ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES (NR. 24/1998, NR. 64/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 19, Abänderung des Besoldungsgesetzes: Wir lesen das Besoldungsgesetz in 2. Lesung gemäss dem neuformulierten Regierungsantrag in der Stellungnahme der Regierung Nr.64/98. Wir können mit der Lesung beginnen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Im Jahre 1990 erfolgte die letzte Gesetzesanpassung bei den Lehrergehältern. Die damaligen Kriterien - und auch noch die heutigen - für die Einstufung der Lehrergehälter sind: Ausbildungsdauer, Studienanforderung, Schulart. Zukünftig soll gemäss Regierungsbericht die wesentliche Begründung für unterschiedliche Besoldungen eine unterschiedliche Arbeitsplatzbewertung sein. Auch ist ein neues Lehrerdienstgesetz in Ausarbeitung. Zudem wird immer wieder auf die Tendenz in der Lehrerausbildung in der Schweiz verwiesen, wo die Maturität als Grundausbildung für Lehrerinnen und Lehrer herangezogen werde und darauf aufbauend habe die Spezialausbildung zu erfolgen. Allerdings, so gibt die Regierung zu, sei der Weg der Lehrerausbildung noch nicht abschliessend festgelegt. In diesem Umfeld stellt sich natürlich die Frage, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Revision, eine Teilrevision des Besoldungsgesetzes mit der Anpassung nur einer Lehrerkategorie vorgenommen wird. Meiner Meinung nach ist die Ausbildungssituation der Oberschullehrer respektive der Reallehrer seit 1990 nicht grundlegend anders. Es wird immer wieder auf den Kanton St. Gallen verwiesen, wo geplant ist, in absehbarer Zeit Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe 1 gleichzustellen. Es heisst auch, dass der Kanton St. Gallen die Lehrer für die Sekundarstufe 1 an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen ausbildet. Die Oberschullehrer haben drei Semester anschliessend an die Primarlehrerausbildung zu absolvieren, die Reallehrer sieben Semester anschliessend an die Matura. DasPrimarlehrerpatent wird gleichwertig mit der Matura gewertet, beide bilden die Voraussetzung für das Hochschulstudium. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob diese Vergleiche der Ausbildungsdauer zwischen Oberschul- und Realschullehrkräften immer richtig sind. Zumindest scheinen sie mir nicht ganz unproblematisch.Anlässlich der Eintretensdebatte habe ich mich für eine Überprüfung der Lehrergehälter insgesamt, und nicht wie im Regierungsbericht aufgeführt, bloss eine Anpassung der Oberschullehrergehälter, ausgesprochen. Ich habe damals der Regierung einige Fragen gestellt, welche die Regierung bis zur 2. Lesung beantworten sollte. Ist der immer grösser werdende Unterschied zum Primarlehrergehalt gerechtfertigt? Wie steht es mit der Angleichung der Gehälter der Reallehrer an diejenigen der Lehrer am Untergymnasium? Verschiedene Fachlehrer werden höher eingestuft aufgrund ihrer Ausbildung als die Klassenlehrer auf derselben Stufe. Schliesslich ist auch die Verknüpfung der Besoldungsangleichung mit der Strukturreform nicht stichhaltig, da die neue Struktur bekanntlich noch nicht steht. In einem zweiten Schritt, einer Besoldungsreform, müssen zudem verschiedene Fragen geklärt werden: Die Frage der Arbeitsplatzbewertung, die Ausbildungswege, welche Qualifikationen werden verlangt, die Frage nach dem Dienstauftrag. Überdies ist es auch wichtig, dass eine Erhebung über die Ist-Situation bezüglich der Belastung der Lehrer erfolgen muss. Hier sind Aspekte wie Klassengrösse, besondere schulische Fördermassnahmen durch Fachleute usw. abzuklären. Auch der Aspekt der Weiterbildung muss unbedingt einbezogen werden. Wird nur auf eine Lehrergruppe eingegangen, so schafft das Unzufriedenheit bei anderen Lehrergruppen.Die Vorlage ist gerade im Hinblick auf die Primarlehrer sowie im Hinblick auf eine ausgewogene Darstellung der Situation der Lehrkräfte auf die Sekundarstufe 