Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstegesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Nr. 57/2011); [1. Lesung: 29. Juni 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 94/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstegesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes.
Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung am 29. Juni 2011 behandelt, sind also jetzt bei der 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 94/2011.
Ich schlage auch hier vor, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern das aus dem Plenum nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Somit können wir die Regierungsvorlagen per Artikelaufruf lesen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. I. Abänderung bisherigen Rechts - Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. Abänderung bisherigen Rechts - Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 und 4 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 und 4 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier einen Hinweis anbringen, und zwar beziehe ich mich auf Abs. 3. Gleichzeitig beziehe ich mich aber auch auf einen Artikel, den wir später lesen werden, nämlich Art. 57 Abs. 2. Ich werde mich dort nochmals zum selben Thema melden, falls ich es hoffentlich nicht verpasse.
Es geht hier um den einheitlichen Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums. Ich lese auf der Seite 11, dass entgegen der 1. Lesung hier mit dem Gymnasium ein Kompromiss geschlossen wurde. Mit dem kann ich mich anfreunden, dass es nur für Schüler des Unterstufengymnasiums verpflichtend ist, wenn sie einen Notenschnitt weniger als 4,3 aufweisen. In der Fussnote wird dann auf die Promotionsbestimmung verwiesen. Ich möchte einfach den Hinweis geben, dass ich hier diese 4,3, dass man sich da bei der Ausarbeitung der Verordnung gut überlegen muss, zu welchem Zeitpunkt das ist. Sollte das nämlich im Zwischenbericht, im 2. Semester sein, wie das eigentlich üblich ist, dann ist dieser Zeitpunkt zu spät. Das muss früher sein. Also spätestens mit 4,3 im Semesterzeugnis nach dem 1. Semester oder noch besser, einfach dass die Schüler dann Zeit haben, auch in dieses Verfahren zu gehen mit Standortgesprächen, mit Standortprüfungen. Das braucht eine gewisse Zeit, das muss organisiert sein. Besser sogar noch Zwischenbericht November. Das einfach als Hinweis. Das hat keine Auswirkung auf den Artikel. Ich möchte das der Regierung einfach mitgeben. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Die Regierung hat das so entgegengenommen. Dann können wir abstimmen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt: Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 29a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Ich hätte an und für sich jetzt gedrückt nach der Schlussabstimmung zu diesem besagten Artikel. Meine Frage: Soll ich jetzt den Zusatzantrag einbringen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie können ihn einfach beim betreffenden Artikel einbringen.Abg. Werner Kranz
Das ist der betreffende Artikel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann bitte ich Sie, den entsprechenden Antrag einzubringen. Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie Sie bereits aus den Ihnen zugestellten Unterlagen entnehmen konnten, stellen die Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Doris Beck, Peter Büchel, Günther Kranz und ich den Antrag, eine zusätzliche Rechtsbestimmung mit dem Titel «Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich» im Schulgesetz zu verankern.
Der dazugehörige Gesetzestext, welchen ich nachher vorlesen werde, sowie unsere ausführliche Begründung wurden Ihnen rechtzeitig zum Studium zugestellt.
Des Weiteren wurde die Forderung für eine Aufnahme eines solchen Gesetzesartikels bei der 1. Lesung ausgiebig diskutiert. Ich werde deshalb in meiner Begründung lediglich auf die wesentlichen Beweggründe eingehen, welche uns veranlassten, diesen Zusatzantrag zu stellen.
Primär verfolgen wir, die Antragsteller, mit der von uns vorgeschlagenen Gesetzesformulierung mit dem Titel «Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich» in Analogie zur rechtlichen Verankerung der Sportschule Liechtenstein, deren Konzept sich bewährt hat, folgendes Ziel: Mit der von uns vorgeschlagenen «Kann-Bestimmung» - und ich lege die Betonung auf «kann» - kann die Regierung, gemeinsam mit dem Schulamt, gemeinsam mit innovativen und motivierten Lehrpersonen sowie gemeinsam mit engagierten Eltern und Bildungsexperten ein neues Schulkonzept entwickeln.
Der Anstoss für das Entwickeln eines Schulkonzepts kann und darf selbstverständlich auch von den zuständigen Lehrpersonen erfolgen. Wichtig dabei erscheint uns vor allem der Aspekt der «Freiwilligkeit» sowie das grundsätzliche Ermöglichen der laufenden Schulentwicklung auf Sekundarstufe I.
Des Weiteren könnten mit der Aufnahme einer solch offenen Gesetzesbestimmung folgende Vorteile erreicht werden:
- es könnte auf unnötige und weitere Schulversuche verzichtet werden;
- die notwendige Schulentwicklung könnte im Bereich der «Nachwuchsförderung» besser auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet werden;
- die Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern, welche auf einem anderen Gebiet ihre Begabung haben, und das dürfte die Mehrheit sein, könnte somit einigermassen sichergestellt werden;
- die Daseinsberechtigung von Kleinst-«Realschulen» - wie beispielsweise diejenige in Balzers - könnte erhöht werden;
- es könnten vielleicht einige Eltern, welche ihre Kinder heute an kostspieligen ausländischen Schulen oder Privatschulen beschulen lassen, inskünftig finanziell entlastet werden;
- und zu guter Letzt könnte eine solche Rechtsbestimmung eine weitere Option für die mögliche Realisierung des zweiten Schulzentrums in Ruggell mit sich bringen.
Wir, die Antragsteller, sind davon überzeugt, dass mit der Aufnahme unseres Antrags alle, seien dies vor allem unsere künftigen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die Lehrpersonen an unseren Schulen, die Entwicklung des liechtensteinischen Bildungswesens und vor allem unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft profitieren können. Danke.
Ich komme jetzt zum Antrag:
Unser Zusatzantrag hat folgenden Wortlaut: Überschrift von Art. 51e
4. Abschnitt
Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich
Art. 51e
Zweck
1) Zum Zweck der Förderung der Bildungsvielfalt kann der Staat Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich errichten und führen. 2) Als erweiterte Aufgaben gelten die in Art. 39 und 54 angeführten Aufgaben.
Art. 51f
Organisation
1) Der Unterricht an Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich erfolgt nach dem für Realschulen massgeblichen Lehrplan. Von diesem Lehrplan kann im erweiterten Aufgabenbereich abgewichen werden.
2) Die Realschule mit einem erweiterten Aufgabenbereich ist allen Schülern der Sekundarstufe I zugänglich. Art. 6 Abs. 1 findet keine Anwendung.
3) Die Regierung regelt das Nähere, insbesondere über die Aufnahme- und Überbetrittsbestimmungen, mit Verordnung.
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Antrag des Abg. Werner Kranz sowie der vier weiteren Abgeordneten zur Annahme empfehlen. Bildung und Ausbildung sollten grundsätzlich den Anforderungen der Gesellschaft sowie der Wirtschaft und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Gesellschaft aber ist in ständigem Wandel und der Wirtschaftsstandort auch. Somit verändern sich auch die Bedürfnisse bezüglich der Schul- und Berufsbildung. Der Zugang zum Thema Schulentwicklung aber sollte offen sein und frei, um zukunftstaugliche Modelle zu ermöglichen. Die Freiheit der Wahl und die Vielfalt der Ausbildungswege sind grosse Pluspunkte in unserer Bildungslandschaft.
Mit der Ermöglichung der Sportschule haben wir vor Jahren Neuland betreten und einen neuen schulischen Schwerpunkt gesetzt. Das Konzept der Sportschule unterscheidet sich von den herkömmlichen Schularten. Das Modell Sportschule beruht auf speziellen Begabungen und auf der Freiwilligkeit der Wahl. Es darf als breit angelegtes schulisches Erfolgskonzept mit Schwerpunkt Sport bezeichnet werden, welches seit seiner Einführung landesweite Anerkennung und Zustimmung gefunden hat. Beim vorliegenden Zusatzantrag geht es darum, dieses Erfolgskonzept neben dem Sport auch für andere und weitere Schwerpunktthemen zu ermöglichen.
Ich könnte mir neben musischen auch technische Schwerpunkte gut vorstellen, deren Initiierung zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Betrieben und Vertretern von Wirtschaftsbetrieben erfolgen könnte. Mit dem Zusatz zu Art. 51 soll ja keine neue Schulart eingeführt werden, sondern lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Schwerpunkte zu setzen, wenn der Bedarf dafür vorhanden ist. Es würde damit anderen Themen dasselbe Gewicht und dieselbe Wertung zugestanden, wie dem Sport als Ausbildungsschwerpunkt. Gerade für jene Schülerinnen und Schüler, die den dualen Ausbildungsweg zum Beispiel im technischen Bereich wählen, könnte eine entsprechende Schwerpunktschule interessant und von praktischem Nutzen sein oder ein entsprechendes Interesse für diesen Ausbildungsweg wecken.
Als attraktiver Wirtschaftsstandort sollten wir uns jedenfalls bemühen, die Vielfalt der Bildungs- und Ausbildungswege zu fördern, anstatt sie einzuschränken. Wenn auch anderen Schulen die Möglichkeit geboten wird, nach den Prinzipien der Sportschule zu funktionieren, erweitern wir unser schulisches Angebot und die Wahlmöglichkeiten der Auszubildenden.
Warum sollten wir selbst uns also unnötige Beschränkungen auferlegen? Es geht beim Antrag hier lediglich um die Möglichkeit, einen Bedarf abdecken zu können, sofern ein Interesse daran aufkommt. Ich danke allen Abgeordneten, die mit ihrer Zustimmung zu diesem Antrag ein breites schulisches Angebot möglich machen wollen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ohne lange um den heissen Brei herumreden zu wollen: Dieser Antrag ist in einem Masse oberflächlich, dass man ihn wirklich nur ablehnen kann. In der Vernehmlassung zur Einführung der Schulart neue Sekundarschule gab es zahlreiche kritische Stimmen und Einwände. Die Regierung hat die Konsequenzen gezogen und hat darauf verzichtet, die Einführung der neuen Sekundarschule in Vorschlag zu bringen. Es ist das gute Recht einzelner Abgeordneter, die Vernehmlassung zu ignorieren und zu versuchen, den Entscheid der Regierung umzustossen. Es ist aber verwerflich, dies unter einer anderen Bezeichnung zu tun. Die neue Sekundarschule wurde eine Realschule mit erweitertem Aufgabenbereich. Dieser Versuch, bis an die Grenze belasteten Abgeordneten etwas unterzujubeln und die Vernehmlassung auszuhebeln, ist schon peinlich. Lassen Sie sich eines gesagt sein: Die neue Sekundarschule und damit auch ihre Realschule mit erweitertem Aufgabenbereich ist in der Vernehmlassung auf der ganzen Linie gescheitert. Ganz besonders ist sie bei den Schulen durchgefallen und das wären die entscheidenden Träger dieser Schulstrukturänderung.
