Abänderung der Strafprozessordnung, des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Abschaffung des Schöffengerichts) (Nr. 112/2011); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 23: Abänderung der Strafprozessordnung, des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Abschaffung des Schöffengerichts).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 112/2011. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Mit dieser Vorlage soll nun das Schöffengericht abgeschafft werden. Das Schöffengericht ist zuständig für eine ganze Reihe von Delikten. Bei den meisten dieser Delikte handelt es sich jedoch um Exoten wie beispielsweise Landfriedensbruch, Landzwang, Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte, Ansammeln von Kampfmitteln, Sprengung einer Versammlung, Amtsanmassung und Erschleichung eines Amtes usw., also um Delikte, die in der Praxis äusserst selten vorkommen.
Diese Delikte sollen nunmehr auf die Einzelrichter und das Kriminalgericht aufgeteilt werden. Vor dem Schöffengericht gab es durchschnittlich jährlich lediglich zwei bis drei Fälle. Insbesondere aufgrund der geringen Geschäftsanzahl halte ich die Kompetenzübertragung vom Schöffengericht auf das Kriminal- und das Landgericht für nachvollziehbar und bin folglich für Eintreten auf diese Vorlage. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich mache es ganz kurz: Ich schliesse mich dem Votum des Abg. Thomas Vogt an und bin auch für Eintreten auf die Vorlage. Nur noch eine Bemerkung: Gemäss § 15 Abs. 6 der Strafprozessordnung ist das Schöffengericht derzeit auch für Schwangerschaftsabbrüche zuständig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Voten der beiden Vorredner anschliessen. Ich bin auch für eine Abschaffung des Schöffengerichtes, das ja eine merklich kleine Anzahl von Geschäften pro Jahr zu verzeichnen hat. Zwei bis drei Fälle durchschnittlich in den letzten Jahren. Es ist sinnvoll, dass das abgeschafft wird für die Vereinheitlichung der Zuständigkeiten. Das ist ein alter Zopf.
Es geht ja schlussendlich um die Aufteilung der Zuständigkeiten auf den Einzelrichter und das Kriminalgericht. Und die Kriterien, die die Regierung gewählt hat, sind für mich sinnvoll, nämlich die Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder Fälle, wo die Laienrichter einen positiven Beitrag leisten können. Das passt für mich alles. Und ich denke auch, dass das Ganze aufgrund der kleinen Fallzahl für die Einzelrichter oder das Kriminalgericht kein Problem wegen dem Arbeitsanfall darstellt. Dort wurden schon die entsprechenden Massnahmen ergriffen und ich bin für Eintreten. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir, nachdem Eintreten unbestritten ist, zur Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 schreiten.
Wir kommen zur 1. Lesung. Art. 100 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in 1. Lesung beraten.
Die Regierung wünscht eine abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Ich weise noch darauf hin, dass Abänderungen der Verfassung auf Seite des Landtags Stimmeneinhelligkeit seiner anwesenden Mitglieder erfordern oder eine in zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen sich aussprechende Stimmenmehrheit von drei Vierteln. Wir werden also die 2. Lesung jetzt durchführen. Ich stelle das aber noch zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ist die abschliessende Behandlung deshalb vorgesehen, damit das Gesetz auf den 1. Januar in Kraft treten kann?Regierungsrätin Aurelia Frick
Eine abschliessende Lesung des Verfassungsgesetzes ist deshalb vorgesehen, weil wir Einstimmigkeit brauchen, um die restlichen Gesetzesvorlagen zu lesen oder sonst in zwei unabhängigen Lesungen zweimal eine Drei-Viertel-Mehrheit bekommen müssen. Damit wir sinnvollerweise die anderen Gesetzesvorlagen lesen können, brauchen wir eine abschliessende Behandlung vom Verfassungsgesetz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Aber ich denke auch, dass es das Ziel ist, dass die gesamte Vorlage per 1.1. in Kraft treten kann wegen dem Rechenschaftsbericht der Gerichte, damit man diesen alten Zopf nicht noch ins neue Jahr mitschleppt. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich würde es auch begrüssen, wenn es auf den 1. Januar in Kraft treten würde. Da wir aber gestern bei einem anderen Traktandum die Diskussion hatten, dass das sowieso nicht geht, stelle ich mir die Frage: Wie geht es dann bei dieser Vorlage?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich denke schon, dass es möglich ist. Angestrebtes Ziel war, dass die Vorlage auf den 1.1. in Kraft treten kann. Wenn das ein späterer Zeitpunkt ist, sieht das sicher nicht so schön aus wie das angestrebt war, aber ist auf jeden Fall auch machbar. Schöner wäre es, wenn es auf den 1.1. wäre, um eben die Rechtsklarheit, die auch der Abg. Batliner erwähnt hat, zu erreichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Gut, dann noch zum Schluss: Ich begrüsse es auch, wenn das auf den 1. Januar in Kraft tritt. Ich denke, die Regierung wird dann alles daran setzen, dass das auch so gemacht wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das ist sicher richtig so. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lasse ich abstimmen: Wer damit einverstanden ist, dass wir die 2. Lesung des Verfassungsgesetzes jetzt durchführen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben.
