Abänderung des Kundmachungsgesetzes (Nr. 132/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Kundmachungsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage ebenfalls in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 132/2011 der Regierung steht zur Diskussion.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gegenstand dieser Vorlage ist die Teilrevision des Kundmachungsgesetzes. Damit sollen die Voraussetzungen für einen Wechsel von der Kundmachung des Landesgesetzblattes in gedruckter Form zur rechtsverbindlichen elektronischen Form der Publikation des Landesgesetzblattes geschaffen werden. Dadurch kann die Verwaltung mindestens CHF 660'000 pro Jahr einsparen. Durch den heute nahezu flächendeckenden Zugang der Bevölkerung zum Internet wird ein Wechsel zur ausschliesslich papierlosen Form der Kundmachung möglich. Das Landesgesetzblatt soll künftig also ausschliesslich in elektronischer Form geführt werden können.
Ich danke der Regierung für den guten Bericht und für die Vorbereitung einer sinnvollen Gesetzesänderung hin zu einer kostensparenden Umstellung mit grosser Publizitätswirkung, können doch die amtlichen Kundmachungen weltweit abgerufen werden.
Auf den Seiten 16 bis 18 des Bericht und Antrages geht die Regierung kurz auf das Einsparpotenzial bei der Kundmachung von anderen Vorschriften, allgemeinen Anordnungen und Mitteilungen von öffentlichem Interesse im Amtsblatt ein. Gemäss den Ausführungen der Regierung sind in den letzten drei Jahren durchschnittlich Inseratekosten von CHF 1,5 Mio. angefallen, von denen zirka 40% oder CHF 600'000 nicht weiter verrechnet werden konnten. Genau diese CHF 600'000 will die Regierung künftig durch den Wechsel auf ausschliesslich elektronische Publikation einsparen. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Wirtschaft, insbesondere der Finanzwirtschaft, bisher CHF 900'000 jährlich weiterverrechnet wurden. Diese Kosten werden künftig entfallen. Die Gesetzesänderung beinhaltet also ein sinnvolles Geschenk an unsere Wirtschaft.
Von der Regierung möchte ich gerne bis zur 2. Lesung erfahren, ob sie künftig in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Stellenausschreibungen, Veröffentlichungen in den Landeszeitungen weiterhin in Betracht zieht. Wenn ja, würde mich interessieren, bei welchen Arten von Veröffentlichungen dies der Fall sein wird. Ich rege an, dass in dem Fall nur noch in einer Grossauflage veröffentlicht wird, um Kosten zu sparen. Ebenfalls möchte ich die Regierung bitten festzuhalten, in welchen Positionen des Landesbudgets die verschiedenen Formen und Arten der Kundmachung zu finden sind.
Die Änderungen des Kundmachungsgesetzes werden erst in Kraft treten, sobald die technischen Voraussetzungen für die Herausgabe des Landesgesetzblattes und Amtsblattes in elektronischer Form vorhanden sind. Frühestens wird dies am 1.1.2013 der Fall sein. Ich hoffe, dass die Umstellung zügig vorangeht und die Gesetzesänderung wie geplant auf den frühest möglichen Termin in Kraft treten kann. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich darf es vorwegnehmen, dass ich die positive Meldung der Frau Abg. Konzett nicht in diesem Masse teile. Die bisherige Praxis, das Landesgesetzblatt und das Amtsblatt in Printform zu veröffentlichen, soll durch elektronische Kundmachung ersetzt werden. Mein Votum bezieht sich auf die geplante Änderung bei der Publikation des Amtsblattes.
Eine Kundmachung in elektronischer Form ist durchaus zeitgemäss. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das bedeutet aber nicht, dass gleichzeitig die Printform abgeschafft werden kann. Dafür ist die Zeit nicht reif. Eine 100%-Internetabdeckung von Liechtensteins Haushaltungen ist noch längst nicht gegeben. Ein Drittel der Bevölkerung ist 50 Jahre alt oder älter. Ein grosser Teil dieses Bevölkerungsanteils ist am öffentlichen Leben sehr interessiert, ist aber mit den neuen Medien wenig vertraut. Eine Abschaffung des Print-Zeitungs-Systems kommt um Jahre zu früh. Dazu ein paar Anmerkungen aus der Vernehmlassung:
Die Regierung fasst die Vernehmlassung wie folgt zusammen: «Die Reaktionen auf diese Vorlage fielen durchwegs positiv aus». Nach diesem ersten Satz könnte man das Kapitel «Vernehmlassung» des Bericht und Antrages eigentlich verlassen, da die Vorlage offenbar oppositionslos begrüsst wird. Wer sich alledings die Mühe nimmt und sich trotzdem mit der Vernehmlassung beschäftigt, stösst auf anderes. Erlauben Sie mir ein paar Zitate:
- «Spricht sich strikte gegen die Abwanderung von amtlichen Kundmachungen ins Internet aus».
- Oder: «Zudem ist es ein Unterschied, ob eine Information gezielt gesucht oder beim Lesen einer Zeitung gefunden wird. Das Leseverhalten im Internet ist ein völlig anderes als das in einer Tageszeitung. Beim Zeitungslesen werden Informationen serviert, die nicht gesucht werden. Im Internet findet man entsprechende Seiten lediglich durch gezielte Suche».
- Oder: «Eine alleinige Publikation im Internet würde somit einen grossen Teil der liechtensteinischen Bevölkerung von wichtigen amtlichen Meldungen ausschliessen und ist somit abzulehnen».
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, als durchwegs positiv würde ich dies nicht bezeichnen. Dass die Regierung die in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalte nicht teilt, ist ihr gutes Recht. Es ist aber nicht richtig, die Vernehmlassung gegenüber dem Hohen Landtag als durchwegs positiv darzustellen. Die Regierung argumentiert, dass eine amtliche Kundmachung im Internet einer Kundmachung in den Landeszeitungen in nichts nachstehe, da auch nicht jeder Haushalt eine der beiden Zeitungen abonniert hat. Mit dieser Argumentation blendet die Regierung den Fakt aus, dass beide Tageszeitungen auf eigene Kosten je eine wöchentliche Grossauflage produzieren, die an alle Haushaltungen geht. Und gerade diese Grossauflagen bilden eine Plattform für amtliche Kundmachungen, zu der es nichts Vergleichbares gibt. Jeder Haushalt in Liechtenstein erhält zweimal die Woche eine Landeszeitung frei Haus, gratis. Das soll an dieser Stelle auch einmal vermerkt werden. Der oft gehörte Vorwurf, die beiden Landeszeitungen erhielten versteckte Subventionen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen, diesem Vorwurf möchte ich mit dem Hinweis auf die Grossauflagen auch einmal eine Absage erteilen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn wir von amtlichen Kundmachungen sprechen, so sollten wir bitte nicht nur an Firmengründungen, Firmenlöschungen oder Ähnliches denken. Nein, da gibt es ganz andere Dinge, die für die einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürger von grosser Bedeutung sind. Denken Sie an Stellenausschreibungen, an Arbeitsausschreibungen, Versteigerungen, Referendumsausschreibungen, Ausschreibungen von Wettbewerben oder an Publikationen zu Wahlen und Volksabstimmungen, an Schulinformationen usw. Ich frage mich:
- Soll sich nur mehr um eine Stelle bewerben können, wer im Internet nach allfälligen Ausschreibungen forscht?
- Oder soll das Referendumsrecht eingeschränkt werden, indem die Ausschreibungen und Fristen im Internet zu suchen sind?
- Oder können nurmehr Internetsurfer ihre Kinder in den Kindergarten einschreiben?
Nachfragen bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern geben dazu ein klares Bild. Eine Sowohl-als-auch-Lösung wird durchaus befürwortet. Das heisst, sowohl Publikationen in den Landeszeitungen als auch ein zusätzliches Online-Angebot. Hingegen wird die Option auf ausschliessliche Publikation im Internet klar abgelehnt. Dafür ist die Zeit nicht reif. Die Landesverwaltung lebt es in anderen Bereichen ja beispielhaft vor. So ist es zum Beispiel möglich, die Steuererklärung auf für weite Teile der Bevölkerung vertraute Weise handschriftlich auszufüllen. Daneben besteht aber auch das Angebot, die Steuererklärung auf elektronischem Wege einzureichen. Das ist ein bedarfsgerechtes Angebot.
