Beschluss Nr. 2/2007 des EFTA-Rats vom 19. April 2007 zur Änderung von Anlage 3 zu Anhang K (gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen) zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Nr. 105/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der November-Landtagssitzung fort.
Bevor wir mit der Behandlung von Traktandum 21 weiterfahren, möchte ich für heute, Freitag, noch folgende Absenzen bekanntgeben: Die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri ersetzt, der Abg. Pepo Frick wird durch die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze ersetzt.
Wir kommen somit zu Traktandum 21: Beschluss Nr. 2/2007 des EFTA-Rats vom 19. April 2007 zur Abänderung von Anlage 3 zu Anhang K zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 105/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung ersucht den Landtag um Zustimmung zum Beschluss Nr. 2/2007 des EFTA-Rats vom 19. April 2007. Ziel des Beschlusses ist es, im Rahmen der Vaduzer Konvention die Niederlassungsfreiheit von Rechtsanwälten im Verhältnis der EWR-Staaten zur Schweiz zu verwirklichen. Das heisst, die schweizerischen Staatsangehörigen in der Ausübung des Rechtsanwalts-Berufes in Liechtenstein den Staatsangehörigen der EWR-Staaten im Sinne von Art. 45 Abs. 3 des Rechtsanwaltsgesetzes gleichzustellen.
Die Schweiz ihrerseits hat die Richtlinie im Verhältnis zu Liechtenstein bereits seit geraumer Zeit umgesetzt. Für Liechtenstein hingegen tritt die Vorlage erst am Tag nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft. Dies, weil in Liechtenstein zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die gesetzlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren.
Dem Antrag der Regierung kann zugestimmt werden, da die Vorlage unbestritten ist und zwischenzeitlich auch die gesetzlichen Grundlagen mit Art. 45 Abs. 3 des Rechtsanwaltsgesetzes geschaffen wurden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat im Jahre 2008 eine Änderung des Rechtsanwaltsgesetzes beschlossen, die es erlaubt, Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten im Hinblick auf die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und Niederlassung den Angehörigen von EWR-Staaten gleichzustellen.
Bereits jetzt können schweizerische Rechtsanwälte auf Grundlage der Anhänge zur Vaduzer Konvention vorübergehend grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen.
Um die schweizerischen Rechtsanwälte den Rechtsanwälten aus den EWR-Staaten auch hinsichtlich des Niederlassungsrechts gleichzustellen, bedarf es der formellen Übernahme der Niederlassungsrichtlinie 98/5/EG in die Vaduzer Konvention.
Mit dem Beschluss 2/2007 des EFTA-Rats vom April 2007 wird die Richtlinie des EU-Parlaments in die Anlage 3 der Vaduzer Konvention übernommen.
Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer befürwortet die Übernahme der Richtlinie in die Vaduzer Konvention und damit die Einführung des Niederlassungsrechts für schweizerische Rechtsanwälte.
Die Gleichstellung von Schweizer Bürgern mit EWR-Bürgern hinsichtlich des Niederlassungsrechts auch für Rechtsanwälte erachte ich als selbstverständlich. Es drängt sich höchstens noch die Frage auf, weshalb die Übernahme so lange nicht erfolgt ist, nachdem die gesetzlichen Grundlagen dafür mit der Änderung im Rechtsanwaltsgesetz vom Landtag schon im Jahre 2008 geschaffen worden waren. Ich empfehle dem Landtag Zustimmung zum Beschluss Nr. 2/2007 des EFTA-Rats.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und die Regierung auch nicht das Wort wünscht, dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Sie beantragt:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 2/2007 des EFTA-Rats vom 19. April 2007 die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-