Totalrevision des Gesetzes vom 2. April 1998 über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz; Neu: Asylgesetz; AsylG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AUG) (Nr. 85/2011); [1. Lesung: 22. September 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 133/2011); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 14: Totalrevision des Gesetzes vom 2. April 1998 über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer.
Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 133/2011. Ich schlage auch hier vor, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern Ihrerseits das nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Dann können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf vornehmen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
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Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Danke. Hier habe ich eine konkrete Anregung. Im Begleittext Seite 40 schreibt die Regierung Folgendes, ich zitiere: «Zudem soll auf Verordnungsebene vorgesehen werden, dass je nach Integration und Selbstständigkeitsgrad einer Person die Lohnzession auf das notwendige Minimum reduziert wird und folglich der betroffenen Person ein höherer Betrag ausbezahlt wird». Konkret bei Art. 57 fehlt jeglicher Hinweis auf eine Verordnung. Deshalb schlage ich vor, dass ein neuer Art. 7 geschaffen wird mit dem Wortlaut: «Die Regierung regelt das Nähere über die Lohnzession mit Verordnung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Grundsätzlich hat ja die Regierung gestützt auf Art. 90 die Möglichkeit, Durchführungsverordnungen zu erlassen. Und wie es im Kommentar auch beschrieben ist, wird die Regierung das entsprechend dann auch hier im Detail regeln. Es ist übrigens heute schon so, dass das in der Praxis so geregelt wird, dass je nach Integrationsgrad auch die Lohnzession unterschiedlich gehandhabt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Halten Sie Ihren Antrag aufrecht?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, über Art. 57b in der vorliegenden Form abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Jetzt kommen wir zur Bestimmung, die im Vorfeld zur heutigen Sitzung zu Diskussionen geführt hat. Sie alle wissen es, die Flüchtlingshilfe war in den Fraktionen und hat ihr Anliegen zu diesem Artikel dargelegt. Ich stelle Antrag, dass Art. 59 Satz 2 folgenden Wortlaut erhält: «Sie schliesst Leistungsvereinbarungen zur selbstständigen Erledigung der Betreuung mit unabhängigen Dritten ab».
Und Absatz 2, dass eine lit. h aufgenommen wird mit dem Wortlaut: «h) die Rekrutierung, die Instruktion und den Einsatz und die Kontrolle der Hilfswerksvertreter».
Die Anpassungen entsprechen sinngemäss dem bisher geltenden Art. 66 Abs. 2 Flüchtlingsgesetz und Art. 16 Flüchtlingsverordnung und sind in diesem Sinne nicht problematisch. Ich begründe diesen Antrag kurz wie folgt: Die Regierung hebt in ihrem Bericht und Antrag richtig hervor, dass der in Abs. 1 erwähnte Dritte - momentan ist das die Flüchtlingshilfe - bei der Erfüllung ihres Betreuungsauftrages frei und unabhängig handeln können muss. Der Dritte müsse die notwendigen organisatorischen Massnahmen selbstständig und zeitgerecht treffen können. Das Verfahren soll durch die Betreuungsarbeit nicht beeinflusst werden, weshalb eine Trennung der beiden Bereiche Verfahren und Betreuung vorgesehen sei. Diesen Ansatz erachte ich als richtig.
Art. 59 der Vorlage sieht nun aber vor, dass das Ausländer- und Passamt, welches für das Asylverfahren zuständig ist, die für die Betreuung erforderlichen Massnahmen trifft und diese Aufgabe mittels Leistungsvereinbarung auf Dritte übertragen kann. Dies ist im Grunde genommen eine neue Kompetenzregelung und beinhaltet eine Abkehr von einer langjährigen Praxis, da dies rechtlich und faktisch eine klare Unterstellung der für die Betreuung zuständigen Organisation unter das Ausländer- und Passamt zur Folge hätte.
Die in Art. 59 neu vorgesehene Befugnis des Ausländer- und Passamtes beinhaltet in Tat und Wahrheit auch die Befugnis des Ausländer- und Passamtes, diese Betreuungsaufgaben ganz oder teilweise selbst zu erbringen. In Wirklichkeit wäre das Ausländer- und Passamt somit nicht nur für die Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens, sondern gleichzeitig auch für die Betreuung der Asylsuchenden zuständig, was in einem klaren Widerspruch zu der von der Regierung im Bericht und Antrag zu recht als notwendig erachteten Trennung der beiden Bereiche Verfahren und Betreuung steht.
