Abänderung des Waffengesetzes (Nr. 125/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort.
Ich habe folgende Absenzen für das Protokoll anzubringen: Die Abg. Doris Beck wird heute, Donnerstag, durch den stellv. Abg. Dominik Öhri vertreten, der Abg. Rainer Gopp wird heute Nachmittag durch den stellv. Abg. Hubert Lampert vertreten, und der Abg. Pepo Frick wird heute durch die stellv. Abg. Helen Konzett Bargetze ersetzt.
Damit kommen wir zu Traktandum 17: Abänderung des Waffengesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 125/2011 steht zur Diskussion. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren, guten Morgen. Das Waffengesetz aus dem Jahre 1971 wurde erst im 2008 einer Totalrevision unterzogen. Nötig wurde diese Neugestaltung aufgrund der Verpflichtung Liechtensteins aus dem Jahre 2008, den weiterentwickelten Schengen-Besitzstand jeweils zu übernehmen. Dies hat Liechtenstein mit der Inkraftsetzung des revidierten Waffengesetzes per 1. Juli 2009 vollzogen. Insbesondere die Regelungen der EWG-Richtlinie aus dem Jahre 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen mussten umgesetzt werden. Daneben wurde generell ein zeitgemässes Waffengesetz angestrebt sowie auch eine Angleichung an die schweizerische Rechtslage, und dies alles musste dann auch noch Schengen-kompatibel sein.
Das heutige, modernisierte Waffengesetz muss nach 30 Monaten Betriebszeit erneut angepasst werden. Notwendig wurde dies, weil die EU mit der Änderungsrichtlinie 2008/51/EG die bereits in unser Gesetz umgesetzte Richtlinie 91/477/EWG erweitert. Liechtenstein ist in der Pflicht, diese Änderungen – soweit liechtensteinrelevant - zu übernehmen, da diese eine Weiterentwicklung des Schengenbesitzstandes darstellen. Bei der Änderungsrichtlinie geht es vor allem um Anpassungen bezüglich der Markierung von Feuerwaffen und Munition, um Verpackungseinheiten, um Rückverfolgbarkeit, um Beschlagnahmung von Munition und Waffen, wenn diese der Waffenrichtlinie bezüglich der Markierung nicht entsprechen.
Wie ich aus der Vernehmlassung entnehmen kann, äussern die Vernehmlassungsteilnehmer keine Bedenken zur Vorlage und die Regierung konnte sämtliche Änderungswünsche übernehmen. Eigentlich erstaunlich, dass die EU-Richtlinien manchmal auch noch Spielraum bei der Umsetzung ins nationale Recht erlauben. Das ist für einmal positiv zu erwähnen.
Die Regierung nützt die Gelegenheit, bei dieser Vorlage kleine Anpassungen bzw. Präzisierungen aufgrund der ersten Praxiserfahrungen einzubauen. Auch das sehe ich positiv. Im Weiteren kann ich auf Seite 28 des Berichts und Antrags lesen, dass keine personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Ich danke allen, die an dieser Vorlage mitgewirkt haben und bin für Eintreten. Besten Dank.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Das Waffengesetz aus dem Jahre 2008 muss abgeändert werden, damit das Waffengesetz mit der EU-Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen übereinstimmt. Mir scheinen die vorliegenden An-passungen gerechtfertigt. Auf der einen Seite müssen wir darauf achten, dass wir im Bereich der Waffen keine anderen Regelungen als die Schweiz und die EU haben. Auf der anderen Seite dienen die verschärften Vorschriften der Sicherheit. Gerade was die Sicherheit angeht, ist die Markierung von Waffen und Munition von grosser Bedeutung. Weil in diesem Bereich schon 2008 entsprechende Vorschriften erlassen wurden, braucht es lediglich kleine Anpassungen.
Richtig finde ich, dass die Regierung die Anregung eines privaten Vernehmlassungsteilnehmers aufgenommen hat, eine Frist bei einer Erbschaft einzuführen. Wenn Erben in den Besitz von Waffen kommen, ist eine Frist von mehreren Monaten angemessen, bis um eine Bewilligung nachgesucht werden muss. Weder die liechtensteinischen Waffenhändler noch die Datenschutzstelle haben Bedenken gegen die vorliegende Gesetzesänderung vorgebracht. Wenn von dieser Seite keine Einwände kommen, kann ich als Waffenlaie davon ausgehen, dass das Gesetz seine Aufgaben erfüllen wird. In diesem Sinne spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Sachüberschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 2 Bst. e und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 Bst. e und Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 2 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 2 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Sachüberschrift und Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 1 Bst. c und d sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 1 Bst. c und d sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 1 Bst. a, d und e sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 Abs. 1 Bst. a, d und e sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 Bst. c, g und k wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 1 Bst. c, g und k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe jetzt festgestellt, dass es keine Anmerkungen, Bemerkungen und Fragen zu dieser Vorlage gegeben hat, weshalb ich Sie bitte, diese Vorlage dann auch für die 2. Lesung zu verwenden, damit wir das Ganze nicht nochmals drucken und kopieren müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Waffengesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 17 bearbeitet. -ooOoo-