken konzentrieren, diese unterstützen und einen Haken hinter das machen, was jetzt einfach nicht mehrheitsfähig war.
Bezüglich Detailsachen zu dieser Vorlage denke ich, kann man während der Lesung doch noch die Punkte machen, aber ich dachte einfach aufgrund der Debatte, diese Punkte musste ich einfach noch loswerden. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich muss die Aussage des Abg. Peter Hilti noch kurz richtigstellen: Er hat mich falsch verstanden. Ich habe gesagt, dass die breit akzeptierte Sportschule auch für mich eine gute Sache ist und meine Sympathie und meinen Respekt hat. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns mit der Verankerung der Sportschule einer Konsequenz bewusst sein müssen: Wir schaffen damit eine Situation, eine Ungleichheit bezüglich Begabungen. Sportliche Begabungen werden in einer integrativen, öf-fentlichen Schule gefördert, andere Begabungen nicht. Für mich ist genau das rechtlich problematisch. Es könnte Eltern dazu bringen, eine Klage anzustreben oder ich weiss nicht, ob das erfolgversprechend wäre, aber ich wollte darauf hinweisen. Das war meine Aussage zur Sportschule. Im Übrigen kann ich verstehen, dass Sie vorwärts schauen möchten und nicht mehr über SPES reden möchten. Ich möchte Sie nur kurz darauf hinweisen, dass diesem Bericht und Antrag eine 37-seitige Beilage dieser «ISOPUBLIC-Umfrage» beiliegt. Erstmals für mich in dieser ausführlichen Form konnte ich mich damit beschäftigen. Deshalb habe ich für mich auch das Recht in Anspruch genommen, in meinem Votum darauf einzugehen. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte mich ganz kurz an die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze wenden: Ich hatte genau den gleichen Eindruck wie der Abg. Peter Hilti, dass Sie es darauf anlegen, erneut eine SPES-Diskussion vom Zaun zu reissen. Ich widerstehe der Versuchung, mich darauf einzulassen. Nur um eines möchte ich Sie bitten: Unterlassen Sie es in Gottes Namen, unterlassen Sie es, der Lehrerschaft einzureden, dass sie sich in einer Negativspirale befinden. Das ist so weit hergeholt, das ist schlicht und einfach nicht wahr. Und auch wenn das von einem einzelnen Leserbriefschreiber immer wieder betont wird, das stimmt nicht. Lassen Sie das bitte, das könnte sehr negative Konsequenzen haben. Die Lehrerschaft ist durchaus motiviert in ihrer Arbeit.
Und als Zweites möchte ich noch betonen, dass auch das Beispiel der Sportschule nicht ganz richtig ist, so wie Sie es darstellen. Die Sportschule hat eine selektionierte Schülerschaft, sowohl was die Arbeitshaltung anbelangt als auch was die charakterlichen Eigenschaften anbelangt. Und das macht das Unterrichten sehr viel leichter und sie unterrichtet auch nicht die gesamte Leistungsbreite. Das sollten wir uns vor Augen halten.
Dann hätte ich noch eine Bemerkung zum Abg. Gerold Büchel: Es stimmt nicht ganz, dass am Gymnasium nur wiederholt wird. Man kann nicht endlos wiederholen, man wird auch dort mal ausgeschlossen.
Und dann noch zwei Bemerkungen zum Abg. Peter Hilti: Sie haben angeführt, dass das angedachte neue Übertrittsverfahren auf der 8. Schulstufe selbstverständlich auch für die Oberschule gilt. Und das stimmt auch so. Ich lese auf Seite 36: «scheint es zielführend, in die Übertrittsentscheidungen in der 8. Schulstufe in allen Schularten dieselben Kriterien einzubeziehen». Nur meine ich, dass das an der Oberschule keine Konsequenz hat. Die können dann nicht in die Realschule übertreten, auch wenn sie vielleicht hervorragende Resultate bringen. Ich glaube, neu angedacht ist, dass man nach Absolvierung der gesamten Oberschule die 4. Klasse wiederholen könnte. So ist das angedacht, aber nicht einen direkten Übertritt in die letzte Schulstufe machen könnte.
Und dann war da noch, was ich eingebracht habe, dass es auch der Gedanke ist, dass mehr Schüler ins Gymnasium übertreten sollen auf diese Art und Weise des neuen Übertritts. Das haben Sie in Frage gestellt. Dazu kann ich nur aus dem Bericht auf Seite 77 zitieren: «Mit der Einführung der neuen Übertrittsregelung ist damit zu rechnen, dass eher mehr Schülerinnen und Schüler als heute von der 8. Stufe der Realschue in die Oberstufe des Gymnasiums wechseln». Oder auch auf Seite 28: «dass noch stärker als heute auch die Realschule als Zubringer zur gymnasialen Oberstufe wahrgenommen wird». Ich denke, da ist doch eine Absicht in diese Richtung erkennbar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine Richtigstellung: Der Abg. Peter Hilti hat mich falsch verstanden oder ich habe mich nicht ganz klar ausgedrückt. Es geht um die Standortbestimmung Gymnasium von der 8. Schulstufe. Ich habe gesagt, dass aus meiner Sicht auch eine solche Standortbestimmung für die Schülerinnen und Schüler des Liechtensteinischen Gymnasiums Sinn machen würde. Das noch zur Korrektur. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich beginne so, dass ich einmal versuche zu umreissen, was die Vorstufen von diesem Standortgespräch sind. Ich glaube, es ist immer noch nicht genau angekommen, was das dann effektiv für Vorteile bringt, auch für ein Unterstufengymnasium.
So wie es angedacht ist, beginnt es im Dezember der 8. Klasse, und zwar für alle Schularten mit den standardisierten, so genannten UPS. Und das sind FL-Standards. Das ist ein Test, den alle machen. Da gibt es eine Auswertung. Es geht aber nicht darum, dass aufgrund von diesem Test nachher entschieden wird: Der darf weiter, der nicht und der nicht, überhaupt nicht. Das ist auch nicht das Kriterium, das nachher ausschlaggebend ist, ob einer, der in der 3. Klasse Gymnasium ist, in die 4. Klasse darf. Sicher nicht. Aber was ist denn der Vorteil danach?
Ich mache weiter: Angedacht ist und in den Oberschulen und Realschulen findet das bereits statt, wie gesagt, im März/April finden die Stellwerkprüfungen statt. Das sind externe Prüfungsinstrumente, die vor allem für die Lehrstellensuche relevant sind. Wir haben mittlerweile sehr gute Erfahrungen gemacht. Das ist ein System, das, glaube ich, mittlerweile auch in den Betrieben sehr akzeptiert ist und heute wirklich das eigentliche Instrument ist. Wir haben vor 7, 8 Jahren, als die ersten Gehversuche gemacht wurden, nicht so gute Erfahrungen gemacht, aber mittlerweile ist es etabliert. Und was passiert nachher? Als Lehrperson habe ich zwei Dokumente in der Hand, ich habe auch meine Beurteilung von vorher, ich habe Rückmeldungen von Fachlehrpersonen und damit gehe ich in die Standortgespräche. Als Vorbereitung für die Standortgespräche werden Umfragebögen bei den Eltern, bei den Schülerinnen und Schülern und bei den Fachlehrpersonen eingeholt, da wird zusammengetragen, da geht es dann um Sozialkompetenz, was heute eine sehr wichtige Kompetenz in unserem Alltag ist. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Mit all diesen Instrumenten und Vornoten und Beurteilungen, die als Ergänzung zu sehen sind und nicht als Ersatz, überhaupt nicht - der ordentliche Unterricht und die ordentlichen Prüfungen sind nach wie vor bestehend und sollen ihre Gültigkeit haben - aber als Ergänzung ist das gedacht. Damit geht man in die Standortgespräche. Die sind dann angesetzt so zwischen April und Mai in der 8. Schulstufe und dort sitzen Eltern, das betreffende Kind, der Schüler/die Schülerin, mit der Klassenlehrperson zusammen und besprechen diese Dokumente im Sinne einer Förderplanung: Wo können wir uns verbessern? Wo sollen wir Schwerpunkte setzen? Ich denke, das ist auch im Interesse eines guten, modernen Bildungssystems, dass man Stärken noch weiter ausbaut und versucht, auch Schwächen auszumerzen, egal in welcher Schulstufe. Ich denke, das muss unser Ziel sein.
Das Ziel von diesem Standortgespräch neben Laufbahnplanung, Laufbahnberatung, Leistungsstanderhebung, Sozialkompetenzbeurteilung - das sind sehr interessante Diskussionen, das können Sie sich vielleicht vorstellen, wo man sich wirklich eine Stunde mit der Schülerin / dem Schüler auseinander setzt: Wie geht es in deinem Karriereweg weiter? Was ist für dich der beste Weg? Wir treffen eine gemeinsame Entscheidung. Und das Ziel ist die Zielvereinbarung, wo man gezielt miteinander vereinbart: Du musst im nächsten Schuljahr an diesem und diesem und diesem Schwerpunkt arbeiten. Das ist, wenn man den Spiess umdreht, in der 9. Schulstufe und deshalb auch da sinnvoll, denn die Reform der 9. Klasse fliesst nämlich nahtlos ein. Da müssen die Schulen Freiräume zur Verfügung stellen, dass die Jugendlichen an ihren selbst gewählten Zielen arbeiten können. Sie können sich vorstellen, dass das eine sehr hohe Motivation bei den Jugendlichen auslöst, wenn sie an ihren eigenen Zielen unter der Kontrolle, Betreuung, Beratung der Lehrpersonen arbeiten können. Und heute haben wir leider häufig viele Neuntklässler, die schulmüde sind, die keine Lust mehr haben, keinen «Bock» auf gut Deutsch gesagt haben, die gehen nachher in eine Lehre. Und dann - ich gebe Ihnen Recht - kommen häufig so Rückmeldungen: «Liechtensteiner in der Berufsschule - schwierig». Und da sind wir überzeugt von der Realschule Vaduz, aber ich glaube, ich darf auch im Namen der anderen Realschulen sprechen, dass das eine Verbesserung herbeiführt. Und diese Gelegenheit möchte ich dem Gymnasium auch bieten, dass sie entscheiden mit den Jugendlichen zusammen: Was ist für dich der beste Weg?
Und damit komme ich zum Argument des Abg. Gerold Büchel, der gesagt hat: Die BMS ist doch heute eine echte Alternative. Ja natürlich, unbedingt! Der duale Bildungsweg ist wirklich eine hervorragende Möglichkeit und echte Alternative, um zu einem Maturitätsabschluss zu kommen. Wir starten, glaube ich, aktuell mit einer Tages-BMS in Vaduz. Also unsere liechtensteinische BMS ist da sehr prominent unterwegs und in diesem Zusammenhang wünsche ich mir, dass da natürlich noch weiter ausgebaut wird, weil das ein guter Weg ist.
Dann komme ich zurück zum Abg. Albert Frick: Er hat gesagt, im Bericht und Antrag steht, da treten mehr Schüler von der Realschule in die Oberstufe über. Das ist richtig, das steht so. Wir haben aber die grosse Hoffnung, dass eben genau die Schüler, die heute in die Oberstufe gehen würden und dann vielleicht, wie ich im Eingangsvotum erwähnt habe, irgendwann in der 4., 5. Klasse entdecken: Ich bin doch nicht der Akademiker und dann dastehen ohne irgendetwas. Wir haben die grosse Hoffnung, dass während diesen Standortgesprächen die Lehrpersonen wirklich so beraten können: Du schau doch mal, diese standardisierte Prüfung an im Vergleich mit allen. Und das ist die Realität. Das wäre dein Leistungsstand. Dann hast du diese Schulleistungen und dann hast du diese Sozialkompetenzbeurteilung. Das ist eine riesige Chance, dass man diesen Jugendlichen die BMS-Variante attraktiv schmackhaft machen kann und wahrscheinlich sogar den besseren Weg aufzeigen kann. Das ist das grosse Ziel. Und die Hoffnung ist, dass dann eben nicht in der Oberstufe vom Gymnasium ein Wasserkopf entsteht und wir züchten auf einmal, wie es in gewissen Grossstädten üblich ist, 70, 80% Maturanden aus einem Jahrgang. Das ist nicht zielführend, überhaupt nicht. Aber wir sind überzeugt, dass die Schülerinnen und Schüler, die dann nach so einer Standortbestimmung in die Oberstufe übertreten, bewusst entschieden haben, ich möchte noch einmal drei Jahre zur Schule gehen, ganz bewusst entschieden haben, und wenn ich das mit 15 oder zum Teil schon 16 mache, dann entscheiden sie eher selbstständig. Das ist das grosse Ziel. Ich denke, da muss man auch dranbleiben.