Die Begründung des Antrags wirft Fragen auf, die es verdienen, öffentlich gemacht zu werden. Es wird behauptet, dass dem Volkswillen Rechnung getragen wird, da die Dreigliedrigkeit der Sekundarstufe I beibehalten wird. «Mit unserem Vorstoss wird die Dreigliedrigkeit Ober- und Realschulen sowie Langzeitgymnasium in keinster Weise in Frage gestellt», wird der Abg. Werner Kranz im «Vaterland» zitiert. Ich glaube wirklich, Sie haben Ihren eigenen Antrag nicht verstanden. Mit Ihrem Vorstoss fordern Sie eine Einheitsschule für die ganze Leistungsbreite. Die erweiterten Aufgaben der Realschule definieren Sie so, dass diese den gesetzlichen Aufgabenbereich der Oberschule und denjenigen des Gymnasiums abzudecken hat. Sie fordern also ganz klar das integrative Konzept der Einheitsschule und damit das Gegenkonzept zur Dreigliedrigkeit. Im Klartext kann dies bedeuten, dass eine Schule gebaut wird, die nur mit diesem Konzept betrieben werden kann. Sie schaffen damit ein Präjudiz für die Abschaffung der Dreigliedrigkeit und für die Implementierung der Einheitsschule. Es ist für mich keine Frage, dass mit Ihrem Vorstoss der Volkswille absolut missachtet wird.
Wider besseres Wissen erwähnen Sie einmal mehr bedenkenlos, dass sich das integrative Konzept der Sportschule, welches die ganze Leistungsbreite von Schülern umfasse, bewährt habe. Das kann man natürlich unreflektiert, gebetsmühlenartig wiederholen. Mit der Zeit beginnen es die Leute vielleicht sogar zu glauben. Wahr wird es dadurch aber nicht. Lassen Sie es mich noch einmal präzisieren: Die Sportschule liefert kein Abbild der ganzen Leistungsbreite, und zwar aus folgenden Gründen:
a) Der Oberschule zugeteilte Schüler sind in der Sportschule massiv untervertreten. Sie machen nur einen Zehntel der Schülerschaft aus. Zum Vergleich: Der Oberschule werden mindestens ein Viertel der Gesamtschülerschaft zugeteilt. Realschüler hingegen machen zwei Drittel der Sportschüler aus. Das ist deutlich mehr als die für die Realschule vorgesehenen zirka 50%.
b) Oberschüler mit speziellen Förderbedürfnissen können nicht an die Sportschule aufgenommen werden.
Allein aus diesen beiden Gründen zeigt es sich, dass das saloppe Hinweis auf den bewährten Unterricht mit der ganzen Leistungsbreite nicht haltbar ist. In der Sportschule sind die weniger Begabten ganz klar untervertreten.
Es ist zudem eine Aufnahmebedingung, dass die Sportschüler in Bezug auf Arbeitshaltung und Betragen klar definierten Ansprüchen genügen müssen. Bei Nichtgenügen müssen die Schüler die Sportschule verlassen - und das passiert auch. Dies schränkt das Leistungsspektrum nochmals deutlich ein, wie die Erfahrung zeigt. Die Unterrichtsvoraussetzungen an der Sportschule können wirklich nicht als allgemein gültig für die ganze Leistungsbreite betrachtet werden. Dies zu ignorieren ist fahrlässig. Zusätzlich soll noch erwähnt werden, dass bei der Evaluation der Sportschule von Lehrerseite trotzdem schon angeführt wurde, dass die grosse Leistungsbreite den Unterricht negativ belaste. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Richtig vollmundig wird es, wenn Sie ausführen, dass mit dem gemachten Vorschlag die heutigen Probleme hinsichtlich Chancengerechtigkeit sowie Selektion und Durchlässigkeit weitgehendst gelöst werden. Wenn diese Probleme tatsächlich gegeben sind und Sie glauben, diese mit Ihrem Vorstoss einfach so lösen zu können, dann müssen Sie sich konsequenterweise für eine flächendeckende Einführung dieser Schule stark machen. Das dürften Sie dann niemandem mehr vorenthalten. Dann müssen Sie sich zur Abschaffung der Dreigliedrigkeit bekennen und damit natürlich auch zur Missachtung des Volkswillens.
Was am meisten erstaunt, ausser der Einheitsschule wird in Ihrem Gesetzesvorschlag nichts vorgegeben. Keine Profilverpflichtung, keine andere Stossrichtung, einfach nichts. Einzig und allein die Forderung nach der ganzen Leistungsbreite. Sie geben der Regierung also einen Freibrief, eine Schule zu eröffnen, an der einzig und allein die Struktur verändert wird. Ohne dass Sie Profile fordern, geben Sie doch einige Denkmodelle vor. Als vage Möglichkeit war zu lesen, eine solche Schule könnte sich damit beschäftigen, junge Menschen gezielt auf eine Berufslehre bestmöglich vorzubereiten und sie schulisch fit zu machen. Also wirklich, damit beleidigen Sie nun tatsächlich sämtliche Realschul- und Oberschullehrpersonen. Was glauben Sie denn, was die Lehrerschaft heute anderes tut, als ihre Schüler schulisch fit zu machen?
Weiters werden Profile wie Finanzen oder Dienstleistung angesprochen, auf der Sekundarstufe I wohlverstanden. Ein Fünftklässler soll sich also für Finanzdienstleistungen entscheiden und in ein entsprechendes Profil eintreten. Ein Profil, für das er vielleicht auch noch den täglichen Schulweg von Ruggell nach Balzers in Kauf nehmen muss und zudem auf andere Fächer verzichten muss, wie Sportschüler es auch müssen. Da erübrigt sich eigentlich jede Diskussion. Ich frage mich nur, wie sich so etwas mit den Klagen um die allzu frühe Selektion verträgt.
Wie schon gesagt, einziges formuliertes Anliegen Ihres Gesetzesantrages ist die Forderung nach der Einheitsschule für die ganze Leistungsbreite. Ich glaube wirklich nicht, dass Sie sich genügend Gedanken gemacht haben, welche Risiken bezüglich der Qualität unseres Bildungswesens Sie damit eingehen. Wir haben viel zu verlieren. Die OECD setzte die Schweiz in einer Studie 2010 auf den weltweit ersten Rang bezüglich Wettbewerbsfähigkeit. Hauptgrund: Die Qualität des Bildungssystems. Wir haben ein mindestens ebenbürtiges und auch vergleichbares Bildungssystem. Man muss sich fragen, welche Interessen dahinterstecken, diesen unseren erfolgreichen Weg aufs Spiel zu setzen.
Ich lege ja sonst nicht allzu viel Wert auf Formales und ich weiss, dass Sie alle zusammen absolut in der Lage sind, fehlerfreies Deutsch zu schreiben. Wenn man Ihren Antrag aber durchliest, so drängt sich schon die Vermutung auf, dass es sich bei diesem Antrag um einen absoluten Schnellschuss handelt, den man nicht einmal ein zweites Mal durchlesen konnte.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dieser Zusatzantrag ist eine risikoreiche Fahrt ins Ungewisse. Ich appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserem Bildungswesen. Ich ersuche Sie eindringlich, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Albert Frick, ich kann mich in viel Gesagtem anschliessen. Vielleicht nicht in der Tonalität, auch nicht in einem Satz zum Beispiel, dass der Antrag oberflächlich ist. Das glaube ich nicht. Ich denke, die Abgeordneten haben sich das überlegt.
Ich habe aber eine andere Meinung als die Abgeordneten, die diesen Zusatzantrag stellen. Ich möchte meine vier Gründe einbringen, warum ich diesen Antrag nicht unterstützen werde.
Mein erster Grund: Der Antrag interpretiert meiner Meinung nach die Volksabstimmung SPES im März 2009. Meiner Meinung nach hat das Volk die Dreigliedrigkeit bestätigt.
Der zweite Grund: In der Strukturfrage sollte meiner Meinung nach endlich wieder Ruhe einkehren. Die Schulen sollen sich mit einer möglichst grossen Autonomie in ihrer Schulart weiterentwickeln können. Als tolles und aktuelles Beispiel nenne ich hier die Reform der 9. Schulstufe. Ich habe anlässlich der 1. Lesung auch Ausführungen gemacht aus diesem Projekt. Die 9. Schulstufe wird reformiert. Wir sind jetzt im ersten Umsetzungsjahr. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, das sind wirklich tolle Sachen, die da im Entstehen sind. Dieses bahnbrechende Projekt wird Auswirkungen auf die unteren Stufen haben. Es werden Folgeprojekte kommen. Und ich möchte lieber diese Projekte forcieren in der Schulart, als neue Strukturdiskussionen führen.
Mein dritter Grund: Schulversuche sind immer noch möglich mit dem Schulversuchsartikel.
Und der vierte Grund: Dieser Zusatzantrag gefährdet meiner Meinung nach die gesamte Vorlage und dann haben wir gar nichts mehr. Das sind meine Gründe. Ich könnte noch weitere anführen, warum ich diesen Zusatzantrag nicht unterstützen kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf das Lamento eingehen des Abg. Albert Frick und das nicht unwidersprochen lassen, denn es ist einengend und einschränkend. Einengend in einem Sinne, den die Abgeordneten, die diesen Zusatzantrag gestellt haben, niemals gesagt oder geschrieben haben. Ich lasse mir nicht Sachen in den Mund legen, die ich nicht beantragt habe.
Fangen wir beim Namen an: Ob man die Schule Profilschule nennt oder Realschule oder Sekundarschule mit erweitertem Aufgabenbereich oder ihr irgendeinen anderen Namen gibt, das ist mir völlig egal. Ich möchte auf die Kann-Bestimmung hinweisen. Wir haben beantragt: Zum Zweck der Förderung der Bildungsvielfalt «kann» der Staat Realschulen mit einem erweiterten Aufgabenbereich errichten und führen. Es steht gar nichts da, dass das gemacht werden soll. Wenn der Bedarf besteht, dann sollte die Möglichkeit vorhanden sein, das zu tun. Der Bedarf aber, der wird nicht nur von den Schulen bestimmt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Schulen, die Realschulen und die Oberschulen, sich dagegen ausgesprochen hätten. Ich sehe hier die Gesellschaft, ich sehe die Wirtschaft und ich sehe den Bildungssektor. Alle haben Anspruch, mit ihren Anliegen gehört zu werden. Sollten sich nun Vertreter der Wirtschaft und der Elternschaft dazu bekennen, eine Schule mit technischem Schwerpunkt errichten zu wollen, dann finde ich es nicht legitim, wenn man sagt: Die Schulen sind dagegen. Es geht nicht nur um die Vorstellungen der Schulen, es geht auch um die Vorstellungen der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ich möchte jedenfalls diese Möglichkeit nicht von Vornherein ausschliessen.
