AUSWIRKUNGEN DER ERRICHTUNG DER ERZDIÖZESE VADUZ LIECHTENSTEIN ETC. [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen unsere Debatte zu Traktandum 22: Auswirkung der Errichtung der Erzdiözese Vaduz auf das Dekanat Liechtenstein und dessen Einrichtungen fort. Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Regierungschef. Herr Regierungschef, Sie haben das Wort.Regierungschef Mario Frick:
Danke. Ich möchte vielleicht auf die Arbeitsteilung hinweisen, die wir in diesem Bereich vorgenommen haben. Für die verfassungsmässigen Fragen ist die Zuständigkeit beim Ressort Präsidium, wie es auch aus der Geschäftsordnung der Regierung ersichtlich ist, und für die Frage betreffend Erwachsenenbildung und Jugendarbeitstelle ist Frau Regierungsrätin Andrea Willi zuständig.Zur verfassungsmässigen Situation, zu den Fragen, die dort gestellt wurden: Es wurde die Frage gestellt, ob die Regierung jetzt plötzlich total von ihrem Kurs abgewichen sei. Das kann ich klar verneinen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Vorgehen des Apostolischen Stuhles im letzten Jahr nicht mit unserer Verfassung konform geht. Es ist aber richtig, dass wir in gewissen Belangen jetzt klarer Auskunft geben und klarer Stellung beziehen können, als noch Mitte dieses Jahres. Beispielsweise bei der Frage, wie es mit der Ausrichtung der Beiträge gemäss dem Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche steht. Dort sind wir nach Analyse ganz klar zum Schluss gekommen, dass eine Auszahlung vonnöten und gesetzlich vorgesehen ist. Also nochmals klar unterschieden, ganz klar: Das Prozedere des Apostolischen Stuhles war nicht mit unserer Verfassung konform.Nun, wie ist die Situation? Ich möchte dies noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben eine Dreiecksituation, ein Dreiecksverhältnis zwischen Art. 37 der Verfassung, Art. 38 der Verfassung und Art. 9 der EMRK. Dreiecksverhältnisse habe es meist an sich, so auch dieses, dass sie nicht unbedingt sehr erspriesslich und nicht sehr klar sind. Art. 37 besagt - wie es heute schon öfters zitiert wurde -, dass die römisch-katholische Kirche Landeskirche ist und als solche den vollen Schutz des Staates geniesst.Also, die römisch-katholische Kirche ist Landeskirche. Ich darf da auch die Freie Liste, Zeitung Nr. 3/1998, zitieren - Sie sehen, auch eine Lieblingslektüre, direktnach dem Volksblatt - auf Seite 4 heisst es dort: "Gemäss Art. 37 ist die römisch-katholische Kirche die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates. Sie ist die einzige anerkannte Kirche. Andere Konfessionen werden lediglich geduldet. Der Verfassungsgeber wollte keinen Staat, der religiös und weltanschaulich neutral ist. Er fühlte sich der katholischen Kirche in hohem Masse verbunden und bevorzugte sie ganz bewusst." Und jetzt kommt es: "Diese Privilegierung darf man nicht unter dem Einfluss eines geänderten Zeitgeistes weginterpretieren. Die Verfassung sagt selber, welche Kirche öffentlich-rechtlichen Status hat. Sie überlässt diese Frage nicht dem Gesetzgeber".Ich stimme nicht mit allen Einzelheiten überein, aber diese Kernaussage stimmt. Es gibt nirgendwo anders eine Aussage, was Landeskirche ist, nur diesen Art. 37: "Die römisch-katholische Kirche ist Landeskirche". Das bedeutet aber, dass hier eine Schutzfunktion gegeben ist, aber auch, dass man erwartet, dass da etwas zurückkommt, dass eine gewisse Einflussmöglichkeit besteht, es soll keine Einbahn sein. Ich glaube, dass diesbezüglich auch der letzte Teilsatz von Art. 38 in der Literatur richtig ausgelegt wird, wo man aus diesem Teilsatz in Art. 38 der Verfassung den Einvernehmenswunsch auslegt, d.h., dass man davon ausgeht, dass Staat und Kirche in den Belangen, die sie beide betreffen und tangieren, diesen Konsens erledigen.Man darf sich aber jetzt die Frage stellen: Gut, was wird, wenn sich Staat und Kirche, Staat und katholische Kirche, Staat und Landeskirche, eben nicht im Einvernehmen treffen? Und da schweigt die Verfassung, da schweigen die Gesetze sehr beredet. Man findet nichts. Das ist auf der staatlichen Ebene, auf der Verfassungsebene, auf der gesetzlichen Ebene auch die Crux. Es ist nirgends geregelt, was passiert, wenn man kein Einvernehmen findet. Es nirgends geregelt, was zu passieren hat, wenn einmal plötzlich dieser Konsens, dieses Einvernehmen nicht mehr gepflegt wird. Die Regierung interpretiert dies dahingehend, dass die bisherigen Verpflichtungen, die mit Gesetzen etc. festgeschrieben wurden, in dem Moment bleiben. Wenn man dies will, muss man diese gesetzlichen Verpflichtungen im Gesetzgebungswege beseitigen - ganz klar. Aber - und da kommt jetzt der Aspekt der Anerkennung durch den Staat -, und zwar, dass neue Verpflichtungen vis-a-vis der katholischen Kirche in dem Moment wohl nicht eingegangen werden. Also, man wird kaum ein Gesetz über Beiträge an den Erzbischof betreffend Unterkunft und Lohn erlassen, könnte ich mir vorstellen. Weil das ja ein Akt wäre, wo man sagt: Wir anerkennen, wie ihr vorgegangen seid.Ich habe jetzt aber von einem Dreiecksverhältnis geredet. Die dritte Spitze des Dreiecks ist Art. 9 der EMRK. Da darf ich den Abg. Peter Sprenger darauf hinweisen, dass er nur einen Teil der Auslegung genannt hat. Sie haben Recht, es ist möglich, auch unter Art. 9 EMRK Staatskirchen, wie die anglikanische Kirche beispielsweise, zu subsumieren, ganz klar. Aber grundsätzlich - und das ist die andere Hälfte der EMRK-Bestimmung Art. 9 -, ist es so, dass die Religionsgemeinschaftenals solche auch frei sind. Beides ist möglich. Es ist also möglich, dass es Staatskirchen gibt.So: Jetzt ist die römisch-katholische Kirche Landeskirche. Daraus kann man aber nicht sagen, dass die römisch-katholische Kirche wie die anglikanische Kirche - beispielsweise - ist. Ansonsten müsste ja beispielsweise der Fürst oder der Landtagspräsident, der übrigens nicht mal Katholik ist oder schlimmstenfalls sogar der Regierungschef Oberhaupt dieser Landeskirche sein. Das kann ja nicht stimmen, sondern es ist offenbar so: Die römisch-katholische Kirche wird speziell privilegiert, und zwar als solche. Und das ist die moderne Auslegung, die wir hier auch hereinbringen. Ich darf daran erinnern, dass die EMRK aufgrund der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zum Rechtsbestand gehört, und zwar auf Verfassungsebene. Das bedeutet, dass auch Art. 9 bei der Interpretation von Art. 37 und 38 berücksichtigt werden muss.Nochmals zum Resultat: Das bedeutet, dass die Vorgehensweise des Apostolischen Stuhles nicht der Verfassung entspricht - ganz klar. Dazu stehen wir nach wie vor. Es bedeutet auch, dass das Einvernehmen nicht eingelöst wurde, aber unsere Verfassung und unsere Gesetze sagen nicht, was jetzt die Massnahmen sind. Das bedeutet von uns aus: Bestehende Gesetze sind nach wie vor zu achten, sind durchzuführen, aber in Ermangelung einer Anerkennung der Vorgehensweise wird man kaum Gesetze oder Finanzbeschlüsse fassen, die die eingeführte Situation zementieren. Das ist die Auslegung der Regierung.Was könnte man da machen? Ich bin versucht, mit Cato zu sagen - und das habe ich mir jetzt aufgeschrieben: "Ceterum censeo, constitutionem adaptandam esse" oder schlicht und ergreifend auf deutsch: "Man sollte halt die Verfassung anpassen". Das ist der Punkt. Und ich glaube, das wird auch einfacher fallen, je weiter man von diesem Ereignis im letzten Dezember 1997 wegkommt, weil wir die Situation leider nicht ändern, wenn wir sie nicht zur Kenntnis nehmen. Man kann in diesem Zusammenhang auch in keinster Weise von Kapitulation reden, sondern es ist schlicht und ergreifend die Erkenntnis, dass uns die Verfassung hier einfach die Instrumente nicht in die Hand gibt, etwas abzuändern. Oder - vielleicht auch provokativ gefragt: Wenn das, was jetzt hier im Lande passiert oder was jetzt mit Erzbischof Wolfgang Haas als kirchenrechtlich zuständige Person abläuft, wenn das nicht die katholische Kirche ist und somit über die Verfassung automatisch die Landeskirche, was dann?Wolfgang Haas stellt - hierarchisch gesehen - die Vertretung der katholischen Kirche hier im Lande dar und ist nach qua Verfassung als Vertreter der Landeskirche anzusehen. Wir können keine andere Auslegungsmöglichkeit erkennen. Eine andere Auslegung würde bedeuten, dass das eben nicht mehr die katholische Kirche ist - die römisch-katholische Kirche -, um präzis zu sein. Das ist die Schwierigkeit, die wir sehen.Dann zu den andern Verfassungsfragen: Es wurde vom Abg. Alois Beck gesagt, dass die Ausführungen des Landesfürsten, dass er einer Gesetzesvorlage der Regierung, wenn sie durch den Landtag angenommen würde, seine Zustimmung nicht erteilen würde, einen Eingriff in den demokratischen Prozess bedeute. Dem kann ich nicht zustimmen. Ich darf daran erinnern, dass gerade der Abg. Gabriel Marxer, der Sie unterstützt hat, im Zusammenhang mit der Anpassung des Staatsgerichtshofgesetzes explizit wissen wollte, ob denn der Landesfürst dieser Anpassung zustimmen werden. Also, es ist durchaus von Interesse zu wissen: Hat der Landesfürst allenfalls im Zusammenhang mit einer Gesetzgebung von Anfang an als Teil des Gesetzgebers gesagt: Dem stimme ich nicht zu.Also, ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin auch der Meinung - und da decke ich mich nicht ganz mit dem Landtagspräsidenten -, dass die Regierung durchaus auch eigenständig Vorlagen vorbringen kann. Sie ist aber sicherlich gut beraten, wenn sie berücksichtigt, ob derartige Vorlagen überhaupt Aussichten auf Erfolg haben.Dann zur Frage nach der Rechtspersönlichkeit des Dekanates: Da muss ich auch dem Landtagspräsidenten widersprechen. Ich bin schon der Ansicht, dass sie öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit hatte, aber es hat für den Prozess, für das, was wir diskutieren, keine Auswirkung. Insofern ist die Diskussion mehr akademischer Natur, weil die Regierung nämlich der Auslegung zustimmt, in Art. 1 des Gesetzes über die Beiträge an die römisch-katholische Landeskirche. Dort heisst es ja: "Der Staat richtet für kirchliche Zwecke, soweit sie überpfarreilicher Natur sind, an die römisch-katholische Landeskirche einen jährlichen Beitrag aus". Und mit den Ausführungen, die ich vorhin genannt habe, kann ich das gleich auch hier wieder bringen. In Art. 37 heisst es: "Die römisch-katholische Kirche ist die Landeskirche". Also ist die Frage: Wo ist bei uns im Land die römisch-katholische Kirche? Und wenn da jemand behauptet, dass es eben nicht bei Erzbischof Wolfgang Haas ist - kirchenrechtlich und damit auch für uns verbindlich -, dann würde ich fragen: Wo ist sie sonst? Es wird ja niemand behaupten, dass es die römisch-katholische Kirche im Lande Liechtenstein nicht mehr gibt. Darum schliesse ich - nochmals: Am besten passt man wirklich mal die Verfassung an.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade hier weiterfahren: Die Ausgangslage nach dem Juni-Landtag für die Regierung war diejenige, dass mehrheitlich die Entflechtung von Staat und Kirche abgelehnt worden ist, mehrheitlich die Vorlage eines Kirchengesetzes abgelehnt worden ist und auch ein Bistumsvertrag abgelehnt worden ist. Das Einzige, was nicht bestritten war, war, dass die Regierung dem Landtag in einem separaten Bericht Vorschläge für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den bisher vom Dekanat Liechtenstein betreuten Institutionen vorlegt. Mit dem heutigen Bericht haben wir in erster Linie diese Thema behandelt,nämlich die Dekanatseinrichtungen und ihre Überführung bzw. ihr weiterer Verbleib.Betreffend die damaligen Anregungen im Landtag, also dass man doch das Konkordat prüfe, da kann ich Ihnen informationshalber mitteilen, dass dies im Gange ist. Wir haben unseren Botschafter beim Heiligen Stuhl beauftragt, diesbezüglich vor allem das italienische Konkordat anzuschauen und uns Grundlagen hierzu zu liefern und zu erarbeiten. Er hat auch mit dem italienischen Kollegen diesbezüglich Kontakt aufgenommen, weil man gefunden hat: Das italienische Modell ist etwa dasjenige, wo man sich am ehesten etwas abschauen könnte. Die Regierung hat ausserdem auch einen weiteren Gutachter mit der Überprüfung der Frage beauftragt, ob unter der bestehenden Verfassung eventuell die Möglichkeit eines Kirchengesetzes denkbar ist. Dieser Gutachter hat also die Aufgabe, im jetzt verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen das Verhältnis zur katholischen Kirche und anderen Religionsgemeinschaften zu umschreiben und zu analysieren. Aber ich möchte vorausschicken, dass solche Abklärungen Zeit brauchen. Ich möchte auch betonen, dass der Abschluss oder überhaupt die Einleitung von Konkordatsverhandlungen Zeit beanspruchen. Es würde dann eine Verhandlungszeit geben, es würde ein Zustimmungsverfahren geben. Also so ein Abkommen ist jedenfalls nicht in diesem Zeitrahmen machbar, der uns hier vorgegeben ist. Wir haben den Auftrag, für die Dekanatseinrichtungen bis zum 1.1.1999 Lösungen vorzulegen. Es sind entsprechende Lesungen notwendig und darum ist eigentlich der jetzige Zeitpunkt ziemlich reif - um das so auszudrücken -, Ihnen diese Gesetzesvorlagen zu unterbreiten, falls sie eben auf den 1.1.1999 in Kraft treten sollen. Darum ist uns auch nichts anderes übrig geblieben, als die jetzige verfassungsrechtliche Grundlage als Ausgangspunkt zu nehmen, das jetzige Gesetz über die Ausrichtung der Beiträge an die römisch-katholische Landeskirche als Ausgangspunkt zu nehmen und daher gründen auch unsere Ausführungen im vorliegenden Bericht.Nun aber zum eigentlichen Thema: Zur Verfassungsfrage hat der Regierungschef ausführen können. Ich werde mich deshalb vor allem den Dekanatseinrichtungen zuwenden. Bei den Dekanatseinrichtungen sind die folgenden zu erwähnen: die Erwachsenenbildung und die Jugendarbeitsstelle. Das sind die zwei Einrichtungen, die wir als nichtkirchliche Gremien definiert haben, wobei eben die Gremien rein kirchlicher Natur, wie das "In Christo" oder der Landesseelsorgerat, nicht in unserer Zuständigkeit liegen. Für die selbständigen Einrichtungen - die Caritas Liechtenstein, die Justitia et Pax und das Liechtensteiner Fastenopfer - war auch nicht eine direkte Handlungsanweisung