Ich glaube, ich habe jetzt genügend Werbung für diese Standortgespräche und zum einheitlichen Übertritt gemacht. Ob ich Sie überzeugen konnte, weiss ich nicht. Es ist mir aber ein Anliegen, auch zu betonen: Es ist wirklich nicht alles schlecht in unserem System. Und ich möchte wirklich, dass die Schulen die Ruhe wieder kriegen, für sich an ihren Kernkompetenzen, in ihrem Kerngeschäft zu arbeiten. Aber sie brauchen einen gewissen Spielraum, um genau solche Visionen des förderorientierten Unterrichts leben zu können. Mit der Reform «9. Schuljahr» hat man ein Projekt gestartet. Ich persönlich bin begeistert. Ich bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist und denke, dass das nach Fortführung und auch Auswirkungen auf die anderen Schulstufen nahezu schreit.
Dann noch einen letzten Satz zum Abg. Gerold Büchel: Er hat gesagt, für ihn ist das Ziel der Schule die Vorbereitung für das, was danach kommt. Ich gebe ihm nur bedingt Recht. Ich habe ein bisschen ein höheres Ziel. Für mich ist das Ziel der Schule, die bestmögliche Entwicklung für alle Jugendlichen zu ermöglichen. Und dazu brauchen wir gewisse Freiräume. Danke. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich möchte die Regierung bzw. unseren Bildungsminister Quaderer um eine Klärung bitten. Der Abg. Albert Frick war der Meinung, dass die Sportschule keine wirkliche integrative Schule ist - wenn ich ihn richtig verstanden habe. Ich hingegen gehe davon aus, dass sie das ist. Auf der Seite 24 unten und auf der Seite 25 oben steht der Satz: «Die Schülerinnen und Schüler werden an der Sportschule in ein und derselben Regelklasse integrativ unterrichtet». Ich bitte Sie, diesen Punkt noch zu klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort weiter an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich notiere gerade noch die letzte Frage. Nichtsdestotrotz gibt das mir die Gelegenheit, bereits auch schon einige grundsätzliche Ausführungen zu machen. Ich möchte mich zuerst auch bedanken für die Diskussion und für die Art und Weise, wie Sie diesen Bericht und Antrag aufgenommen und diskutiert haben. Ich möchte zuerst zwei, drei Bemerkungen allgemeiner und grundsätzlicher Natur machen und ich möchte dann auch versuchen, auf die vielen Fragen einzugehen. Ich möchte auch auf einzelne Aspekte eingehen. Es hat sich in der Diskussion auch gezeigt, dass es schwerpunktmässig um die Frage der Standortbestimmung geht, die Frage der Verankerung der Sportschule als Sekundarschule, ob es dort weitere Möglichkeiten geben soll. Dann die Frage des Schulleitungskonzeptes, der Autonomie an den Schulen, aber auch - und ich werde versuchen, dazu Ausführungen zu machen - überhaupt über den Inhalt der Vorlage und wie es zu dieser Vorlage gekommen ist. Wichtig ist festzustellen, dass im Bildungswesen dauernd Entwicklungen stattfinden und das Bildungswesen sehr dynamisch ist und es sich auch stets, wenn auch nicht immer die Politik das vorgibt, selbst eben auch weiterentwickelt. Und eines ist auch klar und das zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass sich gute Ideen immer durchsetzen und die besten Ideen und sehr guten Ideen, die werden sich an der Basis entwickeln, die sich dann schliesslich auf der Systemebene letztendlich auch etablieren.
Verbesserungswünsche und Zukunftsmodelle entstehen in der Praxis und vor allem in der Zusammenarbeit zwischen den Experten und die Experten sind für mich die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Schulen einen hervorragenden Job machen. Das möchte ich und das will ich und das ist mir ein echtes Bedürfnis, an dieser Stelle auch einmal mit aller Deutlichkeit festzuhalten, was die Lehrerinnen und Lehrer täglich an den Schulen vollbringen. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen eine entscheidende Rolle in den vielen Entwicklungen ein und sie sind letztendlich auch die Ideengeber für das Bildungssystem, weil sie erkennen ja die Defizite am besten. Und deshalb ist es auch unsere Aufgabe, zu den Lehrpersonen Sorge zu tragen und auf ihre Anliegen auch einzugehen.
Feststellbar sind auch die veränderten Anforderungen an den Lehrberuf. Das ist vielleicht auch in der Öffentlichkeit in der Vergangenheit zu wenig nachvollzogen und auch zu wenig zur Kenntnis genommen worden. Es hat ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden, es haben bildungspolitische Änderungen stattgefunden, es gibt neue Kulturen der Zusammenarbeit in den Schulen, es gibt aber auch steigende Erwartungen von aussen, von der Wirtschaft und von der Gesellschaft, und all diesen Ansprüchen müssen die Lehrpersonen letztendlich auch gerecht werden. Und was auch wichtig ist - und das haben wir heute auch schon im Zusammenhang mit dem Bildungscontrolling gehört - die Lehrerinnen und Lehrer haben nicht nur die Aufgabe der reinen Wissensvermittlung, sie haben auch die Aufgabe der Sozialisation der Schülerinnen und Schüler. Es geht auch um Fragen der Integration, es geht aber auch um Fragen der Individualisierung. Und wenn ich von Individualisierung spreche, dann mache ich wieder den Bogen zum heutigen System. Ich will heute auch nicht eine Systemdiskussion wieder beginnen, aber wenn wir im Bildungssystem eben Erfolge erzielen wollen, dann muss es möglich sein, möglichst die Schülerinnen und Schüler individuell zu unterrichten und ihre Potenziale, die sie haben, bestmöglich an die Oberfläche zu bringen, weil dann schaffen wir es, jedem Schüler und jeder Schülerin die besten Voraussetzungen für das Berufsleben und für den weiteren Lebensweg zu schaffen. Ich glaube, das ist das Bemühen, das wir alle zusammen hier verfolgen, wenn wir über die Weiterentwicklung des Schulsystems und des Bil-dungswesens miteinander diskutieren. Und ich möchte und will das nochmals betonen: Die Lehrerinnen und Lehrer haben eine ganz zentrale Rolle in diesem System.
Der vorliegende Bericht und Antrag konzentriert sich auf Rahmenbedingungen und wir haben hier fortgesetzt, was das Gesetz bis jetzt war, nämlich ein Rahmengesetz. Und hier ist auch wieder - das wurde mehrfach schon angesprochen - dieses Spannungsverhältnis zwischen einerseits einen grossen Rahmen geben, Gestaltungsspielraum geben, und auf der anderen Seite dann aber, dass man eigentlich heute schon wissen will, was in drei, in vier, in fünf oder in zehn Jahren eben genau unter diesem Artikel, der hier so formuliert steht, dann auch passieren könnte und wie eine Entwicklung vor sich gehen sollte. Und ich glaube, dieses Spannungsverhältnis werden wir nie lösen können. Ich werde aber versuchen, in meinen weiteren Ausführungen Ihnen auch Ihre Ängste, die Sie teilweise angesprochen haben, zu nehmen und auch darzulegen, dass hinter diesen Ausführungen auch schon konkretere Vorstellungen und Informationen stecken. Ich werde das nachher dann bei entsprechender Gelegenheit auch noch machen.
Der Bericht und Antrag schreibt ja in dem Sinn auch keine konkreten, direkte Ideen vor, sondern er versucht, den Schulen ein unterstützendes Umfeld zu gewährleisten, damit eben, wie ich es gesagt habe, diese Ideen letztendlich an den Schulen auch entstehen können und damit die Schulen - und das wollen wir ja alle - auch gute Schulen sein können. Wir müssen also die Schulen unterstützen und wir müssen Ihnen auch einen Freiraum geben, damit sie sich eigenständig entwickeln können. Nun kann man sich darüber unterhalten: Geht diese Vorlage weit genug, um diesen Freiraum zu gehen? Und jetzt möchte ich beginnen mit dem Inhalt der Vorlage generell: Was ist möglich? Und ich darf einfach daran erinnern, dass das auch ein langer Prozess ist und wir haben nach der Volksabstimmung - das sind jetzt zwei Jahre - es war ein intensiver Prozess und letztendlich musste man sich fragen: Was ist denn heute noch möglich? Und es war auch nicht nur - ich sage jetzt - ein rein sachlicher Prozess, der dahintersteckt, sondern es war auch ein politischer Prozess. Und es geht jetzt wirklich darum, Ruhe ins System zu bringen und das zu beschliessen, was letztendlich auch mehrheitsfähig ist. Weil die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer - das hat der Abg. Peter Hilti aus eigener Erfahrung gesagt - die müssen jetzt wieder Gewähr haben, dass sie ihre Kernkompetenz, nämlich das Unterrichten, voll und ganz ausüben können.
Wenn Sie die neue Sekundarschule ansprechen, die in der Vernehmlassung noch Gegenstand der Vorlage war: Ich habe das auch schon betont, ich habe einfach, wenn ich das Stimmungsbild der Vernehmlassung mir vor Augen führe, dann erkenne ich einfach die Euphorie nicht, das grosse, positive Geschrei - entschuldigen Sie den Ausdruck - das positive Geschrei für diese Idee der neuen Sekundarschule. Und das war letztendlich eben auch ein Grund, weshalb die Regierung davon abgesehen hat, an der neuen Sekundarschule festzuhalten.
Ich möchte auch etwas zur Autonomie und zum Schulleitungskonzept sagen. Sie wissen, dieses Schulleitungskonzept wurde auch mit entsprechenden gesetzlichen Abänderungen im Jahr 2008 beschlossen und hat jetzt mit Beginn dieses Jahres das erste Mal vollständig gegriffen. Es ist auch wichtig, dieses Konzept, wie es jetzt aufgestellt ist, diesem auch eine gewisse Chance zu geben und dieses Schulleitungskonzept dann aber auch in weiterer Folge weiterentwickeln zu können. Aber ich denke, jetzt müssen zuerst einmal die Ergebnisse gesammelt werden, wie es in der Praxis funktioniert und dann kann man auch wieder schrittweise weitere Autonomiebereiche an die Schulen hinausgeben. Es braucht einfach auch etwas Zeit. Die Entwicklungen brauchen Zeit. Die Leute müssen auch ausgebildet werden. Das haben wir mittlerweile alles abgeschlossen und jetzt kann sich das, was im Jahre 2008 beschlossen worden ist, in den nächsten Jahren auch bewähren und da kann man das auch weiterentwickeln.
