AUSWIRKUNG DER ERRICHTUNG DER ERZDIÖZESE VADUZ/LIECHTENSTEIN AUF DAS DEKANAT LIECHTENSTEIN UND DESSEN EINRICHTUNGEN, ÜBER DIE WEITERFÜHRUNG DER BISHERIGEN DEKANATSEINRICHTUNGEN SOWIE BEANTWORTUNG DES POSTULATES VOM 16. FEBRUAR 1998 BETREFFEND DIE ERWACHSENENBILDUNG (NR. 100/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Landtagssitzung. Wir sind nunmehr bei Traktandum 22 angelangt: Bericht und Antrag der Regierung über die Auswirkungen der Errichtung der Erzdiözese Vaduz und über die Möglichkeiten neuer Trägerschaften für Erwachsenenbildung und Jugendarbeitsstelle. Es handelt sich um einen Bericht und Antrag mit drei Gesetzesvorlagen. Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Ingrid Hassler:
Geschätzte Abgeordnete. Nach der einhelligen Zustimmung des Landtages im Juni 1998 hat die Regierung nun den Bericht und Antrag vorgelegt. Die vom Dekanat in den letzten elf Jahren mit staatlichen Mitteln geführten wichtigen Institutionen einer neuen Organisation zuzuführen. Von allen Seiten wurde sogar sehr darauf gedrängt, im Speziellen die Erwachsenenbildung und die Jugendarbeitsstelle, die derzeit noch vom Dekanat betrieben werden, eine Überführung in staatliche Organe vorzuschlagen und dadurch diese Institutionen zu erhalten. Wer diese Absicht bekräftigt hat, ist von der Überzeugung ausgegangen, dass das seinerzeit von der römisch-katholischen Kirche errichtete Dekanat als aufgehoben zu betrachten ist.Wenigstens in diesem Punkt hat der Landtag im Juni 1998 eine klare Ausrichtung vorgegeben. Die Regierung hat einen geeigneten Antrag vorgelegt, auf den wir eintreten sollten, damit wir auf dem Wege der Entflechtung konkret weiterkommen. Hauptbestandteil der Vorlage ist sicherlich die Erwachsenenbildung. Die neue Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit einem von den Anbietern von Erwachsenenbildungsprogrammen unabhängigen Stiftungsrat unterstütze ich und bin auch dafür, dass es nach Errichtung der Stiftung und ihrer Organe gezielt auch eine inhaltliche Weiterentwicklung der staatlichen Erwachsenenbildung im Sinne von Art. 3 des Gesetzes vom 5. Juli 1979 beraten und entschieden wird.Es wäre zwar ideal, alles unter einmal zielgerichtet klären zu können, aber wir müssen jetzt - auch aus Zeitdruck - wirklich zuerst die organisatorischen Strukturen regeln und eine Gesamtrevision weiter aufschieben. Aus früheren Konzepten wissen wir, dass hier grundlegende Fragen zu klären sind. In meinen Augen möchte ich als Beispiel erwähnen, inwieweit berufliche Weiterbildung überhaupt zur Erwachsenenbildung gehört, oder werden die beim Amt für Berufsbildung jährlich budgetierten Mittel von nicht weniger als CHF 2'250'000 für berufliche Weiterbildung auch hinterfragt? Oder ganz aktuell zum heutigen Thema: Ob und in welcher Form Kirchen oder Religionsgemeinschaften aufgrund ihrer eigenen Freiheiten hier mitwirken sollen - oder wollen? So gibt es sicher noch viel mehr inhaltliche Punkte. Diesen Auftrag an die neue Stiftung kann der Landtag heute erteilen.Mit der Zuweisung der im Bericht erwähnten finanziellen Mittel von CHF 970'000 an diese Stiftung bin ich einverstanden. Diese finanzielle Basis gilt als Ausgangslage im Sinne einer solchen Überführung der Erwachsenenbildung auf verantwortliche neue Organe, wird aber bezüglich ihrer Höhe bei der beauftragten Gesamtrevision überprüft werden müssen. Ich spreche mich für eine breite Einvernahme bei der Gesamtrevision aus und befürworte dann auch höhere Fördermittel, sobald diese Inhalte geklärt sind. Wichtig erscheint mir in diesem Bericht auch die Haltung der Regierung, wie sie sich auf Seite 60 zur Übergangszeit und der Übergangsfinanzierung stellt. Damit sind die jetzigen Anbieter bis zum 30. April 1999 und deren Arbeiten in der jetzigen Form gesichert. Die einzelnen Anbieter können dann bestimmt auch vom neuen Stiftungsrat mit dem Verständnis rechnen, wenn weitere zeitliche Übergangslösungen für laufende Projekte, z.B. bis zum Jahresende 1999, begründet werden können.Zwei Einwände möchte ich zum Kapitel Erwachsenenbildung anbringen: Der Zweck in Art. 3 und die von unserem Regierungschef in der Finanzkommission gemachten Angaben sehen eine umfassende Geschäftsführung unter der Verantwortung des Stiftungsrates vor. In der Finanzkommission war die Rede von ein bis zwei qualifizierten Personen plus Sekretariatskräften, und dass dafür z.B. der aus dem Konto "Erwachsenenbildung" bisher entrichtete Betrag von rund CHF 248'000 für solche Verwaltungsdienste verwendet werden könnte. Es wird auch angeführt, dass der Verwaltungsaufwand der Stiftung zu Lasten der jetzigen Budgets der Erwachsenenbildung gehen wird. Diese Geschäftsführung koordiniert alle Angebote, gibt selbst ein gemeinsames Kursbuch heraus, koordiniert und disponiert landesweit die Räumlichkeiten, usw. Die Anbieter - gemäss Bericht der Regierung können dies derzeit mehr als 10 Organisationen sein -, führen ihre Kurse durch und werden aus diesen Stiftungsgelder gefördert, sofern sie sich mit dem Zweck der Stiftung und dem Gesetz verträgt.Ich spreche mich grundsätzlich gegen eine solche zentrale und grosse Geschäftsstelle und Koordinationsstelle aus und möchte empfehlen, den einzelnen Anbietern mehr organisatorische, personelle und inhaltliche Freiheit zu lassen undsie dies auch verantworten zu lassen. Die Geschäftsführung sollte relativ schlank gehalten werden. Ich stellte mir hier immer eine halbe oder eine ganze Stelle vor, die sich auf die Prüfung der Vergabe und der Verwendung der Stiftungsmittel zu Handen des Stiftungsrates beschränken könnte, damit eben den Anbietern möglichst viel Geld für die Kurstätigkeit zur Verfügung steht. Eine aufwendige Geschäftsführungsstruktur innerhalb der staatlichen Stiftung hätte, das sehe ich ein, andererseits den Vorteil, dass einige feste Anstellungen in der Stiftung möglich wären, eine Art Chance für Leute, die in der jetzigen Erwachsenenbildung des Dekanats tätig sind. Sie haben bestimmt auch einen Vorteil durch ihre Erfahrungen in dieser Tätigkeit. Zu diesem Punkt möchte ich die Regierung bitten, wenn es bis zur 2. Lesung geht, ein klareres Bild zu vermitteln, selbst wenn sie gedenkt, dass dies Aufgabe des neuen Stiftungsrates sein soll.Zweiter kleiner Punkt ist, dass die Stiftung selbst als Kursanbieter auftreten könnte. Ich glaube, es wäre gut, wenn sie das - so weit wie möglich - vermeiden wird. Die Stiftung sollte dazu angehalten werden, dies nur in jenen Fällen zu tun, wo keine privaten, kompetenten Anbieter zu finden sind.Der zweite Schwerpunkt der Umstrukturierung betrifft die Jugendarbeitsstelle: Die Überführung der Arbeit der jetzigen Jugendarbeitstelle, so weit es sich um nichtkirchliche Arbeit handelt, in einen neuen privaten Verein und die Errichtung eines Jugendinformationszentrums unter der Ägide vom Amt für soziale Dienste und der Regierung ist für mich ein guter Lösungsansatz. Die Aktivitäten des neuen Jugendinformationszentrums sind wichtig und unterstützen einen verantwortungsvollen Bereich der offenen Jugendarbeit. Das neue Jugendinformationszentrums deckt aber nach meiner Einschätzung nicht, oder nur einen Teil, der jetzigen offenen Jugendarbeit, die von der Jugendarbeitstelle gemacht wird, ab.Ich möchte daher der Regierung vorschlagen, innerhalb des neuen Vereins eine zweite Sparte einzurichten, und die stark projektbezogene Jugendarbeit der jetzigen Jugendarbeitstelle zusätzlich zu integrieren und den Mittelzufluss zu erhöhen. Von den jetzigen Förderbeiträgen des Landes und der Gemeinden von total CHF 289'000 würden fast CHF 70'000 allenfalls wieder an die Gemeinden zurückfallen und CHF 127'000 an das Land, davon den drei jetzigen Förderquellen nur CHF 92'000 an die neue Trägerschaft übertragen werden sollen, so der Bericht.Ich ersuche die Regierung, hier der Wichtigkeit der offenen und anerkannten Jugendarbeit eine Fortsetzung innerhalb des neuen Vereins zu gewährleisten und auf jeden Fall die bisherigen Mittel zu übertragen. Verantwortbare Projekte liegen ganz bestimmt vor. Ich werde dann auch überlegen - oder vielleicht kann es die Regierung noch prüfen, bis zur Budgetsitzung eine entsprechende Erhöhung der Mittel vorzunehmen.Ein Punkt ist noch im Zusammenhang mit dem Dekanat - das habe ich hier drin zwar nicht gesehen -, die Ausländerseelsorge: Die nichtdeutschsprachigen Katholiken im Land wurden von Seiten des Dekanats mit einem Aufwand von rund CHF 70'000 jährlich ebenfalls betreut. Ich nehme jetzt an, dass die Regierung diesen Betrag dann dem Betrag zuweist, den die römisch-katholische Kirche weiterhin erhalten wird, und dass die Ausländerseelsorge gänzlich zur Sache der Kirche wird.Dann noch zum Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Kirche: Ich möchte auf einen einhelligen Beschluss der Finanzkommission vom 8. Oktober 1998 verweisen, wonach dieses Gesetz in der Höhe des Betrages anzupassen ist. Die Finanzkommission geht dabei - wie die Regierung -, von der Überlegung aus, dass aus dem jetzigen Beitrag von CHF 600'000 etwas weniger als CHF 400'000 für die Erwachsenenbildung, für die Jugendarbeit und das Missionshaus Gutenberg ausgegeben werden. Wichtig dabei ist auch die erklärte Absicht, ich zitiere aus dem Bericht: "Dass das Erzbistum, bzw. der Erzbischof kein Interesse an der Übernahme des einen oder anderen Dekanatsinstituts gezeigt hat". Ende Zitat.Daraus darf man guten Glaubens den Schluss ziehen, dass eine Reduktion des Beitrages an die römisch-katholische Kirche nicht bedeutet, dass der römischkatholischen Kirche, resp. dem Erzbischof, Zuwendungen für die kirchlichen Belange entzogen werden. Die Finanzkommission empfiehlt auch übereinstimmend, dass Landtagsmitglieder mit unserem Landesfürsten das persönliche Gespräch suchen sollen, um eine Übergangslösung zu finden. Ich verweise auf zwei Protokolle der Finanzkommission samt Beilagen Nr. 13 und 15. Wenn hier keine Lösung gesucht oder gefunden wird, muss ich davon ausgehen, dass ab 1999 an die römisch-katholische Kirche weiterhin für überpfarreiliche Aufgaben CHF 600'000 auszurichten sind, selbst wenn die Zahlstelle Dekanat nicht mehr existiert. Eine Übergangslösung auch deshalb, weil wir den Willen bekunden müssen, Grundsatzfragen im Verhältnis Staat und Kirche an einer sorgfältigen Lösung schnellstens zu arbeiten und zu handeln, und weil wir - mit wir meine ich auch das Volk -, jetzt aber auch Zeit brauchen, um uns mit diesem tiefgreifenden Wandel und für die unser Land sehr weitreichende Frage auseinander setzen zu können. Ob hier Trennung oder Entflechtung das Ziel ist, macht nicht aus.Unser Landtagspräsident hat dem Landesfürsten den Vorschlag bereits unterbreitet, und ich hoffe, dass der Vorschlag der Finanzkommission vom Landtag unterstützt wird.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag schlägt die Regierung vor, den Problemkreis der Erwachsenenbildung neu zuorganisieren und die vom Dekanat wahrgenommenen Aufgaben in der Erwachsenenbildung von diesem zu lösen. Gleichzeitig nimmt sie in den grundsätzlichen Überlegungen wiederum zum Verhältnis von Kirche und Staat Stellung. Dabei ändert sie ihre Position im Verhältnis zu den vorangegangenen Berichten meiner Ansicht nach deutlich. Kam sie in ihrem Bericht vom 17. Dezember 1997 noch eindeutig der Ansicht, dass das liechtensteinische Verfassungsrecht bei der Errichtung der Erzdiözese Vaduz verletzt wurde, so lässt der heute vorliegende Bericht schliessen, dass die Regierung eine andere Rechtsmeinung vertritt.Vor allem unterscheiden sich die Ausführungen der Regierung vom Inhalt der Landtagserklärung vom 7. Dezember 1997. Der Landtag hat damals zur Errichtung der Erzdiözese Vaduz erklärt, dass er davon ausgeht, dass eine derart grundlegende Veränderung der nach aussen wirksam werdenden Organisationsform der Landeskirche, wie es die Herauslösung des Gebietes von Liechtenstein aus dem Bistum Chur, die Errichtung einer eigenen Erzdiözese Vaduz mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen ist, nicht ohne Zustimmung der staatlichen Behörden durchgeführt werden darf. Die Regierung geht in ihrem Bericht der Frage nach, wer nun Rechtsnachfolger des Dekanats ist und wem demzufolge die staatlichen Unterstützungsbeiträge, wie sie im Gesetz über den Staatsbeitrag an die römisch-katholische Landeskirche festgelegt sind, zustehen.In den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellt sie das Grundrecht der Religionsfreiheit. So schreibt sie, ich zitiere: "Dabei hat das staatliche Recht, das aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit abzuleitende Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu achten". Oder an einer anderen Stelle schreibt sie, ich zitiere wiederum: "Die in der Verfassung und den völkerrechtlichen Verträgen gewährleistete Religionsfreiheit setzt für das Staatskirchenrecht das Mass und das Ziel". Weiter unten führt sie dann relativierend an, ich zitiere: "Die Anerkennung der Religionsfreiheit führt zur Ausgliederung der Religion aus dem staatlichen Bereich und damit zum Ende der staatlichen Religionsfreiheit. Sie ermöglicht aber gleichwohl eine von dieser zu unterscheidende beschränkte Kirchenhoheit".Die Regierung kommt dann zum Schluss, ich zitiere: "Für das Fürstentum Liechtenstein fehlt eine Regelung der Organisation einer im beschriebenen Sinne neben der Amtskirche wirkenden Landeskirche". Als ideal-typisch erachtet die Regierung eine Regelung, ich zitiere: "...die der Kirche mit der Ausnahme eines Demokratie- und Rechtsstaatsvorbehalts eine vollständige Organisationsfreiheit belässt". Auf Grund dieser Ausführungen schliesse ich, dass gemäss Ansicht der Regierung die volle Selbstorganisation der römisch-katholischen Kirche mit Bezug auf Liechtenstein gewährleistet ist. Damit wäre dann auch, im Gegensatz zur Erklärung des Landtages, die Errichtung der Erzdiözese gemäss staatlichem liechtensteinischen Recht verfassungskonform erfolgt. Erst wenn die Verfassungskonformität der Errichtung der Erzdiözese festgestellt ist, kann konsequenterweise der Frage nachgegangen werden, wer kirchlicherseits nun die staatliche Förderung im Rahmen der geltenden Gesetze erhalten soll.Gemäss Erklärung des Landtages, der das Mitwirkungsrecht des Staates bei einem derart bedeutenden Eingriff in die Struktur und den Bestand der Landeskirche als verfassungsmässiges Gebot erachtet, kann der Staat ohne die notwendige Mitwirkung die Errichtung des Erzbistums nicht anerkennen. Um der Verfassung genüge zu tun, ist das Mitwirkungsrecht des Staates in Form eines referendumsfähigen Vertrages nachzuholen. Die Regierung stützt ihre Meinung auf das Grundrecht der Religionsfreiheit ab, das sie sehr umfassend interpretiert. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit im völkerrechtlichen Sinn, schliesst staatskirchliche Regelungen jedoch nicht aus. Die Kirche befindet sich immer in einem Staat mit seiner verfassungsmässigen Ordnung.Es kann deshalb nicht geschlossen werden, dass die völkerrechtliche Religionsfreiheit landeskirchliche Strukturen ausschliesst. So beinhaltet die Religionsfreiheit gemäss europäischer Menschenrechtskonvention auch nach Rechtsmeinung bedeutender Fachleute kein Prinzip der Trennung von Kirche und Staat. Es verbleibt im konkreten Fall der Errichtung der Erzdiözese Vaduz vielmehr die Frage nach dem liechtensteinischen Verfassungsrecht. Die Verfassung hat 1921 die römisch-katholische Kirche in ihrem Bestand - als Teil des Bistums Chur - als Landeskirche anerkannt. Dabei ist das Mitwirkungsrecht von Fürst, Landtag und Volk bei schwerwiegenden Eingriffen in den Bestand der Landeskirche von der Verfassung vorgesehen. Die Materialien zur Verfassung geben hierzu Auskunft. Der Bischof von Chur wollte in Art. 37, Abs. 2 für die römisch-katholische Kirche als Landeskirche den Zusatz - nach Massgabe ihrer, der kirchlichen Rechtsnormen - beigefügt wissen. Dieser Zusatz wurde von der Verfassungskommission einhellig abgelehnt mit der Begründung, dass damit auf kircheninternes Recht abgestützt würde, womit die Rechte des Fürsten und der Volksvertretung unter Umständen einen schweren Eingriff hinnehmen müssten. Folgt man nun der Argumentation der Regierung, so verbleiben für staatskirchliche Regelungen praktisch kein staatlicher Mitwirkungsraum mehr.Es ist für mich auch unverständlich, weshalb die Regierung zur Ansicht gelangt, der Landtag habe bisher nur immer nein zu den Vorschlägen der Regierung gesagt und habe selbst keine Vorschläge gemacht. Er sei deshalb gefordert, seine Vorschläge zur Lösung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Erzdiözese Vaduz einzubringen. Sie geht soweit, dem Gesetzgebern die Aufgabe zuzuschieben, nun die offenen Fragen einer Lösung zuzuführen. Dabei hat der Landtag unmissverständlich erklärt, wie er sich eine Lösung dieser Fragen vorstellen kann. Erstens sieht er mehrheitlich keine Notwendigkeit, zum heutigen Zeitpunkt die Landeskirche aus der Verfassung zu streichen. Zweitens hat er als Lösungsansatz der derzeitigen Problematik im Abschluss eines referendumsfähigen Vertrages oder Konkordates mit dem Heiligen Stuhl gesehen. Somit können die, in der Verfassung vorgesehenen staatlichen Organe ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen und darüber entscheiden, ob sie mit der ihnen vorgelegten Regelung einverstanden sind, oder ob das Verhältnis von Staat und Kirche auf eine andere Basis gestellt werden muss.Bis diese Fragen geklärt sind, fehlt dem Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Kirche - meiner Meinung nach - die verfassungsmässige Grundlage. Das Gesetz nimmt ganz eindeutig Bezug auf die Landeskirche gemäss Art. 37 Abs. 2 der Verfassung und hat deshalb nur für sie Gültigkeit. Aber auch inhaltlich sind die im Gesetz festgeschriebenen Beiträge zu einem grossen Teil als Kultusbeiträge zu verstehen, d.h., sie sind vor allem als Unterstützung der Leistungen der Landeskirche im gesellschaftlichen und kulturellen Bereich zu verstehen. Finanzielle Beiträge des Staates, die nebst den weit umfangreicheren Beiträgen der Gemeinden gewährt werden sollen, müssten - meiner Meinung nach - mittels eines befristeten Finanzbeschlusses gesprochen werden. Mit einem solchen Beschluss könnte der Landtag auch ein Zeichen setzen, dass er unnötige Verhärtungen verhindern möchte, aber eine verfassungsrechtlich saubere Lösung verlangt.Die Rechtsansicht der Regierung, wie sie auf Seite 34 des Berichtes zum Ausdruck kommt, kann ich nicht teilen. Es ist mir wichtig festzuhalten, dass es sich bei der Anerkennungsfrage der Erzdiözese Vaduz um eine Frage der Einhaltung der Verfassung, also des staatlichen Rechts, und nicht um innerkirchliche Fragen handelt. Diese fallen selbstverständlich unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.Im zweiten Teil des Berichts befasst sich die Kirche mit der Neuregelung der Erwachsenenbildung, die zur Zeit zu einem bedeutenden Teil unter dem Dach des Dekanates angeboten wird. Eine in der Rechtsform der Stiftung geschaffene Institution soll mit der Vergabe der Mittel der Erwachsenenbildung betreut werden. Dies scheint mir ein durchaus gangbarer Weg zu sein. Dabei sind die Aufgaben der Stiftung - meiner Meinung nach - vor allem die Festlegung der Kriterien für die Vergabe der Mittel, die Antragstellung und Vergabe dieser Mittel an die einzelnen Anbieter von Erwachsenenbildnern und die Kontrolle der rechtmässigen Verwendung. Wir werden auch künftig nicht auf die ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung verzichten können. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo unbedingt nötig, d.h., die Rechtmässigkeit der Verteilung der Mittel sowie die Kontrolle über deren Verwendung sicherstellen.Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung und die Unabhängigkeit der Anbieter gewährleistet werden. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, auf die hervorragende Arbeit der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung hinzuweisen. Sie ist aus dem Weiterbildungsangebot in Liechtenstein nicht wegzudenken. Die hier engagierten ehrenamtlichen Personen, wie auch die Angestellten der Arbeitsstelle der Erwachsenenbildung, haben viel Zeit und Sachverstand mit in die Erwachsenenbildung einfliessen lassen.Es soll ein Weg gefunden werden, der es den bei den Arbeitsstelle angestellten Frauen und Männern ermöglicht, ihre berufliche Zukunft in einem vernünftigen Rahmen planen zu können. Hier muss ein Weg gefunden werden, wie sie als Anbieter von Weiterbildungsprogrammen auch mittelfristig eine gesicherte Perspektivehaben. Den Ausführungen auf Seite 58 des Berichtes über die zukünftige Förderung der Erwachsenenbildung ist zu entnehmen, dass ein Teil der im Bereich der Erwachsenenbildung gesprochenen Mittel neu für den Betrieb der Stiftung aufgewendet wird. Darauf hat bereits meine Vorrednerin, Frau Ingrid Hassler, hingewiesen. Dabei meine ich, unterliegt die Regierung einem Fehlschluss, wenn sie schreibt, dass ein Teil des Aufgabenbereichs der Stiftung die Koordination der Erwachsenenbildung durch die Arbeitsstelle und das Dekanat wahrgenommen worden sind, denn die Koordination sowie die Ausrichtung der Erwachsenenbildung wurde bis anhin von einer von der Regierung bestellten Kommission sichergestellt, bzw. festgelegt. Es würde deshalb den Anbietern von Erwachsenenbildungsprogrammen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wenn aus diesen Mitteln auch die Geschäftsführung der vorgesehenen Stiftung bezahlt werden müsste.Zum Bereich der Jugendarbeit möchte ich mich nicht noch einmal äussern, ich kann mich hier den Ausführungen meiner Vorrednerin anschliessen.Ich bin ebenfalls für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung legt dem Landtag heute einen Bericht und Antrag zur Schaffung einer neuen Trägerschaft für die Erwachsenenbildung und die Jugendarbeitstelle vor. Gleichzeitig soll das Erwachsenenbildungs-Konzept überprüft und in der Querverbindung mit der beruflichen Weiterbildung Synergieeffekte erzielt werden. Alle Tätigkeiten im Bereich der Erwachsenenbildung werden in Zukunft durch die neue Stiftung koordiniert. Nach der Schaffung der neuen Organisationsstruktur soll sich die durch die Gesetzesvorlage zu bildende Stiftung "Erwachsenenbildung Liechtenstein" als neue Trägerschaft und spezialisierte Einrichtung - wie es im Bericht heisst -, mit dem Erwachsenenbildungs-Konzept befassen.Dieses im Regierungsbericht vorgeschlagene Vorgehen ist der richtige und zielführende Weg in der Neufassung eines Erwachsenenbildungs-Konzepts. Als Grundlage wird weiterhin das Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung dienen, welches aufgrund der neuen Organisationsstruktur entsprechend abzuändern ist. Wie ich dem Regierungsbericht entnehme, werden die Voraussetzungen für Veranstalter in der Erwachsenenbildung, um staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, beibehalten. Es sind also im Besonderen die Öffentlichkeit und Planmässigkeit der Bildungsarbeit und die Übereinstimmung der Bildungsinhalte mit christlichen Grundsätzen zu gewährleisten. Der Stiftung als neue Trägerin kommt die Aufgabe zu, die Angebote der Erwachsenenbildung laufend zu prüfen und mit der beruflichen Weiterbildung zu koordinieren. Dabei soll die Erwachsenenbildungkomplementär zur beruflichen Weiterbildung wirken, welche schon von anderen Trägern erfolgreich durchgeführt wird. Das scheint mir sehr wichtig.So entspricht die Erwachsenenbildung auch dem heute allgemein anerkannten Anspruch des lebensbegleitenden Lernens. Bildung, und damit auch die Erwachsenenbildung, muss heute angemessen und schnell genug auf die veränderten Anforderungen in der Wirtschaft und Arbeitswelt reagieren. Als entscheidende Kompetenz für die Bewältigung der Zukunft wird heute die Fähigkeit zum lebensbegleitenden Lernen gesehen. Ohne gute, zielgerichtete und fortlaufende Weiterbildung wird niemand mehr auskommen. Die dauernden und tiefgreifenden Veränderungen, im Besonderen in der Arbeitswelt, bedingen, sich wandelnde und neue Qualifikationen. Eine zukunftsorientierte Weiterbildung wirkt dabei unterstützend.Jeder Mensch wird sein Leben lang lernen müssen. Der Staat muss dazu beitragen, dass möglichst viele die anspruchsvolle Aufgabe des lebensbegleitenden Lernens richtig und gut erfüllen und nach individuellem Bedarf neue Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln können. Sehr wichtig ist heute auch die technische Kompetenz, die den Umgang mit Multimedia und Internet zum Zwecke des Lernens ermöglicht. Im Erwachsenenbildungsbereich müssen Anliegen, wie das lebensbegleitende Lernen, der berufliche Wiedereinstieg, die Weiterbildung, Sprach- und Freizeitkurse im Vordergrund stehen. Die Anforderungen, denen sich jede und jeder Einzelne, sowohl im persönlichen, als auch im beruflichen und öffentlichen Leben gegenübersieht, machen umfassende Angebote zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung notwendig. Die Träger der Bildung - so auch die Erwachsenenbildung -, müssen daher die sich stetig wandelnden Forderungen mittragen, ja sie müssen ihnen vorangehen. Die gute Arbeit der Erwachsenenbildung soll auch in Zukunft fortgeführt werden.Auch im Bereich der Jugendarbeit soll eine neue Organisationsform deren Bedeutung für die Zukunft noch vermehrt Rechnung tragen. Die damit im Zusammenhang stehende vorgesehene Gründung eines Jungendinformationszentrums, mit welchem gemäss dem Regierungsbericht im Ausland sehr positive Erfahrungen gemacht wurden, sehe ich ebenfalls als zusätzlich bereicherndes Angebot für die Jugendlichen in unserem Lande. Dabei kann der Bereich der praktischen projektbegleitenden Jugendarbeit, welche erhalten bleiben soll und in der die heutige Jugendarbeitstelle gute Arbeit leistet, in die neue Trägerschaft integriert und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.Ich danke der Regierung für den aufschlussreichen Bericht und spreche für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Alois Beck:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich möchte zunächst noch einige Vorbemerkungen machen: Die Regierung schreibt im Bericht, sie habe sich in Zusammenarbeit mit den involvierten und betroffenen Personen intensiv mit der Frage auseinandergesetzt und Lösungen erarbeitet. Das stimmt leider nicht. Wir haben schon am Morgen gehört, wie der Abg. Paul Vogt erklärt hat, dass es hier um ein Kommunikationsproblem gehe, dass sich die Regierung nicht so sehr bemüht habe, zusammen mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten. Aber ich glaube nicht, dass man das nur mit einem Kommunikationsproblem abtun kann, es ist eher eine Frage des Wollens. Warum wurde - beispielsweise - nie direkt mit der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung über deren Vorstellungen und Wünsche gesprochen?Eine zweite Vorbemerkung: Ich zitiere aus dem Regierungsbericht: "Im Bestreben nach einer sozialen und durchdachten Lösung ist die Regierung von der Prämisse ausgegangen, dass die in der Bevölkerung anerkannten Institutionen des Dekanats an den unvorhersehbaren Umständen keinen Schaden nehmen dürfen". Mit den hier vorgeschlagenen Lösungen der Regierung ist dies nun aber leider zu befürchten. Deshalb gilt es, hier unbedingt Korrekturen anzubringen. Einige Vorschläge wurden hier bereits unterbreitet.Zunächst zur Erwachsenenbildung: Wie auch die Regierung festhält, ist die Wertschätzung und Akzeptanz der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung gross. Es wird auch auf die umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit hingewiesen, welche von vielen Personen geleistet wurde und nur durch diese ehrenamtlichen Tätigkeit überhaupt eine solche Leistung zu erbringen ist. Auch das muss man sich immer wieder im Hinterkopf behalten, wenn man dann voreilig auf fast ausschliesslich staatliche Strukturen übergehen will. Man muss sich auch bewusst sein, dass diese Dekanatseinrichtung grösste und wichtigste Veranstalterin von Erwachsenenbildungs-, Freizeit- und Weiterbildungskursen in Liechtenstein ist.Nun soll die Stiftung "Erwachsenenbildung Liechtenstein" errichtet werden. Generell habe ich im Bericht zumindest eine Aufreihung von alternativen Vorschlägen vermisst, wie man das noch machen hätte können, geschweige wird dargelegt, wie die möglichen Vor- und Nachteile der diversen Lösungsvarianten aussehen. Mit den Ausführungen im Bericht über die vorgeschlagene Stiftung bekommt man doch den Eindruck, dass eine Aufblähung des Apparates nicht gerade erwirkt wird, aber das wird die Folge sein.Die Geschäftsführung wurde bereits angesprochen. Man muss sich in der Tat fragen: Wie breit ist diese angelegt? Die Stiftung hat ja auch die Möglichkeit, zusätzliches Personal anzustellen. Über die Grössenordnungen lässt uns die Regierung im Stich. Ein weiterer Punkt wurde auch angesprochen, dass diese Stiftung gemäss Regierung die Möglichkeit eingeräumt bekommen sollte, Programm selbst durchzuführen, allerdings subsidiär, wie es heisst.Bezüglich der finanziellen Grössenordnung: Es heisst, dass die finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung im Jahre 1999 in seiner Gesamthöhe vorerst unverändert bleiben soll. Und hinter diesem Wörtchen "vorerst" muss man dann schon einige Fragezeichen setzen oder eben mögliche Konsequenzen hinterfragen. Finanziell sollen sich trotz Anstellung von Personal keine Konsequenzen ergeben, da die Erwachsenenbildung im gleichen Umfang finanziert werden soll. Nun, was ist die Folge? Die Folge ist eine Kürzung des Budgets für die Veranstalter der ehemaligen Dekanatskurse.Die Begründung der Regierung hierzu wurde bereits ausgeführt, dass die Erwachsenenbildungsstelle Koordinationsaufgaben wahrgenommen habe, die sie jetzt nicht mehr wahrzunehmen brauche. Diese Aufgaben sollen jetzt an die Stiftung übergehen, wodurch Mittel abgezogen werden können. Wie in einem Schreiben der Betroffenen an alle Landtagsabgeordneten erwähnt, wurde der Regierung mehrfach mitgeteilt, dass dies eine falsche Annahme ist. Man bekommt einfach den Eindruck, dass die Regierung hier offensichtlich nach Erklärungen suchen muss, wenn sie sonst keine hat. Von mir aus gesehen -in Anbetracht der Bedeutung und in Anbetracht der geleisteten Arbeit - muss auf die gewachsenen Strukturen der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung, Freizeit- und Weiterbildung, - auch das