ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND HERKUNFTSANGABEN (MARKENSCHUTZGESETZ) (NR. 84/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 20: 2. Lesung der Abänderung des Markenschutzgesetzes gemäss Bericht und Antrag Nr. 84/1998 der Regierung. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, ich bin nicht sicher, ob ich gehört habe, dass Abs. 1 präzisiert wurde. Es muss heissen: Art. 53 Abs. 1.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es wurde nicht präzisiert, weil es nicht dort steht. Also wir präzisieren jetzt gemäss den Ausführungen der Regierung. Es muss in der Überschrift «Art. 53 Abs. 1 » heissen; nur dieser Absatz soll abgeändert werden.Wer mit Art. 53 Abs. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das Gesetz soll am Tage der Kundmachung in Kraft treten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab. Wer mit dem Inkrafttreten am Tage der Kundmachung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Markenschutzgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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