Zum grossen Bereich der Standortbestimmung: Mir ist schon auch wichtig zu betonen, die Standortbestimmung soll ein Förderinstrument sein. Und um das auch klarzustellen: So, wie das jetzt angedacht ist in diesem Bericht und Antrag, soll die Standortbestimmung für alle Sekundarschulen in dem Sinne gelten, dass es für die Realschulen und für das Gymnasium - ich sage jetzt - für alle einen vergleichbaren Prozess gibt. Ich glaube, man kann das nicht über einen Kamm scheren, aber der Prozess soll letztenlich die Möglichkeit geben, dass man das vergleichen kann. Das erscheint mir ganz wichtig. Und das ist eben ein solcher Bereich, den wir jetzt mit den Schulen am Diskutieren sind. Da hat es Gespräche gegeben mit den Realschulen einerseits und auf der anderen Seite mit dem Gymnasium. Und es ist vorgesehen und angedacht, dass es eine Gesamtbeurteilung geben soll. Der Abg. Peter Hilti hat dazu schon Ausführungen gemacht und diese Gesamtbeurteilung soll aus verschiedensten Elementen bestehen. Und ein Element, aber wirklich nur ein Element - und da stimme ich dem Abg. Gerold Büchel voll und ganz zu - ein Element kann und soll eine solche Standardprüfung sein. Aber eben, wie wir es jetzt angedacht haben, das wäre eins von sieben oder acht verschiedenen Elementen. Dort geht es um die Frage der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers über fachliche Kompetenzen. Es geht auch um eine Fremdeinschätzung dieser Kompetenzen. Dann geht es, wie das der Abg. Peter Hilti gesagt hat, um die Ergebnisse von Stellwerk. Dort gibt es auch ein ganz fachspezifisches Profil. Dann soll es ein Standortgespräch geben, wo eben die Eltern mit einbezogen sind. Ich habe es gesagt, ein Teil wären die Standortprüfungen, und wichtig ist auch, dass die Zeugnisnoten einen entsprechenden Raum und Platz einnehmen. Und es geht auch um die persönliche Zielsetzung des Schülers oder der Schülerin. Das wäre so ein Mix, wie er jetzt angedacht ist, wie wir ihn mit den Schulen, mit den Schulleitungen, diskutieren. Wir haben auch ein Gespräch geführt mit dem Liechtensteinischen Gymnasium. Das Liechtensteinische Gymnasium hat uns gerade noch vor dem Wochenende seine Vorstellungen unterbreitet und auch dargelegt, wie der Prozess heute am Gymnasium funktioniert. Und das ist etwas - und das ist ja auch im Bericht und Antrag zum Ausdruck gebracht worden - das ist etwas, das wir gemeinsam mit den Schulen entwickeln müssen. Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, dass wir auch hierzu im Hinblick auf eine 2. Lesung in der Stellungnahme schriftlich Ausführungen machen werden, damit wir diese Ängste auf die Seite räumen können, damit Sie auch sehen, wie der Prozess konkret ablaufen könnte.
Ich möchte in der Folge auf ein paar Fragen oder Bemerkungen eingehen, die im Laufe der Debatte gemacht worden sind. Ich habe mir eifrig Notizen gemacht. Ich hoffe auch, dass ich viele Ihrer Bemerkungen und Fragen auch treffend beantworten kann. Wenn nicht, dann bitte fragen Sie nochmals nach. Wir werden aber auch das Protokoll auswerten und sollte etwas nicht oder nicht genügend beantwortet sein, werden wir das selbstverständlich auch schriftlich auf eine 2. Lesung hin mit entsprechendem Bericht und Antrag in der Stellungnahme auch ausführen.
Ich möchte in der Chronologie beginnen, wie die Voten auch abgegeben worden sind. Ich sage jetzt die Grundsatzvoten und nicht die Replikvoten und ich möchte beim Abg. Werner Kranz beginnen, der sich dezidiert dagegen ausgesprochen hat, dass die Möglichkeit - ich sage ganz bewusst die Möglichkeit - wie sie im Gesetzesvorschlag jetzt vorgesehen ist, dass die Schulleitungen von der Berufsmittelschule und vom Gymnasium zusammengelegt werden können, dass er sich ganz dezidiert dagegen ausspricht. Ich möchte einfach erwähnen, dass es sich hier um eine Möglichkeit handelt, dass es nicht beschlossene Sache ist. Wir haben es auch im Bericht und Antrag ausgeführt. Ich glaube, die Schulen haben zwar eine unterschiedliche Klientel, aber letztendlich haben sie die gleichen Zielsetzungen, die sie verfolgen. Deshalb denke ich, ist es durchaus eine Option, eine Möglichkeit, die man zumindest im Gesetz als Option auch belassen kann.
Ich habe hier eine Notiz gemacht wegen der Sportschule. Die Abg. Helen Konzett Bargetze hatte gefragt, welche Schüler aufgenommen werden an der Sportschule. Es ist so, dass - ich sage jetzt nicht die ganze Leistungsbandbreite - sondern aller drei Schularten - Oberschule, Realschule und Gymnasium - die Schülerinnen und Schüler aller drei Schularten an die Sportschule aufgenommen werden können. Wenn die Schülerinnen und Schüler aber ganz spezielle Fördergefässe benötigen, die beispielsweise nur an den Oberschulen zur Verfügung gestellt werden, werden diese Schüler nicht in die Sportschule aufgenommen. Es ist also ein gewisses Segment, also vielleicht die wirklich schwachen Oberschüler, die spezielle Förderstrukturen benötigen, die können nicht in die Sportschule aufgenommen werden.
Dann zur Frage der Neugestaltung des 9. Schuljahres: Da ist die Frage gestellt worden vom Abg. Albert Frick nach den finanziellen Konsequenzen, aber ich glaube auch insgesamt, wie diese Neugestaltung oder das 9. Schuljahr überhaupt funktionieren soll. Ich habe die finanziellen Konsequenzen auch im Detail hier. Wir haben hinten im entsprechenden Kapitel das im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass CHF 650'000 bis 900'000 anfallen - ich sage jetzt anfallen können, das ist eine Spannweite -, aber das in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 - das sind also fünf Jahre, auf welche sich diese Kosten verteilen. Und was hier wirklich ins Gewicht fällt, das sind die Entlastungslektionen für die Schulteams. Hier haben wir drei Lektionen pro Schuljahr und pro Schulstandort vorgesehen und da sind die Kosten, die dann bis zu CHF 120'000 in einem vollen Schuljahr ausmachen können. Dann geht es um die Erarbeitung von Lernmaterial. Die Leute werden auch gecoacht, die werden beraten und es braucht eine Software. Es sind die Projektgremien, es braucht einen Sonderaufwand für die Weiterbildung. Das ist auch mit CHF 20'000 drin und es geht um die Erarbeitung von Instrumenten in Zusammenarbeit mit Experten. Also das sind diese Kosten, die hier anfallen. Dabei ist auch im letzten Jahr der Schulversuche eine Projektevaluation in diesen Kosten enthalten. Es sind in dem Sinn keine Zusatzkosten, sondern sie werden über das Projektkostenkonto des Schulamtes abgerechnet und wir haben auch hier die Vorgabe, dass wir dieses Konto insgesamt stabilisieren. Da müssen andere Projekte zurückgestellt werden.
Zum 9. Schuljahr selbst, zur Neukonzeption: Ich habe mir diese Konzepte präsentieren lassen und ich bin und war auch beeindruckt, wie es der Abg. Peter Hilti zum Ausdruck gebracht hat, was hier an den Schulen gemacht wurde. Das ist beeindruckend. Hier wird sehr individuell auf die Schülerinnen und Schüler eingegangen. Das Konzept sieht vor, dass an diesen Schulen praktisch pro Lehrberuf, den ein Schüler oder eine Schülerin erlernen möchte, dass individuell das Programm im 9. Schuljahr vorbereitet wird, damit sich eben diese Schülerin oder dieser Schüler genau auf diesen Lehrberuf ganz gezielt vorbereiten kann. Und ich denke, das ist genau das, was wir im System wollen, diese Individualisierung, das Eingehen auf die individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und der Schüler. Und ich muss in diesem Zusammenhang, wenn ich gerade dem Abg. Albert Frick ins Gesicht schaue über dieses Rund, ich muss das auch erwähnen, dass die Abg. Helen Konzett Bargetze gesagt, es habe eine negative Motivationsspirale stattgefunden. Ich kann und will nur das Beispiel der Weiterentwicklung des 9. Schuljahres erwähnen. Und ich kann ein Kompliment an die Lehrerschaft machen, wie die Lehrerschaft wirklich motiviert an diesem Projekt arbeitet. Sie machen wirklich eine tolle Arbeit. Das ist eine zukunftsgerichtete Arbeit und sie sind die Experten in der Bildung. Ich kann hier wirklich keine Demotivation feststellen, sondern hier haben wir sehr engagierte und motivierte Lehrpersonen am Werk.
Dann zur Frage, ob die Lehrerausbildung Voraussetzung sei, um die Position des Schulleiters zu bekleiden: Ja, das wird auch in Zukunft Voraussetzung sein. Hier ist aber angedacht, dass im Falle von grösseren Schulen mehr Personal zur Verfügung steht als nur eine Vollzeitstelle. In diesen Fällen beispielsweise könnte eine zweite Person, wenn sie so viele Stellenprozente haben, einen Betriebswirt in die Schulleitung nehmen. Aber grundsätzlich soll mindestens eine Person in der Schulleitung die Lehrerausbildung haben.
Dann auch zur Frage der Entschädigung der Schulleiter, ob alle gleich entschädigt werden sollen: Diese Frage wurde auch in der Finanzkommission gestellt. Das ist letztendlich eine Frage der Arbeitsplatzbewertung. Diese wurde noch nicht vorgenommen, weil ja noch kein gesetzlicher Auftrag vorliegt, eine solche vorzunehmen, weil wir ja noch nicht wissen ob das kommt, was wir von der Regierung dem Landtag vorschlagen. Ich denke, man kann zur 2. Lesung Ausführungen dazu machen. Wie weit diese Zahlen dann aber schon wirklich verbindlich sind, das möchte ich dann noch einmal in Frage stellen. Vielleicht können wir es noch einmal etwas konkretisieren. Ich persönlich gehe davon aus, dass nicht alle Schulleitungen auf allen Stufen gleich eingestuft sind. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsplatzbewertung dies bestätigen wird.
Zur Frage der Standortbestimmung, des Art. 57 Abs. 2, dieser auch wieder in Verbindung mit Art. 9: Ich habe jetzt versucht, hier schon ein paar Ausführungen dazu zu machen. Sie haben auch die Frage gestellt, Herr Abg. Frick, ob am Liechtensteinischen Gymnasium letztendlich die Promotion entscheidend sei. Das kann ich mit einem klaren Ja beantworten, weil das hier auch im Bericht so dargelegt ist. Aber wichtig ist, dass es eben einen einheitlichen Entscheidungsprozess gibt, welcher auch vergleichbar ist, dass es auch zu dieser umfassenden Beratung kommen soll und eine solche umfassende Beratung soll auch als ein Element eine solche Standardprüfung mit beinhalten. Es ist so vorgesehen und dieser Hinweis ist auch wichtig: Art. 57 Abs. 2 ist so ausgestaltet, dass hier vergleichbare Übertrittsbedingungen herrschen sollen von der Unterstufe in die Oberstufe, dann von der Realschule in die Oberstufe, aber auch in die privaten Gymnasien. Das ist auch wichtig, weil wir hier eine Ungleichbehandlung sehen zwischen dem staatlichen Gymnasium und dem privaten Gymnasium. Und mit diesem Art. 57 Abs. 2 möchten wir diese Ungleichbehandlung auch eliminieren und beheben.
Dann gibt es den Übertritt von der Oberschule in die Realschule. Hier ist Art. 9 entscheidend, weil wir ja einheitliche Oberschulen haben. Hier ist es klar, dass beim Schultyp die gleichen Bedingungen herrschen müssen, damit man in eine Realschule überwechseln kann. Die Standortbestimmung wird heute schon gemacht. Das hat der Abg. Peter Hilti auch bereits ausgeführt.
Dann zum grossen Bereich der Übertrittszahlen, der Durchlässigkeit: Ich habe diesbezüglich auch eine Kleine Anfrage zu beantworten. Wir werden dort Stellung nehmen, auch sicherlich werden wir Ausführungen machen in der Stellungnahme, weil das muss jetzt ein für alle Mal deutlich und klar geklärt werden, und zwar so geklärt werden, dass alle vom Gleichen reden. Ich habe hier Zahlen, die mir von der pädagogischen Arbeitsstelle vorgelegt wurden. Die gehen bei weitem nicht von 22% aus. Aber ich denke, ich habe hier als Beispiel im Bereich 1977 bis 2011 von der 1. Oberschule in die 1. Realschule 8,8%; negativ, also die negative Selektion, 6,2%. Dann von der 1. Realschule ins 2. Gymnasium 5,0% und vom 1. LG in die 1. Realschule 2%. Aber es nützt ja nichts, dass wir hier uns die Zahlen um den Kopf schlagen. Ich denke, wir werden hier in der Stellungnahme Ausführungen machen, damit man dann auch einmal schriftlich fundiert klarstellen kann, wie die Durchlässigkeit bei uns funktioniert. Wir können das auch aufsplitten. In der Kleinen Anfrage werde ich das über den Schnitt von den letzten vier Jahren machen, und zwar so, wie es gefragt worden ist.
