LANDESVORANSCHLAG UND FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 1999 SOWIE DIE AUSRICHTUNG VON TEUERUNGSZULAGEN FÜR DIE STAATSANGESTELLTEN (NR. 109/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 13: Bericht und Antrag der Regierung zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 1999 sowie zur Ausrichtung von Teuerungszulagen an das Staatspersonal. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Ingrid Hassler:
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht der Regierung wurde von der Finanzkommission behandelt. Ich möchte aber die folgenden Ausführungen in meinem eigenen Namen machen. Die Gesamtsituation unseres Staatshaushaltes ist als gesund zu bezeichnen, was sich auf die Vermögens- und Investitionslage bezieht, während zum vorgeschlagenen Ertrags- und Aufwandwachstum von 8,2 % doch ein Fragezeichen zu machen ist, auf der Einnahmenseite mindestens über das Jahr 1999 hinaus. Ich lege Wert darauf, dass wir bei vergleichenden Budgetzahlen 1998 mit den vorliegenden neuen Zahlen 1999 vergleichen. Dies ist bei Budgetbehandlungen üblich, während für den im Dezember zu behandelnden Finanzplan von der mutmasslichen Rechnung ausgegangen werden kann. Ich erwähne dies deshalb, weil das mutmassliche Ergebnis 1998 von einer ausserordentlich hohen Einnahmenseite - vor allem bei Wertschriftenumsatzstempeln von immerhin rund CHF 50 Mio. - ausgeht oder ausgehen kann. Auch bei anderen Steuerquellen sind relativ hohe Einnahmenerhöhungen vorhanden.Aber die grossen Sprünge im Wachstum der Einnahmen könne sich nicht fortsetzen. Allein der Mehrwertsteuersprung von veranschlagten 27 Mio. in diesem Budget 99 kann sich nicht fortsetzen. Die budgetierte Einnahmensteigerung von 9,3 % für das nächste Jahr sinkt auf z.B. 5 % zurück, wenn die Einnahmen der laufenden Rechnung nicht mehr um 51 Mio. wachsen - wie 1999 -, sondern um "nur noch" CHF 30 Mio. oder eben um 5%. Der Finanzplan zeigt aber ein noch viel schlechteres Bild der Einnahmenseite. Danach sollen die Einnahmen nach 1999 in den folgenden zwei Jahren zusammen nur um 21 Mio. wachsen oder um knapp 2 % pro Jahr. Und das immerhin ausgehend von den Budgetzahlen 1999.All dies hat nichts mit Angstmacherei zu tun, von stagnierenden Staatseinnahmen ab dem Jahre 2000 zu sprechen, sondern ganz einfach mit der Pflicht, heute - undnicht erst in zwei Jahren - diesen negativen Trend zu erkennen und auch zu glauben. Ich habe schon letztes Jahr meiner Sorge um das Wachstum der Einnahmenseite Ausdruck gegeben. Dieses Jahr kommt sie vielleicht durch die Mehrwertsteuererhöhung nicht so zum Tragen. Zusätzlich zu dieser absehbaren Entwicklung rechne ich tatsächlich für die Steuereinnahmen nach 1999 mit einem negativen Einfluss aufgrund einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung, von der unser Land keinesfalls verschont ist. Wir befassen uns mit dem Entfall der Couponsteuer von rund CHF 25 Mio. Jahresanteil, vielleicht schon im Jahre 2000. Eine Ablösung der Wertschriften- und Umsatzabgabe von durchschnittlich CHF 30 Mio. pro Jahr durch die Schweiz ist in meinen Augen wirklich absehbar. Erste Änderungen hat der Bundesrat bereits vor drei Wochen mit dringlichem Bundesratsbeschluss eingeleitet. Beide Steuerausfälle können aber nicht problemlos, vielleicht aber doch kompensiert werden; aber sie machen mehr als 10 % der Staatseinnahmen aus.Gesamthaft gesehen möchte ich sagen: Unter stagnierendem Einnahmenwachstum verstehe ich, dass es uns ab dem Budget 2000 nicht mehr gelingen wird, das Ausgabenwachstum damit zu kompensieren. Auch heuer wieder das Gleiche: Eckwert zwei des Finanzleitbildes lässt grüssen.Wer sich jetzt die Frage stellt: "Was tun?", kann sicher nicht eine dauernde laufende Mehrausgabe vorschlagen, die das Ausgabentotal gleich um 4 % erhöht. Wir können die Investitionen kürzen, um eine gesunde Gesamtrechnung zu erhalten und einen Selbstfinanzierungsgrad von 90 % anstatt 100 % anstreben. Letztlich können wir bei dieser Perspektive doch nur das laufende Ausgabenwachstum von 8,2 % bremsen. Ansonsten ist das Finanzleitbild in den nächsten Jahren ausser Kontrolle.Mit einem Blick auf die Empfänger dieses Ausgabenwachstums von rund CHF 45 Mio. in 1999 entfallen CHF 12,9 Mio. mehr Geld an die Gemeinden, so dass der Finanzausgleich einfach in Frage steht. Die Regierung wird sich dazu wahrscheinlich noch äussern; wir haben in der Finanzkommission darüber gesprochen. Dann CHF 10,4 Mio. an Private im Rahmen der höheren Kosten in der sozialen Sicherheit und CHF 5,8 Mio. an die Gehaltsempfänger. Höhere Leistungen respektive Aufwendungen fallen für unser Land auch im Bildungswesen an; das ist vorprogrammiert und in den Folgekosten der Bewirtschaftung der eigenen und gemieteten Gebäude.Wie schwierig es ist, am laufenden Ausgabenwachstum zu bremsen, sehen wir aus dem neuen Budget der FBPL, das wir heute hier erhielten. Um CHF 18,8 Mio. umzulagern, gelingt es ihr bei den laufenden Ausgaben, nur gerade CHF 1,75 Mio. oder 0,3 % des Staatshaushaltes zu kürzen, hievt aber gleichzeitig die laufende Ausgabensteigerung von 8,3 % auf über 11,5 % an. Und diese neue Ausgabe ist nicht einmalig; sie wiederholt sich, voraussichtlich in steigendem Masse.Den Anspruch auf die Einhaltung der Eckwerte des Finanzleitbildes werden wir für das Budget 2000 heute deponieren. Zu den positiven Aspekten zähle ich den längerfristigen Beitrag der neuen Ertragszweige wie Telekommunikation, Postwesen, Versicherungs- und Bankwesen sowie eine professionelle Vermögensverwaltung, was bei ansteigendem Vermögen wirklich eine Voraussetzung ist. Ich bewerte dies als wichtige und weitsichtige Schritte, und es zeugt von mutiger Politik.Zum Investitionsbereich halte ich am vorgegebenen Rahmen fest. Die Investitionen verursachen zwar Abschreibungen und Unterhaltskosten, aber am Investitionsbereich im Hochbau und Strassenbau von derzeit unter 5 % der Gesamtjahresausgaben möchte ich festhalten, auch wenn die Budgets - wie wir wissen - nicht immer voll ausgenützt werden können. Hier zu kürzen ist am falschen Ort gespart. Die Konsolidierung bei der Wohnbauförderung ist mit dem neuen Gesetz eingeleitet. Ich befürworte nicht, die Investitionen zur Manövriermasse zu machen.Wir haben eine Reihe von Abänderungsanträgen seitens der Regierung und von Abgeordneten kurzfristig erhalten. Ich verzichte auf den Vortrag aller Verhältniszahlen; sie werden sich in der Beschlussfassung letztlich noch ändern. Gesamthaft halte ich fest, dass ich auf das vorgelegte Finanzgesetz mit Landesvoranschlag eintrete und auch den Teuerungsausgleich von 1,2 % auf die Löhne des Staatspersonals befürworte. Meine Bedenken richten sich an die Regierung zu Handen des Budgets 2000.Zu den Anträgen der FBPL respektive deren allgemeiner Begründung möchte ich eine, auch im Volksblatt heute abgedruckte Fehlleistung erwähnen. Hier steht wörtlich: "Auf der anderen Seite werden die privaten Haushalte durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 15 % stärker belastet". Ich bitte Sie, geschätzte Finanzexperten, der Bevölkerung nicht durch solch falsche Behauptungen Angst zu machen. Die Aufwendungen der privaten Haushalte steigen wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht um 15 %. Wenn sie erhöht wird - wie wir wissen werden nach ausgewiesenen Berechnungen den privaten Haushaltungen ein Viertel davon aus dem Geldbeutel gezogen, das ist 0,25 %.Es lag dem letzten Protokoll der Finanzkommission eine entsprechende Berechnung der Stabsstelle Finanzen bei, wonach 25 % der aufgebrachten Mehrwertsteuer vom privaten Verbrauch aufgebracht wird. Mit dieser Abklärung wollten wir in der Finanzkommission die Feststellung der Regierung präzisieren, wo sie schreibt, dass nur ein geringer Teil der Mehrwertsteuererträge durch die privaten Haushalte aufgebracht wird. Im Rahmen der auf Seite 7 aufgeführten Leistungsverbesserungen fliesst schon ein erheblicher Teil der neuen Einnahmen, auch jener aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer, an die Bevölkerung zurück. Unter Abzug der noch diskutierbaren Radio- und Fernsehgebühren sind das rund CHF 9 Mio. Für den Weg der Regierung im Rahmen einer Reform im Gesundheitswesen sollen nochweitere CHF 4 bis 5 Mio. an Rückvergütungen an die privaten Haushalte erfolgen, und zwar gezielt, wo auch Bedarf für Unterstützung ist.Ich möchte im Namen der Finanzkommission zum Schluss der Regierung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stabsstelle Finanzen für ihre Arbeit und auch für ihre Unterstützung der Beratungen der Finanzkommission sehr herzlich danken.Abg. Gebhard Hoch:
Die Argumentation der Vorsitzenden der Finanzkommission reiht sich nahtlos an diejenige, negative, der Regierung an. Diese Kommentierung des Budgets hat System, wie ich in meinem Votum darlegen werde. Ich möchte auf einige Punkte der Ausführungen der Vorsitzenden der Finanzkommission eingehen. Die meisten ihrer Ausführungen werde ich in meinem Votum behandeln. Nur einige Punkte, die von Ihnen genannt wurden, Frau Abg. Hassler, möchte ich herausgreifen:Sie erwähnen die Couponsteuer und die Stempelgebühren, deren Abschaffung absehbar seien. Bei der Couponsteuer haben wir das auf jeden Fall selbst in der Hand, ob wir die Couponsteuer abschaffen wollen und wann. Tatsache ist, und das ist bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im letzten Landtag gesagt worden: Sollte die Couponsteuer abgeschafft werden, beabsichtigt die Regierung auf jeden Fall, eine Ersatzsteuer dafür einzuführen. Bei den Stempelgebühren möchte ich einmal mehr darauf hinweisen - obwohl das schon wiederholt jetzt im Landtag gesagt wurde: Diese Diskussion um die Abschaffung der Stempelgebühren in der Schweiz wird seit mindestens 15 Jahren geführt. Genau wie bei uns bei der Couponsteuer wird es auch in der Schweiz nicht anders sein. Wenn die Stempelgebühren abgeschafft werden, wird der schweizerische Gesetzgeber gezwungen sein, eine Ersatzsteuer einzuführen, zumal gerade der Staatshaushalt in der Schweiz so einen gewichtigen Ausfall wie die Stempelgebühren nicht in der Lage wäre zu verkraften.Wenn Sie auf unsere Abänderungsanträge hinweisen, die das Ausgabenwachstum um 8,5 % anheben, dann ist das richtig. Wir haben nur relativ kleine Kürzungen im laufenden Haushalt vorgenommen. Man muss aber das im gesamten Kontext sehen. Ich will jetzt meinem Votum nicht vorgreifen; das Ganze hat seine Erklärung darin, dass die Regierung eben die Mehrwertsteuererhöhung von einem Prozent voll in die laufende Rechnung hat einfliessen lassen. Natürlich muss die Regierung der Ausgabenseite grösste Aufmerksamkeit schenken. Nur dadurch, weil die Einnahmen in der Vergangenheit so reichlich geflossen sind, hatte die Regierung relativ leichtes Spiel, die Ausgaben laufen zu lassen und war nicht gezwungen,Sparübungen vorzunehmen, wie es die Regierung unter - ich sage jetzt einmal - normalen Umständen tun müsste.Dann die allgemeine Begründung: Wenn Sie sagen, es wäre falsch, was wir hier geschrieben hätten, dass die Mehrwertsteuer die privaten Haushalte um rund 15 % stärker belasten würde. Ich muss Ihnen zugestehen, wenn man das nur flüchtig liest, könnte man zu diesem Ergebnis kommen. Sie haben das aber falsch gelesen; wir haben das nicht so gemeint. Es heisst: "Auf der anderen Seite werden die privaten Haushaltungen durch die auf den 1. Januar 1999 in Kraft tretende Erhöhung des Steuersatzes für die Mehrwertsteuer um rund 15 % stärker belastet". Ein Prozent Mehrwertsteuererhöhung von 6,5 % auf 7,5 % ist rund 15 %, das war damit gemeint. Aber ich konzediere Ihnen: Man kann das anders verstehen, aber das war nicht gemeint.Es macht wenig Sinn, an zwei aufeinanderfolgenden Landtagssitzungen Finanzdebatten zu führen, einmal zum Budget und einmal zur Finanzplanung. Vor Jahren habe ich wiederholt die Behandlung dieser beiden Traktanden in der gleichen Sitzung gefordert, mit Erfolg, denn 1995 und 1996 war dies möglich; 1997 und in diesem Jahr plötzlich nicht mehr. Der Bericht und Antrag der Regierung zum Budget datiert vom 6. Oktober 1998 mit einem Ausblick in die Zukunft, so dass es für mich absolut nicht einsichtig ist, warum der Bericht zur Finanzplanung 1999 bis 2003 nicht früher von der Regierung zu Handen des Landtages verabschiedet wurde. Man hätte sich heute im Landtag damit zusammen mit dem Budget befassen können. Budget und Finanzplanung gehören ganz einfach zusammen, so dass ich für das nächste Jahr wiederum gleichzeitige Behandlung der beiden Traktanden fordere.Die Vorsitzende der Finanzkommission hat auch heute auf den Finanzplan Bezug genommen, hat daraus zitiert; das wäre an und für sich richtig so. Aber nachdem wir den Finanzplan heute nicht behandeln, er nicht traktandiert ist, finde ich es nicht richtig, wenn wir heute über einen nicht traktandierten Punkt diskutieren.Die Finanzlage unseres Landes präsentiert sich weiterhin in hervorragender Verfassung. Es dürfte von kaum einer Seite angezweifelt werden, dass die äusserst günstigen Rahmenbedingungen, glückliche Zufälle und weniger eigene Leistung dafür verantwortlich sind. Das muss von Zeit zu Zeit in Erinnerung gerufen werden, damit keine Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit - bei wem auch immer - aufkommt. Es ist paradox, wie unterschiedlich die Zielvorstellungen der Finanzminister der meisten Länder und des Finanzministers von Liechtenstein sind, wenn es um die Errichtung des jährlichen Budgets geht. Müssen die einen bemüht sein, das Budget zu schönen, hat der liechtensteinische Finanzminister und Regierungschef die beneidenswerte Sorge, das Budget nicht zu positiv erscheinen zu lassen. Er kann sich den Luxus leisten, die Ausgaben möglichst hoch und die Einnahmen tief anzusetzen; dennoch übersteigen die jährlichen Rechnungsabschlüsse dieBudgets in hohem Masse. Ich werde Ihnen mit den entsprechenden Zahlen für die letzten fünf Jahre aufwarten.Beim diesjährigen Budget stand der Regierungschef unter besonderem Druck, musste er doch den Versuch wagen, die von der FBPL lancierte Volksinitiative zur Verbilligung der Krankenkassenprämien als finanziell untragbar darzustellen. Dieses Bemühen ist das auffallende Merkmal des vorliegenden Budgets. Das Budget soll ein Führungsinstrument darstellen, für jede Organisation, die ein Budget erstellt; somit selbstverständlich auch für den Staat. Wenn die Abweichungen des Budgets von den realen Zahlen aber zu gross werden, verliert das Budget seinen Wert und kann nur noch sehr begrenzt ernst genommen werden. Wie vergleichen sich die realen staatlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten fünf Jahre mit den jeweiligen Budgets, und zwar auf die Gesamtrechnung bezogen? 1993 war die effektive Rechnung CHF 27,9 Mio. besser als budgetiert; 1994 CHF 8,4 Mio. besser als budgetiert; 1995 CHF 40,7 Mio. besser als budgetiert; 1996 CHF 57,7 Mio. besser als budgetiert; 1997 CHF 55,4 Mio. besser als budgetiert. Für 1998 erwartet die Regierung ein um CHF 28 Mio. besseres Resultat als budgetiert.Tatsache ist, dass es vor allem die jeweils höheren Einnahmen sind, die zu diesen eklatanten, an sich aber sehr erfreulichen Abweichungen von den Budgets führten. Es ist leicht auszumachen, dass dieser Trend sich fortsetzt und auch das jetzt von der Regierung vorgeschlagene Budget 1999 effektiv bei weitem übertroffen werden wird, zumal die Regierung bei diesem Budget bei der Prognostizierung der Einnahmen besonders zurückhaltend war, und dies nach unserer Vermutung - oder besser nach unserer Überzeugung - im Hinblick auf die FBPL-Krankenkassenvolksinitiative. Unsere Fraktion ist daher unter Zugzwang, substanzielle Budgetänderungen, vor allem bei den Einnahmen zu beantragen, um die Behauptung der Regierung und der Mehrheitspartei, die Krankenkasseninitiative sei finanziell nicht verkraftbar, zu widerlegen.Wir haben von Anfang an klargemacht, dass wir die Krankenkasseninitiative finanzieren wollen mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Prozent. Eine Erhöhung, die in keiner Weise notwendig ist bzw. vom Staat nicht gebraucht wird. Es wäre unsere Vorstellung gewesen, dass ein Prozent Mehrwertsteuer im Gegenwert von mehr als CHF 20 Mio. zweckgebunden für die Finanzierung unserer Krankenkasseninitiative, die Kosten von CHF 17 Mio. verursacht, zu verwenden. Die Regierung vereinnahmt nun aber im Budget 1999 diese Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer in der laufenden Rechnung zum allgemeinen Konsum. Konsequenterweise hätte sie auch die Kosten der Krankenkasseninitiative in die laufende Rechnung des Budgets 1999 aufnehmen müssen, was sie aber nicht getan hat, ganz im Gegensatz zu anderen Einnahmen und Ausgaben, die noch nicht durch den Gesetzgeber beschlossen sind: z.B. die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren, Wohnbeihilfen, Medienförderung usw.Die vom Regierungschef in der Öffentlichkeit immer wieder verbreitete Idee, wie die Regierung die Mehrwertsteuererhöhung zu verwenden gedenkt - nämlich ein Drittel für Leistungsverbesserungen im Sozialbereich und Gesundheitswesen, ein Drittel für Investitionen in die Zukunft und ein Drittel für Reservenbildung - kann ich praktisch nicht nachvollziehen, wenn er den zusätzlichen Erlös aus der Mehrwertsteuer einfach in die laufende Rechnung einfliessen lässt. Dieses Zahlenspiel der Regierung ist eine reine Augenauswischerei.Wir unterbreiten durchaus realistische Änderungsvorschläge zum Budget 1999, wie in dem Ihnen vorliegenden Zusatzbericht unserer Fraktion aufgezeigt ist. Per Saldo erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben in der Gesamtrechnung um CHF 18,6 Mio. bzw. 18,8 Mio., sodass die Gesamtrechnung auf jeden Fall ausgeglichen abschliesst bzw. der von der Regierung angestrebte leichte Überschuss in der Gesamtrechnung gewahrt bleibt. Auch das Finanzleitbild bleibt eingehalten.Bei folgenden Positionen beantragen wir Änderungen, die dann in der Detailberatung näher begründet werden. Die Positionen sind in der Reihenfolge, wie sie im grünen Buch dargestellt sind.Bei Gutachten und Experten beantragen wir ein Reduktion um CHF 500'000. Wir hatten vor, bei der Erwachsenenbildung eine Reduktion um CHF 200'000 zu beantragen, verzichten aber darauf. Der Grund, warum wir das aufführten, ist der, dass beim Gespräch beim Fürsten seitens des Fürsten die Idee aufgekommen ist, dass die Erwachsenenbildung - oder Teile der Erwachsenenbildung - von privater Seite gemacht werden sollten. Wir waren daher der Meinung, dass es reichen würde, wenn die Erwachsenenbildung mehr oder weniger mit dem bisherigen Kredit dotiert würde. Wir haben unsere Ansicht revidiert, weil wir heute aus dem Schreiben des Fürsten vom 13. November an den Landtagspräsidenten im Zusammenhang mit den Beiträgen an die katholische Kirche feststellen können, dass sich S. D. der Landesfürst offenbar mit den neuen Strukturen der Erwachsenenbildung abgefunden hat. Er hat nur den Wunsch geäussert, dass sich die Erwachsenenbildung auch mit der Frage der Arbeitslosigkeit auseinandersetzt. Aus diesen Gründen verzichten wir, bei der Erwachsenenbildung ein Reduktion zu beantragen.Dann - das ist das Kernstück unserer Budgetänderung: Beim Krankenkassen Staatsbeitrag beantragen wir eine Erhöhung um CHF 17 Mio.; beim Arbeitslosenversicherungs-Staatsbeitrag beantragen wir eine Reduktion von CHF 400'000; Zusammenarbeit Osteuropa eine Reduktion um CHF 250'000; bei Versorgungssicherheit Radio und Fernsehen eine Reduktion um CHF 400'000; bei der Quellensteuer, die die Grenzgänger zahlen, eine Erhöhung um CHF 1 Mio.; bei der Couponsteuer eine Erhöhung um CHF 1 Mio.; bei den Stempelabgaben eine Erhöhung um CHF 5 Mio.; bei der Mehrwertsteuer eine Erhöhung um CHF 4 Mio. Dadurch erhöht sich auch der Gemeindeanteil an den übrigen Landessteuern um CHF 1,8 Mio., was wir beantragen werden; dann bei der Datenverarbeitung eine Reduktion um CHF 750'000; Strassenverbesserungen und Strassenneubauten eineReduktion um CHF 300'000; pauschaler Hochbaukredit eine Reduktion um CHF 5 Mio. Wie gesagt, die Begründung erfolgt in der Detailberatung.Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die budgetierten CHF 21 Mio. Hochbauinvestitionen nicht annähernd erreicht werden. Das hat nichts mit der Notwendigkeit der zur Realisierung anstehenden Projekte zu tun, sondern ganz einfach mit der schleppenden Planung und Ausführung, nicht zuletzt aufgrund der Kapazitätsgrenzen des Baugewerbes. Es ist ja bekannt, dass auch die Gemeinden finanziell aus den Nähten platzen und daher viele und grosse Bauprojekte vorhaben. Der Konjunkturaufschwung wird auch die private Bauwirtschaft ankurbeln. Kumulativ kommt auf das Baugewerbe ein grosses Auftragsvolumen zu. Das Baugewerbe wird an seine Kapazitätsgrenzen stossen. Es kann nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand sein, in guten Konjunkturphasen durch überbordende öffentliche Aufträge Überkapazitäten in gewissen Wirtschaftssektoren zu provozieren. Antizyklisches Verhalten der öffentlichen Hand zur Konjunkturlenkung ist vielmehr gefragt.In einem Punkt gehe ich mit der Regierung einig, wenn sie verlangt, dass aufgrund der Entwicklung der Gemeindefinanzen sich eine neuerliche Überprüfung der gegenseitigen Finanzbeziehungen in absehbarer Zukunft aufdränge. Die Kehrtwende der Regierung ist allerdings bemerkenswert, denn noch vor einem Jahr äusserte sie sich dahingehend, dass sie unter den jetzigen Rahmenbedingungen für die nächsten zwei bis drei Jahre keinen Handlungsbedarf für eine Überarbeitung des Gesetzes zum Finanzausgleich sieht. Wir, von der Fraktion der FBPL, vertreten seit langem den Standpunkt, dass der Finanzausgleich dringend überarbeitet gehört, um ihn auf eine neue, gerechte und den heutigen Gegebenheiten angepasste Grundlage zu stellen. Wir werden demnächst einen erneuten Vorstoss in dieser Richtung unternehmen. Wenn ich an die kürzliche Wortmeldung des Abg. Donath Öhri hier im Landtag - ganz in unserem Sinne - denke, hoffe ich, dass wir diesmal mehr Erfolg haben werden.Nicht unwidersprochen lassen möchte ich den auf Seite 38 ihres Berichtes gemachten Ausblick der Regierung, obwohl dazu natürlich die Debatte über die Finanzplanung besser geeignet wäre. Auch dieser bewusst negativ gefärbte Kommentar hat ganz klar unsere Krankenkasseninitiative vor Augen, die die Regierung mit allen Mitteln, auch unsachlichen, bekämpft. In der Wortwahl ist die Regierung sowohl in diesem Ausblick wie auch in der Presse und bei öffentlichen Veranstaltungen polemisch und tendenziös. Die immer wiederkehrende Wiederholung durch den Regierungschef, die FBPL-Initiative habe verheerende Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die grossen Vorhaben des Landes könnten nur durch massiven Reservenabbau bewerkstelligt werden, ist eine ganz bewusste Fehlinformation und Desorientierung durch den Regierungschef. Ich billige der Regierung durchaus zu, dass sie gegen unsere Initiative ist und dagegen ankämpft, aber bitte mit fairen Mitteln, denn der Stimmbürger hat Anspruch darauf, von Befürwortern und Gegnern objektiv und sachlich informiert zu werden.