gegeben, da es sich hier um Vereine oder Stiftungen handelt, die unabhängig vom Dekanat weiterexistieren können. Ich werde hierzu noch später Ausführungen machen.Diese Grundlagen, die Ihnen hier vorliegen, wurden - wie im Bericht erwähnt -, in Arbeitssitzungen mit allen involvierten Kreisen erarbeitet. Insgesamt haben wir seit Dezember 1997 dreizehn Sitzungen gehabt, nicht immer in derselben Zusammensetzung. Aber es waren hier also vertiefte Analysen und Gespräche notwendig,eigentlich mehrere pro Monat, wenn man die Sommerzeit wegrechnet. Es ist wirklich nicht so, wie heute Morgen erwähnt wurde, dass hier irgendjemand übergangen worden ist. Es wurde immer wieder - auch von Seiten der Regierung angeboten, noch weitere Sitzungen zu veranstalten, falls noch nicht alle Fragen ausgeräumt werden konnten. Gerade im Falle der Erwachsenenbildungs-Kommission, die heute erwähnt wurde, ist zu sagen, dass das letzte Zusammentreffen am 26. August 1998 stattgefunden hat, dass konkret die Frage gestellt worden ist: Braucht es weitere Sitzungen? Es wurde dann aber kein Wunsch nach weiteren Sitzungen formuliert.Und übrigens: Die Stellungnahme der Erwachsenenbildungs-Kommission datiert schon vom 31. Juli 1998. Sie war grundsätzlich positiv und sie wurde dann nachher etwas relativiert, wie überhaupt festzustellen war, dass eben hier verschiedene Interessen, Strömungen und Meinungen immer gegenseitig kompatibel gemacht werden mussten. Es ist ein komplexes Thema, es ist nicht einfach unter einen Nenner zu bringen. Aber ich hoffe, dass wir im Laufe der Diskussion jetzt auch zwischen der 1. und 2. Lesung wirklich alle noch geringen Zweifel miteinander ausräumen können.Nun zur Erwachsenenbildung: Wie gesagt, die Regierung schlägt eine Stiftungsform vor. Sie schlägt einen Geschäftsführer vor. Sie hat zum Beispiel diesen Art. 3, in dem die Geschäftsführung - nein, es ist ein anderer Artikel, es ist der Art. 9 -, diesen Artikel 9 hat die Regierung nach Gesprächen und Einwänden mit den Betroffenen leicht modifiziert und hält nun dezidiert fest, dass die Regierung auf Ansuchen und Vorschlag des Stiftungsrates. einen Geschäftsführer anstellen kann. Also hier ist die Regierung der Meinung, dass es vor allem Aufgabe und Angelegenheit des Stiftungsrates sein wird, zu definieren, ob und in welchem Ausmass hier ein Geschäftsführer tätig werden soll. Nach Auffassung der Regierung ist es unbestritten, dass ein Geschäftsführer angestellt werden muss. Unseres Erachtens hat er viele Aufgaben, die nicht der Stiftungsrat allein wahrnehmen kann. Der Geschäftsführer muss koordinieren, er muss die Anträge der Veranstalter und die Angebote prüfen, abwägen. Er muss Doppelspurigkeiten ausräumen, er muss vorschlagen, welcher Veranstalter in welchem Umfange gefördert werden soll, kurz: Er muss die Dossiers für den Stiftungsrat vorbereiten.Ängste, dass hierdurch die Kompetenzen des Stiftungsrats geschmälert würden, kann ich nicht teilen. Er ist ja einfach das ausführende, das vorbereitende Organ, aber nicht das Entscheidungsorgan. Das zum Geschäftsführer. Hier hat der Stiftungsrat einen grossen Spielraum, eine Flexibilität. Er kann - je nach Bedarf - hier dieser Stelle mehr oder weniger Bedeutung geben und ich denke, das wird er in der Konstitutionsphase in den ersten 3 bis 4 Monaten des nächsten Jahres festlegen müssen.Dann war eine Meinung, dass eben die Stiftung nur subsidiär tätig sein sollte, dass sie nicht eigene Angebote anbieten sollte. Es waren aber auch andere Meinungenzu hören. Grundsätzlich spricht sich die Regierung dafür aus, dass die Stiftung nur subsidiär tätig werden soll, im Falle, dass eben Angebote nicht angeboten werden, wo eine Nachfrage besteht. Aber hier wird auch der neue Stiftungsrat aufgefordert sein, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten und Pro und Kontra für eine subsidiäre Anwesenheit aufzulisten.Dann war auch die Frage: Was geschieht mit der Freizeit- und Weiterbildung? Hier wurden im Jahr 1996 rund CHF 288'000 an die Arbeitsstelle überwiesen. Dieses Geld wird im neuen Modell an die Stiftung überwiesen und wird sicher auch in die Erwachsenenbildung einfliessen. Es muss geklärt werden, in welchen Veranstalter, in welchen Anbieter das gehen wird. Sicher in denjenigen, der hierzu Angebote einreichen wird.Dann war eine Frage betreffend die Jugendarbeitsstelle: Hier konnte ich schon in der Finanzkommission ausführen und die Abg. Ingrid Hassler hat das aufgegriffen, dass derzeit Abklärungen im Gange sind und es derzeit so aussieht, dass diese private Trägerschaft unter ihrem Dach zwei Abteilungen vereinigen wird. Eine Abteilung, die das Jugendinformationszentrum betrifft und die andere Abteilung, die die offene Jugendarbeit weiterführen soll. Hierzu wird ein grösseres Budget, als derzeit im Bericht angegeben, notwendig sein. Die Regierung wird in der Budgetdebatte im November einen entsprechenden Erhöhungsantrag stellen. Es wird wahrscheinlich mit ungefähr dem Doppelten gegenüber dem heutigen Voranschlag zu rechnen sein. Es ist aber auch aus Sicht der Regierung sehr sinnvoll, diese Jugendarbeit weiterzuführen und sie eben in diese Trägerschaft zu integrieren. Es war übrigens auch ein Anliegen, diese Jugendarbeit nicht zu staatsnahe zu organisieren, damit sie ihre Unabhängigkeit bewahren kann. Das heute von der Regierung vorgesehene Modell erfüllt diesen Wunsch.Eine weitere Frage betraf die übrigen Dekanatseinrichtungen: Ich konnte bereits kurz darauf eingehen, vor allem was das "In Christo" betrifft und den Landesseelsorgerat. Das ist in Zukunft rein kirchlich - oder schon in der Vergangenheit war das rein kirchlich -, aber in Zukunft wird das bei der Landeskirche aufgehoben sein.Dann zur Ausländerseelsorge: Hier ist zu sagen, dass auch diese naturgemäss durch kirchliche Organe wahrgenommen wird, dass der Staat das sicher weiterhin unterstützen wird im selben Ausmass wie heute, aber, dass der Adressat dieses Betrages wiederum nicht mehr das Dekanat sein wird.Zur Gefangenenseelsorge: Hier ist zu sagen, dass diese von der Stiftung "Justitia et Pax" heute wahrgenommen wird. Die Gefangenenseelsorge ist sicher nicht rein oder automatisch katholisch. Wir haben mit den Vertretern dieser Stiftung auch abgemacht, dass sie mit der Regierung direkt Kontakt aufnehmen und Antrag stellen, in welchem Umfang sie eben hier Auslagen haben.Dann zur Dekanatskanzlei und zum Administrationsrat: Auch diese Einrichtungen werden nach der Auflösung des Dekanats wegfallen. Hier wird sicher noch eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung für 1998 zu errichten sein, der Regierung vorzulegen sein. Dann wird die Regierung eine Abschlussanalyse vornehmen und sehen müssen: Sind hier die Ausgaben gedeckt oder braucht es allenfalls noch einen kleinen Nachtragskredit, der Ihnen unterbreitet würde.Zum Haus Gutenberg: Hier kann festgestellt werden, dass die Regierung bereits mit den Vertretern Kontakt aufgenommen hat, den Vertretern bereits zugesichert hat, dass der jetzt über das Dekanat erhaltene Beitrag von CHF 65'000 einfach in Zukunft direkt ausgerichtet wird.Das zu den