Wie wir alle wissen, kam es im vergangenen Jahrzehnt in der Praxis vermehrt und wiederholt zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Ausländer- und Passamt und der Flüchtlingshilfe. Nach Ansicht der Flüchtlingshilfe hat sich das Ausländer- und Passamt entgegen der mit der Regierung bestehenden Leistungsvereinbarung wiederholt in die der Flüchtlingshilfe obliegende Betreuung von Asylsuchenden eingemischt. Im Hinblick auf die bekannten Probleme der vergangenen Jahre sollte daher die geltende Regelung, wonach die beiden Bereiche Verfahren und Betreuung getrennt sein sollen, konsequent beibehalten werden und demnach die Regierung - und nicht das Ausländer- und Passamt - die Betreuungsaufgaben an Dritte - momentan die Flüchtlingshilfe - mittels Leistungsvereinbarung zu delegieren haben. Die Zuständigkeiten sind im Gesetz klar zu regeln, ansonsten es zu unerwünschten Vermischungen kommen kann, was in der täglichen Praxis wiederum zu Problemen führt, wie wir dies in der Vergangenheit erlebt haben.
Im Lichte der Argumentation der Flüchtlingshilfe, welche ich vollumfänglich teile, sowie den angesprochenen Problemen in der Praxis sehe ich keinen Grund für eine Systemabkehr und beantrage, Art. 59 Abs. 1 und 2 Asylgesetz wie vorgeschlagen abzuändern. Wie erwähnt entsprechen die vorgeschlagenen Anpassungen sinngemäss dem bisher geltenden Art. 66 Abs. 2 Flüchtlingsgesetz und Art. 16 Flüchtlingsverordnung und sind in diesem Sinne nicht problematisch. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Bei der 1. Lesung haben wir bei diesem Artikel lediglich die Frage diskutiert, ob es eine Kann- oder Mussbestimmung sein soll. Ich habe dann angeregt, dass ich es auch sinnvoll finde, dass die Bereiche Betreuung und Verfahren soweit als möglich getrennt werden und die Berührungspunkte hier minimiert werden. Mir stellen sich jetzt aber zwei Fragen, und zwar haben wir zwei Probleme auf unterschiedlicher Ebene zu lösen.
1. Wer ist Vertrags- und Verhandlungspartner dieser Leistungsvereinbarung? Die Regierung oder das Ausländer- und Passamt?
2. Was ist der Inhalt dieser Leistungsvereinarung?
Ich stelle mir die Frage, ob die Probleme, die zu Konflikten geführt haben, nicht ein wesentlicher Teil des Inhaltes dieser Leistungsvereinbarung sind bzw. wie diese ausgestaltet ist. Es geht hier sehr viel um Kompetenzfragen und um eigene Verantwortungsbereiche. Deshalb möchte ich die Regierung bitten, hier allenfalls Ausführungen zu machen, ob sie im Bereich Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung und dessen Inhalt bereits Abklärungen gemacht hat.
Ich bin mir auch bewusst, dass es diesbezüglich einiges Konfliktpotenzial zwischen dem Ausländer- und Passamt und der Flüchtlingshilfe gibt und das in der Vergangenheit nicht optimal war. Die Frage ist jetzt einfach: Wie lösen wir dieses Problem?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze die Abänderung des Art. 59, wie dies der Abg. Christian Batliner formuliert hat. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass wir die bisherige Regelung beibehalten sollen, nach der die beiden Bereiche Verfahren und Betreuung getrennt sind. Das heisst, das ordentliche Asylverfahren wird durch das Ausländer- und Passamt durchgeführt, die Betreuungsaufgaben durch den Verein für Flüchtlingshilfe mittels Leistungsvereinbarung durch die Regierung. Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt, die Kompetenzen werden dadurch klar geregelt.
Dass es in den vergangenen Jahren ab und zu zu Unstimmigkeiten zwischen den beiden involvierten Stellen, dem Ausländer- und Passamt und der Flüchtlingshilfe kam, ist für mich gar nicht so verwunderlich. Die eine Stelle – die Ausländerbehörde – muss das Verfahren durchführen, muss sich in erster Linie nach Gesetzen und Vorschriften richten, während die andere Stelle, die Flüchtlingshilfe, ihr Hauptaugenmerk auf die menschliche Situation und die menschenrechtliche Seite der Asylsuchenden richtet, selbstverständlich auch unter den gesetzlichen Vorgaben. Auch in der benachbarten Schweiz ist das Asylwesen immer wieder hochproblematisch und konfliktbeladen und es gibt Kompetenzschwierigkeiten bzw. grundlegend verschiedene Ansichten über Verfahren und Betreuung. Da sind auch wir keine Insel der Seligen.
Die Regierung führt im Bericht und Antrag auf Seite 34 aus, dass Asylverfahren und Betreuung der Asylsuchenden grundsätzlich Staatsaufgaben seien und auch wenn die Betreuung an einen privaten Träger delegiert werde, bleibe die Verantwortung beim Staat. Diese sicher richtige Feststellung ändert sich aber überhaupt nicht, wenn im konkreten Fall wie bisher die Regierung direkt mit der Flüchtlingshilfe eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Dabei handelt es sich auch keineswegs um eine Ausnahme, gibt es doch verschiedenste Leistungsvereinbarungen mit Organisationen und Vereinen, die die Regierung direkt, also ohne «Umweg» über ein Amt abschliesst, zum Beispiel mit dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst, mit dem Heilpädagogischen Zentrum, mit dem Verein für Betreutes Wohnen usw.
