Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 72/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüsse Sie zur öffentlichen Sitzung des Landtags vom 22. September 2011.
Für heute, Donnerstag, habe ich folgende Absenzen zu melden: Die Abg. Doris Frommelt wird durch den stv. Abg. Helmuth Büchel vertreten, der Abg. Jürgen Beck wird durch den stv. Abg. Leander Schädler ersetzt und die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri ersetzt. Wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 72/2011 und steht zur DiskussionAbg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die Regierung hat dem Landtag eine Vorlage unterbreitet, die sich mit Landwirtschaft befasst. Im Unterschied zum Landwirtschaftsgesetz, das der Landtag im Jahr 2008 verabschiedete, geht es diesmal nicht um Grundsätze, sondern um Korrekturen.
Auch wenn man davon ausgeht, dass hin und wieder ein Fehler passieren kann, so haben sich beim Landwirtschaftsgesetz nach meiner Meinung doch zu viele Fehler angehäuft. Dass man erst bei den Durchführungsverordnungen auf diese Fehler gestossen ist, lässt darauf schliessen, dass die Verordnung erst nach dem Gesetz ausgearbeitet wurde.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Bemerkung machen: Mir scheint, dass wir mit dem Landwirtschaftsgesetz als Rahmengesetz keine gute Wahl getroffen haben. Praktisch alles wird seither auf dem Verordnungsweg geregelt. Der Gesetzgeber hat kaum mehr Einfluss, die Regierung hat sehr grossen Spielraum zur Umsetzung des Gesetzes. Ich bezweifle, ob dieses Vorgehen richtig ist.
Zurück zur aktuellen Gesetzesvorlage: Dem Landtag bleibt nichts anderes übrig, als die offenbar bestehende Gesetzeslücke zu schliessen, damit Förderbeiträge wie geplant ausgerichtet werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Korrekturen gut überlegt sind und dass der Landtag nicht in einem Jahr nochmals um Änderungen ersucht wird.
Einige Punkte möchte ich doch noch besonders erwähnen: die Förderung der Hagelversicherungsprämien, die Alpinfrastrukturen und die Weinbauanlagen.
Zuerst zur Hagelversicherung: Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass sie der Meinung der VBO folge und auf die Wiedereinführung der Hagelprämienübernahme verzichte. Die VBO spricht sich im Gegensatz dazu jedoch für Beitragsleistungen an die Hagelversicherung aus und macht einen konkreten Vorschlag. Diesem Vorschlag kann ich mich anschliessen.
Der zweite Punkt, die Alpinfrastrukturen: Auch hier möchte ich mich dem Antrag der VBO anschliessen, dass die Alpwirtschaft grundsätzlich zur Landwirtschaft gehört und dass die Gesetzesänderung zum Anlass genommen werden sollte, um eine Entflechtung der Zuständigkeit in der Alpwirtschaft herbeizu-führen. Diese Neuordnung könnte laut VBO zur Nutzung von Synergien führen, was wiederum Einsparungen bringen würde.
Nun zum dritten Punkt, zu den Weinbauanlagen: Die Vorlage geht davon aus, dass keine Subventionen mehr für Rebberg-Neuanlagen ausgerichtet werden. Ich finde diese Einschränkung nicht richtig, wie ich auch die Behandlung der Hobby-Bauern bei anderen Subventionen nicht richtig gefunden habe. Wir müssen davon ausgehen, dass in unserem Land die Landwirtschaft ein wenig anders ausgerichtet ist als in typischen Agrarländern, wo alles auf Leistung und Produktion getrimmt ist. In unserem Land haben die Bauern auch die Aufgabe der Landschaftserhaltung. Und hier leisten nach meiner Meinung auch die Hobby-Bauern wertvolle Beiträge in der normalen Landwirtschaft und nicht zuletzt auch im Weinbau.
