Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Nr. 134/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 18: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Wir befassen uns mit dieser Vorlage ebenfalls in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung mit der Nr. 134/2011 steht zur Diskussion. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen den internationalen Standards entsprechende Buchführungspflichten insbesondere für Anstalten, Treuunternehmen und Treuhänderschaften, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, eingeführt werden. Mit dieser Gesetzesanpassung soll insbesondere ein allenfalls drohendes erneutes Listing Liechtensteins verhindert werden. Schwerpunkte der Vorlage sind insbesondere die folgenden:
- Um den internationalen Vorgaben gerecht zu werden, sollen mit der gegenständlichen Vorlage jene Buchführungspflichten, die heute bereits für Stiftungen gelten, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, gesetzlich für alle anderen Rechtsformen - einschliesslich Treuhänderschaften -, die nicht der ordnungsgemässen Rechnungslegung nach dem PGR unterliegen, vorgesehen werden.
- Weiters soll die Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern, welche nach geltendem Recht für die zur ordnungsgemässen Rechnungslegung verpflichteten Verbandspersonen gilt, auch für Verbandspersonen, die nicht der ordnungsgemässen Rechnungslegung unterliegen, sowie für Treuhänderschaften ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden.
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben diese Abänderung mehrheitlich begrüsst. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Mir bleibt nicht sehr viel hinzuzufügen, aber ich will es noch einmal in eigenen Worten fassen. Schönen guten Morgen und vielen Dank für das Wort. Die Regierung sieht die Notwendigkeit einer Anpassung des Personen- und Gesellschaftsrechts hinsichtlich der Buchführungs- und Buchaufbewahrungspflichten aufgrund einer Kritik im Global Forum Peer Review Report sowie im Moneyval-Evaluationsbericht. In dem Bemühen der Regierung, weiteren Beanstandungen beim nächsten Kontrollgang zur internationalen Standards-Egalisierung vorzubeugen, schlägt sie nun diese Gesetzesänderung vor.
Wie schon von der Abg. Diana Hilti ausgeführt, haben sich die Vernehmlassungsteilnehmer grossmehrheitlich positiv geäussert. An der Vernehmlassung teilgenommen bzw. hiezu eingeladen waren die in der täglichen Arbeit mit der Anwendung des Personen- und Gesellschaftsrechts befassten Berufsvertreter bzw. deren Verbände und das Landgericht. Auch nach meinem Dafürhalten bekommt einen gesetzlichen Rahmen, was ohnehin weitestgehend bereits Praxis ist, denn ich meine, dass es in der Verantwortung des Verwaltungsorgans liegt, sich einen Überblick über die Geschäftsfälle im Laufe eines Geschäftsjahres zu verschaffen, auch wenn bei heutiger Rechtslage eine Buchführungspflicht nicht vorgeschrieben ist.
Sohin sage ich, dass auch ich mich für Eintreten ausspreche, habe allerdings eine konkrete Frage an die Regierung, und diese steht im Zusammenhang mit dem später zu lesenden § 66 des Schlusstitels, wo eine Ordnungsbusse angedroht wird, wenn nicht binnen angemessener Frist Geschäftsunterlagen beigeschafft werden. Und ich denke, «angemessene Frist» ist ein sehr weiter Begriff und da wäre ich dankbar, wenn die Frau Regierungsrätin entweder heute oder dann auf die 2. Lesung hin konkretere Angaben machen könnte. Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Das war nun ein wenig viel des Lobes. Erlauben Sie mir doch, ein paar kritische Bemerkungen zu dieser Vorlage zu machen.
Mittels dem vorliegenden Bericht und Antrag schlägt die Regierung eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts vor. Vornehmlich handelt es sich, wie schon gehört, um Einführung allgemeiner Buchführungspflichten. Begründet wird dieses Ansinnen damit, dass im Zuge laufender Überprüfungsverfahren über die Umsetzung der internationalen Standards im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung und im Steuerbereich bestimmte Massnahmen prioritär und sofort umzusetzen seien. Dies beträfe, so die Regierung, unter anderem die Einführung von standardgemässen Buchführungspflichten für sämtliche Gesellschafts- und Rechtsformen, die auch als Privatvermögensgesellschaften anerkannt werden können. Gleichzeitig sollen damit seit längerem im Raum stehende Reformen durchgeführt werden.