1 mangelhaft und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. All diese aufgeworfenen Fragen hat die Regierung nicht konkret und schlüssig beantwortet. Im Gegenteil, die vorliegende Stellungnahme strotzt vor Unverbindlichkeiten. Die Regierung schreibt hier, dass es im heutigen Zeitpunkt ausserordentlich schwierig ist, verbindliche und genaue Prognosen über die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer in naher Zukunft zu geben. Dies sei die wesentliche Begründung für ein stufenweises Vorgehen in der Besoldungsfrage. Als erste Etappe schlägt die Regierung die Anhebung der Besoldung der Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer um eine Klasse im Jahre 1998 vor. Mit diesem Schritt, so die Regierung weiter, gingen Landtag und Regierung in die richtige Richtung. Es werde damit keine Entwicklung verbaut. Ich komme zur gegenteiligen Ansicht - und dies gerade auch aufgrund der Ausführungen der Regierung. Unter den geschilderten Umständen erscheint mir einzig ein Gesamtkonzept zu einer grundsätzlichen Neuordnung der Besoldungen sinnvoll und zielführend zu sein. Deshalb kann ich dieser Abänderung des Besoldungsgesetzes nicht zustimmen.Abg. Johannes Matt:
Anlässlich der 1. Lesung dieser Vorlage im Mai d. J. habe ich der Regierung empfohlen, die Vorlage nochmals zurückzuziehen und eine genaue Überprüfung und Gesamtbeurteilung der Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen vorzunehmen. Dies wurde nicht in Betracht gezogen und die 1. Lesung wurde durchgeführt. Jetzt haben wir die 2. Lesung und zu der haben wir eine Stellungnahme der Regierung erhalten. Diese Stellungnahme erstaunt sehr, da sie gerade meine Ansicht, welche ich anlässlich der 1. Lesung dargelegt habe, nämlich dass die Gesamtbesoldung der Lehrer und Lehrerinnen zu beurteilen sei, bestätigt und mich in meiner Ansicht bestärkt. Es ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die Schule in Bewegung ist, dass sich die Schulstruktur verändern wird, aber deren Auswirkungen nicht genau abzuschätzen sind. Bestärkt in meiner Annahme und meinen Aussagen werde ich auf Seite 6 des vorliegenden Berichtes durch folgende Aussage, ich zitiere: "Die Hinweise mögen genügen, um darzulegen, dass es im heutigen Zeitpunkt ausserordentlich schwierig ist, verbindliche und genaue Prognosen über die Ausbildung unserer Lehrer und Lehrerinnen in naher Zukunft zu geben".Es wird hier ganz klar dargelegt, dass die Regierung keine verbindlichen Voraussagen für die zukünftige Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen machen kann. Dennoch nimmt die Regierung hauptsächlich als Argument für die Erhöhung der Besoldung der Oberschullehrerinnen und -Lehrer die Ausbildung her.Ich möchte dies nur darlegen, damit man sieht, dass es eigentlich höchste Zeit ist, die Gesamtbeurteilung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter anzugehen - und dies mit höchster Dringlichkeit. Es kann nicht angehen, dass hier nur punktuell die Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer herausgenommen werden und alle anderen Gruppen werden nicht berücksichtigt. Dennoch, wie ich anlässlich der 1. Lesung gesagt habe, werde ich dem Antrag der Regierung zustimmen, und zwar darum, weil ich glaube, damit einen ersten Schub geben zu können, dass die Regierung eine Gesamtbeurteilung in naher Zukunft vornimmt, und zwar ein Konzept für die Neuregelung der Lehrerbesoldung mit dem Ziel, die Lehrerinnen und Lehrer insgesamt anzuheben und eben auch eine Leistungskomponente einzubauen.Ich bin nach wie vor dieser Ansicht, werde aber im Interesse der Sachlage der Vorlage zustimmen und hoffe, dass die Regierung die Gesamtbesoldung der Lehrerinnen und Lehrer schleunigst vornimmt und uns auch informieren wird, welche Schritte sie gedenkt, und zwar in naher Zukunft, zu unternehmen. Denn mit der Zustimmung zu dieser Vorlage will ich auf keinen Fall, dass eine Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern bevorteilt wird, nur weil sie das beste Lobbying hat. Ich hoffe also, dass schnellstmöglichst die Gesamtbeurteilung der Lehrergehälter vorgenommen werden wird.