Ich finde, gut gepflege Weinberge, wie wir sie überall in unserem Land sehen, leisten einen ausgezeichneten Beitrag an unsere Natur, die Umwelt und die Landschaft. Dass jetzt ausgerechnet diese Pfleger der Landschaft, die neu einen Rebberg anpflanzen wollen, leer ausgehen werden, geht mir nicht in den Kopf. Ich bitte deshalb die Regierung, bis zur 2. Lesung auf diese Anliegen zurückzukommen. Ansonsten bin ich dafür, dass wir die fälligen Korrekturen vornehmen. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren, guten Morgen. Das Landwirtschaftsgesetz, welches Ende 2008 neu als Rahmengesetz ausgestaltet wurde, ist nun gut zwei Jahre in Kraft. Damals wurden 16 Agrargesetze aufgehoben und in das neue Gesetz übernommen. Dass eine solche Konzentrierung von Gesetzen nicht ohne Aufdeckung von Mängeln im Gesetz selber oder bei den detaillierten Verordnungsbestimmungen vonstatten geht, ist für mich klar. Und anstatt hier die Regierung für die Korrekturen zu kritisieren, danke ich allen Beteiligten für die Ausarbeitung dieser Änderungsvorlage. Der Vorschlag der Regierung beinhaltet Änderungen in sechs bestehenden Artikeln und die Neueinführung von vier Artikeln. Das Rahmengesetz enthält somit neu 90 Artikel.
Es besteht immer eine gewisse Gefahr, dass, wenn ein Gesetz zur Änderung in den Landtag kommt, dass weitere Begehrlichkeiten während der Vernehmlassungsphase auftauchen. Das ist speziell der Fall beim vorliegenden Gesetz, da dieses auch als Grundlage zur Ausschüttung von Beiträgen rund um die Landwirtschaft dient. Die Anzahl der Stellungnahmen spricht für sich. Gemäss Auskunft der Regierung waren dies 24. Ich bin, um es vorwegzunehmen, mit der Behandlung der Stellungsnahmen seitens der Regierung einverstanden und unterstütze deren Argumentationen.
Meine Wortmeldung zum Landwirtschaftgesetz hat einen besonderen Grund. Es geht um die Förderung der Infrastrukturen in den Alpen, gemäss Ausführungen der Regierung einem Kernpunkt der gegenständlichen Vorlage. Als Mitglied der Landesalpenkommission war und bin ich stark interessiert an einer einvernehmlichen Lösung, was die Kompetenzen dieser Kommission einerseits und jener der Fachgruppe BGS andererseits betrifft. Schon jahrelang herrscht hier auf gut Deutsch gesagt dicke Luft. Mit der jetzt vorliegenden Lösung, welche in Artikel 30 ihren Ausgangspunkt findet, bin ich zufrieden. Und das Versprechen der Regierung, wonach die bis heute bestehenden Unklarheiten im Weiteren in den Verordnungen - wie auf Seite 12 angekündigt und beschrieben - geregelt werden, gehört zum Lösungsinhalt. Im Vorfeld waren die Wogen hoch gestiegen. Die Stellungsnahmen sprachen eine deutliche Sprache. Es war deshalb ein weiser Entscheid der Regierung, zu diesem Thema einen Workshop unter kompetenter Moderation durchzuführen. Dieser Workshop unter Teilnahme aller involvierten Personen und Gremien fand im März 2011 statt und dauerte über 4 Stunden. Das Resultat kann sich, wie schon gesagt, sehen lassen. Die Wogen haben sich mittlerweile geglättet.
Bezüglich den Förderungen im Alpengebiet stellt sich für mich noch eine Frage. Allerdings ist die Fragestellung für Nicht-Eingeweihte nicht einfach nachvollziehbar, da wir es eben mit einem Rahmengesetz zu tun haben und die Umsetzung oft in Verordnungen geregelt ist. Diese Verordnungen sind im Bericht und Antrag der Gesetzesvorlage nicht enthalten. In der Verordnung über die Förderung der Infrastrukturen von Alpen werden unter Art. 3 die Förderungsarten aufgeführt. Unter Buchstabe c) steht «Weideverbesserungen». Neu werden die Mehrzahl der Alpen mittels der Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes abgewickelt, besser bekannt als BGS-Verordnung. Dort fehlt die Förderungsart «Weideverbesserungen» derzeit. Hierzu hätte ich gerne von der Regierung entsprechende Ausführungen. Für mich ist klar, dass diese Förderungsart neu auch in diese Verordnung aufgenommen werden muss.
Abschliessend bedanke ich mich bei allen involvierten Kreisen für die Korrekturvorlage des Landwirtschaftsrahmengesetzes und für die Ausarbeitung der zahlreichen und teilweise umfangreichen Durchführungsverordnungen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Beim Lesen dieser Vorlage hatte auch ich den Eindruck, dass es sich um eine unbestrittene Vorlage handelt. Es wird ein Bild vermittelt, dass in allen Punkten Einigkeit herrscht.