Gerade heute können wir in den Landeszeitungen lesen, dass die Wirtschaftskammer mit der Regierung eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, die die Zusammenarbeit regelt und verschiedene Aufgaben der Wirtschaftskammer definiert und überträgt. Und die Wirtschaftskammer ist ebenfalls ein privatrechtlicher Verein.
Liechtenstein hat eine über 30-jährige Tradition, Flüchtlinge in Not aufzunehmen. Begonnen hat dies 1979 mit vietnamesischen Flüchtlingen, 20 Jahre später kamen Menschen in Not aus Bosnien, aus dem Kosowo usw. bis zu den heutigen afrikanischen Flüchtlingen. Dies alles führte 1998 zum Flüchtlingsgesetz, Zuständigkeiten mussten geklärt werden, es entstand das Flüchtlingszentrum und der Verein für Flüchtlingshilfe wurde auf Wunsch der Regierung gegründet. Was dieser Verein und frühere Organisationen seit über 30 Jahren leisten, verdient unseren höchsten Respekt und wir sind allen auch zu grossem Dank verpflichtet. Ich frage mich daher, warum man diese erfolgreiche Regelung ändern soll. Belassen wir den Verein für Flüchtlingshilfe als private Organisation, die mittels Leistungsvereinbarung direkt von der Regierung den Auftrag für die Betreuung der Flüchtlinge erhält.
Zudem fällt mir auch noch auf, dass in Art. 13 dieses Gesetzes die Regierung eben auch Leistungsvereinbarungen betreffend Rechtsberatung für Asylsuchende mit unabhängigen Dritten abschliesst. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich muss ehrlich sagen, ich bin hin- und hergerissen. Ich weiss noch nicht recht, ob ich dem Antrag zustimmen soll oder kann. Ich möchte eine ganz konkrete Frage an die Regierung richten. Es geht ein bisschen in die gleiche Richtung wie direkt vor mir meine direkte Vorrednerin, die Abg. Doris Frommelt.
- Kann mir die Regierung aufzeigen, was die gängige Praxis beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen ist?
- Ist es die Regierung, ist es das Amt?
Wir haben jetzt Beispiele gehört, dass es die Regierung ist. Ich denke, es gibt sicherlich auch viele Beispiele, wo es eben nicht die Regierung, sondern das Amt ist. Was ist hier die gängige Praxis oder welche Praxis soll es in Zukunft sein? Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Abg. Doris Frommelt hat mir die Worte aus dem Mund genommen. Ich möchte nur die Gelegenheit nutzen, nachzudoppeln und auf den Art. 13 verweisen, wo ebenfalls in diesem gleichen Gesetz in Abs. 1 vermerkt ist, dass die Regierung zu diesem Zweck Leistungsvereinbarungen mit unabhängigen Dritten abschliessen kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal möchte ich auch der Flüchtlingshilfe danken. Die Flüchtlingshilfe hat mir diesen Abänderungsantrag vorgängig auch zugestellt und es zeigt auch, dass wir miteinander ein offenes Verhältnis haben und dass wir auch in der Praxis eigentlich bestens miteinander zusammenarbeiten. Und dafür danke ich an dieser Stelle jetzt auch einmal ausdrücklich.
Ich möchte noch zum einen oder anderen Aspekt, der jetzt vorgetragen wurde, auch noch etwas sagen, einfach auch nochmals auf die Flüchtlingshilfe bezogen. Die Regierung ist froh und dankbar, in der Flüchtlingshilfe einen verlässlichen Partner zu haben. Das hatten wir in der Vergangenheit, das haben wir in der Gegenwart und das werden wir auch in der Zukunft haben. Und ich möchte einfach an dieser Stelle nochmals ausdrücklich festhalten: Es gibt überhaupt keine Absicht, die Zusammenarbeit mit der Flüchtlingshilfe etwa aufzukündigen und mit einer anderen Organisation zusammenzuarbeiten. Das ist überhaupt nicht Absicht. Ich habe es gesagt: Die Zusammenarbeit ist eine sehr gute. Es gibt in der einen oder anderen Detailfrage unterschiedliche Ansichten, wie es im Leben nun einmal vorkommt. Aber im Grossen und Ganzen ist die Zusammenarbeit von einem sehr konstruktiven Geist getragen.