Regierung und Landesverwaltung sind in erster Linie Dienstleister an der Bevölkerung und haben sich in erster Linie auf deren Bedürfnisse einzustellen. Amtliche Kundmachungen gehören in die Massenmedien, denen man vertraut. An die öffentliche Kundmachung in der Tageszeitung hat man sich gewöhnt. Ein Abwägen von Pro und Kontra zeigt, dass die bisherige Form am effizientesten ist. Wie die Regierung schreibt, stellen sich die Tageszeitungen seit Jahrzehnten als Plattform für amtliche Kundmachungen zur Verfügung. Sie schreibt weiter, dass dies die einzige Möglichkeit war, einen Grossteil der Bevölkerung mit einem vertretbaren Aufwand über amtliche Publikationen zu informieren. Dafür wäre auch etwas Dankbarkeit am Platz. Es war eindeutig eine für beide Seiten vorteilhafte Regelung - ein gegenseitiges Geben und Nehmen.
Eine Richtungsänderung nach dem Motto «der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, er kann gehen» möchte ich nicht mittragen. Der Hinweis auf die Kosten kann als Argument für die Richtungsänderung nicht überzeugen. Es sind lediglich die möglichen Einsparungen auf der Printseite ausgewiesen. Neu entstehende finanzielle Belastungen durch elektronische Publikationen hingegen werden nur angedeutet, nicht aber genauer definiert. In verschiedenen Bereichen werden gewisse Zusatzkosten für Anschaffungen, für Entwicklungen im Betrieb angekündigt. Ebenso wenig ist der Vorlage zu entnehmen, was der in Aussicht gestellte personelle Mehraufwand in genauen Zahlen bedeutet. Es kann bezweifelt werden, ob für den Staatshaushalt irgendwelche Einsparungen erzielt werden können.
Als Konsequenz des Gesagten ersuche ich die Regierung, sich auf die 2. Lesung mit der Vorgabe zu befassen, dass die Publikation der amtlichen Kundmachungen wie bisher auch in den Landeszeitungen stattfindet. Die Amtsblattfunktion der Tageszeitungen soll im Kundmachungsgesetz explizit festgeschrieben werden. Da ich mir eine Sowohl-als-auch-Lösung - also sowohl Print wie auch elektronische Publikation - durchaus vorstellen kann, möchte ich Eintreten nicht in Frage stellen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Fast wie inszeniert sieht das aus: Zuerst ein sehr befürwortendes Votum, dann ein eher kritisches Votum. In meinem Votum versuche ich ein bisschen in der Mitte zu sein.
Einen Satz des Abg. Albert Frick möchte ich aber gleich vorneweg aufgreifen: «Dafür ist die Zeit noch nicht reif». Er meint damit die reine Internetlösung. Es wäre dann die Frage zu überlegen: Wann ist denn die Zeit reif dafür? Aber ich habe auch keine Antwort.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen die Rechtsgrundlagen für die rechtswirksame elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie die Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Internets sollen genutzt werden und diesem unaufhaltsamen Trend sollte sich auch Liechtenstein nicht verschliessen. Aus diesem Grund befürworte ich die gegenständliche Vorlage, da das Internet im Gegenzug zu Druckerzeugnissen deutliche Vorteile zu bieten hat. Das ist die sachliche und inhaltliche Seite des vorliegenden Bericht und Antrags.
Die amtlichen Kundmachungen in beiden Tageszeitungen Liechtensteins verursachen dem Land jährlich zirka CHF 660'000 an Ausgaben. Langfristig stellt diese Massnahme eine Sparmassnahme des Staates dar. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation des Staatshaushaltes sollten wir den Gesichtspunkt des Sparpotenzials also ebenfalls in unsere Meinungsbildung und Argumentation mit einfliessen lassen. Das ist die finanzielle Seite des vorliegenden Bericht und Antrags.
Auf der anderen Seite sind die amtlichen Kundmachungen auch eine wichtige finanzielle Einnahmequelle der Tageszeitungen. Ich stehe zu unseren beiden Tageszeitungen, welche für die Information der Bevölkerung ein wichtiges Instrument darstellen. Zudem gilt es auch zu berücksichtigen, dass nicht die gesamte Bevölkerung über einen Internetanschluss verfügt. Im Gegenzug dazu könnte man allerdings auch argumentieren, dass auch nicht die gesamte Bevölkerung über ein Zeitungsabonnement verfügt.
Für die kurz- und mittelfristige Planungssicherheit unserer Printmedien möchte ich die Regierung bitten, auf die 2. Lesung hin Ausführungen zu den möglichen Übergangsfristen, in welchen die amtlichen Kundmachungen nach und nach von der Printform zur digitalen Veröffentlichung im Internet wechseln könnten, zu machen. Zudem möchte ich die Regierung bitten, in der Stellungnahme für die 2. Lesung Ausführungen zu machen, wie sie die unterschiedlichen Kundmachungsbereiche, zum Beispiel Markenregister, Stellenausschreibungen, öffentliche Ausschreibungen und dergleichen, in Bezug auf einen möglichen Zeitplan für den Wechsel von der Print- zur Digitalform gewichtet. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage plant die Regierung, die amtlichen Publikationen künftig nur noch in elektronischer Form herauszugeben und auf die gedruckte Version in den Landeszeitungen und im Landesgesetzblatt zu verzichten. Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Ich bin dagegen. Lassen Sie mich meine Ablehnung kurz begründen, die sich auf wenige, wesentliche Punkte beschränkt:
Den elektronischen Datenträgern wird wahrscheinlich die Zukunft gehören, doch erachte ich es zu früh, um auf die gedruckte Form zu verzichten. Über die Sicherheit der elektronischen Datenträger gibt es erhebliche Zweifel. Es gibt auch erhebliche Zweifel über die Haltbarkeit der elektronischen Datenträger. Die amtliche Kundmachung richtet sich an die ganze Bevölkerung und nicht nur an die Computer-Besitzer. Nach meiner Meinung ist es für den Staat eine absolute Verpflichtung, so zu informieren, dass alle Einwohner möglichst einfach Zugriff auf diese Kundmachungen haben. Wenn ich mir die Pannen vor Augen führe, die in den letzten Monaten beim Internetportal des Staates passiert sind, bin ich nicht so sicher, dass die amtlichen Kundmachungen zu jeder Zeit elektronisch abrufbar sind.
Die Regierung versucht dem Landtag die Umstellung mit finanziellen Erwägungen schmackhaft zu machen. CHF 660'000 sollen im Jahr eingespart werden. Wenn die Regierung von Einsparungen in Höhe von CHF 660'000 spricht, möchte ich gerne wissen, was auf der anderen Seite die zusätzlichen Aufwendungen für elektronische Aufbereitung, Archivierung und Sicherung der Kundmachungen kostet. Ich bin, wie ich bereits am Anfang gesagt habe, gegen die Aufhebung der amtlichen Kundmachungen in gedruckter Form zum jetzigen Zeitpunkt. Deshalb spreche ich mich gegen Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Albert Frick vollumfänglich unterstützen und dort nochmals ansetzen. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass der Staat als Dienstleister auftreten muss. Jeder Bürger muss grundsätzlich zu Informationen kommen. Der Abg. Albert Frick hat dies treffend ausgedrückt: Die Zeitung präsentiert die amtlichen Kundmachungen, während dem man diese im Internet suchen muss.
Ich bediene mich bei meinen Ausführungen zudem einer Stellungnahme, die leider nicht im Bericht und Antrag aufgeführt ist und von einem Medienunternehmen stammt. Dort wird auch gesagt, dass die Zeit noch nicht reif ist, eine 100%-Internetabdeckung von Liechtensteins Haushalten vorzunehmen. Es wird dann vorgeschlagen, sowohl eine Print- als auch eine Online-Lösung vorzusehen. Das heisst, es kann durchaus diese digitale Lösung parallel vorgenommen werden, wenn dies der Staat so will, aber die Printform ist noch nicht wegzulassen.