Das Schreiben der VBO hat mich dann doch ein wenig überrascht und zeichnet ein wenig ein anderes Bild, als wie der Eindruck des Bericht und Antrages einem vermittelt. Ich möchte generell die Regierung bitten, vielleicht Ausführungen zu diesem Schreiben zu machen, ein wenig weiter auszuführen, wieso hier zwei unterschiedliche Situationen bezüglich der Situation dargestellt werden.
Im Speziellen bei einem Punkt auf Seite 26, wo die Alpwirtschaft - wie auch schon angesprochen - und deren Vollzugsbehörde genannt wird. Hier wird im vorliegenden Bericht und Antrag meines Erachtens das Bild vermittelt, dass hier Einigkeit herrscht. Der Abg. Gebhard Negele hat auch ausgeführt, die Wogen sind geglättet und man konnte hier eine Lösung finden. Dieses Schreiben der VBO allerdings zeichnet hier ein wenig ein anderes Bild und ich bin jetzt ein wenig verunsichert: Ist man sich jetzt da einig oder ist man sich da jetzt nicht einig? Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie da ihre Sicht der Dinge einfach auch nochmals schildern könnte.
Dann auf Seite 19 - sage ich mal - unterstellt die VBO der Regierung, hier falsch zitiert oder unvollständig zitiert zu haben und die VBO macht hier einen Vorschlag, einen Artikel bezüglich dieser Hagelversicherung wieder aufzunehmen. Auch hier wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie ihre Argumentation nochmals ausführen könnte und auch vielleicht Bezug nimmt auf diesen Vorwurf der VBO. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, guten Morgen. Auch meinerseits noch zwei/drei Anmerkungen zu dieser Vorlage: Das Thema Landesalpenkommission und Fachgruppe BGS ist mir auch aufgefallen beim Durchlesen dieser Vorlage und auch bei der Stellungnahme der VBO. Hier habe ich eine klare Haltung, und zwar die, dass Fachkompetenzen dort zusammen gebündelt werden müssen, wo sie auch vorhanden sind. Also Landwirtschaft dort, wo Landwirtschaft betrieben wird und nicht dort, wo andere Sachen hineininterpretiert werden wollen, und dies auf Wunsch von Beamten, die offenbar hier zum Teil keine Einigkeit unter sich haben. Hier möchte ich die Regierung einfach bitten, Klarheit zu schaffen - auch zukünftig. Ich meine, wir können nicht hier immer von Aufgabentrennung, von Bündelung der Kräfte usw. reden, und in diesem Bereich gibt es offenbar grössere Dispute oder hat es gegeben, so wie ich den Abg. Gebhard Negele verstanden habe. Aber ich denke, dieses Thema ist sicherlich noch nicht ausgestanden. Da möchte ich doch bitten, dass man hier ein wenig mit mehr zielorientiertem Vorgehen arbeitet. Ich denke, es geht auch hier um die Landwirtschaft.
Dann das Thema Bodenverbesserung: Es wurde ja auch in diesem Bericht angedeutet, dass es hier um die Bewilligungsverfahren geht. Auch hier habe ich eine klare Haltung. Wir sind immer geneigt, Prozesse so schlank wie möglich zu halten. Auch hier denke ich, dass Kompetenzen dort fixiert werden sollen, wo sie auch vorhanden sind. Bodenverbesserungen müssen heute schon beim Hochbauamt angemeldet werden. Die Frage hier ganz einfach: Warum bleibt es nicht dort? Und wenn das so ist, wie es hier steht, müsste zumindest dieser Artikel dann entsprechend abgeändert werden. Ich werde das in der 1. Lesung beim Artikel auch vorbringen, so wie es auch die VBO gefordert hat, was meines Erachtens auch richtig und korrekt wäre.
