REVISION DES SCHEIDUNGS- UND TRENNUNGSRECHTS: ABÄNDERUNG DES EHEGESETZES SOWIE ENTSPRECHENDE ÄNDERUNGEN DER ZIVILPROZESSORDNUNG, DER JURISDIKTIONSNORM, DES GESETZES BETREFFEND DAS RECHTSFÜRSORGEVERFAHREN, DER EXEKUTIONSORDNUNG, DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES UND DES LANDESBÜRGERRECHTS (NR. 21/1998, NR. 115/1998, NR. 149/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 22 unserer Tagesordnung: Abänderung des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Jurisdiktionsnorm, des Rechtsfürsorgeverfahrensgesetzes, der Exekutionsordnung, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Landesbürgerrechts unter dem Übertitel: Revision des Scheidungs- und Trennungsrechts.Wir haben hierzu zunächst eine Stellungnahme der Regierung erhalten mit der Nr. 115/1998 und dann noch eine Ergänzung mit der Nr. 149/1998, wobei in der Ergänzung wieder der gesamte Gesetzestext aller sieben Vorlagen enthalten ist, so dass wir bei der 2. Lesung den Gesetzestext dieser Ergänzung Nr. 149/1998 lesen. Wir können mit der 2. Lesung beginnen. Entschuldigung, der Abg. Gabriel Marxer hat sich noch zu Wort gemeldet.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Am 7. Dezember 1998, also ganze neun Tage vor dieser Landtagssitzung, ist von der Regierung eine Ergänzung zu ihrer Stellungnahme zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen und Anregungen an die Abgeordneten versandt worden. Es geht bei dieser Ergänzung um den Einbezug einer Neuregelung bzw. um die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge.Richtig ist, dass dies von einigen Abgeordneten in der 1. Lesung und auch von Interessensverbänden mehrfach gefordert worden ist und, zumindest nach meiner Erinnerung, ist dies im Landtag auch unbestritten geblieben, dass die Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge für den Ehetrennungsfall einer Neuregelung zugeführt werden sollen. Nur um es klarzustellen: Auch ich bin überzeugt, dass dieheutige Regelung in diesem Bereich für den die Erziehung der Kinder übernehmenden Ehegatten, und zwar insbesondere für denjenigen, der seine berufliche Karriere deswegen vernachlässigt, eben zu Gunsten der Erziehungstätigkeit, in den meisten Fällen also der Mutter, unfair ist.Einmal mehr verschliesst unsere geltende Rechtsordnung die Augen vor den heutigen familiären Verhältnissen und misst der Erziehung der Kinder nicht den gebührenden Wert bei. Auch ich sehe hier dringenden Revisionsbedarf. Bei der Verwirklichung dieses Anliegens sollte man nun aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Bereits in Bericht und Antrag zur anstehenden Ehegesetzrevision hat die Regierung ausgeführt, ich zitiere aus Seite 35 des 1. Berichts, also Nr. 21/1998: "Die Regierung hat schon im Vernehmlassungsbericht darauf hingewiesen, dass eine diesbezügliche Regelung mit der gegenständlichen Revision nicht verbunden werden sollte. Die von vielen Seiten gewünschte Regelung soll dabei in keiner Weise verhindert werden. Die Regierung ist sich der Bedeutung der Materie bewusst und hält es für geboten, in naher Zukunft die berufliche Vorsorge entsprechend ausländischen Beispielen in die Aufteilung des Vermögenszuwachses, insbesondere aus Gründen der Gleichstellung von Mann und Frau, mit einzubeziehen. Es erscheint aber notwendig, die betreffende Materie gerade aufgrund ihrer Bedeutung und ihrer Tragweite mit Bedacht anzugehen und in einer separaten Vorlage einzubringen. Dies hängt damit zusammen, dass der Einbezug von Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge nicht damit bewerkstelligt werden kann, indem im Ehegesetz eine entsprechende Grundsatznorm festgeschrieben wird, vielmehr ist der Zusammenhang zum Gesetz vom 20. Oktober 1987 über die betriebliche Personalvorsorge, LGBI. 1988 Nr. 12, und zum Gesetz vom 20. Dezember 1998 über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal, LGBI. 1989 Nr. 7, zu beachten und unter Einbezug von Experten eine durchdachte Lösung bezüglich der notwendigen Änderungen in den genannten Gesetzen zu erarbeiten."Leider ist dies auch heute noch ohne Einschränkungen richtig. Ich verstehe die Regierung nicht, dass sie, in Abänderung von ihrem ursprünglichen Vorhaben, nun doch eine - wenn ich es salopp so bezeichnen darf - ein halbpatzige Lösung der Problematik der Anwartschaftsrechte der beruflichen Vorsorge in diese Gesetzesrevision miteinbezogen haben will. Denn von einer Änderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge bzw. des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal werden Sie nichts finden im Ergänzungsbericht Nr. 149/ 1998: die dort enthaltenen Neuregelungen für den Einbezug der Aufteilung der Anwartschaftsrechte aus der beruflichen Vorsorge, diese treten auch gar nicht in Kraft. Sie sollen gemäss den überall auffindbaren Übergangsbestimmungen erst dann Geltung erlangen, wenn die anderen dazu erforderlichen Gesetzesänderungen in Kraft treten.Dazu kommt auch noch, dass die jetzt ganz neu vorgesehenen Abänderungen keinerlei Vernehmlassung erfahren haben. Dabei betreffen diese Abänderungen einen sehr bedeutenden Teil der Ersparnisse der arbeitenden Menschen und führenhier auch einen bedeutenden Systemwechsel ein. Diesen Systemwechsel sollen wir nun teilweise vorwegnehmen, ohne die Gesamtlösung wirklich zu kennen. Das auch noch in einem Schnellverfahren. Denn es gab nicht nur keine Vernehmlassung, sondern auch der Landtag müsste auf eine der mit gutem Grund vorgesehenen zwei Lesungen von Gesetzesvorlagen verzichten. Es besteht keine Notwendigkeit zu beweisen, dass es von der Gesetzestechnik her möglich ist, einen Teil einer beabsichtigten Revision vorwegzunehmen. Es besteht auch absolut kein Grund, ein auf unbestimmte Zeit nicht wirksames Bekenntnis des Willens auf eine Änderung der Regelungen der Anwartschaftsrechte der beruflichen Vorsorge in Form von nicht in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen abzugeben.Ich bin nicht bereit, den auf der Regierung lastenden Druck, diese Gesetzesänderung voranzutreiben, dadurch zu lindern, dass der Landtag angesichts der Komplexität der Materie in unsorgfältiger Weise mit mangelhafter Vorbereitung und einem auch hinsichtlich unserer Geschäftsordnung fragwürdigen Vorgehen einer auf