Wenn Sie uns unterstellen, eine Einheitsschule einführen zu wollen, die vom Volk bei der SPES-Abstimmung abgelehnt wurde, so ist das auch eine Unterstellung, die nicht zulässig ist. Die Dreigliedrigkeit wird zu keiner Zeit in Frage gestellt. Wenn eine Realschule mit einem erweiterten Aufgabenbereich errichtet würde, so würde das die Dreigliedrigkeit des Systems in keinster Weise negativ beeinflussen. Es wäre eine einzelne Schule, genauso wie es die Sportschule ist und wie sie auch funktioniert, und zwar seit Jahren.
Wenn Sie nun sagen, die Sportschule funktioniere eben nicht so gut, so höre ich das zum ersten Mal. Bisher war in Zusammenhang mit der Sportschule in diesem Hause nur von Erfolgen die Rede. Sie machen grosse Probleme bei der Sportschule aus - durch die Bandbreite der Schüler verursacht - und sagen, dass nur 10% der Oberschüler dort Zugang haben. Nun, in unserem Antrag ist keine Rede von Prozentzahlen. Es soll nur die Möglichkeit geschaffen werden, eine Schule mit anderem Schwerpunkt als Sport zu errichten. Nichts steht da von Prozentzahlen und welche Schulart zu wie viel Prozent dort vertreten sein soll. Natürlich müssen die Schüler und Schülerinnen klar definierte Ansprüche erfüllen, die Zugang zu einer Schwerpunktschule haben. Das ist nicht nur beim Sport der Fall. Es ist ja klar, dass es bei jedem Bereich der Fall sein muss. Wenn Sie nun vom Sport auf die Technik schliessen und sagen, dass Oberschüler sowieso keine Chance haben, dann ist das für mich auch nicht logisch.
Ich möchte auf die Freiwilligkeit hinweisen. Niemand muss in eine solche Schule eintreten. Es wäre absolut freiwillig, genauso wie es bei der Sportschule der Fall ist. Sie sagen, wir sollten uns zur Abschaffung der Dreigliedrigkeit bekennen. Das ist eine Unterstellung. Niemand möchte die Dreigliedrigkeit abschaffen. Es war wesentlich bei der Abstimmung zu SPES, dass das eben nicht freiwillig war. Es hätte eine Schulart letzten Endes, also die Unterstufe Gymnasium, hätte letzten Endes nicht mehr so bestanden, wie sie heute besteht. Davon ist in unserem Antrag nicht die Rede. Es wird der Zugang auf Freiwilligkeit beruhen, es wird der Zugang auf speziellen Fähigkeiten und speziellen Interessen beruhen und es müssten klare Ansprüche erfüllt werden, genauso wie bei der Sportschule. Und ich sehe einfach nicht ein, wieso das beim Sport möglich sein soll, zum Beispiel bei der Technik aber nicht. Es muss keine solche Schule geben. Ich plädiere nicht dafür, so eine Schule heute oder morgen zu errichten. Aber wenn der Anspruch kommt, wenn das Bedürfnis vorhanden und nachgewiesen ist, dann sollte doch die Möglichkeit bestehen, das zu tun. Ich möchte mich nicht einfach von Vornherein einschränken. Deshalb bitte ich, den Antrag zu unterstützen.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich muss dem Abg. Albert Frick schon noch eine Antwort geben - auf seinen Ton und diese Ausführungen werde ich nicht eingehen. Aber er hat gesagt, wir haben den Vernehmlassungsbericht ignoriert. Ich denke: absolut nicht. Im Vernehmlassungsbericht war vorgesehen, eine Sekundarstufe I zu implementieren. Das wäre eine vierte Schulart, also nebst Ober-, Realschulen und dem Gym-nasium wäre das eine vierte neue Schulart gewesen. Das haben wir also nicht ignoriert mit unserem Vorschlag.
Dann haben Sie gesagt, das dreigliedrige System sei heute an der Sportschule nicht gegeben. Dann möchte ich Ihnen als Antwort geben: Lesen Sie auf Seite 8 unten die Ausführungen der Regierung. Im Zuge der Weiterentwicklung der Sportschule wird geprüft, wie weit sie die Möglichkeit bekommen soll, mit Unterstützung der schulischen Heilpädagogik auch leistungsschwache Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. An diesen Ausführungen sieht man doch ganz klar, dass die Beschulung - und das ist auch richtig so - über die gesamte Leistungsbreite erfolgen soll.
Wie die Abg. Marlies Amann-Marxer gesagt hat, wir wollen nur eines: Wir wollen Schulentwicklungen zulassen, ermöglichen. Wir haben einen konkreten Vorschlag eingebracht. Da kann man eine Meinung haben, wie sie der Abg. Peter Hilti ausgeführt hat. Er hat gesagt, die Schulen brauchen Ruhe. Wir möchten lediglich eine Möglichkeit schaffen. Ich denke, wenn die Lehrpersonen sagen, jetzt ist die Zeit reif, da etwas zu machen, dann hätten sie mit dem Gesetz die Möglichkeit, ein bewährtes System wie die Sportschule Liechtenstein - und der Anlass der Revision war unter anderem auch die rechtliche Verankerung der Sportschule - etwas Neues aufzugleisen. Und ich denke, die Regierung bekommt keinen Freibrief. Und ich habe absolutes Vertrauen in die Regierung und in den Bildungsminister, dass hier, wenn es ein Konzept gibt, dass das Konzept sehr gut entwickelt wird und dass sehr gut darauf geachtet wird, dass dies eine langfristige Lösung sein wird. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Auch ich möchte dem Abg. Albert Frick sagen: Vielleicht nennen Sie den Antrag oberflächlich, auf jeden Fall war er so grosszügig begründet, dass Sie eigentlich genüsslich den Text interpretiert haben wie Sie es wollten. Für mich war Ihr Auftritt theatralisch. Das hat also nichts mehr mit normaler Diskussion zu tun.
Für mich ist etwas nicht verständlich: Sie waren immer ein Verfechter der Sportschule. Und was für mich einfach nicht stimmt, ist: Für die Sportschule soll das in Ordnung sein, für ein anderes Profil, sei das zum Beispiel Musik, soll es nicht in Ordnung sein. Wenn ich den Lehrplan anschaue von der heutigen Sportschule, da gibt es Varianten, wo die Schüler drei Nachmittage oder zwei Vormittage und einen Nachmittag ihr Training durchführen können und es wird gezielt auf ihre Bedürfnisse eingegangen, um sportlich weiterzukommen. Genau so etwas steht auch Kindern zu, die vielleicht musikalisch sehr begabt sind. In der Musik kann man nicht mit 20 entscheiden, ob man das will oder nicht, sondern das muss sehr viel früher passieren. Und man braucht die Zeit. Und ich bin überzeugt, dass die Schüler in der Sportschule genau gleich viel Stoff vermittelt bekommen. Es steht da auch, dass dann eben der musische Bereich in dem Beispiel jetzt gerade bei der Sportschule dann halt reduziert wird. Das ist auch in Ordnung, es geht ja um die Fokussierung. Und ich verstehe nicht, wieso das jetzt einfach nur für die Sportschule Gültigkeit haben soll.
Und genau Sie kennen diesen schweren Weg von diesem Schulversuch, bis wir jetzt endlich hier sitzen und in der 2. Lesung diese Sportschule endlich gesetzlich verankern wollen. Wir haben das hier drin oft diskutiert. Die Eltern, die verunsichert waren, wenn ihre Schüler in der Sportschule sind - geht das jetzt weiter oder nicht? - genau das wollen wir bei einem zukünftigen Profil zu einer Schule nicht. Erstens verhindert das überhaupt schon die Motivation, so etwas überhaupt anzugehen, weil es braucht Lehrpersonen, es braucht Eltern, die sich auf so einen Schulversuch einlassen. Genau das ist eigentlich das Thema, das möchte ich auch an die Adresse des Abg. Peter Hilti sagen, er hat den Schulversuchsartikel hervorgebracht. Natürlich kann man auch einen zweiten Schulversuch machen. Aber es ist genau diese Unsicherheit, die man ja relativ einfach ausmerzen könnte, indem dass man sagt: Diese «Kann-Bestimmung» im Gesetz ist eine Möglichkeit und ein Gesetz heisst ja auch, wir wollen das nicht alle zwei Jahre wieder auf dem Tisch. Also das kann auch zukünftig, das kann auch langfristig sein. Das muss nicht heute und morgen sein. Aber dass es einfach eine ordentliche Schulentwicklung zulässt und nicht auf Basis eines Schulversuchs, das - genau wie bei der Sportschule, ich habe ich das auch immer nicht gut gefunden - durchgezogen wird.
Was ich auch überhaupt nicht vertrete bei der Sportschule, ob das jetzt 10% Oberschüler sind: Da sind anscheinend die Oberschüler dann einfach keine Oberschüler, auch wenn es nur 10% sind. Das ist doch eigentlich egal. Wenn wir fokussieren auf Sport oder Musik, dann haben die ja eine andere Begabung. Für mich ist es mehr als in Ordnung. Wenn da 10% Oberschüler in der Sportschule den Biss haben, sich durch den ganzen Schul- und Trainingsplan durchzuarbeiten, ich denke, das ist Ausweis genug, dass sie es verdient haben. Und genau darum geht es. Es sind nicht alle Mathematiker und das wird in unserem ordentlichen Schulsystem einfach verlangt. Und ich denke, die wirklichen Begabungen kommen oft zu kurz.
Dann zur Aussage «interpretiert SPES» - das war der Abg. Peter Hilti. Ich weiss nicht, aber der springende Punkt ist ja genau die Dreigliedrigkeit, und diese ist in diesem Antrag nicht tangiert. Das heisst, das hat absolut nichts mit SPES zu tun. Und das Einzige, was ich hier dazu einfach noch sagen kann ist: Es ist eine Kann-Bestimmung, es ist eine Möglichkeit, ordentlich im Gesetz etwas zu implementieren, ohne mit Schulversuchen operieren zu müssen. Und es wäre auch eine Chance, eine Schulentwicklung zuzulassen, ohne Gesetzesänderungen machen zu müssen. Danke schön.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich kann den Ausführungen meiner Vorredner Amann-Marxer, Kranz und Beck nur zustimmen. Ich sehe auch nicht ein, dass Kinder unbedingt gut Fussball spielen oder Meisterschaftsschwimmer sein müssen, um in den Genuss dieses Schultyps Sportschule zu kommen, den wir nun per Gesetz festschreiben sollen. Für mich heisst es auch, wenn wir das Gesetz in der vorliegenden Form verabschieden, dass wir heute einen Teil der Schüler, der auch nach diesem Schultyp unterrichtet werden soll in den verschiedenen Profilen, aus diesem Schultyp ausschliessen. Ich habe persönlich nichts gegen die Sportschule. Der Erfolg für diesen Schultyp gibt der Sportschule ihre Daseinsberechtigung. Aber wie ich heute gehört habe, wird daran auch schon gezweifelt. Aber ich bin auch dafür, dass wirklich allen Kindern die gleiche Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten geboten wird, auch wenn sie nicht Spitzensportler werden können. Danke schön.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Diese Diskussion ist nicht die erste Diskussion. Inhaltlich, denke ich, muss man nicht alles kommentieren. Der Abg. Albert Frick hat das meines Erachtens sehr gut gemacht. Ein paar generelle Dinge.
