GESETZ ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE POSTWESEN (POSTGESETZ, PG) SOWIE GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND DIE ORGANISATION DER LIECHTENSTEINISCHEN POST (POSTORGANISATIONSGESETZ) (NR. 77/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zu Traktandum 28 unserer Traktandenliste, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 77/1998 betreffend die Erlassung eines Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen sowie eines Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der liechtensteinischen Post. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Gestern Abend hörte ich von Regierungsrat Marxer die erfreuliche Nachricht, dass die Schweizerische Post auf allen bisherigen Teilbereichen bereit ist, sowohl der LPT AG, der Post und der Post AG alle notwendige Hilfe zu leisten, bis die Liechtensteiner so weit sind, ihre Postgeschäfte selbst durchzuführen bzw. die notwendige Struktur dazu bereit ist. Der zuvorkommende Ton in diesem Schreiben widerlegt meines Erachtens die Behauptungen, dass die Gespräche auf einer frostigen Ebene mit verärgerten Schweizern stattgefunden hätten. Auch laut Auskunft von Gesprächsteilnehmern sei das Gegenteil der Fall.Ich bin überzeugt - und das geht ebenfalls auf dem Schreiben hervor - , dass die Schweizerische Post auch nach der Verselbständigung grosses Interesse hat, mit Liechtenstein zusammenzuarbeiten. Ich habe sehr grosses Vertrauen in die Angestellten unserer Post, dass alle Postgeschäfte auf dem bisherigen Niveau weitergeführt werden können und dass die ausgezeichnete Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist. Zu dieser Überzeugung tragen ebenfalls die beiden Schreiben der Schweizerischen Post bei. Im Einvernehmen mit der Schweizerischen Post wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die Beziehung zur Schweizerischen Post am vorteilhaftesten für beide Verhandlungspartner gestaltet werden soll. Ob die Schweizerische Post der selbständigen FL-Post auf der Basis von Vereinbarungen Dienstleistungen erbringt bzw. sie der FL-Post verkauft werden, oder, ob die Schweizerische Post sogar mit FL-Post AG einen Kooperationsvertrag mit einer vorgesehenen Beteiligung abschliesst.Da vor allem die Gelbe Post finanziell sehr attraktiv ist, bin ich der Überzeugung, dass die Schweizerische Post vor allem an einer Beteiligung interessiert ist, was mir auch Postfachleute bestätigten. Ob nun die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post sich gemäss der ersten oder zweiten Variante ausgestalten wird, bedeutet dies so oder so für mich auch die Lösung für den Teilbereich "Zahlungsverkehr" auf bisherigem hohen Standard. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die Regierung ebenfalls eine entsprechende Lösung anstrebt, da eine Verselbständigung in diesem Teilbereich aufgrund der Grösse Liechtensteins keinen Sinn macht.Die Verselbständigung der Liechtensteiner Post ist ein für Liechtenstein finanziell interessantes Vorhaben. Daraus erklärt sich auch das grosse schweizerische Interesse. Ich bin überzeugt, dass dies eine gute Sache ist. Um diese gute Sache auch weiter zu verfolgen bzw. eine selbständige Struktur aufbauen zu können, muss als Grundlage ein Postgesetz und ein Postorganisationsgesetz geschaffen werden. Ohne Rahmenvorgaben - kein Aufbau und keine Verselbständigung. Das rasante Loslösungstempo wurde vor allem am gestrigen Sitzungsabend als problematisch bezeichnet. Aus dem Bericht geht tatsächlich nicht hervor, dass Übergangsbestimmungen vorgesehen sind und das Postgesetz, wie wir es vorliegen haben, am 1. Januar 1999 in Kraft treten soll. Dieses Tempo wäre auch für mich zu schnell. Die FL-Post wäre auf diesen Zeitpunkt keinesfalls gerüstet. Der schon gestern von Regierungsrat Marxer ausgesprochene einvernehmliche stufenweise Abbau des Postvertrages scheint mir in diesem Fall die idealste Lösung, da auch die Schweizerische Post nach Bedarf im nächsten Jahr und länger bereit ist, die Postdienste weiterzuführen, bis wir in Liechtenstein so weit sind. Ins Gesetz sollten dementsprechende Übergangsbestimmungen eingebaut werden, die der Regierung mit Verordnungskompetenz die Möglichkeit geben, die entsprechenden Teile des Gesetzes in Kraft zu setzen, wenn die FL-Post AG bereit ist. Allerdings müsste auch diese Verordnungskompetenz zeitlich limitiert sein, d.h., es sollte ein Zeitpunkt vorgegeben werden, bis wann dieser Übergang abgeschlossen sein muss. Ich denke dabei an den 1. Januar 2000.Ich möchte nun noch einige Worte zu verschiedenen Artikeln der beiden Gesetze machen. In Art. 19 des Postgesetzes ist die Tarifgenehmigungskompetenz der Regierung geregelt. Hier gilt es auch in Zukunft, sehr sensibel auf die schweizerischen Tarife für Dienstleistungen des Universaldienstes zu achten. Tarifgefälle zur Schweiz erachte ich als sehr, sehr problematisch. In der Finanzkommission haben wir uns im Bereich des Postorganisationsgesetzes über die in der Vorlage vorgeschlagene Übernahme der Postgebäude, Anlagen und Betriebsmittel durch die Post AG - das ist Art. 19 - , unterhalten. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass zumindest in der Anfangsphase die Gebäude im Besitz des Landes bleiben und der Post AG nur vermietet werden sollen. Ich teile diese Meinung. Die Regierung sollte sich bis zur 2. Lesung dahingehend auch Lösungen überlegen.Die Regierung und die von ihr eingesetzten Fachleute haben mein Vertrauen und ich bin der festen Überzeugung, dass sie den richtigen Weg eingeschlagen haben und auch weiterhin gehen werden. Diese Überzeugung vertrete ich auch deshalb, weil das liechtensteinische Postpersonal gemäss Auskünften, die ich mir selbst eingeholt habe, hinter dieser Vorlage steht. Ich bin für Eintreten auf die beiden Gesetzesvorlagen.Abg. Gebhard Hoch:
Gestern Abend spät ist die Behauptung der Regierung widerlegt worden, dass die Verselbständigung der Post - auch im Bereich Personentransporte aufgrund von EU/EWR-Recht - zwingend notwendig sei. Der Verkehrsminister, Regierungsrat Marxer, musste eingestehen, dass es eine diesbezügliche EU-Richtlinie nicht gibt. Regierungsrat Marxer war auch nicht imstande nachzuweisen, wo genau stipuliert ist, dass EU/EWR-Recht die formale Eigenständigkeit des liechtensteinischen Postwesens erforderlich macht, so wie die Regierung ihre Postvorlagen begründet. Ich habe Regierungsrat Marxer ersucht, die Antwort in der heutigen Debatte nachzuliefern.Ich komme nun speziell auf die Vorlage Nr. 77/1998 zu sprechen betreffend allgemeines Postwesen. Für mich steht ausser Frage, dass wir auch nach der Verselbständigung des liechtensteinischen Postwesens eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post brauchen. Wir sind selbst nicht in der Lage, all das selbständig und kompetent zu machen, was in den Gesetzesvorlagen der Regierung der zu gründenden Liechtensteinischen Post AG aufgetragen wird. Es wäre töricht und unverantwortlich, nicht auf die grosse Erfahrung, auf das Know-how der schweizerischen Postbetriebe zurückzugreifen und hiefür eine neue vertragliche Lösung zu vereinbaren. Zwar spricht die Regierung Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweizerischen Post an, ohne aber konkrete Vorstellungen zu entwickeln. Man spricht von zwei denkbaren Varianten der Zusammenarbeit und hat dafür ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wie kommt die Regierung auf die Idee, uns ein Rahmengesetz zur Behandlung im Landtag vorzuschlagen, wenn diese für mich unabdingbare Zusammenarbeit mit der Schweizer Post völlig offen ist?Das diesbezügliche Gutachten muss zuerst vorliegen. Die Regierung hat ihre Vorstellungen zu definieren, wie die Liechtensteinische Post AG mit der Schweizer Post kooperieren soll, kurzum, wie es mit dem Postbetrieb in Liechtenstein konkret und praktisch weitergeht. Die Regierung macht es sich viel zu einfach, wenn sie meint, ich zitiere: "In welchen Umfang und gegebenenfalls in welcher privatrechtlichen Form diese Beziehungen zwischen der aus der ehemaligen Monopolbetrieben PTT hervorgegangenen Unternehmung Schweizer Post und einer zukünftigen, aus der Umsetzung des EWR-Rechts entstehenden Liechtensteinischen Post AG neu gestaltet und fortgesetzt werden, ist eine Frage,die von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zu beantworten sein wird, und nicht mehr von den Parlamenten und Exekutivorganen der beiden am bisherigen Postvertrag beteiligten Staaten. Die zukünftigen postalischen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz liegen damit ausserhalb des Themas dieser Vorlage. Diese hat allein die Umsetzung des EWR-Rechtes im Dienstleistungssektor Post zum Gegenstand und damit unmittelbar verknüpft die Errichtung und Organisation einer liechtensteinischen Postunternehmung".Das sehe ich ganz anderes, Herr Regierungsrat. Die Regierung und auch wir vom Landtag haben die Richtung möglichst exakt und konkret vorzugeben, wie es mit der künftigen Zusammenarbeit mit der Schweizer Post zu laufen hat. Interessieren würde auch, wie die Regierung die weitere Entwicklung der FL Post AG sieht im Hinblick auf eine Teil- oder Vollprivatisierung. Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe stellt klar fest, dass aufgrund der bisherigen hierarchischen und organisatorischen Integration des liechtensteinischen Gebiets in den Zuständigkeitsbereich der Kreisdirektion St. Gallen, es in Liechtenstein an leitendem Personal für die Geschäftsführung der künftigen FL Post AG fehlt. Es klingt daher schon reichlich naiv, wenn die Regierung in ihrem Bericht schreibt, es sei beabsichtigt, unmittelbar nach dem Zustandekommen einer Übereinkunft mit der Schweizerischen Post über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Liechtensteinischen Post AG mit dem Aufbau der Leitungsebene aus den eigenen Reihen zu beginnen.Ich habe Gespräche mit Posthaltern geführt und festgestellt, dass gerade dort grosse Verunsicherung herrscht, weil die Posthalter und das übrige Postpersonal nicht wissen, wie es weitergeht. Ich habe auf jeden Fall den Eindruck gewonnen, dass auch für die Posthalter eine enge Kooperation mit der Schweizerischen Post gewünscht und als unerlässlich angesehen wird. Wenn man nur an den Postzahlungsverkehr denkt, werden wir kaum eine andere Wahl haben, als uns am schweizerischen System anzuhängen. Die Verhandlungen mit der Schweiz bzw. mit der Schweizerischen Post müssen zuerst die Konturen der zukünftigen Zusammenarbeit erkennen lassen, bevor sich der Landtag mit den jetzt vorliegenden Gesetzesentwürfen befassen kann.Unsere Verhandlungsdelegation steht zwar unter tüchtiger verwaltungsexterner Leitung. Die Zusammensetzung unserer Verhandlungsdelegation ist aber insoferne unbefriedigend, als ihr kein Mitglied mit postspezifischem Fachwissen angehört. Dies beeinträchtigt ihre Kompetenz in postalischen Detailfragen. Es ist auch bezeichnend für die Delegierfreudigkeit der heutigen Regierung, dass weder der Regierungschef noch ein anderes Regierungsmitglied an den für unser Land doch so wichtigen Verhandlungen teilnimmt, auch wenn es nicht mehr um einen Staatsvertrag geht. Den Postvertrag von 1978 hat der damalige Regierungschef Walter Kieber höchstpersönlich federführend verhandelt.Die neue Liechtensteinische Post AG soll alle bisher benützten Anlagen und Gebäude zum Verkehrswert übernehmen. In welcher Grössenordnung sich der Kapitalbedarf der zu gründenden Gesellschaft bewegt, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Das Aktienkapital werde in den Statuten festgelegt, steht im Gesetzesentwurf. Statuten und Geschäftsordnung würden von den Organen der Gesellschaft festgelegt. So einfach kann man es sich natürlich auch machen, wenn man sich die Mühe sparen will, hiefür Entwürfe zu erarbeiten. Der Landtag muss aber selbstverständlich auch diese gesellschaftsinternen Dokumente kennen bei einer vorerst 100%ig vom Staat kontrollierten Gesellschaft.Völlig unbefriedigend und ungenügend sind die Angaben der Regierung zu den finanziellen Auswirkungen der postalischen Selbständigkeit. Diese könnten vorläufig lediglich geschätzt werden, schreibt die Regierung, weil wesentliche Abklärungen und Kalkulationen erst durchgeführt werden müssen. Soll sie diese doch zuerst machen, und dann mit verlässlichen Zahlen im Landtag aufwarten. Im Moment trifft die Regierung allein die optimistische Annahme, dass durch die postalische Selbständigkeit das Land finanziell besser fahre. Den Nachweis hat die Regierung anhand verlässlicher Zahlen erst zu erbringen.Aufgefallen ist mir noch, dass die Arbeitsgruppe der Regierung in Teilbereichen andere Auffassungen vertritt, als sie die Regierung jetzt dem Landtag als Lösung vorschlägt. Ins Auge sticht vor allem die Philatelie und alle damit verbundenen Aktivitäten, die die Arbeitsgruppe in die zukünftige FL Post AG zu integrieren vorschlägt. Demgegenüber will die Regierung das Amt für Briefmarkengestaltung und die Postwertzeichenstelle weiterhin in Form von Ämtern in der Verwaltung belassen. Die Begründung der Regierung für ihren Entscheid stimmt so lange nicht, als der Staat Alleinaktionär der FL Post AG ist. Fazit: Auch die Regierungsvorlage Nr. 77/1998 ist unausgegoren, mit vielen unbeantworteten Fragen behaftet, weiter abklärungsbedürftig, kurz - nicht entscheidungsreif. Ich beantrage daher Rücküberweisung an die Regierung. Der Postvertrag mit der Schweiz ist nicht auf Ende 1998, sondern auf einen späteren Zeitpunkt aufzulösen und mit der Schweizer Post eine vernünftige Übergangslösung zu vereinbaren, die es uns erlaubt, die postalische Verselbständigung in Ruhe und überlegt