ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG (ELG) BETREFFEND PAUSCHALBEZÜGE FÜR VERSICHERUNGSPRÄMIEN (NR. 80/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Traktandum 19: 2. Lesung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Abänderung betreffend Pauschalabzüge für Versicherungsprämien. Wir lesen anhand des Berichtes Nr. 80/1998 und können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 2 Abs. 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 4 Bst. d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Was hat die Regierung für Vorstellungen über das Inkrafttreten?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, das Gesetz soll am 1. Januar 1999 in Kraft treten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer mit der Formulierung: «Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft» unter II. einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendigt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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