Abänderung des Sozialhilfegesetzes (Nr. 78/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Sozialhilfegesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 78/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. In der Zusammenfassung zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes schreibt die Regierung einleitend, dass es bei der vorliegenden Fassung des Sozialhilfegesetzes in erster Linie um eine Präzisierung, Klarstellung und Verankerung diverser Aspekte der Sozialhilfe geht. Mit der Anpassung des Art. 24 wird mit dem neuen Wortlaut und der Einfügung des Kriteriums der Notwendigkeit die Förderung privater Sozialhilfeträger nur dann stattfinden, wenn der nachgewiesene Bedarf, also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme für die von privaten angebotenen Dienstleistungen, auch tatsächlich besteht. Denkt die Regierung mit der Umschreibung eines privaten Sozialhilfeträgers in erster Linie an die Betreibung einer so genannten «Altersresidenz» oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen, oder welche Überlegung hat sie zu dieser Spezifikation veranlasst? Die Regierung wird zur Klarstellung bzw. Präzisierung dieses Gesetzesartikels gute Gründe haben. Vielleicht kann dann die Regierungsrätin Müssner hierzu noch Ausführungen machen.
Mit der Präzisierung in Art. 27 Abs. 1 des Sozialhilfegesetzes soll die vom Staat und den Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl vorgesehene hälftige Kostentragung um die Kategorie der Kosten der stationären Betreuung von Hilfsbedürftigen ergänzt werden. In der Vergangenheit sind zwischen der Regierung und den Gemeinden unterschiedliche Auffassungen darüber entstanden, ob die Kosten der stationären Betreuung von Hilfsbedürftigen unter die wirtschaftliche oder die persönliche Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz zu zählen ist. Es ist meines Erachtens auch nicht leicht zu beurteilen, ob die Kosten der stationären Aufenthalte der Kategorie der persönlichen oder der wirtschaftlichen Hilfe zuzuordnen sind. Meines Wissens ist diese Zuteilung auch unter Experten nicht einheitlich.
Im Zuge der Aufgabenentflechtung des Jahres 2005 stand das Thema «persönliche und wirtschaftliche Hilfe» schon zur Diskussion. Das lässt sich auf den Seiten 41 ff. des Bericht und Antrages Nr. 26/2005 nachschlagen. Ich möchte nur den Schluss zu diesem Entflechtungspunkt zitieren - da wird unter dem Fazit «vorgeschlagene Neuregelung» ausgeführt: «Das Land soll die Ausgaben im Bereich der persönlichen Hilfe inskünftig alleine tragen. Die Gemeinden sind schon heute in diesem Bereich, abgesehen von der hälftigen Mitfinanzierung, nicht involviert, was für eine eindeutige Zuschneidung der Aufgaben zum Land spricht. Ebenso sah diese Zuschneidung zum Land auch das Amt für Soziale Dienste als angebracht. Wenn der alljährliche in Frage stehende Betrag auch nicht sehr hoch ist, so geht es hier in erster Linie um den Grundsatz zur Kostenbeteiligung, einer Neuregelung und damit um eine Entflechtung mit den Gemeinden. Wenn die Regierung weitere Finanzströme seit der ersten Aufgabenentflechtung untersuchen könnte, so wäre es durchaus möglich, dass nach der grossen Aufgabenentflechtung aus dem Jahre 2005 erneut ein kleines Paket in dieser Richtung geschnürt werden könnte. Es wurden zwischenzeitlich schon mehrere Themen angedacht und ich mag mich an einige gut erinnern, die sich vermutlich zu einer Untersuchung lohnen würden.
Wie dem Bericht und Antrag zu entnehmen ist, hat die Regierung bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wohlverstanden nicht zum zweiten Schritt der Aufgabenentflechtung, sondern um ein Kostenbeteiligungsmodell im Rahmen der Kosten für stationäre Aufenthalte zu kreieren und dieses dann in Form eines Verordnungsentwurfs zuhanden der Regierung zu präzisieren.