vorzubereiten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich beginne gerade mit dem Schlusssatz, und zwar betreffend "Postvertrag später auflösen": Ich habe gestern schon ausgeführt, dasswir hier in Gesprächen mit der Schweiz sind und dass dieser Termin einvernehmlich festgelegt werden soll. Und im Moment steht die Auflösung auf Ende Jahr in Aussicht. Ich habe auch schon ausgeführt, dass dann entsprechend gestaffelt bestimmte Bereiche ausser Kraft gesetzt werden sollen. Also, ich glaube, wir würden hier eher die Schweizer Seite vor den Kopf stossen oder brüskieren, wenn wir plötzlich jetzt eine Kehrtwendung in dieser Sache unternehmen würden. Ich habe gestern schon, und ich möchte es heute nicht wiederholen, auf diese Vereinbarungen hingewiesen, die im Entwurf oder, ich möchte sagen, sehr weit schon im Entwurf, also praktisch schon vor der Verabschiedung vorhanden sind. Und die schweizerische Seite hat auch sehr grosses Interesse hier, weiter zusammen zu arbeiten. Es ist ganz klar, dass das auch von der Regierung favorisiert wird, dass die gute Kooperation mit der Schweiz auch in Zukunft in diesem Bereich gefunden wird.Der Bereich der Philatelie wurde angesprochen: Im Bericht und Antrag ist ausgeführt, warum die Philatelie weiterhin in Ämtern belassen werden soll. Weil es vor allem in Hinsicht mit einer möglichen Teilprivatisierung nicht wünschbar ist, dass die Philatelie auch von der Regierungsseite, von der Landesseite wegkommt. Es war ja lange Zeit so, dass die Philatelie auch ein sehr grosser Einnahmeposten für das Land gewesen ist. Es hat sicher nicht mehr die gleiche Bedeutung. Aber ich denke, mit diesen schönen Marken, mit diesen hochqualitativen Briefmarken können wir weiterhin Werbung für Liechtenstein in der ganzen Welt machen.Es wird noch ausgeführt, dass die finanziellen Auswirkungen, dass diesbezüglich keine verlässlichen Zahlen vorhanden sind. Es ist so, dass Stichproben durchgeführt wurden im Frühling dieses Jahres, dass aber weiterhin Zählungen stattfinden, um die Zahlen auf eine noch verlässlichere Grundlage zu stellen. Es ist nicht so, dass wir heute irgendwie ins Blaue hinaus irgendwelche Annahmen treffen, sondern wir verlassen uns schon heute auf Stichprobenzählungen. Aber diese haben nur an wenigen Tagen stattgefunden, nicht über das ganze Jahr und nicht über sehr viele Tage. D.h., es sind sehr wohl Zahlen vorhanden, auf die man sich verlassen kann.Es ist auch im Bericht und Antrag auf diesen grünen Seiten angegeben, wie die finanzielle Situation aussieht. Ich glaube, mit diesen Ausführungen hier, ich denke da vor allem an die letzte Graphik, also die Graphik 1 auf der letzten Seite des grünen Teils, wo die Ausführungen enthalten sind über die Postsachenbeförderung auf der Ertragsseite und auch auf der Aufwandseite und bei der Verwaltung (PTT Overhead). Wenn man diese Zahlen betrachtet und auch den Ausführungen im Teil weiter vorne folgt, mit welchen Auswirkungen und Änderungen man in Zukunft rechnen kann, dann ist man betreffend Finanzen auf so einer sicheren Seite, dass man auf jeden Fall von einer Verbesserung der finanziellen Situation ausgehen kann. Diesbezügliche Ausführungen sind auch vorhanden und ich denke, dass es eine Besserstellung im finanziellen Bereich geben wird. Das ist keineSpekulation oder keine unverlässliche Prognose, sondern auf das kann man sicher bauen.Betr. Verhandlungsdelegation wurde ich auch noch angesprochen, dass hier kein Mitglied mit dabei sei, das die Postverhältnisse hier kenne: Dem ist entgegen zu halten, dass nicht nur diese Verhandlungsdelegation sich "Post-Know-how" erarbeitet, sondern, dass da auch noch Input von den jetzigen Posthaltern, Poststellenleitern stattfindet, dass der extern beauftragte Experte ausführlich recherchiert hat. Es ist auch in seinem Bericht über verschiedene kleine Länder ausgeführt, wie die Postsituation in diesen kleinen Ländern aussieht. Er hat die Situationen analysiert betreffend der Abrechnungen im internationalen Vergleich, welche Entwicklungen diesbezüglich zu erwarten sind und wie die Situation genau aussieht. Und es ist da sicherlich sehr viel Know-how vorhanden. Sie können das alles in diesem grünen Teil des Berichtes und Antrages nachlesen, mit was für finanziellen Auswirkungen diesbezüglich gerechnet werden kann.Es haben also Gespräche stattgefunden mit Know-how-Trägern hier im Land, aber auch in anderen Ländern, z.B. Luxemburg, den Kanalinseln und weiteren kleineren Ländern. Aber auch in Deutschland, wie sieht das deutsche Gesetz aus, wie ist die Post dort strukturiert. Es haben auch Abklärungen stattgefunden z.B. betreffend Sortieranlagen. Was kostet überhaupt eine Sortieranlage, wenn die liechtensteinische Post hier selbständig aktiv werden wollte. Also, diesbezüglich sind umfassende Abklärungen vor sich gegangen und ich glaube, auf diesen Bericht kann man sicher sich abstützen.Es wurde noch die Delegierfreudigkeit ins Spiel gebracht: Die zuständigen Regierungsmitglieder werden diesbezüglich laufend informiert. Es finden auch immer wieder Sitzungen statt, welche Richtung betreffend Postvertrag/Postvertragauflösung, weitere Vereinbarungen usw. in Angriff genommen werden sollen. Diesbezüglich läuft das nicht unabhängig von der Regierung, sondern die Regierung ist hier involviert und auch federführend beteiligt.Es wurde noch Walter Kieber erwähnt, der im Jahre 1979 diesen Postvertrag ausgehandelt hat. Ich möchte dazu sagen: Diesbezüglich stellt sich die Situation etwas anders dar: Damals ging es darum, ein neues Vertragswerk, einen Staatsvertrag auszuhandeln. Und Sie sehen selber, wenn Sie den Postvertrag in die Hand nehmen, es ist ein sehr umfangreiches Werk. Die Ausführungsvereinbarungen sind auch auf vielen Seiten festgehalten und dann in den Anlagen I und II, das sind die schweizerischen Gesetze, die für Liechtenstein anwendbar sind. Das braucht auch allein 19 Seiten. Hier ist eine ungeheure Flut an Informationen in diesen Gesetzen, Ausführungsvereinbarungen usw. enthalten und es ist ganz klar, wenn man etwas Neues beginnt, dass man diesbezüglich von oberster Stelle aus operiert. Was nicht heisst, dass wir das nicht machen. Es ist so, dass die Verhandlungen jetzt in diesen Arbeitsgruppen stattfinden. Aber es istnicht so, dass auf der schweizerischen Seite ein Bundesrat involviert ist, sondern das läuft eben auf Ebene "Post", auf Ebene "Bakom", auf diesen Ebenen, also auf Beamten-Ebene, auch auf der schweizerischen Seite. Und wenn es so ist, dass der Postvertrag aufgelöst wird, dass einvernehmlich dann diese Vereinbarung unterschrieben wird, dann ist davon auszugehen, dass es dann wirklich auf höchster Regierungsebene vor sich gehen wird.Die Zusammenarbeit Schweiz-Liechtenstein wurde angesprochen: Ich möchte es noch einmal betonen, dass hier wirklich wir auch davon ausgehen, dass diese Zusammenarbeit auch weiterhin gesucht wird. Allerdings ist verschiedentlich auch erwähnt im Bericht und Antrag, dass hier betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Und dies ist auch der Grund, warum wir diese umfassenden Abklärungen durchführen, damit wir bei diesen Verhandlungen nicht in einer sehr schwachen Position sind, sondern auch eine stärkere Position haben und evtl. sagen können, dass wir nicht völlig abhängig sind von der schweizerischen Seite. Aber es ist sicher eine optimale Lösung, wenn wir hier eine Vereinbarung - auch für die Zukunft - mit der Schweiz finden.Es wird bemängelt, dass hier wenig Ausführungen betreffend der Zusammenarbeit im Bericht und Antrag enthalten sind. Dazu ist festzuhalten, dass eben einvernehmlich mit der Schweiz ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, das bis Mitte Oktober vorliegen soll und dann auch die weitere Zusammenarbeit bestimmen wird. Aber, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, wird mit dieser Auflösung des Postvertrages die Verantwortung dann in diese Aktiengesellschaft weitergehen. Und das heisst, es ist dann nicht mehr auf staatlicher Ebene, dass diese Verträge abgeschlossen werden. Es ist sicher so, dass der Landtag interessiert ist an allen finanziellen Auswirkungen. Ich denke an Ihre Bemerkung zur Infrastruktur, ob es zum Verkehrswert übergeben werden soll oder ob es eher vermietet werden soll. Das ist sicher ein wichtiger Aspekt, der den Landtag interessieren muss. Ein weiterer Aspekt sind die finanziellen Auswirkungen. Heute hat man ein Defizit in diesem Bereich. Wie sieht es in Zukunft aus? Diesbezüglich führen wir weitere Stichproben durch, um noch verlässlichere Zahlen in diesem Bereich zu erhalten. Aber, wie ausgeführt, ist sicher mit einer positiven Entwicklung zu rechnen. Ich möchte aber nochmals festhalten: Diese Vereinbarung wird dann zwischen diesen Aktiengesellschaften, also zwischen der FL-Post AG und der Schweizerischen Post abgeschlossen. Ich möchte vielleicht noch den Vorbehalt machen: In der Übergangszeit, bis wirklich diese FL-Post AG steht, ist sicher noch eine andere Lösung zu suchen. Diese Lösung wird im Moment erarbeitet.Sie haben noch gesagt, dass die Posthalter bei uns verunsichert sind. Sie wurden in diesen ganzen Prozess involviert. Sie haben auch Beiträge geliefert. Sie haben ihr Know-how zur Verfügung gestellt. Und es geht auch aus den Stellungnahmen hervor, dass sie voll motiviert sind. Also, dass sie voll motiviert sind, hier die Selbständigkeit zu übernehmen. Es ist im Moment noch nicht klar, welche Leuteder jetzigen Post in Liechtenstein diese Positionen dann einnehmen werden - ob sie überhaupt interessiert sind, diese Positionen dann einzunehmen, wenn diese Stellen geschaffen werden. Diesbezüglich muss ich sagen: Es ist verfrüht, Aussagen zu machen. Das ist dann im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, dass diesbezüglich die Entscheidungen dann getroffen werden.Dann möchte ich noch auf das Votum des Abg. Lorenz Heeb eingehen: Ich begrüsse seine Ausführungen, auch das Auftreten auf die Vorlage. Es ist so, wie richtig erwähnt, dass Übergangsbestimmungen Eingang finden müssen. Diesbezüglich möchte ich sagen, dass eben diese Übergangsbestimmungen, diese Ausgestaltung dieser Übergangsbestimmungen auch davon abhängen, wie die Verhandlungen mit der Schweiz vor sich gehen. Und diesbezüglich haben wir auch in den letzten Wochen und Tagen entscheidende Fortschritte gemacht. Bis zur 2. Lesung können wir diesbezüglich sicher schon sehr konkrete Ausführungen machen.Es wurde angesprochen, dass es als problematisch angesehen wird, wenn hier ein Gefälle, was z.B. die Tarife anbelangt, vorhanden ist. Das sehen wir auch so. Es ist sicher nicht so gedacht, dass wir hier auf Kosten der Schweiz die autonome Tarifgestaltung ausnützen wollen, dass wir vielleicht für einen Brief statt 90 Rappen 70 Rappen verlangen. Also, in diese Richtung wollen wir sicher nicht operieren, um auf Kosten der Schweiz und auch auf Kosten der ganzen Abläufe etwas zu unternehmen.Der Abg. Heeb hat auch die Miete angesprochen. In der Finanzkommission ist die Meinung vertreten worden, dass es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sei, diesbezüglich schon die Betriebsmittel usw. zu veräussern. Es haben auch diesbezüglich Gespräche und Abklärungen stattgefunden. Wir müssen sagen: Wir sind eigentlich zu einer ähnlichen Überzeugung gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt von einer Übernahme der Betriebsmittel zum Verkehrswert abgesehen werden sollte. Diesbezüglich würde dann auch eine Anpassung des entsprechenden Artikels vorgenommen.Ich glaube, mit Ausnahme einer Frage, habe ich das Meiste beantwortet. Und auf das möchte ich jetzt noch kurz eingehen. Der Abg. Gebhard Hoch stellt überhaupt in Frage, dass es notwendig sei, auf diese Vorlage einzutreten. Ich sei aufgefordert, die entsprechenden Richtlinien-Artikel zu nennen. Ich kann nur nochmals das bestätigen, was ich gestern Abend schon gesagt habe betreffend der Post Richtlinie: Dass mit dieser Übernahme der Postrichtlinie in den nächsten Wochen zu rechnen ist. Dann wird diese Richtlinie anwendbar für uns ab Anfang nächsten Jahres, ab Januar/Februar. Wir sind verpflichtet, diese Richtlinien-Artikel in die eigene Gesetzgebung, in eigene Gesetze und Verordnungen umzugiessen. Das ist der Zwang, der von der EWR-Seite auf uns kommt.Gestern gab es sehr viele Missverständnisse, vor allem im Personenbeförderungsgesetz, wie der Druck von der EWR-Seite da sei. Das erklärt sich zum grossen Teil auch aus der Zusammenfassung, wo allgemein auf die Entwicklung im gesamten Postwesen Bezug genommen wurde. Und das kann natürlich auch missverständlicherweise so interpretiert werden, dass es nur auf die Personenbeförderung bezogen werden kann. Also diesbezüglich glaube ich, haben wir gestern Abend die Situation geklärt, dass eben vor allem im Gelben Postbereich von EWR-Seite her Handlungsbedarf ist. Aber als weiterer Grund habe ich auch die Entwicklung in der Schweiz angeführt, wonach die ganzen Vorarbeiten, die in der Zwischenzeit geleistet worden sind, diese Vereinbarung, die wir ausarbeiten und wirklich einvernehmlich mit der Schweiz hier vorwärtsschreiten. Und ich glaube, wir würden die schweizerische Seite jetzt brüskieren, wenn wir sagen, dass wir von diesem Plan abweichen und alles vielleicht ein Jahr später, oder weiss nicht was, nachholen wollen. Ich glaube, wir können hier wirklich eine Regelung finden, die beiden Aspekten hier Rechnung trägt. Wir können sehr schnell hier vorwärts machen, die Gesetze gestaffelt in Kraft setzen. Weitere Zusammenarbeit mit der Schweiz - zumindest bis Ende 1999. Ich gehe davon aus, dass auch darüber hinaus einvernehmlich Verträge zwischen den Aktiengesellschaften gefunden werden.Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin für ein Gesetz über das liechtensteinische Postwesen. Ich bin auch für ein Gesetz über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post AG. Ich vertraue auch auf die gute Arbeit unserer eigenen Postbediensteten. Ich kenne sehr viele von ihnen und weiss, wie seriös gearbeitet wird. Ich traue ihnen auch sehr viel zu. Was mich aber stört, ist, dass derart viele Unklarheiten im Raum stehen und derart viele offene Fragen bestehen, dass eine Rückweisung an die Regierung mehr als gerechtfertigt ist.Wenn ich nur einige Formulierungen von Ihnen zitiere: Expertisen sind unterwegs, Verhandlungsergebnisse müssen abgewartet werden, wir suchen nach Lösungen, wir arbeiten daran, wir prüfen das, es wird geprüft. Ich möchte nur ein Beispiel herausziehen. Sie haben den Postzahlungsverkehr erwähnt, wie das künftig sehr gut sich abspielen wird. Ich denke hier, dass wir es mit der Auflösung des Postvertrages künftig mit einer privaten Institution in der Schweiz zu tun haben, nämlich mit der Postfinanz. Die Postfinanz wird nach Ihren Intentionen Schalter im Fürstentum Liechtenstein unterhalten, u.a. beispielsweise in Vaduz. Die Buchhaltung erfolgt in der Schweiz. Nun möchte ich Sie fragen, wie in diesem Fall die Einhaltung der Sorgfaltspflicht geprüft werden kann. Wie die Bestimmungen des Bankengesetzes - Sie zitieren sie selber in Art. 15 - wie die Bestimmungen des Bankengesetzes eingehalten werden sollen? Wie diese Postfinanz der Aufsicht der Dienststelle für Bankenaufsicht unterstellt werden soll? Wie die Bankenkommission dort Einfluss nehmen soll? Wie das Versicherungsaufsichtsgesetzgehandhabt werden soll? In Art. 14 sehen Sie nämlich auch vor, dass Versicherungspolicen an diesen Schaltern verkauft werden, dass Fondsanteile verkauft werden. Auch hier spielt das Fondsgesetz wieder hinein. Das sind alles Unklarheiten, wenn ich nur einen Punkt jetzt herausgreife, die im Moment derart offen sind, dass wir keine Entscheide fällen können.Ein anderes Beispiel: Die liechtensteinische Post wird künftig das Postmonopol bis 350 Gramm haben. Darüberhinaus müsste sie theoretisch Mehrwertsteuer für die Frankatur einziehen. In der Schweiz ist das erst ab 2 Kilo. Ich weiss nicht, wie das hier harmonisiert werden soll. All das sind offene Fragen, die mich dazu bewegen, diese Vorlage an die Regierung zurückzuschicken und weshalb ich den Antrag des Abg. Hoch unterstütze.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungsrat, ich bin schon mehr als überrascht und erstaunt, was Sie heute zum EU-rechtlichen Erfordernis zu sagen haben. Gestern Abend mussten Sie die Behauptung der Regierung zurücknehmen, dass im Personentransportbereich eine EU-Richtlinie die Verselbständigung der Post notwendig mache. Sie haben da einen Rückzieher gemacht. Ich habe Sie gestern gebeten, weil Sie nicht in der Lage waren, die Frage zu beantworten, das bis heute abzuklären, worauf die Verselbständigung der Post auch im allgemeinen Postbereich EU-rechtlich fusst. Heute sagen Sie: Es kommt eine Postrichtlinie, die wird in einem Monat - oder weiss ich wann - erlassen oder in Kraft treten, ich weiss es auch nicht, und dort werden wir dann verpflichtet sein, unser Postwesen wenigstens formal zu vervollständigen - eine Richtlinie, die noch gar nicht existiert. Die Regierung hat uns in beiden Postberichten etwas vorgemacht, was nicht stimmt: a) Die Liberalisierung der Schweizer Post, und b) diese EU/EWR-rechtliche Verpflichtung, und die ist damit noch gar nicht gegeben. Es ist damit auch überhaupt keine Eile geboten. Sie sagen jetzt: Eine Fristverlängerung bis 1999 und möglicherweise darüber hinaus. Bis jetzt musste man aufgrund der Regierungsvorlagen immer davon ausgehen, dass der Postvertrag mit der Schweiz auf Ende 1998 "einvernehmlich" gekündigt - nicht gekündigt - aufgelöst werden soll. Aber zumindest haben wir jetzt Luft und können alle die vielen Fragen, die noch zu klären sind, in Ruhe angehen.Ich komme jetzt in der Reihenfolge Ihrer Ausführungen auf einige von ihnen zu sprechen, insbesondere was die finanziellen Auswirkungen anbelangt. Es sei keine Spekulation, sagen Sie, dass wir auf jeden Fall nach der Verselbständigung der liechtensteinischen Post gegenüber heute besser fahren würden. Ich hoffe, dass das so ist, nur hat die Regierung das uns bis jetzt nicht plausibel und glaubhaft nachgewiesen. Diese Schätzungen, die hier auf den grünen Seiten des Regierungsberichtes angeführt sind, können mich nicht als seriöse Budgetzahlenüberzeugen. Da müssen Sie mit anderen, konkreteren, sorgfältig erarbeiteten Zahlen aufwarten, Herr Regierungsrat.Sie hätten nicht ins Blaue hinaus geplant: Ich möchte das eigentlich einmal so stehen lassen. Ich bin eher der Meinung: Es ist ein bisschen ins Blaue hinaus geplant worden. Die Stichproben, die Sie erwähnen und von denen weitere gemacht werden, die überzeugen auch nicht. Wir müssen in der Lage sein, seriöse Zahlen vorgelegt zu bekommen, aufgrund derer wir entscheiden können. Sie sagen, dass Sie von den Posthaltern Inputs bekommen haben, Sie bzw. die Verhandlungsdelegation. Das wird sicher so sein. Was ich aber bemängelt habe, ist, dass niemand mit postspezifischem Fachwissen in dieser Verhandlungsdelegation sitzt. Das ist eigentlich das, was ich beanstandet habe und darauf sind Sie nicht eingegangen. Es ist doch selbstverständlich, dass die Regierung von dieser Verhandlungsdelegation laufend unterrichtet wird. Das ist doch das Wenigste, was man erwarten kann. Ich hätte es gerne gesehen, dass der Regierungschef selbst oder Sie als Verkehrsminister bei diesen Verhandlungen teilnehmen, mit von der Partie sind, denn diese Verträge sind für unser Land von grösster Bedeutung.Wir haben offensichtlich nicht mit den gleichen Posthaltern gesprochen. Dass sie voll motiviert sind, das mag schon sein, das will ich nicht in Abrede stellen. Aber dass sie grosse Sorge haben, beunruhigt sind und nicht wissen, wie es jetzt weiter geht, das ist die Tatsache. Da kann ich Ihnen, wenn Sie wollen, Beispiele bringen. Es würde mich interessieren, welche Posthalter da voll hinter der Sache stehen und überzeugt sind, dass alle Fragen geklärt sind.Dann - das ist ein bisschen schwierig zu verstehen oder man muss dabei fast ein bisschen schmunzeln - wenn Sie sagen, man wüsste noch nicht, welche Leute aus dem Postpersonal interessiert wären, Leitungsposten zu übernehmen. Ich nehme an, Sie sprechen da Posthalter an. Wenn ich jetzt aber auf die Ausführungen der von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe, wenn ich das anschaue: Die haben ganz klar festgestellt, dass aufgrund der bisherigen Abhängigkeit von der Kreispostdirektion St. Gallen, es uns an dieser Führungsebene hier in Liechtenstein fehlt. Und es kann doch nicht eine Frage des Interesses sein, ob jemand eine Führungsposition übernehmen will, sondern es ist eine Frage der Qualifikation.Dann beharren Sie einfach darauf, dass die Vereinbarung zwischen der FL Post und der Schweizer Post eine privatrechtliche Vereinbarung sein wird, und dass wir dazu nichts zu sagen haben. Natürlich, das habe ich ja in meinem Eingangsvotum gesagt: Wir, die Regierung und der Landtag, haben doch die Richtung vorzugeben, wie diese Kooperation mit der Schweiz aussehen soll. Wir, der Landtag, wir sind nicht nur allein an den finanziellen Auswirkungen der postalischen Verselbständigung interessiert.Noch ein Wort zur Philatelie: Da sagen Sie einfach wieder das Gleiche, was im Regierungsbericht steht. Das haben wir ja alle gelesen. Aber ich habe gesagt: Solange der Staat zu hundert Prozent diese Gesellschaft kontrolliert, ist die Argumentation der Regierung nicht stichhaltig. Darum habe ich auch die Frage gestellt: Wie sieht die Regierung eine allfällige Teil- oder Vollprivatisierung? In diesem Zusammenhang könnte das höchstens, könnte die Stellungnahme der Regierung von Bedeutung sein.Es sind so viele Unklarheiten und offene Fragen, die geklärt werden müssen. Wir haben mittlerweile festgestellt, dass kein Zeitdruck besteht. Wir können alle diese Probleme in Ruhe angehen. Und erst wenn wir wissen, wenn diese Kooperation mit der Schweiz stattfindet, dass sie stattfindet und wie sie ausschaut, wenn wir da Klarheit haben, dann können wir an diese Gesetzesvorlagen herangehen. Darum möchte ich noch einmal meinen Antrag wiederholen: Diese Vorlage an die Regierung zurückzuweisen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Richtlinie, um die es geht, Herr Abg. Hoch, die existiert schon. Nur auf diesen Punkt Ihrer Ausführungen möchte ich kurz Bezug nehmen, damit wir nicht unsere lange - nicht aus unserem Verschulden allerdings - lange Diskussion von gestern Abend hier wiederholen müssen. Es handelt sich um die Richtlinie, die wir hier in unserem Bericht und Antrag in den grünen Seiten abgedruckt haben: 97/67 EG vom 15. Dezember 1997, die ja auch in Art. 1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes ausdrücklich genannt ist.Nicht ganz zutreffend sein dürfte es, wie der Herr Regierungsrat annimmt, dass die Richtlinie für uns, für einen EWR/EFTA-Staat, bereits im Januar oder Februar 1999 in Kraft treten wird, das mit Sicherheit nicht. Denn diese Richtlinie wurde bis heute noch nicht in den EWR-Acquis-Bestand aufgenommen. Dazu bräuchte es zunächst einen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der frühestens nächsten Freitag, am 25. September erfolgen könnte. Ob das dort überhaupt auf dem Traktandum steht, weiss ich nicht. Das müsste an und für sich die Regierung wissen, allenfalls auch erst im Oktober, November oder Dezember. Aber, auch wenn der Gemeinsame EWR-Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen noch in diesem Jahr einen solchen Beschluss fasst, dann muss ja die Aufnahme dieses neuen Acquis-Bestandes ohnehin zuerst dem Landtag vorgelegt werden, denn hier handelt es sich um eine EWR-Acquis verändernde rechtssetzende Massnahme, die bei uns, wie wir hier an diesem Beispiel bildhaft sehen, Gesetzgebungsmaterie ist, die Erlassung eines neuen Gesetzes fordert. Und daher handelt es sich um einen Staatsvertrag im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Verfassung.Der Landtag wird sich meiner vorsichtigen Schätzung nach frühestens im März nächsten Jahres mit dieser Frage befassen können. Erst wenn der Landtag - woranich allerdings nicht zweifle - , der Aufnahme dieser Richtlinie in den EWR-Acquis zugestimmt haben wird - und das wird inklusive Staatsvertragsreferendumsfrist frühestens im Mai nächsten Jahres sein - , erst dann wird diese Richtlinie Bestandteil des EWR-Acquis sein. Das heisst aber auch noch nicht, dass der Inhalt dieser Richtlinie dann umgehend von einem Tag auf den anderen umgesetzt werden muss. Denn wenn wir den Art. 24 dieser Richtlinie lesen, dass die EU-Staaten 12 Monate Zeit bekommen haben nach Publikationen dieser Richtlinien im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften deren Inhalt innerstaatlich umzusetzen, dann kann man nach der bisherigen Praxis davon ausgehen, dass auch den EWR/EFTA-Staaten nicht zugemutet werden wird, diese Richtlinie innert weniger Tage nach der Aufnahme in den EWR-Acquis ihrerseits umzusetzen, sondern dass auch wir, ebenso wie Island und Norwegen, ausreichend Zeit zur Umsetzung dieser Richtlinie haben werden.Nun kann man theoretisch sicherlich der Meinung sein: Warum brauchen wir denn schon heute ein Postgesetz? Wenn wir allerdings die vielen Beispiele, die es bereits gibt, vor allem von Umsetzungsmaterie, die längst im Landtag sein sollte, die es aber immer noch nicht ist, sehen, dann halte ich es für grundsätzlich - wenn es von der Sache her vertretbar ist - für besser, vorsorglich sich bereits auf solche mehr oder weniger unausweichlichen rechtlichen Veränderungen einzustellen, als dies dann in aller Hast im Nachhinein innert einer dann gegebenen Frist zu machen. Ob ein solches Gesetz, wenn der Landtag darauf eintritt, allerdings bereits am 1.1.1999 in Kraft treten kann und soll, das wage ich auch sehr zu bezweifeln. Aber das wird ja dann im Rahmen der 2. Lesung - nehme ich an - zu entsprechenden Abänderungen, sei es von der Regierung aus, sei es durch Anträge von Landtagsabgeordneten betreffend die Inkrafttretensbestimmungen dieser beiden Gesetze führen. Ich könnte mir vorstellen, dass man z.B. die Regierung ermächtigt, das Inkrafttreten dieser beiden Gesetze durch Verordnung auf den Tag festzusetzen, zu dem gemäss der dannzumalen in Kraft tretenden EWR-Richtlinie eine solche gesetzgeberische Massnahme notwendig ist.Aber all dies allein ist für mich, muss ich sagen, noch kein Grund, um jetzt zu sagen: Von diesen Gesetzesvorlagen wollen wir jetzt gar nichts wissen. Es gibt dann noch die anderen Gründe, mit denen ich mich nicht befassen will, die Sie mehrfach jetzt schon vorgetragen haben, warum Sie der Meinung sind, dass diese Vorlage, dieser ganze Bericht und Antrag noch nicht entscheidungsreif sei und dass noch dies und jenes abgeklärt werden müsse. Dazu wurde ja verschiedentlich schon Stellung genommen. Ich nehme an, auch bei der Fortsetzung der Eintretensdebatte am Nachmittag wird das noch weiterhin der Fall sein. Jetzt machen wir aber zunächst einmal unsere Mittagspause, um dem Herrn Regierungsrat eine wenig eine Verschnaufpause zu gönnen und ihm die Gelegenheit zu geben, dass er sich bis um 14.30 Uhr auf alle Fragen des Abg. Hoch gründlichst vorbereitet. Die Sitzung ist unterbrochen.MITTAGSPAUSE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur heutigen Nachmittagssitzung. Wir setzen unsere Eintretensdebatte zu Traktandum 28 - Erlassung eines Postgesetzes und eines Postorganisationsgesetzes - fort. Das Wort hat der Herr Regierungsrat Marxer.