Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinien 2009/49/EG und 2009/109/EG) (Nr. 63/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit kommen wir zu Traktandum 24: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 63/2011. Wir haben auch hier eine 1. Lesung vor uns.
Der erwähnte Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständliche Vorlage sollen nunmehr die Richtlinien 2009/49/EG und 2009/109/EG umgesetzt werden. Des Weiteren soll mit der gegenständlichen Vorlage eine Anpassung der firmenrechtlichen Verfahrensbestimmungen erfolgen. Inhaltlich erfolgt schwerpunktmässig eine Vereinfachung des Fusionsverfahrens. Des Weiteren soll eine Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften für mittelgrosse Unternehmen erfolgen. Zudem sollen Mutterunternehmen, die ausschliesslich Tochterunternehmen haben, welche lediglich von untergeordneter Bedeutung sind, von der Pflicht der Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung ausgenommen sein. Als Letztes erfolgt die Anpassung der firmenrechtlichen Bestimmungen. Diese betrifft die in der Vergangenheit doppelt vergebenen Firmen bzw. Namen von Gesellschaften. Dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt soll ein amtliches Verfahren zur Verfügung gestellt werden, um den Grundsatz der Firmenausschliesslichkeit wahren zu können.
Die Vorlage wurde von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern grösstenteils begrüsst. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zu begrüssen, da diese Erleichterungen für den Rechnungslegungspflichtigen mit sich bringen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke sehr. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir zur 1. Lesung des Gesetzes schreiten.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Art. 139 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 139 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 296 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 296 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 351b Abs. 2 und 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 351b Abs. 2 und 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 351d Abs. 1a (neu), 2 Ziff. 3 und 4, sowie Abs. 3a bis 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 351d Abs. 1a (neu), 2 Ziff. 3 und 4, sowie Abs. 3a bis 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 351e Abs. 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 351e Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 351n Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 351n Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 351o Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 351o Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 352c Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 352c Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 552 § 19 Abs. 3 Ziff. 9 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 552 § 19 Abs. 3 Ziff. 9 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 932a § 5 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 5 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1042 Abs. 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1042 Abs. 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1044a Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1044a Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1091 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1091 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1095 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1095 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1101a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1101a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung behandelt und Traktandum 24 erledigt.
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