Über all dem steht das hehre Ziel, ein allfälliges, drohendes, erneutes Listing oder eine andere Herabstufung Liechtensteins durch die relevanten internationalen Gremien zu verhindern. So weit so gut. Aber eben eine solche Formulierung, wie sie die Regierung benutzt hat, lässt bei mir je länger je mehr die Alarmglocken läuten. Verstehen Sie mich jetzt bitte richtig. Die liechtensteinische Politik hat den Weg zur Anerkennung internationaler Standards eingeschlagen. Diesen Weg müssen wir jetzt gehen. Eine Wende ist nicht mehr möglich, auch wenn einige von uns dies gerne wollten. Mir drängt sich aber der Verdacht auf, dass möglicherweise in vorauseilendem Gehorsam gehandelt wird. Diese Erkenntnis erschliesst sich auch bei dieser Vorlage erst bei genauerer Betrachtung. Liest man die Ergebnisse der Vernehmlassung, dann fällt auf, dass sich zumindest zwei Vernehmlassungsteilnehmer kritisch zur Vorlage geäussert haben.
Die Regierung geht dann nachfolgend auch mehr oder weniger auf die kritischen Punkte ein. Ich frage die Regierung: Haben Sie die kritischen Bedenken wirklich ernst genommen? Werden hier nicht unter dem Denkmantel der internationalen Verpflichtungen der arg gebeutelten Treuhandbranche erneut Kosten und noch mehr Bürokratie aufgebrummt?
Meine Befürchtungen betreffen durchaus nicht nur die Treuhandbranche. Ich war seit jeher ein Kämpfer gegen die Überreglementierung durch den Staat. Leider waren meine Bemühungen nicht immer von Erfolg gekrönt. Die Ereignisse aus dem Jahre 2008 haben uns alle erschreckt. Die Angriffe auf unser Land haben uns wirklich weh getan und uns zum Handeln gezwungen.
Sie erahnen es vermutlich, worauf ich hinaus will. Es ist so wie mit einem Pendel. Schlägt es nach links aus, muss es unweigerlich irgendwann nach rechts ausschlagen. Unsere Aufgabe ist es, das Pendel wieder zu beruhigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dazu selbstbewusst unsere Souveränität leben müssen. Ansonsten wird Liechtenstein über kurz oder lang untergehen. Verhältnismässigkeit ist angesagt. Liechtenstein existiert, es soll weiterexistieren - und dafür müssen wir uns nirgends rechtfertigen.
Ich bin wohl kein Prophet, wenn ich feststelle, dass Liechtenstein wirtschaftlich schweren Zeiten entgegengehen wird. Deshalb bitte ich die Regierung, mir meine Fragen zu beantworten: - Wird von der Regierung mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb nationaler Jurisdiktionen auch geprüft, wo dispositive, wirtschaftsfreundliche Regelungsmöglichkeiten gesetzt werden können, oder überprüft, ob überhaupt generell Regelungsfreiräume für Finanzwirtschaft oder generell Wirtschaftstreibende noch bestehen?
Ich denke hier im besonderen an die vielen Rechtsimplementierungen im Rahmen des EU-Sekundärrechts. Liechtenstein ist zwar an die Umsetzung zwingender internationaler Grundsatznormen gebunden, sollte sich jedoch meines Erachtens auf keinen Fall ohne Not eine sich selbst verordnete, aus vorauseilenden Umsetzungsgehorsam entspringende Überregulierung verordnen, sondern muss mit Mass und Ziel vor allem auch in enger Absprache mit den betreffenden Wirtschaftsverbänden ein für die Wirtschaftsakteure auch berechenbares Rechtsumfeld kreieren, was sich schlussendlich positiv auf die Gesamtvolkswirtschaft bzw. das Gemeinwohl auswirkt.