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. In unserem Land Finanzminister zu sein, muss nicht selten mit Lustgefühlen etwas zu tun haben. Diese seien unserem Regierungschef von Herzen gegönnt. So präsentiert er uns auch im kommenden Jahr ein durch und durch solides und kerngesundes Budget. Dies wird bereits aus dem 1. Absatz der Zusammenfassung des vorliegenden Berichts und Antrages mit einem Blick ersichtlich. Die Regierung erwartet in der laufenden Rechnung einen Cash-flow von CHF 88,6 Mio., dies bei einem Ertragsüberschuss von CHF 36,4 Mio. Da die Nettoinvestitionen mit CHF 84,5 Mio. budgetiert sind, können diese zur Gänze aus dem Cash-flow bezahlt werden. Der Ertragsüberschuss bewegt sich erfreulicherweise wieder im selben Bereich wie im letzten Jahr, als er CHF 34 Mio. betrug. Der Selbstfinanzierungsgrad konnte 1998 auf hervorragende 105 % gesteigert werden. Erneut kann - dies wiederholt sich in den vergangenen Jahren erfreulicherweise und ist von allen bisherigen Votanten konzediert worden - festgehalten werden, dass die Einnahmenseite sich höchst erfreulich präsentiert. Auseinandergehen werden die Einschätzungen für die Gründe dieser erfreulichen Entwicklung, je nachdem, ob man auf der Oppositionsbank sitzt oder der Fraktion der Mehrheitspartei angehört. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass auch in der Finanzpolitik von nichts nichts kommt und trotz allen positiven bestehenden Umständen noch immer ein gerüttelt Mass an Eigenleistungen im Sinne von entscheiden, verhandeln etc. für solche Resultate notwendig sind.Zu einer gewissen Sorge Anlass gibt zugegebenermassen die massive Steigerung der Gesamtausgaben im Umfange von 7,9 %. Die Gesamteinnahmensteigerung übertrifft die Gesamtausgabensteigerung nur um 1,3 %. Dieser besorgniserregenden Tendenz muss mittels geeigneter Massnahmen aufmerksam entgegengetreten werden. Dies umso mehr, als unser Finanzminister selber konzediert, dass dieser erhebliche Druck auf der Aufwandseite schwieriger zu beeinflussen ist als die Entwicklung auf der Ertragsseite. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass auf einmal erkannte negative Tendenzen auf der Aufwandseite nur verzögert reagiert werden kann.Bei dieser Gelegenheit ist noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass bei einer Annahme der FBPL-Krankenkasseninitiative der Staatshaushalt unverantwortlich durcheinander gebracht würde. Sollte sie aufgrund einer Annahme realisiert werden, so hat in Zukunft jede Investition einen Reserveabbau zur Folge. Auch ein erklärtes Ziel des Finanzleitbildes, nämlich mindestens 90 % der Investitionen mit den Überschüssen der laufenden Rechnung direkt zu finanzieren, wäre in der Folge nicht mehr realisierbar. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass aufgrund der Budgetzahlen 1999 unter Hinzurechnung der für die Realisierung der FBPL-Krankenkasseninitiative notwendigen ca. CHF 20 Mio. in diesem Bereiche eine Kostensteigerung von sage und schreibe 33 % resultieren würde.Da erscheint die sogenannte - vom Fraktionssprecher der FBPL erwähnte - Je-1/3-Lösung unserer Regierung doch um einiges sinnvoller zu sein. Was diese Lösung besagt, wurde von ihm erwähnt und ich erspare mir die Wiederholung; sie ist mittlerweile bekannt.Zum heute publizierten Gegenbudget der FBPL nur drei Bemerkungen: Erstens finde ich es bemerkenswert, wenn die Opposition für die Regierung nach Mehreinnahmen Ausschau hält. Zweitens zeigt es auf, bei wieviel Budgetposten zu optimistische Zahlen notwendig sind, um die Krankenkasseninitiative zu finanzieren. Drittens ist es eine Vorwegnahme des Volkswillens, wenn supponiert wird, das Volk habe der Initiative bereits zugestimmt.Abschliessend bleibt festzuhalten, dass das vorgelegte Budget mit den eingangs erwähnten positiven Eckdaten als höchst positiv zu bewerten ist. Den mit der Ausarbeitung des Budgets 99 befassten Personen ist an dieser Stelle für ihre ausgezeichnete Arbeit zu danken. Namentlich hervorgehoben werden sollen, stellvertretend für die ganz Crew: Amtsvorstand Gerold Matt und dessen Stellvertreter Thomas Lorenz. Nicht zu vergessen ist aber auch ihr Vorgesetzter, Finanzminister Mario Frick. Obwohl er sich, verglichen mit anderen Finanzministern - da gehe ich mit dem Herrn Kollegen Hoch einig - in einer sehr vorteilhaften Position befindet, gilt auch für ihn die boshafte Definition eines Finanzministers, die dahin geht: Er sei eine seltsame Personalunion von Milchkuh, Hamster und Kettenhund der Regierung.Abg. Marco Ospelt:
Wenn ich das Budget für das Jahr 1999 unserer Regierung betrachte, sehe ich irgendwie das Waldsterben vor mir. Dort können Sie beobachten, wie sterbende Bäume am Hauptstamm vorbei unnütze Triebe in die Höhe treiben. Und gerade jene Bäume, die besonders deutlich welken, tragen die meisten Früchte an ihren in die Höhe schiessenden Trieben. Fast so, als wollten sie vielleicht zum letzten Mal aus dem Vollen ihre Saat über das Land verstreuen. Jene Triebe nennt man Katastrophentriebe, und so könnte man dieses Budget als Katastrophenbudget bezeichnen, geboren aus dem einzigen Gedanken unserer vor sich hinwerkelnden Regierung, die Krankenkasseninitiative der Opposition doch noch zu Fall zu bringen. Diese Absicht ist an den vorgelegten Zahlen so klar zu erkennen wie das Sterben der Bäume an ihren Trieben. Die Argumente, die die Regierung zur Verfügung stellt, sind so dünn wie die Nadeln an den serbelnden Tannen. Vor allem eines sticht sofort ins Auge: Während der letzten vier Jahre resultierte bei grosszügigem Konsum und Investitionen, welche die Kapazitäten der Ämter und der Bauwirtschaft voll ausschöpften, jeweils ein Überschuss in der Gesamtrechnung von zwischen knapp 30 und über 50 Mio. Franken.Im nächsten Jahr wird die Mehrwertsteuer allein dem Staat schon aufgrund der sehr pessimistischen Einschätzung der Regierung mindestens 27 Mio. Franken zusätzlich einbringen im Vergleich zu heuer. Und trotzdem soll die Gesamtrechnung negativ abschliessen. Nein, hier ist die Absicht mit Händen zu fassen; durch so viele Ritzen kann auch in unserem grosszügigen Land das Geld nicht versickern. Wohl eher ist dieses Budget als Leistungsausweis des Herrn Regierungschefs als Banker, wenn er die Gewinne so gründlich zu verstecken versteht. Unsere Fraktion hat Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anträge zur Korrektur des Budgets vorgelegt. Diese Anträge beruhen auf realistischen Angaben und zeigen deutlich, dass der Staat die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht braucht. Im Übrigen ist die Regierung durchaus ebenfalls dieser Ansicht. Nur möchte sie das Geld in der Hand behalten und häppchenweise nach eigenem Gusto an ihre Klientel verteilen. Die Bürgerpartei hingegen ist der Ansicht, diese nicht benötigten Einnahmen müssten kompromisslos an die Bürger zurückgegeben werden. Zurückgegeben werden, indem ganz gezielt die Krankenkassenprämien verbilligt werden: für Familien, für die Gleichstellung der Familienarbeit, für die Entlastung von Rentnern und von Arbeitslosen.Ich finde es ein bisschen weinerlich von der Regierung, wenn sie feststellt, sie könne das gleiche Geld nicht zweimal ausgeben. Auffällig aber ist, dass die Regierung bei den meisten Leistungsverbesserungen, die sie selber vorschlägt und die sich im Budget wiederfinden, nicht auf Einkommen oder Vermögen der Begünstigten Rücksicht nimmt und sich auch nicht daran stört, diese Beiträge in den EWR-Raum abzuführen. Dies betrifft sowohl die vorgesehene Familienzulage für Alleinerziehende als auch die Ausrichtung eines erhöhten Weihnachtsgeldes an die Rentner.Auf einen Punkt muss ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen: In ihrem Kapitel über die Leistungsverbesserungen, durch welche die Regierung die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuererhöhung an die Bürger teilweise zurückgeben will, führt sie auch die Anpassungen der Vermögens- und Erwerbssteuer an. Die gehören aber hier nicht hin. Unsere Fraktion hat die Initiative zur Entlastung durch Anpassung der Vermögens- und Erwerbssteuer deshalb ergriffen - und auf unsere Initiative geht diese Steuererleichterung zurück -, weil in der Gesamtrechnung der letzten Jahre jeweils ein saftiger Überschuss resultierte. Nachdem das Land gemäss allgemeinem Empfinden nur soviel an Steuern einnehmen sollte, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht, ist es nach unserer Meinung mehr als gerechtfertigt, die Bürger zu entlasten. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer hat das überhaupt nichts zu tun.Dagegen übernimmt in diesem Zusammenhang die Regierung die Argumentation der FBPL, dass nämlich die Rückgabe der Mehrwertsteuer an die Bürger einen nicht zu unterschätzenden Umverteilungseffekt und damit eine soziale Komponente beinhalte.