Abschliessend möchte ich noch eine Anmerkung zur wirtschaftlichen Sozialhilfe machen: Im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe ist das Amt für Soziale Dienste die Durchführungsstelle. Das Amt übernimmt nicht nur die Betreuung der Klienten, sondern auch die gesamte Verwaltung des Vorgangs. Die Rolle der Gemeinden beschränkt sich auf die formale Beschlussfassung und die Überprüfung der Angaben der Antragsteller. In der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgekommission, welche sich aus Vertretern der Gemeinde und dem Land zusammensetzt, werden die Anträge für die Anspruchsberechtigten abgehandelt. Ich denke, dieses Vorgehen sollte neu überdacht werden und entspricht meiner Auffassung nicht mehr dem Zeitgeist. Um die Verwaltungsökonomie, welche heute in aller Munde ist, zu steigern, sehe ich die Notwendigkeit der Fürsorgekommission nicht mehr. Das Amt macht hier professionelle Arbeit und schlussendlich steht die Frage im Raum: Welchen Beitrag kann zu diesem Vorgang zur Kostengutsprache eine Laienkommission überhaupt noch ausrichten?
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, möchte meine Bedenken und Anregungen der Regierung aber mit auf den Weg zur grundsätzlichen Überlegung mitgeben. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine Votumsrichtung geht in die ähnliche Richtung wie die des Abg. Günther Kranz. Die Abänderung des Sozialhilfegesetzes basiert auf der gültigen, im Jahre 2005 zwischen Land und Gemeinden vereinbarten Aufgabenentflechtung. Von Bedeutung für die Gemeinden ist dabei insbesondere die Absicht der Regierung, die Regelung über die von Staat und Gemeinden vorgesehene hälftige Kostentragung um die Kategorie der Kosten der stationären Betreuung von Hilfsbedürftigen zu erweitern.
Mit dieser Vorlage des Bericht und Antrags ist es nicht nachvollziehbar, dass die Regierung mit dieser Gesetzesvorlage im Art. 27 Abs. 1 eine Gesetzesänderung vornimmt, die der Intention der Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden nicht entspricht. Die Regierung will, dass der Art. 27 Abs. 1 insofern abgeändert wird, als nicht nur die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe - einschliesslich der Kosten für Vorschüsse auf Unterhaltsberechtigte - je zur Hälfte vom Staat und den Gemeinden zu tragen sind, sondern neu auch die Kosten der stationären Betreuung von Hilfsbedürftigen. Die Konsequenz bzw. der Ausfluss dieses Vorschlages der Gesetzesänderung würde bedeuten, dass die Regierung die im Jahre 2005 zwischen dem Land und den Gemeinden vereinbarte Aufgabenentflechtung im Sozialhilfebereich einseitig wieder abändert. Die Regierung begründet ihrerseits diese Abänderung mit dem Argument, die Zuordnung der Kosten für stationäre Aufenthalte würden in keinem Zusammenhang mit der Aufgabenentflechtung stehen.
Die Gemeinden erachten diese Interpretation als nicht richtig und nicht korrekt. Die Gemeinden verweisen in ihrer Begründung auf den Bericht und Antrag Nr. 26/2005, der den Inhalt der Aufgabenentflechtung in dieser Fragestellung präzisiert. Die Gemeinden sind, wie sie selbst in den Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorschlag festhalten, in die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung von Hilfsbedürftigen auch nicht involviert. Dies erledigt das Amt für Soziale Dienste, welches auch über das spezielle Fachwissen verfügt.
Ich möchte die Regierung ersuchen, diesen Art. 27 des Sozialhilfegesetzes auf der Basis der vereinbarten Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden auszugestalten und auf die 2. Lesung hin entsprechend in der Gesetzesmaterie zu formulieren. Dies nochmals zusammenfassend mit der Begründung, dass die Gemeinden bei der stationären Unterbringung von Hilfsbedürftigen in keiner Weise involviert sind. Somit ist die neue Regelung, wie sie die Regierung hier in Art. 27 Abs. 1 vorschlägt, bezüglich der vereinbarten Kostenaufteilung zwischen Land und Gemeinden aus dem Jahre 2005 systemwidrig. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag Nr. 78/2011 wird uns die Änderung des Sozialhilfegesetzes vorgestellt. Die vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes betreffen in erster Linie die Präzisierung und Klarstellung diverser Aspekte der Sozialhilfe, wie das meine Vorredner schon ausgeführt haben. Ich möchte hier nur auf ein paar Artikel des vorliegenden Bericht und Antrages eingehen.