Ich bin überzeugt, dass die Beantwortung meiner aufgeworfenen Fragen von grossem Interesse sein wird. Verstehen Sie meine unkonventionelle und direkte Art der Fragestellung durchaus als Anregung und Stimmungsbild in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit. Sie können also feststellen, dass sogar in einer Vorlage, die auf den ersten Blick sehr harmlos erscheint, doch viel mehr als nur die gesetzestechnische Umsetzung einer vermeintlichen Notwendigkeit steckt. Da ich mich nach wie vor noch auf die Beurteilung der Regierung verlasse und gleichzeitig hoffe, dass meine Fragen eine entsprechende Würdigung erfahren, werde ich dem Eintreten auf die Vorlage nicht entgegentreten. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Mich stört an den Ausführungen des Abg. Jürgen Beck, wobei ich durchaus verstehen kann, dass er es so formuliert, nämlich diese Formulierungen wie «vorauseilender Gehorsam der Regierung». Da würde ich gerne von ihm erklärt hören, was er damit meint. Die Regierung ist bemüht, einer weiteren Kritik vorzubeugen, und das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Und eine vermeintliche Notwendigkeit zu sehen, das ist nicht vermeintlich, das ist eine tatsächliche Notwendigkeit. Und ich denke nicht, dass dem Berufsstand der Finanzdienstleister oder den Berufsständen im Sektor Finanzdienstleistung weitere Kosten durch diese Gesetzesänderung erwachsen, weil doch tatsächlich im Rahmen der bestehenden Sorgfaltspflichtbestimmungen, die schon seit Jahren gelten, einem Verwaltungsorgan gar nichts anderes übrig bleibt, als Geschäftsfälle zu erfassen. Und die Regierung schreibt ja ausdrücklich sowohl in den Ausführungen im Bericht, als dann auch ist das im vorgeschlagenen Gesetzestext nachzulesen, dass keine doppelte Buchführung verlangt wird, sofern es sich um einfache und kleine Geschäftsumfänge handelt. Und ich würde davon ausgehen, das hoffe ich wird die Regierung dann auch so bestätigen, dass überall dort, wo nur Bankbewegungen stattfinden, durchaus die Vorlage und die unterschriftliche Bestätigung der Bankbewegungen eines Quartals oder eines Jahres diesen Buchführungsansprüchen genügt. Also ich verstehe die Aufregung nicht, Herr Abg. Jürgen Beck.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke, das EU-Referat des Abg. Jürgen Beck ist sicher sehr unkonventionell gehalten worden. Die Verhältnismässigkeit ist, glaube ich, auch nicht gegeben, wenn man hier mit der Thematik einer Nadel im Heuhaufen dann ganze Stallungen verändern und versetzen möchte. Ich denke, wir haben hier ja keine konkreten Ansatzpunkte gehört von ihm und wir sprechen ja hier über das Personen- und Gesellschaftsrecht. Und falls hier diese Fragen beantwortet werden sollen, dann sollte das, glaube ich, der Regierungschef beantworten und auch die Stabsstelle für Finanzfachfragen. Ich denke, das wäre vermutlich der richtige Adressat und nicht hier das Personen- und Gesellschaftsrecht, wo wir hier eben über eine Nadel im Heuhaufen diskutieren. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich finde es nicht wirklich die richtige Vorlage, um diese Fragen zu diskutieren. Wir müssen uns einfach vor Augen führen: Bei den Stiftungen wurde das im Jahr 2008 eingeführt. Da ist das Standard. Und jetzt geht es im Wesentlichen um die Treuhänderschaften. Und für mich gibt es keinen wirklichen Grund, die anders zu behandeln wie die Stiftungen. Und ich glaube, wir müssen uns auch bewusst sein, wir stehen im internationalen Fokus und haben gewisse Standards zu erfüllen. Ende nächsten Jahres steht wieder die nächste Überprüfung durch Moneyval und IWF an und wir alle wissen, was es bedeutet, auf einer solchen Liste zu stehen. Ich glaube, dass das in keinem Interesse mehr ist, je wieder auf eine solche Liste zu kommen, wenn wir es verhindern können. Und diese Vorlage greift für mich nicht wirklich massgeblich in die Finanzbranche ein, dass die nicht vertretbar wäre, dass man die nicht umsetzen könnte. Hier geht es um minimale Anpassungen im Bereich der Buchführung, die nun alle Verbandspersonen gleich behandeln soll. Und das ist das Ziel dieser Vorlage.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Es freut mich, dass ich mit meinem Votum doch Reaktionen ausgelöst habe. Wenn Sie mir irgendwelche Aufregung unterstellen, also ich denke nicht, dass ich aufgeregt bin. Die Reaktionen lassen dann eher auf Aufregung schliessen, warum auch immer.
