GESETZ ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG (PERSONEN-BEFÖRDERUNGSGESETZ, PBG) SOWIE DIE GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND ORGANISATION DER ANSTALT «LIECHTENSTEIN BUS ANSTALT»; ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES SOWIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS (NR. 76/1998, NR. 127/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 24: Gesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) sowie Gesetz über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus-Anstalt», Abänderung des Schulgesetzes und Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wir führen die 2. Lesung durch anhand der Stellungnahme Nr. 127/ 1998 der Regierung. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich stelle den Antrag, das Gesetz generell umzubenennen in ein Gesetz über die Personenbeförderung auf der Strasse. Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Das ist kein Gesetz über eine Personenbeförderung im Allgemeinen. Das sagt schon der Name der ausgewählten Anstalt: Die Liechtensteinische Bus Anstalt. Die Personenbeförderung beschränkt sich hier auf die Strasse. Auch im Zweckartikel 1, Abs. 1, wird auf die Strasse eingeengt. Auch die umzusetzende EWR-Verordnung Nr. 684/92 handelt nur vom Strassenverkehr. Es fehlen in diesem Gesetz andere öffentliche Transportmittel, z.B. ein Tram oder andere schienengebundene Verkehrsmittel. Ich habe in der Eintretensdebatte schon darauf hingewiesen.Ich habe an und für sich nichts dagegen, dass wir ein Personenbeförderungsgesetz auf der Strasse so beschliessen, nur muss es als solches deklariert sein. Es wird unsnicht entbinden, noch ein allgemeines Personenbeförderungsgesetz auszuarbeiten. Es wird nämlich darauf ankommen, dass man alle Personentransportsysteme im öffentlichen Personennahverkehr zusammenfasst: Bus, Bahn, Tram und eventuell andere Systeme.In der Schweiz ist derzeit die Harmonisierung des Personenbeförderungsgesetzes mit dem Eisenbahngesetz im Gang und dies sollte uns Fingerzeig genug sein, in welche Richtung es geht. Es ist überhaupt nicht zielführend, die Personenbeförderung auf der Strasse von derjenigen auf der Schiene zu trennen. Massgeschneiderte Lösungen für unser Land für die Zukunft müssen auch über den Horizont des Busverkehrs hinausgehen. Vor allem einem Tram gebe ich hier in Liechtenstein grosse Zukunftschancen. Mit etwas mehr Mut und etwas mehr Zeit hätte man ein solch umfassendes Personenförderungsgesetz ausarbeiten können. Es ist mir klar: Dieses Gesetz ist in aller Eile entstanden in Auswirkung der Auflösung des Postvertrages.Ich habe für mich selbst versucht, dieses Gesetz auszubauen in ein allgemeines Personenbeförderungsgesetz. Aber das ist bei dieser engen Fixierung auf die Strasse nicht möglich. Wenn das so ist, sollte man aber das Gesetz so nennen, was es auch wirklich ist. Ich mache deshalb den Änderungsantrag, das Gesetz umzubenennen in ein Gesetz über die Personenbeförderung auf der Strasse.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn Sie diesen neuen Namen vorschlagen, dann treffen Sie auch wieder nicht den Sachverhalt. Wenn Sie den Geltungsbereich und Zweck in Art. 1 betrachten, dann sehen Sie, dass hier auch die Rede ist von Luftseilbahnen, Skiliften, Schlittelseilbahnen, Aufzügen und ähnlichen Transportanlagen. Dieses Gesetz ist also nicht nur für Personenbeförderung auf der Strasse, sondern es regelt diese zwei Bereiche: Strasse, Skilifte und Luftseilbahnen. In der Stellungnahme ist auch ausgeführt, dass es ein separates Gesetz gibt, das Eisenbahngesetz, wo Eisenbahn, Tram und diese Transportmittel inkludiert sind.Wir haben auch darauf hingewiesen, dass in der Schweiz im Moment die Gesetze überarbeitet werden und die bisher vorhandenen Gesetze in einem Gesetz zusammengeführt werden sollen. Diesbezüglich werden wir diese Entwicklungen abwarten und schauen und eventuell dann unsere zwei Gesetze - das Eisenbahngesetz und dieses Personenbeförderungsgesetz - vielleicht auch zusammenführen in ein Personenbeförderungsgesetz im Generellen, das dann die Eisenbahnen, die Trams, die Skilifte und alles und die Personenbeförderung auf der Strasse umfasst. Aber ich glaube, mit Ihrem Vorschlag treffen Sie auch nicht den Inhalt dieses Gesetzes.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Egon Matt, den Titel des Gesetzes neu zu formulieren, so dass es heisst: «Gesetz über die Personenbeförderung auf der Strasse», zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Dann stimmen wir über Art. 1 ab. Wer Art. 1 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich beantrage, unter Abs. 2 Bst. b, den Teil nach dem Komma, also «wenn die öffentlichen Transportunternehmungen keine oder keine genügenden Verkehrsverbindungen anbieten» zu streichen. Es würde dann heissen, dass der Mitfahrerverkehr bewilligungsfrei ist. Es sollte meiner Meinung nach auch möglich sein, dass jemand, der regelmässig jemand in seinem Privatwagen mitnimmt zur Arbeitsstätte und zurück, dafür vom Mitfahrer etwas bekommen kann, auch wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung besteht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit dem Antrag des Abg. Egon Matt, in Art. 4 Abs. 2 Bst. b nur zu formulieren «der Mitfahrerverkehr» einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Wir stimmen ab über Art. 4. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Art. 5 Abs. 1 beinhaltet auch, dass die Liechtenstein Bus Anstalt jetzt neu auch für den, wie er bisher genannt wurde, Werkverkehr verantwortlich ist, ohne dass dafür irgendwelche Kosten von den Betrieben übernommen werden müssten - oder es wird zumindest offen gelassen. Ich stelle das hier nur fest, weil ich unter Kapitel 8, Tarife, dann einen Abänderungsantrag in dieser Richtung stellen werde.Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist nicht ganz korrekt. Hier heisst es ja in Art. 5 Abs. 1, dass Personenbeförderung gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c gemeint ist, und das heisst der Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs. Der Werkverkehr ist aber unter Bst. e in Art. 2 definiert. Der Werkverkehr, von dem Sie gesprochen haben, fällt da nicht darunter. Es ist aber so, dass der Werkverkehr im Sprachgebrauch unterschiedliche Bedeutungen hat. Ich verstehe das so, dass Sie mit Werkverkehr Personentransporte verstehen, die im Auftrag einer Firma durchgeführt werden, dass Sie das darunter subsumieren und das betreffend Tarife abgeändert haben möchten. Der Werkverkehr, wie er hier definiert ist, ist ein Personentransport, der mit Bussen oder Beförderungsmitteln stattfindet, die der Firma gehören und kein wesentlicher Erwerbzweig dieser Firma sind. Also diesbezüglich muss man diese zwei Dinge unterscheiden.Abg. Egon Matt:
Es ist genau so. Ich habe damit die Sonderform des Linienverkehrs gemeint, nämlich die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Ich habe deshalb gesagt, was man bisher unter Werksverkehr verstanden hat, also im Prinzip die Firmenbusse, die werden jetzt hier miteinbezogen in den Auftrag der Liechtenstein Bus Anstalt. Sie werden also quasi dem öffentlichen Verkehr zugeschlagen, ohne dass da irgendwelche finanziellen Abgeltungen geregelt sind.Regierungsrat Norbert Marxer:
Sie haben soeben von Firmenbussen gesprochen. Das ist vermutlich auch wieder ein schwieriger Begriff. Wenn die Presta, die Hilcona oder die Hilti AG ihre Firmenbusse haben, das ist der Werkverkehr gemäss diesem Gesetz und gemäss der Richtlinie. Aber wenn ein Auftrag erteilt wird an ein Busunternehmen und das z.B. im Auftrag der Hilti AG oder Hilcona durchgeführt wird, dann ist das der sogenannte Arbeitnehmerverkehr, der nun neu unter diesem Art. 2 Abs. 1 Bst. c fällt und es betrifft dann genau diesen Verkehr. Es ist aber genau im Sinne dieser neuen Ausrichtung, dass die Liechtenstein Bus Anstalt diese Koordination vornehmen soll. Es geht ja um den öffentlichen Verkehr im bisherigen Rahmen,d.h. diese Postautos, dann den Schülerzubringerverkehr und auch den Arbeitnehmerverkehr. Hier besteht die Möglichkeit, dass man Synergien nützt, dass man das ganze Angebot in diesem Bereich optimal aufeinander abstimmt. Und deshalb macht es sehr grossen Sinn, dass das Ganze von der Liechtenstein Bus Anstalt in Zukunft koordiniert und optimiert wird.Betreffend Finanzen, das ist ein separates Thema. Aber dieser Artikel soll so stehen bleiben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Ich habe zwei Abänderungsanträge. Der erste Antrag betrifft Abs. 1. Hier soll es heissen: «Die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge gemäss Art. 6 Abs. 2 unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen», d.h. «Ausschreibung und» wird einzufügen sein.Der zweite Abänderungsantrag betrifft Abs. 3. Da ist ein neuer Bst. c einzufügen. Der Text lautet wie folgt: «Vorschriften, die sicherstellen, dass die bisherige Qualität im Linienverkehr hinsichtlich Fahrkomfort, Sicherheit und Umwelt beibehaltenwird». Dieser Zusatz ist auf eine Anregung von Betroffenen zurückzuführen. In den ganzen Diskussionen wurde immer wieder betont, dass die bisherige Qualität erhalten werden soll, und dient nur dazu, diese mündlich geäusserten und auch im Bericht und Antrag niedergeschriebenen Feststellungen hier im Gesetz ausdrücklich zu verankern. Es ist ein grosses Anliegen, dass durch die Umstrukturierung im Personenbeförderungsbereich die hohe Qualität des ÖV bei uns im Land erhalten bleiben soll.Abg. Rudolf Lampert:
Ich begrüsse diesen Zusatz c, den der Herr Regierungsrat jetzt eingebracht hat. Ich habe neben einigen Fragen noch einen Antrag. Eine Frage richtet sich nach dem Mindestlohn in Abs. 3 Bst. b. Deckt sich dieser Mindestlohn mit den Ausführungen in Abs. 4, wo es lautet: «zu den bisherigen Bedingungen»? Werden diese Mindestlöhne entsprechend diesen bisherigen Bedingungen festgelegt oder wie sieht das aus? Das kommt natürlich dann irgendwie einer Besitzstandswahrung der bisherigen Angestellten gleich.Dann bezüglich Qualität, Neuanschaffungen, usw. hat der Herr Regierungsrat jetzt ausgeführt, dass dort dieser Buchstabe c eingeführt wird.Dann habe ich eine Frage bezüglich Abs. 5: Hier steht: «Die Übernahme bzw. die Übergabe erfolgt zum kalkulatorischen Resttilgungswert der Fahrzeuge». Wird bei diesem kalkulatorischen Resttilgungswert der Standard berücksichtigt? Beispielsweise wenn Klimaanlagen da sind, wenn Niederflurbusse, welche ja heute vorgeschrieben sind, welche vielleicht später nicht mehr vorgeschrieben sind, dass, wenn Niederflurbusse bestehen, dass dieser kalkulatorische Resttilgungswert eben auf der aktuellen Ausführung berechnet wird.Dann möchte ich anregen, hier einen neuen Abs. 3 einzufügen, der analog Art. 47 Abs. 3 lautet: «Bei der Ausschreibung der Subunternehmerverträge werden die betriebsnotwendigen Liegenschaften mit dem Einverständnis der bisherigen Subunternehmer zu einem von der Regierung festgelegten Marktwert für einen Zeitraum von drei Jahren von der LBA gemietet und dem Subunternehmer beigestellt». Es ist exakt derselbe Wortlaut, wie bei Art. 47 Abs. 3, nur das Wort «ersten» ist gestrichen. Der Grund liegt darin, dass wir nicht nur mit einer Übergangsbestimmung leben können. In zehn Jahren, wenn ein neuer Vertrag mit einem neuen Unternehmer ausläuft, steht dieser genau vor denselben Übergangsproblemen wie die heutigen Unternehmer.Wenn wir das nicht so regeln, hätte das zur Folge, dass beispielsweise nach Ablauf von ca. sieben Jahren der Unternehmer nichts mehr investieren kann, weil er nicht mehr weiss, was er mit dieser Liegenschaft anfangen soll. Dies hätte ganz klar eine Einbusse in der Qualität zur Folge, weil hier ganz spezifische Sachen angeschafftwerden müssen, welche nur diesem Zweck dienen. Wenn wir hier diese Übergangslösung nur für die erste Übergabe regeln, so sehe ich ganz klar Qualitätseinbussen. Mit dem Einfügen dieses Abs. 7 könnten wir das regeln, dass wir eben auch dem nächsten Unternehmer ermöglichen, auch gegen Ende der zugesicherten Vertragszeit trotzdem noch Investitionen zu tätigen. Wir haben ja eine ähnliche Lösung bei den Bussen. Da haben wir das geregelt, aber nicht bei den Liegenschaften, bei den Investitionen. Bei den Bussen haben wir geregelt, dass diese Busse an den neuen Subunternehmer weitergegeben werden. Hier bei den Liegenschaften, wo auch spezifische Investitionen getätigt werden, haben wir das Ganze einfach nicht geregelt.Abg. Marco Ospelt:
Ich habe zunächst eine Frage an die Regierung betreffend diesen Art. 7 Abs. 4, wo festgelegt ist, dass das Personal zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen sei. Meine Frage geht dahin: Wie lange muss dieses Personal dann zu den bisherigen Bedingungen auch beschäftigt werden? Kann prinzipiell ein neuer Subunternehmer das Personal übernehmen und ihm innerhalb' der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsvertrag mit neuen Bedingungen dann anbieten - oder wie lange läuft die Schamfrist?Abg. Elmar Kindle:
Ich habe hier speziell Mühe mit dem Art. 7, dem auch zuzustimmen. Ich glaube, dass speziell in Abs. 4 und Abs. 5 hier für mich etwas verzerrende Voraussetzungen geschaffen werden bezüglich Lohn, bezüglich Versicherungen, bezüglich der Übernahme des Fuhrparks. Ich spreche mich einfach für einen offenen und fairen Wettbewerb aus, bei dem auch mit gleich langen Ellen gemessen wird: Für den Subunternehmer, der offerieren möchte und für denjenigen, der jetzt diese Dienste anbietet.Abg. Paul Vogt:
Ich spreche mich dafür aus, dass man überall, wo das überhaupt nur möglich ist, den bisherigen Wagenführer eine Besitzstandsgarantie abgibt. Dazu habe ich zwei Fragen. Einmal ist in einem Brief der Wagenführer an die Abgeordneten davon die Rede, dass die Regierung die Möglichkeit sieht, dass die Wagenführer in der staatlichen Pensionskasse bleiben können. Ich würde von der Regierung gerne wissen, ob das möglich ist, ob man dieses Versprechen einlösen kann.Die zweite Frage bezieht sich auch auf die Mindestlöhne. Kann man das so verstehen, dass die bisherigen Anstellungsbedingungen oder Lohnbedingungen gleichzeitig die Mindestlöhne sein sollen?Eine andere Frage habe ich zur Formulierung im neuen Zusatz der Regierung: «bisherige Qualität». Ich glaube, das ist eine sehr zeitgebundene Formulierung. Ich habe diesen Antrag leider nicht in schriftlicher Form vorliegen, aber ich glaube, dass es etwas problematisch ist, wenn man das immer nur aufgrund des jetzigen Augenblicks definiert. Die «Qualität» müsste man genereller formulieren.Abg. Ingrid Hassler:
Im Abs. 1 ist die Vergabe nach dem Öffentlichen Auftragswesen verankert. Das ist selbstverständlich. Das würde mich jetzt interessieren, dass es selbstverständlich nur bei Gegenrecht gehandhabt wird, vor allem aus den beiden Nachbarländern Österreich und Schweiz. Ich möchte wissen, ob das stimmt und inwieweit die Schweiz, die ja auch im Umbau ist von ihrem öffentlichen Verkehr, unseren Unternehmern Gelegenheit gibt, hier teilzunehmen.Das Zweite ist das C 9, die Personalvorschriften. Die werden gemäss 1. Lesung ja 1999 noch einmal seitens der schweizerischen PTT neu angepasst. Die sind hier hinten im Inhaltsverzeichnis dargelegt; inwieweit diese C 9 Vorschriften und das Lastenheft unserer LBA als Grundlage dienen oder allenfalls ganz übernommen werden.Und das Dritte ist auch, dass ich es als eine Art Mangel betrachte, wenn im Art. 7 wegen der weiteren Übernahme auch der Betriebsstätten, die ja nicht unwesentlich sind, keine weitere Vorlage im Gesetz ist. Wir haben eine weitere Lösung wegen der Übernahme des Fuhrparkes. Aber für das braucht es ja auch grosse Liegenschaften und Unterkünfte.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für das Wort. Es sind hier verschiedene Fragen von verschiedenen Abgeordneten angesprochen worden, die irgendwie zusammenhängen. Ich versuche, das zusammenfassend zu beantworten. Es ist generell so, dass man unterscheiden muss zwischen der erstmaligen Vergabe und dann bei der nächsten Vergabe wieder in 10 Jahren. Es ist so, dass zuerst zum Thema betreffend Übernahme des Personals, ob hier ein Mindestlohn vorgesehen sei, wie das genau funktioniere. Es ist so: Die jetzigen Wagenführer haben Verträge mit den Postautohaltern und darin sind ausführliche Bestimmungen enthalten, vor allem diejenige, die in den C 9 Vorschriften enthalten sind.Die Frage ist nun, was es heisst: Zu den bisherigen Bedingungen. Es ist so, dass der neue Subunternehmer in diese Verträge eintreten müsste, d.h. zu den bisherigen Bedingungen. Aber es ist auch in diesen bisherigen Bedingungen eine Kündigungsfrist. Ich weiss nicht, sind es 2 - 3 Monate. Das wären die bisherigen Bedingungen. Und so kann es natürlich nicht sein, dass diese Wagenführer übernommen werden, dann gleich neue Verträge angeboten bekommen oder sogar auf die Strasse gestellt werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass hier neu in diesem Abs. 3 unter dem Buchstaben e das Dienstverhältnis des Wagenführers aufgenommen wurde. Da ist die Rede dann von Ausbildung und Mindestlohn.Zum Thema «Mindestlohn» ist zur Zeit ein Missverständnis, dass sich dieser Mindestlohn nicht am Mindestlohn orientiert, der im Transportgewerbe angeboten wird. Es ist ganz klar, dass diese Fahrer des ÖV, diese Wagenführer sehr zuverlässige Arbeit leisten müssen. Sie haben Ausbildungen hinter sich. Also die Anforderung an dieses Personal ist bedeutend höher als für Personal im normalen Transportgewerbe. Diesbezüglich wird beim Liechtensteinischen Arbeitnehmerverband diskutiert, eine neue Sektion zu gründen, eine Sektion ÖV, um Bedingungen, Verträge betreffend diese Angestellten usw. auszuarbeiten. Wir begrüssen, dass hier dieser Rahmen gestellt wird.Wenn man von diesem Mindestlohn redet, ist es sicher nicht so, dass man von diesem Mindestlohn im Transportgewerbe redet, sondern das wäre dann dieser Mindestlohn für das Personal im öffentlichen Verkehr. Wir gehen davon aus, vor allem aufgrund der Qualifikationen, die diese Wagenführer haben müssen, dass sich dieser Mindestlohn in der Gegend des heutigen Lohnes orientieren wird. Es ist also nicht so, dass in Zukunft diese Wagenführer mit Dumpinglöhnen bedient werden. Aber es ist ganz klar: Wir wollen sonst die normale Arbeitsgesetzgebung zur Anwendung bringen und nicht eine praktische Garantie für 5 oder 10 Jahre geben, dass die Wagenführer eine unkündbare Stellung hätten. Diesbezüglich müssen wir darauf achten, dass diese Arbeitskräfte den anderen Arbeitskräften im Lande auch gleichgestellt werden.Der Abg. Lampert hat dann noch den Abs. 5 angesprochen, wo es um den kalkulatorischen Resttilgungswert geht. Es ist so, dass dieser Fuhrpark zu einem bestimmten Wert angeschafft wird. Es sind vielleicht CHF 500'000 für einen Bus und das wäre der Wert, von dem aus dann abgeschrieben wird, d.h. wenn auf 12 Jahre abgeschrieben wird, wird linear jedes Jahr ein Zwölftel abgeschrieben. Nach 12 Jahren wäre dieser Bus dann auf Null abgeschrieben. Das ist also darunter zu verstehen. Es ist also abhängig vom Wert des Fahrzeuges. Wenn es ein teureres Fahrzeug ist, wird es ein höherer Wert sein. Ein günstigeres Fahrzeug wird einen kleineren Wert haben.Dann wurden noch die Liegenschaften angesprochen. Ob nicht die Übergabe in zehn Jahren ähnlich ausgestaltet werden soll wie die mögliche Übergabe, die in drei Jahren stattfinden wird. Es ist so: Die bisherigen Postautohalter hattenVerträge mit der Schweiz. Aus dieser Tradition war es üblich, dass die Verträge alle 10 Jahre wieder verlängert wurden. Sie konnten sich auf diese langfristige Beziehung verlassen. Nachdem wir diese Gesetzesänderung hier in Vorschlag bringen, müssen wir dieser Situation speziell Rechnung tragen. Ich denke, mit dem Vorschlag, den wir hier, vor allem in Art. 7, aber was die Übergangsbestimmungen in Art. 47 betrifft, auf die bisherige Situation Rücksicht nehmen, was die Wagenführer und auch die Postautohalter betrifft.Bei der Übernahme des Fuhrparks soll eben zu diesem kalkulatorischen Resttilgungswert abgerechnet werden. Aber bei der erstmaligen Vergabe, da es relativ kurzfristig und von diesen Postautohaltern nicht planbar war, dass wir hier eine spezielle Lösung ausgearbeitet haben, die aber nur bei dieser erstmaligen Vergabe stattfinden soll. In diesem Bereich ist generell das Problem zwischen Liberalisierung und möglichst viel frei geben und Sicherheit für die Wagenführer und auch Postautohalter. In dieser Situation haben wir einen Vorschlag, der diesen verschiedenen Anliegen gerecht wird. Aber für die Zukunft, für die generelle Ausschreibung - und darum geht es hier in diesem Artikel 7 - müssen wir gewisse Freiheiten, gewisse Spielräume offen lassen, damit auch der unternehmerische Drang hier zu guten Ergebnissen führen kann und auch wir ein gutes Angebot in diesem Bereich dann bekommen werden.Der Abg. Kindle hat noch davon gesprochen, dass gleich lange Ellen für die verschiedenen Wettbewerber gelten sollen. Ich glaube, mit dieser Vorlage haben wir es geschafft, dass sowohl das Treu und Glauben-Prinzip für die bisherigen als auch die Chancen für die weiteren privaten Busunternehmer gewahrt sind, dass alle eine Möglichkeit haben, diesbezüglich diesen Auftrag bei der nächsten Vergabe auch zu bekommen.Die Abg. Ingrid Hassler hat noch das Gegenrecht