Dann das Übertrittsverfahren von der Primarschule zum LG: Das möchte ich einfach auch klarstellen: Auch wenn man diesen Eindruck hat, aber es gibt keine Quote, sondern es sind Richtwerte. Es gibt keine Quote, es sind Richtwerte. Dieser Richtwert liegt heute etwa bei diesen 20, 22%. Die Tendez ist eher höher. Es geht eher in einen höheren Bereich. Hier darf ich einfach auch festhalten: Der Prozess wird nicht verändert aufgrund dieser Gesetzesvorlage, der Prozess bleibt gleich.
Dann der Übertritt: Das ist auch was Sie noch zitiert haben in einem zweiten Votum, Herr Abg. Frick, der Übertritt von der Realschule in das Oberstufengymnasium: Es ist einfach wichtig zu wissen, das Oberstufengymnasium beginnt mit der 4. Klasse und nicht mit der 5. Klasse, also mit der 4. Klasse. Es ist nicht das Ziel, dass insgesamt mehr Schülerinnen und Schüler ans Gymnasium wechseln, aber das mehr über die Realschule ins Gymnasium wechseln. Und das ist eben was sich die Regierung erhofft, dass es diesen Druck nach der 5. Klasse Primarschule, unbedingt in dieses Gymnasium wechseln zu müssen, dass dieser Druck gemindert werden kann. Das ist das Ziel dieser umfassenden Standortbestimmung auf der 8. Schulstufe.
Die Abg. Marlies Amman-Marxer hat ebenfalls wegen der Standortbestimmung gefragt. Ich glaube, das habe ich beantwortet. Hier habe ich Ausführungen gemacht und auch der Abg. Peter Hilti hat dazu Ausführungen gemacht. Dann auch Ihre Anregung, nochmals in den Dialog zu treten mit interessierten Kreisen, ob es möglich wäre, eine Realschule mit erweitertem Aufgabengebiet in Analaogie zur Sportschule nochmals zu diskutieren. Ich kann Ihnen versichern, ich habe sehr viele Gespräche geführt. Ich habe vor der Vernehmlassung Gespräche geführt, ich habe während der Vernehmlassung Gespräche geführt und ich war eigentlich aufgrund dieser Gespräche zuversichtlich, das sich diese neue Sekundarschule realisieren lassen könnte, habe aber dann festegestellt und das habe ich auch einleitend gesagt, dass aufgrund der schriftlichen Rückmeldungen in den Vernehmlassungen diese Forderung, eine solche Schule im Gesetz zu verankern, viel zu wenig stark gestellt worden ist.
Dann zur Abg. Helen Konzett Bargetze wegen der Sportschule, wenn man nur eine Realschule mit erweitertem Schwerpunkt Sport im Gesetz verankert, ob das ein Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist. Man könnte sich auch die Frage stellen, ob das allenfalls sogar dem Willkürverbot widerspricht. Wir sind dieser Frage auch nachgegangen und sind der Meinung, dass die Verankerung der Sportschule in dieser Art und Weise, wie es von der Regierung vorgeschlagen ist, dass das auch verfassungsrechtlich standhält.
Dann zur Frage des Führungsstils bei den Schulleitungen: Hier haben Sie eine diametral andere Grundauffassung wie beispielsweise der Abg. Peter Hilti. Wir haben hier auch versucht, das Stimmungsbild aus der Vernehmlassung aufzunehmen, auszuwerten, und sind zum Ergebnis gekommen, dass das ein Weg ist, wie wir ihn weiter gehen können. Das meine ich mit dem, was die Regierung im Bericht und Antrag vorschlägt.
Nochmals zum Übertrittsgespräch: Ich kann nur unterstützen, was der Abg. Peter Hilti gesagt hat. Ich glaube, die Schulen sollen und müssen sich diesen Zeitaufwand, diese Stunde, nehmen. Ich weiss, es braucht Vorbereitung, es braucht Nachbereitung, es ist mehr als eine Stunde, aber diesen Zeitaufwand dürfen sie nicht scheuen und pro Schüler wirklich, ich sage im Verlauf von drei Schuljahren, diesen Aufwand einmal auf sich nehmen. Weil es lohnt sich letztendlich, wenn man mit dem Kind eine solche umfassende Standortbestimmung macht.
Dann zur Frage der Schulleitungen und der Autonomie: Das habe ich jetzt auch gemerkt, hier sind die Vorstellungen auch unterschiedlich. Wenn ich den Abg. Peter Hilti höre, gehen sie viel weiter als die Regierung hier vorschlägt. Dann gibt es aber auch klare Voten, die sagen, dieses Mass ist grössenvertäglich, wie es hier vorgeschlagen ist und dieses Mass ist auch etwas, das sich umsetzen lässt. Wichtig ist einfach, dass wir hier etwas vorschlagen, das keine Weiterentwicklungen für die Zukunft verhindert. Das ist auch in diesem Drei-Ebenen-Konzept klar von der Regierung zum Ausdruck gebracht worden. Alles, was hier vorgeschlagen wird auf dieser so genannten «Ebene 2», soll keine Entwicklungen auf der «Ebene 3» verhindern. Man kann also jederzeit, das, was hier vorgeschlagen ist, auch in der Zukunft weiterentwickeln.
Dann zur Frage, die der Abg. Peter Hilti formuliert hat - es ist eigentlich keine Frage, sondern er hat ein klares Votum abgegeben -, dass er diese neue Möglichkeit in Art. 77 Abs. 2, dass man als Oberschüler einen Realschulabschluss machen kann, dass er das überhaupt nicht sieht. Es ist so, dass ein guter Oberschüler, der die 4. Klasse Oberschule abgeschlossen hat, dass der die Möglichkeit haben soll, in einem Zusatzjahr auch noch die 4. Klasse in der Realschule zu machen und so zu einem entsprechenden Realschulabschluss bzw. zu einem Realschulzeugnis zu kommen. Wir haben uns lange im Ressort auch unterhalten und gefragt: Wie können wir die Situation und die Perspektiven für die Oberschüler verbessern? Und es wurde auch von vielen Vernehmlassungsteilnehmern explizit gefordert und gewünscht, dass man hier etwas in Vorschlag bringt. Und wir haben etwas in Vorschlag gebracht. Es ist uns auch klar, die grosse Masse wird von diesem Vorschlag nicht profitieren können. Aber ich denke, jeder Schüler, jede Schülerin, die oder der letztendlich von einer solchen Massnahme profitiert, das ist eine gewonnene Bildungskarriere, das ist eine positive Bildungskarriere. Und deshalb möchte ich auch beliebt machen, dass man diese Möglichkeit, wie sie hier vorgeschlagen ist, letztendlich auch in der Vorlage belässt.
Somit komme ich langsam aber sicher zum Schluss - zum Abg. Gerold Büchel, der auch diesen Spielraum angesprochen hat, den das Gesetz einräumt, einerseits die Freiheit, die Entwicklungen zulassen, auf der anderen Seite gewisse Ängste, die vorhanden sind, dass hier etwas versteckt kommen könnte in der Zukunft, dass man nicht genau weiss, wie es funktionieren soll. Wir möchten das auch noch in der Stellungnahme konkretisieren, damit wir eben - ich habe es schon gesagt - diese Ängste auch entkräften können.
Sie haben auch die Frage gestellt, Herr Abg. Büchel, wie die akademische Ausbildungsquote aussieht: Wie viele letztendlich mit einem akademischen Abschluss in die Berufswelt eintreten, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir werden versuchen, Ihnen diese Zahl nachzuliefern. Was mir aber bekannt ist: Matura plus Berufsmatura plus ausländische Matura, das gibt eine Quote von 30, wenn nicht 35%. Aber wie viele dann nachher wirklich eine Ausbildung machen auf dem tertiären Bereich, das muss ich nachfragen. Wir werden schriftlich in der Stellungnahme dazu Ausführungen machen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön, Herr Regierungsrat, für die Ausführungen. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur ein/zwei Punkte noch zur Präzisierung in die Runde werfen und der Regierung mitgeben. Wenn ich von «Schulleitungskonzept weiterentwickeln» spreche, noch einmal: Die Schulleitung hat die pädagogische Verantwortung. Man muss jährlich Personalgespräche führen und Zielvereinbarungen machen. Mir ist es einfach ein Anliegen, dass Sie verstehen, dass das schwierig ist, wenn man nicht über den Alltag reden kann und nicht über den Alltag Zielvereinbarungen machen kann. Und mir geht es nicht darum, dass die Schulleitung die alleinige Beurteilungskompetenz hat und faule Eier, «jetzt hast du eine schlechte Stunde gemacht, jetzt musst du weg» - das ist sicher nicht Ziel. Und da werden wir auch immer ein Schulamt oder Inspektoren brauchen, das ist klar. Aber mir geht es darum, dass irgendwann in geraumer Zukunft die Schulleitung jährlich einen verpflichtenden Unterrichtsbesuch machen muss, damit sie einen Einblick hat und dann eine Zielvereinbarung machen kann, und als Unterstützung für das Inspektorat, das alle zwei oder drei Jahre auf Unterrichtsbesuch kommt. Das soll dort einfliessen. Ich möchte mich sicher nicht in eine Situation bringen, dass die Schulleitungen wirklich Alleinherrscher sind. Das ist nicht das Ziel.
Dann auch noch ein Wort zur Schulleitung BMS und LG: Mir geht es ähnlich wie dem Abg. Werner Kranz. Ich sehe hier eine gewisse Problematik. Beide Schulen bieten Ähnliches und sind trotzdem ganz anders. Ich würde das nicht vermischen. Ich sehe hier eine gewisse Gefahr, wenn die Möglichkeit bestünde und dann vielleicht sogar eine gemeinsame Schulleitung eingesetzt wird. Ich glaube, das ist eine ganz unterschiedliche Klientel, die man hier anspricht. Auch in Bezug auf die Tages-BMS, die war ja am Ausbauen sind und die jetzt in die Erprobung geht, also ich würde das nicht möglich machen, weil ich da ein bisschen einen Interessenkonflikt auch sehe.
Dann noch zwei letzte Sätze zur Präzisierung von Art. 77: Mir geht es nicht darum, dass ein guter Oberschüler nicht einen Realschulabschluss machen kann, überhaupt nicht. Ich glaube einfach nicht, dass das wahnsinnig oft passieren wird. Erfahrungsgemäss haben die «Guten» - dieses Wort sollte man ja sowieso eigentlich nicht benutzen, ich entschuldige mich dafür, mir fällt kein besseres ein - die finden eine Lehrstelle, 10. Schuljahr. Ich wollte eigentlich nur sagen, dass der bessere Weg vom Förderpotenzial her, von den Möglichkeiten, das 10. Schuljahr ist und nicht noch ein Jahr in der Realschule parkieren, wo eingefleischte Strukturen sind, auch mit diesen Standortgesprächen. Es ist wichtig, dass ein Bezug zur Lehrperson vorhanden ist, dass hier Zielvereinbarungen miteinander getroffen wurden. Ein Problem, das auch noch besteht, wenn man das so ermöglichen würde, das ist das Fach Französisch. Die Oberschule hat da keine Verpflichtung. Und deshalb ist ja auch ein Übertritt von der 2. Oberschule in die 3. Klasse Realschule nicht möglich, weil in der Realschule Französisch Pflichtfach ist. Mit dem Fach Französisch könnte das ein bisschen ein Problem und eine Krux werden.