Anscheinend haben Sie mir wirklich gut zugehört. Wenn dann von der Nadel im Heuhaufen geredet wird, das nehme ich natürlich gerne zur Kenntnis. Aber manchmal ist es halt doch schon so, dass man das Haar in der Suppe auch finden muss. Weil es geht ja schliesslich um mehr. Es geht um die Zukunft unseres Landes. Sie haben das richtig erkannt, Sie können natürlich jede Vorlage benutzen, um Grundsatzdiskussionen anzureissen. Das müssen Sie mir auch zugestehen. Schlussendlich geht es wirklich darum - und damit habe ich auch den vorauseilenden Gehorsam gemeint.
Ich denke, bei mir entsteht je länger je mehr der Eindruck, dass wir aus lauter Angst, dass wir auf irgendeine Liste gesetzt werden könnten, Dinge tun, die wir nicht zwingend tun müssten. Und wenn Sie die Stellungnahmen der kritischen Vernehmlassungsteilnehmer anschauen, dann sehen Sie schon, dass meine Befürchtungen begründet sein könnten. Denn es wird schlussendlich sogar davon ausgegangen, dass diese Gesetzesvorlage eigentlich gar nicht nötig sei.
Wie gesagt, ich kann dazu stehen. Und wenn Sie sagen, dass ich den falschen Adressaten gewählt habe, da bin ich ja froh, dass der Herr Regierungschef jetzt hier sitzt. Und wenn mir die Frau Justizministerin die Antwort nicht geben kann, dann bitte ich doch den Herrn Regierungschef, Antworten auf meine Ausführungen zu machen, um mich zu beruhigen, damit ich davon ausgehen kann, dass es sich wirklich nicht um übertriebene und vorauseilende Handlungen handelt. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe somit das Wort an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst bedanke ich mich für die wohlwollenden Voten zu diesem Thema und möchte gleich auf die Fragen eingehen.
Die erste Frage ist von der Abg. Renate Wohlwend gekommen. Sie hat gefragt, was unter dem Gesetzesbegriff zu verstehen ist, was angemessene Frist in Art. 182a Abs. 2 PGR - und im Schlusstitel ist es noch einmal so erwähnt -, was genau darunter zu verstehen ist. Wie Sie richtig ausgeführt haben, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der ganz bewusst so unbestimmt auch gewählt wurde, weil man gesagt hat, man möchte auf den Einzelfall abstellen, in welchen Fällen wie lang die Frist dann tatsächlich dann sein soll. Da prüft man beispielsweise, wo die Unterlagen geführt werden und wie viel Zeit es im Normalfall beansprucht, bei sofortigem Handeln die Unterlagen von A nach B zu transportieren. Eine Grenze, was nicht mehr als so genannte angemessene Frist zu verstehen ist, was nicht mehr zu akzeptieren ist, ist da zu setzen, wo es bei der Bereitstellung zu objektiven, nicht begründbaren Verzögerungen kommen kann. Der effektive Informationsaustausch darf dadurch also nicht beeinträchtigt werden.
