Abkommen vom 21. Juni 2011 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen mit der Regierung Australiens (Nr. 130/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 15: Abkommen vom 21. Juni 2011 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen mit der Regierung Australiens.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 130/2011 und steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Interessenlage ist bei den beiden Vertragsstaaten nicht genau dieselbe. Während Australien vor allem am Austausch von Steuerdaten interessiert ist, wünscht Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen vom Partnerstaat.
Das Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) mit Australien liegt uns heute vor, das Doppelbesteuerungsabkommen, ein DBA, lässt noch auf sich warten. Immerhin wird mit der Gemeinsamen Erklärung von Australien in Aussicht gestellt, den Abschluss eines DBAs zu prüfen, nachdem das TIEA in Kraft getreten ist.
Artikel 1 des vorliegenden Abkommens umschreibt die allgemeine Zielsetzung des Informationsaustausches. Es ist grundsätzlich jeder steuerlich notwendige Informationsaustausch vorgesehen, nicht nur bei steuerstrafrechtlichen Tatbeständen.
Die rechtliche Grundlage zur Übermittlung dieser Daten durch die Liechtensteinische Steuerverwaltung bildet Art. 10 Steueramtshilfegesetz. In der Steuerverwaltung wurde vor zwei Jahren eine neue Abteilung «Internationales» eingerichtet, welche mit Mitarbeitern mit speziellem Know-how und praktischer Erfahrung bestückt ist, damit der Steuerinformationsaustausch reibungslos funktioniert und die Aufgaben aus den Abkommen erfüllt werden können. Die Weissgeld-Strategie ist nicht ohne Kosten zu verwirklichen.
Eine Frage noch zu den Kosten am Rande: Gemäss Abkommen werden die ordentlichen Kosten zur Gewinnung von Steuerdaten von der ersuchten Partei getragen. Die ausserordentlichen Kosten werden von der ersuchenden Partei getragen. Darf nun davon ausgegangen werden, dass es sich in jedem Fall um ausserordentliche Kosten handelt, wenn die anfragende Partei ihre Beamten ins Partnerland entsendet, um Befragungen und Steuerprüfungen vorzunehmen?
Das TIEA soll ausschliesslich auf Ersuchen angewendet werden, welche Steuerjahre ab dem 1. Juli 2011 betreffen. Liechtenstein rechnet gemäss Bericht und Antrag nur mit sehr vereinzelten Anfragen aus Australien. In Bezug auf die Rechtspflege wäre meines Erachtens auch noch interessant zu erfahren, wie Australien grundsätzlich zu gegenseitiger Rechtshilfe und Auslieferungsbegehren bei Straftaten steht.
In der zum Abkommen zugehörigen Gemeinsamen Erklärung wird vereinbart, dass eine Diskriminierung Liechtensteins basierend auf mangelnder Steuertransparenz oder ungenügendem Steuerinformationsaustausch nicht gerechtfertigt ist.
Der Abschluss eines weiteren TIEA entspricht der Abkommensstrategie der Regierung und den vom Land eingegangenen internationalen Verpflichtungen. Dem Abkommen ist auch gemäss Empfehlung der APK die Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann dem Votum meiner Vorrednerin zustimmen.
Ich beziehe meine Ausführungen gerade auch schon auf den nächsten Traktandenpunkt 16, weil das gilt eigentlich für beide Abkommen, die sich nicht so wesentlich unterscheiden. Grundsätzlich entsprechen die TIEAs dem OECD-Musterabkommen. Informationsaustausch wird nur auf Anfrage im Wege der Amtshilfe gewährt, es findet kein automatischer Austausch statt, es benötigt ein präzises Ersuchen, fishing-expeditions sind in diesem Sinne ausgeschlossen. Es gibt auch keine Rückwirkung und im Memorandum of Understanding wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbart. Das sind meines Erachtens die wesentlichen Punkte.
Im Weiteren wird im Memorandum of Understanding auch eine weitere Zusammenarbeit in steuerlichen Angelegenheiten vereinbart, was eigentlich den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens impliziert. Nur, dass weitere steuerliche Zusammenarbeit angestrebt wird, das hören wir nun eigentlich seit zwei Jahren bei jedem TIEA. Ich wäre froh, wenn diesen Absichtserklärungen auch Taten folgen würden und wenn in naher Zukunft diese Doppelbesteuerungsabkommen auch vermehrt folgen werden. Nicht, dass diese Absichtserklärungen zu einem Papiertiger mutieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich auch sehr kurz fassen: Mein ganz kurzes Votum bezieht sich auch auf beide Traktanden 15 und 16, weil es praktisch idente Inhalte sind.
