GESETZ ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG (PBG) SOWIE GESETZ ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHEN PERSONENTRANSPORTE (LPTG) (NR. 76/1998), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zum zweiten Tag unserer September-Landtagssitzung. Ich habe Ihnen mitzuteilen, dass sich der Abg. Hansjörg Goop berufsbedingt wegen Landesabwesenheit für heute entschuldigt hat. Zusätzlich zu den drei Entschuldigungen, die ich Ihnen schon gestern für beide Tage mitgeteilt habe, wird der Abg. Hansjörg Goop daher heute durch den stv. Abg. Viktor Meier vertreten.Wir befinden uns bei Traktandum 27. Nachdem wir gestern die Eintretensdebatte spätabends noch abgeschlossen haben, kommen wir nun zur 1. Lesung der 4 Regierungsvorlagen, die in diesem Bericht enthalten sind. Wir beginnen mit dem Gesetz über die Personenbeförderung. Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. - Entschuldigung, der Abg. Egon Matt hat sich noch gemeldet.
Abg. Egon Matt:
Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, bin ich der Ansicht, dass hier in diesem Zweckartikel auch die Schiene aufgenommen werden muss, damit überhaupt ein subventionierter öffentlicher Verkehr auf der Schiene möglich ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur darauf hinweisen, Herr Abg. Matt, dass schon das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs das vorsieht, indem dort auch auf das Eisenbahngesetz verwiesen wird, was meiner Meinung nach nur so verstanden werdenkann, dass auch der öffentliche Verkehr über die Schiene in die Förderungsmöglichkeiten des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs miteinbezogen wird.Regierungsrat Norbert Marxer:
Herr Präsident. Danke für das Wort. Ich möchte eigentlich in die ähnliche Kerbe schlagen, dass das vermutlich eher im Eisenbahngesetz untergebracht werden könnte; aber das wird auf jeden Fall bis zur 2./3. Lesung abgeklärt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird vom Abg. Paul Vogt benutzt.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe lediglich eine redaktionelle Anmerkung. Unter Bst. c) aa) müsste es meines Erachtens heissen: "oder abgesetzt werden müssen". Damit würde eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es eine Pflicht gibt, interessierte Fahrgäste zu befördern.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich bin der Meinung, dass in Art. 4 Abs. 2 Bst. b, was die Mitfahrer betrifft, das auch ausgenommen werden sollte, wenn auch ein öffentliches Transportunternehmen besteht. Die Mitfahrer, das sollte generell gefördert werden; auch wenn eine öffentliche Linie da ist, sollte man das nicht unterbinden. Ich bin deshalb für Streichung des Satzteils ab dem Komma.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Guten Morgen. Zum Art. 5 habe ich die Frage im Rahmen der Gesetzgebung über den öffentlichen Verkehr: Gibt es hier eine Reihe von bestimmten Gesetzen, die dann gemeint sind, oder ist es ein bestimmtes Gesetz? Und das Zweite ist: Hier ist der Auftrag erteilt für die Position Art. 2 Abs. 1 Bst. c, d.h. für den Linienverkehr. Im Text auf Seite 19 zu diesem Artikel steht allerdings: "Der Arbeitnehmerzubringerdienst, der der Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort Arbeitsstätte dient, fällt ebenso unter den Auftrag der LPT wie der Schülerzubringerdienst".Jetzt geht es mir um die Frage, ob unter dem Art. 5 der Werkverkehr ebenfalls unter den Auftrag der LPT fällt; wenn ja, ob es richtig wäre, den Werkverkehr der LPT zur Organisation zu überlassen und dann keine, wie ich meine, privaten Werkverkehrtransportmöglichkeiten mehr zu eröffnen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zur ersten Frage, die Gesetzgebung über den öffentlichen Verkehr: Da sind zumindest zwei angesprochen, das ist das Eisenbahngesetz und auch das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Zur zweiten Frage betr. Art. 2 Abs. 1 Bst. c: Unter diesem Buchstaben sind der Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs gemeint. Unter "Sonderformen des Linienverkehrs" versteht man die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, und auch der Schülerzubringerdienst ist damit eingeschlossen in dieser Sonderform des Linienverkehrs.Der Werkverkehr, wie er bei uns im Sprachgebrauch verwendet wird, ist hier speziell definiert. Da muss man schauen bei Art. 2 Abs. e. Dieser "Werkverkehr ist der nichtkommerzielle Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt:". Und dann ist aufgeführt, dass es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt und die eingesetzten Fahrzeuge im Eigentum der Firma sein müssen, d.h. es ist eher ein innerbetrieblicher Verkehr gemeint - zwischen z.B. einem Standort 1 und Standort 2 - und das Fahrzeug gehört der Firma. Aber der Werkverkehr, wie wir ihn vielleicht im Sprachgebrauch verwenden, ist unter Art. 2 Abs. 1 Bst. c unter den Sonderformen des Linienverkehrs eingeschlossen.Abg. Ingrid Hassler:
So stimmt das jetzt natürlich überein mit den Erläuterungen auf Seite 19, aber ich weiss jetzt ehrlich nicht, ob es langfristig klug ist, wenn eine konzessionierte Landesanstalt alle Recht hat, um diesen, wie wir ihn verstehen, diesen Werkverkehr zu organisieren. Dass sie also dann unterworfen ist all diesen Bedingungen; dass ein oder zwei Betriebe gar nicht mehr frei sind, eben einen Werkverkehr im klassischen Sinn, wie wir es verstehen, zu machen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist ja so, dass die vorgesehene Struktur so ist, dass unterhalb der Regierung diese LPT die bisherigen Aufgaben der PTT wahrnimmt und eine Generalkonzession hat und Linien in diesem Bereich vergeben kann, den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs. Weiterhin besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass einzelne Unternehmungen direkte Konzessionen von der Regierung bekommen. Es ist also weiterhin möglich, dass das direkt an Unternehmungen vergeben werden kann. Eine weitere Ausnahme ist im grenzüberschreitenden Verkehr zu sehen, wo in der Richtlinie vorgeschrieben ist - und es ist hier auch aufgeführt als "Des weiteren sind ausgenommen:", d. h. Art. 4 Abs. 2 Bst. e: die Sonderformen des Linienverkehrs gemäss Art. 2 Bst. c im ausschliesslich grenzüberschreitenden Verkehr, sofern sie zwischen dem Veranstalter und der Transportunternehmungvertraglich geregelt sind. Das heisst also: Dieser Bereich ist auch vom Personenbeförderungsregal ausgenommen. Also es besteht durchaus die Möglichkeit, dass hier weitere Linien konzessioniert werden können.Abg. Egon Matt:
Zu den Erläuterungen in Art. 5 ist festgehalten, dass die LPT ausschliesslich für die regelmässige Personenbeförderung zuständig ist und nicht Angebote z.B. beim Gelegenheitsverkehr machen kann. Das war ja damals auch der Grund der Interpellation, weil mit PTT-Fahrzeugen auch Angebote im Gelegenheitsverkehr gemacht wurden. Damit das ein für alle Mal klar ist, würde ich vorschlagen, dass man in Art. 5 formuliert: "Die Anstalt LPT stellt im Rahmen der Gesetzgebung für den öffentlichen Verkehr ausschliesslich die regelmässige Personenbeförderung sicher".Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe noch einen dritten Punkt. Der letzte Absatz der Erläuterung auf Seite 19 schreibt vor, dass alle Subunternehmer, die für diesen LPT einen Auftrag ausführen, die dafür eingesetzten Busse für gar nichts anderes verwenden dürfen als für diese Linienfahrten. Ist das dann gut überdacht, wenn dann vielleicht für eben alle möglichen privaten Werkverkehrorganisationen ganz andere Busse wieder eingesetzt werden müssen? Gibt das dann nicht ein Überangebot an Material, an Bussen, wenn man denen vorschreibt, dass sie die Busse ausschliesslich für den konzessionierten Verkehr gemäss Art. 5 einsetzen dürfen?Regierungsrat Norbert Marxer:
Dies ist eine Vorsichtsmassnahme, damit nicht die faktische Monopolstellung ausgenutzt wird. Wie ja heute die Situation ist, dass der ganze Fuhrpark eine bestimmte Grösse erreicht und durch diese Grösse optimale betriebswirtschaftliche Bedingungen zu Stande kommen. Die Finanzierung geschieht ja vom Staat aus. Und da möchte man dem vorbeugen, dass diese Unternehmer nicht gleichzeitig mit diesen Bussen auch die weiteren privaten Unternehmungen im Gelegenheitsverkehr konkurrenzieren. Das ist der Grund für diese vorgesehene Regelung. Das ist eine Vorbeugung, dass diese Monopolstellung oder marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausgenutzt wird.Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben ausgeführt, die Finanzierung geht vom Staat aus. Ich glaube, davon sollten Sie endgültig wegkommen, so dass die Finanzierung eben nicht mehr vom Staat ausgeht, weil, die Subunternehmer, die müssen ihre Fahrzeuge künftig selber kaufen und auch entsprechend finanzieren, davon gehe ich aus. Und jetzt frage ich mich, wo dann die Finanzierung durch den Staat ist, weil Sie das als Begründung aufführen, dass keine parallelen Fahrten für den bei uns als Werkverkehr bezeichneten Verkehr benützt werden dürfen.Abg. Ingrid Hassler:
Der Abg. Rudolf Lampert bringt mich auf die Idee zu fragen, ob gemäss diesem Art. 5 dann die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auch unter das Defizit des öffentlichen Personenverkehrs fällt, weil, wenn wir schon diesen LPT-Auftrag haben, dann könnte man jetzt daraus schliessen, dass auch der gesamte Werkverkehr, sofern er von der LPT dann organisiert wird, auch zu Lasten unseres Defizits, respektive mit Unterstützung unserer staatlichen Gelder, durchgeführt wird. Das kann man nicht ablehnen, aber das möchte ich jetzt schon aufgeklärt haben bis zur 2. Lesung, ob hier auch bestimmte Pläne bestehen, wie man von der öffentlichen Hand den Werkverkehr dann unterstützen und über die LPT subventionieren möchte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe auch noch eine grundsätzliche Frage, Herr Regierungsrat. Sie haben im Zuge dieser Diskussion jetzt, angesprochen auf die Möglichkeiten des Werkverkehrs, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt: Werkverkehr in dem Sinn, dass gewerbsmässig Personen regelmässig von ihrem Wohnort zu einem bestimmten Arbeitsort gebracht werden, zählt zur Begriffsumschreibung des Linienverkehrs in Art. 2 Abs. 1 Bst. c. Der Regierung sei es aber auch möglich, neben der durch das Gesetz statuierten Konzessionierung der LPT weitere Konzessionen, z.B. für Werkverkehrsbetrieb, zu erteilen. Da möchte ich Sie fragen, wie das mit Art. 5 des LPT-Gesetzesentwurfes vereinbar ist, wo es heisst - unter der Überschrift Ausschliesslichkeit - "Das Recht der Besorgung des Linienverkehrs und der Sonderformen des Linienverkehrs gemäss Art. 8 des Personenbeförderungsgesetzes steht ausschliesslich der LPT zu".Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist richtig, dass dieser Art. 5 im Organisationsgesetz in dieser Weise interpretiert werden könnte. Es ist nicht so gedacht, dass die LPT dieses ausschliessliche Recht hat, sondern es ist umgekehrt so zu verstehen, dass die LPT ausschliesslich das Recht hat, die Besorgung des Linienverkehrs und der Sonderformen des Linienverkehrs durchzuführen, d.h. diese Formulierung ist missverständlich und müsste auch dementsprechend abgeändert werden. Aber es ist so, wie ich ausgeführt habe, dass die LPT eben ausschliesslich für diesen Bereich die Generalkonzession hat, aber dass die Regierung direkt weitere Konzessionen geben kann. Es ist auch z.T. im Bericht angeführt in diesen Beispielen, die da gegeben werden. Also durch eine präzisere Ausführung in Art. 5 des Organisationsgesetzes kann man dieses Missverständnis ausräumen.Die Abg. Ingrid Hassler hat die Frage angesprochen, ob das Defizit beim Werkverkehr auch vom Staat getragen werden wird. Dazu ist zu sagen, dass bei der Ausschreibung betreffend Fahrplan usw. auch die Tarife festgelegt werden. Und das ist dann die Frage, wie diese Tarife festgelegt werden, ob es kostendeckend sein wird oder nicht, ob hier noch staatliche Subvention stattfinden kann oder nicht. Der zweite Bereich wäre eben, wenn man eine private Konzession erteilt, ob es vom Staat bestellt wird, z.T. also auch mitfinanziert wird. Es ist also denkbar, aber es ist nicht unbedingt notwendig; aber es kann vorgesehen werden.Dann hat, ich glaube, es ist der Abg. Rudolf Lampert, die Frage angesprochen, dass man davon wegkommen sollte, dass die Subunternehmer direkt unterstützt werden. Es ist richtig so, dass weiterhin staatliche Gelder in diesen Bereich fliessen werden, weil, wenn man die Qualität, die heutige Qualität - und darunter verstehe ich nicht nur gute Busse, sondern auch dass entlegene Ortschaften, die weniger Fahrgäste transportieren, dass die auch berücksichtigt werden - , dann wird man auch in Zukunft ein Defizit haben. Das heisst, staatliche Gelder fliessen in diesem Bereich auf jeden Fall, und jedes Jahr dann im Rahmen der Budgetierung auch im Landtag hier werden die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden müssen. Also staatliche Gelder sind hier, zumindest in der nächsten Zukunft, auf jeden Fall vorzusehen und diese staatlichen Gelder fliessen ja dann via LPT, die diese ganzen Verträge managt, dann weiter an die Subunternehmer. Also es ist so zu verstehen: Staatliche Gelder werden hier weiterhin im Spiel sein.Abg. Egon Matt:
Ihre Antwort bezüglich der Finanzierung der Werkbusse befriedigt mich noch keineswegs, die Sie der Frau Hassler gegeben haben. Ich habe dieselbe Frage auch in der Eintretensdebatte schon gestellt. Sind die Betriebe aus ihrer Verantwortung für den Werkverkehr mit diesem Gesetz ganz entlassen, oder haben die Betriebe weiterhin Mitverantwortung für den Werkbusverkehr, und wenn ja: Wie ist diese konkret ausgestaltet? Und eine zweite Frage: Wenn die Betriebe aus der Finanzierung des Werkbusverkehrs ausgenommen sind, was haben sie als Kompensation dafür bekommen?Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, ich habe mit keinem Satz gesagt, dass die öffentliche Hand den öffentlichen Verkehr nicht mehr subventionieren soll, ganz im Gegenteil, ich bin dafür, dass hier möglichst viel getan wird, um die Verkehrssituation zu beruhigen. Ich habe lediglich darauf angesprochen, dass die Finanzierung der Busse nicht mehr durch den Staat geschieht. Dass natürlich indirekt Subventionen fliessen, damit bin ich absolut einverstanden und begrüsse es mehr als nur.Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungsrat. Ihre Ausführungen zu Art. 5 des LPT-Gesetzes, das wir ja im Anschluss an dieses Gesetz dann behandeln, überraschen mich schon einigermassen. Wir sollten jetzt nicht intensiv darüber diskutieren, sonst nehmen wir das vorweg. Ich möchte nur darauf hinweisen: Hier geht es gar nicht um Interpretation oder Missverständnisse, sondern die Formulierung von diesem Art. 5 ist so eindeutig, dass sie überhaupt nicht anders interpretiert werden kann. Und auch die Erläuterungen dazu besagen keineswegs das, was Sie eben gesagt haben, sondern sie besagen genau das Gegenteil. Dort heisst es nämlich auf Seite 33: "Art. 5 bestätigt die Ausschliesslichkeit (Monopol) des im Personenbeförderungsgesetzes enthaltenen Auftrages - gemeint des Auftrages an die LPT - , ist also ein Artikel "ad memoriam". Also gerade der Begriff Monopol unterstreicht den Wortlaut dieses Art. 5. Wir werden dann bei den Art. 4 und 5 des LPT-Gesetzes darauf zurückkommen.Abg. Ingrid Hassler:
Gesamthaft zur Werkverkehrproblematik möchte ich doch bitten, diesen Punkt noch einmal an der 2. Lesung ausführlich darzulegen, weil, für diese Ausschliesslichkeit, wie der gesetzliche Auftrag für diesen Transport unter Art. 5 an die LPT erteilt wird, keine Vorstellungen da sind, wie sich die Betriebe, die regionalen Verbünde dazu äussern, wie sie eingebunden sein sollen in der Organisation und in der Tarifgestaltung. Das verunsichert mich jetzt zu sagen: Ja, das kann man ohne weiteres alles der LPT per Gesetz übertragen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion zu diesem Artikel beendet ist ... .Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich habe noch eine Bemerkung zu Art. 5 des Organisationsgesetzes betreffend diese Ausschliesslichkeit. Ich habe gesagt, dass im Bericht z.T. unterschiedliche Ausführungen sind. Da möchte ich z.B. auf Seite 23 des Berichtes ausführen - da wird speziell ein Beispiel erwähnt: Eine solche Konzession wäre z.B. erforderlich, wenn ein privater Busunternehmer regelmässig die Strecke Vaduz - Industriequartier Bendern bedienen möchte. Das wäre also so ein Fall, in dem diese Ausschliesslich an die LPT durchbrochen würde. Diese Konzession würde dann direkt von der Regierung erteilt. Also diesbezüglich stimme ich mit Ihnen überein, dass im Moment das noch nicht gut formuliert ist. Das muss noch präzisiert werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigen Sie, Herr Regierungsrat, wenn ich nochmals eine andere Meinung äussere. Es muss gar nicht präzisiert werden, sondern wenn Sie dieses Ziel erreichen wollen, das Sie jetzt vertreten, dann müssen Sie den Art. 5 aus dem Organisationsgesetz schlicht und einfach streichen, weil, sonst steht er ja in klarem Widerspruch genau zu der Ausführung, die ich mir auch angestrichen habe auf Seite 23 des Berichtes, und auf die ich dann bei der Behandlung von Art. 8 dieses Personenbeförderungsgesetzes zu sprechen kommen wollte. Das sind unauflösbare Widersprüche. Entweder das eine oder das andere. Aber da kommen wir dann bei den entsprechenden Gesetzesbestimmungen dazu.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist sicher so, dass man den Art. 5 streichen kann oder eben so formulieren: Die LPT hat das Recht, ausschliesslich den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs zu besorgen. Dann wäre es in diesem Sinne. Aber die andere Möglichkeit ist, den Art. 5 überhaupt zu streichen. Da stimme ich überein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können - noch nicht weiterlesen.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sie durch diese letzte Formulierung natürlich den Wettbewerb ganz erheblich einschränken.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte zur Sicherheit fragen, ob alle Bedingungen ab Art. 16, ab "Kapitel IV. Verfahren", für diese in Abs. 2 erwähnten Subunternehmer anzuwenden sind. Auf Seite 10 der Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass Art. 7 bis Art. 18 praktisch vorsorglich in das Gesetz aufgenommen wird für den Fall, dass ausserhalb der LPT-Konzession die Regierung noch weitere Konzessionen an einzelne private Unternehmen vergeben will. Für mich ist wichtig, dass das Gesetz auch alle Verfahrensarten vorsieht, wie Subunternehmer gemäss Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vorzugehen haben. Nur damit hier keine Missverständnisse mit den einzelnen Kapiteln des Gesetzes bestehen.Abg. Egon Matt:
Definitionsgemäss soll die LPT kein Regiebetrieb sein, also keine eigenen Busse oder Chauffeure anstellen oder besorgen, und deshalb würde ich vorschlagen, dass man in Art. 6 Abs. 2 statt: "Sie kann zur Erfüllung ... Subunternehmer einsetzen", sagt: "Sie setzt zur Erfüllung ihres Auftrages Subunternehmer ein". Dieses "kann" gefällt mir nicht, weil das immer noch offen lässt, dass die LPT selber auch Busse führen könnte. Und ich bin der Meinung, dass die LPT das nicht sollte, sondern die ganzen Linien den Subunternehmern ausschreiben sollte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich habe zwei Anmerkungen, einerseits zu Art. 7 Abs. 4 betreffend das Personal: Die Regelung, wie sie hier steht, erinnert mich stark an die Regelungen der Treuhand-Ost. Da stand auch drin: "Das Personal ist zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen", wurde auch übernommen, aber nur für ganz kurze Zeit. Das suggeriert eine Sicherheit für das Personal, die in Tat und Wahrheit nicht besteht. Für mich ist dieser Art. 7 Abs. 4 eine Farce, solange hier keine Fristen festgelegt sind und solange nicht Probleme geklärt sind wie z.B. die Versicherung, die Weiterversicherung des Personals in der Pensionsversicherung usw. Ich kann hier verweisen auf die Diskussion in der Finanzkommission. Dort war nur ein Mitglied der Meinung, dass das Personal über das Jahr 2001 eine weitergehende Sicherheit erhalten sollte in Bezug auf die Anstellung zu den bisherigen Bedingungen. Die einhellige Meinung dort war, dass dieser Artikel den neuen Subunternehmer zu überhaupt nichts zwinge, also den Auftragnehmer ab 2001 zu überhaupt nichts zwinge, und es wurde dort auch gutgeheissen, weil man sagte: Dieses Personal ist in der normalen Wirtschaft den normalen wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt wie alle anderen auch. Aber ich finde, für dieses Personal war bisher eine gewisse Sicherheit gegeben, es war in einer ähnlichen Situation wie das Personal beim Land, wie Beamte beim Land, und durch dieses Gesetz wird deren ihre Situation doch ganz massiv geändert.Dann zu Art. 7 Abs. 5, die Übernahme der betriebsnotwendigen Mittel: Wir haben gestern schon darüber diskutiert, in wie engem Rahmen den bisherigen Subunternehmern vorgeschrieben war, in welchem Ausmass sie welche Betriebsmittel zu welchen Bedingungen einzusetzen hätten. Bis heute war das ein verlässliches Recht, das der schweizerischen PTT in Gesetzen der Schweiz, die hier Anwendung fanden, festgeschrieben war; es wurde erwähnt das Eisenbahngesetz, worin die Übernahme der Betriebsmittel bei einer Vergabe an einen anderen Subunternehmer festgelegt war. In diesem Gesetz steht hier jetzt nichts darüber. Die Rechtslage für die bisherigen Subunternehmer ändert sich schlagartig ohne Vorankündigung.Ich glaube, das ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben, und ich befürchte Schadenersatzansprüche gegen das Land, wenn dieser Artikel so stehen bleibt, wie er hier steht. Mir genügtes nicht, dass die Regierung darauf verweist, Bedingungen dieser Übergabe im Lastenheft festzuschreiben. Ich finde, mindestens für eine Übergangszeit muss in diesem Gesetz festgelegt sein, wie diese Übergabe der Betriebsmittel, nach welchen Bedingungen, nach welchen Kriterien diese Übergabe stattfinden soll.Ich verweise auch darauf, dass Sie erwähnt hatten gestern, Herr Regierungsrat, dass noch abzuklären sei - oder in der Finanzkommission erwähnt hatten, dass noch abzuklären sei, inwieweit die Regierung nicht bisher schon quasi die Fuhrmittel der bisherigen Subunternehmer vorfinanziert habe - und ich erwarte schon, dass diese Abklärungen stattfinden, damit man eine verlässliche Regelung hier im Gesetz treffen kann.Abg. Ingrid Hassler:
Zum Abs. 1 möchte ich vorschlagen dazuzuschreiben: "sind öffentlich auszuschreiben, wenn Gegenrecht gewährt ist". Ich habe gestern mehrfach an diesem Punkt insistiert. Und wenn man davon ausgeht, dass heute, morgen oder nächstes Jahr die umliegenden Länder, sei es Österreich oder die Schweiz, solche Aufträge ausschreiben und dann auch vergeben, soll für solche Aufträge von uns das Gegenrecht per Gesetz eingefordert sein.Beim Abs. 3 denke ich, dass nicht nur die Auftragsvergabe, sondern dann auch die Ausschreibung den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen unterliegt.Beim Abs. 4 habe ich gestern ausgeführt und wiederhole das heute, dass ich der Meinung bin, dass für die Übernahme des Personals zu den bisherigen Bedingungen eine Übergangslösung gesucht werden muss. Der Abg. Marco Ospelt hat es gestern richtig gesagt, dass es in der Finanzkommission eine Person gab, die sich hier für eine langfristige Beibehaltung dieser Bedingungen ausgesprochen hat, die anderen für eine Übergangslösung; er erwähnte gestern 2 Jahre. 1 bis 2 Jahre - ist meine Vorstellung - sollte nach dem Jahre 2001 dem jetzigen Personal eine Art Besitzstandsgarantie gewährt werden, auch nicht zuletzt zur Lösung der Frage der Pensionskasse.Beim Abs. 5 schliesse ich mich den Einwänden und Ausführungen des Abg. Marco Ospelt an. Hier sehe ich, dass in den jetzigen Verträgen, die nach 2001 auslaufen, ein Versorgungsauftrag für eine staatliche Aufgabe ausgeführt wird, und da erwarte ich, dass ausscheidende Vertragsnehmer, auch wenn es privatrechtliche Verträge sind, in ihren Investitionen ein Stück weit geschützt werden.Beim Abs. 6 würde die Regierung das Nähere einer allfälligen Übernahme von Betriebsmitteln - damit sind die Betriebsmittel im Sinne des Fuhrparks, wie auch der Infrastruktur gemeint - ,,einfach mit Verordnung regeln. Und genau in dem Punkt müsste die Frage geklärt werden, nach welchen Kriterien soll ein neuer Übernehmer diese Betriebsmittel dann zu übernehmen haben, dieser Entschädigungssatz. Das ist eine ganz offene Frage, ob das Verkehrswert oder Buchwert ist, und ich denke, das muss noch abgeklärt werden.Beim Abs. 5 - ob diese Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung per Gesetz umgewandelt werden kann - hat mich nur in einem Punkt verunsichert, dass dann auch die Fuhrunternehmer, die allenfalls durch den Wettbewerb im Jahre 2001 ausscheiden könnten, per Gesetz auch gezwungen wären, zu dem unter Abs. 6 von der Regierung mit Verordnung festgelegten Wert ihre Betriebsmittel inkl. ihrer Gebäude an einen neuen Betreiber zu übergeben. Das kann sicher noch eine offene Frage sein.Abg. Hubert Sele:
Wie ich bereits gestern in der Eintretensdebatte geäussert habe, bin ich ebenfalls, was Art. 7 Abs. 4 anbelangt, der Meinung, dass zum Schutz des Personals für die Besitzstandwahrung in irgendeiner Form geeignete Regelungen getroffen werden müssen, sei das in Übergangsbestimmungen oder in der Festschreibung der Mindestlöhne entsprechend den Qualifikationen und der Festschreibung von Anstellungsbedingungen im Lastenheft oder in einer Verordnung.Zu Abs. 5 bin ich ebenfalls der Meinung, dass die Kann-Bestimmung zu vage ist. Ich kann mir hier vorstellen, dass Kann durch Muss ersetzt wird, also dass der Fuhrpark, die Infrastruktur vom neuen Subunternehmer übernommen werden muss; zu welchen Bedingungen gilt es halt festzulegen.Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners weitgehend anschliessen. Ich glaube auch, dass der Konkurrenzkampf zwischen den Unternehmern nicht auf Kosten des Personals gehen darf. Ich wurde dahingehend informiert, dass heute etwa 70 % der entstehenden Kosten bei den Transportunternehmen Personalkosten sind und dass die Kosten vor allem dadurch gesenkt werden könnten, dass die Löhne gedrückt werden. Das wäre für mich sehr unbefriedigend, und ich glaube, einer solchen Möglichkeit muss langfristig vorgebaut werden. Ich sehe die einzige Möglichkeit darin - oder die naheliegendste Möglichkeit darin, dass man die Anstellungsbedingungen im Lastenheft regelt.Dann zur Kann-Bestimmung, die hier auch umstritten ist. Für mich ist das eine Lösung, ich könnte mich mit der Kann-Bestimmung abfinden. Es kann ja im Interesse von beiden Seiten sein, dass die Infrastruktur nicht übernommen werden muss. Es kann ja sein, dass das Unternehmen bei einer anderen Linie eine Offerte einreichen will und dass es gar nicht unter allen Umständen im Interesse des bisherigen Unternehmens ist, dass die Infrastruktur abgegeben werden muss. Also hier, glaube ich, muss man der Situation angemessen reagieren können.Hingegen gefällt mir Abs. 6 nicht. Ich glaube, das geht zu weit, wenn man alles offen lässt, wenn die Regierung den Entschädigungssatz mit Verordnung regeln kann, ohne dass irgendwelche Vorgaben im Gesetz gemacht werden. Ich glaube, hier sollte unbedingt im Gesetz der Grundsatz festgelegt werden, nach welchen Kriterien der Entschädigungssatz zu berechnen ist.Abg. Rudolf Lampert:
Bezüglich Abs. 4 ist das Meiste gesagt, ich möchte da nur vor allem auch auf die Pensionskasse zu sprechen kommen. Dass irgendwo auch geklärt werden müsste, wenn diese praktisch zwangsweise ausgegliedert würden aus dieser Pensionskasse, dass dann nicht die normalen Berechnungen der Austrittsgelder zur Geltung kommen. Dass hier spezielle Regelungen getroffen werden müssen, da man dieses Personal nicht zwangsweise ausgliedern kann aus der Pensionskasse, dann aber sagen kann: Ihr habt keinen Freizügigkeitszuschlag, weil ihr noch nicht 20 Jahre oder noch nicht 15 Jahre dabei seid. Dass auch dort Regelungen getroffen werden, falls diese nicht in dieser Kasse verbleiben können.Dann habe ich noch eine Frage zu Abs. 5 bezüglich der Übernahme der Infrastruktur. Hier würde mich interessieren, ob die Liegenschaften, welche speziell zu diesem Zweck errichtet wurden, also die Werkhallen in gewissem Sinn, die Garagen, ob das auch zur Infrastruktur gehört. Dann fehlt mir hier eine Bestimmung, welche regelt, wenn der Zuschlag einem anderen Unternehmer gegeben wird, binnen welcher Zeit diese Übergabe stattzufinden hat. Man kann nicht heute entscheiden, dass morgen jemand anders diese Linie fährt; also hier müssen Übergangszeiten festgelegt werden.Mit der Kann-Bestimmung der Übernahme der Infrastrukturen des Fuhrparkes scheint es mir beinahe unmöglich, dass irgendein Unternehmer Busse noch finanzieren kann. Diese Busse werden in der Regel heute von der PTT vorfinanziert, bzw. vom Land vorfinanziert, das wird nicht mehr stattfinden. Wenn hier keine Übernahmepflicht durch den neuen Unternehmer stipuliert ist, wird es unmöglich sein, diese Busse noch vorzufinanzieren. Kaum eine Bank oder irgendein Geldgeber stellt hier Geld für diese Busse zur Verfügung, wenn man nicht weiss, ob diese übermorgen noch in Betrieb sind. Also mit dieser Kann-Bestimmung weiss ich nicht, ob hier eine geregelte Finanzierung noch stattfinden kann.Dann zu Abs. 6 bezüglich des Entschädigungssatzes. Hier müsste meines Erachtens irgendwo festgehalten werden, ob diese Übernahme zum Verkehrswert stattfinden müsste. Zum Verkehrswert, der dann von einem neutralen Experten, ich weiss nicht, ob der dann vom Land gestellt wird oder wie auch immer, dass das von einer neutralen Stelle begutachtet wird und dann zu diesem Verkehrswert übergeben werden kann.Was ich mir aber nicht vorstellen kann, ist eine Übergabepflicht, weil, das käme einer Enteignung des bisherigen Besitzers gleich; und das kann ich mir kaum vorstellen.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte noch einmal zurückkommen auf den Schutz der Arbeitnehmer und wirklich betonen, dass die Bestimmung, so wie sie hier steht, missverständlich ist, keinen genügenden Schutz bietet. Und ich beziehe mich jetzt noch einmal auf diese Protokolle der Finanzkommission. Dort wurde zweimal über diesen Artikel diskutiert, einmal am 9., einmal am 14. September. Das eine Mal wurde gesagt: Es blieb offen, wie lange diese Mitarbeiter zu beschäftigen seien über das Jahr 2001 hinaus; allerdings mit dem Hinweis der Regierung, dass es möglich sei, im Lastenheft gewisse Qualitätsanforderungen festzuhalten, um einem Lohn-Dumping entgegenzuwirken. Und ein Kommissionsmitglied bringt vor, dass über das Jahr 2001 hinaus das Personal unter den gegebenen Bedingungen weiterzubeschäftigen sei.Die selbe Situation fand sich dann am 14. September wieder: Die anderen Mitglieder haben Verständnis für den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer im Bereich des öffentlichen Personentransports, weisen aber auf die Situation der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft hin. Und genau hier liegt für mich die Gefahr, nämlich in dem Sinne, dass bisher die Arbeitnehmer in diesen Postbetriebsunternehmen, bei diesen Postautohaltern eine quasi beamtenmässige Situation vorfanden, und ihnen diese mit dem neuen Gesetz von einem Tag auf den anderen entzogen wird. Und hier muss ein Schutz vorgesehen werden, finde ich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist schon nicht richtig, Herr Abg. Marco Ospelt, dass diese Angestellten bisher eine beamtenmässige Rechtsstellung hatten. Sie waren jederzeit kündbar unter den normalen 2- oder 3-monatigen Kündigungsfristen. Sie hatten sonst eine in mancher Hinsicht faktisch sicher privilegierte Stellung, weil die C9-Vorschriften der schweizerischen Post sie hinsichtlich ihrer Konditionen sehr gut gestellt haben, aber eine beamtenmässige Stellung hatten sie überhaupt nicht.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte mich noch zum Abs. 5 äussern. Ich glaube, das Problem stellt sich vor allem bei den Betriebsmitteln. Es geht ja darum, dass man für diesen Postautoverkehr ganz klare Qualitätsmerkmale aufstellen muss. Nur so kann man überhaupt einen Wettbewerb durchführen.Auf der anderen Seite müsste dann aber auch klar sein, wie lange eine solche Konzession vergeben wird, damit diese Unternehmer, welche ein Angebot machen, überhaupt eine Kalkulation anstellen können. Man muss sich vorstellen, dass diese Unternehmer sehr spezifische Hallen und Betriebsmittel anschaffen, welche praktisch sonst nicht unbedingt nutzbar sind. Das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, sieht Übergangsbestimmungen vor bis zum 1.6. des Jahres 2001, und dann wären die bisherigen Betriebsmittel gemäss dem heutigen Abs. 5 nur eventuell, je nachdem wie diese Verordnung ausgestaltet würde, vom neuen Subunternehmer zu übernehmen.Das heisst jetzt auf gut Deutsch, dass für den bisherigen Unternehmer diejenigen Betriebsmittel - als Beispiel jetzt Postautos, welche er erst vor einem Jahr angeschafft hat im Vertrauen darauf, dass er weiterhin Postautokurse führen darf - , dass diese Betriebsmittel nicht abgeschrieben sind. Es wäre meines Erachtens unbillig, wenn man diesen Unternehmer sozusagen im Regen stehen liesse mit all diesen Anschaffungen, die er getätigt hat. Es wird ihm ja nicht so einfach möglich sein, diese Betriebsmittel dann auf dem freien Markt zu veräussern, und wenn, dann nur mit grösseren Verlusten.Also für mich ist es von zentraler Bedeutung, übrigens auch dann beim Personal, dass man klare Qualitätsvorstellungen hat und dass man auch festhält, wie lange eine solche Konzession gilt. Unterscheiden muss man allerdings eventuell zwischen dem Zustand, wie er jetzt ist, also wo diese Unternehmer darauf noch vertrauen konnten, dass der Auftrag weitergeführt wird, wo wir jetzt eine Übergangsregelung bis zum 1. Juni 2001 haben, und eventuell später, weil, bei der späteren Vergabe wissen diese Unternehmer, dass das Gesetz dann in Kraft ist. Sie können dann eventuell anhand der Dauer der Konzession kalkulieren bei der Anschaffung ihrer Mittel, sodass sich dort allenfalls - das kann man jetzt aber nicht abschliessend beurteilen - , eine gewisse Entschärfung der Situation ergibt.Abg. Egon Matt:
Ich möchte genau das unterstützen, was der Abg. Karlheinz Ospelt jetzt gesagt hat. Es kommt ganz entscheidend darauf an, wie lange eine Konzession vergeben wird. Das hängt ja direkt damit zusammen, wie häufig diese Subunternehmer ausgeschrieben werden. Deshalb fehlt mir im Abs. 1: "Die Aufträge sind öffentlich auszuschreiben", eine zeitliche Limite. Es müsste dort zumindest heissen: "Die Aufträge sind periodisch öffentlich auszuschreiben", und die Regierung setzt dann fest, in welchen Zeitabständen. Oder man müsste sogar eine Zeitlimite ins Gesetz aufnehmen. Aber es muss klargestellt werden, dass diese Aufträge periodisch ausgeschrieben werden in gewissen Zeitlimiten, damit die Subunternehmer auch kalkulieren können. Das wäre der erste Punkt. Der zweite Punkt: Bei Abs. 4 und 5 habe ich die Frage: Ist die Übernahme des Personals und des Fuhrparkes nur beim ersten Wechsel des Subunternehmers gedacht - oder soll das auch jedes Malspielen? Nehmen wir an, in 5 Jahren wechselt der Subunternehmer wieder: Soll das jedes Mal spielen diese Übernahme von Personal und Fuhrpark und Infrastruktur?Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur darauf hinweisen, Herr Abg., Matt, dass Art. 12 Abs. 1 der Vorlage vorsieht, dass die dort genannte Mindest- und Höchstdauer für Konzessionen sinngemäss auch für Subunternehmer gemäss Art. 6 anwendbar ist, d.h. die Auftragsvergabe hat für mindestens 5, aber für höchstens 10 Jahre stattzufinden.Abg. Rudolf Lampert:
Das sehe ich nicht so, wie Sie, Herr Präsident, denn die LPT bekommt keine Konzession. Die LPT hat von Gesetzes wegen - gemäss Art. 6 - eine Konzession, und zwar auf unbestimmte Dauer. Wie soll dann diese Regelung auf diese Subunternehmen greifen, wenn die LPT nie eine erneuerte Konzession bekommt? Also, das kann da meines Erachtens nicht zutreffen. Ich glaube, dass hier, speziell für diese Subunternehmer, eine zeitliche Regelung geschaffen werden muss. Was mich aber noch beschäftigt, ist, dass der Postvertrag auf Ende Jahr praktisch aufgelöst werden soll. Vielleicht gibt es dann noch eine Verlängerung auf irgendeiner vertraglichen Basis, auf einer privatrechtlichen Basis. Aber was mich beschäftigt ist die Tatsache, dass derzeit die heutigen Busbetreiber voll integriert sind in die schweizerischen PTT-Betriebe bzw. die gesamten Versicherungen und alles von der Schweiz übernommen werden. Sie müssen dafür ein Entgelt richten. Aber die Versicherungen, das ist alles geklärt. Nun tritt dieses Gesetz irgendwann im Dezember in Kraft. Ich sehe da Probleme, dass die jetzigen Unternehmer plötzlich vor einem rechtslosen Zustand stehen. Dass Versicherungen nicht mehr greifen, weil sie nicht mehr integriert sind in die PTT. Dass hier irgendwo eine Regelung geschaffen wird, wer denn nun den Versicherungsschutz usw. übernimmt, vor allem jetzt in dieser turbulenten Übergangsphase.Dann noch ein Wort zum Buchwert: Es wurde angetönt, dass die Busse beispielsweise zum Buchwert übernommen werden könnten. Das mag jetzt für die erste Übergabe zutreffen. Das Ganze spielt aber nicht mehr, weil künftig diese Abschreibungsdauer von 12 Jahren nicht mehr zum Tragen kommt. Künftig werden diese privaten Unternehmer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ihre Abschreibungen vornehmen, also praktisch auch stille Reserven schaffen, was legitim ist für diesen Betrieb. Dort sehe ich schon ein Problem, wenn nun hier eine Regelung geschaffen würde, welche sich auf den Buchwert stützt. Also meines Erachtens kann es sich nur auf den Verkehrswert, welcher von neutralen Personen erstellt wird, beziehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ein Satz noch zur Dauer der Aufträge, Herr Abg. Lampert. Ich glaube, dass Ihre Bedenken nicht begründet sind, da Art. 12 Abs. 1 Satz 2 dieser Gesetzesvorlage sich ganz unabhängig davon, welche Art von Konzession der Hauptunternehmer hat, ausdrücklich auf Subunternehmer gemäss Art. 6 bezieht. Subunternehmer gemäss Art. 6 sind nur die Subunternehmer der LPT und damit genau diese, von denen wir jetzt sprechen.Abg. Gabriel Marxer:
Diese ganze Diskussion scheint mir zwei grundsätzlich einander ausschliessende und voneinander verschiedene Prinzipien unter einen Hut bringen zu wollen. Einerseits will man den freien Wettbewerb spielen lassen, andererseits will man vorschreiben, welche Löhne bezahlt werden müssen, wie das Personal zu übernehmen sei und um welchen Preis bestimmtes Inventar anzuschaffen sei. Ich bin da auf die Lösungen gespannt. Ich habe eigentlich dem Eintretensvotum unseres Fraktionssprechers Gebhard Hoch von gestern nichts hinzuzufügen. Das zeigt mir auch die Unausgegorenheit dieser Vorlage. Auch diese Prinzipien sind nicht unter einen Hut zu bringen und nicht sauber zu trennen. Also das wird eine Mischregelung im klassischen Stile geben, wobei ich da nichts dagegen habe. Aber grundsätzlich werden sie Farbe bekennen müssen, zu welcher Mischregelung Sie sich hier bekennen. Sie können doch nicht einerseits das Prinzip des freien Wettbewerbs hochhalten und andererseits, wie es jetzt hier sehr oft und ausführlich angetönt worden ist, garantierte Löhne hochhalten. Also, das spielt nicht zusammen. Das sind zwei einander ausschliessende Prinzipien. Mich nimmt Wunder, was Sie bis zur 2. Lesung, was für eine Lösung Sie dann favorisieren werden, mit was Sie hervorkommen werden.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für das Wort. Ich glaube, es ist hier ein grundsätzliches Problem angesprochen worden dieser Liberalisierung: Der freie Wettbewerb, der Sicherheit für die Angestellten, für die Wagenführer wie auch für die Postautohalter. In diesem ganzen Spannungsfeld bewegen wir uns und dies hat auch die Vernehmlassung gezeigt. Wenn man diese Stellungnahmen betrachtet, sind da die unterschiedlichsten Positionen festzustellen. Was sehr wichtig ist und was der Abg. Karlheinz Ospelt auch gesagt hat: Man muss unterscheiden zwischen der Vergabe, die im Jahr 2001 und der Vergabe, die - wenn man 10 Jahre Konzession erteilt - , im Jahre 2011 stattfinden würde, weil diejenigen Unternehmen, die dann im Jahr 2001 beginnen, die wissen, die kennen dann die Konditionen ganz genau. Aber im jetzigen Zeitpunkt sind wir in einer Übergangsphase, wo wir von den bisherigen PTT-Verhältnissen auf diese LPT-Verhältnisse überwechseln und hier ist die Situation nicht festgehalten in diesem Lastenheft oder in diesem Vertrag.Deshalb muss man hier speziell Rücksicht nehmen auf die jetzige Situation. Es ist auch in verschiedenen Voten hier vor allem die Übernahme des Personals und auch die Übernahme der Betriebsmittel angesprochen worden. Es ist sicher so, dass hier eine Lösung gefunden wird, die fair ist für die Beteiligten, die gerecht ist, die gut ist und die aber auch ausgeht von den bisher bestehenden Verträgen, die diese Wagenführer und auch Postautohalter im jetzigen Zeitpunkt haben.Ich habe gestern schon ausgeführt diese C9-Vorschriften hier, die hier in Anwendung sind. Es spricht sicher dafür - im Sinne von Treu und Glauben - dass man diesbezüglich das hier übernimmt, also dass man Rücksicht nimmt auf die bisherige Situation, dass das so weitergeführt wird. In diesem Sinne ist nicht gedacht. dass man hier diese. bisherigen Postautohalter oder Wagenführer übervorteilen möchte. Es sind verschiedene Aspekte angesprochen worden: Übernahme zum Buchwert, Übernahme zum Verkehrswert. Das ist genau bei der ersten Vergabe: Man muss die bisherigen Verträge genau anschauen, wie sind die Betriebsmittel abgeschrieben worden, wie sieht die Situation aus? Auf das werden wir dann eintreten.Betr. das Personal und eine Übergangslösung: Es ist auch richtig gesagt worden: Die Sicherheit, die die bisherigen Wagenführer haben, die basiert auf dem Vertrauen zur PTT, auf den Personalvorschriften, diesen C9-Vorschriften, wo die Löhne und dergleichen festgehalten sind. Wenn diese übernommen werden bis im Jahre 2001 ist sicher diese Sicherheit gegeben. Bei einer Neuvergabe spielt das Personal sicher eine grosse Rolle, weil ja etwa 70 % in die Personalkosten hineingehen. Die Frage ist jetzt: Welche Übergangslösung wird hier gefunden? Wenn man nichts macht, dann hat der zukünftige Unternehmer die Möglichkeit, gleich zu kündigen. Nach 3 Monaten wäre dann die grosse Gefahr da, dass sie ja zu billigeren Konditionen arbeiten müssten. Die zweite Variante wäre, dass man vielleicht 2 Jahre, 5 Jahre oder irgendwie eine Frist hineingibt, wo man ihnen noch die Löhne auf gleichem Niveau hallt bei den entsprechenden Qualitätsanforderungen. Aber das bewirkt vielleicht eben diese bestimmte Frist, diese Übergangsfrist. Eine dritte Möglichkeit bestünde, dass man das ähnlich wie bei der heutigen Situation gemäss diesen Personalvorschriften C9, dass man etwas Ähnliches übernimmt, was dann für die ganze Vertragsdauer gelten würde. Der ursprüngliche Ansatz der Regierung war, dass man das eben über dieses Lastenheft regeln würde, wo diese Qualitätsanforderungen und die bisherigen Konditionen, die die PTT gehabt hat, dass die da Einfluss finden. Aber die jetzige Diskussion hat auch gezeigt, dass in diesem Spannungsfeld zwischen dem freien Wettbewerb und der Sicherheit, dass hier vor allem auch mit Rücksicht auf die bestehenden Verträge eine Lösung noch gefunden werden muss, die eben dem Anliegen des Landtages hier, dem Anliegen der Wagenführer, der Postautohalter usw. entspricht. Hier muss man eben ganz genau noch die bisherige Situation analysieren und es muss bis zur 2./3. Lesung dann eine Lösung diesbezüglich präsentiert werden.Ich glaube, zum Entschädigungsansatz habe ich schon ausgeführt: Verkehrswert oder Buchwert. Das wird die genaue Analyse zeigen. Ich möchte nochmals wiederholen, dass es uns darum geht, dass man auf diese bestehenden Verträge eintritt und eine faire und gute Lösung findet.Wegen der Ausschreibungsdauer hat der Landtagspräsident schon ausgeführt. Ich sehe das auch so, dass ist also 5 bis 10 Jahre. Es muss ganz klar auch im Ausschreibungsverfahren alles festgehalten werden, also die Vorschriften, die Qualitätsanforderungen an das Personal, die Qualitätsanforderungen betr. den Fuhrpark, die Infrastruktur, die Ausschreibungsdauer und ich denke, dass man auch eine zusätzliche Regelung noch betr. Treibstoff aufnehmen muss. Man kann natürlich nicht einen Kilometerpreis verlangen und dann, wenn der Benzinpreis in die Höhe geht oder in den Keller fällt, dass man das dem unternehmerischen Risiko überlässt. Denn auf 10 Jahre hinaus kann das gar nicht kalkuliert werden. Also, man muss alles so in diese Ausschreibung hineingeben, dass eine vernünftige Ausschreibung auch stattfinden kann. D.h., er muss wissen wie lange und zu welchen kalkulierbaren Konditionen. Dazu gehören: Treibstoff, Personal, Fuhrparkanforderungen usw.Der Abg. Lampert hat noch einmal den Postvertrag angesprochen. Ich möchte dazu vielleicht noch ausführen, dass die PTT eigentlich nicht interessiert ist, die Personenbeförderung weiterhin durchzuführen. Sie sind vor allem daran interessiert, dass sie im Gebiete der "Gelben Post" mit uns eine Vereinbarung treffen können.Es sind verschiedene Details noch angesprochen worden mit "kann" oder "nicht kann" usw. Ich glaube, ich habe jetzt generellere Ausführungen gemacht. Das wird dann auf die 2./3. Lesung noch präzisiert und auch dementsprechend kommentiert. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, ich habe nicht gesagt, dass die PTT interessiert ist, diese Verträge weiterzuführen. Ich habe gefragt, was mit den Unternehmern hier passiert bezüglich Versicherungen und dergleichen, was alles im Rahmen der PTT-Zusammenarbeit geklärt war, was nun ab 1.1. damit passiert. Das war meine Frage und die würde mich schon noch interessieren.Dann haben Sie sich nicht geäussert über eine Übergabezeit ab Erteilung der Konzession bzw. des Subunternehmerauftrages. Ob hier vorgesehen ist, eine Frist einzusetzen, dass die Übergabe innerhalb von 6 Monaten oder erst nach 6 Monaten beispielsweise stattfinden kann, um den Leuten auch Zeit zu geben, beispielsweise einen neuen Arbeitsplatz zu suchen usw., ob hier etwas geplant ist.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zur Übergabezeit: Es ist so, dass die Ausschreibung im Jahre 2000 vorgesehen ist. Bis Beginn der neuen Konzession wäre also ungefähr ein Jahr - oder vielleicht einige Monate weniger denkbar. Also, das Personal, die Postautohalter usw. hätten Zeit, sich auf diese neue Situation einzustellen. Wie dann am 1. Juni 2001 ganz genau dieser Übergang funktioniert - denn bis zum 31. Mai ist noch der Bisherige, der den Betrieb führt und auf einen Tag ab dem 1. Juni dann der Neue startet - das kann ich natürlich jetzt nicht sagen, denn das wird dann in diesem Lastenheft und in diesen Übergangsbestimmungen festgehalten sein. Ob es überhaupt möglich ist, auf einen Tag alles total zu ändern oder ob hier eine vielleicht einwöchige oder einmonatige Übergangsfrist notwendig ist, eine Ablösung von einem Unternehmen zum anderen stattfinden wird. Das ist eine Detailfrage, die dann im Rahmen dieser Ausschreibungen usw. geklärt und erarbeitet werden muss.Die zweite Frage betraf die PTT-Verträge, was da ab 1. Januar 1999 sei: Diesbezüglich habe ich auch gestern schon ausgeführt, dass daran gedacht ist, dass diese Verträge zu privatwirtschaftlichen Bedingungen übernommen werden. Aber dies hängt auch mit der Übergangsvereinbarung zusammen, die zwischen der Schweiz und Liechtenstein getroffen wird, weil da heisst es ja, dass die bisherige, dass es weitergeführt wird sowohl im organisatorischen, also auch im betriebswirtschaftlichen Bereich, bis unsere Anstalt bereit ist. Das würde also heissen, dass man, sobald wir breit sind das Ganze zu übernehmen, dass erst dann dieser Übergang stattfinden würde. Also, es muss nicht ab 1. Januar stattfinden, sondern kann im Laufe des Jahres 1999 vor sich gehen.Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens müsste das schon hier im Gesetz festgelegt sein, dass ab Zuschlagserteilung eine bestimmte Zeit noch die Gewähr gegeben ist, dass der bisherige Unternehmer dies weiterführen kann. Einfach auch darum, weil er Zeit braucht, sich auf die neue Situation einzustellen. Theoretisch kann im Jahre 2001 ausgeschrieben werden, die Regierung lässt sich 3 Quartale oder 9 Monate Zeit und bestimmt dann, dass ab irgendeinem Zeitpunkt die Übergabe stattfindet. Dieser Zeitpunkt der Übergabe ab dem Zuschlag, diese Zeit muss definiert sein, damit man sich darauf einstellen kann. Nicht nur jetzt bei der 1. Übergabe. Auch der künftige neue Subunternehmer, der dann vielleicht auch Investitionen macht. Es muss einfach die Gelegenheit eines- geregelten Übergabe gegeben werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterfahren.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Hubert Sele:
Nach Art. 1 ist dieses Gesetz auch anwendbar auf Skilifte und Seilbahnen etc. Die Sesselbahnen in Malbun haben heute eine Konzession. Jetzt müsste meiner Ansicht nach im Gesetz irgendwo geregelt werden, was mit diesen Konzessionen passiert. Ob sie zu ersetzen sind, zu erneuern sind oder was damit passiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist vollkommen richtig. Meiner Meinung nach fehlt in diesem Gesetz eine Übergangsbestimmung überhaupt für bestehende Konzessionen, weil ohne Übergangsbestimmung würde es ja heissen, dass sämtliche heute konzessionierten Betriebe ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr im Besitze der richtigen Konzession wären.Wenn ich gerade am Wort bin, möchte ich auch anmerken - nur der guten Ordnung halber - , dass auch dieser Artikel mit dem Art. 5 des Organisationsgesetzes in Widerspruch steht. Wir werden das dann dort im Organisationsgesetz, nehme ich an, näher erläutern.Ich habe aber auch noch eine andere Frage an die Regierung zu diesem Artikel: Aus diesem Art. 8, insbesondere aus seinem Abs. 2, muss man entnehmen, dass eine Konzession nur für Linienverkehr erteilt wird. Nachdem aus den Begriffsbestimmungen in Art. 2 hervorgeht, dass es auch anderes als Linienverkehr gibt, nämlich Gelegenheitsverkehr und Werkverkehr, möchte ich die Regierung fragen, ob für diese Arten von Verkehr keine Konzessionen erteilt werden.Abg. Peter Sprenger:
Mich würde zum Absatz 3 interessieren, weshalb sich die Einschränkung auf den zeitlichen Rahmen nur bei Ergänzungen zu bestehenden Konzessionen findet.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst möchte ich grundsätzlich sögen, dass es richtig ist, dass hier noch Übergangsbestimmungen vorgesehen werden müssen. Betreffend der Seilbahnen und dergleichen haben wir die Situation auch aufgearbeitet und wissen jetzt, wie der Stand ist für die verschiedenen Skilifte, Schlepplifte usw. ist. Wir werden dassanieren und sicher in der 2./3. Lesung dann diesbezüglich einen Übergangsartikel - ich habe es gestern schon ausgeführt - nicht nur für die Luftseilbahnen und dergleichen, sondern auch für das Inkrafttreten der einzelnen Artikel vorgesehen werden muss. Betreffend der Konzession, dass es nur auf eine oder mehrere Linien lautet: Dazu müsste ich, das muss sicher ausgedehnt werden, damit auch andere Dienste berücksichtigt werden. Diesbezüglich möchte ich mich heute nicht festlegen, weil da die Richtlinien und die ganzen Konsequenzen noch bedacht werden müssen. Also, diesbezüglich müssen noch Abklärungen gemacht werden.Noch zum Votum des Abg. Peter Sprenger: Ich habe jetzt nicht mehr den ganzen Satz im Kopf, aber ich würde sagen: Dann machen wir das auf die 2./3. Lesung.Abg. Peter Sprenger:
Ich hatte gefragt, weshalb die Einschränkung, der zeitliche Rahmen, in der die Personenbeförderung erfolgen darf, sich nur dann in der Konzession finden soll, wenn ein Angebot, eine Ergänzung zu einer bestehenden Konzession ist und nicht auch bei einer Erstkonzession, wenn Sie so wollen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist richtig. Das sehe ich auch so. Das macht keinen Sinn.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Herr Regierungsrat sieht es auch so, dass die Vorlage keinen Sinn macht. Dann können wir weiter lesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe jetzt doch noch einmal die Verständnisfrage, was für Konzessionen noch pflichtig sind oder vergeben werden können, nachdem hier die Pflicht nur für den bekannten Art. 2 Abs. 1 Bst. c besteht und dieser Buchstabe ganz genau in der gesetzlichen Konzession der LPT eingeräumt ist. Wo ist da noch Spielraum fürweitere Konzessionen, wenn sich die: Konzessionspflicht auf diesen, in den Artikeln 5 und 6 geregelten LPT-Konzession niederschlägt?Regierungsrat Norbert Marxer:
Das schliesst an die vorhergehende Frage an zu Art. 8 Abs. 2: "Die Konzession lautet auf eine oder mehrere Linien". Hier ist auch wieder: "Eine Konzession ist erforderlich für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs". Ich glaube, diesbezüglich kann ich mich an die vorhergehende Antwort anschliessen, dass wir das nochmals ganz genau anschauen, ob wirklich nur der Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs hier angesprochen sein sollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Mich würde einfach interessieren, ob es praktisch möglich sein könnte, dass im grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund dieser Abkommen z.B. die schweizerischen Postautodienste, anstellt, dass wir bis Buchs fahren, sie einmal bis Schaan fahren oder, dass Feldkircher Betriebe unsere Linien bedienen bis Schaan, anstatt dass wir unsere Linien bis Feldkirch bedienen. Ist mit solchen Neuausrichtungen evtl. zu rechnen, wenn wir hier den grenzüberschreitenden Verkehr im Rahmen von Abkommen neu gestalten können?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist durchaus denkbar, dass man ins lahmen der Optimierung des ÖV, wo ja die ganzen Bereiche hereinspielen, eben Arbeitnehmerverkehr, Schülerzubringerverkehr und auch der normale ÖV, dass hier, wie heute schon, grenzüberschreitend optimiert wird. Aber diesbezüglich muss man eben die Abkommen berücksichtigen, die Richtlinie, die im Falle mit Österreich anzuwenden ist. Wir sind in einerRegion und wir müssen das regional optimieren. Für unser Gebiet haben wir das Personenbeförderungsregal, d.h., dass aufgrund dieses Gesetzes muss dann eine Konzession vergeben werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen
Artikel 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Es wird zwar, wenn ich es nicht überlesen habe, nirgends erwähnt, aber ich nehme an, dass die Konzession von der Regierung erteilt wird.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Art. 8 Abs. 4, Konzessions- und Aufsichtsbehörde ist die Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ah, ja. Habe ich es doch überlesen. Wir können weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Artikel 12 steht zur Diskussion
Abg. Ingrid Hassler:
Beim Abs. 2, dass die Konzession oder die Konzessionen übertragen werden können an Drittpersonen: Da nehme ich einfach an, das setzt eine Bewilligung der Regierung voraus. Weil, so ohne weiteres Übertragungen von Konzessionen an Drittpersonen sollten ja nicht stattfinden. Vielleicht eine Anschlussfrage an die des Präsidenten beim letzten Artikel.Abg. Rudolf Lampert:
Mir stellt sich hier die Frage, ob die Frist von 5 Jahren zur Erteilung der Aufträge an Subunternehmer nicht zu kurz ist. Wir sprechen ja von Investitionen von CHF 20 bis CHF 30 Mio. Ein Bus kostet heute sehr viel Geld, bis zu CHF 500'000 die Niederflurbusse, und wenn man noch die Hallen dazu rechnet, so sprechen wir von Investitionen von CHF 15 bis CHF 20 Mio. bei der Grösse, wie diese Unternehmen heute geführt werden. Dann scheint mir hier die Frist von 5 Jahren doch etwas niedrig als Mindestmass.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich gehe davon aus, dass diese Frist von 5 bis 10 Jahren von der schweizerischen Vorlage abgeschrieben wurde. Ihre Bemerkungen sind sicher richtig, dass es schwierig ist zu kalkulieren, wenn nur 5 Jahre sind. Aber es ist genau so schwierig, wenn es 10 Jahre sind. Weil, auch 2 Jahre vor Ablauf der Konzessionsdauer muss investiert werden. Also, das Problem ist immer vorhanden, ob bei 5 oder 10 Jahren und muss entsprechend auch geregelt werden, wie vorhin schon ausgeführt. Sie bevorzugen ja den Verkehrswert, dass es zum Verkehrswert übergeben werden soll. Auf jeden Fall muss das ob 5 oder 10 Jahre festgehalten werden. Diesbezüglich gilt es also in jedem Falle eine Lösung zu suchen.Dann die weitere Bemerkung zu Abs. 2: Es ist hier sicher zu prüfen, ob hier die Regierung als Konzessionsbehörde nochmals zu involvieren ist, weil doch geprüft werden muss, dass die Vorgaben, die ganzen Auflagen auch eingehalten werden. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich kann mir nicht vorstellen, wer sonst ein solches Gesuch beurteilen sollte, als die Konzessionsbehörde. Sonst braucht es ja kein Gesuch.Abg. Rudolf Lampert:
Sie gehen davon aus, dass hier nur Busse verschoben werden. Ich habe in Art. 7 gefragt, ob die Liegenschaften auch zur Infrastruktur gehören, also die Werkhallen. Das haben Sie mir nicht beantwortet, soviel ich mich erinnern kann. Wenn diese auch dazu gehören, so sprechen wir von einem riesigen Investitionsvolumen und dass dann eben diese Investitionen auf eine längere Sicht getätigt werden müssen. Deshalb spreche ich mich hier für eine Verlängerung der Frist von 5 Jahren aus.Abg. Rudolf Lampert:
Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Beim Art. 6 habe ich gefragt, ob der Art. 16 oder das ganze Kapitel IV auch angewendet wird für die Subunternehmer aufgrund der Konzession der LPT. Wenn ich diesen Abs. 1 lese, muss ich ausschliessen, d.h. kann sich dieser Art. 16 nur auf alle anderen allfälligen Konzessionsgesuche und Erteilungen beschränken. Hingegen wird in Abs. 2 Bst. o andererseits doch wieder auf das Lastenheft gemäss Art. 7 verwiesen. Meine Frage ist nun: Gilt dieser Art. 16, dieseFormalitäten auch nur für alle Konzessionsgesuche ausserhalb der LPT und deren Subunternehmer, oder wäre es richtig, wenn man in diesem Artikel dazuschreibt, dass der Inhalt dieses Artikels sinngemäss auch für das Lastenheft der Subunternehmer massgebend wäre. Wenn wir das nicht machen, dann stelle ich einfach fest, dass für das Lastenheft gemäss Art. 6 Abs. 2 gesetzesmässig praktisch alles offen bleibt, wie Sie dann vorgehen in der Vergabe Ihrer Aufträge, d.h. wie die Gesuche auszugestalten sind usw.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist grundsätzlich so: Hier geht es um ein Gesuch, d.h. der Antragsteller muss das abliefern. Bei der LPT wird das ausgeschrieben und dann ist die LPT verantwortlich, was da enthalten ist. Aber ich finde es grundsätzlich richtig, dass man dies als Minimalanforderungen ins Gesetz aufnehmen könnte.Abg. Ingrid Hassler:
Wie versteht sich denn der Buchstabe "o" im Gesetz im Verhältnis zu den Freiheiten, die jetzt die LPT mit ihren Subunternehmern hat? Das hat doch nichts, dieser Buchstabe o, den hat doch niemand von diesen Gesuchstellern unter Art. 16 zu beachten. Passt das dann noch ins Gesetz?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es wird noch abgeklärt, ob er wieder herausfällt oder ob er modifiziert werden muss. Es ist sicher so, dass er im Moment keinen Sinn macht.Abg. Ingrid Hassler:
Kann sich die Regierung im Rahmen dieser Diskussion vorstellen, auf die 2. Lesung einige wichtige Bestandteile des Lastenheftes bezüglich der Subunternehmer dem Gesetzgeber vorzuschlagen. Hier kommt einfach im Gesetz gar nichts mehr heraus. Also, das stelle ich jetzt fest. Nur hingegen wer ausserhalb der LPT eine solche Beförderung mittels einer Konzession macht, hat sich eben an alle anderen Bestandteile des Gesetzes zu halten, was an sich auch richtig ist. Vielleicht wäre zu überlegen, ob wichtige Bestandteile des Lastenheftes genau so hier umschrieben sein sollten, wie wir es hier bei den Konzessionen ausserhalb der LPT auch machen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich habe gestern schon ausgeführt, dass das ganze Lastenheft oder auch diese C9-Vorschriften sehr umfangreich sind. Aber es macht sicher Sinn, dass man vielleicht nicht die ganzen Vorschriften, aber eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Punkten hier entweder im Anhang bringt und evtl. in einem Artikel dann unterbringt bei der ganzen Ausschreibung. Es ist sicher gut, wenn hier diese Transparenz vorhanden ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiter lesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich komme immer wieder auf die Frage zurück, welche alle diese Artikel nur auf die LPT und ihre Konzession sich anwenden lassen, oder ob es dann einfach für alle konzessionierten Betriebe gilt. Es ist die Unternehmung hier angesprochen. Darf ich fragen am Beispiel des Art. 23: Ist hier die LPT gänzlich unterstellt, wie auch alle anderen Konzessionsnehmer, z.B. dass sie mit den Gemeinden die Fahrpläne besprechen. Ich kann auch das ganze Kapitel 6, die Vorschriften über die Zulassung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, da weiss ich jetzt auch nicht: Sind das nur gesetzliche Bestimmungen, die auf die Konzessionen gehen, die die Regierung erteilt nebst der LPT, die sie an ihre Subunternehmer erteilt. Ich möchte dann abgeklärt haben, welche der Vorschriften ausschliesslich auf die ausserhalb der LPT erteilten Konzessionen anwendbar sind. Und hier ist wieder beides in diesem Art. 23 drin. Einmal ist die LPT erwähnt, einmal wird von "die Unternehmung" gesprochen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Dazu möchte ich folgendes sagen: In diesem Art. 23 ist auf jeden Fall die LPT oder andere konzessionierte Unternehmen gemeint. Es ist auch definiert im Art. 2,Abs. 1 Bst. f: Unternehmung, eine Transportunternehmung des Landes, da ist die LPT gemeint oder eine Transportunternehmung mit einer liechtensteinischen Konzession. Also, generell: Wenn man von Unternehmung spricht, sind die LPT gemeint und die konzessionierten Unternehmen, nicht die Subunternehmer der LPT.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das heisst also, unter Bezugnahme auf Art. 23, dass andere konzessionierte Unternehmungen, ausser der LPT, die Rechte: gemäss Abs. 3 und 4 nicht haben.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiter lesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte als Präsidentin der Finanzkommission lediglich auf den Abs. 2 hinweisen, dass hier eine dauernde Verpflichtung eingegangen wird in einem sehr grossen Ausmass und, dass wir uns das bewusst sind, dass wir einfach von den ungedeckten Kosten des vom Land bestellten Verkehrsangebotes der Landtag einedauernde Verpflichtung eingehen, die wir letztlich immer nur über das Budget mitbestimmen können.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich gehe davon aus, dass es sich hier ebenso wie in der weiteren Verpflichtung in Art. 28 Abs. 2 um die Ausführungsbestimmungen im Sinne der Förderung des öffentlichen Verkehrs handelt, nachdem die Regierung ja auf Seite 39 des Berichtes schreibt, dass die bisher hierfür ausgegebenen CHF 10,5 Mio. weiterhin in dieser Grössenordnung ausgegeben werden. Dafür braucht es ja eine gesetzliche Grundlage und ich habe noch nichts anderes gefunden, ausser diese zwei Absätze, Art. 25 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 2, die dafür die gesetzliche Grundlage wären. Wir können weiterlesen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt..