Damit es der Regierungschef in der 2. Lesung leichter hat, dies einzuarbeiten, nehme ich diesen Vorschlag auf. Es betrifft insbesondere die Formulierung des Art. 17 Abs. 1 und diese möchte ich hier formulieren, damit diese dann schon in der 2. Lesung so integriert werden kann. Dort heisst es, dass der bisherige Art. 17 Abs. 1 wie folgt umformuliert wird - ich zitiere: «Das Amtsblatt wird als eigene Sammlung oder als Teil eines anderen von der Regierung bezeichneten Kundmachungsgorgans herausgegeben. Es kann zusätzlich in elektronischer Form herausgegeben werden, wobei die Kundmachungen dann auf der geeigneten Homepage zur Abfrage bereitgehalten werden». Es wird dann auch aufgeführt, welche Kundmachungen dies betrifft. Dies kann der Herr Regierungschef im Schreiben vom 22. Juni 2011, das auch an ihn gegangen ist, nachlesen und in geeigneter Form in die 2. Lesung mit einbeziehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen einige Sachen unterscheiden. Erstens geht es um die Frage, die Landesgesetzblätter online zu publizieren oder in gedruckter Form, und es geht um den Bereich amtliche Kundmachungen. Die Landesgesetzblätter in elektronischer Form kundzumachen, diesbezüglich habe ich kein Argument gehört, was dagegen spricht. Ich glaube, da sind sich mehr oder weniger alle einig, dass das sinnvoll ist. Der Hauptbereich betrifft die weiteren amtlichen Kundmachungen und ich glaube, da müssen wir uns die Frage stellen: An welchen amtlichen Kundmachungen hat die gesamte Bevölkerung ein Interesse, dass die in den Tageszeitungen publiziert werden? Da stelle ich mir die Frage, wenn man ansieht, was hier amtliche Kundmachungen sind: Das sind Ausschreibungen. Die können für mich künftig die betroffenen Unternehmen sehr wohl online beziehen. Hier gibt es das Mittel von Newslettern, wo die Firmen informiert werden, wenn neue Ausschreiben aufgeschaltet werden. Ich denke, das wäre machbar. Dann betrifft ein sehr grosser Bereich Publikationen des Öffentlichkeitsregisters, des Markenregisters, dann die ganzen Gläubigeraufrufe. Da müssen wir uns einfach bewusst sein, das sind Kosten, die auf den Finanzplatz überwälzt werden. Das zahlt nicht der Staat, das zahlen andere. Ich denke, wenn wir diesbezüglich gestern und heute schon sehr oft in diesem Raum gehört haben, der Finanzplatz ist uns wichtig, dann wären wir verpflichtet, auch im Interesse des Finanzplatzes zu handeln und hier aber sehr rasch diese amtlichen Kundmachungen online zu machen, um hier für den Finanzplatz die Kosten zu reduzieren.
Ich kann nachvollziehen, dass es für die Zeitungen kein einfacher Schritt ist. Es gibt sicher auch Bereiche bei den amtlichen Kundmachungen, die wahrscheinlich immer auch in den Zeitungen publiziert werden. Für mich sind das insbesondere der ganze Bereich Wahlen und Abstimmungen, der wahrscheinlich immer auch in den Printmedien sein wird. Aber ganz grundsätzlich denke ich, wenn wir uns entscheiden - und dafür ist für mich die Zeit reif - hier zu elektronischen Kundmachungen zu wechseln, dann können wir nicht langfristig hier doppelspurig fahren. Entweder entscheiden wir uns dafür oder wir entscheiden uns nicht dafür. Und wenn wir uns dafür entscheiden, dann bin ich dafür, dass wir das auch möglichst rasch umsetzen und wirklich die einzelnen Bereiche der Kundmachungen anschauen und sagen: Okay, Gesetze werden sofort online publiziert, der Bereich der Markenregister etc. auch, um hier Kosten einzusparen, und in den übrigen Bereichen wird allenfalls eine schrittweise Anpassung gemacht. Aber für mich muss das Signal klar sein: Wir wechseln zu einer elektronischen Kundmachung. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann die Ausführungen der Frau Abg. Hilti nicht teilen. Ich habe hier einfach eine andere Einschätzung. Ich denke, wir unterschätzen ein wenig den Stand der Dinge bezüglich der Medien, die heute verwendet werden. Es geht hier nicht um die Zeitungen. Aus meiner persönlichen Sicht ist das nicht eine Thematik der Zeitungen. Es geht hier vielmehr darum, wie das Volk zu Informationen gelangt. Und ich glaube, einige meiner Vorredner haben das sehr gut und auch die Problematiken ausgeführt.
Ich glaube, wir unterschätzen das Medium «elektronische Medien» und vor allem, wie gut man welche Informationen findet. Leute, die das tagtäglich tun, die haben da kein Problem, an die Informationen zu gelangen. Ich glaube, dass es auch Unternehmen und viele Leute gibt, die diese Informationen lesen und benötigen, die nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitzen. Die sind auf Baustellen, die sind in Fahrzeugen unterwegs, die sind auf Achse und die nutzen diese Printmedien. Und es ist noch bei Weitem nicht so, dass jeder ein iPad auf dem Rücksitz liegen hat, einen Computer zur Verfügung hat und den ganzen Tag im Internet ist. Es geht nicht darum, ob jeder Haushalt einen Internetanschluss hat, sondern es geht auch darum, ob die Leute in der Lage sind, diese Medien zu verwenden.
Und wenn es nur darum geht, ob man schon den Schritt kann, auf dem Bildschirm alle seine Informationen zu finden und zu bearbeiten, dann könnten wir auch hier ein Beispiel setzen und beschliessen: Wir stoppen das Drucken von Berichten und Anträgen und wir machen das elektronisch. Die Daten stehen alle zur Verfügung. Ich kenne gesetze.li, ich kenne landtag.li usw. Ich brauche kein einziges Printmedium. Und wieso wollen wir die Berichte und Anträge gedruckt haben? Das soll sich jeder selbst auch einmal fragen. Wie weit sind denn wir hier im Landtag? Wir haben alle die entsprechenden Medien. Wir sind ein wenig geübt, mit diesen Medien zu arbeiten, aber trotzdem wollen wir gedruckte Varianten.
Der Abg. Jürgen Beck zeigt uns sein iPad, aber trotzdem verwendet er den Bericht und Antrag und seine gedruckten Voten, wenn er etwas vorliest. Ich denke, jeder, der das einmal versucht, komplett elektronisch zu funktionieren, der stellt fest, wie weit wir selbst sind, nur elektronisch zu arbeiten. Und obwohl ich die elektronischen Medien auch schätze, komme ich trotzdem zum Schluss, es gibt nicht wenige Handlungsfelder, in denen ich auch gedruckte Medien nach wie vor mehr schätze. Seien das Gesetzesblätter und wenn ich sie auch nur ausdrucke, aber ich habe sie in gedruckter Form, sind das Berichte und Anträge, sind das auch Stellenanzeigen. Ich denke, es gibt einiges, was heute nach vor in gedruckter Form verwendet wird. Ich glaube, die breite Masse braucht diesbezüglich noch ein wenig Zeit, um sich auf das einzustellen.
Und wenn wir hier heute sagen: Jetzt und sofort und elektronisch, dann mag das vielleicht für ein paar Leute gelten, die sowieso den ganzen Tag vor dem PC sitzen, aber ich glaube, die grosse Menge grenzen wir damit aus. Entsprechend würde ich eher ein Schritt begrüssen, in diese Richtung zu gehen, elektronisch zur Verfügung zu stellen, aber auch klar eine Übergangszeit vorzusehen, um der Gesellschaft die notwendige Zeit zu geben, um sich auf eine solche Veränderung einzustellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir, der Abg. Albert Frick hat es auf den Punkt gebracht: Die Zeit ist schlicht und einfach noch nicht reif. Sie wissen alle, bis vor Kurzem hatten wir sogar in diesem Hohen Hause nicht einmal Zugang zu den elektronischen Medien, sprich, der Gebrauch des Laptops war untersagt. Und wir dürfen einfach nicht von den Verhältnissen in diesem Hohen Hause ausgehen, wir haben noch andere Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf die Zeitungen angewiesen sind. Ich anerkenne den Vorschlag der Regierung durchaus, dass sie hier Einsparpotenzial ortet und dieses auch umsetzen will. Allerdings, wie gesagt, wir müssen einfach auch auf die Bevölkerung ausserhalb dieses Hohen Hauses Rücksicht nehmen. Denn es ist doch ein zentraler Unterschied, ob man eine Zeitung abonniert und diese lesen darf oder einen Computer kaufen muss und diesen dann auch noch bedienen muss. Das sind für mich doch erhebliche Unterschiede. Es wurde auch bereits gesagt, zumindest zwei Grossauflagen am Dienstag und am Donnerstag gehen ja in sämtliche Haushaltungen in Liechtenstein. Und da ist doch eine Abdeckung der Bevölkerung mit Informationen gewährleistet.