absehbare Zeit ohnehin nicht wirksamen Teilrevision dieses Normenbereichs zustimmt. Ich bezweifle überhaupt, dass dies die von keiner politischen Kraft in irgendeiner Form bekämpfte Revision der Regelungen über die Anwartschaftsrechte der beruflichen Vorsorge zu beschleunigen geeignet ist. Ich sehe viel eher die Gefahr, dass ein Eintreten auf die Regierungsvorlage Nr. 149/1998 ein Feigenblatt für die wirkliche Revision dieses Normenbereiches darstellen wird. Ich beantrage daher, nicht die im Bericht Nr. 149/1998 beigelegten Gesetzestexte der 2. Lesung zu unterziehen, sondern die in Bericht Nr. 115/1998 beigefügten Gesetzestexte der 2. Lesung zu unterziehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ein Antrag, Herr Abg. Marxer, den ich nicht zur Abstimmung unterstellen kann, weil es Sache des Anträgstellers ist - und das ist in diesem Fall die Regierung - in welcher Form er seine Anträge formuliert. Wenn die Regierung in diesem Bericht 149/1998 teilweise Änderungen vornimmt an ihren bisherigen Anträgen, dann können wir das nicht verhindern. Wir können diese Anträge ablehnen bei den einzelnen Artikeln oder dort Abänderungsanträge stellen, um im Ergebnis, wenn Sie das so wollen - das zu erreichen, was in dem früheren Bericht gestanden ist. Aber wir können nicht, wenn ein Antragsteller, ein Gesetzesantragsteller seine Gesetzesvorlagen für die 2. Lesung in dieser Form präsentiert, können wir nicht sagen: Das lesen wir nicht, sondern das, was Du früher gebracht hast, das gefällt uns besser: wir lesen das". Das können wir nicht machen. Weder bei einer Gesetzesinitiative eines Abgeordneten oder mehrerer Abgeordneter, noch bei einer Gesetzesinitiative der Regierung.Abg. Peter Sprenger:
Ich stehe klar hinter der Vorlage, auch in der neuesten Fassung. Dies nicht nur, weil ich weiss, dass Regierungsrat Frommelt vor ihr steht und sie hütet und verteidigt wie seinen Augapfel. Diese Vorlage wird uns ein modernes Scheidungsrecht bringen, das steht ausser Zweifel. Dies gilt insbesondere auch im Lichte der Tatsache, dass die Regierung in der Ergänzung zur Stellungnahme neu das bisher von verschiedenster Seite geforderte Splittung der 2. Säule-Ansprüche eingebracht hat. Diese Regelung lehnt sich sinnvollerweise an die entsprechenden schweizerischen Normen an. Dass das Inkrafttreten bis zum Vorlegen der notwendigen BPVG-Bestimmungen hinausgeschoben werden muss, liegt auf der Hand. Die Regierung hat mit diesem Vorgehen das derzeitige Maximum und gleichzeitig das Optimum vorgeschlagen; dafür ist sie zu loben. Die Bedenken, die vom Abg. Gabriel Marxer vorgebracht wurden, teile ich nicht, ich denke, dass dies das BPVG-Unternehmen beschleunigen wird. Als alter Nörgler werde ich mich auch bei der 2. Lesung mit einigen Änderungsvorschlägen melden, die Ihnen bereits verteilt wurden. Die meisten Anträge sind sprachlich oder begrifflich motiviert.Ein letztes Anliegen ist mir jedoch wichtig, und ich ersuche um Aufnahme des Institutes der Mediation, insbesondere bei Ehepaaren und mit Kindern unter 16 Jahren, in die Vorlage. Ich werde mich dazu zu Art. 89h melden und einige Ausführungen machen. Vorerst nur so viel, als dass es sich bei der Mediation um ein Konzept handelt, bei dem bei eigens dafür ausgebildeten Fachpersonen zusammen mit den Parteien versucht wird, in einer möglichst entkrampften Atmosphäre eine Lösung zu finden, die beiden Seiten dient und für sie auch akzeptabel ist, da die totale Konfrontation und damit die Zerstörung der letzten Gemeinsamkeiten vermieden wird.Sollte dieser Vorschlag im Landtag eine Mehrheit finden, dürfen wir uns rühmen, ein Scheidungsrecht zu besitzen, das modernsten Ansprüchen genügen kann. In diesem Sinne darf ich Sie bereits jetzt auf Ihre Unterstützung und Stimme für diese Änderung ersuchen. Sollte die Vorlage durchkommen, mit oder ohne Mediation ist noch offen, aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Regierungsvorlage ohne Mediation unbestritten ist, haben wir es fertig gebracht, in weniger als 25 Jahren von scheidungsrechtlichen Hinterwäldnern, die die Scheidung zumindest als im Gesetz vorgesehenes Institut nicht kannten, zu mindestens im Bereich des Scheidungsrechtes sogenannten "front runners" zu mutieren. Dies ist für ein kleines Staatswesen mit bescheidener "brainstaff" in der Verwaltung eine beachtliche Leistung.Abg. Gabriel Marxer:
Ich sehe es nicht so wie Sie, Herr Präsident. Ich sehe, dass Sie traktandiert haben die Behandlung der Berichte Nr. 21/1998 und Nr. 115/1998, und ich muss nochmals darauf hinweisen, dass der Bericht, den Sie jetzt lesen wollen, nämlichNr. 149/1998, erst zehn Tage vorher uns Abgeordneten zugestellt worden ist und auf der Traktandenliste nicht gestanden hat. Ich mag hier an und für sich keinen formalen Streit darüber ausbrechen lassen, um was es geht. Mir scheint jedoch und das möchte ich in aller Ausdrücklichkeit festhalten - dass, wenn wir einen solchen Bereich, der die Pensionsvorsorge der arbeitenden Bevölkerung betrifft, wenn wir den ohne Vernehmlassung in nur einer Lesung hier im Landtage behandeln, dass dies nicht der Sorgfalt entspricht, die auf eine Änderung dieses Gesetzesbereiches eigentlich angewendet werden sollte.Ich habe Verständnis dafür, wenn es um irgendwelche Kleinigkeiten geht oder wenn besonderer dringlicher Handlungsbedarf dafür vorliegen würde; den sehe ich aber nicht. Die Regierung wird ohnehin über diese Gesetzesmaterie noch einmal darüber steigen müssen, sie wird ohnehin einen eigenen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der beruflichen Vorsorge bringen müssen. Ich sehe nicht ein, dass wir jetzt in einem "Hauruckverfahren" hier im Landtag eine solche Änderung beschliessen sollen, die gewisse Teilbereiche zumindest vorwegnimmt, ohne dass ich die Gesamtlösung kenne und mich damit überhaupt habe befassen können. Also, mir wäre nicht nur wegen der sehr kurzen Vorbereitungszeit, sondern überhaupt wäre mir wirklich wohler, wenn wir die Vorlage Nr. 115/1998 lesen könnten. Ich sehe das auch von der Lesung hier im Landtag als viel einfacher an. Aber ich warte gerne die entsprechende Stellungnahme des Regierungsrates Frommelt noch ab.Landtagspräsident Peter Wolff:
Einfacher wäre es sicher, Herr Abg. Gabriel Marxer, und das, was Sie inhaltlich an dem Vorgehen auszusetzen haben, das hat auch einiges für sich, aber rein formalrechtlich lässt sich das in der Form, wie Sie es sich vorstellen, nicht lösen. Die Regierung könnte auch jetzt während der 2. Lesung, wenn der Bericht 149/1998 gar nicht existieren würde, bei jedem dieser Artikel - und jeder dieser Artikel war schon in den bisherigen Vorlagen enthalten - bei jedem dieser Artikel ihren Antrag entsprechend abändern, da könnten wir auch nichts dagegen machen. Könnten wir auch nicht sagen, das nehmen wir nicht zur Kenntnis, das haben wir nicht gehört, wir lesen nur und stimmen nur ab über das, was die Regierung früher formuliert hat. Das können wir nicht machen.Abg. Marco Ospelt:
Für mich ist das eines jener Gesetze, wie sie eben im nichtöffentlichen Landtag heute Mittag angesprochen wurden. Dieses Gesetz hat, dieser Antrag 149/1998 hat so viele Änderungen erfahren, dass es sich praktisch um ein neues Gesetz handelt, und für mich ist es wirklich eine Umgehung des demokratischen Verfahrens, wenn man von Regierungsseite her für die 2. Lesung bei fehlender Vorbereitungszeiteine so weitgehende Änderung ihrer eigenen Vorlage bekommt. Man hat wirklich das Gefühl, dass das "zickzack quer Beet" geht, also ich denke, wenn man schon wusste, dass man das so machen wollte - und das weiss man nicht seit gestern -, dann hätte man das gleich in der Stellungnahme ja so machen können. Nichts hätte dem entgegengestanden und die Abgeordneten hätten Zeit gehabt, sich mindestens intensiv vorzubereiten. Aber irgendwo habe ich mal gehört, dass, wenn wesentliche Änderungen in einem Gesetz bei der 2. Lesung vorgenommen werden, wenn Neues in einem Gesetz aufgenommen wird, was im alten, in der alten Vorlage nicht enthalten war, dann kommt das eigentlich darauf hinaus, dass man eine weitere 1. Lesung machen sollte, um die Gesetzesartikel wenigstens à fond bearbeiten zu können im Landtag.Natürlich kann die Mehrheit jedes Gesetz, das sie will, hier im Landtag durchbringen. Sie hat die Mehrheit, sie hat 13 Stimmen. Soll sie es machen, wenn sie findet, dass das so ein gutes Gesetz sei.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist schon nicht ganz richtig, Herr Abg. Marco Ospelt, dass die Vorlage deshalb jetzt eine völlig neue Vorlage ist. In ihren Grundzügen des Scheidungs- und Trennungsrechts ist sie völlig unverändert, sie ist ergänzt worden. Sie ist ergänzt worden um Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge, man kann sagen, im Sinne einer Vorwegnahme einer späteren Änderung des Gesetzes über die berufliche Personalvorsorge und über die Pensionskasse der Staatsangestellten. Aber das sind 5 Artikel von einer Gesetzesvorlage von insgesamt 51 Seiten mit 7 Vorlagen und ich weiss nicht, wie vielen Artikeln, aber schätzungsweise an die 200 Artikel. Da kann man nicht sagen, es ist jetzt eine völlig neue Vorlage, nur weil 5 Artikel geändert worden sind.Abg. Peter Sprenger:
Sehr geehrte Herren von der Opposition. Sie machen es der Regierung nicht besonders leicht; ich konzediere, das ist auch nicht Ihre Aufgabe. Aber bei der 1. Lesung wurde von verschiedenster Seite reklamiert, dass eben genau die jetzt monierten Bestimmungen über die berufliche Vorsorge sich nicht in der Vorlage befinden, und das wurde als Wermutstropfen apostrophiert. Jetzt bringt sie sie, zugegeben mit aufgeschobenem Inkrafttreten, und jetzt ist es wieder nicht recht.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber die Regierung hat damals in der März-Vorlage uns davon zu überzeugen versucht, dass eine solch einschneidende Änderung nicht ohneVernehmlassung stattfinden kann, und dass sie es auf keinen Fall begrüsst - das war nicht nur im März der Fall, das war auch noch am 20. Oktober der Fall -, dass sie auf keinen Fall darauf einsteigen kann, hier ein Gesetz einfach über das Knie zu brechen. Ich verstehe auch Ihre Aufregung nicht. Es geht hier nicht um Opposition oder Mehrheitspartei. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht, da dieses Gesetz, das wir jetzt einfach hier verabschieden sollen, in keiner Weise auch nur die geringste Wirkung hat, so lange das Parallel-Gesetz, nämlich die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Vorsorge, hier nicht behandelt wurde. Ich verstehe Ihre Aufregung wirklich nicht, da es keinerlei Auswirkungen hat. Umgekehrt, es stellt höchstens eine Rechtsunsicherheit dar, indem jetzt sich Scheidende unter Umständen sich im Glauben befinden, dass sie jetzt bereits Anspruch auf diese anteilsmässig aus der Ehe erworbenen Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge hätten. Also, ich verstehe eigentlich nicht, weshalb das hier jetzt über das Knie gebrochen werden soll.Abg. Gebhard Hoch:
Die Aufregung verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, nachdem ja von keiner Seite, von keiner Seite der Einbezug der betrieblichen Vorsorge in das Scheidungsrecht bestritten wird. Ich darf die Regierung und die Abgeordneten verweisen auf den Bericht Nr. 115/1998, lesen Sie doch die Seite 2. Das ist datiert vom 20. Oktober 1998 und da wiederholt die Regierung ihren Standpunkt vom Frühjahr und sagt, dass es unbestritten ist, dass die betriebliche Vorsorge in dieses Gesetz hinein muss, aber dass sie jetzt noch nicht so weit ist, dass sie dann noch Experten beiziehen muss, und schreibt dann am Schluss: "Die Regierung ist bemüht, dem Landtag baldmöglichst eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten". Dann plötzlich, zwei Wochen vor der Landtagssitzung, kommt die Regierung mit einer umfassenden, neuen Gesetzesvorlage und zieht da Gesetze mit hinein, die noch gar nicht existieren. Der Abg. Gabriel Marxer hat das sehr klar und einleuchtend dargestellt.Wir werden im Laufe der Landtagssitzung noch auf ein anderes Gesetz zu sprechen kommen, auf das Postgesetz. Auch dort haben wir gestern Abend per Express von der Regierung noch einen Änderungsantrag bekommen. Die Regierung macht es uns - den Landtagsabgeordneten - nicht leicht. Herr Abg. Sprenger, da sollen sie sich doch die Zeit nehmen, und wenn etwas noch nicht reif ist, eine Sache, die unbestritten ist, dann soll man halt die entsprechenden Änderungen dann machen, wenn die Regierung so weit ist. Aber da wird einfach jetzt etwas übers Knie gebrochen, was völlig unnötig ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Um es nochmals zu sagen, Herr Abg. Gebhard Hoch, es steht dem Landtag frei, bei der Lesung dieser fünf Artikel 89b bis 89f, um die es geht, nebenbei Erwähnungen dieses Themas in anderen Artikeln, dort die Zustimmung zu verweigern, dann ist das Thema vom Tisch.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Präsident, es gibt noch eine andere Möglichkeit. Wenn die Regierung zu dem steht, was sie in ihrem Bericht Nr. 115/1998 geschrieben hat, wenn das nach wie vor Gültigkeit hat, dann soll sie die Vorläge 149/1998 zurückziehen und dann können wir die Vorlage 115/1998 lesen, das wäre sehr einfach.Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich ist das möglich, aber das liegt nicht in unserer Macht.Abg. Gabriel Marxer:
Ich bin nicht einverstanden mit Ihrer Interpretation, Herr Landtagspräsident, das muss ich hier ganz offen deponieren. Wir haben traktandiert die Behandlung des Berichts 115/1998 und nicht die Behandlung des Berichts 149/1998. Ich möchte auch noch einmal klar festhalten, diese Gesetzesvorlage, die sich eigentlich mit den Regeln um Ehetrennung und Ehescheidung befasst, die wird jetzt nun auf die 2. Lesung hin - in der 1. Lesung war ja nur das der Inhalt - auf die 2. Lesung hin ist dann schon allerhand dazugekommen. Es ist dazugekommen das gemeinsame Obsorgerecht für die Kinder, für getrennt lebende bzw. für geschiedene Eltern nach der neuen Diktion. Es kommt nun dazu, es soll nun dazu kommen der Einbezug der Aufteilung der beruflichen Vorsorge. Es soll nun, wenn ich die Abänderungsanträge des Abg. Sprenger sehe, die ich heute, die jetzt vorgelegt worden sind, - es kommt noch dazu, dass noch einmal eine ganz neue aktuelle Rechtsentwicklung miteinbezogen werden soll - nämlich dieses Instrument der Mediation.Wir laden hier in einem atemberaubenden Tempo Regelungen, Normenkomplexe in diese Gesetzesvorlage hinein, für die sich andere Länder jahrelang Zeit genommen haben, um diese solide zu erarbeiten und auszudiskutieren. Ich sehe mich nicht in der Lage, über diese Abänderungen einfach so salopp in einer Landtagssitzung darüber zu gehen und das ist dann Gesetz geworden. Mir fehlt grundsätzlich überhaupt eine Lesung. Es geht hier nicht um irgendeine Anpassung einer bestehenden Rechtsvorschrift auf Grund des EWR meinetwegen, ob die Gurke nun gerade sein muss oder ob sie krumm sein darf, um ein Prädikat 1 a zu bekommen, sondern es geht hier um wesentliche Bereiche unseres Familienrechts. Das möchteich doch - da möchte ich mir vorbehalten, dass ich das wirklich sorgfältig anschauen kann, bevor ich dem meine Zustimmung hier gebe. Ich möchte betonen, dass ich mich nicht gegen diese modernen Regelungen verschliesse. Ich habe nichts dagegen grundsätzlich, dass auch eine Mediation, wie sie jetzt vom Abg. Sprenger vorgeschlagen wird, miteinbezogen werden kann.Ich habe nichts dagegen, dass das gemeinsame Obsorgerecht für die Kinder als Möglichkeit eingeführt wird. Ich habe auch wirklich nichts dagegen, dass die Anwartschaftsrechte aus der beruflichen Vorsorge einer Neuregelung unterzogen werden. Ich lade die Regierung sogar herzlich dazu ein, dies wirklich voranzutreiben. Nur bitte, in einer solideren Form als es jetzt geschieht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich schon dazu sagen, Herr Abg. Gabriel Marxer, was Sie da im Wesentlichen bemängeln, das ist Bestandteil unseres Systems, unserer Geschäftsordnung. Nach unserer Geschäftsordnung kann jeder der hier Anwesenden bei der 2. Lesung eines Gesetzes betreffend sämtliche Artikel eines Gesetzes Abänderungsanträge stellen, sofern die entsprechenden Artikel nur schon enthalten waren in der 1. Lesung - ansonsten muss er das mindestens 10 Tage vor der 2. Lesung machen - die den Inhalt vollkommen umkrempeln können. Das machen wir am Laufmeter, das hat seine Nachteile öfters, da haben Sie schon Recht. Nur, wenn wir das grundsätzlich nicht wollen, dann müssen wir am besten jedes Gesetz in eine vorberatende Kommission schicken, und dann werden unsere Beratungen und auch der Zeitaufwand für die einzelnen Abgeordneten ganz wesentlich umfangreicher werden. Solange wir unser Milizsystem beibehalten wollen, und ich glaube, das wollen wir alle, werden wir uns auch mit dem Nachteil - das ist einer und vielleicht sogar der wesentlichste Nachteil, von der Gesetzgebung her, dieses Milizsystems -müssen wir uns auch mit diesen Nachteilen abfinden oder versuchen, sie irgendwie erträglich zu machen. Herr Regierungsrat, damit Sie auch einmal drankommmen.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Danke. Zunächst möchte ich festhalten, dass ich die Besorgnisse durchaus verstehe, ich weiss auch, dass sich gerade der Abg. Gabriel Marxer sehr für die Änderung des Scheidungsrechtes eingesetzt hat, und anerkenne das durchaus. Worum geht es uns hier? Warum - wie Sie und auch der Abg. Hoch zu Recht zitiert haben - die Haltung, wie wir sie in der 1. Lesung eingenommen haben und wie wir sie in der Stellungnahme eingenommen haben - und warum jetzt dieser Wechsel?Unbestritten war, das ging aus vielen Stellungnahmen hervor, dass die Regelung der beruflichen Vorsorge ein wichtiger Bestandteil eines modernenScheidungsrechts ist. Das war weder von der Regierung bestritten noch von der Regierungspartei noch von irgendeiner Oppositionsgruppierung. Wichtig war uns, dass dies in einer geordneten Art und Weise, wie Sie es auch schon ausgeführt haben, geht. Dafür aber brauchen wir Änderungen in den Gesetzen über die betriebliche Personalvorsorge und im Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal. Das ist grundsätzlich unbestritten, dass wir hier Regelungen brauchen. Wichtig war uns aber auch immer, dass im Grundsatz die berufliche Vorsorge kommen wird. Für uns war lediglich die Frage des Zeitraumes offen; wann soll das der Fall sein.Wir sehen jetzt in dieser Vorlage eine Möglichkeit, den Grundsatz - und nur darum geht es, nicht um die detaillierte Ausformulierung dieses Grundsatzes, die muss nämlich in der Tat, wie Sie zu Recht ausgeführt haben, in den besagten Gesetzen stattfinden - dass dieser Grundsatz jetzt verankert wird. Wir müssen dabei natürlich schon sehen, bei