Ich schliesse mich meinen beiden Vorrednern an mit einem einzigen, kleinen Unterschied. Ich mache es nicht der Regierung als Vorwurf, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen bis jetzt abgeschlossen sind. Es braucht immer zwei dazu. Ich denke, die Regierung hat alles unternommen, was ihr möglich ist. Ich denke, man muss sie bestärken. Diese TIEAs sind ein erster Schritt und wir werden dranbleiben. Das hoffe und das höre ich auch immer wieder von der Regierung. Ich kann sie nur in ihrem Weg unterstützen und sagen: Bitte schauen Sie, dass wir auch DBAs kriegen. Aber das ist kein Wunschkonzert, das wissen wir auch. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keinen Vorwurf an die Regierung ausgesprochen habe, indem ich darauf hingewiesen habe, dass Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen wünscht, das «nur» in Aussicht gestellt wurde von Australien. Es wurde die Prüfung eines Abschlusses eines DBAs in Aussicht gestellt. Ich wollte damit darauf hinweisen, dass die Interessenlagen der Vertrags-partner halt manchmal unterschiedlich sind und dass hier eine Pendenz offen ist. Es ist auch nicht immer einfach als kleines Land, seine ureigenen Interessen durchzusetzen. Man muss das aber im Auge behalten, was unsere Interessen sind, und auch wenn die Vertragsvereinbarung nicht auf Anhieb zu machen ist, das doch als Pendenz im Auge zu behalten und es weiterzuverfolgen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zu den zwei Fragen, die zu den Kosten gestellt worden sind: Ja, jeder Staat, der die Kosten verursacht in dem Sinne, diejenigen, die Sie angesprochen haben, die hat der Staat auch selber zu tragen, wenn er jemanden zu uns schickt.
Dann zum Bereich der Zusammenarbeit in sonstigen strafrechtlichen Angelegenheiten: Da gilt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit, auch in der Zusammenarbeit mit Australien. Ich bin allerdings nicht sicher, ob Australien dem Abkommen des Europarates beigetreten ist. Es ist ja ein offenes Abkommen. Das müsste ich nachfragen.
Dann zur Frage der DBAs: Ich bin überzeugt, dass uns der Abschluss im November mit Deutschland, dass dieser Abschluss unsere Verhandlungsposition gestärkt hat, dass der jetzt möglich macht, dass wahrscheinlich auch mit anderen Staaten diese Verhandlungen möglich sein werden. Es ist irgendwo auch verständlich, dass niemand in die First-mover-Rolle gedrängt werden wollte mit Liechtenstein. Deutschland hat diese Rolle übernommen. Ich denke, dass gerade im europäischen Kontext damit eigentlich ein Dammbruch erfolgt ist.
Immer braucht es aber wirtschaftliche Interessen. Das hören wir immer wieder. Sie können die Verbandsvertreter fragen, die dabei waren, als wir auf der Chinareise waren. Wir müssen das wirtschaftliche Interesse nachweisen. Und dieses ist von Liechtenstein aus natürlich viel grösser als dasjenige ausländischer Staaten mit Unternehmen in Liechtenstein.
Man darf auch nicht vergessen, dass die Schweiz ja schon über ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen verfügt, dass die Schweiz aber auch auf eine intensive Lobbying-Arbeit ihrer eigenen Verbände zurückgreifen kann. Und da vermisse ich doch bei uns einiges. Die Lobbying-Arbeit wird praktisch der Regierung alleine überlassen. Die heimischen Verbände, mit Ausnahme des Bankenverbandes, haben meistens keine Kontakte ins Ausland oder ich weiss auch nicht. Auf jeden Fall stehen wir oft allein auf weiter Flur.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Dieser Antrag lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen», was wir durch die Diskussion gemacht haben, «und dem Abkommen vom 21. Juni 2011 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von Australien über den Informationsaustausch in Steuersachen seine Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig dem Abkommen mit 20 Stimmen zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 15 abgeschlossen. -ooOoo-