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe mir ein paar Punkte aufgeschrieben zu Äusserungen vom Abg. Gebhard Hoch. Zur Couponsteuer: Es ist mir bekannt, dass versucht wird, diese zu kompensieren. Die Sprache war von einer teilweisen Kompensation. Es müssen aber trotzdem diese Kompensation zu Lasten irgendeines Erwerbszweiges gehen; vielleicht müssen die tätigen Unternehmen dann mehr bezahlen. Darunter sind dann aber nicht nur die 20 grossen Steuerzahler betroffen, sondern auch alle juristisch geführten Gewerbebetriebe, nur als Beispiel.Dann zur Abschaffung der eidgenössischen Wertschriftenumsatzsteuer: Das ist richtig, seit vielen Jahren spricht man davon, aber in den letzten 10, 15 Jahren hat sich auf dem Finanzplatz Schweiz sehr viel geändert. Hier müssen wir jetzt einfach realistisch erkennen, dass hier eine Abschaffung in die Wege geleitet wird. Sie sagen: Ja, es gibt eine Ersatzsteuer. Da bin ich nicht sicher, ob diese dann unbedingt oder in der gleichen Höhe auf Liechtenstein anwendbar ist. Es gibt in der Schweiz Modelle, die wir vielleicht übernehmen können, die den Finanzdienstleistungssektor belasten könnten; aber es gibt auch andere Modelle.Dann noch einmal zum Zeitungsartikel: Ich kann es nicht anders lesen. Wenn da steht: "Auf der anderen Seite werden die privaten Haushalte um rund 15 % stärker belastet", da bleibe ich dabei, das ist ganz einfach falsch; sie werden um 1/4 % in ihrem Gesamtaufkommen mehr belastet. Ich möchte einfach bitten, dass das auch wirklich korrigiert wird und dass wir nicht hier mit falschen Zahlen hantieren. Da blamieren Sie sich eigentlich dann selbst.Zum Finanzplan: Da bin ich Ihrer Meinung. Es wäre wirklich gut und richtig, dass die Regierung diesen abliefert zur gleichzeitigen Behandlung mit dem Budget. Wir haben uns von der Finanzkommission frühzeitig auch darum bemüht; aber das liegt nicht in unserem Ermessen, dass es nicht gelungen ist.Sie sagen mir: Den Finanzplan behandeln wir im Dezember. Ich habe einen Vergleich herausgenommen, das ist richtig; aber wenn ich Ihre Anträge hier sehe, da hantieren Sie bei allen Begründungen auch mit den Zahlen der mutmasslichen Rechnung 1998. Also ich glaube, hier sind wir beide auf irgendeine Art auf den Finanzplan eben eingetreten.Dann haben Sie gesagt, dass ich erwähnt hätte, die Krankenversicherungsinitiative würde das Ausgabenwachstum um 8 % steigern. Das stimmt nicht. Ich habe gesagt: Jetzt haben wir ein Ausgabenwachstum für 1999 von 8,2 % und mit der Initiative würde sich das um 3 % erhöhen, so dass wir 1999 ein Ausgabenwachstum von rund 11,5 % hätten. Das möchte ich erwähnen, einfach um die Zahlen klarzustellen.Dann haben Sie die Aufstellung gebracht in den letzten 5, 6 Jahren, wie unsere Landesrechnung mit welchem Überschuss abgeschlossen hat, den wir auch dann sorgfältig in unser Vermögen eingliedern konnten. Das sind interessante Zahlen.Aber ich glaube, hier haben Sie der Ehrlichkeit halber vergessen zu erwähnen, wieviel von diesem Überschuss aus Einsparungen in der laufenden Aufwandrechnung kommt, wieviel wir von den Investitionen eingespart haben und wieviel tatsächlich aus Mehreinnahmen resultieren. Ich bin nicht in der Lage, die Zahlen zu korrigieren, aber die wirklich richtige Zahl für Ihre Argumentation wäre gewesen, von den Überschüssen jene Beträge zu nennen, die tatsächlich aus Überschüssen aus Einnahmenerhöhungen dazugeflossen sind.Dann haben Sie noch erklärt, dass Sie den Antrag auf Reduzierung des Budgetbeitrages an die Erwachsenenbildung doch nicht stellen werden. Ich muss Ihnen sagen: Ich respektiere die Ideen S. D. des Landesfürsten auch, die er am Gespräch anfangs November geäussert hat. Ich habe sie auch im Protokoll der Finanzkommission am 5. November erläutert und ich werde sie zuhanden der Regierung bei der 2. Lesung zum Gesetz der Erwachsenenbildung auch noch einmal dokumentieren. Der Antrag auf Kürzung in diesem Bereich hat mich allerdings - bevor Sie diesen Antrag jetzt zurückgezogen haben - schon verwundert, weil bei der Behandlung des Gesetzes zur Erwachsenenbildung mehrere Abgeordnete - ich glaube der Landtagsvizepräsident Otmar Hasler, Helmut Konrad, Alois Beck wie ich auch - sehr eindringlich Wert darauf gelegt haben, dass mindestens die bisherigen Aufwendungen für Erwachsenenbildung im Rahmen von CHF 970'000 in diese Stiftung fliessen.Ich muss ehrlich sagen: Ich hätte natürlich gerne noch etwas mehr gehabt; aber da möchte ich sagen, dass es wirklich jetzt richtig und wichtig ist, zuerst diese Stiftung über die inhaltliche Ausrichtung der Erwachsenenbildung - auch im Sinne des Postulats der Freien Liste - beraten und diskutieren zu lassen. Also deswegen hat mich eigentlich der Antrag verwundert, dieses Konto als eines der sechs Konti überhaupt anzutasten.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Das Budget 1999 zeigt, dass die Staatsfinanzen gesund und solide sind; die Kennzahlen des Landesvoranschlages bestätigen diese Feststellung in jeder Hinsicht. Damit wird auch die Finanzpolitik der Regierung bestätigt, die mit den Prädikaten erfolgreich und zukunftsorientiert kommentiert werden darf. Dieses Budget ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass in der Finanzpolitik Augenmass und Weitblick gefordert sind. Im Besonderen zu bemerken bleibt vor allem, dass trotz dem sehr hohen Investitionsvolumen und der Ausgliederung des ertragreichen Fernmeldebereiches aus der Landesrechnung sowie der vorgesehenen Leistungsverbesserungen, durch die zwei Drittel der Mehrerträge aus der Mehrwertsteuer zurückgegeben werden, eine Gesamtrechnung mit einem Ertragsüberschuss zu erwarten ist.Insgesamt ist das von der Regierung vorgelegte Budget für das kommende Jahr ein eindrückliches Bekenntnis zum Finanzplatz, zum Werkplatz, zum Kulturplatz, zum Bildungs- und damit zum Denkplatz Liechtenstein, in dem alle Bereiche ihre Würdigung und ihre Berücksichtigung finden. Das Budget wird auch der sozialen Verpflichtung des Staates gerecht, indem die Schwächeren in der Gesellschaft die angemessene Unterstützung erfahren und Solidarität mit Notleidenden in Krisengebieten und Entwicklungsländern durch entsprechende finanzielle Zuwendungen gelebt wird.Trotz der sehr guten Verfassung, in der sich der Staatshaushalt befindet, dürfen wir nicht sorglos werden im Umgang mit den finanziellen Mitteln. Die Weltwirtschaftslage - Asienkrise und Krise in Russland - ermahnt uns dazu. Das Ausgabenwachstum muss sehr kritisch im Auge behalten werden, gerade weil die Zeiten des grossen Einnahmenzuflusses vorbei sind. Sparen ist und bleibt daher ein unabdingbares Erfordernis an eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik. Gespart soll dadurch werden, indem bei der Budgeterstellung die Zuwachsraten auf der Ausgabenseite sehr kritisch auf Einsparungspotentiale hin überprüft werden. Leistungsverbesserungen sollen dort vorgenommen werden, wo sie notwendig und vertretbar sind. Ich bin überzeugt, dass die Finanzpolitik der Regierung auch in Zukunft auf diesem zukunftsorientierten Weg fortgeführt werden wird.Abg. Helmut Konrad:
Ich habe keine grundsätzlichen Bemerkungen, nur zwei, drei Anmerkungen zu Aussagen von Rednern im Zusammenhang mit den bisherigen Voten: Etwas zur Abg. Hassler in Bezug auf die Erwachsenenbildung. Ich glaube, der Abg. Hoch hat bei seinen Ausführungen ja klargemacht, dass wir von dieser Kürzung Abstand nehmen, auch im Sinne dessen, dass wir das letzte Mal bis zur Klärung, - und eine solche Klärung ist notwendig, auch hier ist ein Konzept nötig im Gesamten, was die Erwachsenenbildung anbetrifft - auch dass Vorschläge wie die des Landesfürsten, zusätzlich die Frage der Arbeitslosenfortbildung mitzuintegrieren, und dass dann über den Finanzbedarf für Erwachsenenbildung diskutiert werden muss, ob der Beitrag dann, wenn zusätzliche Aufgaben dazukommen, nicht sogar noch erhöht werden müsste. Also, diese Klärung hat ja der Abg. Hoch schon vorweggenommen.Eine zweite Bemerkung zum Votum des Abg. Sprenger: Er hat festgestellt, dass die Aufnahme der Krankenkasseninitiative in das Budget nicht gerechtfertigt sei; es sei eine Vorwegnahme des Volkswillens und es dürfe nicht sein, dass man die Krankenkasseninitiative bereits budgetiere. Ich denke, dass er in seinem Argument oder in seiner Argumentation hier nicht konsequent ist. Die Regierung führt in ihrem Budget auch Sachen auf, die in Vorwegnahme des Entscheides in diesem Haus in Bezug auf z.B. Wohnbeihilfen, Radio- Fernsehgebühren. Das ist alles schon drin oder draussen, wenn es eben der Absicht der Regierung entspricht.Wenn die Opposition, wenn jetzt diese Volksabstimmung aussteht und genauso nicht klar ist: Kommt es oder kommt es nicht?, dann müsste man konsequenterweise das aufnehmen, oder dann im anderen Fall auch diese Vorhaben der Regierung draussen lassen, wenn sie die parlamentarische Hürde noch nicht genommen haben. Also hier wird mit zweierlei Mass gemessen, Herr Abg. Sprenger.Und dann noch eine grundsätzliche Bemerkung zum Verhalten der Regierung: Auf der einen Seite - der Abg. Kranz hat auch wieder darauf hingewiesen und ich stimme mit dem auch überein: Das Ausgabenwachstum muss im Auge behalten werden. Wir wissen seit Juni um diese Initiative unserer Partei; zuerst hier im Parlament und dann als Volksinitiative im Herbst diesen Jahres. Man muss zumindestens - ich hoffe darauf - damit rechnen, dass sie vom Volk angenommen wird. Und auf der anderen Seite kommt die Regierung und gibt kräftig immer noch etwas drauf. Ich habe schon in den Diskussionen im Juni und im September darauf hingewiesen. In dieser Zeit sind andere Ausgaben getätigt worden: CHF 5 Mio. für die Übernahme der Krankenkassenprämien der Kinder und Jugendlichen bis 16, Weihnachtsrente, volle Weihnachtsrente für Seniorinnen und Senioren, dann - jetzt als neueste Meldung gestern - die Kinderzulage, zusätzlich ja die Erhöhung um CHF 70 pro Kind für Alleinerziehende.Das sind alles auch Gruppen, Bevölkerungsgruppen, die auch von der Krankenkasseninitiative der FBPL profitieren. Ich kann ja den Ball dann auch zurückspielen und sagen: Es ist auch verantwortungslos, auf dem Hintergrund der möglichen Realisierung der Krankenkasseninitiative jetzt wider besseren Wissens vielleicht zusätzliche Aufgaben, zusätzliche Auslagen doch in Aussicht zu stellen, oder teilweise sind sie bereits realisiert.Regierungschef Mario Frick:
In einem besteht offensichtlich Konsens: Wir haben eine gute Ausgangssituation; wir haben ein Budget, das sich nach wie vor gesund präsentiert; wir haben einen Staatshaushalt und entsprechende Leistungen des Staates auf hohem Niveau. Darüber besteht Konsens. Ich glaube, es besteht auch Konsens darüber, dass das etwas kostet. Bezahlen können wir es deswegen, weil wir in den letzten Jahren sehr gute Einnahmen hatten und, ich glaube, sehr verantwortungsvoll gewirtschaftet haben. Ich glaube auch, in bester alemannischer Tradition das Geld, das man im Moment zu viel eingenommen hat, auf die hohe Kante gelegt hat und - nicht bloss auf die hohe Kante, sondern intensiv bewirtschaftet hat. Ich darf Sie vielleicht in diesem Zusammenhang auch auf Seite 95 des grünen Buches verweisen, wo Sie feststellen werden, dass nicht zuletzt wegen der Landesbank-Transaktion ab nächstem Jahr mit rund CHF 25 Mio. Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Vermögens zu rechnen ist. Das sind CHF 11 Mio. mehr als bisher. Das sind Gelder, die man ansonsten allenfalls durch Steuern finanzieren müsste. Dieses Vorgehen der Regierungund des Hohen Landtages hat den Menschen jedes Jahr eine unmittelbare Entlastung gebracht. Auch über das reden wir, wenn da und dort recht leichtfertig der Reservenabbau gepredigt wird.Zur Frage, warum es die letzten Jahre doch so erhebliche Mehreinnahmen hatte und wir uns zum Teil vertan haben: Das lag an der Mehrwertsteuer, vor allem an der schwierigen Kalkulierbarkeit, und zwar vor allem deswegen, weil der Verteilungsschlüssel der Mehrwertsteuer mit der Schweiz ja am Anfang in Aushandlung war und in den vergangenen Jahren immer besser angepasst werden konnte. Nur, dort sind keine grossen Änderungen mehr zu erwarten. Dann werden wir 1998 übrigens auch ein hervorragendes Jahr haben, nur, dort wird die Effektenumsatzabgabe mit rund CHF 50 Mio. oder noch mehr abschliessen. Sie ist normalerweise zwischen 28 Mio. und 30 Mio. vielleicht. Also ich weise einfach darauf hin: Wir haben auch extreme Jahre auf der Einnahmenseite gehabt. Ich glaube, da sollten wir froh und dankbar sein, weil ebenso leicht einmal extreme Jahre in die andere Richtung kommen können, dass eben gewisse Einnahmen nicht in der Art und Weise kommen, wie wir es erhoffen. Ich werde auf die Steuern nochmals zurückkommen.Ich darf dann auch darauf hinweisen, dass wir auch einige Unsicherheiten haben. Die Abg. Ingrid Hassler hat es sehr gut ausgeführt: Die Effektenumsatzabgabe in der Schweiz. Wenn sie denn abgeschafft wird - und da haben Sie Recht, Herr Abg. Hoch - wird in der Schweiz sicherlich ein Kompensat geschaffen. Die Frage ist nur, ob es ein Kompensat sein wird, das automatisch auch uns wieder einbezieht. Da habe ich erhebliche Fragezeichen. Und wenn dann diese Steuern, diese Einnahmen weg sind, dann wird es wirklich sehr bedenklich. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir die letzten zwei, drei Jahre auch das Glück auf unserer Seite hatten mit grossen Einzelfällen im Bereich der Mehrwertsteuer, wo ein, zwei Fälle allein mit über CHF 10 Mio. zu Buche schlagen; ein konkreter Fall mit CHF 7 Mio. pro Jahr; das wird aber nächstes Jahr vorbei sein. Dann im Bereich der Couponsteuer, wo heuer ein Fall mit CHF 4 Mio. sein wird. Das ist eine Ausnahme, das wird danach nicht mehr sein. Es werden dort auch thesaurierte Gewinne jetzt ausgeschüttet. Es sind also auch Glücksfälle, das gebe ich zu, aber das ist das Glück des Tüchtigen. Nur, damit zu rechnen, das wäre fahrlässig und wirklich schlechte Finanzpolitik.Es wurde der Aspekt der Krankenversicherungsinitiative angezogen. Ich glaube, etwas zeigt der Beitrag im "Volksblatt" auf Seite 3 und die Anträge, die Bleichlautend heute von der Fraktion der FBPL vorgelegt wurden. Es braucht ganz offensichtlich Steuern, zusätzliche Steuereinnahmen, um diese Krankenkasseninitiative zu finanzieren. Und am wenigsten weh tut es natürlich, wenn man einfach die Einnahmen hoch schätzt. Das ist sicherlich einfach, braucht keine Volksabstimmung, und wenn es dann doch nicht klappt, dann ist die Mehrheit schuld. So einfach geht es natürlich nicht. Wir werden noch auf die einzelnen Anträge zu sprechen kommen. Ich werde Ihnen gerne, sowohl bei der Couponsteuer, bei derStempelabgabe als auch bei der Mehrwertsteuer begründen, warum die Schätzung der Regierung sehr seriös und sehr realistisch ist und weswegen es verkehrt wäre, hier weiter hochzugehen. Ich konzediere, bei der Quellensteuer für die Grenzgänger, da liegen in der Tat CHF 200'000 - CHF 300'000 drin, das sei Ihnen wirklich belassen. Das können wir dann aber gerne bei den entsprechenden Positionen diskutieren, um die Diskussion nicht in die Länge zu ziehen.Es wird ganz harmlos gesagt, dass auch zur Finanzierung der Krankenversicherungs-Initiative offensichtlich das Baubudget reduziert werden soll. Da darf ich Sie vielleicht darauf hinweisen, dass Grössenordnung - was sind es - CHF 15,5 Mio. mit Projekten zusammenhängen, die schon laufen, das wird realisiert. Denn die weiteren CHF 4,87 Mio. würden bedeuten, dass man Projekte liegenlassen müsste, die der Landtag aber an sich in der ersten Priorität gesehen hat. Ich hoffe, dass Ihr Gedächtnis auch noch bei der Behandlung des Hochbautenberichtes im Dezember diesen Jahres funktionieren wird und dass Sie der Regierung mitteilen, was Sie denn gerne hintangestellt hätten, Herr Abg. Hoch. Das wäre gut zu wissen.Und ganz harmlos wurde in den Raum gestellt, so quasi, was die Regierung dann noch für Vorschläge in den Raum stelle oder sage, was man mit dem Geld noch machen wolle, wenn doch klar sei, dass das Volk diese Initiative im Januar annehme. Also, Herr Abg. Konrad: Erstens glaube ich nicht, dass sie angenommen wird. Zweitens: Wenn es wider Erwarten passiert, ist die Verantwortung klar bei Ihnen als Fraktion, als Partei und auch persönlich. Dann ist klar, dass der Landtag als Inhaber der Budgethoheit über die Bücher gehen muss und ganz klar sagen muss: Was wird gestrichen, was wird verschoben, was wird zurückgestellt, oder aber, dass man halt wirklich anfängt, Steuern zu erhöhen, aber nicht bloss mit Budgetverschiebungen, sondern wirklich. Es ist in der Tat so: Man kann das Geld wirklich nur einmal ausgeben. Die gleichen Millionen kann man nur einmal verwenden.Dann zur Mehrwertsteuer: Es wurde davon geredet, dass sie zurückgegeben wird. Das stimmt jetzt nun wirklich nicht. Wir wissen, dass ungefähr ein Viertel bis ein Drittel - da kann man sich streiten - der Mehrwertsteuereinnahmen wirklich durch den Konsum der Privaten generiert werden, d.h. zwei Drittel werden aus der Wirtschaft generiert. Das bedeutet: Wenn man mehr als dieses Viertel bis ein Drittel wieder verteilt, ist es eine Umverteilung. Dagegen habe ich auch gar nichts. Nur sollte man zu den Grundlagen stehen und nicht so tun, als wäre das Geld, das man dem Bürger aus der Tasche gezogen hat; das stimmt nun einfach nicht.Nochmals zum Vorschlag der Regierung: Ein Drittel in Gesundheit und Soziales, ein Drittel in Investitionen der Zukunft - dazu gehören auch die Schulbauten - und ein Drittel - so altmodisch das sein mag - auf die hohe Kante zum Sparen und Bewirtschaften. Ich habe es vorher schon erwähnt und erwähne es noch einmal: Vermögensverwaltungserträge CHF 25 Mio. Ich glaube, es ist angenehmer, dasGeld so hereinzuholen, als es über Steuern hereinholen zu müssen. Das wäre die Folge beim Abbau, beim massiven Abbau - notabene - der Reserven.Dann einen letzten Aspekt: Sie haben die Gemeinden angesprochen; das ist sicherlich richtig. Auf Seite 37 hat die Regierung in ihrem Bericht die Frage gestellt, ob es richtig ist, wenn sehr reiche Gemeinden Subventionen - und das sind ja Investitionsbeiträge - erhalten. Wir werden diese Frage sicherlich weiter überprüfen. Was das Finanzausgleichsgesetz natürlich anbelangt, dort kann durchaus eine kleine Adaptation gemacht werden. Der Vorschlag des Abg. Oehri betrifft konkret einen Absatz in Art. 5 des Finanzausgleichgesetzes. Also, von einer Totalrevision ist nicht zu sprechen. Und vielleicht erinnern Sie sich noch an die Diskussion betreffend das Finanzausgleichsgesetz in diesem Hohen Hause im Jahre 1995 oder 1996. Da war es in der Tat so, dass man genau gewusst hat, welche Abgeordneten von welcher Gemeinde in welcher Art und Weise angegangen worden waren. Entsprechend haben sich dann Mehrheiten herausgebildet oder eben nicht. Ich bin dann schon noch gespannt, wenn man das Finanzausgleichsgesetz total neu angehen will, wie man das machen will? Man wird ja bei der Bearbeitung durchaus wahrscheinlich die Gemeinden beiziehen. Wenn der Landtag das beschliessen sollte, werden wir das selbstverständlich machen, aber das kann eine anspruchsvolle Arbeit werden. Genosse Sisyphus wird sicherlich mit am Tisch sitzen.Ich komme zum Schluss: Wir haben eine sehr gute Ausgangssituation. Es gilt, zu dieser Sorge zu tragen. Es gilt, sorgfältig mit dem Geld umzugehen. Ich denke, es ist besser, punktuell die Mittel zu verwenden, als mit einem Schlag alles hinauszugeben, um das danach mit buchhalterischen Mitteln - und nichts Anderes sind Ihre Anträge, mit Verlaub - korrigieren zu wollen.Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte nur einen Punkt klarstellen, in dem Sie mich, Herr Regierungschef, persönlich angesprochen haben. Ich habe nicht gesagt, die Krankenkasseninitiative wird angenommen. Sie haben gesagt, sie wird nicht angenommen. Ich bin vorsichtiger, aber man kann damit rechnen oder nicht. Aber es ist offen, es ist möglich, dass sie angenommen wird. Ich habe dann gesagt, dass Sie auf dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie wissen, dass diese Volksabstimmung ansteht, kommen und zusätzlich mit Ausgaben Personen, Gruppen begünstigen, die auch durch die Krankenkasseninitiative begünstigt werden. Gleichzeitig warnen Sie, man müsse in Bezug auf die Ausgaben vorsichtig sein. Jetzt können Sie sich ja unschwer vorstellen: Wenn unsere Initiative durchkommt und Ihre Vorstellungen auch alle realisiert werden, dass dann halt ein noch höheres Mass an Ausgaben anfällt. Das ist das, was ich gesagt habe. Ich bin kein Prophet; ich überlasse das wirklich der Bevölkerung Liechtensteins, ob sie diese Initiative annimmt oder nicht. Ich wage keine Prognose; Sie haben eine Prognose gewagt.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte auf einige Wortmeldungen eingehen. Zuerst möchte ich mich beim Fraktionssprecher der Vaterländischen Union für die Blumen bedanken, die er der Opposition gegeben hat, indem er lobend anerkennt, dass die Opposition der Regierung neue Einnahmequellen erschliesst bzw. solche höher macht.Sie sprechen von CHF 20 Mio., die unsere Initiative kostet. Sie kostet nach unseren Berechnungen CHF 17 Mio. Bis wir vom Gegenteil überzeugt werden, bleiben wir bei diesen CHF 17 Mio. Es ist nicht richtig, wie Sie sagten, dass aufgrund der FBPL-Initiative - sollte sie vom Volk angenommen werden - jede Investition einen Reservenabbau bedeuten würde. Das ist schlicht nicht richtig. Der Kollege Konrad hat schon darauf hingewiesen, dass Sie da nicht mit gleichen Ellen messen, wenn Sie uns vorwerfen, wir würden dem Volkswillen vorgreifen. Eine ganze Reihe von Ausgaben und Einnahmen hat die Regierung in das Budget aufgenommen, die vom Gesetzgeber noch nicht beschlossen sind.Die Abg. Ingrid Hassler macht ein bisschen Angst, wenn Sie sagt, wenn die Couponsteuer ganz oder teilweise abgeschafft würde, kämen wahrscheinlich die tätigen Gesellschaften zum Zug, und dort nicht nur einige grosse Firmen. Ich sehe persönlich - ich sage das persönlich - überhaupt keine Notwendigkeit für die Abschaffung der Couponsteuer. Ich habe das noch nie gefordert und ich habe auch in meiner Praxis noch nicht festgestellt, dass die Couponsteuer ein so grosses Hindernis ist oder die Wirtschaft dermassen behindert, dass sie abgeschafft werden müsste. Vor allem, weil offensichtlich Konsens darüber besteht, dass diese Couponsteuer, sollte sie