GESETZ ÜBER DEN ZUSAMMENSCHLUSS DES AMTES FÜR LEBENSMITTELKONTROLLE UND DES LANDESVETERINÄRAMTES (NR. 65/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 30: Bericht und Antrag der Regierung betreffend ein Gesetz über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes sowie betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten und die Beantwortung eines Postulates betreffend die Lebensmittelkontrolle.Der Bericht der Regierung steht zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie wird nicht benützt, jetzt doch.Abg. Egon Matt:
Ich habe nur eine Frage an die Regierung. Mich würde interessieren, wie viele Mitarbeiter das neugeschaffene Amt jetzt beschäftigt.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Das Amt beschäftigt gleichviel Mitglieder wie die bisherigen zwei Ämter zusammen. Es ist klar, dass diese Zusammenlegung nicht mit einer Personalaufstockung verbunden ist, sondern es geht wirklich nur um eine administrative Zusammenlegung. Wenn ich das Organigramm anschaue, dann gehe ich von der Amtsleitung aus und weiteren ca. 5 Stellen. Aber bitte behaften Sie mich nicht darauf. Ich habe die Zahl nicht genau im Kopf. Aber die Grössenordnung dürfte Eichstätte, Lebensmittelinspektor, Milchkontrolle, Milchlabor und Sekretariat sein plus die Heilmittelkontrolle. Das sind 5 bis 6 Stellen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich möchte hier die gleichen Bedenken anbringen, die in der gestrigen Sitzung der Abg. Gabriel Marxer in anderem Zusammenhang erwähnt hat. Ob es genügt, einfach mit diesem Artikel zu sagen: "Sie werden ersetzt" oder ob man hier nicht formulieren müsste: "Sie werden gemeint". Es war gestern schon der Diskussionspunkt, ob man das machen kann, hier einfach das Wort "ersetzen" einzufügen, ohne dass man das Gesetz richtig ändert, die anderen Gesetze meine ich.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Mit dieser Bestimmung ändern wir die andern Gesetze, indem wir dort eingreifen und diese Begriffe einsetzen. Das ist nichts anderes als eine Änderung mit einer horizontal wirksamen Formulierung. Aber ich gehe davon aus, dass heute mit den Mitteln der EDV es für den Rechtsdienst kein Problem ist, diese Stellen zu orten und diese Rechtsänderungen dann formell korrekt durchzuführen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DER QUALITÄT UND HYGIENE VON MILCH UND MILCHPRODUKTEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann lesen wir noch die 2. Regierungsvorlage.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe hier Bedenken. Wenn man den ganzen Artikel 5 aufhebt, dann hebt man nämlich auch den Hinweis auf, dass, wenn gegen das Gesetz oder die dazu ergangenen Verordnungen verstossen wird, dann Sanktionen eintreten können. Das hat nämlich Konsequenzen für den Art. 3 der ja unberührt bleibt, weil in Art. 3 Abs. 2 Bst. b wird die Spezialfinanzierung angeäufnet durch Geldstrafen wegen Übertretung dieses Gesetzes. Wenn man dann den Hinweis auf die Verordnung ganz aus dem Gesetz streicht, dann fehlt etwas. Ich meine, es müsste dann hier unter Bst. b bei Art. 3 Abs. 2 heissen: "Geldstrafen wegen Übertretung dieses Gesetzes und derdazugehörenden Verordnungen". Verstehen Sie, was ich meine? Es ist ein bisschen kompliziert.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Aber ich schlage vor, dass wir das einfach bis zur 2. Lesung prüfen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung dieser beiden Gesetzesvorlagen beendet.-ooOoo-