Zur Vernehmlassungsvorlage: Auch die Vernehmlassungsvorlage hatte eine Kann-Bestimmung in sich. Und es ist richtig, es wird in Ihrem Antrag nicht explizit eine vierte Schulart aufgeführt, wobei es doch nicht derselbe Typ ist wie die, die heute vorliegen. Entsprechend ist die Konklusion, die der Abg. Frick gemacht hat, schon nicht so weit weg.
Was ich generell einfach auch nochmals an die Adresse der Initianten sagen möchte: Ich verstehe Ihre Anliegen und diese inhaltliche Diskussion hat sich ja nicht verändert. Es geht Ihnen immer noch um dieselben Anliegen. Ich habe Verständnis dafür. Ich glaube, der Abg. Frick hat dasselbe versucht von der kritischen Seite, was dagegen spricht. Und wenn Sie sagen: Ich verstehe nicht, warum ein anderes Profil nicht auch gelten soll, dann sage ich: Ja, das ist jetzt genau der Punkt: Sie wollen und können nicht akzeptieren, dass diese Art von Schule nicht mehrheitsfähig war in einer Volksabstimmung und man kann jetzt sagen, dass diese aktualisierte Variante in der Vernehmlassungsvorlage nichts mehr mit der SPES-Abstimmung zu tun hatte. Nur, der Vernehmlassungsbericht hatte sehr viele kritische Punkte, auf die ich inhaltlich gar nicht mehr eingehen will. Ich bin davon überzeugt, dass, wenn wir dieser Änderung hier zustimmen würden, dass es kein Problem sein wird, ein Referendum zu ergreifen und dass dieses Referendum ergriffen würde. Und ich weiss nicht, ob bei einer nochmaligen Volksabstimmung dieser Gesetzesvorlage zugestimmt würde, was zur Konsequenz hätte, dass viele Dinge, die wichtig sind, die - so glaube ich - die Regierung wirklich umsetzen möchte, dann wieder in Gefahr sind. Und ich glaube, und da habe ich es mit dem Abg. Peter Hilti, dieser Antrag, auch wenn ich inhaltlich Ihre Argumente verstehen kann, ich sehe auch die kritischen Argumente, aber ich sehe ganz klar, es birgt ein Risiko, dass die ganze Vorlage sich erneut einer Volksabstimmung stellen muss. Und ich weiss nicht, ob das ein besseres Resultat geben würde wie das letzte Mal. Die Vernehmlassungsvorlage auf jeden Fall lässt nicht hoffen, dass es im Moment mehrheitsfähig ist.
Ich denke, die inhaltlichen Argumente, die Sie haben: Lassen Sie diese mal so stehen und überlegen Sie sich: Kommen Sie hier mit einem Antrag durch eine Volksabstimmung? Sind Sie wirklich überzeugt davon? Helfen Sie unserem Schulsystem, wenn Sie das heute tun? Ich glaube nicht. Aber man soll diesen Schritt tun und dann die Lehrer wieder in ihrem System arbeiten lassen, dass wieder Ruhe einkehren kann. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Abg. Amann-Marxer hat gesagt, man müsse die Gesellschaft, Eltern und Wirtschaft hören. Jetzt weiss ich nicht: Haben Sie sie schon gehört oder werden Sie sie erst in der Zukunft hören? Weil ich kenne das Bedürfnis der Wirtschaft in diesem Punkt nicht. Und darum würde es mich interessieren, welches Bedürfnis da von der Wirtschaft auch besteht. Und am Schluss haben Sie dann doch eigentlich die Antwort gegeben, dass heute kein Bedarf besteht, aber dass das einfach eine zukunftsgerichtete Möglichkeit bieten soll. Und ich denke, weil immer die Sportschule hier herangezogen wird, wenn das Bedürfnis dann besteht, kann man ja dann auch einen konkreten Antrag stellen auf Realschule mit Musik, Realschule mit Technik, wenn das Bedürfnis feststellbar ist und dass auch wirklich eine Unterlage auch zur Verfügung steht. Und ich denke, dass man eben nur wenn klar ist, was man machen will - und nicht nur auf die Zukunft Möglichkeiten anzubieten - nur wenn klar ist, was man tun will, dann einen konkreten Antrag stellen sollte und nicht nur mit erweiterten Aufgaben das komplett offenlassen.
Und das traue ich dann auch dem Bildungsminister zu, dass wir dann in diesem Sinne halt einfach einen neuen Artikel einfügen. Hier steht ja in der Zeitung: Es wird praktisch geregelt und wenn das Bedürfnis besteht, dann setzen wir das so ein. Abg. Doris Beck
Danke schön. Da bin ich jetzt aber wirklich froh, diesbezüglich muss ich nämlich sofort mal etwas klarstellen: Der Bildungsminister wird ganz sicher nicht einfach so flexibel sein und einen Gesetzesartikel vorschlagen, wenn irgendjemand den Antrag stellt, wenn es denn so weit ist, wenn wir die Eltern gefunden haben mit den musikalisch begabten Schülern. Es wird genau so laufen: Dann müssen Sie allenfalls eine Gesetzesinitiative einreichen und auf diesem Weg das Gesetz ändern. Ansonsten müssen Sie es über den Schulversuch machen. Das ist dann die einzige Möglichkeit. Also da wird nicht einfach ein Artikel eingeführt, sondern dann wird die Tatsache eben sein, was ich vorher schon ausgeführt habe, dann muss man halt nochmals wie bei der Sportschule den beschwerlichen Weg des Schulversuchs gehen. Und ich habe es jetzt nicht im Kopf, wie viele Jahre wir gewartet haben, bis wir jetzt vor diesem Gesetz zur Verankerung der Sportschule sitzen. Ich würde mal sagen in etwa sechs Jahre. Und ich muss sagen, die Eltern, deren Kinder in der Zeit in der Sportschule waren, vor allem vor zwei/drei Jahren, die waren bei der SPES-Diskussion sehr verunsichert. Ich bewundere diese Eltern, dass sie das durchgehalten haben, bis es jetzt so weit ist. Und genau das möchte ich den nächsten, den Zukünftigen, die hier das Anliegen haben, nicht zumuten. Aber einfach so, wenn da ein Antrag ist, ein Bedürfnis ist, ja woher soll das Bedürfnis bzw. ein Antrag einfach so kommen? Da wird kein Bildungsminister einfach einen Vorstoss bringen, also das ist jetzt nicht an die Adresse des jetzigen Bildungsministers, die können gar nichts machen, ausser über den Schulversuch, ausser sie bringen einen Bericht und Antrag in den Landtag. Und Sie wissen genau, wie dieser Weg läuft, wie langwierig dieser Weg ist.
Herr Abg. Gerold Büchel, ich habe schon begriffen, um was es für Sie geht. Sie haben gesagt: Inhaltlich spricht eigentlich nichts dagegen. Das glaube ich Ihnen auch, dass Sie dieses Gedankengut haben. Da bin ich jetzt überzeugt, auch aus Gesprächen. Aber, und dieses Aber war: SPES I wurde abgewiesen, das Volk will das nicht. Und da frage ich mich schon, das ist genau das Aber. Auch das Thema mit der Aussage: Die Vorlage ist gefährdet. Die Vorlage ist nur dann gefährdet, wenn man den Inhalt dieses Antrags verpolitisiert. Ich habe das vor zwei Wochen schon in der Zeitung gelesen: «Doris Beck hat schon im 2009 gesagt». Das nenne ich verpolitisieren. Dieser Antrag hat gar nichts mit dem SPES-Thema zu tun. Wir tangieren die Dreigliedrigkeit nicht. Aber - und da gebe ich Ihnen Recht -m wenn die Parteien oder Gruppierungen wieder einmal versuchen, ein Thema derart zu verdiskutieren, dass eigentlich das Gute an der Sache zunichte gemacht wird - was in diesem Land ja im Moment bei vielen Abstimmungen gang und gäbe ist. Ich finde das schade für die Gesellschaft, schade für die Weiterentwicklung.
Und das habe ich auch gehört: «Volksabstimmung gefährden». Ich will die Sportschule keinesfalls gefährden. Ich finde das gut, dass wir das bis zu diesem Schritt gemacht haben. Ihr Statement hat mir alles gesagt. Ich hoffe, dass wir in diesem Land noch lernen werden, nicht alles zu verpolitisieren, sondern das Gute an der Sache auch einmal stehen zu lassen und die Fakten nicht einfach umzudrehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Gerold Büchel, ich habe auch wohl vernommen, wie die Abg. Beck, dass Sie inhaltlich eigentlich dem Anliegen folgen können und, wenn ich richtig verstanden habe, dem auch etwas abgewinnen könnten. Aber dann ist eben da noch die politische Komponente und Sie nehmen den Antrag einfach zum Anlass, um die SPES-Abstimmung aufzuarbeiten und zu analysieren. Wir wissen aber, dass eine ganz wesentliche Komponente der Schulreform SPES die Aufgabe der Dreigliedrigkeit war. Es war geplant, die Dreigliedrigkeit aufzugeben und die zweite Komponente war die Ausschliesslichkeit. Es hätte für niemanden eine Wahl bestanden, etwas anderes zu wählen als eine der Profilschulen in der ganzen Leistungsbandbreite. Das wurde nicht akzeptiert. Dieser Antrag, der heute vorliegt, hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es wäre analog der Sportschule eine andere Schule mit einem anderen Schwerpunkt. Die Dreigliedrigkeit bleibt bestehen, die Wahlfreiheit bleibt bestehen. Niemand muss in diese Schule gehen, wo die ganze Leistungsbandbreite vorhanden ist. Man kann, wenn man die Ansprüche der Schule erfüllt, wenn man die Schwerpunkte ausfüllen kann.