Dann zum Thema Absatzförderung: Hier habe ich eine generelle Anmerkung, auch eine Frage. Wir haben damals beim Landwirtschaftsamt auch Geld gesprochen für diese Absatzförderung und hier möchte ich einfach einmal in Erfahrung bringen, was mit diesem Geld überhaupt passiert, ob da überhaupt irgendetwas vonstatten geht. Weil sonst wäre es ja nur totes Recht, wenn man hier nichts unternehmen würde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich möchte mich zunächst bedanken für die doch mehrheitlich positive Aufnahme dieses Bericht und Antrages und möchte auch gleich auf die vorgebrachten Problemstellungen eingehen. Zunächst geht es tatsächlich um einige wenige Punkte, die mit dieser Revision verbessert und geklärt werden sollen. Ich möchte gleich anfangen mit den Anmerkungen des Abg. Elmar Kindle, und zwar wenn es um die Bodenverbesserungen geht. Ich glaube, wir haben ausgeführt, dass nicht alle Bodenverbesserungen in die Kompetenzen des Hochbauamtes fallen. Das ist im Bericht und Antrag ausgeführt. Es gibt auch andere Massnahmen zur Bodenverbesserung, die sehr wohl im Bereich des Landwirtschaftsamtes stattfinden und dort ist das Landwirtschaftsamt auch die kompetente Fachstelle. Was dann eben ein spezielles Kapitel betrifft, das sind die Auflandungen. Das haben wir ausgeführt, dass wir das herausnehmen wollen aus dieser Regelung.
Hier möchte ich auch zugleich auf die Stellungnahme der VBO, die Ihnen zugestellt wurde, eingehen. Die VBO schlägt ja vor, dass unter Art. 5, wo Bodenverbesserungen definiert werden, eine andere Formulierung gewählt werden soll. Wenn wir diese Formulierung wählen sollten, von der die Regierung abrät, würde das dahingehend ausarten, wenn man das in Verbindung mit Art. 30 dann liest, dass Rekultivierungen gar nicht mehr förderungsberechtigt sind. Ich glaube, das wollen wir alle nicht.
Was die Förderung von Aushubmaterial, Rüfeschlamm etc. betrifft, unterstützt die Regierung sicher die Stossrichtung der VBO, aber Rekultivierungen von Landwirtschaftsflächen könnten zum Beispiel auch in Zusammenhang mit Naturereignissen anfallen, also Überschwemmungen, Rüfegang oder Hangrutschungen oder Ähnliches, und in Zusammenhang mit solchen Naturereignissen wäre nach diesem Vorschlag der VBO eine Förderung dann ausgeschlossen. Das gebe ich zu bedenken. Deswegen empfiehlt die Regierung die Beibehaltung der Formulierung in Art. 5 gemäss Bericht und Antrag.
Auf die Anmerkungen des Abg. Elmar Kindle zur Absatzförderung möchte ich Folgendes ausführen: Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde die Stiftung Agrarmarketing ins Leben gerufen. Die Stiftung Agrarmarketing hat inzwischen eine Plattform für unsere Agrarbetriebe, natürlich auch andere Anbieter, die diese Produkte dann auch vertreiben wollen, geschaffen, also ein Label geschaffen. Es war ein relativ harziger Start, aber ich denke, jetzt läuft es. Es wird auch jetzt beworben und ich denke, diese Plattform könnte für diese Betriebe eine sehr gute Möglichkeit sein. Also wir haben diese für sie geschaffen. Es steht diesen Interessenten frei, diese jetzt auch zu nutzen. Und ich denke, wir haben im Verfahren das auch geklärt. Also diese können eine Lizenz bei der Stiftung Agrarmarketing erwerben. Es gibt inzwischen mehrere Interessenten, die eine Lizenz erworben haben. Und ich denke, das kommt jetzt wirklich ins Rollen. Also der nächste Schritt ist eben der, dass wir jetzt die Produzenten als solche ins Boot geholt haben. Wir sind dabei, auch aus dem Gewerbe natürlich entsprechend Interessenten anzuwerben. Es sind einige da, aber wir erwarten uns, dass noch mehr aufspringen werden. Und der nächste Schritt soll dann auch sein, dass wir dann auch mit unserer Gastronomie noch stärker ins Geschäft kommen. Das zu diesem Punkt.
Dann ein Punkt, der von verschiedenen Abgeordneten angeführt wurde, ist die Hagelversicherung: Er wurde von den Abgeordneten Peter Lampert und Gerold Büchel aufgeworfen. Ich muss sagen: Die Formulierung der Regierung im Bericht und Antrag ist missverständlich. Die Formulierung zu diesem Thema gegenüber der Stellungnahme der VBO zur Vernehmlassung ist so, dass die Regierung der Meinung der VBO ist, dass es im Prinzip der unternehmerischen Voraussicht der Betriebe überlassen werden soll, was zu geschehen hat. Es ist aber auch richtig, dass die VBO eine andere Stossrichtung als die Regierung vorschlägt, nämlich die Beibehaltung der Hagelversicherung, allerdings in eine andere Richtung. Die Regierung führt aber aus, dass sie eben auch aufgrund der Sanierungsmassnahmen an dieser Hagelversicherung nicht festhalten will.
Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Bericht und Antrag ist sicher die Klärung der Kompetenzen zwischen zwei Gremien, nämlich eben der Landesalpenkommission und der BGS-Fachgruppe. Ich denke, was der Abg. Gebhard Negele vorgetragen hat und auch im Bericht und Antrag ausgeführt ist, ist sicher richtig. Die Regierung hat sich bemüht, diese Interessen zu klären und einen vernünftigen, dem heutigen Vollzug entsprechenden Ablauf zu gewährleisten. Auf die Vernehmlassung hin, die natürlich sehr kontroverse Stellungnahmen gebracht hat, hat die Regierung eben einen Workshop abgehalten und eine Aussprache zwischen diesen beiden Gruppen herbeigeführt. Dazu ist festzustellen, dass ja in der Landesalpenkommission auch ein Vertreter der VBO dabei ist. Also die VBO hat durchaus dort die Gelegenheit gehabt und auch in Zukunft die Gelegenheit, die Anliegen der VBO dort zu vertreten. Die Landesalpenkommission als Vertreter der Landwirte und auch der Alpeigentümer hat sich wirklich einvernehmlich mit der BGS-Fachgruppe auf einige Punkte geeinigt, und zwar erstens, dass die Infrastrukturprojekte im BGS-Raum künftig über die BGS-Verordnung abgewickelt werden und bei diesen Projekten eben Einvernehmen bestehen muss mit der Landesalpenkommission.
Der zweite Punkt ist, dass die Projekte in Vorarlberg bzw. ausserhalb des BGS-Raumes weiterhin über die Landesalpenkommission bzw. dann eben über die Alpinfrastrukturverordnung geregelt werden. Und drittens, wenn eben kein Einvernehmen zwischen BGS und Landesalpenkommission hergestellt werden kann, entscheidet die Regierung. Ich glaube, das entspricht auch den Ausführungen auf den Seiten 26/27 des Bericht und Antrages. Also ich denke, die VBO hatte bei diesem Workshop Gelegenheit, ihre Ansicht der Dinge darzulegen. Und wenn es einvernehmlich geschehen ist, habe ich keinen Anlass, auch daran zu zweifeln.
Wenn der Abg. Gebhard Negele dann anführt, dass einiges in Verordnungen durchgeführt werden soll, dann ist das richtig. Diese liegen zurzeit noch nicht vor. Und ich denke, Ihre Befürchtungen, dass dann gewisse förderungsberechtigte Massnahmen, die jetzt in der einen Verordnung enthalten sind, aber in der anderen nicht, sicher in diese Betrachtung einfliessen, wenn man jetzt Sachverhalte in der anderen Verordnung regeln will. Ich denke, die Befürchtung ist sicher angebracht.
Dann noch zu einem Punkt, den der Abg. Peter Lampert angeführt hat, zu den Weinbauanlagen: Ich glaube, die Regierung folgt hier durchaus der Meinung der VBO, welche nicht der Meinung ist, dass solche Anlagen noch weiter gefördert werden sollen. Es ist auch bekannt, dass gerade die VBO nicht dafür eintritt, dass Hobbybauern gefördert werden sollen. Das ist sicher Ansichtssache. Aber ich darf doch auch mich darauf beziehen, dass während den Beratungen zum vorliegenden Landwirtschaftsgesetz diese Problematik auch diskutiert wurde und der Landtag eben für diese Lösungen auch so entschieden hat. Und die Regierung folgt jetzt diesen Vorgaben.