Fragen der übrigen Stellen, die das Dekanat in der Vergangenheit betreut hat und die eben in Zukunft sich selbst zu organisieren haben werden.Dann wurde noch die Frage des Übergangs angesprochen: Wie gesagt, das ist im Bericht ausgeführt. Die Regierung rechnet damit, dass der Übergang, die Überführung, die Konstituierung des Stiftungsrats drei bis vier Monate im Laufe des nächsten Jahres dauern wird. Hier muss mit einer Übergangseinrichtung - auch was die Auszahlung der finanziellen Mittel anbelangt -, gerechnet werden. Hier wird die Regierung auch Flexibilität beweisen und demonstrieren, hier wird sicher in den vier Monaten im nächsten Jahr miteinander eine gute Lösung erarbeitet werden können.Ich komme nun noch zu einigen konkreten Fragen, nämlich: Wie sollen Kurse in Freizeit und Weiterbildung weitergeführt werden? Ich habe dies zwar schon kurz erwähnt und erläutert. Dieses Geld - ca. CHF 300'000 - wird über die Stiftung verwaltet werden und es wird sicher an diesen Veranstalter gehen, der in diesem Bereich solche Kurse anbietet.Dann puncto Haus "Stein-Egerta": Hier haben Gespräche schon stattgefunden mit dem Gemeindevorsteher von Schaan. Wir haben hier zwei alternative Möglichkeiten aufgezeichnet, aber noch keinen Weg festgelegt. Einerseits könnte ein Veranstalter dieses Haus in Zukunft verwalten. Es wäre aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Stiftung das verwalten würde - oder dass die Stiftung sich in diesem Haus einmieten würde. Hier liegen also Modelle vor, aber die Regierung hat sich noch nicht für eines entschieden. Jedenfalls ist der Gemeindevorsteher sehr gesprächsbereit und auch sehr daran interessiert, dass man hier gemeinsam eine Lösung finden wird. Dies wird sicher auch im Zusammenhang mit dem neu konstituierten Stiftungsrat dann anfangs des nächsten Jahres noch zu klären sein.Dann: Welche Räume und Infrastruktur will der Staat zur Verfügung stellen? Im Moment gehen wir nicht davon aus, dass der Staat Infrastrukturen zur Verfügung stellt. Es sind ja die Gemeinden, die das heute machen, es ist das Dekanat. Übrigens: Wenn der Staat das machen würde, wäre das eine Aufgabe, die denGeschäftsführer der neuen Stiftung sehr beanspruchen würde. Eine Aufgabe, die wiederum einen neuen Bereich für den Geschäftsführer bedeuten würde und wiederum entsprechend die Stellenprozente erhöhen würde. Also, hier ganz sicher: Das ist eine Frage, die noch zu klären sein wird. Hier muss auch konkret mit den Anbietern, mit den Gemeinden das Einvernehmen gesucht werden.Dann waren eher allgemeine Anregungen, die wir notiert haben. Ich danke vor allem zu den Anregungen bezüglich die inhaltlichen Aspekte der Erwachsenenbildung. Ich habe diese sehr interessiert zur Kenntnis genommen. Sie werden sicher auch in das zukünftige Konzept einfliessen. Wir haben im Bericht festgehalten, dass dieser Bericht nicht schon die Konzepte der Erwachsenenbildung, die berufliche Bildung, also die Neuorganisation der Erwachsenenbildung, berücksichtigen kann. Das ist eine Arbeit, die mehr Zeit beansprucht, als wir zur Verfügung gehabt haben. Wir haben in diesem Bericht bei der Erwachsenenstelle - vor allem - die organisatorischen Fragen einer Lösung zuführen wollen. Wir haben aber darauf hingewiesen, dass es sicher eine Aufgabe des neuen Stiftungsrates in Zusammenarbeit mit der Regierung sein wird, sogleich die inhaltlichen Aspekte der Erwachsenenbildung zu überprüfen - Vorarbeiten sind bereits gemacht worden - und dies einem neuen Konzept zuzuführen.Ich weiss nicht, ob ich jetzt alle Fragen beantwortet habe. Ich bitte, mich sonst noch einmal daran zu erinnern.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort im Rahmen der Eintretensdebatte noch gewünscht?Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe eine Frage zum Geschäftsführer, Abschnitt III, Art. 9, Seite 5: Dieser Geschäftsführer - vielleicht habe ich das vorher auch überhört -, wie wird der finanziert? Das heisst: Es sind Befürchtungen seitens der Erwachsenenbildung laut geworden, dass dieser Geschäftsführer wichtige Budgetmittel auf sich vereinigen würde und damit doch wesentliche Mittel vorenthalten würde, damit der Betrieb nicht mehr in dem Umfang weitergeführt werden könne. Wie schaut die Finanzierung in diesem Bereich aus?Abg. Alois Beck:
Ich möchte nochmals nachfragen - vielleicht habe ich das überhört - bezüglich der Erwachsenenbildung, der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung: Man hat ja diverse Vorschläge gemacht, dass diese eben finanziell nicht darunter leiden sollte, dassman hier nicht Kürzungen machen sollte. Hier möchte ich doch die Regierungsrätin fragen: Wie stellen Sie sich dazu? Ich möchte nur nochmals in Erinnerung rufen bezüglich der gewachsenen Strukturen bei der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung, Freizeit und Weiterbildung und auch an den Zusammenhang mit dem Haus "Stein-Egerta". Man kann da nicht beliebig dann aus diesem Puzzle Teile herausnehmen, ohne dass das Ganze unbehelligt wäre. Das nur zur Erinnerung. Es ist ja auch so, dass das Haus "Stein-Egerta" in dem Sinne vom Dekanat aufgebaut wurde. Auch der Unterhalt wurde vom Dekanat bestritten mit Spenden usw. Ich möchte Sie hier nochmals ersuchen, diesbezügliche Auskünfte zu geben.Abg. Paul Vogt:
Ich habe erwähnt, dass die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung eigentlich nicht weiss, wie es weitergehen wird ab Januar 1999, dass sie aber trotzdem darauf verzichtet hat, Kündigungen auszusprechen, und zwar aufgrund von mündlichen Zusicherungen der Regierung. Ich möchte gerne wissen; Was für Zusicherungen hat die Regierung gegeben? Ich glaube, das wäre auch im Interesse der Angestellten. Sie sollten eigentlich über ihre weitere Zukunft beruhigt sein können.Abg. Helmut Konrad:
Auch in diesem Zusammenhang mit der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung: Ich habe auch gesagt, dass das Prozedere - Seite 50/51 ist es beschrieben -, dass das mir sehr kompliziert erscheint und vor allem eben für die Planung - sowohl inhaltlich wie personell - für diese Arbeitsstelle sehr sehr komplex erscheint und kaum eine Basis bietet, um mittel- oder langfristig planen zu können, weil man ja nie weiss, was dann letztlich an Förderungsanträgen mittelfristig bewilligt wird, sondern dass das ja immer auch auf eine sehr lange Zeit hinaus beantragt werden muss, ohne zu wissen, wie es dann nachher herauskommt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort? Frau Regierungsrätin Willi.Regierungsrätin Andrea Willi:
Zur Frage des Geschäftsführers: Es ist so, dass wir ausgerechnet haben, wieviel fliesst derzeit aufgrund des Erwachsenenbildungsgesetzes und des Subventionsgesetzes in die Erwachsenenbildung. Da sind wir auf einen Betrag von rund CHF 970'000 gekommen. Dieser Betrag ist auch im Budgetvoranschlag 1999 unter verschiedenen Kontonummern enthalten, aber alle haben den Bezug zur Erwachsenenbildung.Dieses Geld wird an die Stiftung zur Verwaltung übergeben werden und die Stiftung wird diesbezüglich ein Programm zu entwerfen haben. Sie wird das Geld an die verschiedenen Veranstalter aufgrund deren Vorschläge nach Überprüfung überweisen.Wie im Bericht steht, ist sicher einer der grössten Veranstalter in Zukunft der "Verein für eine offene Kirche". Es wurde hier auch erwähnt, dass die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung in diesen Verein übergehen wird, also hier wird dann der Betrag, den die Stiftung an den Verein ausrichtet, für das Weiterbestehen der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung auch indirekt sorgen.Jetzt noch einmal: Zu wieviel Prozent der Geschäftsführer von der Stiftung angestellt wird, wird der Stiftungsrat zu entscheiden haben. Hier wird ein Betrag vom Gesamttopf weggehen, das ist klar. Es ist aber auch heute so, dass nicht volle CHF 970'000 einfach rein an das Dekanat gehen. Hier werden Rechnungen noch zu erstellen sein, Voranschläge zu machen sein, der Gesamtbetrag ändert sich nicht. Die Verteilung wird sich ein wenig ändern.Dann zur Frage der Zusicherungen an die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung: Hier kann auch der Regierungschef noch Ausführungen machen. Die Zusicherung besteht sicher auch darin, dass der Regierung sehr bewusst ist, dass wir eine Übergangsfrist brauchen nächstes Jahr, dass hier also sicher in den ersten drei bis vier Monaten eine gewisse Flexibilität von allen Seiten vorhanden sein muss, und dass hier allenfalls auch mit Nachtragskrediten zu rechnen sein wird, wenn es sich herausstellen würde, dass man in einigen Fragen mit zuviel oder mit zuwenig Flexibilität gerechnet hat. Ich glaube, ich habe jetzt diesmal alles beantwortet.Abg. Ingrid Hassler:
Noch eine Zusatzfrage wegen den Gemeinden: Die haben analog zum Land die jetzigen Dekanatseinrichtungen mit einem Gemeinschaftsvertrag unterstützt. Hat das Land mit den Gemeinden Kontakt aufgenommen, ob das Modell, das wir jetzt verfolgen, im gleichen Sinn und in der gleichen finanziellen Höhe automatisch auch mitunterstützt wird? Das heisst: Kann die jetzige vertragliche Unterstützung der Stiftung zukommen? Wurden da Absprachen - oder wenigstens Vorstellungen ausgetauscht?Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht noch zu einer Frage betreffend die Zusicherungen: Diese Frage beantworte ich deswegen, weil dies in einer der verschiedenen Sitzungen in diesem Jahr, an der ich auch teilgenommen habe, geäussert wurde. Es ging darum, was mit dem Personal passiert? Von unserer Seite wurde gesagt, dass sicherlich nichtabrupt einfach Schluss ist, sondern, dass wir die Strukturen fliessend in neue Strukturen überbringen müssen. Das bedeutet mit Sicherheit, dass die ersten Monate des nächsten Jahres eine Übergangszeit sein wird, das heisst, dass die betroffenen Personen einige Monate Zeit haben werden, sich zu orientieren, ob sie dann eben mittelbar irgendwo bei der Stiftung Arbeit finden, oder bei den Anbietern, oder eben, dass sie sich im schlimmsten Fall - wobei, das müsste sich herausstellen - auf dem Arbeitsmarkt orientieren müssten.Es ist der Ansatz - oder das Versprechen - oder die Zusicherung, die wir gemacht haben. Diesbezüglich hat auch ein Gespräch mit Erzbischof Wolfgang Haas stattgefunden. Er sieht keine Notwendigkeit, dass man die Tätigkeit nochmals ein Jahr verlängern würde, allenfalls im Zusammenhang mit dem Administrationsrat etc. Aber er ist gerne bereit, die von ihm notwendigen Schritte dahingehend zu tätigen, damit in einer Übergangsphase im nächsten Jahr - wenn es einige Monate sind -, damit dort das Ganze - die alten Strukturen - sauber in neue Strukturen übergeführt werden können. Wir werden die notwendigen weiteren Gespräche aber sicherlich nach dieser Landtagssitzung und auch in Kenntnis der Voten in dieser Landtagssitzung führen. Deswegen sind wir im Moment noch nicht konkreter geworden und weiter vorgegangen.Regierungsrätin Andrea Willi:
Noch die Frage betreffend die Gemeinden: Ich weiss aus verschiedenen Gesprächen mit Gemeindevorstehern, dass ein Interesse nach wie vor besteht. Offiziell haben wir das nicht angefragt, aber jedenfalls haben wir in der Gesetzesvorlage bei der Stiftungserrichtung vorgesehen, dass die Gemeinden eben auch an die Stiftung ihre Beiträge widmen können. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich kann vielleicht hier aushelfen: Es ist so, dass sich die Vorsteherkonferenz darüber unterhalten hat und ähnlich - wie die Regierung - eine Übergangsfrist sieht. In den Gemeinderäten selbst ist das allerdings noch nicht besprochen worden. Das wird aber sicherlich der Fall sein, sobald man jetzt genaueres weiss.Abg. Alois Beck:
Ich möchte in diesem Zusammenhang die Regierung bitten, bei der Stellungnahme für die 2./3. Lesung auch diesen Aspekt - das Beziehungsgeflecht mit den Gemeinden - in diesem Zusammenhang natürlich auch noch aufzuführen und darzulegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint beendet zu sein. Ich glaube richtig in der Annahme zu sein - bitte, korrigieren Sie mich, wenn es anders ist -, dass Eintreten an und für sich unbestritten war, so dass wir hier keine Abstimmung durchführen müssen.GESETZ ÜBER DIE STIFTUNG "ERWACHSENENBILDUNG LIECHTENSTEIN" (EBLG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir mit der 1. Lesung der Vorlage 1 beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich möchte hier die Regierung fragen, was sie unter Selbständigkeit versteht? Bezugnehmend auf die Seite 50: Da heisst es, dass die Stiftung zwar staatsnahe sei, verfüge aber dennoch über eine gewisse Selbständigkeit. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir ja auch anlässlich der Debatte bezüglich der Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst auch diesen Themenkreis "Selbständigkeit" angesprochen haben. Was können diese autonom regeln? Wie greift hier die Regierung ein?Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbständig heisst hier nichts anderes als eine juristische Person eigener Rechtspersönlichkeit. Aber die Regierung hat vielleicht noch eine andere Erläuterung dazu.Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich darf vielleicht einleitend gerade festhalten, dass wir uns hier an der Stiftung der Liechtensteinischen Musikschule orientiert haben. Wir haben uns dort ein bisschen kundig gemacht. Man kann sich also immer im Hinterkopf das Modell "Musikschule" bei der Organisation dieser zukünftigen Stiftung vorstellen.Abg. Paul Vogt:
Ich frage mich, ob es notwendig ist, dass man den Sitz der Stiftung im Gesetz festlegt. Ich weiss es nicht, ich bin kein Jurist. Aber ich denke, wenn die Frau Regierungsrätin von der Möglichkeit gesprochen hat, dass die Stiftung auch in der "Stein-Egerta" angesiedelt wird, ob man sich da nicht die Möglichkeit offen halten sollte, dass die Stiftung auch in einer anderen Gemeinde den Sitz hat.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einmal hier grundsätzlich erwähnen, dass mir dieser Artikel, der in verschiedenen Gesetzen vorkommt, als Alibiübung erscheint. In der Schweiz ist es seit einigen Jahren üblich, Gesetze geschlechtsneutral zu formulieren. Ich denke, man sollte auch in Liechtenstein dazu übergehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Also, ich möchte - wie in der Eintretensdebatte gesagt -, auch bei diesem Artikel die Regierung noch einmal bitten, gut zu überlegen, ob der Zweck nicht etwas schlanker gehalten werden kann. Es geht mir nämlich nicht nur darum, dass dadurch der Verwaltungsapparat der Stiftung teuer ist und das Geld dort zu sparen, sondern, es geht auch darum, dass die Anbieter - egal wieviele es sind -, dann eher gezwungen sind, mehr Selbstverantwortung zu übernehmen, mehr Eigenleistungen zu bringen, die Ehrenamtlichkeit zu fördern oder auch private Spenden für ihre Vorhaben aufzubringen.Also, je mehr wir vom Zweck in die Anbieter zurückbringen an organisatorischen, personellen Sachen, umso mehr werden die gefordert sein, sich zu finanzieren. Das ist für mich überzeugend, dass das zum Vorteil der Kosten der Stiftung ist. Diesbezüglich mache ich nicht zu einem Buchstaben jetzt einen Vorschlag, sondern diesen Gedanken generell noch einmal gut zu hinterfragen über diesen Zweckartikel.Und das Zweite ist: In Bst. b steht die Förderung des Zusammenwirkens der Institutionen der Erwachsenenbildung. Im zweiten Gesetz - beim eigentlichen Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung -, wird im Art. 5 von einem "Träger" und von "Veranstaltern" gesprochen. Die Trägerin ist klar - die Stiftung - und die Veranstalter sind eben diese vielen Anbieter. Wäre es dann nicht richtig, in diesem Bst. b auch zu schreiben: "Die Förderung des Zusammenwirkens der Veranstalter". Es wird immer wieder einmal von Veranstalter gesprochen - und wieder von Institutionen.Ich weiss eigentlich, nicht, welche Unternehmungen dann "Veranstalter" oder "Anbieter" sind, und welche man dann unter "tätigen Institutionen" versteht, weil die Institutionen sind im zweiten Gesetz in Art. 5 ebenfalls dann so ausgeführt, dass es heisst: "Veranstalter sind private Institutionen". Mir ist wichtig, dass hier die beiden Begriffe noch einmal genau geprüft werden.Abg. Paul Vogt:
Ich glaube auch, dass man diesen Zweckartikel schlanker formulieren kann, ohne dass man dabei an den Aufgaben etwas ändert. So kommen bei verschiedenen Buchstaben immer wieder die gleichen Begriffe vor: Koordination, Förderung, Zusammenwirken, Zusammenarbeit. Das könnte man wirklich schlanker formulieren.Was ich hier vermisse, ist der Begriff "Qualitätssicherung" oder irgendetwas in dieser Richtung, dass also die Stiftung auch den Zweck hat, auf die Qualität des Angebots einzuwirken. Und schliesslich glaube ich, dass man bei Bst. f - damit werde ich zwar nicht auf ungeteilte Zustimmung stossen -, aber bei Bst. f sollteman den letzten Halbsatz streichen: " ....soweit sie nicht von privaten Institutionen durchgeführt werden oder durchgeführt werden können". Der erste Halbsatz reicht und lässt alles offen.Abg. Alois Beck:
In Bst. e wird die berufliche Weiterbildung angesprochen. Jetzt gibt es natürlich eine Diskrepanz zum Gesetz über die Förderung zur Erwachsenenbildung. Bis wann rechnet die Regierung, dass man diese grundsätzliche Frage dort auch angepasst hat?Dann noch bezüglich Bst. f: Hier geht es um die Durchführung von eigenen Programmen. Wenn man hinten in der nächsten Vorlage, in der Vorlage bezüglich der Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung unter Art. 7 Abs. 3 nachschaut, findet man einen Passus, wo es heisst: "Werden keine Institutionen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 für bestimmte Bereiche der Erwachsenenbildung tätig, kann die Regierung die Stiftung der Erwachsenenbildung Liechtenstein beauftragen, vom Staat getragene Bildungsmöglichkeiten anzubieten, wenn dafür ein öffentliches Interesse besteht". Heisst jetzt das hier vorne in Art. 3, dass diese Stiftung nur auf Geheiss der Regierung eigene Programme durchführen kann - oder kann sie das unabhängig davon? Zusätzlich kann natürlich die Regierung sie auch noch beauftragen. Das meine Frage hierzu.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, nur für das Protokoll: Ich bin bei Bst. f genau der konträren Ansicht des Abg. Paul Vogt. Ich meine, dass solche eigenen Programme und Kurse wirklich nur subsidiär durchgeführt werden sollen. Deshalb bin ich schon der Ansicht, dass der zweite Halbsatz hier stehen bleiben muss.Abg. Ingrid Hassler:
Ich komme auf die Ausführungen des Abg. Alois Beck zurück zum Bst. e. Der Bst. e sagt in meinem Verständnis, dass es überhaupt keinen Zusammenhang hat, dass die Stiftung Erwachsenenbildung auf die berufliche Weiterbildung einsteigt. Dieser Buchstabe sagt mir nur, dass, weil ja auch in anderen Gremien berufliche Weiterbildungsprogramme bestehen, dass die Zusammenarbeit von zwei Institutionen und Einrichtungen koordiniert werden. Dieser Buchstabe e lässt für mich nicht zu, dass die Stiftung Erwachsenenbildung berufliche Weiterbildung macht.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage zum Bst. i, und zwar zum zweiten Teil davon, insbesondere betreffend die Ausbildung von Erwachsenenbildnern: Ich frage mich, ob das sinnvoll ist, diesen Teil beizubehalten, weil, wenn die Stiftung dann im Extremfall für solche Kosten aufkommen würde, bedingt das sehr hohe Kosten, die dann natürlich in den anderen Bereichen fehlen würden. Ich glaube, dass diejenigen Personen, welche Erwachsenenbildungskurse geben, zumindest die entsprechende Ausbildung mitbringen müssen.Abg. Paul Vogt:
Ich habe erwartet, dass die Anregung, den zweiten Halbsatz unter Bst. f zu streichen, keine ungeteilte Zustimmung findet. Ich möchte das deshalb noch einmal ausführlich begründen: Ich habe das Wichtigste schon im Eintretensvotum gesagt. Ich glaube, dass es ein Recht auf Weiterbildung gibt, und dass der Staat in diesem Bereich auch eine Aufgabe hat. Damit der Staat dieser Aufgabe auch nachkommen kann, sollte man das hier nicht allzu einschränkend formulieren.Ich glaube, dass das Recht auf Weiterbildung eben auch dadurch gewährleistet werden muss, dass hier günstige Weiterbildungsangebote gemacht werden und das kann am besten diese Stiftung.Abg. Alois Beck:
Nochmals zurückkommend auf die Ausführungen der Abg. Hassler: Wir haben da keine unterschiedlichen Auffassungen. Es ist sicher nicht die Absicht, dass die Stiftung in diesem Sektor selbst tätig wird. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass im bestehenden Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung in Art. 4 eine Abgrenzung vorgenommen wird, wo es heisst: "Die Erwachsenenbildung erfolgt ausserhalb der schulischen und beruflichen Bildung". Dass man hier vermutlich eine Anpassung mit der Zeit dann machen muss. Ich sehe diese Gesetze in einem Zusammenhang.Regierungsrätin Andrea Willi:
Wir werden alle Ihre Anregungen überprüfen. Zum Subsidiaritätsprinzip möchte ich einfach sagen, dass es hier noch drinnen steckt. Zum derzeitigen Zeitpunkt geht die Regierung davon aus, dass die Stiftung wirklich nur subsidiär tätig sein wird. Aber wir schliessen nicht aus, wenn eines Tages das neue Konzept, das auch die berufliche Weiterbildung geprüft haben wird, wenn das zur Umsetzung gelangen sollte, dass wir hier vielleicht eine Änderung vornehmen müssen oder können. Aber ich glaube, jetzt - in der heutigen Ausgangslage - ist mit dieser Formulierungbeiden gedient, beiden Rechnung getragen. Man kann selbst Anbieter sein in der Stiftung, aber nur subsidiär. Es schliesst es nicht aus.Und die andere Formulierung - wie von Ihnen vorgeschlagen, Abg. Vogt -, würde das eben zwingend machen. Und hier - Sie haben ja gehört - hier sind noch geteilte Meinungen. Aber ich denke: Das ist sicher ein Punkt, der beim neuen Konzept ganz klar definiert und bestimmt werden muss.Dann, ob es sinnvoll sei, den Bst. i beizubehalten: Das werden wir prüfen. Wir werden ausrechnen, was solche Ausbildungen von Erwachsenenbildnern an zusätzlichen Kosten verursachen. Alle Ihre Anregungen werden wir prüfen. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich teile Ihre Interpretation nicht, dass, wenn man den zweiten Halbsatz streicht, dass das dann zwingend sei. Im Gegenteil, man eröffnet erst die Möglichkeit, dass dann die Stiftung das auch anbieten kann. Aber es ist nicht zwingend, man hat dann mehr Möglichkeiten, solche Kurse anzubieten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe nicht nachgeschaut, was die Musikschule oder eine vergleichbare Stiftung für ein Stiftungskapital hat. Aber könnte man hier nicht einen Kompromiss machen und vielleicht ein höheres Stiftungskapital einsetzen, dass diese Stiftung für den Start auch für bestimmte Anschaffungen ein Kapital hat: CHF 100'000 oder CHF 200'000. Ich meine, wenn es gut verwaltet wird, dann geht das Stiftungskapital ja nicht verloren. Es wäre dann auch eine sogenannte Schwankungsreserve vorhanden. Mir scheint ein Startkapital von CHF 20'000 für ein Vorhaben doch sehr tief zu sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich würde hier anregen, dass man bei Bst. b formuliert: "Freiwillige Beiträge von Gemeinden und Privaten". Ich glaube, es wäre sinnvoll, dass man zum Ausdruck bringt, dass die Beiträge der Gemeinden freiwillig sind. Bei den öffentlichrechtlichen Institutionen ist mir unklar, an wen da gedacht ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Landesinstitutionen hier Beiträge leisten. Vielleicht die AHV oder das LKW? Ich weiss nicht, wer da gemeint sein könnte.Bei c würde ich das Wort "allfällige" streichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Bei Abs. 1 möchte ich anregen, dass der erste Satz lautet: "Der Stiftungsrat besteht aus 7 Mitgliedern". Ein Stiftungsrat aus 5 Mitgliedern scheint mir bei einer solchen Institution doch recht klein zu sein.Und bei Abs. 2 würde ich vorschlagen: "Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn er ordentlich einberufen wurde und wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind".Abg. Alois Beck:
Im Bericht auf Seite 50 heisst es, dass dieser Stiftungsrat sich aus neutralen Personen zusammensetzen soll, die selbst nicht bei Einrichtungen mitwirken, die als Veranstalter von Erwachsenenbildungskursen auftreten. Ich möchte hier doch die Regierung fragen, an welche Personen oder Personenkreise sie bei der Bestückung dieses Stiftungsrates denkt?Regierungsrätin Andrea Willi:
Wie gesagt: Es sollte sich nicht mit den Vertretern in den Anbieterkreisen überschneiden. Im Stiftungsrat sehen wir eher Leute, die sich in diesen Fragen auskennen: Lehrer, Professoren, also irgendwo nicht dieselben Personen, die auch Kurse anbieten oder die bei der Organisation dieser Kurse, konkret in einem Verein oder in einem Bildungshaus, tätig sind.Abg. Ingrid Hassler:
Wäre es nicht nötig, die von Abg. Alois Beck zitierte Einschränkung von neutralen Personen im Gesetz zu verankern. Dass man gerade hineinschreibt: Sie dürfen nicht aus den Kreisen der Anbieter stammen - oder ähnlich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich möchte hier die Regierung einladen, beim Abs. 2 Bst. e eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Es ist vielleicht ein bisschen verwirrlich. Hier könnte man meinen, dass die Anstellung von Personen zuhanden der Regierung erfolgen soll. Ich würde vorschlagen, dass es beispielsweise heisst: "Die Unterbreitung von Vorschlägen zuhanden der Regierung für die Besetzung der Geschäftsführung sowie die Anstellung von Personal".Abg. Paul Vogt:
Ich würde bei Bst. e den Begriff "Vorschläge" durch "Anträge" ersetzen. Das ist meines Erachtens präziser und für die Regierung etwas verbindlicher.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe zwar aus den Ausführungen der Regierung zur Kenntnis genommen, dass man auf einen Geschäftsführer nicht verzichten möchte. Ich möchte aber trotzdem noch anregen, zu prüfen, ob diese Idee der Arbeitsgemeinschaft der Anbieter von Ausbildungsprojekten - wie das in Vorarlberg gehandhabt wird -, ob das nicht eine Möglichkeit wäre, dass die ARGE - diese Arbeitsgemeinschaft - diese Aufgaben, die man einem Geschäftsführer übertragen möchte - Koordination, Aussuchen der Angebote, Anpassung -, dass man das auch eben in einer solchen Arbeitsgemeinschaft der Anbieter machen könnte.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte auch hier in Abs. 1 den Begriff "Vorschlag" durch "Antrag" ersetzt haben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich habe noch zwei Bemerkungen zu diesem Artikel. Die erste Bemerkung bezieht sich auf den Abs. 2, Bst. e: Ich frage mich lediglich, ob das aus gesetzessystematischen Gründen hier passt, weil es mit Aufsicht oder Aufsichtsbehörde überschrieben ist. Die Anstellung des Geschäftsführers und des Personals hat ja nicht unbedingt mit der Aufsicht etwas zu tun.Dann noch der Abs. 3: Ich glaube, dass hier die Delegationskompetenz zu weitgehend ist. Die muss spezifiziert werden gemäss unserem Verfassungsverständnis.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte das Votum des Abg. Alois Beck in beiden Punkten unterstützen. Für eine selbständige Stiftung, wie es in Art. 1 heisst, ist es an und für sich schon ungewöhnlich, dass Geschäftsführer und Personal nicht vom Stiftungsrat, sondern von der Regierung angestellt werden, auch wenn es eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist. Und zum Begriff "Aufsichtsbehörde" passt es schon gar nicht. Ich weiss schon, dass es in der Musikschulstiftung auch ähnlich geregelt ist. Nur dort war der Beweggrund dafür natürlich der, dass die Musikschule einen sehr umfangreichen Personalbestand hat und man vermeiden wollte, dass die Stiftungsorgane unbeschränkt Personal anstellen können - sprich Musiklehrer noch und noch - und der Staat dann hinterher nur die Kosten tragen muss.Nun geht es hier bei dieser Stiftung ja um eine Institution, die für sich alleine ja nicht als Veranstalter auftreten soll, sondern vor allem als Koordinator, eigentlichals eine Art Aufsichtsbehörde über die Erwachsenenbildung. Da meine ich, sollte man diesem Stiftungsrat schon ein bisschen mehr wirkliche Selbständigkeit zutrauen können.Und bei der Delegationsbestimmung sollte man nach den bisherigen Gepflogenheiten in diesem Haus konkret aufzählen, welche Aufgaben im Rahmen dieses Gesetzes an eine Amtsstelle delegiert werden können.