Ich denke, es ist nicht zulässig, wenn hier immer wieder SPES bemüht wird und man darauf verweist, dass der grosse Teil des Volkes das nicht wollte. Denn das, was heute vorliegt in dem Antrag, ist wirklich damit nicht zu vergleichen. Ich denke, es ist ein Antrag, der zukunftsfähig ist, der einfach Möglichkeiten schaffen will. Der Abg. Batliner hat mir die Frage gestellt, ob denn der Bedarf schon vorhanden ist. Ich habe keine Ahnung. Ich weiss es nicht. Ich möchte nur einfach, dass, wenn der Bedarf aufkommen würde, dass die Möglichkeit auch vorhanden ist. Wir haben die Sportschule implementiert und wieso sollte das nicht auch für etwas anderes möglich sein? Wenn im Dialog mit der Wirtschaft die Eltern und die Lehrer den Bedarf erkennen, einen anderen Schwerpunkt zu setzen, warum sollte dann ein langer Weg über eine Gesetzesinitiative noch nötig sein? Das, was bei der Sportschule funktioniert hat, kann doch auch mit einem anderen Schwerpunkt funktionieren. Allein diese Möglichkeit in das Gesetz aufzunehmen, das ist meine Absicht. Ich weiss nicht, ob ein Bedarf heute besteht. Vermutlich besteht er nicht, sonst hätten wir davon gehört. Ich weiss auch nicht, ob er in fünf oder in zehn Jahren bestehen wird. Aber wenn er kommt, dann kann so eine Schule mit erweitertem Aufgabenbereich eingeführt werden. Das allein ist meine Absicht. Und nicht, das heute oder morgen einzuführen. Aber weshalb sollten wir uns einschränken, wenn keine Notwendigkeit dazu besteht?Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich danke Ihnen, Herr Abg. Manfred Batliner, für die aufgeworfene Frage. Sie haben gefragt: Gibt es Bedürfnisse der Wirtschaft? Ich kann Ihnen sagen - und jetzt wechsle ich den Hut, zum Hut als Amtsleiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung: Ja, es gibt konkrete Bedürfnisse der Wirtschaft. Die Wirtschaft bekundet je länger je mehr Mühe, zum Beispiel Jugendliche in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften zu finden. Das bestätigen auch die absoluten Zahlen. Je länger je mehr müssen die Jugendlichen aus der Schweiz rekrutiert werden. Und da laufen einige Aktivitäten in diese Richtung. Ich denke da an ein Projekt, welches zwischen dem Berufs- und Weiterbildungszentrum BZB in Buchs und dem Neutechnikum in Buchs in Abklärung ist. Da geht es darum, Jugendliche für die Berufe für die Technik, für die Naturwissenschaft zu gewinnen. Das ist ein Projekt, das dort läuft. Dann gibt es ein Gremium, das Berufsbildungsbeirat heisst. Und genau in diesem Gremium diskutieren wir immer wieder die gleichen Themen, es geht in diese Richtung. Da steht ein Bedarf an, auch die Nachwuchsförderung aus dem eigenen Land im Bereich der technischen und handwerklichen Lehrberufe mit Jugendlichen aus Liechtenstein besetzen zu können. Ich kann Ihnen heute nicht einen konkreten Antrag machen. Das war auch nicht mein Ziel, Ihnen heute zu sagen: Ja, ich habe ein konkretes Profil, das wir da unterrichten möchten. Das ist nicht unsere Aufgabe hier als Abgeordnete. Aber die Möglichkeit zu schaffen, die laufende Schulentwicklung zu ermöglichen, ich denke, das ist eine Aufgabe, die wir mit diesem Antrag fordern. Und ich hoffe da auch auf eine grosse Zustimmung.
Der Abg. Albert Frick hat in diesem Zusammenhang gesagt: Ja, die Lehrpersonen geben sich in den Sekundarschulen die grösste Mühe, die jungen Leute fit zu machen. Ich kann Ihnen sagen, das glaube ich auch. Aber ich weiss auch, und das können Sie sich sonst einmal bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein anschauen. Dort gibt es ein zusätzliches Angebot, um junge Leute, die eine Berufslehre absolvieren, schulisch fit zu machen. Und das wäre für mich eine Möglichkeit gewesen, auf freiwillige Art und Weise etwas einzuführen, wo wirklich die Initiative von den Lehrpersonen und Elternvereinigungen kommen soll und nicht von oben angeordnet. Ich glaube, das ist das Ziel und die Intention, welche wir mit diesem Antrag hatten. Für mich ist die Sportschule übrigens unbestritten. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Es hat noch drei Wortmeldungen. Ich bitte Sie, nur noch neue Argumente zu bringen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eigentlich wollte ich SPES nicht ins Rennen führen, aber nur zur Erinnerung: In einer Zeitung stand nach Bekanntgabe unseres Antrages, dass das «eine bedenkliche Missachtung des Volkswillens» darstellt. Ich meine, Sie können sich sicher erinnern: SPES I wurde mit der Abstimmung vom 29.3.2009 mit 47,1% Ja zu 52,9% Nein abgelehnt. Eine demokratische Entscheidung, die es auch zu respektieren gilt. Wenn ich das mit der Abstimmung «Hilfe statt Strafe» vergleiche, die mit 47,7% Ja zu 52,3% Nein abgelehnt wurde, war das auch eine demokratische Entscheidung. Dann sind das, die an-wesenden Lehrer werden mir Recht geben, gerade mal 0,6%. Haben die Frauen und Herren Abgeordneten nun den demokratischen Volkswillen bei der Überweisung der Initiative respektiert? Das kann sich wohl jeder selbst beantworten. Das zu SPES.
Dann, verehrte Abgeordnete, ich möchte Sie mal einladen, am Morgen auf die Strasse zu gehen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Schulkinder die Strassenseite wechseln und auf der anderen Strassenseite auf den entgegenkommenden Bus warten? Schauen Sie einmal nach, am besten morgens. Wo stehen die Schulkinder, die auf den Bus warten? Sie können dies im Unterland sehr gut beobachten. Es gibt Schüler, die nicht mehr auf der Strassenseite stehen, an der der Bus Richtung Schulzentrum Mühleholz oder Eschen hält, sondern auf der anderen Strassenseite.
Des Rätsels Lösung ist ganz einfach: Die Schüler nehmen den Bus Richtung Österreich und gehen dort in die Schule. Diese Schüler warten nicht, bis wir hier einen passenden Schultyp geboren haben, der sie vielleicht berücksichtigt oder wir hier bestimmt haben werden, wer nun in diesen Schultyp hineinpasst und wer nicht. Diese Schüler haben entschieden. Und ich kann ihre Entscheidung auch nachvollziehen. Leider ist der Zugang im Ausland zurzeit noch begrenzt, aber vielleicht wird der Herr Bildungsminister bald eine Kooperation abschliessen, so wie wir das beim Spital immer gefordert haben. Dann können alle Schulkinder selbst wählen, wohin sie im Ausland gehen möchten.
Ich möchte noch einmal betonen, auch wenn ich mich wiederhole, ich bin nicht gegen eine Sportschule. Ich bin überzeugt, dass der Schultyp Sportschule ein wegweisendes Konzept ist. Aber ich bin auch dafür, dass allen Schülern eine Schule mit ähnlichen Vorzeichen offensteht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich bitte Sie noch einmal, beim Thema zu bleiben, nämlich der denkbaren Implementierung dieser vorgeschlagenen Artikel. Es geht hier nicht um SPES und was auch immer.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Initianten. Sie haben mein Votum interpretiert. Ich versuche es ein wenig zu schärfen. Ich anerkenne Ihre inhaltliche Meinung. Ich habe nicht gesagt, dass ich die vollumfänglich teile. Ich anerkenne allerdings auch die Meinung der Kritiker und ich stelle nach wie vor fest, die ist nicht deckungsgleich. Die hat grosse Unterschiede. Und der Schritt, dass bei der Abstimmung ausschliesslich nur ein neues Schulsystem - neu ausgetauscht mit der Wahlmöglichkeit - die grosse Änderung mit sich bringt, das hat der Vernehmlassungsbericht nicht gezeigt. Das vielleicht einfach nochmals zur inhaltlichen Seite.
Dann, dass mein Statement alles gesagt hat: Wenn dem so ist, dann müssen Sie konsequenterweise Ihren Antrag zurückziehen. Weil die inhaltliche Debatte könnte man ewig führen. Ich denke, in der 2. Lesung ist das vielleicht nicht mehr zielführend. Einen Punkt möchte ich aber doch noch kommentieren - und das ist das Votum der Abg. Doris Beck bezüglich der armen verunsicherten Eltern der Sportschule. Wenn Sie sich erinnern, hatten wir einen Antrag gestellt nach dieser Abstimmung, um diese Sportschule zu verankern. Und auch Sie waren dagegen. Sie hatten da keine Notwendigkeit gesehen, diese verunsicherten Eltern endlich in Sicherheit zu wiegen. Und wir mussten damals gegen 13 Stimmen der VU zur Kenntnis nehmen, dass die Verankerung der Sportschule keine Dringlichkeit hat. Wenn Sie jetzt sagen, ganze sechs Jahre sind nicht zumutbar, dann muss ich sagen: Zwei wenn nicht drei dieser sechs Jahre haben Sie mitzuverantworten. Danke. Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Also ich bin ja eigentlich nicht berühmt für emotionale Ausbrüche. Und wenn mir jetzt für einmal der Gaul ein bisschen durchgegangen ist, dann bitte ich, dies nachzusehen. Aber es hat schon seinen Grund. Es hat seinen Grund, weil ich in diesem Antrag mehr sehe als Sie. Und ich glaube, darüber sind Sie sich selbst nicht bewusst.
Sie sprechen von Bedarf, Sie sprechen von Kann-Bestimmung. Dieser Antrag sagt etwas anderes. Dieser Antrag sagt nichts von Profilen. Ich verstehe jetzt schon, was Sie unter erweitertem Aufgabengebiet meinen. Dieser Antrag sagt aber nichts davon. Dieser Antrag ist, so wie er dasteht und vorgegeben ist, nichts anderes als ein Freibrief, eine Schule nach dem SPES-Modell einzuführen. Und da kann nun die Regierung daraus machen was sie will, das «Kann» ist für sie keine Hinderung. Und es wird auch kein Bedarf verlangt.