Dann nun wirklich der letzte Satz zur Abg. Helen Konzett noch einmal mit dieser horizontalen Führungsstruktur: Sie müssten mir erklären, wie eine Schulleitung, die administrativ, personell, finanziell, pädagogisch die Verantwortung hat, wie die alle Entscheide in einer horizontalen Struktur fällen kann. Das ist eine schöne Vorstellung und ich weiss nicht, wie viel mal Sie auch in letzter Zeit in Teamsitzungen waren, die wöchentlich stattfinden. Das ist natürlich kollegial. Das ist keine Frage. Ich denke, eine Schulleitung ist nicht lange da, wenn sie von oben herunter alles entscheidet. Das würde sich sehr schlecht auf das Klima auswirken. Aber Fakt ist, mit diesem Gesetz und auch heute schon: Die Schulleitung ist finanziell, personell, pädagogisch und administrativ verantwortlich. Und diese Verantwortung muss auch irgendwo eine Kompetenz haben, sonst wird es dann langsam schwierig und sehr unattraktiv. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch ganz kurz auf diese Prozentzahlen der Zuteilung eingehen. Ich möchte nur nicht, dass der Eindruck entsteht, ich habe irgendwelche Zahlen erfunden oder in den Raum gesetzt. Es ist natürlich schon so, wenn man jetzt nur die Schüler betrachtet, die von der 1. Klasse in die 2. übertreten, so sind das vielleicht 5 bis 7%. Nur, aus derselben Klasse werden nach der 2. Schulstufe auch wieder Schüler übertreten. Nach der 3. Schulstufe nochmals so viel und auch nach der 4. Stufe noch einzelne. Wenn man dann das alles zusammenzählt, also Schüler, die nach der 5. Klasse der Realschule zugeteilt wurden, im Laufe der vier Jahre treten ungefähr 20% über. Nicht in einem Jahr, im Laufe der vier Jahre ungefähr. Ich möchte nämlich auch nicht in den Verdacht kommen, mit falschen Zahlen zu hantieren. Aber Sie werden das ja noch ausführen bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Dann möchte ich mich doch sehr bedanken für die sehr kompetente und umfassende Beantwortung der Fragen. Trotzdem würde ich gerne nochmals nachfragen: Werden ganz konkret in der 5. Klasse die Richtzahlen - ich spreche nicht von einer Quote, sondern von Richtzahlen - gesenkt? Das hätte ich gerne doch noch präziser gewusst.
Und dann nochmals eine Rückfrage bezüglich dem Recht oder sagen wir auch der Pflicht der Lehrerschaft bei der Mitwirkung. Ich glaube, hier lastet sehr viel Verantwortung auf der neuen Schulleitung. Und ich denke, der Abg. Peter Hilti wird mir Recht geben, dass die Schulleitung nicht ohne die Lehrerschaft irgendetwas in einer Schule erreichen kann. Dafür ist das Teamwork viel zu ausgeprägt und ausgebaut und schon traditionell festgelegt. Ich glaube, man sollte hier auch etwas Verantwortung von der Schulleitung nehmen und die Lehrer wirklich in die Pflicht nehmen, dass sie an der pädagogischen Ausrichtung der Schule mitzuarbeiten haben, aber vielleicht auch das Recht haben, dabei mitzuwirken. Ich weiss nicht, wie das genau angedacht ist.
Dann nochmals eine Frage zum Übertritt von der Oberschule in die Realschule: Es ist für mich einfach nicht ganz einleuchtend, dass dieser Übertritt nur nach der 1. Klasse der Oberschule möglich ist und später nicht mehr. Ich habe jetzt das Argument Französisch gehört, aber das wäre vielleicht zu lösen. Ich meine, das Gymnasium muss sich ja auch an die Vorgaben halten, dass der gleiche Unterrichtsstoff gewährt ist, damit eben der Übertritt jederzeit möglich ist. Und ich weiss eigentlich nicht, nachdem diese Überschneidungen nun wirklich belegt sind, von der Oberschule genauso zur Realschule wie von der Realschule in das Gymnasium, warum dieser Übertritt nicht mehr ermöglicht wird für Schüler, die sich vielleicht etwas später entwickeln. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Debatte hier nicht mehr unnötig in die Länge ziehen, aber ganz kurz noch: Zuerst möchte ich ebenfalls meinen Dank aussprechen für die überaus kompetente und gute Beantwortung unserer Fragen. Ganz kurz möchte ich etwas zu diesen Schulleitungsaufgaben sagen: Mir ist beim Studieren des entsprechenden Art. 91 aufgefallen, dass in Abs. 1 einfach steht: «Der Schulleiter ist im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden für alle diese Aufgaben verantwortlich». Und da ist die Lehrerkonferenz einfach nicht erwähnt. Ich könnte mir einfach vorstellen, dass es auch ein Zusammenwirken mit der Lehrerkonferenz sein könnte. Das habe ich gemeint. Es ist richtig, ich habe die Situation geschildert in meinem Eintretensvotum, dass es heute eine horizontale Struktur gibt. Ich glaube, ich habe mich klar ausgedrückt, dass ich das nicht fordere, dass das weiterhin so sein soll. Aber meine Worte gingen dahin, dass es sich um einen kollegialen Führungsstil handeln soll. Und ich werde dann beim entsprechenden Artikel einfach vorschlagen, dass hier die Lehrerkonferenz auch erwähnt werden sollte. Das zu diesem Thema. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe das Thema Übertritt Oberschule-Realschule auch angesprochen, habe das Fach Französisch angesprochen. Und das ist effektiv das Hauptproblem. Wie kann man das beheben oder wie ist das zustande gekommen? Das Fach Französisch wurde aufgrund von Erfahrungen, welche unsere Schulabgänger in der Berufsschule in der Schweiz - das ist der grosse Teil, der in die Schweiz geht und häufig mit dem Fach Französisch Probleme haben. Es ist auch klar, die Schweizer haben früh Französisch. Wir haben früh Englisch. Dafür sind unsere in Englisch viel weiter als die Schweizer. Das Fach Französisch hat sich als sehr problematisch herausgestellt. Und leider ist auch bei technischen Berufen, gerade, wenn es die technische Berufsmaturitätsschule angeht, da ist dieses Fach Französisch einfach Pflicht. Bei uns an der BMS nicht, aber in der Schweiz. Und das ist der grosse Teil, der noch in die Schweiz geht und der muss sich häufig durch dieses Fach zwängen. Und jetzt hat man reagiert. Man hat Französisch, was bis letztes Jahr ab der 2., also auf der 7. Schulstufe in der Realschule begonnen hat, auf die 6. Stufe heruntergenommen. Und in der Oberschule hat man diesen Weg nicht gewählt und auch ganz bewusst nicht. Man hat dort die Möglichkeit geschaffen, dass Leute, die Mühe haben, die sonst schon Unterstützung brauchen, nicht auch noch Französisch machen müssen. Ich denke, das ist auch sinnvoll, dass man diese Jugendlichen nicht auch noch mit Französisch versucht zu impfen, damit sie dann irgendwie noch überforderter sind, sondern man hat die Möglichkeit, dort zu befreien. Und ab der 2. Stufe Oberschule gibt es kein Französisch mehr. Und das ist effektiv das Problem, dass da nachher eigentlich kein Übertritt mehr möglich ist. In der Realschule ist Französisch Pflicht, die 6. bis 8. Stufe. Danach ist es auch Wahlfach. Viele Realschüler geben das dann ab, sind froh: Gott sei Dank bin ich jetzt erlöst. Ich weiss nicht, vielleicht fühlen sich einige angesprochen. Das können Sie mir wirklich glauben, das ist eine Erlösung. Und die Struktur ist aber so: Wir sind an die Schweiz angebunden, das ist der grosse Teil, der dort in die Schweiz in die Berufsschule geht und dieses Fach ist schon viele Jahre in Diskussion. Die Hauptproblematik ist, die Realschule zum Unterstufengymnasium hat eine identische Lektionentafel, wir haben einen identischen Lehrplan, in den ersten zwei Jahren ist das zu 100% identisch, in der 3. Klasse gibt es einen Unterschied: Im Gymnasium haben alle Schüler Lateinunterricht, und an der Realschule haben sie eine Stunde mehr Englisch. Ich weiss es nicht ganz auswendig. Aber das ist der einzige Unterschied. Und sonst haben wir identische Lektionentafeln. Und das ist mit der Oberschule nicht identisch. Ich habe versucht zu erklären warum: Weil man einfach diese Jugendlichen von diesem «Französisch-Schock» befreien wollte, weil man sie nicht überfordern möchte. Das ist das Problem. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich hätte das nicht besser beantworten können als der Abgeordnete und Schulleiter Peter Hilti. Ich danke ihm dafür.
Dann nochmals zur Frage, ob die Richtzahlen an der 5. Klasse gesenkt werden sollen: Nein, es ist keine Bestrebung da, diese Richtzahlen zu senken. Diese Richtzahlen sind Erfahrungswerte und es sind einmal ein paar Prozent mehr und dann wieder ein paar Prozent weniger. Also das darf man auch nicht als goldene Regel nehmen, dass da jedes Jahr 22% beispielsweise ins Gymnasium wechseln.
Und dann nochmals, dass wir diese Debatte auch abschliessen können zu den Übertrittsquoten und den Schülerzahlen: Wenn Sie von 20% reden, hoffe ich aber auch, dass Sie alle Schülerinnen und Schüler in Relation setzen. Und das wird dann die Frage sein, welche Schülerzahl man dann bei denjenigen, die übertreten, letztendlich als Referenz nimmt. Sind das alle Schülerinnen und Schüler der vier Jahrgänge - oder sind das eben nur die Schüler des ersten Jahrganges? Und ich denke, da müssen wir uns finden, damit wir letztendlich die gleichen Zahlen auch miteinander vergleichen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Aus der Pause habe ich den Wunsch mitbekommen, diese Vorlage heute Abend noch abzuschliessen. Nachdem aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr sind und Eintreten unbestritten ist, können wir uns hinter die Lesung der Regierungsvorlagen setzen.
Wir kommen zur ersten Regierungsvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung fragen, warum diese neue Definition, die es bisher im Schulgesetz nicht gab von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, warum diese jetzt explizit ins Schulgesetz aufgenommen wird.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben das auch in der Artikelkommentierung ausgeführt. Diese Begriffe werden jetzt natürlich auch in der neuen Vorlage im Gesetz selbst verwendet. Aber auch in den entsprechenden Verordnungsbestimmungen verwenden wir diese Begriffe. Insofern macht es schon Sinn, dass wir hier auch zwischen der Sekundarstufe I und der Oberstufe des Gymnasiums und der BMS unter Sekundarstufe II unterscheiden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 7 Abs. 1 und 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 und 4 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 2 möchte ich anführen, dass ich nicht ganz klarkomme mit der Bezeichnung «Neben der Beurteilung». Heisst das, dass es auch möglich ist, keine Noten zu erteilen, oder ist das in den Sinne zu verstehen: Zusätzlich zu Noten sind auch andere Beurteilungsverfahren zulässig? Abg. Marlies Amann-Marxer
Meine Frage bzw. Anregung betrifft genau dasselbe. Ich frage mich, ob der Sinn eine ergänzende Beurteilung ist oder eine alternative Beurteilung. Der Wortlaut könnte auch folgendermassen lauten: «Neben der Beurteilung durch Noten sind auch ergänzende Beurteilungsverfahren zulässig». Dann wäre klar, dass Noten immer dabei sind und auf Wunsch auch andere Beurteilungsverfahren angewendet werden können, also weitere oder ergänzende Beurteilungsverfahren.
Sie schütteln den Kopf, Herr Regierungsrat. Also Noten sind nicht in jedem Falle zwingend. Verstehe ich das richtig? Ja, danke.