Eine konkrete Frage habe ich an die Regierung - und das sind die Vernehmlassungsteilnehmer: Ich weiss nicht, ob ich etwas überlesen habe, aber da fehlt mir gerade die Stellungnahme des Seniorenbundes. Denn ich möchte hier den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht zu nahe treten, aber ich könnte mir doch gut vorstellen, dass gerade Leute, die weniger in dieser Welt mit den PCs aufgewachsen sind, doch erhebliche Mühe bekunden würden, wenn wir diese ganzen Publikationen nur noch elektronisch kundmachen würden. Und da möchte ich die Regierung schon fragen: Wurde der Seniorenbund eingeladen? Und wenn ja, wie ist diese Stellungnahme ausgefallen? Und wenn nein, wieso wurde der Seniorenbund nicht eingeladen? Wie gesagt, wir sollten den Horizont ein wenig erweitern und müssen auch auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger ausserhalb dieses Hohen Hauses Rücksicht nehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Voten der Abgeordneten Gerold Büchel und Wendelin Lampert unterstützen. Ich bin auch einer, der nicht den Laptop den ganzen Tag mitführt oder im Auto hat. Dann wäre er schnell kaputt. Wir Gewerbler müssen den Grossteil mit den Händen arbeiten, praktisch arbeiten. Wir können nicht immer am Laptop arbeiten und suchen, wie es der Abg. Albert Frick so schön gesagt hat. Im Computer muss man nach gewissen Sachen, die man braucht, suchen. In der Presse wird es mir präsentiert. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich freue mich sehr darüber, dass sich die Abgeordneten so für einen flächendeckenden Zugang von Jung und Alt zu den amtlichen Publikationen einsetzen und sich darüber Sorgen machen. Aber werte Abgeordente, dann hätte Sie auch in der Vergangenheit dafür besorgt sein müssen, dass wirklich in den Grossauflagen diese Informationen der Bevölkerung zugekommen wären, weil das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Oft waren die Publikationen in Auflagen drin, die wirklich nicht alle erhalten haben, weil sie eben die Zeitungen nicht abonniert haben. Und ich wundere mich deshalb etwas darüber, dass Sie sich heute plötzlich dafür so ins Zeug legen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zunächst zwei Dinge auseinander halten. Ich glaube, die eine Angelegenheit ist völlig unbestritten - das habe ich heute Morgen auch gehört. Es geht darum: Was soll in Zukunft die rechtsverbindliche authentische Kundmachung sein? Das soll die elektronische Form sein - das scheint mir völlig unbestritten zu sein. Und dann davon unabhängig die Frage: Was soll allenfalls auch noch in Printform zur Verfügung gestellt werden? Ich glaube, die elektronische Kundmachung der Rechtsvorschriften, das ist vor allem auch evidentes Bedürfnis gerade von Ihnen, meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Laptops vor sich haben und dann in den Gesetzessammlungen suchen, wollen Sie die authentische Fassung auch unter gesetze.li abrufen können. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube, im Zeitalter des Internets, der IT-Fortschreitung, ist es auch klar, dass man auch andere behördliche Anordnungen und Mitteilungen in elektronischer Form zur Verfügung stellen können muss. Ich glaube, das ist eine Anforderung als Staat, als Dienstleister. Es geht ja schliesslich nicht nur, aber auch um die Bevölkerung in Liechtenstein. Es gibt auch weitere Kreise, die keine Zeitungsabonnenten sind, auch nicht der beiden liechtensteinischen Tageszeitungen, sondern die sich aktuell auch über die elektronischen Medien über Liechtenstein erkundigen. Das Thema - ich weiss, das ist ein bisschen belastet - das Thema «Ausland-Liechtensteiner», die erkundigen sich auch und die können sich dann auch aktuell über die Geschehnisse bei uns über Internet auf dem Laufenden halten und da kann mit der elektronischen Form diese Leute auch erreichen.
Ich glaube, diese Frage ist unbestritten - das habe ich hier im Plenum auch gehört -, dass in Zukunft die authentische Version, die elektronische Version sein soll. Davon zu unterscheiden sind aber die Fragen, ob es in Zukunft auch nebst dieser rechtsverbindlichen Form der Publikation auch noch Mitteilungen in anderer Form, nämlich in Printform, das heisst, so wie ich es gehört habe, in den Landeszeitungen geben soll. Man muss sich dann die Fragen stellen: Weshalb und was sind die Gründe dafür, und wo besteht allenfalls ein öffentliches Interesse, dass das noch geschieht? Ich glaube, das sind politische Fragen, die wir hier zu entscheiden haben. Es geht zum einen um die Information der Bevölkerung. Es wurde aus verschiedenen Voten herausgehört: Wie soll sich die Bevölkerung hier informieren können? Es geht dann aber auch um die Abwägung: Welches Kosten/Nutzen-Verhältnis wird an den Tag gelegt? Und - das habe ich eigentlich noch zu wenig gehört, aber das habe ich in einem Gespräch mit einem Medienhaus immer wieder gehört - es geht auch um eine gewisse Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Damit kann ich die Klammer auf- und auch gleich wieder zutun. Die Stellungnahme, die der Abg. Johannes Kaiser gemeint hat, war die Stellungnahme der Medienhäuser. Die hat einen Irrweg im Regierungsgebäude gemacht und ist deshalb nicht hier verarbeitet worden. Aber ich habe mit dem Medienhaus vor einer Woche ein Gespräch gehabt. Und ich habe alle Punkte mit ihnen diskutieren können. Sie sehen damit auch die Unabhängigkeit meiner Person. Ich habe nicht nachgehakt, ob das Medienhaus eine Stellungnahme abgegeben hat, aber sie wäre selbstverständlich eingearbeitet worden, wenn das so gewesen wäre. Aber die Punkte decken sich ja auch mehr oder weniger mit der Stellungnahme der anderen Zeitung. Das ist auch klar. In diesem Punkt besteht ja auch ein gemeinsames Interesse.
In diesem Sinne muss man die Frage stellen und das möchte ich Ihnen hier auch dokumentieren: Was für amtliche Kundmachungen gibt es eigentlich seitens des Staates? Ich habe mir die Mühe gemacht, das einmal zu sammeln. Nicht enthalten sind die öffentlichen Kundmachungen des Landgerichts und des Öffentlichkeitsregisteramtes, aber die kennen wir ja mehr oder weniger. Es publizieren praktisch alle Amtsstellen der Landesverwaltung. Im Jahre 2010 waren es 1'150 solcher Publikationen ganz unteschiedlicher Art und Weise. Natürlich grossmehrheitlich solche, die dann auch weiterverrechnet werden an den Platz. Das wurde heute auch angesprochen. Ganz gross vertreten ist das Amt für Handel und Transport, heute wieder integriert im Amt für Volkswirtschaft. Dort geht es vor allem um Anpassungen bezüglich Marken- und Designerregister.
Es wurde dann das Thema aufgeworfen: Wo soll die Bevölkerung Liechtensteins, die Einwohnerschaft Liechtensteins, wo besteht ein öffentliches Interesse, dass diese auch in gedruckter Form zu diesen Informationen kommen? Ich denke an Referendumsausschreibungen, Stimmregister, Wahlen, solche Ankündigungen sind für mich klar, dass solche Themen auch weiterhin - wie Vermittlerwahlen, Gemeinderatswahlen oder auch die Ausschreibungen von Gesamtarbeitsverträgen, die doch eine Breitenwirkung in die Arbeitnehmerschaft haben -, dass man solche Dinge auch weiterhin in Printform eben publizieren können soll, damit das auch entsprechend dargestellt werden kann.
Ich glaube, wenn Print weiterhin eine Möglichkeit sein soll, um dieses Informationsbedürfnis weiterhin abdecken zu können in einer gewissen Planungsphase, dann ist meines Erachtens aber auch der Grundsatz hochzuhalten, dass es dann ein Mehr an Informationen sein soll bei gleichzeitiger Kostenreduktion. Von verschiedenen Abgeordneten wurde auch das Thema Grossauflage angesprochen. Wir publizieren heute bewusst nicht in der Grossauflage, weil das eben das teurere Medium der beiden Landeszeitungen ist. Aber ich habe mir das heute Morgen auch auf so einem kleinen Zettel notiert. Wenn man die Bevölkerung direkt erreichen will, dann muss man in die Grossauflage gehen. Das muss dann allerdings bei entsprechenden Kosten auch berücksichtigt werden. Und wenn man in die Grossauflage geht, dann macht eine Publikation dann nur noch alternierend Sinn, da kann man nicht zweimal in die Grossauflage. Bei einer Grossauflage erreicht man ja die gesamte Bevölkerung und dann muss man schauen, dass dann beide Publikationsorgane entsprechend ausgereift berücksichtigt werden.