abgeschafft werden, durch eine andere Steuer kompensiert werden müsste. Über die Stempelabgaben - da brauchen wir uns wirklich nicht mehr länger zu unterhalten. Tatsache ist, dass die Stempelabgaben mit Sicherheit nicht nächstes - und ich würde wetten darauf - auch nicht übernächstes Jahr in der Schweiz abgeschafft werden.Sehr einig bin ich mit dem Abg. Oswald Kranz, dass die Einsparungspotentiale laufend überprüft werden müssen. Da sind wir mit ihm einer Meinung. Der Regierungschef weist darauf hin, dass wir in diesem Jahr aus der Effektenumsatzabgabe rund CHF 50 Mio. kassieren werden. Im Normalfall - in den vergangenen Jahren -seien dies CHF 30 bis 35 Mio. gewesen. Das ist schon richtig, aber man muss einfach das Umfeld ansehen. Die Märkte schauen heute wieder wesentlich besser aus. Es sind grosse Kapitalströme da, die angelegt werden müssen. Es liegt nun einmal im Trend der Zeit, dass die Aktien das Lieblingsinstrumentarium für Anlagen sind. Dann ist nicht zu vergessen, dass wir neue Vermögensverwaltungsbanken in Liechtenstein haben, die gerade dieses Geschäft pflegen, den An- und Verkauf von Wertschriften, von Wertpapieren. Es ist also auch von dorther eine Steigerung der Effektenumsatzabgabe zu erwarten. Wir haben ja oder werden bei unserem Budget-Abänderungsantrag nicht auf diese CHF 50 Mio. tendieren, sondern wesentlich weniger. Ich bin überzeugt, dass sogar bei diesem Betrag, denwir beantragen werden - es werden CHF 40 Mio. sein -, dass auch dort das sehr, sehr konservativ gerechnet ist.Sie erwähnen im Weiteren, dass bei der Mehrwertsteuer einige Einzelfälle da sind, einige Steuerzahler, die ausfallen, die diese Beträge nicht mehr bezahlen. Das mag sein, dafür werden mit Sicherheit im Laufe des nächsten Jahres wieder neue dazukommen. Das wird sich in etwa ausgleichen.Gar nicht mit Ihnen einverstanden, Herr Regierungschef, bin ich, wenn Sie sagen: Sollte die Initiative angenommen werden, würde das zwingend nach höheren Steuern rufen. Nein, dieser Meinung sind wir nicht. Durch diese Erhöhungen, wie wir sie beantragen werden und wie Sie sehen werden, wenn wir die Anträge stellen, die sind sehr wohl begründet. Wir sind überzeugt: Es braucht deswegen keine Steuererhöhungen.Ganz abstrus dann, Herr Regierungschef, und für mich völlig unverständlich ist, wie Sie eine solche Aussage machen können: Die Verantwortung würde bei der FBPL-Fraktion liegen, sollte die Initiative angenommen werden. Es ist doch eine Volksinitiative. Wenn das Volk diese Initiative annimmt, dann liegt die Verantwortung sehr wohl beim Volk. Das Volk wird wissen, wie es sich zu entscheiden hat. Wenn das Volk "Ja" sagt dazu - nicht wahr -, dann ist es, glaube ich, naiv von der Regierung, uns die Verantwortung anhängen zu wollen. Wir haben das auf den Weg gebracht, weil wir davon überzeugt sind. Aber lassen wir nun das Volk darüber entscheiden.Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass es schön ist, dass wir Erträge aus der Vermögensanlage von CHF 25 Mio. haben. Das ist sehr positiv. Man könnte eine kleine Kritik anbringen, Herr Regierungschef: Die CHF 270 Mio. aus dem Verkauf der zweiten Tranche der Landesbank-Aktien haben Sie bereits voll als gegeben angenommen, in das Budget übernommen, auch die Erträge darauf. Ein kleines Fragezeichen muss man allerdings noch dahintersetzen. Persönlich glaube ich zwar auch, dass die Regierung Recht bekommen wird, dass der Kurs bei 900 oder darüber liegen wird. Meines Erachtens ist es aber doch ein bisschen kühn, von der Regierung das schon voll aufzunehmen. Ich will das aber nicht kritisieren. Die Regierung ist optimistisch, wie sie das auch in anderen Situationen ist.Dann Ihre Schlussbemerkung: Unsere Budgetkorrekturen seien rein buchhalterischer, kosmetischer Art. Da bin ich überhaupt nicht Ihrer Ansicht, aber wir kommen bei der Detailbehandlung darauf zu sprechen.Regierungschef Mario Frick:
Wenn ich Sie, Herr Abg. Konrad, missverstanden habe, dann tut mir das leid. Das war nicht die Absicht. Aber nachdem Sie gesagt haben, man muss davon ausgehen,dass die Initiative angenommen wird, habe ich das so verstanden, dass Sie sicher sind, dass man Ja sagt. Wenn das von Ihnen eine Arbeitshypothese war - ich wollte Ihnen auf jeden Fall nichts unterstellen. Klar ist aber - noch einmal, und darauf beharre ich -, dass wir hier schon eine Entweder-oder-Situation haben. Die Regierung hat klargelegt, dass mit Annahme der Krankenkasseninitiative die Gesamtrechnung ganz massiv in die negative Seite geht, d.h. man müsste bei der Annahme dieser Initiative sich überlegen: Welche Projekte stellt man zurück?, weil, Sie haben es ja an sich heute schon bei den Investitionen beantragt. Also geben Sie es selber auch zu. Es ist halt im Endeffekt - und das muss man einfach bekennen - ein Entweder-oder.Dann zum Budget: Es ist richtig, auch wir haben Aspekte im Budget, die noch nichtrealisiert sind, aber bei denen wir davon ausgehen, dass sie realisiert werden. Es ist ein Budget, das die Regierung dem Hohen Landtag vorlegt. Ich habe in den ganzen Regierungssitzungen in der Regierung niemanden gehört, der die CHF 17 oder CHF 20 Mio. zusätzlich für die Krankenkasseninitiative wollte. Also ernsthaft: Sie können nicht ernsthaft kritisieren, dass wir die Projekte, die wir dem Landtag vorschlagen wollen und die wir als realisierungsfähig halten, budgetieren und Ihre Initiative, die in diesem Hohen Hause gleichlautend schon einmal abgelehnt wurde, hineinnehmen. Das macht einfach keinen Sinn.Dann zur Effektenumsatzabgabe: 1995 waren es CHF 20 Mio., 1996 CHF 26 Mio., 1997 - bei einem sehr aktiven Jahr - CHF 35 Mio., heuer - ganz extrem hoch - rund CHF 50 Mio. Wenn wir im Jahre 1999 wieder von CHF 35 Mio. ausgehen, ist das weiterhin sehr hoch; das möchte ich betonen. Ich finde es sehr gefährlich, hier höher zu gehen. Weiter sagten Sie selber, dass Sie das Gefühl haben, dass auch nächstes und übernächstes Jahr diese Steuer noch besteht. Aber mit Verlaub, der Druck auf diese Steuer ist sehr gross. Was ist, wenn in drei Jahren diese Steuer nicht mehr besteht? Wenn Ihre Initiative durchkommt, dann bestehen Ihre Ausgaben weiterhin, aber die Einnahmen nicht mehr. Wir sollten nicht bloss ein Jahr oder zwei Jahre vorausdenken, sondern wir müssten hier auch vielleicht drei, vier und noch mehr Jahre vorausdenken.Bei der Mehrwertsteuer: Da bin ich nicht so optimistisch wie Sie, dass diese extremen Einzelfälle wirklich bleiben. Gerade bei der Mehrwertsteuer, wo ein Fall beispielsweise bei CHF 7 oder CHF 7,5 Mio. liegt.Dann zur Krankenkasseninitiative und der Verantwortlichkeit: Wenn das Volk dieser Initiative zustimmt, müssen wir das akzeptieren. Wir werden das auch, selbstverständlich. Das ist in der Demokratie so. Ich gehe aber davon aus, dass dem nicht so sein wird. Nur, politisch verantwortlich, das sind Sie. Wenn es durchgeht, werden Sie das anfangs sicherlich als politischen Erfolg verkaufen. Das sei Ihnen unbenommen. Wenn dann aber die Rechnung serviert wird, Herr Abg. Hoch, da können wir Sie leider nicht aus der Verantwortung lassen. Es ist Ihre politische Verantwortung. Sie haben das Ganze angegleist. Bitte fahren Sie aufdem Zug, den Sie da in Bewegung gesetzt haben. Ich hoffe aber, dass er in einer Sackgasse -wobei, Sackgasse ist ein falscher Begriff für einen Zug - aber auf einer toten Schiene - das ist der Begriff - enden wird.Dann wegen der Landesbank: Sie haben Recht, ein gewisses Risiko ist betreffend diesen Strike. Wir sind sehr optimistisch, dass es klappt. Nur dann können wir diese Erträge einfahren. Sie sagten, es sei kühn, dies voll aufzunehmen. Wir haben das Gefühl, es ist realistisch. Sie haben aus gutem Grund keinen Abänderungsantrag in den Raum gestellt, weil, dann sieht die finanzielle Situation noch einmal anders aus.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr benützt wird, können wir zur Detailberatung schreiten. Wir befassen uns zunächst mit der laufenden Rechnung in der Art und Weise, wie sie sich in den letzten Jahren eingebürgert hat. Ich nehme an, dass ich diese nicht nochmals erklären muss. Wir fangen an mit dem Titel 0 - Allgemeine Verwaltung mit den Untertiteln: Landtag, Regierung, Europarat, Vereinte Nationen, EWR-Koordination, Mission bei den Europäischen Gemeinschaften, EFTA-UNO-Mission Genf, Ständige Vertretung bei der OSZE und Botschaft in Wien, Botschaft Bern, allgemeine Verwaltung, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Landeskasse, Steuerverwaltung, Amt für Personal und Organisation, Datenverarbeitung, Bauadministration, Tiefbauamt, Hochbauamt, Stabsstelle Gleichstellungsbüro, Leistungen an Pensionierte, Regierungskanzlei, Stabsstelle Rechtsdienst, Stabsstelle Protokoll, Stabsstelle Finanzen/Finanzkontrolle, nicht aufteilbare Aufgaben und Liegenschaftsverwaltung/Verwaltungsbereich. Titel 0 steht zur Diskussion.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Es wurde eine Liste an die Abgeordneten verteilt betreffend Budgetänderungen. Da ist unter 0.12.317.01 "Vorsitz Arbeitsgruppe Verkehrsprotokoll" aufgeführt. Ich möchte nur sagen: Das ist eine Fehlinformation; dies wird unter einer anderen Nummer budgetiert werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke für diese Information. Ich möchte auch zur Information etwas sagen, aber, ich glaube, das ist ohnehin selbstverständlich, dass ich diesen Zettel als eine Vorinformation betrachte, der die Regierung nicht davon enthebt, jeweils Abänderungsanträge bzw. nicht Anträge -Entschuldigung - Abänderungen ihres eigenen Budgetantrages auch hier mitzuteilen.Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage zum Konto 014.317.00: Das sind die Reisespesen Repräsentationen der UNO. Es heisst unten in der Beschreibung, dass hier eine Erhöhung des Betrages vorgesehen ist aufgrund der geplanten Wiedereinführung der Initiative zum Selbstbestimmungsrecht. Ich möchte hier die Regierung fragen: Wie steht es hiermit? Ist hier geplant, dass diese Initiative wieder auf die politische Bühne gehieft wird?Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe einen Abänderungsantrag zum Konto 020.318.01 - Gutachten Experten: Die Regierung beantragt die Erhöhung des Kredits für Gutachten und Experten von CHF 1 Mio. auf CHF 1,5 Mio. mit dem Hinweis, dass der Einkauf von Fachwissen günstiger käme als die Anstellung eigenen Personals mit entsprechendem Know-how. Dieser Aussage ist entgegenzuhalten, dass die Regierung in den letzten Jahren praktisch in allen Bereichen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von neuen Mitarbeitern angestellt hat, für die ein hohes Ausbildungsniveau mit spezifischen Berufserfahrungen gefordert wurde. Die sprunghafte Erhöhung des Personalaufwandes unterstreicht diese Tatsache. Gleichzeitig wurden auch die Mitglieder der Regierung vollzeitlich angestellt und den einzelnen Ressortleitern qualifizierte Mitarbeiter beigestellt, welche in der Lage sein müssten, den Veränderungen und Herausforderungen der heutigen Zeit Rechnung zu tragen. Aufgrund des Gehaltniveaus dieser qualifizierten Mitarbeiter dürfen zweifellos hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in der Landesverwaltung gestellt werden. Es ist deshalb nicht einsichtig, den Kredit für den Beizug von Experten und die Einholung von Gutachten um CHF 500'000 zu erhöhen. Die Fraktion der FBPL stellt deshalb den Antrag, den Kredit für Experten und Gutachten auf das Niveau des Vorjahres von CHF 1 Mio. zu reduzieren.Abg. Hubert Sele:
Man hört draussen immer wieder, dass das Land enorme Beträge für die Aussenpolitik ausgibt. Ich glaube, es wäre wieder einmal Gelegenheit, von der Regierung aus mitzuteilen, wieviel Prozent oder welcher Prozentanteil des gesamten Staatsbudgets für die Aussenpolitik gemäss Budgetentwurf für das Jahr 99 ausgegeben werden, also für Europarat, UNO-Missionen und Botschaften zusammen.Abg. Volker Rheinberger:
Herr Präsident, ich möchte auf das Konto 091.316.00 Mietzinsen hinweisen: Das findet sich auf Seite 19. Hier ist ein Aufwand von CHF 1,88 Mio. geplant. Ich möchte nur - wie schon einmal früher - darauf hinweisen, dass mit einem solchenAufwand ein ganz beträchtliches Kapital verzinst werden könnte; ein Kapital, das sich wahrscheinlich in der Grössenordnung von CHF 40 Mio. bewegen würde. Nur einfach die Frage an die Regierung: Ist hier etwas geplant in diese Richtung, dass man, anstatt Mieten zu zahlen, versucht, die Verwaltung in eigenen vier Wänden unterzubringen? Ich nehme an, das könnte unter Umständen die billigere Alternative sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort? Zuerst noch der Abg. Alois Beck.Abg. Alois Beck:
Eine Frage noch zum Konto 015.367.00, bei der EWR-Koordination, Mitgliedsbeiträge: Es heisst hier unten, dass die letzte Zahlung in den Kohäsionsfonds 1998 fällig wird. Ist das nun definitiv, dass diese Zahlungen abgeschlossen werden? Da hat es ja, glaube ich, noch Diskussionen in diesen Gremien gegeben.Regierungschef Mario Frick:
Ich werde vielleicht zuerst, wie Sie es angeregt haben, Herr Präsident, auf die Anpassungen, welche die Regierung in diesem Budgetvorschlag vorgenommen hat, eingehen. Die erste Anpassung ist auf Seite 9 bei Konto 020.301.01, und zwar heisst es bisher CHF 3,590 Mio. Neu sollte es heissen: CHF 3,525 Mio. Die nächste Position - individuelle Gehaltsanpassungen - von CHF , nein, pardon, das ist in Ordnung, da hätte ich mich jetzt fast vertan. Das ist gut. Dann ist bei der EXPO 2000: anstatt CHF 1 Mio. neu CHF 3,165 Mio. Wir haben eben leider sehr spät erst erfahren, was jetzt tatsächlich für 99 gebraucht wird. Dann bei Konto 090.315.00 - die Aktenvernichtung, die auf Null reduziert werden kann. Und schliesslich auf Seite 19 unter 091.301.00: Anpassung von CHF 806'000 auf CHF 871'000 und dann bei den Sozialbeiträgen von CHF 171'000 auf CHF 181'000; das ist im Beiblatt falsch dargestellt. Und schliesslich ...Landtagspräsident Peter Wolff:
..auf CHF 180'000?Regierungschef Mario Frick:
....auf CHF 181'000, Entschuldigung. Und schliesslich 091.312.00 Betriebskosten Verwaltungsgebäude: Das würde von CHF 2,955 Mio. auf CHF 2,975 Mio. angepasst. Ich werde gerade darauf hingewiesen, dass ich eine Position offensichtlich übersehen habe, und zwar 020.303, das ist auf Seite 9: Sozialbeiträge, und zwar von CHF 631 auf CHF 621, also von CHF 631'000 auf CHF 621'000. Danke für den Hinweis.Dann zu den Fragen bzw. Anträgen: Es wurde der Antrag gestellt, bei Konto 020.318.01 Gutachten Experten den Kredit von CHF 1,5 Mio. auf CHF 1 Mio. zu reduzieren. Ich darf darauf hinweisen, dass die Rechnung 1997 mit 3 Mio. abgeschlossen hat rund und dass auch die Rechnung 1998 sich in dieser Höhe bewegen wird. Wir brauchen externe Experten, weil wir verschiedentlich Arbeiten haben, die einmal sehr intensiv während vielleicht einem halben Jahr anfallen. Da macht es schlicht und ergreifend keinen Sinn, Leute für diese kurze Zeit anzustellen. Und zwar, weil man diese Leute nicht kriegt; das sind selbständig Tätige, die arbeiten in Firmen wie Pricewaterhouse und ähnlichen Firmen. Solche Experten sind auch nicht bereit, sich hier in unser Lohnschema integrieren zu lassen. Ich glaube, das ist leicht einsichtig. Es wäre unseres Erachtens ganz einfach unseriös, hier eine halbe Million zurückzugehen. Wir haben verschiedenste Projekte, die schon aufgegleist sind, die es absehbar machen, dass wir sehr aufpassen müssen, dass wir diesen Gutachten- und Expertenkredit auch wirklich einhalten können.Dann zur Frage zum Konto 091.316.00 zum Thema Mietzinsen: Ich stimme dem Abg. Rheinberger zu. Es ist in der Tat so, dass man hier etwas unternehmen muss. Wir wollen ganz konkret so schnell als möglich das Minigolf-Areal mit einem neuen Verwaltungsgebäude überbauen. Das wird auch im Hochbautenbericht in erster Priorität dargestellt. Unser Ziel ist es, dass wir mittelfristig alle grossen Amtsstellen in eigenen Gebäuden haben und dass wir mindestens 75 % - einfach mal als erste Zielvorgabe - in eigenen Gebäuden unterbringen. Heute ist es so, dass so grosse Verwaltungen wie die Steuerverwaltung, wie das Amt für Volkswirtschaft beispielsweise oder auch das Schulamt ausgemietet sind. Das kann sinnvollerweise nicht sein; man begibt sich da in eine grosse Unsicherheit. Weiter darf man feststellen, dass der Markt für Büroräumlichkeiten gerade hier in Vaduz sehr trocken geworden ist, also man kriegt zwar Angebote, aber die sind happig. Wenn man Angebote für die Zukunft kriegt, dann muss man auch ziemlich schnell zusagen, weil offensichtlich schon andere in der Reihe stehen. Insofern ist es auch richtig, dass man das Geld sinnvollerweise in Investitionen hineinsteckt; man wird dort - schon mittelfristig - besser fahren. Danke für das Wort.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Zur Frage der Wiedereinführung der Selbstbestimmungs-Initiative auf die politische Ebene kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Regierunghat im Oktober einen Bericht der Ständigen Vertretung zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht sind Vorschläge unterbreitet, wie und in welcher Stärke und Intensität diese Initiative wieder auf die politische Ebene gebracht werden könnte. Die Regierung ist der Ansicht, dass es hier noch weitere Gespräche und Abklärungen braucht, insbesondere wird sie auch noch die Aussenpolitische Kommission begrüssen; dies ist auf die Sitzung vom 7. Dezember dieses Jahres vorgesehen. Jedenfalls scheint der Zeitpunkt wieder gekommen zu sein, hier die politische Ebene wieder zu befassen; deshalb auch das höhere Repräsentationsbudget.Dann war die Frage: Wieviel Prozent macht die Aussenpolitik am gesamten Budget aus? Das ist ein sehr kleiner Prozentsatz. Wenn man den grossen Nutzen sieht, darf man wirklich von geringen Kosten sprechen. Das Budget für die Aussenpolitik beträgt unter CHF 10 Mio. Für dieses Jahr sind CHF 9,7 Mio. budgetiert, was einen Prozentanteil am gesamten Budget von 1,9 % ausmacht. In dieser Berechnung ist das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit nicht inbegriffen. Wenn wir dieses Budget miteinberechnen - das CHF 6,7 Mio. für nächstes Jahr beträgt - dann erhöht sich der Prozentanteil auf 3,2%. Nicht mitberechnet haben wir hier die Ausgaben für den EWR. Die betragen CHF 2,2 Mio. Das ist aber unseres Erachtens nicht im aussenpolitischen Budget anzusiedeln, weil hier vor allem Umsetzungsarbeit geschieht. Es wird in der EWR-Stabsstelle in allen Bereichen gearbeitet, also hier sind Bildung, Jugend, Konsumentenschutz, Wissenschaft inbegriffen und deswegen ist hier nicht von reiner Aussenpolitik zu sprechen.Dann war noch die Frage nach dem Kohäsionsfonds: Bekanntlich hat Liechtenstein mit dem EWR-Beitritt sich verpflichtet, in diesen EFTA-Kohäsionsfonds einzuzahlen, insgesamt CHF 1,5 Mio. Der Kohäsionsfonds ist und war auf 5 Jahre beschränkt; er läuft dieses Jahr aus. Es sind aber derzeit Gespräche im Gang unter den EFTA-Ländern mit der EU, ob sich die EFTA-Länder weiterhin an der europäischen Integration auch finanziell beteiligen. Die Ansichten gehen dahin, dass hier vor allem die osteuropäischen Länder in den Genuss solcher Förderungen kommen sollten. Deswegen haben wir auch beim Konto hinten unter "Zusammenarbeit Osteuropa" vorsorglich CHF 250'000 budgetiert. Ich kann dort gerne noch weitere Ausführungen machen. Ich habe gesehen, die FBPL möchte dieses Konto angreifen. Natürlich möchte ich nicht, dass dieses Konto angegriffen wird. Es ist vor allem eine politische Frage, wie sich Liechtenstein hier solidarisch erklärt, und ich mache gerne zum diesbezüglichen Konto weitere Ausführungen. Vielen Dank.Abg. Rudolf Lampert:
Nur eine Frage der Ordnung halber: Ich bin mir nicht sicher, ob der Herr Regierungschef die Ausführung zum 012.317.01, - ich glaube nicht, dass Sie das beantragt bzw. ins Budget aufgenommen haben. Dies einfach der Form halber.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wurde ja vom Herrn Regierungsrat Marxer als Erstes erklärt, dass dieser Betrag nicht unter diesem Konto zu budgetieren sei. Unter welchem, wurde noch nicht gesagt, aber wird uns sicher noch verraten werden.Abg. Gebhard Hoch:
Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef, zur Position Gutachten und Experten können mich nicht überzeugen. Sie wiederholen einfach das, was im Regierungsbericht steht. Die Regierung würde es als besser ansehen, Expertisen und Gutachten einzuholen, als temporär Leute anzustellen. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass heute in der Verwaltung hochqualifizierte Leute sind, die vielfach diese Gutachten, die die Regierung mit leichter Hand extern vergibt, machen könnten. Darum sind wir der Meinung, dass es berechtigt ist, den Regierungsantrag auf CHF 1 Mio. zu korrigieren.Regierungschef Mario Frick:
Wir haben sicherlich hervorragende Mitarbeiter, das stimmt und da sind wir auch stolz darauf; nur - die brauchen wir auch für all die anderen Projekte. Ich kann Ihnen versichern, dass der grösste Teil der Arbeit hier intern erledigt wird. Aber es ist einfach so, dass es immer wieder Bereiche gibt, wo es ausgewähltes Spezialistenwissen braucht. Dieses Wissen brauchen wir nicht innerhalb von einem halben Jahr oder dreiviertel Jahr, sondern das brauchen wir sofort und umgehend. Dann muss man sich halt auf den Markt begeben und nach Experten Ausschau halten, die dann sofort auch die notwendige Zeit zur Verfügung stehen können. Wenn die den Auftrag erledigt haben, der vielleicht CHF 20'000 oder CHF 30'000 ausmacht, dann brauchen wir die Leute nicht mehr. Also verstehen Sie: Wir kaufen uns lieber aktuelles, brandfrisches Wissen auf dem Markt an, dort wo es notwendig ist, dort wo es unumgänglich ist. Also es hat mit dem sehr qualifizierten Personal, über das wir verfügen - Gott sei Dank verfügen - nichts zu tun. Es zeigt sich einfach, dass immer wieder so Spezialfälle auf uns zukommen, dass wir externe Experten brauchen.Das passiert übrigens noch viel grösseren Verwaltungen als unserer. Auch in der Schweiz oder Österreich muss einiges an Mitteln für externe Experten ausgegeben werden. Ich verweise nur auf die Erfahrungen der letzten Jahre. Dort haben sicherlich verschiedene Projekte, die jetzt in die Umsetzungsphase kommen, grosse finanzielle Mittel verbraucht: Stichwort Telekommunikation oder auch das Postwesen. Das Postwesen wird uns übrigens auch nächstes Jahr noch in verschiedenen Belangen beschäftigen. Wir brauchen das Geld wirklich, um eben ausgewiesene Experten für die kurze Zeit, die wir sie brauchen, mit dem ausgewiesenen Wissen heranzuziehen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz zwei konkrete Beispiele anführen und noch erwähnen: Es gab bisher ein Konto "Verkehrskonzept". Und dieses "Verkehrskonzept" wurde jetzt auch unter dieses Konto "Gutachten und Experten" der Regierung subsumiert. Ein Beispiel: Die ganze Erarbeitung der Pendlerströme kann natürlich nicht vom Ressort aus gemacht werden. Da sind Experten gefragt, die über Jahre in diesem Gebiet schon gearbeitet haben. Und da drängt es sich auf, ein Kurzgutachten, vielleicht für CHF 50'000 oder vielleicht CHF 30'000, dass man so etwas extern vergibt.Weitere zwei Beispiele aus meinem Ressort: Die Gutachten für den Postbereich. Wir haben gestern die Stellungnahme zu Handen des Landtages verabschiedet. Dazu gehört auch ein etwa 150-seitiges Gutachten. Sie haben da bei der ersten Lesung auch aufgeführt, dass wir gar nicht das Know-how hätten. Deshalb war es auch notwendig, eben dieses Know-how hier einzukaufen. Ich glaube, finanziell fahren wir da sehr gut. Wir brauchen punktuell Expertenwissen in einem ganz bestimmten Gebiet. Das kaufen wir für CHF 50'000 oder CHF 30'000 ein. Dann hat sich das für uns erledigt. Also ich glaube: Das macht sehr wohl Sinn.Abg. Marco Ospelt:
Aber, Herr Regierungsrat Dr. Marxer: Jetzt haben Sie doch einen Verkehrskoordinator? Und dann brauchen Sie doch noch Experten für ein Verkehrskonzept? Da muss ich schon ein bisschen staunen. Mir fällt auch auf, dass in vielen anderen Budgetpositionen noch Kosten für Experten aufgeführt sind. Bei verschiedensten Amtsstellen werden Budgets für Expertenausgaben noch zusätzlich ausgeführt, zusätzlich zu diesen Kosten von CHF 1,5 Mio., die die Regierung für ihre - ich hätte bald gesagt, persönlichen - Expertisen ausgibt. Wenn man das zusammenzählen würde, kommen da ganz gehörige Beträge zusammen, die insgesamt von der Landesverwaltung für Experten ausgegeben werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendigt ist, können wir abstimmen: Wer dem Antrag des Abg. Gebhard Hoch Konto 020.318.01 - Gutachten Experten - um CHF 500'000 auf restlich CHF 1 Mio. zu kürzen stattgibt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zum nächsten Titel: Öffentliche Sicherheit mit den Untertiteln: Grundbuch, Zivilstandsamt, Amt für Finanzdienstleistungswesen, Fremdenpolizei und Passamt, Landesvermessung, Eichwesen, Landespolizei, Motorfahrzeugkontrolle, Gerichtswesen, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsgefängnis und Amt für Zivilschutz und Landesversorgung. Der Titel öffentliche Sicherheit steht zur Diskussion.Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe da nur eine Frage zum Konto 120.318.04 Verfahrenshilfe: Die ist budgetiert mit CHF 500'000. Sie schreiben unten bei den Bemerkungen dazu, dass Sie das an den Werten des Jahres 1998 ausrichten. Jetzt - nach meiner Kenntnis -sollte dieser Betrag ja nach 1998 bereits derzeit überschritten sein. Können Sie dazu genauere Auskunft geben?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer kann dazu Stellung nehmen? Zuerst noch der Abg. Paul Vogt.Abg. Paul Vogt:
Ich hätte gerne Ausführungen zur Aufstockung der Hilfspolizei. Bis jetzt war die Zahl der Hilfspolizisten seit Jahren immer rückläufig. Ich habe gedacht, dass dahinter auch eine Politik steckt. Aber offenbar ist das nicht so. Könnten Sie das ausführen?Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie meinen Konto 110.308.00? Bitte immer die Kontonummer dazu zu sagen. Bei so umfangreichen Titeln jagen wir sonst die Regierungsmitglieder immer kreuz und quer durch dieses grüne Buch.Regierungschef Mario Frick:
Zu Konto 120.318.04 auf Seite 25: Wir haben uns an den Ausgaben für dieses Jahr, die höher sein werden als CHF 500'000, orientiert. Wenn Sie schauen: Wir hatten im Voranschlag 1998 noch CHF 200'000 budgetiert und sind dann ob der erheblichen Steigerung überrascht worden. Dieses Jahr sind aber insbesondere auch verschiedene Strafprozesse mit dafür verantwortlich gewesen, dass dieseSumme so hoch angewachsen ist. Aus dem Schnitt der letzten Jahre rechnen wir damit, dass es also höher sein wird als CHF 200'000, aber nicht diese Höhe, wie sie heuer erreicht werden wird. Mit CHF 500'000 schätzen wir, sollte ein Auskommen gefunden werden; genau wissen tun wir das natürlich leider nicht. Also das ist wirklich eine Grösse, wo wir noch wenig Erfahrungswerte besitzen, weswegen wahrscheinlich das nächste oder übernächstes Jahr auch noch diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind. Ich bitte da um Verständnis.Ich nutze die Gelegenheit wiederum gleich wieder, um die Anpassungen seitens der Regierung und aus meinen Ressorts bekanntzugeben. Das wäre zuerst bei Konto 103.301.00 Gehälter, wo eine Anpassung von CHF 937'000 auf CHF 993'000 notwendig ist. Bei den Sozialbeiträgen, direkt darunter, von CHF 150'000 auf CHF 159'000. Dann braucht es noch ein neues Unterkonto, und zwar 103.313.00 - maschinenlesbare Pässe - mit CHF 668'000. Dies vielleicht kurz zur Erläuterung: Die Vereinigten Staaten wollen voraussichtlich bis 2000 oder 2001 einführen, dass jeder Staatsangehörige eines Staates, der nicht maschinenlesbare Pässe hat, ein Visum braucht, wenn er in die Vereinigten Staaten gehen will. Auch andere Staaten wollen für Staatsangehörige, die nicht maschinenlesbare Pässe haben, verschiedene Hürden aufbauen bzw. für andere, die eben maschinenlesbare Pässe haben, Erleichterungen einführen. Dies hat die Regierung dazu bewegt, in Auftrag zu geben: Erstens eine Anpassung des Gesetzes über die Heimatschriften und die Ausweise - also die Pässe - und eben die liechtensteinischen Pässe so anzupassen, dass sie maschinenlesbar sind. Der Hohe Landtag wird 1999 eine entsprechende Gesetzesvorlage und einen entsprechenden Antrag damit erhalten, dass man eben hier maschinenlesbare Pässe für alle einführt.Dann sind noch zwei Umschichtungen, und zwar im Konto 102.412.00 - Konzessionsgebühren. Das wird auf CHF 110'000 aufgestockt, entsprechend 102.431.00 die Aufsichtsgebühren, um CHF 100'000 auf CHF 700'000 reduziert. Das ist nur eine Umschichtung ohne finanzielle Auswirkungen.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Zur Frage betreffend das Konto 110.308.00 Hilfspolizei: In der Tat, es ist Politik dahinter. Wenn wir die Hilfspolizei aufstocken wollen - ein klares Konzept im Rahmen der Reorganisation der Landespolizei - ist vorgesehen, die Hilfspolizei auf 40 Mann oder auf Frau aufzustocken. Die Hilfspolizei leistet nach Einschätzung der Regierung unverzichtbare, wertvolle Dienste. Es ist von der Sache her und auch bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung sinnvoll, Hilfspolizisten einzusetzen. Wie das frühere Regierungen und frühere Ressortinhaber bewertet haben, weiss ich nicht. Aber die heutige Regierung steht klar zum Einsatzkonzept einer Hilfspolizei.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, kommen wir zum Titel 2 - Bildungswesen mit den Untertiteln: Kindergärten, Primarschulen, Primar- und Sekundarschulen, Oberschule Vaduz, Ober- und Realschule Triesen, Ober- und Realschule Eschen, Hallenbad-Schulzentrum Unterland, Realschule Balzers, Liechtensteinisches Gymnasium und Realschule Vaduz, Realschule Schaan, zehntes Schuljahr Schaan, Schulamt, allgemeine Ausgaben, Sonderschulung, diverse Schulen, Lehrerausbildung, Vorbereitungslehrgang, Fachhochschulreife, Ingenieurschulen, Hochschulen, Grundlagenforschung, internationale Programme, Stipendien, liechtensteinische Musikschule, Erwachsenenbildung, Amt für Berufsbildung, Berufsberatung, Kunstschule, Amtlicher Lehrmittelverlag, Didaktische Medienstelle, Jugendhaus Malbun und Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich. Der Titel Bildungswesen steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage zum Konto 219.318.00 auf Seite 35. Es geht um die Fremdreinigung. Hier wird im Kommentar auf das Konto 295 verwiesen. Dort ist dann aber die Fremdreinigung nicht mehr separat ausgewiesen. Ich möchte wissen, wie sich die Fremdreinigung entwickelt hat, ob sich das bewährt, ob das günstiger oder teurer kommt?Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zuerst möchte ich auf ein Konto eingehen, das abgeändert werden soll. Das wäre Konto 293.013.01: Ankäufe Primarschulen. Das ist jetzt mit CHF 105'000 und soll auf CHF 149'000 abgeändert werden. Hier geht es um Anschaffungen von Büchern im Primarschulbereich. Da diese Bücher dann mit 100 % gegengerechnet werden bei den Gemeinden, entstehen für das Land keine Kosten. Die Einnahmen sind auf dem Konto 293.435.01 ersichtlich.Dann die Frage betreffend Fremdreinigung: Diesbezüglich kann ich im Moment keine Ausführungen machen. Ich bin auch überrascht über diesen falschen Querverweis.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wieso falscher Querverweis? Der Querverweis bezieht sich doch auf das Unterkonto 295, aus dem nicht mehr differenziert zu entnehmen ist, wie hoch diese Fremdreinigungskosten nun tatsächlich sind. Aber falsch ist er deshalb ja wohl nicht.Regierungschef Mario Frick:
Das ist ein Konto, das unter Liegenschaftsverwaltung läuft und damit unter dem Hochbau und damit bei mir. Es ist in der Tat richtig, dass wir hier das nicht mehr ausgewiesen haben. Ich muss gestehen, dass ich nicht genau weiss, wie es aufgeteilt ist: Fremdreinigung und Eigenreinigung. Ich weiss nur, dass wir mit der Aufteilung, wie es jetzt ist, sehr zufrieden sind, weil wir das Gefühl haben, dass die Abläufe sehr gut sind. Ein guter Teil sind Angestellte und ein gewisser kleinerer Teil sind zugemietete, zugekaufte Dienstleistungsstunden. Ich muss aber im Moment ganz offen zugeben: Da muss ich passen. Ich habe da nicht mehr nachgehakt. Ich weiss jetzt nicht, wie man das am besten einmal beantwortet. Die Rechnung ist noch weit weg. Vielleicht, dass Sie das nächste Mal eine Kleine Anfrage stellen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir machen eine halbstündige Pause.PAUSE VON EINER HALBEN STUNDE.
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