Mir ist klar, was Sie wollen, wenn irgendein Bedarf sich ergeben sollte. Aber den Bedarf muss man nicht abwarten, denn da gibt es andere Leute, die daraus etwas anderes machen werden und beabsichtigen vielleicht zu tun. Das ist ein Freibrief dafür. Ich sage es nochmals: Damit machen Sie den ersten Schritt zur Abschaffung der Dreigliedrigkeit, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht. Sie definieren es ganz deutlich. Was Sie vielleicht unter erweitertem Aufgabenbereich verstehen und jetzt auch wieder angeführt haben, das kann ich nachvollziehen, aber es steht hier anders: «Als erweiterte Aufgaben gelten die in Art. 39 und 54 angeführten Aufgaben». Art. 39 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben der Oberschule, Art. 54 des Schulgesetzes definiert die Aufgaben des Gymnasiums. Das ist die Erweiterung, die Sie sich wünschen und das gibt nun wirklich den Freibrief, eine neue Schule einzuführen, ohne dass irgendein Bedarf besteht. Das müssen wir uns einfach im Klaren sein. Ich habe mir noch viele Punkte aufgeschrieben, aber ich verzichte jetzt, darauf einzugehen, weil das ist der wesentliche Punkt, warum man diesen Antrag einfach nicht annehmen kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben Recht, wir könnten die Diskussion noch lange weiterführen. Ich würde aber vorschlagen, dass wir hier langsam zum Ende kommen. Ich gebe noch den beiden Abgeordneten, die in der Reihe stehen, das Wort und dann dem Herrn Regierungsrat noch die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Dann möchte ich mit der Behandlung des Traktandums weiterfahren.Abg. Doris Beck
Danke schön. Wirklich nur ganz kurz zum Votum des Abg. Gerold Büchel: Sie haben gesagt, die Position der Antragsteller verstehen Sie, Sie würden aber auch die Position der Kritiker verstehen. Und Sie haben auch gesagt, die sind nicht deckungsgleich. Das ist ja genau das Thema. Warum sind sie nicht deckungsgleich? Die einen reden von der Auflösung der Dreigliedrigkeit. In unserem Antrag ist nie die Rede von der Auflösung der Dreigliedrigkeit.
Dann ist vorhin vom Abg. Albert Frick gesagt worden, dass wir quasi ungewollt ein Tor öffnen mit der Definition «mit erweiterten Aufgaben» und er hat die Gesetzesartikel kritisiert. Ich muss sagen, die Definitionen sind exakt die gleichen wie für die Sportschule. Und das verstehe ich jetzt halt nicht. Wieso soll das für eine andere Schule anders sein? Das ist das Einzige, was ich hier noch beifügen möchte. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich muss hier keine Ausführungen mehr machen, weil die Position die Regierung im Bericht und Antrag bzw. in dieser Stellungnahme enthalten ist. Insbe-sondere vertritt die Regierung die Meinung, dass das, was die Regierung dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt, eine mehrheitsfähige Vorlage ist.
Ich möchte mich vielmehr deshalb zu Wort melden, weil ich zuerst einmal der Ansicht bin, dass wir legistisch eigentlich zuerst die Artikel 51b bis 51d hätten behandeln müssen und dieser Antrag erst nach dem Art. 51d dann auch entsprechend behandelt wird, also nicht, dass es hier eine Konfusion gibt. Es müsste dann bei diesem Zusatzantrag übrigens heissen «Überschrift vor Art. 51e». Und in Art. 51f Abs. 3: «Die Regierung regelt das Nähere, insbesondere über die Aufnahme und Übertrittsbedingungen». Das wäre dann auch legistisch korrekt. Das noch zur Ergänzung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Es wird selbstverständlich keine Konfusion geben. Das war ein elektronisches Missverständnis zwischen dem Abg. Werner Kranz und mir, dass ich ihm Gelegenheit gegeben habe, das schon vorher einzubringen. Wir fahren, wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, bei der Behandlung des Traktandums fort.
Das Erste ist die Bekanntgabe des Abstimmungsresultates von Art. 43, über das wir schon abstimmt haben.
Ich bitte Sie, das Resultat noch bekannt zu geben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das entspricht dem, was ich mir notiert habe. Danke schön.
Dann kommen wir weiter zu den Art. 51b bis 51d, bevor wir dann zu diesem neu vorgeschlagenen Artikel kommen.
Ich bitte Sie, Art. 51b zu lesen. Art. 51b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 51c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 51c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 51d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Somit kommen wir zu den Anträgen des Abg. Werner Kranz und seiner Mitinitianten. Sie haben diese Artikel alle schriftlich vorliegend.Abg. Peter Büchel
Ich stelle den Antrag auf Abstimmung per Namensaufruf.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können Sie natürlich machen, sofern Sie Unterstützung bekommen.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ich kann diesen Antrag unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zu Überschrift vor Art. 51e. Sie haben ihn vor sich. Es hat insofern eine Korrektur gegeben, als es heissen muss: «Überschrift vor Art. 51e, 4. Abschnitt, Realschule mit einem erweiterten Aufgabenbereich».
Dann werden wir über Überschrift vor Art. 51e 4. Abschnitt abstimmen: Ich rufe die Namen in alphabetischer Reihenfolge auf und bitte Sie, Ja oder Nein zu sagen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja.Abg. Christian Batliner
Nein.Abg. Manfred Batliner
Nein.Abg. Doris Beck
Ja.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Gisela Biedermann
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nein.Abg. Gerold Büchel
Nein.Abg. Peter Büchel
Ja.Abg. Albert Frick
Nein.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Nein.Abg. Rainer Gopp
Nein.Abg. Peter Hilti
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Nein.Abg. Werner Kranz
Ja.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Nein.Abg. Gebhard Negele
Nein.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ja.Abg. Harry Quaderer
Nein.Stv. Abg. Leander Schädler
Nein.Abg. Thomas Vogt
Nein.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir abgestimmt. Der Antrag hat sieben Stimmen erhalten und ist somit abgelehnt.
Wir kommen somit zu Art. 51e: Sie haben ihn schriftlich vor sich liegen, ich brauche ihn nicht zu lesen. Ich nehme an, die Namensabstimmung gilt auch für diesen Artikel. Wenn ja, müssten Sie einen Antrag stellen.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, langsam aber sicher wird das System strapaziert meines Erachtens. Das kann ja nicht mehr Ihr Ernst sein, dass man über so etwas mit Namensabstimmung abstimmt. Ich akzeptiere diesen Entscheid, den man vorher getroffen hat. Aber dass man hier jede einzelne Position mit Namensabstimmung macht, wobei es ganz klar ist, was dabei herauskommt, das kann ich beim besten Willen jetzt nicht mehr nachvollziehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe nur gefragt, ob das gewünscht wird. Und wenn es gewünscht wird, werden wir das auch so machen.Abg. Elmar Kindle
Ich habe jetzt nur meine Meinung gesagt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das steht Ihnen natürlich zu.Abg. Doris Beck
Ich komme auf Ihre Frage zurück: Nein, ich glaube mindestens die Antragsteller zu vertreten. Ich denke, die eine Abstimmung war für den ganzen Antrag gemeint. So habe ich das verstanden mit dem Antrag. Ich glaube nicht, dass es einen Sinn macht, hier über jeden Artikel abzustimmen. Es war ein Antrag und der Antrag ist in sich vollständig. Wenn einzelne Artikel fehlen würden, ist es gar nicht mehr vollständig. Ich weiss nicht, wie man damit jetzt ganz konkret umgeht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Nein, das hat sicher einen pragmatischen Ansatz. Also ich bin da mit Ihnen einverstanden, wenn Sie den Antrag als in sich geschlossen mit Art. 51e und f betrachten, dann belassen wir das so. Laut Geschäftsordnung wird in der 2. Lesung artikelweise abgestimmt. Aber in diesem Fall, wenn Sie diesen Antrag als in sich geschlossen betrachten, dann nehme ich das so zur Kenntnis.
Dann können wir weiterfahren mit Art. 52.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52c Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52c Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 52d Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52d Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 52e Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52e Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 52f Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 52h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52h steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich komme zum Streichungsantrag: Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme auf die 2. Lesung ausgeführt, dass die Möglichkeit der Zusammenlegung der Schulleitungen der Berufsmittelschule und des Gymnasiums belassen werden soll und führt als Begründung ihrer Überlegung die in der Privatwirtschaft zum Teil sehr unterschiedlichen Geschäftszweige an, welche auch dort vom selben Management geführt würden. Wir, die Abgeordneten Doris Beck, Peter Büchel, Günther Kranz und ich sprechen uns auf Basis folgender Überlegungen gegen eine mögliche Zusammenlegung der Schulleitungen der Berufsmittelschule und des Gymnasiums aus:
Das Liechtensteinische Gymnasium ist ein Langzeitgymnasium, welches sieben Jahre dauert. Diese Bildungseinrichtung hat ein anderes Bildungsverständnis als eine berufsbegleitende Berufsmittelschule, welche vor allem im Erwachsenenbereich tätig ist. Dies zeigt unter anderem unser Bildungssystem deutlich auf, da die Kunden der Berufsmittelschule vorwiegend aus dem dualen Bildungsbereich stammen. Wir sind der Überzeugung, dass die Leitung der Berufsmittelschule aus Gründen von künftigen Entwicklungsmöglichkeiten und Innovationspotenzial nicht der Leitung des Langzeitgymnasiums unterstellt, sondern vielmehr wie bisher von einer eigenen Schulleitung autonom geführt werden und sich weiterhin an der laufenden Entwicklung der Berufsbildung und vor allem der Wirtschaft orientieren sollte.
Die Berufsmittelschule mit ihren Kunden vorwiegend aus dem Bereich der dualen Berufsbildung weist zudem ein grosses Wachstumspotenzial - ich erinnere da an die Einführung der einjährigen Tagesberufsmittelschule - auf, geniesst bei der heimischen Wirtschaft einen hohen Stellenwert und wird mit grosser Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren mehr Raumbedarf benötigen. Es stellt sich daher aus unserer Sicht die Frage, ob der heutige Standort beim Langzeitgymnasium der richtige ist oder ob mittelfristig ein neuer Schulstandort zwingend vonnöten sein wird. Dieser grundsätzliche Aspekt ist mit der im September-Landtag überwiesenen Interpellation «Schulstandorte und Schulraumplanung» aufgeworfen worden und ist unter anderem im direkten Zusammenhang mit dem von Regierung am 20. September 2011 getroffenen Entscheid «Erweiterung des Langzeitgymnasiums für CHF 24 Mio.» zu sehen.
Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Formulierung ist zudem unklar, welcher Schule - BMS oder LG - die Oberaufsicht der Schulleitung zukommen würde. Auch die unterschiedlichen Kommissionstätigkeiten der beiden Schulen wären unserer Meinung nach vorgängig in eine gesamtheitliche Betrachtungsweise mit einzubeziehen. Ich erinnere da an die Berufsmaturakommission und an die Maturakommission.