der beruflichen Vorsorge geht es nicht um irgend etwas, hier geht es um einen zentralen Punkt der Gleichberechtigung von Mann und Frau, bei den Folgen der Scheidung, bei den vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung. Nicht um einen eigentlichen Vermögenszuwachs geht es hier, sondern hier geht es im Wesentlichen um eine Anwartschaft für die Zukunft, um eine Altersvorsorge, und deshalb muss hier auch dies in einem speziellen Bereich geregelt werden. Aber wichtig ist uns, dass dieser zentralen Forderung von gleicher Behandlung zwischen Mann und Frau oder eben auch zwischen Erwerbstätigen und Weniger-Erwerbstätigen Nachachtung verschafft wird. Um nichts anderes geht es hier im Grundsatz.Wenn wir uns die Situation vergegenwärtigen, wie sie sich in den meisten Fällen darstellt, dann sehen wir auch, dass die berufliche Vorsorge ein zentraler Punkt bei der Vermögensausgleichung im Falle einer Scheidung ist. Nicht jeder hat ein grosses Vermögen oder ein sehr grosses Einkommen. Im Wesentlichen, bei den Normalfällen der Scheidung, sind die Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge die zentralen Elemente des Vermögens im untechnischen Sinne, weil es eigentlich zukünftige Anwartschaften sind. Das ist ein zentrales Element und es geht hier schon darum, dass dieses zentrale Element dem Weniger-Erwerbstätigen z.B. wie in unseren Regelfällen der Frau, die zu Hause ist, die die Kinder erzieht, zugute kommt und dass dann für die Zukunft dieser Frau ermöglicht wird, eine vernünftige Vorsorge aufzubauen, z.B. indem sie sich in diese Vorsorgeeinrichtungen einkauft, mit diesem Geld, das sie aus der beruflichen Vorsorge des Erwerbstätigen, in der Regel Ehemannes, bekommt. Das ist der grundsätzliche Anspruch, den Sie, wie ich Ihnen zuerkenne, ja auch nicht bestritten haben.Im Wesentlichen geht es also um die Frage, ob wir hier den Grundsatz im Eherecht verankern wollen, daher, Herr Abg. Marco Ospelt, bin ich nicht der Auffassung, dass es sich um einen derart komplizierten Vorgang handelt. Kompliziert wird der Vorgang dann, wenn wir die anzuwendenden Gesetze oder die Gesetze über die betriebliche Personalvorsorge oder die Pensionsversicherung für das Staatspersonalbehandeln. Da wird es dann etwas komplizierter, aber im Wesentlichen entscheiden wir jetzt schon direkt darüber, ob dieser Anspruch bestehen soll oder ob dieser Anspruch nicht bestehen soll. Wir entscheiden also über eine grundsätzliche Ausrichtung hier und nicht über eine detaillierte Ausformulierung.Ich habe noch einen weiteren Punkt zur Komplexheit der Materie. Zumindest für das Eherecht ist diese Komplexheit, diese Klage über die Komplexheit nicht nachvollziehbar, weil es sich hier um nicht allzu komplizierte Regelungen handelt, wie Sie sicherlich auch erkannt haben, was die eherechtliche Seite angeht. Zudem, wenn Sie sagen, es sei nicht ausdiskutiert: Ich darf Sie darauf hinweisen, dass diese Regelungen - und das wissen Sie selber selbstverständlich auch und der Abg. Gabriel Marxer - dass diese Regelungen aus der schweizerischen Vorlage, zu einem sehr, sehr grossen Teil aus der schweizerischen Vorlage stammen, die in einer Expertenkommission in der Schweiz diskutiert worden ist, und wir schliessen uns ja auch im Scheidungsrecht als solches der schweizerischen Vorlage an. Wir ziehen nur das hinein, was die Schweiz auch beraten und verabschiedet hat, was vermutlich auf den 1. Januar 2000 in der Schweiz in Kraft treten wird. Also, das ist nicht irgendwo aus dem Hut gezaubert, wie man vielleicht so entnehmen könnte, wenn man zugehört hat, sondern das sind schon fundierte, diskutierte, mit Experten erarbeitete Lösungen, die wir hier wiedergeben.Ich denke, dass man aus diesem Grund mit Fug und Recht sagen kann, dass es auch eine gute Lösung ist. Ich halte sie weder für kompliziert, noch halte ich sie für vollkommen überraschend auf Grund dessen, dass es in der Schweiz schon diskutiert und auch angenommen worden ist, noch dass wir hier ein grosses Risiko eingehen. Das hätte bei anderen Lösungen der Fall sein können, bei dieser Lösung ist es bestimmt nicht der Fall.Zudem kommt - was das Risiko angeht - auch dazu, dass wir eine Inkrafttretensbestimmung haben, wo wir dann diese Bestimmungen in Kraft treten lassen wollen, wenn die Bestimmungen im Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge und über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal da sind. Dazwischen sollte eine Übergangslösung sein. Ich glaube, der Abg. Lampert hat erwähnt, dass man die Zwischenzeit auch belassen könne. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir das tun sollten, Herr Abg. Lampert. Wenn wir - nehmen wir an, dass wir dies jetzt herauslassen - dann ist doch die Gefahr relativ gross, dass in den Scheidungen jetzt, und das werden Sie ja wohl kaum bestreiten, dass in den Scheidungen jetzt eine solche Aufteilung der beruflichen Vorsorge nicht einmal im Ansatz stattfinden kann, das werden Sie ja nicht bestreiten. Wir wollen wenigstens mit einer Übergangsbestimmung jetzt in Zukunft die Möglichkeit schaffen, dass hier eine Leistung erbracht wird und dass daraus dann für die weniger erwerbstätige Frau oder den weniger erwerbstätigen Mann ein Anspruch oder eine Anwartschaft möglich ist für die zukünftige berufliche Vorsorge.Hier geht es ja um die Sicherung für die Zukunft von Personen, die von einer Scheidung betroffen sind. Wie gesagt, es ist ausserordentlich wichtig, dass wir das haben, weil in vielen Fällen das das zentrale - wiederum untechnisch gesprochen Vermögenselement überhaupt ist. Was die Änderung der Meinung angeht, Herr Abg. Gabriel Marxer, da mag ich mich sehr gut erinnern, dass ein berühmter deutscher Bundeskanzler einmal gesagt hat, dass auch er das Recht habe, einmal seine Meinung zu ändern. Ich nehme dieses Recht für mich in Anspruch, zumal für mich nie bestritten war, dass dies ein sehr wichtiger, zentraler Punkt des zukünftigen Scheidungsrechts sein muss. Wir waren der Auffassung, jetzt haben wir eine Lösung gefunden, dies jetzt hier und heute schon zu machen, und ich wäre an sich dankbar, wenn dieser Weg beschritten würde.Abg. Gebhard Hoch:
Trotzdem, Herr Regierungsrat, es ist schwer verständlich, warum Sie am 20. Oktober, am Datum des Berichtes Nr. 115/1998, die Meinung vertreten haben, dass es verfrüht wäre, diesen Anspruch auf die betriebliche Personalvorsorge in das Scheidungsrecht aufzunehmen. Und jetzt, einige Wochen später, soll das nun plötzlich gemacht werden.Der Abg. Sprenger - bin ich der Meinung - bewegt sich am Rande der Geschäftsordnung Art. 30 Abs. 4, wo es heisst: "Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens 10 Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden". Nun dieser, z.B. der Art. 89h "Kindeswohl Mediation", war in der traktandierten Regierungsvorlage Nr. 115/1998 nicht aufgeführt. Folglich, wenn der Geschäftsordnung nachgelebt würde, hätte er diese Änderungsanträge 14 Tage vorher einreichen müssen. Aber auch ganz abgesehen davon, er macht, ich habe es schnell überschlagsmässig gezählt, ungefähr 25 Abänderungsanträge und dieser 89h Mediation ist etwas ganz Neues. Ich fühle mich ganz einfach nicht in der Lage, während der 2. Lesung alle diese Änderungen voll aufzunehmen und auch die Konsequenzen auszudenken. Das wäre das Mindeste gewesen, Herr Kollege Sprenger, dass Sie Ihre Änderungsanträge zwei Wochen vorher den Abgeordneten zur Verfügung gestellt hätten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Formal gesehen, Herr Abg. Hoch, hat der Abg. Sprenger die Geschäftsordnung nicht verletzt, da der Art. 89h schon bisher in der Gesetzesvorlage aufschien, indem es in der bisherigen Gesetzesvorlage hiess: Art. 89b bis 89s aufgehoben.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Entweder habe ich Sie jetzt falsch verstanden oder falsch interpretiert, Sie sagen: Wir können diesen Artikel nicht aufschieben, da jetzt schon Personen mit der Wirkung dieses Artikels rechnen können. Das sehe ich überhaupt nicht so. Denn bei den Inkrafttretensbestimmungen wird ganz klar in Abs. 2 ausgeführt, dass genau diese Bestimmungen, welche die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen betreffen eben nicht in Kraft treten. Und jetzt verstehe ich eigentlich nicht, wo da der Vorteil sein soll, dass das nicht in einer vernünftigen Weise vorgebracht werden kann, indem das eben speziell dann in einer neuen Gesetzesänderung eingebracht wird.Im Übrigen teile ich die Meinung des Landtagspräsidenten nicht, dass hier die alte Vorlage, nämlich die 115/1998, gelesen werden kann und zwar deshalb, weil Sie vorhin selbst gesagt haben, dass an der Sitzung Abänderungsanträge eingebracht werden können, von wem auch immer dieses Gesetz gebracht wurde, seien das Abgeordnete, welche eine Initiative einreichen, oder die Regierung. Somit müsste die alte Vorlage, die mindestens 10 Tage vorher bei den Abgeordneten war, gelesen werden und die Regierung könnte Abänderungsanträge einreichen, genau so, wie Sie das erläutert haben. Aber nicht umgekehrt, dass die neue Regierungsvorlage gelesen wird und dann die Abgeordneten Abänderungsanträge einbringen müssten, obwohl diese Regierungsvorlage nicht vor 10 Tagen bei uns war.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abg. Lampert, dann haben Sie mich etwas missverstanden. Dieser Vorgang ist doch nichts anderes als das, was der Regierungschef vorher beim Investmentunternehmen-Gesetz gemacht hat, nur dass er uns das vorher nicht schriftlich zugestellt hat, sondern er hat bei Beginn der 2. Lesung gesagt, die Regierung ändert ihren Antrag von Art. 68 Abs. 2, 3 und 4 so und so ab. Wir haben das aufgeschrieben und haben es auch gleich so gelesen. Diese Vorlage bzw. diese Ergänzung Nr. 149/1998 ist nichts anderes als ein Service, ein Mindestservice würde ich sagen, der Antragstellerin Regierung, dass sie uns diese umfangreichen und bedeutungsschweren vorgesehenen Änderungen ihrer eigenen Vorlage schon vorher mitgeteilt hat. Wie ich vorher schon gesagt habe, könnten wir die Regierung nicht daran hindern, genau solche Abänderungsanträge, sofern sie nicht Artikel betreffen, die in der bisherigen Vorlage nicht enthalten waren, auch an der Sitzung selbst zu stellen. Aber das ist ja nicht wünschbar, weshalb ich es nicht für, - aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, zweckmässig betrachten würde, solche schriftlichen Mitteilungen dadurch zu ignorieren, indem man sagt, die liest man gar nicht.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, Sie und die Regierung bringen mich nun wirklich in eine für mich persönlich sehr schlimme Lage. Ich bin wirklich ein Befürworter der Revision des Scheidungsrechts. Ich habe grundsätzlich auch nichts gegen die vom Abg. Sprenger eingebrachten Änderungen einzuwenden. Ich habe auch nichts gegen die von der Regierung in diesem Ergänzungsbericht eingebrachten Änderungen, grundsätzlich nichts, einzuwenden, nur es fehlt mir die Zeit, diese Sachen wirklich sorgfältig zu studieren. Ich kann nach wie vor Ihre Interpretation der Geschäftsordnung nicht teilen.Der Abg. Gebhard Hoch hat vorher leider nur den ersten Satz von Art. 30 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung zitiert. Dieser erste Satz, ich wiederhole ihn hier noch einmal, oder ich zitiere jetzt den ganzen Artikel: "Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens 10 Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden. Redaktionelle Änderungen, die aufgrund der Gesetzesänderungen notwendig erscheinen, können auch anlässlich der 2. Lesung vorgebracht werden".Wenn man nun diesen ganzen Absatz so liest, dann ist zumindest mein Verständnis davon, dass neue Bereiche, die hier eingeführt werden, sprich diese Mediation, sprich diese Neuregelung der Anwartschaftsrechte aus der beruflichen Vorsorge, sprich diese Sache, die Sie im ersten Bericht eingebracht haben, die könnte heute behandelt werden. Die anderen Sachen könnten wir heute nicht behandeln. Das ist meine Interpretation hiervon. Ich glaube nicht, dass es sich bei dem, was der Abg. Sprenger vorschlägt oder was in diesem ergänzenden Bericht Nr. 149/1998 drinsteht, dass es sich da bloss um redaktionelle Änderungen handelt, die auf Grund der Gesetzesänderungen eben notwendig scheinen. Es handelt sich hier wirklich um substantielle Änderungen. Und mein Problem, das ich nun habe, ist: Ich bin grundsätzlich ja dafür, alleine, so einfach kann ich es mir nicht machen, dass ich hier einfach nur denke, ja gut, es wird schon