angesprochen. Es ist so, dass das im Gesetz und auch in der Verordnung zum öffentlichen Auftragswesen geregelt ist. Da ist dann von einem nicht nur rechtlichen, sondern von einem faktischen Gegenrecht die Rede. Ich glaube aufgrund dieser Formulierung in diesem Gesetz ist eben auch das faktische Gegenrecht gewährt.Dann wurde noch die Pensionskasse angesprochen. Ich glaube, da wird der Regierungschef dann noch Ausführungen diesbezüglich machen.Ein weiteres Thema betraf die C 9 Vorschriften, wie stark diese Eingang finden werden in das Lastenheft. Dieses Lastenheft ist speziell auf die Situation in der Schweiz ausgerichtet. Diesbezüglich sind sicherlich einige Anpassungen notwendig, wenn das im Lastenheft der LBA aufgenommen werden soll. Es ist sicher eine gute Grundlage. Wir haben das auch im Anhang aufgeführt, welche Aspekte hier berücksichtigt werden. Wir sind sicher, dass die vielen Themen - ich denke an die Weiterbildung oder allgemein an die Anstellungsbedingungen -, dass diese sicherzum grossen Teil Eingang finden werden in dieses Lastenheft. Dabei ist ganz klar, dass wir eine Liechtenstein-spezifische Anpassung vornehmen müssen.Nach meinen Notizen habe ich alle Punkte erwischt. Eine Frage müsste ich vielleicht noch etwas genauer ausführen, und zwar die Situation in der Schweiz, wie es da mit den Vergaben steht. Ich habe vorhin kurz gesagt: Bisher war es üblich, dass die PTT ihre Verträge nach 10 Jahren, wenn sie mit dem Postautohalter zufrieden war, an denselben weiter vergeben hat. Diesbezüglich ist auch einiges im Umbruch in der Schweiz. Das betrifft diese Vorschriften aber auch die generelle Vergabepraxis. Uns ist aber nicht bekannt ist, dass hier eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat. Aber diesbezüglich ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren, wenn diese Liberalisierung auch in der Schweiz stattfindet, dass diesbezüglich auch mit öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen ist. Ich denke, dann wird dieses ÖAWG und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz hier auch entscheidend dafür sein, wie stark unsere Unternehmen hier eine Chance haben, diesbezügliche Aufträge zu bekommen. Danke.Regierungschef Mario Frick:
Dem ist wenig beizufügen. Ich werde nur zu zwei Aspekten, die meine Ressorts betreffen, etwas sagen, nämlich zum Pensionsversicherungsgesetz und zwei Bemerkungen zum öffentlichen Auftragswesen.Zuerst zum Pensionsversicherungsgesetz: Gemäss den Auskünften des Stiftungsrates der Stiftung Pensionsversicherung für das Staatspersonal ist es möglich, dass die Bisherigen auf jeden Fall in der Stiftung, in der Kasse, verbleiben. Man wird sicher Regelungen treffen müssen, wenn dannzumal auf einer neuen gesetzlichen Basis neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazustossen. Dort sind auf jeden Fall entsprechende Abklärungen zu treffen. Es ist ja auch so, dass das Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal aus verschiedenen anderen Gründen vermutlich nächstes Jahr sowieso anzupassen sein wird, sodass man sich dann noch Gedanken machen kann, wie zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von allfällig neuen Subunternehmen oder auch, wenn es die Bisherigen sind, hier aufgenommen werden können oder nicht. Jedenfalls gemäss Auskunft der Stiftung ist es für die Bisherigen auf jeden Fall möglich.Dann zu den Fragen, welche die Vergabevoraussetzungen erfüllen: Da hat Regierungsrat Marxer schon das Allermeiste gesagt. Ich möchte vielleicht einen Aspekt noch etwas betonen, und zwar einen Aspekt, der auch aus dem Votum des Abg. Elmar Kindle deutlich geworden ist. Auf der einen Seite soll ja Wettbewerbe eingeführt werden - auch in diesem Bereich. Wettbewerb ist an sich ein schönes Ziel, ist anerkannt in einer Marktwirtschaft mit Adjektiven, also in einer sozialen Marktwirtschaft, in einer nach hoffentlich ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ausgerichteten Marktwirtschaft. Wettbewerb kann aber selbstverständlichweh tun. Das ist ja auch der Grund, dass Kartelle gebildet werden, Preisabsprachen gemacht werden, dass man dem Wettbewerb immer wieder aus dem Wege geht. Wir haben also dieses eine Prinzip.Auf der anderen Seite haben wir auch das Prinzip der Besitzstandwahrung. Wir haben das Prinzip, dass eben diese Marktwirtschaft, dieser Wettbewerb mit Adjektiven wie sozial, wie verträglich, abgefedert sein muss. Und in diesem Bereich bewegen wir uns. Klar ist, dass bei der ersten Ausschreibung berücksichtigt werden muss, dass gewachsene Strukturen bestehen. Deswegen ist es möglich und auch EWR-konform, hier sicherlich sachgerechte, spezifische Regelungen einzuführen, wie beispielsweise die Regelung, dass auf Wunsch der bisherigen Subunternehmen die Auflage eingeführt werden, dass die ersten drei Jahre die bestehenden Liegenschaften zwangsweise faktisch gemietet werden müssen. Das ist sicherlich bei dieser ersten Übergabe möglich. Für spätere sicherlich nicht mehr. Es sind dann auch gänzlich andere Sachverhalte vorliegend. Jeder weiss dann, was die Bedingungen sind. Jeder weiss, dass die Vertragsdauer 10 Jahre sein wird. Weiters wird es auch möglich sein, die Ausschreibung entsprechend frühzeitig vorzunehmen, sei es nach sieben oder acht Jahren, damit eine Planung vernünftig möglich ist. Das wird dann Aufgabe der Liechtenstein Bus Anstalt sein.Ähnliches betrifft auch die Löhne, etc., das Personal. Regierungsrat Marxer hat ausgeführt. Es gibt so etwas wie eine grundsätzlich Ausrichtung, nämlich die, dass die bisherigen Löhne in der heutigen Höhe ungefähr beibehalten werden. Es kann dort gewisse Schwankungen geben. Nur durch Abs. 3 Bst. b ist das sehr stark eingebettet und in keinem Fall auf den Höhen, die zum Teil im Gewerbe heute herumgeboten werden. Also man kann auf jeden Fall garantieren, dass schon aufgrund der besonderen Verantwortlichkeit, der besonderen Strukturen und Rahmenbedingungen die Löhne in ähnlicher Höhe wie heute sein werden. Eine absolute Garantie kann es nicht geben. Das ist eben der Aspekt, den wir durch den Wettbewerb berücksichtigen müssen. Aber in der Gegend der heutigen Höhe auf jeden Fall.Dann zu einem wichtigen Aspekt auch, des Gegenrechts. Auch das wurde schon ausgeführt. Es muss das tatsächliche und rechtliche Gegenrecht gewährt sein. Und da wird man sehr, sehr genau schauen, ob in diesen Bereichen die Unternehmer aus ausländischen Staaten, die sich bewerben, auf Staaten zurückgreifen können, die wirklich volles Gegenrecht geben, und zwar nicht bloss rechtlich vorgeschrieben, sondern auch tatsächlich ausgeübt. In diesem Sinne, denke ich, dass die wenigen notwendigen Ergänzungen gemacht worden sind.