Und wie gesagt, der Begriff wurde ganz bewusst so unbestimmt gewählt, damit eben auf den Einzelfall Rücksicht genommen werden kann.
Dann möchte ich noch zusammenfassend sagen, es wurde auch von Ihnen mehrmals erwähnt, diese ganz konkrete Vorlage, die wir heute auf dem Tisch haben, sichert uns die Phase II beim Global Forum Peer Review. Wir sind da übrigens auch in Gesellschaft mit anderen Ländern in unserer Nachbarschaft, bei denen der ähnliche Handlungsbedarf vorliegt. Wir sind also in guter Gesellschaft. Und diese Vorlage sichert uns, dass wir wirklich in diese Phase II kommen.
Dann ist es mir noch wichtig festzuhalten, dass wir mit der Rechnungslegung für die Gesellschaften, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, die heute diesbezüglich keine formellen Anforderungen zu erfüllen haben, dass man einen sehr pragmatischen Ansatz gewählt hat. Man hat den Ansatz des Art. 26, der im Stiftungsrecht festgelegt ist, gewählt. Das Stiftungsrecht hat sich diesbezüglich bewährt. In meinem Ressort sind diesbezüglich auch nie Beanstandungen eingetroffen, dass er zu wenig pragmatisch, zu wenig praktikabel wäre. Mein Verständnis auch aus Gesprächen mit Praktikern ist, dass das eine sehr praktikable Lösung ist, das gemäss Art. 26 auch im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Gesellschaftsformen zu handhaben.
Dann wurde vom Abg. Beck die Frage gestellt, ob es denn vorauseilender Gehorsam ist. Nein, es ist kein vorauseilender Gehorsam. Es wurde ganz klar in diesen Empfehlungen, die natürlich auch mir vorliegen, gesagt, dass dieser Bereich umgesetzt werden muss, damit wir eben diese Phase II tatsächlich erreichen können. Ich glaube, es ist unbestritten, dass es für Liechtenstein von grösster Wichtigkeit ist, dass Liechtenstein in diese Phase II, in diesen Prozess vom Global Forum Peer Review hineinkommt.
Dann wurde die Frage gestellt, ob es eine genügend pragmatische Lösung ist. Diese Frage habe ich beantwortet mit den Ausführungen zu Art. 26, der sich an das Stiftungsrecht anlehnt. Und dann auch, ob die Vorbringen im Rahmen der Vernehmlassung, vor allem von einem Büro, ob das sehr kritische Vorbringen eingehend geprüft wurde. Es wurde in meinem Büro eingehend geprüft. Es hat auch diverse Punkte gegeben, wo man auf die Anliegen auch eingehen konnte. Ein Beispiel, das ich Ihnen nennen kann, ist beispielsweise die Frage: Wo sind die Akten tatsächlich zu lagern? In der nun vorliegenden Vorlage sagen wir nicht, dass die Unterlagen unbedingt hier bei uns im Land zu lagern sind, sondern nur, dass sie innert angemessener Frist vorhanden sein müssen. Das ist ein Beispiel, wo wir gesagt haben: Hier können wir auch auf Anliegen von kritischen Stimmen eingehen und eine gute Regelung finden.
Dann wurde vom Abg. Beck auch die Frage gestellt, ob alternative Möglichkeiten gesetzt werden können. Es wurde hier meines Erachtens richtig ausgeführt, dass das für mich als Justizministerin nicht die rich-tige Plattform ist, über die reinen Finanzplatzthemen Auskunft zu geben. Nichtsdestotrotz möchte ich anmerken, dass wir im Ressort Justiz immer wieder prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, wo wir etwas für die Praxis machen können. Ich habe in den letzten zwölf Monaten mehr als eine Vorlage auch in die Regierung gebracht. Ich hoffe, dass ich dem Landtag im kommenden Jahr eine, vielleicht auch zwei Vorlagen diesbezüglich unterbreiten kann. Ein Beispiel kann ich Ihnen nennen: Ich schaue mir im Moment eine mögliche Wiedereinführung von Protected Cell Companies an, diesen so genannten PCC. Das ist etwas, wovon meines Erachtens die Praxis profitieren kann. Es ist ganz klar, und da möchte ich auch nicht vorgreifen, die Regierung hat darüber noch nicht entschieden, und bei allen Vorlagen, auch solchen, die ich in die Regierung bringe, braucht es einen Mehrheitsentscheid in der Regierung, damit es bei Ihnen im Landtag dann schlussendlich auch vorliegen kann. Aber solche Varianten werden bei mir im Ressort Justiz eingehend geprüft.