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte folgendermassen Stellung nehmen zu verschiedenen aufgeworfenen Fragen: Zuerst muss ich noch einmal auf diese Postrichtlinie zurückkommen. Wir haben jetzt rückgefragt, wir haben nochmals es rückgefragt und wir haben es nochmals rückgefragt: Diese Richtlinie ist auf den September im Joint Committee tranktandiert. Wenn es im September verabschiedet wird, dann haben wir 6 Monate Zeit, d.h., wir sind dann im März 1999, wenn es so gerechnet wird. Von dem aus gesehen muss ich das Gleiche wiederholen, was ich gestern Abend schon wiederholt und was ich heute Morgen gesagt habe: Diese Inkraftsetzung mit den verschiedenen Artikeln, was die Rechnungslegung anbelangt, da haben wir 2 Jahre Zeit.Das andere sind diese Gesetze und Verordnungen, die in Kraft sein müssen. Bei diesen Gesetzen und Verordnungen ist es also nicht ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie in der EU, sondern das wären dann 6 Monate nach dem Beschluss des Joint Committee. Also, das habe ich jetzt nochmals rückgefragt und es wurde nochmals bestätigt. Diesbezüglich bin ich -auch was den Fahrplan, den Zeitfahrplan anbelangt - in Widerspruch zum Landtagspräsidenten Peter Wolff. Ich muss auch dazu sagen: Wir haben diesen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags bereits so weit geschrieben, dass er innerhalb kürzester Zeit zuhanden des Landtags verabschiedet werden könnte. Es wäre also denkbar: Wenn es im September beschlossen wird, dass man schon in der Novembersitzung diese Übernahme im Landtag behandeln könnte, d.h. wir könnten das dann parallel mit der 2. Lesung durchführen. Soweit nochmals zur Richtlinie.Vom Abg. Rudolf Lampert wurden verschiedene Fragen betreffend verschiedene Gesetze aufgeworfen, die anzuwenden sind: Sorgfaltspflichtgesetz, Bankengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz usw. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass heute, wie auch in der Zukunft, die Post natürlich angehalten ist, diese Regelungen, diese Gesetze, einzuhalten.Es ist heute so, dass im Sorgfaltspflichtgesetz eine besondere Bestimmung für die Post enthalten ist. Die frühere PTT oder heute Schweizerische Post ist gemäss Art. 8 des Sorgfaltspflichtgesetzes von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen. Auch das schweizerische Geldwäschereigesetz nimmt die Post von seinen Regelungen aus. Auf beiden Seiten, sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein, wird zur Kenntnis genommen, dass die Post hausinterne Regelungengetroffen hat, um das Problem der Geldwäscherei unter Kontrolle zu halten. In Liechtenstein ist die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes bereits in die Wege geleitet. Es gibt in diesem Zusammenhang Bestrebungen, die Ausnahmen zugunsten der Post aufzuheben, d.h., zukünftig auch die Post dem Sorgfaltspflichtgesetz zu unterstellen.D.h. nun, dass für diese Unterstellung der Post unter das Sorgfaltspflichtgesetz besondere Massnahmen vorgesehen werden müssen, und dies aus folgendem Grund: Der postalische Zahlungsverkehr wird auch nach Gründung der Liechtensteinischen Post AG in St. Gallen bei der Schweizerischen Post domiziliert bleiben. Es ist also in Liechtenstein vor Ort keine Stelle vorhanden, wo diese Konten geprüft werden. Das muss mit Hilfe von beidseitig anerkannten Revisionsgesellschaften veranlasst werden. Weiter ist im Moment die Beachtung der Regelung von Art. 4 des Sorgfaltspflichtgesetzes, was die Kassageschäfte und die Identifizierung des Einzahlers anbelangt, auch eine Überprüfung im Gange. Das heisst also: Unabhängig von diesem Schritt hier, der Gründung der FL-Post AG, ist hier auch Handlungsbedarf angesagt. Aber ich möchte ausführen: Die Situation wird sich durch diese Neuorganisation nicht gravierend ändern, weil die Gesetze sind sicher einzuhalten.Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, betraf diese Privatisierung. Diesbezüglich ist festzuhalten: So, wie es jetzt im Bericht und Antrag der Regierung vorgesehen ist, dass das Land 51 % des Aktienkapitals halten muss und nicht veräussern kann. Dies wäre als Verwaltungsvermögen zu betrachten. Die restlichen 49% wären Finanzvermögen. Dieses Vermögen könnte veräussert werden. Diesbezüglich muss man auch beachten, dass im Rahmen dieses Gutachtens ja diese 2 Möglichkeiten genauer unter die Lupe genommen werden. Das eine wäre ein eher unabhängiger, von der Schweiz unabhängiger Weg, das andere wäre eine engere Kooperation mit der Schweiz, worunter auch eine Aktienbeteiligung zu verstehen wäre. So, wie es jetzt vorgesehen ist, hat man die Möglichkeit, die Schweizerische Post an der FL-Post AG zu beteiligen.Ich glaube, bei der Behandlung der einzelnen Artikel könnte man noch detaillierter auf diese Möglichkeiten eingehen. Oder wenn der Landtag hierzu eine andere Sichtweise hätte, dass z.B. der Landtag noch zustimmen sollte bei einer Veräusserung der Aktien, dann müsste man das evtl. im Gesetz dann vorsehen. Das ist die Stossrichtung der Regierung, wie sie es vorgesehen hat, diese Post AG mit Aktienkapital auszustatten und wie die Veräusserung vor sich gehen kann.Es sind weitere Bemerkungen noch angeführt worden, vor allem vom Abg. Gebhard Hoch, was die finanziellen Auswirkungen anbelangt, es sei nicht plausibel usw. Da möchte ich einfach auf den Bericht verweisen, wo ja detailliert ausgeführt ist, wie diese Postsendungen im Moment fliessen. Das sind ja 12 Mio. Sendungen, die innerhalb des Landes zirkulieren. Dann sind 10 Mio., die von der Schweiz nach Liechtenstein kommen und 4 Mio., die vom weiteren Ausland nachLiechtenstein kommen. Nur 7 Mio. Sendungen gehen in die Schweiz und das weitere Ausland. Und genau dieser Überhang, genau diese 7 Mio., die mehr zu uns ins Land kommen, die werden dazu führen, dass die Ertrags- und Aufwandsituation in der Postsachenbeförderung nicht mehr wie heute für uns ein Defizit verursachen wird, sondern im Gegenteil, positive Auswirkungen haben wird.Weiters ist ja ausgeführt mit diesen Overhead-Kosten - CHF 4,1 Mio. - , dass die durch die neue Organisation sicher nicht mehr so hoch sein werden. Ich glaube, es ist ganz klar: Hier kann mit einer positiven finanziellen Entwicklung gerechnet werden. Wir sind hier also nicht auf schwammigem Boden, sondern haben auch solide Abklärungen, Erhebungen und Abschätzungen gemacht.Die Frage war noch betreffend die Posthalter, dass sie voll motiviert seien: Also, ich hatte verschiedene Gespräche, auch mit diesen Poststellenleitern. Die volle Motivation, die ich erwähnt habe, die kommt aus einer Stellungnahme; also es liegt schriftlich vor, dass sie voll motiviert sind, in diesem Bereich mitzuarbeiten. Was ich nicht verstehen kann, ist, dass bei den Vereinbarungen zwischen diesen Postgesellschaften, dass da weiterhin der Landtag und die Regierung so stark involviert sein sollen. Ich denke: Was im Vordergrund stehen muss, das ist, dass der Postverkehr weiterhin sehr gut funktioniert, d.h., man gibt vor, in welchen Bereichen die Post weiterhin aktiv sein muss. Das ist im Gesetz vorgesehen mit diesem Universaldienst und in den weiteren Verordnungen dazu wird weiter über die Qualität der Versorgung noch ausgeführt. Ich denke da an die Dichte der Poststellen und dergleichen. Oder z.B., dass an 5 Tagen mindestens pro Woche diese Postdienste erfüllt sein müssen.Ich denke, der Landtag und die Regierung müssen sich hier auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, aber nicht bei jeder einzelnen Vereinbarung. Ich denke da, dass eine Vereinbarung betreffend "Sortieren" z.B. zwischen der FL-Post und der Schweizerischen Post getroffen werden kann. Und dass hier der Landtag nicht mehr involviert werden muss, weil es hier betriebswirtschaftliche Aspekte sind. Wo der Landtag und die Regierung natürlich mitsprechen sollen und wollen, das ist betreffend Finanzen. Aber dazu habe ich auch schon ausgeführt.Der Abg. Rudolf Lampert verweist auch darauf, dass noch sehr viele Unklarheiten vorhanden seien. Ich glaube, diesbezüglich wurde auch gestern und auch heute Morgen schon verschiedentlich klargestellt, z.B. die Unklarheit betreffend Vereinbarung mit der Schweiz. Da habe ich teilweise aus den Unterlagen zitiert. Da dürfte also kaum mehr eine Unsicherheit vorhanden sein, ob die Schweiz jetzt mit uns mitarbeiten möchte oder nicht. Ich glaube, das ist klar. Das Gutachten, das noch nicht vorläge: Das betrifft ja nicht das Gesetz oder die Verordnung, sondern dann die spätere privatwirtschaftliche Ausgestaltung der Vereinbarung. Das ist deshalb für die Gesetzgebung sicher nicht von so eminenter Bedeutung. Ich möchte nur noch einmal auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit hinweisen. Ich habe am Anfang ausgeführt wegen dieser Richtlinie. Ich möchte nochmals den Bogenspannen, dass eben heute diesbezüglich mit der Schweiz nicht eine EWR-Kompatibilität erzielt werden kann. Das Erste ist aufgrund dieser 350 Gramm und diese 2'000 Gramm. Und das Zweite ist aufgrund dieser Kostenrechnung, die transparent gestaltet werden muss, dass die einzelnen Dienste, diese drei Bereiche, die ich schon mehrmals erwähnt habe, nicht vermischt werden dürfen und keine Quersubventionierung hier stattfinden darf. Diesbezüglich möchte ich also noch einmal betonen: Es ist wichtig, auf diese Vorlage hier einzutreten und heute zu diskutieren.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe jetzt doch noch zwei, drei Fragen. Sie haben gesagt, dass sich die Rechtslage für die liechtensteinische Post nicht ändert. Da bin ich anderer Ansicht. Bisher war alles auf Basis eines Staatsvertrages geregelt. Neu ist es eine Vereinbarung zwischen zwei Privatinstituten, womit sämtliche nationalen Gesetze des Fürstentums Liechtenstein zum Tragen kommen. Mir ist dadurch nicht mehr klar, welche Art der Konzession dieses Finanzdienstleistungsunternehmen dann schlussendlich bekommt, das hier seine Dienstleistungen erbringt. Das zum einen.Zum anderen haben Sie gesagt: Es kann den Landtag nicht interessieren, ob bezüglich Vertrag der Sortieranlagen usw., ob das nun in der Schweiz sortiert wird, oder nicht. Für mich ist das schon ein politisches Thema. Wenn die liechtensteinische Post beispielsweise nach der Schweiz spediert würde, dort sortiert und dann wieder nach Liechtenstein zurückkäme. Ich habe mich schon einmal erfolgreich dagegen gewehrt, dass die Post in die Schweiz geht und wieder zurück. Und ich würde es schade finden, wenn nun in einer solchen Vereinbarung dies festgeschrieben würde, was ich aber nicht vermute. Ich setze voraus, dass diese Dienstleistung in Liechtenstein bleibt. Aber wenn in einem solchen Vertrag dann solche Abmachungen gemacht würden, so müsste ich mich dagegen wehren können. Und wenn das nun allein auf dieser Vertragsbasis stattfindet, haben wir diese Möglichkeit nicht mehr.Dann haben Sie noch nichts ausgeführt: In der Schweiz sind Dienstleistungen, die nicht dem Monopol unterstehen, also Briefpost ab zwei Kilogramm, unterstehen der Mehrwertsteuer. Wie ist es dann in Liechtenstein? Wir haben eine andere Limite, nämlich 350 Gramm. Was passiert mit den Briefen zwischen 350 Gramm und 2 kg? Unterstehen diese der Mehrwertsteuer? All diese Fragen sind offen.Abg. Gebhard Hoch:
Danke, Herr Regierungsrat, dass Sie sich bezüglich der EU/EWR-Vorschriften über Mittag kundig gemacht haben. Für mich ist es schwer verständlich, dassdiejenigen Regierungsmitglieder, die sich in dieser Materie besser auskennen, nicht auf der Regierungsbank sitzen und Sie einfach allein strampeln lassen.Aber das habe nicht ich zu entscheiden. So wird es offensichtlich gewünscht. Aber es wäre einfach hilfreich, wenn man auf die konkreten Fragen, die man stellt, auch konkrete Antworten bekommen könnte. Ich möchte mich darum mit meiner Frage an den Herrn Landtagspräsidenten wenden: Wir haben jetzt vom Herrn Regierungsrat gehört, dass das Joint Committee wahrscheinlich im September noch - oder demnächst die Inkraftsetzung dieser Richtlinie 97/67 EG beschliessen wird, und dass wir dann 6 Monate Zeit für die Umsetzung haben.Was mir aber nach wie vor unklar ist - und diese Frage habe ich jetzt wiederholt gestellt: Wo ist die genaue Bestimmung in dieser EU-Richtlinie, dass wir nun unser Postwesen verselbständigen müssen? Wir haben uns gestern schon über die Art. 24 und Art. 25 unterhalten. Das ist soweit klar. Im Art. 22 wird von einer nationalen Regulierungsbehörde gesprochen. Das kann ja nicht dasselbe wie eine verselbständigte Post sein. Wir sind natürlich in einer Sondersituation. Alle Länder, die dem EWR angehören, werden, nehme ich an, ihre eigene Post haben. Und für diese nationalen Postorganisationen gilt diese Richtlinie 97/67 EG. Heisst das einfach indirekt, dass das auch für Liechtenstein gilt? Und weil wir keine eigene Post haben, müssen wir die Post verselbständigen? Ist das so zu verstehen? Oder können Sie, Herr Landtagspräsident, mir die genaue gesetzliche Bestimmung zeigen? Das dazu.Dann, Herr Regierungsrat, zur Privatisierung: Natürlich steht das so im Gesetzesentwurf, dass das Land mindestens 51 % haben muss, das haben wir ja alle gelesen. Die Frage war doch von mir: Bestehen irgendwelche Absichten der Regierung, dass eine Teilprivatisierung kommt, dass Teile dieser 49%, die dem Finanzvermögen zuzurechnen sind, verkauft werden, z.B. an die Schweizerische Post? Die Frage war: Bestehen diesbezüglich mehr als nur theoretische Überlegungen der Regierung?Dann über die Posthalter: Ich will mich da nicht mehr weiter darüber aufhalten. Die Motivation der Posthalter ist selbstverständlich nie in Frage gestellt worden. Was ich angesprochen habe, war ganz etwas anderes.Zum Schluss noch genau dasselbe, was der Kollege Lampert vorhin angesprochen hat: Die Einzelheiten dieser Vereinbarung zwischen der Schweizer und der Liechtensteiner Post. Natürlich interessiert das den Landtag nicht im Einzelnen. Aber, was ich fordere - und was unbedingt notwendig ist: Dass Regierung und Landtag die Richtung bezüglich des Inhalts dieser Vereinbarung vorgeben. Darum geht es doch.