In dieser Hinsicht wurde ich auch noch gefragt, was denn die Kostenseite betrifft, inskünftig die elektronische Publikation als authentisch zu erklären. Da gab es einmalige Entwicklungskosten von zirka CHF 50'000 bis 60'000 und dann jährliche Wartungskosten von CHF 10'000 bis CHF 15'000, um das aufrechtzuerhalten. Personelle Konsequenzen hat das keine, weil die Ämter müssen die Publikationen heute schon so aufbereiten, dass sie gerade auch druckreif zu den Medien gelangen können. Das geht ja einfach in Zukunft automatisch ins System und wird dann dort verarbeitet. Insofern gibt es keinen personellen Zusatzaufwand.
Dann wurde referenziert auf diesen Art. 17, den das Medienhaus angeführt hat. Da stellt sich dann die Frage: Welche amtlichen Kundmachungen sollen in Zukunft auch printmässig zur Verfügung gestellt werden? Ich glaube, da gibt es solche, die unbestrittenermassen wohl auf längere Zeit auch printmässig zur Verfügung gestellt werden sollten. Abstimmungen, Wahlen und solche Sachen haben wir ja schon erwähnt. Ich glaube aber, bei der Formulierung von Art. 17 ist der Grundsatz nicht berücksichtigt, dass die authentische Publikation die elektronische Publikation sein soll und die Printform die Zusatzdienstleistung. Bei der Formulierung, die das Medienhaus verwendet hat, war der Grundsatz genau umgekehrt. Und ich glaube, es ist völlig unbestritten, dass die authentische Version die elektronische ist und dann allenfalls diese Zusatzleistungen erbracht werden können. Wir werden uns das im Hinblick auf die 2. Lesung entsprechend anschauen und Ihnen dann einen Vorschlag machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich weiss nicht, ob ich es überhört habe, aber betreffend die Vernehmlassungsteilnahme des Seniorenbundes: Wurde dieser eingeladen? Wenn ja, wie ist die Stellungnahme erfolgt? Wenn nein, wieso wurde er nicht eingeladen? Und dann gerade die Anschlussfrage: Können Sie sich vorstellen, sollte der Seniorenbund nicht eingeladen worden sein, dass man bis zur 2. Lesung eine entsprechende Stellungnahme des Seniorenbundes noch einholt?
Eine weitere Frage, die sich für mich ergibt: Beabsichtigen Sie, dass zukünftig ein Teil dieser Publikationen im elektronischen Amtsblatt stattfinden könnte und ein anderer Teil in den Landeszeitungen - oder sind Ihre Ausführungen dahingehend zu verstehen, dass im elektronischen Amtsblatt sämtliche Publikationen erfolgen und nur ein Teil - sprich dann doppelt - auch in den Landeszeitungen publiziert würde? Denn sollte es ja getrennt werden, dann wären Bürger, die gerne informiert würden, dazu gezwungen, dass sie beide Sachen lesen, sprich die Landeszeitung plus das elektronische Amtsblatt. Nach meinem Dafürhalten muss es schon so sein, dass im elektronischen Amtsblatt sämtliche Publikationen selbstverständlich drin sind und ein Teil der Publikationen, der Teil, den die Regierung als sehr wichtig erachtet, eben auch in den Landeszeitungen publiziert würde.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Kommentare: Der erste Kommentar an die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze: Ja, die Regierung hat entschieden, dass es nicht in die Grossauflage kommt. Wenn es aber so wichtig wäre, dass es wirklich in alle Haushalte geht, wäre das vielleicht ein Vorstoss für Sie.
Zum zweiten Thema bezüglich des Wunsches des Abg. Wendelin Lampert möchte ich ergänzen: Wenn man sich die Vernehmlassungsteilnehmer ansieht, dann sind ausschliesslich die Organisationen aufgeführt, die etwas publizieren wollen, aber jene, welche die Publikationen lesen, die sind eigentlich nicht gefragt worden. Für mich bezieht sich das nicht nur auf den Seniorenbund, sondern das ist für mich auch die Frage, wie das mit dem Gewerbe aussieht, wie das mit der Industrie aussieht etc., wer alles Kundmachungen und Publikationen lesen will. Dass diejenigen, die es publizieren müssen, den elektronischen Weg bevorzugen, weil es weniger Arbeit gibt, das ist mir klar. Ich glaube, das ist nicht überraschend.
Dann habe ich eine Frage bezüglich der Authentizität, sprich ob das jetzt die elektronische Form oder die Printform sein soll: Bei vielen Kundmachungen ist das ja an Termine geknüpft. Wie würde so etwas aussehen, wenn die elektronische Form die rechtverbindliche ist - da ist ja der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beginns der Dauer. Beim Printmedium wäre das, wenn es erschienen ist. Und wenn jetzt diese Zeitpunkte unterschiedlich wären, wie würde das gehandhabt? In dem speziellen Fall könnte es passieren, dass in einer Printausgabe zwar eine Kundmachung gemacht wird, aber der Zeitpunkt, um zu reagieren, bis die Dauer abgelaufen ist, dass diese kürzer wäre als wie die in der elektronischen Publikation. Kann man da sicherstellen, dass sowohl Print wie elektronische Publikationen dieselbe Zeitdauer zur Verfügung stellen, um zu reagieren? Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich wusste nicht, dass es im Regierungsgebäude Irrwege gibt. Das nehme ich natürlich nur ungern zur Kenntnis. Ich bitte Sie einfach, die fehlende Stellungnahme in die 2. Lesung einzuarbeiten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Es gibt nur postalische Irrwege im Regierungsgebäude. Andere gibt es selbstverständlich nicht.
Dann zur Frage Seniorenbund: Ich nehme an, dass der nicht extra eingeladen wurde. Es wurden ja andere auch nicht extra berücksichtigt. Es ist ja allen unbenommen, davon Kenntnis zu nehmen und eine Stellungnahme abzugeben. Das passiert ja auch häufig. Die Frage des Teilnehmerkreises von Vernehmlassungen ist ja nicht etwas, was eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern da werden diejenigen eingeladen, die unmittelbar davon betroffen sind. Im Grunde genommen müssten wir ja bei jeder Gesetzesvorlage alle einladen. Ich kann mir aber vorstellen, dass wir mit dem Seniorenbund noch das Gespräch suchen. Ich glaube aber nicht, dass da wahnsinnig neue Erkenntnisse herauskommen als wie diejenigen, die Sie uns heute schon vorgetragen haben, dass hier auch einiges noch in Printform dargestellt werden muss. Schlussendlich ist es aber eine politische Entscheidung, wo wirklich öffentliche Informationsbedürfnisse vorhanden sind und wo es eben solche nicht sind.
Dann zum Thema Grossauflage: Herr Abg. Gerold Büchel, ich könnte Ihnen jetzt eine lange Geschichte erzählen, wie wir mit den Zeitungen kämpfen mussten - wir, die Landesverwaltung sind einer der grössten Kunden der Zeitungen - damit wir nur dieselben Rabatte wie die anderen Grosskunden bekommen. Das war ein langer Kampf. Da geht es schliesslich um öffentliche Gelder. Ich habe öffentliche Gelder zu verwalten und zu verteilen. Das sind Steuergelder, die ich eingenommen habe. Und diese Gelder kann ich nicht einfach so verteilen und dabei auf Rabatte verzichten. Da haben wir Verträge geschlossen mit den Medienunternehmen und auch da noch einen Stufenplan eingebaut. Und jetzt sind wir dann endlich gleichgestellt. Und die Grossauflage wäre noch teurer gewesen. Und bislang steht es ja im Gesetz: «Amtliches Publikationsorgan sind die Landeszeitungen». Und da haben wir die kostengünstigste Variante ausgewählt. Wir werden aber sicherlich, wenn, so wie es jetzt diskutiert wird, wenn der Wunsch auf Print vorhanden ist, werden wir das Gespräch mit den Medienhäusern suchen müssen, die Frage der Grossauflage alternierend diskutieren müssen und dann auch die Preisgestaltung miteinander ansehen müssen. Es kann aber nicht sein, dass wir mit öffentlichen Geldern schlechtergestellt werden wie andere Grosskunden der entsprechenden Medienunternehmen. Ich glaube, das ist auch klar. Das ist auch aus meinen Gesprächen herauszuhören. Ich glaube, anders dürfen wir mit öffentlichen Geldern einfach nicht umgehen.
Dann zur Frage: Was wird alles elektronisch publiziert? Gar alles, das ist klar. Wenn es authentisch sein muss, dann muss dort alles vorhanden sein. Und dann eben noch die Frage: Was wird in Zukunft noch printmässig publiziert? Diesbezüglich wollen wir Ihnen dann einen Vorschlag machen.
