Beschluss Nr. 83/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge) (Nr. 93/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 24: Bericht und Antrag der Regierung betreffend den Beschluss Nr. 83/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 93/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der gegenständliche Beschluss Nr. 83/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses hat eine Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zum Ziel. Insbesondere soll eine so genannte Stillhaltefrist von 10 Tagen eingeführt werden, welche den Bewerbern und Offertstellern die Möglichkeit geben soll, die Vergabeentscheidung zu prüfen und zu bewerten, ob es angemessen ist, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Diese 10-tägige Stillhaltefrist sieht vor, dass die Vergabebehörden zwischen der Zuschlagsentscheidung und der eigentlichen Vertragsunterzeichnung mindestens 10 Tage verstreichen lassen müssen. Die Richtlinie sieht ebenfalls Sanktionen wie das Unwirksamerklären einer Vergabe vor, falls die Stillhaltefrist nicht eingehalten wurde.
Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist die Bekämpfung der Direktvergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EWR-Schwellenwerte, die den schwersten Verstoss gegen das EWR-Vergaberecht darstellt. Solche Verträge können für unwirksam erklärt werden, wenn sie rechtswidrig ohne Transparenz und ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergeben wurden. In diesen Fällen muss der Auftrag neu ausgeschrieben werden, ausser, wenn zwingende Gründe eines Allgemeininteresses dem entgegenstehen würden.
Ich empfehle den Abgeordneten, dem Beschluss Nr. 83/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?
Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden und ich bitte, ihn zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 83/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 1. Juli 2011 betreffend die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung derRichtlinien 89/665/EWG und 92/123/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbes-serung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge die Zustimmung erteilen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig die Zustimmung mit 23 Stimmen erteilt und gleichzeitig haben wir Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-