In Art. 24 wird präzisiert, dass für die Förderung eines Sozialhilfeträgers die Notwendigkeit gegeben sein muss. Ich denke, es ist wichtig und im staatlichen Interesse, dass nur die privaten Sozialhilfeträger gefördert werden, die auch im staatlichen Interesse notwendig sind. Gerade in Zeiten, in denen die staatlichen Geldtöpfe nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen, muss mit dem richtigen Augenmass die Notwendigkeit für eine Unterstützung privater Sozialhilfe geprüft werden. Aber wir sollten trotz allem nicht vergessen, dass auch von privater Seite, von privaten Organisationen, ein entscheidender Beitrag zur Unterstützung von Sozialschwächeren und in Not geratenden Personen geleistet wird, sei dies ideeller oder materieller Natur. Ich würde gerne von der Regierung wissen, welche privaten Sozialhilfeträger und sozialen Dienstleistungen auf der Agenda stehen und auf die Notwendigkeit geprüft werden bzw. wie dies geschehen wird.
Des Weiteren werden verschiedene Präzisierungen in den Datenschutzbestimmungen angepasst oder ergänzt, was ich als angebracht empfinde. Gerade in den heutigen vernetzten Datenwelten muss mit sensiblen Daten aus dem Sozialbereich mit besonderer Vorsicht umgegangen werden. Als Knacknuss - wir haben es schon gesehen - wird sich wohl Art. 27 Abs. 1 erweisen. Hier soll in Art. 27 Abs. 1 eine Präzisierung erfolgen, wie die Kosten nun von Staat und Gemeinden aufgeteilt werden sollen. Laut vorliegendem Bericht und Antrag sind die Gemeinden und die Regierung über die Aufteilung der Kosten uneins. Auch in den Zeitungen konnte über die verschiedenen Auffassungen und den Unmut der Gemeinden gelesen werden. Von meiner Gemeinde Schellenberg habe ich dazu ebenfalls ein Schreiben erhalten. Ich nehme an, dass meine Landtagskollegen aus Schellenberg dies auch erhalten haben. In diesem Schreiben wurde ebenfalls der Unmut über die Vorgehensweise der Vernehmlassung kundgetan und im Besonderen bei Art. 17 Abs. 1 wird von der Gemeinde eine andere Meinung als im vorliegenden Bericht und Antrag vertreten.
Ich muss ehrlich gestehen, ich bin mir nicht schlüssig, was nun der Königsweg in der Kostenverteilung der stationären Betreuung ist und welche Hilfe der wirtschaftlichen oder persönlichen Hilfe diese nun zuzurechnen sei. Was soll das Land, was sollen die Gemeinden bezahlen und wie soll der Verteilschlüssel mit dieser Aufgabenentflechtung aussehen? Schlussendlich auf den Nenner gebracht, für mich ist es eine Verlagerung der Kosten von der linken Tasche in die rechte Tasche der Allgemeinheit oder umgekehrt. Dem Hilfsbedürftigen, um den es schlussendlich geht, wird dies auch egal sein, wer schlussendlich für die Kosten aufkommt bzw. ob die Kosten von der persönlichen oder wirtschaftlichen Sozialhilfe getragen werden.Auf Seite 11 in diesem Bericht und Antrag wird auf ein externes Gutachten hingewiesen. In diesem Gutachten soll die Ansicht der Regierung über die Rechtsauffassung bei der Verteilung der Kosten bestätigt sein. Hier komme ich zu dem Problem, welches wir hier in diesem Hause schon öfters hatten: Ich zumindest kenne dieses Gutachten nicht. Ich bitte die Regierung, dem Landtag solche Gutachten auf geeignetem Weg ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Wenn schon Geld für Gutachten ausgegeben wird, diese Gutachten für den Bericht und Antrag entscheidende Grundlagen liefern und die Regierung ihre Entscheidung für die Kostenverteilung auf dieses Gutachten abstützt, dann erwarte ich, dass auch ich mich auf dieses Gutachten zu meiner Entscheidungsfindung abstützen kann. Ich möchte nur an die Entscheidung zum Spitalneubau erinnern. Dazumal wurden wir mit Gutachten regelrecht zugeschüttet. Solche Gutachten müssen zur Entscheidungsfindung des Landtags vorliegen - ohne Wenn und Aber.
