LANDESVORANSCHLAG SOWIE FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 1999 (NR. 109/1998) [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen des Landesvoranschlages 1999 fort. Herr Regierungsrat Marxer hat sich zum Wort gemeldet. Ich bitte um Ruhe im Saal.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte einen Rückkommensantrag stellen zum Ressort Bildungswesen, dass auf Punkt 2 Bildungswesen zurückgekommen wird. Und zwar haben wir heute Morgen beschlossen, dass der Beitrag ans Liechtenstein-Institut von CHF 500'000 auf CHF 700'000 erhöht wird. Demnach muss auch Konto Nr. 270.365.00 von CHF 500'000 auf CHF 700'000 erhöht werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ist gegen diesen Rückkommensantrag etwas einzuwenden? Ich nehme nicht an. Dann gilt er als bewilligt. Die Regierung erhöht Konto 270.365.00 auf CHF 700'000 gemäss dem heute vom Landtag gebilligten Finanzbeschluss.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir jetzt zu Titel 3 kommen: Kultur Freizeit mit den Untertiteln Landesbibliothek, Landesmuseum, Theater, Konzerte, Staatliche Kunstsammlung, Landesarchiv, Historischer Verein, übrige Kulturförderung, Denkmalschutz, archäologische Grabungen und Auswertungen, Presse- und Informationsamt, Medien, Parkanlage, Wanderwege, Sport, Kirche und Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke Herr Präsident. Nachdem der Landtag heute Morgen Eintreten auf die Gesetzesinitiative betreffend den Beitrag an die römisch-katholische Landeskirche beschlossen hat, möchte ich unter Konto 390.365.01 - Beitrag an römisch-katholischeLandeskirche - CHF 100'000 mehr beantragen, so dass der Voranschlag auf CHF 300'000 lautet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Also die Regierung ändert das Budget in diesem Punkt ab auf einen Betrag von CHF 300'000.Abg. Paul Vogt:
Ich hätte gerne eine Auskunft zum Konto 320.315.00, Seite 47, Ausbau des Landeskanals: Ich möchte gerne wissen, ob daran gedacht ist, auch im Landeskanal Privatisierungen vorzunehmen und ob es dann noch Sinn macht, den Landeskanal auszubauen.Abg. Alois Beck:
Ich habe mir auch dieses Konto angestrichen. Hier stellen sich doch einige Fragen bezüglich des Landeskanals. Es heisst hier einfach ganz lapidar in den Ausführungen zu Konto 320.315.00 ganz unten: "Mit dem Lokal-TV sollte vor allem eine Zusammenarbeit in Bereichen gesucht werden, die sinnvollerweise von einem Privatmedium geleistet werden".Seit Ende 1992 ist ja bekanntlich der Landeskanal in Betrieb. Unsere Fraktion hatte damals auch einen parlamentarischen Vorstoss gemacht bezüglich der Schaffung eines Landeskanalgesetzes, dass eben die grundsätzlichen Fragen angegangen werden. Und spätestens mit diesen Zeilen hier stellen sich wieder diese grundsätzlichen Fragen. Ich möchte hier die Regierung ersuchen, konkret die Pläne in diesem Bereich dem Landtag darzulegen. Gibt es hier auch noch einen Bericht und Antrag oder wie geht das überhaupt vor sich? Die ganze Informationspolitik ist ja sicher eine heikle Materie. Und da würde mich doch interessieren, was hier die Regierung plant.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte noch zu Konto 305.365.00 - Beitrag an Historischen Verein - einen Abänderungsantrag stellen, und zwar in dem Sinn, dass dieser Beitrag von CHF 113'000 auf CHF 118'000 erhöht wird, also um CHF 5'000; damit wird dem Historischen Verein eine Besitzstandswahrung ermöglicht. Die Archäologie wurde in den Aufgabenbereich des Hochbauamtes überführt. Bisher wurden 5 % derLeistungen an die Archäologie an den Historischen Verein rückvergütet. Und hier ist eigentlich nur noch eine Erhöhung um CHF 20'000 vorgesehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, Herr Abg. Vogt. Was ist jetzt genau Ihr Antrag?. Im Budgetantrag der Regierung steht CHF 113'000.Abg. Paul Vogt:
Bisher lief die Archäologie unter der Ägide des Historischen Vereins. Und von diesen CHF 500'000 erhielt der Historische Verein 5 % als Verwaltungsunkostenbeitrag, das waren CHF 25'000. Die Regierung schlägt nun vor, das Budget für den Historischen Verein um CHF 20'000 zu erhöhen; damit sind die Einnahmen des Historischen Vereins bei den Landesbeiträgen um CHF 5'000 niedriger. Ich möchte einfach, dass der Historische Verein den alten Besitzstand wahren kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also Sie wollen CHF 118'000?Abg. Paul Vogt:
CHF 118'000. Ja.Regierungschef Mario Frick:
Ich hätte zum Konto 320.315.00 - Betrieb und Ausbau Landeskanal - sowieso noch einen Antrag gehabt. Ich stelle ihn - was heisst einen Antrag - eine Abänderung der Regierung, und zwar dass der Betrag von CHF 130'000 auf CHF 165'000 erhöht wird. Und zwar hängt das damit zusammen, dass ja Ende Januar 1999 die Abstimmung über die Krankenkasseninitiative erfolgen wird. Wir sind in der Regierung übereingekommen, dass wir den Initianten und anderen vorschlagen werden, dass auch eine entsprechende Fernsehdiskussion präsentiert wird. Also diese CHF 35'000 wären in diesem Hinblick gedacht.Dann zur Frage, was dieser sehr lapidare Satz mit dem Lokalfernsehen soll. Die Idee ist die folgende: Dass die technische Aufbereitung, die Präsentation der Nachrichten, der Informationen, welche die Regierung hinausgibt, durch dieses private Unternehmen erfolgen könnte. Es finden derzeit Gespräche statt, was von diesem privaten Unternehmen geleistet werden könnte, in welcher Art und Weise. Und vorallem - was auch wichtig ist: Zu welchem Preis? Die Diskussionen laufen noch. Es ist also schwierig zu sagen, wie man sich hier handelseinig wird. Auf jeden Fall ist es ein interessantes Angebot.Im Hinblick auf die Landtagssendungen, die Landtagsübertragungen und anderes, braucht es aber trotzdem gewisse technische Anpassungen und einen gewissen Unterhalt im Bereich des Landeskanals, der eben nicht von einer privaten Unternehmung übernommen werden kann. Also wir werden auf jeden Fall dennoch etwas brauchen unter diesem Konto, um gewährleisten zu können, dass auch insbesondere der Landeskanal für Landtagsübertragungen und ähnliches zur Verfügung stehen kann, weil einfach die Technik hier im Haus ist.Abg. Alois Beck:
Ich möchte schon noch, dass Sie bezüglich Landeskanal auf die grundsätzlichen Fragen hier etwas eingehen. Das ist ja nicht ein Medium, das so nebenbei abgehandelt werden kann, sondern hat doch eine wichtige staatspolitische Funktion. Was hat sich die Regierung hier vorgestellt, dass sie sich da in Eigenregie über die Verwendung dieses Kanals betätigen kann? Was ist hier die Idee? Hat hier der Landtag noch irgendwelche Mitwirkungsmöglichkeiten, grundsätzlicher Natur selbstverständlich? Mir fehlt hier überhaupt die Grundlage, die Diskussion, wie es mit diesem Kanal vorwärts gehen soll. Ich hoffe nicht, dass durch solche Aktionen hier wieder Präjudizien geschaffen werden.Regierungschef Mario Frick:
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass man das Thema Landeskanal/Informationspolitik nicht so nebenher abhandeln kann. Deswegen hat ja die Regierung dem Hohen Landtag ein Informationsgesetz vorgelegt, das in 1. Lesung behandelt wurde. Dort wurden auch ausführlich Themen betreffend Landeskanal diskutiert. Ich glaube nicht, dass es sehr sinnvoll ist, diese Diskussion hier zu wiederholen. Sie werden nochmals Gelegenheit erhalten im Hinblick auf die 2./ 3. Lesung wahrscheinlich im März 1999 - je nach Traktandierung durch den Landtagspräsidenten und das Landtagsbüro. Der Bericht und Antrag der Regierung im Hinblick auf die 2./3. Lesung wird im Januar 1999 verabschiedet werden. Ich denke, dann haben wir im März Gelegenheit zu diskutieren. Wir werden auf jeden Fall besorgt sein, dass keine definitiven Entscheidungen gefällt werden in dieser Richtung, bevor nicht die Debatte im Landtag erfolgt ist. Aber an sich in der Entscheidungsgewalt der Regierung ist diese Entscheidung schon. Aber ganz klar: Diese Zusage kann ich Ihnen machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab, und zwar über den Antrag des Abg. Paul Vogt zum Konto 305.365.00 - Beitrag an Historischen Verein: Der Antrag lautet, den Aufwand von CHF 113'000 um CHF 5'000 zu erhöhen auf CHF 118'000. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Titel 4: Gesundheit mit den Untertiteln Spitäler, Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle, Schulgesundheitsdienst, Suchtprävention, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen sowie übriges Gesundheitswesen. Titel 4 -Gesundheit - steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Ich habe hier eine Frage zum Konto 520.436.00.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir sind bei Titel 4, Herr Abg. Beck.Abg. Alois Beck:
Ach, Pardon.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 5: Soziale Wohlfahrt mit den Untertiteln Altersversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung, sonstige Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Beihilfen gemäss Jugendgesetz, Invalidität, Wohnbauförderung, Altersheime, Amt für Soziale Dienste, allgemeine Fürsorge, Familienhilfe und sonstige Beiträge, Flüchtlingswesen sowie Hilfsaktionen im Ausland. Titel 5 steht zur Diskussion.Regierungsrätin Andrea Willi:
Konto 540.365.00 Jugendpflege: Die Regierung beantragt eine Erhöhung um CHF 204'000 auf CHF 990'000. Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung das Konzept zur Jugendinformation und zum Jugendinformationszentrum sowie zur offenen Jugendarbeit zur Kenntnis genommen. Es wurde damit auch einem Anliegen entsprochen, dass anlässlich der 1. Lesung des neuen Erwachsenenbildungsgesetzes, das hier im Landtag deponiert worden ist, nämlich, dass man eben die offene Jugendarbeit auch weiterhin berücksichtigt. Dieses neue Konzept wird diesem Anliegen entgegenkommen.Dann ein zweiter Erhöhungsantrag unter Konto 590.303.00 - Sozialbeiträge: Eine Erhöhung um CHF 3'000 von CHF 29'000 auf CHF 32'000 sowie unter Konto 590.301.00 - Gehälter: Eine Erhöhung um CHF 22'000 von CHF 180'000 auf CHF 202'000.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.Abg. Lorenz Heeb:
Ich habe eine Frage zum Konto 581.362.00 - Förderung nach Artikel 24 SHG. Bei den aufgeführten Wohn-, Pflege- und Altersheimen sind zum Teil sehr grosse Schwankungen gegenüber dem Budget 1998 festzustellen. Wohl nicht in der Gesamtsumme; aber einzelne Heime weichen sehr stark von den damals budgetierten Zahlen ab. Gibt es da spezielle Erklärungen dafür?Abg. Gebhard Hoch:
Die FBPL-Fraktion hat drei Abänderungsanträge in der Kontengruppe 500, und zwar: 520.365.00 Krankenkassen Staatsbeitrag von CHF 24,5 Mio. um CHF 17 Mio. auf CHF 41,5 Mio. Dann bei 530.363.00 - ALV Staatsbeitrag: Reduktion um CHF 400'000 von CHF 1,8 Mio. auf CHF 1,4 Mio. und bei 591.367.03 - Zusammenarbeit Osteuropa: Reduktion von CHF 750'000 um CHF 250'000 auf CHF 500'000. Ich möchte die drei Anträge wie folgt begründen:Bei Konto 520.365.00 - Krankenkassen Staatsbeitrag: Die Kosten für die obligatorische Krankenpflege, welche die Basis für die Berechnung der Landesbeiträge bilden, sind nach Angaben der Regierung von CHF 61,1 Mio. im Jahr 1996 auf CHF 68,2 Mio. im Jahr 1997 angestiegen. Dies entspricht bei praktischer Null-Teuerung einem Anstieg von 11,6%. Für das Budget 1999 rechnet die Regierung mit einer weiteren Erhöhung der Krankenpflegekosten von 10%. Nicht berücksichtigt sind in diesem Budgetkredit der Regierung die Auswirkungen der von der FBPL erfolgreich lancierten Krankenkasseninitiative, welche die vom Staat nicht benötigten Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer inHöhe von CHF 20 Mio. der Bevölkerung teilweise zurückzugeben beabsichtigt. Der von der Regierung schon im Jahre 1994 zugesicherte Nachvollzug der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 6,5 % auf 7,5 %, welcher das Haushaltsbudget der Familien weiter belastet, ist in Liechtenstein aufgrund anderer ergiebiger Ertragsquellen nicht zwingend erforderlich. Deshalb ist es auch eine Verpflichtung des Staates, diese von der Schweiz aufgezwungene Steuererhöhung an die Bevölkerung zurückzugeben. Deshalb stellt die Fraktion der FBPL den Antrag, den Staatsbeitrag für die Krankenversicherung um CHF 17 Mio. auf CHF 41,5 Mio. zu erhöhen.Dann Konto 530.363.00 - Staatsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung: Die Regierung beantragt einen Kredit von CHF 1,8 Mio. für die Arbeitslosenversicherung mit der Begründung, dass die Arbeitslosenversicherungskasse voraussichtlich auch im kommenden Jahr ein Defizit in der Höhe des Jahres 1997 ausweise. Dieser Annahme sind keine ernstlichen Gegenmassnahmen der Regierung zur Verringerung der Arbeitslosigkeit entgegengesetzt. Es müsste doch vornehmste Verpflichtung der Regierung sein, alle nur erdenklichen Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitslosigkeit in Liechtenstein zu vermindern. Die neuesten in der Landespresse veröffentlichten Zahlen sprechen eine andere Sprache. Per Ende Oktober 1998 ist die Zahl der Arbeitslosen im Jahresvergleich von 309 auf 430 Personen angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme von 39 % innert Jahresfrist. Gleichzeitig haben sich die Arbeitsplätze einer früheren Veröffentlichung zur Folge von Januar bis September 1998 um rund 700 Stellen erhöht. Sie wurden aber nicht durch Liechtensteiner, sondern durch Grenzgänger besetzt. Die von der Regierung vorzeitig abgeschaffte Bewilligungspflicht hat diese Entwicklung auf Kosten der einheimischen Arbeitnehmerschaft zweifellos begünstigt. Die Schicksale der Arbeitssuchenden im Lande sollte die Regierung nicht gleichgültig lassen. Es wird zwar versucht, mit Hilfe von aussenstehenden Vermittlungsbüros der zunehmenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Eine erfolgreiche Verbesserung dieser bedauerlichen Entwicklung kommt aber im Landesvoranschlag nicht zum Ausdruck. Die Fraktion der FBPL stellt deshalb den Antrag, den Defizitbeitrag an die ALV-Versicherungskasse um CHF 400'000 zu reduzieren, um der Regierung Druck zu machen, alle nur erdenklichen Massnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit im Lande einzuleiten.Dann schliesslich Konto 591.367.03 - Zusammenarbeit Osteuropa: Die Regierung beantragt, den Ausgabenkredit für die Osteuropahilfe um CHF 250'000 auf CHF 750'000 zu erhöhen. Als Begründung zu dieser 50%igen Erhöhung des Ausgabenrahmens wird angeführt, dass dem Landtag im Verlauf des kommenden Jahres ein, neues Konzept unterbreitet werde, welches die Notwendigkeit zur erhöhten Finanzhilfe für Länder Osteuropas vorsehen, die den Beitritt zur EU beabsichtigen. Diese vagen Äusserungen der Regierung vermögen nach Auffassung der Fraktion der FBPL keine Erhöhung des Budgetkredites um 50 % zu rechtfertigen. Es sind weder einleuchtende Gründe für die Erhöhung der Finanzhilfen, noch Angaben über die Empfänger dieser Landesbeiträge ersichtlich. Es ist deshalb angezeigt, den Budgetkredit auf dem bisherigen Niveau zu belassen, bis die Regierung ihre konkreten Vorstellungen der zusätzlichen Hilfestellung unterbreitet. Dabei wird zweifellos auch der Empfängerkreis der bisherigen Unterstützungsmassnahmen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen sein. Die Fraktion der FBPL stellt deshalb den Antrag, den Kredit für die Osteuropahilfe um CHF 250'000 auf CHF 500'000 zu reduzieren.Abg. Alois Beck:
Konto Nr. 520.436.00: Hier geht es um die Rückerstattung von Krankenkassensubventionen. Es fällt auf, dass im Voranschlag für das Jahr 1999 kein Betrag vorgesehen ist. Rechnet damit die Regierung nicht, dass solche Rückerstattungen in Zukunft noch anfallen?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Ein Abgeordneter hat gefragt bezüglich den grossen Schwankungen beim Konto betreffend die Heime. Es ist tatsächlich so, dass hier grosse Schwankungen zu verzeichnen sind. Das ist Konto 581.362.00. Unter dem Strich sind wir sehr zufrieden mit der Entwicklung. Ich glaube, dieses LAK-Projekt läuft sehr erfolgreich, da sind wir uns einig. Bei den einzelnen Heimen gibt es tatsächlich grosse Schwankungen. Ich kann das kurz folgendermassen erklären:Beim LBZ Eschen musste eine zusätzliche Stelle im Pflegedienst geschaffen werden. Das ist der Hauptgrund für die höheren Kosten. Beim LBZ Triesen konnte eine höhere Auslastung erreicht werden als budgetiert und es kommt auch ein neues Pflegeverrechnungssystem zur Anwendung, das höhere Zahlungen der Krankenkassen zugunsten der LBZ bringt. Dann ist beim Wohnheim Resch ebenfalls eine markante Ausgabensteigerung aufgrund neuer Stellen, die geschaffen werden mussten. Die LAK hat ja dieses Wohnheim Resch übernommen, praktisch übernehmen müssen aufgrund der Schwierigkeiten, die es dort gab. Diese neuen Stellen zusammen mit einer Neuberechnung des Nachtdienstes, die fällig geworden ist, haben diese Mehrkosten von CHF 175'000 ausgemacht.Dann schliesslich beim Alters- und Pflegeheim Balzers: Sehr viel besser als budgetiert dort. Dies ist es zum einen auf eine Erhöhung der Grundtaxen zurückzuführen, vor allem aber auf eine zusätzliche Auslastung, die möglich geworden ist durch die Belegung der Alterswohnungen. Es war ja so, dass solche Wohnungen in der Vergangenheit nur schwer anzubringen war. Jetzt ist es offenbar gelungen, auch in diesem Bereich eine volle Auslastung hinzukriegen.Dann die Frage betreffend den Krankenkassen-Staatsbeitrag: Es wurde von mehreren Seiten, insbesondere vorhin schon vom Abg. Konrad Kritik geäussert, dass die Regierung hier nicht die Kosten der Initiative budgetiert hat. Ich haltedieses Ansinnen für einigermassen abwegig, von der Regierung zu erwarten, dass sie eine Initiative, die vom Landtag abgelehnt worden ist, vorzuschlagen oder zu budgetieren. Ich könnte mir vorstellen, dass das Hohe Haus mit der Regierung nicht einverstanden wäre, wenn wir Landtagsbeschlüsse derart missachten würden. Das Budget wird vom Landtag genehmigt, und es liegt an Ihnen, hier die Entscheide zu fällen. Wir machen nicht Anträge, von denen wir im Vorhinein wissen, dass sie im Landtag chancenlos sind.Zur Sache erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung: CHF 17 Mio. - wenn schon, dann sollten Sie die tatsächlichen Kosten vorschlagen zu budgetieren - wenn schon das Amt für Volkswirtschaft ausrechnet, dass es von allem Anfang an CHF 19 Mio. sein werden plus Teuerung plus unbezifferbare Kosten bezüglich Grenzgängerproblematik, dann dürften CHF 17 Mio. doch zu tief sein. Sie werden zu verantworten haben, wenn Sie vorschlagen, dass der Sozialstaat um einen Drittel im Bereich der Krankenversicherung soll ausgeweitet werden, wie dies in die heutige Zeit passt. Sie kennen diese Linie; ich halte es mal in die Höhe; ich habe es markiert, dass man es auch in den hinteren Reihen sehen kann. Diese Linienbewegung, die von links unten nach rechts oben geht, das sind die Kostensteigerungen im Sozialwesen. Wir hätten gerne Ihre projektierte Linie auch noch darauf gezeichnet, aber die hat fast nicht Platz auf dem Papier, so markant würde diese Steigerung aussehen. Das kann man heutzutage schlicht nicht mehr verantworten:Dann die Arbeitslosenversicherung: Ich kann verstehen, dass Sie Mittel zusammenklauben müssen, um Ihre Initiative finanzierbar erscheinen zu lassen. Ich halte es nicht für eine so gute Idee, sich dabei etwas vorzumachen. Wir messen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sehr grosse Bedeutung bei. Wir tun viel gegen die Arbeitslosigkeit. Sie haben Projekte bereits bewilligt. Die Regierung budgetiert generell vorsichtig. Das ist auch gut so. Ich bin aber auch der Auffassung, dass durchaus eine gewisse Zuversicht am Platz ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier CHF 100'000 weniger vorsieht, als die Regierung vorsichtigerweise budgetiert hat.Ich würde nicht so weit gehen und gerade CHF 400'000 streichen, weil, das scheint mir nicht zu rechtfertigen zu sein. Sie haben selbst den Trend erwähnt. Es ist schlicht nicht seriös, so zu tun, wie wenn irgendjemand diesen Trend binnen weniger Monate in einen Gegentrend umkehren könnte. Das wissen Sie so gut wie ich. Wir sind davon ausgegangen, dass es gelingt, diesen Trend zu brechen, dass es gelingt, Gegensteuer zu geben. Und alles andere, was darüber hinausgeht, wäre meines Erachtens nicht korrekt. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist nicht etwas, was man aus dem Ärmel schütteln kann und was binnen weniger Monate einfach so möglich ist, sondern das ist eine Daueraufgabe, die schon schwierig genug ist.Dann schliesslich die letzte Frage, die von mir zu beantworten ist, betreffend die Krankenkassensubventionen: Der Grund, warum es nicht im Budget aufscheint, ist der, dass wir das Amt für Volkswirtschaft, die Finanzkontrolle und das extern beigezogene Büro beauftragt haben, unverzüglich die vorgesehenen Gespräche mit den Krankenkassen aufzunehmen, einen Vorschlag über eine vergleichsweise Erledigung zu machen -, wie wir dies der Geschäftsprüfungskommission auch mitgeteilt haben, und wenn möglich noch in diesem Jahr abzuschliessen. D.h. wir sind davon ausgegangen, dass diese Bereinigung der Situation, die entsprechenden Rückzahlungen an das Land in diesem Jahr möglich sind. Möglicherweise waren wir hier etwas zu optimistisch. Das kann ich heute noch nicht sagen. Die Gespräche sind in Vorbereitung und sollen in jedem Fall in diesem Jahr geführt werden. Ob sie zu Ende geführt werden können, kann ich heute schlicht nicht sagen, aber wie gesagt, wir budgetieren vorsichtig. Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass es gelingt, auch dieses Problem innert nützlicher Frist zu regeln.Abg. Marco Ospelt:
Ich kann vielleicht gleich jetzt auf zwei Punkte eingehen, die Sie ausgeführt haben, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Zunächst einmal die Arbeitslosenversicherung. Als wir hier im Landtag Ihre Vorlage zum Einbezug privater Stellenvermittlungsbüros in die Vermittlung von Arbeitslosen behandelt hatten, hatte der Abg. Gabriel Marxer den Verdacht geäussert, es könne sich hier um Subventionen an diese Stellenvermittlungsbüros handeln. Damals hatte ich den Eindruck, er ginge ein bisschen zu weit mit dieser Interpretation. Heute, wenn ich sehe, dass auch diese Massnahme offensichtlich keine Einfluss nehmen soll auf den Verlauf der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in unserem Land, heute muss ich ihm nachträglich Recht geben.Dann zur Krankenkasseninitiative: Da möchte ich endlich korrigieren. Es wird immer gesagt, es lägen uns Berechnungen vor des Amtes für Volkswirtschaft. Das ist absolut unrichtig. Berechnungen liegen uns überhaupt keine vor. Es liegen uns irgendwelche pauschalen Zahlen vor. Niemand hat uns gesagt, wie das Amt für Volkswirtschaft zu diesen Zahlen kommt. Und solange unseren seriösen, belegten Berechnungen einfach nur Zahlen entgegengeworfen werden, solange betrachte ich unsere Berechnungen als richtig.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Vizeregierungschef: Zu den unterschiedlichen Zahlen der Kosten unserer Initiative wollte ich an sich dasselbe sagen wie der Abgeordnete und Kollege Marco Ospelt. Immer wieder reiten Sie auf den Grenzgängern herum. Auch das haben wir schon wiederholt hier zum Ausdruck gebracht, dass dieses Risiko, das Sie darin sehen, nur, aus unserer Sicht, theoretischer Natur ist. Da werden wir, wenn es dann in den definitiven Abstimmungskampf geht, mit genaueren und detaillierteren Informationen aufwarten können.Zur Arbeitslosigkeit führen Sie aus, die Regierung tue viel gegen die Arbeitslosigkeit. Nur, die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache. Von Monat zu Monatsteigen die Zahlen der Arbeitslosen. Bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im letzten Landtag haben Sie ausgeführt, dass es noch abzuwarten gelte, welche Auswirkungen die Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht auf die Zahl der Arbeitslosen habe, das müsse noch abgewartet werden. Da müssen Sie nicht mehr lange abwarten. Es ist so. Das ist der Grund, warum wir diese steigenden Arbeitslosenzahlen hier haben. Wir bleiben auch da beim Vorwurf an die Regierung, obwohl Sie das nicht gerne hören. Das haben Sie als Vorleistung gemacht, weil Sie glaubten, Sie würden dadurch bei den Verhandlungen beim Freien Personenverkehr in Brüssel eine bessere Stimmung erreichen. Das ist im Sinne einer Vorleistung gemacht worden, und das Resultat ist heute ersichtlich.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich bitte die Abgeordneten inständig, vom Angriff und Zugriff auf das Konto Zusammenarbeit Osteuropa absehen zu wollen. Ich konnte bereits vorher ausführen, dass der Kohäsionsfonds, der gemäss EWR-Abkommen 5 Jahre gedauert hat, dieses Jahr ausläuft, dass also aus dem EWR-Abkommen direkt rechtlich keine Verpflichtung mehr besteht, hier sich an der Kohäsion in der EU zu beteiligen. Es ist aber mit grosser Sicherheit davon auszugehen, dass eben im Rahmen einer Weiterführung des bisherigen Kohäsionsfonds in neuer Form die EU-Beitrittskandidaten in Zukunft berücksichtigt werden sollen. Die EFTA/EWR-Staaten werden wiederum gehalten sein, hier ihre Solidarität unter Beweis zu stellen. Hier ist noch keine rechtliche Verpflichtung festzustellen, aber es ist eine grosse politische Verpflichtung, meines Erachtens. Gerade Liechtenstein als wohlhabendes Land wird sich hier nicht distanzieren können, und es finden derzeit unter den drei EFTA/EWR-Staaten informelle Gespräche statt. Es ist unter allen drei Staaten bisher ganz klar, dass wir nicht abseits stehen wollen und dass wir die entsprechenden Modalitäten gemeinsam ausarbeiten wollen. Es ist noch kein fertiges Konzept vorhanden, da stimme ich Ihnen zu. Aber politisch ist doch klar, dass wir hier wiederum unseren solidarischen Beitrag bringen wollen. Ich bitte Sie also, dieses Konto nicht anzugreifen. Vielen Dank.Abg. Marco Ospelt:
Sie werden verstehen, dass ich Ihnen zu diesen Ausführungen widerspreche. Ich sehe in Ihren Ausführungen wieder einmal so einen vorauseilenden EWR-Gehorsam. Offenbar steht unsere Regierung unter dem Druck ihres ESA-Richters, sodass sie vorneweg Dinge verwirklichen muss, die vielleicht möglicherweise einmal im EWR Tatsache werden könnten. Und dann, wenn ich mir vorstelle, diese CHF 250'000, um die dieser Kredit erhöht sein solle, wenn sich der auf nur 5 Länder in Osteuropa aufteilt, dann bleibt ein Betrag übrig für jedes dieser Länder, wie es bei uns ein Gemeinderat einer besseren Gemeinde für ihren Jahresausflug ausgibt. Ich weiss nicht, was Sie mit diesem Betrag bewirken wollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Abg. Ospelt. Sie waren gestern auch im Liechtenstein-Institut, wie die Frau Präsidentin Leni Fischer über die Rolle Liechtensteins im Europarat und überhaupt in der europäischen Politik gesprochen hat. Einen nicht unwesentlichen Bestandteil dieser Ausführungen haben ihre Hinweise darauf eingenommen, dass Liechtenstein sich sehr viel Goodwill dadurch erworben hat, dass es sich, unabhängig von seinen Mitgliedsbeitragsverpflichtungen, die meist aufgrund unserer Kleinheit ziemlich bescheiden sind, immer wieder bereit erklärt hat, mit Beträgen, die in absoluten Zahlen nicht gross erscheinen mögen, die aber in Relation zu unserem Land und für bestimmte Anlässe, für bestimmte Projekte gespendet, sehr positive Wirkung erreicht haben und die immer wieder sehr positiv aufgefallen sind und für unser Land ein gutes Wort eingelegt haben. Ich glaube, dass das - ganz unabhängig vom EWR - ein wichtiges Mittel der indirekten Aussenpolitik ist. Und wie die Frau Regierungsrätin schon gesagt hat, ist es aus politischen Gründen sehr empfehlenswert, sich hier nicht kleinlich zu zeigen, ganz unabhängig, aus welchem konkreten Anlass heraus ein solcher Reduktionsantrag erfolgt. Ich spreche mich daher dafür aus, dieses Konto auf dieser von der Regierung vorgeschlagenen Höhe zu belassen.Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Frau Regierungsrätin. Ich habe eine Frage bezüglich der Zusammenarbeit Osteuropa. Welche Projekte werden hier konkret im Detail unterstützt?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zwei Bemerkungen an die Adresse des Abg. Gebhard Hoch. Ob es eine unkluge Vorleistung war, die Bewilligungspflicht für Grenzgänger abzuschaffen oder ob es ein notwendiger und geschickter verhandlungstaktischer Entscheid war, wollen wir, Herr Abg. Hoch, beurteilen, wenn das Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegt.Und die zweite Bemerkung: Ich fühle mich verpflichtet - ich werde das bis Ende Januar des kommenden Jahres wiederholt tun - auf das ungelöste Problem des Exports von Krankenversicherungsleistungen hinzuweisen, das Sie mit Ihrer Initiative schaffen. Ich kann mich sehr gut erinnern: Als ich das erste Mal in einem Zeitungsbeitrag auf das Problem der Grenzgänger hingewiesen habe, war die Reaktion von Ihrer Seite, dass gemäss liechtensteinischem Krankenversicherungsgesetz Exporte an Grenzgänger verboten sind, nicht vorgesehen sind. Punkt. Und ich habe dann darauf hingewiesen, dass neben dem liechtensteinischen nationalen Recht auch das direkt anwendbare EWR-Recht zu beachten ist. Das haben Sie dann offenbar zur Kenntnis genommen. Es gab auch Telefonanrufe - relativ aufgeregte beim Amt für Volkswirtschaft, und dann haben Sie erfahren, dass es ebenExportverpflichtungen gibt. Und jetzt tun Sie so, wie wenn Sie das von Anfang an gewusst hätten; und das ist nicht richtig.Sie werden verstehen, dass ich diese Geschichte nicht für mich behalten kann, sondern erklären muss, dass Sie hier ein Problem übersehen haben, schon von der Entstehung der Diskussion übersehen haben. Ich kann Ihnen nicht sagen, wieviel Geld dieses Versehen kosten wird, wenn die Initiative angenommen wird. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir hier ein Problem haben. Es wäre sicher gut, wenn Sie diese Frage innert nützlicher Frist klären können. Damit wäre allen sicher geholfen.Abg. Gebhard Hoch:
Ja, Herr Vizeregierungschef. Damals haben wir uns auf das gültige Krankenversicherungsgesetz abgestützt, und aufgrund des geltenden liechtensteinischen diesbezüglichen Gesetzes waren Grenzgänger ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist richtig, dass Sie dann auf die EWR-Problematik aufmerksam gemacht haben. Aber in aller Regel sollten wir uns ja auf die Gesetzgebung in Liechtenstein verlassen können. Man könnte ja gerade so gut der Regierung den Vorwurf machen: Warum ist sie säumig? Warum hat sie nicht das entsprechende Gesetz angepasst?, wenn das so wäre. Aber wir haben ja das dann aufgenommen und haben erste Abklärungen gemacht und wir sind dabei, diese Abklärungen noch zu vertiefen. Und ich habe Ihnen schon gesagt: Wenn der Abstimmungskampf dann in die heisse Phase kommt, werden wir mit den entsprechenden Informationen aufwarten.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich verantworte sehr gerne die Erleichterungen, die die Bevölkerung durch die Einführung unserer Krankenkasseninitiative bekommt. Was ich hingegen nicht verantworten möchte, ist das, was Sie zu verantworten haben: Den Anstieg der Arbeitslosen durch die Freigabe und durch die Abschaffung der Bewilligungen.Abg. Marco Ospelt:
Nur noch eine kleine Ergänzung: Es ist schon erstaunlich, dass Sie hier einfach behaupten, es würden Ausgaben ansteigen, und dann aber von uns verlangen, wir sollten diese Ausgaben genau beziffern.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke Herr Präsident. Herr Abg. Ospelt, das ist kein kleiner Betrag, CHF 250'000. Und gerade für Osteuropa ist das ein grosser Betrag. Und wenn er Ihnen klein erscheint, nimmt mich wunder, wieso Sie ihn wegnehmen wollen. Natürlich, wenn man immer von Millionenbeträgen redet, mag das klein erscheinen. Aber es ist für Osteuropa ein grosser Beitrag und ich bitte Sie schon, vielleicht die Relationen einmal genauer zu nehmen.Dann noch die Frage, wohin die Osteuropahilfe bisher gegangen ist: Ich kann Ihnen hier die Projekte für 1997 aufzählen. Das waren also 5 Stipendien an die Universität Fribourg für osteuropäische Studenten; dann gab es 5 Stipendien für die IAP, auch für osteuropäische Studenten; dann 1 Stipendium an eine bosnische Studentin in St. Gallen. Schliesslich wurden Hospitationen osteuropäischer Lehrer und Lehrerinnen unterstützt. Eine Unterstützung ging nach Brünn an ein Gymnasium. Dann haben wir Projekte des Europarates unterstützt in grosser Höhe, das hat Frau Leni Fischer übrigens gestern auch dankend zur Kenntnis genommen. Schliesslich haben wir nach Bukarest Stipendien vergeben, eine Patenschaft für eine Psychotherapeutin aus Osteuropa unterstützt sowie einen Fonds der OSZE und ein Projekt Biosphärenpark in Transkarpatien.Die Regierung geht bei der Verteilung dieser Mittel nach einem Konzept vor. Es gibt vier Schwerpunkte, die gefördert werden. Es handelt sich hier um demokratische Institutionen, um Projekte in der Ausbildung und in der kulturellen Zusammenarbeit, um Projekte, die die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessern sowie um die Unterstützung von Projekten und Programmen internationaler Organisationen. Das betrifft diese CHF 500'000, die jetzt alljährlich budgetiert worden sind. Die neuen CHF 250'000 werden konkret in Integrationsprogramme hineingehen, in Programme, die sicher auch von der EU vorgeschlagen werden.Ich habe vorhin noch etwas für den Abg. Ospelt vergessen: Es ist überhaupt kein vorauseilender Gehorsam, wenn wir diese CHF 250'000 budgetieren. Hier gibt es auch keinen ESA-Richter. Die ESA hat überhaupt keine Richter. Die Richter sind am Gerichtshof. Mit der ESA und mit dem Gerichtshof hat das schon gar nichts zu tun. Es hat mit Solidarität mit Osteuropa zu tun.Abg. Ingrid Hassler:
Ja, genau diese letzten Sätze kann ich auch bestätigen als Mitglied bei der OSZE Parlamentarischen Versammlung, wo ich selbst erlebt habe, wie Zuschüsse von CHF 15'000 von unserem Land wohlwollend und dankbar angenommen werden. Es ist wirklich reine Solidarität und die sind wir beim Aufbau von Osteuropa tatsächlich schuldig, diesen Ländern zu helfen. Es hilft dort hauptsächlich, ein besseres Verständnis für die Demokratie zu erwirken.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, ich muss noch einmal den Abg. Hoch adressieren, da ändert auch das Ablenkungsmanöver des Abg. Lampert nichts dran. Wir können also zur Kenntnis nehmen, dass Sie bei der Formulierung der Initiative bloss vom liechtensteinischen Gesetz ausgegangen sind, wie es im geltenden Krankenversicherungsgesetz zum Ausdruck kommt. Ich danke für diese sehr eindeutige Klarstellung. Wir können auch davon ausgehen, dass Sie derzeit die finanziellen Auswirkungen der Initiative bezüglich der Grenzgänger überprüfen. Ich hoffe, ich habe Sie korrekt zitiert. Eine Frage hätte ich noch: Was tun Sie, wenn Ihre Überprüfungen ergeben, dass die Behauptung der Regierung richtig ist, dass nämlich Exporte in Form von Krankenversicherungsleistungen in Millionenhöhe für Grenzgänger gemacht werden müssen? Sagen Sie es dann der Öffentlichkeit einfach und korrigieren die CHF 17 Mio. auf CHF 22 Mio. beispielsweise, oder ziehen Sie Ihre Initiative zurück - oder wie ist das zu verstehen?Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter: Sie drehen uns einfach das Wort im Mund um. Der Abg. Hoch hat nicht gesagt, dass es in Überprüfung ist. Er hat gesagt, dass er das überprüft hat und zur gegebenen Zeit das bekanntgeben wird, nämlich dann, wenn die Abstimmung sich nähert. Er hat nicht gesagt, dass das in Überprüfung ist. Wir werden das im Protokoll nachlesen können. Es ist überprüft und das haben wir hier schon mehrfach kundgetan, dass das eben nicht zutrifft, was Sie sagen. Aber Sie werden das zur gegebenen Zeit dann schon hören.Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Frau Regierungsrätin, ich darf Sie versichern: Ich unterstütze die Solidarität mit Osteuropa. Ich habe nur mit einem Punkt Mühe, das ist die IAP mit diesen Stipendien. Ich weiss nicht, ob die IAP so hilfsbedürftig ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, die Stipendien bekommen die Studenten, nicht die IAP.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Vizeregierungschef:: Wir lassen uns mit Ihrer forschen Art sicher nicht den Schneid abkaufen. Jetzt müssen Sie mir mal erklären, ob man sich nicht auf die gültigen liechtensteinischen Gesetze verlassen kann. Wir haben das entsprechende Gesetz konsultiert und sind zum Ergebnis gekommen, dass eben Grenzgänger indiesem Punkt ausgenommen sind. Jetzt wollen Sie uns doch nicht weismachen, dass wir jedes Mal, wenn wir ein liechtensteinisches Gesetz anschauen, dass wir jedes Mal auch noch alle EU-Richtlinien überprüfen müssen. Das ist doch ein heller Wahnsinn, was Sie da suggerieren. Im Gegenteil, man muss der Regierung den scharfen Vorwurf machen, dass sie es versäumt hat, ein Gesetz innert vernünftiger Frist anzupassen. Ich weiss nicht - ist da bereits schon eine Gesetzesänderung in Vorbereitung? Meines Wissens ist das noch nicht so. Ich hätte gerne dazu eine Erklärung von Ihnen.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Abg. Hoch. Wir kommen der Sache näher, aber bedenklich näher. Sie erklären hier zum wiederholten Male, dass Sie von völlig unvollständigen Grundlagen ausgegangen sind und fühlen sich noch im Recht dabei. Ich meine, das ist schon wert, dass man es ausdrücklich festhält. Sie fragen empört: Muss man denn davon ausgehen, dass es neben dem liechtensteinischen nationalen Gesetz noch weitere Rechtsvorschriften gibt, die relevant sind? Ich sage Ihnen ganz klar: Ja, das müssen Sie.Wenn man eine Volksinitiative macht, dann wäre es hilfreich - vor allem, wenn es eine teure Initiative ist -, wenn man das wüsste. In Liechtenstein tätige Juristen wissen das. Ich nehme an, dass Sie auch Juristen bei der Initiative beigezogen haben. Es gibt unmittelbar anwendbares EWR-Recht. Das sind nicht die Richtlinien, die Sie erwähnt haben.. Richtlinien bedürfen der Umsetzung durch nationales Recht. Es gibt ausnahmsweise sogenannte EWR-Verordnungen. Es gibt eine ganz berühmte Verordnung, das ist die Verordnung Nr. 1408. Da ist halt das EWR-Sozialversicherungsrecht geregelt. Diese Verordnung Nr. 1408 - der Kern des EWR-Sozialversicherungsrechts - kann man nicht missachten und ausser Acht lassen, wenn man am System etwas ändern will und etwas Grundlegendes ändern will. Sie gestehen hier freimütig ein, dass Sie das nicht gewusst haben. Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie soeben ein ganz gravierendes Problem eingestanden haben. Weil, wenn es wirklich so ist, dass Sie diese Initiative konzipiert haben und sich dabei nur auf das liechtensteinische Krankenversicherungsgesetz abgestützt haben, dann bestätigen Sie damit, dass die Regierung mit ihrer von Anfang an erhobenen Behauptung, dass es ein ungelöstes Grenzgängerproblem gibt, eben basierend auf dieser EWR-Verordnung, völlig im Recht ist. Und ich verstehe Ihre Empörung nicht, sondern habe den Eindruck, dass wir hier ein Problem freigelegt haben, dass Sie und das Land noch einige Wochen beschäftigen dürfte.Abg. Marco Ospelt:
Wir wollen die Dinge doch ins rechte Licht rücken. Da gab es ja zunächst einmal eine Landtagsinitiative in diesem Hause, die von der FBPL-Fraktion lanciert worden war und wo Sie uns dann tatsächlich darauf hingewiesen hatten, dass es da eine EWR-Gesetzgebung gibt, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Zwischen dieser Landtagsinitiative vom Juni 1998 und der Volksinitiative, wie sie - ich weiss nicht mehr genau an welchem Datum -irgendwann im Oktober lanciert wurde, ist eine Menge Zeit verflossen, ist eine Menge Wasser den Rhein hinunter geflossen. In dieser Zeit hatten wir Gelegenheit, Ihre Angaben zu überprüfen. In dieser Zeit hatten wir Gelegenheit, zu überprüfen, wie die Situation in der Sozialversicherung tatsächlich ist, nämlich wie sie genau dort ist, in dem Land, das hier zur Debatte steht, nämlich in Österreich. Und jetzt ist es halt so, dass Sie immer noch leere Behauptungen in die Luft setzen, nämlich dass da Millionenbeträge zu entrichten seien und dass unsere Abklärungen eindeutig ergeben haben, dass diese Aussage nicht stimmt. Nicht stimmt, auch angesichts dieser EWR-Gesetzgebung. Wir werden Ihnen dann, wenn der Wahlkampf in seine heisse Phase tritt, diese Beweise vorlegen.Abg. Rudolf Lampert:
Der Abg. Ospelt hat mir das Meiste vorweggenommen. Wenn Sie jetzt versuchen, dem Volk zu suggerieren, dass wir das nicht gewusst hätten, so ist es ganz einfach falsch. Beim Entstehen der Volksinitiative war das längst bekannt und wurde auch von uns abgeklärt. Wenn hier dann in diesem Raum falsche Behauptungen aufgestellt wurden, die wir jederzeit widerlegen können, so ist das ganz einfach eine Taktik von Ihnen, unsere Initiative zu bekämpfen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, es wird weniger interessant sein für die Bevölkerung, wer was wann gewusst hat, sondern wie es jetzt wirklich ist. Und diese Verordnung Nr. 1408 über Sozialversicherungsgrundsätze, die der Herr Regierungschef-Stellvertreter erwähnt hat, die muss nicht umgesetzt werden, Herr Abg. Ospelt. Die ist unmittelbar anwendbar, und zwar seit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens. Daher musste man da auf keinerlei Tätigwerden der Regierung warten. Es mutet mich schon etwas - ja, sagen wir einmal - etwas überraschend an, dass Sie in verschiedenen Voten andeuten, Sie hätten Informationen, Belege, dass das nur ein theoretisches Problem sei, wie der Herr Abg. Hoch in seinem ersten diesbezüglichen Votum gesagt hat, dass also mit anderen Worten mit überhaupt keinen Zusatzbelastungen des Staatshaushaltes durch diesen Umstand zu rechnen sei. Sagen wollen Sie es aber nicht, sondern erst in der sogenannten heissen Phase des Abstimmungskampfes.Ich meine: Wenn das so klipp und klar begründet werden kann, dann verstehe ich persönlich nicht ganz, warum man da bis Mitte Januar - oder ich weiss nicht, wann diese heisse Phase beginnen soll - warten muss, weil, das wäre ja nicht uninteressant, auch für den Landtag nicht uninteressant zu wissen.Abg. Gebhard Hoch:
Diese Abklärungen haben wir gemacht. Aber die werden jetzt nochmals zwei- und dreifach überprüft, weil das ein Grund ist, den die Regierung immer wieder vorbringt, um unsere Initiative zu bekämpfen. Wir haben immer gesagt: Dieses Risiko sehen wir als ein theoretisches Risiko an. Warum? Weil die Krankenversicherungsprämien in Österreich sehr viel günstiger sind als in Liechtenstein. Familienmitglieder sind - meines Wissens - bis 25 oder weiss ich wie alt, in der Familienversicherung inbegriffen. Es ist eine Gesetzesinitiative in Österreich in Vorbereitung, die die Krankenversicherungsprämien in Österreich nochmals billiger machen werden. Diese Diskussion haben wir aber im Übrigen schon im Oktober Landtag oder im September-Landtag geführt, als es um unsere Initiative ging, die im Landtag behandelt wurde. Das haben wir alles schon gesagt. Aber die Regierung wird nicht müde, immer das Gleiche zu wiederholen und wundert sich, wenn wir eben auch die guten Gründe, die wir haben, immer wieder vorbringen müssen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist schon richtig, Herr Abg. Hoch, dass diese Argumente schon im Oktober Landtag und auch schon an anderer Stelle gebracht wurden. Aber wenn es nur um diese Argumentation geht, dann ist doch das - wie übrigens auch die Argumentation der Regierung - nichts anderes als eine Annahme, dass diese Rechtslage aus den und den Gründen nicht zu den und den Folgen führen werde. Sie nehmen an, es werden sich wenige oder kaum österreichische Grenzgänger für diese Möglichkeit interessieren aus den von Ihnen angeführten Gründen. Die Regierung führt ins Treffen, es sei durchaus möglich, dass sich relativ viele dafür interessieren aus den von der Regierung immer wieder angeführten Gründen. Genau wissen tut es niemand. Das kann man auch niemand vorwerfen. Es wird sich erst herausstellen, wenn es soweit ist. Wenn es sich nur um diese Argumente handelt, die Sie da ins Treffen führen wollen in der heissen Phase des Abstimmungskampfes, dann wird es, wenn man das kühl und sachlich überlegt und wenn man es z.B. wie ein Buchhalter, der gewisse Risiken in einer Jahresrechnung in Rechnung zu stellen hat, ansieht, dann wird man wohl kaum sagen können, dass man das nur pro memoria gewissermassen mit einem Franken - einsetzt.Abg. Marco Ospelt:
Was mir vor allem fehlt, sind die von der Regierung angeführten Gründe. Ich höre von der Regierung immer nur Behauptungen. Sie behauptet, das seien Millionenbeträge. Sie begründet nicht, aufgrund welcher Tatsachen das Millionenbeträge sein würden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist nicht ganz richtig, Herr Abg. .Ospelt. Die Regierung hat in der Vergangenheit schon mehrmals darauf hingewiesen, dass es so und so viele tausend österreichische Grenzgänger gibt. Das ist eine Tatsache. Das wissen wir alle. Und wenn es kommt, dann müssen Sie das nur multiplizieren mit den in der Initiative vorgesehenen Unterstützungen für Krankenkassenprämien und dann können Sie einen gewissen Rahmen an möglicher Belastung abstecken. Das ist also nicht schwierig nachvollziehbar.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, - sehr verehrte Damen und Herren. Ich glaube, die Diskussion ist schon sinnvoll. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass nichts Neues dabei herausgekommen wäre. Ich habe zumindest einiges erfahren. Es gibt 5200 Grenzgänger ungefähr aus dem EWR-Raum; die meisten haben Familie. Das Potential ist sehr gross von zusätzlichen Subventionsbezügern. Wir haben nie behauptet, wir können ausrechnen, wieviel es dann effektiv sind. Wir haben immer nur darauf hingewiesen, dass hier eine grosse Unbekannte im Spiel ist, und Sie ersucht, hier Klarheit zu schaffen. Sie sagen uns heute, dass Sie Belege hätten, um Ihre Aussagen zu belegen. Dann möchte ich doch bitten, dass Sie diese Belege zur Verfügung stellen; dann können sie von den zuständigen Behörden auch geprüft werden und dann können wir der Bevölkerung reinen Wein einschenken. Ich halte es in einer direkten Demokratie nicht für erträglich, wenn eine Partei eine Volksinitiative macht und sagt: Wir haben Belege für Behauptungen. Die werden wir aber erst in der heissen Phase - sprich ein paar Tage vor der Abstimmung - bringen. Das können Sie den Stimmberechtigten nicht zumuten. Die wollen schon vorher wissen und ihre Meinung bilden, um was es hier geht. Also, hier bitte ich doch, dass Sie frühzeitig - am liebsten gleich morgen - diese Belege liefern. Dann prüfen wir das und die Bevölkerung kann sich die Meinung bilden.Abg. Gabriel Marxer:
Die Diskussion bringt tatsächlich neue Gesichtspunkte, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie tun jetzt auf einmal so, als ob Sie der liechtensteinischen Bevölkerung nicht schon seit Wochen mit viel Aufwand und fast schon gewalttätig einzureden versuchen, dass das Millionen Kapitalexport ins Ausland bedeuten würde, wenn man unsere Initiative annehmen würde. Sie versuchen, hier eine Neidstimmung auf die bei uns tätigen Grenzgänger zu wecken. Um das geht hier und um diesen Punkt dreht sich diese Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also wenn man von Aufwand spricht, Herr Abg. Marxer, und von Gewalttätigkeit - wobei ich dieses Wort einmal in Anführungszeichen setzen möchte - dann steht Ihre Partei, über welches Organ auch immer, den Bemühungen der Regierung um nichts nach, aber wirklich um nichts.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat: Ihre Theorie, dass hier potentiell so und so viele Personen da wären. Ich kann es Ihnen ausrechnen: Es sind 5'200 Grenzgänger, die potentielle Bezüger für Alleinerziehenden-Hilfe sind. Genauso kann ich das in den Raum stellen, dass alle diese -wenn sie sich trennen - Alleinerziehenden-Hilfe bekommen, diese CHF 70, die Sie vorgesehen haben. Genau diese Theorie kann aufgestellt werden. Wenn ich irgendwo potentielle Kandidaten herhole, so ist das problemlos belegbar. Auch das können Sie mir nicht widerlegen.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, Herr Abg. Lampert, meine Theorien haben halt einen minimalen Realitätsbezug, im Unterschied zu Ihren. Das zum einen. Zum andern, zum Thema Grenzgänger: Man kann ohne weiteres auf dem Standpunkt stehen, dass auch Grenzgänger, die schliesslich hier arbeiten, an unserem Wohlstand mithelfen, dass auch diese Subventionen bekommen sollen. Wieso nicht? Das kann man vertreten. Aber dann soll man so ehrlich sein und dazu stehen und wenigstens versuchen zu belegen, wie gross dieses Problem ist und nicht nur anzudeuten, man würde das dann schon im taktisch richtigen Moment bringen. Das halte ich für unseriös.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Herr Abg. Ospelt will es noch einmal hören.Abg. Marco Ospelt:
Nein, ich will das nicht noch einmal hören. Ich stelle nur fest, dass Sie mit zwei verschiedenen Ellen messen. Sie verlangen von uns, wenn denn schon seriös, dann die genaue Auflistung der Kosten, machen sich aber selber überhaupt keine Mühe, dasselbe Kriterium zu erfüllen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat immerhin eingeräumt, dass seine Theorien nur einen minimalen Realitätsbezug haben; das ist doch schon etwas.Abg. Oswald Kranz:
Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte abschliessend die Sichtweise des Regierungschef-Stellvertreters aus der Sicht der Krankenversicherung voll und ganz bestätigen. Tatsache ist, dass österreichische Grenzgänger, die hier bei uns arbeiten, das Wahlrecht haben, also sich bei uns versichern lassen können. Tatsache ist im Weiteren, dass in Österreich ein Umbau der Krankenversicherung im Gange ist, dass dieser Umbau die Prämien aber verteuern und nicht verbilligen wird. Auch in dieser Hinsicht wird es für die Grenzgänger attraktiver werden, sich bei uns der Krankenversicherung anzuschliessen. Dann kommt das Problem der Zusatzversicherungen dazu. Zusatzversicherungen sind in Österreich um ein Vierfaches teuerer als bei uns. Man muss bei uns obligatorisch versichert sein, um sich bei uns zusatzversichern zu lassen. Das macht die Krankenversicherung bei uns zusätzlich attraktiver. Und dann ein weiterer Punkt: Österreichische Grenzgänger ganz konkret -, die sich hier bei uns krankenversichern lassen, können die Leistungen ihres Heimatstaates bei uns geltend machen. Und das müssen Sie sich einmal überlegen: D.h sie können Zahnarztkosten aus ihrem Heimatland bei unserer Krankenversicherung dann geltend machen. Das ist der springende Punkt, der die Krankenversicherung bei uns so attraktiv macht. Ich möchte das bestätigen, was der Regierungschef-Stellvertreter sagt: Es werden Beiträge in Millionenhöhe ins Ausland zu exportieren sein, wenn diese Krankenkasseninitiative angenommen wird. Das ist ein Faktum.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Abg. Kranz, ob das ein Faktum ist, das wollen wir noch sehen. Sie haben schon im letzten Landtag ähnliche Aussagen gemacht. Wir sind dabei, das seriös abzuklären. Es braucht für die Regierung oft Zeit, fundierte Abklärungen zu machen. Auch wir, weil wir ja seriös arbeiten, wollen wir das abklären. Ich kann nur sagen: Zu gegebener Zeit - rechtzeitig, Herr Vizeregierungschef, rechtzeitigvor der Abstimmung - werden wir mit diesen überprüften Informationen aufwarten.Abg. Oswald Kranz:
Herr Abg. Hoch. Ich nehme das sehr gerne zur Kenntnis, dass Sie dabei sind, das seriös abzuklären. An dieser Aussage habe ich auch nicht zu zweifeln. Ich stelle nur fest, dass der Abg. Rudolf Lampert vorhin behauptet hat, das wäre alles abgeklärt, und er hat Ihre Aussage damit eigentlich relativiert. Ich warte gespannt auf das Ergebnis Ihrer Abklärungen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann Ihnen versichern, dass es abgeklärt ist und dass wir Ihnen aber auch den Beweis liefern. Lediglich die schriftlichen Beweise müssen wir Ihnen noch liefern. Die werden wir Ihnen zu gegebener Zeit präsentieren. Das, was Sie nämlich in der letzten Landtagsitzung erzählt haben, war absolut nicht den Tatsachen entsprechend.Abg. Oswald Kranz:
Herr Abg. Lampert. Das werden wir im Einzelnen dann festzustellen haben. Darauf warte ich sehr gespannt und mit grossem Interesse.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich denke, Sie werden die Meinungsverschiedenheiten in Ihrer Fraktion, verehrte Damen und Herren von der FBPL, intern klären. Herr Abg. Lampert, dass Sie mir nicht zuhören, das habe ich schon realisiert. Aber dass Sie auch Ihrem Kollegen Hoch nicht zuhören, der wirklich zum dritten Mal gesagt hat, dass die Abklärungen laufen, das wunden mich doch. Ich hätte mir einfach gewünscht, dass man die Abklärungen macht, bevor man eine Volksinitiative lanciert.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Vizeregierungschef, Sie fordern einen immer wieder heraus. Es sind keine Meinungsverschiedenheiten innerhalb unserer Fraktion. Wir lassen uns von Ihnen nicht auseinanderdividieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das werden wir jetzt bei der Abstimmung sehen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die drei Anträge des Abg. Gebhard Hoch. Ich nehme an, dass dazu das Wort nicht mehr gewünscht wird. Die Anträge sind klar.Zuerst stimmen wir ab über den Antrag zu Konto 520.365.00 Krankenkassen Staatsbeitrag: Wer dem Antrag, dieses Konto um CHF 17 Mio. auf CHF 41,5 Mio. zu erhöhen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum Antrag zu Konto 530.363.00 Arbeitslosenversicherung Staatsbeitrag: Wer dem Antrag, dieses Konto um CHF 400'000 herabzusetzen auf CHF 1'400'000 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Und dann noch zum Antrag zu Konto 591.367.03 Zusammenarbeit Osteuropa: Wer dem Antrag, dieses Konto um CHF 250'000 herabzusetzen auf CHF 500'000. zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Titel 6 - Verkehr - mit den Untertiteln: Strassen- und Brückenunterhalt, öffentlicher Verkehr, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle, Postmuseum und Briefmarkengestaltung, Fernmeldebereich, Telekommunikation und First Link. Titel 6 - Verkehr -steht zur Diskussion.Regierungschef Mario Frick:
Drei Anpassungen: Seite 71, Telekommunikation Gehälter wäre anstatt CHF 243'000 CHF 272'000.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte Sie auch bitten, Herr Regierungschef, die Kontonummer zu sagen, nicht nur eine Seitenzahl.Regierungschef Mario Frick:
Habe ich das vergessen? Bitte um Entschuldigung. Also nochmals: Seite 71, Titel Telekommunikation, Konto 684.301.00 Gehälter: statt CHF 243'000 CHF 272'000 und direkt darunter Sozialbeiträge: statt CHF 38'000 CHF 43'000. Schliesslich noch ein neues Unterkonto mit der Nummer 684.318.02: Standort Marketing Telekommunikation mit CHF 250'000. Ich konnte diese Position in der Finanzkommission des Landtags schon kurz begründen.Es ist so, dass wir die letzten zwei Jahre Gelder investiert haben in Standort Marketing. Es zeigt sich jetzt, dass dies erfolgreich war. Wir haben 5 konkrete Konzessionsgesuche vorliegen, die ein Volumen nach sich ziehen werden, dass diese eingesetzten Gelder sehr gut wieder hereingeholt werden. Die Idee ist, dass man mindestens noch für 1999 das Standort-Marketing weiter betreibt. Die Idee ist nämlich die, dass wir einige "Show-cases" - also einige Interessenten - hier nach Liechtenstein bringen, die dann selber durch ihre Präsenz als Werbung wirken. Die Idee ist jetzt, dass wir nach dieser ersten Phase, wo 5 an sich mehr oder weniger reine Telekommunikationsunternehmungen hierher kommen wollen, dass man in einer zweiten Phase unsere Konzentration auf den Aspekt Medien und Telekommunikation legen, also Telekommunikationsunternehmungen, die gewisse medienrelevante Zusatzdienste leisten. Deswegen eben dieses Konto 684.318.02 mit CHF 250'000.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird die Diskussion noch gewünscht?Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe eine Frage zum Punkt Unterhalt von Strassen: Da fällt mir auf, dass die Strasse ....Landtagspräsident Peter Wolff:
Bitte nennen Sie eine Kontonummer, Herr Abg. Ritter.Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Konto 600.314.04, da ist unten angeführt, dass der Löwenanteil des Kredits auf folgende Projekte verteilt ist. Ich habe eine Frage zu Schaan-Nendeln: CHF 760'000. Wo und wie wurde das Geld ausgegeben? Bezieht sich das auf die Asphaltierung?Abg. Gebhard Hoch:
Konto 684.318.01 Versorgungssicherheit Radio und Fernsehen: Wir beantragen volle Streichung des von der Regierung vorgeschlagenen Betrages von CHF 400'000. Bezüglich der Begründung verweise ich auf die Ihnen vorliegende Beilage.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu seitens der Regierung das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz ausführen zum Konto 684.318.01 Versorgungssicherheit Radio/Fernsehen: Gemäss geltendem Postvertrag werden technische Einrichtungen und Massnahmen im technischen Bereich für die PTT abgegolten. Bisher war der Betrag für das ganze Jahr ca. CHF 1,2 Mio., d.h. so lange der PTT-Vertrag noch in Kraft ist, sind hier diese Aufwendungen zu bezahlen. Wir waren in intensivem Kontakt mit den schweizerischen Stellen, wann der Postvertrag aufgelöst werden soll. Wir sind jetzt übereingekommen, dass dies auf Ende März/l. April 1999 erfolgen soll. Deshalb ist es notwendig, dass in diesem Bereich weiterhin ein Konto vorhanden ist und auch Geld auf diesem Konto liegt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das führt mich zu Frage, Herr Regierungsrat, wie sich die Regierung das eigentlich vorstellt mit den Radio- und Fernsehgebühren in den ersten Monaten des Jahres, nachdem Sie heute die Behandlung dieses Gesetzes für die heutige Sitzung zurückgezogen haben und das ja vor der März-Sitzung des Landtages gar nicht zu erwarten ist, und zwar in 1. Lesung, und nach menschlichem Ermessen vor August - sagen wir mal - nächsten Jahres nicht mit einem Inkraftsetzen einer Gebührenstreichung - wenn sie vom Landtag gutgeheissen wird - zu rechnen ist. Meine Frage zielt darauf, ob man im Hinblick auf diesen heute von der Regierung mitgeteilten Beschluss aus der gestrigen Regierungssitzung nicht hier wieder Gebühreneinnahmen - zumindest pro rata temporis - budgetieren müsste.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren ist zu sagen, dass diesbezüglich im März-Landtag dann die ganze Angelegenheit diskutiert wird. Es ist heute so, dass zweimal pro Jahr diese Gebühren eingehoben werden. Eine denkbare Variante wäre, dass man das rückwirkend nicht mehr einzieht. Aber diesbezüglich muss man noch ganz genau abklären, welche Variante dann im März-Landtag vorgelegt wird.Abg. Alois Beck:
Sie sagen, dass diese Gebühren zweimal im Jahr eingehoben werden. Wann ist üblicherweise der Zeitpunkt, zumindest für das erste halbe Jahr, dass man dann gleichwohl einen Teilbetrag aufnehmen müsste?Regierungschef Mario Frick:
Ich hätte noch die Antwort auf die Frage, was es mit dem Unterhalt der Strasse Schaan-Nendeln auf sich hat, diese CHF 67'000. Es ist richtig, dass jetzt schon etwas gemacht worden ist. Es ist so, dass die Strasse verschiedene Unebenheiten hat, so dass sich auch rechte Pfützen - ich habe jetzt immer "Gudeln" im Kopf gehabt - gebildet haben, die natürlich für die Verkehrssicherheit verheerend sind. Die Idee ist jetzt, dass in der nächsten Etappe diese Sanierung realisiert werden kann. Das ist der Hintergrund.Dann vielleicht noch eine Bemerkung zu diesen Gebühren: Es ist ja so, dass im Gesetz lediglich die Grundlage gesetzt ist, dass aber die Höhe der Gebühren, die Art und Weise der Einhebung in der Verordnungskompetenz der Regierung liegt, sodass wir durchaus die notwendigen Massnahmen treffen können, damit man die März-Sitzung des Landtags abwartet. Der Rückzug bzw. die Verschiebung des entsprechenden Traktandums heisst ja nicht, dass die Regierung von ihrer Absicht, dem Landtag die Abschaffung dieser Gebühren zu beantragen, Abstand nehmen will.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe schon noch eine Frage zu diesem Konto, Herr Regierungschef. Wenn für diese Aufwendungen im Zusammenhang mit Radio und Fernsehen weiterhin CHF 400'000 jährlich zu leisten sind, will man dann diese CHF 400'000 nach den Absichten der Regierung auch aus der Medienförderung bezahlen?Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Noch einmal zurück zu dieser Strasse, Herr Regierungschef. Diese Strasse ist gewaltig breit, fast so breit, wie Sie heute in einem Beispiel ausgeführt haben. Ich frage mich einfach, wenn man so viel Geld einsetzt für die Sanierung, ob man dasnicht effizient nutzen könnte. Es ist das Bedürfnis da, dass hier wirklich ein Radstreifen abgegrenzt von der Fahrbahn geschaffen werden könnte und auch sollte. Die Breite der Strasse lässt das ja auch ohne weiteres zu; also dass überhaupt gar nicht solche Dimensionen wie in Schaanwald erreicht werden. Die Strasse könnte weitaus breiter gehalten werden; dass hier einfach effizienter vorgegangen wird. Wenn schon Geld ausgegeben wird, können vielleicht zwei Bedürfnisse auf einmal erledigt werden. Das habe ich gemeint.Regierungschef Mario Frick:
Ich nehme Ihre Anregung gerne auf und ich werde auch veranlassen, dass im Tiefbauamt ein Vorschlag eingereicht wird, der eben solche Aspekte auch berücksichtigt. Mir ist diese Ansicht sehr sympathisch, weil es eigentlich nicht ganz einsehbar ist, wieso zwischen Schaan und Nendeln - bei allem Respekt vor Schaan und vor Nendeln - so ein Superhighway laufen muss. Ich werde diese Gedanken mitnehmen und in der Bausitzung besprechen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich bin noch eine Antwort zur Versorgungssicherheit schuldig: Es ist so, dass bisher diesbezüglich gemäss diesem Postvertrag CHF 1,2 Mio. auszubezahlen waren. Wir haben in der Zwischenzeit ein sehr viel besseres Angebot erhalten, d.h. dieser Betrag würde sehr stark reduziert, wenn weiterhin von der Schweiz eine Versorgungssicherheit geleistet werden sollte. Es gilt aber auch festzuhalten, dass es auch im Interesse der Sendestationen selber liegt, Deutschland, Österreich, Schweiz, usw., dass unser Land auch bestrahlt wird, um mehr Leute zu beliefern und dementsprechend auch mehr Werbeeinnahmen zu haben. Das Ganze hat sich in der Vergangenheit verlagert, dass man von der Nachfrageseite zur Angebotseite übergewechselt hat. Dieser Betrag wird sicher viel kleiner. Dann wird zuerst einmal eine Grundsatzentscheidung fallen müssen, ob man das weiterhin auf diese Art und Weise so haben möchte. Dies sollte aber auch - denke ich - der zukünftigen Medienkommission überlassen sein, wie und in welcher Art und Weise Programminhalte oder technische Einrichtungen unterstützt werden sollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Gebhard Hoch. Der Antrag lautet, dass unter dem Konto 684.318.01 - Versorgungssicherheit Radio Fernsehen - der von der Regierung budgetierte Betrag von CHF 400'000 zu streichen ist. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Konto 7 - Umweltraumordnung mit den Unterkonti: Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Bodenschutz, Abfall und Verdachtsflächen, Störfallvorsorge, umweltgefährdende Stoffe, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen, Windschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Landesplanung. Titel 7 - Umweltraumordnung - steht zur Diskussion.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Unter dieser Nummer soll ein neues Konto geschaffen werden, und zwar 770.365.02 mit dem Namen "Beiträge an Projekte". Hier ist nun dieser Vorsitz in der Arbeitsgruppe Verkehrsprotokoll unterzubringen. Die Aufwendungen belaufen sich auf CHF 163'000.Landtagspräsident Peter Wolff:
770.365.02: CHF 163'000?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion im Übrigen nicht benutzt wird, fahren wir weiter.Landtagspräsident Peter Wolff:
Titel 8 Volkswirtschaft mit den Untertiteln Landwirtschaftsamt, Berg- und Alpwirtschaft, Direktzahlungen, Preis- und Absatzsicherung, Tierzucht, Pflanzenproduktion, Amt für Wald, Natur und Landschaft, Waldwirtschaft, Holzbearbeitung, Forstpflanzgarten Unterau, Jagd, Fischerei, Fremdenverkehrszentrale, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Zollwesen und Energiefachstelle. Titel 8 Volkswirtschaft - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir setzen fort mit Titel 9 - Finanzen, Steuern mit den Untertiteln Landessteuern, Eidg. Abgaben und Mehrwertsteuer, Steueranteile und Finanzausgleich, Vermögens-und Schuldenverwaltung, Liegenschaften des Finanzvermögens, Zölle, Abschreibungen Finanzvermögen, Mindestabschreibungen, Zusatzabschreibungen, Einlagen in Spezialfinanzierungen und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen. Titel 9 - Finanzen/Steuern -steht zur Diskussion.Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe vier, eventuell fünf Abänderungsanträge; der fünfte Antrag nur eventuell. Und zwar zuerst Konto Nr. 900.400.03 Quellensteuer (Grenzgänger). Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich werden Grenzgänger für das in Liechtenstein erzielte Erwerbseinkommen mit max. 4 % Quellensteuer belastet. Für das Jahr 1997 resultierte aus dieser Teilbesteuerung ein Ertrag von rund CHF 9 Mio., was einem im Lande erzielten Erwerbseinkommen von rund CHF 224 Mio. entsprach. Aufgrund der veröffentlichten Zunahme der Grenzgängerzahlen um rund 15 % während der ersten 9 Monaten dieses Jahres, wird sich der Ertrag der Quellensteuer auf die in Liechtenstein erzielten Erwerbseinkünfte auf mindestens CHF 10.5 Mio. Franken erhöhen. Die FBPL-Fraktion stellt deshalb den Antrag, die Einnahmen aus der Quellensteuer im Budget 1999 realistischerweise um CHF 1 Mio. zu erhöhen.Dann Konto Nr. 900.404.00 Couponsteuer: Die Couponsteuer belastet zur Hauptsache die Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften mit aufgeteiltem Kapital wie Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Nach Angaben der Regierung beläuft sich der voraussichtliche Ertrag des laufenden Jahres auf CHF 30 Mio. Für das kommende Jahr werden Einnahmen von CHF 29 Mio. veranschlagt. Diese Reduktion ist nicht einsichtig, da die besondere Gesellschaftssteuer und vor allem auch die Kapital- und Ertragssteuern der tätigen Gesellschaften deutlich höher als im Vorjahresbudget eingeschätzt werden. Die Regierung unterstellt daher, dass die Erträge der Kapitalgesellschaften konjunkturbedingt ansteigen werden. Dies führt erfahrungsgemäss auch zu höheren Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber. Für eine Reduzierung der staatlichen Einnahmen aus der Couponsteuer bestehen deshalb keine einleuchtenden Gründe. Wenn 1998 rund CHF 30 Mio. aus der Couponsteuer absehbar sind, so wird sich diese Einnahmenposition auch im kommenden Jahr auf diesem Niveau halten, zumal mit mehr Sitzgesellschaften und steigenden Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer der tätigen Gesellschaften gerechnet werden kann. Die Fraktion der FBPL stellt deshalb den Antrag, die Einnahmen aus der Couponsteuer auf CHF 30 Mio. einzuschätzen, was dem voraussichtlichen Ertrag des laufenden Jahres entspricht. Daher Erhöhung um CHF 1 Mio.Dann Konto 905.404.00 Stempelabgaben: Die eidgenössischen Stempelabgaben werden nach den Vereinbarungen mit der Schweiz auch in Liechtenstein erhoben. Sie umfassen die Emissionsabgabe, die Effektenumsatzabgabe sowie den Prämienversicherungsstempel. Dank der regen Börsentätigkeit ist vor allem die Abgabe auf den Handel mit Wertschriften sehr ergiebig. Die Regierung rechnet für das laufendeJahr mit Einnahmen von rund CHF 50 Mio., was erheblich über den Vorjahresergebnissen liegt. Für das kommende Jahr wird mit Einnahmen von CHF 35 Mio. gerechnet, was einem Rückgang von 30 % entspricht. Der Wertschriftenhandel hat aber wieder tüchtig angezogen und es ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr mindestens CHF 40 Mio. in die Staatskasse fliessen, zumal heute mehr Vermögensverwaltungsbanken in Liechtenstein tätig sind.Dann Konto 905.407.01 Mehrwertsteuer: Seit ihrer Einführung auf das Jahr 1995 hat die Mehrwertsteuer alle Erwartungen übertroffen. Die Prognosen der Regierung in den einzelnen Landesvoranschlägen zeichneten sich seit 1995 durch Fehleinschätzungen in mehrfachen Millionenbeträgen aus. Dieses Unvermögen führte dazu, dass die Steuereinnahmen im Jahre 1995 um CHF 28 Mio., im Jahre 1996 um CHF 52 Mio. und im Jahre 1997 um CHF 36 Mio. zu tief veranschlagt wurden. Auch für das laufende Budgetjahr 1998 kündigt sich nach den Angaben der Regierung ein Mehrertrag von CHF 41 Mio. aus den Fiskaleinnahmen an, welcher zu einem grossen Teil aus