Die BMS verfolgt die Ideologie von der Praxis, also über die Berufsbildung, hin zur Fachhoch- oder Hochschulreife. Das LG verfolgt die Ideologie von der Theorie, also von der schulischen erweiterten Allgemeinbildung, hin zur Hochschulreife und dies soll – aus unserer Sicht - auch in Zukunft so bleiben.
Abschliessend sei vollständigkeitshalber erwähnt, dass die lehr- und berufsbegleitenden Berufsmaturitätsschulen in der Schweiz in der Regel bei den Berufs- und Weiterbildungszentren geführt werden. Also auch in der Schweiz gibt es unseres Wissens keine Schulleitung, die gleichzeitig ein Gymnasium und eine Berufsmaturitätsschule führt. Und genau dieser Zustand wird den grafischen Darstellungen, wie das Bildungswesen in der Schweiz oder hier in Liechtenstein aufgebaut ist, eindeutig wiedergegeben.
Auf Basis der gemachten Ausführungen beantragen wir, den Abs. 2 von Art. 52h zu streichen. Danke. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann die Argumentation der Befürworter dieses Streichungsvorschlags verstehen. Persönlich geht er mir aber fast ein bisschen zu weit. Ich würde es eigentlich gerne sehen, wenn hier eine Möglichkeit geschaffen würde zum Beispiel - ich versuche eine Formulierung: «Die Regierung kann auf Antrag beider Schulleitungen die Leitung der Berufsmittelschule und Leitung des Gymnasiums zusammenlegen». Das ist einfach eine Stufe weniger und die betreffenden Schulen bzw. Schulleitungen werden gefragt, wenn es Sinn macht. Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht irgendwann einmal sinnvoll ist, dass man so eine Koppelung macht, auch wenn es heute im Moment eher widersprüchlich ist. Im Moment sehe ich wirklich auch keinen Sinn darin, dass man diese Schulleitungen zusammenlegen können sollte. Weil die haben wirklich von der Ausrichtung her ganz andere Angebote, ein ganz anderes Klientel. Aber wer weiss, was in zehn Jahren ist. Wer weisst, was in fünf Jahren ist. Vielleicht wäre man froh, wenn man eine Möglichkeit hätte. Nur würde ich dann beliebt machen, dass quasi ein Antragsrecht der Schulen hier eingeführt wird. Ich möchte einfach die Regierung fragen, wie sie zu einer allfälligen Ergänzung «auf Antrag der Schulen» steht. Danke.
Abg. Gerold Büchel
Besten Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann diesem Antrag einiges abgewinnen. Generell wäre er allerdings nicht notwendig, weil er einfach mehr Spielraum zulässt. Aber ich lese hier in diesem Bericht natürlich zwischen den Zeilen auch noch ein anderes Thema. Und da habe ich es mit den Antragstellern. Ich habe ein wenig ein fehlendes Vertrauen bezüglich den künftigen Schritten, auch wenn Schulstandorte und Schulraumplanung hier geschrieben wird. Und ich kann den Ausführungen des Abg. Hilti auch generell zustimmen. Es gibt sicherlich Konstellationen, wo es vielleicht gut wäre, wenn man das unter einen Hut nehmen könnte. Aber so, wie es hier geschrieben ist, vor allem in diesem Antrag, denke ich einfach, ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Spielraum wirklich zulassen möchte für die Regierung. Einfach weil hier Entscheidungen schon getroffen worden sind, ohne dass eine Debatte im Landtag geführt worden ist, oder zumindest erscheint es so. Und ich möchte auch noch die Ausführungen der Regierung abwarten. Aber ich kann mir gut vorstellen, auch diesen Antrag zu unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann einem Antragsstellungsrecht der Schulen gar nichts abgewinnen. Ich denke, dass dieser Vorschlag bleiben soll, dass die Regierung mit dieser Kann-Bestimmung die Weichen stellen kann und dass das so offen und frei bleibt. Und da traue ich der Regierung, dass sie das entsprechend richtig macht. Es kann auch einmal eine Situation kommen, wo es wirklich absolut sinnvoll ist und auch Synergien mit sich bringt. Ich werde für die Beibehaltung des Regierungsantrages stimmen.Abg. Doris Beck
Nur ganz kurz: In Abs.1 heisst es: «Die Regierung bestellt für die Berufsmittelschule die Schulleitung». Und in unseren Augen würde das vollkommen reichen. Es braucht keine zusätzliche Kann-Bestimmung. Sie haben die Begründung im Antrag gehört. Und ich denke, ich habe es da mit dem Abg. Gerold Büchel, ich habe zuerst gedacht, als ich den Vorschlag des Abg. Peter Hilti hörte, okay, das wäre auch noch eine Variante. Aber ich bin der Meinung, das muss jetzt überhaupt nicht gesetzlich verankert werden. Ich sehe überhaupt keine Not, das jetzt zu tun. Für mich ist das ein Präjudiz schaffen für etwas, wozu ich danach wahrscheinlich, je nachdem, wie es ausgeht, nicht stehen kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Ich glaube wirklich, dass diese Formulierung, wie sie hier steht, einfach sämtliche denkbaren Optionen offen lässt. Und ich glaube, da vergeben wir uns jetzt gar nichts. Wenn aus irgendwelchen Überlegungen diese Synergie gewünscht wird, sei es räumlich oder was immer, dann besteht die Möglichkeit. Kommen andere Möglichkeiten ins Spiel, sagen wir eine örtliche, völlige Trennung der BMS und des Gymnasiums, dann wird dieser Artikel kaum angewendet werden. Also ich sehe hier absolut keine Einschränkung für irgendwelche Optionen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat ja dargelegt, weshalb sie hier eine Kann-Bestimmung dem Landtag zur Beschlussfassung vorschlägt, weil eben die entsprechenden Möglichkeiten für die Zukunft offen gehalten werden. Wenn der Landtag hier keinen entsprechenden Handlungsspielraum der Regierung übergeben will, dann hat die Regierung das so zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte aber beliebt machen, dass dieser Abs. 2, so wie er hier steht, übernommen werden sollte, und dass die Regierung an ihrem Antrag zur zur Anmerkung festhält, ob es besser ist, wenn hier steht, dass auf Antrag der Schulen das passieren kann: Im Schulsystem ist es generell so, dass immer auf Dialog gesetzt wird und nicht irgendwie eine Schule gezwungen wird, etwas zu machen. Wenn es also zu einem solchen Schritt kommen würde, würde das sicherlich zuerst im Dialog miteinander ausgeräumt.
Ich möchte auch zum Ausdruck bringen, dass, selbst wenn es zu einer räumlichen Zusammenlegung der beiden Schulen kommt, dass das nicht automatisch heisst, dass die Schulleitungen zusammengelegt werden müssen. Überhaupt nicht. Wir wollen das - und jetzt spreche ich aus der Sicht der Regierung - einzig als Option drinnen haben. Es gibt auch keine konkreten Überlegungen oder Anstalten, dass man jetzt diese Schulleitungen zusammengelegt. Wir haben dargelegt, weshalb es Sinn machen könnte, weshalb es sinnvoll sein kann, eine solche Bestimmung im Gesetz zu haben. Weil sowohl die BMS als auch das Liechtensteinische Gymnasium bereiten auf die Matura vor. Damit hat man einen Zugang zu den Hochschulen, das wissen Sie, zu den Hochschulen, zu den Fachhochschulen mit der BMS in der Schweiz, aber auch zur Universität in Liechtenstein und zu den Universitäten in Österreich. Das Gleiche gilt für die LG-Matura.
Wir können uns auch vorstellen, dass es vielleicht eine Nutzung von Synergien und von Ressourcen bei beiden Schulen gibt. Sie wissen es auch, dass Lehrerinnen und Lehrer mit der gleichen Qualifikationsstufe an beiden Schulen unterrichten. Also es gibt sicherlich hier Synergien. Aber letztendlich ist es der Entscheid des Landtages, was er mit dieser Bestimmung macht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Lassen Sie mich präzisieren, warum ich hier diesen Antrag auch mit gutem Grund unterstützen könnte: Wenn es tatsächlich so ist, dass der Erweiterungsbau für das Langzeitgymnasium, welcher mit CHF 24 Mio. in den Medien zu lesen war, unter anderem so gross ausgestattet wird, damit eine BMS an dem Standort umgesetzt werden kann, dann ist es eine Standortfrage. Und es ist richtig, das gehört eigentlich nicht hier rein. Aber es ist schade, dass wir diese Diskussion nicht in der richtigen Reihenfolge führen können. Es ist einfach so, dass im letzten Hochbautenbericht für das Langzeitgymnasium zwei Varianten - wenn ich mich richtig erinnere, Sie dürfen mich dann gerne korrigieren - zwei Varianten formuliert worden sind, eine für CHF 6 Mio. und eine für CHF 11 Mio. und jetzt werden CHF 24 Mio. kommuniziert in den Medien. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Erweiterungsbau handelt, auch um Schulen handelt, die nicht unbedingt dort sein müssten. Und dann frage ich mich schon, ob diese Hälfte von den CHF 24 Mio. in Kombination mit einem anderen Schulsystem auch andere Varianten zuliesse. Und da unterstütze ich auch die Interpellation, die noch nicht beantwortet ist. Und das ist für mich der Grund, wieso ich sage: Rein inhaltlich unterstütze ich die Argumentation aller Votanten, also es steht auch hier drin, im Management ist das auch üblich, dass man auch unterschiedliche Bereiche führt. Ich sage einfach ganz klar: Sehr geehrte Regierung, ich bin nicht einverstanden mit dem eingeschlagenen Weg, den Sie per Regierungsbeschluss entschieden und auch schon kommuniziert haben. Im Landtag war das bis dato meines Wissens noch nicht Thema. Sie haben Ihre Entscheidung getroffen, den Weg eingeschlagen. Ich kann den Weg so nicht unterstützen. Ich denke, es würde Wege geben, um auch einen Standort im Unterland zuzulassen. Der ist hier drin und da verstehe ich die Initianten, da unterstütze ich auch die Initianten. Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich gehöre nicht zu den Initianten dieses Antrags, dennoch habe ich mir meine Gedanken dazu gemacht und eigentlich bin ich dafür, dass man sich so viele Möglichkeiten offen behält wie man möchte. Nur habe ich bei Art. 52h Abs. 2 einfach nicht erkennen können, was denn der Sinn wäre von einer Zusammenlegung der Leitung der Berufsmittelschule und der Leitung des Gymnasiums, da - wie auch heute hier verschiedentlich ausgeführt wurde - diese Ausbildungswege total verschieden sind. Der eine ist ein dualer Ausbildungsweg und auf die Praxis ausgerichtet und der andere ist der gymnasiale Ausbildungsweg, der normalerweise zum universitären Studium führt. Ich kann mir nicht vorstellen ganz konkret, was denn die Gründe dafür sein könnten, dass man diese Leitungen zusammenlegen würde. Es ist mir dann schon auch der Verdacht aufgekommen, dass hier mit diesem Abs. 2 eine Standortfrage geregelt und zementiert werden soll. Damit wäre ich nicht einverstanden und ich bitte die Regierung nochmals auszuführen, was denn ein konkreter Anlass sein könnte, weshalb man die Leitungen der Berufsmittelschule des Gymnasiums zusammenlegen sollte.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe nur noch einen Kommentar zur Aussage des Bildungsministers: Und zwar hat er gesagt, dieser Artikel, wenn er so steht, auch wenn man die Schulleitungen dann zusammenlegen würde, das heisst nicht, dass die Schulleitungen räumlich auch zusammen sein müssen. Ich muss ehrlich sagen, diese Aussage hat jetzt mein Vertrauen nicht gestärkt. Weil dann sehe ich den Sinn schon gar nicht mehr, wenn das so sein sollte. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann es ganz kurz machen: Ich kann grundsätzlich das Votum des Abg. Albert Frick verstehen, dass man sich mit diesem Abs. 2 alles offenlässt. Aber ich muss ehrlich sagen, ich habe mit dem Vorgehen der Regierung, wie sie vor einem Monat kommuniziert und umgesetzt hat, das Vertrauen in die Schulbautenplanung verloren. Das ist bei mir nicht mehr vorhanden. Ich befürchte, dass die Regierung genau diese oder eine solche oder ähnliche Umsetzung dann vollziehen wird und das unter Umständen als Argument für eine offenere Schulbautenplanung verwenden wird. Und deshalb werde ich den Antrag unterstützen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade an den Abg. Gopp anschliessen. Im Bereich der Schulbautenplanung hätte ich dann auch meine Mühe. Da möchte ich dies unterstützen. Aber der Regierungsrat Quaderer hat nicht erwähnt oder hat als Beispiel genannt, dass, wenn beide Schulen am gleichen Ort wären, es möglich wäre, dass man eben die Leitung zusammenführt, aber eben auch nicht. Aber man kann auch eine Leitung zusammenführen, wenn sie an verschiedenen Schulstandorten ist. Ich nehme an, dass kompetente Personen bestellt werden, dass das auch möglich sein muss und das ist auch kein Problem. So lange Wege haben wir in Liechtenstein nicht. Verschiedene Schulsysteme können einander bereichern und ein Teil dieser organisatorischen und Führungsaufgaben sind die gleichen bei den Schulen. Und die Bereiche können sich dann eben auch noch bereichern und auch kreative Lösungen bringen, wenn das verschiedene Richtungen sind. Darum stehe ich dafür ein, dass wir das so belassen, aber diese Enttäuschung bei der Schulbautenplanung teile ich natürlich. Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Vielleicht eine kurze Antwort an die Frau Abg. Amann-Marxer, was ein möglicher Grund sein könnte, die Leitung der beiden Schultypen zusammenzulegen: Ein möglicher Grund könnte sein, dass dort dieselben Lehrpersonen unterrichten. Im Übrigen möchte ich sagen, dass mir keineswegs ein Stein aus der Krone fällt, wenn diesem Antrag stattgegeben wird. Dass das auch klar ist.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich war wirklich lange Zeit auch hin- und hergerissen: Ist es sinnvoll, wenn die Regierung die Möglichkeit behält, ob sie es tun wird oder nicht? In Anbetracht dessen, dass die Berufsmittelschule BMS eigentlich fast eine Konkurrenz ist zum Langzeitgymnasium, es ist eine Alternative und irgendwo konkurrenzieren sie sich diese Wege halt, bin ich jetzt zum Schluss gekommen, dass diese Möglichkeit für die nächste Zeit nicht bestehen soll. Man kann ja, wenn die Regierung das beabsichtigt und es Sinn macht, kann man diesen Abs. 2 wieder einführen. Ich werde den Antrag also unterstützen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Man sieht hier, dass auch in diesem Thema Konkurrenz und Kooperation ein Durcheinander und Verwechslungen bringen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe bei meinem ersten Votum gesagt, dass auch eine räumliche Zusammenlegung nicht automatisch bedeutet, dass man die Schulleitungen zusammenlegt. Das habe ich gesagt. Und selbstverständlich wäre es auch heute, wenn sie getrennt geführt sind, also an zwei verschiedenen Standorten möglich die Schulleitungen zusammenzulegen, wenn die rechtliche Möglichkeit rein faktisch besteht. Also da haben Sie Recht, Herr Abg. Batliner. Diese Wege sind also nicht so weit, dass das nicht möglich sein sollte.
Warum soll es möglich sein, diese zwei Schulleitungen zusammenzulegen? Man hat schon einmal von einem Mittelschulzentrum geredet und ich habe es ja bei meinem ersten Votum bereits gesagt. Der Unterschied ist sicherlich im Ausbildungshintergrund von den Schülerinnen und Schülern an den beiden Schulen. Aber es gibt sicherlich die Nutzung von Synergien und Ressourcen von beiden Schularten. Und das hat auch der Abg. Albert Frick nochmals gesagt, das habe ich auch bei meinem ersten Votum gesagt, dass hier an beiden Schulen auch Lehrpersonen unterrichten mit derselben Qualifikationsstufe. Aber noch einmal: Hier ist eine Bestimmung - das darf ich auch so sagen - auf Vorrat drin. Hier gibt es keine konkreten Absichten, diese Schulleitungen zusammenzulegen. Und ich persönlich würde beliebt machen, dass man darüber abstimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Doris Beck
Ich habe jetzt einfach für mich eines mitgenommen und ich hoffe, dass der Antrag wirklich Zustimmung findet. Ich habe ein neues Wort gehört, nämlich Mittelschulzentrum, was ich noch nie gehört habe. Und das bestätigt mich einfach wieder. Ich habe es jetzt wie bei drei, vier Artikeln zuvor: Es war der Abg. Manfred Batliner, der gesagt hat: Da machen wir halt irgendwann eine Gesetzesinitiative oder bringen diesen Artikel ein, wenn wir ihn brauchen. Der Meinung bin ich jetzt schon. Zuerst möchte ich jetzt wissen, was ein Mittelschulzentrum ist und ich möchte einfach die andere Planung zuerst haben, bevor ich einem Kann-Artikel zustimmen kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen über den Antrag des Abg. Werner Kranz. Er beantragt, in Art. 52h den Abs. 2 zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 13 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben.
Wir können nun über den Art. 52h, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, abstimmen, und zwar Art. 52h - Schulleitung - abgesehen vom zweiten Absatz, der ja gestrichen worden ist, dass einfach der erste Absatz entsprechend bestehen bleibt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung des Landtags mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden.
Wir lesen weiter. Art. 57 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie ich bereits zu Art. 9 angekündigt habe - ich wiederhole nicht noch einmal alles, sondern möchte hier einfach auf die Verordnung aufmerksam machen, dass da die Termine rechtzeitig berücksichtigt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so aufgenommen.
Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 57 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 58 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Antrag stellen auf Streichung des letzten Satzes «Die Schulleitung hat beratende Stimme». Die Schulleitung ist bisher Mitglied der Maturakommission. Das war bisher so und wir sind gerade im Begriffe, den Schulen mehr Autonomie zuzugestehen. Ich sehe eigentlich nicht ein, warum die Schulleitung hier jetzt eigentlich in diesem Falle zurückgebunden werden soll. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, geht es darum, hier eine Bestimmung aufzunehmen, dass auch, wenn ein privates Gymnasium die Matura durchführt in diesen Bereichen, welche dann das private Gymnasium betreffen, eben auch die Schulleitung mit beratender Stimme Einsitz nehmen kann. Ansonsten wäre das eine Ungleichbehandlung, wenn man hier dem Rektor des Liechtensteinischen Gymnasiums Einsitz gewähren würde. Wenn wir dann beispielsweise sieben oder acht private Schulen hätten, dann würde das einfach auch die Grösse der Maturakommission sprengen. Weil dann müssten wir jeweils auch dem Schulleiter hier fixen Einsitz geben. Das ist der Hintergrund, weshalb hier die Schulleitungen mit beratender Stimme vorgeschlagen sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Ich danke der Regierung für diese Erklärung und ich kann dies auch so nachvollziehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Heisst das, Sie ziehen Ihren Antrag zurück?Abg. Albert Frick
Ja, dann ziehe ich meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 58 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 58b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 73a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 77 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 83 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 88 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 102 Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 102 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 108 Abs. 1 Bst. l, m und o sowie Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 108 Abs. 1 Bst. l, m und o sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 111 Abs. 1 Bst. c sowie 2 Bst. a und b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 111 Abs. 1 Bst. c sowie 2 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 125 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 125 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 126 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 126a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 128 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 128 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 130 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 130 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 131a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 131a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131a Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131a Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben einhellig mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Damit ist diese Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 26 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben einhellig mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und somit die Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Anhang Pos. 13 und 13.1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Pos. 13 und 13.1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Anhang Pos. 16.1 und 16.2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Pos. 16.1 und 16.2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden einhellig zugestimmt, diese Vorlage damit abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 19 abgeschlossen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Bevor wir zu Traktandum 20 kommen, habe ich noch eine Unterlassungssünde zu beichten. Darauf hat mich der Abg. Wendelin Lampert aufmerksam gemacht. Und zwar habe ich beim letzten Traktandum betreffend das Gesetz über die AHV den von der Regierung auf diese 2. Lesung eingebrachten Art. 53ter - ich lese ihn kurz vor: «Art. 53ter - Aufgehoben» - nur in 2. Lesung und in der Schlussabstimmung gelesen. Das stimmt natürlich, das ist eine Unterlassungssünde, und dafür entschuldige ich mich. Allerdings, wenn ich die Geschäftsordnung Art. 30 ansehe, da steht «wird in der Regel in 2. Lesung», also in 1. und 2. Lesung gelesen. Und da ich in diesem Falle eher den pragmatischen als den formalistischen Ansatz verfolge, denke ich, wenn Sie einverstanden sind, dass das so in Ordnung ist. Ich habe es jetzt auch noch einmal gelesen. Zum einen habe ich bei der 2. Lesung gefragt, ob es Wortmeldungen gibt. Es gab keine Wortmeldungen. Dann bei der Abstimmung über den Art. 83ter hat es eine eindeutige Mehrheit gegeben und bei der Schlussabstimmung ebenfalls, sodass, wenn aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird, wir diesen Artikel nicht noch einmal hervorziehen müssen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie damit einverstanden sind und danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Grosszügigkeit. -ooOoo-