Dann noch die Frage zur Fristigkeit: Ich glaube, im praktischen Leben muss man das ansehen. Ich denke, auch hier finden wir die richtigen Lösungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Herrn Regierungschef: Wurde die Wirtschaftskammer zur Stellungnahme eingeladen? Mir geht es hier um die öffentlichen Arbeitsausschreibungen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Wir sehen ja auf den Seiten 21 und 22, wer zur Vernehmlassung eingeladen wurde, und dann eben auf der Seite 22, wer alles eine Stellungnahme abgegeben hat. Hier haben wir ja heute festgestellt, dass das Medienhaus anscheinend auch eine eingereicht hat, aber diese Stellungnahme ist nicht aufgeführt. Der Herr Regierungschef hat es bereits erklärt wieso nicht. Aber wenn wir uns die eingeladenen Vernehm-lassungsteilnehmer so betrachten, dann fehlt mir ganz zentral der Seniorenbund. Ich möchte, wie gesagt, den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht zu nahe treten, aber ich befürchte doch, die Stellungnahme des Seniorenbundes ist sehr zentral und ich möchte der Regierung doch nahelegen, auf die 2. Lesung dem Landtag diese Stellungnahme des Seniorenbundes zuzustellen.
Und auch die Frage des Abg. Peter Lampert ist sicher berechtigt. Auch die Wirtschaftskammer wurde nicht eingeladen. Selbstverständlich hätte sich die Wirtschaftskammer auch freiwillig melden können. Aber ich denke mir doch, es wäre sehr gut gewesen, wenn auch die Wirtschaftskammer gerade betreffend die öffentlichen Ausschreibungen hier Stellung bezogen hätte. Für den Unternehmer im Land bedeutet es sonst zukünftig, dass er das Amtsblatt elektronisch lesen muss, wenn zum Beispiel die Arbeitsvergaben nicht mehr in den Landeszeitungen publiziert würden. Ich denke mir auch, dass hier durchaus die Wirtschaftskammer eine andere Sicht der Dinge hat, sprich ich könnte mir gut vorstellen, dass die Wirtschaftskammer eben fordert, dass zum Beispiel auch die öffentlichen Ausschreibungen weiterhin in Papierform publiziert werden. Und dazu möchte ich die Regierung schon auch bitten, auf die 2. Lesung diese Stellungnahmen noch einzuholen, denn das dürfte für den Meinungsbildungsprozess des Landtags mitunter nicht ganz unerheblich sein.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte mich beim Herrn Regierungschef für die Beantwortung der Fragen bedanken. Es wurde gesagt, dass keine personellen Zusatzkosten entstehen. Ich hätte das doch noch gerne etwas präzisiert, weil im Bericht und Antrag auf Seite 39 bei den personellen Auswirkungen doch von einem gewissen Mehraufwand gesprochen wird. Also, dass Stellvertretungen gewährleistet sein müssen, dass die technische Aufbereitung von einer Person alleine kaum zu bewältigen sein wird, und dass im Rahmen des Personalbudgets zu prüfen sein wird, wie der personelle Mehraufwand abgedeckt werden kann. Also, wenn Sie das vielleicht noch präzisieren könnten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Seniorenbund und Wirtschaftskammer sind wichtig, aber ich denke, es gibt immer die Möglichkeit - die Vernehmlassung wird öffentlich angekündigt, sie ist online abrufbar. Ich denke, wenn diese zwei Organisationen wirklich so ein Interesse daran haben, hier eine Stellungnahme abzugeben und sich mit dem Tagesgeschäft ein wenig beschäftigen, dann hätten sie hierzu die Möglichkeit gehabt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Dem kann ich jetzt wirklich nur beipflichten. Ich denke, es gibt auch Holschulden und man kann von der Regierung wirklich nicht verlangen, dass sie sich jetzt wirklich an alle Organisationen wendet, wobei die Regierung das Gefühl hat, diese oder jene Organisation sollte auch noch eine Stellungnahme abgegeben.
Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil im vorherigen Traktandum wurde mir die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen unterstellt. Also, wenn denn das, was Sie jetzt betreiben, keine Suche nach der Nadel im Heuhaufen ist, dann weiss ich wirklich nichts mehr. Es zeigt sich wieder einmal, dass es jedes Mal eine Ansichtssache ist, was einem wichtig ist und was einem nicht wichtig ist. Aber ich bitte Sie wirklich, in diese Debatte auf den Punkt zu kommen und nicht die ganze Sache auf Nebenschauplätze zu verlegen. Seien Sie doch ehrlich, sagen Sie doch, was Sie eigentlich wollen. Sagen Sie, dass Sie Ihre Zeitung retten wollen - und dann sind damit alle zufrieden und glücklich.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Herr Abg. Beck, das ist absolut nicht das Thema. Über dieses Thema können wir gerne sprechen, damit habe ich kein Problem. Das gehört für mich aber nicht hierher. Aber ich habe explizit eine andere Meinung bezüglich den Vernehmlassungen. Ich sitze im Landtag und sollte auch wissen, was da kommt. Aber ich habe leider nicht die Zeit, immer zu schauen, welche Vernehmlassung wann und wo eingeht und was bei der Landesverwaltung so abgeht. Wir haben glücklicherweise intern noch den Service, dass man uns darüber informiert, welche Vernehmlassung kommt. Und wenn wir interessiert sind, bitte schicken. Aber wenn ich dazu noch eine Stunde pro Woche investiere, um zu sehen, was in der Verwaltung alles läuft, dann weiss ich dann auch nicht mehr. Also wenn Sie die Zeit haben, ist das ja schön und gut, aber ich habe diese Zeit nicht. Es geht hier nicht um die Zeitung, sondern es geht hier darum, ob die Welt wirklich schon in der Elektronik angekommen ist oder nicht. Und ich habe dazu eine andere Einschätzung wie Sie. Nehmen Sie das auch zur Kenntnis.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, beim vorhergehenden Traktandum habe ich mich nicht zu Wort gemeldet, aber ich war Ihnen dankbar um Ihren Input, um es gerade offen und ehrlich zu gestehen, Herr Abg. Beck. Ich hätte Sie niemals kritisiert für diesen Input.
Ja, Vernehmlassungen werden sehr wohl in den Landeszeitungen angekündigt. Da kann man sich ja auch melden als betroffene Institution. Aber wenn wir uns andere Gesetzesvorlagen so betrachten, wie hier doch der Vernehmlassungskreis relativ weit gefasst wird, dann fehlt mir hier bei dieser Vorlage explizit der Seniorenbund. Da suche ich keine Nadel im Heuhaufen. Ich bin überzeugt, aber ich möchte hier jetzt nicht vorwegnehmen, was der Seniorenbund schreibt, aber auf die 2. Lesung sollte die Regierung hier die Stellungnahme des Seniorenbundes einbringen. Da bin ich dann doch gespannt, was die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu solchen Themen sagen. Ich habe zumindest in meinem Umfeld diverse ältere Mitbürgerinnen und auch Mitbürger, die mit diesem Vorschlag nicht gut leben können. Das kann ich Ihnen sagen. Und da bin ich dann doch gespannt, was der Seniorenbund sagt.
Dann noch zur Wirtschaftskammer: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaftskammer sagt: Ja, in Gottes Namen, diese öffentlichen Arbeitsvergaben sollen nur noch elektronisch publiziert werden. Da bin ich dann einmal gespannt, was so an Sektionsveranstaltungen abgeht. Ich denke mir, der Abg. Peter Lampert hat es bereits angekündigt. Da sucht man nicht die Nadel im Heuhaufen, da versucht man einfach Interessen des Volkes auch ausserhalb dieses Hohen Hauses zu vertreten. Und ich denke mir, das ist ja auch unsere Aufgabe als gewählte Volksvertreter. Wie gesagt, lassen wir uns überraschen, was der Seniorenbund uns für eine Stellungnahme zukommen lässt. Da bin ich effektiv gespannt. Und ich gehe davon aus, dass die Regierung diese Stellungnahme einholt. Das möchte ich hier doch nochmals unterstreichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube, dass sich die Diskussion langsam dem Ende nähert.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion nicht mehr in die Länge ziehen. Aber wenn wir hier den Fokus so sehr auf den Seniorenbund legen, mag das gut und recht sein, aber wenn wir die Interessen des Volkes gesamthaft betrachten wollen, dann hat vielleicht auch die Jugend etwas zu sagen, die in dem Punkt vielleicht eine ganz andere Meinung hat. Und dann müssen wir uns auch darüber unterhalten: An welchen amtlichen Kundmachungen hat der Bereich Senioren wirklich ein öffentliches Interesse, um diese tagtäglich in den Zeitungen zu lesen? Dann unterhalten wir uns über das. Das ist aber ganz etwas anderes als das, um was es hier wirklich geht.