Damit kommen wir zur 2. Lesung. Art. 100 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt und diese Vorlage abschliessend abgeschlossen.-ooOoo-
gesetz über die abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können uns somit den nächsten Vorlagen zuwenden und kommen zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Wir kommen hier zur 1. Lesung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. § 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 22e Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22e Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 26 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 163 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 163 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 175 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 175 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 176 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 176 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 218 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 218 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 295 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 295 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 312 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 312 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 314 Ziff. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 314 Ziff. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 356 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 356 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung beraten. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Abg. Christian Batliner wünscht noch das Wort. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Sollten wir hier nicht auch die 2. Lesung gerade auch machen? Weil das wäre nicht mehr als konsequent, so wie wir das vorhin besprochen haben. Ich beantrage die 2. Lesung. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke. Das sehe ich genauso.Abg. Diana Hilti
Und ich auch, sonst schaffen wir das Inkrafttreten 1. Januar ganz sicher nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung hat das an sich nicht beantragt, aber ich nehme an, das ist in ihrem Sinn und Geist. Dann stimmen wir ab: Wer damit einverstanden ist, das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 2. Lesung und abschliessend zu behandeln, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 25 Stimmen einhellig die 2. Lesung beschlossen. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf machen, wenn Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. Dann können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. § 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 22e Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22e Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 163 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 163 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich würde hier gerne eine sprachliche Verbesserung vorschlagen, dass wir sagen: «Vor dem Kriminalgericht obliegt es dem Ankläger» anstelle «liegt es ihm ob». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass ich gegen diese sprachliche Verbesserungen nichts einzuwenden habe. Wir haben aber tatsächlich nur das Wort «Schöffengericht» durch «Kriminalgericht» geändert, also keinen Artikel neu formuliert. Vom ursprünglichen § 163 wurde das Wort «Schöffengericht» herausgestrichen und jetzt wird nur noch vom «Kriminalgericht» gesprochen. Aber wie gesagt, gegen eine sprachliche Verbesserung habe ich nichts einzuwenden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Anliegen der Abg. Dr. Wohlwend unterstützen. Es stört den Sprachfluss und es ist auch vom Inhalt her schwierig zu verstehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat diese redaktionelle Änderung übernommen. Danke schön. Wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen.
Wer mit § 163 Abs. 1 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 175 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 175 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter. § 176 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 176 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 218 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 218 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 295 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 295 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 312 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 312 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 314 Ziff. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 314 Ziff. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 356 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 356 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Damit ist diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 1. Lesung einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 88 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir diese Vorlage in 1. Lesung behandelt.
Ich stelle nun den Antrag, die 2. Lesung hier und jetzt durchzuführen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag einhellig mit 22 Stimmen Genüge getan.
Wir kommen zur 2. Lesung per Artikelaufruf. Art. 88 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Übergangsbestimmung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung der Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vorgenommen.
Ich mache nun den Antrag, die 2. Lesung und Schlussabstimmung dieses Gesetzes hier und jetzt vorzunehmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig dem Antrag mit 21 Stimmen stattgegeben.
Wir werden auch diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen. Art. 2 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des jugendgerichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. § 12 Abs. 2 Ziff. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 12 Abs. 2 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung vorgenommen.
Ich stelle nun den Antrag, die 2. Lesung und Schlussabstimmung hier und jetzt durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen einhellig dem Antrag stattgegeben.
Wir kommen nun zur 2. Lesung per Artikelaufruf. § 12 Abs. 2 Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 12 Abs. 2 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die abänderung des strafvollzugsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur 1. Lesung der nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes. Art. 15 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung vorgenommen und ich stelle den Antrag, die 2. Lesung und Schlussabstimmung jetzt gleich durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur 2. Lesung per Artikelaufruf. Art. 15 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des einführungs-gesetzes zum zollvertrag mit der schweiz
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 1. Lesung der nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Einführungs-Gesetzes zum Zollvertrag mit der Schweiz.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 12 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung.
Damit haben wir die 1. Lesung vorgenommen und ich stelle nun den Antrag, die 2. Lesung und Schlussabstimmung hier und jetzt vorzunehmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag einhellig mit 22 Stimmen stattgegeben.
Wir können zur 2. Lesung per Artikelaufruf starten. Art. 12 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einhellige Zustimmung des Landtags mit 23 Stimmen.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Einführungsgesetzes zum Zollvertrag mit der Schweiz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen diese Zustimmung gegeben, die Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 23 abgeschlossen.-ooOoo-