GESETZ ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG (PBG) SOWIE GESETZ ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHEN PERSONENTRANSPORTE (LPTG) (NR. 76/1998). 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir beginnen jetzt heute noch - ich bin nicht sicher, ob wir damit zu Ende kommen - darum sage ich: Wir beginnen heute noch mit dem Traktandum 27: Bericht und Antrag der Regierung zur Schaffung eines Gesetzes über die Personenbeförderung sowie eines Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt "Liechtensteinische Personentransporte". Dieser Bericht und Antrag enthält, was im Titel nicht erwähnt wird, noch zwei weitere Gesetzesvorlagen, nämlich ein Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes und ein Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion ....... Sie scheinen immer darauf zu warten, bis ich sage: Wenn die Diskussion nicht benützt wird.Abg. Gebhard Hoch:
Es gibt ja 25 Abgeordnete hier in diesem Saal. Die Traktandenpunkte 27 und 28 gehören sachlich zusammen, weil die Inhalte der beiden Gesetzesvorlagen, nämlich Postautobetrieb und allgemeine Postdienste, derzeit über den Postvertrag mit der Schweiz von 1978 abgedeckt sind. Einige meiner allgemeinen Ausführungen und die kritische Beurteilung beziehen sich denn auch auf beide Vorlagen. Ein Teil dieses Votums ist daher auch als Beitrag zur Eintretensdebatte zum nachfolgenden Traktandum zu verstehen.Die Regierung begründet die beabsichtigte Aufhebung des Postvertrages mit der Schweiz damit, dass die Schweiz selbst das Postwesen liberalisiere und EU/EWR-Recht zwingend die formale Eigenständigkeit des liechtensteinischen Postwesens erfordere. Die Regierung geht davon aus, dass diese ihre Begründung nicht hinterfragt und als gegeben akzeptiert wird. Eine eigene Überprüfung dieser Feststellung der Regierung, vor allem was das EWR-Erfordernis anbelangt, ist mir nicht gelungen. Weder in der Richtlinie 97/67 EG noch an anderer Stelle in den beiden Regierungsberichten habe ich den Nachweis gefunden, dass der Postvertragmit der Schweiz auf den 31. Dezember 1998 aufgekündigt werden muss, und wir ab 1. Januar 1999 eine eigenständige Post haben müssen. Ich ersuche die Regierung, den Nachweis eindeutig und klar zu erbringen, dass dem tatsächlich so ist.Wie die Regierung wiederholt erwähnt, wird der Postvertrag mit der Schweiz auf Ende 1998 einvernehmlich aufgelöst. Einvernehmlich? Es ist kein Geheimnis, dass die Initiative zur Auflösung des Postvertrages von Liechtenstein aus kam und bei der Schweizer Post - auch das ist bekannt - anfänglich Irritationen und Erstaunen auslöste. Die Schweizer Post tat sich offenbar schwer mit dem Gedanken, dass Liechtenstein auch im Postbereich eigene Wege gehen will, nachdem die Schweizer Post seit 1920, also fast 80 Jahre lang, unser Postwesen bestens betreute. Mir scheint, die Regierung lässt es im Umgang mit unserem Nachbarn und treuen Partner Schweiz an Sensibilität fehlen.Dies musste schon bei anderer Gelegenheit beanstandet werden. Ich erinnere dabei nur an die Streichung des SRG-Beitrages. Wir sind der Schweiz zu grossem Dank verpflichtet, dass sie unser Postwesen in das schweizerische Postwesen integrierte und wir damit über 75 Jahre lang erstklassige und zuverlässige Postdienste beanspruchen konnten. Dass die Schweiz entsprechend entschädigt wurde und in den letzten Jahren vielleicht sogar etwas grosszügig, ist nicht mehr als recht und billig. Die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise der Regierung, wie sie es im Bericht Nr. 77/1998 tut, ist für mich zu technokratisch und lässt andere für das freundnachbarliche Verhältnis zur Schweiz weit wichtigere Kriterien ausser Acht. Beim kürzlichen 75jährigen Jubiläum zum Zollvertrag sind sehr schöne Reden geschwungen worden. Es sollte auch in der Praxis alles unternommen werden, um uns das Vertrauen und Wohlwollen der Schweiz für die Zukunft zu sichern. Wir sind mit der Schweiz in der Vergangenheit gut gefahren und werden es auch in Zukunft tun, wenn wir die freundnachbarlichen Beziehungen pflegen und nicht durch unbedachtes, zu selbstbewusstes oder sogar überhebliches Auftreten stören.Die Vorlage Nr. 76/1998 "Liechtensteinische Personentransporte" scheint mir persönlich weit weniger problematisch als die Nr. 77/1998 "Postgesetz, Postorganisationsgesetz". Zur Vorlage "Liechtensteinische Personentransporte" haben die Abgeordneten wiederholt Post von den Postautobetreibern bekommen. Einzelne Abgeordnete sind auch in persönlichen Besprechungen auf die offensichtlichen Mängel, die dem Gesetzesentwurf der Regierung anhaften, hingewiesen worden. Diese werden hier mit Sicherheit noch zur Sprache kommen. Ich meine, mit der Schaffung der Firma LPTG, wie sie die Regierung vorschlägt, ändert sich in Wirklichkeit gar nichts. Es wird zwar eine Privatisierung und eine unternehmerische Lösung suggeriert. In Tat und Wahrheit wird eine Lösung vorgeschlagen, die die Regierung aus der primären Verantwortung in einem politisch sensiblen Bereich herausnehmen will. Von Liberalisierung kann nicht gesprochen werden. Es ist zu erwarten, dass die neue Lösung nicht Kosten spart, sondern höhere verursacht. Ich befürchte, dass die vorgeschlagene Lösung der Firma LPTGFreiraum für unerwünschte Konkurrenz unter in- und ausländischen Subunternehmern schafft. Bei schlechten Entwicklungen könnte die Regierung die politische Verantwortung allerdings abschieben.Diese Vorgehensweise haben wir ja schon erfahren, z.B. LKK - Amt für Volkswirtschaft und Polizeireorganisation - Unternehmensberater. Die vorgeschlagene Lösung hat für die Regierung den Vorteil, dass sie politisch sensible Bereiche, wie Festlegung des Liniennetzes, des Fahrplanes und der Tarife usw., an die LPTG abgeben kann. Bezeichnend für diese Regierung ist auch, dass der Inhaber des Ressorts Verkehr nicht den Vorsitz in der Kommission für die Förderung des öffentlichen Verkehrs einnehmen soll. Dafür will die Regierung jemand delegieren. Das Interesse dieser Regierung an der Verkehrsproblematik zeigt sich an diesem Detail.Inakzeptabel ist zudem, dass der Landtag bei der Bestellung der Organe der Gesellschaft völlig ausgeschaltet werden soll. Die Regierungsvorlagen zu Nr. 76/1998 sind in keiner Weise entscheidungsreif. Ich beantrage die Rücküberweisung an die Regierung.Abg. Egon Matt:
Ich möchte zuerst einige kurze Bemerkungen zum Liberalisierungssturm machen, der derzeit unser Land überfegt, stehen doch Neuordnungen der Post, der Telekommunikation und jetzt auch noch des öffentlichen Verkehrs in kurz aufeinander folgendem Tempo an. Sogar mein reformfreudiges Herz wird hier ein bisschen eng, denn ich frage mich wirklich langsam: Haben wir die personellen Ressourcen, um das alles zu bewältigen? Mir scheint, dass der Abschied aus dem Rucksack der Schweiz ein brüsker Fall auf den Boden wird und ich fürchte, dass wir noch in einigen Bereichen ganz bös ins Schleudern kommen werden. Das eine allgemeine Vorbemerkung. Und jetzt zur Gesetzesvorlage im Einzelnen:Ich kann einige Argumente der Regierung, was die Auslagerung des Personentransportes auf eine Anstalt des öffentlichen Verkehrs betrifft, nachvollziehen. Ich denke auch, dass dadurch eine höhere Effizienz und eine personale Kontinuität gewährleistet werden kann. Allerdings bin ich überhaupt nicht der Ansicht der Regierung, dass damit auch quasi eine politische Unabhängigkeit erzielt werde. Für die Regierung vielleicht ja. Das hat der Abg. Hoch bereits angetönt. Aber entpolitisiert wird eine solche Anstalt mitnichten. Denken wir nur an die bereits bestehenden öffentlich rechtlichen Anstalten, die doch auch zur Versorgung altgedienter Politiker missbraucht werden.Grundsätzlich denke ich, dass hier eigentlich kein Systemwechsel stattfindet. Die PTT wird zur Anstalt, die Postautohalter werden zu Subunternehmer im Busbetrieb. Ich denke, dass hier bestehende Strukturen geschützt werden und von einerLiberalisierung im eigentlichen Sinne noch nicht gesprochen werden kann. Mir ist auch schleierhaft, warum die Regierung trotzdem die vorsorgliche Vergabe von Konzessionen an andere Unternehmen als die LPTG sich offenhalten will. Wohin soll hier der Weg führen? Weiss das die Regierung überhaupt?Positiv finde ich die Einbindung des Schülerbusverkehrs und des Werkbusverkehrs in dieses Konzept des öffentlichen Verkehrs. Bei den Werkbussen stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Unternehmen nun vollkommen aus ihrer Verantwortung für den Personalverkehr entlassen werden. Haben die Unternehmer keinerlei Kosten mehr für den Werkverkehr zu tragen? Haben die Unternehmer, wenn das der Fall ist, andere Zugeständnisse gemacht? Ich nehme ein Beispiel: In der Parkplatzbewirtschaftung haben sich die Unternehmer bereit erklärt, wenn sie keinen Personalverkehr mehr machen müssen, dass sie dann z.B. eine Parkplatzbewirtschaftung unterstützen. Auch was die Ortsbusse anbelangt oder die Sammeltaxis, die oft diskutiert werden, ist mir nicht klar, ob diese in dieses Konzept eingebunden werden sollen.Nicht nachvollziehen kann ich die Beschränkung der Vorlage auf den Strassentransport und auf die Seilbahnen. Mir fehlen die Schienentransporte. Gerade diese sind sehr zukunftsträchtig. Ich denke z.B. an eine Tramway durch Liechtenstein. Die einseitige Förderung und Beschränkung auf den Strassentransport könnte die Entwicklungschancen der Schiene auch lähmen. Es werden auch viel Verbundsysteme zwischen Schiene und Strasse diskutiert. Das fehlt in der Vorlage völlig. Ja, ich möchte soweit gehen und zur Diskussion stellen, ob Liechtenstein, wenn es schon das Transportregal für die Strasse aus der Schweiz zurücknimmt, nicht auch dasjenige auf der Schiene, das meines Wissens noch bei Österreich liegt, zurücknehmen sollte, um ein Verbundsystem Schiene-Strasse verwirklichen zu können.Auf jeden Fall wird die Regierung nicht darum herumkommen, bis zur Ausschreibung der Buslinien ein umfassendes, integriertes Nahverkehrskonzept ausarbeiten zu müssen. Dieses muss den Linienverkehr, den Schülerbusverkehr, die Werkbusse, die Ortsbusse und eben auch die Schiene und zukünftige Schienensysteme mit einbeziehen. Ich denke, es wird einige Bewegung in die Landschaft des öffentlichen Verkehrs kommen und erwarte mir hier auch wesentliche Verbesserungen, weshalb ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage plädiere.Zum Schluss noch drei Detailanmerkungen: Ich denke, dass auf Seite 16 im zweiten Absatz, wo es um die Stellungnahme der liechtensteinischen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs geht, sich ein Druckfehler eingeschlichen hat. Dort steht, dass dieser Verband sich durch eine Auslagerung "eine höhere Effizienz" verspreche. Ich denke, es muss da heissen: "Keine höhere Effizienz", weil dieser Verband ja die Integration des Personentransportes in die Landesverwaltung befürwortet. Das geht bei mir nicht auf.Und drei Seiten weiter auf Seite 19 bekomme ich persönlich noch eine späte Genugtuung. Dort heisst es: "Dass es zukünftig der LPTG aus wettbewerblichen Gründen nicht mehr gestattet sein solle, weitere Dienste im Bereiche des Gelegenheitsverkehrs anzubieten. Auch die Subunternehmer dürfen für andere Bereiche des Verkehrs als den Linienverkehr, nur Busse einsetzen, die sie nicht im Linienverkehr brauchen". Genau dieser Punkt war Anlass für eine Interpellation in diesem Hause. Ich gehörte damals zu den Interpellanten und die Regierung hat in ihrer Interpellationsbeantwortung genau diesen Punkt abgestritten. Es freut mich, dass wir Interpellanten jetzt hier eine späte Genugtuung erhalten, indem die Regierung das vorschlägt, was wir damals als Interpellanten moniert haben.Dann eine vielleicht abschliessende Bemerkung zum Namen: LKW, LPT - gibt es keine fantasievolleren Namen? Ich könnte mir eine "LIP-Trans" vorstellen, eine liechtensteinische Personentransportfirma. Mit diesen Kürzeln habe ich - ehrlich gesagt - meine Mühe.Abg. Karlheinz Ospelt:
Vorerst möchte ich festhalten, dass bis anhin ein sehr guter Service durch die Postautobetriebe geleistet wurde, und dass dieser Service auch staatlich geregelt war. Somit hatten wir klare Vorgaben. Allerdings eben mit dem Nachteil, dass diese klaren Vorgaben in einem Monopolbereich stattfanden. Der EWR fordert nun von uns, dass in Zukunft das Post- und Personenbeförderungswesen mindestens formal - eigenständig gestaltet werden muss. Die Bedienung der heutigen Postautolinien soll künftig von der Firma Liechtensteinische Personentransporte LPT-Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. D.h. also, dass nun kurzfristig neue Lösungen zu suchen sind, welche logischerweise auch einige Fragen aufwerfen. Es wird im Einzelnen darum gehen, diese Fragen bei den entsprechenden Artikeln zu diskutieren. Im Wesentlichen allerdings muss man festhalten, dass grundsätzlich eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2001 vorgesehen ist. Inwieweit hier eine mehr, oder weniger grosse Öffnung stattfinden kann, darüber stellen sich die Fragen bezüglich der Übernahme der bisherigen Betriebseinrichtungen oder der Postautos generell, wie auch der Gebäude, aber vor allem auch des Personals. Diese Fragen wurden auch in der Finanzkommission erläutert und liegen den Abgeordneten im Protokoll vor.Wesentlich scheint mir, dass diese Fragen eindeutig geklärt und mit allen Vor- und Nachteilen hier auch diskutiert werden, um damit sowohl für die heute bestehenden Infrastrukturen und die dahinter stehenden Personen und Beschäftigten Lösungen gefunden werden können, welche es andererseits auch erlauben, den vom EWR-Recht geforderten neuen Recht Rechnung zu tragen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir unterbrechen unsere Sitzung für eine halbe Stunde.PAUSE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren, wir setzen die Eintretensdebatte zu Traktandum 27 unserer Tagesordnung fort. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Hubert Sele.Abg. Hubert Sele:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung legt eingangs des Berichtes und Antrages die Gründe dar, warum eine Neuordnung des Post- und Personenbeförderungswesens notwendig ist. Sie begründet dies mit der Liberalisierung der Telekommunikation und des Postwesens in der Schweiz, dem EWR-Abkommen und mit der einvernehmlichen Auflösung des Postvertrages auf Ende 1998. Von mir aus gesehen sind diese Gründe einleuchtend und machen eine Neuordnung, eine Neuregelung des ganzen Personenbeförderungswesens notwendig. Ich bin daher klar für Eintreten auf diese Vorlage.Eine Grundsatzfrage bei der Neuordnung des Personenbeförderungswesens ist: Wem die Führung und Verwaltung übertragen werden soll? Der Landesverwaltung, also einem Amt, oder, wie es die Regierung vorschlägt, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, der LPT - Liechtensteinische Personentransporte. Meines Erachtens überwiegen die Vorteile der von der Regierung vorgeschlagenen Lösung, also der Übertragung der Aufgaben an eine Anstalt. Ich möchte da nicht weiter zitieren, sondern nur die Stichworte in Erinnerung rufen, die im Bericht aufgeführt sind: Höhere Effizienz, Trennung zwischen Regierung als Regulierungsbehörde und Aufsichtsbehörde, schlanke Verwaltung, privatwirtschaftliches Management.Den Einbezug des Schülerbusses und des Werkverkehrs ins zentrale öffentliche Verkehrskonzept kann ich nur befürworten. Ich meine damit, dass eine bessere Koordination, eine bessere Abstimmung möglich ist, bessere Nutzung von Synergien, was zu Kosteneinsparungen führen dürfte. Ein wichtiger Diskussionspunkt ist die Personalübernahme durch einen neuen Subunternehmer. In der Regierungsvorlage heisst es in Art. 7 Abs. 4, dass bei der Auftragsvergabe das Personal des bisherigen Subunternehmers durch den neuen Subunternehmer in jedem Fall zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen ist. Was heisst das aber,zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen ist? Für wie lange gelten die bisherigen Bedingungen?Der Unternehmer könnte kurze Zeit nach der Übernahme des Personals z.B. die Löhne drastisch herabsetzen, die Arbeitsbedingungen zu Lasten des Personals verschlechtern, kündigen, günstigeres Personal einstellen, Chauffeure, die vielleicht weniger qualifiziert sind, aber zu tieferen Löhnen arbeiten oder günstigere Grenzarbeiter einstellen. Ich glaube daher, dass unbedingt zum Schutz des Personals in irgend einer geeigneten Form Regelungen getroffen werden müssen, dass der Besitzstand, die heutigen Bestimmungen oder Vertragsbedingungen irgendwie weiter geführt werden können. Sei das in einer Übergangsbestimmung, also in einer bestimmten Fristsetzung, oder dass im Lastenheft Mindestlöhne entsprechend den Qualifikationen des Personals festgeschrieben werden. Es könnte auch in der Verordnung geregelt werden. Die Regierung sollte hier bis zur 2. Lesung konkrete Vorschläge unterbreiten.Ein weiterer bedeutender Punkt ist natürlich auch die Übernahme der Betriebsmittel, sprich Fuhrwerk und Infrastruktur, durch den neuen Subunternehmer. Im Art. 7 Abs. 5 heisst es, dass die LPT im Rahmen der Ausschreibung die Übernahme der betriebsnotwendigen Mittel - Fuhrpark, Infrastruktur - zwingend vorschreiben kann. Diese Kann-Bestimmung ist meiner Ansicht nach eine sehr vage Aussage und lässt allzu grossen Spielraum offen für die Anstalt LPT. Ich schlage vor, dass es hier heissen müsste, dass der neue Subunternehmer verpflichtet ist, den Fuhrpark und die anderen Betriebsmittel zu übernehmen, aber natürlich zu irgendwelchen festgelegten bestimmten Bedingungen. Wie gesagt, ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Ingrid Hassler:
Eine Auslagerung auf eine öffentlichrechtliche Anstalt zur Organisation der öffentlichen Personenbeförderung und die Abkoppelung von der Schweizerischen PTT unterstütze ich und finde es als Übergangslösung allerdings vorerst ein Minimum, dass die bestehenden Postautohalterverträge für 2 Jahre, also bis zum Mai 2001, unverändert weitergeführt werden. Es wird nämlich alles Zeit brauchen, und zwar, um eine innovative, öffentliche Personenbeförderung aufzuziehen. Und das ist der Grund, warum ich diese Öffnung, diese Neugestaltung auch befürworte. Ich erwarte eine Umstellung, eine neue Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs mit allen Pendenzen, die wir haben.Wir haben in der Finanzkommission letztes Jahr beim Budget darüber gesprochen: Was könnte man ändern, besser machen, letztlich vielleicht auch günstiger. Also, das ist meine Motivation auf diese Vorlage und auf diesen Schritt von der Regierung einzutreten. Gemäss Art. 6 Abs. 1 habe ich es so verstanden, dass die LPT mittels Gesetz Konzessionsträger ist. Faktisch schliesse ich es eigentlich aus,dass die LPT diese Konzession selbst oder teilweise selbst ausübt, indem sie eigene Transportmittel anschafft, sondern, dass sie sich darauf konzentrieren wird, gemäss Art. 7 einen oder mehrere Subunternehmer für einzelne Linien einzuschalten. Deswegen betrachte ich Art. 8 bis 18, wo die Regierung weitere Konzessionen vergeben kann, als vorläufig vorsorglich. Ich wüsste dort momentan keine besonderen Transporte, die zu konzessionieren wären.Ich habe mich gewundert, was die Gründe sein können, dass auf einen Aufsichtsrat, ähnlich wie bei anderen Anstalten oder solchen öffentlich rechtlichen Anstalten, verzichtet wird. Dann wiederhole ich, was mehrere schon gesagt haben. Es gab ausführliche Diskussionen zum Art. 7 des Gesetzes gemäss den Protokollen der Finanzkommission. Während für das Personal ein Übernahmeverpflichtung in Abs. 4 vorgesehen ist, müssen gemäss Abs. 5 die jetzigen Fuhrunternehmen ab 2001 allenfalls damit rechnen, auf ihrem Fuhrpark sitzen zu bleiben. Allenfalls heisst, je nach dem, wie sich der Wettbewerb nach der Ausschreibung in zwei Jahren gestalten wird. Auch Absatz 6 von diesem Artikel lässt die Art und Weise offen, wie eine allenfalls gemachte Vorschreibung auf die Übernahme der betriebsnotwendigen Mittel - damit meint man den Fuhrpark und die Infrastruktur - zu übernehmen wären. Da könnte dann noch ein Diskussionspunkt sein, ob das marktwirtschaftlich, zum Verkehrswert, zum Buchwert stattfinden soll. Die Regierung lässt im Absatz 6 von diesem Artikel die Spekulationen, auf welcher Ebene das sein soll, jedenfalls offen.Meine Vorstellung ist in den Finanzkommissionsprotokollen zum Ausdruck gekommen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn diese Diskussionen öffentlich im Landtag zitiert würden. Ich werde bei Artikel 7 dafür eintreten, dass wir a) für das Personal ab dem Jahre 2001 eine Übergangslösung suchen werden und b), dass zum Absatz 5 für die Übernahme der Betriebsmittel eine stärkere Verpflichtung gefunden werden muss, zumindestens im Rahmen der bisherigen Abschreibungspraxis. Ein Thema dürfte in meinen Augen bei dieser Neuordnung des öffentlichen Personenverkehrs auch angeschnitten werden. Wir können das auch auf die Budgetdebatte verschieben. Das scheint mir von Bedeutung. Wichtig ist, wie wir mit dem Defizit von jetzt CHF 10,5 Mio. umgehen wollen. Ich habe schon angedeutet: Das Ganze soll eine innovative Neuausrichtung sein, also, steht auch dieser Defizitbetrag in meinen Augen zur Diskussion. Im Weiteren werde ich auf eine Reihe von Artikeln in den beiden Gesetzen bei der Lesung noch eintreten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Marco Ospelt:
Unser Fraktionssprecher Gebhard Hoch hat die wesentlichen Fakten betreffend die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Personenbeförderung in Liechtenstein eigentlich schon aufgeführt. Wie er, kann ich es nur bedauern, dass wir schon zu Beginn der Abklärungen zur Auflösung des Postvertrags unsere Partner in der Schweiz irritiert haben. Ich fürchte, dass wir sie auch im Verlauf der Verhandlungen düpieren, wenn sich unsere Verhandlungsvertreter so spröde zeigen, wie sie dies bei der Vorstellung ihrer Gespräche mit der schweizerischen Delegation in der Fraktion der Bürgerpartei angeführt haben. Wie Gebhard Hoch halte ich diese Vorlage nicht für entscheidungsreif. Einerseits schon deshalb, weil das EWR-Erfordernis der Einführung jetzt für mich nicht schlüssig dargelegt ist.Andererseits - und das ist für mich ein wichtigerer Faktor - , andererseits deshalb, weil ich glaube, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Scheinprivatisierung, eine Scheinliberalisierung handelt. Ich möchte das gerne ausführen: Ein Punkt dazu ist z.B. nur schon jener, dass sich die LPT beschränkt auf den Linienverkehr und damit die Konkurrenzsituation im Gelegenheitsverkehr völlig eingeschränkt ist. Der Wettbewerb ist aber noch in weit wesentlicherer Hinsicht eingeschränkt. Denken Sie nur an die Anstellung des Personals, so wie hier ausgeführt, zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen. Ich komme darauf noch zurück. Dann aber auch die Bedingungen zur Konzessionierung, also zur Zulassung als Konzessionär jetzt über die LPT hinaus. Da sind sehr einschränkende Bedingungen fixiert. z.B. muss der Kurs, der durch diesen Konzessionär, diesen Konzessionsansucher eingegeben wird, muss notwendig sein, er muss zweckmässig sein, er muss wirtschaftlich sein, der Bestand des bisherigen Konzessionsinhabers muss gesichert sein. Es darf keine Konkurrenz entstehen für von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote. Da frage ich mich dann: Wer den wofür noch um eine Konzession ansuchen kann?Es fehlen in diesem Gesetz z.B. klar festgelegte Qualitätstandards. Natürlich wird im weissen Teil über Qualität sehr viel gesprochen. Aber im Gesetz wird nur davon geredet, dass ein Konzessionär seine Fahrzeuge einsatzbereit halten müsse, was immer das heissen mag. Dass er genügend notwendige Ersatzfahrzeuge bereithalten müsse, und dass er eine Betriebspflicht habe. Weiters wird über die Qualität - im Gesetz jedenfalls - nichts ausgesagt. Ich denke, dass dadurch auch die Sicherheit im öffentlichen Verkehr gefährdet ist. Die Sicherheit nicht nur, wenn die Qualität fehlt für die Benützer des öffentlichen Verkehrs, die Sicherheit für die Versorgung unseres Landes im Bereich des öffentlichen Verkehrs, die Sicherheit für die bisherigen Inhaber, also für die bisherigen Postautohalter und die Sicherheit für ihr Personal (noch angefügt). Die bisherigen Postautohalter werden innert kürzester Frist mit einer Situation konfrontiert, die ihnen das bisherige Recht, die bisherige Geschäftsgrundlage, entzieht. Sie konnten sich bisher auf klare Abmachungen verlassen in Bezug auf Investitionen, in Bezug auf den Fuhrpark und die anderen betriebsnotwendigen Mittel, die ihnen ja auch in einem sehr engen Rahmen vorgegeben waren, und die auch bisher eigentlich den Postautohalternkeinen wesentlichen Spielraum gelassen haben. Ich denke deshalb, dass es unabdingbar ist, für diese bisherigen Inhaber eines Vertrages eine Übergangsregelung zu finden. Auch mir genügt die Kann-Bestimmung in Art. 7 Abs. 5 keineswegs. Ich erwarte auch, dass Abklärungen, wie sie in der Finanzkommission angesprochen wurden, wirklich getätigt werden, bevor man über diese Materie entscheidet. z.B. wurde dort angetönt, dass man abklären müsse, inwieweit der Fuhrpark dieser Postautohalter nicht schon bisher durch den Staat quasi mitfinanziert oder vorfinanziert worden sei. Ich denke, wenn man so etwas in die Welt setzt, dann muss man das auch seriös abklären, bevor man über so eines Gesetzesmaterie entscheiden kann. Ich bin auch dafür, dass man im Lastenheft klare Kriterien vorgeben muss. Ich muss mich präzisieren: Dass man im Gesetz in Bezug auf das Lastenheft klare Kriterien vorgeben muss, weil sonst eigentlich der Landtag gar keinen Einfluss hat auf den Leistungsumfang und die Qualität es öffentlichen Verkehrs, so wie er sich dann präsentieren wird. Art. 7 Abs. 4 ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig konsistent diese Vorlage ist, die uns hier zur Beratung vorliegt. Da wird nämlich ausgeführt, dass das Personal zu den bisherigen Bestimmungen weiter zu beschäftigen sei. Aber die Diskussion in der Finanzkommission hat auch hier ganz deutlich gezeigt, was von dieser Sicherheit, von dieser zwingenden Bestimmung zu halten ist. Da war nämlich nur ein Mitglied damals der Meinung, der Ansicht, dass der Schutz der Arbeitnehmer über das Jahr 2001, nämlich über den Zeitpunkt der Neuvergabe der Verträge an die Subunternehmer an die Postautohalter hinaus gehen solle. Alle andern Mitglieder waren der Meinung, dass eine Zeit von zwei Jahren durchaus genüge als Sicherheit und dass dieser Artikel durchaus nicht so gemeint sein könne, dass der neue Vertragsnehmer, der neue Subunternehmer dann für eine wie auch immer definierte Zeit daran gebunden wäre, das Personal auch zu den bisherigen Bedingungen zu halten.Das heisst also durch die Bestimmung, dass das Personal zu übernehmen sei. Dabei ist überhaupt nichts darüber ausgesagt, wie lange es denn zu behalten sei und zu welchen Bedingungen es denn weiter zu beschäftigen sei. So wie der Artikel hier steht und so wie er in der Finanzkommission ausgelegt wurde, könnte man ihn durchaus streichen, weil er gibt nur eine scheinbare Sicherheit. Mich hat dieser Artikel ein bisschen an die Treuhand in Ostdeutschland erinnert, die die ostdeutschen Betriebe abgewickelt hat und wo auch jeder Arbeitgeber verpflichtet wurde, das Personal zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Das hat er auch getan, nur hat er sich schleunigst dann von diesem Personal wieder getrennt, wenn es irgendwie möglich war. Der Wettbewerb, der hier angesprochen wird, spielt ja nur in einem sehr kleinen Bereich so, wenn man es dem weissen Teil dieses Berichts und Antrags Glauben schenken kann. Wenn also die Regierung aussagt, dass der Qualitätsstandard im öffentlichen Verkehr so wie bisher