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte die Stellungnahme zum Anlass nehmen, unabhängig von der jetzt besprochenen Problematik, die Lehrerausbildung wieder einmal anzusprechen. Seit 3 Jahren habe ich Mühe und Sorgen mit dem vom Schulamt und der Regierung eingeschlagenen Weg, die Seminarien im Sinne einer Neuausrichtung der Lehrerausbildung in den schweizerischen Kantonen aufzulösen, und dass die Maturität Voraussetzung ist. Wenn man jetzt - nach so viel Jahren - davon ausgehen kann, dass diese Kantone eine Lösung anstreben, muss man einfach wissen, dass heutige Realschüler, die vielleicht die Erlernung eines pädagogischen Berufes wie Primarlehrer, Oberschullehrer oder auch Kindergärtner oder Kindergärtnerin anstreben, dann relativ kurzfristig nicht mehr in die bestehenden jetzigen Seminare wie Sargans, Rickenbach, Baldegg, Ingenbohl usw. eintreten können.Das zuständige Regierungsmitglied, Herr Dr. Marxer, ist zwar nicht da, ich möchte es deswegen einfach ganz allgemein wieder deponieren und vielleicht die Regierung bitten, zu dem Stand der Situation einmal auch öffentlich Stellung zu nehmen. Die bevorstehende Diskussion zur Schulreform gibt vielleicht auch den geeigneten Rahmen und auch das geeignete Publikum. Mir liegt jedenfalls das Nichtwissen über die Neuausrichtung der Lehrerausbildung heute auf dem Magen und ich spreche jetzt nicht von mir allein, sondern auch von vielen Familien.Abg. Lorenz Heeb:
Mir scheint, dass sich die Eintretensdebatte teilweise jetzt wiederholt. Auf jeden Fall schliesse ich das aus den Äusserungen des Abg. Beck und des Abg. Matt. Dementsprechend komme ich nicht darum herum, auch einige Dinge, die ich damals gesagt habe, zu wiederholen. Die jetzige Einstufung der Oberschullehrer fand bei der Gründung der Oberschule im Jahre 1973 statt. Eine besoldungsrelevante, wesentliche Veränderung ist der seit 1984 vorgeschriebene Ausbildungsweg mit der veränderten Ausbildungszeit, der den Oberschullehrerinnen und -lehrern, die in den späten 80-er Jahren tätig wurden, einige grössere Anforderungen stellte. Damit wurde eine Vorlage bereits im Jahre 1990 von der Regierung in den Landtag gebracht, die eine Veränderung im heutigen Sinn bewerkstelligen sollte. Leider ist damals, aus meiner Sicht, diese Vorlage vom Landtag abgelehnt worden. Die Regierung vertrat schon damals die Meinung, dass aufgrund dieser veränderten Ausbildungssituation die Neuregelung der Oberschullehrerbesoldung, wie sie uns auch heute vorliegt, eine Neueinstufung um eine Lohnklasse zu erhöhen, durchaus berechtigt sei.Seit dieser Vorlage im Jahre 1990 sind nun wiederum 8 Jahre verstrichen. Der Ausbildungsweg und die Ausbildungszeit haben sich seither zeitlich nicht verändert. Die Zusammenstellung in der Regierungsvorlage zeigt deutlich, dass die Ausbildungszeit, der kürzeste Ausbildungsweg zum Oberschullehrer und zumReallehrer in etwa gleich sind. Das betrifft vor allem die minimale Ausbildungsdauer zum Oberschullehrer und Reallehrer. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat dies in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember 1996 zu den Perspektiven der Sekundarstufe 1 ebenfalls bestätigt und die Gleichwertigkeit der Ausbildung von Oberschullehrer und Reallehrer unterstrichen.Das Beispiel, das der Abg. Beck gebracht hat, geht von einer Matura aus und der anschliessenden Ausbildung zum Oberschul- bzw. Reallehrer. Ich betone: Der kürzeste Ausbildungsweg zum Oberschullehrer und der kürzeste Ausbildungsweg zum Reallehrer entspricht meinem genannten Beispiel.Abg. Hansjörg Goop:
Herr Präsident, ich glaube, ich muss nicht zurückkommen auf die Eintretensdebatte, wie der Herr Abg. Lorenz Heeb festgestellt hat. Ich war bei der Eintretensdebatte gegen diese Vorlage und diese Haltung hat sich nicht geändert. Ich bin eigentlich der Ansicht des Abg. Matt, dass man hier eine Gruppe bevorzugt behandelt. Ich hätte mir gewünscht, dass solange zugewartet wird, bis die Strukturreform, die ja auf einem guten Weg ist, bis die über die Bühne gegangen ist und man dann die ganze Besoldungsgeschichte mit Kindergarten, Primarlehrer, Oberschul- und Reallehrer alles zusammen behandelt hätte.Abg. Norbert Bürzle:
Ich möchte mich auch nicht wiederholen vom letzten Mal. Ich habe da einiges zu dieser Thematik gesagt. Noch zwei, drei Hinweise, auch was der Abg. Beck gesagt hat: Die Lehrer der Oberschulen und der Realschulen unterrichten die gleiche Stufe, gleicher Arbeitsplatz, sicherlich andere Prioritäten im Unterricht. Ich glaube, das ist uns allen bekannt. Dann wurde gesagt der grössere Unterschied zum Primarlehrer, ob der nun gerechtfertigt sei. Auch da habe ich schon das letzte Mal darauf hingewiesen: Durch die jetzige Ausbildung usw. Und eine andere Frage, die er noch aufgeworfen hat, die Unzufriedenheit unter den anderen Lehrergruppen. Ich glaube, da war ja im Bericht und Antrag der Regierung ganz klar enthalten, dass sich die Lehrervereine zum grössten Teil hinter diese Vorlage stellen - mit wenigen Ausnahmen.Dann zum Studium selber: Die ähnliche Frage hat er auch schon aufgeworfen das letzte Mal, als es darum ging, dass eben die Oberschullehrer nur anderthalb Jahre Hochschulstudium haben. Ich habe ihm bereits damals geantwortet, dass das Lehrerseminar eine ganz spezielle berufliche Ausbildung ist, dass bereits im Lehrerseminar psychologische, didaktische, methodische Unterrichtseinheiten vermittelt werden, neben den allgemein bildenden Fächern.Regierungschef Mario Frick:
Nachdem alle Vorredner gesagt haben, dass sie sich nicht wiederholen werden und es doch taten, bekenne ich: Ich werde mich wiederholen. Erstens: Es liegt ein klares Gesamtkonzept vor, Herr Abg. Beck. Sie müssen es nur lesen, Sie können es auch im Protokoll der 1. Lesung nachvollziehen. Zweitens: Die Unsicherheiten, die bestehen, hängen damit zusammen, dass wir nicht allein über den Ausbildungsgang, über die Entwicklung im Bereich der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung entscheiden können. Ich glaube, das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Drittens: Da verweise ich wirklich auf den Bericht und Antrag Nr. 24/1998, wo ausführlichst dargelegt wurde, wieso es sinnvoll und richtig ist, die Oberschullehrer vorzuziehen. Genaugenommen ist es gar kein Vorziehen, sondern es ist ein Kompromiss, nachdem die Oberschullehrer schon sehr lange darauf warten, dass ihre Besoldung angepasst wird. Dies als grundsätzliche Bemerkung, in der ich mich wiederhole.Zur Frage der Abg. Ingrid Hassler ganz kurz: Es ist so, dass im Bereich der Lehrerausbildung wir sehr davon abhängig sind, was die Schweiz macht und was der Rest von Europa macht. Dort ist die Tendenz ganz klar dahingehend, dass der Lehrerberuf verakademisiert wird. Ob das gut ist oder nicht, ist eine andere Frage. Ich erwähne dies aber deswegen, weil primär die Musik in der Schweiz und in der EU gemacht wird. Wir haben hier relativ wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum, weil, ich glaube nicht, dass irgendjemand hier in diesem Hohen Haus vorschlagen wird, dass wir im Bereich der Lehrerausbildung einen Sonderweg einschlagen, sondern wir müssen schauen, dass wir das im Einklang mit unseren Nachbarn machen.Abg. Alois Beck:
Eine kurze Antwort, Herr Regierungschef. Wenn Sie sagen, es liegt ein Gesamtkonzept vor, dann muss man sich fragen, wieso dass Sie jetzt mit dieser Vorlage hier kommen und nicht warten, bis das dann im Gesamtpaket verabschiedet werden kann. Aber es ist eben so: Von mir aus gesehen sind viele Begründungen hier überhaupt nicht stichhaltig. Die ganzen Unsicherheiten, die Sie gerade wieder erwähnt haben bezüglich, dass Liechtenstein nicht alles selbst autonom bestimmen kann und dass man auf unsere Partner angewiesen ist, all diese Unsicherheiten sind ja ein Indiz, dass es hier noch zu früh ist. Und ganz ehrlich gesagt: Wenn ich auf Seite 7 den 2. Abschnitt lese, wo es heisst: "Die grundsätzliche Neuregelung der Lehrerbesoldungen sollte auch nicht unter Zeitdruck erfolgen" - was kann man jetzt darunter verstehen? Ich glaube: Wenn das jetzt so verabschiedet wird, dass die Regierung sich da auch nicht mehr so unter Zeitdruck fühlt. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn das in einem Gesamtpaket verabschiedet werden könnte.Abg. Ingrid Hassler:
Ich werde in dieser Sache der Lehrerausbildung wirklich gerne weitere Auskünfte noch einholen, die Öffentlichkeit wartet darauf. Ich möchte einfach wissen, was man heute den jungen Menschen sagt, die die Realschule besuchen und davon ausgehen, dass sie, wenn sie die beenden, noch ein Lehrerseminar besuchen können, ohne dass sie die Matura haben. Wenn man davon, wie ich lese, ausgehen könnte, dass in der Schweiz die letzten Ausbildungslehrgänge schon 1999/2000 gestartet werden, da fehlt einfach auch noch jetzt eine Information an die berufswahlsuchenden jungen Menschen. Das war der Grund meiner Sorge. Aber ich habe Verständnis, dass man das Thema nicht mit einem Satz, mit der Verakademisierung der pädagogischen Berufe beantworten kann. Ich glaube, wir werden hier noch geeignete Informationen im Rahmen der Schulreformdiskussion bekommen. Danke.Regierungschef Mario Frick:
Zum Votum des Abg. Beck nochmals: Wir haben auf Seite 6 klargelegt und übrigens schon anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass die Regierung der Ansicht ist, dass die Revision der Lehrerbesoldung in drei Etappen erfolgen solle. Die erste Etappe hier und heute. Die zweite Etappe ist übrigens schon eingeleitet worden. Es ist eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Regierungssekretär Leonhard Vogt eingesetzt worden, so dass die zweite Etappe jetzt am Laufen ist oder besser gesagt - in Vorbereitung ist. Von Verzögerung kann keine Rede sein. Klar ist aber, dass der gesamte Prozess dieser drei Etappen doch einige Jahre brauchen wird; da darf man sich nichts vormachen. Wenn man also von einer Gesamtlösung spricht und die Oberschullehrer und die anderen Lehrer auf die Gesamtlösung vertrösten will, dann vertröstet man sie auf die nächsten 5 bis 6 Jahre. Ich glaube, das ist nicht sinnvoll, insbesondere nachdem die Oberschullehrer schon einige Jahre ganz spezifisch gewartet haben und ganz spezifische Zusagen früher schon erhalten haben.Abg. Alois Beck:
Nur noch einen Satz: Wenn ich hier im Regierungsbericht lese: "Die grundsätzliche Neuregelung der Lehrerbesoldung sollte auch nicht unter Zeitdruck erfolgen". Und vorne heisst es ja: "Wird ein Zeitraum von 5 Jahren ins Auge gefasst". Dann ist es genau das, was ich eben angesprochen habe. Und wenn dann noch auf Seite 7 ausgesagt wird - das ist nicht meine Aussage - die Regierung schreibt: "Im internationalen Vergleich steht die Lehrerbesoldung in der Schweiz und in Liechtenstein ohnehin an der Spitze" - als Begründung, dass hier keine Eile geboten ist. Da muss man hier einfach gewisse Widersprüche feststellen. Ich habe nur aus dem Regierungsbericht zitiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn damit die Diskussion über Art. 19 des Gesetzes beendet ist, können wir abstimmen. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 32 Abs. 1 Bst a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Art. 34 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art 34 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung dieser Abänderung des Besoldungsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diese Gesetzesänderung verabschiedet.-ooOoo-