Warum hat jetzt die Regierung hier diesen Vorschlag eingebracht, in dem eben dieser Leistungsvertrag zwischen dem Ausländer- und Passamt und der Flüchtlingshilfe abgeschlossen werden soll? Hier geht es um eine operative Aufgabe, welche letztendlich auf Amtsebene begleitet werden soll und nicht auf Ressortebene. Das ist der Grund, weshalb die Regierung hier eben vorschlägt, dieses Verhältnis zwischen einerseits dem Ausländer- und Passamt und andererseits der Flüchtlingshilfe so zu regeln. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass jede Leistungsvereinbarung, jeder Leistungsvertrag von der Regierung genehmigt werden muss. Es ist also nicht so, dass einfach das Ausländer- und Passamt mit der Flüchtlingshilfe irgendeinen Vertrag abschliesst und dann die Flüchtlingshilfe, wenn man hier so eine Angst hat, irgendeiner Willkür ausgesetzt wäre, sondern nein, das ist letztendlich durch die Regierung zu genehmigen. Und das ist auch in anderen Bereichen so. Meines Wissens ist es gerade beim Beispiel des Vereins für Betreutes Wohnen eben auch so, dass es einen Leistungsvertrag gibt zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Verein, und dass dieser Vertrag eben durch die Regierung, wie es immer der Fall ist, genehmigt werden muss.
Es ist in der Praxis so, dass dort, wo auch ein Vollzugsamt vorhanden ist, dass dort dann auch dieser Leistungsvertrag zwischen dem Amt und der externen Organisation abgeschlossen wird. Es kann sein, dass es Ausnahmen gibt. Das kann ich Ihnen hier zu 100% nicht bestätigen, dass das in jedem Fall so ist. Aber es ist sicherlich Ziel der Regierung dort, wo ein Amt ist, das Amt diese Leistungsvereinbarungen abschliessen zu lassen, aber immer unter dem klaren Vorbehalt, dass die Leistungsvereinbarung letztendlich von der Regierung genehmigt werden muss.
Wenn es zu einer neuen Leistungsvereinbarung kommen sollte zwischen Flüchtlingshilfe und dem Staat, dann wird dieser Leistungsvertrag zusammen ausgehandelt werden. Wir haben uns bereits mit der Flüchtlingshilfe, das ist aber schon ein paar Monate her, einmal unterhalten, wie wir diesen Vertrag auch auf neue Füsse stellen könnten. Ich habe es bei der 1. Lesung gesagt: Meine Absicht ist, dass wir - und jetzt wieder unabhängig, wer der Vertragspartner ist - hier der Flüchtlingshilfe mehr Kompetenzen geben, dass nicht mehr alles im Detail geregelt wird, sondern dass generell der Flüchtlingshilfe mehr Kompetenzen zugeordnet werden, dass es mehr in die Richtung einer globalen Leistungsvereinbarung geht. Wir haben auch Überlegungen angestellt, dass wir wie eine Präambel kreieren könnten, dass wir sagen: Wir möchten in der Betreuung ungefähr das Niveau haben, das auch die umliegenden Kantone haben. Wir möchten hier kein Gefälle in der Betreuung haben, und dass man von diesem Geist dann ausgehend die weiteren Bestimmungen erlässt.
Wir haben heute eine Leistungsvereinbarung. Ich denke, die ist vielleicht im einen oder anderen Punkt zu stark im Detail geregelt, und ich denke, hier müsste man den externen Dritten, also die Flüchtlingshilfe, mehr noch in die Freiheit entlassen. Aber dadurch gibt man dann natürlich dem externen Partner auch mehr Verantwortung. Also mir scheint es auch so, wie es die Abg. Diana Hilti gesagt hat, dass es entscheidend sein wird letztendlich, wie die Leistungsvereinbarung ausgestaltet ist und das die Basis für die Zusammenarbeit ist. Und umso klarer die Regelungen dort sind, umso weniger wird es zu Problemen in der täglichen Zusammenarbeit kommen. Wir können uns auch vorstellen, wenn es dieses Konzept gibt, wie es hier vorgeschlagen ist, dass wir Bestimmungen in der Leistungsvereinbarung haben, dass, wenn es dann Probleme geben sollte zwischen dem Ausländer- und Passamt und der Flüchtlingshilfe, dass wir dort einen Passus aufnehmen könnten, dass dann mit schriftlichen Begründungen letztendlich die Regierung zu entscheiden hat. Das ist auch ein Weg. Und aus all diesen Gründen erachtet die Regierung ihren Vorschlag, wie