erhalten bleiben müsse, d.h. also, dass der Fuhrpark die bisherige Qualität, die bisherige Sicherheit bieten müsse, dass die Ausbildung des Personals im bisherigen Rahmen sein müsse usw. Wenn man bedenkt, dass alle diese Dinge ja dann nach Absicht der Regierung, die zwar im Gesetz nicht ausdrücklich festgehalten ist, aber immerhin von der Regierung so deklariert ist, wenn das alles im Lastenheft festgeschrieben werden soll, dann bleibt ja neben ein paar organisatorischen Tricks, die ein Unternehmer anwenden kann, eigentlich nur noch ein Wettbewerb über die Löhne übrig, der überhaupt dann diese Subunternehmer zu günstigeren Angeboten bringen könnte, und der den Subunternehmer dazu bringen könnte, den Auftrag gegenüber einem Konkurrenten zu bekommen.In diesem Zusammenhang komme ich eigentlich zum für mich störendsten Bestandteil dieses Gesetzes, nämlich der Verschleierung der politischen Verantwortung, die in diesem Gesetz mindestens unterschwellig enthalten ist. Die Organisation des öffentlichen Verkehrs soll gemäss diesem Gesetz nicht mehr in der Verantwortung der Regierung bleiben, obwohl die Regierung weiterhin praktisch alles beschliesst und kontrolliert, z.B. alle Einzelheiten der Tarife und des Fahrplanes festlegt. Aber, nach aussen wird die Verantwortung delegiert an einen Verwaltungsrat, wobei die Regierung diesen Verwaltungsrat wieder bestimmt. Also trotzdem immer wieder ein ungutes Gefühl der politischen Beeinflussung daliegt, aber schliesslich, wenn es schief geht, dann die Regierung sich quasi hinter diesem Schutzschild des Verwaltungsrates verstecken kann. Ich vermisse auch ein Konzept für die Schaffung von Ressourcen im Bereich von Management und Personal. Das ist nirgends angeschrieben. Man sagt ja, es bräuchte eine Management-Stelle mehr als sie bisher schon vorhanden sei, wobei die bisher mit dem öffentlichen Verkehr in Liechtenstein Betrauten nur einen kleinen Ausschnitt aus diesem Management, nur einen Teil des notwendigen Managements bisher abgedeckt haben. Alles andere wurde ja bisher von St. Gallen aus gemacht. Und hier schliesst sich eigentlich der Kreis. Wir sind aus dem Rucksack der Schweiz herausgeplumpst, wie der Abgeordnete Egon Matt gesagt hat, und es wird jetzt schon schmerzlich klar, dass wir die Kooperation mit der Schweiz brauchen, dass wir auf ihrem Know-how und auf ihr Wohlwollen angewiesen sind. Wir sehen das vor allem jetzt im Zusammenhang mit dem Postgesetz, das wir als nächstes Traktandum behandeln werden, wo schon klar rezipiert wird, dass es nicht möglich sein wird, den Postvertrag auf den 1. Januar 1999 einvernehmlich aufzulösen, sondern, das wird man irgendwann zu einem späteren Datum vornehmen. Es wurde sogar angedeutet, dass man gewisse Teile des Postvertrages schon auflösen könne, während dem man andere noch weiterführen müsse, weil man hier eben auf das Know-how der Schweiz angewiesen sei. Ich glaube, auch im Bereich der Personenbeförderung wäre es meiner Meinung nach abzuklären, ob es nicht möglich wäre, in der Kooperation mit der jetzt privaten Schweizer Post eine schlankere, effizientere Lösung zu erreichen. Und aufgrund all dieser Fragen möchte ich den Antrag unseres Fraktionssprechers unterstützen, nämlich diese Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, um zunächst einmal alle diese Fragen zu klären.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Regierungschef Mario Frick:
Ich werde mich nur zum PTT-Vertrag äussern. Dies deswegen, weil Regierungsrat Norbert Marxer und ich verantwortlich sind für diesen Vertrag jetzt in der Überführung in ein neues Kleid, in eine neue Ausgestaltung. Zuerst einmal darf man festhalten, dass dieser Vertrag gute Dienste geleistet hat. Dass über Jahrzehnte eine sichere und qualitativ hochstehende Grundversorgung in den Bereichen "Telekommunikation" und "Post" gewährleistet wurde - und noch werden. Ich glaube, dass wir hier sehr gut bedient waren, dass es richtig war.Die Philosophie des Postvertrages ist die des Monopols. Das Monopol aber ist vorbei. Da ist die Schweiz uns sogar etwas voraus, indem dort die entsprechenden Strukturen sehr viel weiter gediehen sind aus verschiedensten Gründen, als bei uns. Ich erinnere nur daran, dass die Swisscom AG beispielsweise jetzt an die Börse geht. Ich erinnere auch daran, dass die Schweizerische Post auch schon in einer eigenständigen Form steht und entsprechend selbständig tätig wird. Mit den zuständigen schweizerischen Behörden wurden schon seit einiger Zeit Gespräche geführt. Schon mit Jean-Pascal Delamuraz, dass es in diese Richtung geht. Man hat an sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten gehabt, nein, sogar drei, wenn ich es genau nehme:1. Dass eine Totalrevision des Postvertrages stattfindet, dass weiterhin die Post alles für uns macht. Die Schweizerische Swisscom - nur das steht quer im Raum - wäre in der Schweiz wahrscheinlich nicht sehr einfach gewesen, für uns auch nicht. Wäre abgesehen davon, EWR-widrig.2. Dass man eben einen total neuen Vertrag macht, also nicht eine Grossrevision, sondern einen ganz neuen Vertrag. Das kann man machen. Nur, was hätte er regeln sollen? Er hätte regeln müssen, dass in der Schweiz private Unternehmungen sind und bei uns auch, und dass man das miteinander koordiniert. Für das braucht man keinen Staatsvertrag.3. Dass man den Postvertrag im Einvernehmen auflöst und die Zusammenarbeit auf andere Schienen legt, dass man die auch anders strukturiert. Es wird aus dem heraus weiterhin eine Zusammenarbeit geben. Konkret, das wird Regierungsrat Marxer sicherlich noch weiter ausführen. Im Bereich der Post, beispielsweise, indem auch in Zukunft die Liechtensteinische Post AG nach Ansicht der Regierung in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post sein soll, aber eben neu unter Marktbedingungen, unter Wettbewerbsbedingungen. Das ist der grosse Unterschied: Nicht mehr unter reinen Monopolbedingungen. Und ich kann Ihnen sagen, dass gestern oder heute jetzt bin ich nicht mehr ganz sicher - , eine entsprechende Rückantwort - heute war's - von der Post betreffend die Lösung für das nächste Jahr eingetroffen ist, wenn denn der Postvertrag aufgelöst ist. D. h., dort besteht jetzt schon Konsens, dass der Postvertrag gerade auf das nächste Jahr unter den bisherigen Bedingungen, aber eben auf einer nun nicht mehr völkerrechtlichen Ebene,sondern auf einer Vereinbarungsebene, fortgeführt wird, bevor dann im Verlauf von 1999 oder anfangs 2000 die Strukturen definitiv für die Post AG gestaltet werden. Also, Sie sehen: Das läuft alles planmässig und im Einvernehmen ab.Betreffend Telekommunikation habe ich eigentlich die letzten Jahre nie gehört, dass der eingeschlagene Weg nicht korrekt sei. Das Telekommunikationsgesetz wurde akzeptiert, die Verselbständigung des Netzes, die Überführung in eine AG. Das Konzept der Regierung, das der Landtag ja zur Kenntnis genommen hat, wie man vorgehen soll, dass man Wettbewerb generiert. Sie können sicher sein, dass von Seiten der Schweiz dieser Weg akzeptiert wird. Ich möchte Sie generell bitten, nicht in falsche Ängstlichkeit zu verfallen oder Nostalgie, wenn die vertraglichen oder überhaupt die Beziehungen mit der Schweiz weiterentwickelt werden. Eine Weiterentwicklung war beispielsweise der Beitritt Liechtensteins zum EWR unter Beibehaltung der guten Beziehung und der offenen Grenzen mit der Schweiz. Das wurde explizit von der Schweiz begrüsst und auch unterstützt. Ohne die Unterstützung wäre es nicht gegangen. Oder ein anderes Beispiel: Früher wurde die WUST bei uns eingehoben, nach schweizerischen Gesetzen durch schweizerische Beamte. Und eine Weiterentwicklung, weil eben die Mehrwertsteuer kam, hat dazu geführt, dass es einen Mehrwertsteuervertrag gab, ein Mehrwertsteuergesetz, und liechtensteinische Behörden heben die Mehrwertsteuer ein. Also, ich glaube, dass es ganz normal ist, dass Liechtenstein sich weiter entwickelt, dass sich die Beziehungen weiter entwickeln und ich denke, dass es gut ist, wenn Liechtenstein immer mehr Verantwortung übernehmen kann. Es ist nichts Schändliches, es ist nichts Schädliches und ich kann Ihnen versichern, dass das im Einvernehmen mit unserem Partner, der Schweiz, passiert. Wenn dem nicht so wäre, hätte ja man den Zollvertrag, pardon, den Postvertrag natürlich, künden müssen. Das passierte aber nicht. Er wird im Einvernehmen aufgelöst. Die Kündigungsfrist wäre letztes Jahr abgelaufen, damit der Postvertrag rechtzeitig aufgehoben werden hätte können. Das ist nicht erfolgt, musste nicht erfolgen, weil Konsens bestand, dass man den Postvertrag im Einvernehmen auflöst und das so austariert, dass es vernünftig abläuft. Es wird nun in den nächsten Monaten einige Arbeiten geben, die noch vor uns liegen, weil dieser Umgestaltungsprozess kein einfacher ist. Aber ich möchte einfach bitten, dass man mit dieser Mär, dass man da irgendjemanden vor den Kopf stösst, einmal aufhört. Das ist ein Prozess, indem wir drin sind, der die Zeit mit sich bringt. Vor allem ist es ein Prozess, der im Einvernehmen stattfindet.Abg. Marco Ospelt:
Herr Regierungschef, es ist nicht Angst. Neulich, z.B., habe. ich eine ziemlich junge Dame sagen hören: Sie zeige der Schweiz die spröde Schulter. Und da sind mir etliche Assoziationen gekommen bei dieser Aussage. Aber zurück zu Ihrer Aussage: Es werde ein freier Markt geschaffen. Es sollen Marktverhältnisse geschaffen werden. Also mindestens für den Personenverkehr in Liechtenstein, für die LPT, kann ich diesen Markt in Ihrer Gesetzesvorlage nicht erkennen. Ich würdeeher meinen, dass der Markt abgewürgt wird durch eine Vielzahl von Einschränkungen, die diesem Markt auferlegt werden. Im Gegenteil: Ich habe die Befürchtung, dass, wenn dieses Gesetz so verwirklicht wird, am Schluss dieser Markt auf dem Buckel der Arbeitnehmer stattfinden wird. Und das macht mir schon ein bisschen Sorge.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich wurde in den verschiedenen vorhergehenden Voten auch in vielen Punkten angesprochen. Der Regierungschef hat schon den Bogen zur Telekommunikation gespannt. Ich werde den Bogen ein bisschen weniger weit spannen, und zwar um die zwei Traktanden, um die es jetzt und morgen geht: Die "Gelbe Post" und die Postautos. Es ist so, dass 1920 der Postvertrag, der alte Postvertrag, zwischen der Schweiz und Liechtenstein abgeschlossen wurde. Damals, zur Zeit der Kutschen, war es üblich, dass Personen und Briefe gleichzeitig "behandelt" wurden. Dies erklärt auch, warum diese zwei Bereiche, die eigentlich heute nicht mehr so viel miteinander zu tun haben, im gleichen Gesetz zu finden sind. Es ist sicher so, dass wir in Liechtenstein eine sehr gute Qualität haben. Das ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Zusammenarbeit mit der Schweiz diesbezüglich sehr gut funktioniert hat. Aber, wie der Regierungschef schon gesagt hat: Aufgrund der Liberalisierung in ganz Europa entwickelt sich die Schweiz weiter, entwickelt sich Liechtenstein weiter und dies gilt auch für das EWR-Gebiet.Grundsätzlich wurde in Frage gestellt, warum wir überhaupt diese zwei Vorlagen bringen. Ich möchte sagen: Aufgrund der Entwicklungen in der Schweiz, das ist der erste Grund. Wenn man z.B. den Postvertrag aus dem Jahre 1978 anschaut, dann sind viele Begriffe, die noch in diesem Vertrag vorhanden sind, heute gar nicht mehr existent, weil in der Schweiz die ganze Post liberalisiert und auch aufgeteilt wurde in verschiedene Business Units. D.h., es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten, wie der Regierungschef auch schon gesagt hat: Eine totale Überarbeitung des Postvertrages, wobei im Moment die Schweiz in einer Veränderung ist. Es gibt neue Gesetze. Diese ganzen Vorschriften, die auch in der Anlage des Postvertrages aufgeführt sind, werden momentan überarbeitet. Wir haben also nicht nur diesen Blick in die Schweiz, sondern auch noch den Blick in den EWR-Raum zu werfen. Da ist die Postrichtlinie, die vermutlich in diesem oder im nächsten Monat im Joint Committee dann übernommen wird. Die wird dann -vermutlich ab Februar 1999 - für uns anzuwenden sein. Da gibt es auch Übergangsfristen, die wir einhalten müssen. Von dieser Seite her sind wir auch gefordert.In dieser Richtlinie - ich möchte jetzt nicht allzusehr ins Detail gehen - aber es wird so in der Richtlinie verlangt, dass die reservierten Dienste im gelben Postbereich maximal Briefe bis 350 Gramm betreffen dürfen. In der Schweiz sind die reservierten Dienste im Moment bis 2'000 Gramm. Also, hier ist eine Diskrepanzzwischen schweizerischem Recht und EWR-Recht. Das ist für uns ein Problem, wenn wir bei der Schweiz verbleiben würden. Ausserdem wird verlangt, dass die Rechnungslegung separat durchgeführt wird, also separate Rechnungslegung für die reservierten Dienste, dann den Universaldienst ohne die reservierten Dienste und für die Wettbewerbsdienste. Und weil in der Schweiz dies nicht so funktioniert, kann diese bisherige Kostenverrechnung, diese pro-rata-Verrechnung, nicht mehr weiter geführt werden. Also auch hier geht die Schweiz einen nicht-EWR-konformen Weg und wir sind gezwungen, hier diesbezüglich Anpassungen zu machen. Das heisst also: Von dieser Postrichtlinie aus ist Handlungsbedarf.Wenn man also zusammenfasst - Postvertrag, Telekommunikationsbereich: Man hat die ganzen Entwicklungen gesehen, auch in der Schweiz mit der Swisscom, dann im Gelbpostbereich. Die Schweiz privatisiert, wir haben die EWR-Richtlinie, Postrichtlinie umzusetzen. Ein weiterer Bestandteil sind die Radio- Fernsehartikel, die im Moment auch noch im Postvertrag enthalten sind und die Personenbeförderung. Im Personenbeförderungsbereich müssen wir auch aufgrund von EWR-Rechten eine Regulierungsbehörde einsetzen. Ich denke da an den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Richtlinie ist auch angefügt, d.h. hier müssten wir dann, wenn wir das