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Das scheinen mir doch resolute Massnahmen. Da ich künftig am Abend nicht zu Fuss nach Hause laufen möchte, wenn ich meine Geldtasche im Büro habe, weil da ist nämlich auch mein Postautoabonnement drin. Und so geht es wahrscheinlich den meisten Leuten: Wenn sie das Abonnement nicht dabei haben, dass sie auch kein Geld dabei haben. Also, ich möchte hier schon vermeiden, dass diese Personen von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Mir scheint diese Formulierung unglücklich. Da muss es doch andere Wege geben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ausnahmen für Landtagsabgeordnete, oder? Wir können weiterlesen.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt..
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich würde in Abs. 2 anregen, den Begriff "stillstehen" durch "hemmen" zu ersetzen. Das entspricht der ZPO-Terminologie .Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Mich würde interessieren, welche Busse ich erhalte, bis max. CHF 5'000, wenn ich den Bst. b so interpretieren muss, dass ich - oder wie heisst es: "Ohne gültigen Ausweis ein Fahrzeug benützt, auf der er den Fahrausweis selbst hätte entwerten müssen". Wenn ich keinen Fahrausweis habe, kann ich ihn auch nicht entwerten. Welches Verbrechen steckt hinter diesem "b"?Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das bis zur 2. Lesung abklären. Wir lesen weiter.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt..
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe mich zum Art. 47 gemeldet. Das ist mein Fehler. Wir sind ja erst bei Art. 46. Ich werde mich später melden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt sind wir bei Art. 46. Dann lesen wir weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zum Bst. a eine Frage: Hier soll eine Verordnung zum Art. 7 erfolgen, die sich auf die Ausschreibung. und die Vergabe, das wären die Abs. 1 und 2 des Art. 7 beschränkt. Allerdings ist auch der Art. 6 erwähnt, dass das Nähere mit Verordnung geregelt ist. Und nachdem der Art. 7 ohnehin einen grossen Handlungsbedarf nach sich zieht, wäre es da interessant zu wissen - im Art. 47 Bst. a - , was in dieser Verordnung dann stehen könnte. Zum Bst. c, dass die Regierung gemäss Art. 25 die Voraussetzung für die Abgeltung von Zusatzleistungen regelt, möchte ich vorschlagen, zu überlegen, ob dann nicht auch Zusatzleistungen für die Gemeinden geregelt werden könnten, und zwar mit Blick darauf, dass sich in einzelnen Gemeinden immer wieder Diskussionen über kleinere Zubringerdienste ergeben, die vielleicht ausserhalb des üblichen Postautos sind. Wir hatten in Eschen die Diskussion über innerhalb des Ortes entlegene Regionen den obligatorischen Postautohaltestellen zuzuführen. Das könnten - in meinem Verständnis - Zusatzleistungen gemäss Art. 25 sein. Dort wird aber nur von Zusatzleistungen, die das Land beanspruchen könnte, gesprochen. Vielleicht könnte die Überlegung eingebracht werden, dass auch Zusatzleistungen seitens der Gemeinden bezüglich dem Personentransport überlegt werden könnten, entweder auf Verordnungs- oder Gesetzesebene einzubringen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich sehe jetzt den Grund für das Missverständnis von vorhin, Frau Abg. Hassler. Diese Vorlage enthält nämlich zwei Art. 47. Den, zu dem sie gerade sprechen und den, den wir jetzt zusätzlich auch noch gelesen haben. Da müsste eigentlich die Zahl 48 dran. Aber wir diskutieren jetzt über die Anmerkung der Abg. Hassler zu Art. 47.Regierungsrat Norbert Marxer:
Diesbezüglich gibt es zwei Möglichkeiten: Also ich spreche jetzt von Bst. c), dass Angebote der Gemeinden auch unterstützt werden könnten. Diesbezüglich gibt es schon die Möglichkeit durch das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Da ist der Ortsbus auch erwähnt und das Ortsbussystem wird ja da mit einem bestimmten Subventionssatz unterstützt. Also diese Möglichkeit ist vorgesehen. Die andere Möglichkeit ist, dass die Gemeinde das Land ansucht, eine bestimmte Linie zu fahren. Dann könnte man das über Art. 25 abwickeln; Möglichkeiten hier, dass man Gemeindeaktionen auch in diesem Bereich unterstützen kann.Dann haben Sie noch den Abs. a angesprochen betreffend Inhalt bei Ausschreibung und Vergabe. Dem kann ich zustimmen, dass es sicher interessant wäre, wenn man nicht nur eben in diesem Bereich - es sind schon weitere Bereiche angesprochen - , mehr Unterlagen auf die 2. Lesung hätte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gibt es zum eigentlichen Art. 48, den wir auch schon gelesen haben, noch eine Wortmeldung, der hier ebenfalls als Art. 47 firmiert? Abg. Ingrid Hassler:
Ja, im Rahmen dieser Besprechung heute möchte ich die Regierung fragen, ob sie es als realistisch ansieht, dass das Gesetz und auch das Folgegesetz am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt werden kann.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist gestern und heute schon ausgeführt worden, dass man hier sicher eine gestaffelte Inkraftsetzung vorsehen muss. Im Moment kann ich nicht sagen, welche Artikel davon dann betroffen wären. Vor allem ist wichtig, dass die Vorlage 2 möglichst schnell in Kraft gesetzt werden kann, damit man diese Strukturenerarbeitet. Ich kann jetzt im Moment also nicht konkret sagen, welche Artikel dieses Gesetzes eingeführt werden sollen. Es ist denkbar, dass hier das ganze Gesetz verspätet in Kraft gesetzt werden könnte. Abg. Hubert Sele:
Am Schluss dieser 1. Lesung ist mir noch eine Frage in den Sinn gekommen: Im Abschnitt 9 geht es um die Benützungsvorschriften. Das ist im Art. 34 geregelt, dass Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden kann usw. Müsste nicht auch eine Bestimmung aufgenommen werden, was das Mitnehmen von Tieren anbelangt? Ich denke hier nicht an Schafe oder Krokodile, aber an Hunde z.B.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist die Frage, ob das im Gesetz oder in einer Verordnung vorgesehen werden muss. Es heisst z.B. unter Artikel 22 Abs. 2 "Die Regierung bestimmt mit Verordnung, welche Personen und Gegenstände aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen befördert werden". Das heisst also, das könnte man dann auf Verordnungsstufe regeln und weiter kann man natürlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Transportvertrag festhalten, was da erlaubt und möglich ist. Es ist vorgesehen, dass es diesbezügliche Regelungen geben wird.GESETZ ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHEN PERSONENTRANSPORTE (LPTG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann fahren wir fort mit der 1. Lesung der Vorlage 2.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.,
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Matt:
Sie haben gestern, Herr Regierungsrat gesagt, dass Sie eine Ausschreibung gemacht haben betr. die Namensgebung für diese Anstalt. Da frage ich mich jetzt: Wann entscheiden Sie darüber, welchen Namen schlussendlich diese Anstalt erhalten wird. Ist das bis zur 2. Lesung klar?Abg. Ingrid Hassler:
Ja, mich würde eigentlich einmal interessieren: Ist es eine Formsache oder eine gesetzliche Voraussetzung, dass alle diese Institutionen in Vaduz ihren Sitz haben müssen, weil es eine staatliche Institution ist oder das Land Eigentümer ist. Das wäre für mich einmal - grundsätzlich - interessant zu wissen. Vaduz ist der Hauptort, das anerkenne ich. Aber - ist das einfach obligatorisch?Regierungsrat Norbert Marxer:
Zur ersten Frage des Abg. Johannes Matt: Die Eingabefrist war Mitte dieses Monats. Es ist gedacht, dass die Auswahl so schnell getroffen wird, dass auf die 2. Lesung dieser Name schon feststeht, weil dann dieser Begriff in der Vorlage verwendet werden sollte, damit man von diesem gestern schon bemängelten "LPT" wegkommt. Das Zweite betr. Formsache: Ich kann dazu nur sagen: Diese Vorlage 2 beruht auf dem Gasversorgungsgesetz und deshalb ist automatisch "Vaduz" hineingekommen. Ob es nun notwendig ist oder nicht, kann ich im Moment nicht sagen. Wir werden das abklärenLandtagspräsident Peter Wolff:
Das ist das Pünktchen auf dem i, Herr Regierungsrat, dass diese Vorlage auf dem Gasversorgungsgesetz beruht.Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich denke auch: Die Bemerkung des Präsidenten wird noch Konsequenzen haben. Aber gerade jetzt die Gasversorgung, die sitzt doch schon lange in Schaan. Die LKW auch - und im Gesetz steht Vaduz. Ich muss noch einmal sagen: Das ist sicher nicht wichtig, aber mich würde das grundsätzlich einmal interessieren: Man schreibt ab "mit Vaduz" und sitzt "in Schaan". Also, die Bemerkung des Abg. Rudolf Lampert in guten Ohren. Dass ich hier das Unterland verteidigen will, war nicht gemeint.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aus der Bemerkung des Herrn Regierungsrat kann man sicher entnehmen, dass es von der Regierung nicht als obligatorisch angesehen wird, dass alle Körperschaften des öffentlichen Rechts ihren Sitz in Vaduz haben müssen. Mir wäre auch keine solche Vorschrift bekannt. Aber die Regierung schlägt es nun mal so vor. Wir können dann in der 2. Lesung auch beschliessen, dass die LPT ihren Sitz in Eschen oder sonstwo hat. Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte fragen, wie ich die Überschrift "Mittel" in Zusammenhang bringe mit der Betreibung des Verkehrs und eigentlich dieser Art. 8 des Personenbeförderungsgesetzes, das wir soeben behandelt haben, sieht den Grundsatz und die Aufsicht vor für Konzessionserteilung. Ich weiss jetzt einfach nicht, ob hier alles im richtigen Zusammenhang steht. Die LPT betreibt den Linienverkehr gemäss Art. 8 des Personenbeförderungsgesetzes. Art. 8 lautet: "Grundsatz und Aufsicht bei Konzessionserteilungen ausserhalb der LPT".Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte mich den Ausführungen der Abg. Hassler anschliessen. Sowohl hier, als auch in Art. 5, ist mir das Zitat des Art. 8 des Personenbeförderungsgesetzes nicht klar. Das richtige Zitat, scheint mir müsste doch Art. 2 Abs. 1 Bst. c) des Personenbeförderungsgesetzes sein. Um noch auf die Diskussion, die wir vorhin beim Personenbeförderungsgesetz geführt haben, zurückzukommen, möchte ich anregen - vorausgesetzt, dass die Regierung das in in dieser Art und Weise will - dass hier im Art. 4 Abs. 1 formuliert wird. "Die LPT betreibt und unterhält nur den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs" . Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sei das die gesetzgeberische Absicht des Art. 5, dass mit dem Wort "ausschliesslich" gesagt werden soll dass LPT nur diese Art des Verkehrs zu betreiben hat.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, ich nehme das als Anregung an, dass man diese Verwirrung, die da durch diesen Art. 5 aufgekommen ist, diese Ausschliesslichkeit, dass man das auf die 2. Lesung glasklar festhält, glasklar definiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Ich habe hier noch eine Anmerkung zusätzlich zu all dem, was bisher schon zu diesem Art. 5 gesagt wurde. Wenn man die Ausführungen des Personenbeförderungsgesetzes wörtlich nimmt, dann ist unter "Linienverkehr" nicht nur der Autobusverkehr zu verstehen, sondern auch Seilbahnen und ähnliches. Und da frage ich mich, vorausgesetzt, dass dieser Artikel nicht dann gestrichen werden sollte vor der 2. Lesung, ob die LPT auch hierfür als Oberkonzessionärin zuständig sein soll. Wenn wir nämlich Art. 8 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes ansehen, dann sind alle Arten von Linien in Form einer Konzession zu vergeben.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist sicher nicht so gedacht, dass die LPT auch zuständig für die Seilbahnen und dergleichen wäre.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich verweise auf die gestrige Eintretensdebatte. Bezüglich Abs. 2 geht es nicht an, dass der Verwaltungsrat unter Ausschluss des Landtages bestellt wird.Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Regierung ist diesbezüglich anderer Ansicht. Es gibt auch, es ist nicht ein Präjudiz, dass es so gemacht wird, wenn man im Telekommunikationsbereich schaut oder, wenn man auch im Spitalgesetz nachschaut. Da ist auch die Regierung zuständig. Ich glaube, es geht darum, dass man Fachleute auswählt. Es ist auch verlangt im Abs. 1, dass sie technische, organisatorische oder wirtschaftliche Kenntnisse haben. Ich glaube, aufgrund einer schlanken Organisation und auch flexiblen Organisation denke ich, dass die Regierung hier durchaus die Verantwortung übernehmen kann.Abg. Johannes Matt:
Ich glaube aber, dass bei der LKW und der Gasversorgung trotzdem, dass der Landtag die Verwaltungsräte bestimmt, diese auch Fachkompetenz vorweisen, weil die Vorschläge werden ja auch unter diesem Aspekt gemacht. Und ich glaube auch, dass hier analog der Gasversorgung und der LKW, dieser Verwaltungsrat über den Landtag bestimmt werden sollte. Ich möchte das Anliegen des Abg. Hoch unterstützen.Abg. Paul Vogt:
Ich unterstütze die Haltung meiner Vorredner. Ich bin - im Gegensatz zur Regierung - der Meinung, dass hier ein Präjudiz geschaffen würde für andere Verwaltungsräte. Ich bin der Auffassung, dass der Landtag die Verwaltungsräte bestellen soll.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte auch noch die Landesbank AG anführen und auf das Landesbank-Rahmengesetz hinweisen. Auch dort sehen Sie, dass der Landtag mitwirkt und Fachleute delegiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss auch sagen, Herr Regierungsrat, dass mir die Argumentation der Regierung zu diesem Punkt nicht überzeugend erscheint. Wir haben dann in der anderen Vorlage das Vorhaben eine privatrechtlich zu gründende "Post Liechtenstein AG" - oder so ähnlich zu verabschieden. Dort soll der Landtag wieder einen Teil des Verwaltungsrats bestellen. Und hier, bei einer öffentlich rechtlichen Anstalt, soll der Landtag überhaupt keine Mitwirkungsrechte, übrigens auch keinerlei Aufsichtsrechte, dann im Art. 19 haben, was mir doch etwas eigenartig erscheint. Die Begründung, die die Regierung dafür auf den Seiten 34 und 35 des Berichtes gibt, nämlich, dass sich die LPT im Gegensatz zur Gasversorgung und anderen Anstalten nicht selbst finanzieren könne, die erscheint mir schon überhaupt nicht überzeugend, weil mir ist nichts bekannt davon, dass sich die Gasversorgung selbst finanziert hätte oder bis heute selbsttragend wäre. Die Regierung möge sich - würde ich einmal anregen - , diese Grundsatzfrage, die nämlich die Änderung mehrerer Artikel bedingen würde, bis zur 2. Lesung nochmals überlegen. Wir können weiterleiten. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Beim Abs. 2 könnte man durchaus auch schreiben: "Wenn der Verwaltungsrat vollzählig anwesend ist". Gemäss dem vorstehenden Artikel werden 3 Mitglieder überhaupt nur gewählt. Dann gibt es auch keine Stimmengleichheit und dass die Stimme des Präsidenten entscheidend ist - bei 3 Mitgliedern. Wenn wir nur drei Mitglieder im Verwaltungsrat haben, bin ich zusätzlich der Meinung, dass er auch vollzählig sein soll, um Entscheidungen herbeizuführen, vor allem, wenn ich dann im nächsten Artikel u. a. sehe, dass der Verwaltungsrat über die Vergabe den Abschluss aller dieser Verträge mit den Subunternehmern allein verfügen kann. Beim Abs. 4 beschliesst der Verwaltungsrat auch eine angemessene Entschädigung für den Verwaltungsratspräsidenten oder die -präsidentin. Da könnte ich mir vorstellen, dass so etwas auch die Regierung entscheiden könnte: Nicht dass "angemessene" Entschädigungen plötzlich das Wort "unangemessene" tragen könnte.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst zum Abs. 2: Es sind nur drei Mitglieder - und alle müssen anwesend sein. Man könnte also auch die andere Formulierung wählen. Dann: "Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei der Präsident mitstimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten". Also, es sind da verschiedene Kombinationen denkbar, wie entschieden wird. Vor allem auch, wenn eine Enthaltung da wäre. Durchaus denkbar sind auch 1:1-Entscheidungen, wobei, wenn der Präsident nicht mitstimmt, dann ist ja das Problem immer noch nicht gelöst. Also, irgendwie müssen wir eine Lösung finden, dass auf jeden Fall ein Beschluss Zustande kommt. Das wird in dem Sinne noch präzisiert.Dann zum Abs. 4: Da kann ich die Bedenken verstehen. Die Formulierung ist analog zur Gasversorgung und ich glaube, das wurde heute schon bestimmend gesagt, dass man diese Vorlage nicht ganz übernehmen kann. Wir werden das noch überdenken, ob man da eventuell die Regierungszustimmung erforderlich macht.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, ich gehe davon aus dass, wenn ein drittes Mitglied nicht mitstimmt, dass es dann zum Einsatz des Ersatzmitgliedes kommt, da ich mir kaum vorstellen kann, dass dann der Präsident alleine entscheidet, weil das dann faktischso wäre. Wenn ein Mitglied in Ausstand treten würde, hat der Präsident das alleinige Entscheidungsrecht, weil seine Stimme dann mehr Gewicht hat. Mit dieser Regelung bin ich gar nicht glücklich.Regierungsrat Norbert Marxer:
Das würde aber vermutlich darauf hinlaufen, dass Sie den Verwaltungsrat aufstocken möchten - oder eben eine Stimmpflicht zu verankern, weil nur dann, bei drei, das ist zwei zu eins, es gegen den Präsidenten gehen könnte. Das wäre die einzige Möglichkeit. Wir werden uns das noch überlegenLandtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Der Buchstabe e), "der Verwaltungsrat legt die Besoldungen fest": Unterstehen diese Angestellten dem Besoldungsgesetz als öffentlich-rechtliche Unternehmung? Sind sie da ganz frei? Dass sie in die staatliche Pensionskassa kommen können, das versteht sich, glaube ich, von selbst. Und beim Buchstaben h) noch einmal: Wenn der Verwaltungsrat alle diese Subunternehmen-Verträge vergeben kann, dann müssen wir einfach beim Gesetz schauen, dass möglichst viel Vorschreibungen dort anwendbar sind, weil der grösste Teil der Personenbeförderungsaufträge geht über diesen bestimmten Art. 6 und 7 des Personenbeförderungsgesetzes.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist sicher so, dass dieser Abs. h) eine entscheidende Rolle spielt. Es ist im Moment so vorgesehen, dass gemäss Art. 19 Abs. g) die Regierung dem Abschluss von Verträgen zustimmen muss, aber nicht bei der Ausschreibung der Vergabe. Ich kann mir gut vorstellen, dass man das ausdehnen würde, dass die Regierung hierden Finger auf allen diesen Teilprozessen hat. Was ich noch anfügen möchte zu diesem Art. 13: Es ist nicht überall angeführt aber im Prinzip - mit Ausnahme des Abs. d), e), f) und o) und eben teilweise h) - ist überall die Regierung noch involviert. Das kommt dann im Art. 19 zum Ausdruck. Die Frage betr. der Festsetzung der Besoldung: Das muss ich auch abklären bis zur 2. Lesung, ob es hier nur um die Höhe - oder um welchen Teil es hier gehen sollte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Ich frage mich, was für ein Art. 17 Bst. l) das sein soll. Ich finde den hier nicht. Wahrscheinlich handelt es sich um den Art. 19 Bst. l).