Das wäre es von meiner Seite. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wurde aufgefordert, etwas zu sagen - und dann sage ich auch etwas: Ich möchte darauf verweisen, dass es ja immer im nichtöffentlichen Landtag ein Standard-Traktandum gibt «Information zum Finanzplatz». Dort kann man Fragen stellen, da kann man die Chance nutzen, Kritik anzubringen, auch Vorschläge und Verbesserungen einzubringen. Wir können das auch gerne einmal in einem öffentlichen Landtag tun. Dagegen habe ich auch nichts, dass wir hier eine umfassende Diskussion führen. Ich weiss nicht, gegen welches Interesse das dann allenfalls sprechen könnte.
Zu dieser Vorlage möchte ich nur erwähnen, dass ich an mehreren nichtöffentlichen Sitzungen des Landtags darüber informiert habe, wo wir im Bereich des Global Forums stehen, dass wir nur unter grössten Anstrengungen in die Phase II gekommen sind, dass die Schweiz ein ähnliches Schicksal ja auch gehabt hat. Die Schweiz musste sogar während der Evaluierung in der Abkommenspraxis noch nachbessern, und das mussten wir nicht. Ich habe über die entsprechenden Punkte berichtet, wo wir nicht vorauseilenden Gehorsam üben müssen, sondern einfach entsprechende Lücken, die in unserem Rechtsbestand sind, nachfüllen. Und das ist eine davon, die wir heute behandeln, und nicht mehr und nicht weniger. Man kann das alles in den Protokollen der nichtöffentlichen Landtagssitzungen nachlesen.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass die Vorlage unter Einbezug der Vertreter der Verbände ausgearbeitet wurde und dass hier eine singuläre Stellungnahme eines einzelnen Büros eingegangen ist, die hier eine komplett andere Sicht der Dinge hat, aber nicht nur zu diesem Thema. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich wirklich kurz fassen: Ich möchte mich sehr herzlich bedanken für die Antworten der Justizministerin und des Regierungschefs. Ich sehe, dass Anstrengungen vorhanden sind. Ich sehe auch, dass Sie gezwungen sind, gewisse Sachen zu machen. Und ich freue mich ganz besonders über die Aussage des Regierungschefs, dass wir uns gemeinsam - ich meine da Landtag und Regierung - auch Gedanken darüber werden machen müssen, dass wir in der Öffentlichkeit eine solche Diskussion führen. Ich denke, das wird auch dazu beitragen, gewisse Verunsicherungen und Fragen in der Öffentlichkeit zu klären. Ich denke, das würde uns allen sehr gut tun und das würde manches Missverständnis aus dem Weg schaffen.
Und nur noch ganz kurz eine Bemerkung an meine Kollegen, die sagen, das wäre der falsche Platz für meine Bemerkungen: Ich werde mir auch in Zukunft vorbehalten, an jeder Stelle Bemerkungen zu machen, wenn ich denke, sie seien wichtig genug, um hier in diesem Raum diskutiert zu werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 182a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 182a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 182b Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 182b Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 251a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 251a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 923 Abs. 1 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 923 Abs. 1 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1045 Abs. 1 und 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1045 Abs. 1 und 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 66 Abs. 2a bis 4 SchlT wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 66 Abs. 2a bis 4 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 18 abgeschlossen. -ooOoo-