Ich hoffe, ich habe die wesentlichen Punkte getroffen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Zusatzfrage: Sie haben ausgeführt in Bezug auf die Hagelversicherung, dass es aufgrund von Sanierungsmassnahmen gestrichen werden soll. Geht es hier um die Sparmassnahmen bezüglich Landeshaushalt? Wenn dem so ist, würde mich interessieren, was denn das Sparpotenzial ist, wenn diese Hagelversicherung nicht mehr bezahlt werden würde. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Es ist richtig. Dies erfolgt im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes und der Betrag ist bei CHF 100'000, welche für diese Hagelversicherung entrichtet werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung der Regierungsvorlage beginnen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Hier, wie schon angetönt, haben Sie Ausführungen gemacht, Frau Regierungsrätin Müssner, dass offensichtlich, wenn man hier die Rekultivierung von Bodenaushub etc. reklamieren würde, dass das nicht mehr förderungswürdig ist. Hier habe ich grundsätzlich eine Frage: Rekultivierungsmassnahmen sind sicherlich auch Bodenverbesserungsmassnahmen. Aber auch eine Auflandung kann eine Bodenverbesserung in diesem Sinne sein, dass man da auch wieder Ackerbau und Viehzucht oder was auch immer auf diesen Böden machen kann. Ich denke, hier gibt es noch einen gewissen Interpretationsspielraum, den man sicherlich entsprechend ausnutzen kann. Darum wäre ich froh, wenn man das Anliegen der VBO, was ich auch wirklich nachvollziehen kann, nochmals prüfen kann. Ich denke, es muss einfach vermieden werden, dass hier zwei Institutionen sich konkurrenzieren im Sinne von Bewilligungsverfahren. Dass man das einfach noch einmal prüft. Es kann ja nicht angehen, dass das Landwirtschaftsamt sagt, das geht, und die einen sagen es geht nicht oder umgekehrt. Vielleicht kann man hier nochmals kurz über die Bücher gehen, dass da Einigkeit und Klarheit herrscht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierungsrätin noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir können uns das sicher in der Formulierung noch einmal anschauen. Aber klar ist, wenn wir diesen Vorschlag der VBO so jetzt übernehmen, dann sind weitere Rekultivierungen bei anderen Anlässen eben ausgeschlossen. Ich denke, das ist hier nicht gewünscht in diesem Plenum und von Seiten der Regierung auch nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine Wortmeldungen mehr sind, lesen wir weiter. Art. 30 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 30a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69a steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Bezüglich der Terminologie «unverzüglich» wird hier auch unter anderem ausgeführt, dass das nicht wirklich der heutigen Praxis entspricht und die Frist nicht realistisch sei. Hierzu möchte ich die Regierung bitten auszuführen, ob es wirklich notwendig ist, dass es «unverzüglich» genannt wird oder ob zeitlich ein wenig mehr Spielraum möglich wäre. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben im Bericht und Antrag ausgeführt, was unter «unverzüglich» zu verstehen ist. Wenn man unter «unverzüglich» eine Frist von ein bis zwei Wochen vorsieht, denke ich, dass das ausreichen sollte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Im Schreiben der VBO wird einfach auf diese ein bis zwei Wochen hingewiesen und aus Sicht dieser Gruppierung scheint es nicht realistisch und nicht praxiskonform zu sein. Ich bin hier nicht der Experte. Ich denke nur, diejenigen, die mit diesem Gesetz arbeiten müssen, haben hier Bedenken. Und ich sehe jetzt nicht, wieso diese Frist wirklich notwendig ist. Was sind die Beweggründe der Regierung, dass diese Frist wirklich kurz zu halten ist?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist, denke ich, einerseits notwendig, wenn man, bevor man bestimmte Dünger ausbringt etc., die man auf Flächen nicht ausbringen sollte, wenn man eben ökologisch anbaut, wenn man sich jetzt entschliesst, das nicht mehr zu tun, muss man das ja melden, weil das ja auch dann in die Förderungen, in die Subventionen hineinspielt. Ich glaube, das muss man dann rechtzeitig tun und nicht erst dann, wenn alles schon lange passiert ist. Deswegen empfiehlt es sich, das gleich zu tun. Es ist wie bei allem: Wenn man eine Änderung vornimmt und das dann für Monate meinetwegen nicht meldet, könnte das auch leicht vergessen gehen. Und spätestens dann, wenn man Förderungsbeiträge erhalten möchte oder diese schon zugeteilt worden sind, könnte das zu unliebsamen Überraschungen führen, dass man dann eben solche Beiträge nicht mehr entrichten könnte, weil eben sich die Anspruchsvoraussetzungen inzwischen geändert haben, aber nicht gemeldet worden sind und man Rückzahlungen zum Beispiel fordern müsste.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum kommen, dann lesen wir weiter. Art. 69b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Abs. 1 Bst. f bis h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 Abs. 1 Bst. f bis h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung behandelt und Traktandum 19 abgeschlossen.
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