er hier formuliert ist, nach wie vor als richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungsrat Quaderer, für Ihre Ausführungen. Ich kann das ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Sie sagen, die Regierung möchte nicht operativ tätig sein. Gleichzeitig wird im Bericht und Antrag ausgeführt, dass die Regierung keine neue Aufgaben übernehmen möchte. Es ist keine neue Aufgabe. Es besteht schon eine Leistungsvereinbarung. Und wenn das heute so ist, stellt sich für mich die Frage: Warum soll man das ändern? Und warum werden im selben Gesetz, das wir heute behandeln, zwei unterschiedliche Ansätze gewählt? In Art. 13 Abs. 1 ist es die Regierung, die mit den Hilfswerken eine Leistungsvereinbarung abschliesst, und in Art. 59 soll das anders sein. Und in anderen Bereichen, das ist bekannt, werden Leistungsvereinbarungen zum Teil von der Regierung abgeschlossen, zum Teil von den Ämtern. Aber ich glaube nicht, dass das Problem nicht in der Frage liegt, ob die Regierung operativ tätig sein möchte. Ich denke, die Frage ist eher die konsequente Trennung zwischen dem Bereich Betreuung und dem Bereich Verfahren. Das hat die Regierung im Bericht und Antrag explizit ausgeführt, dass sie das konsequent trennen möchte. Und hier in diesem Bereich wird nun ein anderer Ansatz gefahren. Man übergibt die Aushandlung der Leistungsvereinbarung dem Ausländer- und Passamt und die Regierung führt sogar noch in der Stellungnahme selber aus, dass es theoretisch denkbar wäre, dass das Ausländer- und Passamt diese Aufgaben selber wahrnimmt. Das ist also nicht die Frage der operativen Tätigkeit, sondern das ist die Frage der sauberen Trennung dieser zwei Bereiche. Und da ist die Regierung inkonsequent unterwegs.
Ich kann jetzt Ihre Ausführungen wirklich nicht ganz nachvollziehen. Einmal macht die Regierung eine Leistungsvereinbarung, einmal nicht. Dann sagt man, die Betreuung soll die Flüchtlingshilfe machen und gleichzeitig wird ausgeführt, dass es theoretisch denkbar ist, dass das das Ausländer- und Passamt letztendlich dann eben doch übernimmt. Und da werden diese beiden Bereiche einfach miteinander vermischt. Und ich möchte hier gerade vor dem Hintergrund, dass es in der Praxis Probleme gab, eine saubere, getrennte Kompetenzregelung haben. Und deshalb finde ich es wichtig, dass in diesem Fall die Regierung die Leistungsvereinbarung direkt abschliesst, so dass die Flüchtlingshilfe auf Augenhöhe mit dem APA ist. Ich sehe eigentlich keine zwingenden Gründe - und das habe ich jetzt auch noch nicht gehört, was materiell dagegen spricht - wieso das die Regierung nicht weiterhin machen können soll. Hat die Regierung Bedenken? Ist das problembehaftet, wenn das bei der Regierung verbleibt? Heute ist das ja schon so. Warum sträubt sich die Regierung so? Warum nimmt die Regierung keine saubere Trennung vor? Diesbezüglich hätte ich Ihrerseits schon noch gerne ein paar Antworten. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte mich hier auch äussern im Sinne, dass ich den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen werde, der von der Flüchtlingshilfe auch auf den Tisch gelegt wurde. Mir geht es auch darum: Grundsätzlich gibt es ja beide Varianten Leistungsvereinbarungen, die von Ämtern abgeschlossen werden und solche von der Regierung. Also grundsätzlich ist die Sache eigentlich offen. Aber ich denke, es ist einfach Tatsache, dass zwischen Betreuung und Verfahren, zwischen diesen zwei Organisationen oder Stellen per se würde ich mal sagen Probleme oder unterschiedliche Ansichten entstehen können, und die sollen auch diskutiert werden müssen. Und genau der Punkt der Diskussion mit der Formulierung, die hier im vorliegenden Antrag gewählt wurde, ermöglicht auch von vornherein eine Diskussion auf gleicher Augenhöhe. Und ich habe auch den Ausführungen des Regierungsrates Quaderer vorhin entnommen: Grundsätzlich bleibt alles beim Alten, grundsätzlich könnte man das so oder so formulieren. Aber ich bin schon der