Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 72/2011); [1. Lesung: 22. September 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 118/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.
Wir haben diese Vorlage am 22. September 2011 in 1. Lesung behandelt. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 118/2011.
Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. Somit können wir die 2. Lesung vornehmen. Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, ich habe eine Einfügung vorzuschlagen zu Art. 6. Es soll unter Art. 6 des Landwirtschaftsgesetzes ein Abs. 2d oder ein Abs. 6 mit folgendem Inhalt ergänzt werden. «Als Landwirtschaftsbetrieb werden auch Versuchs- oder Schulbetriebe anerkannt, welche vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung befreit sind». Dieser Text ist analog der entsprechenden Bestimmung im Schweizer Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.
Liechtenstein ist ein Hightech-Land. Bildung, Forschung und Entwicklung sind die wichtigsten Ressourcen für die Zukunft. Vom Klima her ist unsere Gegend optimal für Obstanbau. Das war auch früher schon ein wichtiger Teil der Landwirtschaft. Forschungsanstalt bedeutet nicht, dass man den Boden kaputt macht. Im Gegenteil, insbesondere die Vielfalt der Sorten, alte und neue Sorten, deren Gedeihen in unserem Klima und bei biologischer Landwirtschaft sind gemäss Aussagen von Fachleuten weitgehend unerforscht. Nicht nur bei Obst, sondern auch bei Getreide, Gemüse etc. Das Schweizer Landwirtschaftsgesetz sieht Forschungs- und Schulungsanlagen explizit vor und stellt sie mit Landwirtschaftsbetrieben gleich. Das sollte bei uns ebenfalls möglich sein. Unsere Landwirtschaftspolitik mit der Alpwirtschaft wird mit hohen Beiträgen gefördert. Kleinere Betriebe, die biologische Landwirtschaft mit innovativen Produkten betreiben, sollten auch eine Chance haben. Bioproduktion bedeutet auch möglichst kurze Transportwege. Das heisst, im Land sollte es auch Bioobstbauern geben dürfen und erwünscht sind auch Forschungsanstalten, insbesondere im Biobereich. Nur so kann die Nachhaltigkeit garantiert werden und nur, wenn Forschung zugelassen wird, kann es Innovationen geben. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass gemäss Art. 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, spätestens 10 Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden müssen. Und dieser Artikel war in der Gesetzesvorlage nicht enthalten. Das ist der eine Punkt.
Aber jetzt zum Inhaltlichen: Wenn wir diesen Antrag trotz alledem so annehmen wollten, dann würden wir die Grundsätze des Landwirtschaftsgesetzes respektive Art. 6 des Landwirtschaftsgesetzes doch eher torpedieren. Weil grundsätzlich geht es da um die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb und da ist eine unter mehreren Voraussetzungen, dass es sich um einen bodenbewirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieb handeln muss. Das ist bei Obstbaumplantagen und solchen ähnlichen Anpflanzungen eben nicht der Fall. Ausserdem würde mit so einer Formulierung auch ein weiteres Erfordernis für die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb jetzt umgangen werden können, dass nämlich ein minimaler Arbeitsbedarf pro Jahr in der Landwirtschaft gegeben sein muss.
Und dann drittens auch noch die Voraussetzung, dass der Bewirtschafter über eine Ausbildung als Landwirt mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Berufsausbildung verfügen muss. Also ich denke, wenn wir das so übernehmen wollten, dann würden wir jetzt die Bauern, die jetzt als anerkannter Landwirtschaftsbetrieb gelten und solche, die auch ein Befähigungszeugnis haben, und die anderen, die das nicht hatten, über eine Übergangsfrist das nachzuholen hatten, doch benachteiligen. Das ist der eine Punkt.
Und der zweite Punkt ist, dass man als anerkannter Landwirtschaftsbetrieb eben verschiedene Förderleistungen bekommt. Wenn es darum geht, dass man Bioobstbau betreiben will, kann man das machen. Das ist auch ohne diesen Zusatzantrag möglich, allerdings eben nicht gefördert. Ich glaube, dieser Antrag entspricht nicht dem Sinn des Landwirtschaftsgesetzes. Das möchte ich Ihnen nur auf den Weg geben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen. Was die Geschäftsordnung betrifft, so haben Sie vollkommen Recht.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die formalen Bedingungen können auch grosszügig ausgelegt werden, wenn man möchte. Ich möchte ja hier keinen neuen Artikel einfügen, sondern einen Absatz bei einem bestehenden Artikel anfügen.