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte bei Abs. 2 Bst. e aus Konsequenzgründen auch vorschlagen, dass man den Begriff "Vorschlag" durch "Antrag" ersetzt. Dann möchte ich die Anregung machen, dass die Jahresrechnung und der Jahresbericht dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn dies nicht so ist, dann hat der Landtag bei dieser Institution überhaupt keine Funktionen mehr. Ich würde bedauern, wenn es da keine bildungspolitischen Debatten mehr gäbe. Ich meine das nicht abschätzend, Herr Landtagspräsident, sondern ich denke, dass solche Debatten sehr fruchtbar und auch anregend sein können.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte davor warnen beim Bst. e zuviel Personal anzustellen. Weil - dieses Personal bindet dann Kosten, und zwar eben auf Dauer. Deshalb habe ich etwas Mühe, wenn das dem jeweiligen Stiftungsrat überlas aus meiner Sicht sen bleibt. Der kann ja ganz andere Ziele verfolgen. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Regierung hier die Oberaufsicht behält, um eben zu vermeiden, dass zuviele Stellen geschaffen werden, genau aus dem Grund, den Sie vorher bei der Musikschule angeführt haben. Weil - wenn hier zuviel Personal angestellt wird, dann fehlt das Geld anderswo, beim eigentlichen Zweck, wo eben die Erwachsenenbildung dann tatsächlich stattfindet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung muss ja den jährlichen Voranschlag genehmigen und Personal kann sicherlich nur - vor allem neue Stellen - können sicherlich nur im Rahmen des Voranschlages geschaffen werden. Bei der eigentlichen Anstellung von Personal geht es doch dann nur mehr um die Person.Bei der Musikschule - ja gut, das war noch eine andere Zeit, wie man das formuliert hat - da war überhaupt die Tendenz noch grösser, alles bei der Regierung zu konzentrieren. Aber ich bin der Meinung, dass man das nicht so blind abschreiben muss. Und die Bedenken - wie gesagt -, wenn der Voranschlagfeststeht: Ich glaube nicht, dass dann unbedingt Personal angestellt werden könnte. Die Regierung wird sich das - nehme ich an - bis zur 2. Lesung noch überlegen. Wir können weiterlesen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER ERWACHSENENBILDUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann lesen wir noch die Vorlage 2 in 1. Lesung.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift von Art. 5 und Art. 5 stehen zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage: Gegenüber dem alten Gesetz ist jetzt nicht nur die römisch-katholische Kirche herausgefallen. Es fällt auch auf, dass die Gemeinden nicht mehr aufgeführt werden. Kann die Regierung hierzu einige Ausführungen machen?Regierungsrätin Andrea Willi:
Wie wir vorher bei der Lesung des Gesetzes über die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein gesehen haben, sind eben die Gemeinden vorgesehen als "Beiträger" an die Einkünfte der Stiftung, wie das Land auch. Also: Unter dem Begriff "Trägerin der Erwachsenenbildung" ist unseres Erachtens die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein zu sehen. Die wären dann unter der Stiftung subsumiert. Aber wir können das gerne noch einmal prüfen, ob es nicht doch die Gemeinden hier auch braucht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte nur zum Abs. 2 sagen, dass ich eben glaube, dass es dort heißen müsste: "Die Veranstalter" und nicht "die Institutionen". Das ist jetzt so ein Beispiel, wie ich es vorhin schon vermerkt habe.Abg. Paul Vogt:
Ich frage mich, ob die Bst. b und e notwendig sind. Sie standen bisher auch im Gesetz. Ich glaube aber, dass sie in der Praxis eigentlich keinerlei Bedeutung haben. Was heisst das, wenn ein Veranstalter die Planmässigkeit der Bildungsarbeit nachweisen muss? Das wird man immer so interpretieren können, wenn man auf Seite 57 schaut, was für Institutionen oder Vereine unter "andere Veranstalter" aufgeführt sind. Ich glaube, dass es dann einigen schwerfallen dürfte, nachzuweisen, dass sie planmässig in der Erwachsenenbildung tätig sind. Hier heisst es z.B. Beiträge erhalten: die Solargenossenschaft, das Freie Institut für Musik, der Verkehrsclub Liechtenstein und andere. Ich glaube nicht, dass hier gross von einer Planmässigkeit die Rede sein kann, sondern es werden eher Einzelvorträge, Einzelveranstaltungen sein, die kurzfristig geplant werden.Auch beim Bst. e glaube ich nicht, dass der in der Praxis grosse Bedeutung hat: "Übereinstimmung mit christlichen Grundsätzen". Ich denke, dass z.B. der Verkehrsclub Liechtenstein im weitesten Sinn sicher auch für "christliche Grundsätze" eintritt, wenn er sich für eine Reduktion des Verkehrs stark macht. Der Abg. Ospelt wird vielleicht an solchen Äusserungen wenig Freude haben. Aber ich glaube, dass der Begriff "christliche Grundsätze" hier in der Praxis sehr grosszügig interpretiert werden wird. Ich glaube, man könnte das streichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Bezüglich Abs. 4 gelten wieder die gleichen verfassungsmässigen Bedenken. Dann auch noch zum Abs. 3: Im bisher geltenden Gesetz wird beim letzten Satz von einem "besonderen öffentlichen Interesse" gesprochen. Dieses "besondere" wird jetzt weggelassen. Ich glaube nicht, dass da ein grundlegend qualitativer Unterschied ist.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte anregen, den Abs. 3 offener zu formulieren, dass die Stiftung auch dann tätig werden kann, wenn sie keinen expliziten Auftrag der Regierung hat.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 8 und Art. 8 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benutzt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON LANDESSUBVENTIONEN (SUBVENTIONSGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die Vorlage 3: Abänderung des Subventionsgesetzes.Anhang Position 14.1 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Anhang Pos. 14.1 steht zur Diskussion.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe Verständnis, dass diese Position aufgehoben wird. Sie heisst: "Jugendarbeitsstelle des Dekanats" - 30%. Das können wir nicht aufrecht erhalten. Ich habe mich aber gefragt, warum wir das nicht ersetzen mit der Förderung oder Subventionierung des Jugendinformationszentrums. Wir haben immer wieder betont - ich kann mich auch an die Finanzkommission erinnern -, dass man bei privaten Vereinigungen vor allem projektbezogene Unternehmungen finanzieren oder subventionieren soll. Dann sollten wir dieses neue Institut, dieses Jugendinformationszentrum - wie diese Vereinigung auch immer heisst -, in diesem Subventionsgesetz aufnehmen. Es bleibt höchstens zu prüfen, ob unter der Position 14.6 - "Förderung von anderen Jugendvereinigungen" - dies aufgenommen werden könnte, oder unter Pkt. 14.7, wo es heisst: "Lager von Jugendgruppen, Jugendaustausch, Jugendurlaub". Wenn ich die Gewissheit habe, dass dieses Jugendinformationszentrum darunter subventioniert würde, dann könnte ich mich mit der aufgehobenen Position zufrieden geben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesungen dieser drei Vorlagen absolviert.-ooOoo-