der Fehleinschätzung der Ertragserwartung der Mehrwertsteuer resultiert. Die sehr üppig sprudelnde Quelle der Mehrwertsteuer ist auf die gute Konjunkturlage Liechtensteins zurückzuführen. Im Gegensatz zu den Umliegerstaaten ist das Baugewerbe mit Aufträgen ausgelastet. Die Exportindustrie erfreut sich einer steigenden Nachfrage und der Dienstleistungssektor weist einen ungebremsten Aufwärtstrend auf. Dies führt dazu, dass auch die Nachfrage nach mehrwertsteuerbelasteten Konsumgütern der Privathaushalte von Jahr zu Jahr überdurchschnittlich ansteigt und die Steuerkasse des Staates übermässig klingeln lässt. Innerhalb von 3 Jahren haben sich die Mehrwertsteuereinnahmen gegenüber der ehemaligen WUST mehr als verdreifacht. Mit der der Schweiz zugesicherten Erhöhung des Steuersatzes um 15 % auf 1999 fliessen dem Land weitere Einnahmen von CHF 20 Mio. pro Jahr zu, obwohl schon die bisherigen Eingänge gar nicht benötigt, sondern den Reserven zugewiesen wurden. Die Zeit der Rückgabe dieser Mehrbelastungen an die Steuerpflichtigen ist deshalb gekommen. In Anbetracht der Steuersatzerhöhung von 6,5 auf 7,5 % im Regelfall und unter Berücksichtigung der bisherigen Zuwachsraten wird die Mehrwertsteuer im kommenden Jahr einen Ertrag von mindestens CHF 146 Mio. bringen. Die FBPL Fraktion stellt deshalb den Antrag, die Einnahmenerwartung bei der Mehrwertsteuer um CHF 4 Mio. höher einzustufen, als dies die Regierung im Voranschlag für 1999 vorgesehen hat. Es kann nicht angehen, durch eine bewusste Tiefereinschätzung der Einnahmenerwartungen die Finanzierbarkeit einer sozialen Verbesserung zu Gunsten eines Grossteils der Bevölkerung zu untergraben.Den nächsten Antrag werde ich nur stellen, wenn diesen Erhöhungen zugestimmt wird.Abg. Peter Sprenger:
Ich habe eine bescheidene Frage zum Konto 900.409.00: Die dort budgetierten CHF 8'000 stehen etwas verloren in der Landschaft angesichts der Millionenbeträgebei den anderen Steuerarten. Ich frage die Regierung, ob man gelegentlich an eine Abschaffung denkt?Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Einiges konnte ja schon früher diskutiert werden. Zur Quellensteuer zuerst betreffend Grenzgänger: Rücksprachen bei der Steuerverwaltung haben ergeben, dass in der Tat diese CHF 9,5 Mio. etwas nach oben geschätzt werden müssen. Die Steuerverwaltung schlägt vor, dass CHF 9,8 Mio. vertretbar wären. Ich denke aber, dass man hier durchaus aufrunden darf. Aber Ihr Wunsch auf CHF 10,5 Mio. scheint mir überrissen. Von uns aus werden wir das abändern auf CHF 10 Mio.Dann bei der Couponsteuer: Ich darf Sie auf die Entwicklung der letzten Jahre hinweisen. Die Couponsteuer 1995 machte knapp CHF 24 Mio. aus. 1996 war es bei CHF 23 Mio., 1997 CHF 26 Mio. Die mutmassliche Rechnung in der Tat für 1998 ist CHF 30 Mio., wobei hier ein Einzelfall mit CHF 4 Mio. Ausschüttung darunter ist, d.h. wenn man den abzieht, ist man auch irgendwo in der Gegend bei CHF 26 Mio. Wenn wir jetzt im Budget 1999 CHF 29 Mio. budgetieren, ist das schon sehr grosszügig und optimistisch, dass da doch einige Ausschüttungen getätigt werden und dass die Gewinne nicht thesauriert werden. Also ich sehe keinerlei Anlass, von bereinigten CHF 26 Mio. den Sprung auf CHF 30 Mio. zu machen. Ich denke, dass schon CHF 29 Mio. eine optimistische Schätzung sind.Dann zur Stempelabgabe: Da kann ich auch noch einmal die Linie nachweisen. 1995 waren es rund CHF 20 Mio., 1996 CHF 26 Mio., 1997 dann CHF 35 Mio.; Für 1998 wird es ein Rekordergebnis geben - so um die CHF 50 Mio. Wenn man den Schnitt anschaut, hatten wir von 1995 bis 1998 rund CHF 33 Mio. Wenn wir den Ausreisser in der mutmasslichen Rechnung 1998 ausser Acht lassen, war der Schnitt bei knapp CHF 30 Mio. Auch da sind wir der Ansicht, dass man nicht davon ausgehen kann und sollte, dass auch soviel Krisen passieren -diese waren ja mitverantwortlich für diese Bewegungen auf der Börse, dass nicht mehr so viele Krisen kommen, sondern dass es zwar ein intensives Jahr wird, wie 1997, aber nicht mehr so ein wildes Jahr wie heuer. Also mir scheint das sehr spekulativ zu sein, da auf CHF 40 Mio. hoch zu wollen.Dann schliesslich zur Mehrwertsteuer: Das Wachstum der Mehrwertsteuer kann ja auf drei Komponenten beruhen, und zwar dem Wachstum des gemeinsamen Pools, d.h. das hängt davon ab, wie sich der Raum Schweiz/Liechtenstein entwickelt, das Wachstum der Branche 7 in Liechtenstein und der volkseinkommensabhängige Verteilungsschlüssel. Bei allen drei Komponenten sehe ich nicht, wieso man zu den von Ihnen vorgeschlagenen Erhöhungen kommen sollte. Ganz im Gegenteil: Ich darf darauf hinweisen, dass konkret im Dienstleistungsbereich ein treuer Fall, der uns jetzt doch schon einige Zeit begleitet, uns nächstes Jahr gemäss Auskünften der Steuerverwaltung nicht mehr begleiten wird. Und dieser eine treueFall macht doch CHF 7,5 Mio. aus. Also die müssen Sie einmal gedanklich abziehen, Diese CHF 7,5 Mio. muss man dann erst wieder einholen durch Wachstum, etc. Das zeigt, dass die Einschätzung der Regierung hier sehr realistisch ist. Auch hier kann ich nicht erkennen, woher man die Vermutung oder die Hoffnung nimmt, dass hier noch einmal CHF 5 Mio. drin liegen sollten.Ich fasse jetzt zusammen: Im Bereich der Quellensteuer betreffend die Grenzgänger wird die Regierung ihren Antrag auf CHF 10 Mio. anpassen; bei den andern sehen wir keinen Handlungsbedarf.Die Einbürgerungssteuer, Herr Abg. Sprenger, da haben Sie Recht. Da steht wirklich ein Männchen im Walde. Nachdem es hier aber eine Gesetzesänderung braucht, um dieses Männlein abzuschaffen, wird das bei der nächsten Anpassung des Steuergesetzes passieren, das kann ich Ihnen versichern. Die CHF 8'000 machen wirklich keinen Sinn. Also, es macht natürlich schon Sinn, nur, die einzuheben, ist nicht sehr sinnvoll.Stellv. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zu Konto Nr. 900.405.00 Erbschafts- und Schenkungssteuer: Da waren im Kostenvoranschlag 1998 CHF 6 Mio. veranschlagt; das mutmassliche Ergebnis 1998 sind CHF 9,5 Mio. Es stellt sich mir nur die Frage, wie kommt man auf die relativ geringe Summe von CHF 3 Mio. für den Voranschlag 1999?Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef. Es hätte mich ja wirklich überrascht, wenn Sie unsere Argumentation überzeugt hätte und Sie unsere Anträge unterstützen würden. Die Gründe, die für die Erhöhungsanträge sprechen, sind eigentlich schon in der Eintretensdebatte ausgetauscht worden und auch der Begründung habe ich eigentlich nichts mehr beizufügen. Nur bei der Quellensteuer: Man sieht auch da, dass Sie einfach von gewissen Annahmen ausgehen, ohne die nun näher unter Beweis stellen zu können. Wenn die Quellensteuer von den Grenzgängern im Jahre 1997 CHF 9 Mio. ausmachte und jetzt in den ersten 9 Monaten ein Zuwachs von 15 % an Grenzgängern zu verzeichnen ist, also die 15 % werden vielleicht 20 % sein, wenn ich jetzt also nur diese 15 % hochrechne auf die CHF 9 Mio., dann macht das CHF 11 Mio. aus, nicht wahr. Wir waren da sehr zurückhaltend und haben nur CHF 10,5 Mio. gemacht. Also, Sie sehen aus diesem kleinen Beispiel, wie realistisch unsere Überlegungen und unsere Anträge sind.Regierungschef Mario Frick:
Es gibt zwei Fragen, die Frage von Frau Dorothee Laternser und dann das Votum des Abg. Hoch: Ich habe jetzt bei diesem Punkt auch noch einmal durchgerechnet. Ihre Argumentation sticht, muss ich zugeben: CHF 10,5 Mio. sind realistisch, dasist richtig. Die Regierung wird, wenn meine Kollegen mir den Rücken stärken das werden sie -in dem Moment den Antrag auf CHF 10,5 Mio. stellen. Das ist in der Tat richtig. Ich habe das jetzt auch noch einmal durchgerechnet. Auch die Zahlen, die in meinen Unterlagen hier vorhanden sind, stimmen hinten und vorne nicht mehr. CHF 10,5 Mio. sind in der Tat realistisch, da darf ich Ihren Antrag unterstützen, wenngleich ich bei den anderen Steuern nach wie vor sagen muss: Da gibt es keine Grundlage.Dann zur Frage der Abg. Dorothee Laternser. Wenn Sie in die Vergangenheit schauen, ist es so, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer rechten Schwankungen unterworfen ist. Wir hatten beispielsweise, um ein Jahr herauszuzupfen, im Jahre 1995 gerade CHF 820'000 Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es hängt da sehr davon ab - ganz deutlich gesagt - wer gerade stirbt. Und es war jetzt heuer so, dass zwei grosse Fälle zusammen alleine CHF 6 Mio. ausgemacht haben. Es ist wirklich so, dass dieses Konto irgendwo eine Unsicherheit ist; es kann bei CHF 1 Mio. liegen, es kann CHF 7 Mio. sein, es kann CHF 5 Mio. sein. Mit CHF 3 Mio. sind wir irgendwo bei einem Schnitt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann stimmen wir ab. Der erste Antrag des Abg. Hoch ist hinfällig. Die Regierung hat sich diesem Antrag angeschlossen und hat ihren eigenen Voranschlag im Konto 900.400.03 auf CHF 10,5 Mio. erhöht.Es ist daher abzustimmen über den Antrag zu Konto 900.404.00 Couponsteuer, nämlich dieses Konto um CHF 1 Mio. zu erhöhen, sodass es insgesamt auf CHF 30 Mio. Ertrag lauten würde. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum nächsten Antrag des Abg. Hoch zu Konto 905.404.00 Stempelabgaben: Dieses Konto um CHF 5 Mio. auf eine Ertragssumme von CHF 40 Mio. zu erhöhen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Und schliesslich noch der Antrag zu Konto 905.407.01 Mehrwertsteuer: Dieses Konto um CHF 4 Mio. auf eine Ertragssumme von CHF 146 Mio. zu erhöhen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit erübrigt sich, wie ich annehme, wenn der Abg. Hoch keine andere Meinung hat, der noch ursprünglich vorgesehene letzte Antrag, und wir haben dieses Konto und damit die laufende Rechnung beendet.Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung und fahren mit der Investitionsrechnung morgen um 9.00 Uhr fort.-ooOoo-