Haus Stein Egerta muss erwähnt werden -, diese gewachsenen Strukturen sind unbedingt zu erhalten, sie ermöglichen viele Synergien.Dies ist aber nur möglich, wenn die Finanzierung sichergestellt ist in der bisherigen Höhe und auch die bisherigen Stellen zur Verfügung stehen. Hier stellt sich die Frage an die Regierung: Ist seitens der Regierung geplant, die notwendigen Finanzen für die Arbeitsstelle für die Erwachsenenbildung langfristig zu sichern?An einer Stelle des Regierungsberichtes heisst es, dass diverse Veranstalter eben an die Stiftung gelangen können. Es wird der Verein für eine offene Kirche erwähnt, aber auch -glaube ich - die Industrie- und Handelskammer. Hier muss man natürlich auch klar die Unterschiede sehen. Die Industrie- und Handelskammer hat eine ganz andere Infrastruktur. Die kann vielleicht mal ein Programm anbieten - und ein andermal nicht. Für eine Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung muss eine berechenbare mittelfristige Optik vorhanden sein, dass sie überhaupt planen kann. Wenn die Regierung sagt: Vorerst soll der gesamte Betrag für die Erwachsenenbildung gleich bleiben, auf der andern Seite eine Kürzung bei der Arbeitsstelle vorsieht, glaube ich, dass damit ein Dahinserbeln dieser Stelle in Kauf genommen wird. Ob das bewusst ist oder nicht, weiss ich nicht. Ich habe die Befürchtung, dass vorerst die Mittel, der Gesamtrahmen versucht wird gleichzuhalten, dass aber die Geschäftsstelle, Stiftung usw. einige Mittel gerade im Aufbau brauchen, für die andern eben nicht mehr viel übrig bleibt und dass nachher kräftig aufgestockt wird. Das finde ich, wenn es so sein sollte, ein sehr schlechtes Vorgehen.Deshalb erwarte ich von der Regierung, dass bis zur 2./3. Lesung Vorschläge in dem Sinne gemacht werden, dass diese Strukturen aufrechterhalten werden können. Es muss die Finanzierung gesichert sein, und auch die bisherigen Stellen müssen erhalten bleiben. Sollte die Regierung nicht einen derartigen Vorschlag unterbreiten, kann ich dem gesamten Vorschlag nicht gut zustimmen.Dann zur Jugendarbeitstelle: Auch der Bereich der offenen Jugendarbeit soll auf eine neue Trägerschaft überführt werden. Gemäss Regierungsaussage wird nicht eine 1:1-Übernahme der bisherigen Tätigkeit angestrebt, sondern ein neuer Ansatz für offene Jugendarbeit für das Land angestrebt. Die Trägerschaft des neuen Jugendinformationszentrums soll ein zu gründender privater Verein " Jugendinformation Liechtenstein" bilden. Nun gibt es allerdings nur rudimentäre Angaben im Bericht bezüglich Organisation und Finanzierung. Spätestens bis zur 2./3. Lesung muss die Regierung schon noch konkreter werden. Es bleiben noch sehr viele Fragen offen.Der Bereich der offenen Jugendarbeit, der Jugendarbeitstelle des Dekanats mit seiner praktischen Projektarbeit, wird ersatzlos zu Gunsten dieses neuen Jugendinformationszentrums gestrichen. Ich verweise hier auch auf den Lösungsansatz, der uns unterbreitet wurde in diesem Schreiben von den Betroffenen an alle Landtagsabgeordneten vom 7. Oktober 1998, dass neben dem Informationszentrum nun auch der Bereich der praktischen, projektbegleitenden Jugendarbeit zugeordnet werden soll, und zwar im Budgetumfang der bisherigen Jugendarbeitstelle. Auch hier erwarte ich von der Regierung bis zur 2./3. Lesung, dass sie diese Lösungsvariante einbaut.Einige generelle Fragen, die auch in diesem Papier erwähnt werden, möchte ich an die Regierung richten: Da ist zunächst die Vereinbarung zwischen dem Land und dem Dekanat bezüglich Freizeit- und Weiterbildungskurse. Da findet man keine Ausführungen. Dann - was geschieht mit den übrigen Dekanatsstellen? Die Ausländerseelsorge wurde von der Abg. Hassler bereits erwähnt, was passiert mit der Gefangenenseelsorge, mit dem Administrationsrat und der Dekanatskanzlei? Schliesslich der Beitrag an das Haus Gutenberg? Hier glaube ich, ist im Budget ein Betrag vorgesehen, aber ich kann mich auch täuschen.Kurz noch zu den allgemeinen Ausführungen, die mich gestochen haben bezüglich dem Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche: Ich vertrete die gleiche Auffassung wie der Landtagsvizepräsident, dass hier diesem Gesetz die verfassungsmässige Grundlage entzogen wurde. Weiters habe ich aber doch mit Erstaunen festgestellt, dass die Regierung der Ansicht ist, das Dekanat sei rechtlich nur als "Zahlstelle" anzusehen. Das Wort wurde auch von der Abg. Hassler wiederholt. Das erstaunt mich doch. Einerseits ist das von mir aus gesehen ein blanker Hohn, wenn man Dekanat als reine "Zahlstelle" in Anbetracht der Menschen und Tätigkeiten betitelt, die dahinterstehen.Zum Zweiten geht das - von mir ausgesehen - auch nicht an, wenn man den Gesetzestext - anschaut. Beispielsweise heisst es in Art. 3: "Das Dekanat legt die Verwendung des Beitrages fest und erstattet der Regierung jährlich darüber Bericht". Also, nur schon von dem aus gesehen, ist das natürlich nicht mit einer Zahlstelle vergleichbar. Aber schliesslich - und hier widerspricht sich die Regierung selbst: Im Bericht heisst es an einer Stelle: Zuerst wird über den öffentlichrechtlichen Status des Dekanates berichtet, und jetzt - auf einmal - ist es bloss noch eine Zahlstelle. Da heisst es auf Seite 25, ich zitiere: "In dieser Form des Dekanats im weiteren Sinne bildete die römisch-katholische Kirche die öffentlich-rechtlich verfasste Landeskirche des Fürstentum Liechtenstein, wie sie in der Landesverfassung anerkannt ist" - das war ein Zitat. Also, es sind doch etliche Widersprüche in den Ausführungen der Regierung auszumachen. Im Übrigen kann ich mich kurz halten bei den grundsätzlichen rechtlichen Problemen.Schliesslich doch noch eine grundsätzliche Frage, die der Landtage zur Sprache bringen muss: Wie es im Regierungsbericht heisst; lehnt der Landesfürst Beitragszahlungen an die römisch-katholische Kirche ab, bevor nicht das Verhältnis Kirche und Staat geregelt sei. Dann, ich zitiere: "S.D. der Landesfürst ist der Ansicht, dass man zuerst das grundsätzliche Konzept für das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen klarstellen müsse, bevor allfällige Zahlungen an Kirchen gesetzlich geregelt werden. Die Regierung hat daher die ursprünglich vorgesehene Vorlage in den Bericht und Antrag nicht miteinbezogen".Hier stellen sich grundsätzliche Fragen in Bezug auf die liechtensteinische Verfassungslage. Gesetze bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Sanktion des Landesfürsten. Hier ist es nun aber so, dass der Landesfürst im laufenden demokratischen und parlamentarischen Verfahren der Gesetzgebung seine Haltung bekanntgibt und damit in den demokratischen Prozess eingreift. Mit andern Worten: Das demokratische und parlamentarische Verfahren wird in unzulässiger Weise eingeschränkt. Auf diese Weise gerät das Verhältnis zwischen dem monarchischen und dem demokratischen Element in unserer Verfassung aus dem Lot. Ich glaube nicht, dass wir über solche Entwicklungen einfach hinwegsehen können.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Um es vorweg zu nehmen: Ich opponiere nicht gegen das Eintreten auf den zur Beratung anstehenden Bericht und Antrag der Regierung. Die beiden Vorlagen sind ein erster Schritt in Richtung Entflechtung von Kirche und Staat, indem einerseits eine Stiftung des öffentlichen Rechtes als Trägerin der Erwachsenenbildung per Gesetz geschaffen wird, die das Kraft erzbischöflichem Zirkularschreiben moribunde Dekanat als Trägerin der Erwachsenenbildung ablöst, und andererseits das bisherige Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung vom Jahre 1979 entsprechend der Neustrukturierung angepasst wird. Das Bemühen der Regierung - wie es aus den Ausführungen aufSeite 18 des Berichtes und Antrages hervorleuchtet -, nämlich, ich zitiere: "Dass die in der Bevölkerung anerkannte Institution des Dekanats an den unvorhersehbaren Umständen keinen Schaden nehmen dürfen", Zitatende, ist zu begrüssen. Dass der Staat im Bereiche der Erwachsenenbildung autonom ist und souverän über diesen Bereich disponieren kann, dies insbesondere im Lichte der Tatsache, dass die neugeschaffene Amtskirche daran kein Interesse mehr hat, dürfte ausser Frage stehen. Hinter dieser Intention der Regierung stehe ich zur Gänze.Was mich jedoch mit Sorge erfüllt, ist die Tatsache, dass die Ausführungen der Regierung auf Seite 24 bis 34 zu den staatskirchenrechtlichen Problemen meines Erachtens nur so verstanden werden können, als dass die Regierung die Position, dass die Errichtung der Erzdiözese Vaduz verfassungs- und völkerrechtswidrig war, aufgegeben hat. Ich bin hier derselben Meinung wie Landtagsvizepräsident Otmar Hasler. Dies steht in deutlichem Widerspruch zur Erklärung des Landtages vom 17. Dezember 1997, in der Landtag sehr präzise formuliert hat. Der Herr Vizepräsident hat das schon angeführt, ich zitiere wörtlich: "Dass eine derartig grundlegende Veränderung der nach aussen wirksam werdenden Organisationsform der Landeskirche, wie es die Herauslösung des Gebietes von Liechtenstein aus dem Bistum Chur und die Errichtung einer eigenen Erzdiözese Vaduz mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen ist, nicht ohne Zustimmung der staatlichen Behörden durchgeführt werden darf".Von dieser mit 24 Stimmen verabschiedeten Erklärung des Landtages hat sich die Regierung im vorliegenden Bericht verabschiedet. Sie schreibt, ich zitiere: "Für das Fürstentum Liechtenstein fehlt eine Regelung der Organisation einer im beschriebenen Sinne neben der Amtskirche wirkenden Landeskirche" (Seite 33). Nachdem aufgrund der Religionsfreiheit der Staat der Kirche im Idealfall - ich zitiere wieder - "eine vollständige Organisationsfreiheit belässt" (Seite 31), und da im Fürstentum Liechtenstein überhaupt eine Regelung der Organisation im Sinne einer - ich zitiere wieder - "neben der Amtskirche wirkenden Landeskirche" (Seite 33) fehlt, scheint die völlige Selbstorganisation der römisch-katholischen Kirche in Liechtenstein gewährleistet. Das heisst für mich im Klartext und übersetzt in die Sprache der Verfassung nichts anderes, als dass die Errichtung der Erzdiözese gemäss liechtensteinischem Recht verfassungskonform erfolgte. Die Erzdiözese ist deshalb die Landeskirche im Sinne von Art. 37, Abs. 2 unserer Verfassung und besteht staatskirchenrechtlich rechtsgültig.Dies erstaunt um so mehr, als noch im Bericht vom 12. Mai 1998 (Nr. 44/98) die Regierung der Ansicht war, dass die Kirche keine vollständige Organisationsfreiheit habe. Ich zitiere aus dem Bericht von Mai dieses Jahres auf Seite 54, wo die Regierung wie folgt schreibt: "... dass es für die Errichtung einer Erzdiözese der Mitwirkung des Staates und eines Konkordates bedarf". Diese Meinung wurde auch von Landtag und Regierung vertreten.Dieser Sinneswandel bedeutet mit andern Worten, dass die Entscheidung des Vatikans zwar überraschend, schliesslich aber rechtens war. Weniger als ein Jahr nach den Vorgängen im Dezember des vergangenen Jahres, als unserem Staatswesen eine völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Ohrfeige verabreicht wurde, bemüht sich dieser Staat, sich mit dem Verpasser der Ohrfeige zu arrangieren. Ich ersuche daher die Regierung, sich dazu zu äussern, ob mein Eindruck, dass sie ihre im Mai-Bericht noch vertretene Ansicht, nämlich, dass die Errichtung der Erzdiözese rechtswidrig war, nunmehr nicht mehr vertritt, mit anderen Worten: Ob dieser Eindruck richtig ist? Weder die Religionsfreiheit nach Völkerrecht noch die Religionsfreiheit nach unserer Verfassung verlangt ein vollkommenes Selbstorganisationsrecht der Kirche. Jede Kirche befindet sich innerhalb eines Staatswesens mit der dort geltenden verfassungsmässigen Ordnung. Diese verfassungsmässige Ordnung wird vom Staate festgelegt.Die sogenannte Kompetenzkompetenz - zu gut deutsch, in wessen Macht die Entscheidung der Frage steht, wer kompetent ist, festzulegen, wofür die Kirche und wofür der Staat zuständig ist - ist längst zugunsten des Staates entschieden worden. Dies konzediert auch die Regierung, wenn sie auf Seite 29 des Berichtes schreibt, ich zitiere: "Die staatliche Souveränität hat auch die Kompetenz-Kompetenz zum Inhalt" - Zitatende. Hinsichtlich der Ausführungen der Regierung, dass aus Punkt 16 des abschliessenden Dokumentes des Wiener KSZE-Treffens vom Jahre 1989 und aus Art. 9 der EMRK die völlige Organisationsfreiheit der Kirche abgeleitet werden könne, bin ich deutlich anderer Ansicht. Die genannten KSZE-Texte enthalten meines Erachtens keine rechtliche, sondern lediglich eine politische Verpflichtung. Dies ist auch der Grund, weshalb auch klassische Staatskirchenländer, wie die skandinavischen Staaten und das Vereinige Königreich, mit stark vom Staat vorgegebenen Strukturen in diesem Bereich, das zitierte KSZE-Dokument unterzeichnen konnten.Auch das einschlägige Schrifttum zu Art. 9 der EMRK kommt eindeutig zum Schluss, dass die Religionsfreiheit landeskirchliche Strukturen und Rahmenbedingungen keineswegs ausschliesst. Verwiesen sei an dieser Stelle nur auf die Dissertation von Nikolaus Blum zum Thema: "Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Art. 9 der EMRK" - Seite 177 ff - sowie auf den langjährigen Vizepräsidenten der Europäischen Menschenrechtskommission, Frohwein, in Essener Gespräche zum Thema "Staat und Kirche" - Nr. 27 auf Seite 48 ff. Im Lichte dieser Ausführungen stellt sich für mich die Frage, ob die heutige Kirche, die vom Heiligen Stuhl ohne jegliche Rücksprache mit den staatlichen Stellen eigenmächtig geschaffen wurde, noch als Landeskirche im Sinne von Art. 37, Abs. 2 unserer Verfassung bzw. des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche ist.Meines Erachtens spricht vieles dafür, dass der Vatikan mit seinem eigenmächtigen Vorgehen der Geschäftsgrundlage der Situation des Jahres 1921 den Boden entzogen hat.Die Verfassung hat im Jahre 1921 die damalige Situation, wie sie seit frühchristlicher Zeit, seit Menschengedenken gegeben war, nämlich als Teil des Bistums Chur zu unserer Landeskirche erklärt und eben diese so anerkannt hat. Dies war die Landeskirche. Sie war Teil und zugehörig zum Gebiet des grösseren, alten und gemeinsamen Bistums Chur. Durch die Herauslösung des Gebietes von Liechtenstein aus dem Bistum Chur ohne Zustimmung der staatlichen Behörden ist dieser historische Konsens zwischen Kirche und Staat, der im Jahre 1921 und dann über viele Jahrzehnte vorhanden war, einseitig zerstört worden. Dieser radikale Schnitt von kirchlicher Seite traf die Landeskirche unserer Verfassung im Innersten. Eine derartig tiefgreifende Veränderung gegenüber der Situation des Jahres 1921 bedarf meines Erachtens jedoch einer Verfassungsänderung im Bereiche des Art. 37, Abs. 2, eines neuen gesetzlichen Anerkennungsaktes oder eines Konkordates. Alle drei Lösungsvarianten - selbstverständlich - mit Referendumsmöglichkeit.Mit der Frage, wer der Empfänger der staatlichen Beiträge an die Landeskirche sei, hat die Regierung vor der Kardinalfrage der Anerkennung der neuen Kirchenstrukturen als Landeskirche kapituliert und diese Frage der Anerkennung für sich implizit bereits positiv in diesem Sinne beantwortet. Es scheint mir jedoch verfrüht zu sein, mit einem schlichten Finanzzuwendungsgesetz die verfassungsrechtliche Grundfrage ein für allemal zu erledigen. Mit der auf die direkte Zustimmung zur Finanzzuwendung zugeschnittenen Frage würde das Volk von der Mitbestimmung in der Hauptfrage der Anerkennung ausgeschlossen. Die Kardinalfrage der Anerkennung würde übersprungen, und zwar so, dass sie sich gar nicht mehr stellt, weil die Anerkennung in der Finanzzuwendung mit beinhaltet ist. Die Grundfrage der Verfassungswidrigkeit hat man hinter sich gelassen, weil man bereits bemüht ist, das Detail zu regeln.Bei allem Verständnis für Realpolitik, ersuche ich die Regierung um Verständnis dafür, dass ich mich gegen Schritte ausspreche, die nicht zuerst die Grundfrage der staatlichen Anerkennung der Schaffung der Erzdiözese beantworten. Wir dürfen uns um klare Stellungnahmen zu zentralen Verfassungsfragen nicht herumdrücken, wenn wir dereinst an den Vorgaben und Errungenschaften der Väter unserer Verfassung gemessen werden, auch nur einigermassen bestehen wollen.Abg. Helmut Konrad:
Das Meiste, was mir wichtig war im Zusammenhang mit diesem Bericht und Antrag zu sagen, haben einige meiner Vorredner schon festgehalten. Ich versuche mich deshalb kurz zu fassen, aber doch zu mir zentral erscheinenden Bereichen ganz kurz eine Bemerkung zu machen:Zuerst zur Ausrichtung der Beiträge an die römisch-katholische Landeskirche: Auch bei mir ist Ausgangspunkt der Überlegungen die Erklärung, die der Landtag bei der Landtagsitzung vom 17. Dezember 1997 beschlossen hat. In dieserErklärung wurde das Verhalten des Vatikans als verfassungswidrig dargelegt und alle bisherigen Gutachten, die wir erhalten haben, haben diese Auffassung eigentlich nur bestätigt. Es wurde breit dargelegt von den Abgeordneten Hasler und Sprenger. Ich möchte verzichten, hier weiter auszuholen. Auf diesem Hintergrund - und weil damals auch die Regierung denselben Standpunkt vertreten hat -, hat mich genauso, wie das einigemal jetzt festgehalten wurde, dieser Meinungswandel der Regierung zum Staunen gebracht. Auch dort muss ich nichts mehr dazu sagen. Auch das wurde aufgeführt.Eine zweite Äusserung, die mich ebenfalls überrascht hat, ist die Feststellung der Regierung im Bericht und Antrag, dass der Landtag bisher alle Vorschläge ohne Angabe von Alternativvorschlägen abgelehnt habe und quasi der Ball an den Landtag gespielt wird, jetzt eine Lösung zu suchen innert nützlicher Frist. Ich möchte das auch nicht so stehen lassen. Ich bin der Auffassung, dass der Landtag sehr wohl gesagt hat, was er will. Ich meine, die Regierung müsste zur Umsetzung dieser Vorhaben schreiten, die der Landtag mit grosser Mehrheit beschlossen hat. Auch da wurde ausführlich bereits Stellung genommen. Der Landtag war der Auffassung, dass es einer Verfassungsänderung von Art. 37, Abs. 2, vorab bedurft hätte oder eben eines neuen gesetzlichen Anerkennungsaktes, zum Beispiel eines Konkordates. Dem war nicht so. Der Landtag hat Hand gereicht, er hat abgelehnt im Juni, dass die Verfassung nachträglich abgeändert wird, um einen Verfassungsbruch so quasi durch eine nachträgliche Änderung der Verfassung zu rechtfertigen.Er hat gleichzeitig dokumentiert, dass ihm aber aus vielerlei Gründen an einer Bindung zwischen Staat und Kirche gelegen ist, eine Trennung, eine rasche Trennung abgelehnt, sondern eine Verflechtung vorgeschlagen. Und im Rahmen dieser Verflechtung war ja auch der Vorschlag verbunden, ein Konkordat, einen Vertrag oder eine Vereinbarung anzustreben mit der katholischen Kirche, um die künftige Form des Zusammenwirkens neu festzulegen. In diesem Vertrag wären alle Bereiche abzuklären und zu diskutieren, die heute die Kirche oder Volkskirche charakterisieren, wie sie in Liechtenstein als Teil des Bistum Churs geschichtlich gewachsen ist. Das Konkordat müsste referendumspflichtig sein, d.h., dass die letzte Entscheidung das Volk treffen können müsste, ob es zu dieser ausgehandelten Vereinbarung, dem Konkordat, - wie auch immer man diese Vereinbarung bezeichnen will -, Ja oder allenfalls eben Nein sagen will; ob man den Art. 37, Abs. 2 der Verfassung unter den veränderten Bedingungen weiterhin bestehenlassen soll.Der Landtag hat dort auch festgehalten, dass diese Abklärungen und Verhandlungen Zeit beanspruchen. Es wurde mehrfach erwähnt. Es wurde immer wieder betont, dass man sich auch genügend Zeit lassen solle. Die zeitliche Dringlichkeit wurde lediglich festgehalten, habe die Klärung der Frage der Erwachsenenbildung und der Jugendarbeitsstelle. Aus dem Gesagten ergibt sich für mich auch in Bezug auf die Beiträge an die römisch-katholische Landeskirche klar aus der Konsequenzder bisherigen Haltung des Landtags die Auffassung, dass dieser Betrag aufgrund der fehlenden verfassungsmässigen Grundlage nicht einfach ausbezahlt werden kann.Ich möchte hier diese Anregung des Abg. Otmar Hasler aufnehmen, die mir hier eine gangbare zu sein scheint, dass man als Übergangslösung quasi einen Finanzbeschluss sprechen könnte, auch vielleicht aus der Überlegung heraus, ein bisschen der Gefahr zuwiderzulaufen, dass man jetzt sagt: Der Landtag wolle irgendwo eine Strafaktion gegenüber der Kirche treffen. Es geht mir wirklich auch darum, dass wir aus verfassungsrechtlichen Konsequenzen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Aber der Finanzbeschluss wäre hier doch ein Zeichen der Handreichung, bis eben diese grundlegenden Fragen geklärt sind.Zum zweiten Teil, zur Erwachsenenbildung und zur Jugendarbeitsstelle: Auch da wurde eigentlich sehr viel vorweggenommen. Zur Jugendarbeitsstelle den Vorschlag der Regierung zur Gründung eines Vereins: Mir scheint das ein gangbarer Weg zu sein. Ich möchte mich hier den Ausführungen der Abg. Ingrid Hassler anschliessen, dass aber diese Jugendinformationsstelle, die von diesem Verein betreut werden müsste, nicht alle Bereiche der Jugendarbeit abdeckt, die bisher abgedeckt wurden. Ich möchte hier auch die Anregung machen, dass man diese projektbezogene Jugendarbeit quasi zusätzlich und ergänzend zu den Aufgabenbereichen der Jugendinformationsstelle dazunimmt.Das wäre meines Erachtens aber auch, wenn man dem wirklich Rechnung tragen will, damit verbunden, dass man dann auch den Kredit erhöhen müsste. Ich glaube auf der Basis des vorgeschlagenen Kredites ist es nicht möglich, beide Bereiche der Jugendarbeit abzudecken. Hier habe ich eine Frage in Klammer noch, die eigentlich nur bedingt damit zusammenhängt mit dem, worüber wir reden: Es ist die Meinungsumfrage des "Fessel-Instituts" genannt, die im Frühjahr 1998 durchgeführt wurde. Es wird dort erwähnt: 40 % der Jugendlichen hätten sich für eine solche Jugendinformationsstelle ausgesprochen. Meine Frage: Ist dieser Bericht bereits fertig erstellt? Wenn das erst kürzlich der Fall ist, dann wird er deshalb noch nicht publiziert worden sein. Aber ich frage: Wann können wir damit rechnen, dass wir über den ganzen Bericht in Kenntnis gesetzt werden?Und dann noch zur Erwachsenenbildung: Auch die Errichtung einer Stiftung zur Weiterführung der Erwachsenenbildung scheint mir ein gangbarer Weg zu sein, allerdings auch hier sind noch sehr, sehr viele Fragen offen, die zum Teil auch von meinen Vorrednern angesprochen wurden. Ich möchte auch plädieren für eine schlanke Lösung in Bezug auf diese Stiftung, vor allem auf die Geschäftsstelle. Vor allem auch auf dem Hintergrund dessen, dass diese Geschäftsstelle, so wie es jetzt scheint, einfach aus dem Finanztopf, der bisher bestanden hat, finanziert werden soll. Das scheint mir dann faktisch schon eine Kürzung der Ausgaben für die effektiven Bildungsangebote, wie sie bisher Bestand gehabt haben.Die Begründung der Regierung ist nicht nachvollziehbar. Es wird dort gesagt, dass die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung bisher Koordinationsaufgaben geleistet habe, die jetzt wegfallen, weil sie von der Geschäftsstelle übernommen würden. Nach Aussagen aller in diesen Bereichen Tätigen, auch der Erwachsenenbildungs-Kommission, hat diese Arbeitsstelle diese Koordinationsaufgaben nicht wahrgenommen, sondern das war Aufgabe der Erwachsenenbildungs-Kommission der Regierung.Dann habe ich auch Bedenken in Bezug auf das komplizierte Prozedere, wie es künftig organisiert sein soll - auf den Seiten 50/51: Ich denke, dass auf diesem Hintergrund die Arbeitsstelle personell nicht mehr langfristig planen kann und inhaltlich die Planung in der Praxis sehr schwerfällig wird. Ich möchte jetzt nicht darstellen, wie das dort beschrieben wird, aber mir scheint das in der Praxis ein sehr schwerfälliges Prozedere zu sein. Ich denke, auch darüber müsste man sich noch einmal Gedanken machen.Eine weitere Frage, die sich mir stellt, ist diese Übergangslösung: Es heisst im Bericht und Antrag, dass die Geschäftsführung und der Stiftungsrat bis oder in den ersten Monaten des Jahres 1999 eingesetzt und eingearbeitet sein soll. Ich frage mich, ob das in dieser kurzen Zeit möglich ist? Dann auch Fragen im Zusammenhang mit Voraussetzungen, die fachlichen Voraussetzungen, die an den Geschäftsführer gestellt werden, wenn man an dem festhält. Ich möchte hier auch die Anregung, die ich aus den vielen Unterlagen bekommen habe, die Frage der Arbeitsgemeinschaft, die diese Erwachsenenbildungsanbieter oder die Erwachsenenbildungs-Programmanbieter, dass die allenfalls eben sogar ein Stück weit eine solche Geschäftsführung ersetzen könnten, wenn die ihre Arbeit untereinander koordinieren und absprechen. Wenn man aber meint, an diesem Geschäftsführer festhalten zu müssen, dann möchte ich mich noch einmal dem schon geäusserten Vorschlag oder dem geäusserten Wunsch anschliessen, das wirklich sehr schlank zu halten.Abg. Paul Vogt:
Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Zum Ersten aus allgemein staatskirchenrechtlichen Ausführungen, und zum Zweiten befasst sie sich mit der Frage der Neustrukturierung der Erwachsenenbildung und der Jugendarbeitsstelle. Ich werde mich schwerpunktmässig mit dem zweiten Teil befassen, weil ich - oder weil wir - dazu auch ein Postulat eingereicht haben und dieses Postulat mit diesem Bericht beantwortet wird.Aber zunächst zu den staatskirchenrechtlichen Bemerkungen der Regierung: Die Regierung versucht, die Landesverfassung aus dem Blickwinkel der EMRK neu zu interpretieren. Sie setzt sich dabei meines Erachtens klar über den Willen des Verfassungsgebers von 1921 hinweg und interpretiert die Verfassung aus demBlickwinkel eines modernen Staatskirchenrechtsverständnisses. Ich glaube, damit geht sie zu weit. Dieser Versuch überzeugt mich nicht, weil die heutigen Regelungen in der liechtensteinischen Verfassung einfach überholt sind. Die liechtensteinische Verfassung ist in ihren staatskirchenrechtlichen Bereichen ein Sonderfall. Änderungen sind notwendig und wir werden nicht darum herum kommen. .Erstaunt hat mich die Flexibilität der Regierung in der Argumentation. Darauf sind schon einige Vorredner eingegangen. Die Regierung hat im Dezember eine klare Meinung vertreten, hat im Juni gesagt, es brauche eine Verfassungsrevision, sie wollte die Landtagskommission damit beauftragen. Heute im Oktober ist es wieder eine andere Argumentation. Jetzt sieht es so aus, als ob eigentlich alles völlig verfassungskonform erfolgt sei. Der Abg. Peter Sprenger hat formuliert: Die Regierung habe kapituliert. Ich kann mich dieser Formulierung anschliessen.Ich möchte nicht verschweigen, dass ich in den grundsätzlichen Vorstellungen, in Fragen, wie das Staatskirchenrecht aussehen sollte, wahrscheinlich gar nicht weit von den Überlegungen der Regierung entfernt bin. Ich kann mich den grundsätzlichen Ausführungen der Regierung in vielen Bereichen anschliessen. Hier werden Soll-Vorstellungen formuliert aus dem Blickwinkel eines modernen Staatskirchenrechtsverständnisses. Überhaupt nicht einverstanden bin ich hingegen mit der Auffassung, dass der Staat sozusagen verpflichtet ist, aufgrund der bestehenden Rechtslage den Staatsbeitrag von CHF 600'000 an die Erzdiözese auszubezahlen. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass dieser Beitrag gar nicht ausbezahlt werden darf, weil die Errichtung der Diözese entgegen liechtensteinischem Verfassungsrecht und entgegen dem Völkergewohnheitsrecht erfolgt ist. Wenn wir diesen Betrag auszahlen würden, dann würden wir die Errichtung der Diözese indirekt anerkennen. Und das darf nicht geschehen, bevor nicht die notwendigen Grundlagen geschaffen sind.Die Voraussetzungen und Grundlagen, unter denen das Gesetz über die Ausrichtung eines Landesbeitrages 1987 geschaffen wurden, die haben sich ganz entscheidend verändert. Das Gesetz kann heute seinem Zweck nicht mehr nachkommen, weil das Dekanat nicht mehr besteht und weil die Aufgaben, die das Dekanat im öffentlichen Auftrag übernommen hat, in Zukunft von andern Institutionen wahrgenommen werden sollen.Wir haben aus diesen Überlegungen eine Initiative zur formellen Aufhebung dieses Gesetzes vorbereitet. In diesem Sinne wollen wir also durchaus den Ball aufnehmen, den die Regierung an den Landtag weitergegeben hat. Wir werden also noch die Möglichkeit erhalten, ausführlich darüber zu diskutieren.Ich komme damit zum Thema Erwachsenenbildung: Meines Erachtens ist die Vorlage eine Feuerwehrübung. Das ist auch der Regierung bewusst. Es geht nicht darum, die grundlegenden Fragen in diesem Zusammenhang zu überprüfen. ImWesentlichen sieht die Vorlage vor, dass die Erwachsenenbildungs-Kommission durch eine Stiftung ersetzt wird. Ich würde es daher ausserordentlich bedauern, wenn man entsprechend dem Antrag der Regierung das Postulat bereits jetzt abschreiben würde. Wir würden damit eine bildungspolitische Diskussion, die dringend notwendig ist - gerade im Bereich der Erwachsenenbildung -, erschweren oder sogar verunmöglichen. Wir sollten uns auch nicht damit vertrösten, dass dann irgendwann doch ein Gesamtkonzept für die Erwachsenenbildung kommen wird.Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Überlegungen anstellen: Zunächst scheint mir erwähnenswert, dass die Regierung bis heute noch kein Konzept im Bereich "Erwachsenenbildung und Weiterbildung" hat. Das Konzept von 1992 wurde nicht weiter verfolgt, es wurde schubladisiert. Offenbar kann man aufgrund der Aussagen im Bericht annehmen, dass es letztes Jahr wieder ausgegraben wurde, aber Resultate wurden noch keine erarbeitet. Die erste und wichtigste Forderung an ein Gesamtkonzept muss meines Erachtens sein, dass die Trennung zwischen Erwachsenenbildung und beruflicher Weiterbildung beseitigt wird. Eine solche Trennung steht im krassen Widerspruch zu zeitgemässen bildungspolitischen Grundsätzen. Weiterbildung muss gesamtheitlich betrachtet werden, allgemeine Erwachsenenbildung, berufliche Weiterbildung und kulturelle Bildung sind in einem Gesamtkonzept zu integrieren.Der zweite Punkt: Die Rolle des Staates in der Erwachsenenbildung ist aufgrund des vorliegenden Konzepts nicht geklärt. Der Staat hat die Aufgabe, allen Bürgern Weiterbildung möglich zu machen. Weiterbildung ist für mich ein Grundrecht, das der Staat garantieren soll. Die Weiterbildung ist dafür entscheidend, ob jemand Chancen in der Gesellschaft hat, ob er diese Chancen wahrnehmen kann. Aus diesem Blickwinkel ist Erwachsenenbildung nicht zuletzt auch ein Frauenanliegen. Der Staat muss die Chancengleichheit fördern und dabei ist die Erwachsenenbildung ein wichtiges Instrument.Dazu möchte ich zwei interessante Feststellungen aus der Schweiz machen: Zum einen wurde dort festgestellt, dass 70 % der Frauen ihre Weiterbildung selber bezahlen müssen, aber nur 30 % der Männer. Bei den Männern spielt nämlich der Arbeitgeber die Rolle des Finanzierers. Zum andern wurde in der Schweiz festgestellt, dass die Chancen zur beruflichen Weiterbildung stark von der sozialen Herkunft, der beruflichen Position und dem Bildungstand abhängig sind. Je höher, desto besser. Von daher leite ich die Forderung ab, dass der Staat auch im Bereich "Erwachsenenbildung - Weiterbildung" einen Auftrag hat und dass er die Hoheit im Weiterbildungsbereich verstärkt wahrnehmen muss. Die Rolle und Verantwortlichkeit des Staates kommt im Bericht und Antrag der Regierung aber kaum zum Ausdruck. Die permanente Weiterbildung als Aufgabe des staatlichen Bildungswesens findet keine, oder viel zu wenig Anerkennung. Ich teile die Auffassung nicht, dass der Staat nur subsidiäre Aufgaben hat, ich glaube vielmehr, dass der Staat verpflichtet ist, auch einen Beitrag zu leisten. Ich bekenne mich zum Grundsatzder Pluralität in der Erwachsenenbildung. Darauf komme ich noch einmal zurück.Ein weiterer Punkt - die Strukturen: Diese sind für mich völlig ungenügend geklärt. Nötig wäre eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Organisationsmodellen gewesen, wie dies auch im Postulat verlangt wurde. Leider wird das im Bericht und Antrag der Regierung nicht gemacht, wobei die Begründung dafür etwas dürftig ist. Auf Seite 49 heisst es lediglich, "dass die Gegebenheiten eine strukturelle Überprüfung nicht zugelassen hätten". Dem Vorschlag der Regierung, eine öffentlich-rechtliche Stiftung für die Erwachsenenbildung zu errichten, stimme ich trotzdem zu, und zwar aus folgenden Überlegungen: Ein Amt scheint mir als Träger für die Erwachsenenbildung ungeeignet, da hier die Abhängigkeit von der Regierung zu gross ist. Die Erwachsenenbildung braucht Freiraum, sie braucht die Möglichkeit, sich flexibel zu verhalten, auf die Bedürfnisse und auf ihre Besucher und Benützerinnen einzugehen.Eine privatrechtliche Stiftung oder ein Verein wäre meines Erachtens sinnvoll, wenn auch von privater Seite in erheblichem Umfang finanzielle Mittel eingebracht würden. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Ich gehe vielmehr davon aus, dass private Sponsoren lieber einzelne Anbieter im Bereich der Erwachsenenbildung direkt fördern werden. Sie werden nicht die Mittel in einen gemeinsamen Topf einschiessen, aus dem dann die Mittel wieder an unterschiedliche Anbieter verteilt werden. Wenn aber eine privatrechtliche Stiftung fast ausschliesslich aus staatlichen Mitteln finanzielle Mittel erhält, erscheint es mir sinnvoller, gleich eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu errichten. Das Beispiel LED zeigt auch, dass sich die Regierung nicht scheut, privatrechtliche Stiftungen an die kurze Leine zu nehmen, wenn es um's Geldverteilen geht.Unter diesen Voraussetzungen macht eine privatrechtliche Stiftung wenig Sinn. Eine öffentlich-rechtliche Stiftung erscheint mir daher - unter den genannten Voraussetzungen - angebracht.Damit komme ich zu den Aufgaben der Stiftung. Ich gehe auch hier nur teilweise mit der Regierung einig. Der Staat muss allen Personen Weiterbildung möglich machen. Das habe ich schon gesagt und das ist ein bildungspolitisches Postulat. Der Staat muss und soll aber nicht alle Kurse selber anbieten. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Staates liegt zweifellos bei der Koordination der Anbieter, bei der Förderung der Anbieter, bei der Information über die vorhandenen Angebote und dann auch im Informationsaustausch, in der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, in der nationalen, regionalen und auch internationalen Zusammenarbeit. Gerade die internationale Zusammenarbeit fehlt mir im Bericht, sie scheint mir heute aber sehr wichtig zu sein. Ich denke hier auch an EU-Programme, die es zu nutzen gilt.Eine weitere Aufgabe des Staates, die im Bericht nicht erwähnt wird, ist die Qualitätssicherung. Die heutige Form der Qualitätssicherung im Bereich der Erwachsenenbildung ist nach meinem Wissensstand völlig ungenügend. Die Regierung stellt der Erwachsenenbildung gewisse Bedingungen. Auf der einen Seite müssen die Kurse auf einer Bewertungsskala von 1 bis 10 im Durchschnitt mindestens den Wert 8 erreichen. Eine solche Bewertung durch die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen reicht jedoch nicht aus. Es müssen zusätzliche Kriterien und Kontrollen gemacht werden können.Eine andere Auflage des Staates liegt im Bereich der Finanzierung, dass die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen mindestens die Referenten, die Kursanbieter, finanzieren müssten. Ich habe hier im Postulat eine falsche Zahl genannt und möchte mich dafür bei der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung auch entschuldigen. Also, die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen mehr bezahlen, als die Referenten verdienen.Ich glaube aber, um auf meinen Gedanken zurückzukommen, dass es wichtig ist, dass der Staat zusätzliche Möglichkeiten schafft, um die Qualität der Erwachsenenbildung zu sichern. Ich denke dabei auch an die Möglichkeit von Zertifikaten, dass die Kursteilnehmer Kursbescheinigungen erhalten. Da ist es sicher naheliegend, dass der Staat auch als Anbieter auftritt.Meines Erachtens sollte der Staat vor allem im Bereich der Kurse "Freizeit und Weiterbildung" tätig sein. Ich könnte mir vorstellen, dass der Staat - um eine Grössenordnung zu nennen - etwa 20 % des Angebotes erbringt und dass der Rest entweder von Privaten erbracht wird - oder auch im Rahmen der Hobbykurse der Gemeinden. Ich glaube, dass es nicht abwegig ist, dass sich der Staat auch in dem Sinne bemerkbar macht, dass er solche Kurse anbietet. Es gibt keinen Grund, wieso sich der Staat hier nicht als Anbieter von Kursen erkennbar macht. Es ist durchaus imagefördernd für den Staat, wenn er hier Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt. Ich glaube auch, dass der Staat sehr wohl geeignet ist, hier ein professionelles und dauerndes Angebot zu machen. Dadurch werden auch, private Anbieter nicht eingeschränkt.Ich komme zur Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung: Ich glaube, dass es sehr wohl sinnvoll ist, diese Arbeitsstelle durch den Verein für eine offene Kirche weiterführen zu lassen. Ich glaube aber, dass sich die Arbeitsstelle auf ihre Kernaufgaben, auf ihren ursprünglichen Auftrag beschränken sollte.Ich möchte nun zum Abschluss noch einige Fragen an die Regierung richten, die nicht bis zur Vorlage eines Gesamtberichtes verschoben werden sollten:Die erste Frage lautet: Wie sollen die Kurse im Bereich "Freizeit und Weiterbildung", die jetzt sozusagen noch ein staatliches Angebot sind, weitergeführtwerden? Wird das in Zukunft auch von der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung angeboten - oder wird das eine Aufgabe der Stiftung sein?Die zweite Frage: Was passiert mit dem Haus "Stein-Egerta"? Steht dieses Haus weiterhin der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung ausschliesslich zur Verfügung, oder sollen dort auch andere Institutionen - z.B. die Stiftung - untergebracht werden? Erhält der Verein das Gebäude auch weiterhin unentgeltlich, oder wird die Gemeinde Schaan dafür einen Mietzins verlangen? Das würde sich natürlich unmittelbar auf die Kosten auswirken und damit wahrscheinlich auch auf den Landesbeitrag.Dritte Frage: Welche Räume und Infrastruktur will der Staat den Anbietern im Bereich der Erwachsenenbildung zur Verfügung stellen? Sind solche Räume vorhanden - oder denkt der Staat daran, hier auf die Räume von Privaten zurückzugreifen, was dann natürlich auch wieder von der Zustimmung der privaten Anbieter abhängig wäre? Also ich sehe auch hier durchaus noch Probleme.Eine weitere Frage: Zu welchen Kosten wird in Zukunft Erwachsenenbildung angeboten? Ich habe gesagt, dass für mich das Recht auf Weiterbildung ein Grundrecht ist. Ich glaube, dass, wenn man zu hohe Kosten erhebt, dass dann eine Benachteiligung von unteren Schichten stattfindet. Ich spreche mich klar gegen hohe Kosten aus und ich schätze es nicht, dass die Regierung so strenge finanzielle Auflagen macht. Ich glaube auch nicht, dass diese Auflagen qualitätsfördernd sind.Schliesslich eine Bemerkung zum Thema "Pluralität der Erwachsenenbildung": Das ist für mich eine ganz zentrale Forderung. Es soll verschiedene Anbieter geben. Es soll auch eine gewisse Konkurrenz zwischen den verschiedenen Anbietern bestehen. Für mich ist es aber schwierig, eine Pluralität in der Erwachsenenbildung aufzubauen, weil wir einfach sehr kleine Verhältnisse haben. Wenn ein professionelles Angebot vorhanden sein soll, dann muss es den verschiedenen Anbietern auch möglich sein, Infrastrukturen aufzubauen, es muss möglich sein, langfristig Personal anzustellen. Dafür braucht es auch langfristige finanzielle Zusicherungen. Dazu die Frage an die Regierung: In welchem Verhältnis sollen hier die verschiedenen Anbieter - auch finanziell - langfristig abgesichert werden?In diesem Zusammenhang natürlich auch die Forderung nach Transparenz, die Bedingungen, zu denen die verschiedenen Anbieter gefördert werden. Das muss durchsichtig sein. Die Anbieter müssen sich auch vergleichen können und ich glaube, nur so wird man eine gute Akzeptanz erreichen.Eine weitere Frage: Was passiert mit dem Personal der Arbeitsstelle? Bislang wurden keine Kündigungen ausgesprochen, da die Regierung offenbar mündliche Zusicherungen gemacht hat. Ich möchte wissen: Was hat die Regierung genau zugesichert? Wie soll es mit dem Personal weitergehen? Ich glaube, die Regierung hat hier eine gewisse Verantwortung übernommen.Schliesslich muss ich mir einen kleinen Seitenhieb erlauben: Auf Seite 36 heisst es, dass die Arbeitsstelle im Jahr 770 Kurse anbiete. Das hat mich etwas stutzig gemacht, ich habe dann im Programm nachgeschaut. Nun ist es so, dass die Kurse durchnumeriert sind. Die Kurse der Arbeitsstelle für das 2. Halbjahr 1998 beginnen bei der Nummer 700 und hören auf etwa mit der Nr. 778, wenn ich das richtig im Kopf habe. Also, die Kurse der Arbeitsstelle allein dürften etwa so um 160 betragen.Schliesslich noch eine Bemerkung zur Jugendarbeitsstelle bzw. zum Jugendinformationszentrum: Meines Erachtens ist es etwas fragwürdig, wenn man für jede kleine Institution, die neu geschaffen werden soll, einen eigenen privaten Vereingründet. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, dass hier staatliche Behörden initiativ werden und für solche Zwecke eigene private Vereine gründen wollen. Bei diesem Verein - oder beim Jugendinformationszentrum - wird ja auch der Auftrag durch den Staat formuliert, weil das Jugendinformationszentrum auch weitgehend vom Staat finanziert werden soll. Mir erscheint das etwas als eine Scheinprivatisierung und ich möchte die Regierung ersuchen, hier nach anderen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Eintreten auf den Bericht ist aus meiner Sicht unbestritten.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Beim Lesen des vorliegenden Berichtes ist mir, obwohl es schon fast ein Jahr her ist, wieder die Vorgehensweise, wie alles zustande gekommen ist, aufgestossen. Vor allem auch die Vorgehensweise, wie das Dekanat aufgelöst werden soll. Im Jahre 1996 hat Wolfgang Haas als damaliger Bischof von Chur, die revidierten Dekanatsstatuten noch unterzeichnet. Wie im Bericht auf Seite 12 erwähnt ist, hat der damalige Churer Bischof Wolfgang Haas die Strukturen und Tätigkeiten des Dekanats sowie seiner Einrichtungen während der gesamten Amtszeit von 1988 bis 1997, also fast 10 Jahre, ohne Widerrede akzeptiert.Als Erzbischof von Vaduz hat er als erstes die Auflösung des Dekanats bekanntgegeben. Dies belegt deutlich, dass sich der jetzige Erzbischof keinen Deut um die grosse Leistung der aktiven Mitarbeit der vielen hauet- und vor allem auch ehrenamtlichen Personen kümmert. Diese herzlose und für einen Kirchenmann befremdende Vorgehensweise ist nicht nachzuvollziehen. Dies beelendet mich umso mehr, da sich der Erzbischof selbst als "Herzbischof" betitelt hat. Mir bleibt nur, den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dekanats und seiner Institutionen herzlichst für ihre Tätigkeit zu danken. Wir werden auch in Zukunft auf ihre Mitarbeit angewiesen sein.Bezüglich der Ausrichtung des Staatsbeitrages an die katholische Kirche möchte ich die Aussagen des Abg. Otmar Hasler und Peter Sprenger vollstens unterstützen. Die vorliegenden Gesetzesvorlagen betreffend die Stiftung "Erwachsenenbildung Liechtenstein" sowie die Vorlage betreffend "Erwachsenenbildung" und der Gesetzesänderung von Landessubventionen sind durch die eben vorerwähnten Schritte notwendig geworden. Daher bin ich für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Karlheinz Ospelt:
Meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich glaube, wir machen es uns etwas zu leicht, wenn wir nun für die ganze Situation einfach die Regierung verantwortlich machen wollen. Schauen wir ein wenig zurück. Was ist geschehen? Der Vatikan hat ohne Rücksprache mit den Repräsentanten unseres Landes innert kürzester Zeit ein Erzbistum Vaduz errichtet. Über dieses Vorgehen hat sich der Landtag klar und unmissverständlich ausgesprochen und dieses entsprechend kritisiert. Entsprechende Abklärungen und ein Gutachten der Regierung haben ergeben, dass rein kirchenrechtlich die Errichtung des Erzbistums rechtskonform erfolgte. Auch wenn dies aus staatsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht sehr fraglich ist, ist es dennoch aus kirchenrechtlicher Sicht ein Faktum.Die römisch-katholische Kirche in unserem Lande ist nun gespalten, worunter nicht zuletzt auch die vom Dekanat - sprich von den Pfarreien unseres Landes -angestellten Personen in eine unangenehme Situation geraten sind. Es stellt sich nun für mich die Frage, wer in erster Linie die Probleme aufgrund dieser neuen Situation lösen muss. Ist dies allein die Regierung - oder sind es nicht auch alle anderen, das ganze Volk, vor allem aber auch die Repräsentanten der römischkatholischen Kirche? Es ist zu einfach, für alles nur die Regierung verantwortlich zu machen. Sie war es nicht, die diese Situation heraufbeschworen hat. Die Regierung kann in diesen innerkirchlichen Fragen - ebenso wie die Gemeinden -, vor allem versuchen, eine Vermittlung zwischen den zwei Seiten der kirchlichen Repräsentanten zu erreichen. Man darf ja nicht verschweigen, dass auch die Pfarrer sich keineswegs über das weitere Vorgehen einig sind.Mit den vorgeschlagenen Lösungen versucht die Regierung meines Erachtens in einer nachvollziehbaren Art und Weise die Angebote für Erwachsenenbildung und Jugendförderung in einer zukunftsfähigen Art und Weise weiterhin anbieten zu können. Die gute Arbeit der bisherigen Stellen des Dekanates soll damit nicht verlorengehen, sie sollen aber in einer neuen Art und Weise funktionieren können. Mit der Trägerschaft für die Erwachsenenbildung in Form einer Stiftung, ja auch für die Lösung der Jugendarbeit, sind nun zwei Vorschläge von der Regierung auf den Tisch gebracht worden, die eine solche Weiterführung ermöglichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren, der Abg. Paul Vogt hat in der Dezember-Sitzung letzten Jahres die Erwartung geäussert, dass von mir grundlegende rechtliche Ausführungen zum Thema der Errichtung der Erzdiözese Vaduz zu hören sein würden. Ich habe diese Erwartungen damals nicht erfüllen können - auch nicht erfüllen wollen -, weil das war damals eine Sitzung und eine Stimmung, die in erster Linie emotional geprägt war, was sich sicherlich in der heute schon mehrfach zitierten Landtagserklärung vom 17. Dezember 1997 niedergeschlagen hat.Ich bin der Meinung, dass man nach zehn Monaten in der Lage sein sollte - zumindest als Landtag, der ja u.a. dazu berufen ist, die rechtlichen Auswirkungen solcher Geschehnisse zu prüfen und in staatliche Vorschriften umzusetzen, soweit möglich -, in der Lage sein sollte, diese Geschehnisse und die damals zu ziehenden Schlussfolgerungen in einer nicht gefühlsbetonten Art und Weise zu prüfen, und dass man auch in der Lage sein sollte, Argumente ernst zu nehmen, auch wenn sie von einer Seite kommen, die man nicht so schätzt.Ich möchte Ihnen einige rechtliche Gedanken, die ich mir dazu gemacht habe -ohne dass ich irgendeinen Anspruch darauf erhebe, dass die jetzt unbedingt die einzig richtigen sein müssen - nicht vorenthalten, vor allem Gedanken, die ich mir heute, jetzt im Laufe dieser zwei Stunden beim Anhören Ihrer Voten gemacht habe.Es sind da Worte gefallen - Verfassungsbruch, Einschränkung der demokratischen und parlamentarischen Verfahren durch S.D. den Landesfürsten und ähnliches -, die mich doch veranlassen, auf .den Grund dieser ganzen Verfassungsrechtslage, wie sie da so als unumstösslich gegeben immer wieder dargestellt wird, zurückzugehen.Wie war denn das im Jahre 1921, als in der liechtensteinischen Verfassung diese Bestimmungen, die jetzt immer wieder zitiert werden, aufgenommen wurden? Hat man damals etwa mit der römisch-katholischen Kirche ein Konkordat abgeschlossen - oder eine andere Art von völkerrechtlichem Vertrag, in dem die römischkatholische Kirche sich verpflichtet hätte, diese Verfassungsbestimmungen des Fürstentums Liechtenstein zu achten und sich danach zu verhalten? Oder, indem sie überhaupt sich damit einverstanden erklärt hat, dass sie auf diese Art und Weise - vor allem so, wie diese Bestimmungen jetzt interpretiert werden -, in Liechtenstein als Landeskirche tätig zu sein hat. Das war keineswegs so, sondern der liechtensteinische Verfassungsgeber, Landtag und Fürst, - das Volk hat ja seine direkt demokratischen Rechte in ihrer heutigen Ausgestaltung mit der damaligen Verfassung erst bekommen und hat damals nicht darüber abgestimmt -, Landtag und Fürst haben es aus sicherlich positiven und auch heute noch positiv nachvollziehbaren Überlegungen für richtig empfunden, diese Bestimmungen, wie sie jetzt immer wieder zitiert werden, so in die Verfassung aufzunehmen, nicht weil mandie römisch-katholische Kirche in irgendetwas hineinzwingen wollte, sondern weil man das für gut und richtig gehalten hat.Nach der Verfassung, die seither bei uns gilt, ist es so. Aber die römischkatholische Kirche, der Heilige Stuhl, wie es im Völkerrecht heisst, ist genauso ein Völkerrechtssubjekt wie das Fürstentum Liechtenstein. Und ein Völkerrechtssubjekt, nämlich wir, das Fürstentum Liechtenstein, kann nicht durch einseitigen Akt Verpflichtungen eines anderen Völkerrechtsobjektes, nämlich der römischkatholischen Kirche, begründen, ohne eine ausdrückliche Zustimmung dieses Völkerrechtssubjektes eingeholt zu haben. Ich lege deshalb so besonderen Wert auf diese historischen Reminiszenzen, weil ich es für verfehlt halte, wenn man heute von Verfassungsbruch spricht. Man sollte hier - meiner Meinung nach -genauer differenzieren, man sollte sagen - was zweifellos richtig ist, und was auch im Dezember immer wieder gesagt wurde: Die römisch-katholische Kirche -konkreter - die römische Kurie, die Diplomatie des Vatikanstaates halte sich nicht an unsere Verfassung. Das ist richtig. Sie beachtet diese Bestimmungen nicht, und zwar deshalb nicht, bzw. wie sie der Regierung zwischenzeitlich auch mehrfach schriftlich dargelegt hat, - wir haben diese Schriftstücke auch bekommen -, weil sie sie für sich nicht als verbindlich erachtet. Weil es eben nicht aufgrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung dazu gekommen ist, dass die römisch-katholische Kirche hier bei uns in der Verfassung als Landeskirche in gewisser Art und Weise in unser Staatsrecht eingebunden wurde, sondern aufgrund eines einseitigen staatlichen Aktes.Und wenn man von diesen Umständen ausgeht, dann verbietet es sich - meiner Meinung nach - erstens, von Verfassungsbruch von irgendjemand zu sprechen und zweitens, der Meinung nachzuhängen, die Errichtung eines Bistums oder Erzbistums - oder von was für einer Organisationsform der katholischen Kirche auch immer auf dem Gebiet unseres Landes -, sei ungültig, unwirksam oder sonst irgendwie mit einem negativen Ausdruck behaftet, weil sie nicht analog den Vorstellungen der Verfassungsväter mit dem Staat abgesprochen worden sei.Diese Vorgangsweise widerspricht dem Völkergewohnheitsrecht, wie es in einem von der Regierung dazu eingeholten Gutachten heisst, mit dessen Schlussfolgerungen ich mich durchaus einverstanden erklären kann, aber das heisst noch lange nicht, dass wir als Parlament des Fürstentums Liechtenstein so tun können, als ob das Erzbistum, die Erzdiözese Vaduz nicht existiert, solange die Behörden dieses Staates dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Etwas anderes ist natürlich, wenn es darum geht, ob der Staat diese neue Organisationsform oder die römischkatholische Kirche im Rahmen dieser neuen Organisationsform weiterhin in der bisherigen Art und Weise unterstützen soll. Selbstverständlich haben wir als Staat das Recht zu sagen: Bitte, wenn ihr euch nicht an unsere staatsrechtlichen Vorstellungen haltet, wenn ihr euch nicht an unsere Verfassungsinhalte gebunden fühlt, dann sehen auch wir keinen Anlass mehr, euch zu unterstützen oder euch in der bisherigen Art und Weise zu unterstützen.Es wäre sicherlich verfassungsrechtlich unproblematisch, wenn der Gesetzgeber heute dieses heute schon mehrfach zitierte Gesetz über den Kirchenbeitrag aus so einer Begründung heraus z.B. aufheben würde. Das ist ein rein staatlicher Bereich. Andererseits muss ich wieder sagen - auch das ein starkes Wort, das ich nicht für richtig halte, es wurde von verschiedenen Rednern, zuvörderst vom Herrn Landtagsvizepräsidenten geprägt: Es ist ganz sicher nicht richtig, dass dieses Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche heute keine verfassungsmässige Grundlage mehr habe. Ja warum denn nicht?Artikel 37 Abs. 2 der Verfassung existiert nach wie vor, und das ist die verfassungsmässige Grundlage. Sie meinen offensichtlich etwas ganz anderes, was auch gesagt wurde. Sie meinen, dass der Inhalt dieses Gesetzes nicht mehr vollziehbar sei, dass der Adressat der Beiträge, die da vom Landtag gesprochen wurden, dass der nicht mehr vorhanden sei. Das hat aber nichts mit der verfassungsmässigen Grundlage zu tun. Ausserdem muss ich Ihnen gestehen - obwohl ich das für eine nicht so wichtige Frage halte -, dass ich auch hier nicht der vielfach geäusserten Meinung bin, dass der Adressat, der Anspruchsberechtigte dieser Beiträge nicht mehr existiere. Anspruchsberechtigt ist nicht das Dekanat oder das ehemalige Dekanat, sondern anspruchsberechtigt ist die römisch-katholische Landeskirche. Und was römisch-katholische Landeskirche ist, das sagt die Verfassung. Die Verfassung sagt: Die römisch-katholische Kirche ist die Landeskirche, d.h., es wird auf die römisch-katholische Kirche, auf die universale römisch-katholische Kirche Bezug genommen, die wir in unserer Verfassung als unsere Landeskirche bezeichnen, ohne dass wir damit aber eine eigene Kirche geschaffen hätten, wo wir jetzt allein darüber entscheidungsbefugt wären, wie die auszusehen hat, wie sich die zu organisieren hat etc. etc.Kurz gesagt: Der Ausdruck "Zahlstelle" ist keineswegs ein Hohn, wie es ein Votant bezeichnet hat, sondern das ist eine Tatsache. Der Meinung war ich schon am 2. Dezember 1997 beim ersten Durchlesen oder Wiederdurchlesen dieses Gesetzes nach zehn Jahren - ganz aus allgemein juristisch interpretatorischen Überlegungen heraus, nicht wegen irgendwelcher besonderer Überlegungen in diesem Zusammenhang. Wenn Sie dieses Gesetz durchlesen ist ganz klar: Adressat und anspruchsberechtigt ist die römisch-katholische Landeskirche, die Zahlungen sind zu leisten an das Dekanat. Wenn eine Zahlung an diese Stelle "Dekanat" aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich ist, dann könnte der Staat - jetzt einmal von all diesen Vorgängen völlig abgesehen -, sicherlich nicht sagen: Ja wunderbar, wir zahlen diesen Beitrag nicht mehr, weil dieses Dekanat, an das da der Beitrag ausgerichtet werden soll, existiert nicht mehr.Bei so einem Gesetzesinhalt ist der Anspruchsberechtigte, wie hier die römischkatholische Landeskirche, selbstverständlich berechtigt, dem Staat - konkret der Regierung - jederzeit mitzuteilen, dass das Dekanat, das hier ursprünglich als Zahlstelle vorgesehen war, nicht mehr existiere und dass dafür als vergleichbare Organisationsstelle "Sekretariat", was auch immer Sie wollen, die und die Stelleexistiere, wohin man diese Zahlungen leisten könne. Also, so leicht, meine Damen und Herren, so leicht wird es sich der Staat Liechtenstein - und im Speziellen die Regierung, die hier angesprochen ist -, sicher nicht machen können, dass man einfach sagt: Das Dekanat existiert nicht mehr. Eine römisch-katholische Landeskirche, so wie wir sie uns vorgestellt haben, existiert eigentlich auch nicht mehr, also wir zahlen gar nichts mehr. Das wird meiner Meinung nach nicht gehen. Sondern - entweder wird man hier bei diesem Gesetz etwas ändern oder es aufheben müssen, oder man wird diese CHF 600'000 eben weiter zahlen müssen.Ich bin auch anderer Meinung als der im Regierungsbericht zitierte Gutachter, was die Rechtspersönlichkeit des Dekanats betrifft. Ich halte es für eine reichlich weit hergeholte Rechtsmeinung, dass das Dekanat, das ja in der Verfassung in keiner Weise erwähnt wird, nur deshalb, weil es in diesem Gesetz als Adressat, als Zahlstelle erwähnt wird, gleich öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit habe. Also, das halte ich - das muss ich Ihnen ehrlich sagen - für reichlich weit hergeholt. Ich glaube nicht - aber da fühle ich mich wirklich nicht sattelfest -, dass ein Dekanat nach dem Kirchenrecht eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Und nachdem ein Dekanat eine rein innerkirchliche Organisationsform ist, richtet es sich sicherlich - das glaube ich fest sagen zu können -, richtet es sich sicherlich nach dem Kirchenrecht, ob ein Dekanat eigene Rechtspersönlichkeit hat oder nicht. Ich sage das deshalb - das könnte man an und für sich als nebensächlich ansehen -, ich weise deshalb auf diesen Umstand hin, da hier und auch schon in früheren Diskussionen und Schriftstücken und was man so in der Zeitung liest, immer wieder von der Frage eines "Rechtsnachfolgers" des Dekanats die Rede ist.Einen "Rechtsnachfolger" kann es nur geben von jemand, der eigene Rechtspersönlichkeit gehabt hat. Wenn ich nur irgendwo ein Büro unterhalten habe oder ein Sekretariat, das dann aufgelöst wird und das nie eine eigene Rechtspersönlichkeit gehabt hat, dann kann es auch keinen Rechtsnachfolger von dieser Stelle geben. Dann kann diese Frage rechtlich - und ich möchte zwischendurch wieder einmal betonen: Ich äussere mich hier rein aus rechtlichen Überlegungen, die ich mir gemacht habe -, dann kann es hier auch rechtlich diese Frage: Wer ist denn der Rechtsnachfolger dieses Dekanats? - gar nicht geben.Auch hier muss ich sagen - rein rechtlich betrachtet: Es ist eine rein innerkirchliche Sache, wie sich die römisch-katholische Landeskirche organisiert, ob sie das in Form eines Dekanates tut oder nicht. Und auch die Frage, ob das Dekanat heute noch gültig besteht oder nicht, ist für mich eine rein innerkirchliche Frage. Und ich frage mich wirklich, wieso wir uns als staatliche Behörde, als staatliches Organ damit so ausführlich überhaupt befassen sollten.Schliesslich möchte ich doch noch auf die Ausführungen des Abg. Alois Beck zurückkommen, der - ja ich würde einmal sagen - sich bemüssigt gefühlt hat, die Meinung zu vertreten, die Haltung S.D. des Landesfürsten, wie sie hier im Regierungsbericht - ich glaube auf Seite 42 - dargestellt wird, sei eine Verletzung desdemokratischen und parlamentarischen Verfahrens, der demokratischen und parlamentarischen Rechte. Ich glaube, dass das ein Missverständnis ist. Soweit aus dem Regierungsbericht ersichtlich, hat S.D. der Landesfürst im Rahmen der Vorbereitung, der Planung einer Gesetzesinitiative der Regierung, einer Regierungsvorlage also im Sinne von Art. 64 der Verfassung, gegenüber der Regierung zu erkennen gegeben, dass er nicht gewillt sei, eine solche Regierungsvorlage zu unterstützen, geschweige denn, sie im Nachhinein zu sanktionieren.Wenn Sie Art. 64 Abs. 1 lit. a der Verfassung lesen, dann werden Sie dort lesen: "Das Recht der Initiative in der Gesetzgebung, d.h. zur Einbringung von Gesetzesvorschlägen steht zu dem Landesfürsten in der Form von Regierungsvorlagen". Ich habe diese Meinung schon öfters an verschiedener Stelle vertreten - sie stiess nicht überall auf Gegenliebe wie ich weiss -, aber ich halte mich gerne an den Text, soweit er nicht interpretationsbedürftig, weil er zweideutig ist. Ich halte mich gerne an den Text von Verfassung und Gesetzen und es scheint mir klar zu sein, dass das ein Recht des Fürsten ist und ich bin, ganz unabhängig auch von dieser Frage, ich bin in allen Gesetzgebungsvorhaben der Meinung, dass die Regierung keine Regierungsvorlagen mit Gesetzgebungsvorschlägen einreichen darf, bei denen der Landesfürst im Vorhinein schon klar gesagt hat: "Das will ich nicht".Ich bin nicht der Meinung, dass die Regierung jedesmal wegen jedem i-Tüpfelchen und wegen jedem Komma aufs Schloss eilen und fragen muss, ob das auch genehm ist. Solange man davon ausgehen kann, dass der Landesfürst nichts gegen einen bestimmten Gesetzgebungsvorschlag der Regierung einzuwenden hat, ist das der Regierung überlassen - in concreto im weitestgehenden Masse dem Regierungschef -inwieweit das für notwendig gehalten wird im täglichen Verkehr.Aber wenn der Landesfürst ganz klar im Vorhinein zur Regierung - zur Regierung wohlgemerkt, nicht zu anderen Initiativberechtigten - zur Regierung gesagt hat: "Eine solche Vorlage wünsche ich als Regierungsvorlage nicht", dann geht das nicht. Dann kann da von einem Eingriff in verfassungsmässige Rechte überhaupt keine Rede