Dann habe ich noch zu Abs. 3 die Frage zur Verordnung: In meinem Votum habe ich angeregt, dass wir bis zur 2. Lesung grob skizziert bekommen, was der Inhalt dieser Verordnung sein wird, wie man sich das vorstellen müsste.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Bezüglich Abs. 3 wäre meine Bitte, dass vielleicht auf die nächste Lesung zumindest in Grundzügen dargestellt werden könnte, was in dieser Verordnung geregelt wird. Ich verstehe, dass man den Spielraum offenhalten will für künftige Entwicklungen. Aber ich denke, hier wird es schon gewisse Vorstellungen geben, was hier konkret in der Verordnung geplant wird zu definieren. Hier einfach noch dazu ein paar Ausführungen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Wenn ich das Kopfschütteln des Herrn Regierungsrates richtig interpretiert habe, wird es nicht so sein, dass überall notwendigerweise Noten stattfinden müssen. Das heisst, es kann durchaus sein, dass sie in Triesen an der Oberschule gemacht werden, in Eschen aber keine Noten. Wenn dem so wäre, könnte ich mir vorstellen, dass Abnehmerinstitutionen Mühe damit bekunden würden.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie müssen sich vielleicht von der Vorstellung lösen, dass diese Bestimmung nur für die Sekundarstufe I gilt. Art. 9 gilt für alle Schulen. Und insbesondere ist Abs. 2 die rechtliche Grundlage für die Primarschulen. Da gibt es ja keine Notensysteme. Und deshalb muss es eben heissen «neben der Beurteilung sind auch andere Beurteilungsverfahren zulässig». Wenn man hier «ergänzende» einfügen würde, dann wäre zwingend, dass man an der Primarschule eben Noten und ergänzende Beurteilungsverfahren anwenden müsste. Das ist der Grund, warum es hier so formuliert ist. Und ist es ja so, dass eben in Bst. c von Abs. 2 klar dargestellt ist, dass je Schulart nach einheitlichen Gesichtspunkten orientiert werden muss. Da geht es ja genau auch um diese Abnehmerfrage. Und es kann nicht sein, dass die eine Oberschule Noten hat und die andere nicht.
Zur Frage der Grobskizzierung der Verordnung: Hier können wir sicherlich Ausführungen dazu machen. Es gibt ja schon Verordnungsbestimmungen beispielsweise wie die Orientierung auf allen Primarschulstufen erfolgt. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat, in Bezug auf die Primarschule. Das lässt diesen Schulen die Wahl zwischen Noten oder anderen Beurteilungsverfahren. Wenn dieser Artikel aber sich auf alle Schularten bezieht, heisst das - weil ja keine Einschränkung da ist -, dass jede andere Schulstufe auch die Wahl zwischen Noten oder anderen Beurteilungsverfahren hat. Ist das so gemeint?Abg. Albert Frick
Es geht in die gleiche Richtung. Ich meine, es heisst eben hier nicht das Verfahren je Schulart, wie Sie es angetönt haben, es heisst «das Verfahren je Schule einheitlich gehandhabt wird». Und das ist dann schon ein bisschen ein Unterschied und da könnte nun wirklich jede Schule für sich das machen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nein, das ist nicht gedacht, sondern, wenn wir jetzt von Noten sprechen, dann soll eben an den Oberschulen ein Element davon die Note sein. Wir möchten aber dieses Übertrittsverfahren flexibilisieren, mit mehr Elementen ausstatten, dass man nicht nur auf ein Element abstützt, also beispielsweise nur auf die Noten. Und deshalb ist hier eine Flexibilisierung auch Richtung Autonomie der Schulen vorgesehen. Wenn ich mich nicht ausreichend deutlich ausdrücken kann zu später Stunde, dann müssen wir vielleicht auf die Stellungnahme verweisen und das schriftlich vielleicht klarstellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich versuche, dem Herrn Bildungsminister zu Hilfe zu kommen mit einem aktuellen Beispiel von den Realschulen. Wir haben in Zusammenhang mit den Standortgesprächen an unserer Schule - und ich weiss auch die anderen Schulen für sich - einen Beurteilungsbogen der Sozialkompetenz erstellt. Und der muss nicht an allen Schulen derselbe sein, weil da setzt die Schule für sich ihre Schwerpunkte im Rahmen der Autonomie. Und das macht auch Sinn. Ich verstehe diese Möglichkeit so, wenn man hier «je Schulart» schreibt, da müsste genau zum Beispiel dieser Sozialkompetenzbeurteilungsbogen für jede Schule genau derselbe sein. Und das ist nicht zielführend. Hier braucht die Schule und die Schulart Möglichkeiten, um für ihre Klientel, für ihre Schülerinnen und Schüler, den Bogen anzupassen und anzufertigen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Herrn Bildungsminister und dem Abg. Peter Hilti für die Ausführungen. Ich verstehe die Zielsetzung und ich unterstütze diese auch. Ich denke aber, dass mit der Formulierung dieses Abs. 2 dieses Ziel nicht ausgedrückt wird, sondern dass hier zumindest eine Unsicherheit geschaffen wird. Ich bitte darum, diesen Artikel auf genau die Zielsetzung, die Sie ausgeführt haben, nochmal zu prüfen bis zur 2. Lesung. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir werden das. Aber mit Bst. c ist das Ziel definiert, dass pro Schulart nach einheitlichen Gesichtspunkten orientiert wird nach aussen. Es kann nicht sein, dass eine Oberschule mit Noten orientiert und die andere nicht mit Noten. Das ist wichtig. Wir möchten aber mit Bst. b pro Schulart das Verfahren etwas flexibilisieren, das aber dann nach aussen nach den gleichen Methoden kommunizieren, damit diese Methoden auch vergleichbar sind, damit man auch sieht: Der Oberschüler aus Triesen ist vergleichbar mit jenem aus Vaduz oder aus dem Unterland, soweit das immer vergleichbar ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke schön. Ich denke, das ist nicht nur unterstützungswürdig, das ist absolut notwendig. Vielleicht ist meine Auffassungsfähigkeit um diese Stunde auch nicht mehr so gegeben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir weiterlesen. Art. 9a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9b steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich befürchte, dass die Formulierung «soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen» eigentlich Hand bietet, um jede Mitwirkung auszuschliessen. Ich denke, diese Formulierung lässt wirklich sehr viel zu, um eine - wie schon gesagt - Mitwirkung zu verhindern. Und das wollen wir doch nicht. Ich glaube, das könnte man etwas anders formulieren.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Der Kinder- und Jugendbeirat hat in einem Brief an die Landtagsabgeordneten eine Verankerung der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Schulgesetz gefordert. Ich wollte mich beim Herrn Regierungsrat rückversichern, ob dieser Forderung mit der Formulierung Mitverantwortung und Mitsprache Genüge getan wurde oder nicht.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit diesem Vorschlag möchte man ja gewährleisten, dass die Schüler an gewissen Entscheidungen so, wie es ihr Alter auch zulässt, dass sie sich beteiligen können. Ich sehe hier schon die Schülerpartizipation. Aber was wir natürlich nicht wollen ist, wie es der Abg. Albert Frick sagt, mit diesem Passus dann letztendlich auf Verordnungsstufe alles verhindern. Ich meine, das macht ja keinen Sinn, dass wir einen Gesetzesartikel haben, der auf Verordnungsstufe ausgehöhlt wird. Ich glaube, man muss auch unterscheiden, wo diese Mitbestimmung und diese Mitwirkung geschehen kann. Ist das auf Klassenebene oder ist das auf Schulebene? Und das muss in der Verordnung auch definiert werden. Ich kann beispielsweise vorschlagen, dass man den Schülern ein Mitbestimmungsrecht geben kann, wo der Schulausflug hingehen soll. Man kann vielleicht schon in der 1. Klasse Primarschule anfangen, mit den Kindern ein Ausflugsziel auszusuchen. Dem würde das Alter eigentlich nicht entgegenstehen. Aber um hier aus diesem Dilemma herauszukommen, müssten wir vielleicht auch Beispiele für die 2. Lesung liefern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke schön. Ich bin mir nicht ganz sicher, inwiefern hier in Zusammenhang mit der Schulautonomie doch wesentlich mehr Freiheiten der Schule zugestanden werden, was ich an und für sich begrüssen würde. Also wird es in Zukunft möglich sein, dass eine Schule im Rahmen des ihr zugeordneten Lehrer-/Lehrstellenpools auch mal von Richtzahlen abgehen und sagen kann: Okay, wir haben hier ein Freifach und erfüllen die Bedingungen nicht ganz, aber der Lehrstellenpool lässt es zu und so wollen wir das entsprechend handhaben.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, genau das ist die Intention dieser Bestimmung. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass bei Abs. 2 Bst. b das letzte Wort «fest» gestrichen werden muss. Aber das ist eine grammatikalische Angelegenheit.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann lesen wir weiter. Art. 12a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24a steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Ich habe hier noch eine kurze Anmerkung: Es wurde vorhin vom Abg. Peter Hilti gesagt, dass er es persönlich nicht gut fände, wenn am Gymnasium die Schulleitung mit der Berufsmittelschule zusammengeführt würde. Ich denke, wir haben hier auch ein Beispiel von zwei unterschiedlichen Schularten. Ich denke, dass sich doch Primarschule und Kindergarten in einigen Aspekten noch wesentlich unterscheiden. Trotzdem ist man zum Schritt übergegangen, hier einheitliche Schulleitungen festzulegen, was ich eigentlich auch gut finde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51b steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich komme nochmals auf mein Votum zurück und möchte hier einfach die Anregung machen, den Wortlaut dermassen abzuändern, dass zumindest die Möglichkeit nicht verbaut wird, einen anderen Schwerpunkt auch zu setzen, wenn denn der Bedarf und die Nachfrage danach vorhanden ist. Der Wortlaut könnte folgendermassen lauten: «Zum Zweck der Förderung besonderer Begabungen kann der Staat an einer von der Regierung zu bestimmenden Realschule Sport- und andere Schwerpunktklassen errichten und führen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das steht im nächsten Artikel.Abg. Marlies Amann-Marxer
Entschuldigung.Abg. Werner Kranz
Ich möchte auch noch einmal auf mein Votum zurückkommen und gehe davon aus, dass die Regierung auf die 2. Lesung mein Anliegen nochmals prüft, ob in Analogie zur heutigen Realschule mit dem Profil Sport weitere Profilschulen Einzug im Gesetz mit einer möglichst offenen Bestimmung finden können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir sind jetzt in dem Fall bei einem Art. 51c. Die Regeirung wird sicherlich Formulierungen finden können. Die Frage ist dann, ob solche Formulierungen eine Mehrheit finden hier in diesem Hohen Hause. Und wir haben das - und jetzt komme ich nochmals auf die Eintretensdebatte zurück - wir haben einfach auch das nicht nur politische, sondern auch das Stimmungsbild aus der Vernehmlassung ausgewertet und sind zum Ergebnis gekommen, dass eben derzeit nur die Verankerung der Sportschule möglich ist. Aber wenn sich der Landtag hier heute in diesem Hohen Hause dafür ausspricht, dass wir hier weitere Flexibilität schaffen sollen, dann werde ich persönlich der Letzte sein, der das nicht prüft und nicht vorschlägt.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Minister Hugo Quaderer. Ich denke, es ist auch nicht dasselbe, ob man Sportklassen implementiert oder ob man nur die Möglichkeit für solche oder andere Schwerpunkte schafft. Und ich denke da zum Beispiel an Musik. Aber ich möchte ja nur, dass die Möglichkeit offen ist. Nicht mehr und nicht weniger. Dass man es nicht einfach durch diesen Artikel von vorneherein verhindert.