Zum Inhalt: Im Obstbau sind Biobetriebe sehr selten. Es gibt Betriebe mit Biozertifikat und Erfahrung im Obstbau unter vollständigem Verzicht auf Chemie. Es sollte in der Landwirtschaft innovatives Denken und Handeln ermöglicht werden. Ich denke, in wirtschaftlich engen Zeiten ist es umso wichtiger, dass wir Menschen mit Ideen nicht hindern, sondern fördern. Bei der Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb geht es auch darum, dass in der Landwirtschaftszone produziert werden kann. Es wäre doch meines Erachtens sinnwidrig, wenn in anderen als landwirtschaftlichen Zonen produziert werden müsste.
Ich appelliere einfach an die Abgeordneten, das Bild der Landwirtschaft nicht so eng zu sehen, dass es nur auf Getreideanbau und Viehzucht beschränkt ist. Ich denke, gerade Biobetriebe verdienen es, anerkannt und gefördert zu werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe noch eine Frage: Ich habe Ihren Antrag am Anfang nicht richtig mitbekommen. Betrifft er einen bestehenden Artikel?Abg. Marlies Amann-Marxer
Der bestehende Art. 6 im Landwirtschaftsgesetz. Dort heisst es «Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb - Art. 6 Abs. 1 - Der Landwirtschaftsbetrieb einer natürlichen Person wird anerkannt, wenn» und dann kommt die Aufzählung von a bis l, und dann kommt Abs. 2 a bis c. Und dort würde ich einen Abs. 2d einfügen wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es betrifft nicht einen Artikel, der in der Gesetzesvorlage aufscheint?Abg. Marlies Amann-Marxer
Der Art. 6 ist im Landwirtschaftsgesetz enthalten, aber nicht in dieser Vorlage explizit aufgeführt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, dann kann er gemäss Geschäftsordnung auch nicht hier vorgebracht werden.Abg. Marlies Amann-Marxer
Dann stelle ich den Antrag, der Landtag möge darüber befinden, ob dieser Absatz aufgenommen werden könnte, wenn er die mehrheitliche Zustimmung finden würde.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube, ich kann diesen Antrag nicht zur Abstimmung bringen, weil es letztendlich einfach nicht der Geschäftsordnung entspricht.Abg. Marlies Amann-Marxer
Dann nehme ich das zur Kenntnis.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff.1?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bin auch der Meinung, dass wir die Geschäftsordnung wahren sollten. Vielleicht einen Vorschlag zur Güte: Ich würde empfehlen, wenn man das einfügen möchte, per Gesetzesinitiative einen Vorstoss zu machen. Und dann werden wir sehen, ob das eine Mehrheit findet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir abstimmen über Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 30 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich entschuldige mich, dass ich nicht eine Frage zu diesem Art. 30 stelle, sondern ich habe eine Frage zum Schreiben der VBO, der Vereinigung bäuerlicher Organisationen im Fürstentum Liechtenstein, die sich auf Art. 16 beziehen würde. Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir hier den gleichen Sachverhalt haben wie soeben vorhin?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Artikel bezieht sich ja auf einen Artikel, der hier in der Vorlage nicht aufscheint. So ist die gleiche Bestimmung gültig.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Aber es gibt ja andere parlamentarische Mittel, das später auch noch einzubringen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 30 Abs. 2 und 3 abstimmen: Wer mit diesem Artikel einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 57a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 67 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 69a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 69b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 76 Abs. 1 Bst. f bis h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 Abs. 1 Bst. f bis h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des baugesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 72 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Bevor wir zur Schlussabstimmung kommen, meldet sich noch der Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ist es nicht so, dass es sich bei diesem Baugesetz um eine neue Vorlage handelt und wir nun soeben die 1. Lesung durchgeführt haben und noch eine 2. Lesung und die Schlussabstimmung machen müssten?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie Recht, da habe ich geschlafen.
Dann haben wir die 1. Lesung hinter uns gebracht. Ich stelle den Antrag, die 2. Lesung hier und jetzt durchzuführen, wenn die Regierungsrätin einverstanden ist. Wer damit einverstanden ist, die 2. Lesung jetzt gleich durchzuführen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden die 2. Lesung beschlossen. Wir können somit zur 2. Lesung schreiten. Ich schlage auch hier vor, diese Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, wenn Sie einverstanden sind.
Das ist so. Dann bitte ich, die 2. Lesung jetzt vorzunehmen. Art. 72 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-