Zu guter Letzt, wie nun die Kosten auch verteilt werden, ich denke, in unserer Gesellschaft sind wir alle, Land und Gemeinde und Private gehalten, unseren Beitrag für eine funktionierende Absicherung unseres Sozialsystems zu leisten. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich für die zustimmende Aufnahme dieses Bericht und Antrages bedanken. Es haben sich im Bereich des Sozialhilfegesetzes eben in den letzten Jahren verschiedene Entwicklungen getan, die wir jetzt mit dieser Vorlage präzisieren oder auch sanieren müssen. Ich denke, ein wesentlicher Punkt für die Regierung ist sicher in Art. 24 die Einführung des Begriffes «Notwendigkeit für private Sozialhilfeträger». Dieser Begriff gilt natürlich nicht nur für Sozialhilfeträger nach Art. 24, sondern dann eben auch für solche, die mit stationären Aufenthalten nach Art. 27 zu tun haben.
Wenn der Abg. Peter Büchel ausführt, dass man hier präzisieren sollte, dass auch private Sozialhilfeträger durchaus eine wertvolle Arbeit tun, kann ich dem nur zustimmen. Ich glaube, mit dieser Regelung ist auch nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft weiterhin private Sozialhilfeträger auch gefördert werden können. Aber sie können, sie müssen nicht. Das ist der Unterschied. Und zwar wird festgelegt, sie werden dann gefördert, wenn auch die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme dieser privaten Sozialhilfeträger zusätzlich zu den übrigen Kriterien besteht. Aber es wird auf alle Fälle dieses Kriterium eingeführt, um der Regierung dann eben auch die entsprechenden Instrumentarien in die Hand zu geben, um eben in finanzieller Hinsicht doch die Zügel in den Händen zu behalten. Das möchte ich dazu sagen. Also nochmals: In Zukunft kann, muss aber nicht gefördert werden. Das zur Klarstellung.
Ich denke, dieser Artikel ist auch von den Gemeinden nicht bestritten worden. Da haben wir durchaus gemeinsame und identische Interessen. Was natürlich zu Diskussionen Anlass gibt, ist der Art. 27, diese Kostentragung. Wir haben Ihnen im Bericht und Antrag ausgeführt, weshalb die Regierung zu dieser Auffassung gelangt ist. Ich denke, wenn Sie auf den Seiten 12 und 15 die verrechneten Leistungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe und der persönlichen Hilfe ansehen, dann kommt klar heraus, dass unter wirtschaftlicher Hilfe immer schon auch die stationären Aufenthalte inkludiert waren, mit Ausnahme eben einer veränderten Verrechnungspraxis in den Jahren 2006/2007. Und wenn Sie auf Seite 2015 schauen, kann man daraus ersehen, dass eben diese Differenz in den beiden Jahren 2006/2007 mit geänderter Verrechnungspraxis eben diesem Anteil an Kosten für stationäre Aufenthalte entspricht. Ich denke, die Regierung geht davon aus, dass es hier nicht um eine Neuregelung der Verrechnungspraxis geht, sondern um eine Verankerung der bestehenden Verrechnungspraxis der zweiten Aufgabenentflechtungsrunde. Das ist die Auffassung der Regierung - und deswegen haben wir diesen Artikel so abgeändert. Die Gemeinden sind nicht dieser Ansicht - das ist richtig. Wir konnten uns in diesem Punkt nicht einigen und deswegen ist es der Regierung sehr daran gelegen, hier eine Rechtsgrundlage in Zukunft für die Verrechnung zu haben, die auch wirklich stichhaltig ist und der Meinung des Gesetzgebers tatsächlich entspricht.
