Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichteten Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV (Nr. 61/2011); [1. Lesung: 29. Juni 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 107/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 18: Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichteten Staatsbeitrages sowie der Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV.
Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung am 29. Juni 2011 behandelt, kommen also heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 107/2011. Ich schlage auch hier vor, sofern das aus dem Plenum nicht anders gewünscht wird, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen.
Das Plenum scheint einverstanden. Somit können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf starten. Art. 25bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25bis steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir neu aufgenommen haben in dieser Stellungnahme, dass Art. 83ter aufgehoben wird und wir das heute in 1. und 2. Lesung abschliessend behandeln. Das hat uns die AHV empfohlen. Es handelt sich hier um die Möglichkeit für die AHV, auch Beiträge an Heime zu geben. Ich glaube, dies wurde seit 1954 einmal beantragt, aber abgewiesen. Und diese Subventionierung ist anderswo geregelt. Also dieser Artikel wird nicht verwendet, ist also obsolet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es zu Art. 25bis Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab: Wer mit Art. 25bis einverstanden ist, möge bitte abstimmen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe im Rahmen der Eintretensdebatte die Forderung gestellt, die Neufestsetzung des Staatsbeitrages auf die Jahre 2015 bis 2017 zu befristen, um eben den politischen Druck aufrecht zu erhalten und in dieser Thematik der Demografie aktiv zu bleiben. Im Jahresbericht der AHV wird das ebenfalls erwähnt, dass dies eben Sache der Politik und nicht Sache des Verwaltungsrates ist. Und darum denke ich, sollten wir hier den politischen Druck aufrechterhalten, dass wir da auch in kurzer Zeit wieder über diese Thematik diskutieren. Sonst lassen wir einfach die AHV alleine und die wird dann ihre Problematik versicherungstechnisch dann in einem Jahrzehnt erstmals zu spüren bekommen. Deshalb bitte ich, den politischen Druck hier aufrechtzuerhalten und eine Begrenzung vorzunehmen.
Wie folgt stelle ich hiermit den Antrag:
«Der Staat leistet der Anstalt jährlich einen Staatsbeitrag. Dieser beträgt CHF 50 Mio. für die Jahre 2015 bis 2017 (Grundbetrag). Ab dem Jahr 2016 und längstens bis 2017 entspricht der Staatsbeitrag dem der Teuerung angepassten Grundbeitrag des Vorjahres sowie einem Zusatzbeitrag in Höhe von CHF 2 Mio.».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte doch darauf verweisen, dass Sie dem Antrag der Regierung hier folgen sollten, weil die AHV mit der vorgeschlagenen Formulierung eben eine Planungssicherheit besitzt, die sie auch für die Verwaltung des Anlagevermögens benötigt. Ich denke, wenn nicht klar ist über die nächsten Jahre, womit die AHV wirklich rechnen kann, ist sie auch gezwungen, das Anlagevermögen anders zu verwalten, möglicherweise in kürzerfristigen Anlagen anzulegen. Ich denke, das dient der AHV nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für die Ausführungen. Ich kann diesem Argument nichts abgewinnen, weil es sich hier ja sicherlich um einen Mindestbeitrag handeln wird. Der kann nicht mehr gesenkt werden. Somit kann die AHV auch langfristig immer mit dem Minimum dieser Höhe rechnen. Sonst wäre das ja fatal im Sinne der demografischen Entwicklung, hier dann noch einen Beitrag festzulegen, der gesenkt würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Frau Regierungsrätin, wünschen Sie noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Manfred Batliner ab. Er beantragt, in Art. 50 - I. Höhe - den zweiten Satz wie folgt zu ändern: «Dieser beträgt CHF 50 Mio. für die Jahre 2015 bis 2017 (Grundbeitrag). Ab dem Jahr 2016 und längstens 2017 entspricht .....» usw. usf. Habe ich das richtig wiederholt?Abg. Manfred Batliner
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gut. Dann stimmen wir darüber ab: Wer mit diesem Antrag des Abg. Manfred Batliner einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 13 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben.
Wir können somit über den Art. 50 - I. Höhe - in der neuen Fassung abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung des Landtags mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter.
Art. 63quinquies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63quinquies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 Abs. 3bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 Abs. 3bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 77bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 77bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 77bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 83ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. Übergangsbestimmungen § 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Übergangsbestimmungen § 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SCHWERVERKEHRSABGABEGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. Inkrafttreten wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Inkrafttreten steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag die Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FAMILIENZULAGENGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 29 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. Inkrafttreten wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Inkrafttreten steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung des Landtags mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und gleichzeitig die Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 abgeschlossen. -ooOoo-