Ich habe noch eine Frage in diesem Zusammenhang: Der Abg. Peter Hilti hat in seinem Votum oder in der Debatte dann ausgeführt, dass die Errichtung von Klassen mit anderen Schwerpunkten sowieso heute schon möglich wäre im Zuge eines Schulversuchs. Können Sie das bestätigen?Abg. Werner Kranz
Ich möchte mich meiner Vorrednerin, der Abg. Marlies Amann-Marxer, anschliessen. Mir geht es darum, die Möglichkeit zu schaffen. Ich verstehe die Ausführungen des Abg. Gerold Büchel beim Eintretensvotum, wo er gesagt hat: Es sind Ängste da. Das verstehe ich, das kann ich nachvollziehen. Mir geht es um die Möglichkeit, ein weiteres Profil in unserem Land irgendwann einmal platzieren zu können - um nicht mehr und nicht weniger. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsiden, für das Wort. Ich möchte die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Aber die Formulierung, wie Sie sie vorgeschlagen haben, kann ich auch so nennen wie eine «Neue Sekundarschule» und dann kann ich die ganze Diskussion auch in den Vernehmlassungen hier führen. Ich weiss nicht, ob wir hier nicht eine neue Diskussion aufbrechen, wenn wir hier zu breit fassen. Ich möchte davor warnen, dass wir aufgrund eines solchen Artikels einfach wieder eine Diskussion lostreten, die wir schon geführt haben über längere Zeit. Die «Neue Sekundarschule», wie wir diesen Artikel oder diese Bezeichnung der Schule nennen, ist im weiteren Sinne egal. Die Folgefragen, die daraus kommen, wie das abgegrenzt wird, was ein Profil ist, was kein Profil ist etc., ist meines Erachtens die Grundproblematik bei den ganzen Diskussionen gewesen. Beim ersten Mal SPES, dann auch bei der Vernehmlassungsvorlage. Und wenn wir das hier wieder aufnehmen, dann ist das für mich sehr ähnlich zu dem, was wir bei der ersten Vernehmlassung hatten. Und ich möchte daran erinnern: Es gibt da von allen Seiten kritische Stimmen. Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass wir eine Möglichkeit im Gesetz vorsehen sollten mit einer möglichst offenen Bestimmung. In der Vernehmlassung ging es ja um die «Neuen Sekundarschulen». Das wäre eine vierte Schulstufe gewesen und jetzt sprechen wir von einem weiteren Profil in Analogie zur Sportschule, die erprobt ist, die sich bewährt hat. Ich denke, darum müsste das im Gesetz Eingang finden können. Und ich glaube auch, die Regierung kann sicherlich auf die 2. Lesung nochmals genau ausführen, welche konkreten Argumente für und welche Argumente gegen eine solche Lösung sprechen. Vielleicht hilft uns das weiter, weil nur Ängste zu haben, das ist mir ein bisschen zu wenig. Ich glaube, da braucht es noch ein bisschen mehr Fleisch am Knochen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wie der Abg. Werner Kranz möchte auch ich die besonderen Begabungen und Talente nicht einfach auf den Sport beschränken und diese Art der Realschule mit den besonderen Förderungen - wie es hier beim Sport besteht - da möchte ich einfach die Möglichkeit haben, das auch auf andere Begabungen auszudehnen. Das Beispiel Musik habe ich nur als Beispiel erwähnt. Es könnte auch etwas anderes sein. Ich würde das nicht an der Angst scheitern lassen, dass die «Neue Sekundarschule» damit gemeint sein könnte. Ich meine gar nichts anderes als analog zur Sportklasse ein anderer Schwerpunkt. Nichts anderes, keine «Neue Sekundarschule», keine SPES-Profilschule. Es wird hier immer wieder das Wort «SPES» in den Mund genommen. Das gibt es für mich nicht mehr und ich sehe darin auch keine Parallele. Denn was SPES scheitern lies, das wurde ja untersucht und einer der Schwerpunkte, weshalb SPES scheiterte, war, dass das Untergymnasium nicht mehr geführt werden sollte zentral am Liechtensteiner Gymnasium. Das wurde nicht goutiert und das wäre hier ja überhaupt nicht der Fall. Hier wäre die freie Schulwahl gegeben. Es ist kein Zwang, in so eine Sportklasse oder Musikklasse - oder was es dann auch wäre - kein Zwang in so eine Schwerpunktschule einzutreten. Jeder kann in die bisherigen Schularten eintreten und nur die besonders Begabten werden in solche Schwerpunktschulen gehen. Das ist anders, als es bei SPES gewesen wäre. Ich stelle immer wieder fest, es ist offenbar ein SPES-Trauma bei manchen Leuten vorhanden. Man will einfach nichts mehr ansehen, was auch nur im Entferntesten irgendeine Ähnlichkeit mit dem hat oder haben könnte, was vom Volk abgelehnt wurde. Ich akzeptiere diesen Volksentscheid. Das ist für mich Schnee von gestern, das ist nicht mehr das Thema. Was wir hier diskutieren ist wirklich nicht dasselbe. Das möchte ich einfach einmal zu bedenken geben. Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, danke für das Wort. Ich möchte mich den Ausführungen des Abg. Gerold Büchel vollumfänglich anschliessen. Ich sehe das heute so, dass wir hier die Sportschule gesetzlich regeln, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man hier noch Möglichkeiten schaffen will wie Musikschule, Bastelschule, Wohlfühlschule und was alles noch kommt, dann gibt es Schulversuche. Und das ist heute auch schon möglich und mehr müssen wir hier nicht diskutieren.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Die Abgeordneten Kranz und Amann-Marxer haben das Anliegen für mich nachvollziehbar und gut erklärt. Ich unterstütze das ebenso.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe mich auch klar geäussert, dass ich diese Möglichkeit leider nicht mehr in einem Gesetz haben möchte. Ich habe auch begründet warum. Wir hatten diese Volksabstimmung. Ich denke, die Stellungnahmen waren klar. Ich kenne alle Stellungnahmen der Realschulen, ich kenne die Stellungnahme des Reallehrerverbandes. Das ist eindeutig. Ich war an Gesprächen mit der Regierung dabei, wo man auch noch diese Vernehmlassung nochmals besprochen hat. Die Ergebnisse waren klar. Und so leid es mir tut, Sie wissen, ich war ein flammender Befürworter dieser neuen Schulreform. Ja, ich kann jetzt den Seitenhieb nicht lassen, Herr Abg. Elmar Kindle: Wenn Sie diese Reform reduzieren auf Wohlfühlschule, Bastelschule, dann verstehe ich, warum Sie Nein gestimmt haben dazumal, weil Sie es nicht verstanden haben. Aber lassen wir das. SPES ist Schnee von gestern. Das ist wirklich für mich kein Thema mehr.
Die Möglichkeit, so eine Schule trotzdem zu machen, die besteht heute. Noch einmal: Die Sportschule ist genau mit diesem Schulversuchsartikel initiiert worden, in Planung geschickt worden. Dann kam ein Budgetantrag und der ist gesprochen worden. Dann wurde evaluiert. Und jetzt möchten wir sie gesetzlich verankern. Und dieser Schulversuchsartikel besteht nach wie vor. Gute Ideen, gute Entwicklungen haben immer Platz und im Moment einfach über diesen Schulversuchsartikel. Ich möchte keine Diskussion rund um SPES und hin und her wieder anzetteln. Ich denke, das bringt nichts mehr. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte ausdrücklich die Anliegen von der Abg. Marlies Amann-Marxer und des Abg. Werner Kranz unterstützen. Ich glaube, hier besteht jetzt wirklich ein Missverständnis, dass immer und immer wieder gesagt wird: Das, was vorgeschlagen wurde, hat nichts mit den Profilschulen von SPES zu tun. Damals sprach man über die Aufhebung des dreigliedrigen Systems usw. Hier geht es ja nur darum, das, was der Sportschule heute zugestanden wird, für was die letzten drei/vier Jahre auch gerungen wurde, dass das jetzt gesetzlich verankert wird, diese Möglichkeit in Zukunft auch für irgendeine andere Profilart zu ermöglichen. Es geht hier wirklich darum, nicht nur sportliche Talente zu fördern, sondern eben auch anders gelagerte Talente zu fördern. Und ich möchte das hier unterstützen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich nehme zur Kenntnis diese Sensibilität und die Abwehrhaltung gegenüber jeglichem anderen Schwerpunkt als Sport. Ich denke, das würde - das ist jetzt meine Einschätzung - sowieso nicht die Mehrheit im Landtag finden. Dieser Artikel würde, wenn er von der Regierung vorgeschlagen wird, voraussichtlich nicht angenommen werden. Was mich beruhigt ist, dass eine Möglichkeit, wenn der Bedarf für Kunst, Musik, Technik oder was auch immer besteht, dass das über einen Schulversuch genauso wie Sport eingeführt werden könnte. Und ein Schulversuch ist eigentlich eine gute Möglichkeit. Wenn etwas noch nicht Dagewesenes eingeführt wird, ist ein Schulversuch nicht unbedingt das Schlechteste. Also ich bin in der Hinsicht beruhigt, dass die Möglichkeit besteht. Was ich nicht ganz verstehe ist diese Abwehrhaltung hier. Aber ich nehme das jetzt einmal zur Kenntnis und die Zeit heilt Wunden - nehme ich mal an.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte die kurze Aussage der Abg. Doris Beck unterstützen und denke, sie hat genau das gesagt, was ich auch denke, dass wir uns diese Option hier offenhalten möchten. Danke.Abg. Albert Frick
Ich denke, wir sollten uns hier eigentlich schon vor Augen halten, dass die Sportschule einen sehr langen Vorlaufprozess hat. Und jetzt in einer Hauruck-Aktion diese Sportschule eben nicht zu verankern, sondern auszuweiten in irgendein doch nicht so sehr definiertes Gebilde, davor möchte ich warnen. Und ich möchte einfach den Rat geben, den selben Weg zu gehen. Ich war bei der Gründung der Sportschule dabei, war sehr lange in dieser Sportkommission und wir haben die entsprechenden Verordnungen und die entsprechenden Richtlinien laufend wieder angepasst. Das war nun wirklich ein Entwicklungsprozess über etliche Jahre. Und ich denke, die Zeit ist reif, diese Schule jetzt zu verankern, weil sie ihren Weg gegangen ist. Aber es dürfte sehr schwierig sein, in einem anderen Gebiet jetzt einfach über Nacht das auch einzuführen, sondern auch hier müsste man wahrscheinlich einen Entwicklungsprozess mitmachen. Und ich denke schon, wenn wir das Beispiel Musik hernehmen: Die Musik hat ein hervorragendes Förderungsinstrument, von dem der Sport - zumindest bislang - nur träumen konnte mit der Musikschule, die in allen Dörfern verankert ist. Und das war eben genau die Idee, dem Sport irgendwie auch einmal gleich lange Spiesse zu verschaffen. Und das ist gelungen mit der Sportschule, so denke ich. Wir haben gute Beispiele von ersten Erfolgen, die sich einstellen. Und ich glaube auch, dass der Sport schon eine besondere Position in der Gesellschaft hat in dem Sinne, dass er auch für ein Land eine gewisse Bedeutung haben kann. Es geht ja hier auch darum, Leute zum Spitzensport zu führen. Es wird nur für sehr wenige möglich sein, diese Stufe zu erreichen. Aber es wird die Voraussetzungen verbessern. Und es ist nun heute einmal so, dass man sich eines Tages im Sport für Professionalität entscheiden muss. Und dieser Schritt ist beinahe nicht möglich, wenn man nicht vorher die Möglichkeit hatte, sich sehr intensiv mit dem Sport zu befassen und sich auf eine Karriere entsprechend vorbereiten zu können. Ich erinnere daran, was die Jahre Wenzel und Frommelt unserem Land gebracht haben. Wir waren damals in den Schlagzeilen in der ganzen Welt. Das war wohl die beste Werbung, die unser Land jemals hatte. Also bitte lassen Sie uns jetzt einfach einmal diese Sportschule verankern und ich lade alle ein, einen weiteren Schulversuch vorzuschlagen. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Peter Hilti unterstützen. Es ist ein Thema, was man aus der vergangenen Zeit mitnimmt. Ich denke, einfach aus meiner Einschätzung, wenn wir hier zu gross anpassen ist einfach die Gefahr da, und das sieht man nicht mehr aufgrund der Abstimmungsanalyse und deren Interpretation, sondern einfach aus den Vernehmlassungsrückmeldungen, den Gesprächen, die auch ich beispielsweise geführt habe mit Leuten. Ich denke, es ist ein sensibler Punkt. Und wie Sie richtig gesagt haben, vielleicht geht das über einen Artikel Schulversuch in der künftigen Zeit mal, wenn das auch richtig ausgearbeitet wurde, wie der Abg. Frick auch gesagt hat. Hier das Feld zu öffnen, wird eine neue Diskussion entfachen. Davon bin ich überzeugt. Und ich glaube, im Sinne der Sache würde ich davon Abstand nehmen. Ich verstehe aber Ihre Meinung. Ich möchte einfach zu bedenken geben, dass es hier andere Meinungen gibt und die Diskussion würde zu weit führen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Abg. Gerold Büchel für sein Votum. Ich stelle fest, dass wir zumindest in der Zielsetzung nicht allzu weit voneinander entfernt sind. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie nichts einzuwenden hätten gegen einen anderen Schwerpunkt analog zu dieser Sportschule, das aber nicht in diesem Artikel formuliert haben wollen, damit die Verankerung der Sportschule nicht gefährdet wird. Ich nehme das zur Kenntnis.