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat Marxer. Sie hätten mich falsch verstanden, wenn ich unternehmerischen Drang unterbinden möchte. Ganz im Gegenteil, ich möchte unternehmerischen Drang fördern. Aber genau dadurch, dass diese Abnahmegarantie bzw. diese Mietgarantie eingeführt würde, nicht nur jetzt für die nächste Übernahme, sondern auch für künftige Übernahmen von anderen Gewerbetreibenden, genau dadurch wird ja der unternehmerische Drang gefördert. Für mich ist der öffentliche Verkehr Teil einer Verkehrspolitik. Die Qualität des öffentlichen Verkehrs ist für mich auch eine Begleitmassnahme zu Parkplatzbewirtschaftung und übrigen Verkehrsmassnahmen. Deshalb möchte ich auch, dass der Standard, den wir heute haben, auch in der Infrastruktur um die Busse herum, seien das in den Servicewerkstätten usw., erhalten bleiben kann. Und wenn wir - ich habe das vorhin ausgeführt - wenn wir einfach diesen Personen nach 10 Jahren keine Gewähr mehr geben können, dass das zwei bis drei Jahre weiterläuft, so sehe ich die Gefahr, dass der Unterhalt nicht mehr so gewährleistet ist, wie er heute ist. Deshalb stehe ich zu meinem Antrag, dass auch in 10 Jahren für die nächste Übernahme das gewährleistet sein muss.Ich habe noch vergessen, einen Antrag zu stellen. In Art. 7, Abs. 5. wird es der LBA überlassen, im Rahmen der Ausschreibung den Fuhrpark zu übernehmen oder nicht. Meines Erachtens muss hier aus dieser Kann-Bestimmung eine Muss-Bestimmung gemacht werden, dass die LBA nicht einfach freie Hand hat: Ja, es ist uns jetzt genehm, dass der nächste Subunternehmer das übernehmen kann oder nicht, sondern dass der nächste Subunternehmer das übernehmen muss, wenn der bisherige Subunternehmer sein Einverständnis gibt. Deshalb beantrage ich in Abs. 5, erste Zeile, wie folgt abzuändern: «Die LBA muss im Rahmen der Ausschreibung» und dann die übrigen Ausführungen.Abg. Elmar Kindle:
Ich glaube eben nicht, dass hier mit gleich langen Ellen gespielt wird. Und zwar einfach aus dem einfachen Grund: Wir sprechen hier von Buschauffeuren oder Postautochauffeuren. Derjenige, der heute einen Reisecar bewegt, ist ebenfalls eine sehr qualifizierte Person. Er muss auch eine Prüfung ablegen, und, und. Nur ist einfach das Faktum das, dass derjenige, der in der Privatwirtschaft arbeitet, der einen solchen Reisecar bewegt, bei weitem nicht den Lohn hat, den jetzt ein Buschauffeur hat. Da ist einfach eine Diskrepanz vorhanden, dass hier nicht mit gleich langen Ellen gespielt werden kann für den Subunternehmer, der hier offerieren möchte. Ich sehe schon das Problem, das hier entsteht, dass die Besitzstandswahrung ein Problem für die jetzigen Buschauffeure ist. Aber hier ist einfach das Problem vorhanden, dass wir auf der einen Seite das Problem des Subunternehmers aus der Privatwirtschaft, wenn er neu offerieren möchte, und die jetzt bestehenden Löhne. Da ist ein Ungleichgewicht vorhanden, ausser Sie können mirsagen, dass es bei den Löhnen nicht so grosse Unterschiede gibt. Aber wie ich informiert bin, sind doch grosse Unterschiede da.Abg. Johannes Matt:
Ich finde die Mindestlohnvorschriften, die hier in Art. 7 Abs. 3 lit. b festgehalten sind, für sinnvoll, denn wir haben dieses System gezüchtet. In diesem System haben die Mitarbeiter grosse Dienste geleistet. Diese Mitarbeiter haben sich aufgrund der Ausbildung und ihrer Tätigkeit an diese Standards gewöhnt. Meine Frage geht nur dahin: Wie lange können wir aber diese Mindestlohnvorschriften beibehalten? An was für eine zeitliche Dimension denkt die Regierung für diese Vorschriften im Lastenheft? Wird das für die ganze Dauer von 10 Jahren gewährleistet werden, oder kann es auch so sein, dass die Regierung gedenkt, das nach 1, 2, 3 Jahren abzuändern? Wenn das so wäre, dann hätten die jetzt in diesem Betrieb arbeitenden Personen ja keine Sicherheit. Dann wäre es nur eine Verschiebung des Problems.Abg. Ingrid Hassler:
Zuerst möchte ich noch nachholen, was ich bei meiner ersten Wortmeldung vergessen habe, nämlich der Regierung zu danken, dass sie im Rahmen der Übergangsbestimmungen eine Lösung gesucht hat bezüglich der Übernahme der Fuhrparksachen und der Liegenschaften im Sinne der jetzigen Betreiber.Das Zweite ist: Den Antrag des Abg. Rudolf Lampen, den Abs. 3 von Art. 47 für die weitere Zukunft nach vorne zu nehmen. Diesen Antrag hätte ich unterstützen können, aber natürlich nur, wenn er ihn in der Kann-Bestimmung vorne hineinsetzt.Und das Dritte - und das ist mir das Wichtigste - noch einmal diese C 9: Wenn Sie im Abs. 4 von Artikel 7 schreiben: «in jedem Fall zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen», dann heisst das in meinem Verständnis, dass Sie 1999 und auch später, wenn der Übergang auf die neuen Subunternehmer ist zu den Personalvorschriften des C 9, das Sie dann im Jahre 1999 und im Jahre 2000 ja haben, dieses Vertragsverhältnis für Postautohalter und Dienstverhältnis der Wagenführer der Postautohalter mit all diesen Inhalten übernehmen müssen. Sonst kann ich den Abs. 4 nicht verstehen. Ich gehe davon aus, dass Sie einmal für die erste Zeit nach Übernahme dieses C 9 haben und erst danach die im Lastenheft auf dieser Basis ausgearbeiteten neuen, modifizierten, auf Liechtenstein ausgerichteten Bedingungen, angefangen von ihren Pflichten und Rechten über die Arbeitszeit, die Löhne usw., einzuhalten haben. Ist dieses Verständnis richtig, dass dieses C 9 auf den Abs. 4 direkt wirkt?Abg. Paul Vogt:
Ich möchte noch einmal einen Appell an die Regierung richten - auch wenn das offenbar auf offene Ohren stösst -, dass Regelungen für die Wagenführer gefunden werden, die auch die Wagenführer zufriedenstellen. Davon profitieren letztlich die Kunden und das dient dann auch dem Ansehen des öffentlichen Verkehrs.Ich möchte einen Abänderungsantrag zum Zusatzantrag der Regierung stellen. Ich habe bereits durchblicken lassen, dass ich diesen Antrag der Regierung, der heute mündlich vorgetragen wurde, und den ich in der Zwischenzeit auch in einem Brief gefunden habe, technisch unglücklich formuliert ist. Es würde also heissen, so wie es jetzt formuliert ist: «Das Lastenheft enthält insbesondere Bestimmungen über Vorschriften, die sicherstellen, dass die bisherige Qualität im Linienverkehr hinsichtlich Fahrkomfort, Sicherheit und Umwelt beibehalten wird». Ich möchte das nicht alles im Detail begründen, was da alles unglücklich ist in meinen Augen, sondern meinen Antrag formulieren. Das würde dann heissen: «Das Lastenheft enthält insbesondere Bestimmungen über c: die Qualitätsstandards, insbesondere in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz».Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte noch eine Präzisierung bzw. eine Berichtigung anbringen. Ich habe vorhin bei meinem Antrag gesagt, die Lie-Bus-Anstalt. Es handelt sich um die Liechtenstein Bus Anstalt, also die LBA. Es gibt ja eine zweite Unternehmung, die heisst Libus AG, damit das nicht verwechselt wird, einfach für das Protokoll. Gemeint war die Liechtenstein Bus Anstalt, also die LBA.Dann noch zur Äusserung der Abg. Hassler: Diese Muss-Bestimmung, die ich ausgeführt habe, die bezieht sich auf Abs. 5, die ich hier beantragt habe. Einfach um das auch noch zu bereinigen. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja aber die von Ihnen formulierte Abänderung des neuen Abs. 3 ist inhaltlich genauso eine Mussbestimmung, Herr Abg. Lampen. Wenn Sie dort formulieren: «Bei der Ausschreibung der Subunternehmerverträge werden die betriebsnotwendigen Liegenschaften mit dem Einverständnis der bisherigen Subunternehmer zu einem von der Regierung festgelegten Marktwertpreis für eine Zeit von 3 Jahren von der LBA gemietet und dem Subunternehmer beigestellt», dann hat das zu geschehen, vorausgesetzt, die bisherigen Subunternehmer stimmen zu, genauso wie beim Abs. 5.