Zu den Ausführungen des Abg. Günther Kranz möchte ich in Bezug auf die Fürsorgekommissionen ihm Folgendes mitgeben: Wir wissen, wir haben das in verschiedenen Vorsteherkonferenzen auch diskutiert, dass die Gemeinden an diesen Fürsorgekommissionen nicht mehr festhalten wollen, weil der Ablauf, der formale Prozess als nicht adäquat betrachtet wird. Ich denke, wir haben bereits eine Arbeitsgruppe gebildet und die Vorsteherkonferenz hat auch ein Mitglied aus ihrem Kreis für diese Gruppe bereits namhaft gemacht. Also auch dieses Problem gehen wir an. Wir gehen auch, was angesprochen wurde, die Kosten-beteiligung an und für sich an. Wir bewegen uns im Bereich des Sozialhilfegesetzes. Das heisst, es werden dann Leistungen erstattet, wenn der Betreffende diese Leistungen eben nicht selber übernehmen kann. Das, glaube ich, ist klar. Es werden nicht einfach grundsätzlich alle Kosten übernommen, sondern solche subsidiär, wenn entweder keine anderen Institutionen diese Leistungen übernehmen können oder der, der diese Leistungen beansprucht, diese Leistungen nicht selber tragen kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke ebenfalls für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin Müssner. Ich habe eine Frage nochmals zum weiteren Vorgehen betreffend Art. 27 Abs. 1: Werden Sie das auf die 2. Lesung hin nochmals mit den Gemeinden bzw. mit der Vorsteherkonferenz erörtern und hier eine Lösung suchen? Sie selbst sagen ja, die Auffassung der Regierung ist konträr zur Auffassung der Gemeinden. Wie möchten Sie diese Problematik lösen? Oder wie gehen Sie vor bis zur 2. Lesung, dass hier ein einvernehmlicher Gesetzestext dann zur 2. Lesung vorgelesen wird? Das wäre das Ziel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe nachgefragt, ob wir dieses externe Gutachten, das die Rechtsauffassung der Regierung stützt, auch bekommen können. Können wir das bekommen?
Und das Zweite: Wir müssen uns schon im Klaren sein, über was wir überhaupt reden. Ich meine, die ganze Sozialhilfe in unserem Land bzw. die ganze Wohlfahrt kostet uns CHF 231 Mio. Und jetzt ist schon die Frage berechtigt: Über wie viel Geld reden wir eigentlich hier, das wir zwischen den Gemeinden und dem Land hin- und herschieben? Ich meine, das ist ja nur ein Bruchteil der ganzen sozialen Wohlfahrt, den wir eigentlich hier schon ausgeben. Danke. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Nachfrage des Abg. Peter Büchel: Ich glaube, die Problematik von externen Gutachten ist im Landtag bekannt. Die diesbezügliche Meinung der Regierung ist Ihnen auch bekannt. Aus diesem Grunde werde ich jetzt darauf verzichten, dieses Gutachten zu verteilen.
Aber zu Ihrer Anfrage: Wir haben dieses Gutachten erstellen lassen, um einfach die Begriffe «wirtschaftliche und persönliche Hilfe» zu definieren, zu klären. Und wenn Sie sagen, es geht um viel Geld, ist das richtig. Aber es geht hier genau um den Begriff «wirtschaftliche Hilfe» und ob in diesem Begriff stationäre Aufenthalte inkludiert sind oder nicht. Und wie Sie aus den Ausführungen auf Seite 12 und 15 entnehmen können, geht es in diesem Bereich um insgesamt CHF 1,2 Mio. bis rund CHF 1,5 Mio. Das heisst, wenn wir von einer hälftigen Kostenteilung ausgehen, geht es um ungefähr CHF 600'000 und CHF 700'000 für Gemeinden und Land. Darum geht es in diesem Punkt.
Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Ich denke, ich habe es Ihnen ausgeführt. Regierung und Gemeinden konnten sich eben nicht einigen und wir haben das in verschiedenen Sitzungen versucht zu klären. Ich denke, es hat jetzt keinen Sinn, nochmals eine Runde zu starten. Wir wollen das auf diesem Wege klären, was der Gesetzgeber zu dieser Auffassung sagt, um eben dann anschliessend wieder eine saubere gesetzliche Grundlage zu haben. Also mit einem Wort: Nein, es ist nicht daran gedacht, nochmals auf die Gemeinden zuzugehen. Ich denke, beide Parteien haben ihre Position - und die muss jetzt geklärt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Ich glaube, man sollte die Flinte nicht so rasch ins Korn werfen. Vielleicht wäre ein neues Gespräch zu dieser Thematik sicher zu begrüssen. Was das Gutachten betrifft, bin ich grundsätzlich der Meinung, dass der Landtag im Besitze aller Informationen sein muss, um einen guten Entscheid fällen zu können.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich kenne die Ausführungen auf den Seiten 12 und 15 und damit die Begründung der Regierung. Dennoch geht es hier um eine einseitige Abänderung der Regierung, die die vereinbarte Aufgabenentflechtung im Sozialhilfebereich hier anders interpretiert. Wenn ich den Abg. Günther Kranz richtig verstanden habe, wird die Aufgabenentflechtung in der nächsten Zeit sowieso zur Diskussion stehen. Und da frage ich mich schon, ob hier nicht eine Runde dazwischen geschaltet werden sollte, um diese Thematik nochmals zu diskutieren und auch die weiteren Aufgabenbereiche, die der Abg. Günther Kranz angesprochen hat, einbezogen werden. Das würde ich schon sinnvoll finden. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich kann einfach nur noch einmal feststellen, Herr Abg. Johannes Kaiser: Die Regierung ist der Meinung, dass es hier nicht um eine einseitige Abänderung geht, auch um keine Neuregelung, sondern um eine Verankerung der bestehenden Praxis. Das ist der Punkt. Ich denke, die anderen Anliegen, dass man auch verschiedene andere Gebiete respektive Aufgaben sicher durchaus nochmals anschauen könnte, dem stellt sich die Regierung auch nicht entgegen, aber nicht in diesem Punkt. Ich glaube, das müsste man dann nicht nur auf diese eine Thematik beschränken, sondern das müsste dann ein anderes Paket werden. Ich denke, es ist in der Regierung unbestritten, dass man da mit den Gemeinden sicher noch verschiedene Aufgaben neu diskutieren kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich würde es begrüssen, bevor man den Art. 27 Abs. 1 so abändert, wie es in der Vorlage vorgesehen ist, dass man einfach einen Schritt macht - und ich komme zurück auf mein Votum und die Anregung des Abg. Johannes Kaiser -, dass man ein kleines Paket in diese Richtung schnürt. Ich bin mir sicher, dass dann hier auch nochmals Bewegung in die Sache kommt. Weil ich bin einfach der Auffassung, bei der grossen Aufgabenentflechtung im Jahre 2005 ging es um 40 Punkte. Ich habe das zitiert, was da drinsteht. Ich wiederhole das nicht mehr. Da war die Lage klar, wo die stationäre Hilfe zu subsumieren ist. Ich möchte einfach noch einmal ersuchen, dass wir das vielleicht mit anderen Themen besprechen könnten, bevor wir dann in der 2. Lesung zur Abstimmung kommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung der Vorlage.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 26a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Neben dem, was meine Kollegen in der Eintretensdebatte schon in den Raum bzw. an Fragen an die Regierung gestellt haben, würde mich interessieren, wie das mit der Kostentragung durch Krankenkasse oder Invalidenversicherung ist. Ich nehme an, dass einer stationären Betreuung doch eine Krankheit oder ein Unfall, eine Invalidität, vorausgeht.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, Abgeordnete. Ja, Frau Landtagsvizepräsidentin, ich glaube, Sozialhilfe ist erst eigentlich das letzte Glied. Bezüglich dieser stationären Aufenthalte werden sicher zuerst andere Institutionen, also zuständige Krankenversicherungen oder Invalidenversicherungen, herangezogen. Aber eben, wenn keine dieser Institutionen für diese Fälle zuständig ist und der Betroffene auch nicht in der Lage ist, einen nötigen stationären Aufenthalt selber zu bezahlen, dann tritt quasi diese Sozialhilfe in Aktion. Das ist in der Kette eigentlich der letzte Zahler in diesem Sinne.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Bst. e bis g wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Bst. e bis g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 20 abgeschlossen.
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