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich wollte gerade sagen: Es handelt hier sicher um Art. 19 Bst. l).Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte wissen, ob unter Bst. f) auch das Lastenheft als eines der Reglemente integriert ist, oder ob das in einem anderen Artikel noch wörtlich untergebracht werden könnte. Dann der Bst. g), den wir vorher besprochen haben, der eventuell ausgeweitet werden sollte auf andere Aufgabengebiete im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe an die Subunternehmer. Dann beim Bst. i), was dort wirklich an den Landtag kommt: "Der Regierung obliegt die Genehmigung des jährlichen Betriebsvoranschlages und dessen Vorlage an den Landtag". Heisst das, dass der Landtag, wenn das von der Regierung vorgelegt wird, das auch zu genehmigen hat oder nur zur Kenntnis zu nehmen? Dann der Bst. b) dürfte eine Doppelbenennung sein zum Bst. i). Es ist zweimal von der Genehmigung des jährlichen Betriebsvoranschlages die Rede. Und beim Bst. k) heisst es, dass der Landtag den Jahresbericht und die Jahresrechnung - ich verstehe das so - zur Kenntnis zu nehmen hat, also eine Berichterstattung, aber es ist keine Genehmigungspflicht des Jahresberichtes und der Jahresrechnung in dem Wortlautvorgesehen. Etwas fällt mir noch auf zum Geschäftsbericht, wo in Art. 14 der Geschäftsführer aufgefordert wird, den Geschäftsbericht bis Ende Juli an den Verwaltungsrat einzureichen. Wenn dieser Geschäftsbericht - hier wird er als Jahresbericht bezeichnet - , an den Landtag geht, dann wird das ja unendlich spät. Im Normalfall haben alle diese Institutionen sogar ihre Jahresberichte in etwa im Mai schon durch die Regierung an den Landtag überweisen lassen. Also, wenn ich die LKW, die Gasversorgung und die AHV denke, diese Berichte liegen in der Regel im Mai vor. Diese Organisation sieht vor, dass der Geschäftsführer erst auf Ende Juli praktisch dem Verwaltungsrat seine Ergebnisse des Vorjahres vorzulegen hat. Hier müsste vielleicht auch noch eine Terminfolge auf einen kürzeren Weg verlegt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach fehlt dieser Vorlage ein Artikel über die Mitwirkung des Landtages. Bei dem Gesetz, das offensichtlich - wie schon mehrfach vom Herrn Regierungsrat erwähnt - , als Vorlage gedient hat, nämlich dem Gesetz über die Gasversorgung, heisst es schon in der Überschrift zu diesem Kapitel: "Mitwirkung des Landtages und der Regierung". Dann kommt zuerst ein Artikel über die Kompetenzen des Landtages. Das hat hier weggelassen. Trotzdem soll es hier in Art. 19 Bst. i) und k) wieder heissen "Vorlage des von der Regierung bereits genehmigten Betriebsvoranschlages an den Landtag". Zu was für einem Zweck geht aus diesem Artikel nicht hervor. Und dann: "Berichterstattung an den Landtag über den Jahresbericht und die Jahresrechnung". Was für Kompetenzen der Landtag dabei haben soll, geht aus der Vorlage nicht hervor. Ich plädiere dafür, analog zum Gasversorgungsgesetz vor diesen Art. 19 einen zusätzlichen Artikel einzuschalten, wo klar drinnen steht, welche Kompetenzen, welche Pflichten der Landtag in Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz hat, z.B. die Genehmigung des Betriebsvoranschlages, die Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes, und allenfalls, wie hier schon angetönt wurde, auch die Wahl des Präsidenten und der übrigen Mitglieder sowie des Ersatzmitgliedes des Verwaltungsrates.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut. Da wird alles präzise festgehalten und ich denke, eben dass man diese Punkte dann wirklich berücksichtigt. Ich glaube auch, dass man auf alle diese Punkte, die die Abg. Ingrid Hassler hier vorgebracht hat, dass die dann in diesem Sinne auch präzisiert werden. Dass man in diesem sogenannten "Landtagsartikel" auf' den Jahresbericht, Jahresrechnung, Betriebsvorschlag und eventuell auf das Dotationskapital eingeht, das ja auch bisher noch kein Finanzbeschluss vorgesehen ist. Ich denke, es macht sehr wohl Sinn, dassman hier einen Artikel einschiebt, wo die Aufgaben des Landtages festgelegt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich finde die Zweiteilung dieser Konfliktschlichtungskompetenz nicht besonders glücklich. Erstens kann ich mir bei anderen Fällen, die der Landtag schlichten soll, wenig vorstellen. Ich wäre froh um ein Beispiel. Zweitens finde ich den Landtag als nicht besonders geeignet zur Konfliktbereinigung.Abg. Gebhard Hoch:
Ich finde es erstaunlich, dass für diese Regierung der Landtag gerade noch gut genug ist als Schlichter.Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch hier, meine Damen und Herren handelt es sich um die wörtliche Übernahme des zufällig auch dieselbe Artikelzahl tragenden Artikels aus dem Gesetz über die Gasversorgung. Der Landtag hat dieses Gesetz im Juli 1985 verabschiedet. Es befindet sich niemand mehr unter uns, der damals in Landtag oder Regierung war. Und ich muss sagen: Ich finde das eine sehr unglückliche Bestimmung. Eine Bestimmung, die auch vom Grundsatz der Gewaltenteilung her mehr als eigenartig ist, und die ich vor allem deshalb für unglücklich halte, weil das ja praktisch bedeutet, dass bei all den Geschäftsvorfällen im Rahmen dieses Personenbeförderungsunternehmens, wo gewisse Entscheide der LPT von der Regierung genehmigt werden müssen, wenn die Regierung es dann nicht genehmigt, dann muss es entweder dem Staatsgerichtshof oder dem Landtag vorgelegt werden. Also, die "ratio legis" ist mir völlig schleierhaft. Wenn zum Beispiel die LPT ihrvorgesehenes Lastenheft der Regierung vorlegt, und die Regierung sagt, damit ist sie nicht einverstanden, und der LPT-Verwaltungsrat sagt: Wir wollen aber genau dieses Lastenheft. Dann müsste das Lastenheft an den Landtag gelangen, wobei das noch als eine allgemeine Norm noch eher Verständnis finden könnte, als irgendwelche Einzelentscheide, wie sie hier beim Regierungskompetenzartikel auf Seite 19 aufgeführt sind. Wieso soll der Landtag z.B. die externe Revisionsstelle ernennen, wenn sich Verwaltungsrat und Regierung nicht auf eine Revisionsstelle einigen können. Und wieso soll der Staatsgerichtshof bitte dermassen untergeordnete Tätigkeiten ausüben, wie die Interpretation irgendeines Spezialreglements der Liechtensteinischen Personentransport Anstalt? Ich plädiere dafür, diesen Artikel ersatzlos zu streichen.Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe die Erklärung auf Seite 36 zu dieser gesetzlichen Festhaltung gelesen. Das kann ich schon nachvollziehen. Aber trotzdem: Diesen Satz allein hier so stehen zu lassen, dass die LPT nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen ist, ist schon eine massive Verpflichtung, wenn man dann diesen Versorgungsauftrag, der eben diese LPT zu einem nonprofit-center macht, hier im Gesetz gänzlich verschweigt. Wenn man das nur so liest, dann muss man wirklich einmal sagen: Anerkannte betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte - das sind dann auch viel höhere Tarife. Und deswegen sollte man überlegen, die in den Erläuterungen gemachten Begründungen vielleicht noch dazuzuschreiben.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte den Ausführungen der Abg. Hassler nur beifügen, dass dieser Artikel völlig unrealistisch ist.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es geht ja nicht darum, dass der öffentliche Verkehr rentieren soll oder gar ein ausgeglichenes Budget haben wird. Es ist so, dass die LPT vermutlich aus drei Personen bestehen wird, die in diesem Bereich tätig sind. Diese drei Personen sollen optimal arbeiten, d.h. ja, dass hier nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Geschäftsführung der LPT durchgeführt wird. Es ist nicht so, dass daran gedacht ist, dass der öffentliche Verkehr ein ausgeglichenes Budget haben wird. Ich habe es schon verschiedentlich gesagt: Heute haben wir diese CHF 10,5 Mio. Das sind ungefähr die Kosten, die da aufgebraucht werden für die heutige Qualität des öffentlichen Verkehrs. Die LPT hat natürlich eine gewisse Monopolstellung. Das soll sie aber nicht ausnützen können, indem sie nicht mehr nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ihre Arbeit leistet. Was die Kosten anbelangt: Das ist ja grösstenteils durch das Lastenheft dann festgelegt, durch die Qualität, die gefordert wird und durch die Tarifgestaltung. Da hat die LPT direkt keinen Einfluss. Sie kann zwar Antrag stellen, aber die Genehmigung erfolgt durch die Regierung. Das ist in diesem kleinen Aspekt zu sehen, wo diese betriebswirtschaftlich Grundsätze wirken müssen.Abg. Gebhard Hoch:
Das ist eine sehr eigenwillige Definition der betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung, Herr Regierungsrat. Die Überschrift lautet: "Wirtschaftlichkeit". So wie das steht, ist das völlig daneben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Auch die eigenwillige Formulierung des Wortes "endigt" stammt aus dem Gesetz über die Gasversorgung. Die Diskussion wird nicht gewünscht. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Mich würde interessieren, warum man im einen Gesetz hineinschreibt, zu welchen Artikeln in welchem Sinn die Regierung Verordnungen erlässt. Das war im vorhergehenden Gesetz detailliert aufgeführt, hier ist es ganz allgemein. Das erleben wir schon öfter, einmal so, einmal so. Was ist hier der Unterschied? Und das Zweite: Wenn es bei dieser allgemeinen Formulierung bleibt, möchte ich doch bei der 2. Lesung wissen, auf welche Artikel die Regierung beabsichtigt, weitere Verordnungen dazu zu erlassen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit kommen wir zur 1. Lesung der Vorlage 3.Art. 124 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 124 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit kommen wir hoch zur 1. Lesung der Vorlage 4.Art. 5 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Ich bin der Meinung, dass diese Bestimmung verfassungswidrig ist, da die Verfassung in Art. 78 Abs. 2 es nur ermöglicht, durch Gesetz oder kraft gesetzlicher Ermächtigung bestimmte Geschäfte einzelnen Amtspersonen, Amtsstellen oder besonderen Kommission zu übertragen, nicht jedoch irgendwelchen Anstalten, seien es auch öffentlichrechtliche Anstalten. Es geht hier nicht um die Ausführung von Bustransporten bei dieser Formulierung, sondern um Aufgaben, die nach dem Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs in die Zuständigkeit der Regierung fallen. Diese Aufgabe kann man mit Gesetz oder mit gesetzlicher Ermächtigung, wie erwähnt, nur an andere Amtsstellen übertragen, delegieren, wie es gemeinhin heisst, wie es auch bisher im Gesetz geheissen hat, aber meiner Meinung nach nicht an eine Anstalt.
Abg. Ingrid Hassler:
Mich würde noch interessieren, was im Abs. 4 aufgehoben wird. Wir haben keine Gesetzesvorlage dazu erhalten, die Aufschluss gibt. Es ist auch kein Text vorhanden, was inhaltlich in diesem Gesetz aufzuheben ist.Regierungsrat Norbert Marxer:
Der Absatz 4 lautete: "Das Erfordernis des Einvernehmens mit der Schweizerischen PTT gemäss Postvertrag bleibt vorbehalten".Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungsrat, glauben Sie, dass Sie als Verkehrsminister es sich leisten können, nicht den Vorsitz in dieser Kommission inne zu haben, sondern irgendjemand als Vertreter der Regierung zu delegieren?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ja weiterhin möglich, dass der Inhaber des Ressorts "Verkehr" in dieser Kommission Einsitz nimmt. Der Delegierte der Regierung, das kann durchaus auch ein Regierungsrat sein. Aber es eröffnet die Möglichkeit, jemand anders da hinein zu delegieren. Ich denke da z.B. an den Verkehrskoordinator.Dann die Frage, ob man sich das leisten könne: Es ist so, dass momentan der Verkehrskoordinator auch den Auftrag hat, im ganzen Verkehrsbereich die verschiedenen Arbeitsgruppen, die da tätig sind, neu zu strukturieren und zu schauen, welche Aufgaben von welchen Gruppen idealerweise vorgenommen werden. Es ist im Moment noch nicht klar, welche Gruppen, welche Arbeitsgruppen oder Kommissionen hier die wichtigste Rolle spielen werden. Es ist so, dass in dieser Kommission, die sehr wertvolle Arbeit leistet - wie hier auch im Artikel ausgeführt - , die Verkehrspolizei, das Hochbauamt oder das Tiefbauamt, das Gewerbe usw. vertreten ist. In den bezüglichen Traktandenlisten werden sehr vertieft Sachprobleme bearbeitet. Da geht es häufig um Haltestellen, Optimierung von Haltestellen, wie diese genau ausgestaltet werden. Die Arbeit betreffend Verkehrskonzepte im ÖV usw., kommt hier etwas zu kurz. Deshalb gehen die Überlegungen dahin, dass man diese Arbeitsgruppen neu strukturiert, dass manauch festlegt, in welchen Gruppen fallen da die wichtigsten Entscheidungen. Dann wäre es auch möglich, dass man als Ressortinhaber in dieser Gruppe hier nicht mehr aktiv wäre.Ich möchte einfach noch festhalten: Ich bin verantwortlich für die Ressorts Umwelt, Bildungswesen und auch Verkehr. Ich bin als Ressortinhaber in sehr vielen Kommissionen tätig. In meinem Bereich sind über 20 Kommissionen, wo ich nicht direkt drin sitze. Aber es ist auch eine Frage der Prioriäten, Aufgabenteilung usw., dass hier meine Zeit als Regierungsmitglied optimal eingesetzt wird. Aber es ist im Moment nicht entschieden, ob ich da jetzt noch weiterhin darin verbleibe oder nicht. Es ist damit aber die Möglichkeit geschaffen, dass hier eventuell der Verkehrskoordinator oder eine andere Person den Vorsitz übernehmen könnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann darf man Ihre Ausführungen so verstehen, Herr Regierungsrat, dass die Kommentierung auf Seite 14 des Regierungsberichtes voreilig ist, wonach ausdrücklich dort steht: "Zudem soll nicht der Inhaber des Ressorts Verkehr den Vorsitz dieser Kommission führen".Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, nicht notwendigerweise.Abg. Gebhard Hoch:
Sie haben mir, Herr Präsident, eigentlich das Votum vorweggenommen. Genau das Gleiche wollte ich sagen. Ihre Ausführungen zeigen einfach die Gewichtung, die diese Regierung und Sie als Verkehrsminister dem Verkehr beimessen. Der öffentliche Verkehr ist doch sehr wichtig und ich kann es nicht verstehen, dass Sie nicht dezidiert sagen: "Hier, in dieser Kommission, möchte ich den Vorsitz haben".Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist eben hier die Frage: Welche Themen werden hier in dieser Kommission besprochen und bearbeitet und welche Themen werden in anderen Arbeitsgruppen und Kommissionen besprochen. Ich möchte mir vorbehalten, dass ich hier die Prioritäten setzen kann. Und der Vorwurf, dass in diesem Bereich nichts vor sich geht, dem möchte ich widersprechen. Im Moment sind wir ja in denverschiedensten Bereichen tätig. Ich möchte z.B. nur die Arbeitsgruppen erwähnen, die im Bereich Parkplatzbewirtschaftung, Einbindung des Werkverkehrs, Anbindung der Regionallinie tätig sind, die evtl. mit dem Werkverkehr verbunden werden. Hier sind auf verschiedensten Ebenen Arbeiten im Gange. Aber es ist sicher auch notwendig, dass man hier optimale Strukturen für die weitere Arbeit schafft.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Ich möchte abschliessend noch eine Bemerkung machen, Herr Regierungsrat, zu dieser Vorlage 4: Mir scheint irgendwie die Koordination zwischen den Tarifgestaltungskompetenz-Vorschriften im Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs und im Gesetz über die Personenbeförderung, das jetzt erlassen werden soll, nicht ganz überdacht zu sein. Im Art. 11 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs heisst es: "Dass der Regierung die Festlegung des Liniennetzes, des Fahrplanes und des Tarifs obliegt". Das ist aber, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, im Gesetz über die Personenbeförderung keineswegs so vorgesehen. Es ist dort verschiedentlich vorgesehen, dass die Regierung entsprechende Festlegungen durch die Unternehmen unter Einschluss der LPT zu genehmigen hat. Aber die Frage ist: Wer ist jetzt primär für das eigentlich zuständig? Vielleicht können Sie das bis zur 2. Lesung noch überprüfen.
Meine Damen und Herren. Wir haben damit nach längerer Befassung mit diesem Thema im Bericht und Antrag Nr. 76/1998 der Regierung betreffend "Öffentlicher Verkehr -Personenbeförderung" behandelt.-ooOoo-