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen nicht erteilen, Herr Abg. Hoch, ich kann hier nur meine persönliche Ansicht vertreten. Meiner Meinung nach ergibt sich aus der Richtlinie 97/67 vom 15. Dezember 1997, die nun nach den jetzt gegebenen Auskünften des Herrn Regierungsrates möglicherweise schon im März nächsten Jahres auch für den EWR-Bereich massgeblich sein wird, folgendes:In Ziff. 10 der Präambel lesen wir: "Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip ist auf Gemeinschaftsebene ein Bestand an allgemeinen Grundsätzen festzulegen. Es ist jedoch den Mitgliedstaaten zu überlassen, die Verfahren im Einzelnen festzulegen und das für ihre Situation geeignetste System zu wählen".In Art. 3 Abs. 1 des Inhaltes lesen wir dann: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet".In Art. 14 heisst es in Abs. 1 wiederum: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie die Kostenrechnung der Anbieter von Universaldienstleistungen nach diesem Artikel erfolgt".Und schliesslich noch, als weiteres Beispiel für die Tendenz dieser Richtlinie, wie ich sie auffasse, Art. 16 Abs. 1: "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass im Interesse eines hochwertigen Postdienstes für den Universaldienst Qualitätsnormen festgelegt und veröffentlicht werden".Aus all dem ziehe ich den Schluss, dass diese Richtlinie "nur" den Staaten, die sich nach ihr richten müssen, vorschreibt, dass sie dafür zu sorgen haben, dass auf ihrem Staatsgebiet ein Postdienst - diese Dienste, die hier als Universaldienst bezeichnet werden - , zu den Qualitätsanforderungen und zu den Kostenbestimmungen, die hier umschrieben werden, anbietet. Ob das ein eigener Dienst dieses Staates ist, ob dazu im Vertragswege eine Postverwaltung eines anderen Staates, die bestimmt nicht ein EWR-Staat sein muss, ist, ob das mehrere Anbieter sind - in der einen Bestimmung war von der Mehrzahl von Anbietern die Rede - , oder nur ein einziger, das ist alles den Mitgliedstaaten überlassen. Es wäre im Hinblick auf diesen Richtlinieninhalt sicher nicht möglich, die "Gelben Postdienste" mit unveränderter Aufrechterhaltung des Postvertrages weiterzuführen. Das scheint mir völlig klar zu sein. Es wäre aber theoretisch sicherlich möglich, nach Auflösung des derzeitigen Postvertrages mit der Schweizerischen PTT - wenn man das will - , eine neue Vereinbarung zu schliessen, wonach die Schweizerische PTT auch weiterhin die "Gelben Postdienste" besorgen könnte unter Beachtung des Inhaltes dieser Richtlinie. Natürlich müsste die PTT dann der Regierung als Regulierungsbehörde im Sinne des Art. 22 der Richtlinie gewisse Einflussmöglichkeiten,gewisse Aufsichtsmöglichkeiten zugestehen. Das wäre meiner Auffassung nach zweifellos möglich.Genau so gut ist es aber eine Variante, eine Möglichkeit, das zu machen, was die Regierung uns hier vorschlägt, nämlich: Sich von der Schweizerischen Post abzukoppeln, eine eigene Liechtensteinische Post AG zu gründen, die wir somit allein in unserer Hand haben, wenn man so will und die liechtensteinischen Postdienste zukünftig von dieser Gesellschaft besorgen zu lassen. So verstehe ich diese Richtlinie, wobei ich eines nicht ganz verstanden habe, Herr Regierungsrat - vielleicht habe ich da zu wenig aufgepasst: Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen Wert auf die Feststellung gelegt, dass Sie ganz anderer Meinung seien, als ich. Ich habe aber ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden, in welchem Punkt. Ich meine, Sie haben Informationen mitgeteilt, die ich nicht gehabt habe, nämlich dass der Gemeinsame EWR-Ausschuss in seiner September-Sitzung dieses Thema behandeln wird. Weiters, was Sie zum ersten Mal gesagt haben, dass die Regierung bereits einen Bericht und Antrag an den Landtag vorbereitet habe zwecks Genehmigung oder bzw. Zustimmung zu einem solchen Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses, sodass diese Beschlussfassung, die ich in meinem Votum vor der Mittagspause auf vermutlich März nächsten Jahre bezogen hatte, so dass diese Beschlussfassung möglicherweise schon im November diesen Jahres stattfinden kann. Das ist alles möglich; wenn sich das so abspielt, ist das selbstverständlich möglich.Und dann haben Sie noch den Begriff "6 Monate" hineingebracht. Sie haben gesagt: "Wir haben uns erkundigt, wir haben uns nochmals erkundigt, wir haben uns wieder erkundigt, es werden nicht mehr als 6 Monate". Von diesen 6 Monaten war - meines Wissens - überhaupt noch nie die Rede, nämlich von diesen 6 Monaten. Nicht von den 6 Monaten gemäss Art. 103 EWR-Abkommen. Das ist die Zeit, die man an sich für die Ratifikation hat, sondern ich habe Ihre Ausführungen jetzt so verstanden, dass den EWR-EFTA-Staaten zur Übernahme und Umsetzung dieser Richtlinien eine Frist von 6 Monaten eingeräumt werden soll, offenbar ab Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses. Das ist mir neu. Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber in diesem Antrag ist meines Wissens nirgends davon die Rede. Wenn das so ist, ist das eine interessante Information. Wir werden dann ja sehen, spätestens nächsten Mittwoch - die Mitglieder der EWR-Kommission - , was im Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses diesbezüglich tatsächlich drinnen steht.An und für sich empfände ich eine Frist von 6 Monaten für relativ kurz, wenn man sieht, dass die EU-Staaten sich selbst eine 12-monatige Frist eingeräumt haben. Aber das ist Sache der von der Regierung nach Brüssel entsandten Verhandlungsdelegation, dort in den Beratungen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses darauf zu dringen, dass eine ausreichende Umsetzungsfrist eingeräumt wird. Denn das ist allein Sache des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, die Umsetzungsfrist festzulegen. Das steht dort im Beschluss dann auch jeweils speziell drin. Wenn dieRegierung sich mit 6 Monaten zufrieden gibt, dann ist das auch eine Erklärung für eine gewisse Eilbedürftigkeit, allerdings eine, die man gerne schon früher gehabt hätte.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für Ihre Ausführungen. Den Unterschied in den Ausführungen zwischen Ihnen und mir betraf den zeitlichen Ablauf. Ich habe also den zeitlichen Ablauf gemeint. Diese Information, die haben Sie nicht so gehabt. Ich habe zwar gestern auch schon einmal von diesen 6 Monaten gesprochen, vom Joint Committee, bis dann das umzusetzen sei. Also diesbezüglich muss ich den Abg. Gebhard Hoch korrigieren, dass ich mich da über Mittag kundig gemacht habe, sondern ich habe einfach nochmals nachgebohrt. Aber die Information habe ich gestern schon einige Male versucht, so hinüber zu bringen.Der Landtagspräsident hat hier einige Artikel gelesen. Für mich sind vor allem zwei entscheidend: Das ist diese Kostenrechnung, aber dann auch Artikel 7: "Soweit es für die Aufrechterhaltung des Universaldienstes notwendig ist, kann jeder Mitgliedstaat folgende Dienste für den/die Anbieter von Universaldienstleistungen reservieren". Und hier geht es genau um diese 350 Gramm, wo wir eben im Unterschied zur Schweiz stehen.Das Zweite ist eben mit dieser Kostenrechnung, die heute "pro rata" durchgeführt wird und diesen Vorschriften, dieser Richtlinie natürlich nicht entspricht. Ich habe es gestern auch schon ausgeführt: Wie ist eine Richtlinie umzusetzen? Meine Informationen sind so, dass es nicht reicht, wenn man irgendein etabliertes Verfahren hat oder Beschlüsse, Regierungsbeschlüsse und dergleichen hat, sondern dass es Gesetze oder Verordnungen sein müssen. Also, ich gehe von dieser Information aus und kann im Moment natürlich nicht mehr dazu ausführen.Dann möchte ich nochmals zurückkommen - ich hoffe, es ist zum letzten Mal. Ich habe gemerkt: Wir wiederholen uns mindestens schon zum 4. Mal, was die Vereinbarungen und dergleichen anbelangt, auch was die Beteiligung mit diesen 51 % betrifft. Ich möchte kurz betreffend Absichten der Regierung sagen: Wir haben hier im Moment noch keine Stossrichtung, weil die optimale Lösung, die kennen wir im Moment noch nicht. Wir haben ja dieses Gutachten bis Mitte Oktober vor uns und können dann schauen, in welche Richtung hier gearbeitet werden soll. Ich gehe im Moment eher von einer längerfristigen Zeit aus, dass also im Moment noch diese 100 % beim Land bleiben.Eine Frage wurde noch aufgeworfen vom Abg. Rudolf Lampert, und zwar bei diesen 350 Gramm oder 2000 Gramm in der Schweiz, ob das Probleme gebe bei der Abrechnung: Es ist so, dass diese Differenz durch Regelungen des Mehrwertsteuervertrages mit der Schweiz dahingehend behoben wird, dass die gleicheAnwendung der Mehrwertsteuer in beiden Staatsgebieten stattfindet, d.h. diesbezüglich wird hier kein Gefälle vorhanden sein.Es wurde auch noch die Sortieranlage angesprochen, dass nicht klar sei, wie es in Zukunft vor sich gehe. Ich möchte auch festhalten und das hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Briefverkehr innerhalb des Landes weiterhin in Liechtenstein sortiert werden sollte. Aber betreffend der Postsendungen, die aus dem Ausland kommen: Da ist natürlich im Moment noch nicht klar, welcher Weg beschritten werden soll. Ich möchte nur noch einmal auf die Zahlen zurückkommen, dass es durchaus machbar ist, dass hier Liechtenstein einen eigenständigen Weg geht. Wir haben ja 12 Mio. Postsendungen, die innerhalb des Landes zirkulieren, die also sortiert werden müssen. Wir haben insgesamt etwa 21 Mio. Postsendungen, die vom Ausland kommen oder ins Ausland gehen. Also, was wir heute schon können, das müsste man dann um den Faktor 3 ausdehnen, um dann die total 33 Mio. Postsendungen zu handhaben. D.h. eben: Es ist durchaus möglich, dass hier Liechtenstein einen eigenen Weg gehen kann, entweder durch Handsortieren oder durch Ankauf einer Sortieranlage. Diesbezüglich - finde ich - sollten betriebswirtschaftliche Gründe ausschlaggebend sein.Dann wurde vom Abg. Rudolf Lampert auch noch angesprochen betreffend die Rechtslage, die sich ändert: Wir sprechen hier von eigentlich zwei unterschiedlichen Dingen. Ich habe hier die Rechtslage gemeint, ja das Bankengesetz, das Versicherungsgesetz usw., dass sich in diesen Bereichen nichts ändert. Es ist klar, dass sich vertraglich, wie die Post organisiert ist, sich etwas ändert. Aber beide haben sich an unsere Gesetze zu halten. Insbesondere im Bereich des Sorgfaltspflichtgesetzes, da ist es möglich. Ich habe es auch schon angedeutet, dass hier eine Gesetzesänderung unterwegs ist, die den Postbereich betrifft. Aber dies ist unabhängig davon, ob jetzt die Post reorganisiert wird, oder nicht. Ich glaube, das ist im Moment alles.Abg. Johannes Matt:
Ich gehe davon aus, Herr Regierungsrat, dass Sie relativ schnell einen Anteil dieser neuen Aktiengesellschaft verkaufen wollen. Das stützt sich auf die Aussagen auf Seite 16 des Berichtes. Da schreiben Sie betreffend Postwertzeichenstelle, dass man die nicht eingliedern könne, und zwar: "Damit fliessen die Erlöse aus der Philatelie direkt der Landeskasse zu und nicht der zukünftigen Liechtensteinischen Post AG, deren Gewinne auf den oder die Teilhaber aufzuteilen sind". Also, das ist ein Indiz, dass Sie - nehme ich an - darauf tendieren, Anteile dieser Post AG zu verkaufen, resp. der PTT zu übergeben. Und da komme ich wieder zurück auf die Grundfrage dieses Gutachtens, das doch sehr wichtig wäre, zu haben, bevor wir hier in die Lesung eintreten, das Gutachten, wie sich die zukünftige Zusammenarbeit mit der Schweizer Post ausgestalten wird. Und warum ist das wichtig? Es ist wichtig darum, weil, sollten wir 100 % beim Land behalten von dieser Post AG, sowäre es das Sinnvollste, dass man das Amt für Briefmarkengestaltung auch eingliedern würde in diese Post AG. Das wäre eine Grundsatzentscheidung, das wäre eine gute Grundsatzentscheidung, um das alles zusammen zu haben. Das können wir nicht und das leuchtet mir ein, wenn wir Anteile dieser Post AG verkaufen wollen. Aber wir wissen ja zum heutigen Zeitpunkt noch nicht, ob wir verkaufen wollen oder nicht. Und haben wir das Gutachten in unseren Händen, wissen wir das. Dann könnten wir die Struktur dieser Aktiengesellschaft dergestalt ausgestalten, wie wir es haben wollen. Und darum ist es eigentlich eine der wichtigsten Grundlagen, um auf diese Vorlage einzutreten, ist dieses Gutachten. Also, wir müssen wissen, wie wir in Zukunft mit der PTT zusammenarbeiten wollen. Betreffend Dringlichkeit dieser Vorlage: Ich glaube, da stimmt einfach Ihre Argumentation in sich nicht.Nach den Ausführungen des Landtagspräsidenten und seiner Einschätzung kann es ja gar nicht so dringlich sein. Also, was heisst, wenn wir sagen: Wir warten bis dieses Gutachten kommt. Dann warten wir nicht ein Jahr oder zehn Jahre, dann warten wir zwei, drei Monate, nehme ich an. Und sobald wir das Gutachten haben, können wir darauf eintreten. Und diese zwei, drei Monate - das gibt gar kein Problem, diese Verzögerung, diese zeitliche Verzögerung. Auf jeden Fall haben Sie mir nicht plausibel machen können, warum es ein Problem sein sollte.Also, nach wie vor: Ich unterstütze den Antrag des Fraktionssprechers, diese Vorlage zu verschieben, und zwar mit der Begründung, dass ich nicht ausreichend dokumentiert bin, um festzustellen, ob diese Organisationsstruktur, die wir hier beschliessen wollen, auch die richtige Form ist.Bei der 2. Lesung sowas einzubauen, oder verlangen einzubauen, ist für uns als Landtagsabgeordnete fast nicht möglich, weil da müssen wir eine dementsprechende Fassung vorbereiten. Das kann wirklich nicht unsere Aufgabe sein. Das ist Aufgabe der Regierung. Darum wäre es sinnvoll, innerhalb kürzester Frist einen Entwurf dieses Gutachtens zu bekommen und allenfalls mögliche Varianten der Einarbeitung des Amtes für Briefmarkengestaltung in diese Vorlage.