Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Familienzulagen (Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten) (Nr. 51/2011); [1. Lesung: 20. Mai 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 77/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 12: Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Familienzulagen (Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten).
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 77/2011. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung und ich schlage vor, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte mich bei der Regierung bedanken für die ausführliche Stellungnahme. Dazu hätte ich noch eine Frage: Es werden da Einsparungspotenziale aufgezeigt und meine Frage geht dahin: Wird dann hier später auch noch etwas unternommen, um diese Einsparungspotenziale dann irgendwann einzufahren? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Abg. Büchel, wir sind in der 2. Lesung. Abg. Peter Büchel
Ist mir klar in der 2. Lesung, aber im Prinzip ist die Frage, wo ich dann das bei den Artikeln einbringen soll.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können Sie dann am richtigen Ort und Stelle einbringen.Abg. Peter Büchel
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr sind, werden wir diese Vorlagen per Artikelaufruf in 2. Lesung lesen. Wir beginnen mit den Regierungsvorlagen, dem ersten Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Überschrift vor Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 49bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49bis Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 45octies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45octies steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle hier den Antrag, den Bruttojahreslohn bei CHF 106'800 zu belassen. Ich sehe hier in der Beantwortung der Regierung den Punkt, dass eben die Ausgaben keine bedeutend messbare Wichtigkeit haben, kann ich eben auch teilen. Darum können wir auch diesen Betrag von CHF 106'800, wie er jetzt im Gesetz steht, auch belassen. Ich denke, das ist ein verträglicher Jahresbruttolohn, der hier versichert ist, der ausreichend sein müsste, um hier in Liechtenstein leben zu können. Ich teile auch die Meinung nicht der Regierung, wenn sie auf Seite 15 schreibt, dass nach Art. 50 Invalidenversicherungsgesetz, dass ein Taggeld der IV mindestens den Betrag eines unmittelbar vor dem Taggeldanspruch ausgerichteten Taggeldes der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung entsprechen muss. Das sehe ich nicht so. Diese Zahlengrundlagen waren oftmals in den letzten Jahrzehnten ungleich und die Versicherungen, die hier angesprochen werden, die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung oder aber auch die Arbeitslosenversicherung, da geht es eben auch um die kurzfristige Abfederung eines Handicaps, das man hat. Und hier sprechen wir von der Invalidenversicherung, was eine langjährige Auswirkung haben wird. Und darum erachte ich, dass CHF 106'800, wie wir das bis jetzt gehabt haben, doch ein lebensfähiges Grundgehalt darstellt. Deshalb stelle ich diesen Antrag. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte doch beliebt machen, dem Vorschlag der Regierung zu folgen. Es handelt sich eben nicht nur um Taggelder, die bei langjähriger Invalidität gesprochen werden, sondern wie es hier auch auf Seite 15 weiter ausgeführt wird, dass es unter Umständen auch bei Umschulungsmassnahmen gewährt wird. Es handelt sich um ein Taggeld der Invalidenversicherung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Also ich teile diese Meinung auch nicht der Regierung, dass dies eine starke Beschneidung für die Motivation für Umschulungen darstellen würde. Also das sehe ich auch gar nicht. Wenn jemand, der in diesem Gehaltssegment tätig war, auch künftig wieder einen guten Lohn verdienen möchte, dass er sich dann eben davon abhalten lassen würde, Umschulungsmassnahmen in Angriff zu nehmen und damit hier durch diese starke Beschneidung ein Problem hat, ich denke, das wird in der Praxis nicht so sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte Ihnen Art. 50 des Invalidengesetzes im vollen Wortlaut vorlesen:
Die Überschrift lautet: «Höhe des Taggeldes».
Abs. 1: «Das Taggeld für Erwerbstätige entspricht 80% des massgebenden Erwerbseinkommens (Erwerbseinkommen, das die behinderte Person durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit erzielt hat), zumindest aber den Betrag eines unmittelbar vor dem Taggeldanspruch ausgerichteten Taggeldes der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung». Und diese Obergrenze ist eben bei CHF 126'000 festgelegt. Und wir gleichen uns eben diesem Wert an, damit wir das System nicht durchbrechen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen. Der Abg. Manfred Batliner beantragt, im Art. 45octies die Zahl CHF 126'000 durch CHF 106'000 zu ersetzen.Abg. Manfred Batliner
Nein, richtig muss es heissen: CHF 106'800 beibehalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, wir müssen über Ihren Änderungsantrag abstimmen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Darf ich noch eine Frage an die Frau Regierungsrätin richten, nämlich ob der von ihr genannte Betrag Krankentaggeld in letzter Zeit angepasst worden ist. Waren das früher auch CHF 106'800?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren und Abgeordnete. Im Krankenversicherungsbereich wurde er verändert. Ich kann Ihnen aber nicht das Jahr sagen. Es ist nicht neuerem Datums, es ist schon länger her, aber wir müssten in der Systematik diesen Wert ändern. Und wie auch ausgeführt wird, ist es klar, dass es auch bisher nicht sehr viele Fälle betroffen hat. Aber ich denke, wenn wir uns schon eine gewisse Revision vornehmen, dann sollten wir die gesetzlichen Grundlagen auch so anpassen, dass die Systematik doch wieder stimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich lasse mich hier also nicht von irgendeiner Systematik, bei der ich keine Grundlage erkennen kann, irgendwo hintreiben, sondern ich habe die politische Sichtweise und auch die wirtschaftliche Sichtweise, wo ich sage: Mit CHF 106'800 als Bruttojahreslohn kann man in Liechtenstein leben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir abstimmen über den Antrag des Abg. Manfred Batliner. Er schlägt vor - ich wiederhole es - in Art. 45octies den Betrag Bruttojahreslohn auf CHF 106'800 zu belassen respektive in diesem Antrag der Regierung zu reduzieren.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 9 Stimmen bei 20 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir stimmen deshalb über den Art. 45octies in der vorliegenden Form, wie von der Regierung vorgelegt, ab:
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 12 abgeschlossen. -ooOoo-