Dem Abg. Albert Frick möchte ich sagen: Niemand in diesem Raum hat die Verankerung der Sportschule in Frage gestellt. Wir sind ja alle dafür. Das ist überhaupt nicht das Thema.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zur Musikschule nur noch etwas klären: Die Musikschule in der Form, wie wir sie heute haben und wie Sie richtig sagen, Herr Abg. Frick, die eine sehr breite Akzeptanz hat und auch eine hervorragende Arbeit leistet, ist absolut nicht zu vergleichen mit dem Modell der Sportschule. Die Musikschule hat die Aufgabe, ihren Schülern, ob alt oder jung, neben ihrem normalen Unterricht an der allgemein bildenden Schule Instrumentalunterricht oder Gesangsunterricht zu ermöglichen, aber nicht das, wie es im Rahmen der Sportschule im Hinblick auf Spitzensport oder im Fall der Musikschule im Hinblick auf «Spitzenmusik» möglich ist. Es geht nicht darum, in erster Linie Spitzenförderung zu machen oder Professionalität anzustreben in der Musikschule. Und deshalb ist es sehr wohl zu überlegen. Ich werde immer wieder darauf angesprochen: Warum gibt es in Liechtenstein nicht die Möglichkeit, wie in der Sportschule auch die Förderung von Begabten im Rahmen so einer Musikschule vorzusehen? Aber das ist jetzt nicht das Thema. Ich wollte nur den Unterschied klar machen, dass die Liechtensteinische Musikschule eine ganz andere Aufgabe hat.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur bestätigen: Der Art. 15 im Schulgesetz ist nicht Gegenstand dieser Revisionsvorlage. Der besteht nach wie vor und das ist der Schulversuchsartikel. Und über diesen Artikel können neue, innovative Modelle erprobt, versucht werden und in Analogie zur Sportschule nach ein paar Jahren auch im Gesetz verankert werden. Ich möchte auch keine Strukturdebatte mehr anfangen. Die Regierung ist einfach aufgrund der vielen Gespräche und der Vernehmlassungsergebnisse zum Ergebnis gekommen, dass die Zeit derzeit einfach nicht reif ist, um weitere Schritte zu setzen. Ich glaube, wenn der Abg. Albert Frick sagt, man werde die Sportschule in Frage stellen, dann meint er eben, dass, wenn man diesen Artikel ausweitet, dass es wieder Bestrebungen geben könnte, das ganze Gesetz zu bekämpfen. Und damit wäre letztendlich auch wieder die Sportschule gefährdet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 51c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52c Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52c Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52d Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52d Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52e Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52e Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich möchte gerne fragen: An welche Ausnahmefälle denkt man mit dieser Formulierung?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist bestehendes Recht. Hier wird ja nur geändert, dass die Kompetenz vom Schulrat auf die Berufsmaturakommission übertragen wird. Ich muss abklären, was das für Fälle sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 52f Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 73a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte hier noch einmal auf die Problematik hinweisen, welche sich mit dem Fach Französisch stellt, vor allem bei Abs. 2.
Dann fehlt mir auch noch das Wort der «erfolgreichen Beendigung ihrer Schulpflicht». Ich denke, das könnte man allenfalls noch überprüfen, ob das nicht rein müsste.
Und dann möchte ich die Regierung bitten, für die 2. Lesung aufzuzeigen, wo sie die Vorteile gegenüber einem 10. Schuljahr-Besuch sieht. Das wäre mir ganz wichtig. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das aufgenommen.Abg. Albert Frick
Zu Abs. 3 möchte ich noch rückfragen: Wie verhält es sich nach der 8. Schulstufe?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nach der 8. Schulstufe im Gymnasium meinen Sie?Abg. Albert Frick
Ja.Regierungsrat Hugo Quaderer
Es ist so, dass dieser Schüler dann in die Realschule zurückgestuft wird.Abg. Albert Frick
In die 4. Klasse?Regierungsrat Hugo Quaderer
Ja, in die 4. Klasse.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir weiterlesen. Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich möchte wie vorher schon erwähnt, in Abs. 1 eine Ergänzung vorschlagen. Nach «mit den zuständigen Behörden» käme der Zusatz «und der Lehrerkonferenz» ist also der Schulleiter für die administrative, personelle, finanzielle und pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Ich bitte, dies bis zur 2. Lesung abzuklären.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich äussere mich jetzt nicht zu diesem Zusatz. Ich glaube, ich habe meine Sichtweise dargelegt. Mir geht es aber um Abs. 3. Und hier habe ich ja vorher auch ausgeführt, dass es im Moment für die Schulleitungspersonen wenig attraktiv ist und wenig Spielraum hat, um wirklich den Lehrpersonen im Kerngeschäft, im Alltagsgeschäft, im Unterrichtsbereich, beratend zur Seite zu stehen. Ich rede sicher nicht von alleiniger Beurteilung. Aber das wird hier in diesem Abs. 3 ganz klar ausgeschlossen. Ich würde beliebt machen und möchte anregen, dass die Regierung überprüft, wie man dieses Dilemma lösen könnte. Weil sonst sehe ich wirklich, dass diese Schulleitungsaufgabe sich eher aufs Administrative beschränkt und sehr unattraktiv wird. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich den Ausführungen des Abg. Peter Hilti an und verweise nochmals auf seine Ausführungen dazu, die sehr plausibel waren. Ich denke, man will auch die Kompetenz der Schulleiter stärken und das geschieht nicht, indem man die Hirarchie wieder breit macht. Ich denke, dieses Team-Denken in der Lehrerschaft ist sehr nützlich, wenn es um pädagogische Fragen geht. Wenn es aber um die Führung der Schule, der man mehr Autonomie zugestehen will, geht, dann muss eine straffe Organisation vorhanden sein. Und man will eben von dieser breiten Führungsebene wegkommen und das zentrieren auf den Schulleiter. Ich unterstütze den Abg. Peter Hilti.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir werden die beiden Anregungen des Abg. Peter Hilti, die unterstützt wurden von der Abg. Marlies Amann-Marxer, und das Anliegen der Abg. Helen Konzett Bargetze klären und analysieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Wie schon zugesichert wurde, möchte ich nochmals beliebt machen, dass auf die 2. Lesung hin doch etwas konkrete Zahlen vorliegen, was das finanziell bedeutet. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das aufgenommen. Wir lesen weiter. Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Hier möchte ich noch rückfragen, ob auch das bisherige System weiterhin zur Anwendung kommen kann. Das heisst, dass Lehrpersonen beispielsweise für eine Bibliothek eine gewisse Entlastung erhalten oder ob wirklich daran gedacht wird, in jedem Fall jetzt Leute für diese Funktionen anzustellen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es heisst hier, dass Art. 92 Anwendung findet. Das muss ich abklären lassen. So, wie es hier ausgestaltet ist, gehe ich davon aus, dass keine Entlastungen möglich sind. Aber ich möchte das von den Experten abklären lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Eine kleine Ergänzung: Das Liechtensteinische Gymnasium hat zum Beispiel extra eine Bibliothekarin angestellt, die zum Teil aber auch noch andere Aufgaben übernimmt. An kleinen Schulstandorten wird das über das so genannte Schulhauskontingent - das ist ein Entlastungssystem - gelöst. Nach meinem Wissen ist das auch nach wie vor der Fall. Aber die Regierung hat das ja aufgenommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, dann lesen wir weiter. Art. 95 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 102 Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 102 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 106 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 106 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Bei Unterbuchstabe «hh» heisst es: «Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit». Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das auch bei den Schulleitungen der Fall. Wie ist das zu verstehen? Ich denke, es ist einfach wichtig, dass das abgestimmt ist, dass da nicht doppelte Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Ich kann mir vorstellen, dass das sowohl als auch sein sollte, aber nicht beide dasselbe tun unter Berücksichtigung einer effizienten Einsetzung von finanziellen Mitteln. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich nehme an, dass das neue Schulleitungskonzept und die Beurteilungsmethoden, die relativ frisch sind, die ja im Zusammenspiel mit Inspektorat und Schulleitung passieren, auf dem «dd» beruhen. Der Vollständigkeit halber sei auch hier angemerkt, dass man hier allenfalls der Schulleitung eine gewisse Mitsprachemöglichkeit auch in Unterrichtsangelegenheiten für die Zielvereinbarungen ermöglicht. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Aufgaben des Schulamts: Der ganze Schülerverkehr mit der LBA, ist das auch Inhalt dieser Aufgaben oder wo ist das geregelt? Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerade zur letzten Frage: Das ist im Bst. n - Mitwirkung bei der Organisation des Schülerzubringerdienstes. Die Mitwirkung ist so zu verstehen, dass das Schulamt die Schülerzahlen zu liefern hat und die LBA die Buskapazitäten zur Verfügung zu stellen hat.
Zur Frage der Schulleitungen - Bst. dd: Das wäre konsequent, wenn wir vorne Veränderungen vornehmen und die Schulleitungskompetenzen anders ausgestalten. Dann müssten wir hier natürlich Abstriche beim Schulamt machen. Das ist konsequent und das werden wir aber im Gesamtzusammenhang klären.
Dann zur Frage der Öffentlichkeitsarbeit unter «hh»: Das ist so zu verstehen, dass das Schulamt insgesamt Öffentlichkeitsarbeit macht, also für Bildungsfragen insgesamt, dass aber die Schulen selbst Öffentlichkeitsarbeit für ihre eigene Schule machen. Das muss aufeinander abgestimmt sein. Da haben Sie Recht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 108 Abs. 1 Bst. l, m und o sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 108 Abs. 1 Bst. l, m und o sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 111 Abs. 1 Bst. c sowie 2 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 111 Abs. 1 Bst. c sowie 2 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 125 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 125 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Verstehe ich diesen Absatz richtig, dass Privatschulen das nicht dürfen? Vielleicht kann man dazu noch Ausführungen machen. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier befinden wir uns im Kapitel der staatlichen Schulen. Es ist übrigens auch inhaltlich ein unveränderter Artikel. Hier wird nur der Begriff der «Tagesheimschule» durch «Tagesschule» ersetzt. Wenn Privatschulen Tagesschulen führen wollen - das macht die «Formatio» heute schon - dann ist das Sache und Entscheidungskompetenz der Schule selbst.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wir lesen weiter. Art. 126 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich hätte hier gerne eine Auskunft, an welche Kosten man hier konkret denkt. Das könnte dann ja sehr teuer werden, wenn man alles, was wirklich an Kosten anfällt, verrechnen wollte. Aber ich denke, Schule ist ja grundsätzlich mal gratis. Denkt man hier beispielsweise an die zusätzlich zu beschäftigenden Betreuungspersonen, wenn man von «kostendeckend» spricht?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier ist es ja so, dass es auch eine bestehende Rechtsbestimmung ist. Ich weiss, dass es eine Tagesschule beispielsweise in Schaan gibt auf der Basis eines Schulversuchs und dort ist der Kostenbeitrag für das Essen kostendeckend vorgesehen. Das ist eine öffentliche Schule und den Rest übernehmen Staat und Gemeinde zusammen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Fragen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 126a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 128 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 128 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 130 Abs. 1 und Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 130 Abs. 1 und Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 131a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 131a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 131a Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131a Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 131b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Anhang Pos. 16.1 und 16.2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Pos. 16.1 und 16.2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer letzten Vorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes. Art. 1 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 22 abgeschlossen.
Ich danke Ihnen für das Ausharrungsvermögen. Sie werden es mir morgen danken, wenn wir etwas früher fertig sind.
Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht. Die Sitzung ist geschlossen.
Die Sitzung ist geschlossen (um 22:40 Uhr).
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