GESAMTREVISION DES URHEBERRECHTSGESETZES SOWIE SCHAFFUNG EINES TOPOGRAPHIEGESETZES (NR. 48/1998), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir setzen unsere November-Landtagssitzung mit dem 3. Tag fort. Für den heutigen Tag haben sich die Abgeordneten Walter Hartmann und Paul Vogt entschuldigt. Sie werden ersetzt durch die stellvertretenden Abgeordneten - ich glaube nicht, dass es das Wort Abgeordnetinnen gibt, um an die gestrige Diskussion anzuschliessen -sie werden ersetzt durch die Stellvertreterinnen Dorothee Laternser und Christel Hilti.Wir befinden uns bei Traktandum 28: Erlassung eines neuen Urheberrechtsgesetzes. Wir haben die 1. Lesung bis einschliesslich Art. 40 durchgeführt und fahren fort mit Art. 41.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Guten Morgen allerseits. In Art. 41 ist die Rede immer von Tonträgern und Filmen. Nur, im Abs. 2 sind lediglich die Träger erwähnt. Ich denke, dass es in Abs. 2 heissen müsste: "Die Produzentinnen des benutzten Trägers oder Filmes sind an der Vergütung"... usw.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich denke, dass nicht alle Bürger und Bürgerinnen in den recht zweifelhaften Genuss gekommen sind, in der lateinischen Sprache geschult zu werden. Ich möchte deshalb die Regierung fragen, ob man für die Überschrift von Art. 45 "Schutz sui generis" nicht einen deutschen Ausdruck verwenden könnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das anhand einschlägiger Lexika prüfen bis zur 2. Lesung.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 54 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ist hier gedacht, die Auskünfte, die diese Verwertungsgesellschaften der Regierung zur Verfügung stellen müssen, in einer Verordnung noch genauer zu definieren oder genügt dieser Pauschalartikel hier so?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es wird generell eine Verordnung notwendig sein, um dieses Gesetz durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass bei der Schaffung dieser Verordnung auch im Bereich der Aufsicht die notwendigen Klarstellungen gemacht werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 58 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 59 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Mich würde interessieren, was sich die Regierung unter einer einstweiligen Verfügung zur vorläufigen Vollstreckung eines Beseitigungsanspruches vorstellt. Es würde ja bereits ein Urteil vorwegnehmen, wenn man einen Beseitigungsanspruch bereits im Wege einer einstweiligen Verfügung vollstreckt. Die Regierung wird dazu bis zur 2. Lesung Auskunft erteilen.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 60 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 65 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 66 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 69 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 73 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 74 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich halte es für keine glückliche Idee, diese Bestimmungen in dieses Gesetz aufzunehmen. Es war ja das Bestreben des Gesetzgebers, durch die Schaffung eines Gesetzes über das Internationale Privatrecht vor nicht allzu langer Zeit die in den verschiedensten Gesetzen zersplitterten Bestimmungen international-privatrechtlichen Inhalts in einem Gesetz übersichtlich zusammenzufassen. Ich finde, wir sollten daher nicht bei neuen Gesetzen wieder damit anfangen, in jedem Gesetz eigene IPR-Bestimmungen einzufügen. Ich fände es besser, wenn die Bestimmung, gegen deren Inhalt nichts einzuwenden ist, durch eine Ergänzung des IPR-Gesetzes zu neuem Recht würde.Wir können weiterfahren.Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die etwas ungewöhnliche Formulierung von Abs. 2 veranlasst mich zur Frage, ob diese Bestimmung zu bedeuten hat, dass Schutzrechte, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1997 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, das etwa Mitte 1999 in Kraft treten wird, ablaufen würden nach den neuen Bestimmungen über die Schutzdauer, ob diese nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wieder aufleben, ungeachtet ihres auch nach dem neuen Recht in der Zwischenzeit abgelaufenen Schutzzeitraumes? Man könnte diese Bestimmung so verstehen, weil es einfach heisst: "Die Schutzrechte, die nach bisherigem Recht vor dem 1. Juli 1997 abgelaufen sind, leben rückwirkend wieder auf, wenn sie nach den neuen Bestimmungen über die Schutzdauer erst nach dem 1. Juli 1997 ablaufen würden". Das ist eine etwas komplizierte und kompliziert formulierte Frage, die man auch bis zur 2. Lesung prüfen kann.Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 79 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 80 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung des Urheberrechtsgesetzes beendet.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON TOPOGRAPHIEN VON HALBLEITERERZEUGNISSEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zur zweiten Gesetzesvorlage in diesem Regierungsbericht, dem Gesetz über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen. Wird im Sinne einer Eintretensdebatte vor der 1. Lesung dieses Gesetzes das Wort gewünscht? Es scheint nicht der Fall zu sein, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Halbleitererzeugnisse scheinen männlich zu sein. Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch die 1. Lesung des Topographiegesetzes absolviert.-ooOoo-