FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 1999 (NR. 109/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zum Finanzgesetz und führen die 1. Lesung des Finanzgesetzes durch.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wird die 1. Lesung beendet und kommen zur 2. Lesung des Finanzgesetzes, wobei ich Ihnen im Hinblick darauf, dass es bei der 1. Lesung keinerleiDiskussion gegeben hat, vorschlage, die 2. Lesung mit artikelweisem Aufruf durchzuführen. Selbstverständlich kann bei jedem Artikel eine Wortmeldung und auf Wunsch selbstverständlich auch eine nochmalige Lesung des Artikels erfolgen. Nachdem sich kein Widerspruch regt, werde ich jetzt die einzelnen Artikel aufrufen und wir werden dann jeweils darüber abstimmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Artikel 1: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Artikel 2: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Artikel 3: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Artikel 4: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Artikel 5: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Artikel 6: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 7: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 8: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 9: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 10: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung. mit 18 Stimmen
Artikel 11: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 12: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 13: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Artikel 14: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Artikel 15: Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung durchgeführt. Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Finanzgesetz. Wer mit der Erlassung dieses Finanzgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum Antrag der Regierung, diesen Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass das Finanzgesetz als dringlich erklärt wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
AUSRICHTUNG EINER TEUERUNGSZULAGE FÜR DAS STAATSPERSONAL
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 13 fast erledigt. Wir kommen noch zum Antrag der Regierung, ab 1. Januar 1999 für alle dem Besoldungsgesetz unterstehenden Personen eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu bewilligen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag der Regierung, ab 1. Januar 1999 für alle dem Besoldungsgesetz vom 22. November 1990 - nicht 1999, wie es im Antrag heisst - Landesgesetzblatt 1991 Nr. 6 unterstehenden Magistratspersonen, Staatsbeamten und Staatsangestellten, Lehrer, Richter, Musiklehrer und Pensionisten eine Teuerungszulage von1,2 Prozent zu bewilligen, wobei durch diesen Beschluss die Teuerung also auf den Stand von 144,2 Punkten, Indexbasis Dezember 1982, ausgeglichen gilt, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Behandlung von Traktandum 13 - Landesvoranschlag und Finanzgesetz sowie Ausrichtung von Teuerungszulagen an das Staatspersonal - absolviert.-ooOoo-