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, ich muss schon sagen, die gestern Abend durchgeführte Eintretensdebatte und die heutige Eintretensdebatte für diese Gesetze, die aufgrund der Auflösung des Postvertrages notwendig geworden seien, die bewegt mich je länger, je mehr. Mich wundert, dass in diesem Hause nicht viel energischer Emotionen hochkommen. Man muss sich einmal vorstellen, was hier eigentlich abgeht: Der Postvertrag mit der Schweiz wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, heisst es. Jetzt stellt sich in einer fünfstündigen Debatte heraus, dass die Begründung, die dafür geliefert worden ist, dass die gar nicht stimmt. Dass es keine zwingenden EWR/EU-rechtlichen Bestimmungen gibt, die dies wirklichnotwendig gemacht hätten. Es ist schlicht unrichtig, die Begründung, die uns die Regierung für diese insgesamt 6 Gesetzesvorlagen gegeben hat, die ist in ihrer Substanz nicht richtig. Niemand regt sich eigentlich weiter darüber auf. Mir geht das wirklich zu weit.Die konzeptionellen Grundlagen für diese 6 Gesetzesvorlagen, die hier zur Diskussion stehen, die stehen wirklich nur in den allergröbsten Umrissen bereit. Alternativen hört man gar nicht dazu. Wurden sie überhaupt abgeklärt, die Alternativen? Hat man nachgedacht, ob man Personenbeförderungstransporte nicht auch nach Österreich, z.B. ob man sich nicht auch an Feldkirch, Dornbirn, an diesen Verbund anhängen könnte, ob das überhaupt machbar wäre. Fragen über Fragen, wo Sie Abklärungen versprechen, Herr Regierungsrat. Es geht mir - ich rege mich - je länger ich zuhöre, rege ich mich wirklich über diese Diskussion auf. Nicht nur die Dringlichkeit wird praktisch nicht begründet. Womit denn wirklich ist diese Dringlichkeit gegeben? Einfach, weil wir den Vertrag aufgelöst haben. Kein Mensch hier im Hause weiss wirklich: Warum? Wir müssen einfach in aller Hast und Eile Gesetze erlassen, die mehr Fragen hinterlassen, als sie lösen. Überhaupt mit der Substanz dieser Gesetze haben ich Riesenprobleme. Sie werfen mehr Fragen auf, als sie machen. Warum war diese Auflösung des Postvertrages mit der Schweiz dermassen dringlich, warum konnte das nicht solide vorbereitet werden? Sie sind uns jegliche Begründung hierfür schuldig geblieben. Die grosse Mehrheit des Landtage stört sich offenbar nicht daran. Sie sagen jetzt einfach: Das ist sehr dringlich, wir müssen das schnell machen. Niemand stört sich daran, gut gegangen. Ich werde das nicht mittragen.Abg. Marco Ospelt:
Ich bin auch sehr empfindlich gemacht worden in Bezug auf Grundlagen für Gesetzesinitiativen, die in diesem Haus eingebracht werden und in Bezug auf die Sorgfalt in der Formulierung von Gesetzesvorlagen. Und deshalb finde ich es gut, dass wir solange uns wiederholt haben in den Begründungen, bis klar geworden ist, dass der Begründung für Bericht und Antrag der Regierung die Grundlage fehlt. Es fehlt die Grundlage in Bezug auf Richtlinien des EWR. Wir hören, dass es derzeit noch gar keine gültige Regelung gibt, die uns zwingen würde, unsere Post zu verselbständigen und es fehlt die Grundlage bezüglich der Auflösung des Vertrages mit der Post, mit der Schweizerischen Post oder der Post AG. Denn inzwischen ist klar geworden, dass auch über das 1999, über Januar 1999 hinaus in verschiedensten Bereichen eine Zusammenarbeit mit der Schweizer Post AG unabdingbar ist. Mir scheint, hier wird in der gestrigen wie in der heutigen Vorlage eine Taktik der Regierung offensichtlich. Sie legt uns hier Vorlagen auf den Tisch, die sie im Eilzugtempo zusammengestellt hat. Die Regierung erhofft sich dann für die 2. Lesung die Verbesserungen vom Landtag, die sie dann einarbeiten wird und wo sie dann in der 2. Lesung hofft, eine substanziellere Vorlage vorlegen zu können, aufgrund dessen, was sie im Landtag hier gehört hat, ohne nochzusätzlich, dass sie dem Landtag die notwendigen Grundlagen gibt für die Entscheidung, wie z.B. dieses Gutachten, das wirklich substanziell wäre in der Beurteilung. Deshalb, glaube ich, ist es gut begründet, diese Vorlage zu verschieben.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Insbesondere das, was jetzt der Abg. Gabriel Marxer gesagt hat: Das kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Was Sie ausführen, stellt die Fakten auf den Kopf. Der Abg. Gebhard Hoch hat gestern bereits in seinem Eintretensvotum den Rückweisungsantrag gestellt. Das hat sich heute wiederholt, bevor er überhaupt den Herrn Regierungsrat angehört hat. Sie sind also insgesamt mit der vorsätzlichen Meinung der Rückweisung an dieses Thema herangegangen und in diesen Landtag gekommen.Der Herr Regierungsrat hat Ihre Fragen, die Sie im Wesentlichen immer wiederholt haben, mit grosser Geduld beantwortet. Sie wollten die Antworten gar nicht zur Kenntnis nehmen, weil Sie sonst Ihre Strategie der Rückweisung nicht hätten weiterverfolgen können. Ich möchte Sie bitten zur Kenntnis zu nehmen: Ihre destruktive Haltung hat mit konstruktiver Opposition herzlich wenig zu tun. Geben Sie Ihre destruktive Haltung auf, damit wir endlich mit unserer Landtagsarbeit hier weiterfahren können.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch kurz auf das Votum des Abg. Johannes Matt eingehen: Er brauche noch dieses Gutachten, um entscheiden zu können betreffend der zukünftigen Organisation. Ich habe schon verschiedentlich ausgeführt, dass das nicht in die Aufgabe der Regierung oder des Landtags fallen soll, wie sich die FL-Post AG in Zukunft organisieren wird. Dem möchte ich eigentlich im Moment gar nichts mehr beifügen. Ich glaube, ich habe mich in den meisten Punkten schon 4,5,6 Mal wiederholt und ich möchte sagen: Eine Debatte über diese Punkte erübrigt sich im Moment. Es wird immer wieder eben die Notwendigkeit in Frage gestellt. Ich glaube, diesbezüglich haben wir ganz klar auf den Tisch gelegt, dass hier die Notwendigkeit vorhanden ist, wir sind in einem Fahrplan. Wir haben Gespräche mit der Schweiz, wir haben Termine und sind hier voll unterwegs. Ich würde es im Moment eher als Brüskierung unserer schweizerischen Verhandlungspartner anschauen, wenn wir jetzt diesen ganzen Zeitplan, der ja einvernehmlich zustande gekommen ist, eigentlich ohne Grund über den Haufen werfen. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde es besser finden, Herr Regierungsrat, wenn Sie die Vorlage - die Notwendigkeit und den Wunsch der Regierung - , die Vorlage jetzt inhaltlich zu behandeln, damit begründen würden, dass es eine gute Vorlage ist, was es vom Inhalt her, vom angestrebten Ziel her meiner Meinung nach sicherlich ist. Dass es ein Ziel ist, nämlich die Verselbständigung der liechtensteinischen Post, das wir erreichen wollen und dass der Landtag da auf diese Vorlage eintreten soll, anstatt als Begründung immer in den Vordergrund zu stellen, u. a. , zugegebenermassen nicht nur, dass es eine Brüskierung wäre, wenn die Regierung ihren vorgegebenen Zeitplan, Gesprächen mit der Schweiz u.a. nicht einhalten könnte. Das kann nun für den Landtag als Gesetzgebungsorgan wirklich nicht die massgebende Überlegung sein, ob wir hier eintreten oder nicht. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlagen, weil ich diese Zielrichtung befürworte, weil ich glaube, dass die Neuordnung des liechtensteinischen Postwesens mit dieser selbständigen Post AG eine gute Sache ist, vom gesetzgeberischen Inhalt her sicherlich noch verbesserungswürdig, und weil ich ausserdem glaube, dass der Umstand, der zugegebenermassen gegebene Umstand, dass es die Regierung verabsäumt hat, in diesem Bericht, ebenso wie auch in dem vorherigen Bericht, darauf hinzuweisen, dass es zur Erfüllung der auf uns zukommenden EWR-Voraussetzungen auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, auch Alternativen unter Einbezug der Schweizerischen PTT gegeben hätte, dieser Umstand allein ist für mich kein Anlass, auf diese Berichte überhaupt nicht einzutreten.Wie gesagt, auch die Begründung, da muss man jetzt eintreten, wir müssen jetzt vorwärtsmachen, weil die Regierung hat sich schon einen Zeitplan aufgestellt, und der dürfe doch um Gottes Willen nicht mehr durcheinander gebracht werden. Wenn das der einzige Grund wäre, dann wäre ich auch nicht für Eintreten.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Abgeordneter Kranz, ich möchte Ihre Vermutung bestätigen, dass wir mit der vorsätzlichen Meinung zur Rücküberweisung dieser Regierungsvorlage in den Landtag gekommen sind. Das haben wir uns sehr gut überlegt und deshalb habe ich diesen Antrag gestellt. Die Antworten des Herrn Regierungsrates waren nicht oder sind nicht dazu angetan, unsere Meinung zu ändern. Wir bleiben mit guter Überzeugung, in fester Überzeugung bei diesem Antrag. Ob wir destruktive oder konstruktive Oppositionspolitik machen, das möchte ich eigentlich lieber dem Urteil anderer überlassen.Abg. Johannes Matt:
Ich möchte wirklich nur noch abschliessend, aber dennoch festhalten: Ich glaube, ich habe versucht, eine Begründung darzulegen, warum ich dieses Gutachten gernehätte. Und dass Sie nicht mit einem Wort eigentlich auf diese Begründung eingehen, sondern nur sagen: Die Regierung ist halt anderer Ansicht. Und dann noch mit den Worten schliessen: Die Debatte erübrigt sich - das finde ich eigentlich einen Affront, das muss ich ganz klar sagen. Und wer da wen mit der Geduld strapaziert, das möchte ich auch wissen. Ich fühle mich hier sehr strapaziert, weil ich glaube nicht, dass es böswillig ist, wenn man Fragen stellt im Landtag, weil man nicht die präzise Antwort oder die Antworten erhält, die einem befriedigen. Dann ist das schlecht. Es ist doch die Aufgabe eines Landtagsabgeordneten, sich kundig zu machen und wenn die Sache nicht geklärt wird, nochmals nachzuhaken. Und sollte das nicht mehr erlaubt werden, so werden wir einen eigenartigen Stil einführen in diesem Hause.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte zunächst den Abgeordneten der FBPL danken für Ihre konstruktive Oppositionspolitik, die Sie hier gemacht haben. Mir war es leider aus zeitlichen Gründen nicht möglich, noch so intensiv mit dieser Vorlage auseinanderzusetzen, wie sie das verdient hätte. Aber aufgrund der hier geführten Diskussion bin ich nun doch zur Meinung gekommen: Bevor wir auf diese Vorlage eintreten, sollten wir auch schauen, was für Alternativen es gäbe. Und dann, wenn diese Alternativen bekannt sind, wenigstens den Umrissen nach, dann sollten wir uns für ein Konzept entscheiden. Ich kann deshalb hier nicht für Eintreten stimmen.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Landtagspräsident, ich bin Ihnen hier zu Dank verpflichtet in dieser Debatte. Sie tun etwas, was im Grunde genommen die Rolle der Regierung wäre. Sie begründen diese Vorlage endlich. Und zwar hat mich die Debatte bisher nämlich nur weiter davon in meiner Überzeugung bestärkt, dass ich diese Vorlage so nicht akzeptieren kann. Wir beantragen ja auch nicht "Nichteintreten" auf die Vorlage, sondern wir beantragen, dass diese überarbeitet wird von der Regierung und wir wünschen ja auch, dass ein neues Konzept, das nach der Auflösung des Postvertrages, die ja nun Faktum ist und vom Landtag als Faktum hinzunehmen ist, dass da Ersatzmassnahmen in unserem Lande auch auf gesetzmässiger Ebene notwendig seien. Das leuchtet mir ein, das spreche ich mich ja gar nicht dagegen aus.Wogegen ich mich ausspreche - und das haben auch Sie, Herr Präsident, nun noch einmal festgehalten: Es wurden überhaupt keine Alternativszenarien vorgelegt oder entwickelt. Wir bekommen hier einfach eine Entscheidung hingelegt in aller Eile. Ich habe manchmal den Eindruck gehabt beim Lesen, bei der Begründung dieser Vorlagen, dass eigentlich die Leute kaum wissen, was sie wirklich tun. Dass sie gerade vom einen Ort zum andern hangeln, dass sie finden: Ach, so könnte eseigentlich gehen. Und schon stürzt man sich auf diese eine Lösung und hängt alles nur an dieser einen Lösung auf. Es ist gar keine Zeit. Die Regierung und die ihr untergeordneten Amtsstellen, die Verhandlungsleute, die nehmen sich gar keine Zeit dafür, Alternativen zu entwickeln. Und dagegen spreche ich mich aus.Regierungsrat Norbert Marxer:
Herr Präsident. Betreffend Alternativen - hier sind ja die Weichen in dem Sinne noch nicht gestellt. Ich möchte nochmals auf dieses Gutachten zu sprechen kommen. Da sind ja zwei mögliche Wege offen. Die eine Möglichkeit ist eine engere Kooperation mit der Schweiz. Die andere Möglichkeit ist ein selbständiger Weg. Das heisst bezüglich dieser Alternativen: Diese Entscheidung kann in der nächsten Zukunft, vielleicht im nächsten Jahr oder noch später getroffen werden.Dann betreffend die Organisation, ob das Amt für Briefmarkengestaltung jetzt eingebaut werden soll, oder nicht: Es ist so, dass hier mit diesem Gesetz ein Vorschlag gemacht wurde, dass externe Stellen, also von aussen Beteiligungen möglich sind, und das auch im Hinblick auf die eventuelle Zusammenarbeit mit der Schweiz. Und das ist einfach diese Möglichkeit, die man offen hat. Also, man kann entweder 100 % beim Land behalten. Dann ist es aber nicht notwendig, dass man diese zwei, die Philatelie und die Post zusammenlegt, sondern das kann man ja trotzdem auseinanderhalten. Aber man behält sich trotzdem die Möglichkeit offen, in ein, zwei, drei, vier Jahren diese 49% dann zu veräussern. Also, hier hat man auch noch beide Optionen offen, mit dieser Vorlage, mit diesem Vorschlag. Ich glaube, auch während der vergangenen Stunden habe ich schon auch probiert, diese Vorlage zu verkaufen, auch zu sagen, dass die Poststellen hier im Land voll motiviert sind und auch hinter dieser Lösung stehen. Also, ich möchte auf jeden Fall Ihnen beliebt machen, dass Sie heute diese Vorlage hier in 1. Lesung behandeln.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, kommen wir zur Abstimmung. Der Abg. Gebhard Hoch hat den Antrag gestellt, diesen Bericht und Antrag mit seinen zwei Gesetzesvorlagen - Postgesetz und Postorganisationsgesetz - an die Regierung zurückzuweisen. Wird zu diesem Antrag noch das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag auf Rückweisung dieses Berichtes und Antrages an die Regierung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.GESETZ ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE POSTWESEN (POSTGESETZ, PG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit gilt Eintreten des Landtages beschlossen, und wir beginnen mit der ersten Lesung der Regierungsvorlage 1.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Ich will mich nicht wiederholen. Ich möchte - nur der guten Ordnung halber - , damit es auch bei dieser Bestimmung im Protokoll steht, festhalten, dass mir eine Verabschiedung dieses Art. 1 in dieser Form in 2. Lesung nur dann möglich erscheint, wenn zu diesem Zeitpunkt diese Richtlinie bereits Bestandteil des EWR-Rechtes ist, was ich nun einmal für die nächsten zwei, drei Monate weiterhin bezweifeln möchte. Aber wir lassen uns überraschen von der angekündigten, plötzlichen Geschwindigkeit dieses Rechtsetzungsprozesses. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
So gut es in der Regel ist, wenn in Gesetzen Begriffe erklärt werden, so absurd erscheint es manchmal, wenn gewisse Begriffe erklärt werden, wie z.B. für mich unter lit. r, wo es heisst: "Absender, die natürliche oder juristische Person, dieUrheber von Postsendungen ist". Also, ich frage mich langsam, was wir in diesen Gesetzen wirklich noch alles aufführen müssen. Ich gehe davon aus, dass das irgendwo in einer EWR-Richtlinie drinsteht und dass das einfach so übernommen wurde bzw. allenfalls auch übernommen werden muss. Ich möchte einfach auf diese Absurdität hinweisen. Ich glaube, es ist nun wirklich nicht nötig, solche Begriffsdefinitionen in den Gesetzen zu übernehmen. Unsere Papierproduktion ist gross genug.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es handelt sich um Art. 2 Ziff. 16, der nunmehr bereits sattsam bekannten Richtlinie. Wir können weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Meiner Meinung nach ist Abs. 4 verfassungsrechtlich bedenklich, da er dem Legalitätsgrundsatz von Art. 92 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung nicht unbedingt entspricht. Gemäss Lehre und Rechtsprechung zu dieser Bestimmung muss ein Verordnungsrecht, eine Verordnungskompetenz der Regierung unmittelbar auf den Gesetzesinhalt zurückzuführen sein. Es genügt also nicht, dass in einem Gesetz drinnen steht: Die Regierung kann Weiteres, in welcher Form auch immer, mit Verordnung bestimmen. Sondern es muss aus dem Gesetz nachvollziehbar sein, unter welchen Umständen, unter welchen Voraussetzungen,
in welchem Rahmen und bis zu welcher Grenze das geschehen kann. Dies ist bei dieser Formulierung meiner Meinung nach nicht möglich. Meiner Meinung nach wäre es notwendig, bei dieser Verordnungskompetenz weitere Dienstleistungen aus den reservierten Diensten auszunehmen, zumindest in etwa zu umschreiben, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann. Das was hier gemacht wird im 2. Satz, dass die Regierung dabei gewisse Umstände zu berücksichtigen hat, das schränkt sie an und für sich, in der Art und Weise, in welchem Umfang sie von dieser Verordnungskompetenz Gebrauch macht, nicht ein.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Ich möchte nur ganz allgemein sagen, dass die Bedenken, die ich zu Art. 6 Abs. 4 geäussert habe, im Grunde genommen auch zu Art. 8 und 9 genauso passen. Denn es ist nicht recht einzusehen, warum nicht im Gesetz klar gesagt wird, dass man für solche Dienste innerhalb des
Universaldienstes, die aber nicht reservierte Dienste sind, einer Genehmigung bedarf oder einer Allgemeingenehmigung nach Art. 9, warum das die Regierung durch Verordnung erst bestimmen können soll. Das ist das eine. Das andere ist, dass hier wieder das Gesetz in keiner Weise umschreibt, unter welchen Voraussetzungen die Regierung in einer solchen Verordnung solche Bestimmungen erlassen kann. Und es wird hier im Sinne einer gesetzesergänzenden Verordnung ausschliesslich dem freien Ermessen der Regierung überlassen, ob, wann und in welchem Umfang sie eine solche Verordnung erlässt. Das ist nach Art. 92 Abs. 1 Satz 2 unserer Verfassung nicht zulässig. Wir können weiterfahren.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage zu lit. c. Und zwar geht es darum, dass ja Genehmigungen an andere Anbieter damit verbunden werden können, die reservierten Dienste nicht zu beeinträchtigen. Dann sind aber die reservierten Dienste per Definitionen schon der Post vorbehalten. Was für eine Beeinträchtigung ist hier gemeint bzw. warum braucht es diese lit. c überhaupt, nachdem diese reservierten Dienste ja der Post vorbehalten bleiben?Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das bis zur 2. Lesung klären. Wir fahren fort mit der Lesung.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Zum Abs. 3 habe ich eine Frage: Diese Beiträge sollen einem Sonderkonto der Landeskasse zugeführt werden. Werden diese Beiträge dann allesamt der Post zurückerstattet zur Deckung der Kosten für den Universaldienst oder ist dabei auch daran gedacht, dass hier das Land gewisse Reserven anhäufen kann für allfällige spätere schwierige Zeiten der Post?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist nur daran gedacht, dass diese Universaldienstpflicht, dass die entgolten wird durch diese Zahlungen. Es ist nicht daran gedacht, Reserven für die Zukunft anzuhäufen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zum Wortlaut des Gesetzesentwurfes keine Einwände, möchte aber zu diesem Artikel 14 ganz allgemein sagen, dass es sich hier ja um eine der zukunftorientierten Abteilungen unserer privaten Post handeln wird, das ist unbestritten. Es wird auch so in den Erläuterungen geschrieben. Ich glaube im Ganzen, dass dieses so umfassende Geschäft im Verhältnis zu den anderen Postdiensten, die wir hier umschreiben, mit einem so kurzen Artikel 14 überhaupt nicht richtig erfasst werden kann. Das sind nur - ich sage jetzt einmal - die Schlagzeilen. Ich möchte doch bitten, bei Artikel 14 nochmals genauer zu prüfen, ob hier der gesetzgeberische Auftrag dann reicht, um dieses allumfassende Postfinanz-Geschäft auszuüben.Abg. Karlheinz Ospelt:
Bei diesem Artikel handelt es sich, wie bereits von der Abg. Hassler erwähnt, um eine grosse Chance für die Post. Hier liegt nämlich einiges drin. Ich gehe davon aus, dass ja die Verrechnungssteuer, sofern diese Konti von der Liechtensteinischen Post AG geführt werden, entfällt. Damit haben wir einen grossen Vorteil gegenüber den bisherigen Postkonti. Also, man sollte, wenn man das Gesetz vorhin im Ganzen beurteilt hat, auch die Chancen etwas herausstreichen. Ich glaube hier, in diesem Artikel, haben wir eine der grössten Chancen überhaupt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte zum Absatz 1 sagen, dass das natürlich richtig ist so, wenn man diese Pflichten hier verankert. Aber wäre es nicht auch wichtig, in den einzelnen Gesetzen Abänderungen vorzunehmen, dass die Post - oder zu prüfen wenigstens - in all diesen Gesetzen, eben den Gesetzen unterstellt ist. Hier gibts einen Querverweis auf die Gesetzgebung. Die wird für die Postdienste ausreichen. Aber aus der Sicht der anderen Gesetze müsste man doch auch die Post dort einschliessen. Das haben wir, glaube ich, bei diesen Gesetzen nicht gemacht, bei den Banken-Gesetzen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte die Regierung fragen, ob Absatz 2 bedeutet, dass die Post alle in Frage kommenden Aufsichtsbehörden gemäss den in Absatz 1 genannten Gesetzen zu verständigen hat, oder eine ausgesuchte, die sie für die zuständige hält, und wer dann entscheidet, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, um gemäss Absatz 3 zu entscheiden, welche Bestimmungen anzuwenden sind? Bei Absatz 3 erscheint es mir ausserdem in sprachlicher Hinsicht sinnvoller zu sagen, welche Bestimmungen "der in Absatz 1 aufgeführten Gesetze" anzuwenden sind statt "der in Absatz 1 aufgeführten Bestimmung".Regierungsrat Norbert Marxer:
Das Letzte nehme ich als Anregung entgegen und bei Absatz 2 ist es sicher so, dass alle zuständigen Aufsichtsbehörden zu verständigen wären. Es hängt natürlich davon ab, welcher Dienst da durchgeführt werden soll, ob es eben im Rankenbereich oder in einem anderen Bereich der Fall ist. Zur Frage der Abg. Ingrid Hassler kann ich im Moment nicht so viel sagen, weil ich im Moment nicht weiss, wie das genau im Banken-Gesetz und in diesen anderen Gesetzen ausgestaltet ist, ob da die Post erwähnt werden müsste, wenn sie an diesen Diensten teil hat, oder ob es so ausreicht. Weil die Post kann ja auch betrachtet werden als Firma, die diese Dienstleistung durchführen muss. Wir werden das auf jeden Fall abklären und die Antwort bei der 2. Lesung geben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Bei den Wettbewerbsdiensten handelt es sich ja um Dienste in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Ich frage mich daher, ob es überhaupt diesen letzten Teilsatz in Absatz 1 braucht, nämlich "soweit dies der üblichen Nutzung der Infrastruktur entspricht". Meines Erachtens braucht es diesen Satz nicht, weil die Post sollte, da sie ja hier im Wettbewerb ist, ohne weiteres auch andere Nutzungen anbieten können, auch wenn das allenfalls neue Infrastrukturen brauchen sollte.Regierungsrat Norbert Marxer:
Da ist eine gewisse Logik in der Argumentation.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Dieser Artikel 19 ist etwas problematisch. Wenn man nämlich von einem Privaten verlangt, dass er gewisse Dienste anbieten muss, wie das ja im reservierten Dienstbereich der Fall ist, dann kann man nicht gleichzeitig sagen, dass diese Preise erschwinglich sein müssen. Weil diese Preise sind dann abhängig von den Aufwendungen, die sie verursachen. Also, einerseits kann man nicht verlangen, man muss diese Leistungen anbieten, und dann sagen, sie müssten aber erschwinglich sein, wenn allein schon die Selbstkosten praktisch unerschwinglich sind. Also, man müsste diesen Punkt noch einmal überprüfen - oder anders formulieren.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es sind ja diesbezüglich zwei unterschiedliche Bereiche. Das eine sind die reservierten Dienste und das andere ist der Universaldienst. Die Idee ist, dass im Bereich der reservierten Dienste die Post Gewinne machen kann, damit sie diesen Universaldienst unterhalten kann. Also, hier findet eine Quersubventionierung statt, damit eben dieser Universaldienst zur Verfügung gestellt werden kann bezüglich Dichte der Poststellen, bezüglich der Preise für Pakete usw.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage richtet sich doch wohl eher danach, Herr Regierungsrat, warum auch die nicht reservierten Bestandteile des Universaldienstes preislich von der Regierung fixiert werden müssen. Weil das bedeutet ja nichts anderes, als dass keinerlei privater Anbieter andere Preise anbieten kann, auch für nicht reservierte Dienstleistungen im Rahmen des Universaldienstes. Den Sinn und Zweck vermag ich, ehrlich gesagt, auch nicht recht einzusehen. Vor allem, wenn man von Privatisierung spricht ausserhalb der reservierten Dienste. Aber vielleicht hören wir zur 2. Lesung mehr dazu.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, in Absatz 1 heisst es eigentlich: "Die Preise für Dienstleistungen des Universaldienstes der Post bedürfen der Genehmigung durch die Regierung". Also, das wäre nur für die Preise der Post, nicht für andere Anbieter im Universaldienstbereich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, das verwundert mich jetzt aber noch mehr, weil wir haben ja in Artikel 8 gelesen, dass auch andere Anbieter nicht reservierte Bestandteile des Universaldienstes anbieten können. Wenn Artikel 18 gar nicht von der Post spricht, sondern einfach nur von den Preisen für Dienstleistungen des Universaldienstes, dann sind die von der Formulierung her auch inbegriffen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Es hat sich erledigt. Sie haben das gerade gesagt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, wenn die Regierung im Sinn hat, diese Preisregulierung nur für die von der Post AG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen einzuführen, dann muss das hier auch gesagt werden. Weil sonst gilt es für alle Bestandteile des Universaldienstes, von welchem Anbieter auch immer. Wir können weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Ich muss mich da verbessern, Herr Regierungsrat, zudem was ich vorher gesagt habe. Ich habe den Artikel 18 mit dem Artikel 19 durcheinandergebracht. Sie haben insofern schon Recht: Artikel 19 bezieht sich nur auf die Dienstleistungen des Universaldienstes der Post. Allerdings steht im Artikel 18, dass auch betreffend alle anderen Dienstleistungen des Universaldienstes die Regierung mit Verordnung der Einzelheiten betreffend die Preisgestaltung regelt. Wie detailliert das jetzt dort drinnen stehen wird, das geht aus der Vorlage nicht hervor. Also das wird dann an der Regierung liegen, ob da die privaten Anbieter so vorgespurt werden durch Vorschriften, dass sie keinen grossen Spielraum mehr haben, oder ob das nicht der Fall ist. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Auch hier habe ich nicht so recht zum Artikel etwas zu sagen, sondern etwas nachzuholen, was in der Finanzkommission zu kurz kam. Ich hätte den Wunsch, dass beim Budget und in der Rechnung in Zukunft das Konto 680 transparenter ausgewiesen wird, weil ich bei diesem Artikel ablesen kann, dass derPostwertzeichenverkauf und auch deren Gestaltung und Herstellung auf den Landesämtern bleibt, eine Landesdienstleistung ist. Somit der Aufwand und Ertrag von dieser Seite separat auszuweisen ist. Dann haben wir Erträge aus der Liechtensteinischen Post AG in Zukunft, die Frankaturerlöse und - als Drittes natürlich die Aufwendungen und die Erträge aus dem Postautodienst. Es wird jetzt in drei Bereiche geteilt: Organisatorisch, für mich auch finanziell, denn eigenständige Institute sind in Zukunft im Budget und Jahresrechnung zwecks Transparenz und auch Verfolgung der Entwicklung separat zu führen. Jetzt ist alles im 680, allerdings die Aufwendungen für die Postwertzeichenherstellung und den Postwertzeichenverkauf ist mit etwas über CHF 6 Mio. in zwei separaten Aufwandkonti ausgeführt. Ich möchte diese Anregung weitergeben.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage: Und zwar ist ja bekannt, dass z.T. noch grosse Bestände an bisherigen Briefmarken im Umlauf sind, welche aus Sammlerbeständen herrühren. Wie wird das gehandhabt, wenn jetzt solche Frankaturmarken auf den Markt kommen, von der Post entgegengenommen werden müssen und gemäss Abs. 5 sind diese ja ausschliesslich als Frankatur in Zahlung zu nehmen seitens der Post. Wie wird da die Abrechnung gemacht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst zur Bemerkung der Abg. Ingrid Hassler: Es ist aus historischen Gründen so, dass hier nicht vollständige Transparenz ist. Früher hatte ja der Philateliebereich eine grosse Bedeutung für die Einnahmen des Landes und aus wettbewerbstechnischen Gründen hat man nicht allen zeigen und sagen wollen, wie gross hier die Auflagen, die Einnahmen und die Ausgaben sind. Aber ich glaube, diese Zeiten sind vorbei und im Sinne der Transparenz kann dieser Schritt vollzogen werden.Dann zur Frage des Abg. Karlheinz Ospelt: Das ist ein generelles Problem in diesem Bereich. Wenn die Postwertzeichenstelle Briefmarken verkauft, dass sie das Geld einnimmt und wenn sie im Postverkehr gebraucht werden, dass dann die Post die Dienstleistung erbringt. Deshalb ist es notwendig, dass diese Transferzahlungen stattfinden. Hier ist auch vorgesehen, dass es jedes Jahr abgeschätzt wird, wie gross diese Zahlungen sind. Sie sprechen nun etwas an, was in der Vergangenheit passiert ist, also in der Vergangenheit wurden diese Bestände angehäuft. Und die kommen jetzt auf den Markt. Betreffend die Briefmarken ist es so: Gewisse sind erlaubt, also sie können in Umlauf gebracht werden. Andere haben eine bestimmte Lebensdauer und sind gar nicht mehr gültig. Also, diejenigen, die noch gültig sind, ist sehr schwierig zu sagen. Ich denke, dass wir uns das für die 2. Lesung überlegen müssen, weil das sind Zahlen, die auch in die Vergangenheit zurückreichen. Das müsste dann sicher separat abgehandelt werden.Regierungsrat Norbert Marxer:
Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 26 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich wollte mich eigentlich mal erkundigen, wie es mit der Datenschutzgesetzgebung unseres Landes aussieht. Wir haben doch meines Wissens schon einmal ein Gesetz in Behandlung gezogen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Schon lange her.Abg. Ingrid Hassler:
Ja, zu Beginn meiner Arbeit im Landtag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Herr Regierungsrat wird das bis zur 2. Lesung abklären.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich wollte die Regierung bitten, zu prüfen, ob nicht auch zu Art. 23 eine Verordnung zu erlassen ist. Hier geht es doch um massgebliche Abmachungen über die gegenseitigen Verrechnungen, auch mit dem Hinweis auf die Ausführungen des Abg. Karlheinz Ospelt, dass noch alte Bestände zur Verwendung stehen. Ich möchte bitten zu prüfen, ob da nicht die Regierung Handlungsbedarf hat, oder ob sie das dann in der Vereinbarung dieser privaten Post überlässt, solche Vereinbarungen mit den Ämtern zu treffen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER LIECHTENSTEINISCHEN POST (POG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen jetzt noch die Vorlage 2.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich glaube, die Höhe des Aktienkapitals sollte schon festgelegt werden, wenn wir in der 2. Lesung bzw. dann in der 3. Lesung dieses Gesetz verabschieden werden. Es hängt allerdings davon ab, ob die Post dann mietweise oder kaufweise die heutigen Liegenschaften übernehmen soll. Ich glaube, diese ist eine der zentralen Fragen, welche bis zur 2. Lesung abgeklärt werden sollten. Aber grundsätzlich müssten wir schon wissen, um welches Kapital es sich dabei handeln wird. Letztlich ist es ja auch der Landtag, der dann diese Mittel zur Verfügung stellen muss.Abg. Gebhard Hoch:
Ja, ich möchte auch wissen, was die Vorstellung der Regierung ist in Bezug auf die Höhe des Aktienkapitals. In diesem Zusammenhang habe ich auch in der Eintretensdebatte die Frage nach dem gesamten Kapitalbedarf gestellt, dies unter Hinweis auf den nachfolgenden Art. 19, indem die Übernahme sämtlicher Immobilien und Mobilien zum Verkehrswert festgelegt wird.Abg. Ingrid Hassler:
Die beiden Vorvoten kann ich unterstützen. Ich denke auch, dass im Abs. 1 mit der Einräumung, dass über die Statuten die Ausübung von Bezugsrechten bezüglich der Erhöhung des Aktienkapitals einiges für die Zukunft offen gehalten wird seitens der Regierung, denn die Statuten werden in Zukunft von der Generalversammlung erlassen. Da ist die Regierung entweder 100 Prozent - oder mindestens Mehrheitsaktionär. Auch ich begrüsse es, wenn zum Absatz 1 die Details bekannt sind. Nur dann kann man über den Absatz 2 überhaupt diskutieren, weil ich etwas Mühe habe, 49% des Aktienkapitals dem Finanzvermögen so einfach zuzuweisen und der Regierung freie Veräusserung in die Hand zu geben, sofern sie vor allem grössere Immobilien in diese AG einbringen würde, die inmeinen Augen einen relativ hohen Wert hätten, also eine Realisierung von stillen Reserven nach sich ziehen würde. Deswegen ist für mich in der Entscheidung zu Abs. 2 auch die Handhabung des von Gebhard Hoch angesprochenen Art. 19 massgebend.Aber ich habe den Eindruck, dass diese Gutachten, die noch im Oktober eintreffen und von denen wir ja zwei verschiedene Varianten an Zusammenarbeit erfahren werden - eine davon ist eine Mitbeteiligung der Schweizerischen Post an diesem Aktienkapital, so habe ich das hier gelesen - , uns in dieser Frage zu Art. 6 noch weiterbringt.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich denke auch, dass da bei der 2. Lesung schon viel konkretere Zahlen vorliegen. Was man sagen kann: Es wurde nach der Höhe des Aktienkapitals gefragt und auch nach der Höhe des Wertes der Immobilien. Diese Informationen kann ich heute schon liefern: Ungefähr wäre mit einem Aktienkapital von rund CHF 3 Mio. zu rechnen. Betreffend die Immobilien ist der Wert in der Grössenordnung von CHF 22 bis 25 Mio. Wie ich in der Eintretensdebatte auch schon ausgeführt habe betreffend die Übergabe zum Verkehrswert oder in Miete, wird im Moment auch die zweite Variante favorisiert, dass man also die Räumlichkeiten der Post im Mietverhältnis zur Verfügung stellt. Dann wäre mit dieser kleineren Summe zu rechnen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann müsste man Art. 19 aber wieder ändern in der Gesetzesvorlage.Abg. Karlheinz Ospelt:
Das würde ich dann auch vorschlagen, dass man Art. 19 wieder streicht. Es wird vorteilhafter sein, bei der Gründung dieser Aktiengesellschaft mit reiner Finanzeinlage zu schaffen, weil die Sacheinlagen ein relativ kompliziertes Verfahren nach sich ziehen. Das wäre ein weiterer Punkt, warum ich davon abraten würde, die Immobilien einzubringen. Im Übrigen scheint es mir auch für das Land selbst vorteilhafter zu sein, wenn die Immobilien mitten im Zentrum von Vaduz im Besitz des Landes und im Eigentum des Landes verbleiben.Abg. Ingrid Hassler:
Zu den von Ihnen erwähnten CHF 3 Mio. als Betriebsmittel ausserhalb der Gebäulichkeiten möchte ich doch fragen: Ist das nicht ein zu kleiner Betrag? Diese Post muss doch mit sehr viel Personalaufwand arbeiten. Wir haben ja, glaube ich, CHF 9 Mio. Personalaufwand, das muss auch für ein paar Monate geregelt sein. Der ganze Fuhrpark ist doch anzuschaffen oder zu übernehmen, um diese Postsendungen von allen Ämtern zuzuführen und zu verteilen. Ich möchte, wenn wir schon über Zahlen sprechen, vielleicht diesen Gedanken einbringen. Da scheinen mir jetzt CHF 3 Mio. relativ wenig ausserhalb der Gebäude.Regierungsrat Norbert Marxer:
Diese Zahl wurde von der Stabsstelle Finanzen geliefert und man muss das vielleicht auch im Vergleich zur LPT sehen, wo ja auch CHF 3 Mio. vorgesehen sind. Bei der Post sind 150 Angestellte ungefähr, und bei der LPT handelt es sich grössenordnungsmässig um 80 bis 90 Wagenführer plus die ganzen Kosten für den Fuhrpark. Das wäre praktisch die Vorhaltung der Finanzen über zwei, drei Monate. Also das wurde in diesem Sinne abgeschätzt. Ob es ausreicht für alle Tätigkeiten, oder zusätzliche Überbrückungskredite oder Kredite aufgenommen werden müssen, das wird man sehen. Aber die Grössenordnung ist diese CHF 3 Mio.Abg. Ingrid Hassler:
Also, das glaube ich Ihnen schon, das soll ja auch die Regierung berechnen und festlegen. Aber, was mich jetzt irritiert hat, ist, dass Sie die CHF 3 Mio. Dotationskapital der LPT in Verbindung bringen mit diesen 90 Personen, die für die Subunternehmer fahren. Also da war ich der Meinung, diese Gehälter werden dann von den Subunternehmern bezahlt. Dass also das Dotationskapital nicht auf die Gehälter, die die Subunternehmer auszurichten haben, als Vorfinanzierung gilt.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist ganz klar, dass diese Gehälter nicht direkt ausbezahlt werden. Aber diese Kilometerleistungen und Fahrleistungen werden ja weiterverrechnet. Deshalb habe ich Bezug genommen auf diese Zahl der Personen, die hier aktiv sind, damit man ungefähr weiss, was dahinter steht, hinter dieser LPT. Eben diese 40 Postautos, die andauernd unterwegs sind, und diese 90 Wagenführer. Es war rein nur ein qualitatives Bild hier, um einen Sinn für die Grössenordnung zu bekommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Solange der Staat die Gesellschaft zu 100% kontrolliert - und nach den Aussagen des Herrn Regierungsrates wird dies nach seiner Auffassung wohl längerfristig so sein - , macht der zweite Satz keinen Sinn. "Generalversammlung" könnte man dann auch mit "Regierung" ersetzen. Aber besser wäre wohl, dass der Landtag, solange der Staat alle Aktien hält, den gesamten Verwaltungsrat nominiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das tut er ohnehin. Nur aufgeteilt: Drei Mitglieder der Landtag und zwei Mitglieder die Regierung, solange der Staat alle Aktien hat. Aber wohl auch dann, wenn der Staat nur noch 51 % hält?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte nur noch kurz präzisieren: Sie haben vorhin von - es sei von uns aus gedacht - also dieses "längerfristig": Ich habe das, glaube ich, vor einer Stunde oder so, auch gesagt: Das kann sich um ein Jahr, zwei Jahre und so handeln. Das möchte ich dahingehend etwas relativieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Also, wenn man im Abs. 1 schon davon spricht, dass eines dieser Mitglieder der Geschäftsleitung den ständigen Vorsitz hat, dann sollte man es nicht als Sprecher der Geschäftsleitung bezeichnen, sondern als solchen, nämlich als Vorsitzenden der Geschäftsleitung.Abg. Alois Beck:
Ich frage mich, ob Abs. 2 richtig plaziert ist, weil, der Art. 12 ist mit Geschäftsleitung überschrieben.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte noch die Frage stellen, ob die für die Geschäftsleitung vorgesehenen Personen - das muss man jetzt doch ins Auge gefasst haben bei dieser schnellen Verwirklichung - aus dem jetzigen Personal der Post, wie wir sie hier kennen, rekrutiert werden können.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das abklären. Wir können weiterlesen.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Durch die Privatisierung der Post sind wir jetzt in der genau gleichen Situation wie z.B. im Falle der Liechtensteinischen Landesbank. D.h. in Zukunft wird der Landtag einfach noch einmal jährlich den Jahresbericht der Post zur Kenntnisnahme erhalten. Es bestehen - obwohl hier doch Landesregale vertreten werden - keine weiteren Pflichten mehr, den Landtag einzubeziehen, sobald diese Verselbständigung, diese Privatisierung erfolgt ist. Habe ich das richtig verstanden?Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist so vorgesehen, ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch die 1. Lesung der zwei Vorlagen dieses Berichtes Nr. 77/1998 der Regierung abgeschlossen.-ooOoo-