sein.Sie haben ja gesehen in der Zwischenzeit - und man wird das wahrscheinlich auch noch weiter im Landtag behandeln in der einen oder anderen Form -, dass das Initiativrecht, das Gesetzgebungs-Initiativrecht des Landtages in gar keiner Weise eingeschränkt ist. Ich selbst habe Ihnen vor einigen Tagen den Vorschlag einer Gesetzesinitiative in diesem Zusammenhang zugestellt, weil ich der Meinung war, man müsse da irgendetwas machen, man könne das nicht einfach laufen lassen. Zwischenzeitlich ist ein, wie ich glaube, besserer Vorschlag auf dem Tisch, den ich damals, wie ich das abgeschickt habe, leider noch nicht gekannt habe, nämlich der einstimmige Beschluss der Finanzkommission vom 8. Oktober 1998, den die Vorsitzende der Finanzkommission auch bereits vorgestellt hat in dieser Diskussion, der Vorschlag, mit S.D. dem Landesfürsten das Gespräch zu suchen, um abzuklären, ob es nicht denkbar wäre, eine Übergangslösung zu finden, eineÜbergangslösung in der Grössenordnung von 2 bis 3 Jahren bei Aufhebung des derzeit gültigen Kirchenbeitragsgesetzes, die für überpfarreiliche Aufgaben bisher gesprochenen Beiträge vorläufig für diese Übergangszeit weiter auszurichten, in der Annahme - man kann auch sagen, in der Hoffnung -, während dieser Übergangszeit dann eine Lösung der offenen Fragen zwischen Kirche und Staat zu finden.Weiters haben wir - ich nehme an, dass das allen Abgeordneten bekannt ist - einen Initiativvorschlag der Freien Liste zugestellt bekommen. Auch das ist ein durch nichts behinderter Gesetzgebungs-Initiativ-Vorschlag, der - ich nehme an, dass er eingereicht wird bis anfangs nächster Woche -, der dann in der nächsten Landtagssitzung im November zur Diskussion stehen wird. Es ist auch nicht ausgeschlossen je nachdem, ob es zum Gespräch mit S.D. dem Landesfürsten kommt und wenn es dazu kommt, je nach dem, was dabei herauskommt -, es ist auch nicht ausgeschlossen, obwohl ich das nicht unbedingt anstrebe, dass auch eine Initiative der Art, wie ich sie noch vor zehn Tagen oder so etwa im Sinn gehabt habe, noch einmal im Landtag zur Sprache kommt.All dies - übrigens verständlicherweise - aus der Sorge heraus: Wenn wir nichts machen, dann wird im nächsten Jahr ohne irgendwelche Abänderungen der gesamte Kirchenbeitrag inklusive dem Teil, der eigentlich für Erwachsenenbildung und Jugendarbeitsstelle bisher immer verwendet wurde, zur Zahlung auch nicht nur an die Institutionen, die wir hier neu schaffen wollen, sondern auch an die römisch-katholische Kirche fällig.Zusammenfassend möchte ich eigentlich einen Appell an Sie richten, einen Appell dahingehend, sich bei all diesen Diskussionen - soweit wie möglich - an die Sache zu halten, soweit wie möglich jetzt, nachdem der sicherlich aufregende Anlass für all diese Diskussionen nun ja doch schon einige Zeit zurückliegt, so weit wie möglich emotionsgeladene, allenfalls sogar polemische Äusserungen - so sehr sie ja auch in manchen Fällen verständlich sein mögen -, zu unterlassen. Denn ich muss Ihnen sagen: Wenn ich gewisse Leserbriefe der letzten Tage in den liechtensteinischen Zeitungen Revue passieren lasse, dann habe ich eine nicht geringe Sorge, dass hier eine Polarisierung stattfinden könnte. Nicht unter uns - das würde nichts machen, wir halten das aus -, aber eine Polarisierung in der Bevölkerung stattfinden könnte, die uns eines Tages noch über den Kopf wachsen könnte und die weit, aber weit über den Anlassfall hinaus zu grösster Sorge für die Zukunft in diesem Land berechtigen könnte. Und das meine ich, sollten wir vermeiden. Wir sollten versuchen, soweit immer möglich, in Absprache mit Seiner Durchlaucht dem Landesfürsten hier eine vernünftige, finanzpolitisch rechtlich vertretbare Lösung zu finden und überspannte - würde ich einmal sagen -, oder übertriebene Anforderungen an die Auswirkungen unserer Verfassung auf andere Völkerrechtssubjekte - um auf den Anfang meiner Ausführungen zurückzukommen -, zumindest zurückzustellen.Dass wir - gelinde gesagt - nicht begeistert waren über die Vorgangsweise des Vatikans bei der Errichtung des Erzbistums bzw. der Erzdiözese Vaduz, das ist sicherlich richtig gewesen, das würde ich auch heute bei gleicher Anlasslage nach wie vor genauso machen. Aber wir dürfen andererseits auch nicht glauben, meine Damen und Herren, dass unsere eigene Landtagserklärung vom 17. Dezember 1997, dass dies nun gewissermassen das staatskirchenrechtliche Evangelium sei, von dem kein Buchstabe und kein Jota mehr abgestrichen werden darf. Wir haben damals - durchaus wohlüberlegt -, aber natürlich aus der Situation des Augenblicks heraus geboren, diese Erklärung formuliert, wir haben hauptsächlich Wertungen vorgenommen, Wertungen, die ich auch heute noch hundertprozentig unterschreiben würde. Wenn wir u.a. hier den Satz - der heute auch schon zitiert wurde -, den Satz formuliert haben: "Der Landtag geht daher davon aus, dass eine derart grundlegende Veränderung der nach aussen wirksam werdenden Organisationsform der Landeskirche, wie es die Herauslösung des Gebietes von Liechtenstein aus dem Bistum Chur und der Errichtung einer eigenen Erzdiözese Vaduz mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen ist, nicht ohne Zustimmung der staatlichen Behörden durchgeführt werden darf" - dann erlaube ich mir diesen Satz heute so zu interpretieren: Wenn man sich an die liechtensteinische Verfassung hält, dann -darf er nicht so durchgeführt werden.Ob die römisch-katholische Kirche, wenn sie im Rahmen ihrer weltweiten Organisation ein Erzbistum errichtet, verpflichtet ist, sich an unsere Verfassung zu halten, wenn dieses Erzbistum sich auf unserem Staatsgebiet befinden soll, das ist die Frage. Wie Sie gehört haben, bin ich der Meinung, dass sie wohl, weil sie sich nie dazu verpflichtet hat, auch nicht dazu verpflichtet ist.Ich weiss, es gibt andere Meinungen. Wenn drei Juristen zusammenkommen, gibt es fünf verschiedene Meinungen, heisst es manchmal. Aber ich möchte zumindest zu bedenken geben, dass diese Fragen nicht so glasklar und glockenrein im Sinne der hier verschiedentlich vertretenen Meinungen geregelt sind, dass man sagen kann - wie auch verschiedentlich schon gesagt wurde -, das ist ganz klar: Hier sei ein Verfassungsbruch vorgekommen. Ich glaube, mit solchen Äusserungen sollte man vorsichtig sein.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, Sie haben zwei Appelle an uns gerichtet. Erstens: Die Sache nicht allzu emotional anzugehen. Zweitens: Sich auf die Sache zu konzentrieren. Dieses hat sicher seine Berechtigung. Sie haben Ihre Ausführungen unter den Titel gestellt: "Rechtliche Überlegungen zu dieser Sache".Ich war schon versucht zu sagen: Nicht wegdiskutiert haben Sie, dass die Errichtung des Erzbistums Vaduz nicht verfassungskonform zustande gekommen ist. Am Schluss wurde sogar diese Aussage relativiert. Ich teile Ihre Rechtsauffassungen -als Jurist bin ich jetzt nun der Zweite, der hier zur Sprache kommt - nicht. Ich teile insbesondere die Auffassung nicht, dass es nicht wesentlich ist, wie dieses Erzbistum hier in Liechtenstein eingerichtet worden ist. Das ist für mich sehr wesentlich, ob man sich da an die liechtensteinische Verfassung gehalten hat oder nicht, das spielt für mich doch eine zentrale Rolle.Ob Rechte, Mitwirkungs-, Mitspracherechte des Volkes, die man sich 1921 mit der Schaffung der damaligen Verfassung als Volk erkämpft hat, ob über die einfach jetzt heute hinweggegangen werden kann, da bin ich nicht damit einverstanden, oder dass darüber nun einfach hinweg gegangen werden kann, damit bin ich nicht einverstanden.Ich teile auch Ihre Ausführungen, Ihre rechtlichen Überlegungen nicht ganz, die Sie angestellt haben hinsichtlich der Ausführungen des Abg. Alois Beck. Ich kann hier - ich muss hier, ich sehe mich hier durchaus genötigt - auch ohne grosse Vorbereitung - festzuhalten, dass ich es für mich sehr wohl auch einen Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess darstellt, wenn zum Vorneherein immer wieder einfach der eine Teil des Souveräns sagt: Mit mir nicht. Ich finde das sehr wohl einen Eingriff in die demokratischen Rechte, in den demokratischen Willensbildungsprozess und ich finde das auch eine Verschiebung des in der Verfassung vorgesehenen ausgeglichenen Prinzips, wie die Souveräne miteinander auskommen sollen.Wenn ich "sine ira et studio" - wie man so schön sagt -, also "ohne Zorn und Eifer" die Debatten vom Dezember letzten Jahres und die heutige bisherige Debatte Revue passieren lasse und insbesondere die verschiedenen schriftlichen Berichte der Regierung dazu Revue passieren lasse, dann mag das vielleicht im ersten Moment auf Sie als emotionales Statement wirken, es soll aber nicht so verstanden sein.Ich meine, dass sich unsere Vorfahren, die sich im Jahre 1921 noch oft genug im Dutzend von der gleichen Riebelpfanne ernährt haben, hinsichtlich der Durchsetzung, der Mitsprache und Mitwirkung des Volkes wesentlich mehr Mumm in den Knochen hatten, als das heutige politische Establishment.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte für mich in Anspruch nehmen, dass ich mich um eine sachliche Diskussion bemühe. Ich glaube allerdings nicht, dass wir um eine Polarisierung herum kommen werden in dieser Frage. Ich möchte einige Aspekte aufgreifen, die Sie geäussert haben, Herr Landtagspräsident.Zunächst möchte ich feststellen, dass Sie meines Erachtens unhistorisch argumentiert haben. Sie haben zwar gesagt, Sie würden auf die Situation von 1921 eingehen;das war aber nicht der Fall. 1921 stand der Staat in einer ganz anderen Situation. Man kann vom Staatskirchentum her. Was der Verfassungsgeber damals für sich beansprucht hat und auch durchgesetzt hat, das war der Vorrang des staatlichen Rechts - der Abg. Peter Sprenger hat das "Kompetenz-Kompetenz" genannt -, eben dass der Staat die Kompetenz hat, über das Verfahren und die strittigen Fragen zu entscheiden. Diese Fragen wurden klar entschieden vom Verfassungsgeber.Damit komme ich zum nächsten Punkt: Die Kirche ist - die Landeskirche, um das exakt zu sagen - ist in die Verfassung eingebunden. Es gibt Vorschriften in der Landesverfassung über die äussere Organisation der Landeskirche. Ich möchte hier nur auf den 2. Satz von Art. 38 der Verfassung verweisen: "Die Verwaltung des Kirchenguts in den Kirchgemeinden wird durch ein besonderes Gesetz geregelt". Wenn die Kirche eben das Selbstbestimmungsrecht und die uneingeschränkte äussere Organisationsfreiheit hätte, dann wäre ein solches Gesetz gar nicht möglich. Aber zentral ist für mich einfach die Aussage: "Die Landeskirche ist an die Verfassung gebunden". Das gilt nicht für die römische Kurie. Aber die Organisationsfreiheit der Landeskirche ist aufgrund der heutigen Verfassungslage eingeschränkt.Recht geben muss ich Ihnen bei Ihren Bemerkungen zu den Themen "Adressat und Rechtsnachfolger": Meines Erachtens sind das tatsächlich nicht die zentralen Fragen. Ich glaube auch nicht, dass man eine Argumentation über die Notwendigkeit oder über die Gesetzmässigkeit der Ausrichtung des Landesbeitrags an die römisch-katholische Landeskirche auf diese beiden Argumente abstützen sollte. Das führt nur zu formalen Fragen und zu juristischen Streitfragen. Es gibt zentrale Aspekte und zentrale Gründe, dass dieses Gesetz seinem Inhalt nach gegenstandslos wurde, weil sich die tatsächlichen Voraussetzungen und die Grundlagen geändert haben.Schliesslich eine Bemerkung zu Ihrem Abrücken von der Landtagserklärung vom Dezember 1997: Diese Landtagserklärung ist offenbar aus Ihrer Sichtweise weitgehend hinfällig geworden. Sie argumentieren heute einfach aus der Sicht eines modernen Staatskirchenrechts, dass die Kirche völliges Selbstbestimmungsrecht hat. Ich würde das vom Anspruch her durchaus unterstützen, aber das entspricht einfach nicht unserer Verfassungslage. Wenn wir den Beitrag aufgrund des bestehenden Gesetzes bzw. des nicht mehr gültigen Gesetzes, des obsoleten Gesetzes, heute auszahlen, dann gibt es meines Erachtens keine wesentlichen offenen Fragen mehr im Verhältnis zwischen Staat und Kirche, dann können wir so weitermachen wie bisher, dann brauchen wir nur noch den Adressaten zu ändern und dann müssen wir uns nur noch über die Höhe des Beitrages unterhalten. Alle anderen Fragen sind dann im Grundsatz geklärt. Ich glaube, das wäre der notwendigen Klärung dieser wichtigen Frage in keiner Art und Weise förderlich.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte ein paar Gedanken zum Votum des Abg. Gabriel Marxer verlieren: Herr Abg. Marxer, ich glaube, man braucht nicht Jurist zu sein, um Ihre rechtliche Auffassung zu widerlegen, ja sie gerade ad absurdum zu führen. Sie behaupten, man habe sich 1921 als Volk Rechte in der Verfassung erkämpft und der Vatikan müsse sich deshalb an unsere Verfassung halten. Mit dieser Auslegung, Herr Abg. Marxer, wäre es ein leichtes, jede Religionsfreiheit zu untergraben. Ich erkläre Ihnen auch warum:Wenn die römisch-katholische Kirche nur mit Zustimmung der Parlamente Bischöfe einsetzen und Bistümer errichten könnte, dann wäre es ein Leichtes für die Politik eines jeden Landes, die Kirche und die Religion zu untergraben. Sie könnte dann nämlich einfach Verfassungsbestimmungen ohne Zustimmung der entsprechenden Religion in einem einseitigen Vertrag - sprich in der Verfassung erlassen und würde damit diese Religion binden, sich an diese Verfassung zu halten.Ich möchte Ihnen vielleicht auch zur Vereinfachung noch eines mitgeben: Der Landtag hatte noch nie das Recht, die kirchlichen Vertreter zu bestellen, weder den Bischof, noch den Dekan, noch nicht einmal die Pfarrer. Dies wäre, wie gesagt, auch geradezu absurd, weil dann der Landtag letztlich bestimmen würde, welche Personen die römisch-katholische Kirche darstellen und zumindest könnte die römisch-katholische Kirche ohne Zustimmung dieser politischen Behörden keine Rechtsakte setzen.Abg. Gebhard Hoch:
Dem Abg. Karlheinz Ospelt spreche ich, wie mir selbst auch, die Kompetenz ab, über kirchenrechtliche Fragen zu urteilen. Herr Landtagspräsident, ich bin sehr unglücklich über Ihre Äusserungen, die Sie gemacht haben. Mangels Kompetenz kann und will ich mich nicht in eine verfassungsrechtliche oder überhaupt rechtliche Diskussion mit Ihnen einlassen. Ich bin aber sehr enttäuscht über Ihre Kehrtwende, dass Sie die Landtagserklärung vom Dezember 1998 relativieren, ja sich davon entfernen. Ich bin zutiefst überzeugt, dass namhafte Verfassungs- und Kirchenrechtler entschieden anderer Meinung als Sie sind. Mit einiger Verspätung werden diese sich sicher zu Ihrem heutigen Votum äussern.Ich finde es falsch, sich einfach anzupassen, allen Recht zu geben - ein bisschen dem Landtag, ein bisschen dem Fürsten und ein bisschen der Kirche. Ich bin überzeugt, Herr Landtagspräsident, dass Sie mit Ihrem heutigen Votum dem Landtag keinen guten Dienst erwiesen haben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Mir geht es nicht darum, Herr Abg. Hoch, allen ein bisschen Recht zu geben, sondern mir geht es darum, ohne eisernem Festhalten an der einmal geäusserten Meinung - soweit sie überhaupt detailliert in rechtlicher Form damals geäussert wurde -, das zu sagen, was ich heute dazu denke. Und dass das vielleicht nicht in allen Punkten das Gleiche ist wie das, was ich früher einmal gesagt habe, das mag schon sein. Aber das soll ja nicht bedeuten, dass man etwas, was man einmal gesagt hat, dass man dann nie mehr irgendein Jota daran ändern darf. Ausserdem ist es überhaupt nicht richtig - und gegen solche Aussprüche möchte ich mich schon verwahren -, dass ich in irgendeiner Weise von dieser Landtagserklärung vom 17. Dezember 1997 abrücke.Ich habe nichts dergleichen gesagt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass der eine Satz, der zuvor schon von - ich glaube - zwei Votanten zitiert wurde, dass der nicht so verstanden werden darf oder gar verstanden werden muss, dass eine Organisationsänderung der römisch-katholischen Kirche nach unserer Verfassung überhaupt nicht anders gültig zustande kommen kann, als mit Zustimmung der staatlichen Behörden - dort, wo wir gesagt haben: Dass sie das nicht darf. Ich habe dazu gesagt, wörtlich: "Analog unserer Verfassung, wenn man sich an die hält, dann darf man das nicht so tun, wie es getan wurde". Die Frage ist nur - auch das habe ich vorhin in meinem Votum wörtlich so gesagt -, die Frage ist nur, ob die katholische Kirche verpflichtet ist, sich an die Verfassung zu halten.Da kann man durchaus verschiedener Meinung sein. Ich bin auch ganz Ihrer Meinung, Herr Abg. Hoch, dass es sicher eine Reihe von Experten geben wird, die da anderer Meinung sind als ich. Das stört mich aber nicht gross. Weil ich möchte eben nicht - wie Sie es mir gerade in anderem Zusammenhang vorwerfen -, ich möchte nicht irgendwelche Expertenmeinungen hier nachplappern, sondern ich möchte das sagen, was meiner Meinung nach - auch meinem Gewissen nach - richtig ist. Und dazu bin ich als Abgeordneter gemäss Verfassung verpflichtet. Ich bin nicht dazu verpflichtet, das objektiv absolut Richtige oder das, was vielleicht die Mehrheit der Experten für richtig halten, hier zu vertreten.Abg. Alois Beck:
Ich glaube, man kann jedem Abgeordneten zubilligen, dass er seinem Gewissen verpflichtet ist. Gerade deshalb stimmt es mich auch traurig, wenn ich Ihnen zuhöre, Herr Landtagspräsident, wie Sie auf der einen Seite zwar sagen, Sie stehen hinter der Landtagserklärung, aber gleich im nächsten Satz das jeweils relativieren. Es hat mich auch betroffen gemacht, dass Sie quasi von einer emotionsgeladenen Erklärung des Landtages gesprochen haben. Ich glaube, diese Erklärung ist in Anbetracht der Umstände sehr sachlich, sehr zukunftsbezogen. Sie hat Lösungen aufgezeigt, sie hat den Weg gewiesen und wenn jetzt nun - vor mir aus gesehen - doch fundamentale Erkenntnisse - oder was soll man da sagen, dass man einemnicht gleich wieder beim Wort nimmt -, aber fundamentale Grundlagen, wie diejenige, dass die römisch-katholische Kirche in das staatskirchenrechtliche System der liechtensteinischen Landesverfassung eingebunden ist. Wenn jetzt in der Diskussion eine Relativierung über solche Punkte vonstatten geht, dann finde ich das doch sehr traurig. Ich kann nicht irgendwelche veränderten Umstände bezüglich dieser Fragen seit dem Dezember 1997 feststellen. Ich habe auch eine andere Auffassung bezüglich diesem Eingreifen in den demokratischen Prozess. Ich habe das so formuliert. Ich habe nicht von einem Eingriff in verfassungsmässige Rechte gesprochen, aber in den Prozess.Ohne hier auf juristische Spitzfindigkeiten sich zu wagen, wollte ich meiner Besorgnis Ausdruck geben, dass eben das Verhältnis zwischen monarchischem und demokratischem Element aus dem Lot zu geraten droht. Das war meine Besorgnis und das wollte ich zum Ausdruck geben. Wir wissen alle sehr genau: Wenn wir uns über unsere Verfassung unterhalten, dass halt nicht alles so sonnenklar drin steht, aber ich habe aus dem Geist, wie ich ihn verstehe, argumentiert. Und gerade deshalb - muss ich ehrlich sagen - finde ich es traurig, wie jetzt die Diskussion bezüglich der Landtagsposition in seiner Haltung schwammig wird, soviel vorerst.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es ist ja Aufgabe eines jeden Volksvertreters, einer jeden Volksvertreterin, seine Sicht der Dinge hier im Landtag zu sagen und auch seine Meinung zu vertreten. Ich bin weder Jurist, schon gar nicht Verfassungsjurist, und trotzdem fühle ich mich bemüssigt, meine Sicht der Dinge hier darzulegen. Das heisst nicht, dass das die einzige oder die richtige Auffassung ist, aber ich möchte meine Sicht der Dinge hier im Landtag darlegen. Und deshalb fühle ich mich natürlich auch der Sache verpflichtet. Ich habe sicher kein Interesse daran, dass in diesem Land Gräben geschaffen werden. Andererseits dienen wir niemandem, wenn wir nicht unsere ureigenste Sicht der Dinge hier darlegen und dann nach Lösungen suchen.Nun, die Problematik der Errichtung der Erzdiözese Vaduz, die habe ich versucht aus der Sicht des Staates darzulegen. Ausgegangen bin ich von der Landtagserklärung, die mir richtig und gut erscheint. Mir geht es einfach darum: Wie steht es jetzt? Kann der Staat die Erzdiözese anerkennen, wenn er der Ansicht ist, dass sie nicht auf verfassungsmässigem Wege - jetzt vom Staatsrecht her - zustande gekommen ist? Dabei gehe ich vom Begriff der "Landeskirche" aus. Die Landeskirche ist meiner Ansicht nach in die Verfassung eingebunden, was ihre äussere Organisation betrifft. Ich möchte ja nicht in innerkirchliche Fragen hineinreden.Sie sagen: Das ist die römisch-katholische Universalkirche. Ich meine: Die Verfassung kann ja nur auf ihr Territorium beschränkt Wirkung haben, also ganz konkret auf die Kirche, wie sie in unserem Land organisiert ist. 1921, als dieseVerfassung geschaffen wurde, da war das ganz eindeutig und klar: Die Landeskirche, die römisch-katholische Kirche in Liechtenstein war Bestandteil des Bistums Chur. Und wenn man in die Materialien der Verfassung schaut, dann ist es schon interessant. Hier wurde ja mit Exponenten, mit Repräsentanten der Kirche verhandelt. Der Bischof von Chur wollte ja damals eben diesen Zusatz haben, dass die Kirche sich nach ihrem innerkirchlichen Recht organisieren kann. Die Verfassungsväter haben ja diesen Zusatz nicht aufgenommen.Ich meine sehr wohl, dass hier die Kirche in die Verfassung eingebunden ist. Wenn so wesentliche Änderungen im Bestand, wie die Herauslösung aus dem Bistum Chur und die Schaffung einer eigenen Erzdiözese von der Kirche vorgenommen werden, dann meine ich: Wenn das staatlich anerkannt werden soll, dass dann nach der Verfassung vorgegangen werden muss, dass es also diese Zustimmung der Organe, wie sie die Verfassung vorsieht, erfolgen muss. Und einzig und allein darum geht es. Und deshalb ist der Landtag ja auch zur Ansicht gelangt, dass dann eben dieses Zustimmungserfordernis nachgeholt werden muss in Form irgendeines referendumfähigen Vertrages, eines referendumfähigen Abkommens, und dass dann das Volk darüber letztlich entscheiden kann.Wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass für den Staat, also die Landeskirche, wie er sie in der Verfassung 1921 konkret vorgesehen hat, dass für den Staat diese Art der Landeskirche nicht mehr besteht im Moment. Davon ausgegangen, habe ich für mich den Schluss gezogen - es kann durchaus sein, dass das juristisch nicht sauber formuliert ist -, dass dem Gesetz deshalb die verfassungsmässige Grundlage fehlt, weil, wie gesagt, der Ansprechpartner hier im Moment nicht mehr besteht und dass deshalb hier eine andere Regelung gefunden werden müsste.Ich habe dann ja auch vorgeschlagen, dass man irgendeine Regelung sucht, um auch den guten Willen zu zeigen, dass man um eine Lösung bemüht ist, damit dieses Verhältnis sauber geklärt werden kann.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte diese Ausführungen des Abg. Otmar Hasler unterstützen und ich möchte auf eine Analogie hinweisen, die es angelegen erscheinen lässt, dass man schon davon ausgehen muss, dass sich religiöse Gemeinschaften an Verfassung und Gesetze eines Staates halten müssten, solange und soweit sie in diesem Staat aktiv sind. Wir haben ja nicht nur römisch-katholische Christen hier in unserem Land und ich möchte auch nicht Religionsgemeinschaften jetzt gegeneinander ausspielen. Aber in Analogie zu den Ausführungen des Abg. Karlheinz Ospelt ist mir aufgefallen, dass nach seiner Logik dann eine muslimische Gemeinschaft z.B. hier nach den Gesetzen der Scharia müsste sich organisieren können, und das kann ja nun wohl doch nicht sein.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, ich glaube die Debatte geht etwas in die falsche Richtung. Der Landtag ist ein Teil der Legislative, zumindest nach meiner Sichtweise, also, d.h., dass ohne Landtag das für unser Land geltende und wirksame Recht nicht ohne Mitwirkung des Landtages abgeändert, geschaffen oder eben ergänzt werden kann. Wir sind sicher aber kein Forum zur Austragung von irgendwelchen juristischen Disputen und Gefechten, diese Fragen werden anders entschieden. Ich sehe den Landtag als Organ, das politischen Willen in geltendes Recht umsetzen soll. Da kann man durchaus verschiedener Meinung sein. Es gibt ja Mehrheitsbeschlüsse in diesem Hause, die sich dann irgendwie eben in unserer Rechtsordnung niederschlagen. Ich glaube, man braucht hier nicht so zu argumentieren, dass man sagt: Nur Juristen verstehen, was in der Verfassung steht und können diese Verfassung richtig interpretieren. Ich habe grundsätzlich Respekt vor anderen Auslegungen.Eine Antwort bin ich allerdings noch dem Abg. Karlheinz Ospelt schuldig: Sie haben mein Votum quasi kommentierend begonnen, dass Sie einige Gedanken verlieren möchten. Also für mich hatten Ihre Gedanken, mit dem was ich gesagt habe, schlichtweg nichts zu tun. Diese Gedanken sind tatsächlich verloren.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, ich habe Ihre vermittelnden Ausführungen zur Kenntnis genommen. Sie waren für mich getragen von einer relativ formalen Sicht der Dinge, die tendenziell davon ausgeht, dass es hie Kirchenrecht, hie staatliches Recht gibt, und diese Kreise keinerlei Interdependenzen haben, so quasi beide Rechtsordnungen im luftleeren Raum nebeneinander operieren. Wäre diese Sicht der Dinge ohne jegliche Einschränkung richtig, so hätte der Heilige Stuhl uns nicht nur mit einer Erzdiözese beglücken können, sondern hätte gleich den "Stuhl Petri" nach Vaduz verlegen können, was übrigens auch schon einmal überlegt wurde.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir wollen den Gedanken nicht weiter spinnen, wer dann der neue Papst gewesen wäre.Abg. Karlheinz Ospelt:
Herr Abg. Gebhard Hoch, ob Sie mir die Kompetenz absprechen in juristischen Fragen, mir ein eigenes Urteil bilden zu können, kümmert mich eigentlich wenig. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass ich nach meinem Abschluss des Wirtschaftsstudiums mit entsprechenden juristischen Seminaren auch noch spezifisch zwei Semester Jus belegt habe und dann sieben Jahre Mitglied der VBI war. Aberdarum geht es hier nicht. Wenn schon Sie und der Abg. Gabriel Marxer bzw. der Abg. Marco Ospelt Kritik anbringen wollen an meinen Worten, dann bitte, gehen Sie doch konkret darauf ein. Nur mit einem lakonischen Nebensatz, der überhaupt nichts aussagt, ist es leider nicht getan.Es geht doch darum: Sie sagen, die Regierung solle ein Konkordat abschliessen. Ein Konkordat heisst, dass zwei Seiten einwilligen müssen, das braucht es nun mal bei einem Vertrag. Solange die katholische Kirche dazu nicht bereit ist, gibt es kein Konkordat. Und auch der Landtagspräsident hat klar und deutlich gesagt, dass die Verfassung, die wir uns selbst gegeben haben, nicht unter Mitwirkung der römisch-katholischen Kirche entstanden ist. Ich habe Ihnen deshalb aus meiner Sicht versucht zu erläutern, dass es nicht möglich ist, indem ein Vertragspartner ein Recht in Kraft setzt und damit den andern verpflichten kann. Für ein Konkordat braucht es zwei Parteien.Vielleicht noch zu den Ausführungen des Abg. Otmar Hasler und am Rande vielleicht auch noch zu Marco Ospelt: Die Verfassung kann sozusagen, wie Sie es erwähnt haben, nur auf den Teil der römisch-katholischen Kirche Einfluss nehmen, der territorial in Liechtenstein ist. Wenn Sie das so sagen, dann würde das bedeuten, dass die römisch-katholische Kirche in jedem Land andere Bedingungen erfüllen muss, dass sie vom jeweiligen Staat anerkannt wird. Das Fazit Ihrer Überlegungen wäre dann: Wenn sich die Kirche nicht der jeweiligen Staatsverfassung anpasst, existiert sie für diesen Staat nicht. Ich frage mich: Wo bleibt denn da die Religionsfreiheit?Dem Abg. Marco Ospelt möchte ich sagen: Natürlich geht es nicht darum, wie Sie in Ihrem etwas absurden Beispiel mit der Scharia angeführt haben, dass Sie anerkannte Menschenrechte nicht einhalten müssen. Es geht hier doch gar nicht um solche Dinge, die klar menschenrechtlich begründet sind. Es geht hier doch um das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Kirche, soweit es um ihre eigene Organisation und um die Bestellung ihrer Organe geht. Das ist hier die Frage, die Sie behandeln müssen, nichts anders.Abg. Helmut Konrad:
Eine Anschlussbemerkung an das Votum des Abg. Ospelt: Er sagt - so ganz selbstverständlich -, dass die katholische Kirche nicht bereit sei für ein Konkordat, für eine Vereinbarung, wie auch immer. Mir ist das in dieser Klarheit nicht bekannt. Unser Beschluss damals - ich habe das in meinem Eingangsvotum auch gesagt -, war ja der, dass wir der Regierung den Auftrag gegeben haben, diese Abklärungen vorzunehmen. Mich überrascht das, wenn Sie das so mit dieser Bestimmtheit sagen, dass da keine Bereitschaft vorhanden sei. Und es ist dann eine Frage des Aushandelns, und wenn die Vereinbarung vorliegt, wie auch immer sie dann aussehen soll, ist es an uns oder am Volk zu entscheiden, ob die Definition derLandeskirche; wie sie in der Verfassung Art. 37, Abs. 2 definiert ist, ob diese neue Definition dann eben dem gerecht wird, was die Mehrheit des Volkes weiterhin als Landeskirche sieht. Dazu hat das Volk dann ja zu sagen oder eben nein. Wenn das Volk Nein sagt, dann gilt es andere Wege zu suchen, dann ist dieser Weg der Entflechtung möglicherweise zu Ende und gescheitert und dann müsste man andere Lösungen suchen.Aber für mich scheint das - bisher einmal zumindest, wie ich das immer aufgefasst habe -, überhaupt nicht so, dass keine Bereitschaft da ist, auf ein Konkordat, auf eine Vereinbarung oder auf einen Vertrag - was auch immer - einzugehen und dort eben noch einmal die "Landeskirche" neu zu definieren. Wir haben jetzt eine gehabt, geschichtlich gewachsen. Wir wissen, was damit gemeint war: Eingliederung in das Bistum Chur, volksrechtliche Elemente, ein Dekanat, etc., sind nicht mehr da. Jetzt gilt es, das doch neu zu definieren und das müsste man versuchen. Mir ist klar, dass es dazu zwei Seiten braucht. Für mich ist es aber nicht so klar, ob die andere Seite von vornherein hier nicht gesprächswillig ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Bevor die Regierung im Rahmen dieser Eintretensdebatte Gelegenheit zur Stellungnahme erhält, machen wir eine 15-minütige Kaffeepause.PAUSE