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für das Wort. Ich möchte der Abg. Hassler bestätigen, dass diese C 9 Vorschriften gültig sein werden bis Mitte 2001, weil die Neuvergabe auf diesen Zeitpunkt erfolgen wird. Es ist so, dass diese Verträge, die die Wagenführer und Postautohalter haben, dass auf diese eingetreten wird. Damit ist automatisch auch gewährleistet, dass diese C 9 Vorschriften bis zu diesem Zeitpunkt Bestand haben werden. Die Neuvergabe oder die Vergabe auf den Zeitpunkt 2001 - also Mitte 2001 - für diese Neuvergabe ist dann das Lastenheft entscheidend, also was in diesem Lastenheft festgehalten ist.Und ich möchte dem Abg. Lampert diesbezüglich eine Aussage machen. Ich verstehe seine Ausführungen nicht ganz. Er spricht von unternehmerischem Drang. Aber da sollen der Fuhrpark übernommen werden, sollen die Liegenschaften mietweise zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Art und Weise, wenn alles praktisch vorgegeben ist, dann wird der wirkliche Spielraum für den Unternehmer sehr stark eingeschränkt. Ich glaube, mit dieser Lösung, die wir hier vorgeschlagen haben: Wir nehmen Rücksicht auf die Vergangenheit und haben eine spezielle Übergangsbestimmung im Art. 47. Aber für die Zukunft möchten wir nicht so eng alles formulieren, möchten wir dem unternehmerischen Denken mehr Raum geben. Und es ist so, dass dann im Lastenheft auch festgehalten ist: Jeder, der sich um diesen Auftrag bewirbt, weiss dann, was auf ihn wartet, wie sich die Vertragsbedingungen während dieser ganzen Zeit ausgestalten werden.Der Abg. Elmar Kindle hat das Ungleichgewicht angesprochen. Ich weiss nicht, da muss vermutlich ein Missverständnis vorliegen, weil, wenn diese Ausschreibung stattfindet, dann ist auch ganz klar festgehalten, auf was sich dieser Bewerber dann einlässt. Also dieses Lastenheft, das dann die Qualität vorschreibt, das die Ausbildung der Wagenführer vorschreibt, das den Mindestlohn der Wagenführer vorschreibt. Das heisst also: Die bisherigen Postautohalter haben die genau gleichen Voraussetzungen wie die neuen privaten Unternehmer. Diesbezüglich sind also gleiche Spiesse vorhanden.Dann war noch eine Frage betreffend Mindestlohn, wie lange das beibehalten werden soll. Wir haben ausgeführt, dass diese Mindestlöhne, wie sie vorgesehen sind, wohl begründet sind aufgrund der Verantwortung und auch der Ausbildung, die diese Wagenführer hinter sich haben müssen. Deshalb ist es nicht ein Geschenk, sondern es ist etwas, das diese Personen auch verdienen. Es ist ganz klar, dass das auf die ganze Zeit dieses Vertrages ausgedehnt wird, dass es also für die ganze Dauer Bestand haben muss.Der Abg. Paul Vogt hat einen Abänderungsantrag gemacht. Aufgrund seines ersten Votums habe ich auch schon meinen Abänderungsantrag kurz umformuliert. Aber ich bin mit seiner Formulierung einverstanden und unterstütze diesen Abänderungsantrag.Betreffend Wagenführer möchte ich noch festhalten: Ich habe im letzten Dezember schon im Vorfeld dieser Erarbeitung der Gesetzesvorlage mit einer Delegation gesprochen und ihnen auch versprochen, dass ich vorgängig der Ausschreibung nochmals mit ihnen zusammenkomme, um wirklich die wichtigen Anliegen entgegennehmen zu können, genau zu wissen, wie ist die Situation, was sind die Anforderungen? Diesbezüglich werden wir uns sicher Mühe geben, dass man diesen speziellen Bedingungen auch gebührend Rechnung trägt.Die Korrektur betreffend Libus oder LBA hat der Abg. Lampert schon gemacht. Das muss ich in dem Fall nicht mehr nachholen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Verstehe ich Sie richtig, Herr Regierungsrat. Sie ändern den Regierungsantrag neuerlich ab betreffend Abs. 3 Bst. c im Sinne des vorgesehenen Antrages des Abg. Paul Vogt. Der Antrag hat gelautet, wenn ich mich richtig erinnere, bitte verbessern Sie mich: «... die Qualitätsstandards, insbesondere im Bereich Fahrkomfort, Sicherheit und Umwelt, sicherstellt».Abg. Paul Vogt:
«im Bereich Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz».Landtagspräsident Peter Wolff:
«die Qualitätsstandards in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz sicherstellt».Abg. Paul Vogt:
Nein, ohne «sicherstellen». «enthält Bestimmungen über die Qualitätsstandards»Landtagspräsident Peter Wolff:
«über die Qualitätsstandards in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz».Abg. Paul Vogt:
«insbesondere».Landtagspräsident Peter Wolff:
also doch «insbesondere».Abg. Paul Vogt:
Ja, also: «über die Qualitätsstandards, insbesondere in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz».Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, wenn wir den ganzen Satz lesen, dann heisst er: «Das Lastenheft enthält insbesondere Bestimmungen über die Qualitätsstandards, insbesondere in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz».Abg. Paul Vogt:
Ich würde das zweite «insbesondere» in «vor allem» abändern: «die Qualitätsstandards, vor allem in den Bereichen..»Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Mit unternehmerischem Drang meine ich auch Investitionen. Ich möchte einfach vermeiden, dass wir nach sieben Jahren mit fahrbaren Rosthaufen durch die Gegend fahren müssen. Ich möchte den Stand, den wir jetzt haben, halten. Genau deshalb beantrage ich, dass die Busse übernommen werden müssen, sofern dies der bisherige Subunternehmer wünscht und, dass eben auch die Infrastruktur durch die LBA gemietet werden kann bzw. muss, wenn dies der bisherige Subunternehmer wünscht.Abg. Marco Ospelt:
Um die Verwirrung noch ein bisschen grösser zu machen: Ich bin nämlich auch ein bisschen verwirrt in Bezug auf diese Bestimmungen betreffend das Personal. Einerseits steht hier im Abs. 4, dass das Personal zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen sei. Andererseits haben Sie jetzt gerade ausgeführt, Herr Regierungsrat, dass die Bestimmungen gemäss C 9, also diese bisherigen Verträge, die ja auch die Bedingungen des Personals umfassen, bis ins Jahr 2001 gelten, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo die neue Vergabe stattfindet, und nachher nicht mehr. Der Abs. 4 sagt aber, dass das Personal zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen sei. Und dann führen Sie zwar aus, dass Sie Vorschriften erlassen wollenim Lastenheft betreffend das Dienstverhältnis des Wagenführers und da Ausbildung und Mindestlohn u.a. einbeziehen wollen. Ich nehme an, Sie werden darin auch alle anderen Bedingungen einbeziehen, wie sie jetzt im C 9 aufgeführt sind, also die Versicherung, etc. Also alles, was eben mit dem Dienstverhältnis zu tun hat: Arbeitszeit, usw. Aber ich bin mir da nicht ganz sicher, und zwar vor allem deshalb nicht, weil Sie sagten, die Bedingungen C 9 gelten bis 2001 und nachher nicht mehr.Abg. Johannes Matt:
Ich habe doch noch eine Frage zu den Mindestlöhnen. Also ich habe verstanden, dass das in diesem Lastenheft festgelegt wird und für 10 Jahre gültig ist. Diese Mindestlöhne werden dann, wenn sie im Lastenheft festgelegt werden - wie ich auch verstanden habe - in etwa gleich sein wie die jetzigen Löhne oder etwas darunter. Jetzt konkret: Ich nehme an bei dieser vorsichtigen Aussage der Regierung, dass die Löhne etwas darunter sein werden. Dann kann man davon ausgehen, dass es sich lediglich um eine Besitzstandswahrung in diesem Bereich handelt, weil dann während dieser 10 Jahre dieser Mindestlohn fix ist. Während dieser 10 Jahre passiert dann keine Lohnerhöhung. Jetzt muss man sich vorstellen, dass, wenn der Lohn unter dem jetzigen Stand beginnt und dann während 10 Jahren fixiert wird, so kann man davon ausgehen, dass dann, wenn nicht von offizieller Stelle daran gedacht wird, nie eine Lohnerhöhung erfolgen wird.Abg. Elmar Kindle:
Nochmals ganz kurz zu den Löhnen: Ich möchte ein Beispiel nennen, was mein Problem ist in dieser Angelegenheit. Wir haben einen Subunternehmer mit 50 Angestellten. Wir haben jetzt ein bestehendes System mit 50 Angestellten. In Zahlen ausgedrückt: Die jetzigen Angestellten verdienen pro Person einfach pauschal CHF 10'000. Der Subunternehmer, der offerieren möchte, CHF 5'000. Der Mindestlohn ist bei CHF 7'000 angesetzt. Es ist eine Differenz von CHF 2'000. Der Ansucher muss allen 50 Mitarbeiter, weil die die gleiche Tätigkeit machen, die CHF 7'000 zahlen, also er muss jedem CHF 2'000 mehr zahlen. Da ist das Ungleichgewicht, genau in diesem Punkt. Und da habe ich ein Verständnisproblem. Ich weiss nicht, ob es berechtigt ist oder unberechtigt, aber da sehe ich einen Knopf.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst zum Votum des Abg. Lampert. Er hat hier Qualitätsprobleme angesprochen. Ich glaube, mit diesem neuen Buchstaben c, wie er vom Abg. Paul Vogt dann formuliert wurde, ist genau das gewährleistet, was Sie in Frage stellen, und zwar,dass die Qualität im Linienverkehr gewährleistet werden soll, also der Fahrkomfort, die Sicherheit, Umweltschutz, usw. Es wird also nicht möglich sein, ohne gegen diesen Absatz oder Buchstaben zu verstossen, diese Situation heraufzubeschwören, wie Sie sie gehabt haben. Also diesbezüglich muss man nicht vorgeben, was der Unternehmer genau hat, wie gross die Garage sein soll, wie häufig soll das Postauto gereinigt werden, wie viele Minuten soll es geheizt werden, usw., sondern was entscheidend ist: Dass am Morgen ein warmer Bus vorhanden ist, dass die Fenster nicht beschlagen sind, usw. Also ich glaube, man muss die Qualität wirklich ans Endprodukt verlagern und dem Unternehmer die Freiheit lassen, wie er das ganz genau ausgestaltet. Und ich denke, wenn wir hier dem Unternehmer mehr Freiheit lassen, können sich eher kreative und neue Lösungen herausbilden.Dann hat der Abg. Johannes Matt diese Mindestlöhne angesprochen. Er geht jetzt schon davon aus, dass diese sinken sollen. Ich weiss nicht, woher er diese Überlegung hat. Er bedauert auch, dass diese Löhne fix auf 10 Jahre so bleiben sollen. Da möchte ich entgegenhalten, dass das überhaupt nicht so sein muss. Wenn in diesen Mindestlöhnen z.B. eine Anpassung an die Inflation eingeschlossen ist, an den Index, dann kommt Ihre Befürchtung sicher nicht zum Tragen. Und es ist auch davon auszugehen, dass in diesem Lastenheft eben diese Verknüpfung auch stattfinden muss. Und es ist nicht nur im Lohnbereich so, sondern ich habe das schon bei der 1. Lesung ausgeführt: Wenn man den Treibstoff betrachtet, ist es` ja auch so, dass der Treibstoff ein sehr wesentlicher Kostenfaktor ist, und da kann man natürlich nicht auf 10 Jahre hinaus sagen, dass das auf die Kostenberechnung des Subunternehmers keinen Einfluss haben soll. Es ist ganz klar: Wenn die Benzinpreise steigen oder fallen, dann wird der Subunternehmer mehr oder weniger Geld pro Kilometer bekommen. Also das muss auch heute schon eingebunden werden in diese Verträge, die es dann abzuschliessen gilt zwischen der LBA und dem Subunternehmer.Dann komme ich nochmals zur Lohnproblematik, diese gleichen Spiesse. Sie haben jetzt die Zahl CHF 7'000 genannt. Wenn zum Beispiel für den Betrieb der Linien in einem Teilbereich, vielleicht wie heute im Oberland, z.B. 50 Angestellte notwendig sind, dann können Sie sagen, ob es jetzt der Wettbewerber A ist oder der Wettbewerber B, dann hat er mindestens einen Lohn von 50 mal CHF 7'000 zu bezahlen. Das ist die gleiche Situation für den bisherigen Unternehmer, den neuen Unternehmer oder für einen anderen neuen Unternehmer. Deshalb spreche ich hier von gleichen Spiessen, dass hier die gleiche Situation für alle Bewerber vorhanden ist.Ich weiss nicht, ob jetzt noch eine Frage offen ist. Nach meinen Notizen habe ich alle Fragen beantwortet.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat. Ich habe keine Frage mehr. Aber ich möchte feststellen, dass es ein Unterschied ist, ob diese Gebäude bestehen oder nicht. Sie sagen: Es muss dem Unternehmer freigestellt werden. Er muss einfach nicht gefrorene Fenster haben am Morgen. Es ist aber ein Unterschied, ob dieser Bus eine Stunde vorgeheizt wird und eine Stunde lang läuft im Freien oder ob er sich in einem sauberen, entsprechend den heute gültigen Standards angemessenen Gebäude befindet. Und deshalb möchte ich vermeiden, dass hier keine Investitionen mehr gemacht werden. Und wenn wir sagen: Ja, der Bus muss fahren und er darf keine gefrorenen Fenster haben, so ist das einfach. Ich kann auch den ganzen Buspark am Morgen eine Stunde früher laufen lassen, dann ist das alles auch erfüllt.Abg. Johannes Matt:
Ich möchte nur festhalten, dass ich eigentlich aus den Aussagen des Herrn Regierungschefs geschlossen habe, dass die Löhne im Maximum etwas sinken werden. Ich habe verstanden, dass ein Durchschnittslohn errechnet wird und der könne allenfalls etwas unter dem jetzigen Lohn sein. Und daher habe ich meine Aussage und die habe ich auch nicht wertend festgehalten. Aber ich glaube, das darf man dann als Ausgangslage schon hernehmen, wenn die Aussagen aus dem Munde des Herrn Regierungschefs kommen.Abg. Marco Ospelt:
Ich habe auch keine Frage mehr, sondern einen Abänderungsantrag. Ich entnehme den bisherigen Ausführungen, dass ungleiche Spiesse bestehen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Den bisherigen Unternehmern wird sichergestellt, dass ihre Betriebsmittel übernommen, also dass der Fuhrpark zum Betriebswert übernommen wird, dass ihre Gebäude gemietet werden während mindestens 3 Jahren zu Marktwertpreisen. Bei den Arbeitnehmern steht hier, dass sie zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen seien. Wir wissen jetzt, dass das bis 2001 gilt. Nachher gilt das Lastenheft, welches Vorschriften macht zum Mindestlohn, die dann tiefer sein werden. Also beantrage ich, dass unter Abs. 4 ausgeführt wird: «Bei der Auftragsvergabe ist das Personal des bisherigen Subunternehmers durch den neuen Subunternehmer in jedem Fall zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen und während dreier Jahre zu diesen Bedingungen zu beschäftigen».Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich komme kurz auf das Votum des Abg. Lampert zurück. Er spricht da von Autos eine Stunde lang laufen lassen, damit die Scheiben nicht gefroren sind. Das widerspricht eben genau diesem neuen Buchstaben c. Das ist auch die Befürchtung dieser Postautohalter gewesen, weshalb das auch vorgebracht wurde und jetzt Eingang gefunden hat in dieses Gesetz. Also genau diesem Anliegen wird mit diesem neuen Buchstaben Rechnung getragen.Weiters zum Abänderungsantrag des Abg. Marco Ospelt: Dem kann ich nicht beipflichten, weil es ja so ist, dass die bisherigen Verträge, - das ist eine erste Phase - die gehen von den PTT oder von den Postautohalter aufs Land über und diese Verträge werden dann geführt bis zur Mitte Jahr 2001. Erst dann greifen die neuen Vorschriften mit diesem Lastenheft, wo auch diese C 9 Vorschriften Eingang finden werden, und da soll ja die ganze Dauer dieser Mindestlohn, der als ein guter Lohn gesehen werden muss, soll dieser Mindestlohn gewährleistet sein. Also ich sehe hier keinen Anlass, um hier eine Speziallösung in diesem Sinne zu kreieren.Regierungschef Mario Frick:
Nachdem mich der Abg. Johannes Matt angesprochen hat, möchte ich gerne antworten. Es ist uns allen miteinander hier in diesem Saal ein Anliegen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben und vor allem auch, dass die bisherigen Arbeitnehmer, die gute Berufsleute sind, am Arbeitsplatz bleiben dürfen und für Kontinuität sorgen. Und es ist uns ein Anliegen, dass sie dies bei einem Lohn tun können, der ihrer Tätigkeit entspricht und der ebenfalls eine Kontinuität in sich birgt. Sie haben aber Recht, dass es unter Umständen dazu kommen kann, dass gerade im Bereich dieser Mindestlöhne das etwas absinken könnte. Aber es ist wirklich in geringen Bereichen. Nachdem wir davon ausgehen, dass der Lohn den Anforderungen und den Leistungen entspricht, dass heute nicht irgendwie Phantasielöhne bezahlt worden sind. Ich glaube, das stimmen wir auch überein, was ich aus Ihren Gesten und aus Ihrem Kopfnicken entnehme.Es ist also mit diesen Regelungen ausreichend Grundlage gegeben, dass man mit Fug diesen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sagen kann, dass ihre Interessen gesichert sind, nämlich dass das ein fairer Lohn sein wird, ein Lohn, der den Anforderungen, der Ausbildung und der Qualität entspricht, und es wird sicherlich jeder Übernehmende interessiert sein, dass er auch einen Personalstock' aufbauen kann, der eine gute Qualität hat.Der Antrag des Abg. Marco Ospelt verkennt dies. Ich bin überrascht, dass Sie faktisch eine Richtung Verbeamtung gehen. Plötzlich kommen Sie mit einer Sicherung, welche diese Personen heute noch gar nicht haben. Diese Angestellten haben heute schon Kündigungsfristen und sie werden trotzdem behalten, weil sie gute Angestellte sind. Und mit dieser Regelung, dass man 3 Jahre Kündigungsschutz geben will - das ist abenteuerlich und da muss ich dringend abraten. Also werden falsche Signale gesetzt. Ich darf daran erinnern, dass dieses Hohe Haus vorein paar Monaten sinnvollerweise im Beamtengesetz mit derartigen faktischen Absicherungen aufgeräumt hat, und zwar aus gutem Grunde. Ich denke nicht, dass man hier so etwas einführen sollte. Vertrauen Sie doch diesen Regelungen, vertrauen Sie doch auch der Vernunft der Personen, die im Verwaltungsrat der Liechtenstein Bus Anstalt sitzen werden, aber auch der Vernunft der Unternehmer, die Angestellte mit hoher Qualität und hoher Sorgfalt übernehmen wollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es kommt noch dazu, Herr Abg. Ospelt, dass wir hier nicht bei den Übergangsbestimmungen sind. Wir sind im Artikel 7, d.h., dass Ihr Antrag für jede zukünftige neue Vergabe dieser Verträge gelten würde, ganz gleich wann. Jeder Nachfolge-Subunternehmer hätte dann das gesamte Personal des Subunternehmers, der vor ihm tätig war, zu den Bedingungen und für drei Jahre unkündbar zu übernehmen. Das können auch schlechte Bedingungen sein in Zukunft einmal, während Sie das gedanklich auf die jetzige Situation - Wechsel von der PTT zum ersten privaten Subunternehmer - zu beziehen scheinen.Wird die Diskussion zu Art. 7 noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab in der Reihenfolge der Absätze, die betroffen sind.Zunächst über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert, einen neuen Abs. 3 einzufügen nach dem bisherigen Abs. 2 mit dem Wortlaut - bitte verbessern Sie mich, Herr Abg. Lampert, wenn der Wortlaut nicht stimmt.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Ich bin missverstanden worden. Ich wollte einen neuen Abs. 7, der dem Abs. 3 von Art. 47 entspricht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wunderbar, dann kommt dieser Antrag zum Schluss. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Marco Ospelt betreffend Abs. 4. Der Abg. Marco Ospelt beantragt, der Abs. 4 möge lauten: «Bei der Auftragsvergabe ist das Personal des bisherigen Subunternehmers durch den neuen Subunternehmer in jedem Fall zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen und während dreier Jahre zu diesen Bedingungen zu beschäftigen». Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Lampert betreffend Abs. 5. Der Abg. Lampert hat beantragt, dass im Abs. 5 in der ersten Zeile statt «die LBA kann im Rahmen der Ausschreibung die Übernahme des Fuhrparks usw. vorschreiben», das Wort «muss» stehen soll, sodass der erste Satz lauten würde: «Die LBA muss im Rahmen der Ausschreibung die Übernahme des Fuhrparks, sofern der bisherige Subunternehmer sein Einverständnis gibt, vorschreiben». Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Lampert betreffend einen neuen Abs. 7, sodass der bisherige Abs. 7 zu Abs. 8 würde. Und dieser Abs. 7 soll lauten, wenn ich ihn richtig verstanden habe: «Bei der Ausschreibung der Subunternehmerverträge werden die betriebsnotwendigen Liegenschaften mit dem Einverständnis der bisherigen Subunternehmer zu einem von der Regierung festgelegten Martkwertpreis für einen Zeitraum von 3 Jahren von der LBA gemietet und dem Subunternehmer beigestellt». Ist das richtig?Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben gelesen: «mit dem Einverständnis der bisherigen Subunternehmer». Ich habe hier den Wortlaut von Abs. 3 genommen: «des bisherigen Subunternehmers». Ansonsten ist es richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist richtig. Es muss heissen: «des bisherigen Subunternehmers». Gut, ich glaube, der Antrag ist klar. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über den Art. 7 in der heute von der Regierung in zwei Punkten verbesserten bzw. abgeänderten Form, nämlich in Abs. 1 heisst es neu: «Die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge» usw. und in Abs. 3 hat die Regierung einen neuen Buchstaben c angefügt: «die Qualitätsstandards, vor allem in den Bereichen Fahrkomfort, Sicherheit und Umweltschutz». Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist Art. 7 angenommen und wir können zu unserem wohlverdienten Abendessen gehen. Wir unterbrechen für 30 Minuten.PAUSE VON 30 MINUTEN