ordentlich vorbereitet sein, ich gebe meine Zustimmung.Ich konnte im Übrigen - und das möchte ich noch Regierungsrat Frommelt mitteilen, ich konnte den Bericht 149/1998 schon einmal lesen. Sie haben darin ausgeführt, dass Sie der schweizerischen Regelung grundsätzlich folgen. Das nehme ich gerne zur Kenntnis und das beruhigt mich aus insofern weil, wenn man schon eine Rezeption vornimmt, soll man diese möglichst ganzheitlich vornehmen. Ich glaube, diesen Grundsatz teilen wir. Ich habe auch nichts dagegen, Herr Regierungsrat, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Der deutsche Bundeskanzler, den Sie da zitiert haben, der hat das allerdings viel krasser ausgedrückt als Sie. Der sagte nämlich: "Was interessiert mich der Schwachsinn, den ich gestern erzählt habe", so geht das Zitat von Adenauer. Ich muss schon sagen, Sie haben in Ihrem Bericht Nr. 115/1998 keinen Schwachsinn erzählt. Auch der Bericht Nr. 149/1998 scheint mir so weit schon fundiert zu sein. Ich konnte nur überhaupt keine Rücksprachennehmen, ich konnte mich nicht versichern, wo das hinführt, ob das abgesprochen ist. Zudem sehe ich nicht ein, dass wir das heute gewaltsam nun behandeln müssen, da es ja ohnehin nicht in Kraft tritt. Deshalb wäre mir persönlich viel wohler, wenn wir diese Artikel, die Sie im Bericht Nr. 149/1998 vorschlagen, wenn wir die gemeinsam mit der ohnehin anstehenden Abänderung der Gesetze über die berufliche Vorsorge, also dieser zwei Gesetze, behandeln würden.Abg. Peter Sprenger:
Die bisherigen Voten veranlassen mich, zwei Bemerkungen zu machen. Die erste ist ein Zurückkommen auf eine Tatsache, die Herr Regierungsrat Frommelt als erster oder auch als einziger genannt hat: Die Vorlage stützt sich ja im Wesentlichen bisher auf die schweizerische Revision. Diese hat sage und schreibe 30 Jahre gedauert, und das gilt sowohl für das eigentliche Scheidungsrecht als auch für das zweite Säulensplitting. Das Neue, das hier moniert ist, das ist wirklich nur das Institut der Mediation. Ich bitte doch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Schweizer Vorlage um die Weisheit und den Sachverstand von zwei Parlamentariergenerationen, X Sachverständigen und unzähligen Universitätsprofessoren handelt.Die zweite Bemerkung ist: Die Zensuren, die der Abg. Gebhard Hoch mir verteilt hat, erachte ich als hart. Ich bitte ihn zu berücksichtigen, dass auch ich Milizparlamentarier bin. Anstatt zu berücksichtigen, dass sich einer in der Freizeit um die Einbringung eines Institutes bemüht, das anerkanntermassen neu ist, aber sich in Amerika und in den nordischen Staaten bewährt hat, kriege ich vorgehalten, dass ich mich am Rande der Geschäftsordnung und damit der Legalität bewege. Das tut einigermassen weh.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Nur noch zwei Bemerkungen zur Anmerkung des Abg. Rudolf Lampert: Herr Abgeordneter: Wenn Sie unter Inkrafttreten Abs. 2 zitiert haben, sehen Sie darüber § 6 der Übergangsbestimmungen, Berufliche Vorsorge, und davon habe ich gesprochen, dass man nämlich eine Übergangsbestimmung machen soll, die bis zum Inkrafttreten der Lösung, wie wir sie in Art. 89b bis f vorschlagen, gelten soll. Damit wollen wir ebenfalls die Möglichkeit vorgängig schon liefern, dass wir eine zukünftige Absicherung der Weniger-Erwerbstätigen schaffen. Wir sind auch der Meinung, dass es hier richtig plaziert ist in den Übergangsbestimmungen, da gehört es nämlich hin.Was den zweiten Punkt angeht, den der Abg. Hoch angesprochen hat: Ich glaube es ging darum, warum wir von dieser Haltung abgewichen sind. Im Wesentlichen war die Haltung die, dass wir gesagt haben, wir können nicht diese Lösung, die wirhier vorschlagen, ohne Abänderung der betreffenden Gesetze machen, wenn wir es sofort einführen wollen. Das war der Konnex, den wir da gemacht haben. Der richtige Konnex, der von Ihnen ja auch nicht bestritten wird. Wenn wir das also jetzt sofort einführen wollten, mit einem Trick 17 sozusagen, dann gäbe das Probleme. Wenn wir ein verschobenes Inkrafttreten machen, das heisst, dass, wenn wir uns heute oder morgen, wann immer das zur Diskussion kommt, mit dem Grundsatz auseinandersetzen, wir den Grundsatz akzeptieren, dann ist das ein wesentlicher Schritt, den wir hier gehen. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ob das der Abg. Marco Ospelt ist oder der Abg. Gabriel Marxer, Rudolf Lampert oder der Abg. Hoch. Da gebe ich Ihnen durchaus Recht, das sind wesentliche Schritte, die wir machen.Allerdings sind wir der Auffassung, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, weil wir ein getrenntes Inkrafttreten haben bzw. weil ein gleichzeitiges Inkrafttreten mit jenen Vorschriften, dazwischen drin eine Übergangslösung, die wesentlicher Bestandteil oder wesentlicher Bestandteil von dieser Übergangslösung ist natürlich auch, dass wir eine Lösung zukünftig in diesem Gesetz haben, an dem sich der Richter etwas orientieren kann. Sonst irrt er da ziemlich orientierungslos herum. Hier könnte er sich an diesen Vorschriften orientieren. Das wäre ein wesentlicher Punkt für uns, um diese Lösung jetzt so zu bringen. Wie gesagt, es ging uns im Wesentlichen um den Entschluss, um den Beschluss des Grundsatzes.Abg. Helmut Konrad:
Ganz kurz eine Anmerkung zum Votum vom Abg. Sprenger. Ich habe als interessierter Zuhörer nicht den Eindruck, dass es darum gegangen ist, die Arbeit, die Sie sich gemacht haben, gering zu schätzen, die in den Worten vom Abg. Hoch zum Ausdruck gekommen ist; auch meinerseits kann ich Ihnen Anerkennung aussprechen für das intensive Studium, das Sie sich auferlegt haben, das zu Abänderungsanträgen geführt hat, die aber doch sehr umfassend sind. Ich denke, dass einzig dieser Vorwurf - wenn Sie dann so wollen - des Abg. Hoch dahingehend zu verstehen ist, dass einem diese kurzfristige Übergabe einfach verunmöglicht, sich wirklich auch selbst jetzt ein Bild zu machen, sich zu vergewissern, was Sinn macht gegenüber der veränderten Regierungsvorlage, und sich ein eigenes Urteil bilden zu können. Wenn das nur in Bezug auf die Lesung passiert, der Artikel wird gelesen, Ihr Abänderungsantrag wird gelesen, und man muss sich "auf die Schnelle" ein Bild machen, wobei das teilweise, wenn ich das so recht überschaue "auf die Schnelle", doch grundsätzliche Ergänzungen, Abänderungen oder Ausweitungen sind.