Und dann denke ich, auch die Wirtschaftskammer hat ein Sekretariat und einen Geschäftsführer, die sich mit dem Tagesgeschäft beschäftigen und die entsprechende Vernehmlassung anfordern können.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich ziehe die Diskussion auch nicht mehr in die Länge. Wir haben jetzt das Stichwort «Seniorenbund wurde nicht eingeladen» im Minimum zehnmal gehört. Ich denke, das ist angekommen. Wenn ich den Regierungschef richtig verstanden habe, wird er auch das Gespräch suchen. Ich habe Vertrauen, dass das passiert. Auf der anderen Seite muss ich meiner direkten Vorrednerin Recht geben und zustimmen, über den Adressatenkreis zu diskutieren, wer eingeladen wird bzw. wen man hätte einladen müssen: Ich denke, das können wir bis abends um zehn Uhr machen und sind dann noch nicht sicher. Ich weiss es auch nicht. Die Regierung hat die Teilnehmer der Vernehmlassung so gewählt. Sie wird ihre Gründe und Überlegungen gehabt haben. Ob man da jetzt einverstanden ist oder nicht, wie gesagt, es gibt auch ein Stück weit eine Holschuld. Und ob man persönlich da mitmachen muss und suchen muss, Herr Abg. Gerold Büchel, ich habe diese Zeit auch nicht, da gebe ich Ihnen auch Recht. Aber es gibt Verbände, es gibt Organisationen und jeder kann sich schlussendlich auch äussern. Ich denke, die Argumente sind nun ausgetauscht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef und möchte dann zur Abstimmung kommen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich mache es auch kurz: Sie wissen ja alle, dass man jedes Argument politisch so und anders bewerten kann. Das haben wir jetzt ja auch gehört. Ich könnte auch eine Wertung hier machen und Sie vielleicht auch an Ihren eigenen Argumenten messen. Eingeladen sind zur Vernehmlassung alle Interessierten und Sie haben mir jetzt ja etwa eine Stunde klargemacht, wie wichtig die Landeszeitungen sind, wie breit diese gelesen werden. Und dann gehe ich davon aus, dass auch viele Senioren unsere Landeszeitungen gelesen haben und die sich organisiert hätten, wenn sie interessiert gewesen wären, weil über das Thema wurde ja breit berichtet. Der Abg. Peter Lampert hat ja berichtet, dass sie vor allem die Zeitungen lesen im Gewerbe und dann hätte man vielleicht dort auch anstossen können. Also ich könnte ja diesen Verbänden auch mangelndes Interesse vorwerfen, wenn ich das tun wollte, weil ja darüber auch sehr häufig in den Tageszeitungen berichtet worden wäre. Sie sehen, man kann jedes Argument drehen und wenden wie man will. Wir werden das Gespräch suchen und Ihnen dann darüber berichten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Nachdem es aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zur Abstimmung, weil Eintreten nicht unbestritten ist. Wer für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden für Eintreten votiert und wir können uns der 1. Lesung der Regierungsvorlage zuwenden.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 3 Bst. e und l wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. e und l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hierzu eine kurze Frage: Art. 6 betrifft ja die Systematische Sammlung und der Artikel wird aufgehoben. Die Systematische Sammlung beinhaltet die Rechtsvorschriften in bereinigter Form und die Regierung führt auf Seite 9 aus, dass es Bestandteil der Grundversorgung ist und dass sich hier nichts ändern soll, was den Zugang auch zum Recht betrifft. Neu wird es im Art. 15a geregelt und enthält einen Verweis auf Art. 13a, was den Zugang zu den Rechtsvorschriften beinhaltet. Heute wird das in Form dieser Rechtssammlung, die wir alle kennen, die ich hier habe, publiziert, und ich gehe eigentlich davon aus, dass sich da nichts ändert. Und auf Seite 30 führt dann aber die Regierung aus, dass die Systematische Sammlung in Papierform in Zukunft durchaus entbehrlich sein wird. Also es stellt sich mir die Frage: Ändert sich etwas oder wird diese Rechtssammlung, die jeder im Alltag benötigt oder der halt mit Rechtsvorschriften zu tun hat, wird diese weitergeführt? Was ist da die Auffassung der Regierung? Weil die sind sehr kostspielig. Die kosten CHF 10'000 bis 15'000 jährlich, die die Anwälte bezahlen und dass das auch weitergeführt wird. Es ist im Alltag für die Rechtsanwender sehr wichtig. Ich wäre froh, wenn die Regierung dies klarstellen könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es wird sich insofern etwas ändern, dass die Regierung nicht mehr Herausgeber der Systematischen Sammlung sein wird, sondern dass es in die Privatwirtschaft abgegeben wird, weil ja die authentische Publikation die elektronische Publikation sein wird. Deshalb soll dann dieses Geschäft auch auf privater Seite gemacht werden und nicht mehr auf staatlicher Ebene. Wir haben auch weit rückläufige Abonnentenzahlen. Es würde sich nicht mehr rechtfertigen, dass der Staat hier auftritt, sondern die Blätter sollen elektronisch so zur Verfügung gestellt werden, dass sie auch ausgedruckt werden und die Sammlung somit individuell weitergeführt werden kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Wenn es zum Art. 6 keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 15a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin jetzt doch etwas erstaunt, dass sich zum Beispiel der Fraktionssprecher der VU nicht gemeldet hat, um selbst den Antrag zu stellen oder die Neuformulierung des Art. 17, die ja das Vaduzer Medienhaus AG, wie das der Regierungschef bereits artikuliert hat, nicht vorgenommen hat. Es habe anscheinend einen postalischen Irrweg dieser Stellungnahme bis zur Regierung gegeben, aber dass dennoch jetzt, wo wir diesen Artikel diskutieren, von den Vertretern der Medienhaus AG, das heisst, von der Vaterländischen Union, hier kein Antrag gestellt wird und von ihr dieses Anliegen hier nicht dargelegt wird, das erstaunt mich doch sehr. Dann mache ich das.
Ich ersuche den Regierungschef, in Art. 17 Abs. 1 folgende neue Formulierung zu verwenden - ich zitiere: «Das Amtsblatt wird als eigene Sammlung oder als Teil eines anderen von der Regierung bezeichneten Kundmachungsorgans herausgegeben. Es kann zusätzlich in elektronischer Form herausgegeben werden, wobei die Kundmachungen dann auf einer geeigneten Homepage zur Abfrage bereitgehalten werden». Das wäre der Wortlaut von Abs.1, den ich beliebt machen möchte.