Meinung, das Detail liegt sicher in der Leistungsvereinbarung, aber es geht auch darum, wie sich die Partner in ihrer Stellung fühlen. Und da denke ich, ist es wichtig, dass es nicht eine Art von Unterstellung suggeriert, sondern eben die Gleichstellung. Deshalb unterstütze ich den vorliegenden Antrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Es wurde ja nun schon von meinen Vorrednern ausführlich behandelt, dass es an sich um diesen Kompetenzkonflikt Verfahren einerseits und Betreuung andererseits geht bzw. wir den heraufbeschwören könnten, wenn ein und dasselbe Amt das Verfahren und, wenn es dann nicht einmal delegieren würde durch Leistungsvereinbarung, auch die Betreuung unter seinem Dach erledigt. Ich meine, dass das Verfahren die bürokratische Seite ist und die Betreuung die humanitäre Seite. Und nachdem das bis heute so gut funktioniert und ja auch Sie selbst, Herr Regierungsrat, Ihre Anerkennung für die gute Arbeit ausdrücken, verstehe ich nicht, warum man jetzt sozusagen, also wenn ich das so sagen darf, krampfhaft eine andere Lösung sucht. Denn es geht nicht nur darum, ob nun das Amt eine Leistungsvereinbarung abschliesst oder nicht, sondern im ersten Satzteil, wie er jetzt in Satz 2 von Abs. 1 ist, trifft das Ausländer- und Passamt die erforderlichen Massnahmen und kann eventuell auch noch, wenn es will - also es könnte durchaus so passieren, dass ein und dasselbe Amt dieselben Personenverfahren und -betreuungen durchführt. Und das wollen wir ja nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn der Herr Regierungsrat Quaderer so grossen Wert darauf legt, dass diese Leistungsvereinbarung, die ja nun immerhin vorgesehen ist in diesem Absatz, nicht mit der Regierung direkt, sondern über das Amt abzuschliessen ist, hätte ich einen Vorschlag zur Güte. Wie wäre es, wenn wir diesen Satz wie folgt formulieren: «Das Ausländer- und Passamt trifft die erforderlichen Massnahmen und überträgt die Betreuungsaufgaben zur selbstständigen Erledigung unabhängigen Dritten». Also nicht «kann», sondern das Amt wird dann verpflichtet, definitiv die Betreuungsaufgaben unabhängigen Dritten zu übertragen. Dann wäre das Amt in der Pflicht, die Betreuung nicht selbst zu übernehmen, sondern sie definitiv zu übertragen. Bei Bedarf kann ich die Formulierung noch verbessern. Das ist jetzt ganz spontan eine unvorbereitete Möglichkeit.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir sind uns ja einig, dass wir die zwei Bereiche, wenn möglich, so weit als möglich trennen wollen, wobei wir schon ehrlich sein müssen. Das Ausländer- und Passamt und die Flüchtlingshilfe werden immer irgendwelche Berührungspunkte miteinander haben und sich irgendwie miteinander zurechtfinden müssen. Ich finde es grundsätzlich eine gute Lösung, dass man die Kann-Bestimmung auflöst. An der Formulierung müssten wir dann vielleicht allerdings noch ein wenig feilen. Und das wäre eine Denkvariante. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass die Frage des Abg. Peter Hilti, wie das genau funktioniert mit den Leistungsvereinbarungen seitens Regierung direkt und durch ein Amt, nicht ganz klar beantwortet worden ist, vor allem im Hinblick auf die heutige Zeitungsmeldung, dass die Regierung mit der Wirtschaftskammer eine solche Leistungsvereinbarung abschliesst. Warum tut das dann nicht das Amt für Volkswirtschaft?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zum Kompromissvorschlag der Abg. Biedermann: Dem kann ich nicht viel abgewinnen, weil das Grundproblem wird eigentlich nicht gelöst, weil die Flüchtlingshilfe wird nach wie vor dem Ausländer- und Passamt unterstellt. Da ändern wir an der Grundproblematik eigentlich nichts. Und dann stellt sich mir wirklich die Frage, warum da nicht gleich die Regierung erwähnt wird, dass die Re-gierung das zu übertragen hat, so wie ich das beantragt habe. Wenn das Ausländer- und Passamt die Unterstellung vorzunehmen hat, dann haben wir die beiden Bereiche wieder nicht sauber getrennt.