Regal zurücknehmen, separat mit Österreich über diesen grenzüberschreitenden Verkehr verhandeln. Es sind also viele Entwicklungen, die von aussen auf uns hereinkommen, die uns dazu zwingen, schnellstmöglich zu handeln. Es ist so, dass die ganzen Arbeiten im letzten Sommer gestartet wurden, dass gründliche Vorarbeiten geleistet und - ich möchte sagen - in einem Eilzugstempo diese ganzen Vorlagen entwickelt wurden.Die verschiedensten Arbeitsgruppen sind im Moment auch tätig. Wir haben verschiedene Arbeitsgruppen, die zwischen Liechtenstein und der Schweiz die verschiedenen Bereiche bearbeiten, um gute Lösungen, Übergangslösungen, zu haben, wenn wir eigenständig, oder wenn wir in diesem Prozess sind, dass wir die Post AG, diese LPT, diese Anstalt auf eigene Füsse stellen. Weil es ist ganz klar: Ab 1. Januar 1999 sind wir nicht bereit. Wir brauchen diese Übergangslösungen und diese Übergangslösungen sind uns auch von der Schweiz zugesagt worden. Wir haben schon Entwürfe, die praktisch fast fertig sind. Also ganz kleine Bereinigungen noch, die uns garantieren, dass die Schweiz bereit ist, die Dienste, sowohl im gelben Postbereich, als auch in der Personenbeförderung, fortzuführen, bis wir mit unserer Organisation bereit sind. Es ist auch ein Schreiben eingetroffen, wo die Schweizerische Post uns mitteilt, dass sie bereit sind, in dieser Übergangszeit mit uns zu den bisherigen Bedingungen zusammenzuarbeiten, wirtschaftlich und organisatorisch, und dass sie gerne bereit sind, nachher weiterhin mit uns zu kooperieren. Also, sicher keine schlechte Situation in den Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Diese Auflösung des Postvertrages geht wirklich im Einvernehmen. Es ist auch so, wie der Regierungschef schon gesagt hat: Den Postvertrag hätte man im letzten Jahr künden müssen, damit er auf Ende 1998 gekündet würde. Der nächste Kündigungstermin wäre erst wieder in fünf Jahren. Das heisst also: Wir können auch nicht einseitig auf Endenächsten Jahres künden. Wir sind darauf angewiesen, dass wir da eine einvernehmliche Lösung finden. Wir sind diesbezüglich auf einem sehr guten Weg.Ich habe kurz die spätere Zusammenarbeit angesprochen. Diese spätere Zusammenarbeit ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Vermutlich wird auf die 2. und 3. Lesung noch ein Übergangsartikel eingearbeitet, der dann das Genaue regelt, wie dieser Übergang stattfindet. Welche Artikel verspätet in Kraft gesetzt werden können oder müssen.Aber sonst ist dazu zu sagen: Wenn diese ganze Liberalisierung stattfindet, dann sind es nicht mehr Staatsverträge, die hier abgeschlossen werden, sondern es gibt dann einen Vertrag, einen Dienstleistungsvertrag oder betriebswirtschaftlichen Vertrag zwischen der FL-Post AG und der Schweizerischen Post. Diesbezüglich sind wir dabei, alles vorzubereiten, damit diese Post AG sehr schnell aktiv werden und die entsprechenden Aktivitäten aufnehmen kann.Nach diesen allgemeinen Ausführungen möchte ich auch noch auf die spezielleren Fragen und Bemerkungen in den verschiedenen Voten eingehen. Zur Frage betreffend der einvernehmlichen Auflösung und dass die Schweiz irritiert ist: Ich glaube, da haben wir genug Ausführungen gemacht und auch nachgewiesen, dass es notwendig ist, auf diese Vorlagen einzutreten und heute und morgen zu behandeln.Es wurde vom Abgeordneten Gebhard Hoch auch ausgesagt, dass der Personentransport weniger problematisch ist. Dem ist sicher beizupflichten, weil im Personentransportbereich, entgegen den Aussagen des Abgeordneten Marco Ospelt, wird fast alles schon jetzt bei uns im Land gemacht. Der Postautodienst Vaduz hat insgesamt 200 Stellenprozente, die die organisatorischen und betrieblichen Aufgaben durchführen, mit den Postautohaltern zusammenarbeiten und diese Verträge vollziehen. Es ist so, dass in St. Gallen noch einige Tage pro Jahr für Fahrplanoptimierung und dergleichen aufgewendet werden. Aber der grösste Teil der Arbeiten ist schon heute in Liechtenstein. Diesbezüglich dürfte sich also sehr wenig ändern.Was den Gelben Postbereich anbelangt: Da ist die Situation etwas anders. Man denke da an die verschiedenen Bereiche. Was den internen Brief- und Paketverkehr anbelangt, da sind wir selbständig. Das wird auch heute schon selbständig sortiert und vertragen. Nur bei Postsendungen, die ins Ausland gehen oder vom Ausland kommen, da werden auch Leistungen von der Schweizerischen Post erbracht, sei es im Bereich der Sortieranlagen oder sei es im Bereich der Abrechnungen, der internationalen Abrechnungen. Die grösste Einbindung ist natürlich im Zahlungsverkehr. Diesbezüglich sind wir sicher auf eine weitere Zusammenarbeit, sicher ein Jahr, vermutlich noch mehrere Jahre, angewiesen. DieSchweiz ist ja auch interessiert, dass diesbezüglich weiter gut zusammengearbeitet wird.Eine Aussage war auch noch vom Abgeordneten Gebhard Hoch im Zusammenhang mit der LPT: Es ändert sich gar nichts, es findet keine Liberalisierung statt. Ich möchte sagen: Das Ziel ist auch, dass sich an der Qualität der Dienste praktisch nichts ändert. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf das, was dahinter steht: Auf den Fuhrpark, auf das Personal, die Ausbildung des Personals, das Management usw. Aber es ist sicher so, dass heute die PTT diese Verträge mit den Postautohaltern macht. In Zukunft wird es dann die LPT sein, die diese Verträge mit den heutigen Postautohaltern abschliesst. Von dieser Konstellation her sind auch nicht sehr grosse Änderungen zu erwarten. Ich habe es in der Diskussion mit der Finanzkommission des Landtages schon ausgeführt: Dass man nicht erwarten kann, dass sich jetzt die Kosten, sofern man die gleiche Qualität möchte, im öffentlichen Verkehrsbereich um 20, 30 oder 40 % reduzieren werden, sondern, dass es eher marginale Reduktionen sein werden. Eine unterschiedliche Situation ist im gelben Postbereich. Das ist auch ausführlich dargelegt im Bericht und Antrag und auch in den Anhängen dazu.Bemerkungen wurden noch gemacht bei der Bestellung des Verwaltungsrates, dass der Landtag ausgeschaltet werden soll. Es wurde auch aufgeführt, man solle irgendwie eine schlanke Organisation schaffen. Ich glaube, wir sind mit dieser Lösung, die wir hier anbieten - dazu ist zu sagen: Die Vorlage, also Vorlage 2 betreffend die Organisation dieser LPT, die hat als Vorlage das Gesetz der Liechtensteinischen Gasversorgung gehabt und wurde dem in vielen Punkten nachgebildet. Im Bereich der LPT rechnet man mit einer sehr schlanken Struktur. Das sind vielleicht 3-4 Personen. Heute sind im Postautodienst ja auch 2 im Prinzip vollzeitliche Mitarbeiter, die da aktiv sind. Also, das ist eine ganz kleine, schlagkräftige Truppe. Ich glaube, da rechtfertigt es sich auch, einen kleinen Verwaltungsrat zu haben, wo dann versierte, betriebswirtschaftlich versierte Personen und auch Verkehrsexperten Einsatz nehmen werden. Ich glaube, diese Aufgabe kann auch von der Regierung wahrgenommen werden, dass diese qualifizierten Leute gefunden und auch bestellt werden.Dann möchte ich weiter gehen zum Votum des Abgeordneten Egon Matt. Er fragt da betreffend der personellen Ressourcen, ob wir die überhaupt in Liechtenstein haben? Ich glaube, ich habe vorhin dazu schon ausgeführt: Fast alles wird heute schon bei uns gemacht durch den Postautodienst in Vaduz. Deshalb sehe ich hier keine grossen Probleme, dass das auch von Liechtenstein aus betrieben und ausgeführt werden kann. Er unterstützt die Auslagerung, dass es also nicht in einem Amt geführt wird und unterstützt in diesem Sinne die Vorlage. Aber wie er auch ausführt - das möchte ich auch unterstützen - , ist eigentlich kein Systemwechsel, wie ich vorhin ausgeführt habe. Die LPT übernimmt die Position der PTT, das ist ja der grosse - oder vielleicht eher gesagt - , der kleine Wechsel, der hier vor sich geht. Es ist sicher positiv zu werten, dass dann unter dieser LPTder ganze Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs in einer Organisation zusammen gemanagt und bearbeitet werden, um hier wirklich Synergien zu haben, um die Ressourcen hier optimal auszunutzen. Ortsbus ist möglich, dass das auch aufgrund von diesem Gesetz integriert wird. Sammeltaxi wäre etwas Neues und ist deshalb in diesem Gesetz nicht aufgenommen worden, weil das eine ganz andere Struktur hat. Das heisst natürlich nicht, dass Sammeltaxis in Zukunft nicht auch unterstützt werden sollten. Es ist gerade so, dass an der nächsten Sitzung der Kommission zur Förderung des öffentlichen Verkehrs dieses Sammeltaxi ausführlich diskutiert wird. Die Möglichkeiten, Vorteile und auch die Kosten, die dies nach sich ziehen würde.Der Abgeordnete Matt vermisst, dass die Schienen hier nicht integriert wurden. Dazu ist zu sagen: Im Moment haben wir kein eigenes Netz. Die Infrastruktur gehört der ÖBB. Auch die Züge, die da verkehren, sind nicht in liechtensteinischem Besitz. Es gibt ein liechtensteinisches Eisenbahngesetz und ich möchte sagen: Es ist sicher sinnvoll, wenn man Strasse und Schiene kombiniert, dass man hier auch versucht, Synergien zu nutzen. Das passiert im Moment hauptsächlich dadurch, dass der Postautofahrplan optimal, möglichst optimal angebunden wird an die Bahnhöfe in Sargans und Feldkirch, aber auch in Buchs. Wir führen momentan auch Diskussionen, dass man diese Linie zwischen Feldkirch und Buchs auch für den Arbeitnehmer-Zubringerdienst oder den Werkverkehr einbinden könnte. Das läuft heute schon und kann natürlich auch in Zukunft ausserhalb dieses Gesetzes laufen. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass wir hier eben auch in einem sehr schnellen Tempo unterwegs sind, um diese Vorlagen vorwärts zu bringen, das Ganze ins Rollen zu bringen. Wir haben uns hier auf schweizerische Vorlagen abgestützt. Auch in der Schweiz gibt es ein separates Eisenbahngesetz. Diese Bemerkungen zum Schienenverkehr.Der Abgeordnete spricht auch ein umfassendes Verkehrskonzept an. Es ist sicher so, dass dies schon bei der Ausschreibung dieser Linien berücksichtigt werden sollte. Dies führt auch dazu, dass wir dies unbedingt sehr schnell umsetzen müssen. Wir wissen: Diese Verträge, die heutigen Verträge zwischen den Postautohaltern und der PTT, die laufen - also zwei zumindest, die zwei grossen des Unterlandes und des Oberlandes - die laufen am 31. Mai 2001 aus. Wir müssen natürlich das frühzeitig ausschreiben, d.h. die Ausschreibung ist geplant auf Anfang Jahr 2000. Dieses Verkehrskonzept oder diese Strukturen, dieser Fahrplan, der muss auch erarbeitet werden. Das ganze Lastenheft muss erarbeitet werden, die Ausschreibung muss durchgeführt werden, also, wir brauchen hier auch Zeit, d.h. wir sind dann schon im Sommer oder vielleicht sogar im Frühling 1999. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir hier wirklich möglichst schnell weiter machen können, dass diese Anstalt gegründet wird, dass das Personal rekrutiert wird und dass dann diese Arbeiten in Angriff genommen werden können.Ich bin - wie der Abgeordnete Egon Matt - überzeugt, dass diese Struktur auch zu wesentlichen Verbesserungen führen wird. Er hat dann noch Bemerkungen zueinzelnen Sätzen im Bericht und Antrag gemacht. Diese möchte ich eigentlich überspringen, insbesondere diesen Widerspruch zu einer Stellungnahme in der Vernehmlassung. Das kann ich hier natürlich nicht nachvollziehen, ob das korrekt wiedergegeben wurde oder nicht. Es ist so, dass es häufig auch vorkommt, dass in Stellungnahmen Widersprüchliches - und wenn zitiert wird - dann nehmen wir diese Widersprüche natürlich auf. Aber ich kann jetzt das nicht weiter kommentieren.Noch die letzte Bemerkung des Abgeordneten zum Namen: Er hat da keine grosse Freude mit "LPT". Das haben wir auch schon geäussert und haben ja diesbezüglich einen Verkehrswettbewerb gestartet. Mitte September war Eingabefrist und es wird im Moment zusammengestellt. Es sind etwa hundert Namensvorschläge oder über hundert Namen eingetroffen. Ich weiss nicht, ob Sie diesen Namen "LIP-Trans" auch eingegeben haben? Ich muss Ihnen leider sagen: Es ist ein Tag zu spät.Dann komme ich noch zu weiteren Voten: Zum Teil wurde geäussert, dass die Gründe, warum wir diese Vorlage jetzt präsentieren, einleuchtend sind und das gefällt uns natürlich besser, als wenn hier ausgesagt wird, dass das nicht begriffen wird. Dann sind viele Bemerkungen noch gemacht worden, die einzelne Artikel betreffen. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich eher auch wieder auf grundsätzliche Ausführungen zu sprechen kommen, und das sind vor allem die wichtigen Themen. Das ist Übernahme des Personals, dann Übernahme der Betriebsmittel und der Infrastruktur. Der dritte Punkt: Was ist im Lastenheft? Ich glaube, das kann man fast auf diese drei wichtigen Punkte konzentrieren.Es ist so, dass auch in der Vernehmlassungsvorlage diesbezügliche Ausführungen gemacht worden sind. Es ist auch ausgeführt im Bericht und Antrag, dass da unterschiedliche Meinungen vorherrschen, je nach dem, ob die Gewerbe- und Wirtschaftskammer angefragt wird, die bisherigen Postautohalter oder andere Stellen. Zum Personal ist grundsätzlich zu sagen: Die Verträge sind heute zwischen der PTT und diesen Postautohaltern abgeschlossen. In diesen Verträgen ist auch genau festgehalten, welches Gehalt und welche weiteren Anforderungen an das Personal gestellt werden. Hier ist für die bisherigen Postautohalter sehr wenig Spielraum. Das ist auch im Anhang des Postvertrages aufgeführt. Es ist eine ganze Liste. Diese Personalvorschriften C1, C2, C3 usw. sind aufgeführt und hier spielt vor allem diese Personalvorschrift C9 eine grosse Rolle. Es ist also verbindlich, dass diese Personalvorschriften heute angewendet werden. Es ist aber so, dass gerade im Moment diese Vorschriften auch von der Schweizerischen Post überarbeitet werden betreffend die für uns hier wichtige Personalvorschrift C9. Diese sollte vermutlich erst - also ziemlich sicher - im Jahre 1999 abgeändert werden.Es ist so gedacht, dass, wenn die LPT, die in die Fussstapfen der PTT eintritt, dass dann diese Verträge übernommen werden. Das sind privatwirtschaftliche Verträge,die abgeschlossen sind zwischen der heutigen PTT und Postautohaltern, und dann auch weiter mit diesen Chauffeuren oder den Wagenführern, wie sie hier genannt werden. Wenn die LPT in die Fussstapfen der PTT tritt, dann ist daran gedacht, dass diese Verträge übernommen werden. Hier muss natürlich sehr vertieft in diese Vorschriften hineingeschaut werden. Man muss genau anschauen: Was ist da? Welche Verpflichtung wird da übernommen? Wir haben schon vor einigen Monaten die PTT ersucht, dass sie uns alle grösseren, laufenden Verträge und alle neuen Verträge, die grössere Verpflichtungen für die PTT nach sich ziehen, dass sie uns diese zur Kenntnis bringen. Wir sind so dabei, dass wir diese ganzen Informationen laufend erhalten. Was jetzt diese Postautohalterverträge anbelangt: Da werden wir in den nächsten zwei Wochen, wo auch die ganzen Abrechnungen durchgeführt werden, diese ganzen Informationen zur Verfügung bekommen. Dann wissen wir genau, wie die Situation heute ist und welche Situation, welche Verträge usw. wir übernehmen.Ich möchte vielleicht noch auf die Sicherheit hinweisen, die auch angesprochen worden ist. Es ist heute so: Diese Postautohalter-Verträge haben mit der PTT bzw. diese Postautohalter haben gemäss diesem Vertrag keine Übernahmeverpflichtung. Diese C9-Vorschrift wird im Moment überarbeitet und es wird daran gedacht, dass dann eine Übernahmeverpflichtung eingebaut wird. Im Moment gilt in der Schweiz ein Eisenbahngesetz, wobei der 6. Abschnitt dieses Eisenbahngesetzes auch anwendbar auf öffentliche Transporte ist und verweist so auf eine weitere Verordnung. In dieser Verordnung ist dann auch vorgesehen, dass Betriebsmittel zum Bilanzwert übernommen werden müssen. Also, in Zukunft wird vermutlich dieser Teil in diese Personalvorschrift eingearbeitet. Aber im Moment ist es noch nicht so. Die heutigen Postautohalter haben also auch keine Garantie. Sie haben einen Vertrag, der bis zum Jahre 2001 läuft. Dann kann er auf drei Monate gekündigt werden. Das ist die aktuelle Situation.In der Finanzkommission wurde schon angesprochen, ob man da noch mehr Ausführungen dazu machen kann: Was ist der Wert des Fuhrparks usw.? Dazu muss ich sagen: Diese Daten sollten wir in ein bis zwei Wochen bekommen und dann können wir da vertiefte Ausführungen machen. Sicher zur zweiten und dritten Lesung.Vielleicht eine Ausführung, die ich diesbezüglich machen möchte: Wie wird heute abgerechnet? In einem Blatt wird festgehalten, welche Betriebsmittel, welche Postautos haben die jetzigen Postautohalter. Es ist genau der Wert fixiert, der Anschaffungspreis ist festgehalten, eine Abschreibung auf zwölf Jahre ist genau festgehalten, wirklich so viele Prozente pro Jahr usw. Dann ist auch festgehalten, wieviel Treibstoff sie verbraucht haben. Sie müssen also die Rechnungen für den Treibstoff einreichen. Der wird dann rückvergütet. Dann haben sie auch Pauschalen für Reifenabnützung, für Reparaturkosten usw. usw. Also: Es ist alles sehr detailliert festgehalten. Am Schluss kommt noch ein Unternehmerzuschlag dazu. Das wird dann weiterverrechnet an die PTT und das wird dann auch an dasLand Liechtenstein weiterverrechnet. Also, die Situation ist im Moment so, aber wir werden das natürlich noch vertieft anschauen, um wirklich zu sehen, wenn diese betriebswirtschaftlichen Verträge von der PTT auf die LPT übergehen, was da alles genau übernommen wird. Aber diesbezüglich möchte ich dann zum Bericht und Antrag zur 2. und 3. Lesung vertieft noch Auskunft geben.Was man jetzt schon sagen kann: Die verschiedenen Diskussionen haben gezeigt, dass Probleme gesehen werden für das jetzige Personal, dass Probleme auch von den Postautohaltern gesehen werden. Diesbezüglich ist es so, dass wir hier sicher unsere Verantwortung wahrnehmen werden. Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Fristen usw. oder - es sind Fristen zwei Jahren gefallen usw. Diesbezüglich möchte ich keine konkreten Aussagen machen. Aber es ist sicher so, dass wir hier auch Übergangsbestimmungen einbauen werden und hier für die Betroffenen sehr gute Lösungen finden werden. Bis zum Jahre 2001 laufen sicher noch die bestehenden Verträge weiter. Ab 2001, wenn dann evtl. unter neuen Unternehmen der öffentliche Verkehr bei uns in Liechtenstein weiter geführt wird, dann wird eben noch eine Übergangsregelung wirksam sein.Es ist verschiedentlich dieser Artikel 7 angesprochen worden. Bisher war die Meinung der Regierung, dass sehr viel in diesem Lastenheft aufgenommen werden kann. Das gibt natürlich mehr Flexibilität. Ich möchte sagen: Es ist sicher nicht möglich, dass man dieses Lastenheft hier im Gesetz verankern kann. Wenn ich das Lastenheft bedenke, das entspricht ungefähr diesen Vorschriften, die es in der Schweiz jetzt gibt. Das sind also dicke Ordner, wo die ganzen Qualitätsanforderungen aufgeführt sind. Das kann natürlich sicherlich nicht in ein Gesetz Eingang finden.Es sind einige Ausführungen zur Qualität gemacht worden. Das hat der Abgeordnete Marco Ospelt auch gesagt. Vielleicht macht es Sinn, dass wir diesbezüglich noch einen zusätzlichen Absatz einfügen. Wenn das nicht reichen sollte, dass man das über das Lastenheft hineinnimmt.Ich möchte im Moment - ich sehe auch, es haben sich einige Abgeordnete gemeldet - ich möchte im Moment meine Ausführungen schliessen und werde sicher noch Gelegenheit haben, mehrere Fragen zu beantworten.Abg. Marco Ospelt:
Herr Regierungsrat, Sie reden in Mäandern. Ich bin mit Ihren Ausführungen nicht zufrieden. Ich hätte mir von Ihnen mehr Mut für Visionen über die Zukunft des öffentlichen Verkehrs gewünscht, statt dieser Reminiszenzen über historische Gegebenheiten. Sie verlangen von uns tatsächlich, dass wir ein Gesetz aufgrund von Informationen beraten, die Sie in zwei Wochen zu erhalten hoffen. Also, das ist schon ein bisschen ein gewaltiges Eilzugstempo und das merkt man IhrerVorlage auch an. Auf der andern Seite haben Sie mich nicht davon überzeugt, dass von Seiten des EWR tatsächlich Eile besteht. Sie sagen nämlich auch dort, dass das Joint Committee erst im Februar kommenden Jahres eine Richtlinie - das haben Sie so ausgeführt - , eine Richtlinie beraten werde oder in Kraft setzen werde, wo dann noch eine Übergangsfrist komme, die wir dann zu übernehmen hätten. Mir scheint, wir machen es hier in vorauseilendem Gehorsam. Was ich an Richtlinien gefunden habe, oder was Sie uns an Richtlinien mitgegeben haben, das betrifft sich nur auf den grenzüberschreitenden Verkehr im EWR.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungsrat, ich hätte mir schon gewünscht, Sie hätten nicht nur die Kritikpunkte, die ich vorgebracht habe, wieder erwähnt, sondern auch Ihre Meinung dazu, eine Stellungnahme dazu abgegeben. z.B., als ich festgestellt habe, der Landtag würde bei der neuen Gesellschaft vollkommen ausgeschaltet, oder die Regierung würde die politische Verantwortung mit dieser Neukonstruktion abschieben. Da hätte schon Ihre Meinung dazu interessiert.Sie haben gesagt, dass Sie diese Vorlagen - wir sprechen jetzt im Plural - es ist ja nicht nur diese Vorlage, sondern auch die Vorlage, die wir morgen über das allgemeine Postwesen behandeln - , dass diese Vorlagen im Eilzugstempo durchgezogen wurde. Das hat auch mein Kollege Marco Ospelt festgestellt. Man sieht es den Vorlagen auch an, dass sie unter grossem Zeitdruck entstanden sind und dementsprechend Mängel aufweisen. Es ist gerade diese Eile, die uns beunruhigt und die uns Sorge macht.Nicht beantwortet worden ist weder von Ihnen noch vom Regierungschef die Frage, ob es tatsächlich unter EWR- bzw. unter EU-Recht notwendig ist, dass wir ab 1. Januar 1999 eine verselbständigte Post haben müssen. Ich habe in meinem Eingangsvotum gesagt, dass ich weder in der entsprechenden EU-Richtlinie noch in den Regierungsberichten diesbezüglich fündig geworden bin. Ich hätte gerne, dass mir die Regierung nachweist, aufgrund welcher Bestimmung wir tatsächlich unter einem solchen Zeitdruck stehen. Der Regierungschef - an ihn hätte ich auch noch gerne einige Fragen gestellt. Aber ich hoffe, Sie, Herr Regierungsrat, können diese Fragen beantworten.Er hat ausgeführt, dass es auf jeden Fall eine Zusammenarbeit mit der Schweiz geben wird. Zwar unter Wettbewerbsbedingungen und nicht mehr unter Monopolbedingungen. Das ist in den Berichten zwar angeklungen. Aber wenn ich im Bericht, den wir eigentlich erst morgen behandeln - aber es spielt ja der eine in den anderen Bericht hinein und umgekehrt - , wenn ich da lese: "Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über die bevorstehende Auflösung des Postvertrages wurde auch über die Ausgestaltung der künftigenBeziehungen zwischen der Liechtensteinischen Post und der Schweizerischen Post diskutiert".Ja, was heisst "diskutiert"? Nicht einmal "verhandelt" steht hier. Diskutiert, das ist so unverbindlich, so vage. Vor allem morgen werden wir darauf kommen. Beim allgemeinen Postwesen wird es entscheidend sein, dass wir mit der Schweiz weiter kooperieren.Dann dieses Einvernehmen mit der Schweiz bezüglich der Auflösung des Postvertrages und anderer Massnahmen, die im Zuge dessen zu treffen sind. Ich habe auch in meinem Eingangsvotum festgestellt, dass die Initiative für die Auflösung des Postvertrages von Liechtenstein ausgegangen ist. Ich weiss aus verlässlicher Quelle, dass bei der Schweizerischen Post das Irritationen und Unbehagen ausgelöst hat. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Natürlich im Zuge der Verhandlungen, die dann geführt wurden, mag es heute sein, dass darüber Einvernehmen besteht, dass der Postvertrag aufgelöst werden muss. Aber so klar - zu Beginn - war es nicht. Wir sind auch keine Nostalgiker und keine Angsthasen, wie uns der Herr Regierungschef glaubte apostrophieren zu müssen. Es ist nicht Nostalgie. Aber es muss doch einmal mehr wiederholt werden, dass man einen Partner, einen Freund, der fast 80 Jahre lang für uns beste Dienste geleistet hat, auf den wir uns verlassen konnten, demgegenüber hat man auch eine Loyalität zu zeigen. Je älter man wird, umso mehr zählt diese Loyalität und es müsste auch dem Regierungschef und den Regierungsmitgliedern bekannt sein, wie die grosse Mehrheit der Bevölkerung von uns der Schweiz gegenüber fühlt. Es ist eine grosse Dankbarkeit, für das was wir von der Schweiz in den letzten 75/76 Jahren empfangen haben. Darum ist es angezeigt, dass wir in den Verhandlungen, in den Gesprächen mit der Schweiz grösste Sensibilität walten lassen. Also, den Ausdruck, dass wir da eine Mär immer wieder verbreiten, diesen Vorwurf möchte ich schon zurückweisen.Sie, Herr Regierungsrat, haben gesagt, dass wir eine Übergangsfrist brauchen. Ich habe Sie so verstanden: Auch eine Übergangsfrist bezüglich des Postvertrages, auch im Bereich des Postautobetriebes. Habe ich Sie da richtig verstanden? Ich bin auch der Meinung, man sollte eine Übergangsfrist haben, eine möglichst lange, damit wir in Ruhe all die Fragen, die heute in der Debatte aufgetaucht sind, Probleme, die dargelegt wurden, dass sich die Regierung mit diesen auseinander setzen kann, versuchen kann, sie zu lösen. Deshalb habe ich meinen Antrag gestellt, diese Regierungsvorlage an die Regierung zur weiteren Überarbeitung zurückzuüberweisen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich kann die Darlegungen des Regierungsrates bezüglich der Verselbständigung des Postautowesens - wenn man so sagen will - und auch die Erläuterungen zum Postvertrag sehr gut nachvollziehen. Man könnte sich vielleicht noch fragen, wannund wer die Auflösung des Postvertrages überhaupt in die Wege geleitet hat. Wichtig ist für mich, dass neu das Postwesen und das Personenbeförderungswesen ganz klar getrennt ist: Organisatorisch, finanziell und auch in der Verantwortlichkeit der beiden Unternehmen, einer AG und einer Anstalt. Das geht bei mir so weit, dass ich glaube, dass auch die Beförderung der Postpakete in keiner Weise mehr bei einer LPT sind. Ich frage mich: Wer organisiert den ganzen Transport, den bis jetzt auch die PTT gemacht hat, von der Postmasse, die wir befördern. Ich frage mich auch, ob in den CHF 10,5 Mio. Defizit, die wir im Personentransport ausgewiesen haben, solche Transporte bereits drin sind.Das Zweite ist das Personal der LPT: Zwei Personen sind hier schon beschäftigt. Wir brauchen 3 oder 4 gemäss dem Bericht. Ist der Regierung schon bekannt, in welcher Form diese Geschäftsführung stattfinden soll? Ich habe darauf verwiesen, dass wir hier Marketing machen müssen, Innovationen. Werden hier, wenn das Unternehmen ja nach dem Neujahr 1999 in seine Vollzugsphase geht, ist schon bekannt, ob hier professionelle Personen für solche Unternehmen angestellt werden, die eventuell auch aus dem Ausland kommen?Eine weitere Frage ist: Bekommen wir - und das ist ein Kriterium, das haben wir beim Vergabegesetz lang diskutiert - z.B. bei der Ausschreibung und Vergabe dieser Dienste ein Gegenrecht von der Schweiz? Die Schweiz steht ja vor dem gleichen Problem. Sie hat auch die Postauto-Services in unserem Nahbereich entweder schon neu ausgeschrieben oder wird es auch neu organisieren. Haben wir hier ein Gegenrecht, dass unsere Unternehmen dort offerieren können? Wäre vielleicht einmal ein Testfall für die Landtagsdiskussionen beim Vergabegesetz.Dann, haben wir Gewähr für die Zusammenarbeit mit der SBB? Da müssen wir auch grössten Wert darauf legen, dass diese Zuganschlüsse gewährleistet sind. Da hat es schon viel Ärger gegeben. Dass man in Buchs gestanden ist und das Postauto zwei Minuten vor der Zugankunft abgefahren ist.Die letzte Frage, die ist für mich an sich noch bedeutend in der ganzen Diskussion um die Personalvorschriften C9. Wenn die PTT in den jetzigen Verträgen eventuell beabsichtigt, schon 1999 diese in der Eisenbahngesetz-Verordnung geregelte Übernahmepflicht in dieses C9 aufzunehmen, unsere jetzigen Fuhrunternehmer dann von dieser Verpflichtung betroffen sind, wird das dann in unsere LPT-Verträge übernommen oder werden diese vorher noch übernommen, bevor die Schweiz dieses Recht in dieser C9 verankert? Es würde mich natürlich schon interessieren, weil, genau aus diesem Umstand heraus könnte sich die Frage ergeben, die in der Finanzkommission mehrere Mitglieder gestellt haben: Erwachsen aus einer zu übernehmenden Verpflichtung bezüglich dem Fuhrpark Schadenersatzansprüche?Dann habe ich Verständnis, dass ein Lastenheft keinesfalls in einem Gesetz verankert werden kann. Aber vielleicht kann man schon noch Formulierungenfinden, die dann verpflichtend sind, um im Lastenheft weiter ausgeschrieben oder vorgeschrieben zu werden.Abg. Egon Matt:
Sie haben meine Frage wegen der Schiene noch nicht beantwortet. Ich muss noch darauf zurückkommen, weil es mir sehr wichtig ist. Meine Frage war: Besteht auch ein Personenbeförderungsregal für die Schiene? Wo liegt es, in Österreich, in Liechtenstein oder wo? Kann es nach Liechtenstein zurückgeholt werden? Und dann - jüngste Abklärungen haben ja gezeigt, dass auf dem bestehenden Schienenstrang durchaus öffentlicher Verkehr stattfinden könnte. Es wäre also denkbar, dass die LPT Schienentransport-Kapazitäten einkauft und über die bestehende Schiene ablaufen lässt. Öffentlicher Verkehr auf der Schiene wäre möglich. Subventionierter öffentlicher Verkehr auf der Schiene ist nur möglich, wenn die Schiene in diesem Gesetzestext berücksichtigt wird, d.h., die Schiene müsste im Zweckartikel 1 Einbau finden, eingebaut werden. Warum ist das nicht geschehen? Das ist meine Frage.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage kann man anhand des Eisenbahngesetzes beantworten, Herr Abgeordneter Matt. Das Regal für den Schienenverkehr liegt bei der Regierung, also beim Land und das Land hat den ÖBB zuletzt am 13. Juni 1977 für die Eisenbahn auf der Strecke Staatsgrenze Schaanwald bis Staatsgrenze Rhein eine Konzession erteilt. Das ist der Stand der Dinge. Also für weitere andere Eisenbahnstrecken ist die Regierung zuständig, kann die Regierung jederzeit Konzessionen zum Bau und Betrieb von Schienenverkehrstrecken erteilen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke Herr Präsident: Ich möchte zuerst zum Votum des Abgeordneten Marco Ospelt noch etwas sagen. Er hat Visionen angesprochen. Ich glaube, die einzige Vision, die wir hier verkaufen können, ist diese Synergien, dass also der Schülerzubringerdienst, der Arbeitnehmerzubringerdienst und der öffentliche Verkehr optimal aufeinander abgestimmt werden und dadurch das Angebot verbessert wird. Aber sonst geht es bei diesen Vorlagen darum, dass wir eine Nachfolgeregelung finden für die bisherige Situation mit dem Postvertrag und den darausfolgenden Regelungen. Es wurde angesprochen, dass der Abgeordnete aufgrund der Richtlinie, die ja nur den grenzüberschreitenden Verkehr betreffe, keine zwingende Notwendigkeit sehe. Es ist auch so, dass nicht diese Richtlinie hier ein zeitliches Limit gibt, sondern dass diese Post-Richtlinie, diese Richtlinie 9767, die wird im Joint Committee behandelt. Ich habe es gesagt: Entweder in diesem Monat oder imnächsten Monat. Das Inkrafttreten, das wäre entweder Januar oder Februar 1999. Die Fristen, die hier laufen, die sind so, dass wir 12 Monate nach dem Inkrafttreten der Richtlinie, d.h. im Februar 1999, die Gesetze umgesetzt haben müssen. In dieser Richtlinie ist eben explizit aufgeführt, diese reservierten Dienste dürfen bis maximal 350 Gramm gehen und auch die Kostenlegung muss getrennt durchgeführt werden für die verschiedenen Dienste. Hier haben wir auf jeden Fall Handlungsbedarf und wir sind nicht zu früh unterwegs, sondern wir sind sehr spät unterwegs.Dann möchte ich auch noch auf das Votum des Abgeordneten Gebhard Hoch eingehen: Er bemängelt dieses Eilzugstempo. Es ist so, dass wir im letzten Sommer bei Null begonnen haben. Das ist auch eben das Problem, dass keine Vorarbeiten vorgelegen haben. Wir haben intensiv daran gearbeitet. Wenn Sie gewisse Mängel feststellen, so tut es mir leid. Wir versuchen natürlich, das alles auszubügeln. Ich bin auch optimistisch, dass wir bis zur 2. Lesung, auch aufgrund der vielen Diskussionen, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, aber auch aufgrund der Diskussion, die hier im Hohen Landtag noch durchgeführt wird, dass wir diese Vorlage entsprechend noch verbessern.Es wurde auch bemängelt, dass der Landtag hier ausgeschaltet werde. Andererseits wird bemängelt, man übernehme keine politische Verantwortung. Also, im Prinzip, wenn man die Verantwortung für den Verwaltungsrat vom Landtag wegnimmt und und das die Regierung übernimmt, dann kann man das ja auch so sehen, dass hier die politische Verantwortung wahrgenommen wird. Und es ist auch so, dass eben viele Verantwortlichkeiten weiterhin bei der Regierung sind. Es ist schon angesprochen worden: Sie muss den Fahrplan genehmigen, sie muss die Tarife genehmigen, sie muss alle Konzessionen erteilen usw. Dies aus dem einfachen Grund: Weil dieser ÖV, so wie es aussieht, nicht kostendeckend operieren kann. Wir haben ja heute Ausgaben von CHF 12,5 Mio. und Einnahmen von CHF 2 Mio., d.h. ein Defizit von CHF 10,5 Mio. Es ist ganz klar, dass da die Regierung und über die Finanzhoheit natürlich auch der Landtag im Budget-Prozess hier mitreden werden, welche Leistungen hier angeboten werden sollen.Ich glaube aufgrund des EWR, speziell im Postbereich, ist also diese Behandlung sehr wichtig. Ein zweiter Punkt, das ist im Personenbeförderungsbereich: Da sind wir auch von EWR-Seite unter Druck, dass diese Transporte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Wir haben hier auch schon eine Beschwerde von der ESA am Hals. Ich denke: Nur weil wir ausgesagt haben, dass wir eben mit diesem Gesetz unterwegs sind, dass wir das im Herbst in der 1. Lesung behandeln werden, dass hier nicht schon weiter vorgegangen wurde. Also - auch von dieser Seite mit diesen öffentlichen Ausschreibungen sind wir unter Druck. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein: Es ist ganz klar, dass es auf jeden Fall im nächsten Fall so sein wird. Ich denke das auch in Zukunft, weil da auch wieder Synergien wirksam werden, dass die ganzen Betriebsprozesse optimiert werden können.Der Abgeordnete Hoch hat bemängelt, dass hier nur diskutiert werde und das unverbindlich usw. Dem möchte ich also entschieden widersprechen. Was die künftige Ausgestaltung der Beziehungen anbelangt, es ist auch im Bericht und Antrag erwähnt: Es wurde ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben, das genau diese zukünftige Zusammenarbeit zwischen Schweiz und Liechtenstein zum Gegenstand hat. Und da soll eben genau aufgezeigt werden: Was ist hier optimal für die beiden Länder? Dieses Gutachten wird Mitte Oktober vorliegen und dient dann als Grundlage zur Ausgestaltung der weiteren Beziehungen, die aber dann auf privatwirtschaftlicher Ebene stattfinden werden. Es ist so - ich habe es auch am Anfang schon gesagt - , dass hier ein Vereinbarungsentwurf vorliegt. Es ist ein sehr kurzer Entwurf. Es hat nur vier Artikel. Einer betrifft die Postdienste, wo es heisst: "Die Schweizer Post besorgt bis auf weiteres die Postdienste", usw. Dann Personenbeförderung: "Die Schweizer Post besorgt bis auf weiteres". Dann das Inkrafttreten: Wäre 1. Januar 1999 und dann die Geltungsdauer: "Diese Vereinbarung ist befristet und erlischt mit der Übernahme der in Artikel 1 genannten Aufgaben durch die Liechtensteinische Post AG". Das heisst, bis wir selbständig sind mit der AG und der Anstalt, dass wir unsere Aufgaben dann selber durchführen, wird die Zusammenarbeit auf jeden Fall weiter gehen.Das andere wird auch im Gutachten noch abgeklärt, was die optimale Zusammenarbeit wäre und - ich habe es vorhin schon erwähnt: Wir haben hier ein Schreiben, ein Fax-Schreiben vom Generaldirektor der Schweizerischen Post, wo er eben auch ausführt, dass er an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert wäre. Zuerst einmal in der Übergangsphase, aber auch in der weiteren Zukunft. Ich versuche gerade, dieses Schreiben noch ausfindig zu machen, nur damit Sie sehen, wie einvernehmlich das läuft, z.B.: "Wir vertreten ebenfalls die Auffassung, dass der Vertrag vom usw. per Ende 1998 einvernehmlich aufgelöst werden kann und dass die Schweizerische Post grundsätzlich bereit ist, die Erbringung der Post und Beförderungsleistung im Fürstentum Liechtenstein im bisherigen Rahmen weiterhin sicherzustellen, wie wir bereits bei früherer Gelegenheit signalisiert haben. Unser Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit erstreckt sich im Übrigen auch auf die nachfolgende Zeit unter der Herrschaft der Liechtensteinischen Post und Beförderungsgesetzgebung. Bekanntlich werden zur Zeit zwei Varianten für eine künftige Zusammenarbeit näher geprüft".Also, hier wird wirklich zusammengearbeitet. Ich habe es schon ausgeführt: Es gibt Zusammenarbeit im Personenbeförderungsbereich. Man arbeitet die Details aus im Gelben Postbereich, man arbeitet die Vereinbarungen aus im Radio- und Fernsehbereich. Wir führen Gespräche, dass, wenn das Personenbeförderungsregal auf uns zurückfällt, dass wir eine Vereinbarung haben mit der Schweiz und dass wir auch eine Vereinbarung haben mit Österreich wegen dieser Richtlinie. Dieser grenzüberschreitende Verkehr muss aufgrund dieser Richtlinie geregelt werden. Also, wir sind hier auf allen Ebenen aktiv und möchten ja in diesem Tempo weitermachen.Es ist sicher so, dass auch wir dankbar sind, also nicht nur der Herr Abgeordnete Gebhard Hoch, sondern auch die Regierung. Ich möchte eigentlich die ganze Landesverwaltung einschliessen in die gute Zusammenarbeit, die wir in allen Bereichen mit der Schweiz haben. Ich denke da an die verschiedenen Direktorenkonferenzen, wo wir ja auf kantonaler Ebene integriert sind: Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, Erziehungsdirektorenkonferenz, Forstdirektorenkonferenz. Ich könnte noch eine ganze Weile weiter aufzählen. Überall findet eine sehr gute Zusammenarbeit statt. Es wird auch geschätzt, dass wir da mitarbeiten und wir laden diese Leute auch immer wieder zu uns ein. Also, hier funktioniert die Zusammenarbeit sehr gut. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis in allen diesen Bereichen.Die Abgeordnete Ingrid Hassler hat verschiedene Fragen aufgeworfen. Einige zeigen Verständnis für die Vorlage. Das begrüsse ich natürlich. Das Gegenrecht wurde angesprochen, wann diese Personenbeförderung ausgeschrieben wird? Das wird auf Anfang Jahr 2000 ausgeschrieben und wird nach dem ÖAWG-Gesetz durchgeführt. Ich bin natürlich kein Experte in diesem Bereich, aber es gibt ja heute schon bestimmte Vereinbarungen, Gegenrechtsvereinbarungen, mit der Schweiz. Ich denke, dass es im gleichen Sinne da auch angewandt wird. Aber auf jeden Fall ist das Gesetz dieses ÖAWG bei dieser Ausschreibung anwendbar.Es wurde auch noch die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Personenbeförderung und der Gelben Post angesprochen. Es ist schon heute so, dass die "Gelbe Post" Lastwagen hat, sogenannte "fourgan", die diese Transporte durchführen. Ich weiss jetzt nicht, wie die Abrechnung genau funktioniert, aber ich bin ziemlich sicher, dass unter diesen CHF 10,5 Mio. diese Transporte nicht aufgeführt sind. Aber das kann - es wurde jetzt diskutiert - und wird dann bis zur 2./3. Lesung sicher auch noch genau abgeklärt werden.Wie die Abgeordnete auch ausführt, ist mit diesem Vorgehen eine klare Trennung zwischen diesen zwei Bereichen vollzogen, was sich natürlich auch inhaltlich rechtfertigt. Die Zusammenarbeit mit der SBB: Das läuft heutzutage vor allem auf Fahrplanebene. Das Problem in diesem Bereich: Wir haben Bahnhöfe in Sargans und Feldkirch, die es zu berücksichtigen gibt. Wir haben eine ganz bestimmte Fahrzeit zwischen diesen zwei Bahnhöfen und es ist äusserst schwierig, dass da auch der Bahnhof in Buchs gleichzeitig auch noch berücksichtigt wird. Das stellt jedes Jahr, bei jedem neuen Fahrplan der SBB usw., wieder extreme Anforderungen an die Fahrplangestaltung. Aber ich könnte jetzt nicht im Detail sagen, ob da eine Zusammenarbeit stattfindet oder ob man diese SBB-Fahrpläne als gegeben hinnimmt und dann nur unsere entsprechenden Postautolinien daraufhin anpasst.Dann wurden noch diese C9 Vorschriften aufgeworfen. Wenn die in der Schweiz mit dem Teil über das Eisenbahngesetz ergänzt werden, ob das bei uns übernommen wird? Ich gehe davon aus, dass, wenn diese privatwirtschaftlichenVerträge übernommen werden, dass man nicht die zukünftigen Entwicklungen in der Schweiz auch integrieren kann, d.h., man übernimmt auf jeden Fall, so wie sie zu jenem Zeitpunkt sind und passt eventuell aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen diese Verträge dann noch an, d.h. evtl. betreffend Übergangsfristen, betreffend Sicherheit usw. Aber es ist sicher nicht denkbar, dass man etwas übernimmt und dann nicht weiss, was sich dann noch in der Zwischenzeit ändert. Wie ich auch gesagt habe: Das Lastenheft könnte via einige Artikel wenigstens teilweise - auch im Gesetz Unterschlupf finden.Dann hat der Abgeordnete Egon Matt die Schienen angesprochen. Ich glaube, der Landtagspräsident hat diesbezüglich schon die halbe Antwort gegeben. Die Anregung, ob Subventionen dann auch für Transporte auf den Schienen angesprochen werden könnten: Es ist also bisher nicht vorgesehen. Das müsste auf die 2./3. Lesung abgeklärt werden, in welchem Rahmen das integriert werden könnte. Das wäre also sicher etwas ganz Neues. Das kann man nicht so einfach in einem Artikel unterbringen. Aber das wird auf die 2./3. Lesung angeschaut. Damit bin ich vorläufig am Schluss meiner Ausführungen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, Sie zitieren immer wieder diese 350 Gramm-Briefe, wo das Monopol aufhören soll - oder gemäss EWR-Richtlinie aufhören muss. Da scheint es mir überhaupt kein Problem zu sein, auch auf der bisherigen Vertragsbasis festzulegen, dass in Liechtenstein das Postregal nur bis 350 Gramm gilt und der Rest einfach frei ausgetragen werden kann. Das ist für mich noch lange kein Grund, hier dieses Gesetz zu verabschieden und deshalb alles Bisherige über den Haufen zu werfen. Dann ist mir immer noch nicht klar, ob Sie nun von einer anderen Richtlinie reden, als Sie uns beigelegt haben. Ob Sie bei der Richtlinie, die Sie aufgeführt haben, von dieser Richtlinie oder von dieser Verordnung reden, welche den grenzüberschreitenden Personenverkehr regelt. Mir ist nicht klar, ob hier noch eine andere Richtlinie auch im Tun ist, die uns hier nicht beigelegt wurde, die Sie aber immer wieder als Referenz aufführen, welche angeblich irgendwann in nächster Zeit kommen soll.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die ist nicht beigelegt, Herr Abgeordneter Lampert, das ist ganz klar, weil sie auch noch gar nicht erlassen wurde. Das hat der Herr Regierungsrat schon mehrfach gesagt. Und der Text dieser Richtlinie liegt unseren Unterlagen nicht bei.Abg. Rudolf Lampert:
Aber das ist nicht eine Richtlinie über den grenzüberschreitenden Verkehr. Ist das eine andere?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eine andere. Ja.Abg. Rudolf Lampert:
Ah, danke.Abg. Marco Ospelt:
Ja gerade dazu: Ich wundere mich ein bisschen, dass wir in Verzug sind in Bezug auf eine Richtlinie, die noch gar nicht erlassen wurde. Aber was ich eigentlich sagen wollte, oder worauf ich eigentlich eingehen wollte, das ist die Zusammenarbeit mit der Schweiz, die der Herr Regierungsrat hier sehr ausführlich dargelegt hat und die ich sehr begrüsse. Ich bin mir ja auch sicher, dass schon bisher auch im Bereich des Personentransportes eine wesentlich intensivere Zusammenarbeit stattfindet, als Sie angetönt hatten. Sie haben gesagt: Es wird ja da alles bei uns im Land schon gemacht. Nur etwa drei Tage pro Jahr übernimmt St. Gallen Koordinationsaufgaben, Kontrollaufgaben und so. Das kann ja nun wohl nicht ganz stimmen, weil zu diesen zwei Stellen, die ja bisher im Land schon angesiedelt sind, ja mindestens noch eine Jahresstelle im Managementbereich dazu kommen soll. Andere Stimmen reden von vier oder fünf Stellen, die für diese LPT vorzusehen seien. Da wäre es ja dann schon verwunderlich, wenn diese drei Tage pro Jahr in St. Gallen nun plötzlich sich zu zwei oder drei Stellen hier bei uns auswachsen würden.Stellv. Abg. Renate Wohlwend:
Danke. Es ist auch die Frage gestellt worden, deren Beantwortung mich persönlich interessieren würde, nämlich aufgrund welches EU- oder EWR-Instruments oder wer und was uns bewegt, auf den 1. Januar 1999 parat zu sein. Ist das die Richtlinie, von der der Abgeordnete Rudolf Lampert jetzt gesprochen hat bzw. Sie, Herr Präsident, argumentiert haben? Die wird es erst geben - oder gibt es schon ein geschriebenes Instrument, welches uns diesen Termin oktroyiert und uns die Eile gebietet?Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur zur Richtigstellung, Frau Abgeordnete Wohlwend. Ich habe nicht argumentiert, dass es irgendwas schon geben wird. Sondern ich habe nur das wiederholt, was der Herr Regierungsrat gesagt hat, nämlich, dass aufgrund einer im Tun befindlichen Richtlinie, die die und die Vorschriften enthalten werde und die demnächst in Kraft treten werde, diese Gesetzgebung notwendig ist. So habe ich es zumindest verstanden.Abg. Ingrid Hassler:
Zwei Verständnisfragen, damit wir uns richtig verstehen: Mit dem Gegenrecht zur Schweiz habe ich voll verstanden, dass wir das öffentlich gemäss unserem neuen Vergabegesetz ausschreiben und vergeben müssen. Meine Frage war: Hat die Schweiz ihrerseits ihre derzeit, vielleicht nächster Zeit, auszuschreibenden und zu vergebenden Postautodienste im Sinne des Gegenrechts auch öffentlich ausgeschrieben, so dass sich unsere Unternehmen hier - nicht die schon im Dienste der PTT stehen, sondern alle andern, die sich auch um diese Transporte bemühen - , bewerben konnten.Das Zweite, mit dem C9, mit der Ergänzung der Verpflichtung: Hier habe ich Sie so verstanden, dass die LPT auf jeden Fall die Verträge noch übernehmen würde, so wie sie jetzt stehen. Also, wenn diese C9-Verpflichtung im Laufe 1999 für diese Verträge hineinkommen, dann würde das bei diesen beiden Liechtensteiner Subunternehmern nicht mitgenommen werden.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Ich glaube, es gibt da eine Verwirrung betreffend diese Richtlinie. Es gibt hier zwei Richtlinien: Die eine ist bei Bericht und Antrag zum Personenbeförderungsgesetz. Die betrifft den grenzüberschreitenden Verkehr. Und aufgrund dieser Richtlinie haben wir ein zeitliches Problem im Moment. Auf was ich immer hingewiesen habe, ist die andere Richtlinie. Diese ist angehängt beim Bericht Nr. 77/ 1998, wo es um das Postgesetz, um das Postorganisationsgesetz geht. Und die ist beigelegt. Es startet mit dem grünen Teil. Es ist die Richtlinie 9767 EG. Da habe ich gesagt: Die wird entweder in diesem oder im nächsten Monat im Joint Committee für uns dann übernommen. Und hier sind diese zeitlichen Fristen auch hinten, wenn Sie schauen: "Art. 25 dieser Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft". D.h., für die EU ist sie am 21. Januar 1998 plus 20 Tage in Kraft getreten. Und wenn wir sie übernehmen, dann tritt sie für uns - ich denke, das ist auch ein 103er - vermutlich Anfang 1999 in Kraft. Aber hier sind auch Fristen einzuhalten und bis wann die Gesetze umgesetzt werden müssen. Eine zweite Frist ist, bis die Rechnungslegung auch so ausgestaltet ist. Artikel 24 heisst:"Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis spätestens 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen". Das heisst also: Im Februar 1999 ist sie für alle EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.Dann gibt es noch den Artikel 14, wo es heisst: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen um sicherzustellen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie die Kostenrechnung der Anbieter von Universaldienstleistungen nach diesem Artikel erfolgt". D.h., bis vermutlich Januar/Februar 1999 müssen wir die Gesetze haben und bis Januar/Februar 2000 muss diese Kostenrechnung so sein, dass sie mit dieser Richtlinie übereinstimmt. Ich hoffe, dass jetzt das klar ist betreffend der zeitlichen Dringlichkeit und der Notwendigkeit, dass wir diese Gesetze umsetzen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungsrat, entschuldigen Sie, dass ich Sie kurz unterbreche. Diese von Ihnen jetzt angesprochene Richtlinie 97/67 betrifft doch überhaupt nicht die Personenbeförderung, sondern ausschliesslich die Postdienste, das was wir jetzt als die "Gelbe Post" bezeichnen. Warum erwähnen Sie die jetzt als fristsetzend im Zuge des Personenbeförderungsbereiches, den wir jetzt behandeln?Regierungsrat Norbert Marxer:
Also, ich behandle dies, weil ganz am Anfang des Votums des Abgeordneten Hoch erwähnt wurde, er sehe nicht die Notwendigkeit, dass auf diese beiden Vorlagen eingetreten werden müsse. Bei diesen Ausführungen haben wir eben alle Aspekte eingebracht: Entwicklungen in der Schweiz, die Entwicklungen von der EWR-Seite im Gelben Postbereich, im Personenbeförderungsbereich, im Telekommunikationsbereich usw. Das ist dieser weite Bogen, der da gespannt wurde, um zu zeigen, dass es notwendig ist, auf diesem Gebiet vorwärts zu machen. Speziell der Zeitdruck, den wir in diesem Bereich haben: Da habe ich rückwärts gerechnet von der Vergabe im Jahr 2001, Ausschreibung im Jahr 2000 und wir müssen die ganzen Strukturen und alles erarbeiten, d.h., wir müssen diese Anstalt soweit aktiv haben, dass diese Arbeiten im Frühling oder Sommer 1999 spätestens in Angriff genommen werden können. Wir müssen das ganze Personal noch rekrutieren und deshalb ist es sehr wichtig, dass diese beiden Vorlagen - ich spreche hier eigentlich immer von beiden Vorlagen - , dass diese beiden Vorlagen in 1. Lesung behandelt und dann auch in 2./3. Lesung behandelt werden, so dass wir das Ganze auf den 1. Januar in Kraft setzen können. Es ist - ich habe es auch schon angetönt, dass in der 2./3. Lesung vermutlich dann Übergangsartikel vorhanden sind, die ein gestaffeltes Inkrafttreten zur Folge haben. Aber diese Anstalt und diese AG brauchen wir, um das Ganze voranzutreiben.Der Abgeordnete Lampert hat seine Zweifel geäussert, dass es kein Problem sei mit diesen 350 Gramm. Dazu ist zu sagen: Das betrifft den Postbereich, also die nächste Vorlage und wir müssen dieses Gesetz, diese gesetzlichen Vorlagen wegen dieser Richtlinien haben. Der zweite Punkt: Diese Kostenrechnung, die wir dann ein Jahr später auch geregelt haben müssen.Der Abgeordnete Marco Ospelt hat eine Frage aufgeworfen betreffend den Postautodienst, dass diese Aufgabe heute von zwei Personen wahrgenommen werde und in Zukunft von drei oder gar mehr Personen betreut werden soll. Dazu ist auszuführen: Sicher gibt es Bereiche, die jetzt kaum wahrgenommen werden - ich denke da z.B. an die Werbung für den öffentlichen Verkehr - , eben aufgrund der personellen Situation in Zukunft kann dieser Bereich mit diesem etwas grösseren Personalbestand auch wahrgenommen werden. Das sind Schätzungen und diese Angaben, diese 3 Tage pro Jahr für die Optimierung plus einige Tage, die dann - ich denke - vor allem im Budget-Prozess usw. notwendig sind, die fallen aber im gesamten sicher nicht ins Gewicht. Es wird auch in Zukunft ein kleiner Personalbestand in diesem Bereich sein. Ich glaube, die Frage der Abgeordneten Wohlwend ist dann mit der Richtlinie - ich denke - zufriedenstellend beantwortet.Betreffend das Gegenrecht: Diesbezüglich kann ich im Moment leider keine Ausführungen machen. Ich weiss auch nicht, wie häufig und wie oft in den vergangenen Jahren das ausgeschrieben wurde. Es ist bisher häufig so gelaufen, dass die Post zehnjährige Verträge gehabt hat und dann ohne grosse Ausschreibung das weiter vergeben hat. Und jetzt ist auch alles in Bewegung. Auf der schweizerischen Seite ist denkbar, dass sich da einiges ändert. Aber in der Vergangenheit ist vermutlich das Wenigste öffentlich ausgeschrieben worden. Aber diesbezügliche Abklärungen können wir sicher auch noch für die 2./3. Lesung nachholen.Betreffend der C9-Vorschriften: Ich denke, wenn wir das Ganze übernehmen, dann hat diese Vorschrift einen bestimmten Stand. Und da ist ja ausgeführt: Die Sicherheit für die Wagenführer und auch die Sicherheit für die Postautohalter usw. Diesbezüglich können wir oder müssen wir das zu den Bedingungen übernehmen, die im Moment der Übernahme vorhanden sind. Aber wenn im Gesetz z.B. jetzt ein Artikel Eingang findet, der strenger wäre, dann ist es klar, dass man das auch berücksichtigen müsste. Oder wenn die Regierung zur Überzeugung kommt, dass die Interessen vermehrt geschützt werden müssten, dann kann das natürlich in diese neuen Verträge Eingang finden. Aber es ist sicher nicht so, dass man etwas übernehmen kann und man weiss nicht, wie sich das entwickelt.Bisher ist es so gewesen. In diesen Verträgen steht explizit: "C9 ist anwendbar mit allen seinen Änderungen", d.h., wenn Änderungen stattgefunden haben, ist es automatisch dann auch in diese Verträge eingeflossen. Aber eben - bisher war eine totale Abhängigkeit von der Schweizerischen PTT. In Zukunft wäre dann die Abhängigkeit von der LPT oder von der Regierung und vom Landtag. Ich weissnicht, ob das zu einer - wie es vielfach befürchtet wird - zu einer Verschlechterung führen soll.Landtagspräsident Peter Wolff:
Noch einmal eine Verständnisfrage, Herr Regierungsrat. Ich bin jetzt langsam eher mehr verwirrt, als am Anfang. Sie haben jetzt auf die Richtlinie 97/67 EG hingewiesen über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft, die dem Bericht und Antrag Nr. 77/1998 der Regierung beigeheftet wurde. Diese Richtlinie regelt unstreitig nur die Postdienste und nicht die Personenbeförderung. Sie haben den Hinweis auf diese Richtlinie damit erklärt, dass auch dieser Bericht angesprochen wurde.Mir erscheint die Frage nun nicht beantwortet von Ihnen, die mehrfach gestellt wurde von Abgeordneten: Gibt es eine Richtlinie oder eine Verordnung oder was auch immer für eine EWR-Acquis-Vorschrift, die Liechtenstein verpflichtet, auf den 1. Januar 1999 ein eigenständiges Postbeförderungswesen, wie hier in diesem Bericht und Antrag Nr. 76/1998 vorgeschlagen, einzuführen? Ja oder nein, und wenn ja, wo?Regierungsrat Norbert Marxer:
Für den Personenbeförderungsbereich gibt es keine Richtlinie, die bis zum 1. Januar 1999 umgesetzt werden müsste. Es gibt andere Gründe. Ich möchte da den Postvertrag ansprechen. Wenn der aufgelöst wird, dann fällt das Personenbeförderungsregal an uns zurück. Bisher waren über den Postvertrag schweizerische Bundesgesetze anwendbar. Sie sind auch im Anhang aufgeführt. Ich möchte hier nicht darauf explizit eingehen. Also, wenn der Postvertrag aufgelöst wird, dann haben wir Gesetzeslücken. Anwendbar sind das Transportgesetz, dann die Transportverordnung, das Bundesgesetz über die Personenbeförderung, die Zulassung als Strassentransportunternehmung und die Automobilkonzessionsverordnung. Diese Gesetze, die heute via Postvertrag anwendbar sind, wurden in diese vorliegende Vorlage Nr. 76/1998 eingearbeitet. Also: Wenn der Postvertrag wegfällt, dann ist eine Gesetzeslücke, die mit dem geschlossen werden soll.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das heisst aber im Umkehrschluss auch: Wenn der Postvertrag nicht aufgelöst wird, dann braucht es die Neuregelung auf 1. Januar 1999 nicht.Regierungsrat Norbert Marxer:
Für die Personenbeförderung: Ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut.Abg. Gebhard Hoch:
Das ist mal schon eine ganz wichtige Aussage, die Sie da gemacht haben, Herr Regierungsrat. Für den Personentransport gibt es keine EU-Richtlinie und von daher gesehen keine Notwendigkeit, auf den 1. Januar 1999 das Personenbeförderungsgesetz in Kraft zu setzen, weil das eben nicht erforderlich ist. Wir kommen nicht umhin, die beiden Vorlagen, Personenbeförderungsgesetz und allgemeines Postwesen immer wieder zusammen anzusprechen. Insbesondere diese Richtlinie 97/67 EG, die jetzt immer wieder erwähnt wurde und die Sie auch zitiert haben. Das wird für die morgige Debatte von Bedeutung sein. Sie haben insoferne einige Zweifel aufgeklärt, als es in Art. 25 heisst, dass diese Richtlinie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt EU in Kraft tritt. Die ist ja, wenn ich mich recht entsinne, im Dezember 1997 verabschiedet worden und ein Jahr danach, wie es dann heisst im Art. 24, muss das national umgesetzt werden. Aber die Frage, die immer noch offen ist und, um das abzukürzen, würde ich Sie bitten, das bis morgen früh abzuklären: Es ist immer noch nicht geklärt, wo im EU-Recht stipuliert ist, dass unsere Post verselbständigt werden muss. Ich kann das nicht nachlesen in dieser betreffenden EU-Richtlinie und auch nicht im Regierungsbericht. Es heisst allein im Art. 22, dass jeder Mitgliedstaat eine Regulierungsbehörde einsetzen muss. Regulierungsbehörde verstehe ich nicht gleichbedeutend mit "selbständiger Post". Diese Frage muss geklärt werden. Im Übrigen möchte ich doch meinem Erstaunen Ausdruck geben, dass bei einer so wichtigen Materie, die in das EU-Recht hineinspielt, der Verkehrsminister allein auf der Regierungsbank sitzt und weder der Regierungschef, noch die Frau Aussenministerin hier ist, um zu diesen recht komplizierten Fragen Stellung zu nehmen. Das ist eine Zumutung dem Parlament gegenüber.Abg. Rudolf Lampert:
Also, ich für mich kann zusammenfassend festhalten: Ausser dem Grund, dass wir den Postvertrag auflösen wollen, nämlich von unserer Seite her, kein Grund dafür spricht, hier ein eigenes, neues Gesetz über die Personenbeförderung zu erlassen. Der einzige Grund ist, dass der Postvertrag aufgelöst wird. Hier sehe ich überhaupt keine Begründung, weshalb nicht Teile des Postvertrages aufgelöst werden,nämlich die, die aufgelöst werden müssen gemäss EWR-Recht und den Fortbestand so zu belassen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es gibt schon einen Grund, Herr Abgeordneter Lampert, und zwar sind das die EWR-Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die natürlich im Rahmen des Postvertrages oder auch eines nur teilweise weiterbestehenden Postvertrages nicht gewährleistet wären. Das sind jetzt allerdings keine Inhalte dieser Richtlinien, die hier beigefügt sind, sondern das sind die uns sattsam bekannten Inhalte, die wir ja im Juni im Gesetz über das öffentliche Auftragswesen umgesetzt haben. Und diese Vorschriften werden auch für dieses Beförderungswesen anwendbar sein. Das, so wie ich jetzt das sehe, das ist der eigentliche Grund, warum das Personenbeförderungswesen anders geregelt werden muss und warum wir nicht mehr einem Monopolbetrieb allein es völlig überlassen können, wie er die Personenbeförderung regelt, wem er Postautohalterverträge anvertraut etc.Abg. Johannes Matt:
Aber rein theoretisch könnten wir doch bei der Post verbleiben, weil dann würden sie die Funktion der LTP ausüben, und die müssen dann einfach die Ausschreibungen so gestalten, dass sie unserem öffentlichen Beschaffungswesen gerecht werden. Also, grundsätzlich ist es einfach die Frage: Wer vergibt diese Aufträge für die Personentransporte? Ob das dann die Post vergibt, nach genau den Kriterien, die wir natürlich verlangen müssen, oder diese neue Anstalt, das müsste doch egal sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist sicher richtig, ja, meiner Meinung nach. Ich bin vorsichtig.Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe das genau so. Denn schon heute haben wir einzelne Teile des Personentransportes ausgeschrieben, beispielsweise den Schülertransport. Ich sehe nicht ein, weshalb das nicht EWR-konform ausgeschrieben werden kann, auch unter den gegebenen Voraussetzungen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Also, der Schülertransport ist ja vom Schulamt ausgeschrieben worden, also nicht über die PTT oder dergleichen. Aber ich möchte eigentlich auch nochmals festhalten: Vorhin hat der Abgeordnete Gebhard Hoch gesagt, er sehe keine Notwendigkeit, aufgrund einer Notwendigkeit dieses Personenbeförderungsgesetz zu haben. Es ist so, wie ich vorhin ausgeführt habe: Es gibt keine direkte Richtlinie, die das verlangt. Und das ist, glaube ich, jetzt klar gewesen. Aber, wie der Landtagspräsident auch ausgeführt hat, und wie ich vorhin schon gesagt habe: Wenn man diese öffentliche Ausschreibung betrachtet - eben 2001, 2000 rückwärts rechnet - , dann muss ausgeschrieben werden. Dann sind wir eben im Jahre 1999, wo wir diese Strukturen schaffen. Sie stellen das in Frage, dass es auch über die PTT gemacht werden könne. Ich sehe auch keinen Grund, weil im ganzen Personenbeförderungsbereich da ist es viel einfacher eigenständig zu werden, als im Gelben Postbereich. Das Personal, das heute schon aktiv ist und mit vielleicht einer kleinen Verstärkung könnten diese Aufgaben schon wahrgenommen werden. Ich sehe nicht ein, warum man hier verzweifelt versucht, irgendwie den Postvertrag noch zu retten, wo in der Schweiz drüben solchen Entwicklungen im Gang sind. Ich weiss nicht, ob es reine Nostalgie ist - oder was hier genau hereinspricht. Aber, ich glaube, mit dieser Vorlage schaffen wir einfache Strukturen. Wir schaffen auch einfache Bedingungen, wir bekommen diese ganze Personenbeförderung selber in den Griff. Wir können den öffentlichen Verkehr optimal gestalten. Wir können den Schülerzubringerdienst, der ja heute nicht via Postvertrag geregelt ist, den können mit dem Werkverkehr zusammenführen, der ja heute auch nicht von dem durchgeführt ist. Dadurch können wir die Verkehrsabläufe optimal organisieren. Ich möchte einmal zurückfragen: Was bewegt Sie dazu, dass die PTT weiterhin diese Aufgabe für uns durchführen soll?Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, es geht nicht darum, Herr Regierungsrat, zumindest nicht bei allen Votanten, z.B. bei mir nicht, dass unbedingt und verzweifelt, wie Sie sagen, versucht werden soll, diese Aufträge weiterhin der PTT zuzuhalten. Sondern es geht darum, dass die Regierung mit ihren Berichten, insbesondere auch mit dem Bericht Nr. 76/98 vordergründig den Eindruck erweckt und zweifellos auch zu erwecken versucht, dass es aufgrund von EU/EWR-Recht zwingend notwendig sei, genau diese Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, durchzuführen. Das ist offensichtlich nicht richtig. Sondern es ist notwendig, aufgrund des EU/EWR-Rechts eine Änderung herbeizuführen. Eine Änderung, die die Gleichberechtigung bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge garantiert und die im Gelben Postwesen auch gewisse fortbestehende Richtlinienvorschriften berücksichtigt. Aber es ist keineswegs zwingend rechtlich notwendig, auf 1. Januar 1999 den Postvertrag aufzulösen, jetzt eine liechtensteinische Personentransporte-Anstalt zu gründen und gleichzeitig eine Postgesetz-Aktiengesellschaft. Das ist eine Lösung, die dieRegierung favorisiert. Meiner Meinung nach ist es eine gute Lösung, ich begrüsse diese Lösung. Ich finde das eine positive Lösung. Aber es ist, es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber es ist die Schuld der Regierung mit ihrer Art der Begründung in diesen Berichten diese Suche nach den eigentlichen Gründen hier im Landtag hervorgerufen zu haben, nachdem man diese Richtlinien durchstudiert. Man findet dort nichts. Und wir fragen uns jetzt - Sie können vielleicht verzweifelt sagen: Ja, warum eigentlich? Es wird dauernd darum herum geredet, und nach drei Stunden kommen wir selbst jetzt langsam drauf, was eigentlich dahinter steht. Wenn die Regierung von vornherein gesagt hätte, das und das müssen wir, und das wollen wir, dann hätten wir von Anfang an gewusst, woran wir sind. Darum gehts.Abg. Johannes Matt:
Als Landtagsabgeordneter habe ich nach dieser dreistündigen Diskussion den Eindruck, dass Sie uns von Anfang an nicht sagen wollten, dass es keine solche Dringlichkeit hat, diesen Beschluss hier zu fassen. Nochmals: Ich bin nicht generell gegen diese Vorlage, die wir hier haben. Aber wir haben gewisse Bedenken und jetzt wollen wir doch herausfinden: Warum will die Regierung mit dieser Dringlichkeit dieses durchboxen, ohne dass es diese Dringlichkeit hat? Sie haben dann gesagt: Wir wollen verzweifelt an der PTT festhalten. Nein, natürlich nicht. Aber wir wollen Alternativen prüfen, Herr Regierungsrat. Wir wollen wissen: Warum bleiben wir nicht bei der Post? Oder prüfen wir das im Minimum und vergeben das an die Post, natürlich unter den Bedingungen des öffentlichen Beschaffungswesens und bleiben bei dieser Struktur. Was hätte das für einen Vorteil? Es hätte den Vorteil, dass wir nicht ein politisches, neues Gremium hier schaffen müssen. Weil eine Anstalt mit einem Verwaltungsrat, der von der Regierung bestellt wird, das ist ein politisches Gremium schlussendlich. Also, da hätten wir eine gewisse Neutralität beibehalten können. Das ist nur einer dieser möglichen Gründe, die dafür sprechen würden, bei der Post zu bleiben. Ich habe ja keine Ahnung, was die Kosten sind. Was wird billiger sein? Aber Sie haben das ja gar nicht geprüft, Herr Regierungsrat. Sie haben doch noch nicht einen Gedanken an diese Variante verschwendet. Sonst könnten Sie hierzu mehr Stellung nehmen -oder sonst hätten Sie auch anders argumentiert. Da habe ich jetzt wirklich den Eindruck, dass wir hier eine Vorlage vorgesetzt bekommen haben, die Sie mit aller Gewalt durchboxen wollen, aber keinen Gedanken an die Alternative zu dieser Vorlage gemacht haben. Diesen Eindruck, sehr geehrter Herr Regierungsrat, können Sie mir nicht nehmen. Und das macht die Situation noch schlimmer. Ich glaube wirklich, dass es das Beste ist: Wir verschieben das auf einen späteren Zeitpunkt.Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann dem Präsidenten beipflichten: Wenn das hier als Lösung uns präsentiert wird, sehe ich das gar nicht so schlecht. Aber ich möchte die Vorteile daraus kennen. Sie haben mir jetzt nur als einzige Begründung gebracht: Der EWR verlangt das. Das stimmt nicht. Und jetzt warte ich ganz einfach, bis Sie mir sagen: Was kostet uns diese Alternative? Welche Vorteile hat sie? Erst dann können wir auch von Vorteilen reden, weil der Service, den jetzt die PTT für uns leistet, der funktioniert, da haben wir keine Probleme. Sie übernehmen für uns sehr wichtige Funktionen, die bis jetzt geklappt haben. Ich sehe jetzt überhaupt keine Begründung mehr, dieses Gesetz nun zu verabschieden, da Sie mir keine Fakten liefern können, was uns das schlussendlich kostet. Wieviel Personal? Es sind einige Mutmassungen drin. Wir sprechen von 2 bis 6 Personen, von unterschiedlichen Arbeiten, die aber noch nicht wahrgenommen werden. Wir vergessen auch die Personen, die jetzt bei der PTT die Arbeit machen, welche dann schlussendlich diese Konzessionsnehmer übernehmen, nämlich die Subunternehmer. Die ganzen Lohnabrechnungen. Ich weiss auch nicht, in was für eine Pensionskasse künftig dieses Personal gesteckt wird. Es werden einfach die Arbeitsverträge aufgelöst bzw. von irgendjemandem übernommen. Welche Pensionskasse - beispielsweise dieses Personal übernimmt, das wissen wir alles nicht. Das ist für mich eine unausgegorene Vorlage. Ich kann dem einfach nicht zustimmen.Abg. Marco Ospelt:
Sie haben uns nach dem Grund gefragt: Warum sind wir gegen diese Vorlage? Ich kann Ihnen schon ein paar Gründe sagen über die hinaus, die hier schon ausgeführt wurden. z.B.: Dass ein politisches Gremium geschaffen wird, dass die Regierung ihre politische Verantwortung kaschieren kann hinter einem Verwaltungsrat. Dass es gar keine Liberalisierung des öffentlichen Personenverkehrs aufgrund der Regelungen geben wird, die hier vorgeschlagen sind. Dass die personellen Ressourcen zuerst noch geschaffen werden müssen. Dass die Gefahr besteht, es kommen Schadenersatzforderungen auf unser Land zu, weil wir bestehende Regelungen mit Unternehmern plötzlich auflassen und gegen Treu und Glauben verstossen. Dass die Gefahr einer Verschlechterung der Situation für Arbeitnehmer besteht, weil eigentlich nur über den Lohn der Arbeitnehmer wirklich eine Verbilligung dieser öffentlichen Personentransporte stattfinden kann, wenn man diese Vorgaben der Vorlage ernst nimmt. Wir befürchten gar, dass insgesamt der Personentransport eher teurer als billiger wird, wenn man es so macht, wie hier in dieser Vorlage vorgeschlagen. Ich denke wirklich: Es würde sich lohnen, die Regelungen zu verbessern und Alternativen zu überlegen, bevor man eine definitive Entscheidung trifft.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Eintretensdebatte scheint beendet zu sein. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Abgeordnete Gebhard Hoch hat den Antrag gestellt, diese Vorlage - Bericht und Antrag Nr. 76/1998 der Regierung - an die Regierung zurückzuweisen. Wird zu diesem Antrag noch das Wort gewünscht? Wenn nein, dann stimmen wir ab. Wer diesem Rückweisungsantrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Rückweisungsantrag ist bei 24 anwesenden Abgeordneten nicht angenommen. Damit hat der Landtag Eintreten auf diese 4 Vorlagen beschlossen. Die erste Lesung nehmen wir morgen ab 09.00 Uhr vormittags vor. Die Sitzung ist für heute geschlossen.ENDE DER SITZUNG 22.50 UHR
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