In der Verordnung bzw. den Vollzugsrichtlinien der Regierung sind die bisherigen Kundmachungsumfänge und die Sowohl-als-auch-Lösung im Detail zu umschreiben. Zu erwähnen sind alle bisherigen verbindlichen Print-Kundmachungen, wie zum Beispiel Abstimmungen, Gesetze, Wahlen Regierung und Landtag, Bekanntmachung von Gesetzen, Verordnung und Ähnliches, Konzessionsvergaben, öffentliche Ausschreibungen, Richtpläne, geistiges Eigentum, Markenregister, Grundbuch, Versteigerung, Konkurs, Edikte, Gläubigeraufrufe, Schulinformationen, Stelleninserate, Kurse und Schulausschreibungen usw.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Das schreit ja direkt nach einer Antwort. Ich bedanke mich bei meinem Fraktionssprecherkollegen, dass er für mich geredet hat. Ich habe Ihnen sogar für einmal wirklich genau zugehört beim Eintretensvotum und da haben Sie es ja schon formuliert. Wieso soll ich da noch irgendetwas formulieren? Angeblich läuft das bei Ihnen so, dass Ihre Zeitung Ihnen sagt, wofür Sie zu reden haben. Bei uns läuft das Gott sei Dank nicht so. Ich rede für mich hier. Ich arbeite nicht für das Medienhaus. Ich vertrete meine Meinung. Und wenn Sie mir hier irgendetwas unterstellen wollen, dann bitte, das ist Ihre Sache, damit habe ich auch kein Problem. Ihrem Antrag kann ich sowieso nicht so wahnsinnig viel abgewinnen. Wir haben bei der Eintretensdebatte diskutiert darüber. Wenn Sie mir zugehört hätten - aber das haben Sie angeblich nicht - hätten Sie gemerkt, dass ich gesagt habe, das ich der Regierung zwei Aufträge gegeben habe. Ich habe sie als Bitten formuliert, ich möchte sie als Aufträge verstanden wissen, dass die Regierung Zeitpläne darlegen soll, Übergangsregelungen darlegen soll. Aber lassen wir das sein. Es ist okay. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Fraktionssprecher Johannes Kaiser hat, glaube ich, deutlich gemacht, um was es hier geht. Es geht um Parteipolitik und um nichts anderes. Ich kann seinem Vorschlag gar nichts abgewinnen. Ich habe das auch bei der Eintretensdebatte gesagt: Wir müssen uns entscheiden, publizieren wir elektronisch oder nicht. Dass wir uns für gewisse Bereiche entscheiden, die auch künftig in den Printmedien zu publizieren, da haben wir uns, glaube ich, auch gefunden. Aber mit Ihrer Lösung kann ich nicht leben. Ich finde es auch nicht den Sinn der Sache, dass wir hier fast immer weiterhin doppelspurig fahren. Entweder publizieren wir elektronisch oder nicht. Und dann können wir uns noch darüber unter-halten: Bei welchen Informationen gibt es ein öffentliches Interesse, dass sie weiterhin auch in den Printmedien erscheinen sollen? Ich habe das bei der Eintretensdebatte klargemacht und bleibe dabei.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich erhoffe mir, dass die Regierung auf die 2. Lesung eine Tabelle in der Beantwortung der Fragen zur 1. Lesung aufführt, in der klar hervorgeht, was wird zukünftig elektronisch publiziert und was wird noch in Papierform publiziert, damit man sich auch ein abschliessendes Bild machen kann, was sind die Konsequenzen, sofern dieses Gesetz in Kraft treten sollte. Wie gesagt, bitte eine Tabelle, in der steht: Alle Kundmachungen werden elektronisch publiziert - da haben wir uns bereits gefunden -, aber ein gewisser Teil wird zusätzlich auch in den Landeszeitungen publiziert. Und dazu hätte ich einfach gerne eine klare Positionierung der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe das ja ausgeführt. Ich glaube, es besteht Einigkeit und diese Formulierung, auch wenn sie vom Medienhaus stammt, widerspricht diesem Grundsatz, dass alles zunächst elektronisch publiziert wird und allenfalls über Zusätze in den Landeszeitungen diskutiert wird. Ich glaube, die Diskussion haben wir in der Eintretensdebatte geführt. Ich glaube, da haben wir uns in der Tat auch gefunden und wir werden diese Vorschläge im Hinblick auf die 2. Lesung machen. Ich muss Ihnen aber auch eines sagen: Wir stehen da nicht einfach im Belieben. Gestern hat die ESA zum Beispiel unser Medienförderungsregime noch einmal sanktioniert, und zwar auf der Höhe der bestehenden Mittel. Wir haben das ja bei der Budgetdebatte auch diskutiert, dass die Mittel der direkten Medienförderung klar eine staatliche Beihilfe darstellen, die jetzt einfach noch einmal sanktioniert wurde und Gott sei Dank wieder sanktioniert wurde. Das wissen wir, das ist uns bekannt und da besteht nicht beliebiger Spielraum. Und auch hier deshalb auch mein Votum bei der Eintretensdebatte. Es muss ein begründetes Interesse vorliegen. Wir werden eruieren, wo wir eben auch Print vorsehen können, damit wir nicht Gefahr laufen, alles zu riskieren und da noch eine indirekte staatliche Beihilfe heraufzubeschwören. Und deshalb glaube ich, werden wir dem folgen, was wir in der Eintretensdebatte in einer guten, konstruktiven Diskussion miteinander eruiert und herausgefunden haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Sehr geehrter Herr Regierungschef, ich muss Ihnen da ein wenig widersprechen. Also Einigkeit war das meines Erachtens nicht. Auch Eintreten war nicht unbestritten, wie der Herr Landtagspräsident festgestellt hat. Ich habe das so verstanden, dass einige Votanten viele Fragen oder doch auch kritische Anmerkungen hatten. Ich denke, es war so zu verstehen, dass auf die 2. Lesung gewisse Sachen präzisiert werden. Ich für mich habe auch noch ein paar Themen, wo ich gerne die Meinung oder die Konkretisierung der Regierung abwarten möchte.
Das Thema, wie das ausgestaltet wird, ist für mich zentral. Ich kann das also nur bedingt unterstützen und ich kann es nicht unterlassen, jetzt noch auf die Aussagen der Frau Abg. Hilti zu sprechen kommen. Ich würde einmal so sagen: Wenn wir uns so einig sind, dass elektronisch reicht, dann wäre ich dafür, dass wir die Berichte und Anträge auch nicht mehr in gedruckter Variante abgeben. Das ist ein riesiges Sparpotenzial und dann spüren wir vielleicht auch am eigenen Leibe, wie wichtig uns ein Printmedium ist. Dann seien wir konsequent und machen das auch elektronisch. Da sparen wir uns einiges. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Nur kurz: Ich könnte mit dem sehr gut leben, ich hätte damit kein Problem. Aber ich denke, es ist noch ein Unterschied, ob wir von Kundmachungen oder von wirklichen Arbeitsmitteln reden. Das ist die Frage. Kundmachungen sind für mich etwas ganz anderes. Das ist eine Bekanntgabe einer öffentlichen Ausschreibung. Das ist die Bekanntgabe, dass ein Gesetz in Kraft tritt. Das werden sehr wenige Personen direkt eins zu eins nachher zur Arbeit vor sich brauchen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Mein Satz der Einigkeit hat sich darauf bezogen, dass Einigkeit darüber besteht, dass die Grundlage der authentischen rechtsverbindlichen Publikation elektronisch erfolgen soll. Und jetzt geht es noch darum, das habe ich gespürt, dass da ein politischer Wille vorhanden ist, zusätzlich auch Print vorzusehen. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit, da haben Sie auch das Votum des Abg. Wendelin Lampert ja ausdrücklich unterstützt.
Herr Abg. Gerold Büchel, er hat mich dann ja auch ausdrücklich noch einmal gefragt: Wird alles elektronisch publiziert? Dann habe ich gesagt: Ja, es wird alles publiziert. Und jetzt geht es um die Frage: Wo soll man auch in Zukunft noch Print vorsehen? Diesbezüglich werden wir eine Lösung im Interesse - so habe ich das auch mitgenommen - der Bevölkerung suchen müssen. Und da ja alle bestreiten, dass sie im Namen ihrer Medienhäuser hier argumentieren, werden wir eine Lösung im Interesse der Bevölkerung suchen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Erlauben Sie mir auch eine Präzisierung: Einigkeit nicht in dem Fall. Ich kann das in der Form noch nicht unterstützen. Mir fehlt zum einen noch das, was der Abg. Lampert gefordert hat, nämlich: Gibt es Gremien, die das hier kritischer sehen? Aus meiner Sicht war es in der Vernehmlassung ein wenig einseitig. Und noch zum Thema Fristen: Sie haben das ja mitgenommen und gesagt, Sie sind überzeugt, dass Sie dazu Lösungen finden werden. Ich erlaube mir, diese Lösungen zuerst abzuwarten, bevor ich dazu sagen kann: Ich finde das nur toll. Aber ich denke, es gibt auch eine breite Unterstützung für Ihre Ausführungen. Aber Einigkeit ist das für mich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Jetzt kann ich mir aber eine Bemerkung nicht verkneifen: Ich glaube, meiner Mutter und meinem Vater ist es völlig egal, ob das, was in der Zeitung steht, die authentische Publikation ist oder die auf der Online-Plattform. Wenn, dann haben sie ein Interesse, dass sie das vielleicht auch noch in der Zeitung lesen. Aber welches die authentische Version ist, ist egal, denn sie wissen nicht einmal, was authentische Version im Endeffekt bedeuten würde. Hier argumentieren Sie also schon völlig an der Sache vorbei.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch einmal dem Abg. Gerold Büchel und möchte dann weiterlesen.Abg. Gerold Büchel
Ich bin mir ja gewohnt, dass Sie mir unterstellen, dass ich nicht verstehe, von was Sie sprechen. Dann müssen Sie es vielleicht einfacher formulieren, dass es auch ein Normalbürger wie ich versteht.
Bei mir geht es vor allem um die Thematik der Fristen - und diese Frage ist für mich noch nicht beantwortet. Und wenn ich dann erst drei Tage vor Ablauf einer Frist das in der Zeitung lesen kann, dann ist das für mich nicht dasselbe, wenn es schon zwei Wochen früher im Internet zu lesen war.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen. Art. 18 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Kundmachungsgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 19 abgeschlossen.
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