Und da komme ich gerade zum Votum der Abg. Hilti: Es ist mir schon klar, Berührungspunkte haben wir immer. Aber mir geht es um die saubere Trennung dieser beiden Bereiche und dass es in der Praxis nicht zu Vermischungen kommt, welche wieder zu Problemen führen. Genau das soll es nicht geben. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe das so verstanden, Frau Abg. Wohlwend, dass eben die Regierung der Meinung ist, dass es quasi egal sei, wer die abschliesse, weil die Leistungsvereinbarungen am Schluss ja immer von der Regierung zu genehmigen sind. Ich bin aber der Meinung, dass es eben gerade in dem Fall für die Flüchtlingshilfe oder für diese dritte Partei, die hier die Betreuung macht, nicht das Gleiche ist, ob sie die Leistungsvereinbarung mit dem Partner schliesst, der eben das Verfahren leitet, oder eben direkt mit der Regierung, um dann auch beim möglichen Konfliktfall oder unterschiedlichem Thema eine saubere Dreiecksposition zu haben. Schlussendlich ist die Regierung dann Partner und nicht das Amt. Und von dem her kann ich naturgemäss dem Vorschlag der Abg. Gisela Biedermann auch nichts abgewinnen, weil damit lösen wir genau dieses Problem nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich kann dem Kompromissantrag der Abg. Gisela Biedermann viel abgewinnen. Ich denke, wenn die Kann-Bestimmung rausgenommen wird und eine Bestimmung formuliert wird, dass das Ausländer- und Passamt die erforderlichen Massnahmen und diese Aufgabe mit Leistungsvereinbarung zu übertragen hat, dann ist eine Vermischung nicht mehr gegeben. Meiner Ansicht nach kann es dann nicht mehr zu Überschneidungen kommen, dass dieselben Personen beide Aufgaben erledigen. Damit kann eine saubere Trennung bewirkt werden. Die Regierung übt nach wie vor die Kontrolle aus und genehmigt die Leistungsvereinbarung. Ich denke, hiermit hätten wir allen Seiten Genüge getan. Abg. Doris Frommelt
Danke. Auch noch etwas zum Vorschlag zur Güte der Abg. Gisela Biedermann: Auch ich kann dem nichts abgewinnen. Wenn nämlich das Amt die Leistungsvereinbarung mit der Flüchtlingshilfe abschliesst, dann formuliert das Amt den Auftrag, dann definiert das Amt die Aufgaben und das Vorgehen usw., setzt Schwerpunkte. Und dann haben wir genau wieder diese Kompetenzschwierigkeiten. Dann ist die Flüchtlingshilfe einfach dem Amt unterstellt und auch darauf angewiesen, wie denn der Leistungsauftrag ausschaut und ob sie mit dem leben kann oder nicht, oder ob die Flüchtlingshilfe eben die Schwerpunkte anders setzen will, weil die Flüchtlingshilfe die menschliche Betreuung als Schwergewicht nimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte noch präzisieren, dass die Abg. Gisela Biedermann keinen Antrag gestellt hat, sondern eine Anregung gemacht hat.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke für diese Klarstellung. Dann komme ich nochmals zu diesem Vorschlag. Ich verstehe eigentlich nicht, warum wir hier so ein Problem daraus machen. Wir wollen alle eine saubere Trennung. Und das ist keine saubere Trennung, wenn das Ausländer- und Passamt, das für das Verfahren zuständig ist, das übertragen muss, weil dann braucht es eine Leistungsvereinbarung und das muss dann mit dem Ausländer- und Passamt ausgehandelt werden. Also faktisch ändern wir da nichts. Und ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie akzeptieren, dass gemäss Art. 13 die Regierung eine Leistungsvereinbarung mit unabhängigen Dritten abschliessen kann. Dort wird es akzeptiert. Und hier beim Art. 59, bei der Betreuung, sucht man krampfhaft nach einer Lösung, damit die Regierung diese Leistungsvereinbarung nicht abschliessen muss. Warum sträubt man sich dagegen so, dass das die Regierung macht? Ich verstehe das schlichtweg nicht. Das ist die heutige Lage. Hier soll es nicht gehen und bei der Rechtsberatung soll es gehen. Das ist für mich widersinnig. Entschuldigung, ich kann das nicht nachvollziehen. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich danke für den Einwurf von Ihnen. Ich hatte das als Vorschlag gebracht für den Fall, dass der Antrag des Abg. Christian Batliner keine Mehrheit fände. Ich unterstütze ganz klar diesen Antrag. Und eben, ich habe extra selbst noch diesen Art. 13 ins Feld geführt vorhin mit Verweis auf den Umstand, dass in Art. 13 die Regierung direkt diese Leistungsvereinbarung abschliesst. Und ich habe nur gespürt, dass bei einigen Abgeordneten Bedenken bestehen bezüglich Einheitlichkeit von Leistungsvereinbarungen, die abzuschliessen sind, nicht direkt mit der Regierung, sondern über ein Amt etc. etc. Das war meine Idee bei diesem Vorschlag, falls die andere Version eben nicht akzeptiert werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung zu dieser aufgezeigten Inkonsequenz befragen. Ich bin davon ausgegangen, dass im Regelfall die Regierung die Leistungsvereinbarungen durch die Ämter als verlängerte Arme der Regierung abschliessen lässt. Dafür gibt es auch genügend Beispiele. Diese Inkonsequenz, dass beim Art. 13 die Regierung selbst die Leistungsvereinbarung abschliessen soll, das steht dem Art. 59 Abs. 1 tatsächlich quer gegenüber. Und ich bitte die Regierung, sich dazu und grundsätzlich zu Leistungsvereinbarungen über Ämter zu äussern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer und möchte dann gelegentlich zur Abstimmung kommen. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Unterschied ist ein ganz einfacher: Dort, wo eine - ich sage jetzt einfach gesagt - eine tägliche operative Arbeit dahintersteckt, wird in der Regel der Leistungsvertrag zwischen dem Amt und dem externen Dritten abgeschlossen. Aber wenn es um Fragen der Rechtsberatung geht oder wenn es um die Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftskammer geht, das sind ja pauschale Leistungsvereinbarungen, die bekommen Geld und müssen dann irgendwelche Leistungen erbringen. Aber das sind nicht Leistungen, die man im täglichen operativen Geschäft dann auch in dem Sinne misst. Und die Regierung hat diese Praxis an den Tag gelegt, dass eben dort, wo diese operativen, tagtäglichen Geschehnisse passieren, dass dort das Amt zuständig ist, die Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Aber nochmals: unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Regierung. Das ist der Hauptgrund, weshalb die Regierung hier diesen Weg vorgeschlagen hat, dass, wenn es irgendwie wieder eine operative Frage gibt, dass dann nicht in erster Linie die Regierung der Ansprechspartner ist, sondern eben dann das Ausländer- und Passamt. Aber eines ist auch klar: Wie auch immer dieser Art. 59 letztendlich aussehen wird, er wird insofern nicht sehr viel ändern, was die Betreuungsaufgaben durch die Flüchtlingshilfe anbelangt. Es geht nachher - und das ist das Anliegen der Regierung - um die verschiedensten Details, die in der tagtäglichen Zusammenarbeit zu regeln sind. Und dann ist dann gemäss Ihrem Antrag, Herr Abg. Batliner, die Regierung der Ansprechspartner und im Vorschlag der Regierung, wie er hier in Art. 59 vorgesehen ist, ist es dann das Ausländer- und Passamt. Und das ist die Motivation, die hinter diesem Art. 59 steckt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Mir ist es sehr wichtig, dass die Flüchtlingshilfe den ihr zustehenden und notwendigen Stellenwert in der Auslegung und Anwendung dieses Art. 59 bekommt. Deshalb frage ich Sie, Herr Landtagspräsident: Wenn ich nun meinen Vorschlag als Antrag formulieren würde, dann wäre der Antrag des Abg. Batliner ja der weitergehende, und über den müsste man zuerst abstimmen. Sehe ich das richtig?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, Sie sehen das richtig.Abg. Gisela Biedermann
Denn ich möchte gerne, dass dieser Antrag durchgeht. Aber für den Fall, dass er keine Mehrheit findet, wäre es für mich eine Beruhigung, wenn ein etwas weniger weitgehender Antrag dann noch eine Chance hätte.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Jetzt komme ich halt nochmals: Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. Die Unterscheidung soll sein, wo im täglichen und operativen Bereich Arbeiten anfallen, soll das das Ausländer- und Passamt machen. Im Alltag soll die Flüchtlingshilfe, die ja nicht dem Ausländer- und Passamt unterstellt sein soll - was hat das mit dem Alltag zu tun? Man will ja die beiden Bereiche trennen. Für mich ist der Abschluss einer Leistungsvereinbarung ein einmaliger Prozess und da nimmt die Flüchtlingshilfe einfach die Betreuung wahr. Das hat doch nichts damit zu tun, ob das alltägliches operatives Geschäft oder Pauschalvereinbarung ist. Und wenn wir heute anschauen, heute besteht die Leistungsvereinbarung ja schon mit der Regierung. Also heute ist das auch so. Diese Argumentation kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich muss einfach feststellen, die Regierung sträubt sich richtiggehend, die Leistungsvereinbarung mit der Flüchtlingshilfe abzuschliessen. Und ich kann das nicht nachvollziehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wir kommen zuerst zum Antrag des Abg. Christian Batliner. Er beantragt, in Art. 59 im ersten Absatz den Satz 2 und 3 zu ersetzen durch den Satz ...
Entschuldigung, der Abg. Christian Batliner wünscht noch das Wort.Abg. Christian Batliner
Danke. Nicht zwei Sätze. Das eine betrifft Abs. 1. Wir können darüber auch getrennt abstimmen. Das andere betrifft Abs. 2. Aber ich denke, das ist unproblematisch.
Abs. 1 würde folgenden Wortlaut haben: «Die Regierung stellt die Betreuung der Personen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, sicher. Sie schliesst Leistungsvereinbarungen zur selbstständigen Erledigung der Betreuung mit unabhängigen Dritten ab».
Und bei Abs. 2 würde ich eine lit. h hinzufügen, die wie folgt lautet: «h) die Rekrutierung, die Instruktion, den Einsatz und die Kontrolle der Hilfswerkvertreter». Das entspricht Art. 16 Flüchtlingsverordnung. Das ist einfach eine Ergänzung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube, wir können darüber in globo abstimmen. Wir brauchen nicht zwei Abstimmungen. Sie haben den Antrag des Abg. Christian Batliner gehört. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann ist dem Antrag mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und wir können weiterlesen. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Asylgesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des ausländergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Vorlage 2, zum Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden die Zustimmung erteilt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-