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Kollege Sprenger: Es ist sonst nicht Ihre Art, so wehleidig zu reagieren. Ich habe natürlich Sie nicht kritisiert, dass Sie da neue Ideen einbringen, beispielsweise die Mediation: Was ich kritisiert habe ist, dass Sie - auch das ist an sich lobenswert, dass Sie 25 Abänderungsanträge stellen, die hoffentlich zur Verbesserung des Scheidungsrechtes beitragen. -, was ich aber beanstandet habe, ist, dass wir das zwei drei Minuten, bevor wir mit der Debatte begonnen haben, hier auf den Tisch gelegt bekommen haben, und es wäre einfach wünschenswert gewesen, dass Sie das 10-14 Tage vorher geschickt hätten, und dann hätte man sich damit auseinandersetzen können.Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass die Regierung im Lichte dieser Debatte jetzt nicht hergeht und die Vorlage 149/1998 zurückzieht. Es geht um zu viel bei diesem Gesetz, als dass man jetzt da in Formalitäten macht, wenn jetzt das einfach durchgepaukt wird, ohne dass man die notwendige Zeit und die Sorgfalt aufwenden konnte, um das wirklich fundiert zu studieren. Dann ist das einfach schade um dieses Gesetz. Der Abg. Sprenger hat auch gesagt, in der Schweiz hat es 30 Jahre gedauert, die haben sich lange Zeit gelassen, dann soll uns das eigentlich gerade als Beispiel dienen, dass wir nicht jetzt etwas übers Knie brechen müssen. Um jeden Preis müssen wir das jetzt heute durchzwängen. Es sind schon mehrere Sachen heute durchgezwungen worden mit 13 Stimmen. Ich erinnere an das Postulat "Finanzausgleich", ich erinnere an das Postulat Verkehr, ich erinnere an die Wahl des Präsidenten der Bankenkommission. Soll das jetzt auch noch mit 13 Stimmen durchgehen? Unverständlich für mich, dass die Regierung nicht handelt und sagt, o.k., wir ziehen das zurück und lesen 115/1998, so wie es traktandiert ist, und wo wir Zeit hatten, die Vorlage zu studieren.Abg. Rudolf Lampert:
Genau diese Übergangsbestimmung, die der Herr Regierungsrat zitiert hat, hat es beispielsweise in sich. Sie sprechen hier von einer angemessenen Entschädigung, welche durch den Richter festzulegen ist und zwar in Bezug auf die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen. Bei der Festlegung weiss ich nicht, auf welche Grundsätze Sie sich dann berufen. Ich weiss nicht, es gibt kein Rentensplitting bei der Pensionskasse. Ich weiss nicht, wie Sie die Berechnungen machen beispielsweise bei Doppelverdienern. Werden diese Rentenguthaben dann von der Frau auf den Mann übertragen und gegenseitig wieder vom Mann auf die Frau? Wie soll das stattfinden, weil wir nicht eine eigene Rentenkarriere für jeden Eltern-, bzw. jeden Teil dieser Ehe haben. Ich weiss wirklich nicht, wie Sie das berechnen wollen - und genau bei solchen Formulierungen, der Teufel steckt da im Detail, weiss ich nicht, wie Sie das machen wollen in Zukunft.Abg. Peter Sprenger:
Herr Kollege Hoch. Ich anerkenne Ihre Besorgnis um ein gutes Scheidungsrecht und möchte mich diesbezüglich auch etwas versöhnlich zeigen und vielleicht eine Überreaktion meinerseits - Sie bitten, zu entschuldigen. Ich konnte Ihnen das früher einfach nicht vorlegen, die letzten Änderungen habe ich heute um etwa fünf Uhr in mein Büro gefaxt. Ich bitte da einfach um Verständnis, dass das nicht 14 Tage bis drei Wochen vorher geschehen konnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zu den Ausführungen des Abg. Gabriel Marxer zu Art. 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Das ist völlig richtig, dass es sich hier um keine redaktionellen Änderungen im Sinne des 2. Satzes dieses Absatzes handelt, um die wir da reden. Das hat aber, glaube ich, auch niemand in Anspruch genommen. Es handelt sich in allen Fällen um materielle Abänderungs- bzw. Zusatzanträge, allerdings in fast allen Fällen um solche, die Artikel - es geht hier laut der Geschäftsordnung nicht um Themen oder Bereiche, sondern um Artikel - die Artikel betreffen, die bereits in der ursprünglichen Gesetzesvorlage enthalten waren bzw. aufschienen, wie es hier heisst. Das mag im Ergebnis bei diesem Sachverhalt - da gebe ich Ihnen Recht - mag das formalistisch erscheinen, vom Wortlaut der Geschäftsordnung her ist es aber - glaube ich - gedeckt. Wenn Sie nicht dieser Meinung sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, bei jedem dieser Artikel, um die es geht, entsprechend Antrag zu stellen.Abg. Gabriel Marxer:
Genau dies möchte ich eigentlich vermeiden, Herr Präsident. Sie wenden hier eine sehr, eine wirklich grammatikalisch wortwörtliche Auslegung an. Es gibt auch andere Auslegungsvarianten, nämlich die nach dem Sinn einer Gesetzesbestimmung, Fragen, die auch angewendet werden können und in Konkurrenz zur reinen wörtlichen Auslegung stehen: Und wenn man nach dem Sinn dieses Abs. 4 von Art. 30 unserer Geschäftsordnung fragt, dann ist für mich eigentlich klar, dass genau das, was jetzt heute geschieht, eigentlich damit vermieden werden soll, dass nämlich auf die 2. Lesung hin Änderungsvorschläge materieller Natur, die völlige Neuregelungen zum Inhalt haben, dass die eben doch mindestens 10 Tage vorher bekannt sein sollen.Ich mag hier wirklich nicht - es tut mir, ob Sie es nun glauben oder nicht - es tut mir in der Seele weh, dass wir hier um solche Formalien nun herumdiskutieren. Ich befürworte, und würde auch begrüssen ein möglichst rasches Inkrafttreten des neuen Ehescheidungsrechtes -, seit 5 Jahren setze ich mich nun dafür ein und bin froh, dass es nun endlich so weit kommt. Nur, ich kann nicht jeglichen Sorgfaltsmassstab, den ich hier anlegen will, ausser Acht lassen und das einfachim Raum stehen lassen und das so behandeln. Also, mir persönlich tut das weh, ich weiss noch nicht, wie ich mich verhalten werde, ob ich dann bei jedem Artikel einen Absetzungsantrag quasi stellen muss, dass das nicht gelesen werden soll oder nicht beschlossen werden soll. Also, es ist schon ein mühsames Vorgehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Um Ihnen entsprechende Überlegungszeit zu geben, unterbreche ich jetzt die Sitzung und wir fahren morgen um 09.00 Uhr fort.ENDE DES 1. TAGES
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